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Randthemen >> Userforum >> Schrottplatz https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1144179984 Beitrag begonnen von i4a-team am 04.04.2006 um 21:46:24 |
Titel: Schrottplatz Beitrag von i4a-team am 04.04.2006 um 21:46:24
Hallo Gemeinde,
hier landen Posts, die vom Team als unsachlich, überflüssig, oder ähnliches eingestuft werden. Hierzu gehören auch Postings, die zwar das Thema ansprechen, aber nur Hinterfragungen dar- stellen. Sollten wir Posts erwischen, die es nicht verdienen, bitten wir schon jetzt um Entschuldigung (beschwert Euch ggf. bitte per Kurzmitteilung oder per Mail, keine öff. Diskussion). Gruß vom i4a-team P.S. Nähere Infos: hier |
Titel: Re: Ausländerrecht und Verletzung meiner Grundrechte GG Beitrag von Canuta am 29.09.2008 um 20:30:09 ryka schrieb am 29.09.2008 um 19:20:06:
Du bist aber ein Scherzbold |
Titel: Re: Mavi Kart (Blaue Karte) Beitrag von Blaise am 16.09.2008 um 19:21:04 lacrima schrieb am 15.09.2008 um 20:31:02:
Das ändert sich ja, sobald die Türkei in der EU ist ... |
Titel: Re: Mavi Kart (Blaue Karte) Beitrag von azzurro am 17.09.2008 um 03:22:23 Blaise schrieb am 16.09.2008 um 19:21:04:
Sobald die Türkei in der EU ist, das wird sowieso schon keine grosse Rolle spielen welche Bürgerschaft hat man. Da man frei, ohne Visum, reisen kann. |
Titel: Re: Mavi Kart (Blaue Karte) Beitrag von Cengi68 am 01.10.2008 um 02:07:29
Türkei Beitritt Eu! Da fliesst noch viel wasser durch den Rhein!
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Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin Beitrag von Saxonicus am 02.10.2008 um 20:47:05 Attila schrieb am 30.08.2008 um 13:36:02:
Deutsch lernen. |
Titel: Re: § 4 (3) StAG bei Unterbrechung Beitrag von bostanci89 am 03.10.2008 um 22:58:46
das hab ich ihr auch gesagt, das ist die beste idee und möglichkeit, denn alleine wird man sowas nicht hinkriegen, 1.viel Arbeit 2,man weiss nicht wo man anfangen soll, ideen von euch sammeln und damit zu einem Beratungsstelle hingehen und mit ihr es erstmal besprechen, glaub mir das hilft sehr..
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Titel: Re: § 4 (3) StAG bei Unterbrechung Beitrag von bostanci89 am 03.10.2008 um 23:18:18
buaa wer löscht mein schreiben :'( :'( :'( :'(
ich finds traurig..von anderen leuten löscht ihr nicht sondern nur von mir :-[ :-[ :-[ :-[ naja okey :'( |
Titel: Re: Ehe Anulierung Beitrag von agrei am 05.10.2008 um 13:18:51
Hat die junge Frau nur eine Ehe gewollt um Kinder zu haben?
Eine Ehe ist doch mehr und Kinder sind eine Bereicherung in der Beziehung...zweifellos Aber sollte hier nicht mal die Liebe an erster Stelle stehen? Statt dessen schmeißt sie hier Gerüchte aus dem Chat, über ihren Mann hier ins Forum und weiß nicht mal was wirklich an einer Straftat dran ist. TRAURIG................. :'( Ich glaube bei echter Zuneigung hätte man das Problem sicher anders lösen können, als nur an eine Annulierung der Ehe zu denken. Vielleicht wurde hier der Mann getäuscht und die Ehe sollte einem andern Grund dienen, als in echter Zuneigung glücklich zu werden? Der arme Mann der vielleicht für manche Frau hier nicht interessant war und sein Glück in Übersee suchte :'( |
Titel: Re: Hilfe! Beitrag von Muki am 06.10.2008 um 19:02:51 Zak schrieb am 06.10.2008 um 16:34:29:
hm... das wäre in diesem Fall, würde die Frau dem Mann nicht folgen, ihre AE verlieren, einen besseres Beispiel zu Leibeigenschaft konnte man nicht geben. Ich dachte einmal aus diesem Jahrhundert wären wir raus. ::) Muleta schrieb am 06.10.2008 um 15:28:11:
Sorry hatte mich hier nur unverständlich ausgedrückt, es war als Vorschlag gedacht. Muki |
Titel: Re: Ausländerbehörde stellt sich gegen unanfechtbares Urteil vom Gericht Beitrag von hlimam am 10.10.2008 um 09:58:13
:-[
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Titel: Re: Ausländerbehörde stellt sich gegen unanfechtbares Urteil vom Gericht Beitrag von hlimam am 10.10.2008 um 09:58:27
:-?
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Titel: Re: Bitte dringend um Hilfe Beitrag von Ivonne1 am 14.10.2008 um 13:01:05
Hy Maya !
Ich kann dir leider nichts raten im Umgang mit den Behörden, weiss aber aus reichlich Erfahrung heraus, dass sich manche ABH's / RP's ihre Zeit nehmen, da es ja nicht ihr Ehepartner ist, der weit weg ist. Ich will Dir hiermit einfach mal meinen Respekt aussprechen, dass Du Dich so für Deinen Schatz einsetzt und Dir gleichzeitig viel viel Glück und Durchhaltevermögen wünschen, damit ihr eines Tages wieder vereint seit. Ivonne |
Titel: Re: Visum zur FZF zu einem Deutschen ohne Sicherung des LUs? Beitrag von janmarcel am 15.10.2008 um 08:03:42
Und weiß der Threadstarter schon was Neues?
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Titel: Re: Probleme Standesamt wegen fehlender Heiratsurkunde Beitrag von Drevodom am 16.10.2008 um 13:39:47
Hallo Mawi69,
ich hatte den Anfang deiner Geschichte im geblockten IF-Board gelesen und kann Dir hier leider keine Privatnachricht senden, da dafür mindestens 5 Beiträge erforderlich sind... :'( Außer Frauen aus Ukraine und Russland haben wir eine weitere Gemeinsamkeit...eine Ischba...würde mich freuen, wenn Du dich mal bei mir meldest via asha@online.ms Herzliche Grüsse Martin |
Titel: Re: Integrationskurs entspricht B1? Beitrag von ryka am 17.10.2008 um 17:40:30 reinhard schrieb am 17.10.2008 um 11:23:51:
MÄNNER halt |
Titel: Re: Eventuelle Scheidungsabsichten... Beitrag von arfe am 18.10.2008 um 22:44:43 Muleta schrieb am 18.10.2008 um 22:35:19:
So doof wird doch niemand hoffentlich sein. ;) |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Laila Saida am 20.10.2008 um 22:43:25
Das ist ja auch richtig so. Wer hier leben will, muss sich nach den deutschen Gesetzen richten. Wir brauchen nicht noch mehr Verbrecher hier. Er wußte doch, was auf ihn zukommt, als er die Straftat oder Straftaten beging. Die Ausländerbehörde macht nur ihre Arbeit. Wo kommen wir denn hin, wenn nur gedroht wird? Dann meint jeder Ausländer, er könne hier Straftaten ohne Ende begehen. Und dann mal schnell ein Kind mit einer Deutschen machen, aber das zieht heute auch nicht mehr. Richtig so.
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Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Laila Saida am 20.10.2008 um 23:13:52
Ich hoffe doch mal, dass die Gerechtigkeit hier siegen wird. Komisch, dass immer Beiträge gelöscht werden, die der Wahrheit entsprechen. Hier will ja nur jeder hören, was ihm guttut. Alles andere wird gelöscht oder rausgeworfen. So einfach ist das.
Dann wünsche ich noch viel Glück und eine baldige Ausweisung! Auf dass unser Land wieder sauber wird. |
Titel: Re: Höchstbearbeitungszeit des Antrags auf NE Beitrag von Muki am 22.10.2008 um 17:50:30 Nixem schrieb am 22.10.2008 um 13:06:02:
Nein wegen der überhaupt nicht, sondern nur wegen des LKA. Auch die können nicht direkt hierfür was, wenn der Gesetzgeber neue Gesetze macht, jedoch nicht daran denkt für den erhöhten Arbeitsaufwand neue geschulte Kräfte einzustellen. Der Polizist auf der Strasse kann hierfür überhaupt nichts, dem machst Du hierdurch nur mehr Arbeit die nicht sein müsste. Muki |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von Jessy am 24.10.2008 um 01:09:11
oh man ich weiss echt nicht weiter
viele Grüße zurück petit_canard |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von Jessy am 24.10.2008 um 02:24:58
Kann mir keiner helfen ? wieso braucht die Ausländerbehörde solange? am anfang hat es gehießen es dauert nur 4-6wochen und jetzt sind es schon fast 6monate
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Titel: Re: EU Bürger Arbeitserlaubnis während der Ausbildung Beitrag von Marcelausbremen am 26.10.2008 um 08:24:01
Eigentlich finde ich es ziemlich hart, dass du geltende Gesetze umgehen willst. Tut mir leid, dass ich es so sagen (und sagen muss): Aber was die Einwanderung aus Osteuropa mit den Löhnen in Westdeutschland ist unglaublich. Die armen Bauarbeiter und andere
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Titel: Re: Namensgebung Beitrag von joschzilla am 26.10.2008 um 23:31:22
Das wird eine Diskussionsreiche Zeit ::)
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Titel: Re: familienzusammenführung *teil2* Beitrag von GRANROCA am 27.10.2008 um 23:48:00
hallo zusammen...
mich interssiert das Thema auch da das wohl anfang nächsten Jahres auf mich zukommt... wo genau finde ich hier Threads zu dem Thema "Ausnahmeregelung" ?? Was benötige ich alles ausser einer Selbstverpflichtungserklärung, bzw. Einkommensnachweis? meine Frau (wollen anfang nächstes Jahr erst heiraten) lebt in China! lg granroca |
Titel: Re: Besuchervisum und Heiraten einer Brasilianerin! Beitrag von GRANROCA am 28.10.2008 um 00:47:38
hi ChicaLoca...
sorry das ich dich hier belästige...hoffe du kannst mir helfen...(oder sonst jemand) ich werde anfang nächstes Jahr eine Frau in Dänemark heiraten die mit einem Besuchsvisum nach Deutschland einreisen wird... was kann ich nach der Heirat machen wenn ich nicht möchte das sie zuerst wieder in ihr Heimatland zurück muss (zur Beantragung eines FZF-Visums)...? A1-deutsch hat sie bereits im Goethe-Institut ihres Heimatlandes erfolgreich bestanden und könnte dies bei der Ausländerbehörde nach erfolgter Heirat zur Beantragung der AE vorlegen... bitte helft uns... LG granroca |
Titel: Re: Verlassen der deutschen staatsbürgerschaft Beitrag von Sahasrara am 28.10.2008 um 18:45:27 maki schrieb am 28.10.2008 um 18:39:14:
Nun muss ich nüchtern feststellen, dass der Bundesregierung mit der Neufassung des Ausländergesetzes kein großer Wurf gelungen ist. |
Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von maki am 29.10.2008 um 18:30:26 zeynomm schrieb am 29.10.2008 um 16:36:37:
Mindestens, wenn nicht sogar ein bisschen mehr ;) |
Titel: Re: DIE ZUSTIMMUNG VON ABH Beitrag von TP am 05.11.2008 um 06:02:45
Hallo zemer,
..ich drücke dir ganz fest die Daumen. Frag doch einfach mal nach... LG TP |
Titel: Re: Abschiebung/Ausweisung zeitlich begrenzt? Beitrag von ronny am 05.11.2008 um 21:18:25
@ klidor2:
Eröffne bitte einen eigenen Thread und erläutere den Sachverhalt. Bislang kann mit deinem "Beitrag" einschl. der sinnigen Umfrage niemand was anfangen. |
Titel: Re: Möchte meine frau bei mir haben !!! Beitrag von zemer am 06.11.2008 um 00:46:11
ALSO MEIN MANN WOLLTE BEVOR ER SEINE TEST BESTANDEN HAT SCHON DEN ANTRAG AUF FZF ABGEBEN DOCH WENN NUR ER SEIN ZERTIFIKT VORZEIGEN KONNTE DURFTE ER AUCH SEIN ANTRAG ABGEBEN;DU KANNST ZWAR DEIN ANTRAG VISUM ANTRAG MACHEN DOCH DIE WERDEN ZURÜCKWEISEN ZUMINDESTENS WAR ES BEI MEINEN MANN SO ABER VIELEICHT IST ES UNTERSCHIEDLICH FRAG MAL BEI DER ABH VIELEICHT KANN MANN AUCH NACHREICHEN ODER SO ÄHNLICHES ABER WIE ICH WEIS IN DER BOTSCHAFT NEHMEN SIE DEN ANTRAG NICHT OHNE DEN ZERTFIKAT SORRY SO HABE ICH DIE ERAHRUNG ABER MUSS NICHT SEIN DAS BEI DIR NICHT GEHT VILEICHT GEHT JA IN DEINE BOTSCHAFT.GRUUUS ;)
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Titel: Re: Zeit nach Au-Pair Beitrag von Walter2 am 11.11.2008 um 09:51:01 jerrylee schrieb am 10.11.2008 um 22:50:21:
natürlich einfach geht's nicht überall... |
Titel: Re: Zeit nach Au-Pair Beitrag von Walter2 am 11.11.2008 um 09:55:29 reinhard schrieb am 09.11.2008 um 12:37:55:
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Titel: Re: FZF trotz Hartz4 und doppelt-Staatsangehörigkeit ? Beitrag von Muki am 11.11.2008 um 21:22:29 Saxonicus schrieb am 11.11.2008 um 20:51:12:
Ich hatte es gelesen. ;) Ich wollte hier nur komplettieren um den Unterschied darzulegen, mehr nicht. Ansonsten fällt mir hierzu auch nichts mehr ein. Da sehe ich es so wie maki. Ich kann zwar Mikael verstehen, finde jedoch auch, manches sollte nie vom Kopf in die Finger wandern. Muki |
Titel: Re: was brauche ich für papiere? Beitrag von bostanci89 am 12.11.2008 um 11:38:18
:direc
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Titel: Re: 2X Interview für Sprachvisum ? Beitrag von arfe am 13.11.2008 um 17:25:38 wu schrieb am 13.11.2008 um 17:22:43:
Genau darauf spekulieren sie. |
Titel: Re: Ganz ganz genau Kosten für die Ausbürgerung aus de Beitrag von VlaMA am 14.11.2008 um 13:28:20
Wenn du deine Frage gezielter gestellt hättest, mit der angabe, von welcher person du eine antwort gern hättest (männlich, 30, etc.) hätte es nict so viel hick hack gegeben...
ich finde du solltest deinen ton überdenken. |
Titel: Re: FZF zum deutschen Kind; Kubaner in Italien Beitrag von Firilum am 18.11.2008 um 14:21:22 nixwissen schrieb am 18.11.2008 um 00:02:17:
Ist schlicht die Wahl zwischen Pest und Cholera. |
Titel: Re: FZF zum deutschen Kind; Kubaner in Italien Beitrag von Mikael321 am 18.11.2008 um 14:59:47 Tippi schrieb am 18.11.2008 um 14:31:59:
Michael |
Titel: Re: DIE ZUSTIMMUNG VON ABH Beitrag von shibumi am 18.11.2008 um 22:17:00 zemer schrieb am 16.11.2008 um 22:04:37:
Klemmt die " Caps- Lock - Taste " ? ::) Hoffentlich nicht... |
Titel: Re: 2X Interview für Sprachvisum ? Beitrag von arfe am 20.11.2008 um 10:28:47 Tippi schrieb am 20.11.2008 um 09:58:02:
Bitte Thread offen lassen, weil ich denke, dass es für wu wichtig sein könnte. |
Titel: Re: ein EU-Kind, zwei Geburtsurkunden Beitrag von maki am 20.11.2008 um 20:15:18 Ralf schrieb am 18.11.2008 um 23:41:35:
Das war eine Vermutung meinerseits (Post #4), nix genaues weiss man nicht, ist aber wohl wirklich irrelevant ;) |
Titel: Re: Kann Hartz 4 Grund sein zur Visa-Ablehnung? Beitrag von dawarwas am 21.11.2008 um 16:48:16
Ich finde es toll, dass du das Visum so unkompliziert bekommen hast.
Ich wünschte ich hätte es so einfach wie du. Meinen herzlichsten Glückwunsch zur Familienzusammenführung ! |
Titel: Kündigungsfrist verstrichen! Beitrag von Mono am 24.11.2008 um 19:31:49
Tippi, entschuldige bitte, aber ich muss jetzt noch einmal nachhaken, da der TS erst jetzt mit der ganzen Wahrheit herausgerückt ist.
Zitat:
Alle Erklärungen haben nichts genutzt. :( Wenn der Dienst am 18.01.2007 erstmals in Anspruch genommen wurde, endet die Mindestvertragsdauer am 17.01.2009, und die Kündigung kam definitiv zu spät. Sorry. Mono |
Titel: Re: Kündigungsfrist verstrichen! Beitrag von Zak am 24.11.2008 um 20:15:02 Mono schrieb am 24.11.2008 um 19:31:49:
Diese Angaben sind aber schon dem Ausgangsfred des TS zu entnehmen. :endsmilie |
Titel: Re: Registrierung meiner Tochter Beitrag von Saxonicus am 26.11.2008 um 11:24:26 goa24 schrieb am 26.11.2008 um 08:23:55:
Das kann Dir in Sri Lanka als Deutscher ebenfalls passieren, wenn Du den (tamilischen) Sicherheitsbeamten der Botschaft nicht genehm bist. |
Titel: Re: Registrierung meiner Tochter Beitrag von Saxonicus am 26.11.2008 um 13:36:05 Muki schrieb am 26.11.2008 um 13:21:42:
Da gibt es keine Begründungen, das Tor bleibt eben einfach geschlossen, da nützt Dir auch das Herumwedeln mit dem deutschen Pass nichts. Zitat:
Die Sicherheitsbeamten sind immer Ortskräfte, in der D-Botschaft (in Sri Lanka) habe ich sowieso keinen (erkennbar) deutschen Mitarbeiter zu Gesicht bekommen, dort ist anscheinend alles fest in tamilischer Hand. |
Titel: Re: Registrierung meiner Tochter Beitrag von Muki am 26.11.2008 um 14:10:01 Saxonicus schrieb am 26.11.2008 um 13:36:05:
Hier ist die Rede von der Ablehnung zum FZF Visum, bitte genauer lesen. Zitat:
Hier ist auch nicht die Rede von Sri Lanka, sondern von Kathmandu. [off tropic] Um dem TS helfen zu können, wäre es wichtig auf seine Sachen einzugehen, wobei ich jetzt deine negativen Erfahrungen, die sicher sehr ärgerlich sind, schmälern möchte. [on tropic] Muki |
Titel: Re: Mein Freund lebt seit 6 Jahren illegal hier! Beitrag von Ruuk am 27.11.2008 um 10:39:05
Naja.Linda@ vielleicht hast du ja noch nicht den richtigen Mann dafür gehabt?? ;)
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Titel: Re: was muss ich machen damit mein mann zu uns kommt Beitrag von aslan-08 am 27.11.2008 um 19:30:01
bittttttttttteeeeeeeeeee antwortet mir dochhh :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[
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Titel: Re: Urteil VG Berlin 25.09.08 Sorgerechtsbescheinigung Beitrag von Muki am 28.11.2008 um 15:07:25 qwertz schrieb am 28.11.2008 um 14:50:14:
Ich glaube Du hast da immer noch was nicht verstanden. Zuwanderung soll verhindert werden, egal um welchen Preis. Menschenrechte sind da sekundär. Muki |
Titel: Re: was muss ich machen damit mein mann zu uns kommt Beitrag von Mensch3o am 30.11.2008 um 04:17:23 aslan-08 schrieb am 02.11.2008 um 11:31:28:
auf welcher Basis seid Ihr denn zur Zeit zusammen und warum aendert sich das in 2 Wochen? Seid Ihr in Deutschland? |
Titel: Re: Checkliste Ehegattennachzug Kosovo Beitrag von zemer am 01.12.2008 um 21:58:55
HEJ
BEI WAS SOLL ICH DIR GENAU WEITER HELFEN?ICH HELFE DIR GERN NUR DU MUSST MIR SCHREIBEN WAS DU WISSEN WILLST; |
Titel: Re: Checkliste Ehegattennachzug Kosovo Beitrag von Muki am 01.12.2008 um 22:07:18 jUICE schrieb am 01.12.2008 um 21:31:05:
Tippi schrieb am 01.12.2008 um 21:29:30:
Ich würde eher sagen unbegrenzt oder soll er jetzt schon an Scheidung denken. ;) Muki |
Titel: Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber... Beitrag von Muki am 01.12.2008 um 22:02:30 maki schrieb am 01.12.2008 um 14:26:54:
Das ist aber nicht geltend für Franken und Nürnberg ist nun mal Franken, also ein Staat im Staat. ;) In München wird das anders gesehen, wie auch in Ansbach. Wer das nicht wahrhaben will, sind Beamte in Nürnberg, nichts anderes. Muki |
Titel: Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber... Beitrag von maki am 01.12.2008 um 22:09:13 Muki schrieb am 01.12.2008 um 22:02:30:
Gerhard Polt: Bayern ist schön. Von Franken war nie die Rede.. nix für ungut ;) Das bayr. Sta. ist anscheinend nix anderes als ein Artikel in der Bayr. Verfassung, welcher das Sta. referenziert. Jedenfalls geht mir diese Geheimniskrämerei was die VwV betrifft ganz schön auf den Senkel, liegt wohl im Tresor neben Strauss Juniors Festplatte... |
Titel: Re: Problematische Situation Beitrag von mexxa am 02.12.2008 um 20:57:30
bitte helft mir...., weiß noch jemand was ich tun kann???
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Titel: Re: Mein Antrag wird ca. 9 Monate ruhen! Beitrag von lip am 04.12.2008 um 21:11:39
Hi,Tascha,
bin auch aus Aachen,da ist alles unnormal.... Ich habe schon 1 Jahr gewartet,,,,,bist Du bei Frau S p o o?..... dann es wird nicht so einfach. wenn Du neues hast,bitte sag mir, alles BESTE!! lip :D |
Titel: Re: Mein Antrag wird ca. 9 Monate ruhen! Beitrag von lip am 04.12.2008 um 21:16:53
meine Freundinen von Mönchengleidbach,nur 22 Tage,,von Duisburg 3 Monaten, Frankfurt, 2 Monaten,,,,,ich 1 Jahr und immer noch warten.
:'( :'( |
Titel: Re: Visum, Aufenthaltserlaubnis,... Beitrag von wendy am 04.12.2008 um 22:27:09
Hat keiner Erfahrung zu diesem Thema?
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Titel: Re: Was ist : 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt ? Beitrag von lip am 05.12.2008 um 11:41:25
Maki,
danke Dir,aber das finde ich unmenschlich! so ein "Rechtsstaat", ich bin ungleichbehandlt wie meine Freundinnen,nur weil ich 1 Jahr früher gearbeitet habe!! ich kann das nicht glauben, Leute die bevor 2005 Aufenhalterlaubis bekommen hanben, müssen Alle die vergangenden Jahren abziehen. warum haben die Auslanderamt mir im 2004 gesagt,das ist nur eine Visum Änderung, bedeutet nicht dass ich Deuchland verlanssen? s! |
Titel: Re: Was ist : 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt ? Beitrag von maki am 05.12.2008 um 12:23:52 lip schrieb am 05.12.2008 um 11:41:25:
Dann musst du dich ja nicht einbürgern lassen, in so einem "Rechtsstaat", den du "unmenschlich" findest >:( Entweder das oder du akzeptierst die Gesetze, wie erklären sie hier nur. |
Titel: Re: Was ist : 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt ? Beitrag von lip am 05.12.2008 um 12:52:27
Maki,
verstehst Du bitte nicht falsch. diese Sache finde ich wirklich unmenschlich,und diese Sachen finde ich auch wirklich nicht richtig,eine Rechtsstaat,kann ihr Recht einfach so verändern,onhe die Leute zu berücksichtigen. Denke Mal,ich bin hier schon seit 9 Jahren, und meine Freundin auch, und Jetzt? und das alles habe ich 1Jahr gewartet, um das zu wissen,dass ich seit 2005 in Deutschland bin. 9 Jahre sind nicht so lang,aber auch nicht kurz,mein Frunden sind alle hier,meine kleine Unterneme ist hier,es ist nicht so einfach die alle Sachen zu verlassen. Die Gesetze kann ich immer behalten,so habe ich auch immer gemacht, akzeptiere muss aber nicht ,da nicht alle Gesetze perfekt sind. Danke für Deine Erklärung, aber diese Sachen finde ich unmenschlich,darf ich meinemeinung sagen,oder? |
Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun? Beitrag von rottiwhiskey am 10.12.2008 um 06:22:55
Hi an alle,
kann es sein, dass die Auländerbehörde keine Informationen über das Konsultationsverfaheren nach Art 25 SDÜ hat. Kann es sein, dass ein Beamter, der bestimmt schon über 25 Jahre im Dienst ist hiervon keine Ahnung hat? ICh komme mir ein bisschen vera*** vor, von der hisigen Behörde. Ich komme einfach in meinem Fall nicht weiter... :-? |
Titel: Re: Wie kann ich wieder in Deutschland leben ? Beitrag von Linda.1001 am 13.12.2008 um 01:56:58 Noris schrieb am 13.12.2008 um 00:45:00:
sehr relevant. :-) |
Titel: Re: Wie kann ich wieder in Deutschland leben ? Beitrag von arfe am 13.12.2008 um 09:35:57 Linda.1001 schrieb am 13.12.2008 um 01:56:58:
Ich finde diesen Zynismus sehr unangebracht. Wieso sollte er Deutschland nicht vermissen, wenn er Deutschland und seine Gebräuche und Sitten mag?! |
Titel: Re: Zeugnisanerkennung verweigert! Beitrag von Linda.1001 am 13.12.2008 um 02:01:42
Sorry, wenn ich hier mal was umkremple, aber warum versucht deine Freundin sich nicht an einem Studium? An der Uni Köln kann man Pflegewissenschaften studieren. Dazu müsste sie allerdings vorher ein Studienkolleg besuchen. Aber das wird sie doch schaffen, denke ich.
Ach ja, dafür wäre dann die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. ;-) Wäre jetzt mal mein Vorschlag falls das mit der KrPfl-Ausbildung nicht klappen sollte. Lg |
Titel: Re: Zeugnisanerkennung verweigert! Beitrag von arfe am 13.12.2008 um 09:39:17 Linda.1001 schrieb am 13.12.2008 um 02:01:42:
Das ist leider nicht richtig. Für Köln ist die Bezirksregierung Köln selbst zuständig. |
Titel: Re: Zeugnisanerkennung verweigert! Beitrag von Muleta am 13.12.2008 um 10:24:42 Linda.1001 schrieb am 13.12.2008 um 02:01:42:
- wenn jemand gar nicht studieren will, warum sollte sie das dann tun? - eine Ausbildung wird zwar nicht üppig bezahlt, aber man verdient (etwas) Geld - eine Ausbildung ist in max. 3 Jahren beendet. Ein Studium kann wohl max. 15 Jahre dauern... - wer sagt, dass ihr Schulabschluss überhaupt zum Studium/Studienkolleg berechtigt? Und wieso sollte das eine Nichtbearbeitung ihres Antrags rechtfertigen? |
Titel: Re: Zeugnisanerkennung verweigert! Beitrag von Linda.1001 am 13.12.2008 um 15:23:42 schrieb am 13.12.2008 um 09:39:17:
Nein, für die Studienkollegs in NRW ist die Bezirksregierung in Düsseldorf zuständig. Erst lesen, dann schreiben. @ Muleta: nein, ich bezog mich nicht auf den Antrag bzw. die Rechtfertigung der Nichtbescheidung, um Gottes Willen, ich wollt ihr nur ne Alternative aufzeigen. Ein Studium an der FH kann innerhalb der Regelstudienzeit innerhalb von 3,5 Jahren abgeschlossen werden, oder? ;) Lg |
Titel: Re: Zeugnisanerkennung verweigert! Beitrag von arfe am 14.12.2008 um 10:02:46 Linda.1001 schrieb am 13.12.2008 um 15:23:42:
Aber selber lesen und dann schreiben kannst Du auch? ;D Dir wird sicherlich nicht bekannt sein, dass es keine staatlichen Studienkollegs für Ausländer in NRW gibt. Weil Du so gerne Belege dafür haben möchtest, gebe ich Dir gleich auch eine Quelle dazu: http://www.wdr.de/themen/kultur/bildung_und_erziehung/studienkollegs/index.jhtml P.S. Du hast eine ziemlich merkwürdige Art. |
Titel: Re: Eingetragene Lebensparnerschaft Beitrag von arfe am 18.12.2008 um 11:12:59
Das Thema "Eingetragene Lebenspartnerschaften" ist noch relativ frisch und wie sich das im Bezug auf das AufenthG auswirkt, kann ich leider nicht beantworten. Vielleicht kann der eine oder andere SB etwas dazu schreiben. Oder vielleicht ein Volljurist?
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Titel: Re: Einbürgerungsantrag von Bremen nach München Beitrag von lacrima am 24.12.2008 um 01:12:42 Gnaoui schrieb am 22.12.2008 um 17:00:20:
Tja.. dumm gelaufen.. jetzt wird es wahrscheinlich kompliziert.. |
Titel: Re: Welches Visum währe geiegnet??? Beitrag von arfe am 24.12.2008 um 16:18:44
Es wird keinen anderen Weg geben, außer das sie einen Sprachkurs beginnt und sie irgendwie finanziell unterstützt, wenn es Dir möglich ist.
Ein Sprachvisum kostet übrigens auch Geld: Flug, Visa-Gebühren, Gebühr für eine VE, Lebenshaltungskosten, monatliche Kursgebühren, Reisekrankenversicherung, Monatskarte für die Fahrten zur Schule etc. Ich weiß, das ist alles nicht einfach und das mit den Deutschkenntnissen bei einer FZF bzw. zur Eheschließung in Deutschland ist haarsträubend, unfair und menschenverachtend, aber Du muss für Dich und Deiner Freundin den besten Weg finden. Ich wünsche Dir trotzdem die Kraft und Frohe Weihnachten! P.S. Wende Dich mal an den User Attila per PN. Alles weitere wirst Du bei ihn erfahren. |
Titel: Re: Welches Visum währe geiegnet??? Beitrag von sigi-n am 24.12.2008 um 18:36:16 schrieb am 24.12.2008 um 16:18:44:
Frage, hast du schon mal über den Tellerrand (Grenze) hinaus gesehen, scheinbar nein sonst würdest du dir solche sprüche sparen. Z.B NL = Nettoeinkommen vom 1750 Euro und Sprachkenntnisee, nix Sozialhilfe oder Hartz IV. Hast du weniger als diese 1750 netto brauchst du erst garkeine Familienzusammenführung beantragen. Also Ball flach halten oder auswandern |
Titel: Re: Welches Visum währe geiegnet??? Beitrag von Mikael321 am 24.12.2008 um 22:08:28 sigi-n schrieb am 24.12.2008 um 18:36:16:
Michael |
Titel: Re: Welches Visum währe geiegnet??? Beitrag von arfe am 25.12.2008 um 10:02:49 sigi-n schrieb am 24.12.2008 um 18:36:16:
Was für Sprüche meinst Du, habe ich gemacht? Es ist also schlimm für Dich, dass ich etwas menschlich und sachlich sehr nachvollziehen kann? Nur weil es ein Land noch schlimmer als in unserem Land macht, muss es nicht gut sein, was bei uns abläuft. Außerdem bitte ich Dich Deinen Stil und die Art Deiner Schreibweise zu wahren. Ich habe es nicht nötig mich in so einer Form von Dir belehren zu lassen. |
Titel: Re: Welches Visum währe geiegnet??? Beitrag von sigi-n am 25.12.2008 um 10:49:11
Hallo Arfe
welche sprüche ich meine kannst du in dem Zitat nachlesen. Wenn es menschenverachtend ist gibt es instanzen die solche Verstösse gerichtlich überprüfen Hallo Mikael321 wenn du sicher bist das es sich um einen Verstoss gegen das GG handelt, hast du sicherlich Klage dagegen eingereicht, kannst ja mal das Aktenzeichen mitteilen. Ich persönlich habe ein Problem damit wenn solche Ausdrücke wie menschenverachtend in den Raum gestellt werden, die nur auf einer persönlichen Einschätzung beruhen, wenn man davon überzeugt ist sollte man dafür kämpfen und nach einem event. Sieg den Spruch ablassen |
Titel: Re: Welches Visum währe geiegnet??? Beitrag von arfe am 25.12.2008 um 10:58:56 sigi-n schrieb am 25.12.2008 um 10:49:11:
Nein, ich weiß immer noch nicht welche Sprüche Du meinst. Es ist für mich menschenverachtend und meine persönliche Meinung wirst Du mir auch nicht nehmen können. Ob sie Dir dann gefällt oder nicht, ist Dein Problem. Außerdem gibt es dagegen laufende Verfahren. sigi-n schrieb am 25.12.2008 um 10:49:11:
Du scheinst gerne gewisse Dinge aus den Zusammenhang zu reissen. Mikael321 hat nicht geschrieben, dass es sich um ein Verstoss gegen das GG handelt. Obwohl ich dieser Meinung bin, dass es ein Verstoss gegen das GG ist. Und mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine, weil sich schon zahlreiche Juristen damit auseinandergesetzt haben und dagegen agieren. sigi-n schrieb am 25.12.2008 um 10:49:11:
Woher willst Du wissen, ob ich nicht dagegen kämpfe und entsprechende Initativen unterstütze? Woher willst Du das bitte wissen? Gar nichts weiß Du! Ob Dir meine Meinung dazu gefällt oder nicht, ist Dein Problem und lasse sie nicht von Dir unterdrücken! |
Titel: Re: Welches Visum währe geiegnet??? Beitrag von Stani am 25.12.2008 um 11:49:13
Wir leben alle in einem Rechtsstaat wo jeder das Recht auf frei Meinung hat! Bekanntlich sind Meinungen und Ansichten stehts unterschiedlich...
Trotzallem würde ich gerne bitten, recht Sachlich in diesem thread zu bleiben und niemanden durch Zitate und andere "klugen" Sprüchen zu provozieren!!! Für einen privaten Informationsaustausch gibt es immer noch die Möglichkeit einer PN sigi-n. Ich möchte nicht das mein thread dafür genutzt wird! >Stani< PS: Ich habe mich mal in den thread von Attila etwas eingelesen. Danke für den Tip arfe. ;) |
Titel: Re: Hilfe!!! Originalpapiere Beim Konsulat?! Beitrag von SheriLady am 25.12.2008 um 14:18:28
Bin ich hier in einem Forum für geprüfte Rechtschreibung oder was????
Ich habs eilig und brauche dringend hilfe zu meiner frage!!!!!! |
Titel: Re: Einbürgerungsantrag Beitrag von Linda.1001 am 29.12.2008 um 22:58:59 Odysseus schrieb am 29.12.2008 um 22:45:27:
*g* Nicht Ey, Mann, AYMAN, das ist ein Vorname, so wie Karl-Heinz oder Horst. ;) |
Titel: Re: Familienzusammenfuehrung nach Heirat in DK Beitrag von arfe am 02.01.2009 um 11:42:32 Saxonicus schrieb am 02.01.2009 um 00:27:23:
Richtig! |
Titel: Re: bei einreise in Brüssel festgehalten Beitrag von Mensch3o am 01.01.2009 um 16:38:06 september schrieb am 31.12.2008 um 17:40:56:
warum? Damit er dann illegal in Deutschland bleiben kann? Ist dass die Hilfe für Leute, die mit dem Ausländerrecht Probleme haben, die hier erwartet und gegeben wird? >:( Es mueste jetzt eine Smily mit Stinkefinger geben, dass ist doch eine Sauerei. |
Titel: Re: bei einreise in Brüssel festgehalten Beitrag von oki am 02.01.2009 um 13:32:53 Mensch3o schrieb am 01.01.2009 um 16:38:06:
Auf alle Smileys zeigen klicken und dann auf :lma2 klicken |
Titel: Re: Familienzusammenfuehrung nach Heirat in DK Beitrag von arfe am 02.01.2009 um 15:44:58 Saxonicus schrieb am 02.01.2009 um 00:27:23:
Richtig! |
Titel: Re: Besuchsvisum oder Urlaub? Beitrag von Bellabianca1978 am 01.01.2009 um 21:07:34
Weiss keiner was man machen kann ?? :'(
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Titel: Re: Besuchsvisum oder Urlaub? Beitrag von Bellabianca1978 am 02.01.2009 um 15:13:58
Bitte helft mir,....es geht um eine ehe,... :'(
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Titel: Re: Familienzusammenfuehrung nach Heirat in DK Beitrag von Ulf am 04.01.2009 um 19:23:22
Moin,
sebbert schrieb am 01.01.2009 um 10:17:29:
Österreich? Nach europäischem Freizügigkeitsrecht, ohne Vorabsprachprüfung. So sollte es jedenfalls sein, das dortige innerstaatliche Recht kenne ich wenig. Gruß, ULF |
Titel: Re: Bearbeitung FZF-Antrag Beitrag von Ulf am 04.01.2009 um 19:17:50
Moin,
mojo schrieb am 04.01.2009 um 16:54:14:
Gemeint ist aber keine Verpflichtungserklärung? Gruß, ULF |
Titel: Re: Online Studium auch fuer ausländische Studierende? Beitrag von Global Trend am 08.01.2009 um 00:14:24
das ist ......
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Titel: Re: FZF Antrag dauert zulange,ist das Normal ? Beitrag von imane am 08.01.2009 um 14:49:32 Hamburger schrieb am 08.01.2009 um 13:18:00:
jetzt kannst du aber ;) ::) |
Titel: Re: FZF Antrag dauert zulange,ist das Normal ? Beitrag von Mensch3o am 10.01.2009 um 11:37:57 imane schrieb am 07.01.2009 um 22:40:58:
das ist, menschlich natürlich frustrierend und gerade daher ist Deine Aussage, dass das quasi mit Absicht passiert, völlig niveaulos. Ist es nicht so, dass man anderen das unterstellt, was man selber in der gleichen Situation machen würde? Hinzu kommt, dass 10 Monate zwar nicht üblich, aber auch nicht wirklich ungewöhnlich sind. |
Titel: Re: A1 Deutschtest für FZF Beitrag von Mensch3o am 10.01.2009 um 10:36:38 sigi-n schrieb am 10.01.2009 um 10:02:06:
was Schweitzer sagt ist schon vollkommen richtig und dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. |
Titel: Re: A1 Deutschtest für FZF Beitrag von sigi-n am 10.01.2009 um 18:42:35 Mensch3o schrieb am 10.01.2009 um 10:36:38:
Du musst es ja wissen! Sammelst du nur Posts oder hast du auch was zu sagen? |
Titel: Re: A1 Deutschtest für FZF Beitrag von Mensch3o am 10.01.2009 um 19:47:43 sigi-n schrieb am 10.01.2009 um 18:42:35:
nur nicht ärgern, es gibt tatsächlich Leute, die sich mit dem Thema auskennen. Schweizer ist einer von denen und Du nicht. Ob es für post Nuemmerchen gibt oder nicht, ist doch nicht das Thema und für mich auch kein Ziel, hier geht es um Sachfragen, die sachlich beantwortet werden wollen und nicht um persönliche Anmache. ;) las uns also versuchen den Leuten zu helfen, die Fragen zum Ausländerrecht und den dazu gehörenden Verfahren haben. |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung vor 2 Jahren abgegeben nun Beitrag von arfe am 09.01.2009 um 10:09:51 Mick schrieb am 09.01.2009 um 07:15:30:
Mein Reden. Er macht sich viel zu viel Gedanken. Ich bin der Meinung, dass da keine Probleme zu erwarten sind. |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung vor 2 Jahren abgegeben nun Beitrag von arfe am 09.01.2009 um 12:53:42 casino royal schrieb am 09.01.2009 um 12:10:53:
Das ist nicht Dein Berater, sondern ein Sachbearbeiter bei der ABH. : ;) |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung vor 2 Jahren abgegeben nun Beitrag von casino royal am 09.01.2009 um 12:55:52
:-)
aber so oft wie ich damals dort war ist das schon fast meiner...... |
Titel: Re: Scheidung zwischen zwei Auslaender Beitrag von doubalia am 12.01.2009 um 00:02:45
salama3likum wer könnte mir informationen über marokkanische scheidungen geben wer echt super wichtig :-/
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Titel: Re: heirat Beitrag von doubalia am 12.01.2009 um 09:25:13
weiss aber auch jemand wie wie lange so etwas in rabat dauer :D
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Titel: Re: heirat Beitrag von doubalia am 12.01.2009 um 09:30:52
und wenn mann schon einmal verheiratet war und wieder heiraten möchte was benötige ich da zu werd das mir überhopt ihn marokko erlaubt noch mal zu heiraten :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P : :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :PP :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P
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Titel: Re: anerkennung marokkanischer heiratsurkunden Beitrag von doubalia am 12.01.2009 um 12:29:59
Sherin bitte schreib mir zürück :-*
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Titel: Re: marokkanische Scheidung Beitrag von doubalia am 12.01.2009 um 12:44:42
und ich hoffe das ich bald eine vernüpftige antwort kriege die mir hilft ;)
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Titel: Re: Scheinehe Beitrag von arfe am 13.01.2009 um 08:07:56 oki schrieb am 12.01.2009 um 18:28:05:
Und er soll dann möglicherweise auf seine eigenen Landsleute (Kurden) schiessen? Nein, so einfach ist das nicht. Ich kann Musti schon verstehen. Außerdem gibt es auch nocht Gewissensgründe! |
Titel: imane Beitrag von doubalia am 13.01.2009 um 19:30:26
nein imane so ist das nicht ich bin marokkanerin und hatte das selbe wie du ich war schwanger und er war in marokko was sollte ich tuhn ich fohlg hin wir waren bei der botschaft weist du was du brauchst rate mal ich sags dir geld einfach nur gel ich bezahlte 20 euro schreib mir und ich sag dir meine geschichte ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;)
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Titel: Re: nach der heirat in dänemark Beitrag von arfe am 14.01.2009 um 17:29:48 trixie schrieb am 16.12.2007 um 22:56:48:
Bedingt, wenn sie sprachlich schon nachweisen kann, dass sie in etwa A1 als Niveau hat. |
Titel: Re: Noch strafe offen von 1996 ??? Beitrag von Ginger am 02.02.2009 um 20:41:50
Möchtest Du eigentlich wirklich deine freundin heiraten oder aber sie nur denn heiraten, wenn du dann in DE bleiben kannst?
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Titel: Re: Flugticket gebucht Beitrag von Ginger am 02.02.2009 um 21:27:51
Ich gehe einmal davon aus, daß Dein Anwalt schon weiss, was er sagt. Also: Nicht den Kopf zerbrechen. Die Behörden üben gerne Druck aus.
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Titel: Re: Hilfe! Bonitätsprüfung für VE für Sprachvisum? Beitrag von Ms Mogashoa am 03.02.2009 um 13:45:35
Hallo diid,
echt unglaublich das deine ABH so ein Problem hat dir eine VE auszustellen und nur für ein Sprachvisum für ein paar Monate. Da muss ich meine ABH echt loben, ich bin mit meinen 3 letzten Gehaltsabrechnungen dahin und mein ABH-Sachbearbeiter hat ohne Probleme mir eine VE ausgestellt. Ich hoffe wirklich das du bald deine VE bekommst, zumal du bzw. deine Schwester die VE bei der deutschen Botschaft im jeweiligen Land mit dem Visumsantrag vorlegen muss. Hoffe das deine ABH noch Ihre Meinung ändert. Wünsche dir viel Geduld. Gruß Mel |
Titel: Re: Einbuergerungchancen? (durch Polizei erwischt) Beitrag von ryka am 03.02.2009 um 13:39:54 Daniel_Berger schrieb am 03.02.2009 um 12:28:18:
Ich habe noch nie von einem Denkverbrechen gehört. Gedanken sind frei. Solch ein Buch zu lesen ist nicht verboten, aber schon etwas provozierend, das in der Öffentlichkeit zu tun. Es gibt halt Dinge, die tut man besser daheim. Ryka [smiley=rolleyes.gif] |
Titel: Re: Langzeitbesuch minderjähriger Nichte Beitrag von Saxonicus am 05.02.2009 um 11:38:16 fantino schrieb am 04.02.2009 um 22:29:43:
Die dann Deine Cousine sein dürfte. |
Titel: Re: brauche einen anwalt Beitrag von komkom am 10.02.2009 um 19:25:56
danke happoo
ich habe dir ein Nachricht geschickt ,es wäre sehr nett wenn du mir zurück schreiben kannst! |
Titel: Re: Heiraten mit einer Duldung wenn man Kind hat. Beitrag von Mensch3o am 15.02.2009 um 06:48:42 Lev Nikolajewitsch Tolstoj schrieb am 15.02.2009 um 02:01:44:
das Kind ist doch der/die Einzige die mitten drinn ist und Du drueckst hier auf die Traenendruesen wie wild. Ein Gesetzverstoss, ob hier oder in Deinem Heimatland, nach dem anderen. Es ist frustrierend, was es fuer Menschen gibt. >:( |
Titel: Re: Familennachzug aus Vietnam Beitrag von chau am 16.02.2009 um 20:13:03
Entschuldigung wenn Du denkst, Ich deine Frau unterschätze. Ich will ein bissl Spaß machen. Ich drucke deiner Frau die Daumen.
|
Titel: Re: Vorbereitendes Sprachvisum für Studium Beitrag von Ms Mogashoa am 16.02.2009 um 11:28:18
Hi lea,
habe dir ne PN geschickt. Gruß |
Titel: Re: Familienzusammenführung Türkei Deutschland Beitrag von duda am 18.02.2009 um 17:32:46
hallo reinhard
bin ganz neu hier :) Mick, [edit]Dann lies Dir doch erstmal die NUB durch und poste nicht irgendwelches Zeug in die Threads.[/edit] |
Titel: Re: Familienzusammenführung Türkei Deutschland Beitrag von duda am 18.02.2009 um 17:36:43
Ich merke das du dich in diesem Thema aus kennst
habe fast das selbe problem. :-/ |
Titel: Re: Heirat in Deutschland Beitrag von thorsten3 am 23.02.2009 um 22:03:42
Hallo,
ich möchte eine Frau aus China heiraten. Ich heirate in Deutschland. Ich hatte für den kompletten Prozess Visa + OLG 2-3 Monate gebraucht. I |
Titel: Re: Nachzug zum Kind Beitrag von Stefan-TR am 23.02.2009 um 22:35:57 Manna schrieb am 23.02.2009 um 19:21:57:
Das hat fuer manche Leute sogar schon Nachrichtenwert :) Zumindest in der Tuerkei stand auf dem Titel der Hurriyet vor ca. einer Woche Çocuğu yaptı vizeyi kaptı (Kind gemacht, Visum ergattert). Da gings aber drum, dass die tuerkische Mama durch A1 leider durgefallen ist... |
Titel: Re: keine Abschiebung bei einlegung einer Verfassungsbeschwerde? Beitrag von ronny am 24.02.2009 um 20:27:37 Saxonicus schrieb am 24.02.2009 um 16:17:11:
Die bei nüchterner Betrachtug und dem vor fast zwei Jahren gegebenen Rat: Zitat:
heute schon gegessen sein könnte, wenn man dem "Rat" bestimmter "Advokaaten" nicht gefolgt wäre..... manchmal ist halt doch bloß Eierlikör drin |
Titel: Re: Visum abgelehnt wg. mangelnder Rückkehrbereitschaft. Was nun? Beitrag von Sphynx am 26.02.2009 um 10:23:02
@Jan: ok. Kann ich verstehen. Gebranntes Kind scheut das Feuer... Andererseits: meiner Philosophie nach reicht im Normalfall ein Menschenleben nicht aus, um seinen Partner "richtig" kennen zu lernen...
Mein Mann und ich haben exakt 6 Monate nach unserem Kennenlernen geheiratet (ohne "zwingende Gründe", sondern "einfach so"), und feiern dieser Tage bescheidene 5 Jahre Zusammensein - und es kostet jeden Tag verdammt viel Anstrengung, die Partnerschaft lebendig zu halten und darüber hinaus die interkulturellen Hürden zu meistern, aber ich finde, das ist selbstverständlich, und in einer "mononationalen" Partnerschaft auch nicht viel anders. Sollte diese Ehe für euch schief gehen, sieht es rein technisch so aus, dass der ausländische Part nach 2 Jahren in D gelebter Ehe ein vom Ehepartner unabhängiges Aufenthaltsrecht erwirbt. Wenn es dir darum geht, finanziell keine Einbussen zu erleiden, solltet ihr den Güterstand der Gütertrennung wählen, und du solltest deine Frau von Anfang an dahingehend bestärken, dass sie nie auf dein Geld angewiesen sein wird, also bring ihr erforderlichenfalls bei in D frei und selbstständig zu sein. Heutzutage sind auch geschiedene Frauen in D dazu angehalten, für ihren LU erstmal selbst zu sorgen, vorausgesetzt sie haben keine kleinen Kinder zu betreuen und einen Beruf! PS: Folgenden Satz, der mich damals beim Lesen selbst tief beeindruckt hat, möchte ich dir noch auf den Weg mitgeben: Liebe dich selbst und es ist egal wen du heiratest! |
Titel: Re: Private Einladung oder Künstlervisum? Beitrag von sigi-n am 01.03.2009 um 18:27:48 Reni schrieb am 01.03.2009 um 15:11:47:
Danke Reni das du dein vorheriges post selbst korrigierst |
Titel: Diplomierten Studenten werden nach hause geschickt.komisch! Beitrag von savio@gmx.de am 04.03.2009 um 01:20:51
Ciao Zusammen,
eins kann Ich nicht verstehen, Deutschland baut wissenschaftliche studierende auf, und bezahlt viel Geld für sie, und am Ende schmeisst allen raus..das ist eine kostenlose Arbeit..im vergleich mit anderen Ländern, die verzichten auf gar keinen Fall auf die Akademiker, die behalten denen und bilden Sie weiter auf, und werden das Land weiter aufbauen.. Nach von Mir vielen gelesenen Beiträge, bin sehr entäuscht wie manche Beamtinen/er sich mit den Studierenden mit Diplom benehmen. In der Zeitungen und Nachrichten wird immer über IT-Fachkräfte gesprochen, es fehlen über 50.000 Fachkraft, und gerade Die Bundesländer schicken vielen nach ihrem Heimatland zurück, wenn Sie mit dem Studium fertig sind. Wissenschaftliche und Akademiker dürfen mit offenen Armen hier bleiben, es sind die einzigen die sich mit dem deutschen Volk integrieren , da die deutsche sprache sehr gut können und zwar aufgrund einer langen studienzeit mit den deutschen studierende.. ein Akademiker heiratet eine aus seinem Niveau und bekommen natürlich vernünftige und fleissige Kinder, die sich natürlich reibungslos mit den deutschen kinder einleben und die schulen werden erfolgreicher als wir momentan in unseren heutigen schulen erleben :-( also Es ist nur eine feststellung und bemerkung von Mir. Deutschland braucht eine saubere ausländische gesellschaft und nicht irgenwelche. |
Titel: Re: FZF Visum für Mutter eines deutschen Kindes Beitrag von arfe am 05.03.2009 um 12:19:05 Sphynx schrieb am 05.03.2009 um 11:52:03:
Davon bin ich 100% überzeugt. Und dabei wäre ich gerne behilflich. ;) |
Titel: Re: Was brauche ich für Einreise? Beitrag von lacrima am 08.03.2009 um 09:16:43 ingrid schrieb am 05.03.2009 um 04:37:28:
Ja auch gute Idee.. mit Online Übersetzungsdiensten in fremdsprachigen Foren Fragen zu stellen.. da muss man aber noch ein wenig warten, bis sie diese Online-Dienste einigermaßen verbessern.. so sind die ausgespuckten Sätze ziemlich unverständlich.. Gruß, Lacrima |
Titel: Re: Einreiseverbot Niederländischer staatsbürger Beitrag von Ulf am 08.03.2009 um 18:10:48 harald146 schrieb am 05.03.2009 um 20:34:27:
Die hier mitschreibenden ABH-Mitarbeiter werden Dir bestätigen, daß das keine gute Idee ist. Gruß, ULF |
Titel: Re: Einreiseverbot Niederländischer staatsbürger Beitrag von maki am 08.03.2009 um 18:29:07 ulf schrieb am 08.03.2009 um 18:10:48:
Bin kein ABh Mitarbeiter, aber als Bestechung wird das wohl kaum durchgehen ;) |
Titel: Re: Wann gibt es wieviel Jahre Aufenthaltserlaubnis ? Beitrag von nixwissen am 10.03.2009 um 19:36:28
Hi,
Zitat:
Wie sind die denn drauf? Die beiden AEs die meine Frau bisher bekam, gab's jeweils ambulant, keine 15 Minuten und wir waren mit AE wieder draussen. Gruß, Norbert |
Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE Beitrag von arfe am 10.03.2009 um 21:19:58 nixwissen schrieb am 10.03.2009 um 20:54:35:
Das ist nicht unbeachtlich, weil die junge Frau sprachlich voll integriert ist. Und das spricht wiederrum sehr dafür, dass sie eine AE erhalten sollte. |
Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE Beitrag von maki am 11.03.2009 um 12:50:51
Mich würde mal interessieren woher die letzten beiden Poster ihren Optimismus hernehmen, ob es da auch §§ dazu gibt?
Eine Duldung ist nur eine Aufschiebung der Abschiebung weil es abschiebhindernisse gibt, nix weiter. Daraus abzuleiten dass eine AE erteilt wird halte ich für etwas weit hergeholt. Jedenfalls kann man bei so dürftigen Informationen kaum gute Ratschläge geben, ausser denen die Reinhard schon gegeben hatte, da würde ich einen guten Anwalt noch zusätzlich empfehlen. |
Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE Beitrag von arfe am 11.03.2009 um 13:03:16 maki schrieb am 11.03.2009 um 12:50:51:
Was meinst Du wie ein Anwalt noch zuträglich argumentieren wird?! Er wird es genauso wie ich hervorheben. Daher sehe ich der Sache schon optimistisch entgegen. P.S. Übrigens empfehle ich nochmal meinen Texte genausten zu lesen und gewisse Feinheiten der Deutschen Sprache nicht zu überlesen. Wie z.B. das sollte. |
Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE Beitrag von maki am 11.03.2009 um 13:05:10 schrieb am 11.03.2009 um 13:03:16:
Du als Anwalt musst es ja wissen... Es sind schon Leute mit deutschem Abitur abgeschoben worden, da waren die Sprachkenntnisse auch unwichtig, sondern allein der ausländerrechtliche Status zählte. |
Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE Beitrag von arfe am 11.03.2009 um 13:09:09 maki schrieb am 11.03.2009 um 13:05:10:
Nochmal nur für Dich: Zitat:
|
Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE Beitrag von maki am 11.03.2009 um 13:17:59 schrieb am 11.03.2009 um 13:09:09:
Du bist die Antwort auf meine Frage immer noch schuldig: maki schrieb am 11.03.2009 um 12:50:51:
Nix für ungut, aber was du denkst hilft hier wenig. Tatsache ist, dass Sprachkenntnise, wenn überhaupt, nur eine untergeordnete Rolle spielen. Wenn du hier behauptest dass damit eigentlich eine AE erteilt werden sollte, dann solltest du auch dazuschreiben dass das so wäre wenn du Gesetze entwerfen würdest. |
Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE Beitrag von arfe am 11.03.2009 um 13:21:55 maki schrieb am 11.03.2009 um 13:17:59:
Du bist uns auch eine Frage schuldig: Welche Gesetze sprechen alle dagegen, dass aus der Duldung nicht doch eine AE werden könnte? Beantworte uns doch besser diese Frage, bevor Du Dir das Recht immer rausnimmst, andere Leute zu kritisieren. P.S. Ich bin Dir gar nichts schuldig. |
Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE Beitrag von maki am 11.03.2009 um 13:27:48 schrieb am 11.03.2009 um 13:21:55:
Hätte ich behauptet dass sie keine bekommt würde ich das wohl auch begründen müssen. Trotzdem kannst du dir ja mal §5 Abs. 2 Punkt durchlesen: Zitat:
Illegaler Aufenhtalt ist eben so ein Ausweisungsgrund. Klar gibt es Ausnahmen, aber keine die wir einfach mal so konstruieren könnten. schrieb am 11.03.2009 um 13:21:55:
Seit wann kritisiere ich "immer" andere Leute? Hier geht es schlicht um die Tatsache Leuten keine falschen Hoffnungen zu machen, weil man "denkt" dass es einfach wäre bzw. man davon ausgeht das es sich logisch anhört. Dass du dir anmasst wie ein Anwalt zu argumentieren hilft hier niemandem. |
Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE Beitrag von arfe am 11.03.2009 um 13:33:19 maki schrieb am 11.03.2009 um 13:27:48:
Ich verzeihe Dir, dass Du es nicht versteht. Zwischen sollte und muss/kann, liegen Welten. Wenn Du etwas falsch interpretierst, dann liegt es nicht an uns oder an mir. Wenn Du ausser Deinen Rumkritisiereien keinen Beitrag geben möchtst, weswegen, dann behalte auch Dein angebliches Wissen für Dich. maki schrieb am 11.03.2009 um 13:27:48:
Ich bitte Dich hier es zu unterlassen, zu behaupten, dass ich es mir anmasse wie ein Anwalt zu argumentieren. Das ist Deine ureigene Interpretation und nicht meine oder von anderen. |
Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE Beitrag von maki am 11.03.2009 um 13:50:26 schrieb am 11.03.2009 um 13:33:19:
Ich "verzeihe" dir deine Arroganz nicht mit der du deine Ignoranz kaschieren möchtest. schrieb am 11.03.2009 um 13:33:19:
Ach ja? schrieb am 11.03.2009 um 13:03:16:
Offensichtlich fällt es dir schwer zu verstehen dass ein ausgebildeter Jurist doch etwas anderes argumentieren könnte als du. |
Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE Beitrag von arfe am 11.03.2009 um 14:12:41 maki schrieb am 11.03.2009 um 13:50:26:
Nur weil Du nicht verstehen kannst, was "sollte" bedeutet, sind andere Leute nicht arrogant. maki schrieb am 11.03.2009 um 13:50:26:
Oh, ich wußte nicht, dass Du ein ausgebildeter Jurist bist. Wenn mir das jetzt ein Muleta geschrieben hätte, würde ich das kritiklos hinnehmen. :P Mir gefällt da eher die Variante von schweitzer. Er gab wenigstens ein paar Denkansätze, anstatt andere zu kritisieren. |
Titel: Re: Daueraufenthaltsrecht - welche Vorteile habe ich Beitrag von joska am 14.03.2009 um 23:16:08 C_Devil schrieb am 24.02.2009 um 23:20:13:
ich erlaube mir selbst aus meinem eigenen thread (kein ALG 1 oder Arbeitsgenehmigung nach 3.5 J Anstellung aus neuEU ) zu zitieren... auch wenns eingebildet klingt:) joska schrieb am 14.03.2009 um 23:12:35:
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Titel: Re: FZV meiner phil. Ehefrau Beitrag von convar am 16.03.2009 um 23:39:25
also die Zeit die Du auf den Philippinen verbracht hast um die Frau "kennenzulernen" bzw. zu heiraten,
das wird so enden, dass sie in HH anschaffen geht und solange und soviel Geld auf die Philippinen schickt wie es nur irgend geht sorry, aber was ich hier lese ist "der ganz normale Philippinenwahnsinn" |
Titel: Re: EU-Bürger aus Lettland und Arbeitsberechtigung Beitrag von Plim am 17.03.2009 um 11:09:35 vikenza schrieb am 10.03.2009 um 12:26:13:
Die sollten's eigentlich wissen... ;) |
Titel: Re: Frage zur Vaterschaftsanerkennung Beitrag von tiffy785 am 17.03.2009 um 22:33:18
:)
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Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen??? Beitrag von lindaa am 20.03.2009 um 12:05:04
Liebe Souraya,
schau mal bitte in Deinen Posteingang, habe Dir eine PM geschickt! Viele Grüße Lindaa |
Titel: Re: Auslandsrecht bei Eingetragener Lebenpartnerschaft? Beitrag von Manis Cinta am 21.03.2009 um 20:56:15
Schau mal nach Post, habe Dir eine PN geschrieben.
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Titel: Re: Absolut oder bedingt unbefristet Beitrag von simo2009 am 23.03.2009 um 11:36:43
In ihrem Fall kriegen Sie keine Abschiebung , da Sie mehr als 3 Jahre verheiratet sind. und Sie haben Recht in Deutschland zu bleiben.
und mit ihrer Daueraufenthaltskarte dürfen Sie arbeiten |
Titel: Re: Absolut oder bedingt unbefristet Beitrag von simo2009 am 23.03.2009 um 11:38:45
schalten Sie einfach einen Anwalt ein
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Titel: Re: einreise mit neuem pass und aufenthaltstitel im alten pass Beitrag von Stefan-TR am 25.03.2009 um 21:16:47 benben schrieb am 25.03.2009 um 16:59:17:
Aber waere es wirklich so viel "deutscher", wenn wir irgend einem "dahergelaufenen Chinesen" ;) das Recht geben wuerden unsere urdeutsche AE zu invalidieren? |
Titel: Re: mein persönlicher fall... Beitrag von Lacici am 25.03.2009 um 16:17:02
ojeeeeeeee ich weiss
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Titel: Re: Ich würd doch so gern Heiraten Beitrag von arfe am 27.03.2009 um 07:48:27 Uwe971 schrieb am 27.03.2009 um 07:20:36:
Wichtig ist, was sigi-n schrieb: 1. VE für Verlobte 2. Hochzeit in Deutschland 3. Ändern der Steuerklasse (3/5) 4. Danach Nachzug des Kindes zur Mutter Anders geht es nur, wenn Du in Thailand heiratest. Aber das wäre teurer und aufwendiger. P.S. Ich kenne den formellen Ablauf in Thailand nur zu gut. Viel Erfolg, arfe |
Titel: Re: Ich würd doch so gern Heiraten Beitrag von arfe am 27.03.2009 um 07:54:48 Uwe971 schrieb am 27.03.2009 um 07:20:36:
Wichtig ist, was sigi-n schrieb: 1. VE für Verlobte 2. Hochzeit in Deutschland 3. Ändern der Steuerklasse (3/5) 4. Danach Nachzug des Kindes zur Mutter Anders geht es nur, wenn Du in Thailand heiratest. Aber das wäre teurer und aufwendiger. P.S. Ich kenne den formellen Ablauf in Thailand nur zu gut. Viel Erfolg, arfe |
Titel: Re: Mit Verlobten nach Kroatien Beitrag von Manis Cinta am 28.03.2009 um 22:06:20
Du hast Post.
