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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1483447426 Beitrag begonnen von kurdt0986 am 03.01.2017 um 13:43:46 |
Titel: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von kurdt0986 am 03.01.2017 um 13:43:46
Hallo zusammen.
Meine Frau (Russin mit AE) und ich (Deutscher seit Geburt, immer in D gelebt) sind im Dezember Eltern eines Sohnes geworden (leibliches Kind, in Deutschland geboren). Wir beide hatten vorher noch keine Kinder. Meine Frage ist nun, welche Staatsangehörigkeit(en) unser Sohn nun hat. Nach meinem Kenntnisstand müsste er nun Deutscher sein (durch Abstammung sowie durch Geburtsort). Ist er aber auch gleichzeitig Russe? Bisher waren wir noch nicht auf dem russ. Konsulat, müssen wir das tun? Und welche Auswirkungen hätte eine russ. Staatsangehörigkeit (Wehrdienst etc.)? Wie ist eigentl. der aktuelle Stand bezgl. Mehrstaatlichkeit in Deutschland (erlaubt oder nicht)? Vielen Dank für eure Antworten. |
Titel: Re: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von reinhard am 03.01.2017 um 13:59:54
Nach deutschem Recht: Er ist Deutscher. Er darf diese Staatsangehörigkeit und jede andere, die mit der Geburt von einem Elternteil erworben wurde, lebenslang behalten. Die Mehrstaatlichkeit ist also ausdrücklich erlaubt.
Ob er eine andere behalten will, muss er dann später selbst entscheiden. Zu russischem Recht sollten andere antworten. |
Titel: Re: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von erne am 03.01.2017 um 14:29:59
soweit ich weiss und daher ohne Gewähr:
er hat die deutsche Staatsangehörigkeit vom Vater (mit Geburtsort hat das nichts zu tun) und *keine* russische. Russische Staatsangehörigkeit abgeleitet von der Mutter ist an den Geburtsort Rus. gebunden, nur von einem russischen Vater abgeleitete rus. Staatsangehörigkeit ist aunabhängig vom Geburtsort. Letzendlich kann hier aber nur das russische Staatangehörigkeit Klarheit und Sicherheit schaffen. |
Titel: Re: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von Petersburger am 03.01.2017 um 14:33:19
Russische StAng wird bei Geburt in Deutschland nicht mit der Geburt erworben.
Vereinfachter Erwerb durch Antragstellung bei der zuständigen russischen AV in Deutschland ist möglich und für die deutsche StAng unschädlich. (Falls dieser Antrag zeitnah gestellt wird, Rechtsstand heute ...) |
Titel: Re: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von kurdt0986 am 03.01.2017 um 15:03:47
Vielen Dank für Eure Antworten.
Aber was würde es im Hinblick auf die russ. Wehrpflicht bedeuten (auch Stand heute)? Müsste mein Sohn dann leisten und wird das von der RF auch durchgesetzt? |
Titel: Re: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von Petersburger am 03.01.2017 um 16:49:12
Stand heute ist in 18 Jahren völlig irrelevant.
Vor 15 Jahren galt die Wehrpflicht nur für Männer mit Propiska in RUS. Ob das heute noch so ist, weiss ich nicht. Interessiert mich auch nicht. Habe keine Söhne und bin selbst weder russischer StAng nicht jung genug für diese Art Verfügung. |
Titel: Re: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von Petersburger am 03.01.2017 um 21:37:22
Huch, ich hatte das vorhin auf dem Smartphone geschrieben.
Petersburger schrieb am 03.01.2017 um 16:49:12:
sollte heißen "bin selbst weder russischer StAng noch jung genug für diese Art Vergnügung. " |
Titel: Re: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von NeedHelp am 10.01.2017 um 13:06:47 kurdt0986 schrieb am 03.01.2017 um 15:03:47:
Wenn dein Sohn nicht vorhat nach Russland zu reisen, solange er im wehrfähigen Alter ist, wie sollen das Russland denn im Ausland durchsetzen? In das Nicht-EU-Ausland darf nämlich nach GG kein Deutscher ausgeliefert werden |
Titel: Re: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von tiggger am 10.01.2017 um 13:42:19 NeedHelp schrieb am 10.01.2017 um 13:06:47:
Ist aber schon etwas albern, die Aussage. Bestimmt gibt es Verwandschaft mütterlicherseits; zudem warum sollte man denn die russische Staatsbürgerschaft für das Kind beantragen, wenn man dann um die Wehrpflicht zu umgehen sagt, er würde da sowieso nie hinreisen. Das was noch (nach derzeitigem Recht) wichtig ist: wird die russische Staatsbürgerschaft erst nach Volljährigkeit des Kindes beantragt, verliert es die deutsche. |
Titel: Re: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von Saxonicus am 10.01.2017 um 16:20:29 tiggger schrieb am 10.01.2017 um 13:42:19:
Im geschilderten Fall (ein Elternteil ist Russe) wird die russische Staatsangehörigkeit nicht beantragt, sondern auf Grund der Abstammung festgestellt. |
Titel: Re: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von erne am 10.01.2017 um 16:59:50 Saxonicus schrieb am 10.01.2017 um 16:20:29:
da lese ich in Antwort #3 was anderes (Antragstellung nötig; und kein Einfluss auf dt. Staatsangehörigkeit nur, wenn zeitnah ... nicht nach Jahren, wenn das Kind volljährig wird) |
Titel: Re: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von Saxonicus am 10.01.2017 um 17:34:22
Statt "Antragstellung" sollte es wohl besser "Registrierung" heißen, denn so kenne ich es von anderen AVs. Wo der (ausländische) Elternteil seine Sprösslinge anmeldet, um damit die ebenfalls vorhandene Staatsangehörigkeit aktenkundig dokumentieren lässt.
