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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Änderung des AufenthG vom 28.10.2015
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Beitrag begonnen von Aras am 29.11.2015 um 01:21:30

Titel: Änderung des AufenthG vom 28.10.2015
Beitrag von Aras am 29.11.2015 um 01:21:30
Wollte nur anmerken, dass das Gesetz auch im AufenthG relativ große Änderungen gebracht hat.

Z.B. im § 26 Abs. 3 und 4. So wird eine NE nunmehr nicht mehr nach 7 Jahren Aufenthaltszeit sondern bereits nach 5 Jahren erteilt. Zeiten des vorherigen Asylverfahrens werden angerechnet.

Gut erklärt wird das in der aktuellen ANA-ZAR
http://dav-auslaender-und-asylrecht.de/files/page/0_21208100_1444420245s.pdf

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