Pozdrav |
Titel: Re: Erfülle ich die Voraussetzungen für die Einbürgerung ? Beitrag von Hardworker am 30.03.2009 um 01:48:41 Georg83 schrieb am 29.03.2009 um 15:18:33:
wie kann man eine Straftat beantragen oder inanspruch nehmen? Fand ich nur lustig ;D |
Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung Beitrag von savio@gmx.de am 31.03.2009 um 01:13:00
ich denke schon,in NRW auf alle fälle, aber du brauchst dir keinen Kopf zu machen..
wenn du einen arbeitsvertrag hast und dazu ein Diplom dann kannst du dich einbürgern lassen.... Deutschland vergibt die Staatangehörigkeit gerne an die Akademiker, es sind wissenFachkräfte..und die freuen sich sehr. viel glück |
Titel: Re: Muss man eine unbefristete AE beantragen? Beitrag von douce22 am 31.03.2009 um 07:24:14
Morgen,
kann jemand mir mit den Fragen weiter helfen.... danke im voraus |
Titel: Re: mutter weigert sich sorgerecht zu teilen mit mir Beitrag von kelandwen am 03.04.2009 um 13:39:54 morleblau schrieb am 03.04.2009 um 11:38:23:
Dafür gibt es bestimmt seine Gründe |
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung bei Erstberatung in Ausländerrechtsfragen Beitrag von Walter2 am 03.04.2009 um 12:14:35 schweitzer schrieb am 11.04.2007 um 08:20:35:
doch, den Rechtsschutz für Ausländer gibt es hier: www.xxxxxx.de |
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung bei Erstberatung in Ausländerrechtsfragen Beitrag von Walter2 am 04.04.2009 um 16:49:17 schweitzer schrieb am 11.04.2007 um 08:20:35:
den Rechtsschutz für Ausländer gibt es hier: www.xxxxx.de |
Titel: Re: Zuzug ausländischer Ehegatten (Nicht- Unionsbürger) zu deutschen Staatsbürgern Beitrag von fisch32 am 07.04.2009 um 12:06:49
hallo , ich so ungefähr das gleiche problem, mein mann ist zur zeit in ankara und lernt deutsch für den einfachen deutschtest, weil den ersten hat er leider nicht geschafft.
wir kämpfen selber gerade darum das er wieder zurück kann, aber bis jetzt hängt alles erstmal in der schwebe. näheres weiss ich erst in den nächsten tagen wenn ich mit unseren anwalt gesprochen habe, der auch jetzt eine woche unten war bei meinen mann in der deutschen botschaft. lg birgit |
Titel: Re: Einbürgerung trotz Scheidung Beitrag von Odysseus am 07.04.2009 um 12:29:19 Mikael321 schrieb am 07.04.2009 um 12:26:53:
Natürlich, dafür gibt's bestimmt viele Einbürgerungstourismusforen im weltweiten Gewebe. |
Titel: Re: Ermessenseinbürgerung in Bayern Beitrag von Davidair am 09.04.2009 um 21:29:53 aladin57 schrieb am 03.04.2009 um 14:31:42:
Einfach vergessen. In BAYERN wird es nie im Leben klappen :( |
Titel: Re: Einbürgerungsantrag Status Beitrag von Davidair am 09.04.2009 um 21:25:31
Hast du mit deiner EBH gestritten oder jemanden dort geärgert?
Sieht nach Rache aus. Sie wollen dich fertig machen |
Titel: Re: Einbürgerungsantrag Status Beitrag von Davidair am 10.04.2009 um 08:58:50
Leute! der Fall ist klar! Ratsuche hat sich mit jemandem bei der EBH angelegt. Nun wollen sie ihn ärgern und nerven.
Ich habe bis jetzt nie von Plan und Postbriefe, die 3 Monate ungöffnet bleiben, gehört. Ratsuche soll versuchen nett und freundlich zu bleiben bis er die Urkunde bekommt oder einen Anwalt zu beauftragen. |
Titel: Re: grosse not !! schwanger, wie nach deutschland ? Beitrag von Saxonicus am 10.04.2009 um 18:07:37
Es gibt doch sicherlich die Möglichkeit in einen anderen Ort zu ziehen, wo Euch der böse Onkel nicht findet.
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Titel: Re: Hilfe - meine Ehefrau erhält ekin ALG II Beitrag von dete am 14.04.2009 um 20:22:41
:) geht doch :)
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Titel: Re: Welche Option die beste/neue Ideen? Beitrag von Wednesday am 18.04.2009 um 20:05:11
hi wendy,
ich kann dir keine pn geben, weil ich noch nicht lange genug angemeldet bin. kannst du mir deine email pn? |
Titel: Re: Antrag auf Wiedereinreise..Hilfe! Beitrag von Saxonicus am 22.04.2009 um 16:27:29 reinhard schrieb am 22.04.2009 um 15:50:37:
Das dürfte er wohl selber sein. Aus Jux und Dollerei wird wohl keine deutsche Behörde und auch kein Mitarbeiter einer solchen eine Einreisesperre gegen einen unbescholtenen Ausländer verhängen. |
Titel: Re: Briefe abholen Beitrag von kaos am 24.04.2009 um 11:38:03
Hallo ,
Keiner kann auf mich antworten ? :( |
Titel: Re: kein neues Thema Beitrag von mini67 am 24.04.2009 um 19:45:20 Stefan-TR schrieb am 10.04.2009 um 16:03:12:
Ja klar - sonst würde ich hier nicht so dumm runfragen ? |
Titel: Re: Familiennachzug Frau und Kinder aus Serbien Beitrag von BadTrooper am 25.04.2009 um 18:20:40
danke @muki!
werde gleich schreiben :) |
Titel: Re: Bitte um Hilfe Beitrag von optima am 26.04.2009 um 21:25:04
Kann mir wirklich nimand nichts mehr dazu schreiben???
Danke sehr |
Titel: Re: nach NE was denn nun? kann jemand mir weiter helfen? Beitrag von steini007 am 26.04.2009 um 15:51:50 douce22 schrieb am 26.04.2009 um 15:47:16:
Dazu hast du bereits in # 1 und # 3 Antworten erhalten. Oder sind noch Fragen offen geblieben? |
Titel: Re: Wohnsitz und AE ? Beitrag von Ulf am 28.04.2009 um 11:30:40
Moin,
Mikael321 schrieb am 28.04.2009 um 11:01:27:
Er braucht einen Familienrechtsanwalt. Gruß, ULF |
Titel: Re: Wohnsitz und AE ? Beitrag von Mustermann am 28.04.2009 um 11:39:01
Beide Eltern haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind und das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Die Probleme scheinen eben im Bereich des Familienrechts zu liegen. Schade, wenn sowas passiert, hoffentlich kann eine befriedigende Lösung bald gefunden werden.
|
Titel: Re: Botschaft fordert ein von der Polizei unterschriebenes Einladungsschreiben?!? Beitrag von steini007 am 30.04.2009 um 20:07:54 Kitty schrieb am 30.04.2009 um 19:53:05:
... wobei bei der "offiziellen" Checkliste oftmals der Zusatz steht, dass noch weitere Unterlagen gefordert werden können. Somit gibt es immer ein open end. |
Titel: Re: Brauche Expertenrat..... Beitrag von jaki am 01.05.2009 um 01:10:54 tartufo schrieb am 28.04.2009 um 21:41:34:
Habt ihr den 'Visitors-Tarif' (Tarifstufe-IN / 1 Euro pro Tag) der XXXXX gewählt? Der wurde bei uns akzeptiert. Natürlich könnte es sein, dass sich da in den letzten drei Monaten etwas geändert hat? |
Titel: Re: Hochzeit in Deutschland mit Ecuadorianerin Beitrag von steini007 am 01.05.2009 um 07:09:33 Daus schrieb am 30.04.2009 um 20:44:54:
Unterschiedliche Länder zu vergleichen, auch wenn sie auf dem gleichen Kontinent sind, muss nicht immer zum gleichen Ergebnis führen. ;) |
Titel: Re: Deutsch-Türke Beitrag von Hardworker am 01.05.2009 um 23:11:26 scholl schrieb am 01.05.2009 um 18:10:44:
gibts beim papierhändler an jeder ecke :D ne scherz bei seite, woher du die Staatsangehörigkeitsurkunde bekommst weiß ich nicht (innenministerium??) Die Einbürgerungsurkunde bekommst du beim Ausländeramt, nach der Einbürgerung. Lustig finde ich auch §1 StAG "Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt" :) Als wenn es nicht klar wäre.... §2 ist weg, was stand da früher??? |
Titel: Re: Franzose in D will Chinesische Freundin heiraten, bitte um Rat Beitrag von Ulf am 02.05.2009 um 09:12:02
Moin,
schrieb am 29.04.2009 um 16:31:59:
Etliche Behörden fordern mehr als nötig, zudem kennen sich etliche Sachbearbeiter kaum mit Freizügigkeitsrecht aus. Gruß, ULF |
Titel: Re: einreise usa Beitrag von arfe am 04.05.2009 um 11:38:43
Hallo,
erstens sofort die Nummer bei Deinem Telekommunikationsbieter ändern. Dein Exmann wird bei einer Einreisesperre, egal, ob er die US-Amerikanerin geheiratet hat oder nicht, nicht einreisen dürfen. Von daher solltest Du Dir da weniger Sorgen machen. |
Titel: Re: Verlängerung Touristenvisum + Aufenthaltserlaubnis zweck Kindererziehung Beitrag von steini007 am 06.05.2009 um 11:32:11 china schrieb am 05.05.2009 um 18:21:35:
Sich jetzt darüber Gedanken zu machen, bringt wohl wenig. Evtl. hat sich die Gesetzeslage bis dahin wieder geändert. |
Titel: Re: Verlängerung Touristenvisum + Aufenthaltserlaubnis zweck Kindererziehung Beitrag von suiyuan am 06.05.2009 um 15:20:14
Hallo!
Wir stehen längerfristig auch vor der selben Frage... In unserem Fall gibts da nur eine Lösung: Keine Kinder. Vielleicht in ein paar Jahren, wenn alles anders aussieht... Gruß, sui |
Titel: Re: familienzusammen f...... Beitrag von bajcetinko am 07.05.2009 um 16:18:28
ps:von wegen :Wenn Du nett und freundlich erklärst....
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Titel: Re: familienzusammen f...... Beitrag von bajcetinko am 07.05.2009 um 23:28:51
ps:von wegen"Wenn Du nett und freundlich erklärst"....
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Titel: Re: familienzusammen f...... Beitrag von bajcetinko am 08.05.2009 um 22:47:08
von wegen:Wenn Du nett und freundlich erklärst.....die reagieren auf nett und freundlich gar nicht!Hab unter anderem eine frage sehr stark vermisst:wie schaft man als frisch verheiratet 4 Monaten ohne frau zu leben?Wer trägt Konsequenzen wenn die liebe dadürch kaputt geht?Ich bin richtig sauer,und sag ganz ehrlich:das gesetzt ist geil,macht dem ausländer das leben schwer,macht liebe kaputt,entwickelt aggressivität und hat kein respect.
alle sagen es geht nicht,dann kamm einer der das nicht wusste und hats gemacht. danke und aufwiedersehen. :'( |
Titel: Re: Wie kann ich den Vater meines Kindes bei mir haben?? Beitrag von stefo am 10.05.2009 um 22:06:53 steini007 schrieb am 10.05.2009 um 20:27:04:
Nun, wenn ich mich hier mal pedantisch geben darf: Rein grammatisch gesehen, wäre "Zusammenführung mit" tatsächlich richtig, und "Nachzug zum"... |
Titel: Re: FZF zu Deutschem Kind Beitrag von arfe am 12.05.2009 um 20:41:07
Kleine Anmerkung: Das Nittaya-Forum ist die ungeeignete Plattform solche Fakten zu diskutieren. ;)
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Titel: Re: Heirat trotz Ausweisung möglich? Beitrag von steini007 am 16.05.2009 um 00:58:24
Keine Ahnung!
Kommt drauf an, wo du heiraten möchtest. Vielleicht schreibst du etwas mehr zum Sachverhalt. In Las Vegas und in Shanghai ist dies sicherlich möglich. ;) |
Titel: Re: Trennung nach kurzem Zusammenleben (MA + D) Beitrag von steini007 am 17.05.2009 um 00:50:23 Hans-Peter schrieb am 16.05.2009 um 14:21:09:
... dann wäre ja eine Befragung auch kein Problem und abweichende Fragen dürfen sich in Grenzen halten. Hans-Peter schrieb am 16.05.2009 um 14:21:09:
Das hat aber wenig Relevanz in Sachen "Scheinehe". |
Titel: Re: Visum für Deutschland Beitrag von arfe am 17.05.2009 um 22:59:47 Tippi schrieb am 17.05.2009 um 22:58:37:
Keine Sorge. Er ist bei mir auf Ignorieren. ;-) |
Titel: Re: Ehegattennachzug-LU gesichert oder nicht? Beitrag von steini007 am 18.05.2009 um 23:05:58 dk24 schrieb am 18.05.2009 um 23:01:53:
Folge einfach der Antwort # 3 und du wirst viele Infos hierzu bekommen. ;) |
Titel: Re: Einbürgerung und Alterversorge Beitrag von metti am 19.05.2009 um 10:07:16
?????
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Titel: Re: FZF Visum für Mutter eines deutschen Kindes Beitrag von sigi-n am 20.05.2009 um 19:43:28 schrieb am 20.05.2009 um 18:47:23:
Einbeck schrieb am 20.05.2009 um 14:14:06:
Genau diese Einstellung hat es in den Jahren 33-45 ermöglicht das Millionen Menschen vernichtet wurden. Wir nennen uns Rechtsstaat und sind einer Diktatur der Verwaltungen hörig |
Titel: Re: Wo ist der Vertrauensanwalt abgeblieben? Beitrag von Richter am 19.05.2009 um 07:28:55
Das sind Fragen, die wahrscheinlich nur die Botschaft verbindlich beantworten kann :-X
Gruß, Richter |
Titel: Re: Wo ist der Vertrauensanwalt abgeblieben? Beitrag von steini007 am 19.05.2009 um 08:16:29 Purtzel schrieb am 18.05.2009 um 19:40:52:
Das dürfte wohl auch daran liegen, wie ausgelastet der VA ist. Dass er nun seine Arbeit aufgenommen hat, heißt nicht, dass er sich sofort ins Auto setzt und bei deinem Mann aufkreuzt. Im Vorfeld ist sicherlich noch einiges an Bürokram zu erledigen. Nach vier Wochen schon ungeduldig zu werden, ist nicht notwendig. Der VA wird deinen Mann schon nicht vergessen. ;) |
Titel: Re: Wo ist der Vertrauensanwalt abgeblieben? Beitrag von Purtzel am 19.05.2009 um 14:52:45
hallo steini,danke für die antwort.ich hab im anderen forum durchwegs was von 1-2 wochen gelesen,dashalb hab ich mal nachgefragt was Ihr so für erfahrungen gemacht habt.und überhaupt,wie der ganze prozess weitergeht...
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Titel: Re: Legalisation nigerianischer Heiratsurkunde Beitrag von steini007 am 21.05.2009 um 18:47:03 Purtzel schrieb am 21.05.2009 um 18:26:42:
Wenn der SB der englischen Sprache nicht genügend mächtig ist, wird sicherlich noch eine Übersetzung verlangt, die von einem vereidigten Übersetzer durchgeführt werden muss. |
Titel: Re: Legalisation nigerianischer Heiratsurkunde Beitrag von Purtzel am 21.05.2009 um 22:01:56
Ja,ganauso läuft das.der anwalt war heute da,nachdem wir schon fast eine vermisstenanzeige augeben wollten... :gruebeln
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Titel: Re: Legalisation nigerianischer Heiratsurkunde Beitrag von steini007 am 21.05.2009 um 22:42:09 Purtzel schrieb am 21.05.2009 um 18:57:26:
Die nützt dir nur dann etwas, wenn sie in Deutschland von einem vereidigten Übersetzer gemacht wurde. |
Titel: Re: Umverteilung bei Duldung Beitrag von aminschen am 23.05.2009 um 11:55:56
hallo Schweitzer würde mich über deine Meinung freuen
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Titel: Re: NE bzw. EB für Neu-EU'ler mit deutschem bzw. nicht deutschem Kind Beitrag von aminschen am 23.05.2009 um 11:52:38
hast du dir meine Fall angeschaut?
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Titel: Re: Noch mal FZF: welches Formular? Stiefsohn? Beitrag von Melek87 am 23.05.2009 um 18:06:00
Hallo Dilara,
erst mal herzlichen Glückwunsch, schön das dein Mann sein Visum bekommen hat! hab da mal eine frage... also wir stecken momentan in einer ähnlichen Lage nur das ich ganz deutsch bin und ich schwanger bin... welches Formular habt ihr nun benutzt? auf der Homepage steht nichts zur FZF zum deutschen Kind. Wir wollen jetzt versuchen schon vor der Geburt des Kindes ihn nach Deutschland zu bekommen! da er bis zur Geburt eh nicht den Kurs und Test schaffen würde! das Kind wird im Oktober geboren... wir wollten ja erst ein normales Besuchervisa beantragen doch man sagte mir das wir keine Chance auf das Visa hatten! hoffe du kannst mir helfen! ::) Liebe grüße Melek87 |
Titel: Re: Hilfe bitte Beitrag von casawi am 24.05.2009 um 12:20:17
hier ist der visumantrag D/E/F/I
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Download/AufenthaltDt.pdf |
Titel: Kann denn wirklich keiner mehr weiterhelfen? Beitrag von Gundekar am 24.05.2009 um 22:49:34
:-[
|
Titel: Re: FZF in Elternzeit, geht es so? Beitrag von Purtzel am 25.05.2009 um 15:40:06 pamilia schrieb am 24.05.2009 um 21:14:53:
Wie geht das denn?wie konntest Du,verheiratet,ohne Scheidungsurteil in der Hand,das Aufgebot bestellen,für den 22.Juni??????? |
Titel: Re: FZF in Elternzeit, geht es so? Beitrag von reinhard am 25.05.2009 um 18:52:52
"ein Aufgebot bestellen" war im vorigen Jahrhundert vorgeschrieben. Heute lässt man sich einen Termin geben.
Ich glaube, das kann "pamilia" alles, danach hat sie ja auch nicht gefragt. |
Titel: Re: Hallo Mondlaus (wg. Ausländerbehörde Berlin) Beitrag von mondlaus am 25.05.2009 um 22:31:59
Du hast Post...
... was hier natürlich niemanden von der Beantwortung der Fragen abhalten sollte. ;) |
Titel: Re: Hallo Mondlaus (wg. Ausländerbehörde Berlin) Beitrag von casawi am 25.05.2009 um 22:43:24
um Dich ein bisschen zu trösten , ich warte auch auf einen Brief von der berliner ABH.
Der Antrag wurde anfag April in Rabat abgegeben,sie müssen viel zu tun haben ,deswegen hab ein bisschen Geduld. |
Titel: Re: Alles verloren? Beitrag von maki am 27.05.2009 um 16:21:55 Brumado schrieb am 27.05.2009 um 16:14:49:
Das ist natürlich vollkommen legal, andere Tipps wirst du hier nicht bekommen ;) |
Titel: Re: Nach Stellungnahme der ABH bei Ehegattennachzug Beitrag von cam22062007 am 27.05.2009 um 21:12:38
@ mojo
Kommt deine Frau aus Vietnam? |
Titel: Re: Löschung Schengen-Sperre Beitrag von Nina84 am 28.05.2009 um 23:22:23
Gibt es schon was neuses bei dir??Habe da nämlich genau den selben Fall!! :)
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Titel: Re: Aufhebung Einreisesperre w/FZF Beitrag von Nina84 am 28.05.2009 um 23:16:03
Da es hier nicht weiter ging...dar fich fragen wie die Sache ausgegangen ist??ich habe da nämlich ein ähnliches Problem.Meine Sachbearbeiterin hat am Montag zu mir gesagt das Sie die Löschung der Einreisesperre nach Italien beantragen wird...mein Mann hat nämlich auch ein Einreiseverbot nach Italien :)
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Titel: Re: Abschiebung wegen exmatrikulation Beitrag von Lamour13 am 29.05.2009 um 16:48:41
Hab dir eine PN geschickt!
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Titel: Re: hi an alle Beitrag von Tobias13 am 30.05.2009 um 18:08:25
mhh also ich habe gesehen.das man 5 beiträge verfassen muss um privatmacjrichten zu versenden...mit deinem einverständnis nutze ich deine begrüßung und bringe noch 2 beiträge.danke
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Titel: Re: hi an alle Beitrag von Tobias13 am 30.05.2009 um 18:08:59
und noch einen dann müsset ich denk ich mal 5 habne(fals ich das dann auch richtig verstanden habe^^)
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Titel: Re: § 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft Beitrag von sigi-n am 31.05.2009 um 19:53:47 lubaantun schrieb am 31.05.2009 um 18:17:23:
Hallo genau das ist der Grund für die Forderung nach A1. Schutz der Frauen vor Kindehe und Bevormundungen aller Art. Die Entscheidung war ja wohl im Heimatland (muttersprache) deiner Frau zu fällen, selbst dafür scheinst du deine Frau ja nicht für kompetent zu halten. Das würde heissen, würde dein wunsch erfüllt, sie wäre dir auf gedeih und Verderb ausgeliefert. PS. Was ist mit deinem Profil? ist es nun deine Ehefrau oder Bekannte, weil dann sind die Probleme noch anders |
Titel: Re: versicherung fuer einreise? Beitrag von Linda.1001 am 01.06.2009 um 20:54:12
ich kann dir ein paar günstige incoming versicherungen per PN empfehlen wenn dir keine bekannt sind.
:) Lg |
Titel: Re: Abchiebung und Ehe Beitrag von Eduard am 02.06.2009 um 10:12:44 reinhard schrieb am 01.06.2009 um 22:47:03:
Übrigens ist die Schweiz nicht EU-Mitglied, also ist die Frau auch keine EU-Bürgerin. Allerdings gehört die Schweiz seit kurzem zum Schengenraum. Wie würde eine Ausweisung (das ist der korrekte Begriff; eine Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung einer Ausweisung, so weit wird es hoffentlich nicht kommen) in so einem Fall eigentlich funktionieren? De facto kann man ja nicht verhindern, dass die Frau sofort wieder nach D einreist und weiterhin bei ihrem Ehemann lebt. |
Titel: Re: Abchiebung und Ehe Beitrag von maki am 02.06.2009 um 10:18:30 Eduard schrieb am 02.06.2009 um 10:12:44:
Wieso denn nicht? Was mit Leuten passiert die sich unerlaubt in D aufhalten sollte sich doch mittlerweile rumgesprochen haben. |
Titel: Re: Abchiebung und Ehe Beitrag von Eduard am 02.06.2009 um 10:27:17 maki schrieb am 02.06.2009 um 10:18:30:
Naja. Was man kennt ist die Abschiebehaft mit anschliessender Abschiebung in das Heimatland. Aber hier - sobald die Frau in der Schweiz ist, setzt sie sich wieder in den nächsten Zug Richtung Deutschland ... |
Titel: Re: Abchiebung und Ehe Beitrag von maki am 02.06.2009 um 10:47:42 Eduard schrieb am 02.06.2009 um 10:27:17:
Eduard, ich verstehe deine Frage ehrlich gesagt nicht ganz und glaube dass das jetzt wieder off-topic wird... was du beschreibst trifft prinzipiell auch auf ausgewiesene EU Bürger zu, aber illegaler Aufenthalt ist nunmal illegaler Aufenthalt. |
Titel: Re: Abchiebung und Ehe Beitrag von Eduard am 02.06.2009 um 12:26:10 maki schrieb am 02.06.2009 um 10:47:42:
Sorry. Mich hätte einfach interessiert, von den Experten zu hören, wie das in der Praxis läuft, wenn ein Bürger eines Schengenstaats ausgewiesen wird. Wie wird verhindert, dass er nach jeder Ausweisung/Abschiebung problemlos wieder einreist? Einfach durch die Strafandrohung im Falle der (nicht sehr wahrscheinlichen) Entdeckung? maki schrieb am 02.06.2009 um 10:47:42:
Nein. Briten z.B. müssen, wenn sie von ihrer Heimat aus nach D einreisen wollen, durch die Grenzkontrollen. |
Titel: Re: Daueraufenthalt-EG in Muenchen: 60 Rentenversicherungsbeitraege werden verlangt Beitrag von bch82 am 03.06.2009 um 16:16:56 ra-ra-avis schrieb am 25.05.2009 um 23:33:40:
Interessante Frage - hast du in der Zwischenzeit vielleicht schon im KVR nachgefragt? Gruß, bch82 |
Titel: Re: was kommt nach erfolgreicher FZF Beitrag von Purtzel am 03.06.2009 um 20:29:44 Asta schrieb am 03.06.2009 um 20:02:39:
Na,das hört sich doch gut an. :blümle Andrea |
Titel: Re: FZF mit anderen Namen Beitrag von casawi am 04.06.2009 um 17:09:36 Demulgator schrieb am 04.06.2009 um 16:47:32:
aber vergiss nicht dass,auf dem Antrag ihr Foto war, am besten durch dritte Person Infos bei der Botschaft holen. |
Titel: Re: Hochzeit mit Brasilianerin Beitrag von Stefan63482 am 08.06.2009 um 15:05:50
@Canuta
natürlich hast Du vielleicht in manchen Fällen Recht mit dem Amtsmissbrauch. Jedoch braucht man dafür einen langem Atem, viel Geld und einen guten Rechtsanwalt. Wer das nicht hat muss einfach den Mund halten. Man kann natürlich auch Dienstaufsichtsbeschwerden schreiben, aber ob das was bringt wage ich zu bezweifeln, wenn ein Beamter zu viele von denen gesammelt hat wird er einfach versetzt und das Problem ist gelöst. So wird der Bürger leider permanent in seinen Freiheiten eingeengt. Leider werden die Leute die Regelungen missbrauchen immer gerne als Rechtfertigung für solche restriktiven Massnahmen wie die von Dir geschilderte benutzt. Das verurteile ich auch aber erwarte keine Toleranz von Leuten die noch nicht mal wissen wie dieses Wort geschrieben wird. Stefan :) |
Titel: Re: Fragen zum FZF Beitrag von bigo1977 am 08.06.2009 um 23:29:01 e-ngel schrieb am 08.06.2009 um 15:57:58:
hallo e-ngel ich komme auch aus Algerien und bin grade bei Familienzusammenführung kannst mein beitrage lesen, da gebt es was zum lesen. bei der Sache ich kann dir ein Rat geben musst ihr warten mehr nicht .bald wird alles gut . |
Titel: Re: Vertrauensanwaltliche Überprüfung überstanden und nun????? Beitrag von Chaima am 09.06.2009 um 20:20:41
Wegen so einen Stress habe ich garnicht erst in D geheiratet sondern gleich im Land meines Mannes.
lg |
Titel: Re: Hallo Mondlaus (wg. Ausländerbehörde Berlin) Beitrag von fisch32 am 10.06.2009 um 12:53:56
hallo mondlaus,
bei mir ist es so das ich auf das visum zum ehegatten warte auch hier berlin, welche stelle in berlin der abh bist du denn? ich warte auch seit knapp zweich wochen auf antwort über unseren anwalt ob sie as gehört haben von der abh. mich macht die warterei auch wahnsinnig , aber da müssen mein und ich jetzt durch. lg birgit |
Titel: Re: Bigamie durch unbekannte Vorheirat Beitrag von kelandwen am 10.06.2009 um 18:53:50
Ich kann Hge nur zustimmen.
Wegen solchen Sachen wurde die Dokumentenprüfung eingeführt. Es ist ziemlich unglaubwürdig, das deine Frau von all dem nicht gewußt haben soll, zumal auf den Philippinen, sehr viel geredet wird. Ich weiß es, ich bin selbst einer. Ja, Annulierung geht, dauert lange, kostet Geld an die Nieren. |
Titel: Re: Bigamie durch unbekannte Vorheirat Beitrag von kelandwen am 10.06.2009 um 18:59:19 kiko2403 schrieb am 10.06.2009 um 09:56:19:
Wie soll das bitte gehen????! |
Titel: Re: Unterhaltsvorschuss evtl. nachher Probleme bei FZF Beitrag von bebegim am 16.06.2009 um 19:28:10
also ich werde dies nicht beantragen.
weil wenn der vater nach deutschland kommt. den ich möchte nicht, das er schon schulden hat, wenn er nach deutschland kommt. |
Titel: Re: Brauche Hilfe ! Beitrag von maki am 17.06.2009 um 09:27:00
Es gibt keine Fachanwälte für Ausländerrecht, wenn sich ein "Anwalt" so bezeichnet gleich das Weite suchen ;)
|
Titel: Re: Finanzielle Hilfe für alleinerziehende Ausländerin möglich? Beitrag von maki am 19.06.2009 um 15:51:03 milka1264 schrieb am 19.06.2009 um 15:43:11:
Alles Quatsch, ansonsten schliesse ich mich jetflyers Post an. |
Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest? Beitrag von wendy am 20.06.2009 um 01:23:03 Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 13:49:02:
Mal eine blöde Frage: Sie hat diesen Abschluss, aber keinen Computer??? :-? |
Titel: Re: Übersicht des Forums Beitrag von Budweiser am 22.06.2009 um 09:18:53
Wenn ich die ganzen Probleme hier lese weiss ich warum ich mich für einen Mac entschieden habe.
Der funktioniert einfach. |
Titel: Re: 60 Euro für Besuchsvisa Beitrag von hge2001 am 22.06.2009 um 21:53:11 Daddy schrieb am 22.06.2009 um 20:34:59:
Das wurde 2005 (oder 2007) geändert. Bis dahin wurden die Gebühren bei Ablehnung zurückerstattet. HGE |
Titel: Re: job weg, id-card weg, s.o.f.a. weg, was nun? Beitrag von steini007 am 23.06.2009 um 07:31:01 Lotte2009 schrieb am 23.06.2009 um 06:46:53:
Je geringer das angezeigte Delikt, desto größer die Wahrscheinlichkeit der Einstellung bzw. desto geringer das Strafmaß. |
Titel: Re: Quotenregelung ? Beitrag von Saxonicus am 24.06.2009 um 01:09:25 schrieb am 23.06.2009 um 14:54:50:
Da hast Du recht. |
Titel: Re: Ehegattennachzug Beitrag von Saxonicus am 24.06.2009 um 18:38:48 missabel schrieb am 23.06.2009 um 16:58:44:
missabel schrieb am 24.06.2009 um 17:34:42:
Also ich glaube da doch einen gewissen Widerspruch zu erkennen. |
Titel: Re: Ehegattennachzug Beitrag von steini007 am 24.06.2009 um 21:14:04 Mikael321 schrieb am 24.06.2009 um 21:05:42:
Bei einem 14tägigen Besuchsaufenthalt halte die von dir genannten vier Wochen zu optimistisch. Meine Frau war drei Monate in Deutschland und die ABH war der Meinung, dass eine Woche genügend Zeit, Deutschland zu verlassen. |
Titel: Re: Brauchen nochmal Hilfe wegen Visum Beitrag von Chaima am 25.06.2009 um 19:46:11
Salam, ja es sieht dann so aus das das Visum abgelehnt wird. Denn eine negative Entscheidung ist nix gutes. Bei uns hat es sechs Monate nach Antragstellung gedauert eine Befragung gemacht und nach der Befragung drei Wochen später war er hier gewesen.
Wassalam |
Titel: Re: Ehegattennachzug Beitrag von sabi am 28.06.2009 um 10:16:40
Was mir nicht in Kopf geht.... :-/ :-/ :-/
Ich selbst habe am 30.05. in ISLAMABAD Pakistan als Deutsche meinen Pakistani geheiratet... dann sind wir zur Deutschen Botschaft Islamabad, ich wollte ihn natürlich ( hahaha ) auch gleich mitnehmen... ABER Für Pakistanies gelten Gesetze. Man teilte mir mit, das ER zuerst den A1 Abschluss beim Goethe Institut braucht, dann, mit allen Papieren von uns beiden zur Botschaft kommen muss, um einen Antrag auf FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG zu stellen... warum hat man hier in Abu Dhabi 2 Wochen gegeben und für was? :o ::) ::) :-/ |
Titel: Begrüßung Beitrag von krebs64 am 28.06.2009 um 16:16:04
Erstmal danke für die Begrüßung,bin neu hier und muss mich noch zurechtfinden.
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Titel: Re: Arbeitsarlaubnis für polnische Bürgerin in Deutschland lebend seit 7 Jahren Beitrag von C_Devil am 27.06.2009 um 22:23:34
Da wir uns der bereits gewohnten Diskussion nähern, steige ich hier aus.
C_Devil :hat: |
Titel: Re: Familienzusammenführung während der Schwangerschaft!? Beitrag von Pebbles am 29.06.2009 um 18:58:30
Hallo Melek,
ich habe mal eine Verständnisfrage... Warum macht ihr nicht die "normale" FZF zu dir, wenn ihr sowieso schon verheiratet seid? Wollt ihr in der Türkei leben, oder scheitert es am A1? Das sollte ja ggfs. hinzubekommen sein dass er auch noch vor der Geburt in D sein kann...? |
Titel: Re: Kriterien Ausschluss Scheinehe - Tattoo? Beitrag von Richter am 03.07.2009 um 07:31:02 Matt schrieb am 02.07.2009 um 22:54:40:
Soweit das Ganze mit Apostille/Legalisation versehen ist... ;) Sry, aber bei der Frage kann ich nicht ernst bleiben! :-[ |
Titel: Re: FZF Beitrag von Chaima am 06.07.2009 um 22:27:32
Salam, bei mir hat es sechs Monate gedauert es ist immer unterschiedlich. Und jetzt wo noch Ferien sind dauert es doch etwas länger,zumal es nicht der einzige Antrag ist der bearbeitet werden muss.
Wassalam |
Titel: Re: Mein Mann hat mein Pass und setze fest im Ausland Beitrag von Chaima am 06.07.2009 um 22:36:49
Wenn der Ehemann sich trennt und es der ALB mitteilt dann kommt sie erst mal nicht nach Deutschland. Sicherlich ihr kind bekommt die Deutsche Staatsbürgerschaft aber ohne Zustimmung des Vaters darf es nicht ausreisen. Somit denke ich hat sie keine Chance wieder nach Deutschland zu kommen.
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Titel: Re: Kann die Behörde einem den DEUTSCHEN PASS entziehen??? Beitrag von seci am 07.07.2009 um 19:32:14 Zitat:
ich denke dass, das nicht relevant ist , das sollte Sache von Bostien sein. wenn ein Ausländer in Bostian, Maroko etc illegal 6 Monate lebt, verliert doch nicht seine Nationalität oder ? |
Titel: Re: Verlängerung AE §18 Beitrag von Mirror am 08.07.2009 um 16:40:52
Hallo! :)
bei mir war genauso (1+2 jahren) und nach drei Jahren steht bei mir immer noch Beschäftigung bei der Firma XXX. Komisch eigentlich. Die Antworten würde mich auch interessieren! |
Titel: Re: Einbürgerungsurkunde weg,was nun? Beitrag von ryka am 09.07.2009 um 20:51:43
Hallo,
der Rat meiner Gemeinde war: "Nicht mehr umziehen und wir werden Dich nicht fragen!" Daran halte ich mich jetzt erst mal und bleibe hier. Gruss Ryka :#s22: |
Titel: Re: anrechnenbare zeiten für erlangung einer NE Beitrag von benjo am 11.07.2009 um 14:46:28
ok...ich werde es vergessen....besser ist es neue Aus. reinlassen die überhauptnichts können und werden besser dargestellt als z.B ich. hier meine ich die simulanten wie Asylsuchende und Scheinehen naaaa egal die Gerechigkeit wird iergendwann wieder kommen....Schöne Grüsse an Alle
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Titel: Re: ALG nach Auslandsaufenthalt? Beitrag von steini007 am 12.07.2009 um 15:57:05
@ annabell1 & blank69
Es wäre besser, ihr beide macht einen eigenen Thread auf, da die Sachverhalte mit dem des TS anders sind und eine Antwort mehr Verwirrung als Aufklärung in diesen Thread bringt. ;) |
Titel: Re: Möchte Freiwillig Ausreisen werde aber per Haftbefehl gesucht ..... Beitrag von tapir am 14.07.2009 um 22:07:59
Und, wenn Du hingehst und nicht vorher 100% sicher bist, dass sie Dich nicht verhaften, dann solltest Du wohl ne kleine Tasche mitnehmen (Garnitur Unterwäsche, Zahnpasta, Rasierzeug, Medikamente, so Sachen...).
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Titel: Re: Freiwillige Ausreise noch möglich? Beitrag von Emeka am 14.07.2009 um 22:56:36
Die Einreisesperre beträgt nach Auskunft meines Anwalts zwei Jahre, lange Zeit. :-[ :-[ :-[ :-[ :-[
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Titel: Re: Befragung zum Verdacht auf Scheinehe? Beitrag von mojo am 15.07.2009 um 21:07:17
wo ist der Unterschied zwischen der 2. und 3. Antwort?
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Titel: Re: Einreisevisum für Mann abgelehnt Beitrag von gonba am 16.07.2009 um 03:03:31
:o
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Titel: Re: Mehrstaatigkeit aufgrund §12 Abs. 1, StAG (D/Serbien) Beitrag von Dani1987 am 17.07.2009 um 19:28:08
Nochmal zum Thema Mehrstaatigkeit: schade, dass es da so stringente Regelungen gibt und jungen, engagierten Leuten so einige Steine in den Weg gelegt werden...
Aber gut, was sollen wir machen. Schönen Tag noch! |
Titel: Re: FZF Beitrag von Tinkerbell am 08.07.2009 um 02:49:55
Hallo Hichams Frau,Ich erlebe jetzt auch die Situation wie dein Mann Hicham und zwar habe ich mein Visum zu FZF am 17/06/2009 beantragt und noch ungeduldig auf die Antwort warte.Wenn ich was neues habe kann ich mich hier melden und ich hoffe du auch damit wir es in Klare bekommen können
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Titel: Re: Befragung Beitrag von Tinkerbell am 20.07.2009 um 22:58:00
Salam Bigo1977 ich erlebe jetzt auch deine Situation denn mir wurde vor einer Woche mitteilet und zwar von der D Botschaft dass ich da eine Befragung führen muss. imgegenteil hat meine Frau bis jetzt noch keine Einladung von ihrer zustândigen ABH bekommen was mich jetzt total nervt zumal ich nicht weiss warum es so aussieht wenn ich bei anderen immer gelesen habe dass es eine gleichzeitige Befragung gibt..Ich hoffe dass es ein Vorteil ist damit es bei uns problemlos klappt...Viel Glück
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Titel: Re: Befragung Beitrag von Tinkerbell am 21.07.2009 um 01:55:46
Salam
Ich erlebe deine Situation Bigo und es nervt auch aber wir warten ab was uns noch kommt...Viel Glück |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte - abgelehnt Beitrag von Mirror am 28.07.2009 um 11:12:28
Hallo Neanderthal,
vielen Dank für die wertvolle Information. Jetzt weiss ich ungefähr, wie ich mein Schreiben an ABH formulieren muss. :P Alles Gute! |
Titel: Re: Grenzkontrolle und rechte Beitrag von arfe am 02.08.2009 um 18:48:10 M.Karsten schrieb am 02.08.2009 um 18:11:37:
Frag doch mal bei der britischen Queen und beim MI-5 an, ob sie Dir eine vorläufige Identität geben. ;D |
Titel: Re: Ich brauch dringend Hilfe. Visum meines Verlobten wurde abgelehnt Beitrag von Mikael321 am 02.08.2009 um 19:27:20 schrieb am 02.08.2009 um 13:57:13:
Michael |
Titel: Re: Auslandssozialhilfe? Beitrag von sigi-n am 03.08.2009 um 16:50:51
Na Bravo
wenn das im Umkehrschluss auf D umgelegt wird hat jeder Knacki Anspruch auf Hartz IV, auch hier gibt es Verkaufsstellen in den JVA und das monatliche Taschengeld der Inhaftierten liegt unter dem Mindestsatz und wo ist der ausländerrechtliche Bezug? |
Titel: Re: Geheiratet in China und nun? Beitrag von abourreem am 04.08.2009 um 16:20:24
Hab deine Geschichte von Anfang an verfolgt. Druck dir die Daumen! Warte nämlich auch auf meine Frau aus Guangzhou. Bin jetzt für 6 Monaten in der Probezeit meines Arbeitsverhältnis und mal schauen, was die AB sagt!
Abourreem |
Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis Beitrag von tapir am 04.08.2009 um 20:39:08 Richter schrieb am 04.08.2009 um 17:27:27:
Nö, hast Du nicht. Ist genau so wie Du schreibst. Anscheinend gibt es aber Standesämter, die meinen, alles was irgendwie mit Ausland zu tun hat, könnten sie nicht ohne das OLG oder ihre Aufsichtsbehörde machen. |
Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis Beitrag von Blaise am 04.08.2009 um 21:58:02 tapir schrieb am 04.08.2009 um 20:39:08:
Ach nein ... so doof ist doch kein Standesbeamter! |
Titel: Re: Darf man in die EU mit dt. Aufenthaltstitel reisen? Beitrag von janetm am 05.08.2009 um 22:55:56 Mutly schrieb am 05.08.2009 um 21:54:07:
Zypern ist auch noch kein Schengenraum, hat aber schon den Euro :) |
Titel: Re: Visum auf Visum ? Beitrag von Bellabianca1978 am 06.08.2009 um 11:17:32
:o
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Titel: Re: Aushändigung der Urkunde Beitrag von Ulf am 06.08.2009 um 17:16:54 Odysseus schrieb am 04.08.2009 um 07:12:21:
Beim Verschicken der Anforderung der Lohnabrechnung hat sich die ABH keine Gedanken über etwas anders gelagerte Fälle gemacht. Gruß, ULF |
Titel: Re: Klage gegen Auswärtiges Amt bei Verwaltungsgericht? Beitrag von schnucki am 07.08.2009 um 22:41:27
Romich....ich habe das alles durch gemacht,mit dem Gericht in Berlin.
Und wir haben gewonnen............. :) Das Recht war auf unserer Seite. Wenn du Fragen hast,gerne per pn. |
Titel: Re: FZF zum deutschen Kind - Sprachkenntnisse Beitrag von Ruuk am 09.08.2009 um 19:04:58 reinhard schrieb am 09.08.2009 um 18:10:35:
Super erklärt,muss ich erwähnen!!! Danke! |
Titel: Re: Visumbefreites Einreisen - Frage Beitrag von Saxonicus am 14.08.2009 um 21:59:37 banana_joe schrieb am 14.08.2009 um 21:27:25:
Eine Liste der Länder, deren Staatsangehörige visafrei einreisen können findest Du hier: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/StaatenlisteVisumpflicht.html |
Titel: Re: Probleme mit der Botschaft Beitrag von Bellabianca1978 am 18.08.2009 um 16:40:20
:'(,..
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Titel: Re: Auflösung Eingetragene Lebenspartnerschaft nach Schweizer Recht Beitrag von ladygaga am 21.08.2009 um 10:00:20
:( :-? :-[Hallo noch jemand da????
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Titel: Re: FZF mit Pensionär der Air Force in Ghana Beitrag von Noahpapa am 18.08.2009 um 20:48:34 friend schrieb am 13.08.2009 um 14:22:09:
Das ist der Ghana weg um an deinen 'Reichtum' zu kommen. Da werden Geschenke erwartet, Geld für die Eltern, Geschwister du wirst sehen wie groß die Familie plötzlich werden kann;) |
Titel: Re: Philippinischer Reisepass gestohlen - Kein Reisepass - Ersatz! Beitrag von IT-Depp am 24.08.2009 um 05:59:56
... wenn das mal kein Troll ist ... ich glaubs so jedenfalls nicht, denn meines Wissens bekommt sie als Ehefrau keine Aufenthaltsaerlaubnis "nur für BRD", könnte also zumindest 3 oder 6 Monate mit dem Ersatzpapier verreisen/studieren und derweil ihre Dinge regeln. (Auch ist der Schreibstil zu deutsch)
Oder klopft da jemand (Noch-Ehemann)seine Chancen ab, diese Trennung zu vereiteln??? - Keine Chance |
Titel: Re: Hilfe: Mein argentinischer Mann hat eine Einreisesperre, was kann ich tun? Beitrag von howa-BRA am 28.08.2009 um 01:45:03
Hallo Jacqueline,
Ich habe von deinem Problem gelesen und habe/hatte die gleichen Probleme wie Du , hätte Dir gern eine PN geschrieben doch das ist hier leider erst ab 5 Beiträgen möglich.Was Du in ESP wie tun kannst kann ich Dir erläutern. LG R |
Titel: Re: Ehegattennachzug Beitrag von Saxonicus am 29.08.2009 um 15:03:14 alimaniamanta schrieb am 04.04.2006 um 16:28:45:
Zitat:
??? |
Titel: Re: SB hat Urlaub. keine Vertrtung???? Beitrag von Linda.1001 am 30.08.2009 um 15:47:46
Also ich fand die SBs in HH auch sehr nett. Vor allem unsere (seine) derzeitige SB ist ne ganz Nette. :-)
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Titel: Re: Pass AE GreenCard Beitrag von Saxonicus am 10.09.2009 um 20:03:15
Im Moment besitze ich 5 abgelaufene Pässe, davon sind nur drei durch Lochung, abschneiden einer Ecke oder Stempel ungültig gemacht worden, bei den restlichen zweien wurde garnichts gemacht.
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Titel: Re: Integrationskurs von ABH verpflichtet Beitrag von gjini am 12.09.2009 um 17:02:59 in diesem Fall kann die ABH die Verpflichtung zurücknehmen. |
Titel: Re: Eheschließung ohne Visum, was nun? - kein Sprachzertifikat aber Studienabschluss - erneute Ausreise? Beitrag von carinio am 12.09.2009 um 20:51:26
:-[ also dazu moechte ich auch mal was sagen......Ich weiß das gehoert nicht hier ausdiskutiert. Aber wenn man sowas ließt.....da gibt es immer wieder ganz schlaue die meinen allen anderen hier auf die dieses Thema zutrifft ein Schnippchen zu schlagen. Hast du dir mal die Muehe gemacht und verfolgt wie viele es gibt die auf ehrliche Weise wieder mit Ihren Familien Ehemaennern oder aehnl. zusammen sein wollen. Das dauert manchmal Wochen oder Monate. Aber sie halten aus warten, hoffen und bangen,weil sie haben alle ein Ziel !
Durch Leute wie dich oder Euch (bist ja jetzt verheiratet) enstehen sicher auch solche Wartezeiten und erscheint so mancher SB super gruendlich. Aber manchmal auch mit Recht . Aber alle muessen darunter leiden. Sorry, aber das musste ich mal loswerden. carinio |
Titel: Re: Abschiebekosten beglichen Wiedereinreise möglich Beitrag von hahowa am 16.09.2009 um 01:09:06
ops sorry falsche :::
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Titel: Re: Abschiebekosten beglichen Wiedereinreise möglich Beitrag von hahowa am 16.09.2009 um 01:11:40
halt durch
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Titel: Re: Abschiebekosten beglichen Wiedereinreise möglich Beitrag von hahowa am 16.09.2009 um 01:12:35
muss erst kosten bezahlen ohne kosten geht nie weiter
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Titel: Re: Abschiebekosten beglichen Wiedereinreise möglich Beitrag von hahowa am 16.09.2009 um 01:12:50
so geht das
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Titel: befristung ùber einreisesperr Beitrag von hahowa am 16.09.2009 um 01:06:53
ich bitte um hilfe:
ich bin im 2008 abgeschoben wegen illegaleaufenthalt,und ich habe eine einreisesperr fùr EU,und vor 1 monat bin mit mein frau verheiratet sie es deutscher.und habe eine antag ùber befristung einresespeer gemacht bei auslànderbehorde dortmund ,hab ich eine antwort bekommen,habe 8.000 euro fùr kosten abschiebung,und die haben gesagt ich darf mit ratung zahlen ,also da steht muss erst 2.000 euro bezahlen das heisst 25 prozent von alle abschiebungkosten.und rest muss in 3 jare bezahlt werden.und die haben gasgt wenn ich 25 prozent zahle wird der einreisesperr sofort aufgehoben.und bin breit das ab morgen zu zahlen .mein frage?ich habe angst das ich das zahle und veraschen mich ,weiss ich nicht vielleicht sagen die das dauert noch oder in drei jahre kann das befristet.ich bitte um eurem hilfe.danke euch . |
Titel: Re: FZF für Flüchtling aus Italien Beitrag von Saxonicus am 16.09.2009 um 12:29:59
-gelöscht-
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Titel: Re: FZF zum deutschen Kind - Sprachkenntnisse Beitrag von gabin am 16.09.2009 um 21:38:45
oye auf mich kommt auch sowas zu,ich verstehe aber auch nicht diese 2 monats frist! mal nachfragen und klären lassen.
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Titel: Re: Wiedersruch für Sprachvisum meiner Schwester Beitrag von Crazy Frog am 18.09.2009 um 04:01:28
Wie wäre es, wenn deine Schwester einen deutschen Mann heiraten würde? Dann könnte sie hier leben und die deutsche Sprache erlernen.
;) |
Titel: Re: Reiseausweis für Ausländer oder Reiseausweis für Flüchtlinge Beitrag von pel-b am 20.09.2009 um 16:22:30 ArturG schrieb am 15.09.2009 um 16:55:28:
Und wie äußert sich das? |
Titel: Re: Ändert Schwangerschaft Befristung? Beitrag von Ruuk am 20.09.2009 um 10:00:10
Ich an deiner stelle würde der Ausländerbehörde NIX glauben solange du nix schriftliches hast!!!!!!
Die können auch was sagen versprechen und dann gaaaaanz anders entscheiden!!!! |
Titel: Re: Geburtsturkunde eines ausländischen Kindes Beitrag von erne am 22.09.2009 um 21:01:40 [quote author=696E7F7374732A2A2D1A0 Sollte es beim Gerichtstermin immer noch keine Einigung über den Namen geben, kann [/quote] @Steini007, danke ... es sollten rhetorische Fragen sein |
Titel: Re: Mexikanerin hier heiraten Beitrag von Saxonicus am 22.09.2009 um 18:50:07 Werweißwas schrieb am 22.09.2009 um 12:19:48:
Es ist doch die ureigenste Angelegenheit des Passagiers sich über die Einreise- und/oder Transitbedingungen zu informieren. Da hätten die Fluggesellschaften aber viel zu tun, wenn sie für jeden potentellen Fluggast individuell über diese Bestimmungen Erkundigungen einziehen müßten. Darüber sollte sich der Reisende bereits vor der Flugbuchung schlau machen, da reicht doch ein Anruf beim jeweiligen Konsulat. |
Titel: Re: Asyl und Studium Beitrag von Linda.1001 am 24.09.2009 um 00:18:43
ääähm, als Schwuler in einer moslemischen Community? grenzt ja an Selbstmord.... :o
(ich kann da mitreden, komme ja aus einer) |
Titel: Re: Abschiebung Beitrag von Zak am 28.09.2009 um 21:23:17 Daddy schrieb am 28.09.2009 um 21:17:23:
:smilieofftopic: ;) :b2t: :capwink9: |
Titel: Re: Abschiebung Beitrag von austen007 am 28.09.2009 um 21:48:20
hallo Zak darf ich dich mal was fragen?
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Titel: Re: Integrationskurs: Rückerstattung von 50% des Beitrags auch bei Umzug und Wechsel der Schule? Beitrag von Saxonicus am 29.09.2009 um 09:20:25 jetflyer schrieb am 29.09.2009 um 08:48:34:
"Umsonst" ? Das wollen wir doch nicht hoffen - kostenfrei und trotzdem erfolgreich wäre sicher besser. |
Titel: Re: Ich möchte euch einfach mal Mut machen!!! Beitrag von laopi am 30.09.2009 um 12:33:22
Das war wirklich grosses Glück. Behördenvertreter sind eher dumm und arrogant. Ist jedenfalls meine Erfahrung....
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Titel: Re: Darf man in die EU mit dt. Aufenthaltstitel reisen? Beitrag von Ulf am 01.10.2009 um 11:20:30 Tippi schrieb am 06.08.2009 um 17:59:18:
Aus gegebenem Anlaß muß ich mir öffentliche Begrüßungen von welchem Moderator auch immer verbitten. Nein, ich werde den Anlaß hier nicht ausbreiten. |
Titel: Re: Immer wiederkehrende Frage USA - Deutschland Beitrag von Odysseus am 01.10.2009 um 17:38:54 Lisa2014 schrieb am 01.10.2009 um 08:45:57:
vielleicht, weil Quark mit Grüzte total kecker ist!! ;D ;D Deine Enkelin wird sich auch nicht entscheiden müssen. Kompliziert wird es aber, wenn sie irgendwann mal mit ihrem Freund ankommt, der von seinen Eltern die italienische und die syrische und durch Geburt in Rio die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzt - und sie Deiner Tochter beichtet, dass sie schwanger ist.... 8-) 8-) |
Titel: Re: Ausländeramt glaubt unsere Ehe nicht Beitrag von Guenter am 13.10.2009 um 11:51:13
sicherlich
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Titel: Re: Einbürgerung trotz Behinderung Beitrag von geistigbehindert am 20.10.2009 um 15:10:49
dfgfg
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Titel: Re: Einbürgerung trotz Behinderung Beitrag von geistigbehindert am 20.10.2009 um 15:11:00
hallo
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Titel: Re: Einbürgerung trotz Behinderung Beitrag von geistigbehindert am 20.10.2009 um 15:11:22
o, endlich verstanden
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Titel: Re: Einbürgerung trotz Behinderung Beitrag von geistigbehindert am 20.10.2009 um 15:11:45
entschuldigung es klappt nicht
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Titel: Re: Erneuter Aufenthalt in D nach Aupair in D möglich? Beitrag von steini007 am 21.10.2009 um 19:23:16
Was die FSJ und FÖJ Stellen anbelangt, gibt es einige, die nur einmal im Jahr - ähnlich dem Beginn einer Berufsausbildung - junge Menschen einstellen.
Ansonsten hast du das Geschriebene richtig verstanden. ;) |
Titel: Re: Vorsprechen bei der ABH Beitrag von Ruuk am 21.10.2009 um 18:54:31 Askim schrieb am 21.10.2009 um 12:57:23:
Na das würde mich auch Brennend Interesiern,währe Dir dankabr wenn du uns da mal auf dem Laufenden halten würdest!! Danke dir. |
Titel: Re: Hintergrund Regelausnahme FZF Beitrag von steini007 am 04.11.2009 um 21:46:04 Kwame schrieb am 04.11.2009 um 15:38:08:
Den Rahmen, unter welchen Umständen eine Regelausnahme vorzufinden ist, gibt der Gesetzgeber vor. Die Gerichte - sofern jemand die Gesetzmäßigkeit dieser gesetzlichen Vorgaben anzweifelt und dagegen klagt - bestätigen oder widersprechen den Rahmenbedingungen. |
Titel: Re: Verheiratet und trotzdem lässt man meinen Mann nicht zu mir Beitrag von Purtzel am 08.11.2009 um 18:35:46
Ich habe Dir eine Privatnachricht geschickt.
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Titel: Re: Einreise UK-Bürger nach DE als arbeitssuchend + Sprachkurs Beitrag von lifeart am 10.11.2009 um 18:42:47
Im Übrigen darf man vielleicht auch darauf hinweisen, dass wir alle EU Bürger sind, egal ob Deutscher, Franzose, Brite, etc., und insofern, jedenfalls ausländerrechtlich, nicht wirklich "Ausländer" sind innerhalb der EU
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Titel: Re: Das Verfahren beschleunigen - Möglichkeiten? Beitrag von frisch am 11.11.2009 um 20:55:22
was für ein a..loch
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Titel: Re: Das Verfahren beschleunigen - Möglichkeiten? Beitrag von johnboyy am 13.11.2009 um 22:30:42 Zitat:
Ich glaube mit dieser art mit dem Sie sich bishier aufgeführt haben Sie das schon geschaft. |
Titel: Re: Behörden stellen sich quer - Visum an Israeli trotz Ehe mit einer Deutschen.... Beitrag von steini007 am 18.11.2009 um 01:09:27
Ist dem nicht so, dass ein § 41er Staatler nach der Ausreise wieder drei Monate in Deutschland bleiben kann, wobei er nicht erst eine Frist von drei Monaten abwarten muss.
Vor einiger Zeit kam das hier im Forum bei einem Bürger aus Brasilien zur Diskussion, wobei mit Ausreise aus Deutschland und nicht aus Schengen gemeint war. Vielleicht melden sich hierzu die Experten Daddy und Beppo zu Wort. Stefan-TR schrieb am 18.11.2009 um 00:05:45:
Auch wenn's verrückt klingt ist es so, dass z. B. eine chinesische Frau zu ihrem in Deutschland lebenden Israeli ohne Sprachkenntnisse ziehen kann, aber dies bei einer in Deutschland lebenden Chinesin, deren zuziehender Mann Israeli ist, nicht gilt. |
Titel: Re: Nachweis des Deutschseins? Beitrag von Mikael321 am 18.11.2009 um 13:37:28
Bei Privilegierter Einbürgerung nach § 9, muss der Deutsche Ehepartner ja seine Staatsbürgerschaft nachweisen. ( Wir kenne ja alle den Satz : Ein Deutscher Pass ist ein Indiz für die Deutsche Staatsbürgerschaft, aber kein Nachweis )
Weil es öfters Probleme mit dem Nachweis gab, ( Kriegsflüchtlinge / Zerstörte Archive u.s.w) ist ja das Gesetz dahingehend geändert worden : Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird dem Antragsteller bereits bestätigt, wenn er nachweist, dass er seit mindestens zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt wurde und er dies nicht zu vertreten hat. Dieses vereinfachte Verfahren ermöglicht es jedoch nicht, den genauen Zeitpunkt des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit festzustellen, worauf es jedoch häufig ankommt. In diesen Fällen bedarf es eines umfassenden Feststellungsverfahrens, in dem die konkreten Abstammungsverhältnisse oder der Erwerbsgrund (Einbürgerung oder Geburtserwerb nach dem 01.01.2000) zu überprüfen sind. Ich hatte letztens eine Diskussion mit einer Beamtin ( Bayern ) bei der EBH . Sie war dem Meinung, das trotz der geänderten Gesetzeslage , immer noch erstmal der Nachweis, zurück bis zum 01.01.1914 zu führen sei. [smiley=rolleyes.gif] Erst wenn das nicht möglich wäre, würde man die 12 Jahres "REGEL" anwenden. Das wäre auch so vom Bayrischen IM abgesegnet ! :D Also hat mein Bekannter eine Erklärung angefertigt , wo er angab, die geforderten Unterlagen nicht beibringen zu können, und hat dann die letzten 4 Reisepässe ( zurück bis 1978 ) vorgelegt. Das wurde dann, nach etwas murren, doch anerkannt, und seine Frau, konnte sich einbürgern lassen . Das Bayrische IM sagt auf seiner Hompage dazu : http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/ Michael |
Titel: Re: Nachweis des Deutschseins? Beitrag von bigeagle198 am 18.11.2009 um 14:49:06 maki schrieb am 18.11.2009 um 13:19:19:
Der Threaderöffner schrieb in einem Posting, dass die Dame mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist. Handelt es sich dabei um einen gebürtigen Deutschen oder um einen ehemaligen Ausländer, der selbst eingebürget wurde? Meine Frau wurde selbst erst vor ein paar Wochen eingebürgert. Bei der ganzen Prozedur gab es überhaupt keine Probleme. Nur die Erteilung der NE vor ca. einem Jahr gestaltete sich etwas schwieriger, weil die Überprüfung beim Landeskriminalamt 7 Monate gedauert hatte. Ich hatte mich dann bis ins Ministerium durchgefragt. Eine Mail mit Schilderung des Sachverhaltes und innerhalb von ein paar Tagen war die NE ausgestellt. Der Beamte hatte sich sogar gefreut. Warum? Ganz einfach, weniger Personal, mehr Aufgaben. Jede Beschwerde war eine willkommene Argumentationshilfe, bei der Politik vorstellig werden zu können. Ich hatte schon Angst, dass bei der Einbürgerung das ganze Theater wieder von vorne anfangen würde. Zum Glück scheint das Problem mittlerweile behoben zu sein. Gruß bigeagle198 |
Titel: Re: Nachweis des Deutschseins? Beitrag von maki am 18.11.2009 um 14:52:41 bigeagle198 schrieb am 18.11.2009 um 14:49:06:
Vollkommen egal, wenn sie einen Anspruch nach StAG §10 hat, dann sollte sie auch nach diesem eingebürgert werden. |
Titel: Re: Visaerteilung zum Zwecke der Eheschließung Beitrag von dewa99 am 23.11.2009 um 15:41:11
hi,
also ich kann dir da kein tipp geben leider weil ich selber in so ein ähnlichen fall gewickelt bin.Warte auf Antwort von OLG wegen befreiung und standesamt muss sich and deutsche auslandsvertretung wenden. Als generell gilt bei ausländischen, der hier heiraten will die Befreiung von ehefähigkeitzeugnis, es sei den die heimatbehörde des betroffenen stellt Ehefähigkz.meine heimatbehörde stellt keine deswegen ist es kompliziert und zeitafwendig. viel glück gruß dewa |
Titel: Re: Visaerteilung zum Zwecke der Eheschließung Beitrag von dewa99 am 23.11.2009 um 21:32:16
hi,
bei uns ist das aber ganz anders. Wir müssen uns ehe hier beim standesamt wiederholen, mein mann ist in mein heimat und vor ca.ging der Antrag zur OLG wegen befreiung d.ehefähigkeit denn ohne dass kann mein mann nicht einreisen :( die haben alles aber wollen doch die originale geburtsurkunde von mein mann, die ja in deutsche botschaft in kabul ist und die standesbeamting wollte vor ca.eine woche sich drum kümmern.ich warte vergeblich. Es ist überall anders.Mansche haben glück und manche müssen viel durch machen. viel glück gruß dewa |
Titel: Re: Familienversicherung nach Eheschließung mit Ausländerin Beitrag von rasputin am 24.11.2009 um 10:50:58
Puh, das ist ja echt ein komplzierter Fall. Das ist aber auch echt ein Pech, dass die Behandlung genau in die Zeit zwischen Antragsstellung und Bearbeitung gefallen ist. Jedoch sollte eben schon mit der Eheschließung die Familienversicherung greifen, da der Aufenthalt im Inland auch gegeben war. Ein echt verzwickte Geschichte, da kann man wohl nur auf ein wenig Entgegenkommen der Versicherung hoffen.
