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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
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Beitrag begonnen von Nidasachse am 09.01.2017 um 14:01:33

Titel: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von Nidasachse am 09.01.2017 um 14:01:33
Hallo,

Portugiesische Führerscheine haben die Eigenart, dass sie immer zeitlich begrenzt sind. Derjenige meiner Frau läuft mit ihrem 50ten Geburtstag ab. Normalerweise beantragt man dann einen neuen bei der IMT (instituto da mobilidade e dos transportes) – nun ja, das geht, wenn man seinen Wohnsitz in Portugal hat.
Mit Wohnsitz in D geht man zur zuständigen Führerscheinstelle und bittet um Umschreibung des EU Dokuments.
Dort fragte man meine Frau, welche algerische Staatsbürgerin ist, ob sie ihren algerischen Führerschein in Portugal habe umschreiben lassen, was sie bejahte. Daraufhin wurde ihr erklärt, dass sie in Deutschland eine Führerscheinprüfung ablegen muss, da der portugiesische Führerschein nicht gültig ist. Sie fahre ohne Fahrerlaubnis.
Ihr Anruf bei der IMT in Lissabon ergab, dass ihr Führerschein selbstverständlich EU weit gültig sei.
Frage: Fährt meine Frau bis zu ihrem 50ten Geburtstag außerhalb Portugals mit einem gültigen Führerschein? Fährt meine Frau mit einem gültigen EU Führerschein in Deutschland bis zu ihrem 50ten Lebensjahr ohne gültige Fahrerlaubnis? Welche möglichen Bestätigungsschreiben der portugiesischen Behörde könnte man der deutschen Führerscheinstelle vorlegen, um jenes Problem zu klären und um einen Führerschein ab dem 50 Lebensjahr zu haben?

Der zuständige Sachbearbeiter: „Wir erkennen auch keine spanischen Führerscheine von Marokkanern an; die versuchen das alle so.“

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe

Gruß
Nidasachse

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von deerhunter am 09.01.2017 um 14:23:47
Die dürften Recht haben! Nach § 28 (4 - 7) Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV ist hier eine Fahrprüfung in Theorie und Praxis zu machen. Alles andere ist Strafbewährt!

"(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht

7. für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, deren Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, der nicht in der Anlage 11 aufgeführt ist, prüfungsfrei umgetauscht worden ist, oder deren Fahrerlaubnis aufgrund eines gefälschten Führerscheins eines Drittstaates erteilt wurde"

Deine Frau fährt also ohne gültige Fahrerlaubniss, macht sich strafbar und im Fslle eines Unfalls zahlt die Versicherung vermutlich nciht! Also unbedingt Führerschein in Deutschland machen!!!

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von Nidasachse am 09.01.2017 um 16:54:39
Hallo,

vielen Dank – Deerhunter - für die schnelle Antwort und die Nennung der einschlägigen Gesetzestexte.
Da meine Frau während ihres Studiums (3 Jahre) ihren Führerschein hat umschreiben lassen, müsste doch folgendes zutreffen:

§ 28 FeV
(1) Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Absatz 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen – vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 – im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen.

(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,

.... 8. die zum Zeitpunkt der Erteilung einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, die in eine ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnis umgetauscht worden ist, oder zum Zeitpunkt der Erteilung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis auf Grund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates ihren Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, dass sie die ausländische Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges als Studierende oder Schüler im Sinne des § 7 Absatz 2 in eine ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts umgetauscht haben

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von deerhunter am 09.01.2017 um 17:43:15
Nein, das gilt nicht. Sie hätte einen Portugiesichen Führerschein mit Prüfung machen müssen! Sie hat ihren alten Führerschein aber ohne Prüfung umschreiben lassen....das geht nur bei Führerscheinen der Positivstaaten! Dazu gehört Algerien aber nicht!
Solange der Führerschein gültig ist, kann sie diesen in einen Deutschen umschreiben lassen, muss aber Theorie und Praxisprüfung erneut machen. Sie braucht im Prinzip keine Fahrstunden und auch keine Pflichtfahrten!
1. Hilfe Kurs / Sehtest und dann eine Fahrschule, die sie zur Prüfung betreut. Kostet alles ca. 500 € zusammen!
Fährt Sie mit dem "ungültigen" ist das strafbar und würde ich absolut vermeiden

