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Beitrag begonnen von Mewiase79 am 10.01.2017 um 11:32:23

Titel: Nach Heirat in Ghana/Accra....Wie müssen wir jetzt für das FZV vorgehen ??
Beitrag von Mewiase79 am 10.01.2017 um 11:32:23
Guten Morgen..:-)

Wir haben am 6.1.17 in Accra bei der AMS geheiratet und grob weiß ich auch was zu tun wäre....jedoch bin ich nun etwas in Eile und auch verwirrt, weil man verschiedene Vorgehensweisen im nachhinein gehört hat und ich nächsten Montag auch wieder nach Deutschland zurück fliegen werde nach 4 Monaten....habe gedacht, soviel wie möglich hier noch gemeinsam mit meinen Mann zu erledigen, falls möglich.

Bei der AMS wo wir geheiratet haben, sagte eine Dame, wir müssen die Marriage Certificate Copy gemeinsam dort beantragen und abholen, ein anderer sagte, mein Mann kann das auch mit einem Zweizeiler alleine machen, wenn ich wieder in DE bin....dann wiederum, das ich das Original mitnehmen muss, ein anderer sagte mein Mann....oder auch, das es egal ist, da die gestempelte und unterzeichnete Copy gleichwertig sei...was stimmt denn nun..?? Wer kann mir sagen, was die weiteren Schritte sind..??

Mein Mann sieht das ganz locker, ich aber nicht....bin da generell etwas penibel und möchte nicht in DE ankommen und dann erfahren, das man etwas vergessen hat.
Sein A1 Intensiv Kurs beginnt am 20.3.17.

Muss ich sofort die Heirat melden in DE..??

Dann hätte ich noch eine Frage.
Ich habe einen kleinen Sohn aus vorheriger Beziehung, für den ich Unterhaltsvorschuss bekomme, da der Vater nicht zahlen kann. Als ich beim letzten Gespräch mit dem Sachbearbeiter geäussert hatte, das wir beabsichtigen zu heiraten, sagte der mir, das ich sofort danach die Heiratsurkunde abgeben muss, ansonsten muss ich den UV zurück zahlen.
Der UV wird dann eingestellt wegen geänderten Status und da ich dann nicht mehr alleinerziehend bin.
Ich weiß, das der UV nur Alleinerziehenden zusteht, aber mein Mann ist ja noch nicht einmal in DE ??
Auf der einen Seite werden die Dokumente geprüft durch den Vertrauensanwalt, was mehrere Monate dauert und nicht direkt anerkannt, was ja auch verständlich ist, aber bei der Unterhaltsvorschusskasse schon...??
Gibt es da eine Art Ausnahmeregelung, da es ja noch dauern wird, bis mein Mann mit uns wohnt und solange sehe ich mich noch immer alleinerziehend..??

Fragen über Fragen...
Ich bedanke mich für Eure Antworten...
Lg



Titel: Re: Nach Heirat in Ghana/Accra....Wie müssen wir jetzt für das FZV vorgehen ??
Beitrag von Saxonicus am 10.01.2017 um 12:09:34

Mewiase79 schrieb am 10.01.2017 um 11:32:23:
Auf der einen Seite werden die Dokumente geprüft durch den Vertrauensanwalt, was mehrere Monate dauert und nicht direkt anerkannt, was ja auch verständlich ist, aber bei der Unterhaltsvorschusskasse schon...??

Jede Behörde entscheidet selbst darüber, welche Dokumente aus anderen Staaten ohne vertrauensanwaltliche Prüfung anerkannt werden.

Titel: Re: Nach Heirat in Ghana/Accra....Wie müssen wir jetzt für das FZV vorgehen ??
Beitrag von Mewiase79 am 10.01.2017 um 12:21:56
Ja, gut.
Aber ich bin doch trotzdem noch Alleinerziehend, auch wenn ich in Ghana verheiratet bin..??
Wenn mein Mann da ist wäre dies ja klar.
Oder wenigstens in DE.
Man kann doch jemanden nicht als Erziehungsperson einberechnen, der nun mal noch nicht da ist..??


Titel: Re: Nach Heirat in Ghana/Accra....Wie müssen wir jetzt für das FZV vorgehen ??
Beitrag von lottchen am 10.01.2017 um 12:42:14
Wenn Alleinerziehende erneut heiraten, erlischt der Anspruch auf Unterhalt vom geschiedenen Ehepartner. Der Betreuungsunterhalt und auch der Unterhaltsvorschuss fallen weg....


aus
https://www.match-patch.de/ratgeber/familie/alleinerziehend-und-neue-partnerschaft-was-aendert-sich-fuer-mich-und-mein-kind/

Titel: Re: Nach Heirat in Ghana/Accra....Wie müssen wir jetzt für das FZV vorgehen ??
Beitrag von Alacrity am 10.01.2017 um 12:50:47
Seit du wieder verheiratet bist, hast du keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss, also seit 4 Tagen. Du musst aber nicht unbedingt sofort mit der originalen Heiratsurkunde beim Jugendamt auftauchen, es reicht, wenn du sie unverzüglich informierst. Dadurch vermeidest du ein Bußgeld. Zuviel ausgezahlten Unterhaltsvorschuss wirst du sowieso zurückzahlen müssen.

Aber immerhin den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kannst du in Anspruch nehmen, solange dein neuer Ehemann noch im Ausland lebt.

Titel: Re: Nach Heirat in Ghana/Accra....Wie müssen wir jetzt für das FZV vorgehen ??
Beitrag von Mewiase79 am 10.01.2017 um 13:48:56
Was ist denn der "Entlastungsbetrag"..???
Lg

Titel: Re: Nach Heirat in Ghana/Accra....Wie müssen wir jetzt für das FZV vorgehen ??
Beitrag von Alacrity am 10.01.2017 um 13:56:47
Siehe § 24b EStG.

Titel: Re: Nach Heirat in Ghana/Accra....Wie müssen wir jetzt für das FZV vorgehen ??
Beitrag von Mewiase79 am 10.01.2017 um 16:38:38
Leider bin ich bereits unbefristete EU-Rentnerin und arbeite nur temporär auf 450€ Basis oder Aufwandsentschädigung bei meinem vorherigen Arbeitgeber, falls Bedarf (Urlaubs-und Krankheitsvertretung).
Ausserdem erhalte ich Wohngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn.

Titel: Re: Nach Heirat in Ghana/Accra....Wie müssen wir jetzt für das FZV vorgehen ??
Beitrag von JenHi1978 am 11.01.2017 um 16:26:17
Hallo Mewiase79!

Erstmal Herzlichen Glückwunsch!

Ich habe meinen Mann 2015 bei der AMA in Accra geheiratet. Wir haben damals nur eine Originalurkunde gebraucht. Auf dem Standesamt und beim Bürgerbüro (für die Registrierung der Ehe und Änderung des Familienstandes) sagte man mir, dass wir das ruhig erst machen sollen, wenn mein Mann hier ist. Da wäre dann auch die Urkundenüberprüfung gelaufen. Vorher hätte es keine Vorteile (Steuer) für mich.

Falls es für dich aber wichtig ist, dass du als "verheiratet" geführt wirst, könnte eine Kopie der Eheurkunde reichen. Das ist aber je nach Bürgerbüro wollen die aber auch das Original. Die Ehe wirst du aber nur mit der Originalurkunde registrieren können.

Liebe Grüße

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