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Titel: Re: Verpflichtungserklärung fürs Stiefkind? Beitrag von Ulf am 25.11.2009 um 18:57:47
Moin,
Maempong schrieb am 25.11.2009 um 18:52:34:
Schaut zunächst nicht schlecht aus, jetzt liegt es an der Auslandsvertretung. Gruß, ULF |
Titel: Re: Einreise einer Nicht-Eu- Ehefrau eines Ausländers in die BRD Beitrag von steini007 am 25.11.2009 um 22:06:37 alexxa schrieb am 25.11.2009 um 21:37:45:
Wann und zu welchem Zweck soll die Ehefrau einreisen? |
Titel: Re: Einreisesperre aufheben??? Beitrag von ingo_001 am 25.11.2009 um 10:46:16
Wenn die Selbstauskunft eingeholt wurde, brauchst Du Dir über Kunjunktive keine Gedanken mehr zu machen, denn dann hat er alle Infos ... und nur das bringt Ihn/Euch weiter.
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Titel: Re: Pass vom Konsulat VR China einbehalten. Beitrag von ingo_001 am 27.11.2009 um 12:28:25 steini007 schrieb am 26.11.2009 um 20:07:46:
Mon dieu ... |
Titel: Re: seit 19 jahren eigebürgert und... Beitrag von sigi-n am 28.11.2009 um 15:18:18 steini007 schrieb am 28.11.2009 um 10:42:10:
Man sollte andere User nur massregeln wenn man selbst besser ist! 4 Zeilen geschrieben und in jeder Zeile ein Fehler. |
Titel: Re: Fiktionsbescheinigung Beitrag von jamila1920 am 01.12.2009 um 14:19:51
Hallo Maki,
sorry mir kam es vor wie 30 Jahre........ :D |
Titel: Re: Fiktionsbescheinigung Beitrag von maki am 01.12.2009 um 14:05:40
WOW
Keine 30 Minuten gewartet und schon ungeduldig... |
Titel: Re: Standesamt Deutschland es war gar nicht schlimm Beitrag von dewa99 am 03.12.2009 um 10:14:39
hallo.
ja danke dir. Du hast recht ist es alles relativ.Abwarten und tee trinken auch wenn es sehr sehr schwer ist. gruß dewa |
Titel: Re: Heirat im Ausland Beitrag von dewa99 am 04.12.2009 um 10:51:04
salam wahid,
warst du schon beim standesamt heute, denn ich erinnere mich das du heute beim standesamt vorsprechen wolltest. Normalerweise dauert es bem OLG 3-6 Wochen. Mittlerweile sind es 4 wochen. Wenn was ist dann sage ich dir bescheid. Viel Glück. gruß dewa |
Titel: Re: seit 19 jahren eigebürgert und... Beitrag von frisch am 04.12.2009 um 22:24:54 steini007 schrieb am 29.11.2009 um 12:13:39:
was soll das? wie trägt es inhaltlich zum thema bei? bitte von inhaltsLOSEN beiträgen abzusehen!!! >:( [edit]Wie Recht du hast .... ab auf den Müll[/edit] |
Titel: Re: Ausweisung Beitrag von Ruuk am 11.12.2009 um 22:09:29
Hab´s erst beim 4. durchlesen verstanden,Sorry!!!
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Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen Beitrag von shibumi am 13.12.2009 um 00:54:09
Es ist ziemlich schwierig, darauf eine hilfreiche Antwort zu geben.
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Titel: Re: Antrag auf NE für Ehefrau nicht stattgegeben Beitrag von Ulf am 15.12.2009 um 17:44:44 ulf schrieb am 15.12.2009 um 17:13:14:
Habe mein Gedächtnis jetzt aus http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthv.htm#52 (wie schon von janetm, der eine Sekunde vor mir gepostet hatte, zitiert) aufgefrischt. |
Titel: Re: Kontoeroeffnung mit deutschem Reiseausweis moeglich? Beitrag von Linda.1001 am 19.12.2009 um 17:03:10
Sorry, aber bei diesem Unternehmen würde ich, mal abgesehen von der Verfahrensweise mit Staatenlosen u. Flüchtlingen eh kein Konto eröffnen geschweige denn eine Kreditkarte beantragen.
Lg |
Titel: Re: Illegal in DE (schwanger) Beitrag von Linda.1001 am 22.12.2009 um 22:20:50
Oh man, na da kam der Ratschlag mit dem Asylantrag von der richtigen Adresse! ::)
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Titel: Re: Duldung, falsche Angaben, Staatenlos... Beitrag von Linda.1001 am 29.12.2009 um 00:52:38
500 € für eine Ledigkeitsbescheinigung??? :o
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Titel: Re: Einreise in D ohne Visum möglich??? Beitrag von Ivonne am 12.01.2010 um 19:20:28
Beitrag vorgeschoben ;)
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Titel: Re: Remonstanstration Beitrag von tiaret00 am 13.01.2010 um 19:33:39
hallo hichams frau
ich denke zu der ganzen geschichte einfach nur "inschallah"nur gott weiss warum das alles so ist |
Titel: Re: Rentenversicherung für DA EU §9a. Beitrag von Nonamesirs am 16.01.2010 um 11:06:30
Eine sehr interessante Frage, die mich momentan auch beschäftigt. Falls ich was in den nächsten Monaten erfahre, teile ich gerne mit. Aber bis dahin kann uns vielleicht jemand von unseren Gurus darüber informieren?
Wir würden es sehr schätzen! :) |
Titel: Re: Dauer Austellung einer Aufenthaltserlaubnis Beitrag von curleen1984 am 19.01.2010 um 20:32:57
Viel Erfolg...
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Titel: Re: Dauer Austellung einer Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Yahooman am 19.01.2010 um 20:40:42
Danke, du hast übrigens Post :)
VG, Yahooman |
Titel: Re: Verlust der deutschen StA-Eintrag in EStA Beitrag von Onur am 22.01.2010 um 10:13:31 Wenn ich den deutschen Paragraphendschungel lese..das ist doch nicht für normal sterbliche Menschen gedacht. Selbst angestellte der Behörden steigen doch nicht mehr richtig durch und es kommt oft zu Fehlentscheidungen. |
Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit. Beitrag von Onur am 22.01.2010 um 10:04:30 Harald123 schrieb am 14.01.2010 um 11:14:01:
DM? Das ist schon weit über 10 jahre her, derzeit war es möglich. |
Titel: Re: Passbeschaffung in Russland Beitrag von flamenco am 22.01.2010 um 11:11:50 pel-b schrieb am 21.01.2010 um 18:50:06:
Hhmmm... |
Titel: Re: Gehaltsabrechnung wird wieder gefragt? Beitrag von kalamare51 am 23.01.2010 um 10:55:52
jeder behörde wie fragt und wie chance hast!ich höffe alle klappt bei dir viel glück
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Titel: Re: Brasilien- Familienzusammenführung? Beitrag von erne am 24.01.2010 um 13:51:28 Mikael321 schrieb am 24.01.2010 um 12:04:58:
dumm ist nur, dass sie das zwar nicht darf aber bei den mir bekannten Faellen immer tut. |
Titel: Re: Ausbürgerung aus der Türkei Beitrag von Onur am 24.01.2010 um 00:06:00 Die Entscheidung liegt bei dir, ob du Deutscher werden möchtest oder Türke bleibst. Was ist der Hintergrund Deutsch zu werden? Als Türke hast du doch alle Möglichkeiten auch in Deutschland vorwärts zu kommen. Nach Antragstellung bleiben dir die Kosten aufjedenfall erhalten. |
Titel: Re: NE für Hochqualifizierte §19 (für ehemaligen Student) Beitrag von franky_23 am 28.01.2010 um 16:50:27
gilt dies auch bei Lehrpersonal, denke die haben irgendwo einen sonderstatus, könnte aber auch bei einem anderen Paragrafen sein.
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Titel: Re: Verjährungsfristen - Kürzungen u. Einreisesperren v. Ausländerbehörde für EU Bürger Beitrag von Saxonicus am 29.01.2010 um 21:31:30 Anie schrieb am 29.01.2010 um 14:53:47:
Ganz einfach, die Gesetze beachten und nicht straffällig werden wie Millionen andere Menschen auch. |
Titel: Re: Visumverlaengerung Beitrag von Dispatcher am 31.01.2010 um 22:51:54
Hallo,
Habe ich etwas vergessen zu schreiben? Wenn man mehr Info braucht, kann ich gerne schreiben. Liebe Gruesse |
Titel: Re: FZF - 3 x A1 durchgefallen und Hartz 4 Beitrag von Gerechtigkeit am 03.02.2010 um 10:37:18
Wenn jemand nach Deutschland zum Leben kommt, dann sollte er auch wenigstens den A 1 Test bestehen können. Was haltet ihr von einer besseren Vorbereitung? Würdest du in ein Land gehen, wo du nichts verstehst? :o
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Titel: Re: bleiberecht auf Probe Beitrag von Linda.1001 am 03.02.2010 um 15:45:03
Eine Verweigerung einer AE wegen fehlender Deutschkenntnisse??? Hat er in der Schule lange unentschuldigt gefehlt oder weshalb?
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Titel: Re: Im Auslandgeheiratet/ Familienzusammenführung Beitrag von erne am 03.02.2010 um 22:23:45
Auch wenn es abgedroschen klingt:
am einfachsten ist aus meiner Sicht folgendes: Der A1 Test kann beliebig oft wiederholt werden. WEnn er in England studiert hat und demzufolgen Englisch spricht, dürfte das Bestehen des A1 in absehbarer Zeit zu erwarten sein. Natülich muss man darauf gezielt lernen. |
Titel: Re: rechte meines mannes Beitrag von Alacrity am 04.02.2010 um 12:01:14
er hat die allgemeinen grundrechte (freie meinungsäußerung, körperliche unversehrtheit, entfaltung...).
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Titel: Re: FZF zu deutschen minderjährigen Kindern Beitrag von reinhard am 04.02.2010 um 20:17:45
Muss sie ja nicht. Sie klärt das ja vorher.
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Titel: Re: Kriminalpolizei, Aufenthalt als Sprachstudentin Beitrag von Ulf am 05.02.2010 um 14:52:15 Bonna_Dia schrieb am 03.02.2010 um 19:58:16:
Ich glaube Dir, daß Du oft zu Besuch warst. Aber: Abe ich hatte keinen anderen Wahl, als im salon zu gehen. Mein verpflichter (ex boy friend) zahlt mir kein cent mehr und ich musste irgendwie existieren un meine Mite zahlen. Gruß, ULF |
Titel: Re: Heirat in Dänemark Beitrag von Rombay40 am 06.02.2010 um 18:24:14
Nennt man sowas nicht Heirats-Hopping?
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Titel: Re: DRINGEND HILFE!!! Beitrag von alex1 am 08.02.2010 um 23:06:46
Hallo,
kann mich jemand mit einen Ratschlag helfen? Alex1 |
Titel: Re: fzf tunesien Beitrag von das leben (mann) am 09.02.2010 um 19:37:47
hy
so ich habe selber probleme mit vesum und so weite und so aber ich glaube das grund ist wie du gesagt hast halz4 ist das grund sogar wenn du arbeit hast muss das geld reicht fur dich und er und deine tochter und mit halz4 ist schwier so das was kennte ich sagen weleicht andres grunde ich habe keine anung ich will nur information geben. hoffe als gut bei deine mann und bei dir |
Titel: Re: Remonstration, bitte auf Richtigkeit überprüfen. Danke ! Beitrag von AskimBenim am 18.02.2010 um 20:13:37 reinhard schrieb am 05.04.2009 um 18:10:50:
Naja dan geht es dir nicht besser wie mir ich habe alles versucht ich habe alles gemacht aber mir wird einfach nichts gesagt wieso weshalh und warum ich weiss nicht mehr was ich machen soll glaub mir ich fühl genau so wie du im moment :-[ |
Titel: Re: Ausländerakte weg Beitrag von sandy33 am 20.02.2010 um 10:25:21
Das kommt mir sehr bekannt vor, die Akte meines Mannes war auch ganz plötzlich verschwunden..........
Nach 6 monaten ist sie ganz plötzlich wieder aufgetauscht und das auch nur nach Androhung mit einem Anwalt.............. |
Titel: Re: BRAUCHE DRINGEND HILFE Beitrag von shino am 22.02.2010 um 16:53:28
ok jetzt wiess ich was 5 beitrag ist :)
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Titel: Re: hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee Beitrag von nice.michel am 25.02.2010 um 22:24:53
Einreisesperre für Bürger der EU!
Was soll der Irrsinn? Die Grenzen sind doch offen oder? Sind wir Europa oder nicht? |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland nach Scheidung im Ausland Beitrag von Nok am 11.03.2010 um 14:12:45 Talldiver schrieb am 11.03.2010 um 13:19:01:
Da muss ich passen und bin gespannt auf die Antworten der Experten hier! |
Titel: Re: Papiere für Hochzeit in Marokko Beitrag von saraha am 11.03.2010 um 19:11:24
Ich schreib´ Dir mal eine PN...
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Titel: Re: Heiraten in Deutschland mit einem Marokkaner Beitrag von maki am 12.03.2010 um 13:05:25 |
Titel: Re: Familienzusammenführüng vor der Entbindung ? Beitrag von canan am 12.03.2010 um 21:08:09
Hallo ...also wenn ich diesen Beitrag so lese könnte ich ausrasten...wie kann man einer werdenden Mutter soetwas zumuten.Zumal ich es auch sehr traurig finde das jeder Sachbearbeiter nach lust und laune entscheidet ich meine was geht das denen an ich glaube die gucken einfach wer passt mir heute und wer nicht danach entscheiden die.die haben doch eigentlich nichts zu melden sogesehen es ist ja Gesetzlich vorgegeben was erlaubt ist und was nicht.Ich finde es einfach nur ungerecht was die Ausländerbehörde so abzieht die sollten sich mal in die Situation diser Menschen setzten na ja ich ärgere mich nur was solls bringt im entefekt auch nichts.wollte nur meine Meinung äussern.Schönen Abend noch!!!
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Titel: Re: Familienzusammenführüng vor der Entbindung ? Beitrag von peppermint am 12.03.2010 um 22:51:23 Explosive schrieb am 12.03.2010 um 19:53:39:
wenn du Bayer so hasst...solltest du villeicht doch in der Türkei leben ;) |
Titel: Re: Hilfe, Sicherungsverwahrung trotz Beschwerde beim VG Beitrag von Saxonicus am 16.03.2010 um 18:57:58
Ich verstehe nur nicht so ganz, wie man wissentlich und vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen und sich danach über die eingetretenen Konsequenzen beklagen kann.
In einigen anderen Ländern wäre er wegen illegaler Einreise u. U. schon zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. |
Titel: Re: Ausbildung in D als nicht EU-Bürger Beitrag von Gutes am 16.03.2010 um 19:56:43
einfache Weg lautet:
mit deiner Freundin verheiraten und dann kriegt deine Freundin alles... ;D |
Titel: Re: Visum für meine Frau Beitrag von slim1964 am 19.03.2010 um 10:13:06
kommt drauf an bei welchem ABH bist das ist war....tipp www.auslanderbehörde XXXX.de dann werdest du sehn...
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Titel: Re: Klage gegen Auswärtiges Amt bei Verwaltungsgericht? Beitrag von muro am 22.03.2010 um 19:46:59
wir haben auch geklagt und gewonnen kann bis zu 1 jahr dauern.
viele beweise sammeln in der zeit. viel glück |
Titel: Re: Scheidung von Ausländer Beitrag von mandi am 23.03.2010 um 15:23:51
anwalt beauftragen
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Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt Bitte Dringend um Hilfe! Beitrag von muro am 24.03.2010 um 11:38:00
hallo.
bei uns haben sie die FZF auch abgelehnt gehabt. naja wir haben rmonstration gemacht auch abgelehnt und danch klage eingelegt und gewonnen. du brauchs dir eigendlich keine sorgen machen. da müsst ihr hinterstehen und kaempfen,dann klappt es. kann aber bis zu 1jahr dauern oder auch ein paar monate. das mit dem harz4 gilt für dich nicht weil du deutsch bist. als deutsche frau hast du das recht mit deinem auslaendischen ehemann isn deutschland zu leben. ganz wichtig:alle beweise aufheben und nur die kopien der behörden geben. weil diese beweise.z.b.telefonrechnungen,fotos,tickets.Quittungen über einkaufe in der türkei die beweisen das ihr euern gemeinsamen LU zusammenbestreitet.zeugenaussagen einfach alles. und am besten mit einem anwalt der darauf spezialisiert ist klagen. dann klappt es 100 prozentig. und alles vorher durchlesen dann unterschreiben. klappt schon. no panil ON titanik |
Titel: Re: Ist es möglich Asylanträge gar nicht erst anzunehmen? Beitrag von B.D. am 25.03.2010 um 08:01:52 picuk schrieb am 24.03.2010 um 21:05:29:
Hi, an wen hast Du da gedacht ? Wer soll ihm das geben ? B.D. |
Titel: Re: illegal in Deutschland - Heirat geplant - was ist zu tun Beitrag von Kara am 27.03.2010 um 18:53:26 Hans-Peter schrieb am 27.03.2010 um 18:26:49:
ach dann hat er ein visum für polen??? na wenn er nicht nach marokko kann dann gehts doch nicht anders... |
Titel: Re: heirat und jetzt Beitrag von muro am 27.03.2010 um 20:56:43
schreib mir mal persönlich deine ganze sache von anfang bis jetztz
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Titel: Re: illegal in Deutschland - Heirat geplant - was ist zu tun Beitrag von Hans-Peter am 28.03.2010 um 14:21:00 Tippi schrieb am 27.03.2010 um 20:33:09:
Saxonicus schrieb am 27.03.2010 um 18:42:49:
Sorry, stimmt. Sehe ich ein. Soll nicht mehr vorkommen. Gruß, Hans |
Titel: Re: Antrag auf FZF-ABH sagt JA-deutsche Botschaft Algier sagt NEIN Beitrag von harpair am 31.03.2010 um 22:39:27
Guten Abend.
Bin total neu hier, lese mich seit geraumer Zeit durch dies Forum, da ich noch von der Materie eher wenig Ahnung habe. Wohl aber von meiner Branche, da habe ich eben nachgeguckt, Du kommst in der Hochsaison von MUC nach ALG und zurück für 250 Euro incl. Allem pro Person. Ich bin sicher es geht auch billiger, aber das habe ich auf die Schnelle gefunden. Welche Temperaturen gehen denn für Dich? Es ist momentan um 20 Grad tagsüber in Algiers. Evtl warten bis zum Jahresende wo es kühler wird? Heirat in einem kühleren Drittland ist auch nicht möglich? Fällt mir aber keines ein da ja selbst Deutschland deutlich wärmer ist im Sommer. Tschuldigung dass meine Antwort einen ganz anderen Ansatz hat als die anderen Antworten, aber es fiel mir nur auf dass eine einfache Lösung möglich sein könnte. Gruß H. |
Titel: Re: Ausbildung oder Studieren um nicht Ausreisen zu müssen bei trennung ? Beitrag von mikel am 04.04.2010 um 00:34:23
was bist denn du für eine???
liebst du dein mann oder hasst du ihn?* oder liebst du ihn und hasst ihn gliechzeitig?? komisch warum solche fragen? |
Titel: Re: FZF visum Beitrag von monia am 07.04.2010 um 18:14:01
summer 04 ich habe dir eine PN geschickt.
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Titel: Re: Besteht die möglich keit der Abschiebung/Ausweisung?? Beitrag von mümmel am 07.04.2010 um 19:34:24
Hi,
übrigens sitzt man in D nicht "wegen einer nichtbezahlten Rechnung" in Haft, sondern wegen Straftaten. Gruß vom mümmel |
Titel: Re: Familienversicherung vor Aufenthaltstitel? Beitrag von Kara am 09.04.2010 um 09:08:46
als mein mann hier angekommen ist sind wir gleich zur krankenkasse gegangen u haben ihn familenversichern lassen...
da ich ja zur zeit alg2 bekomme war das wichtig |
Titel: Re: FZF visum Beitrag von summer04 am 09.04.2010 um 23:22:00
Hallo.
Kann dir leider keine PN schicken da ich noch keine 5 Beiträge geschrieben habe. Wenn du möchtest schick mir deine Mail Adresse!!! LG |
Titel: Re: Beschleunigung FZF bei plötzl. schwerer Erkrankung Beitrag von peppermint am 10.04.2010 um 13:33:06
in Großstädten läuft wohl wirklich alles anders ab:)
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Titel: Re: Heiratsurkunde anerkennen, wo? Beitrag von Kara am 12.04.2010 um 18:36:53
tja das mit der übersetzung hab ich mich auch gefragt...unsere marokkanische wurde auch nicht genommen..es sollte eine in deutschland übersetzde von einen deutschbeglaubigten dolmetscher sein...
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Titel: Re: Ab wann gilt eine Annullierung? Beitrag von hge2001 am 12.04.2010 um 18:24:38 Eduard schrieb am 11.04.2010 um 17:39:12:
Diese Lösung ist genial und wird dem StA Kopfzerbrechen bereiten.... bin mal gespannt! hge |
Titel: Re: Scheinehenbefragung Beitrag von Kara am 13.04.2010 um 14:39:32
ist es denn sicher das du diese befragung hast????die meisten brauchen gar keine machen...ich musste keine machen...
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Titel: Re: Duldung obwohl Frau unbefr. NE + gem. deutsches Kind Beitrag von Saxonicus am 13.04.2010 um 16:12:41 SoDi schrieb am 13.04.2010 um 15:21:44:
Normalerweise dauert doch so eine FZF nicht ewig und wenn das im hier geschilderten Fall tatsächlich so gewesen ist, da war doch noch irgend etwas anderes nicht ganz koscher. |
Titel: Re: fzf- anspruch auf sozialleistungen? Beitrag von august am 14.04.2010 um 13:16:58
Hallo, ich finde es nicht anständig daß Ihr als erstes nach Sozialleistungen fragt.
Frag doch mal in Brasilien. :( Grüße, august |
Titel: Re: AE Duldung nach Heirat in Dänemark; 7 Monat schwanger Beitrag von B.D. am 16.04.2010 um 07:55:45 Mikael321 schrieb am 15.04.2010 um 21:46:19:
Du scheinst Dir aber sehr sicher zu sein !? :o Wir werden sehen, was möglich ist. B.D. |
Titel: Re: Besuch meiner Schwiegermutter Beitrag von Mono am 22.04.2010 um 04:02:20
Schon mal daran gedacht, dass auch Botschaftsmitarbeiter hier mitlesen? ::)
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Titel: Re: FZF wie lange warten? Beitrag von erne am 23.04.2010 um 10:11:16
... und nicht vergessen, dass genau in diese Zeit Ostern gefallen ist. Üblicherweise haben auch Sachbearbeiter Kinder, die in der Zeit Ferien haben ... da ist oft Urlaub in dieser Zeit angesagt.
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Titel: Re: FZF troz Straftat im Heimatland? Beitrag von QRRR am 24.04.2010 um 09:19:39
ich glaube nichts!
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Titel: Re: Verlobter in U-Haft - Abschiebung möglich? Beitrag von edge am 24.04.2010 um 21:42:16
ohne Worte!
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Titel: Re: Scheinehevorwurf gegen beide bei FZF ? Beitrag von Cemre am 25.04.2010 um 21:57:02 ghana2008 schrieb am 25.04.2010 um 19:52:26:
Ich kann dich besser verstehen als du denkst! Ich habe das alles selber gerade hinter mir! Kopf hoch das wird schon ;) |
Titel: Re: Master und Job (Status ändern?) Beitrag von iman20081 am 25.04.2010 um 19:38:02
:o
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Titel: Re: Verlobter in U-Haft - Abschiebung möglich? Beitrag von B.D. am 26.04.2010 um 07:29:54 Muleta schrieb am 25.04.2010 um 18:09:25:
toller Ratschlag ! Glaubst du wirklich, dass wenn man die ABH derart angeht, damit weiter kommt ? Zunächst sollte doch der Ausländer seinen Verpflichtungen nachkommen. Auch diese hat ein RA nicht aus den Augen zu verlieren. Wenn alles verhandelbar wäre, dann wären unsere Gesetze doch völllig überflüssig ! B.D. |
Titel: Re: Verlobter in U-Haft - Abschiebung möglich? Beitrag von edge am 26.04.2010 um 08:08:15 Muleta schrieb am 25.04.2010 um 18:09:25:
Manchmal ärgere ich mich echt, dass so etwas nicht auf dem Schrottplatz landet und nochmehr ärgere ich mich darüber, dass so manche rechtlich fragwürdigen Dinge unterstützt werden. |
Titel: Re: Verlobter in U-Haft - Abschiebung möglich? Beitrag von B.D. am 26.04.2010 um 08:44:28
Witzig ist immer wieder, dass sehr sehr sehr viel über Integration etc. lamentiert wird und man sich bei der Anwendung der geltenden Gesetze immer wieder aufführt,
als befände man sich auf einem orientalischen Basar. Mein Aufruf: Wendet die Gesetze endlich an, anstatt immer nur nach Lücken oder Verhandlungen zu suchen, dann wird auch der Letzte merken, dass hierüber keine Verhandlungen möglich sind. Passunterdrückung mit Hilfe eines RA ist mehr als verwerflich und sicher kein Kavaliersdelikt. B.D. |
Titel: Re: Student Krankheit Beitrag von Saxonicus am 26.04.2010 um 11:07:34 reinhard schrieb am 25.04.2010 um 22:57:28:
Seit wann ist eine Erkrankung ein Asylgrund ? |
Titel: Re: Studienbewerbervisum -> Vorrausetzung für Umwandlung in längeren Aufenthalt für Studienzwecke Beitrag von BigPerson am 26.04.2010 um 19:07:04 gluehbirne schrieb am 12.02.2010 um 17:45:13:
das würde mich auch interessieren... |
Titel: Re: Bitte um Hilfe (Einzug des britischen Partners HArtz4 Anspruch?) Beitrag von Assel am 30.04.2010 um 12:08:40
Hallo Mama,
also ich kann da wirklich ein Lied von singen mit den Behörden,was wir dort alles erlebt haben unglaublich. Wir haben am 05.03.meinen Lebensgefährten in meiner Bedarfsgemeinschaft aufnehmen lassen und haben dann am 07.04.die Ablehnung bekommen das ihm keinerlei Leistungen zustehen. Wir sind dann zur Migrationsberatung haben uns dort beraten lassen und die Dame wollte dort versuchen etwas zuerreichen beim Jobcenter aber auch sie konnte da nichts machen. Beim Sozialamt fühlte sich überhaupt garkeiner zuständig,bis wir dann zu einem Sozialarbeiter geschickt wurden,der uns doch erst einmal aufgeklärt hat,wenn er auswandern würde,muss er doch auch für sich allein sorgen und könnte doch nicht einfach zu einem Amt gehen und dort Sozialleistungen beantragen.Und es sei doch nicht einmal 100%sicher das mein Mann auch seinen Aufenthaltstitel(er ist mit einem Visum zur Ausübung der Personensorge eingereist) bekommt. All meine Erklärungen waren sinnlos. Nun haben wir einen Anwalt eingeschaltet,denn wir sind mit unserem Latein und Nerven am Ende,auch er konnte sich das Verhalten und die Argumentationen der Behörden nicht erklären. Er hat am 10.05 seinen Termin bei der ALB,dann hat das alles ein Ende. Ich wünsche dir und deiner Familie noch viel Kraft. mfg |
Titel: Re: Möglichkeit, von Duldung zu Aufenthaltserlaubnis zu gelangen? (Umfangreicher Fall) Beitrag von sigi-n am 30.04.2010 um 14:07:56 Baphomet schrieb am 30.04.2010 um 11:25:09:
Das finde ich schon als sehr heftig. Warst du jemals in RU, hast du vielleicht Angehörige die bei einen Terroranschlag durch den Widerstand umgekommen sind obwohl sie niemals im Leben in Tschetschenien waren? Vielleicht sollten wir auch Bin Laden eine Einladung senden? |
Titel: Re: Regelausnahme bei FZF Beitrag von Mikael321 am 06.05.2010 um 00:59:36 edge schrieb am 05.05.2010 um 20:48:10:
Artikel 3 GG (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Mit der Regelung wurden doch zwei Arten von Deutschen geschaffen. Die gebürtigen Deutschen Mono Staatsbürger, und zb. die Eingebürgerten Doppelstaatsbürger. Das lässt sich doch auch nicht mit juristischen Feinheiten weg diskutieren, das vor dem Aufenthaltsgesetz eben nicht alle gleich sind ! Michael |
Titel: Re: Ein Aupair Mädchen ist schwanger von mir. Wie gehts weiter? Beitrag von ghana2008 am 09.05.2010 um 14:09:23
ich bin kein jurist,
aber eines ist klar, wer einer frau ein kind macht, der muss dafür aufkommen (zahlen) ob du danach mit der frau eine beziehung führst spielt nicht wirklich eine rolle, du bist der vater und daraus ergeben sich pflichten. du schreibst, du wolltest mit der frau "keine" beziehung, wieso hast du dich darauf verlassen, das sie die pille nimmt, was ist mit deiner verantwortung zur verhütung, gerade wenn es nur um gelegentlichen verkehr ging, ist ein kondom doch wohl ein muss, nicht nut wegen verhütung sondern auch wegen aids und anderer krankheiten |
Titel: Re: Visum läuft aus während Ehegatte auf Heimaturlaub ist Beitrag von steini007 am 10.05.2010 um 20:46:14 Saxonicus schrieb am 10.05.2010 um 20:26:06:
Trotzdem könnte es zu Problemen kommen, wenn der Flug nicht direkt erfolgt, sondern über ein anderes EU-Land, womöglich noch über ein Nicht-Schengenland. |
Titel: Re: FZF was zu achten ? Beitrag von maria.k. am 11.05.2010 um 22:20:35
Aus meiner persönlichen Erfahrung rate ich Dir gleich zu überlegen ob Anwalt oder nicht. Wir haben erst jetzt, nach 10 Monaten einen Anwalt genommen. Der kostet jetzt noch genau soviel, aber die Zeit haben wir verloren...
Ich drück Dir die Daumen. Vielleicht geht es ja glatt. |
Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!! Beitrag von sigi-n am 12.05.2010 um 11:46:25 mikel schrieb am 12.05.2010 um 11:32:43:
Die 3 Jahre sind mindestens d.h. es kann auch länger sein, wenn du die 60 Monate brauchst sind es halt 5 Jahre. |
Titel: Re: Erstmalige AE nur 18 Monate? Beitrag von Kara am 12.05.2010 um 16:54:45
mein mann hat für 3 jahre bekommen...
ist das höchste |
Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg Beitrag von reinhard am 13.05.2010 um 21:48:07 Xander schrieb am 13.05.2010 um 20:34:58:
Aber Deine Einbürgerungsbehörde findet sie dort. |
Titel: Re: hilfe für ein freund Beitrag von Saxonicus am 15.05.2010 um 20:20:38
@Mikel
Sieh es doch mal so: Dein Freund ist nach Deutschland gekommen "der Liebe wegen", um eine eheliche Lebensgemeinschaft mit seiner Frau zu führen. Diese Gemeinschaft hat aufgehört zu bestehen, die Trennung ist erfolgt. Welchen Sinn und Zweck sollte es denn nun für Deinen Freund noch geben, weiterhin in Deutschland zu bleiben ? Eine großartige berufliche Karriere hat er doch wohl auch nicht begonnen ? Also, weshalb will er dann unbedingt hierbleiben, wenn der Aufenthaltszweck nicht mehr vorhanden ist ? |
Titel: Re: würde gerne in D arbeiten und leben- bitte um hilfe Beitrag von Saxonicus am 17.05.2010 um 22:38:28 mimach schrieb am 17.05.2010 um 17:02:54:
mimach schrieb am 17.05.2010 um 21:33:07:
Heiraten. |
Titel: Re: würde gerne in D arbeiten und leben- bitte um hilfe Beitrag von maki am 18.05.2010 um 09:41:12 Zitat:
zB. durch Heirat deines Freundes. |
Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt UP Beitrag von ghana2008 am 18.05.2010 um 18:26:55
und nicht vergessen,
der "vertrauensanwalt" will auch noch ein paar scheine sehen, damit er bestätigt dass die urkunde echt ist, frag mal deinen ehepartner aus kenia, der kann dir sagen wie der hase läuft in kenia |
Titel: Re: Aufenthalt §104a erkämpft und doch Abschiebung??? Beitrag von Koch1 am 18.05.2010 um 21:57:38 Mick schrieb am 29.04.2010 um 07:13:07:
Du kannst dir das nicht vorstellen? Das haben meine Frau und ich 1,5 Jahre bis zu unserer hart erkämpften Hochzeit und danach nochmals fast 2 Jahre erlebt. Trotz Gerichtsurteile, diplomatischer Noten, Anfragen aus der Staatskanzlei, dem xxxInnenministerium, Bundespräsidialamt u.s.w. Egal........Aber unsere ABH durfte danach alles bezahlen! Und ich meine auch ALLES! Aber es ist wirklich schön zu lesen, dass es offenbar auch anders gehen kann. Auch wenn die sich das gemerkt haben, und uns KEINE Probleme mehr machen, unser Vertrauen ist grundlegend erschüttert. |
Titel: Re: Wann beginnen die 2 Jahre Ehe mit Deutscher Beitrag von mikel am 23.05.2010 um 00:33:09
fons ich find dich cool :D :D
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Titel: Re: Besuchsvisum f. Sprachkurs für A1 Prüfung und später FZF-Visum Beitrag von gerda am 24.05.2010 um 11:33:05 Earl Grey schrieb am 30.04.2010 um 12:41:13:
dem kann ich leider nur zustimmen |
Titel: Re: Tunesische Liebe Beitrag von ghana2008 am 25.05.2010 um 15:44:17
Gedanken wegen dem Ticket brauchst du dir keine zu machen,
aber schau dir die Preise mal genau an, aus nicht nachvollziehbaren Gründen ist ein Hin& Rückflug Ticket meist billiger als One Way |
Titel: Re: A1-Deutschkenntnisse Beitrag von Saxonicus am 26.05.2010 um 18:00:21 methusalem1980 schrieb am 26.05.2010 um 17:31:58:
Aber die Amts- und Umgangssprache ist in Deutschland, zumindest momentan noch, weiterhin deutsch. |
Titel: Re: Verlängerung der AE versäumt Beitrag von ghana2008 am 26.05.2010 um 17:40:47 birk schrieb am 26.05.2010 um 17:02:52:
der deutsche Ehemann hat da ja wohl nichts verschleppt, für die Verlängerung der AE ist die Frau verantwortlich, und wenn es kriselt, und zur Trennung kommen sollte, verkürzt sich die jetzt erteilte AE höchst wahrscheinlich |
Titel: Re: Namensänderung soll 100 € kosten Beitrag von Saxonicus am 27.05.2010 um 23:31:45 garfield2008 schrieb am 27.05.2010 um 20:45:20:
Als wir (vor 27 Jahren) mit der apostillierten und legalisierten ausländischen Heiratsurkunde beim deutschen Standesamt das Familienbuch anlegen liessen, wurden nach meiner Erinnerung keine Kosten berechnet. Zumindest nicht in dieser Höhe von 80 €uro (=160 DM). [edit]Öhm, 27 Jahre alte Erfahrungen sind sicher keine echte Hilfe und der Schrottplatz lässt grüßen[/edit] |
Titel: Re: wo steht es Gesetz Beitrag von mikel am 28.05.2010 um 19:55:35
Fons du bist supi,
İch mag dich immer mehr. Du bist schon ok. ::) ::) Versteh mich jetzt nicht falsch,ich bin nicht Schwul. :o :o |
Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe? Beitrag von Eduard am 31.05.2010 um 17:05:12
Mal ganz dumm gefragt: wie erfährt die Botschaft / die ABH eigentlich von der Vorehe des deutschen Ehepartners? Eine entsprechende Datei ("hat schon einmal einem Ausländer zur FZF verholfen") bzw. eine entsprechende Datenverknüpfung (was auf das gleiche herauskäme) ist ja nicht vorgesehen.
D. h. wenn sich nicht einer Bearbeiter zufällig an den alten Vorgang erinnert, dürfte das gar kein Thema sein ... |
Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe? Beitrag von steini007 am 31.05.2010 um 17:20:36 Eduard schrieb am 31.05.2010 um 17:05:12:
- wenn die gleiche ABH zuständig ist, kann die ABH das sehr schnell herausfinden - aus der Heiratsurkunde, aus der auch der frühere Familienstand des/der Deutschen hervorgeht |
Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe? Beitrag von Eduard am 01.06.2010 um 09:21:04
@Steini ... nichts für ungut, aber Deine Antworten verwirren mich immer wieder.
steini007 schrieb am 31.05.2010 um 17:20:36:
Meine Frage war: wie? Z.B. München hat ca. 300000 Ausländer. Diese Akten werden anhand der Nachnamen der Ausländer abgelegt. Es ist sicher nicht praktikabel, alle diese Akten durchzusehen, ob da irgendwo der Name des Deutschen vorkommt. Da es m. W. keine "FZF-Datei" der deutschen Ehepartner gibt (vgl. die kürzliche Diskussion um die "Einlader-Datei"), kann es sich eigentlich nur um Zufallsfunde handeln, z. B. der Sachbearbeiter erinnert sich, den Deutschen schon mal gesehen zu haben, oder wenn die deutsche Ehefrau in der 1. Ehe den (ausländisch klingenden) Namen ihres Ehemannes angenommen hat. Zitat:
Ich habe hier eine deutsche und eine dänische Heiratsurkunde. Auf keiner der beiden steht etwas zum Familienstand vor der Ehe oder gar der Name des vorherigen Ehepartners. Und übrigens, ich selbst bin bei meiner 2. FZF nicht nach der 1. FZF gefragt worden. Allerdings lagen dazwischen mehr als 10 Jahre, ist also vielleicht nicht repräsentativ... |
Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe? Beitrag von Eduard am 01.06.2010 um 11:07:17 schrieb am 01.06.2010 um 10:53:04:
... nur wenn eine entsprechende Suche, mit dem Namen des deutschen Ehepartners als Suchkriterium, möglich ist , aber Du schreibst ja selbst: Zitat:
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Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte Beitrag von Ulf am 01.06.2010 um 19:00:12
Moin,
mikel schrieb am 30.05.2010 um 14:14:01:
Hatte nur zitiert aus: AVwV v. 26. 10. 09, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gruß, ULF |
Titel: Re: Brauchen dringende Ratschlaege!!! Beitrag von mikel am 02.06.2010 um 21:56:26
Danke für den 4 Stern bin stolz auf mich.
Hat meiner Frau und mich sehr gefreut. Und viele Grüsse natürlich an Fons. :) :) |
Titel: Re: Kredit - Raten - Umschuldung? Beitrag von mikel am 02.06.2010 um 22:04:44
ok fons
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Titel: Re: Einbürgerung und Verlust der alten Staatsangehörigkeit Beitrag von chap am 03.06.2010 um 13:52:12 Ralf schrieb am 02.06.2010 um 21:37:27:
Natürlich. :) |
Titel: Re: Einbürgerung und Verlust der alten Staatsangehörigkeit Beitrag von chap am 03.06.2010 um 21:39:07 Ralf schrieb am 02.06.2010 um 21:37:27:
Natürlich. :) |
Titel: Re: Wie geht es weiter ? Beitrag von Petersburger am 05.06.2010 um 11:56:14 Philli schrieb am 05.06.2010 um 09:16:54:
Und was hat Dein Bäcker dazu gesagt? Es ist immer wieder begeisternd, wie Leute den Ratschlägen von Laien bedenkenlos folgen und dann baß erstaunt sind, wenn der Profi den vorgelegten Schwachsinn so nicht annimmt. |
Titel: Re: Zuzug einer Nicht EU-Bürgerin nach Deutschland mit ihrem deutschen Kind Beitrag von Petersburger am 07.06.2010 um 11:44:11
Schau Dir [guck=guck.gif] http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1275561393/2#2
und die Folgebeiträge natürlich. |
Titel: Re: Zuzug einer Nicht EU-Bürgerin nach Deutschland mit ihrem deutschen Kind Beitrag von Stefan-TR am 07.06.2010 um 14:59:11 Petersburger schrieb am 07.06.2010 um 11:44:11:
Falls noch jemand verwirrt ist; ja, das ist ein Link zum aktuellen Thread ;) |
Titel: Re: Zuzug einer Nicht EU-Bürgerin nach Deutschland mit ihrem deutschen Kind Beitrag von erne am 07.06.2010 um 17:17:24 steini007 schrieb am 07.06.2010 um 15:28:43:
(Flugkostenübernahme vom dt. Steuerzahler ) ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass die Flugkosten für die werdende philippinische Mutter eines dt. Kindes dem Steuerzahler auferlegt werden können. worauf sollte sich das stützen? Das würde ja bedeuten, dass dann nach dem gleichen § werdende ausländische Mütter eines dt. Kindes aus jedem Krisengebiet auf Kosten d. dt. Staates ausgeflogen werden können, weil die Mutter, und damit das Kind, im Krisengebiet umkommen könnten. Ist doch zu weit her geholt. |
Titel: Re: Zuzug einer Nicht EU-Bürgerin nach Deutschland mit ihrem deutschen Kind Beitrag von steini007 am 07.06.2010 um 17:56:46 erne schrieb am 07.06.2010 um 17:17:24:
Das Leben eines Deutschen oder werdenden deutschen Kindes steht ist nach GG hoch anzusetzen. Damit du deine Vorstellungskraft erhöhen kannst, gibt es genügend Beispiele, in denen der deutsche Staat deutsche Bürger aus Krisengebieten ausgeflogen hat oder auch enorme Lösegeldzahlungen geleistet, auch wenn sich deutsche Bürger bewusst in Krisengebieten aufgehalten haben und anschließend verschleppt wurden. Oder denkst du, das haben die betroffenen Personen aus eigener Tasche bezahlt? Auch sieht das AufenthG Fälle von humantärer Hilfe vor, wo nur ausländischen Bürgern auf Kosten des Staates geholfen wird. Warum sollte darunter nicht auch eine philippinische Mutter mit einem künftigen deutschen Kind fallen? |
Titel: Re: Dringend: Aufenthaltsdauer - ich blick nicht mehr durch! Beitrag von Petersburger am 07.06.2010 um 20:19:52
Spaßig ist es immer, wenn mir ein finnischer Grenzbeamter Gesetze auf finnisch zeigen will, die mich von vornherein nicht interessieren müssen.
Diese Gesetze setzen entweder die EU-Regeln 1:1 um (bzw. sind noch besser für den Ausländer, dürfen sie ja) oder die EU-Regeln sind direkt anwendbar. Die Mehrzahl der Drittausländer, die sich in einer EU-Amtssprache über EU-Gesetze und -Verordnungen informieren, werden sich i) mit nationalem Recht nicht beschäftigen, wo das nicht sein muß und ii) werden die englischen Texte nutzen. Three months? What the hell do you wanna say? I came to Germany July 1st, today is September 30th - these are three months, are they not? Soll ich Dir noch eine Baustelle zeigen? Visakodex, Anhang VII, Zi. 4 letzter Satz: de: "Bei einem länger als sechs Monate gültigen Visum gilt für jeden Sechsmonatszeitraum eine Höchstaufenthaltsdauer von 90 Tagen." en: "When a visa is valid for more than six months, the duration of stays is 90 days in every six-month period." fr: "Lorsqu’un visa est valable pour plus de six mois, la durée des séjours est de 90 jours par semestre." es: "Cuando un visado sea válido para más de seis meses, la duración de las estancias será de 90 días por cada período de 6 meses." Und was machst Du jetzt, wenn ein Russe mit einem finnischen Jahresvisum kommt, ausgestellt nach dem 05.04.2010, dem Eintrag "45 Tage" und begehrt nach bereits 45 Tagen Aufenthalt in Finnland die Einreise zu einem 5-Tages-Trip nach Frankfurt (den Visakodex in der Hand)? Warum nur versetzen die Gesetzgeber Ausländer und Beamte permanent in solch schwachsinnige Situationen? |
Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe - Kosovo Beitrag von Muleta am 07.06.2010 um 17:40:35 erne schrieb am 07.06.2010 um 17:27:39:
was könnte ein solches Wunder bewirken? Muleta |
Titel: Re: ausländerbehörde Beitrag von Dicle88 am 08.06.2010 um 21:06:31
Hallo,
du kannst jederzeit anrufen und nachfragen. |
Titel: Re: Voramensänderung rückgängig machen Beitrag von sigi-n am 09.06.2010 um 14:51:48 zarasamira schrieb am 08.06.2010 um 13:07:31:
Ich denke mal das dies Ihr Problem ist. Ihr Land ist maroc, die Annahme der Deutschen Staatbürgerschaft war wohl genauso gut durchdacht wie die Namensänderung. Sich selbst zu belügen ist fast unmöglich, wenigstens auf Dauer |
Titel: Re: Verzicht auf deutsche Staatsbürgerschaft Beitrag von erne am 09.06.2010 um 20:49:30 zarasamira schrieb am 09.06.2010 um 19:32:42:
beantragen kann man alles. Ob aber auch nur der Hauch einer Chance besteht, ist eine andere Sache. (Konkrett zu deinem Fall: keine Ahnung, wie hoch die Chancen stehen) |
Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe? Beitrag von Evaskatze am 09.06.2010 um 20:04:31
Gut, dass ich diesen Thread gefunden habe. Zufall? Ich befinde mich in der gleichen Situation und die Antworten haben mich etwas beruhigt. Zum Glück.
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Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe - Kosovo Beitrag von erne am 09.06.2010 um 21:58:07 Muleta schrieb am 09.06.2010 um 20:59:35:
danke fuer die Aufklaerung ... |
Titel: Re: ausländerbehörde Beitrag von Ruslana.S am 11.06.2010 um 23:59:55
Hallo!!!??? Und wer kann meine fragen antworten???? :-/
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Titel: Re: Schengen Visum, FZF, Sprachkurs Beitrag von sigi-n am 15.06.2010 um 18:18:28 zhongzheng schrieb am 15.06.2010 um 17:53:09:
Berühmt berüchtigt!! |
Titel: Re: erstausstattung für möbel bei ARGII Beitrag von Saxonicus am 16.06.2010 um 15:38:17
Also als ich seinerzeit über Mauer und Stacheldraht aus der DDR in die BRD geklettert bin, gab es 100 DM Begrüßungsgeld, das war's.
Allerdings war ich kein Ausländer sondern bin als Deutscher nach Deutschland gekommen, insofern war es also ein anderer Sachverhalt und ist hiemitr nicht vergleichbar. |
Titel: Re: A1: Neue Härtefallregelung dank BVerwG? Beitrag von Ulf am 19.06.2010 um 12:15:51 tapir schrieb am 28.04.2010 um 21:14:45:
BVerfG fiele mir noch ein, wenn da noch nichts verfristet ist. Gruß, ULF |
Titel: Re: Steuererklärung nach Heirat Beitrag von Ulf am 19.06.2010 um 11:55:44 Lisa2014 schrieb am 03.06.2010 um 15:21:19:
Da hätte er auf rückwirkender Erteilung ab Antragstellung bestehen sollen. Gruß, ULF |
Titel: Re: Mikel braucht ganz dringend hilfe!! Beitrag von mikel am 22.06.2010 um 17:01:08
Bitte leute Antwortet.
[edit]ich kommentiere Schrottpostings ungern. Aber nach einer starken Stunde schon antworten anzufordern, ist für mich ne Frechheit[/edit] |
Titel: Re: Duldung -Staatsangehörigkeit und sowas wichtige Themen Beitrag von B.D. am 25.06.2010 um 22:25:22 Muleta schrieb am 25.06.2010 um 22:06:50:
eben , das meinte ich ! B.D. |
Titel: Re: mehrere Straftaten - Abschiebung droht Beitrag von maki am 29.06.2010 um 13:39:35 Zitat:
Ja und nein, kommt immerdarauf an, wir werden das hier nicht lösen können. Zitat:
Du verwechselst da etwas. Zum Verhängnis werden dir deine Straftaten. |
Titel: Re: Nach 2 Jahren Ehe nun Scheidung:Droht nun Abschiebung? Beitrag von susanne0603 am 07.07.2010 um 13:47:48
Hallo Mailing,
was mir nicht so ganz klar ist: möchtest du, dass er in Deutschland bleibt oder möchtest du dass er gehen muss? Ich finde es ganz, ganz schlimm, dass er Dich so für seine Zwecke ausgenutzt hat. Hört sich so an, als ob dich nur geheiratet und ein Kind mit dir gezeugt hat um so seine "Eintrittskarte" für Deutschland zu erhalten. Also menschlich gesehen muss ich sagen, dass ich alles versuchen würde um ihm das zu vermiesen! Susanne |
Titel: Re: Nach 2 Jahren Ehe nun Scheidung:Droht nun Abschiebung? Beitrag von susanne0603 am 07.07.2010 um 14:20:41
Hallo Mailing,
ich frage mich: möchtest du dass dein Ehemann bleibt oder wäre es dir lieber wenn er ausreisen muss? Ehrlich gesagt scheint dein lieber Ehemann dich nur als seine Eintrittskarte nach Deutschland gesehen zu haben. Als zusätzliche Sicherheit noch ein gemeinsames Kind mit dir in die Welt gesetzt, schon ist sein Aufenthalt hier in Deutschland geritzt. Wenn ich du wäre würde ich zusehen, dass er weder Umgangsrecht geschweigedenn Sorgerecht bekommt! Solche Männer, die dir sagen dass sie dich eh nie geliebt haben die lieben auch das Kind nicht, sondern sehen ein Kind nur als Aufenthaltserlaubnis an. Ich wette mit dir, und leider gibt mir die Erfahrung recht: sobald er eine Niederlassungserlaubnis hat wird er nie mehr nach dem Kind fragen >:( Von daher: ich an Deiner Stelle würde umgehend die Scheidung einreichen. Wieso solltest du ihm in Zukunft den Aufenthalt hier sichern, wo er dich doch scheinbar nur ausgenutzt hat? Wenn dich mehr dazu interessiert, schau mal auf der Seite von 1001geschichte.de nach. Hört sich sehr verdächtig nach Bezness an... Susanne |
Titel: Re: Ausweisung nach Syrien Beitrag von myboo am 17.07.2010 um 15:27:56
Hallo Kristina,
ich finde es wirklich toll wie du dich für diese Familie einsetzt. Auch Zuhören hilft und gibt der Familie ein wenig Trost. Traurige Geschichte und was ist das für eine unmenschliche Frist von 15 Tagen !? Ich bin absolut deiner Meinung, wenn du sagst es bleiben so viele mit Lügerei und Betrug am Staat hier und anscheinend kann man dann nichts machen, aber wenn es um solche Familien geht, dann gehts ganz fix und ohne Einzelfallbewertung. Da fehlt mir auch jegliches Verständnis für so einige deutsche Gesetze. Jedenfalls find ich es gut was du tust und das du der Familie hilfst...viel Glück ! Lieben Gruß und noch viel Erfolg MyBoo |
Titel: Re: Welche Folgen für die ABH? Beitrag von sigi-n am 17.07.2010 um 23:02:13
Hallo
hier ist scheinbar hopfen und mals verloren sachfragen werden nicht beantwortet, scheinbar ist dem TS nicht klar was ein Antrag, Bescheid etc. ist |
Titel: Re: Anrechnung von meine Studienzeiten für den Erlaubnis zu Daueraufenthalt-EG Beitrag von jivan am 17.07.2010 um 23:36:40
Schweitzer hat recht Aufenthaltszeiten zum Studiumzweck werden für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Hälfte gerechnet.
Aber soweit ich weiß maximal 2 Jahre. D.h. wenn du 4 Jahre studiert hast, werden 2 Jahre angerechnet. Wenn du 5 jahre studiert hast, werden auch nur zwei Jahre angerechnet. So hatte mir Ausländerbehörde München mitgeteilt (mündlich). Stimmt es Schweitzer ? |
Titel: Re: Heiratsvisum und Verzögerung Beitrag von B.D. am 19.07.2010 um 23:12:32 erne schrieb am 19.07.2010 um 17:27:31:
Hi, ich denke, aber kannst Du das ausschließen ? Die Behörden werden dies immer in Betracht ziehen, warum also nicht auch ein User ? B.D. |
Titel: Re: Mein Verlobter kommt und möchte hierbleiben, 2 gemeinsame Kinder! Beitrag von Alacrity am 21.07.2010 um 21:31:29
Ja aber der Verlobte der TS hat doch einen "Freund" bei der Passstelle, so dass das mit der entsprechenden Motivation bestimmt viel schneller geht.
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Titel: Re: Einbürgerung nach 6 Jahren ohne ehrenamtlich Tätigkeit möglich? Beitrag von Saxonicus am 22.07.2010 um 12:40:36 Niki55 schrieb am 22.07.2010 um 11:49:05:
Das sollte eigentlich für jeden Studenten eine Selbstverständlichkeit sein. Was ist daran eine Besonderheit ? |
Titel: Re: Kosovar hatte Arbeitserlaubnis für Slowenien, möchte nun gerne in Dtl. bleiben Beitrag von steini007 am 25.07.2010 um 17:18:06 FrauB10 schrieb am 21.07.2010 um 17:09:54:
Wenn es rein am Geld liegt, das Visum zu verlängern, dürfte dies doch machbar sein, wenn die Familie - evtl. auch du - zusammenlegt. Oder von welcher Größenordnung reden wir da? |
Titel: Re: Abschiebung bei Straftatbestand Beitrag von huseyin am 28.07.2010 um 23:12:51
Also, Selbstauskunft ist erforderlich, nach meiner Meinung.
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Titel: Re: Falsche angaben bei ausländerbehöde Beitrag von huseyin am 28.07.2010 um 23:31:50
Ich kann vielleicht damit helfen. Bitte schreiben Sie mir.
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Titel: Re: haarprobe in der turkei???? Beitrag von huseyin am 28.07.2010 um 23:11:38
Hakan, kannst du mir schreiben? Ich brauche eine Hilfe mit diesen Dings...
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Titel: Re: fzf eingebürgte deutschin Beitrag von B.D. am 30.07.2010 um 22:17:33 reinhard schrieb am 30.07.2010 um 17:14:44:
das trifft dann ja auf alle zu. Glaube kaum, dass das gewollt ist. B.D. |
Titel: Re: Niederlassungseralubnis und Daueraufenthalskarte Beitrag von franky_23 am 02.08.2010 um 19:04:39
bei der Aufenthaltskarte findest in §38 a des AufenthG was.
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Titel: Re: Heirat im Konsulat Beitrag von Ulf am 04.08.2010 um 08:19:09 ryka schrieb am 02.08.2010 um 11:17:24:
Für das Traumschiff werden heiratswillige Paare gesucht. Schätze, das Traumschiff fährt nicht unter deutscher Flagge. Gruß, ULF |
Titel: Re: Mein Verlobter kommt und möchte hierbleiben, 2 gemeinsame Kinder! Beitrag von Ulf am 04.08.2010 um 10:52:41
Moin,
jupat schrieb am 21.07.2010 um 12:17:46:
Hat der Einreiseversuch stattgefunden? Wie ist er ausgegangen? Gruß, ULF |
Titel: Re: Mein Verlobter kommt und möchte hierbleiben, 2 gemeinsame Kinder! Beitrag von Saxonicus am 04.08.2010 um 12:16:29
Die TS war am 22.07.2010 um 22:19:26 letztmalig im Forum, hat sich zu den Antworten nicht geäußert und ist anscheinend an weiteren Vorschlägen zur Lösung ihrer Probleme nicht interessiert.
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Titel: Re: Fzf zum Kind oder Ehegatten? Beitrag von Petersburger am 04.08.2010 um 19:34:08
Bitte nutze die Forensuche.
Das Thema hatten wir in der letzten Zeit wenigstens ein halbes Dutzend Mal. |
Titel: Re: Fzf zum Kind oder Ehegatten? Beitrag von Zeynep am 06.08.2010 um 15:59:28
Hallo
İch lebe auch seit einem Jahr in der Türkei und bin Türkin. İch bin in Deutschland geboren und aufgewachsen und bin nach meiner Hochzeit vorerst in der Türkei geblieben. Es ist wirklich verdammt schwer hier zu leben. İch habe immer noch keinen Job gefunden. Mein Mann arbeitet zwar aber er ist nicht versichert. Es ist jetzt schon ein Jahr her aber ich fühle mich immer noch nicht zu Hause hier. Deshalb kann ich dich echt gut verstehen.. İch möchte auch wieder nach Deutschland zurück.. :-[ |
Titel: Re: Familienzusammenführung zu Deutschen aber nicht volljährig Beitrag von Zeynep am 06.08.2010 um 16:36:25 steini007 schrieb am 05.08.2010 um 16:31:41:
Aha jetzt hab ich wieder was dazu gelernt.. :) Das wusste ich auch nicht. Danke. |
Titel: Re: Mehrer Auslandsaufendhalte Beitrag von B.D. am 08.08.2010 um 17:46:41 schrieb am 08.08.2010 um 15:20:59:
ist das ein Tipfehler ? :-? Eine Deutsche darf in Deutschland bleiben ! Wie nett ! B.D. |
Titel: Re: Freizügigkeit Schwiegermutter Beitrag von franky_23 am 09.08.2010 um 10:24:14
bei all diesen Antworten ist dir klar, dass LU eine Voraussetzung ist.
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Titel: Re: Mit welchen Visum Heiraten? Beitrag von franky_23 am 09.08.2010 um 20:29:20 Saxonicus schrieb am 09.08.2010 um 11:42:27:
was bringt dich zu der Überzeugung? |
Titel: Re: visum abgelaufen / nicht ausgereist / im ausland wartet haftbefehl Beitrag von franky_23 am 10.08.2010 um 19:48:38
so wie du schreibst - 9 Monate zusammen und 3 Monatsvisum - dann ist er auch schon in Deutschland seit 6 Monaten illegal?
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Titel: Re: Ehegattennachzug/LU Beitrag von mikel am 10.08.2010 um 20:56:59
Du musst doch nicht der ABH sagen wie lange du in Ankara warst.
Du sagst einfach 2 oder 3 Monate. Das kriegen die sowieso nicht raus. |
Titel: Re: Ehegattennachzug/LU Beitrag von mikel am 10.08.2010 um 21:07:15
Das können die nie in leben rauskriegen solange du es selbst nicht sagst.
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Titel: Re: Ehegattennachzug/LU Beitrag von mikel am 10.08.2010 um 21:23:13
Du kannst mir glauben das bekommen die nie in leben raus wenn du es selbst nicht sagst wie lange du in Ankara warst.
Lass dich nicht verunsichern. Zag. Dann sag mal wie sollen die es rausbekommen wie lange Sie in Ankara war?? Da bin ich jetzt mal Richtig gespannt?? |
Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung für Ehegattennachzug??(inc. gleichzeitige Befragung+Fingerabdrücke) Beitrag von B.D. am 14.08.2010 um 21:12:05 dahanekadar schrieb am 14.08.2010 um 13:34:23:
Gegenfrage; Weshalb fragst Du ? Warum so eilig ? B.D. |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis schon am Ende des Aufbaustudiums (Master) Beitrag von Kattye am 18.08.2010 um 13:28:43
Vielleicht solltest du dich bei deiner AHB melden und fragen, ob eine Möglichkeit besteht :)
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Titel: Re: zusammenführung zum deutschen kind Beitrag von Maytag am 20.08.2010 um 21:43:58
Ich bedanke mich auch mal :D Ich habe fast das selbe Problem nur das es bei mir mittlerweile eine Risikoschwangerschaft ist und ich die Unterstützung durch meinen Mann mehr als Bitter nötig habe... sein Visums Antrag wurde auch noch nicht bearbeitet weil die auf die Befristung der ABH warten -.- vielleicht hilft ja das Attest von meinem Arzt das es sich alles etwas beschleunigt...
liebe grüße und dir liebe adali alles liebe und Gute für die Restschwangerschaft :) |
Titel: Re: Darf mein Mann bleiben nach Trennung? Beitrag von B.D. am 20.08.2010 um 21:51:21 lisa01 schrieb am 20.08.2010 um 21:38:41:
das ist definitiv zu wenig. B.D. |
Titel: Re: Einbürgerung für Ehegatte einer Deutschen - §8 oder §9 StAG Beitrag von jojomor am 30.08.2010 um 22:52:20
und es ist mit meine frage????
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Titel: Re: keine Aufenthaltsgehmigung, nur Fiktionsbescheinigung Beitrag von Saxonicus am 01.09.2010 um 12:23:12 BavarianheartM schrieb am 01.09.2010 um 00:41:06:
§ 116 aus welchen Gesetz ? Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz hat nur 41 §§. |
Titel: Re: keine Aufenthaltsgehmigung, nur Fiktionsbescheinigung Beitrag von Eduard am 01.09.2010 um 12:42:13 Saxonicus schrieb am 01.09.2010 um 12:23:12:
Er meinte ganz sicher Artikel 116 GG. Tatsächlich könnte man den Text so verstehen, dass die Ehefrau eines Deutschen, die in D ihren ständigen Wohnsitz genommen hat, dadurch automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt 8-) Allerdings fragt man sich, wenn der TS von seiner Rechtsauffassung so fest überzeugt war, warum wurde dann in der fraglichen Zeit weder ein Pass noch ein Personalausweis beantragt... |
Titel: Re: keine Aufenthaltsgehmigung, nur Fiktionsbescheinigung Beitrag von Ulf am 01.09.2010 um 18:47:33 BavarianheartM schrieb am 01.09.2010 um 00:41:06:
Der (nach einer anderen Vorschrift angewandte) Automatismus ist schon seit ein paar Jahrzehnten abgeschafft. I N F O R M A T I O N E N Z U M E R W E R B U N D V E R L U S T D E R D E U T S C H E N S T A A T S A N G E H Ö R I G K E I T 1. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde nach § 3 RuStAG (01.01.1914 – 31.12.1999) bzw. wird nach § 3 StAG (gültig ab 01.01.2000) erworben durch: 1) Geburt (§ 4 RuStAG; 01.01.1914 – 31.12.1999 mit Änderungen; § 4 StAG seit 01.01.2000) 2) Legitimation (§ 5 RuStAG; 01.01.1914 - 30.06.1998) 3) Eheschließung (§ 6 RuStAG; 01.01.1914 – 31.03.1953) 4) Adoption (§ 6 RuStAG; 01.01.1977-31.08.1986; § 6 StAG seit 01.09.1986) 5) Erklärung (§ 6 RuStAG; 24.08.1957 – 31.12.1969) 6) für einen Deutschen durch Aufnahme (§ 7 RuStAG; 01.01.1914 – 05.02.1934) 7) Ausstellung einer Bescheinigung nach § 15 BVFG (§ 7 StAG; seit 01.08.1999) 8) für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 6-16 RuStAG; jetzt §§ 8, 9 StAG) 9) für Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit (§ 40a StAG; Stichtag: 01.08.1999) 10) für minderjährige Kinder ausländischer Eltern (§ 40b StAG; 01.08.1999 – 31.12.2000) http://www.landkreis-wuerzburg.de/media/custom/277_915_1.PDF?La=1&object=med|277.915.1 Gruß, ULF |
Titel: Re: keine Aufenthaltsgehmigung, nur Fiktionsbescheinigung Beitrag von Saxonicus am 02.09.2010 um 01:19:34 Eduard schrieb am 01.09.2010 um 12:42:13:
Artikel 116 (Grundgesetz) (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. (2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben [edit]Dieser Beitrag (und die vorherigen drei Beiträge) wurden aus dem Thread... http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1283294466 ...ab Position #3 gelöscht. Ich glaube nicht, dass der TS eine 116-Diskussion lostreten wollte.[/edit] |
Titel: Re: Wohnsitzbeschränkung mit Blauem Pass Beitrag von Andrea82 am 02.09.2010 um 08:40:36
wenn einer von beiden in München Arbeit hat
so daß der Lebensunterhlat für beide allein bestritten werden kann ist das größte Problem schon aus der Welt geschafft dennoch kann es noch Hindernisse geben [edit]nach 6 Wochen blabla - Antwort? naja ... hat nur Schrottwert[/edit] |
Titel: Re: Aufenthaltsanfrage bei Einbürgerung Beitrag von kookoo am 04.09.2010 um 00:19:27
stimmt
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Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Eltern Beitrag von kookoo am 04.09.2010 um 00:21:45
leider ist alles kompliziert...