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von Nidasachse am 10.01.2017 um 00:51:04
Ihre Antwort erscheint mir nach dem Lesen des Gesetzestextes unlogisch. Dort heiß es doch explizit:

(1) Inhaber einer gültigen EU Fahrerlaubnis (in diesem Fall einer portugiesischen), die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Absatz 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen – vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 – im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen.

(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis,
… 8. die zum Zeitpunkt der Erteilung einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, die in eine ausländische EU-Fahrerlaubnis umgetauscht worden ist, oder zum Zeitpunkt der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis auf Grund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates ihren Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, dass sie die ausländische Erlaubnis (in diesem Fall algerische) zum Führen eines Kraftfahrzeuges als Studierende oder Schüler im Sinne des § 7 Absatz 2 in eine ausländische EU-Fahrerlaubnis (in diesem Fall portugiesische) während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts umgetauscht haben.

Würde die zuständige Führerscheinstelle den portugiesischen gänzlich aberkennen, so würde sie doch eine komplette Führerscheinprüfung mit Pflichtstunden usw. verlangen.
Der portugiesische Führerschein wird also teilweise anerkannt (solange er gültig ist) wenn man nur eine theoretische und eine praktische Prüfung verlangt. Daraus schließe ich, dass meine Frau bis zum 50. Lebensjahr eine gültige EU Fahrerlaubnis hat, was ihr auch gerade durch die ausstellende Behörde bestätigt wurde. Absatz 1 also zutrifft. Die Ausschlussgründe  treffen nicht zu, da sie bei Umschreibung des Führerscheins Studentin mit mindestens sechsmonatigem Aufenthalt in Portugal war.

Ich wäre froh, wenn hier jemand nähere Informationen zu jenem Studentenstatus und zur Auslegung von 8. hätte oder mir mein Missverständnis von Fev § 28 klar machen könnte.

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von okatomy am 10.01.2017 um 01:15:35
Ich lese den Paragraf 7 Abs 2 so dass Sie Ihren Wohnsitz hätte im Inland haben müssen also in Deutschland währenddessen sie für mindestens 6 Monate in Portugal studierte und dort den Führerschein tauschte. Ist aber nur meine Lesensweise.  Kann mich da auch irren.


Zitat:
(2) Bewerber, die bislang ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten und die sich ausschließlich zum Zwecke des Besuchs einer Hochschule oder Schule in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhalten, behalten ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland.

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von cabrio am 10.01.2017 um 03:52:19

Nidasachse schrieb am 09.01.2017 um 16:54:39:
ihren Wohnsitz im Inland hatten


"Im Inland" heißt "in Deutschland", also der Fall, dass ein in Deutschland lebender Chinese seinen chinesischen Führerschein in Portugal - ohne Prüfungen - umschreiben lässt. Lässt der Chinese seinen Führerschein umschreiben, während er in Portugal lebt (ob als Student oder als Friseur) und zieht dann irgendwann später nach Deutschland, dann hat er damit eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis.

Hiermit soll der Führerscheintourismus unterbunden werden: In Deutschland lebende Ausländer sollen sich nicht mal eben schnell einen billigen Führerschein ohne Prüfung aus irgendeinem anderen EU-Land holen können. Mit der Ehefrau hier hat das gar nichts zu tun, weil sie ja nicht in Deutschland gelebt hat, als sie den Führerschein umtauschte.

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von cabrio am 10.01.2017 um 04:31:03
Mmh, ich lese gerade nochmal den Satz 7. Offenbar also doch nicht, wenn Umschreibung ohne Prüfung in Portugal. Da hilft dann auch Satz 8 nicht mehr.