So kenne ich einige Fälle, wo eine solche "Registrierung" (für die häufig bestimmte Fristen eingehalten werden müssen), versäumt wurde und die betroffenen Kinder dadurch auf die zweite Staatsangehörigkeit verzichten müssen, im schlimmsten Fall sogar staatenlos geworden sind. So hat es z.B. ein Ehepaar aus Sri Lanka unterlassen, ihre in Deutschland geborenen Kinder, innerhalb der vorgegebenen Frist beim zuständigen Konsulat registrieren zu lassen. Die deutsche Staatsangehörigkeit haben sie durch ihre Geburt in Deutschland nicht erworben und von den srilankischen Behörden werden sie als staatenlos betrachtet, weil ihre Eltern die Geburt nicht fristgemäß angezeigt haben. |
Titel: Re: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von Supi1982 am 10.01.2017 um 19:13:59
Nein Saxonicus, ein Kind, bei dem nur ein Elternteil Russe/in ist, erwirbt die Staatsangehörigkeit nicht automatisch, sondern nur, wenn es in Russland geboren wurde oder der andere Elternteil staatenlos/verschwunden/verstorben ist (kurzgefasst)
Alles wichtige steht in diesem Gesetz: http://www.assessor.ru/zakon/zakon-o-grazhdanstve/12/ Und über die Aufnahme und den Antrag steht alles unter Art. 14, Pkt. 6a): http://www.assessor.ru/zakon/zakon-o-grazhdanstve/14/ |
Titel: Re: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von Saxonicus am 10.01.2017 um 19:20:29 Supi1982 schrieb am 10.01.2017 um 19:13:59:
Bei meiner Antwort habe ich mich nicht explizit auf Russland bezogen, dazu fehlen mir die Kenntnisse über das russische Staatsangehörigkeitsgesetz. Meine Antwort betraf die allgemeinen Verfahrensweisen. |
Titel: Re: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von erne am 10.01.2017 um 19:32:13 Saxonicus schrieb am 10.01.2017 um 19:20:29:
Hier geht es aber um Russland und nicht um SriLanka und nicht um allgemeine erfahrensweisen Du verwirrst nur |
Titel: Re: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von HeFi am 11.01.2017 um 00:57:09 Supi1982 schrieb am 10.01.2017 um 19:13:59:
Danke für den Link -----> unzulängliche Übersetzung: Zitat:
Supi1982 schrieb am 10.01.2017 um 19:13:59:
Dort wird mMn das Antragsverfahren für den Erwerb der RUS-StA auf Antrag der Eltern bzw. mit Zustimmung des anderen Elternteils beschrieben, falls das Kind die RUS-StA nicht schon anderweitig erworben hat. |
Titel: Re: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von grisu1000 am 11.01.2017 um 02:14:58 Petersburger schrieb am 03.01.2017 um 16:49:12:
Ich würde das mal genauer aufschlüsseln. Sowohl Petersburger als auch dein Sohn (bei Registrierung auch in RUS) sind Wehrpflichtig (Jeder männlicher Deutscher von 18 bis 60, außer anerkannte Kriegsdiensverweigerer). Andere Seite ist ob sie zum Wehrdienst eingezogen werden. In DEU zur Zeit nur im Spannungs-/Verteidigungsfall. In Russland in der Vergangenheit nur wenn sie im Inland lebten. Wie das in 18 Jahren in beiden Ländern aussieht kann dir wirklich keiner sagen, Denke mal 18 Jahre zurück und welche Zukunftsprognosen gemacht wurden. Die Frage ist wofür er den russischen Pass braucht. Soll er öfter zu Verwandten nach Russland reisen macht das sicherlich Sinn, da kein Visum gebraucht wird. Hat in 18 Jahren Russland noch Wehrdienst, ggf. auch für Auslandsrussen muss er halt die Staatsangehörigkeit rechtzeitig ablegen. |
Titel: Re: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von Petersburger am 11.01.2017 um 04:03:01 HeFi schrieb am 11.01.2017 um 00:57:09:
Ist falsch übersetzt. |
Titel: Re: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von erne am 11.01.2017 um 13:05:01 HeFi schrieb am 11.01.2017 um 00:57:09:
ja, unzulängliche Übersetzung streiche "einen" setze "der einzige" siehe dazu nicht a), sondern den dritten Punkt Zitat:
da ist geregelt, dass wenn nur ein Elternteil Russe ist, das Kind auf dem Gebiet der Rus.Fed. geboren sein muss, um durch die Abstammung Russe zu werden (es sei denn, er würde staatenlos) |
Titel: Re: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von Dielo23 am 11.01.2017 um 20:45:10
@ kurdt0986
Hallo Kurdt0986, wäre es möglich, dass du mir hier eine Private Nachricht schreiben könntest? Ich hätte gern einige Fragen an dich, da ich denke du könntest mir eine große Hilfe sein :) Vielen Dank. |
Titel: Re: Kind einer Russin und eines Deutschen - welche Staatsangehörigkeit Beitrag von Mick am 11.01.2017 um 23:07:03 Dielo23 schrieb am 11.01.2017 um 20:45:10:
Kannst selbst loslegen. |
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