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Titel: Re: Neuigkeiten aus Moldawien! Beitrag von kookoo am 04.09.2010 um 00:24:14
Bürokratie ist immer so verdammt verwirrent und zum Teil auch Menschenunwürdig ..
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Titel: Re: Daueraufenthaltsrecht (FreizügG/EU) für Ehefrau aus dem Drittland Beitrag von kookoo am 04.09.2010 um 00:21:09
stefan hat recht!
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Titel: Re: Passverlängerung Botschaft Myanmar Beitrag von Saxonicus am 06.09.2010 um 12:01:14 schrieb am 06.09.2010 um 08:30:05:
Somit würde sich auch jeder, wenn man Deiner abstrusen Logik folgen will strafbar machen, wenn er ein Visum für Myanmar/Burma beantragt und dafür Visumsgebühren entrichtet. |
Titel: Re: Kein Kindergeld für Duldung aber hohe rechnung vom ZAB Beitrag von Andrea82 am 06.09.2010 um 15:02:13
mein Mann hatte bis vor einigen Monaten auch kein Personalausweiß
die ganzen 10 Jahre nicht die er in Deutschland lebt doch dennoch war er ein irakischer Staatsbürger ob man ein Personalausweiß hat oder nicht tat bei Ihm nichts zur Sache er hatte jedoch ein Duldungsschein (weiß leider nicht wie man das nennt) aber dennoch steht auf diesem Zettel daß dies nicht zur Ausweißung dient und ich konnte leider mit diesem Zettel und Seiner Vollmacht nicht Sein Auto ummelden grad weil dies darauf stand dennoch war dies gültig wenn die Kotrolle kam auf der Arbeit zwecks Arbeitserlaubniss oder um ein Konto zu eröffnen etc ich würde sagen,daß dies genauso reichte wie der Führerschein reicht zum ausweißen wenn er dies selbst bei sich trug hast Du denn diesen Zettel mit der Duldung? und nur das? ich würde Dir sehr ans Herz legen auch wenn es mit viel Kosten,Zeit und Aufwand verbunden ist diesen Pass aus Deinem Land zu besorgen aber dennoch möchte ich Dir auch ans Herz legen wie schonal zuvor daß Du damit lieber jemand aus Deinem Land beauftragen solltest anstatt übers Konsulat |
Titel: Re: A1: Neue Härtefallregelung dank BVerwG? Beitrag von Firilum am 08.09.2010 um 14:31:19 Reni schrieb am 31.03.2010 um 16:34:02:
Wohl eher von BVerfG. Die Frage ist dann nur, ob sich das BVerfG mit den Einzelfall, oder mit den Gesetz an sich beschäftigt. |
Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun Beitrag von B.D. am 09.09.2010 um 14:08:50 schrieb am 09.09.2010 um 12:01:01:
Das sind Erfahrungswerte, über die Du ganz offensichtlich nicht verfügst. BTW Auch Vertreter des Staates haben eigene Meinungen, machen eigene Erfahrungen und entscheiden. Du willst doch die Vertreter des Staates nicht mundtot machen, oder ? ::) Komm mal wieder runter und wisch dir mal die rosarote Brille vom Kopf. Die Realität ist auch ganz schön. Nur wünschen kann man sich nichts. B.D. |
Titel: Re: Aufenthalt - Trennung - Suchtkrankheiten Beitrag von lausi am 13.09.2010 um 23:30:33
Hallo deniz,
bitte lies Deine PN. |
Titel: Re: Heiraten in Fes/Marokko Beitrag von maura am 16.09.2010 um 21:02:03
ich habe dir eine pn geschrieben , damit du nicht verschoben wirst
|
Titel: Re: Heirat in Deutschland Beitrag von B.D. am 20.09.2010 um 20:08:06 Ulla schrieb am 24.08.2010 um 10:59:12:
und Ulla schrieb am 20.09.2010 um 18:29:25:
macht mich schon wieder :-X |
Titel: Re: erlischt AE vorzeitig? Beitrag von B.D. am 25.09.2010 um 11:56:00 Mick schrieb am 24.09.2010 um 23:46:53:
Das ist wohl war. Aber wir machen ja hier im Forum keine Bescheide. B.D. |
Titel: Re: aupair möchte gerne noch bleiben Beitrag von B.D. am 26.09.2010 um 20:59:41
doppelt genäht , hält besser wa ?
B.D. |
Titel: Re: aupair möchte gerne noch bleiben Beitrag von minoucha am 26.09.2010 um 21:39:27 Muleta schrieb am 26.09.2010 um 21:14:28:
Korrekt! minoucha. |
Titel: Re: aupair möchte gerne noch bleiben Beitrag von minoucha am 26.09.2010 um 21:52:54 Muleta schrieb am 26.09.2010 um 21:14:28:
Korrekt! minoucha. |
Titel: Re: Freundin aus der Ukraine Beitrag von Petersburger am 27.09.2010 um 01:43:28 ulf schrieb am 25.09.2010 um 20:27:28:
Steht schon in Antwort #5, zweiter Absatz. :-? mich, [edit]Kann ja mal passieren, dass man was übersieht. Wenn Dich etwas in dieser Art an einem Beitrag stört, benutze bitte den Moderatoralarm. Wir werden dann schon entscheiden, ob wir was unternehmen.[/edit] |
Titel: Re: Einbürgerungsantrag - wann stellen? Beitrag von minoucha am 29.09.2010 um 11:41:28
Hallo cogumela,
ich wünsche dir viel Erfolg! minoucha. |
Titel: Re: Antrag für Umwandlung unbef. Aufenthalt.erl. in Niderlas Beitrag von minoucha am 29.09.2010 um 11:54:20
Hallo Inlaender1060,
ich freue mich für dich und für deinen Freund, dass alles glatt gelaufen ist! minoucha |
Titel: Re: FZF Klage vor Verwaltungsgericht Beitrag von burma am 29.09.2010 um 21:02:33 Mick schrieb am 28.09.2010 um 21:26:45:
Wieso nicht? Wenn es doch bald eh geplant würde? Dann kann man schon mal anfangen zu üben. :) |
Titel: Re: Frau aus Malaysia heiraten Beitrag von burma am 29.09.2010 um 20:51:50 OJ schrieb am 29.09.2010 um 20:00:32:
Du kannst mir eine PN schicken. Der Moderator Daddy war so großzügig zu Dir. :) |
Titel: Re: Aufenthalt Beitrag von burma am 01.10.2010 um 13:14:42 steini007 schrieb am 01.10.2010 um 12:26:49:
Ähm, habe ich bereits vor Deinem Kommentar gelesen. Wollte nur damit klarstellen, dass ich es vorher noch nicht wußte. |
Titel: Re: dringend hilfe bitte antwortet mir Beitrag von Linda.1001 am 03.10.2010 um 21:41:20
Maki, da warst du nur um ne halbe Minute schneller.
:nzf dass man sowas in einem öffentlichen Forum ankündigt und dann... |
Titel: Re: FZF..A1 erforderlich, aber Analphabet!! Beitrag von B.D. am 04.10.2010 um 08:06:27 aliali schrieb am 03.10.2010 um 20:46:10:
warum nicht ? Für ein Leben in D ist diese Fähigkeit existenziell B.D. |
Titel: Re: Heiratschwindel abschieben? Beitrag von B.D. am 04.10.2010 um 20:00:38 reinhard schrieb am 04.10.2010 um 19:57:46:
und das ist auch gut so (wer sagte dass doch gleich ? ;)) B.D. |
Titel: Re: will heiraten Beitrag von steini007 am 07.10.2010 um 08:05:11 van schrieb am 06.10.2010 um 22:17:26:
Vielleicht liest du dich etwas hier im Forum ein, benutzt die Suchfunktion mit den entsprechenden Worten "Heiraten Asyl" usw. damit du einige Infos bekommst. Gezielte Fragen kannst du ja dann gerne wieder stellen. schrieb am 06.10.2010 um 22:47:49:
Naja, dann wäre er ja der Kunde des Firmeninhabers. Der TS schreibt aber: van schrieb am 06.10.2010 um 22:17:26:
... hört sich da etwas anders. Weiter will ich gar nicht denken. |
Titel: Re: 60 Monaten Rentenversicherung - Voraussetzung für Daueraufenthalt EG? Beitrag von MaxMax2010 am 07.10.2010 um 22:18:38
Hallo Autor,
wie ist die Geschichte ausgegangen? |
Titel: Re: Grenzübertritt und Wiedereinreise mit FB? Beitrag von erne am 09.10.2010 um 22:53:26 Daddy schrieb am 09.10.2010 um 22:38:21:
warum nicht gleich? dann kann sich der TS weiter über das hier wundern dann Attila schrieb am 08.10.2010 um 17:54:38:
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Titel: Re: Grenzübertritt und Wiedereinreise mit FB? Beitrag von burma am 10.10.2010 um 19:53:35
@ Daddy
Als Beamter der BuPo könntest Du doch sicherlich die Frage mit der FB vom TS beantworten. Oder? [edit]Bin zwar nicht Daddy, aber egal. Die Frage war längst beantwortet daher -> Schrottplatz[/edit] |
Titel: Re: Grenzübertritt und Wiedereinreise mit FB? Beitrag von Petersburger am 10.10.2010 um 20:11:53
Warum sollte Daddy das - janetm hat schon alles geschrieben, was es dazu zu sagen gibt.
fons' [edit]Zur Erläuterung: ich habe während du das oben schriebst bzw. parallel das Posting mit der Frage an Daddy geschrottet; eben weil die Frage bereits beantwortet war ;) Hab daher auch diesen Beitrag geschrottet, natürlich ohne Abzug ;D [/edit] |
Titel: Re: azyl in deutschland für nigerianer Beitrag von Waldemar am 11.10.2010 um 23:36:01
Für Scheinehen gibt's hier keine Tipps !
Warum wollt ihr denn heiraten - Damit ihr Euch nach drei Jahren wieder scheiden lasst? Daddys' [edit]6 Tage nach Reg- Datum schon nen Versuch Hilfsmod zu werden... tztztz! Wenn wir einen brauchen, melden wir uns bei dir, bis dahin bitte den Modalarm nutzen... ;)[/edit] |
Titel: Re: Ffz auf Duldungsbasis Beitrag von burma am 13.10.2010 um 19:47:31 reinhard schrieb am 13.10.2010 um 17:19:02:
reinhard, das habe ich ihr doch bereits oben geschrieben! |
Titel: Re: Ffz auf Duldungsbasis Beitrag von burma am 13.10.2010 um 20:41:23 reinhard schrieb am 13.10.2010 um 17:19:02:
Das hatte ich bereits HIER geschrieben: schrieb am 11.10.2010 um 15:38:31:
Daddys' [edit]Du hast scheinbar nicht verstanden, warum ich dein letztes Post mit nahezu selbigem Inhalt geschrottet habe... es macht es im Übrigen nicht besser, bei einem erneuten Post die Quelle zu zitieren... Fakt ist, dass du gerne den ModAlarm nutzen kannst, wenn dir ein Post eines anderen Users überflüssig oder falsch vorkommt... Aber posten um des Postens Willens ("Hab ich doch schon gesagt") ist nicht und überflüssig wie ein Kropf. Ich werde gleichgelagerte Posts auch weiterhin dem Altmetall zuführen, dann aber ohne Kommentar... ;) Es ist nicht notwendig, dass du meinen Kommentar kommentierst, nimm ihn dir einfach zu Herzen... ;)[/edit] |
Titel: Re: Ausländeramt verweigert Visum?? Beitrag von juilia am 13.10.2010 um 22:39:34
hi daddy....
tja ob indien dazu gehört oder nicht weiß ich nicht, das ist ein kleiner tipp und die auskunft darüber ob es so ist oder nicht kann man erfragen, beim ausländeramt, und da ich es nicht von den vorherrigen aussagen herraus nehmen konnte ob dies evtl. der grund sein könnte, sondern nur das es abgelehnt wurde, ein kleiner tipp um dies ausschließen zu können...0 Daddys' [edit]Genau das Folgende ist das Problem... juilia schrieb am 13.10.2010 um 22:39:34:
Wenn man etwas nicht weiß, dann sollte man mit Tipps und Ratschlägen vorsichtig sein resp. dann darauf verzichten, wenn der Tipp eigentlich keiner / hinlänglich bekannt ist...[/edit] |
Titel: Re: Ffz auf Duldungsbasis Beitrag von burma am 14.10.2010 um 08:56:16 reinhard schrieb am 13.10.2010 um 17:19:02:
Hatte ich bereits HIER geschrieben: schrieb am 11.10.2010 um 15:38:31:
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Titel: Re: visum abgewiesen Beitrag von burma am 16.10.2010 um 17:43:22 juilia schrieb am 15.10.2010 um 20:18:36:
Weiss Du was mich ärgert? Du kommst hier häppchenweise mit den Informationen und wir müßen rätseln, was die Ursache der Ablehnung ist. Zu dem schreibst Du, dass Du die Ehe in Deutschland noch nicht eintragen lassen hast! >:( Ich schalte mich daher hier aus dem Thread raus und habe keine Lust mehr zu helfen! |
Titel: Re: Brief vom der AB Beitrag von B.D. am 18.10.2010 um 09:54:57
Dann verdienen die RA auch mal wieder etwas Geld.
B.D. |
Titel: Re: Brief vom der AB Beitrag von finder am 18.10.2010 um 10:06:56
Es könnte aber zu einem Problemfall werden. Deshalb ist es besser wenn man sich von Anfang an von Fachleuten beraten und seine INteressen durchstzen lässt.
|
Titel: Re: Brief vom der AB Beitrag von finder am 18.10.2010 um 09:46:08
Ich würde der Sache nicht trauen und stattdessen für eine kompetente Erstberatung einen seriösen Rechstanwalt aufsuchen.
[edit] wenn du deine ganzen wertvollen :ironie:Tipps als Posting finden möchtest, such doch zuerst auf dem Schrottplatz - da gehören sie hin. Wenn du ein Laberboard suchst , bist du hier falsch. Wenn du ein Laberboard suchst, schreib mir ne PN - ich helfe dir beim Suchen[/edit] |
Titel: Re: Brief vom der AB Beitrag von burma am 18.10.2010 um 10:42:20 finder schrieb am 18.10.2010 um 09:46:08:
Du weiss anscheinend nicht was Du hier schreibst. Vielleicht ist Dir nicht aufgefallen, dass Muleta schon sein Statement dazu abgegeben hat und Fachanwalt für Ausländerrecht ist. So viel zu Deinem Sachverstand. @ Moderatoren: Habe mir alle seine Beiträge durchgelesen. Er möchte provozieren und Ärger. Ihn liegt nichts an eine sachliche Auseinandersetzung zum Thema Ausländerrecht. Wieso sperrt ihr ihn nicht? Sogenannte IM gibt es für die ABHs gar nicht. >:( [edit] @ burma User angiften und angreifen geht gar nicht. Alle Stellen im Team sind besetzt und Hilfsmods suchen wir auch nicht. Wenn dir an ein Posting unangemssen, unhöflich oder frech erscheint, benutze den Modalarm.[/edit] |
Titel: Re: Einbürgerung nach 3 jahre Ehe mit eingebürgerte ausländer Beitrag von silka am 18.10.2010 um 10:52:23
soweit ich weiss nach 4 jahre darfst du auch dein Antrag stellen, aber vorausgesetzt du lebst seit 4 jahren mit ihr in Deutschland. Warum hat das Kind nicht gleich mit der mutte die einbuergerung bekommen? hat sie es nicht erwaehnt?
Mindestens A1 muss du bestehen und das ist sehr einfach, so wie du schreibst, A1 bestehst du schon! Viel Glueck |
Titel: Re: Au-Pair bei Verwandtschaft Beitrag von B.D. am 18.10.2010 um 21:09:31 Enda schrieb am 18.10.2010 um 15:37:35:
jau, das wird nichts B.D. Tippi [edit]Für diese aussagekräftige Antwort gibt es 5 Punkte Abzug !!!!![/edit] |
Titel: Re: Brief vom der AB Beitrag von B.D. am 18.10.2010 um 21:15:08 sasa72 schrieb am 17.10.2010 um 23:07:33:
erst das finder schrieb am 18.10.2010 um 04:47:54:
dann diese unstrittig dumme und überzogene Antwort sasa72 schrieb am 18.10.2010 um 17:14:14:
daraufhin dann das Egal wie jemand hier antwortet: Warum fragst Du dann ? B.D. |
Titel: Re: Au-Pair bei Verwandtschaft Beitrag von B.D. am 18.10.2010 um 22:35:21 C_Devil schrieb am 18.10.2010 um 22:25:10:
uuhps, dann war ja mein Post nicht wirklich für den Schrottplatz, oder ? B.D. Devil [edit]Da es nicht prinzipiell Hinderungsgrund ist & so hilfreich für den TS war, hatte es durchaus Schrottwert, so wie dieses Post auch ![/edit] Tippi [edit]Da ich geschrottet habe, obliegt mir auch eine Antwort zu diesem Schrottpost. Du mäkelst an einer Admin-Entscheidung - gibt ned nur Schrott sondern auch B.D. du fährst auf ganz dünnem Eis Schlittschuh. Du weißt wovon ich spreche. Erspare dir und mir und uns jeden weiteren Kommentar.[/edit] |
Titel: Re: Visum für meinem Kind Beitrag von B.D. am 18.10.2010 um 23:19:18 steini007 schrieb am 18.10.2010 um 23:12:23:
jau, das stimmt. Wie steht es also damit ? Bist Du in der Lage den LU für Dich und das Kind (einschl. KV) sicher zu stellen ? B.D. [edit]und wieder -5[/edit] |
Titel: Re: FZF Beitrag von burma am 20.10.2010 um 10:36:23 schrieb am 20.10.2010 um 10:35:28:
Und wo halten sie sich seit 2009 auf? Wielange dauert eine Schwangerschaft? ;D |
Titel: Re: bitte suche hilfe Beitrag von Mostafa am 25.10.2010 um 22:06:11
brauch dir kein sorgen mostafa
du kriegst dein visum bald ::) |
Titel: Re: bitte suche hilfe Beitrag von Mostafa am 25.10.2010 um 22:13:36
sorry aber bin halt echt am verzweifeln (whew)
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Titel: Re: AZUBI- was passiert mit mir bei Scheidung? Beitrag von burma am 27.10.2010 um 14:13:56 schweitzer schrieb am 27.10.2010 um 14:12:43:
Stimmt, die Angaben von ihr sind leider zu ungenau. |
Titel: Re: AZUBI- was passiert mit mir bei Scheidung? Beitrag von burma am 27.10.2010 um 19:50:40 reinhard schrieb am 27.10.2010 um 19:47:00:
Das war die ganze Zeit mein Reden. Da ist auf jeden Fall etwas machbar, wenn es auch nicht gerade ein einfacher Weg werden wird. |
Titel: Re: AZUBI- was passiert mit mir bei Scheidung? Beitrag von burma am 28.10.2010 um 09:07:42 reinhard schrieb am 27.10.2010 um 19:47:00:
Das war die ganze Zeit mein Reden. Da ist auf jeden Fall etwas machbar, wenn es auch nicht gerade ein einfacher Weg werden wird. @burma [edit]Da dieses Posting inhaltlich so wertwoll wie das erste war, folgt es .... auf den Schrottplatz[/edit] |
Titel: Re: Was tun nach Heirat mit Schengenvisum Beitrag von burma am 28.10.2010 um 09:14:12 blackmamba schrieb am 27.10.2010 um 20:36:27:
Wozu ein Heiratsvisum, wenn sie eine AE als Au Pair hat? Mit der AE als Au Pair darf sie in Deutschland heiraten und anschließend hier bleiben. Es muss nur der Zweckwechsel der AE vorgenommen werden. @ burma: [edit]das hatte Muleta zwei Posts vorher schon - mit etwas anderen Worten - dargelegt. - Man muss hier nicht alles dreimal widerkäuen, um Beiträge zu sammeln. >:([/edit] |
Titel: Re: Was tun nach Heirat mit Schengenvisum Beitrag von burma am 28.10.2010 um 10:33:55 schrieb am 28.10.2010 um 09:14:12:
Sorry, wenn es vorgekommen ist, aber anscheinend wird es bei reinhard nicht so gemacht, der meine Erstbeiträge immer wiederholt. Das kann ich an mehreren Stellen zeigen! |
Titel: Re: AZUBI- was passiert mit mir bei Scheidung? Beitrag von burma am 28.10.2010 um 10:37:32 reinhard schrieb am 27.10.2010 um 19:47:00:
reinhard, darf ich mal fragen wieso Du meine Beiträge laufend in anderen Worten wiederholst? [edit]@ burma: So langsam reichts mir! - Spiel Dich hier bitte, nachdem Du selbst diverse Sinnlos- und Wiederholungsposts abgesondert hast, nicht auch noch als Hilfsmoderator auf! Hier entscheiden das Team und die Moderatoren, ob ein Post im thread Sinn macht, helfend ist, neue Aspekte vermittelt usw. Dafür müssen wir uns weder vor irgendeinem user rechtfertigen, noch hat irgendein user das Recht, Posts anderer in dieser Richtung selbst zu werten und zu kommentieren. =schweitzer= [/edit] |
Titel: Re: Was kann ich tun? Beitrag von Soalone am 28.10.2010 um 21:33:03
Sorry ich war nicht am PC
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Titel: Re: Heiraten in Gambia Beitrag von azizam am 31.10.2010 um 15:52:53
hi mein freund ist auch aus gambia kann dir leider keine pn schréiben weil ich neu hier bin
würd mich freuen wenn du dich bei mir meldest zum austauschen und so lg Daddys' [edit]Wenn du eine rechtliche Frage hast, dann kannst du die gerne in einem eigenen Thread stellen... vielleicht kann man dir dann was raten... [/edit] |
Titel: Re: Visum für GB für Nicht-EU-Bürger mit deutscher Ehefrau Beitrag von birk am 31.10.2010 um 22:40:38
Ein paar Kostproben aus dem Fragenkatalog:
Zitat:
Soviel zum Thema UK und "Freizügigkeit" >:( Daddys' [edit]Persönliche Wertungen hinsichtlich der Anwendung europäischen Rechts durch die britischen Behörden bringen niemand etwas... Unmutsäußerungen diesbzgl. sind im Fachforum fehl am Platz...[/edit] |
Titel: Re: Verlängerung AE "in Abwesenheit"? Beitrag von franky_23 am 01.11.2010 um 13:10:42 Einbeck schrieb am 01.11.2010 um 12:01:24:
gibt namhafte Gynäkologen die in den ersten 3 Monaten von einem Flug abraten. Daddys' [edit]Spamst du schon wieder rum?[/edit] |
Titel: Re: Verlängerung AE "in Abwesenheit"? Beitrag von Petersburger am 01.11.2010 um 13:36:31 schrieb am 01.11.2010 um 13:10:42:
Danach aber schon? Es gibt auch Gynäkologen, die von einem Flug während der Schwangerschaft grundsätzlich abraten. Damit können wir dann frischen Bestimmungen für die "Visa zur Geburt des deutschen Kindes" in den Gulli werfen, weil das Wohl des ungeborenen Kindes ... Worauf möchtest Du hinaus, franky_23? Daddys' [edit]Musst du auf jeden **** reagieren, Petersburger? ModAlarm wäre ausreichend... [/edit] |
Titel: Re: Kind bekommt auch §23a (Mann) oder Studiumzwecken (Mutter) Aufenthalt? Beitrag von B.D. am 01.11.2010 um 19:53:30 aldidas schrieb am 01.11.2010 um 18:41:48:
he, he, he Man könnte auch sagen: Du wirst Vater, also kümmere Dich ! Unmöglich ! >:( B.D. |
Titel: Re: Kind bekommt auch §23a (Mann) oder Studiumzwecken (Mutter) Aufenthalt? Beitrag von aldidas am 01.11.2010 um 20:03:49
weiß jetzt nicht was das heißen soll "unmöglich" aber falls jemand sich betroffen fühlt, war nicht so gemeint, da ich nur die ganze Zeit vor dem PC sitze und auf ne Antwort warte...
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Titel: Re: Kind bekommt auch §23a (Mann) oder Studiumzwecken (Mutter) Aufenthalt? Beitrag von B.D. am 01.11.2010 um 20:10:42
hast Du schon mal bei der Familenkasse nachgefragt ?
Dann wär der Fall längst geklärt ! An die musste eh ran ! Unmöglich, weil hier keiner vorm PC sitzt und darauf wartet, bist du eine Frage stellst ! Diese Fordernde geht mir total ab ! B.D. |
Titel: Re: Kind bekommt auch §23a (Mann) oder Studiumzwecken (Mutter) Aufenthalt? Beitrag von Budweiser am 01.11.2010 um 20:23:12 aldidas schrieb am 01.11.2010 um 20:03:49:
Du hast einen Ton drauf der mehr als unhöflich ist! Das Wort "Entschuldigung" fehlt vermutlich in deinem Sprachschatz! Niemand zwingt Dich hier zu posten! |
Titel: Re: Kind bekommt auch §23a (Mann) oder Studiumzwecken (Mutter) Aufenthalt? Beitrag von Muleta am 01.11.2010 um 21:10:24 aldidas schrieb am 01.11.2010 um 18:41:48:
der Chat ist derzeit offen. Deine Chance... Muleta |
Titel: Re: hallo liebe leute-----wer kann helfen....?? Beitrag von Murat Bozkurt am 02.11.2010 um 22:13:38
hallo an alle im board, ich haette mal ne frage diesbezüglich des heiratens in der türkei..
kann mann problemlos in die bundesrepublick einreisen wenn mann mit einer deutschen Frau in der türkei geheiratet hat und in Deutschland leben moechte oder ist irgendwtwas nachzuweisen.. Muss die Frau in deutschland eine arbeit haben oder genug Geld verdienen um mit İhren türkischen Mann in deutschland leben zu koennen..... Worauf kommt es in einer solchen Situation an.. İch bedanke mich im Voraus für eure Antworten.. Mit freundlichem Gruss Murat. [edit]das Eröffnungspost nach ner Stunde zu wiederholen macht keinen Sinn. [/edit] |
Titel: Re: Geburtsurkunde - Kind im Ausland geboren Beitrag von Petersburger am 03.11.2010 um 06:58:02 Tom2510 schrieb am 02.11.2010 um 20:11:40:
Das dazu Passende habe ich doch kurz vorm Schlafengehen schon mal geschrieben ... :-? Ach ja: Petersburger schrieb am 02.11.2010 um 23:23:35:
Daddys' [edit]Diesen Beitrag muss man nicht verstehen, oder? Dein letztes Post in dem Thread stammt vom 09.10.2010... Und nur der Hinweis, das sich Menschen irren können, bereichert ein Fachforum nicht unbedingt.[/edit] |
Titel: Re: Fiktionsbescheinigungen Beitrag von sigi-n am 04.11.2010 um 14:58:52 Estefania schrieb am 04.11.2010 um 10:50:30:
Liebe TS scheinbar verwechselt du das Fernabsatzgesetz mit dem Aufenthaltsgesetz, in diesem gibt es keinen Umtausch/Rücksendung bei Nichtgefallen. Es wäre vielleicht eine Überlegung wert die Verursacher-Haftung in das Aufenthaltsgesetz einfliessen zu lassen |
Titel: Re: Einbürgerung bzw. Entlassung aus türkischer Staatsangehörigkeit Beitrag von Schweinepest am 05.11.2010 um 20:31:26 C-emil schrieb am 05.11.2010 um 18:40:29:
Gegen Waffe und Menschen umzubringen zu sein ist verständlich, aber gegen Wehrdienst zu sein nicht. Die Deutsche haben auch in Deutschland Pflicht, Wehrdienst zu machen, entweder oder... Wenn man nicht im Land geboren ist, nicht im Land aufgewachsen ist, kein Brot dieses Landes gegessen hat, die Geschichte des Landes nicht kennt, nicht jede Woche in der Schule die Nationalhymne ganz laut gesungen hat, nicht weiß, was Militär fürs Land bedeutet, sollten diese Menschen keine Staatsbürger dieses Landes mehr sein. In dem Fall ist die Türkei ja schuld, da die Regierung von diesen Menschen auch bisschen Geld kassieren möchte. Aber die Menschen sind auch schuld, die mit geschlossenen Augen das Land und Türk Silahli Kuvvetleri lästern. Weil man dort nicht "NUR" das Töten lernen. Zuerst Ahnung, danach Sprechen... |
Titel: Re: Einbürgerung bzw. Entlassung aus türkischer Staatsangehörigkeit Beitrag von C-emil am 05.11.2010 um 21:10:37
ersten habe ich keine lust dir hier etwas zu schreiben was die Türkei angeht ! da es sich nicht lohnt über ein land zu Diskutieren desen Volk sich auf die fahne schreibt das es das einzige Sei .......
und wie bekannt seid ihr auch nicht inder lage mit Kritik umzugehen. und es ist hier kein ich verteidige meine "Türkiye Lan" Forum ! dein nick ist auch so eine sache ;-) gabs das in der Türkei auch 8-) also nicht gleich das Messer wezen! |
Titel: Re: Einbürgerung bzw. Entlassung aus türkischer Staatsangehörigkeit Beitrag von C-emil am 05.11.2010 um 18:40:29
er kann denn Wehrdienst bis 42 zurückstellen lassen nur muss er das beantragen, neuer Arbeitsplatz oder selbstständig!
alles was die beim Konsulat sonst erzählen ist q...... ! wenn er sich nicht gemeldet hat wegen W-Dienst alle 2 jahre ist die Regel dann muss er ca. 8xxx€ zahlen aber W-dienst muss er immer machen es verjährt auch nicht. das heisst auch wenn er die Deutsche bekommt ohne entlassung aus der Türkischen wird er wenn er in die Türkei einreisen möchte verhaftet und kommt in Militärhaft bist die lust haben ihn mal anzuhören. aber wie immer gibts es die möglich keit mit vitamin B das auch zu umgehen. Ich bin bei der Abschiebung genauso verhaftet worden und musste einiges erleben was ich hier nicht näher ausbreiten möchte ! nur bin ich generel gegen Wehrdienst und Waffen ! darum rate ich jedem verweigert es und zahlt nicht noch dafür das die euch das töten lernen möchten. |
Titel: Re: Fiktionsbescheinigung Beitrag von jojomor am 07.11.2010 um 13:51:58
noch kein antwort!!
[edit]Sorry, dass du nach 28 Minuten Wartezeit noch keine Antwort hattest. deine Erinnerung dürfte Rekordverdächtig sein >:( Beim Doc wartest du auch länger, also bitte unterlasse die Erinnerungen unter 48 Stunden.[/edit] |
Titel: Re: visa revoked Beitrag von Ulf am 07.11.2010 um 10:52:37 Koby schrieb am 04.11.2010 um 23:57:04:
You should have tried 28 II AufenthG while you were the legal father. By the way, what is your citizenship? Regards, ULF |
Titel: Re: Fiktionsbescheinigung Beitrag von jojomor am 07.11.2010 um 15:15:08
noch ein antwort!!?
[edit]Siehe oben...[/edit] |
Titel: Re: Au-Pair Stelle gekündigt Beitrag von burma am 09.11.2010 um 13:09:11 Mick schrieb am 08.11.2010 um 21:23:56:
Einigen wir uns darauf, dass es in fast ganz NRW so ist. :) Es sind mir nämlich viele ähnlich gelagerte Fälle bekannt. |
Titel: Re: Zuzahlung zum Integrationskurs Beitrag von B.D. am 09.11.2010 um 12:47:18 asula schrieb am 09.11.2010 um 10:50:07:
ist man mit öffentlichen Leistungen wirklich besser gestellt ? :-? asula schrieb am 09.11.2010 um 10:50:07:
Weshalb zahlst Du Dieses, wenn Du dazu nicht verpflichtet bist ? B.D. [edit] @ B.D Tu uns einen Gefallen, erspare uns solche Postings. Wenn du keinen Bock auf angemessene und sachliche Antworten hast - lasse es einfach. Diese Art von "Nachfragen" sind unter aller Kanone.[/edit] |
Titel: Re: Familienzusammenführungmit einem Kosovo-Albaner Beitrag von tanja31 am 09.11.2010 um 21:24:16
Hallo Manuela,
ich habe Dir mal eine pn geschickt. Bitte melde dich mal. LG Tanja Daddys' [edit]Würde mich wundern, wenn das mit 1 resp. 0 Beiträgen funktionieren würde... ;) BTW... PNs haben die Eigenschaft, dem Empfänger angezeigt zu werden... es bedarf keines "ergänzenden" Hinweises...[/edit] |
Titel: Re: Familienzusammenführungmit einem Kosovo-Albaner Beitrag von tanja31 am 09.11.2010 um 22:01:47
Das mit der pn klappt leider noch nicht.
Also, dann ganz kurz: Ich wohne auch in Lünen und habe auch Ärger mit einem Rechtsanwalt hier wegen dem Aufenthalt von meinem Mann. Es wäre sehr schön wenn wir uns mal unterhalten könnten. LG Tanja Daddys' [edit]Und nochmal Schrott... du scheinst nicht begreifen zu wollen, dass es hier (zumeist) um Fachbeiträge geht... aber im Gegensatz zu sonst "schenke" ich dir 5 Beiträge, dann kannst PNenen auf Teufel komm raus... ansonsten hätten wir hier ein perpetuum mobile... ;)[/edit] |
Titel: Re: Einbuergerung Beitrag von mikel am 09.11.2010 um 22:07:41
Wohngeld ist nur dann schaedlich wenn es tatsaechlich bezogen wird soweit ich es weiss.
Also,verzichte auf dem Wohngeld dann hast du keine probleme. Daddys' [edit]Beiträge zu wiederholen macht nicht wirklich Sinn oder hilft dem TS![/edit] |
Titel: Re: Wie kommen junge Migranten an ihre 945 Stunden Integrationskurs? Beitrag von davith am 10.11.2010 um 13:03:03
Die Frage ist eher an Herrn Seehofer zu ricten. ;)
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Titel: Re: Verstoß gegen das btm gesetz,ausweisung,wiedereinreise möglich? Beitrag von s0meb0dy am 10.11.2010 um 14:23:47
zu 2 jahren und 8 monaten haft verurteilt?
dann muss es schon um dealen im grossen rahmen gegangen sein. warum sollte man dann einer einreise wieder zustimmen, etwa damit er vielleicht wieder auf schulhöfen drogen verkaufen kann? also ich denke wer aus solch einem grund ausgewiesen wurde, sollte nicht wieder die möglichkeit bekommen, in das selbe land wieder einzureisen. |
Titel: Re: Verstoß gegen das btm gesetz,ausweisung,wiedereinreise möglich? Beitrag von fmg am 10.11.2010 um 14:26:49
ich will hier nur einige informationen haben,nach persönlichen meinungen habe ich nicht gefragt. ach ja und du kannst dir sicher sein,dass es in deutschland so viele leute gibt die viel schlimmer strafen hätten bekommen sollen aber die im moment auf freiem fuß laufen.
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Titel: Re: Christin stellt sich vor;) Beitrag von fmg am 10.11.2010 um 14:23:58
....
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Titel: Re: abgeschoben wieder verheiraten Beitrag von Steifan am 11.11.2010 um 10:42:55 Steifan schrieb am 11.11.2010 um 05:10:17:
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Titel: Re: abgeschoben wieder verheiraten Beitrag von Saxonicus am 11.11.2010 um 19:10:43 Daddy schrieb am 11.11.2010 um 18:42:45:
Allerdings besitze ich, neben meinen bundesrepublkanischen, auch noch einen Pass des Königreiches Sachsen, der in einem exotischen Land anstandlos akzeptiert wurde. Obwohl der offiziell garnicht existieren dürfte. Daddys' [edit]Es war nicht in meinem Sinn über Camouflage- Pässe zu reden... sollte nur ein dezenter Hinweis sein...[/edit] |
Titel: Re: Ehegattennachzug Beitrag von B.D. am 12.11.2010 um 16:44:22 nimmersatt schrieb am 12.11.2010 um 16:03:53:
Ich würde mit der SB nochmals sprechen. Es scheint sich bei den geforderten Unterlagen um ein standardisiertes Schreiben zu handlen, dass in Eurem Fall nicht greift. B.D. [edit]das zu wiederholen, was bereits 4 Postings vor deinem geschrieben wurde, ist wenig hilfreich.[/edit] |
Titel: Re: Die Gültigkeit des A1-Zertifikats Beitrag von franky_23 am 13.11.2010 um 17:20:11 Petersburger schrieb am 13.11.2010 um 12:57:17:
schreibe lieber "sollte" und "wird meist auch getan". Fehler passieren überall und habe auch schon gesehen, dass dies nicht erfolgte. |
Titel: Re: abgeschoben wieder verheiraten Beitrag von burma am 13.11.2010 um 19:53:11
Was wird das hier? Wie komme ich mit Umwegen und Umgehungen zu einer AE in Deutschland-Quiz?
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Titel: Re: Ich weiss nicht ob das alles hinhaut...... Beitrag von youseff am 15.11.2010 um 13:56:50
was hörst du hier auf dies Seite ist wirklich . und ich vertraue dies Seite sehr .
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Titel: Re: Warum NE nur in Deutsch? Beitrag von B.D. am 18.11.2010 um 22:51:29 Muleta schrieb am 18.11.2010 um 22:02:23:
oh Mann, ist das eigentlich schon Schleichwerbung ? :o Geld regiert die Welt, wa ? oder Für Geld tu ich alles, wa ? B.D. |
Titel: Re: Risikoschwangerschaft Beitrag von B.D. am 18.11.2010 um 22:44:27 uei schrieb am 18.11.2010 um 22:36:20:
Wenn sie denn vorliegen und nicht wenn sie vorliegen sollen ! Wer entscheidet das ? Du ? Der Nachbar ? Der Kneipier an der Ecke ? Hallo ! Ein Arzt ! Mann , Mann Moin B.D. |
Titel: Re: Antrag auf ein Besuchervisum für ein Kind wiederholt abgelehnt Beitrag von franky_23 am 19.11.2010 um 15:00:32 erne schrieb am 19.11.2010 um 10:59:57:
Ausser Vermutungen aber nicht viel zählbares. |
Titel: Re: Scheidung nach welchem Recht? Beitrag von B.D. am 20.11.2010 um 20:53:49 bamm schrieb am 20.11.2010 um 17:57:58:
Na, haben wir uns eine Frau aus dem Prospekt bestellt und nu klappt das nicht ? Ekelig und abstoßend ! Und für jetzt alle anderen (die jetzt durch diese Aussage geweckt werden): Tut nicht so, als gäbe es dies nicht ! P.S. Ist zwar keine Antwort auf die Frage, aber ein Statement zu Deiner Vorgehensweise ! Ab in den Schrott damit ! Musste aber sein ! B.D. [edit]Es wäre schön, wenn deine Postings etwas weniger Ab- wertendes hätten. Wenn dich ein Thread oder Posting nervt, nutze den Mod- Alarm. Das wurde dir bereits mehrfach nahe gelegt. Solche Posting sind absolut überflüssig.[/edit] |
Titel: Re: Scheidung nach welchem Recht? Beitrag von carlosCB am 20.11.2010 um 20:55:46
@ B.D. Schämst Du Dich nicht für diese blöde Bemerkung???
[edit]Es wäre schön, wenn deine Postings etwas weniger Ab- wertendes hätten. Wenn dich ein Thread oder Posting nervt, nutze den Mod- Alarm. Das wurde dir bereits mehrfach nahe gelegt. Solche Posting sind absolut überflüssig.[/edit] |
Titel: Re: Scheidung nach welchem Recht? Beitrag von B.D. am 20.11.2010 um 21:00:57 carlosCB schrieb am 20.11.2010 um 20:55:46:
Nöö, dafür habe ich schon zu viel Deiner Sorte kennengelernt. Beweise doch mal das Gegenteil ! Warum Scheidung ? Weil sie nicht kommen kann ? B.D. [edit]Es wäre schön, wenn deine Postings etwas weniger Ab- wertendes hätten. Wenn dich ein Thread oder Posting nervt, nutze den Mod- Alarm. Das wurde dir bereits mehrfach nahe gelegt. Solche Posting sind absolut überflüssig.[/edit] |
Titel: Re: Scheidung nach welchem Recht? Beitrag von carlosCB am 20.11.2010 um 21:02:17
was heisst hier "meiner Sorte" ???
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Titel: Re: Scheidung nach welchem Recht? Beitrag von B.D. am 20.11.2010 um 21:03:58
Beantworte meine Frage. Danach werde ich mich vielleicht entschuldigen !
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Titel: Re: Scheidung nach welchem Recht? Beitrag von carlosCB am 20.11.2010 um 21:06:55
ich bin nicht der TE, daher kann ich das nicht beantworten
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Titel: Re: Scheidung nach welchem Recht? Beitrag von B.D. am 20.11.2010 um 21:10:57 carlosCB schrieb am 20.11.2010 um 21:06:55:
Dann gib die Frage weiter ! Ich bin sehr gespannt auf die Antwort ! "Schämen" finde ich übrigens sehr lustig ! Nicht ich muss mich schämen, sondern er ! Ist denn eine Ehschließung immer nur die Eintrittskarte für D ? Sicher nicht. Sonst wäre das Einreisevisum auch nicht abgelehnt worden ! Warum schreibt er denn nicht selbst ? B.D. [edit]Es wäre schön, wenn deine Postings etwas weniger Ab- wertendes hätten. Wenn dich ein Thread oder Posting nervt, nutze den Mod- Alarm. Das wurde dir bereits mehrfach nahe gelegt. Solche Posting sind absolut überflüssig.[/edit] |
Titel: Re: Scheidung nach welchem Recht? Beitrag von B.D. am 20.11.2010 um 21:24:50 Tippi schrieb am 20.11.2010 um 21:23:40:
stimmt [edit]Deine Postings lassen weder echtes Interesse an Hilfe- stellungen noch die nötige Neutralität und vor Allem den gebotenen RESPEKT erkennen. Wir werden im Team über Massnahmen reden. So geht das nicht weiter.[/edit] |
Titel: Re: Duldung Aufenthalt mit deutschem Kind Beitrag von B.D. am 20.11.2010 um 20:56:15 Muleta schrieb am 20.11.2010 um 11:42:00:
Schleichwerbung Leute ! B.D. |
Titel: Re: Kein Aufenthalt ohne KV - keine KV ohne AT Beitrag von franky_23 am 21.11.2010 um 09:03:23 weber_max schrieb am 07.11.2010 um 16:53:33:
Was machste wenn das FZV mehr als 6 Monate dauert, da sich eine Behörde querstellt? |
Titel: Re: Frage zum Reiseausweis allgemein Beitrag von burma am 22.11.2010 um 10:59:57 maki schrieb am 22.11.2010 um 10:35:51:
Mick war so freundlich und hatte mir bereits die präzise Antwort gegeben. Meine Antworte an Dich war reiner Zynismus. ;D [edit]Zynismus?! Schenk dir den in Zukunft. Sonst landet das wieder hier[/edit] |
Titel: Re: Frage zum Reiseausweis allgemein Beitrag von maki am 22.11.2010 um 12:40:44 schrieb am 22.11.2010 um 10:59:57:
Seltsame Art von Humor, vor allem in einem Sachforum :-? [edit]mag sein, aber ggf den Modalarm dazu nutzen und nicht noch kommentieren[/edit] |
Titel: Re: FZF zu Frau & Kind aus Ägypten Beitrag von sigi-n am 22.11.2010 um 17:26:52 erne schrieb am 22.11.2010 um 16:20:20:
Da fragt man sich irgendwann einmal ob es als Ausbildungsstand für einen AV Mitrabeiter ausreichend ist wenn er weiss wie man einen Kuli halten muss |
Titel: Re: Gefährdung der AE wegen unerlaubtem Aulandsaufendhalt der deutschen Ehefrau wegen Harz4 Beitrag von Chris_ am 22.11.2010 um 19:10:37
Das ist sehr interessant. Bei mir ist das Problem genue umgekehrt da ich Harz 4 erhalte und es um gesicherte Lebensverhältnisse geht für die Gattin, erst dann wolle man ihr Aufenhaltsrecht erteilen wenn ich nicht auf Harz 4 angewiesen wäre.
Daddys' [edit]Schön dass es interessant ist, dein Post bringt dem TS aber nix... Ihr könnt' euch ja per PN austauschen... ;)[/edit] |
Titel: Re: Eheschließung kurz nach Abschiebung Beitrag von Ahmed1986 am 25.11.2010 um 20:34:59
wenn du schon ein Termin für die ehe schlissung hast dan können die dich nicht abschieben und wnen du kein Termin hast und zu Ausländeramtbehörde gehst könnten die dich festnehmen und dich im abschiebehaft stecken und dich danach abschieben wenn eien gefahr besteht das du dich der abschiebung enziehen willst
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Titel: Re: Eheschließung kurz nach Abschiebung Beitrag von Ahmed1986 am 25.11.2010 um 20:37:14
Nach der heirate müssten die dir eigendlich auf grund der eheschlissung eien aufenthaltserlaubnis geben wenn.
[edit] Deine Postings verwirren den TS nur - von Abschiebung und Haft zu schreiben ist mehr als überflüssig. Im Thread hat der TS auch beschrieben, dass er bereits eine Duldung hat und die AE nach der Hochzeit erteilt wird. [/edit] |
Titel: Re: Besuchervisum abgelehnt=Antrag auf Ehegattennachzug schwieriger? Beitrag von carlosCB am 26.11.2010 um 22:40:12
und wieder drängt sich mir die Vermutung auf, dass keiner hier weiss, wie extrem schwierig dieser A1 Test ist.
[edit]und wieder drängt sich auf, dass das sehr subjektiv ist und nix zur Sachlösung beiträgt. Daher landete das hier[/edit] |
Titel: Re: Göthe A1 für Heiratsavisum? Beitrag von burma am 30.11.2010 um 07:52:47 user1979 schrieb am 29.11.2010 um 22:59:26:
Und dann weiss Du nicht wie Goethe geschrieben wird? ::) |
Titel: Re: hilfe! bevor ein krieg ausbricht Beitrag von burma am 30.11.2010 um 18:37:43 erne schrieb am 30.11.2010 um 18:12:43:
??? Hallo???? Südkorea! Ausnahmeregelung. Er kann ohne A1 hier einreisen. Er kann die AE zur FZF in Deutschland nachholen. Südkorea ist eines der wenigen Ländern, den man ein FZF hinterher wirft und auch (leider) keinen A1-Nachweis vor Einreise brauchen. [edit]Bezähme deinen Ton. Hier wird nichts geworfen - hier werden Gesetze angewendet. Wenn du keinen Bock hast anständig und höflich zu antworten - lass es doch einfach sein >:( [/edit] |
Titel: Re: hilfe! bevor ein krieg ausbricht Beitrag von burma am 30.11.2010 um 18:42:15 Fatima schrieb am 30.11.2010 um 18:19:31:
Wozu? Er braucht vor Einreise (leider) kein A1. Er kann auch die AE zur FZF hier in Deutschland nachholen. Südkorea gehört (durch den Gesetzgeber bescheuerte Regelung!) zu den priviligierten Staaten, die hier visumsfrei einreisen dürfen. |
Titel: Re: hilfe! bevor ein krieg ausbricht Beitrag von burma am 30.11.2010 um 18:43:11 reinhard schrieb am 30.11.2010 um 18:40:18:
Danke, Herr Papagei :( |
Titel: Re: Familienzusammenführung trotz Student Beitrag von jalda am 30.11.2010 um 20:26:57
Alles Gute Cetin! Das wird schon ;)
Vielleicht kannst du uns ja auf dem Laufenden halten wenn es was neues gibt :) Daddys' [edit]Ziemlich sinnloses / überflüssiges Post in einem Thread, in dem du sonst nichts beigetragen hast... :-/[/edit] |
Titel: Re: Familienzusammenführung trotz Student Beitrag von burma am 03.12.2010 um 12:13:01 c3t1n schrieb am 03.12.2010 um 12:09:32:
Hatte ich mir von der Logik her gedacht. Ist mir also etwas schleierhaft, was Muleta meinte. Kleiner Tipp: Lass Dir die Dokumente und Pass bloss nicht mit normaler Post schicken, sondern z.B. per DHL inklusive versicherte Postsendung. |
Titel: Re: Familienzusammenführung trotz Student Beitrag von franky_23 am 03.12.2010 um 12:35:58 schrieb am 03.12.2010 um 12:13:01:
Jede rechtskräftig geschlossene Ehe - auch im Ausland - ist gültig. Geht hier wohl eher um die Registrierung. |
Titel: Re: Familienzusammenführung trotz Student Beitrag von burma am 03.12.2010 um 13:10:50 schrieb am 03.12.2010 um 12:35:58:
Nein, wirklich? Erzähl mir etwas neues. ::) |
Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen Beitrag von burma am 07.12.2010 um 12:11:12 Erlanger25 schrieb am 07.12.2010 um 11:18:51:
Wozu diese Frage? |
Titel: Re: Umgangsrecht als Vater Beitrag von franky_23 am 08.12.2010 um 08:56:36 schweitzer schrieb am 08.12.2010 um 08:22:57:
wenn du meinst, dass anstelle von nur dann, meist dann stehen hätte sollen, dann ja. |
Titel: Re: Verlängerung AE...komisches Schreiben ABH Beitrag von franky_23 am 08.12.2010 um 15:33:23 Mathilde schrieb am 08.12.2010 um 13:09:53:
eine NE erlischt doch nicht, solange die eheliche Lebengemeinschaft mit einem Deutschen besteht, oder täusche ich mich da? Da könnten sie sich auch 2 Jahre im Ausland aufhalten und vorher einfach so eine Bescheinigung auf Beibehaltung stellen, oder? |
Titel: Re: Verlängerung AE...komisches Schreiben ABH Beitrag von Petersburger am 08.12.2010 um 16:07:55 schrieb am 08.12.2010 um 15:33:23:
Thema verfehlt, franky. Da gibt es noch keine NE, die erlöschen könnte oder auch nicht. schrieb am 08.12.2010 um 15:33:23:
Was ist das, wie geht das? |
Titel: Re: Verlängerung AE...komisches Schreiben ABH Beitrag von franky_23 am 08.12.2010 um 16:21:38 Petersburger schrieb am 08.12.2010 um 16:07:55:
Die NE könnte man aber durchaus noch vor der Reise beantragen, ... Es ist ersichtlich, dass ich auf ein Zitat Stellung nahm. gab ja schon einige die meinten, dass die Unterlagen geeignet sind, dass die Gewährung einer NE geprüft wird. Frag einen ALB´ler wie das Zettelchen formaljuristisch heisst, dass besagt, dass eine NE auch bei längerem Aufenthalt im Ausland nicht erlischt. das steht in §51.2 Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus. Was soll hier nicht zum Thema passen? Bei 5 Jahren AE konkrete Handlungsschritte. Zur ABH Antrag auf NE und dann falls genehmigt Bescheinigung über Nichterlöschen |
Titel: Re: Verlängerung AE...komisches Schreiben ABH Beitrag von Petersburger am 08.12.2010 um 21:49:20 schrieb am 08.12.2010 um 16:21:38:
Soweit so gut - aber wie Du auf einen Auslandsaufenthalt kommst, der die NE zum Erlöschen bringen könnte, bleibt Dein Geheimnis. ecu0305 schrieb am 03.12.2010 um 16:04:40:
|
Titel: Re: Verlängerung AE...komisches Schreiben ABH Beitrag von franky_23 am 09.12.2010 um 07:09:52 Petersburger schrieb am 08.12.2010 um 21:49:20:
Bitte lies Mathildes post Nr. 7, 2. Absatz, Da war von der Prüfung die Rede ob eine AE oder NE erlischt. Und mit NE besteht dann selbstredend auch nicht die Gefahr ohne AT im Ausland zu sein, weil abgelaufen. |
Titel: Re: Verlängerung AE...komisches Schreiben ABH Beitrag von Petersburger am 09.12.2010 um 08:22:37
Ist Mathilde die TS?
Du kannst auf Wunsch natürlich auch noch weitere Gedanken hinsichtlich möglicher Einbürgerung in nicht allzu ferner Zeit, eigenem Aufenthaltsrecht, Nichterlöschen nach 15 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, Scheidungs- und Todesfolgen hinzufügen - nur hat das mit der ursprünglichen Frage nur noch sehr bedingt zu tun. Und hilft demzufolge nur sehr eingeschränkt. |
Titel: Re: Ehegatte eines Deutschen Beitrag von burma am 09.12.2010 um 11:09:04 Holzschuher schrieb am 09.12.2010 um 10:32:42:
Als Rechtsanwalt solltest Du das selbst wissen und die VwV dazu lesen oder unterrichtet das info4alien.de-Forum und seine Mitglieder neuerdings Anwälte für das Fach Ausländerrecht? :-? Dürfen wir Dir jetzt auch bei jeder Frage eine Kostennote schicken? [edit]BOAH sowas von rotzfrech! Es soll RA geben die sich im Alltag nicht mit unserm Thema befassen. Du bist unverschämt![/edit] |
Titel: Re: Bin völlig überfordert mit den verschiedenen Visumsformen... Beitrag von burma am 09.12.2010 um 13:31:31 rosalie schrieb am 08.12.2010 um 18:09:15:
Es ist zwar schön, dass Du Dir tausend Gedanken machst, aber das solltest Du nicht. Es ist klar, dass es nicht einfach sein wird und auch Kraft bedeutet, aber da müsst ihr durch. Wenn Dir das aber jetzt schon zu viel sein sollte, würde ich diese Entscheidung überdenken und im Inland nach etwas passenden suchen. [edit]Lass bitte deine Lebensberatung sein. :fresse:[/edit] |
Titel: Re: ALG2 Beitrag von Lindener am 10.12.2010 um 21:52:14
Und wie wäre es, ganz einfach mit Arbeiten?
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Titel: Re: Jobcenter/ALGII ohne AE Beitrag von okasha am 11.12.2010 um 23:51:06
jmmmm
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Titel: Re: bafög benatragen Beitrag von Lindener am 14.12.2010 um 18:00:28
Dürfen schon, aber es wird nichts geben!
Gruss Lindener Daddys' [edit]Ironie schön und gut, aber... 1. solltest du das "warum es nichts gibt" ggf. rechtlich begründen und dir 2. vielleicht einen besseren Einstand überlegen. So bringt deine Antwort dem TS nichts und ist nur Ballast... und der wandert auf'n Schrott.[/edit] |
Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von Waldhexe am 21.12.2010 um 18:53:34
Ich hab Dir mal ne PN geschrieben.
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Titel: Re: Integrationskurs / Verpflichtung / Widerspruch Beitrag von erne am 27.12.2010 um 00:25:02 schrieb am 26.12.2010 um 15:31:10:
auch auf die Gefahr hin, Off-Topic zu gehen aber mit der ERinnerung an deinen ersten Thread komme ich jetzt überhaupt nicht mehr klar. "Dipl.Ing." als Abkürzung für Diplom-Ingenieur ist ein anerkannter Deutscher akademischer Titel, der ein Hochschultstudium voraussetzt ... und dieser Titel ist geschützt, so dass er nicht einfach so von "irgendjemandem" vergeben werden kann. Also hat Dein Mann entweder ein in D. anerkanntes Hochschulstudium oder Deine Qualifiaktion als HR-Manager ist hoffnungslos überbewertet (als solche solltest du genau wissen, ob er "Dipl-Ing" ist oder nicht) und es stimmt noch so manches nicht. Kurz gesagt, entweder ist er "Dipl.Ing" und damit hat er auch nachweislich und in D anerkannt ein Hochschulstudium absolviert, oder er ist es nicht, und dann kann das falsche führen des Titels "Dipl.Ing" durchaus unliebsamen Folgen haben. |
Titel: Re: Integrationskurs / Verpflichtung / Widerspruch Beitrag von Eduard am 27.12.2010 um 11:12:31
[Moderator - bitte nicht mit dem vorherigen Beitrag zusammenfassen - unterschiedliche Themen]
Mick, [edit] Ne klar. Ich habe die beginnende Offtopic-Diskussion einfach mal komplett geschrottet.[/edit] erne schrieb am 27.12.2010 um 00:25:02:
In den meisten Ländern (so auch in Israel) ist "Diploma" eine generische Bezeichnung für das Abschlusszertifikat einer Ausbildungseinrichtung. Z. B. das ORT Braude College of Engineering bietet, wie man in Wikipedia nachlesen kann, wahlweise ein 4jähriges Studium an, das zum B.Sc. in Engineering führt, oder ein 2jähriges, mehr praxisorientiertes Studium, das zu einem Diploma führt: The College's activities are concentrated in six areas: 1. Pre-academic education 2. Training students in engineering technologies, resulting in a Bachelor of Science in Engineering degree (B.Sc.); 3. Training students in Practical engineering technologies, resulting in a diploma (without an academic degree); ... Practical Engineering (Hebrew: הַנְדְּסַאי, handesaee) A shorter, two year studying program. Its graduates get a certificate of completion signed by the Mnistry of Industry and Trade in next subjects: Mechanical Engineering, Electrical and Electronic Engineering, Software Engineering, Biotechnology Engineering, Architecture and design, Medicinal Chemistry and Industrial Engineering and Management. Der B. Sc. ist ein anerkannter akademischer Abschluss, das "Diploma" nicht. Wobei es anscheinend auch Postgraduate-Studiengänge (d. h. nach dem B. Sc.) gibt, die mit einem Diploma abschließen. Dann müsste der gute Mann aber neben seinem Diploma auch ein B. Sc. Zertifikat vorlegen können. |
Titel: Re: Integrationskurs / Verpflichtung / Widerspruch Beitrag von erne am 27.12.2010 um 11:43:48 Eduard schrieb am 27.12.2010 um 11:12:31:
ja, aber das macht ihn eben nicht zum "Dipl.Ing.", wie der TS geschrieben hat. |
Titel: Re: Visum Ehegattenzusammenführung Beitrag von mikel am 30.12.2010 um 21:52:23
franky_23 du bist super.
Du gefaellst mir. =Mikel= |
Titel: Re: Gültigkeitsdauer Legalisierung/Beglaubigte Dokumente Beitrag von franky_23 am 01.01.2011 um 13:39:41 Petersburger schrieb am 01.01.2011 um 08:43:46:
keine Gültigkeitsdauer? denke du meinst eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer, da kein Verfallsdatum unterliegend. |
Titel: Re: Wo am besten Heiraten? Heiraten mit Besuchervisa? Hilfe dringend benötigt? Beitrag von franky_23 am 03.01.2011 um 21:11:58 monster schrieb am 03.01.2011 um 17:38:53:
Demzufolge ist es für Leute in Bayern doch eh egal, da es auch bei braven Verhalten nach Behördenvorstellungen Probleme in Bayern gibt. |
Titel: Re: Antrag Aufenthalterlaubnis Beitrag von thun am 04.01.2011 um 20:29:34 thun schrieb am 04.01.2011 um 14:41:22:
Daddys' [edit]Es ist überflüssig ein Post nach unter 6 Std. selbst zu zitieren, um den eigenen Thread zu puschen...[/edit] |
Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe - Kosovo Beitrag von Pascali am 10.01.2011 um 09:39:56
Ich wünsche dir ganz viel Glück bei deinem Termin beim Verwaltungsgericht Berlin. :-*
Es wird alles gut gehen, ganz bestimmt. ;) |
Titel: Re: Besuchsvisum für türkischen Verlobten Beitrag von Bulmak08 am 10.01.2011 um 18:59:51
@ Einbeck : habe Dir eine PN geschickt
liebe Grüße Aycicegi |
Titel: Re: Besuchsvisum für türkischen Verlobten Beitrag von Bulmak08 am 10.01.2011 um 19:28:44
@ Einbeck : ich schreibe Dir eine PN
lieben Gruß Bulmak08 Daddys' [edit]Und wie das letzte Post mit nahezu identischem Inhalt, wandert auch dieses auf den Schrottplatz... Einbeck wird deine PN schon lesen und, so er mag, darauf antworten, sobald sie bei ihm ankommt. Es ist überflüssig einen Thread mit derartigen Hinweisen aufzublähen...[/edit] |
Titel: Re: Heiratsvisum, Heirat in D und wie weiter? Beitrag von sigi-n am 14.01.2011 um 11:49:18
Ausländer rechtlich scheinen deine Fragen ja beantwortet.
Lebensberatung kann hier nicht geleistet werden. Wenn du jedoch eine Partnerschaft mit planbarer Sicherheit und finanzieller Kostenplanung willst, solltest du vielleicht mal an eine Puppe denken. Investition = Anschaffungspreis, Folgekosten = Keine, ;) |
Titel: Re: Amid Beitrag von jalda am 17.01.2011 um 22:00:57
Amid ich habe dir eine private Nachricht geschickt :)
|
Titel: Re: Ablehnungsbescheid - drei mal Beitrag von Labara am 22.01.2011 um 19:13:26
Hey !