Schwer zu glauben. Vielleicht nur typisch schlampige Formulierung. ADAC fragen. Die wissen das.

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von deerhunter am 10.01.2017 um 08:23:20
Mein Kollege hat dasselbe gerade mit seiner Frau durch...wollte auch nicht glauben, was man (ich) ihm sagte...nun hat er es gerichtlich bestätigt! Wie ich oben erklärte wird es in D gehandhabt!


Nun hat ihn der neue Führerschein 5k € gekostet, anstatt 500 für die Umschreibung mit Prüfung  ;D

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von Nidasachse am 10.01.2017 um 12:07:32
Hallo,

nun ist auch verständlich warum meine Frau damals bei der IMT in Lissabon den Studentenstatus und den dortigen Aufenthaltsstatus hatte nachweisen müssen. Wenn man dort eine ähnliche FeV wie in D hat, und davon sollte man doch bei EU weit gültigen Dokumenten ausgehen, so wird es dort auch jenen Sonderfall "Student" (4) 8. gegeben haben. Zudem - und das wahrscheinlich analog zu (4) 7. gefälschter Führerschein - wurde auch eine Legalisierung des originalen algerischen Führerscheins durch das algerische Konsulat verlangt. Eine amtsärztliche Untersuchung war ebenfalls Pflicht.
Portugal ist ein sehr bürokratisiertes Land!

In jenes Dilemma wären wir nicht gekommen, wenn Portugal unbefristete Führerscheine ausstellen würde.
„Begründet der Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (d.h. aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Führerscheine aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten werden in Deutschland unbeschränkt anerkannt und brauchen, auch bei Wohnsitzbegründung in Deutschland, nicht umgeschrieben werden.“

Ich schätze, dass jener Sonderfall bei der hiesigen zuständigen Behörde bisher noch nicht vorgekommen ist. Das zeigte auch der Vergleich mit marokkanischen/spanischen Führerscheinen. Oder vielleicht schreibt Spanien wirklich marokkanische Führerscheine von Nicht Studenten um.

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von okatomy am 10.01.2017 um 16:08:49
Deutschland stellt auch keine unbefristeten Führerscheine mehr aus und auch die vorhandenen müssen nach übergangsfrist ersetzt werden.

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von cabrio am 10.01.2017 um 16:19:01

Nidasachse schrieb am 10.01.2017 um 12:07:32:
In jenes Dilemma wären wir nicht gekommen, wenn Portugal unbefristete Führerscheine ausstellen würde.


Falsch. Der Führerschein deiner Frau gilt schon jetzt nicht mehr - §28 Abs. 4 Satz 7. Das Grundprinzip lautet: Wer einen Führerschein aus einem nicht in Anlage 11 aufgeführten Drittstaat ohne Prüfung hat umschreiben lassen, hat in Deutschland keine Fahrerlaubnis mehr, sobald er seinen Wohnsitz hierher verlegt.

Das ist so gewollt, und da kann leider auch der ADAC nicht mehr helfen. Übrigens trifft das nicht nur Ausländer, sondern auch Deutsche: Macht ein Deutscher in Algerien seinen Führerschein und lässt ihn dann später in Portugal ohne Prüfung umschreiben und zieht dann wieder nach Deutschland, dann muss er hier auch die Prüfung machen. Damit kann er nicht warten, bis der portugiesische Führerschein abläuft. Der Gesetzgeber wertet das als strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von deerhunter am 10.01.2017 um 18:24:27

cabrio schrieb am 10.01.2017 um 16:19:01:
Falsch. Der Führerschein deiner Frau gilt schon jetzt nicht mehr -


Genau so ist es

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von Nidasachse am 10.01.2017 um 23:28:24
Hallo,

mittlerweile habe ich § 28 FeV doch verstanden. Das heißt: neue Führerscheinprüfung in D. (Theorie & Praxis, Sehtest, 1. Hilfe, aber keine nachzuweisenden Pflichtstunden, wie bei Fahranfängern, sofern dies vor Ablauf des portugiesischen Führerscheins passiert)  ...  kann das bitte jemand hier bestätigen?

