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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Änderung des AufenthG vom 28.10.2015 https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1448756490 Beitrag begonnen von Aras am 29.11.2015 um 01:21:30 |
Titel: Änderung des AufenthG vom 28.10.2015 Beitrag von Aras am 29.11.2015 um 01:21:30
Wollte nur anmerken, dass das Gesetz auch im AufenthG relativ große Änderungen gebracht hat.
Z.B. im § 26 Abs. 3 und 4. So wird eine NE nunmehr nicht mehr nach 7 Jahren Aufenthaltszeit sondern bereits nach 5 Jahren erteilt. Zeiten des vorherigen Asylverfahrens werden angerechnet. Gut erklärt wird das in der aktuellen ANA-ZAR http://dav-auslaender-und-asylrecht.de/files/page/0_21208100_1444420245s.pdf |
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