Wird jemand meine Fragen antworten bitte? Ich habe begrenzte Zeit dafür... Bitte schauen mal an! Daddys' [edit]Hey... ziemlich freche Ansage für einen Fragenden.... hier ist alles ehrenamtlich, also halt mal bitte den Ball flach, man wird dir schon weiter helfen... derjenige, der freiwillig will!! :stopp:[/edit] |
Titel: Re: Ablehnungsbescheid - drei mal Beitrag von reinhard am 22.01.2011 um 20:02:34 Labara schrieb am 22.01.2011 um 19:13:26:
Am besten entwirfst Du erst mal einen Text mit allen wesentlichen Informationen (die wir ja nicht kennen). Dann kann jemand Tipps geben. Daddys' [edit]Musste aus der Logik heraus mitgeschrottet werden... ohne Abzug... ;)[/edit] |
Titel: Re: hallo Beitrag von Ulf am 23.01.2011 um 19:44:02 Saxonicus schrieb am 15.01.2011 um 11:12:15:
Mit kosovarischem Paß ggf. nicht einmal alle, vgl. fehlende Anerkennung durch Spanien. Gruß, ULF |
Titel: Re: EU-Aufenthalt auf anderes Land umschreiben Beitrag von Ulf am 23.01.2011 um 20:19:31
Moin,
Stefan-TR schrieb am 10.01.2011 um 07:25:06:
Man kann schon, aber nachrangig. Gruß, ULF |
Titel: Re: Einbürgerung vom Partner - Entlassungsgebühr Beitrag von Odysseus am 24.01.2011 um 07:31:57 Eduard schrieb am 22.01.2011 um 13:27:57:
Meines Wissens gibt es in D keine Verpflichtung, sich einbürgern zu lassen. Jeder, der das vorhat, tut dies, weil es ihm/ihr ein "persönliche Bedürfnis" ist, nicht anders als das persönliche Bedürfnis nach der Dauerkarte bei Hertha BSC oder dem Abo bei den Philhamonikern.. |
Titel: Re: Eheschließung kurz nach Abschiebung Beitrag von Ulf am 25.01.2011 um 15:46:29 Mick schrieb am 08.01.2011 um 02:27:34:
Weil sie die Arbeit der Auslandsvertretung überlassen wollte? |
Titel: Re: Ich benötige ganz dringent Hilfe... Beitrag von morleblau am 26.01.2011 um 14:16:55
:) sorry falsch gepostet
Daddys' [edit]Man kann eigene Beiträge innerhalb der 15-minütigen Änderungszeit auch komplett löschen... von daher findet sich der Beitrag hier wieder...[/edit] |
Titel: Re: Eheschließung mit Japanerin in Deutschland. Fragen zu Visum und AE Beitrag von Saxonicus am 26.01.2011 um 19:15:32 Sebastian D. schrieb am 26.01.2011 um 18:45:55:
Gibt es auch garnicht, denn Amtssprache ist in Deutschland (zumindest vorerst noch) DEUTSCH. Demzufolge sollte man auch deutsche Bezeichnungen verwenden. |
Titel: Re: Eheschließung mit Japanerin in Deutschland. Fragen zu Visum und AE Beitrag von Mutly am 26.01.2011 um 19:34:05 Saxonicus schrieb am 26.01.2011 um 19:15:32:
Gibt es. (Amtssprache Deutsch ist eh nirgednwo festgelegt, nur die Gerichtssprache. Hauptsache aber, das Visum existiert mit diesem Namen.) Deutsche Botschaft Tokyo Zitat:
|
Titel: Re: Eheschließung mit Japanerin in Deutschland. Fragen zu Visum und AE Beitrag von Ulf am 26.01.2011 um 20:47:09 Mutly schrieb am 26.01.2011 um 19:34:05:
Anderer Auffassung der Betreiber von § 23 I VwVfG. Gruß, ULF |
Titel: Re: Ausgewiesen wegen Jugendstrafe trotz unbefristeter AE - wie Rückkehr nach Deutschland möglich? Beitrag von Schumi am 27.01.2011 um 18:44:30
:protest: weil niemand hilft [laola=laola2.gif] [laola=laola2.gif]
[edit]Ein weng mehr Geduld wäre schon angesagt. Hier wird keiner fürs beantworten von Fragen bezahlt.[/edit] |
Titel: Re: Ausnahmen Deutsch Kenntnisse - Härtefall Analphabet Beitrag von sigi-n am 28.01.2011 um 10:33:06 Eduard schrieb am 28.01.2011 um 09:21:56:
"Kein Ausländer" dann ändern wird doch die Muttersprache für Deutsche. Eduard schrieb am 28.01.2011 um 09:21:56:
Die Rechtslage war der "keine Ausländerin" aber auch schon jahrzehnte bekannt |
Titel: Re: Einbürgerungsrecht kompliziert - Staatenlos - Beitrag von Christa Birnstiel am 30.01.2011 um 16:34:07
Ja, ist doch meine Rede, selbst bei der Staatsanwaltschaft nachfragen. Als Betroffener hat man Anspruch auf Auskunft.
VG Christa |
Titel: Re: FZF was nun? Beitrag von franky_23 am 31.01.2011 um 07:00:09
Wenn ihr aus Liebe geheiratet habt bin ich sicher, dass ihr das ganze übersteht.
Bittet einfach um eine zügige Entscheidung bis, .... |
Titel: Re: Besuchsvisum für türkischen Verlobten Beitrag von franky_23 am 01.02.2011 um 08:31:18
Die beste Option dürfte sein, die Ehe vorzuziehen.
[edit]Ungefähr so hilfreich wie "Heirate lieber einen Inländer"...[/edit] |
Titel: Re: FZF zum ungeborenen deutschen Kind, Visaantrag Beitrag von franky_23 am 03.02.2011 um 11:36:36 schweitzer schrieb am 03.02.2011 um 07:56:27:
in dem link ist im ersten Absatz dann zu finden Für die werdende Mutter bedeutet eine Risikoschwangerschaft in erster Linie, dass eine engmaschige medizinische Versorgung notwendig wird. Damit haben die Ärzte die Option zuzätzliche Untersuchungen anzuordnen und abzurechnen. Jede Frau über 35 hat immer den Titel Risikoschwangerschaft im Mutterpass stehen. Das hatten wir aber hier schon mal. |
Titel: Re: Amid Beitrag von AfgDiamondGirl am 03.02.2011 um 16:27:58
Salam alle zusammen erst mal =)
ich erzähle euch jetzt mal was....... also ich bin am 24.5.2010 nach Afg und am 25.5.2010 habe ich dort geheiratet. Mein Mann hatte schon davor in der Verlobung angefangen den Deutsch-Kurs zu absolvieren und als wir am 25.5.2010 geheiratet haben hatte er eine Woche später sein Deutsch-Test gemacht und geschafft. Er musste 6 Monate Deutsch-Kurs machen. Ich war nur 2 Wochen dort am 4.6.2010 bin ich wieder nach München gekommen. Dann am 16.6.2010 hat mein Mann seine ganzen Papiere die für Visumverfahren benötigt werden dort bei der deutschen Botschaft abgegeben. Dann haben wir bis September 2010 gewartet und nix war passiert... dann habe ich für die deutsche Botschaft fast jede Woche E-Mail geschickt, ich habe immer wieder gefragt wie weit die sind und die meinten immer wieder ich soll warten es dauert bis zu 8 Monate. Dann habe ich trotzdem immer wieder mich erkundigt und E-Mails geschrieben. Heute ist der 2.2.2011 und mein Mann war am Sonntag in deutsche Botschaft und die haben ihm gesagt, dass sein Visumverfahren fertig ist, die warten nur noch auf OK von Kreisverwaltungsreferat München. Die haben ihm gesagt dass er entweder diese Wochen oder nächste Woche Visum bekommt Bakhair. Also Es dauert nicht weniger als 8 Monate da sei dir mal sicher und ich habe auch deutsche Staatsbürgerschaft es tut aber trotzdem lange dauern. Schau er hatte am 16.6.2010 Antrag gestellt und heute ist der 2.2.2011 also in 2 Wochen werden es 8 Monate..... Ich bin soooo glücklich dass er kommt er auch... Aber wenn ich sowas höre, dass so andere erst neu Antrag gestellt haben dann ist es voll schlimm für mich obwohl es mich nix angeht aber glaub mir diese Erfahrung von meinem Mann 8 Monate getrennt zu sein werde ich nieeee mehr wieder in meinem Leben vergessen..... Aber Gott Sei Dank ist es bald vorbei.... Also wenn du fragen hast, dann wende dich an mich =) ich werde dir gerne Informationen geben, weil ich weiß wie schlimm das ist.... Also bis dannn [edit]Ich habe dein erstes, gleichlautendes Posting ins Userforum verschoben. Es noch einmal an gleicher Stelle im unpassenden Thread zu posten, mach wenig bis gar keinen Sinn.[/edit] |
Titel: Ehegattennachzug von Kabul Beitrag von AfgDiamondGirl am 03.02.2011 um 16:37:16
Salam alle zusammen erst mal =)
ich erzähle euch jetzt mal was....... also ich bin am 24.5.2010 nach Afg und am 25.5.2010 habe ich dort geheiratet. Mein Mann hatte schon davor in der Verlobung angefangen den Deutsch-Kurs zu absolvieren und als wir am 25.5.2010 geheiratet haben hatte er eine Woche später sein Deutsch-Test gemacht und geschafft. Er musste 6 Monate Deutsch-Kurs machen. Ich war nur 2 Wochen dort am 4.6.2010 bin ich wieder nach München gekommen. Dann am 16.6.2010 hat mein Mann seine ganzen Papiere die für Visumverfahren und für Ehegattennachzug bei der deutschen Botschaft abgegeben. Dann haben wir bis September 2010 gewartet und nix war passiert... dann habe ich für die deutsche Botschaft fast jede Woche E-Mail geschickt, ich habe immer wieder gefragt wie weit die sind und die meinten immer wieder ich soll warten es dauert bis zu 8 Monate. Dann habe ich trotzdem immer wieder mich erkundigt und E-Mails geschrieben. Heute ist der 2.2.2011 und mein Mann war am Sonntag in deutsche Botschaft und die haben ihm gesagt, dass sein Visumverfahren fertig ist, die warten nur noch auf OK von Kreisverwaltungsreferat München. Die haben ihm gesagt dass er entweder diese Wochen oder nächste Woche Visum bekommt Bakhair. Also Es dauert nicht weniger als 8 Monate da sei dir mal sicher und ich habe auch deutsche Staatsbürgerschaft es tut aber trotzdem lange dauern. Schau er hatte am 16.6.2010 Antrag gestellt und heute ist der 2.2.2011 also in 2 Wochen werden es 8 Monate..... Ich bin soooo glücklich dass er kommt er auch... Aber wenn ich sowas höre, dass so andere erst neu Antrag gestellt haben dann ist es voll schlimm für mich obwohl es mich nix angeht aber glaub mir diese Erfahrung von meinem Mann 8 Monate getrennt zu sein werde ich nieeee mehr wieder in meinem Leben vergessen..... Aber Gott Sei Dank ist es bald vorbei.... Also wenn du fragen hast, dann wende dich an mich =) ich werde dir gerne Informationen geben, weil ich weiß wie schlimm das ist.... Also bis dannn |
Titel: Re: Benötige dringend hilfe,Danke.. Beitrag von Ulf am 05.02.2011 um 09:04:17 Serpil schrieb am 30.01.2011 um 23:50:31:
Wortgleich an mich als PN am 03.02.2011 um 19:17:25 . >:( Laß das! [edit]Teile ihr das bitte per PN mit.[/edit] |
Titel: Re: Familienzusammenführung für die Frau von einem Student Beitrag von Saxonicus am 07.02.2011 um 23:16:59 Maalm100 schrieb am 07.02.2011 um 22:46:08:
Das ist eine ziemlich dreiste Unterstellung. Das mag vielleicht (oder besser gesagt: sicherlich) in Deinem Herkunftsland so üblich sein, in Deutschland sind die MA der ABH und auch die aller anderen Behörden dem Gesetz verpflichtet. Zitat:
Kein Mensch kann so einfach in ein anderes Land gehen und einfach da bleiben, möglicherweise noch Zuwendungen vom Staat erhalten. Da müssen immer die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben eingehalten werden, sonst funktioniert das nirgends und nirgendwo. |
Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe - Kosovo Beitrag von Angel78 am 08.02.2011 um 09:18:46
warum macht deutschalnd das mit jemand?????
man will doch nur sein Leben leben mit dem menschen den man liebt!!!!!!! das kann es doch nicht gewesen sein!!! wir geben nicht auf!!!! |
Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe - Kosovo Beitrag von sigi-n am 08.02.2011 um 11:04:20 schrieb am 08.02.2011 um 09:18:46:
Deutschland? Die Vorgeschichte habt doch Ihr zu verantworten! Wenn die Liebe doch so gross ist, kann man diese doch auch in einem anderen Land leben. |
Titel: Re: ehe ein fiasko Beitrag von Shivan am 08.02.2011 um 17:14:19
Warum will er denn ueberhaupt hier bleiben wenn er keine Arbeit und keine Freunde hat und die Ehe die Hoelle ist?
Warum hat er die Frau denn ueberhaupt geheiratet, wenn die Ehe "von Anfang an die Hoelle" war? Wenn sie psychisch krank ist, kann sie sich vor der Eheschliessung wohl auch nicht verstellt haben... Ich will dir (und ihm) ja nicht zu nahe treten, aber so wie du es schilderst, klingt das nach Scheinehe, und wenn die ABHler denselben Eindruck haben, werden sie wohl kaum die AE verlaengern. [edit] Zur Lektüre empfohlen: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1144180134 Ich lasse es mal bei dem Hinweis und ziehe nix ab...[/edit] |
Titel: Re: Familienzusammenführung mit Russischer Freundin Beitrag von davith am 11.02.2011 um 08:34:28 Alana schrieb am 10.02.2011 um 21:08:11:
Quatsch!!! Ohne Heirat wird AE nicht verlängert und somit keine Kosten entstehen. |
Titel: Re: Ausgewiesen wegen Jugendstrafe trotz unbefristeter AE - wie Rückkehr nach Deutschland möglich? Beitrag von robinson am 14.02.2011 um 22:18:33
Hallo Rocket,
am besten du sagst deinem Bruder er soll aufhören den dt. Behörden in den Hintern zu kriechen und das Beste aus seinem Leben machen. Bis er wieder ''möglicherweise'' zurück kann vergehen Jahre! In dieser Zeit kann er sich ein Leben erarbeiten, das er in D nie leben würde. Ich wurde auch 2004 ausgewiesen. Und das Beste ist, wegen 30 Monaten Haftsrafe. Naja ich war auch nicht lange in D, nur 25 Jahre, da ist es schon gerechtfertigt ;D (kleiner Scherz). Wie auch immer ich habe die Zeit nicht einfach umsonst verstreichen lassen und das Beste drauss gemacht. Ich bin Programmierer bei Facebook, wohne in einer Villa am Strand und verdiene besser als die Kanzlerin :) Sag deinem Bruder er soll Nichts nachweinen, er hat keinen Fehler gemacht. Ich weiss, das geht sehr auf die Psyche. Irgendwann wird der EuGh sowieso D verdonnern, da D illegal die ganzen Auslaender abschiebt (die laenger als 10 Jahre in D rechtmaessig leben). Türken müssen behandelt werden wie EU-Bürger! Er haette auf jeden Fall klagen sollen! Selbst wenns bis zum EuGH gekommen waere, er haette 1000% gewonnen! Es gab schon mehr als genug Urteile, die für den Angeklagten gesprochen wurden. Schade das er das versaeumt hat. Darauf spekuliert ja die ABH! Das man nicht klagt und einfach abgeschoben wird so wie dein Bruder (wenns leise passiert bekommt es ja keiner mit ;) ). Aber macht euch keinen Kopf. Irgendwann wird D die Rechnung noch bekommen. So wie die Visa-Absagen, die illegal waren seit 1980. Rückwirkend wird jeder klagen können! Ich weiss halt nicht wie man das gut machen kann, wenn man Familien zerreist und Schul- und Berufsabschlüsse keinen Sinn mehr ergeben. Naja, die Rechnug wird kommen und ich freu mich drauf :) Dein Bruder soll den Kopf nicht haengen lassen. Er soll hier nach Antalya kommen. Hier verdient er mehr als irgendwo sonst und hat kaum noch heimweh, da es von Deutschen nur so wimmelt :) MfG [edit]Nochmal so ein Geschwafel und du landest dann nicht nur auf dem Schrottplatz sondern im Daten-Nirvana[/edit] |
Titel: Re: Ausgewiesen wegen Jugendstrafe trotzhttp:/ unbefristeter AE - wie Rückkehr nach Deutschland möglich? Beitrag von Lindener am 14.02.2011 um 22:46:33
Na klar lieber Robinson,
glauben wir Dir hier aufs Wort.... liegst in der Sonne und programmierst ein bisschen rum... glub ich Dir aufs Wort... 8-) So ex. Knackis wie Dich, die brauchen wir hier ganz dringend.... samt ihren Ratschlägen... [edit]Super Einstieg. >:( Erspare uns solche Weisheiten - sonst ist deine Halbwerts- zeit in diesem Board die einer Eintagsfliege [/edit] |
Titel: Re: Eingebürgert - Was nun ? Beitrag von cikcok am 17.02.2011 um 11:52:07
Ich weiss zwar nichts dazu aber ich würde gerne wissen wie lange es bei dir gedauert hat also die einbürgerung.
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Titel: Re: Au-pair braucht Hilfe – was soll ich tun? Beitrag von Lisette am 19.02.2011 um 14:59:50
Ja, das sind so die gängigen Klagen. Die kommen fast immer. In einem Haushalt ist es relativ schwer die Arbeitszeit zu definieren. Die Mädels rechnen gerne auch ihre Teilnahme an den gemeinsamen Mahlzeiten dazu.
Und den Haushalt, in dem bis 22 Uhr "gearbeitet" wird, möchte ich mal sehen. Die Beschwerden, dass nicht pausenlos telefoniert werden darf - im abgeschlossenen Zimmer - laut in einer Fremdsprache, kenne ich auch. Wenn es ihr dort nicht mehr gefällt, sollte sie einfach kündigen. Die Erleichterung darüber ist meist auf beiden Seiten deutlich spürbar. [edit]Es steht dir natürlich frei, die gemachten Angaben anzuzweufeln. Das behalte dann aber bitte für dich. Antworten sollten sich an den Fragestellungen orientieren und kein allgemeines Blabbla[/edit] |
Titel: huhu Beitrag von hamudi am 21.02.2011 um 19:11:49
Ab dem 1.3 darf man in die niederlande ohne visum,also da kann ich nur sagen viel spass germany:) also deutschland zwingt ja einen regelrecht ilegal einzureisen..najah deutschland lernt es nicht,das wir türken es entscheiden ob wir die flüchtlinge nach europa reinlassen,das wird bald als vorteil genutzt..najah deutschland hat in dem punkt kein system..
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Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis Beitrag von thom am 22.02.2011 um 01:33:36 Mick schrieb am 16.02.2011 um 14:12:21:
davon war aber nirgends die Rede... ...mal ganz unabhängig davon, ob eine solche Weigerung in diesem Fall statthaft wäre. Der Antrag auf AE nach §30 samt Arbeitserlaubnis hätte unter Vorlage des Ausbildungsvertrages eher gute Chancen. |
Titel: Re: bitte brauch hilfe Beitrag von barbarez am 22.02.2011 um 23:29:49 @mine81 schrieb am 22.02.2011 um 10:55:37:
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Titel: Re: Schuldenverlassen Beitrag von Tyramiel am 01.03.2011 um 16:05:13
Dein Freund sollte die Schulden begleichen bevor er wieder nach Europa kommt.
Solches Verhalten finde ich sehr verwerflich. |
Titel: Re: Fragen zu Haftbefehl / Einreisesperre / Visum Beitrag von Hakan am 02.03.2011 um 12:56:10
Drogen Test Haarprobe für Istanbul
ist zustaendig der Dr. .... [edit]Name und telefon-Nr. gelöscht. Keine namentlichen empfehlungen![/edit] |
Titel: Re: Arbeitsgenehmigung-EU Beitrag von Mokus am 02.03.2011 um 19:51:06
keine Antwort !!
[edit]*Ironiemoduson* Bitte entschuldige, dass du nach 3 1/2 Stunden noch keine Antwort bekommen hast. :klatsch: Dieses Posting ist wahrlich für den Schrott. [/edit] |
Titel: Re: Multivisum Beitrag von Porsche4 am 03.03.2011 um 13:40:25
Glückwunsch!
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Titel: Re: Gefährliches halbwissen ! Beitrag von franky_23 am 04.03.2011 um 14:56:21 C_Devil schrieb am 04.03.2011 um 08:33:00:
Wenn du auch den ganzen Satz zitierst hättest, dann wäre klar gewesen, dass das Aufenhaltsrecht für die Familie gemeint ist. und ein Aufenthaltsrecht für Ihn + Frau = Familie ist Voraussetzung, wie sonst sollte er dann leicht ein Schengenvisum für die Frau bekommen können? Doch Halbsatzzitate und die daraus resultierenden merkwürdigen Diskussionen sollten vielleicht auf den Schrottplatz. |
Titel: Re: Familienzusammenführung mit Russischer Freundin Beitrag von franky_23 am 07.03.2011 um 18:06:22
Die VE muss deine Verlobte als Orginal mit sich führen. Ob es kontrolliert wird ist eine andere Sache.
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Titel: Re: neue lebenssituation Beitrag von franky_23 am 07.03.2011 um 18:17:00
robin,
nur noch mal zum klarstellen. Wie schweitzer schon sagte, hat sie eine Aufenthaltserlaubnis. Wie lange ist die gültig? das steht auf dem Aufkleber. Somit steht vermutlich gar keine Verlängerung an. 2 Jahre und 1 Tag Aufenthalt in D abwarten, dann vom Mann trennen. Dann kann sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht beantragen, dass sie zumindest für 1 Jahr bekommt. Da sie arbeitet und wenn es ausreicht, dass sie keine Sozialleistungen benötigt, dann besteht auch die Option dass diese eigenständige Aufenthaltserlaubnis verlängert wird. [edit] Ob wann warum man sich sich trennt, das überlasse bitte den Betroffenen und unterlasse deine direkte Au8fforderungen hierzu. Das ist Schrott pur und wieder mal ein Mosaiksteinchen für dein schräges Gehabe >:( [/edit] |
Titel: Re: neue lebenssituation Beitrag von Haem am 07.03.2011 um 21:37:35
Das ist so ziemlich genau die Situation, in der wir auch gesteckt haben. Ich sage Dir jetzt mal wie das bei uns gelaufen ist.
1. Sie hat ihn verlassen und ist zu mir gezogen. 2. Der Ex hat das der Ausländerbehörde gemeldet. 3. Die Ausländerbehörde hat sie zur Ausreise aufgefordert und einen Ausreiseschein zum Abstempeln beim Flughafen geschickt. 4. Sie ist nach Kuba zurück und noch heute dort. 5. Die Scheidung wurde vollzogen. 6. Jegliches Bemühen unsererseits hier in Deutschland ein gemeinsames Leben aufzuziehen ist bisher an den Behörden gescheitert. Sei nicht so dumm wie ich und vergesse einfach den ehrlichen Weg. Mach was auf der Hand liegt. Daddys' [edit] Haem schrieb am 07.03.2011 um 21:37:35:
Ein anderer, wie der ehrliche Weg wird hier nicht aufgezeigt... spar dir solche Ratschläge![/edit] Tippis [edit]Für die Aufforderung zum Beschiss gibts [/edit] |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Ehe mit Deutscher ohne Heiratsvisum Beitrag von Haem am 12.03.2011 um 12:42:01
Was ich mich frage ist, wie ihr eigentlich heiraten konntet ??
Hat diese Ehe rechtlich gesehen überhaupt Bestand ? Also bei meinem Standesamt wäre das definitiv nicht möglich gewesen. |
Titel: Re: Einbürgerung für Ukrainerin unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit Beitrag von Koschka am 13.03.2011 um 20:39:33
Hallo Natalya67,
ich glaube nicht, dass dich ein Amt in Deutschland einbürgern wird. Soweit ich weis, dürften dies Ämter seit 2010 auch nicht (Verbot von höheren Stellen). Du wirst wohl zu Gericht gehen müssen. Wenn du aber verlierst, dann ist viel Geld weg. |
Titel: Re: Einbürgerung für Ukrainerin unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit Beitrag von erne am 13.03.2011 um 23:21:27 Koschka schrieb am 13.03.2011 um 20:39:33:
kannst du das genauer erläutern? |
Titel: Re: Einbürgerung für Ukrainerin unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit Beitrag von Saxonicus am 14.03.2011 um 00:18:02
Nach meiner Kenntniss werden Einbürgerungen auch weiterhin, nach Prüfung durch die EBH, durch die Stadt-/Gemeindeverwaltung bzw. einen Vertreter (Bürgermeister) durchgeführt.
Das Gerichte für Einbürgerungen zuständig sein sollen, halte ich für ausgeschlossen. Sicher wird sich ein Mitarbeiter der EBH hier noch detailliert dazu äußern. |
Titel: Re: Ab wann unbefristete AB Beitrag von franky_23 am 16.03.2011 um 14:30:22 Zkai schrieb am 16.03.2011 um 14:24:10:
Da bei der NE nach §28 Abs. 1 Nr. 1 nur einfache Sprachkenntnisse gefordert werden, die bei künftigen Einreisen i.d.R. bereits vor der Einreise nachgewiesen wurden, wundert es, dass ein Nachweis über den Integrationskurs notwendig wird. |
Titel: Re: Afenthaltskarte EU Bevor 01.05.2011 Beitrag von Mokus am 16.03.2011 um 23:58:48
:-/ keine antwort !!
[edit]Sach mal gehts noch? >:( Du fragst in einem Board um 21 Uhr und mahnst um 24 Uhr an? Das ist eine absolute Frechheit. Ohne Worte >:( >:( >:( [/edit] |
Titel: Re: familienzusammenführung zum ungeborenen kind Beitrag von yalan_dunya am 17.03.2011 um 14:53:15
ja hallo ich bin neu ich blick garnicht durch meinse ich mach das extra..
[edit]Dann schreibe einfach nix und drück vor allem nicht auf "senden"...[/edit] |
Titel: Re: Passangelegenheit fürs ausländisches Kind Beitrag von Earl Grey am 18.03.2011 um 13:41:24
Hallo,
Hab' ich Dich richtig verstanden? - Deine Freundin ist Georgierin - und hat Niederlassungserlaubnis - Der Vater des Kindes ist Georgier, und - das Kind wurde nicht in Deutschland geboren. hab' ich das, richtig dargestellt? Gruß [edit]Joo, richtig dargestellt, aber völlig überflüssig, da ja das Alles sehr gut beschrieben im Posting des TS stand.[/edit] |
Titel: Re: Familienzusammenführung trotz Student Beitrag von zeshkani am 19.03.2011 um 10:25:02 c3t1n schrieb am 17.03.2011 um 13:04:52:
an dem tag hab ich auch den termin um 10, hihihihi. wünsch dir viel glück. hab nun nicht alles gelesen, aber du musst ganz schön viel vorlegen, oder :o? |
Titel: Re: FZF Beitrag von zeshkanja am 22.03.2011 um 19:34:48
glückwunsch
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Titel: Re: Freund aus Japan braucht ein WHV, spricht allerdings kein Deutsch Beitrag von SuperGringooo am 23.03.2011 um 20:22:06 Mick schrieb am 23.03.2011 um 15:03:57:
Ganz genau, somit entfällt die Pflicht vorab ein Visum zu beantragen. Zitat:
Das ganz ist ja alles schön und gut aber WO genau soll er denn arbeiten? Ohne dt. Sprchkenntnisse sehe ich da nicht sehr viele Möglichkeiten !?!? ::) Vielleicht findet er ja einen jap. Arbeitgeber in Düsseldorf oder so!?!? :-/ [edit]Die Rechtslage war klargestellt. Muss nicht von mehreren oder einzelnen Usern bestätigt werden. Spekulationen über den Arbeitsplatz oder Hinweise auf die Japan-Freunde-Stadt sind auch überflüssig. Dient jedenfalls nicht der Rechtsfindung.[/edit] |
Titel: Re: Nettolohn für Familienzusammenführung Beitrag von Tom1 am 24.03.2011 um 07:05:54
Hallo Olga,
Willkommen in Deutschland..Ich finde Dein deutsch! super! Gruß Tom [edit]Das ist nett Tom. Aber Smalltalk gehört nicht in die Fachforen.[/edit] |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Alacrity am 24.03.2011 um 10:51:15
Das kann auch ganz andere Gründe haben, z.B. dass der Bürokrat in der ABH sein Budget und seine Position rechtfertigen will, indem er durch das Ausstellen von einjährigen AEs sich dreimal soviel Arbeitsvolumen schafft wie durch Ausstellen von dreijährigen AEs, ist aber pure Spekulation.
Beim nächsten Mal kann Dein Mann explizit eine dreijährige AE beantragen mit dem Hinweis, dass er die Erteilung einer enjährigen AE als Ablehnung des Antrags auf die dreijährige AE werten und Widerspruch einlegen wird. |
Titel: Re: kurze visumverlängerung wegen heitrat möglich?? Beitrag von miumiu am 02.04.2011 um 11:49:30
heiratest du in Dänemark? Ich will auch schnellstmöglich heiraten....wenn du Informationen für mich hast, wäre ich sehr dankbar :)
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Titel: Re: Einbürgerung trotz Ausbildung und Hartz 4 Beitrag von Lindener am 03.04.2011 um 18:19:16
Ach mach Dir mal keine Sorgen, der deutsche Steuerzahler wird schon für Dich sorgen....
Ganz besonders in Berlin, das klappt schon... Schon bald werden die Experten hier schreiben, wir ihr noch weitere Gelder vom deutschen Steuerzahler bekommen könnt, also keine Bange.... Solche Fachkräfte wie ihr sind immer gesucht, wir haben es ja... [edit]Netter Einstieg für einen neuen User (bzw. einen der zu schreiben beginnt. >:( Noch sowas und du machst recht schnell Bekanntschaft mit unserem Kartensystem[/edit] |
Titel: Re: Vater zum Kind!!!! Beitrag von YvonneummAmar am 06.04.2011 um 20:51:09
Sooo meine Lieben!!!
Habe hier noch ein wenig geschmöckert und doch tatsächlich einen sehr sehr ähnlichen Fall gefunden.... Weiß glaube ich jetzt alles was ich wissen muss,LOL.... |
Titel: Re: Vater zum Kind!!!! Beitrag von YvonneummAmar am 06.04.2011 um 20:51:57
Lieben Danke nochmal für alles...
@ Cleopatra... schreib dir ne PN ;D [edit] Du darfst uns auch fragen, ob wir Deine Beitragszahl auf 5 erhöhen, so geizig sind wir gar nicht...[/edit] |
Titel: Re: Sprachkurs-Visum Beitrag von Saxonicus am 07.04.2011 um 15:13:20 gluehbirne schrieb am 07.04.2011 um 10:46:38:
Die Arbeit solltest Du Dir sparen. Der TS ist anscheinend garnicht mehr an Antworten interessiert, denn er/sie war seit 11.März nicht mehr hier im Forum. |
Titel: Re: Nationales Visum Familiennachzug abgelehnt,Spezieller Fall Beitrag von Olaf31 am 15.04.2011 um 17:57:29
Topmember Franky Du hast eine PN ;)
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Titel: Re: Ehegattennachzug Beitrag von Saxonicus am 18.04.2011 um 15:05:25 weisnixe schrieb am 08.03.2011 um 21:13:16:
Doch wohl eher einen Ghanaer. http://www.ipicture.de/daten/land_ghana.html Daddys' [edit]Ob das im Sinne der Fragestellung der TS wichtig ist? [/edit] |
Titel: Re: Vorsprache der Ehefrau bei Aushändigung der EB-Urkunde erforderlich? Beitrag von meto am 19.04.2011 um 01:07:48
Odysseus was sagst du dazu als "Fachmann"?
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Titel: Re: Ehevertrag Beitrag von elii am 20.04.2011 um 17:16:47
Hallöchen
das Visum wird er trotzdem später brauchen! Ich Bulgarin - mein Mann Deutscher- ich habe hier in Deutschland auch als Touristin geheiratet. Nachher haben mich nach Bulgarien zurück (ca 3 Monate)geschickt , damit ich für Visum beantrage. Man sollte das Visum in eigenem Land beantragen Schwachsinn! Viel Glück! [edit]Dein Post hat mit der Ausgangsfragestellung nichts zu tun - zudem bitte ich Dich, Dich ein bisschen zu mäßigen: Die Einreise mit dem für den jeweiligen Aufenthaltszweck erforderlichen Visum ist gesetzlich normiert. Dafür gibt es durchaus sinnvolle Gründe. Was Du oder auch ich insgesamt oder zum Teil davon halten, gehört nicht in dieses Forum - abgesehen davon ist Deine pauschale "Globaleinschätzung" (Schwachsinn) überaus unsachlich. - Lass das bitte![/edit] |
Titel: Re: Heirat einer philippinischen Internetbekanntschaft Beitrag von Lindener am 23.04.2011 um 19:13:15
Lieber eifel-racer,
Du machst Dich nur Unglücklich mit so etwas! Glaub doch nicht an diesen Schmarm, das diese Frau, die Dich noch nie im Leben gesehen hat, Dich liebt, geschweige den, Dich Heiraten möchte! Deine Probleme in aller Ehren, diese Frau, und vielleicht evtl. Hintermänner, wollen Dich nur abzocken, falle bitte nicht darauf rein! Lass es sein und gebe bitte kein Geld für Flugticket, die kranke Schwester usw. aus. Kein Geld hin schicken. Lass es sein, du wirst hier nur ausgebeutet. |
Titel: Re: Heirat einer philippinischen Internetbekanntschaft Beitrag von Einbeck am 23.04.2011 um 20:28:48
@Lindener
Dein Ratschlag ist gutgemeint, viele andere moegen genauso denken, poste es aber nicht, schicke eine PN... faende ich besser.. wir wollen ja nicht das Leben diskutieren.. Tippi [edit]Bitte nutze in solchen Fällen ausschl. den Modalarm, solche Postings helfen auch nicht weiter.[/edit] |
Titel: Re: Heirat einer philippinischen Internetbekanntschaft Beitrag von Lindener am 23.04.2011 um 21:12:33
@Einbeck
das ist sehr traurig, zumal ich genau weiß wovon ich spreche! Das hier Menschen in Notsituationen geholfen wird, finde ich super, das aber, und so offensichtlich wie hier, war wohl der Betrug noch nie... dies nicht offensichtlich gemacht werden kann, ist beschämend. Wundert sich den hier niemand, das deutsche Hartz 4 Empfänger, plötzlich Kinder von Südamerikanern, die noch nie in Deutschland waren, erwarten (Wie in vielen Themen zu lesen)?? In diesem Forum wird leider Gottes dem Betrug sehr weit geholfen, zum Schaden sehr vieler und darunter leiden die, die wirklich Hilfe brauchen. [edit]Bitte unterlasse diese Art von Lebensberatung. Deine Unterstellung, dass in diesem Board Betrug zugelassen und unterstützt wird, ist eine absolute Frechheit. Für diesen ungerechfertigten Vorwurf erhältst du [/edit] |
Titel: Re: 13 Jahre alte Kosten für die Abschiebung einer 10jährigen ?! Beitrag von labi am 26.04.2011 um 12:55:03
ich bin die Labinote aus Kosovo,hab in Deutschland gelebt bin ende 2000 nach Kosovo abgeschoben dort hab ich mit meiner Familie gelebt azyl angemeldet,als wir abgeschoben sind war ich 12 Jahre alt jetzt bin ich verheiratet mir einem man aus Deutschland meine unterlagen sind schon in Deutschland aber dort hat man meinen man gesagt das ich einreisesperre hab,dort hat man ihn gesagt das ich einen Antrag machen muss den hab ich auch gemacht die frage ist muss ich jetzt die kosten für meine ganze Familie bezahlen oder nur für mich ?!
wenn mir jemand etwas sagen kann :-? [edit]Du hast bereits einen eigenen Thread. Bitte nicht die gleichen Fragen an alte Threads anhängen. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1303766097/0#0[/edit] |
Titel: Re: Fragen zum Antragsformular für FZF zum türk. Ehemann Beitrag von Saxonicus am 27.04.2011 um 19:33:23
Was ist IKS ?
http://de.wikipedia.org/wiki/IKS Daddys' [edit]Keine Ahnung, was die Frage mit der Beantwortung der Frage des TS zu tun hat... :-? Aber um deine Neugier zu befriedigen... http://www.istanbul.diplo.de/Vertretung/istanbul/de/07/VisaMerkblaetter/Alle__Visa__Merkblaetter__S.html (einfach mal nach dem Kürzel "IKS" suchen... Wikipedia ist eben nicht alles... ;)[/edit] |
Titel: Re: Fragen zum Antragsformular für FZF zum türk. Ehemann Beitrag von Kurtulus Topcu am 27.04.2011 um 19:50:30 Saxonicus schrieb am 27.04.2011 um 19:33:23:
Visa Informations- und Terminierungsservice Bundesrepublik Deutschland http://www.iks.com.tr/de-DE/visa_de.aspx Daddys' [edit]Da die Frage geschrottet wurde, musste dein Post auch folgen (allerdings ohne Abzug... ;) )[/edit] |
Titel: Re: §21 Abs. 5 AufenthG Beitrag von Saxonicus am 03.05.2011 um 21:03:09 TAF schrieb am 03.05.2011 um 16:29:42:
Die Ausländerbehörde erteilt eine Aufenthaltserlaubnis, Visa gibt es nur im Ausland beim Konsulat. Daddys' [edit] Saxonicus schrieb am 03.05.2011 um 21:03:09:
Hmmm... Saxonicus, kannst du mal was Produktives beitragen oder willst du in letzter Zeit nur Korinthen kacken? Ist irgendwie auffällig in jüngster Zeit... ::) BTW... [Korinthenkackermodus] Saxonicus schrieb am 03.05.2011 um 21:03:09:
Es soll auch Botschaften geben, die Visa erteilen... ;) [/Korinthenkackermodus] Daddy [/edit] |
Titel: Baby- / Kinderwunsch Beitrag von Serio am 06.05.2011 um 09:33:30
Hallo,
möchte ein eigenes Kind, selbst erziehen, ein echter Pappa sein. Bin m43, Deutscher, geschieden, Raum Berlin/Brandenburg, bin bereits seit 13 Jahren "Zahlvater"... suche eine nette und sympathische Frau, bereits in Deutschland, für ein gemeinsames Kind, geteiltes Sorgerecht, das bei mir leben kann (Aufenthaltrecht beim Vater), ohne Heirat, aber gern Freundschaft, ggf. Mietwohnung im Ort für Dich vorhanden. Meld Dich bitte per Email bei mir ... :o :o :o.de Liebe Grüße. |
Titel: Re: Besuchsvisum für Tansanier, Rückkehrwilligkeit Beitrag von Linda.1001 am 08.05.2011 um 13:38:30
Vielleicht hat er ja Lust an einer der Metallverarbeitungs Messen teilzunehmen? ;)
http://www.messen.de/de/1469/branchen/Metallbearbeitung.html Mick, [edit]Bitte keine Tipps dazu, irgendwelche Aufenthaltszwecke zu "fingieren".[/edit] |
Titel: Re: Verlobte mit Visum zur Eheschließung hier, nun soll Sie wieder ausreisen und mit FZF wieder rein!! Beitrag von franky_23 am 10.05.2011 um 15:03:34
Hattet ihr ein nationales Visum oder ein Besuchsvisum (Schengenvisum) oder etwas wie eine Betretenserlaubnis zum Heiraten? Was steht denn auf dem Visumsticker drauf?
Auf alle Fälle wäre dann eine Option AE nach § 39 (3) der AufenthaltsV zu versuchen - auch wenn jetzt Petersburger wieder mosert. [edit] Das was Du hier gefragt hast, war bereits erfragt worden, das mit der "Betretenserlaubnis zum Heiraten" ist einfach nur ganz von irgendwo weit her geholt und Deine Anspielung ist ebenso deplatziert wie unerwünscht. Nun weißt Du, weshalb dieser Beitrag nun da ist, wo er hingehört: auf'm Schrott![/edit] |
Titel: Re: Scheidung und finanzielle Strafmaßnahmen Beitrag von Saxonicus am 10.05.2011 um 21:34:12 schrieb am 10.05.2011 um 12:24:55:
Man kann heute nicht mehr unbedingt davon ausgehen, daß der Inhaber eines deutschen Passes auch der deutschen Sprache mächtig ist. [edit]Zu Deiner Info: Die Chancen steigen wieder, weil die Anforderungen (i.d.R. B1) gestiegen sind. Früher (das zu Deinen "heute nicht mehr") gab es eine Regel, nach der nach 15 Jahren Aufenthalt ohne jegliche Sprachkenntnisse eingebürgert werden konnte.[/edit] |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung zwecks Studium ungültig machen Beitrag von sigi-n am 11.05.2011 um 23:03:34 Petersburger schrieb am 11.05.2011 um 21:18:41:
Entschuldigt aber wie kann man als AV Mitarbeiter Laie auf einem Gebiet sein, in dem das Gesetz in § 68 explizit die AV als Empfänger von VE aufführt und den AV auch noch Informationspflichten zuweisst? § 68 Haftung für Lebensunterhalt (1) Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind nicht zu erstatten. (2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 bedarf der Schriftform. Sie ist nach Maßgabe des Verwaltungs- Vollstreckungsgesetzes vollstreckbar. Der Erstattungsanspruch steht der öffentlichen Stelle zu, die die öffentlichen Mittel aufgewendet hat. (3) Die Auslandsvertretung unterrichtet unverzüglich die Ausländerbehörde über eine Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1. (4) Die Ausländerbehörde unterrichtet, wenn sie Kenntnis von der Aufwendung nach Absatz 1 zu erstattender öffentlicher Mittel erlangt, unverzüglich die öffentliche Stelle, der der Erstattungsanspruch zusteht, über die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 und erteilt ihr alle für die Geltendmachung und Durchsetzung des Erstattungsanspruchs erforderlichen Auskünfte. Der Empfänger darf die Daten nur zum Zweck der Erstattung der für den Ausländer aufgewendeten öffentlichen Mittel sowie der Versagung weiterer Leistungen verwenden. Wer eine gesetzliche Regelung, obwohl er von berufswegen mit dieser vertraut sein müsste, als privatrechtliche Vereinbarung bezeichnet, sollte, wenn er nicht von einem gehackten Account schreibt seinen Wissensstand ernsthaft überprüfen. [edit]Der Ton ist deutlich neben der Spur! Mangels sachlichem Anteil -> Schrott[/edit] |
Titel: Re: Kostenübernahme Integrationskurs / Sozialhilfe??? Beitrag von Lindener am 12.05.2011 um 16:10:28
Liebe butterfly3,
wir hoffen alle sehr, das Du und Dein Mann, die offensichtlich einzig und alleine auf Staatskosten leben, hier ein tolles Leben habt.. Schließlich brauchen wir solche Fachkräfte wir Deinen Mann, der kein Wort Deutsch kann und dich hier im Lande ganz dringend... Wir hoffen alle sehr, das wir noch viel mehr von Deiner Sorte bekommen... Denn wie ja jeder weiß, haben wir jede menge Geld über! Danke das ihr hier seit und auf unsere Kosten lebt... Hoffentlich holt ihr auch noch mehr von der Familie aus der Türkei, wie freuen uns auch darauf... [edit]Du hattest bereits eine Verwarnung. Das hier ist nun locker eine wert. Darfst dich 4 Wochen ausruhen. Solche User braucher wir hier nicht! [/edit] |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von leotrimi am 15.05.2011 um 14:16:45 leotrimi schrieb am 15.05.2011 um 13:58:51:
bis dann |
Titel: Re: doppelte Staatsangehörigkeit Nigeria Beitrag von AMACHI am 17.05.2011 um 11:26:33
was sind die vorraussetzungen für deutsche staatsbürgerschaft eines nigerianers?
[edit]Eröffne ggf. einen eigenen Thread. Aber lies vorher im Einbürgerungs- portal und stelle dann konkrete Fragen, sofern welche übrig bleiben. Es ist nicht so, dass hier alle vor Langeweile umkommen.[/edit] |
Titel: Re: Verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn.... Beitrag von AMACHI am 17.05.2011 um 11:52:26
na dann lass ich die finger davon! ;D
[edit]Ich habe übrigens auch nicht so viel Langeweile, als dass ich unbedingt den Spam hier entsorgen muss.[/edit] |
Titel: Re: Trennung nach kurzer Ehe - welche Folgen? Beitrag von njies am 17.05.2011 um 11:26:54
So ich muß jetzt doch meinen Senf dazugeben!!
Genau durch solche Leute wie deine Freundin haben solche die ehrlich sind, "zum Glück" sehr viele hier, Probleme und warten Monate, auf Ihre Partner!! Die Aussage: Davon haben wir nichts gewußt, daß das Strafbar ist!! ist sowas von lächerlich da gehört man nochmal extra bestraft!! Daddys' [edit]Dann geb' ich meinen Senf auch noch dazu und schrotte deinen Beitrag... Sollte es dir entgangen sein, das hier ist ein Fachforum... also bleibe in Zukunft fach- und vor allem sachlich! :-X[/edit] |
Titel: Re: Kostenübernahme Integrationskurs / Sozialhilfe??? Beitrag von Meier765 am 17.05.2011 um 20:03:46 butterfly3 schrieb am 11.05.2011 um 23:55:40:
Hallo, die Schulen wollen nur eins, nämnlich Geld vom BAMF sehen. Und die Lehrer arbeiten als Scheinselbbständige und müssen meistens mit Hartz IV aufstocken. Nächsten Freitag, am 20.5. demonstrieren die Lehrer vor dem BAMF gegen die unzureichende Finanzierung der Integrationskurse. Die Lehrer haben auch mit Hilfe der Gewerkschaft GEW gegen einen Träger geklagt (VHS Kiel), aber leider ist die Klage abgewiesen worden. Der Träger, bei dem ich 2 Jahre lang gearbeitet habe, hat sich nicht für die Teilnehmer interessiert. Viele betrügen übrigens das BAMF indem sie überhöhte Abrechnungen beim BAMF einreichen. Guck mal auf diese Seite, da ist auch ein Thread mit dem Titel "Abrechnungsbetrug": http://www.deutsch-als-fremdsprache.de/austausch/forum/list.php?9 Man sollte bei Integrationskursen am besten gegen alles klagen. Es ist z.B. nicht zumutbar, dass ein ALG II-Empfänger sich sein Lehrmaterial kaufen muss, ohne einen Zuschuss vom Job-Center zu bekommen. Es ist auch nicht zumutbar, dass ein Teilnehmer sein Fahrgeld erst Monate nach Beendigung des Kurses bekommt. Seit Jahren lief es so, dass die Fahrgelder erst Monate später ausgezahlt wurden, und dann hat das BAMF die Fahrgelder komplett gestrichen. Im letzten Jahr wurden die Integrationskurse drei Monate lang ausgesetzt, weil das BAMF kein Geld mehr hatte. Die Dozenten standen auf der Straße. Toll! Nun ist es so, dass jemand, der den B1-Test nicht besteht, ihn wiederholen muss, und seine Aufenthaltserlaubnis nur verkürzt ausgestellt wird. Wer den Wiederholungskurs bezahlen soll ist noch gar nicht klar. Das muss wohl erst ein Gericht entscheiden. MfG Meier Daddys' [edit]Ich habe mir dein Post mehrfach durchgelesen, aber irgendwie kann ich außer persönlicher Frustration und Unzufriedenheit nichts entdecken, was der TS wirklich weiterhelfen würde... Und da "eure" Klage abgewiesen wurde, forderst du andere auf zu klagen... sorry, da kann ich nichts Produktives entdecken. Und daher... ab und weg damit. Daddy[/edit] |
Titel: Re: Wie lange wirds dauern? Beitrag von Chun am 18.05.2011 um 21:11:06
ich versteh nicht, wieso hier noch und nöcher "Ratschläge" erteilt werden, obwohl das letzte Thema von ana22 schon geschlossen wurde, da dieses Board solche Aktionen nicht unterstützt.
Sich schon seit mindestens Januar hier Ratschläge einzuholen aber nichts an der Situation zu ändern, ist schon ein starkes Stück. Zumal sich bereits im Januar der Verlobte ca. 1 Jahr illegal in Deutschland aufhielt. 5 Monate später ist es immer noch 1 Jahr. Wer's glaubt. ::) [edit] Wenn du einen kritischen Beitrag melden möchtest, nutze den Modalarm - solche Postings, wie deine, landen hier [/edit] |
Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe! Beitrag von Saxonicus am 19.05.2011 um 21:09:15 leo-dann schrieb am 19.05.2011 um 06:48:35:
Wohin denn ? |
Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe! Beitrag von Märchenprinz am 20.05.2011 um 02:01:18
Wieso gehst du nicht einfach zum Konsulat und beantragst die ru. StaaG. In dem den Bescheinigungen die du da gepostet hast steht ja nur dass du die Ru. Staag mangels Wohnsitz in Ru. nach 91 nichtb erwaorben hast, aber nicht, dass du keinen Anspruch drauf hättest wenn du ihn beantragen würdest o.ä. Bitte lass die Experten des Forums, die dein Peoblem Ernst nehmen und helfen wollen in Ruhe wenn du die du nur "durchrmogeln" willst und die dt. Staag. "erschleicheln" möchstest.
[edit]Lass du uns in Ruhe mit deinem Schrott[/edit] |
Titel: Re: Hilfe mein Freund soll abgeschoben werden... Beitrag von Budowa Lecha am 22.05.2011 um 00:20:39
Weißt du Gisela, es regt mich auf wenn ich sehe, wie wenig Verantwortung dein Freund übernehmen will und nachher auf sein Recht beharrt (was er vielleicht gar nicht mal hat)
Dabei spielt er sogar noch mit dir und deine Gefühle. Das zieht mal wieder das Ansehen was wir Ausländer hier in Deutschland unbedingt brauchen nach unten. Entschuldige bitte, dass dich meine Meinung nicht weiterbringt, aber du solltest über die Einstellung von dein Freund unbedingt mal nachdenken. [edit]Netter Einstieg :-/ Verdienst nur den Schrottplatz. Lebensberatungsforen sind annerswo[/edit] |
Titel: Re: Eltern aus China Zuzug nach Deutschland Beitrag von BertB am 23.05.2011 um 21:02:02
Hi msdong -
also schau dir die EU Option ganz genau an. Erfahrungsgemäß sind abgesehen von Belgien, Holland und Dänemark sogar Österreich liberaler als Deutchland. Hier findet wohl in vielen Amtsstuben noch eine insgeheime Abwehrschlacht gegen Regeln statt die uns mit der EU 'geschenkt' wurden ... oder Du machst Plan c) - Schwiegereltern reisen ein, 'verlieren' den Pass und vergessen wie Sie heißen und wo Sie herkommen. Erfordert aber eine gewisse Kaltschnäuzigkeit seitens der Schwiegereltern ... oder Plan d) - Asylantrag. ... wenn Du wählen kannst mach Plan b) BENELUX - Gruß Bert PS: c) und d) sind natürlich ironisch gemeint - vielleicht schreibt man so etwas aus rechtlichen Gründe mal besser unter solch einen Foreneintrag. [edit]Auch mit tanzenden und zwinkernden Smilies wäre dieses Posting sowas von daneben - ohne Worte. Asylmissbrauch zu empfehlen - auch "ironisch" - ist hier fehl am Platz. Für diese Frechheit gibt es [/edit] |
Titel: Re: Einladung zum Vorsprechen Beitrag von Habebi am 24.05.2011 um 22:27:56
Herzlichen Glückwunsch :)
H. |
Titel: Re: 18Monate Ehe! Beitrag von franky_23 am 25.05.2011 um 05:13:14
Das könnte u.U. auch nur ein Zugewinnausgleich sein. Muss nicht zwangsläufig eine Bigamie sein.
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Titel: Re: visum abgelaufen Beitrag von Einbeck am 25.05.2011 um 18:10:57
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.. Dummer Spruch aber korrekt.
Daddys' [edit] Einbeck schrieb am 25.05.2011 um 18:10:57:
Und überflüssig...[/edit] |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für Partner einer Deutschen Beitrag von franky_23 am 27.05.2011 um 10:00:19
Angie,
er soll eine Niederlassungserlaubnis beantragen, hilfsweise die Verlängerung der bestehenden AE das steht in den Verwaltungvorschriften 7.1.2 Der Wechsel des Aufenthaltszwecks ist möglich, wenn im Aufenthaltsgesetz keine speziellen Ausschlussgründe genannt sind. Kommen mehrere Aufenthaltszwecke in Betracht, ist im Zweifel davon auszugehen, dass ein AusNr. 42– 61 GMBl 2009 Seite 937länder denjenigen Aufenthaltstitel beantragt hat, der den weitest gehenden Berechtigungsgehalt – etwa mit Bezug auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsverfestigung – vermittelt, sofern der entsprechende Erteilungstatbestand erfüllt ist, und hilfsweise ein Aufenthaltstitel für andere in Betracht kommende Zwecke beantragt wurde. In 7.1.1.1.x und 7.1.1.2.x sind nach meiner Ansicht AE und NE als unterschiedliche Zwecke genannt. [edit]Sorry, aber das ist völlig daneben - Einer Erteilung bzw. Verlängerung einer AE liegt immer eine Zweckbestimmung zugrunde, der Erteilung einer NE hingegen grundsätzlich nicht. AE und NE stellen als solche keine unterschiedlichen Zwecke dar, sie sind somit in der VWV auch nicht "als unterschiedliche Zwecke" genannt. Überdies ändert sich der Zweck (Herrstellung bzw. Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland) im vorliegenden Fall überhaupt nicht. Was Du hier schreibst ist also völlig verwirrend und überwiegend sachlich falsch - deshalb: Schrottplatz! [/edit] |
Titel: Re: Mein Reisepass benutzt für Einreise einer anderen Person Beitrag von grisu1000 am 28.05.2011 um 19:48:52
:)
[edit]Wegen Deiner "Selbstanzeige" habe ich trotz Verschieben auf den Schrottplatz darauf verzichtet, Beiträge von Deinem Konto abzuziehen[/edit] |
Titel: Re: ich brauche mal dringend euren Rat Beitrag von mal22 am 29.05.2011 um 19:24:54
hi Francisca,
ich finde alles was du hier sagt keine Gute idee sorry, aber Sie muss ja allein entscheiden. - Wenn Sie sich ein Anwalt nehmt - nimmt der Man auch und alles geht los ! der Vater wird nicht einfach verschoben und wenn doch. Wen hilft das ? das Kind doch nicht wird nach einige Jahren immer fragen , mama, wo ist Papa ? dann geht wieder los ! also muss du dir das gut uberlegen! VG mal22 |
Titel: Re: ich brauche mal dringend euren Rat Beitrag von Francisca am 29.05.2011 um 23:46:20
Hallo nochmal,
ich habe alles gesagt, was ich so weiß und gehört habe. Alles was mir wichtig war habe ich bereits gesagt. Es ist ihre Entscheidung - alles andere ergibt sich dann daraus. Für wen auch immer es gut oder schlecht ist ... so ist das Leben Genau kenne ich die rechtlichen Grundlagen natürlich nicht, ab wann jemand abgeschoben wird. Ich habe aber gehört, daß es bei einer räumlichen Trennung bereits passieren kann. Mehr möchte ich jetzt aber nicht dazu schreiben. Vielleicht wird dies auch in jeder Stadt anders gehandhabt - gerade weil ein Kind unterwegs ist - könnte sein, daß da die Rechtslage anders ist als ohne Kind. Keine Ahnung :öhm Aber trotzdem :allesgute: |
Titel: Re: Was kann man schon tun? Beitrag von jalda am 30.05.2011 um 18:13:29
anna bitte check deine Nachrichten :)
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Titel: Re: Wiedereinreise nach Befristung der Einreisesperre Beitrag von sigi-n am 30.05.2011 um 20:07:58 liriana schrieb am 30.05.2011 um 19:11:07:
Derjenige der Sie verursacht hat! liriana schrieb am 30.05.2011 um 19:11:07:
Was nötig ist bestimmt in einem Rechtstaat wie D das Gesetz und nicht der einzelne Bürger. Der Staat hat kein interesse daran etwas gegen deinen Sohn zu unternehmen, wohl aber daran seine Bürger vor Wiederholungstätern zu schützen. Daddys' [edit]Moralapostolus? Brauchen wir eigentlich nicht... :-?[/edit] |
Titel: Re: Übertragung der Niederlassungserlaubnis in neuen Reisepass Beitrag von Saxonicus am 01.06.2011 um 16:28:08 Gastarbeiter schrieb am 01.06.2011 um 16:19:14:
Warum macht man so etwas ? Wenn er das halbe Leben mit dem unrichtigen Geburtsdatum gelebt und es keinen gestört hat, dann hätte er das doch weiterhin so belassen können ? |
Titel: Re: FZF - Nachzug zum ungeborenen dt. Kind abgelehnt -> A1 fehle ?!?! Beitrag von Saxonicus am 06.06.2011 um 09:10:13
- gelöscht -
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Titel: Re: Mit Touristenvisum in DE heiraten?? Beitrag von Sphynx am 07.06.2011 um 23:50:52
Eile mit Weile. Dein marokkanischer Freund wird schliesslich Vater eines deutschen Kindes. Da braucht ihr gar nicht zwingend heiraten. Er kann schon vor der Geburt die Vaterschaftserklärung abgeben (Jugendamt!) und du müsstest das Sorgerecht teilen, aber das wirst du bei einer Heirat ja sowieso.
Dann kann er ein Visum zur FZF zum deutschen Kind (§ 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG) beantragen, und fertig. Unter Umständen darf er dann sogar schon vor der Geburt einreisen und bleiben. Zu diesem Thema gibt es im Forum gefühlte 1000 Threads, also bitte nur kurz die Suchfunktion anwerfen... [edit]Thema verfehlt. Wenn gefragt wird, wie man heiraten kann, muss man nicht erklären, dass man nicht zu heiraten braucht.[/edit] |
Titel: Re: Heiraten in Dänemark Beitrag von vlasco am 08.06.2011 um 19:52:44
Hallo Pedi
wollte fragen wozu die 550 euros waren? habe nämlich vor zu heiraten und wollte schon wissen mit welchen kosten ich zu rechnen habe.nicht dass ich mit einer Fetten Rechnung später überrascht werde. Wie lange hat das ganze gedauert bis ihr heiraten konntet? Daddys' [edit]Diese, die Frage der TS nicht betreffende Fragerei zerfleddert nur den Thread... macht das bitte per PN.[/edit] |
Titel: Re: fzf bitte um hilfe Beitrag von Saxonicus am 08.06.2011 um 22:04:39 chatwachmeister schrieb am 08.06.2011 um 20:31:28:
Wer soll denn Dein Geschreibsel lesen ? Da bekommt man doch Augenkrebs. [edit]Der Hinweis auf die Schreibweise war da. Total unnötiges Post!!! (mal wieder)[/edit] |
Titel: Re: fzf bitte um hilfe Beitrag von franky_23 am 09.06.2011 um 06:58:11 erne schrieb am 22.03.2011 um 18:30:25:
Wenn auf Grund der langen Prüfung durch deutsche Behörden ein Zeitraum abläuft, so kann dies nicht dem Antragsteller nagelastet werden. Ist bei Ehefähigkeitszeugnis ähnlich. [edit]Es ist nicht erkennbar, was die Aussage mit dem Zitat zu tun hat, welches im übrigen fast drei Monate alt ist...[/edit] |
Titel: Re: abschiebung Beitrag von barbarez am 13.06.2011 um 14:56:07 kerstin87 schrieb am 22.05.2011 um 09:33:34:
ja rihtung turkei und wen will zurik muss alle kossten petzalen sontz keine schanssee wida einreisenn nach eu l.g Daddys' [edit]Ist dir langweilig oder warum kommst du jetzt drauf, auf eine fast einen Monate alte Frage mit -nu ja- wenig aussagekräftigem Inhalt zu antworten? Im Übrigen war vorab schon alles gesagt und Wiederholungen machen einen Thread nicht besser...[/edit] |
Titel: Re: Ist es noch anhängig? Beitrag von Saxonicus am 17.06.2011 um 20:42:11 |
Titel: Re: Ist es noch anhängig? Beitrag von Saxonicus am 17.06.2011 um 19:59:33
http://www.youtube.com/watch?v=TMMV1eo83ik
Daddys' [edit]Keine Ahnung was der Quark soll... Schrott halt.[/edit] |
Titel: Re: Ist es noch anhängig? Beitrag von chap am 17.06.2011 um 20:15:38 Saxonicus schrieb am 17.06.2011 um 19:59:33:
Ich habe leider kein Mediaplayer. Also, wenn Du die Antwort auf meine Frage weiss, schreibe das bitte in Worten. :) Daddys' [edit]In logischer Konsequenz dem Zitat- Post auf den Schrott folgend... ohne Abzug ;)[/edit] |
Titel: Re: Beantragung Befristung Wiedereinreisesperre Beitrag von askim40 am 18.06.2011 um 21:28:41
Ich möchte mich mal zum Thema ein eigenes Kind in Deutschland wäre ein Grund die Befristung der Einreisesperre äußern. Also wir haben genau diesen Fall,mein Verlobter wurde 2002 leider zum 2.mal abgeschoben,er stellte Antrag auf Befristung der Einreisesperre,diese wurde ABGELEHNT,er könne ja Bundesverwaltungsgericht Einspruch erheben. Das er eine 16jährige Tochter hier hat,die bei den Großeltern seiner Ex lebt u um die sich werder Mutter noch Oma kümmert interessierte die Dame vom Amt null! In zusammenarbeit mit dem Jugendamt erreichten wir dann das er das alleinige Sorgerecht bekäme aaaaaaber nur wenn er in Deutschland ist. Auch das Interessiert die Behörde nicht,hier wird uns ein Stein nach den anderen in den Weg gelegt. Die Abschiebekosten wollte er in Raten ab zahlen selbst das ließ das Ausländeramt nicht zu. Jetzt wissen wir gar nicht mehr wer uns helfen kann.
[edit]Du hast deinen eigenen thread und das was du hier schriebst war quasi ne Wiederholung und daher unnötig. Zum aktuellen thread trug das sachlich nix bei[/edit] |
Titel: Re: Neu hier Beitrag von Saxonicus am 20.06.2011 um 09:45:41 doby schrieb am 18.06.2011 um 20:32:10:
Das sind ja auch nicht die richtigen Visa, wenn ein dauerhafter Zuzug nach Deutschland geplant ist. Wenn Ihr verheiratet seid, wird bei Beantragungung eines derartigen Visums logischerweise die Rückkehrbereitschaft angezweifelt. Für den Zuzug des Ehepartners ist ein Visum zur Familienzusammenführung das einzig richtige und das erfordert auch den Nachweis der Deutschkenntnisse. [edit]Der Vorstellungsthread soll das sein und bleiben was er ist - jedenfalls nicht Platz für Sachhinweise oder - diskussionen - ich habe Dein Post deshalb auf den Schrott verschoben, verzichte aber hier auf das Abziehen von Beiträgen. =schweitzer= [/edit] |
Titel: Re: Staatenlos, keine Geburtsurkunde - Was kann man machen? Beitrag von Eduard am 24.06.2011 um 00:21:58 babsyxx schrieb am 23.06.2011 um 21:21:33:
Der Freund scheint irgendwie nicht dieser Meinung zu sein... Zitat:
Viel Glück 8-) |
Titel: Re: Neu eingebürgerter Deutscher hat einen untypischen Familiennamen Beitrag von Saxonicus am 24.06.2011 um 07:05:34 ahoktan schrieb am 20.06.2011 um 20:05:15:
In Deutschland gibt es 920 Telefonbucheinträge zum Namen Dieter und damit ca. 2453 Personen mit diesem Familiennamen. |
Titel: Re: Mit Touristenvisum in DE heiraten?? Beitrag von Spah am 24.06.2011 um 17:18:39
Ich finde, es hat g'schmäckle, wenn man den "Behördenwahnsinn" umgehen will und in DK heiratet.