... oder Führerscheinprüfung in einem anderen EU Land während eines mindestens 6-monatigen Studiums  ;)

... oder Führerscheinprüfung in einem der Länder gemäß Anlage 11 und spätere Umschreibung ;)

Solange es keine neuen Erkenntnisse gibt, wird meine Frau den jetzigen portugiesischen Führerschein in D nicht nutzen! Danke für die Info, die ist wirklich Gold wert.
Wie sieht es mit der Gültigkeit im EU Raum (durchfahrend/beruflich unterwegs) aus? Kann man sich auf die Aussage der IMT verlassen?

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von cabrio am 10.01.2017 um 23:39:23

Nidasachse schrieb am 10.01.2017 um 23:28:24:
Wie sieht es mit der Gültigkeit im EU Raum (durchfahrend/beruflich unterwegs) aus? Kann man sich auf die Aussage der IMT verlassen?


Das weiß man nicht. Vielleicht ist Portugal das einzige EU-Land, das überhaupt eine Umschreibung ohne Prüfung für Nicht-Anlage 11-Führerscheine zulässt, vielleicht auch nicht. Es kommt auf die Regelung im jeweiligen EU-Land an, ob ihr Führerschein dort gültig ist. Die Aussage des IMT gilt eben nur, solange sie ihren Hauptwohnsitz in Portugal hatte.

Übrigens hätte man das alles wohl mit einem Dreiminutenanruf beim ADAC rausbekommen.

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von deerhunter am 11.01.2017 um 08:00:12

Nidasachse schrieb am 10.01.2017 um 23:28:24:
Wie sieht es mit der Gültigkeit im EU Raum (durchfahrend/beruflich unterwegs) aus? Kann man sich auf die Aussage der IMT verlassen? 


Wohnsitz in Deutschland über 6 Monate, dann ist dieser portu. Führerschein auch in anderen EU Ländern ungültig. Nur in P. darf Sie damit fahren!

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von erne am 11.01.2017 um 13:55:53

deerhunter schrieb am 11.01.2017 um 08:00:12:
Führerschein auch in anderen EU Ländern ungültig.


wirklich?
Ich dachte nur in dem Land, in dem sie den Wohnsitz genommen hat.
Gibt es eine Quelle?

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von deerhunter am 11.01.2017 um 14:35:37

erne schrieb am 11.01.2017 um 13:55:53:
wirklich?


Nein, meine obige Aussage war nicht ganz richtig!

Es entscheidet jedes EU Land scheinbar etwas anders und muss dann für jedes Land extra ausgearbeitet werden.
Wenn Sie einen EU-Führerschein besitzen, der Ihnen im Austausch gegen einen Nicht-EU-Führerschein ausgestellt wurde, und Sie mit Ihrem eingetauschten Führerschein in ein anderes EU-Land ziehen möchten, dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass Ihr neuer Führerschein dort automatisch anerkannt wird. Dafür ist jedes EU-Land selbst zuständig.

Sie müssen sich bei den lokalen Behörden in Ihrem neuen Land erkundigen, welche Bedingungen für die Anerkennung von Nicht-EU-Führerscheinen gelten.

Auf dem EU-Führerschein, der Ihnen im Austausch gegen Ihren Nicht-EU-Führerschein ausgestellt wurde, sollte ein Code vermerkt sein, aus dem das ursprüngliche Ausstellungsland hervorgeht (z. B. 70.0123456789.NL).

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von Daddy am 11.01.2017 um 14:44:46
Anmerkung am Rande ohne Kommentarbedarf...

Wenn aus einer fremden Quelle (wortwörtlich) zitiert wird, dann kennzeichnet diese Inhalte in eurem Post als Zitat...

Z.B so:

Zitat:
Wenn Sie einen EU-Führerschein besitzen, der Ihnen im Austausch gegen einen Nicht-EU-Führerschein ausgestellt wurde, und Sie mit Ihrem eingetauschten Führerschein in ein anderes EU-Land ziehen möchten, dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass Ihr neuer Führerschein dort automatisch anerkannt wird. Dafür ist jedes EU-Land selbst zuständig.

Sie müssen sich bei den lokalen Behörden in Ihrem neuen Land erkundigen, welche Bedingungen für die Anerkennung von Nicht-EU-Führerscheinen gelten.

Auf dem EU-Führerschein, der Ihnen im Austausch gegen Ihren Nicht-EU-Führerschein ausgestellt wurde, sollte ein Code vermerkt sein, aus dem das ursprüngliche Ausstellungsland hervorgeht (z. B. 70.0123456789.NL).


Ferner sollte man dazu noch die entsprechende Quelle angeben, z.B so:
Quelle: http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving-licence/driving-licence-recognition-validity/index_de.htm

Das ist zum einen fair und zum anderen urheberrechtlich unproblematischer... Das gilt selbstredend für das ganze Forum und nicht nur in diesem Thread!

Daddy

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von Nidasachse am 11.01.2017 um 16:51:07
Hallo,
die juristische Zentrale des ADAC, der dieselben Informationen wie hier oben vorlagen, hat sich zur Gültigkeit des portugiesischen Führerscheins geäußert: er ist bis zum 50. Geburtstag meiner Frau EU weit gültig. Bezüglich der Umschreibung kommt man zu demselben Ergebnis wie hier: Theorie und Praxisprüfung sind nötig.

Zitat aus der an mich gerichteten Email:
Da Ihre Frau bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres über einen - gemäß Ihrer Schilderung gültigen EU-Führerschein, ausgestellt in Portugal, verfügt, ist dieser portugiesische Führerschein innerhalb der EU anzuerkennen.

Voraussetzung für die Gültigkeit eines in einem EU- oder EWR-Staat erworbenen Führerscheins ist, dass die Fahrerlaubnis während eines mindestens 185-tägigen zusammenhängenden Aufenthaltes im Ausstellerland nach dem entsprechenden Landesrecht erworben wurde.
Die so erworbene Fahrberechtigung wird nach einem Umzug innerhalb der EU von allen Mitgliedstaaten anerkannt und kann dort entsprechend den erteilten Klassen genutzt werden.

Im Rahmen der Umschreibung in Deutschland ist jedoch nicht auf das nach nationalem portugiesischem Recht umgetauschten Führerschein abzustellen, sondern auf das ursprüngliche algerische Dokument. Da es sich bei Algerien gerade nicht um einen EU- bzw. EWR-Staat, sondern einen Drittstaat handelt, mit dem auch kein Gegenseitigkeitsabkommen gemäß der Staatenliste in Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung besteht, müssen grundsätzlich beide Prüfungen (Theorie und Praxis) in Deutschland absolviert werden.
Die Umschreibung der Fahrerlaubnis erfolgt durch die Führerscheinstelle des deutschen Wohnortes.

Zitatende

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von okatomy am 11.01.2017 um 18:08:14
Ich denke leider der ADAC liegt falsch bzw. Würde dessen Aussage nur gelten wenn deine Frau
A) Ihren Wohnsitz in Portugal hätte
B) In Portugal eine Fahrprüfung absolviert hätte.

Das Forum hier und deine Fahrerlaubnis Behörde sind ja der Meinung dass deine Frau schon derzeit ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist.

Und der Gesetzestext ist doch in dem Fall absolut eindeutig?!