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Titel: Re: Ehegattennachzug frage dringend Beitrag von sigi-n am 24.06.2011 um 22:20:24 sora-tun schrieb am 24.06.2011 um 19:02:59:
Und welche KV soll das zahlen? |
Titel: Re: Bundesregierung billigt Konzept zur Fachkräftesicherung Beitrag von machsbesser am 30.06.2011 um 09:11:22 das ist |
Titel: Re: Welches Visum wäre das richtige??? Beitrag von erne am 07.07.2011 um 18:31:51 Patti-Paletti schrieb am 07.07.2011 um 02:39:15:
nein, ich denke auch an die anderen 100+ Fluggäste im Flugzeug und wie es ist, wenn das Kind stundenlang schreit weil sich der Luftdruck ändert. Bei einem so langen Flug werde Ihr Eure Freude haben und die anderen auch (an das Kind denke ich da nicht, das werdet Ihr bereits getan haben) Bitte info, welche Flüge Ihr nehmt, damit ggf. ich oder Kollegen nicht auch diesen nehmen. Ich bleibe dabei, reinste Idiotie (vor allem da du als Grund nur "2 Wochen Weihnachtsbesuch" angibst) ------------------------------------ aber zur Sache: Wenn Besuchsvisum, dann muss sie nach dem Visum zurückkehren. Diese Rückkehrbereitschaft müsst Ihr belegen. Da du offensichtlich nicht weisst, was Ihr wollt, könnt Ihr das nicht. Also sind die Chancen für Besuchsvisum schlecht. Für Besuchsvisum braucht man kein A1 und die ABH wird nicht beteiligt. Wenn Ihr in D leben wollt, dann FZF Visum. WEnn FZF zum Ehemann, dann A1 nötig. WEnn FZF zum dt Kind (ggf. während der Schwangerschaft, also noch vor der Geburt), dann ist A1 nicht nötig. ABH wir beteiligt und muss dem Visum zustimmen. Was wollt Ihr denn nach der Geburt? In D leben? Dann am besten FZF zum Kind vor der Geburt (kein A1). und du bist reichlich durcheinander. Geburtstermin ist Ende Oktober/Anfang November und Ihr wollt zu Weinachten nach D fliegen und da schreibst du Patti-Paletti schrieb am 07.07.2011 um 02:39:15:
??? aber angenommen, Ihr habt Eure Pläne geändert: Fliegen kann sie bis zum 7 Monat, also bis Ende August. Es ist Mitte Juli, da ist ein FZF Visum bis Ende August zu bekommen schon reichlich optimistisch. Krankenversicherung? Reisekrankenversicherung zahlt keine Geburt! Famielienversicherung nur möglich, wenn du bereits in der gesetzlichen Versicherung verscichert bist. Ansosnten: Geburt selber zahlen (oder eine Private KV suchen, die die Geburt bei einer bereits Schwangeren abdecken mag) edit: Patti-Paletti schrieb am 07.07.2011 um 02:39:15:
Ist das Motiv nach D zu fliegen die bessere (?) Versorgung in dt. Geburtskrankenhäusern ? Naja, ich weiss nicht, wieviel ein ausländisches Krankenhaus in China kostet, aber wenn man sich den Stress antun will und kann für 2 Wochen Weihnachten nach D mit einem 2 Monate alten Baby zu fliegen (und zurück), dann sollte man sich auch eine Geburt in einem auslädnsichen Krankenhaus in China leisten können (SCNR) [edit]Auch wenn das Post überwiegend sachlich war. ABER: immer noch macht der Ton die Musik. Und der war daneben Zu Beginn der Aussagen.[/edit] |
Titel: Re: Ganz viele Fragen zum Thema Sprachkursvisum Beitrag von Märchenprinz am 13.07.2011 um 14:16:11
Was ich oben geschrieben hab war nur so gemeint, daß es schon einen Unterschied macht, ob ein Visumbewerber mit einer "Schrottstaatsangeh." einen Antrag bei der AV in seinem "armen" Heimatland stellt, oder es aus einem "entwickelten" Land macht, in dem er sich schon legal aufhält.
[edit]Tut mir leid, ich kann in Deiner Aussage keinen wirklich sachlichen Gehalt erkennen - schon der Einschub im vorangegangenen Post war daneben und zudem hatte ich geschrieben, dass wir es nun dabei belassen sollten - summa summarum wandert das heir auf den Schrott. - No comment needed.[/edit] |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von Mrs NeZo am 14.07.2011 um 12:23:18
Aber fakt ist,dass viele ihre Ehemänner nicht herbekommen,wenn sie keine Arbeit haben...dasist nunmal so ::)
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Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von maki am 14.07.2011 um 12:30:42 Mrs ZoJa schrieb am 14.07.2011 um 12:23:18:
Fakt ist, das wirklich viel geredet wird, vor allem von Leuten die wenig bis gar keine Ahnung haben, und das ist nunmal so ;) |
Titel: Re: Abschiebung trotz ehe und Kind? Geht das? Beitrag von sigi-n am 25.07.2011 um 09:04:11 KimosMom schrieb am 24.07.2011 um 17:13:11:
Du kannst ja deine Ansicht zu den Erziehungsidealen ändern und zurück gehen |
Titel: Re: Kind mit Ausländer+falsche Angaben bei Ausländeramt Beitrag von MissxXx am 31.07.2011 um 00:03:10
Sorry wenn das nicht zum Thema gehört aber leider will ich meinen Senf auch dazugeben...
Dies soll kein Angriff sein aber ich finde es sehr traurig seine persöhnlichen Probleme über das Kind auszuleben, ich weis wovon ich rede den ich habe auch nen großen der jetzt 7 wird aus vorriger Beziehung auch wen ich mit seinem Vater nicht klar komme, zeige ich es NIEMALS vor meinem Sohn , den wenn auch sein Vater in meinen Augen nicht gerade Vorbildfunktion hat dann sollte er doch die Möglichkeit haben dies später irgendwie selbst zu erfahren ohne mein zutun. Ich habe vom ersten Tag das alleinige Sorgerecht und trotzallem bin ich diejenige die immer der Ansporn gibt das Treffen zwischen Vater und Sohn stattfinde. Dein Kind muss wissen wer sein Vater ist und an erster Stelle sollte es nicht von dir beeinflusst werden. Wenn er schon soviel gelogen hat dann sei doch froh das du ihn los bist... verschwende deine Energie nicht an Rache kämpfe sondern wenn du schon weist das es deinem Kind dort nicht gutgeht, warum machst du die Treffen nicht an neutralen Orten nicht aus?? Warum muss dein Kind die Nacht dort verbringen wo es nicht sicher ist? Ich als Mutter könnte nachts nicht schlaffen! Anstatt dir zu Überlegen wie du es ihm "reindrückst" versuche lieber deinem Kind zu liebe wenigsten in geregelten Zeitabschnitten die Möglichkeit zu geben seinen Vater zu sehen auch wenn es nur für eine Std ist den sie muss die Erfahrung machen ob sie ein Leben mit oder ohne Vater will und damit das du sie mit deiner Wut das es bei euch nicht gelaufen ist beeinflusst verbaust du ihr vielleicht die einzigste Möglichkeit sich später mit etwas identifizieren zu können.... ;) |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis endet am 15.08.2011 Beitrag von eVe101 am 01.08.2011 um 16:48:08
PEACE!
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Titel: Re: Frage zur Regelausnahme Beitrag von franky_23 am 03.08.2011 um 16:45:10 Petersburger schrieb am 03.08.2011 um 15:41:24:
Hast ein Urteil wo dies schon mal bei einem Deutschen Beamten angewandt wurde? |
Titel: Re: Frage zur Regelausnahme Beitrag von erne am 03.08.2011 um 17:31:48 schrieb am 03.08.2011 um 16:45:10:
und warum sollte die Regelausnahme für einen Deutschen Beamten, der lange im Ausland gelebt hat aber den LU in D für eine FZF nicht sichern könnte, nicht gelten? Petersburgers Einwand ist grundsätzlich richtig. |
Titel: Re: Frage zur Regelausnahme Beitrag von grisu1000 am 03.08.2011 um 18:51:23 erne schrieb am 03.08.2011 um 17:31:48:
Sie gilt nicht, weil die Freizügigkeit des Wohnortes bei Beamten eingeschränkt ist. Ein Behörde kann nicht einen bestimmten Aufenthalt verlangen und die andere den Nachzug der Ehefrau verweigern Zitat:
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Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Eheschliessung auch aus anderer Stadt zulässig? Beitrag von FEINDFLIEGER300868 am 06.08.2011 um 01:32:46 reinhard schrieb am 29.07.2011 um 13:41:51:
Ist doch Klasse - oder?! |
Titel: Re: Ausbürgrung aus der Ukraine...unzumutbar? Beitrag von Ma Vo am 15.08.2011 um 00:51:02
echt ihr aber echt billig nach kiew...da bin ich aber fast neidig...ich mache mir immer so schwer mir der fahrerei...
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Titel: Re: Wie Behörden KRANK machen können Beitrag von Saxonicus am 17.08.2011 um 01:05:10
In dem gesamten Fred konnte ich keine Sachfrage finden.
Wäre das nichts fürs Userforum, wenn es schon nicht schrottreif ist ? [edit]Aha, genau dafür gibt's den Modalarm! Du sollte das wissen! Es gab schon Fragen z.B. zur FB Und daher .... [/edit] |
Titel: Re: Heirat meiner mexikanischen Freundin Beitrag von Virgil am 22.08.2011 um 22:14:24 Blaise schrieb am 22.08.2011 um 22:10:03:
Und natürlich was einem auf dem Standesamt so alles von Beamten erzählt wird... :P |
Titel: Re: Familien visum keine Antwort vom KVR, Botschaft Beitrag von engelchen+ am 24.08.2011 um 22:51:07
Da seiner Hochzeit nach Erteilung seiner AE stattfand, erfüllt der TS überhaupt die Bedingungen, um einen FZF Antrag zu stellen (vgl. §30 Satz 1 Nr. 3 (d))?
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Titel: Re: Visum abgelehnt, wird Antrag in anderen Schengenstaat auch abgelehnt Beitrag von franky_23 am 25.08.2011 um 11:33:38
Welche Gründe wurden angegeben? Kann man denen entgegentreten und evt. remonstrieren?
[edit]Der TS hat eine klare eindeutige Frage gestellt. Du machst einfach (mal wieder) einen darüber hinaus gehenden Themenkreis auf. Konsequenz: Schrottplatz! [/edit] |
Titel: Re: Kind aus Hongkong, FzF zur Mutter nach Dtl., benötigte Dokumente Beitrag von franky_23 am 25.08.2011 um 11:39:05
Geht doch zu eurer ABH und fragt an, ob evt auf die Nachholung des Visaverfahrens verzichtet wird. Ob evt. § 39 (3) AufenthV angewandt werden kann, zumindest dann, wenn alle Unterlagen in sachlich erforderlicher Form vorliegen.
[edit] Das Thema war bereits im alten thread durch. Hättest Du die Güte gehabt, den zu lesen, wäre alles klar gewesen. Also: Wieder Schrott![/edit] fons' [edit]Ich leg da noch was drauf: franky unterlasse es bitte, immer immer wieder falsche Hoffnungen zu wecken. Meine Geduld mit dir ist bald am Ende![/edit] |
Titel: Re: Papiere für Heirat in Ghana Beitrag von kleineMichi am 09.09.2011 um 21:00:15
Bestimmt kommen gleich hier wieder die Gutmenschen, die Dir ganz genau schreiben, wie das alles geht...
Und ich schreibe Dir die Wahrheit... Dieser Mann liebt Dich nicht, er will nur auf diese Weise nach Deutschland, an die Sozialleistungen und Dein Geld... [edit] Unterlasse bitte solche Lebensberatungschrottpost. Nochmal und du kriegst gleich ne Rote Karte![/edit] |
Titel: Re: eAT - elektronischer Aufenthaltstitet - Infos und Hinweise Beitrag von Reyhan am 10.09.2011 um 15:21:01
110,-- Euro !!!
:o Reyhan |
Titel: Re: Lebensunterhalt Beitrag von mikel am 18.09.2011 um 01:23:25 schweitzer schrieb am 17.09.2011 um 17:38:34:
Suppi schweizer |
Titel: Re: Einreise so möglich? Beitrag von franky_23 am 19.09.2011 um 10:24:28
Die Frau hat einen gültigen Pass und eine gültige AE. Wo ist das Problem?
[edit]Das Thema war doch längst abgearbeitet ... [/edit] |
Titel: Re: Familienzusammenführung Türkei Beitrag von muffin1 am 22.09.2011 um 21:50:45
lia, ich habe dir eine pn geschickt.
[edit]Solche "Hinweise" gehören nicht in ein Sachforum. Lia wird es auch so bemerken, dass die Post hat[/edit] |
Titel: Re: Antragsfristen fuer FZF (DE, CH) Beitrag von grisu1000 am 27.09.2011 um 00:05:17 CHMike schrieb am 26.09.2011 um 23:04:28:
Wenn du kein Doppelstaatler Schweiz/Deutschland bist und deine Frau nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzt , könnt ihr relativ einfach in die Schweiz umziehen. Ihr müsst kein FZF-Visa beantragen. Sie könnte nach dem Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU mit einem einfachen Einreisevisa einreisen, wenn du deinen Wohnsitz in die Schweiz verlegen willst. In der Schweiz würdet ihr mit den entsprechenden Voraussetzungen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. [edit]Die Frage war doch klar gestellt. Warum wird hier eine neue Baustelle aufgemacht?[/edit] |
Titel: Re: FZF zu Deutschem, Termin in Botschaft - Problem mit ABH (Hamburg) Beitrag von gangjan am 28.09.2011 um 17:25:56
Scheint wohl doch noch nicht alles erledigt zu sein!?
[edit]Sehr vielsagender Satz, nachdem der thread seit 8 Monaten in Frieden ruhte ... ::)[/edit] |
Titel: Re: Eheschliessung in Deutschland -Fragebogen- Beitrag von gangjan am 29.09.2011 um 06:50:51 reinhard schrieb am 28.09.2011 um 21:16:27:
So gesehen ist das alles natürlich vollkommen richtig. [edit]Hör' bitte auf hier solche sinnlosen Spam-Posts abzusondern, sonst bleibt es demnächst nicht mehr nur bei einer Verschiebung auf den Schrottplatz! >:( [/edit] |
Titel: Re: FZF mit Ehefrau und Kind Beitrag von gangjan am 03.10.2011 um 22:21:17
Ich kann franky nur zustimmen.
Das ganze Geplänkel mit Rechtsamt, Fachaufsicht, Dienstaufsichtsbeschwerde, etc. bringt dich nach meinen eigenen Erfahrungen keinen einzigen Schritt weiter, sondern verzögert vielmehr nur das gewünschte Ergebnis. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. [edit]In Hinblick auf deine "Vorgeschichte" auf dem Schrott und der Warnung von schweitzer gibt es Wenn du Urlaub vom Board brauchst - mach ruhig so weiter. >:([/edit] |
Titel: was zum Thema Bulgaren ohne KV in D *kotz..* Beitrag von iliaspi4 am 05.10.2011 um 14:06:21
Das ist jetzt für den Schrottplatz, aber einmal sagen, muss ich es!!! ooo man immer wieder dieses Mentalität, diese Trickserei!!! Also ich bin selber Bulgare und muss wie Milionen andere Monat für Monat KV zahlen, da zieht einer hierhin, respektiert nix und spart sich so nebenbei die KV Beiträge, warum denn nicht, ha und noch die 2 Kinder, weswegen ist der 19 Jahrige hier, der darf ganz gut aber schon latzen, als was ist er denn im Sinne von FreizügG gemeldet?
also ehrlich, weil es so eben Tausende von dieser Sorte da leben, wird da auch so sein, wie jetzt... Hier tickt aber die Uhr anders, ich find es echt schade, dass ABH nix dagegen machen kann, nur weil er Gewerbe angemeldet hat, aber ich hoffe, die kommen auf die Idee wegen des 19 Jährigen nachzuhacken!!!! Und was soll das bitte schön mit rückwirkend in Raten zahlen, ah jetzt hat er Knete auf einmal, widerlich! Ah was solls!!! Dann sage ich einfach, das was ich denke, man kann ja auch Sarrazin der EU werden mit so was!!! fons' [edit]Kotz dich künftig bitte woanders aus. Laber und Stammtischboards sollte es genug dafür geben. Wir zählen nicht dazu[/edit] |
Titel: Re: Familienzusammenführung Kabul Beitrag von jalda am 05.10.2011 um 14:58:44
Hallo,
ich habe morgen um 8.30 Uhr meinen Termin bei der Ausländerbehörde. Wünscht mir Glück! :-/ Werde euch morgen berichten wie es verlaufen ist :) |
Titel: Re: Bleiberecht für geduldete Jugendliche nach § 25a AufenthG Beitrag von jinmao3 am 06.10.2011 um 09:28:44
Bleiberecht für geduldete Jugendliche nach § 25a AufenthG
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Titel: Re: Wie lange dauert es? Beitrag von muffin1 am 06.10.2011 um 21:08:44
nicht so dolle. ich habe dir eine pn geschrieben
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Titel: Re: Verpflichtungserklärung Beitrag von DE_VIC am 10.10.2011 um 00:32:08
" Viel zu lernen Du noch hast."
diese Yoda Sprache. ich werde mich nie daran gewöhnen, aber der EBH scheint es zu gefallen, egal. Warum kann die Mutter nicht einfach so kommen, wo kommt diese denn her? Die Insolvenz Regelt das Pfändungsfreie Einkommen nach §850.FF ZPO, eine Familie mit 2 Kinder hat schon so gut wie die höchste Pfändunsgfreigrenze, ich glaube ca. 1700 Euro netto stehen dem Insolventen da zu! Es ist auch kein Verbrechen Angehörige davon zu Unterstützen. Ich würde die Mutter einfach kommen lassen und dann eine AE für diese Beantragen, einfach mal sehen was Passiert und irgend eine Tätigkeit kann jeder Machen, es gibt so viel Heimarbeit das bekommt auch eine Datteriche Frau hin! Reich wird man da zwar nicht, aber mehr als ein "1 Euro Jobler der ARGE" ist es auf jeden fall. Das SGB - II stellt den empfängern der SGS je person 360Euro/mtl bereit, das ist Existenz minimum, bei 5 Personen bedeutet das man mit dem Freibetrag das Bewältigen kann, wenn nicht kann man auch als nicht ALG empfänger bei der Tafel Einkaufen und Sparen! Sprech das am besten mit deinem IV ab! LG YUDE |
Titel: Re: Festgefahren ohne ASW Beitrag von mirza am 10.10.2011 um 20:54:50
;)
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Titel: Re: Festgefahren ohne ASW Beitrag von mirza am 10.10.2011 um 20:55:41
die seite ist toll
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Titel: Re: Festgefahren ohne ASW Beitrag von mirza am 10.10.2011 um 20:55:53
:)
[edit]Hör bitte auf, unser Board vollzuspammen.[/edit] |
Titel: Re: Familienzusammenfürhung ABH Streikt unnötig ! Beitrag von baretta am 10.10.2011 um 22:47:24
Reinhard es wäre weniger Aufwand für dich gewesen wenn du mir ne mail geschrieben hättest anstatt hier mal alle Datum raus zusuchen.
Schwasinnig ! Ich habe die Stellungnahme/Begründung am 06.09. abgegeben! [edit]Es ist schon ziemlich dreist, einen user, der hier im Board anerkannt dafür steht wirklich zu helfen, und der das auch in Deinem thread hier getan hat, mit dem Attribut "schwachsinnig" zu versehen. Das ist eine Beleidigung!!! - Deshalb und auch mit Blick auf Deine per PN mir gegenüber geäußerte Bitte, Deinen thread zu löschen, verweise ich Dich auf die NUB von i4a. Ganze threads werden bei uns grundsätzlich nicht gelöscht.[/edit] |
Titel: Re: Verlängerung Aufenthaltstitel Beitrag von franky_23 am 14.10.2011 um 09:25:20 Petersburger schrieb am 13.10.2011 um 16:32:29:
Deutschland geht ja bei Studenten davon aus, dass der Zuzug nicht dauerhaft ist. Wieso sollte dann Deutschland davon ausgehen, dass bei einem Fortzug zu Studienzwecken, der Fortzug dauerhaft ist? |
Titel: Re: Verlängerung Aufenthaltstitel Beitrag von erne am 14.10.2011 um 10:10:39 schrieb am 14.10.2011 um 09:25:20:
wer sagt denn ausser dir hier, dass der Fortzug dauerhaft ist? Es geht nur darum, dass seine Frau keinen gewöhnlichen Aufenthalt in D hat (eben weil sie sich nicht in D aufhält). |
Titel: Re: Verlängerung Aufenthaltstitel Beitrag von franky_23 am 14.10.2011 um 10:13:16 erne schrieb am 14.10.2011 um 10:10:39:
§28 erfordert dies auch nicht, sondern nur den gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen in D. |
Titel: Re: Verlängerung Aufenthaltstitel Beitrag von erne am 14.10.2011 um 10:45:16 schrieb am 14.10.2011 um 10:13:16:
nun, wenn der TS den deutschen Behörden glaubhaft machen kann, dass er trotz Studium, Einkommen und Krankenversicherung in A seinen gewöhnlichen Aufenthalt in D hat, dann hast du Recht. http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%B6hnlicher_Aufenthalt "„Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert.“" ist das der Fall? (wobei diese Def. des gewöhnlichen Aufenthaltes explizit für die Abgabenordnung (Steurn) gilt und auch da auch der "Wohnsitz" reinspuckt -- mir ist keine explizite Def. für das AufenthG bekannt) |
Titel: Re: Verlängerung Aufenthaltstitel Beitrag von Petersburger am 14.10.2011 um 11:07:49
@franky_23
Auch eine wiederholte irrige Meinung wird durch die Wiederholung nicht wahrer: Man muß nicht nur den Text des Paragraphen lesen, sondern auch die Überschrift. Die muß nämlich nicht zwingend im Text wiederholt werden und existiert nicht losgelöst vom Inhalt. Zitat:
Einen Anspruch auf eine AE zum Familiennachzug, m.a.W. zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet, gibt es dann, wenn der deutsche Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Es gibt keinen Anspruch auf eine AE für kurzfristige Besuchsaufenthalte. Die wäre außerdem unsinnig, weil sie unmittelbar nach der ersten Ausreise nach § 51 (1) Nr. 6 AufenthG erlischt. Und bevor Du jetzt versuchst, das Wort "Familiennachzug" Deinem Sinne zu interpretieren, vergleiche hierzu den "Dachparagraphen" für Familiennachzug Zitat:
Große Bitte: Solltest Du das Bedürfnis nach Diskussionen zu dieser Frage verspüren, dann bitte in einem neuen Thema im Userforum. Sonst verwirren wir den TS nur. Mick, [edit]Nur am Rande: Benutzt doch den Mod-Alarm, gebt uns ein weng Zeit zum reagieren - und gut ist. Sollten wir dann nix machen, kann man immer noch diskutieren.[/edit] |
Titel: Re: 2 mal durchgefallen im A1 Test ich brauch Ratschläge Beitrag von Saxonicus am 16.10.2011 um 11:34:04 alaskan schrieb am 16.10.2011 um 10:15:00:
Warum gehst Du dann nicht zu Deinem Mann und lebst dort mit ihm, wie Du es bereis in Erwägung gezogen hast ? alaskan schrieb am 06.06.2011 um 17:46:06:
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Titel: Re: 2 mal durchgefallen im A1 Test ich brauch Ratschläge Beitrag von hpa an am 17.10.2011 um 11:51:09 alaskan schrieb am 16.10.2011 um 21:12:15:
Du hast PN. |
Titel: Re: Familienzusammenführung Kabul Beitrag von baretta am 19.10.2011 um 20:12:36
... na geht doch ;)
wäre ich nur früher drauf gekommen ;D |
Titel: Re: Visum zur Personensorge bei Schwangerschaft Beitrag von sigi-n am 22.10.2011 um 16:41:19 Mausi251080 schrieb am 22.10.2011 um 16:04:40:
Aber geschwängert hat doch er sie, oder war das der Mullah? Mausi251080 schrieb am 22.10.2011 um 16:04:40:
Aber genau das und schlimmeres auf Grund der Kultur will Sie der Ehefrau zu muten reinhard schrieb am 22.10.2011 um 16:26:10:
Rechtlcih nicht aber das Wort Moral sollte in diesem Zusammenhang besser nicht erwähnt werden. [edit]Dein Posting ist völlig daneben. Moralische Wertungen sind unerwünscht.[/edit] |
Titel: Re: FZF Visum Beitrag von Vicky am 22.10.2011 um 21:03:37
habt dir eine PN gesendet .
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Titel: Re: Mein Freund darf nicht arbeiten? Beitrag von Saxonicus am 23.10.2011 um 13:06:49 Oh Clara schrieb am 23.10.2011 um 00:23:26:
Auf eine rhetorische Frage erwartet der Fragende keine (informative) Antwort, sondern es geht ihm dabei um die verstärkende Wirkung seiner Aussage. Der Sprecher drückt durch die rhetorische Frage seine eigene Meinung aus. Durch den Kontext und die Betonung wird die rhetorische Frage kenntlich. Die Antwort auf eine rhetorische Frage ist demnach Zustimmung oder Ablehnung, nicht aber Informationsvermittlung. [edit] Du pickst dir aus einem Posting eine rhetorische Frage raus, "antwortest" nur auf diese "Frage". Eine echte Hilfestellung sieht anders aus - und dann noch diese "Klarstellung" von dir bzgl. Rhetorik .... :([/edit] |
Titel: Re: Bräuchte bitte Tipps gegn eine Ausweisungsverfügung Beitrag von tausendbriefe am 06.11.2011 um 23:32:18
Kommt hier noch eine Antwort?
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Titel: Re: Einkommensteuererklärung?!?! Finanzamt?! Beitrag von AJMiller am 09.11.2011 um 12:21:58
Ich denke es handelt sich hier um ein Forum für Ausländerrecht. Nicht um ein Forum "wiekannichsteuernsparen".
Sie sollten sich mit Ihrem Problem an einen Steuerberater wenden oder einfach mal das Problem in der Suchmaske einer bekannten Suchmaschiene eingeben. Herzlichst Miller [edit]Erstens - Eine "Hilfsmoderation" (Verweis dass, das ein Forum zum Ausländerrecht ist) ist hier weder notwendig nich erwünscht. Zweitens - Das Board ist sehr wohl eines zum Ausläanderrecht. Das Forum , in dem die Themenstarterin korrekterweise gepostet hat, trägt den Titel - "Sonstige deusche Rechtsgebiete" - also besteht insoweit überhaupt kein Problem. Drittens - ... ist es wenig zielführend solch ein letztlich überflüssiges Post an einen thread zu hängen, der seit einem Monat friedlich ruhte. Ergo: Schrottplatz - und der freundliche Hinweis, sich im Zweifel auch wiederholt noch mal die NUB zu Gemüte zu führen.[/edit] |
Titel: Re: Hilfe! Ehegattennachzug: Reicht mein Netto-Einkommen? Beitrag von muffin1 am 07.11.2011 um 22:34:28
deine abh KANN dir das sagen - aber ob sie es auch tut...
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Titel: Re: huhu Beitrag von AJMiller am 14.11.2011 um 20:39:08
Wie kommt´s...?
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Titel: Re: Gebühr zurückbekommen? Beitrag von rekons am 29.11.2011 um 20:43:28
Hattest Du davor keine Beratung? Normalerweise fragt man vor dem Antragstellen, ob man alle Voraussetzungen erfüllt.
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Titel: Re: A1 Zertifikat nur im Heimatland möglich? Beitrag von gerukr am 01.12.2011 um 13:34:16
So ist nun mal das Gesetz - Deutschland dafür verantwortlich dafür zu machen, dass Deine Frau ihren Test nicht besteht? ....
Wen soll ich sonst dafür verantwortlich machen? Irland? ;) Es ist ein deutsches Gesetz... Und ich mache keinen Hehl daraus das ich mit diesem Gesetz nicht glücklich bin, wenn man nicht in dieser Lage ist, kann man natürlich locker darüber reden. Meine Frau tut sich schwer damit Deutsch zu lernen, Software und nur Deutsch mit ihr zu reden bzw zu schreiben, machen wir alles schon...aber es geht kaum voran |
Titel: Re: A1 Zertifikat nur im Heimatland möglich? Beitrag von gerukr am 01.12.2011 um 13:36:15
OK schweitzer...sorry damit beenden wir das
Aber mir hat es gutgetan mal vom Leder zu ziehen ;) Schönen Tach noch...ab jetzt :-X Mick: [edit]Was wohl an "keinen Kommentar bitte" nicht zu verstehen war?[/edit] |
Titel: Re: Ausreise Tag 91?? Beitrag von Koscha am 05.12.2011 um 22:26:34
Wir hatten wohl Glück, weder bei Ein- noch Ausreise wollte irgendwer etwas wissen.
[edit]Diese Aussage - knapp eiin halbes Jahr nach dem letzten Posting ... naja ...... völlig überflüssig[/edit] |
Titel: Re: gerechtfertigte Hausdurchsuchung????? Beitrag von lenardlrm am 07.12.2011 um 10:30:17
Ist auch so ärgerlich, aber wenn die wenigstens das wieder aufräumen.....Obwohl ich würde glaube ich schon aus Prinzip nicht in meinen Sachen jemanden rumwühlen lassen.
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Titel: Re: Aberkennung der einbürgerung Beitrag von lenardlrm am 07.12.2011 um 10:22:09
Das ist auch gut so, wäre ja nicht korrekt, wenns sowas gäbe. Ihr müsst also nicht auf irgendwas warten.
[edit]Hör bitte auf, unser board mit solchen nichtssagenden Postings zuzuspammen. Das landet hier auf dem Schrott oder wird bei hartnäckiger Wiederholung gleich und kommentarlos gelöscht. - Es ist ein Grundprinzips dieses Boards, dass hier nur postet, wer wirklich was Konstruktives beizutragen hat. - Insoweit verweise ich Dich auf unsere NUB.[/edit] |
Titel: Re: Unwahre Angabe Beitrag von lenardlrm am 07.12.2011 um 10:35:38
Von den rechtlichen Konsequenzen abgesehen glaube ich, dass es wohl eher schwer ist den Vater einfach so vom Kind zu trennen, weiß aber natürlich nicht wie das Verhältnis ist.
[edit]Und noch mal Schrott. - "Toller Einstieg" für einen Newbie :( - Mach so weiter, dann riskierst Du andere Sanktionen ...[/edit] |
Titel: Re: NE, nochmal Rat bitte Beitrag von franky_23 am 08.12.2011 um 20:22:13 reinhard schrieb am 27.11.2011 um 13:46:11:
Eine Mutter kann ohne Probleme einem Kind auch für nix einfach 100.-- Euro im Monat geben. z.B. als vorgezogenes Erbe. ... Tu doch nicht immer gleich alles kriminalisieren. Dass ein Kind der Mutter zur Hand geht ist noch lange kein Arbeitsverhältnis, wenn man es nicht so deklariert. |
Titel: Re: Versicherung für Ehefrau Beitrag von franky_23 am 11.12.2011 um 08:36:38 Mick schrieb am 07.12.2011 um 23:23:18:
Bei PKV? [edit]Wer hat hier in diesem thread was von PKV geschrieben? Im Gegenteil, aus dem Eingangsposting des TS kann man mit ein klein wenig guten Willen herauslesen, dass eine Familienversicherung im Rahmen der GKV gemeint ist. Hör endlich auf, andauernd, Dinge in die threads zu konstruieren, nach denen bis dato niemand gefragt hat. Deine Spekuliererei, Deine -zig Konjunktive und Deine ständige Konstruktion von Konstellationen von Sachverhalten, die gar nicht zur Debatte stehen, sind sowas von unnötig... :( - daher mal wieder Schrottplatz. - Übrigens PN mit Rechtfertigungsversuchen brauchst Du mir nicht (mehr) schicken - stehst bei mir auf der "Ignorierliste". =schweitzer=[/edit] |
Titel: Re: Aufenthaltstitel "auflösen" um Studentenvisum zu erhalten Beitrag von franky_23 am 11.12.2011 um 20:58:51 Petersburger schrieb am 11.12.2011 um 19:22:08:
Für wen ist die Rechtschreibung verbindlich? Für eine Privatperson? Was soll dieses Klugsch .... wenn es im vorliegenden Fall keinen betrifft? |
Titel: Re: Bearbeitungszeitraum um AE nach § 18 zu bekommen? Beitrag von La Rose Blanche am 12.12.2011 um 11:17:42 La Rose Blanche schrieb am 11.12.2011 um 14:23:41:
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Titel: Re: Familiennachzug für deutsche. Beitrag von franky_23 am 12.12.2011 um 12:59:48 reinhard schrieb am 12.12.2011 um 10:53:55:
Seid wann hat ein Deutscher hier ein Rechtsschutzbedürfnis? Wie soll dies dann gehen? [edit]Einer Antwort bedürfen Deine wohl Fragen nicht - reinhard hatte wohl auch weniger Dich in Persona gemeint. Insoweit war eine reaktion, zumindest hier im thread von Dir eigentlich nicht nötig. - Bevor hier aber noch jemand versucht zu "antworten", verschiebe ich das Post auf den Schrottplatz - diesmal allerdings, ohne Dir deshalb Beiträge abzuziehen.[/edit] |
Titel: Re: 1 Semester Studium - Exmatrikulation - neuer Studienbeginn andere Uni Beitrag von Stefanie Jung am 12.12.2011 um 16:29:14
mein Gott je mehr ich hier lese , desto weniger verstehe ich - ich hoffe es klappt trotzdem weiterhin mit deinem Studium..
vielleicht auch mal nach einem neuen Stipendium umschauen - das würde deine Lage sicherlich erleichtern |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis und zwei Staatsangehörigkeiten Beitrag von Stefanie Jung am 12.12.2011 um 16:34:51
Habe hier auch einige Flugreisen gebucht und dann wieder wegen unklarer Visagenehmigung unproblematisch stornieren können - es ging dabei um meine Frau, die einen Thailändischen Pass besitzt
[edit]Völlig am Thema vorbei, daher Schrottplatz. Außerdem kommerziellen Link entfernt[/edit] |
Titel: Re: Gemeinsamer Ehename nicht möglich? Beitrag von Stefanie Jung am 12.12.2011 um 16:26:39
Hallo - ich würde es einfachmal bei einem anderen Amt versuchen - oftmals sind die Leute einfach stur und auch in ihrer Funktion als Beamte scher zu belehren (was ja auch verständlich ist).
Ich denke da ist auf jeden fall etwas schiefgelaufen - aber vielleicht irre ich mich ja auch |
Titel: Re: Ermessenseinbürgerung nach § 9 Beitrag von lenardlrm am 13.12.2011 um 16:15:54
Freue mich zu lesen, dass dein Mann in der Zwischenzeit eingebürgert wurde. Das ist wirklich toll. Ich muss sagen ich finden den Thread auch sehr interessant, weil ich manche Dinge die hier erklärt sind noch gar nicht wusste. Kindergeld und Unterhalt werden bei der ALG-II-Berechnung als Einkommen angerechnet, Gehalt natürlich auch --> da war ich mir nicht ganz sicher wie das mit dem Kindergeld ist. Habe auch letztens einen interessanten Artikel zu dem Thema Kindergeld 2012 gefunden und muss mir noch einmal durchlesen ob es da dann irgendwelche wichtigen Änderungen gibt oder wisst ihr da schon was dazu?
[edit] Es ist schon "beeindruckend", mit welcher Hartnäckigkeit Du hier weiterhin nichtssagende Postings absonderst. Eine Gratulation zur Einbürgerung an eine TS, deren thread bereits seit vier Monaten ruhte, dann ein Monolog über eigene Unsicherheiten bezüglich Anrechnung von Einkünften auf ALG II und dann eine allgemeinpauschale Frage, die mit dem Sachforum (Einbürgerung) aber auch gar nix zu tun hat. Deshalb zum xten mal: Schrottplatz![/edit] |
Titel: Re: Ermessenseinbürgerung nach § 9 Beitrag von Dani am 14.12.2011 um 16:29:13 Eumelchen schrieb am 06.08.2011 um 18:52:50:
Deutschkurs!!! ;D [edit]Absolut überflüssige Bemerkung, noch dazu, wo das Thema seit über 4 Monaten erledigt ist. :motz: [/edit] |
Titel: Re: Name falsch im Geburtenregister eingetragen - seit 1,5 Jahren Kampf um Korrektur! Beitrag von Brother am 15.12.2011 um 14:11:12
Schmitz und Müller, die typischen bosnischen Familiennamen ;)
Sorry, finde nur gerade die Vorstellung lustig. [edit]Auch wenn das im userforum stand: auch dort wird Müll dahin transportiert wo er hingehört: auf den Schrottplatz[/edit] |
Titel: Re: Die 4te Dimension für die Bearbeitungsdauer? Beitrag von Brother am 15.12.2011 um 14:08:45
Da hab ich leider leider auch schon wesentlich längere bearbeitungszeiten erlebt.
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Titel: Re: Mündliches: Unverbindlich? Beitrag von Brother am 15.12.2011 um 14:05:46
Tjaja, Kommunikation zwischen verschiedenen Kulturen und Sprachen macht Freude :D
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Titel: Re: Interview bei ausländerbehörde und deutsche botschaft!!! Beitrag von Güzel am 16.12.2011 um 22:39:59
Ja wir haben das noch vor uns und wir können dich verstehen, habe einen Termin in drei Wochen habe Anfang vergangener Woche Schreiben vom Ausländeramt bekommen sollte Gehaltsnachweise und Mietvertrag vorlegen, habe denen die sofort am nächsten Tag gebracht sowie ein Liegenschaftsbescheid weil ich nicht zur Miete wohne selber Eigentum habe und vermiete, die wollen diese Unterlagen prüfen bis zum Termin in drei Wochen, hätte ich die erst dann eingereicht wäre eine Prüfung erst dann erfolgt. Mein Mann hat noch keinen Bescheid das er ins Konsulat muss kann ja noch kommen, auch er wurde schon bei Antragsabgabe gefragt und es wurden Zweifel an unserer Beziehung erhoben war uns auch klar war . Leider haben wir einen sognannten "eklatanten Altersunterschied" Also der Traum - unseren ersten Hochzeitstag zu feiern oder Weihnachten Geburtstage oder Sylvester haben wir uns für dieses Jahr schon abgeschminkt.Wir findne es nur so diskriminierend wir wollen einfach nur unser Leben leben wir arbeiten und bestreiten unseren Lebensunterhalt selbst und das wir das umsetzen können hängt von DER Beurteilung eines Konsulatsbeamten ab wir werden wie Terroristen oder kriminelle behandelt wobei man die siehe "Zwickauer Zelle" auf die man mal gnauer achten sollte wohl gerne übersieht ?! >:(
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Titel: Re: Interview bei ausländerbehörde und deutsche botschaft!!! Beitrag von seki33 am 17.12.2011 um 21:15:05
Hallo!
Güzel bin vollig deiner Meinung, die Leute die sich echt lieben werden als Kriminele behandel und die wirklich Scheinehe führen bekommen Visum ohne Probleme und Prüfung. Na ja so ist das im Leben, die Ungerechtigkeit ist eben überall, muss aber sagen die SB bei der ich war, war echt super nett zu mir, und mein mann war bei der Botschaft in so einem Raum mit Kameras, wie bei einem Verhör bei der Polizei. Und jetzt hängt alles von einem SB in der Botschaft. Na ja, ich hoffe trotzdem das alles gut läuft und mein mann bald bei mir ist. Die hoffnung stirbt zuletzt. Dir wünsch ich natürlich alles Gute :-)! |
Titel: Re: Vornamen in Geburtsnamen ändern Beitrag von Saxonicus am 20.12.2011 um 00:16:20 Cole schrieb am 19.12.2011 um 20:41:04:
Verstehe ich nicht ? Was gibt es denn an diesen Namen auszusetzen, der ist doch - zumindest in Deutschland - ganz normal. |
Titel: Re: Heirat mit einem Algerier Beitrag von bibimal am 27.12.2011 um 21:16:03
Ihr solltet Euch vor allem auf eine eingehende Prüfung gefasst machen. Ich will Dir bestimmt nicht zu nahe treten, aber angesicht der Tatsache, dass Dein Freund eine Duldung hat.....
www.1001geschichte.de Bitte lies die Berichte dort. [edit] Ach du meine Güte - welch hilfreicher Tipp !!! :( Unterlasse doch diese "wohlgemeinten" Verlinkungen in die 1001 Geschichte von ..... [/edit] |
Titel: Re: Heirat mit einem Algerier Beitrag von bibimal am 27.12.2011 um 21:37:03
Nun, man muss nicht 50 sein, um Bezness zu verkennen.
Ich finde es total unpassend, dass Du es belustigend findest, was manchen (verliebten) Frauen zustösst. Nun, wes Geistes Kind Dein Freund ist, obliegt natürlich Dir zu beurteilen. Den Pass zu unterdrücken, ist eine Straftat. Ihr seid Euch dessen bewusst und wollt trotzdem den Weg weiter gehen? [edit]3/4 deines Postings sind .... ich drücke mich mal vorsichtig aus ...... völlig daneben. Lebensberatung bei Ali Baba und den 1001 Geschichten oder im Userforum. [/edit] |
Titel: Re: Was passiert nach einer Scheidung Beitrag von hpa an am 27.12.2011 um 18:36:12 reinhard schrieb am 27.12.2011 um 18:09:36:
Alle anderen Beteiligten können nur hoffen, dass die Frau ein anständiger Mensch ist. |
Titel: Re: Kein ALG2 Für eu Bürgerin mit 2 Unter 6 Jahre alte kinder! Beitrag von sigi-n am 28.12.2011 um 17:16:51 Muleta schrieb am 28.12.2011 um 09:17:58:
Und damit ist eine neue Geschäftsidee geboren! suche in den EU-10 Staaten 6 Putzen mit mindestens 3 Kindern für 150 Euro monatlich. Bringe sie in einem schlecht vermietbaren Altbau unter und kassiere von der Arge die Miete und hab auch noch einen sauberen Betrieb. Da lob ich mir unsere Nachbarn NL, da steht selbst auf der NE übermässige beanspruchung von sozialen Leistung kann das Aufenthaltsrecht erlöschen lassen. Wer will kann ja dann aus seinem Heimatland in Strassburg klagen |
Titel: Re: mit Schengenvisum nach Prag ?! Beitrag von franky_23 am 30.12.2011 um 14:33:40 SandyCimi schrieb am 30.12.2011 um 09:53:20:
Nach Tschechien (Marienbad, denke auch Karlsbad) konntest und kannst nach meinem Kenntnisstand immernoch mit einem gültigen Bayernticket der Deutschen Bundesbahn. schweitzers [edit] Hat danach hier irgendwer gefragt? Bringst das die TS irgendwie weiter? 2 x "Nein" - also, mal wieder, überflüssiges Post - ergo Schrottplatz![/edit] |
Titel: Re: mit Schengenvisum nach Prag ?! Beitrag von Saxonicus am 30.12.2011 um 14:46:30 schrieb am 30.12.2011 um 14:33:40:
Aber als (Drittstaaten-)Ausländer bedarf es trotzdem noch eines schengenwirksamen Aufenthaltstitels. [edit]Musste Dich mit auf den Schrottplatz verschieben Saxonicus, weil dein Post sich ausschließlich auf franky's unnötigen Einwurf bezog. Ziehe Dir aber keine Beiträge ab! - =schweitzer=[/edit] |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Beitrag von Petersburger am 02.01.2012 um 21:54:50
Da ich im Chat nicht dabei war:
Eine VE ist nicht grundsätzlich erforderlich. Nicht bei Positivstaatern, also visumfreien, aber ebensowenig bei Visumpflichtigen. Kann der Visum-Antragsteller eigene Bonität nachweisen, reicht auch eine formlose Einladung als Beleg für den Reisezweck. [edit]Visumpflichtige waren kein Thema und Positivstaater waren geklärt.[/edit] |
Titel: Re: zeitgleiche Befragung Türkei/Deutschland Beitrag von nushe am 06.01.2012 um 00:02:50
:-? :-?
[edit]? was sollte das denn?[/edit] |
Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe/Rat/Erst Einreise mit Gültigen Besuchsvisum,dann Asyl unter Falschen Namen. Beitrag von bubba_bubba2012 am 14.01.2012 um 16:04:27
danke füt keine aw!
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Titel: Re: Familienzusammenführung aus Italien Beitrag von aysir am 20.01.2012 um 02:07:31 schweitzer schrieb am 18.01.2012 um 07:56:48:
Kein Experten da ?? |
Titel: Re: AE nach Heirat in Dänemark Beitrag von bugi am 20.01.2012 um 22:04:09
mit besuchsvisa in dänemark heiraten , und dann noch solche fragen stellen..... wie blöd muss man denn noch sein ...darauf zu antworten.... erst ne linke sache probieren....dann rat suchen mit was man den staat noch so bescheissen kann ?.... ich sag nur Tschüß.
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Titel: Re: Reise in den Kosovo Beitrag von bugi am 20.01.2012 um 21:51:52
Visa zur Ausübung von Personensorge ......... immer wieder das gleiche problem ! könnt ihr nicht lesen ???? es gibt kein visa zur ausübung v pers. ..... ihr müsst mal überlegen wie oder mit was diese auszuübende person hier eingereist ist... dann versteht ihr auch warum die ALB so agiert !!!
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Titel: Re: Visum zur Eheschließung abgelehnt Beitrag von bugi am 20.01.2012 um 21:39:27
[size=24][/size] Es gibt keinen Antrag auf Eheschließung ( siehe Sittenwidrigkeitsgesetz ) ... wie blöd muss man denn noch sein...???
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Titel: Re: NE 9 Beitrag von Saxonicus am 23.01.2012 um 14:07:50
Was ist "na" für eine Staatsangehörigkeit ?
Namibia (Landescode nach ISO 3166) ? Daddys' [edit]Als ob das in diesem Zusammenhang wichtig wäre...[/edit] |
Titel: Re: Afrikaner mit Duldung, Kind von Polin Beitrag von muffin1 am 26.01.2012 um 21:20:55
ich war zu langsam...
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Titel: Re: Termin!! Beitrag von mikel am 31.01.2012 um 20:50:16
Hallo,
was hast du denn verbrochen oder mit was wirst du beschuldigt? Wie lange bist du in Deutschland? Daddys' [edit]Hauptsache die Luft scheppert.... :-/[/edit] |
Titel: Re: Termin!! Beitrag von Saxonicus am 31.01.2012 um 21:33:34 mikel schrieb am 31.01.2012 um 20:50:16:
Verwaltungsgerichte sind für Strafsachen nicht zuständig. vlasco schrieb am 31.01.2012 um 17:51:48:
Daddys' [edit]Hauptsache ist wohl auf Luftscheppern zu reagieren statt den ModAlarm zu nutzen... Folgeschrott![/edit] |
Titel: Re: Termin!! Beitrag von mikel am 01.02.2012 um 14:56:58
Hallo,
mit was wirst du denn beschuldigt? Wie lange bist du in Deutschland? Daddys' [edit]Samal... begreifst du es nicht?!? Warum meinst du, dass ich ein gleich lautendes Post bereits hierher verschoben habe?[/edit] |
Titel: Re: Vollmacht zur Eheschließung möglich? Beitrag von Saxonicus am 08.02.2012 um 22:14:24 schweitzer schrieb am 08.02.2012 um 15:07:32:
...und nach erfolgreich beendeter Revolution, wird es wahrscheinlich noch weniger zumutbar sein, dauerhaft dort zu wohnen, wie wir es ja bereits in Ägypten, Tunesien und Libyen recht anschaulich vor Augen geführt bekommen. |
Titel: Re: Besuchsaufenthalt - neue Regelung für kroatische Staatsbürger?? Beitrag von kroatia89 am 11.02.2012 um 18:29:41
?
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Titel: Re: Besuchsaufenthalt - neue Regelung für kroatische Staatsbürger?? Beitrag von kroatia89 am 11.02.2012 um 18:30:06
?
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Titel: Re: B1 Zertifikat wird nicht anerkannt. Beitrag von drini23 am 17.02.2012 um 02:05:01
stimmt hast recht
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Titel: Re: Hochzeit mit Kosovo Albaner Beitrag von evian am 21.02.2012 um 01:30:32
Hi Sarahlein01
Ich erzähl dir mal etwas über eine Freundin von mir ,warum weil dein Fall hier erinnert mich stark an meine Freundin und ihren Kosovo Albaner der sich hier in Deutschland mit einen Visum aufhielt ,sie lernen sich kennen . Sie Heiratet ihn im Kosovo er bekommt das Visum und kommt nach Deutschland und dann ändert sich alles sie darf nirgendwo mehr hingehen Freundinnen und Freunde darf sie weder besuchen noch sich mit ihnen treffen ,Kontrollanrufe jede halbe Stunde musste sie an ihr handy gehen ,sie musste ihren Arbeitsplatz aufgeben weil er sagte dort arbeiten Männer .Sie sah nun selbst was los war ,es war nur eine Scheinehe .Sie meldet das es eine Scheinehe ist und er wird Abgeschoben. Das Internet ist voll von solchen Berichten aber bekanntlich macht ja Liebe blind. |
Titel: Re: Hochzeit mit Kosovo Albaner Beitrag von evian am 21.02.2012 um 11:51:34
Warum wurde eigentlich mein Kommentar hier gelöscht?
[edit]Grundsätzlich: Erstens - Wenn Du mit irgendetwas hier im Board nicht einverstanden bist, schreib eine Mail an die Admins. Hier im Board ist kein Platz für solche Nachfragen. Zweitens - Warum die Admins/GloMods hier etwas kommentieren, oder, wie in Deinem Fall auf den Schrottplatz des Boards verschieben, bedarf das grundsätzlich keiner extra Begründung. Das Team hat hier Hausrecht und es gibt NUB zu deren Durchsetzung. Die ungeschriebene Berufung darauf ist als Begründung hinreichend. Drittens - Ausnahmsweise gebe ich Dir eine Begründung für die Verschiebung Deines Posts: Es war weder sachgerecht noch sachdienlich. In diesem Board geht es um die Erläuterung und Anwendbarkeitsspielräume geltender rechtlicher Bestimmungen. - Und nun wandert auch dieses Post auf unsere Deponie ... [/edit] |
Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von Semira24 am 25.02.2012 um 21:14:30
:-/
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Titel: Re: Familienzusammenführungsantrag in Deutschland stellen???? Beitrag von adelina90 am 05.03.2012 um 14:28:18
Ich kann nur sagen diese regelausnhamen sind zum kotzen!!weil es blöd ist jemanden zurück zuschicken der schon hier seit kleinauf lebt.das ergibt keinen sinn finde ich
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Titel: Re: Familienzusammenführungsantrag in Deutschland stellen???? Beitrag von Muleta am 05.03.2012 um 14:29:55 adelina90 schrieb am 05.03.2012 um 14:25:35:
der LU ist doch sowieso gesichert!!! Bitte zerfleder diesen Thread nicht mit (irrelvantem) Halbwissen. |
Titel: Re: Familienzusammenführungsantrag in Deutschland stellen???? Beitrag von Amra am 05.03.2012 um 14:30:44 xxtuzlacjeloxx schrieb am 05.03.2012 um 14:16:02:
wieso wurdet ihr denn verdächtigt??? ich weiß nur dass diese ehe aus liebe besteht hehe. ich mein von uns aus würden wir auch in bosnien leben aber wir finden einfach dass unser kind es einfach leichter haben wird hier in deutschland. ich habe nämlich vor kurzem erfahren dass ich schwanger bin :) |
Titel: Re: Familienzusammenführungsantrag in Deutschland stellen???? Beitrag von adelina90 am 05.03.2012 um 14:31:06
ja der lu ist gesichert aber trotzdem kann eine regelausnhame kommen,es ist einfach so.
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Titel: Re: Familienzusammenführungsantrag in Deutschland stellen???? Beitrag von adelina90 am 05.03.2012 um 14:33:41
aha schwanger auch noch na dann viel glück.
schweitzers [edit] Sag mal, merkst Du's noch??? - Ich komme mit dem Schrotten von Deinen "konstruktiven Beiträgen" gar nicht mehr nach. Mach so weiter, dann gibts andere Sanktionen![/edit] |
Titel: Re: Familienzusammenführungsantrag in Deutschland stellen???? Beitrag von xxtuzlacjeloxx am 05.03.2012 um 14:36:25
ps LU gesichert, hat keiner gesagt, nur das sie arbeitet aber nicht ob es ausreichend ist....
LG |
Titel: Re: Familienzusammenführungsantrag in Deutschland stellen???? Beitrag von adelina90 am 05.03.2012 um 14:37:40
Aber sie ist ja schwanger von daher,darf eig nichts im wege stehen. :)
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Titel: Re: Familienzusammenführungsantrag in Deutschland stellen???? Beitrag von grisu1000 am 05.03.2012 um 19:23:17 adelina90 schrieb am 05.03.2012 um 14:25:35:
Nein Regelausnahme gibt es nur bei deutschen Staatsangehörigen. In diesem Fall muss die LU gesichert sein, was Sie IMHO ist. Und A1 ist unproblematisch da... Amra schrieb am 05.03.2012 um 14:09:46:
Daddys' [edit]Ich weiß nicht was hieran... schweitzer schrieb am 05.03.2012 um 14:28:47:
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Titel: Re: Familienzusammenführungsantrag in Deutschland stellen???? Beitrag von xxtuzlacjeloxx am 05.03.2012 um 20:04:18
Und A1 ist unproblematisch da...
[/quote] ja nur das sie die Aussage von der Ausländerbehörde hat und nicht von der Botschaft.....und den Antrag muss er ja bei der Botschaft abgeben. Daddys' [edit]Ich weiß nicht was hieran... schweitzer schrieb am 05.03.2012 um 14:28:47:
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Titel: Das österreichische Erfinderschicksal Beitrag von J_Valjean am 06.03.2012 um 19:49:13
Es hat hier vermutlich das "Österreichische Erfinderschicksal" zugeschlagen:
"Dös hamma scho imma so gmochd" "Dös hamma no nia so gmochd" "Do kunnd ja a jeda daherkumma" (zitiert nach "The Xenophobe's Guide to the Austrians", Lonely Planet Verlag) Eine Rechtsgrundlage gibt es für die Forderung dieser Sachbearbeiterin bestimmt nicht. Jedoch gehen in Bayern die Uhren anders.... Daddys' [edit]Ein sehr [ironie] hilfreiches Post [/ironie]... und dazu noch so was von falsch... Wüsste nicht was, selbst wenn der Hinweis rechtlich sinnvoll gewesen wäre, österreichische "Regelungen" mit einer deutschen Einbürgerung zu tun haben... :-?[/edit] |
Titel: Re: Eheschließung mit schwangerer Kubanerin in Deutschland Beitrag von Lonja am 06.03.2012 um 21:59:22 erne schrieb am 06.03.2012 um 17:43:54:
ist aber komisch wieso 4000,00 € -und wie ist die Freundin hergekommen - geht gar nicht so einfach von Kuba |
Titel: Re: Trennung = gleichzeitig Ende d.Aufenthaltserlaubnis? Beitrag von Simone79 am 06.03.2012 um 17:39:50
Infos für Dich gibt es auch unter:
www.1001geschichte.de Daddys' [edit]So langsam bekomm' ich 'nen Vollfön... was war nun an dieser Aussage Tippi schrieb am 06.03.2012 um 14:09:02:
so missverständlich?[/edit] |
Titel: Re: Reise mit Fiktionsbescheinigung Beitrag von maxiweber am 10.03.2012 um 21:07:49
Solange hier keine nachvollziehbare, rationale Erklärung erfolgt bleibt es dabei: Behörden und Beamte sind ...
jedenfalls verdienen sie nicht den gleichen Respekt, wie ein Maurer der tagtäglich Stein auf Stein setzt. Entschuldigung, das musste jetzt einfach sein. |
Titel: Familienzusammenführung Beitrag von shqipe am 13.03.2012 um 03:16:29
gelöscht...
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Titel: Re: Heirat in Indonesien (Christ - Muslim) möglich - Visum Nachfragen zu Konvertierung/Probleme? Beitrag von Lotte2009 am 15.03.2012 um 13:42:58
sicher blöde Frage aber warum wird nicht einfach zum Islam konvertiert? Hat doch auch Vorteile wie:
- funktioniert sicher viel einfacher - neuer schöner islamischer Name dazu - die Familie der Frau ist sicher happy - Austritt aus der katholischen Kirche und endlich keine Kirchensteuer mehr in den ohnehin prächtig gefüllten Kirchentopf zahlen zu müssen lol sorry.. hab grad meine witzigen 5 Minuten und konnte mir das nicht verkneifen :D :D :D |
Titel: Re: Visa Südafrika für junge Mutter Beitrag von erne am 19.03.2012 um 20:25:42 Muleta schrieb am 19.03.2012 um 20:02:06:
wie wahr ... denn dann sollte man auch einen Gedanken an ein Visum verschwenden, bei dem die Rückkehrbereitschaft keine Rolle spielt. ... vor allem, wenn doch ernsthafte Heiratsabsichten bestehen Daddys' [edit]Mit Hinweis auf dieses Zitat: Visa@SA schrieb am 19.03.2012 um 19:32:59:
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Titel: Re: Anspruch auf Sozialhilfe in den ersten 3 Monaten? Beitrag von shpresa am 20.03.2012 um 12:29:40
hallo la mausi, schön von dir zu lesen ....
war bei uns damals genauso. wir hatten auch keinen asnpruch auf nichts. wurden auch von a nach b geschickt, immer mit der ausssage, er könne doch arbeiten gehen. |
Titel: Re: FZF - Visa verweigert Beitrag von Virgil am 20.03.2012 um 22:01:17 Daddy schrieb am 20.03.2012 um 21:53:58:
Es stellt sich wohl auch die Frage wie oft du bei der Botschaft in Kiew praktisch selbst aktuell eine FZF beantragt hast - ich tippe = niemals! :-X ;) [edit]Ich darf Dich darauf hinweisen, das Mod-Hinweise keines Kommentares bedürfen. Nächste Mal gibt es gelb.[/edit] |
Titel: Re: Ausreise nach Russland zum heiraten für ca. 6 Wochen trotz harz4? Beitrag von Angelinchen am 22.03.2012 um 23:49:48
Ach so
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Titel: Re: Staatsangehörigkeit - optionskind Beitrag von brauche_info am 23.03.2012 um 10:44:16
kennt sich jemand damit aus?
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Titel: Re: Ausreise nach Russland zum heiraten für ca. 6 Wochen trotz harz4? Beitrag von Lotte2009 am 23.03.2012 um 13:54:31
ich frage mich ja grad wie man sich von Hartz 4 so eine Reise plus Eheschließung leisten kann, wenn es schon für Berufstätige finanziell nicht einfach ist einen ausländischen Partner zu heiraten
aber ok das war o.t. von daher hau ich auch wieder ab |
Titel: Re: Zustellung Scheidungsunterlagen Ausland P. O. Box-Adresse Beitrag von nkem2012 am 28.03.2012 um 15:46:30
Dann musst du wohl den längeren Weg gehen. :fluecht:
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Titel: Re: Duldung aus Hummanitären Gründen Eheschließung AE Beitrag von ayla81 am 30.03.2012 um 14:26:38
Vielen Dank für die Guten wünsche ;)
Was mich etwas enttäuscht ist das zum keinen Zeitpunkt vom Regierungspräsidium mir signalisiert wurde dass es nach der Eheschließung zu solchen Problemen kommen wird im Gegenteil mir wurde immer positive Auskünfte erteilt. Ich habe diese und mehrere Fragen bzgl. der Situation nach der Eheschließung gestellt gehabt , da ich vor der Eheschließung in einer Art wg gewohnt habe , hat man mir von der Behörde gesagt das wir eine gemeinsame Wohnung mit einer gewissen qm Anzahl mieten müssen. Das habe ich auch aber daher habe ich mich in kosten gestürzt sowie die ganzen kosten von meinem Mann wird auch von mir getragen und seinen Kurs bezahle ich Privat das sind monatlich 255 € & Fahrtkosten. Um dies alles zu finanzieren musste ich einen Kredit in Anspruch nehmen daher habe ich auch direkt die Fragegestellt ob mein Mann denn nach der Eheschließung sein AE erhalten wird wegen der Erwerbstätigkeit da ich sonst Finanziell das alles keine längere Zeit tragen kann man hat mir dies zwar bejaht (mündlich) daher würde so eine Ausreise in die Türkei von meinem Mann mir das Genick brechen da ich mit seinem Einkommen auch gerechnet habe . ich bin sehr enttäuscht von diesen ganzen bürokratischen verfahren denn ich hatte eigentlich einen sehr positiven Eindruck wenn um die Menschwürde und Respekt ging ich muss leider sagen das es bei der Ausländerbehörde sehr unfreundlich und sehr falsche Auskünfte erteilt wird ohne einen Anwalt geht man da sehr schnell unter leider kann sich nicht jeder einen Anwalt leisten und somit wird die Ehe und Soziale Verhältnisse sehr stark darunter leiden . Ich für meinen teil kann sagen das ich nach der Eheschließung Finanziell fast ruiniert bin und das ein Schicksal von Menschen als Akte tituliert wird ist für mich unverständlich genauso wie die Tatsache das meine Zukunft in den Händen von einer Sachbearbeiterin liegt die uns nicht mal zu einem Gespräch eingeladen hat um einen persönlichen Eindruck zu gewinnen da stelle ich mir dann die Frage nach was für einem Ermessen wird dann gehandelt oder ist dies nur eine Strategie erstmals ablehne und mal schauen was passiert? Baut sich wirklich unser Rechtsstaat so auf? Dass sind doch Unmengen an kosten wenn wir dann vor Gericht gehen lt. Unser Anwalt werden wir zu 98% Gewinnen wer finanziert dann diese Kosten ? wir als Steuerzahler? Wo bleibt hier die Logik und groß geschriebene Beachtung der Ehe. Es geht hierbei nicht nur um meinen Mann es geht hierbei auch um mich denn ich hatte vertrauen in unser Gesetz und nur aus diesem Grunde war ich bereit diese Kosten auf mich zunehmen ansonsten könnte ich doch weiterhin in meiner WG wohnen und müsste nicht Komplet eine Wohnung einrichten für zwei wenn es doch noch ungewiss war das mein Mann wieder ausreisen muss ich hätte dann locker einige Tausende von € sparen können Ich kann es nicht verstehen bei aller Respekt ist das wirklich unser Rechtsstaat ? Danke |
Titel: Re: Duldung aus Hummanitären Gründen Eheschließung AE Beitrag von xxtuzlacjeloxx am 30.03.2012 um 15:01:07
hallo ayla81... willkommen im Rechtstaat. genauso wie du sehe ich das auch. Keinen intressiert es wie es dir finanziell geht oder auch psychisch.