Zitat:
(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht

7. für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, deren Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, der nicht in der Anlage 11 aufgeführt ist, prüfungsfrei umgetauscht worden ist, oder deren Fahrerlaubnis aufgrund eines gefälschten Führerscheins eines Drittstaates erteilt wurde" 

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von Petersburger am 11.01.2017 um 18:10:22

Nidasachse schrieb am 11.01.2017 um 16:51:07:
Voraussetzung für die Gültigkeit eines in einem EU- oder EWR-Staat erworbenen Führerscheins ist, dass die Fahrerlaubnis während eines mindestens 185-tägigen zusammenhängenden Aufenthaltes im Ausstellerland nach dem entsprechenden Landesrecht erworben wurde.

Genau das ist der Knackpunkt: Diese Formulierung läßt die Auslegung zu, dass ein Führerschein, der nicht nach Landesrecht erworben wurde - mindestens Prüfung! -, sondern durch Umtausch eines fremden Führerscheins, nicht anerkennungsfähig ist.

Mithin hilft die Aussage, so eindeutig sie auch klingt, nicht zweifelsfrei weiter.

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von Nidasachse am 12.01.2017 um 14:36:05
Es erscheint mir sehr abwegig, dass die Führerschein ausstellende Behörde in Portugal (IMT) den Führerschein ausgestellt hat, ohne nach dem entsprechendem Landesrecht verfahren zu haben.

Da es sich um einen EU Dokument handelt, sollte er doch während seiner befristeten Gültigkeit (10 Jahre) EU weit gültig sein. EU Recht steht über nationalem Recht.

Nach Ablauf ist das Recht des Staates anzuwenden, wo sich der Wohnsitz befindet. Das hieße in die Zukunft geschaut:
Nach Theorie- und Praxisprüfung am 50. Geburtstag wird das in D ausgestellte EU Dokument 15 Jahre gültig sein; auch wenn wir wieder in Portugal leben und nach dortigem Recht schon nach 10 Jahren ein neues Dokument benötigten.

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von cabrio am 12.01.2017 um 14:56:09

Nidasachse schrieb am 12.01.2017 um 14:36:05:
Es erscheint mir sehr abwegig, dass die Führerschein ausstellende Behörde in Portugal (IMT) den Führerschein ausgestellt hat, ohne nach dem entsprechendem Landesrecht verfahren zu haben.


Das nationale portugiesische Recht sieht offenbar vor, dass Ausländer, die in Portugal studieren, ihren Führerschein auch ohne Prüfung umschreiben lassen können. Das ist ein Vorteil für diejenigen, die vielleicht nur ein Jahr dort studieren und danach wieder in den Drittstaat zurückgehen wollen - sie können dann während der Zeit in Portugal und auch in der EU rumfahren. Diese begünstigende Sonderregelung heißt nun aber nicht, dass die Betreffenden auf Dauer und dann auch in anderen EU-Ländern privilegiert sind. Wenn man schon weiß, dass man später in ein anderes EU-Land umziehen will, dann kann man ja auch in Portugal die Prüfung machen, die wohl viel billiger ist als in Deutschland und den meisten anderen EU-Ländern. Dann hat man ja immer noch einen Vorteil. Dumm ist eben nur, wenn man das nicht weiß. Übrigens bekommt ja auch ein Deutscher, der nach dem Abi nach Portugal zum Studieren geht, keinen portugiesischen Führerschein, wenn er nicht die Prüfung macht.

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von Petersburger am 12.01.2017 um 14:56:44

Nidasachse schrieb am 12.01.2017 um 14:36:05:
Es erscheint mir sehr abwegig, dass die Führerschein ausstellende Behörde in Portugal (IMT) den Führerschein ausgestellt hat, ohne nach dem entsprechendem Landesrecht verfahren zu haben.

Das bestreitet auch niemand.
Aber der Führerschein wurde, diese Lesart vorausgesetzt, nicht nach Landesrecht Portugal erworben (=Fahrstunden+Prüfung), sondern nur umgetauscht gegen einen nationalen.

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von deerhunter am 12.01.2017 um 15:34:33

Petersburger schrieb am 12.01.2017 um 14:56:44:
Aber der Führerschein wurde, diese Lesart vorausgesetzt, nicht nach Landesrecht Portugal erworben (=Fahrstunden+Prüfung), sondern nur umgetauscht gegen einen nationalen.


Genau so ist es....wie ich schon am Anfang sagte hat ein Kollege von mir nahezu identische Probleme gehabt und ist dann gerichtlich gegen die Entscheidung der Führerscheinstelle vorgegangen und hat verloren! Führerschein umgeschrieben in EU Führerschein ohne Prüfung ist ungültig bei Wohnsitz in D!
Kann aber relativ einfach mit 1. Hilfe / Sehtest / Theorie und Praxisprüfung in einen deutschen Führerschein umgewandelt werden! Es müssen keine Pflichtstunden nachgewiesen werden, allerdings muss der "Ausländische Führerschein" noch gültig sein bei Antrag

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von Nidasachse am 12.01.2017 um 15:52:18
Hallo Deerhunter,

im Moment wird hier nur noch die Eu-weite Gültigkeit des Führerscheins bis zu seinem Ablauf diskutiert; also ob die Positionen der IMT und des ADAC rechtskonform sind oder eben die hier von den meisten vertretene Meinung, wonach ihr Führerschein trotz EU Dokumentenstatus nur Gültigkeit in Portugal habe.

Wurde bei dem ähnlichen Fall der Frau des Kollegen gerichtlich festgestellt, dass sie zuvor ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war oder wurde nur festgestellt, dass es eine Umschreibung ohne Prüfung nicht geben kann?

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von deerhunter am 12.01.2017 um 16:30:58

Nidasachse schrieb am 12.01.2017 um 15:52:18:
Wurde bei dem ähnlichen Fall der Frau des Kollegen gerichtlich festgestellt, dass sie zuvor ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war oder wurde nur festgestellt, dass es eine Umschreibung ohne Prüfung nicht geben kann? 


Hier wurde ein "asiatischer Führerschein" in einen "polnischen" getauscht ohne Prüfung, weil die Frau in Polen studierte! Nach der Hochzeit siedelte sie sich in D an und fuhr auch Auto. Nach kurzer Zeit kam Sie in eine Kontrolle nach einem Unfall. Hier wurde wohl festgestellt, dass sie mit diesem "polnischen" Führerschein in Deutschland nicht fahren darf....da Wohnsitz in D....auch ide Versicherung machte lötzlich Probleme. Also sind die beiden auf die Führerscheinstelle und wollten den "polnischen" in einen "deutschen" tauschen! Hier wurde dann auf die von mir schon angeführten § verwiesen, da der "asiatische" Führerschein ohne Prüfung umgeschrieben wurde und damit keine Gültigkeit hat!
Sie sollte die Prüfung machen, um umschreiben zu können.Dagegen wurde Widerspruch eingelegt und dann geklagt. NAch 2 jahren schließlich verloren!  ;D

Meine Frau selbst kam mit einem "Philippinischen Führerschein" in die UK, um zu studieren, tauschte dort phne irgendetwas in einen UK Schein....hier dann ebenfalls nachgefragt und dann nur mit Prüfung getauscht (anderes Bundesland als  mein Kollege)....wir haben dann nicht geklagt, sondern sind dem gleich gefolgt!
Da es bei meiner Frau erst 2 Jahre her ist, wusste ich auch die Fundstellen!

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von Nidasachse am 12.01.2017 um 21:10:38
Danke für die ausführliche Erläuterung in #27; damit wird aber nur geklärt, welche Vorschriften bei der Umschreibung angewandt wurden.
Im ersten Fall war man bei der Polizeikontrolle und bei der Versicherung anderer Meinung als IMT und ADAC in meinem Fall.
Im zweiten Fall geht es nur um die Umschreibung.
Für mich ist die jetzige Gültigkeit des Führerscheins bis zum seinem Ablauf nicht zweifelsfrei geklärt. Ein Problem welches wohl nur vor einem europäischen Gericht geklärt werden könnte; ein solches Urteil wird aber nicht einmal bindend für zukünftige innerstaatliche Gesetze und Verordnungen sein.