Auch mich ruiniert es finanziell, ich habe mich Oktober 2011 selbständig gemacht und ich weiß nicht ob ich weiterhin finanziell alleine schaffe denn durch die ganzen Sachen mit der ABH und Botschaft kann ich mich nicht 1000 % mehr konzentrieren und bin nur noch am recherchieren und ich bin zwar verheiratet aber vor der Gesetz dennoch Alleinerziehend, aber glaube nicht das ich weiter Unterhaltsvorschuss bekomme nein denn für dieses Amt bin ich verheiratet aber für die Steuern bin ich alleinerziehend.... welche Ungerechtigkeit oder? Dein Mann hat ja nun nochmal 6 Monate Duldung bekommen und er wird auch weiterhin diese bekommen bis dies vor Gericht dann entschieden ist, da hast du es eigenetlich noch gut, denn dein Mann ist bei dir, alle anderen müssen alleine kämpfen.... Vertraue deinem Anwalt er hat der ABH ja auch eine Frist gesetzt und jetzt muss diese überlegen ob dies ganze vor Gericht stand hätte. Viel Glück.... es wird noch ein steiniger Weg und mein Beileid für deinen Schwiegervater. [edit]Ich verweise auf die NUB. Daher Schrottplatz für die letzten beiden Posts.[/edit] |
Titel: Re: Duldung aus Hummanitären Gründen Eheschließung AE Beitrag von ayla81 am 30.03.2012 um 15:26:12
Vielen Dank für die Guten wünsche ;)
Was mich etwas enttäuscht ist das zum keinen Zeitpunkt vom Regierungspräsidium mir signalisiert wurde dass es nach der Eheschließung zu solchen Problemen kommen wird im Gegenteil mir wurde immer positive Auskünfte erteilt. Ich habe diese und mehrere Fragen bzgl. der Situation nach der Eheschließung gestellt gehabt , da ich vor der Eheschließung in einer Art wg gewohnt habe , hat man mir von der Behörde gesagt das wir eine gemeinsame Wohnung mit einer gewissen qm Anzahl mieten müssen. Das habe ich auch aber daher habe ich mich in kosten gestürzt sowie die ganzen kosten von meinem Mann wird auch von mir getragen und seinen Kurs bezahle ich Privat das sind monatlich 255 € & Fahrtkosten. Um dies alles zu finanzieren musste ich einen Kredit in Anspruch nehmen daher habe ich auch direkt die Fragegestellt ob mein Mann denn nach der Eheschließung sein AE erhalten wird wegen der Erwerbstätigkeit da ich sonst Finanziell das alles keine längere Zeit tragen kann man hat mir dies zwar bejaht (mündlich) daher würde so eine Ausreise in die Türkei von meinem Mann mir das Genick brechen da ich mit seinem Einkommen auch gerechnet habe . ich bin sehr enttäuscht von diesen ganzen bürokratischen verfahren denn ich hatte eigentlich einen sehr positiven Eindruck wenn um die Menschwürde und Respekt ging ich muss leider sagen das es bei der Ausländerbehörde sehr unfreundlich und sehr falsche Auskünfte erteilt wird ohne einen Anwalt geht man da sehr schnell unter leider kann sich nicht jeder einen Anwalt leisten und somit wird die Ehe und Soziale Verhältnisse sehr stark darunter leiden . Ich für meinen teil kann sagen das ich nach der Eheschließung Finanziell fast ruiniert bin und das ein Schicksal von Menschen als Akte tituliert wird ist für mich unverständlich genauso wie die Tatsache das meine Zukunft in den Händen von einer Sachbearbeiterin liegt die uns nicht mal zu einem Gespräch eingeladen hat um einen persönlichen Eindruck zu gewinnen da stelle ich mir dann die Frage nach was für einem Ermessen wird dann gehandelt oder ist dies nur eine Strategie erstmals ablehne und mal schauen was passiert? Baut sich wirklich unser Rechtsstaat so auf? Dass sind doch Unmengen an kosten wenn wir dann vor Gericht gehen lt. Unser Anwalt werden wir zu 98% Gewinnen wer finanziert dann diese Kosten ? wir als Steuerzahler? Wo bleibt hier die Logik und groß geschriebene Beachtung der Ehe. Es geht hierbei nicht nur um meinen Mann es geht hierbei auch um mich denn ich hatte vertrauen in unser Gesetz und nur aus diesem Grunde war ich bereit diese Kosten auf mich zunehmen ansonsten könnte ich doch weiterhin in meiner WG wohnen und müsste nicht Komplet eine Wohnung einrichten für zwei wenn es doch noch ungewiss war das mein Mann wieder ausreisen muss ich hätte dann locker einige Tausende von € sparen können Ich kann es nicht verstehen bei aller Respekt ist das wirklich unser Rechtsstaat ? Danke |
Titel: Warum wird dieser Beitrag imm wieder gelöscht ?? Beitrag von ayla81 am 31.03.2012 um 10:11:28
Vielen Dank für die Guten wünsche ;)
Was mich etwas enttäuscht ist das zum keinen Zeitpunkt vom Regierungspräsidium mir signalisiert wurde dass es nach der Eheschließung zu solchen Problemen kommen wird im Gegenteil mir wurde immer positive Auskünfte erteilt. Ich habe diese und mehrere Fragen bzgl. der Situation nach der Eheschließung gestellt gehabt , da ich vor der Eheschließung in einer Art wg gewohnt habe , hat man mir von der Behörde gesagt das wir eine gemeinsame Wohnung mit einer gewissen qm Anzahl mieten müssen. Das habe ich auch aber daher habe ich mich in kosten gestürzt sowie die ganzen kosten von meinem Mann wird auch von mir getragen und seinen Kurs bezahle ich Privat das sind monatlich 255 € & Fahrtkosten. Um dies alles zu finanzieren musste ich einen Kredit in Anspruch nehmen daher habe ich auch direkt die Fragegestellt ob mein Mann denn nach der Eheschließung sein AE erhalten wird wegen der Erwerbstätigkeit da ich sonst Finanziell das alles keine längere Zeit tragen kann man hat mir dies zwar bejaht (mündlich) daher würde so eine Ausreise in die Türkei von meinem Mann mir das Genick brechen da ich mit seinem Einkommen auch gerechnet habe . ich bin sehr enttäuscht von diesen ganzen bürokratischen verfahren denn ich hatte eigentlich einen sehr positiven Eindruck wenn um die Menschwürde und Respekt ging ich muss leider sagen das es bei der Ausländerbehörde sehr unfreundlich und sehr falsche Auskünfte erteilt wird ohne einen Anwalt geht man da sehr schnell unter leider kann sich nicht jeder einen Anwalt leisten und somit wird die Ehe und Soziale Verhältnisse sehr stark darunter leiden . Ich für meinen teil kann sagen das ich nach der Eheschließung Finanziell fast ruiniert bin und das ein Schicksal von Menschen als Akte tituliert wird ist für mich unverständlich genauso wie die Tatsache das meine Zukunft in den Händen von einer Sachbearbeiterin liegt die uns nicht mal zu einem Gespräch eingeladen hat um einen persönlichen Eindruck zu gewinnen da stelle ich mir dann die Frage nach was für einem Ermessen wird dann gehandelt oder ist dies nur eine Strategie erstmals ablehne und mal schauen was passiert? Baut sich wirklich unser Rechtsstaat so auf? Dass sind doch Unmengen an kosten wenn wir dann vor Gericht gehen lt. Unser Anwalt werden wir zu 98% Gewinnen wer finanziert dann diese Kosten ? wir als Steuerzahler? Wo bleibt hier die Logik und groß geschriebene Beachtung der Ehe. Es geht hierbei nicht nur um meinen Mann es geht hierbei auch um mich denn ich hatte vertrauen in unser Gesetz und nur aus diesem Grunde war ich bereit diese Kosten auf mich zunehmen ansonsten könnte ich doch weiterhin in meiner WG wohnen und müsste nicht Komplet eine Wohnung einrichten für zwei wenn es doch noch ungewiss war das mein Mann wieder ausreisen muss ich hätte dann locker einige Tausende von € sparen können Ich kann es nicht verstehen bei aller Respekt ist das wirklich unser Rechtsstaat ? Danke [edit]Deine Beiträge sind nicht gelöscht, sondern verschoben worden. Lies Dir bitte die Forenregeln ( NUB ) durch, dann kommst Du auch dahinter, warum das so ist.[/edit] |
Titel: Re: Meldebescheinung bei fzm?? Beitrag von adelina90 am 31.03.2012 um 22:40:15
:-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[
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Titel: Re: Visumerleichterungsabkommen Beitrag von susia am 03.04.2012 um 16:19:13
Von einem Visumserleichterungsabkommen habe ich auch schon mal gelesen. Ich glaube ich werde mir das nochmal genauer anschauen zwischen welchen Staaten es das gibt. Ist sicher interessant das zu wissen.
schweitzers [edit] So eine allgemeine Aussage gehört nicht in ein Themenforum - ich habe daher auf unseren "Schrottplatz" verschoben - ziehe Dir deshalb, weil Du Dich gerade erst angemeldet hast, aber (noch) keine Beiträge ab - sieh' bitte in meine Antwort in Deinem Vorstellungsthread - Vielen DanK![/edit] |
Titel: Re: Bewerbungsbrief Beitrag von susia am 03.04.2012 um 16:11:18
Sowas anzufechten stelle ich mir sehr schwer vor und vor allem würde ich dann nicht in einem Unternehmen arbeiten wollen, dass mich eigentlich abgelehnt hat. Ich fürchte auch das es sehr schwer nachzuweisen ist ob die Auswahl aufgrund von Leistungspotential getroffen wurde oder nicht.
[edit]Ich erweitere schweitzers Ermahung. Es geht hier aber nicht um dich. Auch bringen uns und den TS Wiederholungen nicht weiter, Lebensberatung ist in den Fachforen nicht erwünscht, für lebhaften Austausch der Lebenssituationen gibt es das Userforum. Ich empfehle dringend das Lesen unser liebevoll gestalteten NUB:[/edit] |
Titel: Re: Wohnraum Beitrag von robin hudda am 04.04.2012 um 13:38:24
Dieser Beitrag ist sehr interessant, über die medizinische. Es gibt viele sachkundige und muss die Medizinstudentin und die Person, die für diese Art von Post sucht zu helfen.
[edit]Link entfernt, was soll dieser Mist denn? nd dann auch noch wahhlos an einen bestehenden thread angehängt. Netter Einstieg! :-/ :([/edit] |
Titel: Re: FZF - der Wahnsinn beginnt... Beitrag von Bulmak08 am 08.04.2012 um 22:06:43
viel Glück für Deinen Termin. Heirate jetzt am 27.4. meinen türkischen Verlobten und habe somit das Ganze bald auch noch vor mir...
gute Nacht Bulmak08 :) |
Titel: Re: arbeitsvisum davor straffällig in deutschland gewesen Beitrag von Mrki am 13.04.2012 um 19:36:34
schönen gruss aus deutschland
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Titel: Re: Scheidung Beitrag von SilkeSuper am 16.04.2012 um 13:47:50
Oh man du Arme. Es gibt wirklich nichts verletztenderes, wenn man merkt, dass der andere einen nur ausgenutzt hat. Das ist in erster Linie frustrierend und man verliert auch irgendwie den Glauben an das Gute im Menschen. Ich weiß nicht, ob du so viel Rücksicht auf ihn nehmen solltest. Schau lieber, dass es dir gut geht und die ganze Geschichte keine negativen Konsequenzen mit sich bringt. Ich wünsche dir, dass du dich bald wieder neu verliebst und dann auch den richtigen Partner findest. Ansonsten mach doch einfach mal bei XXXXXXX einen Elitepartnertest mit. Vielleicht findest du ja dort deinen Traummann.
schweitzers [edit] Ich habe Dein erstes Post vor einigen Tagen schon mit gemischten Gefühlen gelesen. - Dies hier ist nun wirklich reif für unseren Schrottplatz: Bitte nimm zur Kenntnis, dass wir in unseren Fachforen, fachlich fragen und diskutieren. Allgemeinplatzstatements sind da fehl am Platze. Und Lebensberatung auch. Und der Verweis auf Eheanbahnungsinstanzen noch dazu mit kommerziellem Link untersetzt, machen das Maß dann im ungewollten Sinne voll. Den Link habe ich daher unkenntlich gemacht - und ansonsten verweise ich Dich ebenso freundlich aber bestimmt auf unsere NUB und künftige Beachtung dessen, was ich hier gepostet habe. [/edit] |
Titel: Re: FZF Tunesien dringlich Beitrag von xxtuzlacjeloxx am 17.04.2012 um 10:21:58
ich hoffe es geht alles glatt heute und die Befragung ist nicht zu schlimm.....
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Titel: Re: Nach Au-Pair in Frankreich ein Studium in Deutschland (Visumsfrage) Beitrag von licht am 19.04.2012 um 12:27:30
hey, ich war auch mal ein Au pair, und habe mir extra einen Monat genommen um urlauben zu können, dann sind wir mit meiner Freundin durch die Städte verreist und nachher ein Flug nach Hause genommen. Eine tolle Erfahrung.
gibt+s auch eine Menge Seiten wo man sich eine Gastfamilie finden kann z.B. XXXXXXXXX :D schweitzers [edit] Solche nichtssagenden Allgemeinsplatzpostings haben, zumal in den Fachforen von i4a, nix verloren und Werbung für irgendwelche Agenturen wollen wir hier auch nicht. - Deshalb link unkenntlich gemacht und Verscjhiebung auf unsere Deponie ... und die Empfehlung: Bitte mal unsere wohlformulierten und eingängigen NUB genauer studieren![/edit] |
Titel: Re: Ehegattennachzug- Mann ist Kroate Beitrag von daywalker2011 am 23.04.2012 um 15:02:56
Genau diese ungewissheit quält mich schon seit knapp 6 Monaten :( ich will auch nur mit meiner Frau endlich zusammenleben...
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Titel: Re: Brauche EureN Rat Beitrag von Saxonicus am 22.04.2012 um 22:01:24
-gelöscht-
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Titel: Re: Gründe für Befristungsantrag (Einreisesperre) Beitrag von zerrin am 24.04.2012 um 10:05:57 man kann eine lebenslange einreisesperre erhalten. das ist ja schrecklich, wenn das stimmt. |
Titel: Re: Ehegattennachzug Beitrag von mamita am 30.04.2012 um 22:45:30
Hola Sarita
Meiner Freundin ging es wie dir sie ging sofort zu Ausländerbehörde,und der vivirdor wurde ganz schnell abgeschoben, denn das Visum gilt nur für die Ehegemeinschaft. LG [edit] Das hat nix mit dem Thema zu tun und kommt obendrein reichlich spät für diesen thread ... gehört also schlussendlich ins "Endlager"[/edit] |
Titel: Re: Hartz4 Beitrag von myra am 05.05.2012 um 10:33:34
Bräuchte mal einen Rat, kann das so richtig sein?
Mein Mann ist am 01.05.2012 von Marokko eingereist. So weit habe ich schon alles erledigt, wir waren bei der Ausländerbehörde, habe ihn beim Einwohnermeldeamt angemeldet. So weit so gut. Ich bin auch zur Arge und habe denen mitgeteilt, dass mein Mann jetzt hier ist. Ich bekomme Unterstützung, da mein Gehalt nicht aussreicht. Mir ist bekannt, dass mein Mann keinen Anspruch auf Unterstützung hat für die ersten 3 Monate, das war auch nicht geplant. Ich dachte wir schaffen das schon irgendwie. Nun kam es aber so, dass die Arge meinen Mann mit anrechnet obwohl er keinerlei Geld oder Einkommen hat und das ist sehr sehr schlecht, denn dies bedeutet wir müssen jetzt von noch nicht mal 100 Euro leben. Ist das rechtens so oder kann man da was machen. Ich bedanke mich für alle Antworten [edit] Wir möchten hier keine Crossposts - insbesondere nicht solche, die einfach so an einen anderen thread gehängt werden. Deshalb war dieses hier auch auf den Schrottplatz zu verschieben.[/edit] |
Titel: Re: Hartz4 Beitrag von reinhard am 05.05.2012 um 13:32:15 myra schrieb am 05.05.2012 um 10:33:34:
Die Antworten stehen hier doch alle. Hast Du die nicht gelesen? Was genau hast Du nicht verstanden? [edit] reinhard, Dich muss ich nun zwangsläufig mit auf die Deponie befördern, weil Dein Post allein keinen Sinn gemacht hätte - aber selbstverfreilich bekommst Du keine Beiträge abgezogen. ;) [/edit] |
Titel: Re: Zu lange?schlechtes Zeichen? Beitrag von nabil8878 am 08.05.2012 um 14:14:13
Also ist es normal,dass ich noch keien antwort bekommen habe ? es sind erst 2 Wochen vorueber gegangen obwohl einige Wirklich schon in 16 Tagen eine antwort erhaltet haben ! :-/
reinhard schrieb am 08.05.2012 um 14:08:19:
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Titel: Re: sprachkurs Beitrag von t14ret am 20.05.2012 um 17:11:23
für eurem Bardeurlaub,empfehle ich euch der Nordpol!da kann man schön schwimmen gehen .
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Titel: Re: Duldung, Führerschein Beitrag von Kiko82 am 22.05.2012 um 00:21:27
Ich habe auch sind Duldung,lebe aber in einem strengen Bundesbürogratenstaat und habe mein Führerschein vor 6 Jahren gemacht.
Aber vor 6 Jahren sollen die Gesetze sich verandert haben laut der Fachschule von mir. Viel Glück [edit]Dieses blablabla half dem TS kaum weiter -> Schrott[/edit] |
Titel: Re: Einbügerung Beitrag von creole am 22.05.2012 um 23:51:42
Noch jemand da ?
fons' [edit]öhm hier is kein chatroom![/edit] |
Titel: Re: Visums Verlängerung Beitrag von Saxonicus am 23.05.2012 um 12:15:20 lustig1 schrieb am 23.05.2012 um 11:13:50:
Die inflationäre Verwendung von Satzzeichen scheint in Mode zu kommen. Du selbst bist ja ebenfalls eine fleissige Anwenderin dieser Unsitte. lustig1 schrieb am 23.05.2012 um 11:05:54:
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Titel: Re: uneingeschränkte Arbeitserlaubnis Beitrag von alb am 31.05.2012 um 13:11:14
:)
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Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum? Beitrag von chr76 am 05.06.2012 um 08:03:31
Hallo Gora,
das "Spiel" kenne ich: Ich wohnte 1 Jahr mit meiner visapflichtigen Frau in Irland (EU aber nicht Schengen), und jedes mal wenn wir jemand auf dem Festland besuchen wollten gab es Visaprobleme. Das gipfelte in einem Visum zur einfachen Einreise gültig für 4 Tage (Donnerstag bis Sonntag). Wir wollten zu einem Freund zum Grillen, und 2 Wochenenden später jemand anders besuchen (Ryanair war halt sehr günstig). Nix mit multiple. Nachfrage ergab: "Mißbrauchgefahr". Meine erweiterte Nachfrage "wie sollen wir das überhaupt mißbrauchen, wenn meine Frau ohnehin visafrei einreisen darf (wir brauchten das Visum eigentlich nur für die Fluggesellschaft), und wir uns sogar sofort und ohne weiteres endgültig niederlassen dürften... (2004/38/EC)" wurde beantwortet mit "Mißbrauchgefahr". Sodann schrieb ich einen letzten "Appell" an die Botschaft. Kurzfassung: "Dargestellt, dass wir aufgrund 2004/38/EC ohnehin Niederlassungsberechtigt sind, und keine Lust mehr auf die Spielchen haben. Dass wir nun hiermit letztmalig ein Jahresvisum fordern, weil wir sonst endgültig in den Schengenraum übersiedeln, um das Drama zu beenden...". Antwort der Botschaft "Aufgrund Mißbrauchgefahr können wir nicht...." Gesagt, getan: Wir sind umgezogen. Daher: Rechtsanspruch auf ein Visum hat man tatsächlich leider nie. Und wenn man dann, wie Du mit der Schwiegermutter, in der Mühle hängst, kannst Du m.E. nur wenig machen. Remonstrieren und Klagen. Erfolgsaussichten ungewiss. Es ist dramatisch, aber mit Hirn wird da selten gearbeitet... |
Titel: Re: Asyl ohne Pass, wie gehts weiter? Beitrag von Märchenprinz am 06.06.2012 um 16:26:02 |
Titel: Re: Wichtig: Erläuterung zu § 3b BeschVerfV (Bundesministerium Arbeit und Soziales) Beitrag von Ozneud am 08.06.2012 um 16:11:56
Gelesen: 96
Antworten: 1 Komisch irgendwie. :-? |
Titel: Re: Anrechnung frueheren Aufenthalt? Beitrag von nabil8878 am 10.06.2012 um 04:07:08
??? :-X
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Titel: Re: Visum FZF Beitrag von sunmoon am 11.06.2012 um 22:40:01 Muleta schrieb am 11.06.2012 um 22:32:08:
Genau! |
Titel: Re: Die Einbürgerung nach § 10 StAG. Beitrag von Mokus am 17.06.2012 um 05:29:45
ich hoffe kommen Experten und mir eine ausführliche Antwort geben.
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Titel: Re: Familienzussamenführung trotz Arbeitslosigkeit? Beitrag von adelina90 am 22.06.2012 um 21:06:31
keine sorge,dein mann kriegt den aufenthalt schon,ich hab fast das gleiche problem und er hat es bekommen.
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Titel: Re: Eidesstattliche Versicherung?! Beitrag von Saxonicus am 05.07.2012 um 09:20:06 GraceFlower schrieb am 05.07.2012 um 07:05:14:
Du wärest bestimmt nicht die Erste, welche nach der Eheschließung feststellen muß, daß sie nur eine Zweitfrau ist. |
Titel: Re: Rumänin schwanger 7. Monat keine Krankenversicherung Beitrag von Pienio am 11.07.2012 um 02:29:06
Kind auf ganze Welt hat Recht versichern sein vor und nach Geburt; Gesetz !!!! pienczykowski@xemail.de
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Titel: Re: Rumänin schwanger 7. Monat keine Krankenversicherung Beitrag von Saxonicus am 11.07.2012 um 09:43:27 Pienio schrieb am 11.07.2012 um 02:29:06:
Hast Du auch eine Quelle, wo man dieses Gesetz nachlesen kann ? |
Titel: Re: Eheschließung: Franzose & Russin in Deutschland Beitrag von robkly am 12.07.2012 um 21:52:42
nachdem hier die aussagen hin oder her sehr durcheinander sind, schlage ich vor:
in jeder grossen deutschen stadt gibt es ein ausländeramt, die leute dort wissen bestimmt auch, was zu tun ist. alternative wäre ein landratsamt bzw. standesamt.! |
Titel: Re: Krankenversicherung durch Vater? Beitrag von nabil8878 am 20.07.2012 um 01:34:52
??
fons' [edit]Geduld ... ist eine Tugend[/edit] |
Titel: Re: AE (nach § 16 Abs. 4) um 6 Monate verlängern? Beitrag von Stella Diver am 20.07.2012 um 18:38:23
das ist eine super Rückmeldung. Danke!
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Titel: Re: Kein Visum ?? Beitrag von nabil8878 am 29.07.2012 um 23:07:13
??
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Titel: Re: Antrag auf Leistungen nach AsylbLG Beitrag von TaBe am 30.07.2012 um 16:33:42 Geral1980 schrieb am 30.07.2012 um 15:41:05:
Aber ein Kind wolltest du schon von ihm :gruebeln Entweder du bleibst alleinerziehend oder ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft, egal eigentlich, was die Dame beim Amt angekreuzt hat. Wobei ich mich frage, was für eine Gemeinschaft das sein soll, wenn du nicht für ihn da sein willst...... Außerdem ist doch seine AE schon in Arbeit, also wird es ein überschaubarer Zeitraum sein, bis er selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Wenn er allerdings bei dir wohnt, zählt auch dein Geld für die Bedarfsgemeinschaft, falls er dann Sozialleistungen beantragt. [edit]Was sollen diese moralischen Wertungen? >:( Das allein reicht mir für die Verschrottung. Lies bitte die NUB und halte dich daran. [/edit] |
Titel: Re: mit studentenvisum in Dänmarkt heiraten Beitrag von caro29 am 02.08.2012 um 21:59:26
@jolys
da fehlen mir echt die Worte. Warum wollt ihr mit Schengenvisum in Dänemark heiraten? Und dann in Deutschland leben? Warum lebt ihr dann nicht direkt in Dänemark? :o |
Titel: Re: mit studentenvisum in Dänmarkt heiraten Beitrag von Saxonicus am 02.08.2012 um 22:25:16 caro29 schrieb am 02.08.2012 um 21:59:26:
Oder warum heiratet Ihr nicht in Deutschland, wenn Ihr hier leben wollt ? |
Titel: Re: Gemeinsame Einreise mit Ehemann mit anschliessendem Aufenthalt möglich? Beitrag von Saxonicus am 06.08.2012 um 13:34:12 erne schrieb am 06.08.2012 um 13:25:20:
Wer kontrolliert das denn ? Mir sind einige Fälle bekannt, wo das seit Jahren glänzend funktioniert und wie ich feststellen durfte, besteht da behördlicherseits kein großer (Auf)Klärungsbedarf. [edit] Was soll so ein Post? Ein "indirekter Tipp, es einfach doch zu "probieren"? Oder Frust ablassen? - Für ein Fachforum bzw. überhaupt hier doch wohl eher unpassend ...[/edit] |
Titel: Re: wiedereinreisse Beitrag von robinson am 06.08.2012 um 19:16:35
Hallo enismalik,
also, so wie du schreibst kannst du schon mal kein perfektes Deutsch. Aber gut genug um zu verstehen was du meinst. Du scheinst nicht ganz zu verstehen, dass du nur ein Türke von 72 Millionen bist im Auge des Gesetzes. Wie du dich fühlst, was du denkst, ob du dt. Fernsehen guckst, etc. spielt gar keine Rolle! Dein Anwalt sollte das aber wissen. Denkst du wirklich es ist so einfach, samt seiner Familie in einem Euro-Land einreisen zu können? Du bekommst nicht mal für dich alleine ein Visum, geschweigeden für deine Familie. P.S.: Ich lebe selbst in der Türkei und es ist wunderschön hier. Die wo es hier nicht bringen, sind selber schuld :) |
Titel: Re: Wie lange dauert ein Visumverfahren? Beitrag von jalda am 08.08.2012 um 21:29:21
Hallo Jonaid
Bitte check deine Private Messages :) |
Titel: Re: Besuchervisum Beitrag von Jonaid am 09.08.2012 um 20:42:58
Hallo,
wir haben vor kurzem Ein Besuchervisum für eine 50 Jährige Frau aus Afghanistan verlangt..es war eine Bekanntin von mein Schwagers Familie. Du kannst mir per Mail anschreiben und ich kann dir etwas darüber erzählen. Ich kann auf deine Pn nicht antworten und bitte dich deine Email weiter zu geben :) Liebe Grüße Daddys' [edit]Schrott... allerdings ohne Abzug, damit du weiter PNs schreiben kannst und keine weiteren Schrottpost produzierst, nur um weiter PNs verschicken zu können... Nächstes Mal einfach nur fragen, dann kann man das ggf. auch anders lösen.[/edit] |
Titel: Re: Visumantragsablehnung - Normalität oder reine Willkür? Beitrag von El Peruano am 10.08.2012 um 09:54:54
Ja, das ist ja schön zu lesen!
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Titel: Re: Wie lange dauert ein Visumverfahren? Beitrag von El Peruano am 10.08.2012 um 10:00:18
Ich würde sagen, da bleibt nur abwarten und hoffe, Visumsentscheidungen scheinen wirklich willkürlich, wenn man das von Außen und emotional betrachtet.
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Titel: Re: Wann frühstens den Antrag stellen Beitrag von El Peruano am 10.08.2012 um 10:24:24
Ist immer wieder, leider so mit SB´s, kann man auch nichts machen.
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Titel: Re: § 28 Familiennachzug zu Deutschen Beitrag von lady-chic am 16.08.2012 um 08:54:08
Hallo.
ich komme aus Algerien und bin mit nem deutscher auch verheiratet wie haben zwar noch kein kind da wir noch nicht ein jahr verheiratet sind...ich hab ein fzf visum in märz beantragt und erst nach 05 monate bekommen und ist auch nur 03 monate gültig.. ich glaube überall ist so ...ich denke mit dieses visum werde ich rein Deutschland dürfen dann gehts ins ABH aufenthaltstitel beantragen... ps. hab mein visum in 05 august bekommen genau wie deine freundin 03 monate..also nicht wundern ist überall so denk ich. wünsche euch viel glück...tschüss [edit] "ich glaube ..." "... denk ich " -- "ich wünsche ..." - So sehr Du Beistand spensden möchtest, in den Fachforen ist nicht "glaube ich" und "denke Ich" und "wünsche ich" gefragt, sondern sachliches Fachwissen. Nicht mehr und nicht weniger. Dieses Post hier und die nachfolgenden, die ich aus demselben Grund bzw. weil sie sachlich einfach dem Ursprungsanliegen des jeweiligen Themenstarters nicht gerecht werden, auf unseren "Schrottplatz" verschieben muss, erfüllen diese Bedingung nicht. - Gut gemeinte Wünsche und ähnliches gehören ins userforum. Ich bitte um Verständnis und Beachtung.[/edit] |
Titel: Re: Deutsche Botschaft Beitrag von lady-chic am 16.08.2012 um 08:58:28
Hallo.
ich hab selbst mein visum am März beantragt und im august diesen monat bekomen..aber die Botschaft hat da richtig gut gearbeitet die unterlagen legalisiert und das versischert geshcickt nicht mal ein monat und war da alles bei der ABH wo mein mann wohnt genau wie es mir gesagt wurde 03 woche nachdem beantragung lag alles in ABH. mein rat zu dir gehe in Botschaft und sag dass es nix bei ABH ist und am besten belege mitnehmen wie Z.B ein email von diese mitarbeiter in ABH den sagt dass sie nix erhalten hat etwas so... ps. am besten schon seitdem anfang ein rechtsanwalt nehmen das macht alles leicht damit habe ich ne erfahrung. wünsche euch viel glück lg- |
Titel: Re: fzf bitte um hilfe Beitrag von lady-chic am 16.08.2012 um 09:24:48
Hallo,
also ich bin selbst algerierin mit einem deutscher verheiratet lol suche schon die ganze zeit ne ehe ähnlich wie meins... so, was du tatest finde ich ganz genau gut wir haben auch die ehe geschlossen bei mir in Algerien da ich kein schengen visum bekam wie mein ehemann plan war dass ich n schengen visum bekomme und das wir in dänemark heiraten...so nach die ehe hab ich erstmal den test a 1 gemacht es war im februar..die ehe war geschlossen im januar in dieser zeit suchte mein mann ohne ende ein arbeit so dann am März kriegte eins und so ging ich nach die deutsche botschaft bei mir und hab mein familienzusammenführung visum beantragt wir mussten viel kämpfen da er ist probe zeit kein urlaub nehmen sollte und wenn er kam hier einfach denn verliert er sein job was ist so schlecht für mein visum, so dann haben wir einfach gewartet nach 03 wochen seitdem ich bei der deutschen botschaft mein visum beantragt habe, lag alles bei der abh dann wollten sie was von mein mann haben wie ne mietevertrag, arbeitsvertrag und dass er die ehe in deutschland anerkennen soll da er immernoch als ledig gilte... so war bissl hart mit dem standesamt beamtin dann wurde doch die ehe endlich anerkennt und nach fünf monate genau bekam ich mein visum und nun seit 07 monate sah ich nicht mehr mein mann das ist so schwer aber ab 20 august bin endlich bei ihn... nun mein rat zu dir: 1 arbeit suchen am wichtigsten. 02 deine frau deutsch lehren wenn sie kein deutsch kann und den tes a 1 machen. 3 dann sie sollte visum beantragen und wenn diese bedingungen gibt ist sie nach einige monate bei dir. wünsche euch viel glück.lg |
Titel: Re: Verlobt mit einen Mann aus Algerien Beitrag von lady-chic am 17.08.2012 um 14:12:25
Hallo liebes,
bei mir ist das gegenteil als eure Beziehung ich bin Algerierin mit einem Deutscher verheiratet seit januar 2010... so ich kann dir da was sagen um hilfe: ich kennte ihn per internet er wollte das selbe machen er wollte mich nach deutschland holen mit ein schengen visum und in dänemark heiraten dann die ehe anerkennen lassen und in deutschland bleiben das klappte aber gar nicht er schickte mich eine einladung alles war klar tortzdem mein visum wurde abgelehnt dann kam er hier nach algerien 02 mal in der zweitte haben wir standesamtlich vehreiratet ich musste danach ein test in deutsch bei der goethe institu hier A 1 machen und den hab ich auch bestanden danach in März habe ich mein fzf visum beantragt und nach 05 monate bekam ich mein visum nun nach 02 tage reise ich nach deutschland... also nun soll ne ehe geben und noch ein rat von mir wenn du mit dein mann deutsch redest ist gut wenn ihr z.B auf englisch redet dann soll er deutsch schon jetzt lernen so gibt es dann keine probleme mit dem sprachtest für die familienzusammenführung visum nachher.. bei mehr fragen bin ich gerne da ...da ich die ehe und visum beantragung nun schon hinter mir habe, lg [edit]Wieder hier gelandet, siehe Hinweis in Post #913[/edit] |
Titel: Re: abgelaufene Aufenthaltsgenehmigung Beitrag von kahr am 24.08.2012 um 12:56:42
Hallo
Eine spannende Frage die hier im Thread diskutiert wurde. Wie ist es denn nun schlussendlich gelaufen? |
Titel: Re: FZF Belarus-Deutschland Beitrag von kahr am 24.08.2012 um 13:00:56 Petersburger schrieb am 20.08.2012 um 22:20:56:
Ähnliche Erfahrungen habe ich auch bereits gesammelt. Kann da nur zustimmen. |
Titel: Re: Verlobt mit einen Mann aus Algerien Beitrag von denni am 28.08.2012 um 12:24:56 dine schrieb am 02.08.2012 um 17:51:22:
Meine Situation ist so ähnlich wie deine: Als ich in Berlin dort im Urlaub war, habe ich auch einen Mann kennengelernt, der aus Montenegro kommt und ich auch überhaupt keine Ahnung habe bzw jetzt durch die ganzen Posts hier hatte :), was ich wie, wo und weshalb genau machen soll, damit er nach Deutschland kommen kann. Zum Glück haben mir die Antworten für dein Problem weitergeholfen. Danke. Grüße |
Titel: Re: Nach 6 Jahren gültigem Aufenthalt in der BRD, eine Duldung erhalten! Beitrag von Saxonicus am 28.08.2012 um 22:13:03
Ohne ordentlichen und rechtmäßigen Aufenthaltsstatus wird das wohl auch nichts mit einer Arbeitserlaubnis und dem Schulbesuch.
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Titel: Re: Einreisesperre bis 2013 Beitrag von FaredinZenuni am 03.09.2012 um 21:55:21 LeKaplan2012 schrieb am 03.09.2012 um 18:10:50:
Nimm es mir nicht persönlich, aber deine Art zu schreiben lässt auch zu wünschen übrig. Groß/Kleinschreibung, Satzbau, Satzzeichen, etc. Sieht nicht gerade professionell aus und macht ggü. der ABH vermutlich kein gutes Bild. |
Titel: Re: Befristung 2013 in unbefristet umwandeln Beitrag von FaredinZenuni am 06.09.2012 um 09:53:02
Es ist immer wieder erstaunlich, wie immer wieder Menschen versuchen wollen mit dem Hilfe des Staates ihre/n Ex außer Landes zu halten.
Gottseidank entscheidet nicht der Ex-Partner ob der Ex-Partner einreisen darf oder nicht, sonst hätten wir Zustände hier, die nicht mehr feierlich wären. |
Titel: Re: Spracherfordernisses beim Nachzug zu Deutschen nur eingeschränkt erforderlich Beitrag von chr76 am 06.09.2012 um 09:15:26
Möchte man den Sprachnachweis -den ich grundsätzlich für sinnvoll halte- umgehen, muss eigentlich der deutsche Teil der Beziehung "nur" seinen Wohnsitz in ein beliebiges EU-Land (nicht Deutschland) verlegen und die FZF dort aufgrund EU-Freizügigkeit beantragen.
Nach einer (nicht exakt?) bestimmten Zeitspanne dürfte man dann aufgrund EU-Regeln ohne Sprachnachweis gemeinsam nach Deutschland ziehen. Wenn der ausländische Teil tatsächlich einen Deutschkurs nicht vernünftig erreichen kann und man entsprechend flexibel ist, mag dieses Vorgehen einfacher sein. Jemand der dazu in der Lage ist, würde anschliessend garantiert ohnehin Deutsch lernen. Der durchschnitts A1-Durchfaller finder diese Variante wahrscheinlich relativ komplizierter, und eine echte Umgehung des Sprachnachweises auf diese Weise findet sicher höchst selten statt. Mick, [edit]Thema des Threads war, wann auf einen A1-Nachweis verzichtet wird, nicht, wie man diesen umgeht. Im Übrigen ist das "Umgehen" von Vor- schriften eh so eine Sache. [/edit] |
Titel: Re: Trotz Visum zur Eheschließung zum Militär eingezogen, was kann ich tun? (Tunesien) Beitrag von Märchenprinz am 11.09.2012 um 22:18:14
Nur der Vollständigkeit halber und ohne etwas unterstellen bzw. andeuten zu wollen, möchte ich die TS vorsorglich warnen.
Sollte sie eine VE abgegeben haben für die Zeit zwischen Einreise und AE Erteilung nach Eheschließung, so ist es durchaus möglich das für die TS erhebliche Kosten entstehen könnten, sollte er das Visum zur Einreise benutzen und untertauchen, bzw. Asyl beantragen usw.- natürlich nur, was nicht zu hoffen ist, dass die Geschichte mit dem Militär vorgeschoben ist. Die TS sollte nachhaken, und im Zweifel die AV informieren, damit das Visum annuliert werden kann. [edit]Wenn hier Fragen gestellt werden sollte man darauf antworten und keine Ängste schüren[/edit] |
Titel: Re: Familienzusammenführung Türkei Deutschland Beitrag von bademeister123 am 12.09.2012 um 04:26:54 Zitat:
Diese Aussage moechte ich fuer Schengen/Besucher-Visa nicht unterschreiben. Leider! |
Titel: Re: Geheiratet in Deutschland und wissen nicht weiter - Beitrag von Sternchen12345 am 18.09.2012 um 09:01:56
Okay sorry!!!! Bereits erledigt... ;) Gerne kann mein Kommentar gelöscht werden!
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Titel: Re: Es geht um einen Sperrkonto im Ausland Beitrag von nabil89 am 21.09.2012 um 19:40:57
?? :-[edit]Am, Freitagabend schon nach knapp zwei Stunden, ob nun mit Smiley oder nicht, eine Antwort anzumahnen, ist ziemlich unverschämt, findest Du nicht? - Alle, die hier posten, helfen, machen das neben ihrer Arbeit, ihren familiären Verpflichtungen usw. - Ein bisschen Geduld ist da einfach ein Gebot der Höflichkeit.[/edit]
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Titel: Re: Trennungsgeld Beitrag von FaredinZenuni am 21.09.2012 um 23:23:52
Silke46:
Es ergeht vielen 1000en Männern so, die Unterhalt abdrücken MÜSSEN. Wenn aber der umgekehrte Fall eintritt, will man sich (als Frau) davor drücken. Sowas ist echt ugly und du hättest, wenn Du der "Geringverdiener" wärst, sicherlich alle Register gezogen um deinen Noch-Gatten "auseinander" zu nehmen. Mal davon abgesehen, von solchen Gehaltssummen träumen doch viele... Wenn ich dran denke, dass meine Frau und ich zusammen 5K Brutto im Monat haben... [edit] Solche "persönliche-Meinung-smalltalk-Beiträge" gehören nicht in die Sachforen ...[/edit] |
Titel: Re: i4a-Teamtreffen 2012 Beitrag von Mokus am 09.10.2012 um 01:08:18
dürfen Ausländer auch teilnehmen oder brauchen auch dafür einen TA nach i4a§ (Teilnahmeerlaubnis ) ;D
ich wünsche euch viel spass. |
Titel: Re: Sozialhilfe für Syrische Familie? Beitrag von Saxonicus am 18.10.2012 um 11:00:25
Jeder deutsche Bürger, der im Ausland in irgendwelche Schwierigkeiten gerät, wendet sich an die deutsche Auslandvertretung um dort Hilfe zu erhalten (zumindest erwartet er die).
Für Ausländer, welche in Deutschland in Kalamitäten geraten, ist aber anscheinend immer der deutsche Staat verantwortlich, der dann einspringen und alles bereinigen soll ? Warum wendet man sich nicht auch an die Vertretung des eigenen Staates, denn normalerweise sind doch die für ihre Bürger im Ausland zuständig ? |
Titel: Re: Afrikanerin in D. kennengelernt - Wie kann sie länger hier bleiben Beitrag von Patte am 29.11.2012 um 11:55:42
heiraten :-) wenn ihr euch liebt und alles passt, dann wäre das doch ne option. wäre ja dann auch keine zweck- oder scheinehe
[edit] Der TS hatte klar zum Ausdruck gebracht, dass das bis auf Weiteres keine Option ist - er wird dafür seine guten Gründe haben. Dein Post war/ist also völlig überflüssig und ist daher nun auf dem Platz, den wir für deratige Postings hier bei i4a eingerichtet haben. - Bitte unterlasse künftig solche Sinnlospostings![/edit] |
Titel: Re: Praktikum als Nichtstudent Beitrag von Patte am 29.11.2012 um 11:58:32
hey,
ich hoffe für euch dass dein freudn ein praktikum machen kann, wie die genaue rechtslage ist weiß ich leider nicht. wenn ihr noch auf der suche nach einem praktikum seid, schaut mal hier http://www.jobsuma.de/praktikum/wirtschaft.aspx da gibts gute angebote und viele freie stellen. viel glück euch! [edit] Noch ein überflüssiger Beitrag - obendrein an einen thread gehängt, dessen TS seit 2 Monaten nuicht mehr hier online war ... ::)[/edit] |
Titel: Re: Textbausteine für "eidesstattliche Versicherung zur Ledigkeit" Beitrag von Saxonicus am 20.12.2012 um 14:57:45 ludas.matyi schrieb am 20.12.2012 um 13:24:33:
Woher soll hier jemand wissen, was das (russische ?) Konsulat für einen Text in dieser Erklärung erwartet ? Das können die doch nur selber sagen und deshalb müßtest Du dort nachfragen . |
Titel: Re: Antwort auf Sachverhalt in Befragung bei FZF Beitrag von berliner10555 am 12.01.2013 um 20:30:40 maunzide schrieb am 23.07.2009 um 13:05:29:
Sie haben dich gelinkt. Deine Schuld wenn du antwortest. Schon bei der Fragestellung hättest du antworten müßen, fragen Sie per Bescheid an mich an,ob ich antworte hängt von ihren Fragen ab. Für die Einreise deiner Frau benötigst du nur eine Aufenthaltsberechtigung der ABH,für deine Frau Da die Anwendung des § 41 für ein nationales Aufenthaltsrecht nicht im Einklang mit der Charta der EU ist. Ehepartnern von Deutschen können nicht eingeteilt werden in Positiv oder Negativstaaten. Positiv dürfen einreisen ohne Visum und AI Sprachtest. Negativ benötigen für die Einreise ein Visum und den AI sprachtest. Der § 41 ist nur Rechtsgültig für ein Schengenvisum! Nur mal lesen den Artikel 21 Abs.2 der Charta der EU. [edit]Rekordverdächtig! ... einen 3 1/2 Jahre alten thread wiederauszugraben und auf eine Äußerung eines users einzugeheh, der 1248 Tage hier nicht mehr im Board war. Und inhaltlich auch "Klasse" : Eine "Aufenthaltsberechtigung der ABH" ist mir in fast 22 Jahren Beratungstätigkeit noch nicht untergekommen, und welche Relevanz der § 41 - ich vermute der AufenthV - hier haben soll, ... na,ja - summa summarum: Schrottplatz! - Bitte lass künftig solche Einträge einfach! - Kommentar nicht erwünscht![/edit] |
Titel: Re: Trennung vom Ehemann, wann wird er abgeschoben? Beitrag von Asma Janet am 14.01.2013 um 11:17:06
Hallo Vico bitte melde dich per Pn ich möchte gern mit dir schreiben...
[edit] Dann schicke vico bitte ein PN und bitte darin um entsprechenden Austausch - in unsere Sachforen gehören solche Bitten nicht. Ich bitte insoweit um Verständnis. [/edit] |
Titel: Re: Nigerianer mit ital. Titel Arbeitserlaubnis in Deutschland Beitrag von Monika419 am 16.01.2013 um 21:07:30
Vielleicht hift genau dieser Beitrag deiner Freundin ja weiter, lass sie das mal lesen.
http://forum.1001geschichte.de/viewtopic.php?f=6&t=5628 fons' [edit]netter Einstieg für nen neuen User. Deine Antwort hat genau Null sachlichen Inhalt. Lebensberatung ist in Sachforen nicht gefragt.[/edit] |
Titel: Re: Anwalt nötig? Beitrag von HeFi am 17.01.2013 um 22:52:45 vlasco schrieb am 17.01.2013 um 22:28:00:
Werdende Eltern können die Schwangerschaft jedem X-Beliebigen mitteilen. |
Titel: Re: Familienzuzug: Ehefrau schon in D, bekommt aber keine AE Beitrag von berliner10555 am 18.01.2013 um 11:26:40
@rolf,möcht die einige rechtliche Hinweise geben zum Aufenthaltsrecht deiner Frau.
Deine Frau hat zwei Gründe für ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland,ohne das die ABH hier Einwendungen vorbringen kann. 1 Recht ist eine rechtsgültige Ehe mit einem Deutschen. 2 Recht ist,als leibliche Mutter eines deutschen Kindes. Nur Anmelden beim Bürgeramt und abwarten bis die ABH sich meldet. Dort Vorlegen deinen deutschen Paß (Mit Geburtsurkunde,wegen der Zweifelhaftigkeit deiner deutschen Staatsbürgerschaft) Die Heiratsurkunde. Die Geburtsurkunde eures Kindes. Den Paß des Kindes. Den Paß deiner Frau. http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf 1.1.5.3.1 Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang vor dem Aufenthaltsgesetz. Die Verordnungen und Entscheidungen des Rates und der Kommission haben eine unmittelbare Wirkung (Artikel 249 EGV). 5.0.1 Schutz der Ehe. 5.0.2Schutz der Ehe,Recht einklagbar. 5.1.1.2.1 schutz der Ehe,kein Deutscher muß Deutschland verlassen. 5.2.2.1 Visumverlangen zur Farce erklärt. 5.2.2.3 Rechtsanspruch auf Aufenthalt. 52.3 Kein Visumrun zum Heimatstaat. http://www.internat-recht.uni-kiel.de/de/lehre/vorlesungen/archiv/ws-2011-12/matz-lueck/staatsrecht-iii/materialien/staatsrecht-xi • Folgen des Anwendungsvorrangs: o wenn es einen Konflikt zwischen EU-Recht und innerstaatlichen Normen gibt – und nur dann! – tritt das nationale Recht zurück o kein Art. 31 GG für das Rangverhältnis zwischen deutschem Recht und EU-Recht! o Gebot der unionsrechtskonformen Auslegung nationalen Rechts, d.h. im Rahmen der Grenzen der Rechtsauslegung muss die Möglichkeit gewählt werden, die zur Vereinbarkeit mit EU-Recht führt (Parallele zur verfassungskonformen Auslegung im deutschen Recht) Hier steht es noch deutlicher. o als hinreichend bestimmt, ohne weitere Konkretisierung durch Sekundärrechtsakte, gelten z.B. die Grundfreiheiten Schutz der EMRK und der Charta der EU. Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin 1.2. Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang vor dem Aufenthaltsgesetz. Somit ist die Gesetzgebung für die außereuropäische Ehefrau eines Deutschen in dem Aufenthaltsgesetz keine Rechtskraft. Unter diesem Gesichtspunkt,sollte jeder mal das Urteil des BverwG 1 C 17/09 nochmals durchlesen,welches hier zweimal zitiert wurde. Im Urteil wurden die Artikel 8 der EMRK und 7 der Chata der EU verletzt ( Schutz der EHe ) Wobei die Richter noch Erklären,nach Artikel 8 der EMRK ist die Ausreise rechtens. Der § 41 des Aufenthaltsgesetz beruht auf die Anwendung für ein Schengenvisum. Darf ein Gericht nun die Ehefrauen von Deutschen einteilen in Visumzwang und Visumfreiheit? Oder steht davor der Artikel 21 Abs.2 der Charta der EU ? Hier eine Seite,über die Rechte aus der Charta der EU. http://www.europarl.de/www.europarl.de/view/de/Europa/EU_Vorstellung/Grundrechtecharta.html;jsessionid=2CB0880F30D78A5CBE5BB908026E506C Alle Anträge müßen vom Berechtigten kommen,nicht vom Ehemann. Keiner muß sich von der ABH ducken,er hat seine Rechte,er muß diese nur mit Gesetzestexten der EU unterlegen. In doppelter Ausführung,in der zweiten muß der Beamte oder die ABH den Erhalt gegenzeichnen. Sollte die ABH auf die rechtswriedrige Auslegung des AufenthG. bestehen,kein Grund zur Panik. Das merkt man vorher,wie der Beamte einen engegentritt. Sofort einen Antrag nachreichen, " Auf Ausweisungsschutz bis zur Gerichtlichen Klärung von dem EuGH bestehen." Auch in zweifacher Ausfertigung, sO. Jeder Richter,der die Ausweisung unterzeichnet,wird diesen Bescheid sofort zurücknehmen ,nachdem der Polizei dieses Dokument auf Rechtsschutz vorgelegt wird. Klage geht einfach,vor dem Verwaltungsgericht einreichen,bestehen auf die Artikel 8 der EMRK,Artikel 7 der Charta und Artikel 21 Abs.2 der Charta. Nach Artikel 267 der AEUV ist diese Klage dem EuGH vom Verwaltungsgericht vorzulegen. In dieser Klage auch noch auf Schutz vor Abschiebung bestehen. Nun zurüklehnen und warten. [edit] Hier im thread ist alles relevante bereits verständlich, begründet und nachvollziehbar erläutert worden. Und nun kommst Du mit diesem wirren und unkonstruktiven Post - das ist (wieder) nur was für unsere Deponie. - Ich ermahne Dich hiermit noch einmal ausdrücklich, so was künftig zu unterlassen - unsere Geduld hier ist nicht unendlich!)[/edit] |
Titel: Re: Heirat mit syrischen Frau (Heute Schengenvisum abgelehnt) Beitrag von berliner10555 am 18.01.2013 um 13:50:25
Ich würde das Pferd nochmals von hinten satteln.
Das geht so.:Deine Verlobte soll nochmals ein Visumantrag stellen,diesmal mit der Begründung " Nach dem Eheschließungsfreiheitsrecht habe ich das Recht,vor einer Eheschließung die Familie,das Umfeld,den Wohnraum, das Klima in Deutschland in Augenschein zu nehmen vor der Entscheidung zu einer Eheschließung. Über diesen Rechtsanspruch wurde auch Beschlossen im Beschluß des BVerfG vom 4.Mai.1971 Akz.: 1 BvR 636/68 RandNr.: 32 Das am 7. Oktober 1969 für die Bundesrepublik in Kraft getretene UN-Übereinkommen vom 10. Dezember 1962 über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen (vgl. BGBl. 1969 II S. 161, 1970 II S. 110) zitiert in seiner Präambel ausdrücklich diese Vorschrift und bekräftigt erneut die Pflicht aller Staaten "... die völlige Freiheit bei der Wahl des Ehegatten (zu) gewährleisten". RandNr.:34 1. Für die Freiheit der Eheschließung, die in Art. 6 Abs. 1 GG ihre Grundlage hat, gelten nicht die allgemeinen Schranken, wie sie Art. 2 Abs. 1 GG für die Handlungsfreiheit normiert. Die Auffassung, das Grundrecht auf Freiheit der Eheschließung könne nur "im Rahmen der Gesetze" ausgeübt werden, ist mindestens mißverständlich. Der Wirkungsbereich des Art. 6 Abs. 1 GG erschöpft sich nicht in den das Institut der Ehe formenden Normen BVerfGE 31, 58 (68)BVerfGE 31, 58 (69)des Ehe- und Familienrechts (vgl. BVerfGE 6, 55 [73]); das umfassende an den Staat gerichtete Schutzgebot der Vorschrift ist weder durch einen Gesetzesvorbehalt noch auf andere Weise beschränkt (BVerfGE 24, 119 [135]). Daher ist es auch unzutreffend, bei der Prüfung einer eherechtlichen Norm des einfachen Rechts an Art. 6 Abs. 1 GG nur darauf abzustellen, ob das Grundrecht in seinem Wesensgehalt im Sinne des Art. 19 Abs. 2 GG angetastet werde, denn die mit der Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG normierte äußerste Grenze betrifft die Fälle, in denen der Gesetzgeber zur Einschränkung eines Grundrechts ermächtigt ist. Artikel 9 der Charta der EU Artikel 9 Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte regeln. Sollte die Botschaft ein nationales Visum nach dem Eheschließungsfreiheitsrecht verweigern,so wird sofort Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht,mit dem Antrag,nach Artikel 267 der AEUV diese Klage dem EuGH vorzulegen,mit dem Rechtsanspruch auf Schadensersatz. fons' [edit]Du hattest bereits 2 Warnungen/Bitten nicht solche romanhaften und verwirrenden Ballast von dir zu geben. Auch hier wurde schon alles wichtige geschrieben und du kramst 40 Jahre alte Bla-Bla-Urteile hervor. Das hilft nicht und stört eher! Daher gibt das nun eine echte Verwarnung [/edit] |
Titel: Re: Heirat mit syrischen Frau (Heute Schengenvisum abgelehnt) Beitrag von berliner10555 am 19.01.2013 um 06:56:02
Ich versuche es nochmal!
Auch auf die Gefahr vom Moderator @fons nun gesperrt zu werden. Wobei die Frage auftaucht,dürfen im Forum keine Hinweise kommen,die untermauert sind im Bundesgesetzblatt? Sein Vorwurf,hier ein 40 jahere altes Urteil des BVerfG heranzuziehen! Da steht auch der Hinweis zum Bundesgesetzblatt, RandNr.32 1 BvR 636/68 Hier nun die Links zum BGBl. http://www.bgbl.de/Xave /start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl269s0161.pdf%27%5D http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl270s0110.pdf%27%5D Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit syrischen Frau (Heute Schengenvisum abgelehnt) Antwort #939 - Heute um 06:50:25 Diesen Beitrag einem Forum Moderator melden! Ich würde das Pferd nochmals von hinten satteln. Das geht so.Deine Verlobte soll nochmals ein Visumantrag stellen,diesmal mit der Begründung " Nach dem Eheschließungsfreiheitsrecht habe ich das Recht,vor einer Eheschließung die Familie,das Umfeld,den Wohnraum, das Klima in Deutschland in Augenschein zu nehmen vor der Entscheidung zu einer Eheschließung. Über diesen Rechtsanspruch wurde auch Beschlossen im Beschluß des BVerfG vom 4.Mai.1971 Akz.: 1 BvR 636/68 RandNr.: 32 Das am 7. Oktober 1969 für die Bundesrepublik in Kraft getretene UN-Übereinkommen vom 10. Dezember 1962 über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen (vgl. BGBl. 1969 II S. 161, 1970 II S. 110) zitiert in seiner Präambel ausdrücklich diese Vorschrift und bekräftigt erneut die Pflicht aller Staaten "... die völlige Freiheit bei der Wahl des Ehegatten (zu) gewährleisten". RandNr.:34 1. Für die Freiheit der Eheschließung, die in Art. 6 Abs. 1 GG ihre Grundlage hat, gelten nicht die allgemeinen Schranken, wie sie Art. 2 Abs. 1 GG für die Handlungsfreiheit normiert. Die Auffassung, das Grundrecht auf Freiheit der Eheschließung könne nur "im Rahmen der Gesetze" ausgeübt werden, ist mindestens mißverständlich. Der Wirkungsbereich des Art. 6 Abs. 1 GG erschöpft sich nicht in den das Institut der Ehe formenden Normen BVerfGE 31, 58 (68)BVerfGE 31, 58 (69)des Ehe- und Familienrechts (vgl. BVerfGE 6, 55 [73]); das umfassende an den Staat gerichtete Schutzgebot der Vorschrift ist weder durch einen Gesetzesvorbehalt noch auf andere Weise beschränkt (BVerfGE 24, 119 [135]). Daher ist es auch unzutreffend, bei der Prüfung einer eherechtlichen Norm des einfachen Rechts an Art. 6 Abs. 1 GG nur darauf abzustellen, ob das Grundrecht in seinem Wesensgehalt im Sinne des Art. 19 Abs. 2 GG angetastet werde, denn die mit der Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG normierte äußerste Grenze betrifft die Fälle, in denen der Gesetzgeber zur Einschränkung eines Grundrechts ermächtigt ist. Artikel 9 der Charta der EU Artikel 9 Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte regeln. Sollte die Botschaft ein nationales Visum nach dem Eheschließungsfreiheitsrecht verweigern,so wird sofort Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht,mit dem Antrag,nach Artikel 267 der AEUV diese Klage dem EuGH vorzulegen,mit dem Rechtsanspruch auf Schadensersatz. fons' Änderung: Du hattest bereits 2 Warnungen/Bitten nicht solche romanhaften und verwirrenden Ballast von dir zu geben. Auch hier wurde schon alles wichtige geschrieben und du kramst 40 Jahre alte Bla-Bla-Urteile hervor. Das hilft nicht und stört eher! Daher gibt das nun eine echte Verwarnung ... Nun nochmals zu dir @fons! Du hast das Recht,Beiträge die nicht in dein Konzept passen, auf den " Schrottplatz" zu verbannen. Auch wenn diese der Gesetzgebung entsprechen. Aber wozu ein Forum,wenn rechtsgültige Gesetzestexte verschwinden? Das Eheschließungsfreiheitsrecht beinhaltet das Kennenlernen, gegenseitiger Besuch der Eltern,Kennenlernen des Umfeldes und vieles andere mehr! Oder hat die Botschaft hier ein Mitspracherecht? Wie ist die Rechtslage? Der Botschaft ist Bekannt,die Antragstellerin möchte den Einladenden heiraten,vorher einen Besuch abstatten. Verweigert aber das Visum mit der fehlenden Rückkehrprognose. Derm User @bereli seine Verlobte,kann nun sofort eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin einreichen,mit dem Verlangen nach Artikel 267 der AEUV,diese Klage dem EuGH vorzulegen. Mit Absenderadresse. Mit Adresse und FaxNr. des Verlobten in Deutschland. Klage gegen das Außenministerium von Deutschland,das ist der Diensther er Botschaften. Darum die Klage vor dem VG Berlin. Beweise.: Ablehnung des Visum,mit VerwaltungsNr. Rechtsanspruch auf Artikel 9 der Charta der EU. Rechtsanspruch auf den Vertrag der UN mit Deutschland, über das Eheschließungsfreiheitsrecht, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt von 1969 und 1070. Rechtsanspruch auf das Visum stellen! Mit Fristsetzung und Generalvollmacht für den Verlobten in Deutschland als Rechtsvertreter in ihren Belangen vor dem Gericht und der Bundesregierung. ( Nun kein Palaver hier,der Rechtsanwalt und die Bundesregierung muß nun mit dem Vertreter der Klägerin in Deutschland alles Besprechen.) Wie macht sie das? Er schreibt diesen Text in Deutsch,läßt ihr diesen Text zukommen,per E-Mail oder Fax.,oder per Post. Sie unterschreibt und kann diese Klage per Fax (geht schneller) dem Gericht zukommen lassen. FaxNr.: 0049 30 9014 8790 Nach dem senden per Fax,geht sie zur Botschaft und legt die Klage vor. Was macht die Botschaft? Rücksprache mit dem AA.in Berlin. 1) Nach kurzer Zeit Erteilung des Visum. 2) Die Bundesregierung läßt es auf die Klage ankommen. Als Beispiel führe ich hier die Erteilung einer Visum an,ohne Nachweis der AI Sprachanforderung. http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-rechtsprechung/sprachkenntnisse-ehegatte-nachzug-familienzusammenfuehrungsrichtlinie-bverwg.html Edit: 2 Wochen Pause |
Titel: Re: Mögliche Schwangerschaft - was nun? Beitrag von lenchen am 21.01.2013 um 00:22:08 michas schrieb am 20.01.2013 um 23:04:56:
Ich denke, dass sie da auch noch ein Wörtchen mitzureden hat. |
Titel: Re: Doppel/ Dreifach Staatsbürgerschaft??? Beitrag von chr76 am 22.01.2013 um 08:30:59 Joe195 schrieb am 21.01.2013 um 14:59:58:
Hallo Joe195, Du wirfst in allen Deinen Posts "Staatsbürgerschaft" und "Pass" durcheinander. Ich empfehle >>meinen Post hier<<, damit der Unterschied dieser sehr unterschiedlichen Dinge klar wird. Wie Du siehst hast Du also die deutsche und italienische Staatsangehörigkeit und Deine Freundin die usbekische Staatsangehörigkeit. Ich hoffe ihr habe praktischerweise die zugehörigen (Reise)-Pässe. Da Du (auch) Italiener bist, erhält Deine Freundin sobald Ihr geheiratet habt in Deutschland einen Aufenthaltsrecht nach 2004/38/EC. Das bedeutet 5 Jahre, und Du kannst das komplizierte deutsche Recht vergessen. Achte darauf, dass der Antrag entsprechend gestellt wird! Es kann passieren, dass man versucht Euren Antrag auf dem "nationalen" Weg abzuhandeln. Das würde ich vermeiden. --> Es kann sein dass die unterschiedlichen Aufenthaltsvarianten einen Unterschied bei der -deutschen- Einbürgerung machen (ist z.B. im UK so) - vielleicht kann dazu jemand etwas sagen? Ansonsten würde ich versuchen die italienische Staatsangehörigkeit für Deine Freundin zu bekommen. Denn egal wie lange es dauert die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, der "Versuch" die usbekische Staatsangehörigkeit aufzugeben wird ein kräftezehrendes Unterfangen, und bevor das nicht abgeschlossen ist wird es mit der deutschen Staatsangehörigkeit nichts. Da wäre es für Euch beide praktisch und nervenschonened wenn Deine Frau schon Italienerin ist. Wobei sich dann die Frage stellt, wieso sie überhaupt noch Deutsche werden sollte? Meiner Frau habe in einer ähnlichen Konstellation meine belgische Staatsangehörigkeit "übertragen". Das ermöglicht Aufenthalt hier und Reisen in alle Herren Länder ohne Probleme, also haben wir das mit dem "Deutsch-werden" erstmal aus multiplen Gründen zurückgestellt... Viel Erfolg und alles Gute! Gruss, Christian Mick, [edit]Lebensberatung bitte per PN oder im User. Ggf. neu schreiben, ohne diesen Anteil.[/edit] |
Titel: Re: Studium in Deutschland aufnehmen (Neuseeländerin) Beitrag von wooty am 22.01.2013 um 21:15:53
bump =)
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Titel: Re: Stimmt das ?Hartefall Beitrag von nabil89 am 30.01.2013 um 20:31:34
Ich hoffe,dass noch jemand Stellung nimmt hier :o
[edit]Also nach grad mal ca 30 Minuten ne Antwort anzumahnen ist schon etwas frech - da fällt mir nur der Schrottplatz ein dazu![/edit] |
Titel: Re: Stimmt das ?Hartefall Beitrag von nabil89 am 30.01.2013 um 22:04:45
?? :-?