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von Aras am 12.01.2017 um 21:58:43
Was soll denn das europäische Gericht klären?
Internationale Führerscheine werden auch ungültig falls man in einem Vertragsstaat seinen Wohnsitz begründet. Und um die internationalen Führerscheine in europäischen Raum nicht mehr zu brauchen wurden die Führerscheine angeglichen.

mE ist aber der Führerschein nur in Deutschland ungültig und nicht in den anderen Mitgliedstaaten.

Woran erkennt man einen umgeschriebenen Führerschein?

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von deerhunter am 13.01.2017 um 04:25:35

Aras schrieb am 12.01.2017 um 21:58:43:
Woran erkennt man einen umgeschriebenen Führerschein? 


An der Codenummer, der das ursprüngliche Ausstellungsland beinhaltet


Aras schrieb am 12.01.2017 um 21:58:43:
mE ist aber der Führerschein nur in Deutschland ungültig und nicht in den anderen Mitgliedstaaten.


Das kommt auf das jeweilige Gesetz des Landes an

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von mgb am 13.01.2017 um 12:40:17
Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG

Artikel 2 Gegenseitige Anerkennung
1. Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt.

Artikel 11 Bestimmungen über den Umtausch, den Entzug, die Ersetzung und die Anerkennung der Führerscheine
.
.
6. Tauscht ein Mitgliedstaat einen von einem Drittland ausgestellten Führerschein gegen einen EG-Muster-Führerschein um, so wird der Umtausch in dem EG-Muster-Führerschein vermerkt; dies gilt auch für jede spätere Erneuerung oder Ersetzung.

Der Umtausch darf nur dann vorgenommen werden, wenn der von einem Drittland ausgestellte Führerschein den zuständigen Behörden des umtauschenden Mitgliedstaats ausgehändigt worden ist. Verlegt der Inhaber dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat, so braucht dieser Mitgliedstaat den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gemäß Artikel 2 nicht anzuwenden.

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von Nidasachse am 13.01.2017 um 14:04:45
Vielen Dank mgb!
Somit ist alles geklärt; „braucht nicht“ ist eine nette Formulierung – wenn man wollte so könnte man.
Meine Frau wird also in D nicht mehr fahren.
Dank auch allen anderen, die bei der Klärung konstruktiv mitgeholfen haben.

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von tiggger am 13.01.2017 um 14:18:14

Nidasachse schrieb am 13.01.2017 um 14:04:45:
„braucht nicht“ ist eine nette Formulierung – wenn man wollte so könnte man.


Nicht ganz, sondern eher: 'wenn man gewollt hätte'.

Der Ablauf ist so: sobald es eine EU-Richtlinie gibt, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet sie in nationales Recht (also hier: deutsches Recht) umzusetzen. Umzusetzen bedeutet der Bundestag verabschiedet ein entsprechendes Gesetz. Sollte dies nicht passieren, kann die EU ein Strafverfahren gegen Deutschland einleiten. Die Formulierung 'braucht nicht' bedeutet, dass der deutsche Gesetzgeber hier die Freiheit hat zu entscheiden (und dies in dem Gesetz festzuschreiben) wie er dies handhaben möchte.

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von Nidasachse am 13.01.2017 um 14:29:58
… und wo kann nun geklagt werden, dass Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG zum Teil wischiwaschi formuliert ist?

;) Ich werde es nicht, denn der Führerschein läuft eh bald ab.

Titel: Re: Portugiesischer EU Führerschein wird nicht anerkannt
Beitrag von mgb am 13.01.2017 um 16:41:01
Wenn der Führerschein vor Inkrafttreten der Richtlinie ausgestellt wurde, dann könnte man noch prüfen ob ein Bestandschutz bzw. Rückwirkungsverbot zieht.
Diese Frage könntest du an die Rechtsabteilung des ADAC stellen.

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