[edit]mir platzt jetzt gleich der Kragen man! Hier schreiben alle in der Freizeit und nicht auf Befehl!!!!!!!![/edit] |
Titel: Re: FZF zum ungeborenen / Türkei Beitrag von seninaskim am 04.02.2013 um 14:53:32
Hallo Fundiii,
mir geht es gerade so wie dir !Bin in der 24 Woche schwanger und möchte auch das mein Freund zu Geburt nach Deutschland kommt! Alles gar nicht so leicht :'( |
Titel: Re: Kroate wird nach (während?) Strafhaft in D abgeschoben - Beitrag von lili160373 am 07.02.2013 um 22:45:46
Meine Meinung ist,auch wenn sie nicht interessiert...Wenn man was verbockt ,muss man gerade stehen dafür..Ist auf den Satz bezogen er ist aus Kroatien abgehauen um dem Knast zu entkommen.Hoffentlich muss ers da absitzen(Ist sehr unlustig dort im Knast).Fänd ich nicht okay,das hier Steuerzahler bluten müssen dafür und Andere müssen knappsen.
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Titel: Re: Heirat in Marokko - Unterlagenchaos Beitrag von Marine am 11.02.2013 um 11:07:39
Sex vor der ehe , was kann passieren
möchte meinen verlobten diesen Frühjahr heiraten |
Titel: Re: Anonymer hinweis betrug FZF und Staat, (Hartz4) Beitrag von ilkay999 am 12.02.2013 um 22:48:30
ich habe noch nie Geld vom Staat bezogen, zahle wirklich zig tausend Euro Steuern....
Du kennst nur den Vornamen, die Straße wo er wohnt, meinst aber zu wissen wieviel er verdient, wie er verdient und wie er seine Familie rübergeholt hat. Du bist nicht glaubwürdig, wahrscheinlich magst du ihn nur nicht leiden, einfach so.. deswegen hast du auch Angst und willst nicht entdeckt werden. Bist du krank, hast du keine anderen Probleme??? Wenn du ein so guuuter Bürger bist dann arbeite doch ehrenamtlich für deine Stadt, du scheinst zuviel Zeit zu haben. Du stellst so banale Fragen, als wärst du vom anderen Stern, ich weiß nicht wo das Problem liegt???!Mach das was reinhardt dir schreibt. ;D [edit]Eine solch "wertvolle" Antwort in einem Thread, der schon 3 Monate ruht .......... überflüssig. Deine Wortwahl, deine Unterstellungen und dazu deine un- verschämte Art sind hier absolut unerwünscht. Bezähme dich und erspare uns weitere Beiträge in dieser Art.[/edit] |
Titel: Re: It's possible to work in Germany with Italian EU residence permit?? Beitrag von super_gal am 20.02.2013 um 12:39:51
oops. Sorry!
[edit]Gehört auf den Schrottplatz. Da es aber offenkundig wirklich nur ein Versehen war, ziehe ich Dir keine Beiträge ab. - =schweitzer=[/edit] |
Titel: Re: FZF -Deutschprüfung A1 - Wo ? Beitrag von Muleta am 26.02.2013 um 16:44:55 Runenwolf schrieb am 26.02.2013 um 16:35:13:
dazu sag' ich nur ein Wort: :-X - ist vielleicht auch nicht der richtige Ort, um die erstaunlichen "Besonderheiten" dieser Botschaft weiter auszuwälzen. Daddys' [edit]Manchmal ist auch ein Wort eben ein Wort zuviel... [/edit] |
Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Beitrag von Alisa199285 am 28.02.2013 um 02:36:54
Stimmt, das habe ich auch gehört
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Titel: Re: Visum Eheschließung zu Unrecht abgelehnt. Suche Hilfe Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 28.02.2013 um 19:54:27
in der zeit der Remonstration oder in der Zeit der Klage ? Unsere Papiere für die Eheschließung haben noch eine Gültigkeit bis Mai .
Falls hier eine Person ist die beim Konsulat arbeitet, dann möchte ich gerne Fragen: warum werden die Menschen die eingeladen werden nicht richtig angehört ? Warum nicht :(dann würde das nie so sein jetzt. :'( ich hoffe so sehr das sich das irgendwann ändert, das sich Zeit genommen wird, ein Gespräch stattfindet, so wie ich es bei der Ausländerbehörde erlebt habe. Mir wurde zugehört von von der Ausländerbehörde wurde mir auch gesagt : die ausländerbehörde sieht das alles positiv und hat die Zustimmung gegeben. Aber warum wurde Ibrahim nicht gehört :'( es sind doch nicht alle Menschen falsch und schlecht ..wenn mich jemand von der Botschaft in Ankara jetzt hören könnte würde ich sagen wollen :liebe deutsche botschaft in ankara,wenn mich jemand hört, ich bitte euch, macht uns unseren weg nicht so schwer. Ibrahim ist ein sehr guter Ehrlicher Mensch, warum wurde er nicht richtig angehört, er hätte beim Termin alles erklären können, was, warum wieso...dann würden wir jetzt schon zusammen sein :'( dann hätte niemand bedenken gehabt |
Titel: Re: Beglaubigung/Legalisation/Apostille Beitrag von tekschen am 01.03.2013 um 15:30:57
Hi ich habe die Diskussion nachverfolgt und stimme Anjalein zu. Ich habe hier auch was interessantes zu dem Thema gefunden.
link entfernt Gruß fons' [edit]Einen 9 Jahre alten thread aufwärmen, nur um Werbung los zu werden? Mit uns nicht - ab auf den Schrott ;D ursprünglicher thread wurde geschlossen netter Einstieg :-X[/edit] |
Titel: Re: Härtefall? A1 Sprachzertifikat erforderlich? Beitrag von Saxonicus am 01.03.2013 um 18:07:41
Also für mich ist es unvorstellbar, mit einem Menschen längere Zeit zusammenzuleben, ohne mir nicht zumindest Grundbegriffe seiner Sprache anzueignen.
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Titel: Re: verzweifelten Hilferuf !!! Beitrag von solyman am 04.03.2013 um 22:35:42
[quote author=5B4C505B3E0 link=1362282922/8#8 date=1362350586]
nicht Aber in Eurem Fall könnt Ihr Euch nicht auf GG Art. 6 berufen (d.h. Ihr könnt schon, aber es wird abgelehnt). danke für Ihre Hilfe !! leider hatte das Gefühl schon bei der Befragung.Der SA von Abh war echt (no comment).. viell die glauben uns. wenn wir unsere Hautfarbe streichen..leider Es gibt stets den polizeilichen und besonders bei Abh Pauschalverdacht gegen Farbige. :( danke |
Titel: Re: heirat visum familiezusammenführung Beitrag von berliner10555 am 11.03.2013 um 10:27:31 erne schrieb am 11.03.2013 um 09:42:41:
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Titel: Re: Voraufenthaltszeiten nach erloschener NE, Arbeitsgenehmigung und angedrohte Abschiebung. Beitrag von MariaBR am 12.03.2013 um 04:50:38
„Wer vor der Vergangenheit die Augen verschließt, wird blind für die Gegenwart.“ (Richard von Weizsäcker)
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Titel: Re: Fzf deutsch/irak 2 Monate her noch keine Rückmeldung Beitrag von KhanSahib am 15.03.2013 um 16:39:42
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Titel: Re: Einreisemöglichkeit meiner Verlobten Beitrag von KhanSahib am 15.03.2013 um 16:39:58
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Titel: Re: Familiennachzug Beitrag von KhanSahib am 15.03.2013 um 16:40:20
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Daddys' [edit]Kannst du aufhören runzuspammen?!? >:([/edit] |
Titel: Re: Miteinbürgerung von Kindern Beitrag von lightisallaround am 18.03.2013 um 22:42:09
?
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Titel: Re: Einkommen waehrend Einbuergerung-Wartezeit Beitrag von lightisallaround am 18.03.2013 um 22:41:42
?
[edit]Der nette Einstieg gibt nen netten Ausstieg dauerhaft tob dich aus wo du willst aber nicht bei uns [/edit] |
Titel: Re: Nebenjob während Jobsuche? Beitrag von marukami am 19.03.2013 um 13:07:40
Hallo!
Also ich studiere jetzt schon zum zweiten mal, und zwar Politikwissenschaften. Da ich ja kein BAfög bekomme und ausserdem schon über 30 Jahre alt bin, muss ich neben der Uni immer arbeiten. Ich hatte während meiner gesamten Unilaufbahn schon viele unterschiedliche Jobs oder war auch mal ohne, aber das war nie ein Problem. Da ich jetzt endlich einen sehr gut bezahlten Job habe und auch nicht mehr voll- sondern nur teilzeit studiere, konnte ich auch meinen Lebensstandart endlich erhöhen und meine Wohnung renovieren :) habe mir für meine Terrasse erst ein sehr schöne Couch Link entfernt bestellt. Arbeiten neben der Uni lohnt sich ja auch weil man dadurch unabhängig von den Eltern und von Förderungsgeldern ist und sich niemals Sorgen machen muss. ;) [edit] Der Beitrag ist voll für den Schrott - ich bitte Dich eindringlich, Dir unsere NUB zu Gemüte zu führen, bevor Du hier los postest - im Übrigen wüsstest Du dann auch, dass wir kommerzielle Links hier nicht wollen.[/edit] |
Titel: Re: Nebenjob während Jobsuche? Beitrag von Runenwolf am 19.03.2013 um 13:18:03
Dein Beitrag ist ja ganz nett ... aber was für dich als Deutsche gilt, gilt noch lange nicht für ausländische Studenten.
Während des Studiums ist die Ausübung einer Beschäftigung auf insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr beschränkt. Daneben dürfen studentische Nebentätigkeiten ausgeübt werden. Die Frage des TS war auch nicht abgestellt auf die Frage der Erwerbstätigkeit während des Studiums, sondern auf einen Nebenjob während der eigentlichen Jobsuche. Dein Beitrag verwirrt daher. [edit] Ich musste Dich jetzt mitschrotten, Runenwolf (ziehe Dir aber natürlich keine Beiträge ab. Bitte künftig in solchen Fällen den Modalarm benutzen![/edit] |
Titel: Re: Auffoerderung BRD zu verlassen / IT Unternehmer Beitrag von KhanSahib am 20.03.2013 um 17:39:52
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Daddys' [edit]Hör' bitte auf zu spammen... wenn's dir ums PN schreiben geht, dann hätte es auch eine Mail getan. Den Rest deiner Spam- Posts habe ich der Einfachkeit halber gelöscht und deinen Zähler auf "5" belassen... >:([/edit] |
Titel: Re: Arbeiten in BRD mit Mazedonischen Reisepass Beitrag von Fejsal1977 am 22.03.2013 um 12:57:04
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Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen Beitrag von Mrki am 23.03.2013 um 19:52:11
ach bleib doch einfach in russland....
fons' [edit]also solche Kommentare sind mir 2 Wochen Sperre wert [/edit] |
Titel: Re: philippinische Krankenschwestern können bald in D arbeiten Beitrag von udssr am 28.03.2013 um 20:58:16
Ich frage mich, warum man unbedingt Ausländer hereinholen will, wenn man mit den jetzigen im Land schmorenden nicht zurechtkommt?
Es wäre doch viel sinnvoller zuerst alle Diskrepanzen und Missstände zu bereinigen... ::) mick, [edit]Warum habe ich das Gefühl, dass Du Dich nicht lange im Board hälst? Spar Dir derartige Beiträge. [/edit] |
Titel: Re: heirat visum familiezusammenführung Beitrag von hoffen am 29.03.2013 um 11:06:13
löschen
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Titel: Re: heirat visum familiezusammenführung Beitrag von hoffen am 29.03.2013 um 11:06:28
löschen
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Titel: Re: heirat visum familiezusammenführung Beitrag von hoffen am 29.03.2013 um 11:06:54
löschen
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Titel: Re: heirat visum familiezusammenführung Beitrag von hoffen am 29.03.2013 um 11:07:11
löschen
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Titel: löschen Beitrag von hoffen am 29.03.2013 um 11:08:39
löschen
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Titel: bitte löschen danke Beitrag von hoffen am 29.03.2013 um 11:09:27
bitte löschen danke
[edit] Nun isses gut, ja?! >:( - Schau mal in unsere NUB - dann weißt Du, dass hier nicht ohne Weiteres gelöscht wird. - Wenn Du einen beonderen Grund für einen Löschwunsch zu haben meinst, dann schreib eine mail oder PN an das i4a-team - dort wird dann entschieden. - Bitte spamme jetzt heir nicht weiter den thread voll - ich schiebe das Ganze jetzt auf den Schrott! [/edit] |
Titel: Re: Eheschließung mit einem Ausländer (Saudi Arabien) Beitrag von Fullmoon am 03.04.2013 um 20:53:26
Studenten Visum geht auch schhell besonders, wenn er sich für ein Master auf Englisch bewirbt. Studenten Visum kann nachher mit Familiennachzug umgetauscht werden (schon mal probiert und funktiuniert)
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Titel: Re: Asylverfahren Beitrag von Saxonicus am 05.04.2013 um 02:03:11 julietha schrieb am 05.04.2013 um 00:23:27:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1239120082/5#5 Warum habt Ihr denn nicht gleich geheiratet ? Da hättet Ihr Euch dieses ganze Asyl-Theater sparen können, das wäre sicher kostengünstiger gewesen und dann hätte er auch eine Arbeitserlaubnis. |
Titel: Re: Auffoerderung BRD zu verlassen / IT Unternehmer Beitrag von Nadikus am 05.04.2013 um 10:41:17 oo-joe-oo schrieb am 03.04.2013 um 15:41:30:
Und wie ist es ausgegangen? fons' [edit]Das ist eine absolute Frechheit. Neu anmelden um Werbung zu verbreiten. Da bleibt mir die Spucke weg[/edit] |
Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN Beitrag von Grumpy am 16.04.2013 um 12:43:05
...Du solltest es so sehen: Sei froh, dass Dich der deutsche Staat vor einer großen Dummheit bewahrt....
Mehr möchte ich nicht dazu schreiben..... |
Titel: Re: Wohnberechtigungsschein eu Bürger Beitrag von BartNons am 18.04.2013 um 11:44:25
[edit] Link entfernt. Wie sind keine Werbeplattform und kommerzielle Links wollen wir auch nicht. Und Beratung im Rahmen dieses Forums erfolgt ausschließlich auf seriöse Weise, auf der Basis des geltenden Rechts. - Alles in unseren NUB nachzulesen. Halte Dich dran - oder lass es, hier weiter zu posten. - Dieses Post ist nun dort, wo solche Posts bei uns endgelagert werden.[/edit]
[edit]Der Rest von dem Schrott wurde incl. des Users auch entfernt. [/edit] |
Titel: Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen. Beitrag von Kai Stoppel am 22.04.2013 um 13:28:40
Das Strafurteil ist rechtskräftig. Der Staatenloser hat die Geldstrafe eingezahlt und weigert sich dennoch kategorisch weiter, sich einen neuen Staatenlosenreiseausweis austellen lassen.
Auf alle amtlichen Schreibens der Ausländerbehörde und Polizei geht er dahin fleißig, aber lässt sich Staatenlosenreiseausweis dennoch nicht ausstellen. Sitzt und fordert ausdrücklich höchstfreundlich nur den deutschen Pass. |
Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten bei der Einbürgerung Beitrag von Greenarrow am 04.05.2013 um 03:33:56
Bayern ist ein eigenständiger Staat apropo keine solche Einbürgerung möglich ;D:D
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Titel: Re: aufenthalt nach §25 Abs. 5 dann Fiktionsbescheinigung Beitrag von Dan_ am 29.05.2013 um 04:54:07
Also um sich deiner Sache anzunehmen, muss und solltest du nicht nach Ba-Wü deswegen ziehen. Damit will die ABH einfach nur Zeit sparen und die in Ba-Wü die arbeit machen lassen. Zwar stimmt es, dass das Gesetz ein klein wenig variiert von Land zu Land, aber man geht nach dem was war.
Aber verzeih mir, ich muss nochmal meinen Senf dazu geben, auch wenn es primär dir nicht hilft. Mick, [edit]Deinen Senf kannst Du per PN oder im Userforum abgeben. In den Fachforen hätten wir gerne sinnvolle Beiträge.[/edit] Ich komme aus Stuttgart, bin hier geboren, wohne aber noch zuhause, und bei mir wird seit 8 Jahren eine Fiktionsbescheinung ausgestellt, und ich bin auf "ungeklärt" eingestuft. Tue dir selber einen gefallen, bleib in NRW (bin dort geboren). Ich durfte sogar Jahre lang nicht mal den Nachnamen tragen aus meiner GBU, obwohl man denen mitteilte, das ich damit eine Urkundenfälschung begehe. Und ich habe noch nie Sozialleistungen beantragt, habe auch noch NIE gegen das Gesetz verstoßen (Brief & Siegel) .. Daher glaube ich Dir sofort, das die in Ba-Wü 5 Jahre dafür gebraucht hatten, wundert mich das es nicht mehr wurde :wand: |
Titel: Re: ich § 25 abs. 5 und Deutsche Freundin gemeinsame 2 kinder Beitrag von Your Europe am 30.05.2013 um 11:12:50
Über folgenden Link finden Sie Informationen zum Thema Ehe bzw. Paare:
[edit]Kommerzlink entfernt[/edit] |
Titel: Re: Heirat in Pakistan - in Deutschland nochmal heiraten? Beitrag von Your Europe am 30.05.2013 um 15:20:10
Informationen zum Thema Ehe finden Sie unter:
[url=http://xyz[/url] [edit] - Link unkenntlich gemacht - Lass bitte Deine derartigen Einträge - sie bringen in der Sache nicht weiter und riechen sehr nach bloßer Werbung. So was wollen wir hier gemäß unserer NUB nicht![/edit] |
Titel: Re: Student Beitrag von Stanislaw T. am 04.06.2013 um 10:35:49
Wie schon der Mehdi Tlili geschrieben hat brauchst du nur eine Gesetzliche Krankenversicherung, die Kosten ca. 75€. Das reicht vollkommen aus für dich. Aber nicht jede Versicherungsgesellschaft bietet die gleichen Leistungen.
Sehr gut für Studenten ist die xxxx und xxxx Am besten du vergleichst einfach auf dieser Seite was für dich besser passt xxxxxxx, die haben auch einen Live-Chat Beratung [edit] Links gelöscht - Bitte unsere NUB beachten - kommerzielle Vergleichportale wollen wir hier nicht und Empfehlungen zu einzelnen Verscherungen auch nicht im Forum sondern allenfalls per PN - Halte Dich bitte künftig daran![/edit] |
Titel: Re: Krankenversicherung + Deutschkurs Beitrag von Leo2013 am 05.06.2013 um 09:58:17
Hi lenamarija
habe dir einfach eine Nachricht geschrieben. Kuck mal nach. LG |
Titel: Re: Verdacht auf EHE und Visa Erschleichung Beitrag von blue_angle1971 am 09.06.2013 um 15:53:10 eduardo schrieb am 07.06.2013 um 19:54:19:
Du hast eine PN von mir erhalten. |
Titel: Re: Aupair AE in FSJ AE verlängern Beitrag von Saxonicus am 13.06.2013 um 13:43:04 bali6 schrieb am 13.06.2013 um 11:40:00:
Bei Deinem Engagement in der Sache sind derartige Vermutungen nicht unbedingt abwegig. |
Titel: Re: Niveau B1 für NE nach §9 zwingend erforderlich? Beitrag von Korrektor am 14.06.2013 um 04:55:23
Ich finde diese Vorschrift auch interessant:
Verwaltungsvorschrift zum AufenthG 9.2.2.2.2 Eine Härte, bei der nach Absatz 2 Satz 4 von den Voraussetzungen der Nummer 7 und 8 abgesehen werden kann, kann z.B. vorliegen, wenn eine körperliche, geistige oder seelische Erkrankung oder Behinderung die Erfüllung der Voraussetzungen zwar nicht unmöglich macht, aber dauerhaft wesentlich erschwert, wenn der Ausländer bei der Einreise bereits über 50 Jahre alt war, oder wenn wegen der Pflegebedrüftigkeit eines Angehörigen der Besuch eines Integrationskurses auf Dauer unmöglich oder unzumutbar war. Aus den geltend gemachten, nachzuweisenden Gründen muss sich unmittelbar nachvollziehen lassen, dass im Einzelfall eine Erschwernis vorliegt. Aber wahrscheinlich trifft nichts davon auf die Ehefrau des TS zu. Die Vorschrift 9.2.2.2.1 ist auch interessant, aber ich brauche nicht den ganzen Text hier einzufügen. Der TS kann das alles in Google finden, wenn er denkt, dass es ihm helfen kann. Alles Gute, Korrektor |
Titel: Re: Ehegattennachzug Beitrag von lottchen am 14.06.2013 um 12:34:22 Nil23 schrieb am 14.06.2013 um 11:02:45:
Das ist das Leben. Wenn Du was im Leben erreichen willst musst Du immer kämpfen. Dir schenkt niemand was. Je mehr Du hier bei dieser Sache kämpfen musst, desto selbstbewußter und eigenständiger wirst Du. Kann Dir nur weiterhelfen im Leben, auch in anderen Bereichen. Wenn Dein Mann erst mal hier ist, wirst Du ja erst mal die Hauptverantwortung in Eurer Ehe tragen. Ihm zeigen müssen, wie es hier läuft, was wie funktioniert, mit ihm Behördengänge erledigen usw. Auch da wirst Du hier und da sicher wieder kämpfen müssen um etwas zu erreichen. Das ist normal. [edit]Lebensberatung bitte per PN oder im Userforum.[/edit] |
Titel: Re: Niveau B1 für NE nach §9 zwingend erforderlich? Beitrag von Korrektor am 14.06.2013 um 15:38:04 Mick schrieb am 14.06.2013 um 06:39:40:
Es geht nicht um "alle denkbaren Konstellationen", sondern um Verwaltungsschriften, die über Ausnahmen reden. Vielleicht trifft eine dieser Ausnahmen auf die Ehefrau zu, aber du (oder ein anderer Moderator) hat meine Post gelöscht. Zitat:
Es gibt viele Beispiele. Zitat:
Aber hier gab es manchmal auch viel Gestocher, oder? Zum Beispiel Muleta, der alle Forum-Mitglieder überzeugen wollte das § 3b BeschVerfV definitiv nicht auf § 18 Aufenthaltstitel anwendbar sei. ;D Wenn du dich nicht erinnerst, kann ich dir viele Links schicken. Wie auch immer... in diesem Thread habe ich nichts falsches gesagt. Wollte nur den TS informieren, dass es Situationen gibt, wo die Sprachkenntnisse nicht nachgewiesen werden müssen. Wenn ihr meine Beiträge löscht muss ich ihm halt eine PM schicken. Korrektor |
Titel: Re: Gegen Abschiebung klagen? Beitrag von Lotte2009 am 22.06.2013 um 08:39:51
Liebe Keri,
7 Jahre Haft, das ist harter Tobak und sein Vergehen war auch harter Tobak. Ja die Liebe, die lässt einen manchmal verrücktes tun. Möchtest Du das alles wirklich? Ich wünsche Dir viel Kraft und alles Gute, wie auch immer Euer gemeinsamer Weg weitergeht. fons' [edit]Wir sind kein Lebensberatungsforum[/edit] |
Titel: Re: Immer wieder die Familienkasse !! Beitrag von Françoi de la18 am 16.07.2013 um 00:00:28
?
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Titel: Re: Einbürgerung und Arbeitslosigkeit wegen persönlicher Defizite (Behinderung) Beitrag von g.galina am 23.07.2013 um 20:41:16 cycling.heinz schrieb am 22.07.2013 um 18:54:30:
Ich habe ihm in privater Nachricht auf diese katastrofalen Webseiten: .......... .......... hingewiesen. Das ist verboten? oder nein? Ich verzeihung mich dafür! |
Titel: Re: Einbürgerung und Arbeitslosigkeit wegen persönlicher Defizite (Behinderung) Beitrag von Preet am 29.07.2013 um 15:10:14
@ Tippi
siehe Reinhard, auch er hat sich dazu geäußert und da alle gemeint waren, habe ich ein Recht darauf mich gegen diese Aussage zu wehren. >:( |
Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten, nun gibt es mehr Fragen als vorher. Beitrag von lottchen am 31.07.2013 um 15:19:28
Können die Mods diese Galina nicht mal stoppen? Das ist ja echt nervig, immer wieder diese sinnlosen Kommentare zu lesen.
[edit]Wenn Du ein Problem mit einem Post hast, solltest Du den Mod-Alarm benutzen.[/edit] |
Titel: Re: Eheschließung mit Schengenvisa - dt. Botschaft Indonesien/Konsulat Bali Beitrag von Harald45-2 am 06.08.2013 um 23:01:47 Peg schrieb am 06.08.2013 um 22:32:59:
Peg schrieb am 06.08.2013 um 22:32:59:
Vielleicht fallen den Fachleuten legale Tipps ein. Ich als Laie kann dir nur sagen: "Ich möchte in Deutschland Auto fahren..." "Einen Führerschein will ich nicht machen..." Vergleich verstanden? ::) |
Titel: Re: Einreise Ehemann und Hartz 4? Beitrag von Preet am 07.08.2013 um 13:11:24
:)
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Titel: Re: Scheidung in Tunesien - was muss ich beachten ? Beitrag von kasperle am 12.08.2013 um 04:22:18
:#s22: ist der neue Mann auch aus Tunesien ? ;)
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Titel: Re: Keiner will antworten Beitrag von kasperle am 12.08.2013 um 04:34:08
:-/ da kannst du wohl nur warten ... :-[ Trefft euch erst mal in Pattaya ... ich buch euch gern ein gutes Zimmer ... honeymoon suite ... und dann bleibt ihr so lange, bis das deutsche FZV Visum da ist. ::) Es gibt hier viele Russen ... :#s22:
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Titel: Re: Heirat in Gambia Beitrag von kasperle am 12.08.2013 um 04:48:13
" Ich bin einfach nur Ratlos und habe echt angst ihn für immer zu verlieren "
und ich bin der Meinung, dass die Schreiberin auf den Begriff des bezness hingewiesen werden sollte. Hier die www, die gern geloescht werden kann, ich will da keine Werbung machen. http://www.1001geschichte.de/bezness-die-fakten/ aber die Sache ist doch zu offensichtlich ... Gruss aus Thailand ;D 2000 Euro monatlich ... warst du schon mal in Kenia ? Mach da mal Urlaub und geniesse das Leben ... ;) Nach 3 Wochen Strandurlaub kannst du selbst Ratschlaege geben und hast sicherlich keinerlei Angst mehr ihn zu verlieren. ::) Danach kannst du immer noch nach Gambia fliegen ... :D |
Titel: Re: Wir werden nur von Amt zu Amt geschickt... Beitrag von kasperle am 12.08.2013 um 05:17:33 Socke_Sh schrieb am 24.07.2013 um 11:01:55:
1. Rat: heiraten :D dann klappt das auch mit der Krankenversicherung. 2. Rat es kommt noch einiges vom Finanzamt auf dich zu. Du kannst deine Lebensgefaehrtin steuerlich absetzen. Es gibt da ein Urteil Az.: III R 23/07 Leider ist das eine schwere Sache, aber mit gutem Willen der Sachbearbeiterin des FA kannst du steuerlich fast wie verheiratet durchgehen. Das ist dann " eine finanzielle Unterstützung " [edit] Mal zu den hier geschrotteten "Beiträgen" von Dir zusammengefasst: Wenn Du glaubst mit Deiner Art von Postings besonders originell und witzig zu sein, dann irrst Du Dich. Was Du damit hier bei i4a bist ist nur eins: Falsch, ganz und gar falsch! - Deine süffisanten Fragen, anzüglichen "Angebote" und schrägen Tipps widersprechen unseren NUB, und das gucken wir uns hier auf Dauer nicht an. Nur damit Du es weißt! - Halte Dich also künftig an unsere Regeln oder such' Dir eine andere Spielwiese![/edit] |
Titel: Re: Visum abgelehnt - Deutsche Botschaft Ankara Beitrag von kasperle am 12.08.2013 um 05:04:57
:#s22: gratuliere ... freue mich, dass ihr ein Visa kriegt !
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Titel: Re: Sprachvisum - Schwieriger als die Deutsche Sprache, ein Erfahrungsbericht Beitrag von Saxonicus am 15.08.2013 um 18:58:19 Ozelott schrieb am 15.08.2013 um 18:11:30:
[klugscheißermodus] Nein ! Das internationale Kürzel für die Russische Förderation lautet RUS. [/klugscheißermodus] Daddys' [edit][modmodus]und ihr wandert jetzt alle auf den Schrottplatz und überlegt, ob es sinnvolleres resp. inhaltsvolleres zur Ausgangsfrage beizutragen gibt... [/modmodus][/edit] |
Titel: Re: Sprachvisum - Schwieriger als die Deutsche Sprache, ein Erfahrungsbericht Beitrag von Petersburger am 15.08.2013 um 19:22:53
@Klugsch. (Du hast das Wort selbst gewählt!)
In der Russischen Föderation lautet die amtliche Abkürzung für die Russische Föderation "РФ". Daher war Ozelotts Erklärung korrekt. Daddys' [edit][modmodus]und ihr wandert jetzt alle auf den Schrottplatz und überlegt, ob es sinnvolleres resp. inhaltsvolleres zur Ausgangsfrage beizutragen gibt... [/modmodus][/edit] |
Titel: Re: Sprachvisum - Schwieriger als die Deutsche Sprache, ein Erfahrungsbericht Beitrag von tiggger am 15.08.2013 um 19:55:04
Es gibt kein Menschenrecht auf Einreise in den Schengenraum. Das Freizügigkeitsrecht ist ein Auswanderungs, aber kein Einwanderungsrecht.
Daddys' [edit][modmodus]und ihr wandert jetzt alle auf den Schrottplatz und überlegt, ob es sinnvolleres resp. inhaltsvolleres zur Ausgangsfrage beizutragen gibt... [/modmodus][/edit] |
Titel: Re: deutscher mann dschibutische frau Beitrag von Saxonicus am 19.08.2013 um 16:46:13 marcel20er schrieb am 19.08.2013 um 16:01:34:
[lach=ichlachmichwech.gif] Selten so gelacht ! |
Titel: Re: deutscher mann dschibutische frau Beitrag von marcel20er am 19.08.2013 um 17:54:29 Saxonicus schrieb am 19.08.2013 um 16:46:13:
Herzlichen Glückwunsch |
Titel: Re: Die Einbürgerung nach § 10 StAG. Beitrag von clever right am 30.08.2013 um 13:29:43
"Staying of which The uk should go way, last background imaginable what the idea must have recently been similar to at first for people to uncover many way of entertainment. They've performed perfectly intended for independently.
**Link entfernt** |
Titel: Re: Mehr als 6 Monate im Ausland wegen Studium/Praktikum, und jetzt? Beitrag von alenaaa am 05.09.2013 um 10:50:00 Mehdi Tlili schrieb am 07.05.2013 um 07:47:15:
Hallo, ich werde Ihnen gern Frankreich empfehlen weil Frankreich ist traumhaft. Hier habe ich ein Paar Links ueber das Studium in Frankreich gefunden: Daddys' [edit]Links gelöscht... so kann man Werbung für Krankenversicherungen auch verstecken...[/edit] Es war im mein Traum in Frankreich zu leben und ich hoffe ich werde dort leben. Gruss |
Titel: Re: Mit australischem Mann nach Deutschland ziehen Beitrag von Milo am 23.09.2013 um 08:18:44
Stellt einfach ein Eintrack
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Titel: Re: FZF aus der Türkei Beitrag von Milo am 23.09.2013 um 08:16:55
Das hängt vom mehrern sachen ab
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Titel: Re: Ist Arbeitsvisum nach Studium in diesem Fall für mich möglich??? Beitrag von Milo am 23.09.2013 um 08:16:03
Lasst dich nicht verumsichern
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Titel: Re: Domovnica = Staatsangehörigkeit? Beitrag von Milo am 23.09.2013 um 08:13:44
So schnell kann man es nicht verliereb
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Titel: Re: Heirat einer Frau aus Chisinau Beitrag von HarryP am 24.09.2013 um 12:11:39
Man bin ich froh dass ich nicht in Hintertupfingen oder in Tacka-Tucka Land wohne, hahaha...
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Titel: Re: Wird Abschiebung durch Heirat aufgehoben???? Beitrag von Nature am 25.09.2013 um 10:54:30
Ohne Umgangsrecht sehe ich die Chancen auf Nicht-Abschiebung sehr gering.
Das aber alles ohne Gewähr da hier der Fall ja nicht dargestellt wurde. |
Titel: Re: Wird Abschiebung durch Heirat aufgehoben???? Beitrag von Lisa2013 am 25.09.2013 um 11:24:20
Aus welchem Land kommt er?
Frage wegen der Liste von Dokumenten und Verfahren wenn er heiraten will? |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung und jetzt Arbeitslos, was passiert nun? Beitrag von SiLaSamet am 27.09.2013 um 12:33:15
Hi Bigmemo
Das macht die auslânder behörde immer.. Zu meinem Glück warte ich nun seit 6jahren zumal ich alleinerziehend und 2kinder habe.. |
Titel: Re: Erfolgloses Bemühen um FZF seit 6 Jahren ... Beitrag von SiLaSamet am 27.09.2013 um 16:34:30
Ist doch schon gut.. Keiner brauch hier irgendwie jemanden provoziere. Von wegen wahr genommen was soll das eigendlich? Bisschen An wieder Höfflichkeit mal arbeiten.. Echt hey!!
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Titel: Re: Ehegattennachzug/Hartz4/KeinEinkommen/Deutscher/Ausländer Beitrag von Susie456 am 09.10.2013 um 11:26:01
Ich habe ebenfalls eine sollche Frage gestellt und hoffe auf eine schnelle Beantwortung, da ich auch nichts zu diesem Thema gefunden habe.
Lg Susie |
Titel: Re: Scheidung Beitrag von tiggger am 10.10.2013 um 17:25:21 chatwachmeister schrieb am 10.10.2013 um 17:01:58:
Du hast ja doch eine Shift-Taste!!!! |
Titel: Re: Änderung vom Touristenstatus auf Intensivsprachkurs ohne Deutschland verlassen zu müssen Beitrag von Saxonicus am 13.10.2013 um 09:38:17 Marinibieni schrieb am 13.10.2013 um 08:50:05:
in Deutschland kann man kein Visum für Deutschland beantragen. Ein Visum kann man nur in dem Land beantragen, wo man seinen ständigen Aufenthalt hat. Es wird ihm demzufolge garnichts anderes übrig bleiben, als in seine Heimat zurückzukehren, um dann dort bei der deutschen AV (s)ein Sprachkursvisum zu beantragen. Die Ausländerbehörden in Deutschland sind weder befähigt, noch dazu berechtigt Visa zu erteilen. Das liegt allein im Zuständigkeitsbereich der deutschen Botschaften und Konsulate im Ausland. |
Titel: Re: Bekomme ich Kindergeld ? Beitrag von Aras am 13.10.2013 um 20:22:48
Kriegst keine berufsausbildungsbeihilfe?
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Titel: Re: Bekomme ich Kindergeld ? Beitrag von Reni am 14.10.2013 um 11:19:53
Mick, warum hast du den Beitrag von Aras hier verschrottet? Ich überlege auch, ob ihm nicht eventuell Berufsausbildungsbeihilfe zustehen könnte - würde er studieren, wäre er mit dieser AE BaföG-berechtigt.
[edit]Diskussionen zu Admin-Entscheidungen bitte ausschl. per Mail oder PN. Aus diesem Grund wandert dein Beitrag ebenfalls auf den Schrott.[/edit] |
Titel: Re: Bekomme ich Kindergeld ? Beitrag von Lisa2013 am 15.10.2013 um 13:26:51
Ah ja. Ohne Worte. Es war zu meinem Verständnis
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Titel: Re: Sozialhilfe für Ausländer-Ehegattin während Sprachkursen? Beitrag von wuschelhase am 22.10.2013 um 09:48:21
Danke für den Hinweis, hat mir auch weiter geholfen
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Titel: Re: Krankenversicherung Nicht EU Bürger mit Carte sejour Beitrag von wuschelhase am 22.10.2013 um 09:45:09
Warum wird es nicht deutschen Mitbürgern immer wieder schwer gemacht mit ihrem Partner zusammen zu leben
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Titel: Re: Elterngeld Beitrag von wuschelhase am 22.10.2013 um 09:49:33
Danke für die Informationen
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Titel: Re: Ehe in D, Malediver und Deutsche, Sprachvisa umwandeln in FZF Beitrag von wuschelhase am 22.10.2013 um 09:35:48
Ist denn die Familie mit eurer Heirat einverstanden gewesen?
[edit]Bitte unterlasse solch sinnfreie Postings. >:( Solltest du 5 Beiträge für PN brauchen, wende dich ein- fach ans Team. Spam dulden wir nicht.[/edit] |
Titel: Re: Einladung der indonesischen Freundin Beitrag von bia2berry am 28.10.2013 um 16:46:10 Reutlinger schrieb am 28.10.2013 um 16:38:31:
Richtig ;) |
Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten in Sachsen Beitrag von Kevin am 11.11.2013 um 16:20:32
http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=3723b6a94cd9fa976e709e1c9f6506....
Der Link ist wirklich gut |
Titel: Re: krankenschwester Beitrag von Kevin am 11.11.2013 um 16:23:25
Ich denk schon das die Lohnabrechnungen in Deutschland gelegt werden kennen
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Titel: Re: Kroatien (wohnhaft in Deutschland) heiratet Bosnier Beitrag von Kevin am 11.11.2013 um 16:28:19
Wenn sie Arbeitet und genung verdinet sollte alles klapen
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Titel: Re: Einbürgerung als Türke ohne Militärdienst geleistet zu haben? Beitrag von Babera am 12.11.2013 um 13:11:13
Das ist ja mal richtg brutal, dass man sich vom Miltär frei kaufen muss....Wo leben wir denn im Mittelalter. Am besten zahlen die türkischen Mitbewohner noch den Zehnt
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Titel: Re: Plötzlich Staatenlos Beitrag von Babera am 12.11.2013 um 13:16:34
Das mit dem Schwein war bestimmt nicht so böse gemeint wie es hier aufgefasst wurde...:er ist halt nur verzweifelt und macht sich eine wenig Luft....
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Titel: Re: Ermittlunsverfahren wegen vergehnes nach §95 Abs.2 Nr 1b Beitrag von Babera am 12.11.2013 um 13:20:51
wenn du schon einen Anwalt hast dann brauchst du doch keinen Rat mehr. Besser wie ein Anwalt kann das Forum auch nicht sein
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Titel: Re: EB nach § 9 StAG - welche Altersvorsorge wird akzeptiert? Beitrag von Babera am 12.11.2013 um 13:30:59
Hallo,
ich finde gerade das Thema Rente ist sehr schwieriges Thema. Besonders in diesem hier zu lesenden Kontext. Mit den Wartezeit für die Einbürgerung kenne ich mich selbst nicht gut genug aus. Aber sämtliche Beiträge die du selbst eingezahlt hast können dir angerechnet werden.linkgekillt.de im Internet gibt es noch sehr viele weitere Informationen zum Thema Rente. |
Titel: Re: Unterhalt von Vatter Beitrag von Babera am 12.11.2013 um 12:58:45
Kann ich dir nicht genau sagen....Kinder sind in Deutschland für ihre Eltern genauso verantwortlich wie die Eltern für ihre Kinder.(ich meine die Fürsorge, Pflege und Unterhalt. es gibt mit Sicherheit ein paar steuerliche Tricks, die solltet du aber lieber mit einem Steuerberater besprechen
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Titel: Re: Ehe annulieren? Beitrag von Babera am 21.11.2013 um 21:22:28
Ich glaube auch das am besten wäre wenn du dich scheiden lässt..dies klärt alles am besten ab
Daddys' [edit]Spar dir bitte die nichtssagenden Posts, daher Schrott... Wenn es dir um die 5 Posts geht um PNs zu versenden, dann genügt eine Mail ans Team.[/edit] |
Titel: Re: Brauche hilfe...!!!! Beitrag von Babera am 21.11.2013 um 21:21:09
Ich kenne das so wie Bayraqiano
meiner Meinnung nach ist das kind dann Deutsch |
Titel: Re: Sicherheitsüberprüfung und einige Fragen... Beitrag von Babera am 21.11.2013 um 21:25:18
Ich sehe das auch wie AlexZ
verschweige keine fakten..das sehen die garnicht gerne |
Titel: Re: Visum für Studienvorbereitung Private Krankenversicherung? Beitrag von Babera am 21.11.2013 um 19:12:01
Hallo ,
also ich weiß, dass die Versicherungen für Studenten verschiedene Tarife anbieten . Man kann nicht pauschal sagen, dass 300 Euro ausreichen werden. Es ist aber möglich. verschiedene Leistungen aus der Police rauszunehmen. Aus meiner Erfahrung kann ich dir die Empfehlen , hier im Internet, die Tarife und Anbieter mit einander zu vergleichen. Daddys' [edit]Werbelink entfernt und da mal wieder nichtssagend... Schrott. Babera, möchtest du nur spammen oder irgendwann mal was sinnvolles beitragen?[/edit] |
Titel: Re: Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse Beitrag von Babera am 22.11.2013 um 16:42:51
Vorsicht Ämtern mit einer Klage zu drohen kann auch in die Hose gehen
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Titel: Re: Recht auf Gesprächsprotokoll bei der ABH? Beitrag von Babera am 22.11.2013 um 16:43:57
Dieses Recht gibt es nur bei einem Gericht
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Titel: Schule/ Dokument/ WICHTIG Beitrag von Koray am 29.11.2013 um 12:14:26 Hallo letze frage zu den Gesetz Einem minderjährigen Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt besitzt, ist abweichend von § 9 Abs. 2 eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er im Zeitpunkt der Vollendung seines 16. Lebensjahres seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist. Das Gleiche gilt, wenn 1. der Ausländer volljährig und seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist, 2. er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und 3. sein Lebensunterhalt gesichert ist oder er sich in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder einem Hochschulabschluss führt. Also heist es es ich egal ob ich Schüler war oder nicht weil meine Eltern mein Lebensunterhalt geschichert haben ? |
Titel: Re: Trennung Beitrag von Aras am 08.11.2013 um 16:44:43
Du bist ihm unterhaltspflichtig. Wieso soll der Staat jetzt für ihn einspringen?
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Titel: Re: Trennung Beitrag von pauli am 01.12.2013 um 15:08:47
So was gibt es , Heirat und Einreise in 4 Moanaten..... wooow
oder nur ein Tippfehler ...!? |
Titel: Re: AE für 3 Jahre, wenn B1 und Integrationskurs bestanden wurden? Beitrag von Alacrity am 18.12.2013 um 08:48:21 schrieb am 06.12.2013 um 12:09:08:
Afaik gibt es so etwas wie ein Wirtschaftlichkeitsprinzip, an das sich die Verwaltung halten soll. Es ist nun mal nicht wirtschaftlich, die Leute dreimal so oft antanzen und fast dreimal soviel Gebühren zahlen zu lassen wie eigentlich vom Gesetzgeber vorgesehen. (Bei der Höhe der "Gebühren" kommen mir dazu Zweifel, ob das mit dem Äquivalenzprinzip hinkommen kann mit um die € 100 für eine Plastikkarte.) Wenn es das Ziel ist, regelmässig zu überprüfen, ob die Ehe noch gelebt wird, dann wäre das viel effizienter dadurch umzusetzen, dass die Leute verpflichtet werden, eine Trennung mitzuteilen. Abgesehen von den Kosten auf der Seite der Antragssteller/deren Ehegatten kommt dazu, dass die ABHs anscheinend stark ausgelastet sind, so dass es oft zu langen Wartezeiten bei Anträgen kommt. Da ist es nicht sinnvoll, diesen Zustand noch zu verschärfen durch eine Dienstanweisung, die den Arbeitsaufwand, für wohl die Mehrheit der Antragssteller verdreifacht. Wenn da die Judikative der Exekutive nicht Einhalt gebieten kann, läuft imo was falsch. |
Titel: Re: Stellungnahme ABH - Fragenkatalog Beitrag von thomas182 am 20.12.2013 um 15:25:57 tom23 schrieb am 19.12.2013 um 14:59:21:
Ich glaube bin nicht der Einzige, der den Ausgang dieser außergewöhnlichen Sache mit Interesse entgegensieht. |
Titel: Re: fzf beantragt vor 5 monate!? Beitrag von Dadishou am 02.01.2014 um 15:15:31
Aber wenn man das alles für die ABH ausdruckt hat man doch ne Unmenge von Seiten :o
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Titel: Re: Besuchervisum für meine Thailändische Freundin Beitrag von DeltaLimaBravo am 03.01.2014 um 02:28:05
Lieber Solid9,
bitte verstehs nicht falsch wenn ich mit den folgenden Zeilen versuche Dir bissl den Kopf zu waschen ;), ich gönn Dir Dein Glück wirklich von Herzen. Du hast im Praktikum in Thailand ein nettes Mädel kennengelernt, Ihr beide seid recht verliebt und demzufolge auf Wolke 7. Genauso erging es mir selbst vor drei Jahren, mit dem Unterschied daß mein Partner (21) aus den Philippinen stammt. Das Gefühl frisch verliebt zu sein ist überwältigend. Geniesst es beide! An Heirat solltet Ihr beide jetzt momentan auch nicht im Geringsten denken. Heiraten tut man wenn man sich halbwegs sicher ist dass man zumindestens die kommenden zwei drei Jahre einigermaßen gesittet zusammen in einem Haushalt verbringen kann ohne sich gegenseitig die Birne einzuschlagen. Um das festzustellen sollte man zumindestens mal ein paar Wochen zusammen in Alltagsatmosphäre in Deutschland verbringen. Das heisst zusammen ganz normalen Tagesablauf absolvieren und sich auch mal deftig streiten. Das gilt vor allem wenn Deine Partnerinn aus einem ganz anderen Kulturkreis kommt. Hallohoo, Ihr habt doch alle Zeit der Welt! Überstürzt doch bitte nichts ohne jegliche Notwendigkeit. Lade sie zuallererst mal für einen Besuch nach Deutschland ein. Dafür braucht sie ein Besuchsvisum. Und meiner Meinung nach stehen die Chanchen nicht sooo schlecht. Probiert es doch erst mal und falls es abgelehnt wird könnt Ihr immer noch weitere Wege zusammen besprechen. Mein Freund hat mich in den letzten zwei Jahren schon zig mal in Deutschland besucht. Wir haben gegenüber der Botschaft stets mit offenen Karten gespielt und das war gut so. Ich sehe das genauso wie manche Vorredner, wenn Deine Freundinn lediglich in den Semesterferien gerne nach Deutschland will und anschliessend ihr Studium daheim abschliessen will, dann zeugt das schon von einer gewissen Rückkehrbereitschaft. Also malt mal nicht den Teufel an ne Wand wo noch gar keine Wand erkennbar ist ;) Grüßle Chuck [edit]"Köpfe waschen" bitte per Mail oder PN. In den Fachforen ist Lebensberatung unerwünscht (siehe NUB ).[/edit] |
Titel: Re: asyl frage Beitrag von Sowieso am 02.01.2014 um 21:14:58
Liebe Admins!
Ich möchte Euch bitten, diesen Nonsens Thread zu schließen. Der Themenstarter ballert hier mit Formalismen herum, anstatt mal die Fakten auf den Tisch zu legen. Er bleibt schuldig, darzustellen, auf welcher Grundlage er denn als türkischer Staatsangehöriger Asyl beantragt hat und dies nun wieder tun will. Er verschleiert auch seine wahren Beweggründe. Diese sind nämlich, ein aussichtslose Asylverfahren möglichst lange hinzuziehen. Deshalb will er auch vermeiden, zu solchem Asylverfahren an die BRD überstellt zu werden. Da wäre es nämlich mit Hinweis auf die alte Entscheidung schnell vorbei. Dazu ist weder das Asylrecht noch dieses Forum hier da. [edit]Benutze einfach den "Moderator-Alarm". Dafür ist er da...[/edit] |
Titel: Re: :( Beitrag von crni am 05.01.2014 um 19:26:49
wo kann ich privat Nachricht
senden |
Titel: Re: :( Beitrag von crni am 05.01.2014 um 19:38:43 reinhard schrieb am 05.01.2014 um 19:33:19:
Mitarbeiter von Ausländer behorde würde die raten wie sie in Deutschland bleiben kann, super antwort |
Titel: Re: :( Beitrag von crni am 05.01.2014 um 19:40:32
Liebe Sonja ich melde mich Morgen Nachmittag an deine privat mail, keine sorge. Schlaf gut und kopf hoch, verliere deine nerven nicht das ist wichtigste! Liebe Grusse BIH
|
Titel: Re: :( Beitrag von crni am 05.01.2014 um 19:42:17 reinhard schrieb am 05.01.2014 um 19:40:20:
So hat mir nicht mein Rechtsanwalt geraten vor 3 jahre! Liebe Grüsse Reinhardt |
Titel: Re: :( Beitrag von Sowieso am 06.01.2014 um 00:24:04
Al ham dul'Allah, Tippi!
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Titel: Re: Ausweisung eines Freundes Beitrag von Sowieso am 06.01.2014 um 02:08:43
Ich beobachte dies nun hier schon zum wiederholten Male, dass solche sinnlosen (und auch aus rechtlicher und ethischer Sicht äußerst zweifelhaften) Themen gestartet werden:
Der Grund für einen Aufenthaltstitel ist weggefallen und die betreffende Person wird von der Behörde deshalb angeschrieben. Dann wird hier nach "anderen Möglichkeiten" gefragt, den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Was soll das überhaupt? Um warum gibt sich dieses Forum damit überhaupt ab? Im hier vorliegenden Fall: Dem Ausländer wurde der Aufenthalt in Deutschland gestattet, weil unser GG Ehe und Familie schützt und deshalb unser Aufenthaltsgesetz Bestimmungen enthält, die unter genau festgelgten Voraussetzungen einem Ausländer das eheliche Zusammenleben in Deutschland ermöglichen sollen. Nicht mehr, nicht weniger. Wenn das eheliche Zusammenleben wegfällt, ist im Grunde der Aufenthaltstitel bereits nichtig und nicht erst dann, wenn "die Behörde Wind davon bekommt". Und damit ist erst mal die Ausreisepflicht gegeben (abgesehen von eigenständigem Aufenthaltsrecht, was bei nur einem Jahr ehelicher Gemeinschaft aber nicht gegeben ist). Jeder Versuch, nun den Aufenthaltsgrund "on the fly" zu wechseln, ist wohl als "Wirtschaftsasylantentum" zu werten. |
Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28? Beitrag von Sowieso am 06.01.2014 um 00:55:49
Geht es eigentlich noch?
Der Themenstarter hat im Asylverfahren falsche Angaben gemacht. Er ist dafür rechtskräftig verurteilt worden. Der Asylantrag wird demnach nach §30,3 AsylVfG abgelehnt bzw. ist schon abgelehnt worden (kommt aus dem Start-Posting nicht so klar raus), ggf. rückwirkend, falls schon ein Aufenthaltstitel gewährt wurde. Wegen des Sachverhaltes aus §30,3 AsylVfG darf wegen §10,3 AufenthG ohne vorherige Ausreise kein Aufenthaltstitel mehr gewährt werden. Der Themenstarter ist wegen der Ablehnung des Asylantrages und mangels eins Aufenthaltstitels ohne jeden Zweifel ausreisepflichtig. Bei dem vorliegenden Sachverhalt kann er von Glück reden, dass er sich noch nicht in Abschiebehaft befindet. Ein Aufenthaltserlaubnis nach §25,5 AufenthG kommt nicht in Frage. Ein rechtliches oder tatsächliches Ausreisehindernis ist erst einmal nicht erkennbar. Wenn doch vorhanden, so wäre dies selbstverschuldet, weil der Themenstarter hat über seine Identität getäuscht. Soweit die Sachlage. Es bleibt: Ausreise, FZF beantragen. Das wurde hier hinreichend bereits dargestellt. Warum so ein ellenlanger Faden? |
Titel: Re: Zum welchen alter bekommt man die strafe ? Und kann ich aleine Antrag stellen ? Beitrag von Aras am 07.01.2014 um 01:36:58
Saxonicus, verschwende nicht deine Zeit. Das ist hier ein Troll.
Bekannte Nicknames sind Aleksander, Reber, Koray.... http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1386259749/3 |
Titel: Re: Zum welchen alter bekommt man die strafe ? Und kann ich aleine Antrag stellen ? Beitrag von lottchen am 07.01.2014 um 12:24:58
Hatten wir dieses Thema in den letzten Wochen nicht schon x-fach? Wo ein Minderjähriger (unter verschiedensten Nicknames) immer wieder fragt, ob die ganze Familie ihre AE verliert, wenn einer aus der Familie sie verliert, weil er sie unrechtmäßig hat?
[edit]Für derartige Hinweise gibt es den Mod-Alarm. Im Übrigen kann er der Gleiche sein, muss aber nicht, nach derzeitigen Erkenntnissen.[/edit] |
Titel: Re: Besuchervisum für meine Thailändische Freundin Beitrag von Insomnia am 09.01.2014 um 03:07:43 reinhard schrieb am 02.01.2014 um 16:28:11:
Glaubst Du dass deine Thai Freudin wirklich nur zum Besuch kommen will und dann zurück möchte ? Von Ausnahmen mal abgesehen, Nein ! Wollte ich mal als Tip geben |
Titel: Re: Sorgerecht abgegeben nun in der Duldung Beitrag von lausi am 11.01.2014 um 06:38:47 Pebbles0001 schrieb am 09.01.2014 um 12:04:04:
Du könntest mit ihm in Brasilien leben. |
Titel: Re: Deutsche Botschaft Beirut Terminvergabe Beitrag von bm85 am 15.01.2014 um 17:00:22
Hi Yasi,
das ist alles Käse was geschrieben wird und hilft dir nicht weiter! Falls du noch keinen Termin haben solltest, melde dich bei mir, beachte Übrigens dass du in der D. Botschaft in Beirut mehr Unterlagen einreichen musst, als das, was auf der Liste steht. VG [edit]Tolles erstes Posting ... hier ist also alles Käse. >:( Wenn du was zu sagen hast, tu es öffentlich. Wenn du nix Sinnvolles beizutragen hast, lass es einfach. Jemanden gleich nach Reg hier zum Kontakt aufzufordern, hat einen merkwürdigen Beigeschmack und ist nicht so in unserem Sinne.[/edit] |
Titel: Re: verspätete Antragstellung - Fiktionswirkung? Beitrag von erne am 15.01.2014 um 18:55:14 schrieb am 15.01.2014 um 18:47:27:
aber nicht Bayraqiano :-) |
Titel: Re: Ausländerrecht §31 durch meine Frau zu Unrecht! Wie komme ich los? Beitrag von Insomnia am 16.01.2014 um 21:17:30 Modulok schrieb am 16.01.2014 um 18:59:14:
Wenn ich das hier lese bin ich geschockt, aber ich war auch vorher 4 Jahre mit einer ausländischen Freundin zusammen, ich kann dich verstehen. Wir haben zusammengewohnt und ich habe garnicht gemerkt wie die schon lange Zeit vorher allles mit diversen Lügen und ihrer besten Freundin vorbereitet hatte, will nicht in die Details gehen. Was dich angeht, wenn Du selbstständig bist gibts ja Möglichkeiten....andernfalls solltest Du als Arbeitnehmer wenn Du ncicht gerade Eigentumswohnung und Haus besitzt einfach mal für 1 Jahr alles hinschmeissen und von ALG leben bis die Scheidung durch ist, das ist billiger und macht sich bei Gericht gut wenn Du plötzlich Habenichts bist. [edit]Erspare uns derartige Empfehlungen. @Eduard: Ich habe Dich mit geschoben, aber nix gekürzt.[/edit] |
Titel: Re: Ausländerrecht §31 durch meine Frau zu Unrecht! Wie komme ich los? Beitrag von Eduard am 16.01.2014 um 21:34:16 Steve Dash schrieb am 16.01.2014 um 21:17:30:
Das ist m. E. kein guter Ratschlag. Wenn ein Unterhaltspflichtiger vorsätzlich sein Einkommen verringert, dann errechnet das Gericht den geschuldeten Unterhalt auf der Basis des vorherigen Einkommens (sogenanntes fiktives Einkommen). Auf diese Weise entsteht schnell ein stattlicher Schuldenberg... |
Titel: Re: Familienstandsbescheinigung DK / Heirat Chinesin in D Beitrag von Niedersax am 17.01.2014 um 10:32:34
Es gibt aber durchaus Meldebestätigungen, die den Familienstand enthalten. Das war z.B. bei mir so, als ich letztes Jahr für meine Eheschliessung im Ausland eine benötigt habe.
Ob das in DK auch so ist, weiss ich nicht. |
Titel: Re: Anmeldung Ehegattennachzug & Familienstandsbescheinigung Beitrag von Saxonicus am 20.01.2014 um 01:22:38 MrVerzweifelt schrieb am 20.01.2014 um 00:35:31:
Warum tut man sich so etwas an ? Da Ihr ohnehin in Deutschland leben wollt, wäre doch eine Eheschließung in Deutschland der einfachere und bessere Weg gewesen. Damit hättet Ihr Euch diesen ganzen Schlamassel erspart. |
Titel: Re: Familienzusammenführung zum Ungeborenenkind Beitrag von Saxonicus am 22.01.2014 um 19:57:43 Steve Dash schrieb am 20.01.2014 um 17:45:27:
Dann kontaktiere den/die gewünschten Gesprächspartner doch per PN. |
Titel: Re: Kollegen aus dem Ausland bei mir wohnen lassen ? Beitrag von Mono am 30.01.2014 um 04:20:24
Die Meldebehörde informiert auch das Abfallverwertungsunternehmen, d. h. die Kosten für die Müllabfuhr steigen taggenau.
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Titel: Re: Sonderungsregelung-oder Härte-Fälle zur Einbürgerung Beitrag von Saxonicus am 30.01.2014 um 11:56:49 Igor07 schrieb am 30.01.2014 um 10:44:06:
...und weshalb ist es dann so unabdingbar für Dich, unbedingt eingebürgert zu werden ? Meine Frau lebt seit über 30 Jahren hier, hat bisher noch keinen Gedanken an eine Einbürgerung verschwendet und allen diesbezüglichen Verlockungen seitens der Behörden dazu widerstanden. |
Titel: Re: Sonderungsregelung-oder Härte-Fälle zur Einbürgerung Beitrag von Kai Stoppel am 30.01.2014 um 19:49:02
Es gibt keine Einbürgerung für kranke und insbesondere für kranke und alte Ausländer!
[edit] "Kai Stoppel", du hast hier jetzt Sendepause, ob befristet oder unbefristet, wird noch beraten![/edit] [edit]Ergebnis der Beratung: dauerhafter Ausschluss. Bye bye, Kai![/edit] |
Titel: Re: Sonderungsregelung-oder Härte-Fälle zur Einbürgerung Beitrag von Igor07 am 30.01.2014 um 21:25:43 schrieb am 30.01.2014 um 19:49:02:
Schön rassistisch, wie deine PN! Genau deswegen BRD hat sich bis heute mit seiner Vergangenheit noch nicht "versöhnt". Und wie steht doch in der Verfassung? "Die Würde des Menschens ist unantastbar", wenn ich es richtig erinnere. Egal, bist du alt, krank, der Deutsche oder der Russe. Schande!!! für das Land, so zu lesen. Ich finde nur keine Worte. Und wenn ich der Jude dazu wäre? Was dann du noch sagen würdest? Nur zu! Vom kranken und alten Ausländer. fons' [edit]@Igor07 du hast unsere Reaktion gesehen, leider haben wir es zu spät bemerkt - wir sind alle nur in unsrere Freizeit hier... Deine Reaktion ist irgendwie verständlich aber aus meiner Sicht zu sehr verallgemeinernd! Das tut gerade uns als Boardbetreibern schon etwas weh[/edit] |
Titel: Re: Bitte um die Hilfe Beitrag von silvia1980 am 02.02.2014 um 09:29:59
Ich habe Windows neu installiert, aber hat nix gebracht.
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Titel: Re: Ausweisung/ offene Bewährungsstrafe Beitrag von Aras am 07.02.2014 um 07:47:56
Willst du nicht mehr mit deinem Mann in Deutschland leben?
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Titel: FZF... brauche dringend eine kurze Info Beitrag von Inchallah am 09.02.2014 um 07:18:20
Braucht man für eine Familienzusammenführung eine eigene Wohnung???? Oder kann man auch erstmal bei den Eltern wohnen???
[edit]Bitte keine Crossposts[/edit] |
Titel: Re: FZF... brauche dringend eine kurze Info Beitrag von marmelade am 09.02.2014 um 08:48:55
Warum machst du zwei therads auf mit gleichen fragen?
Die Antwort hast du im ersten. [edit]Bitte den Mod-Alarm nutzen.[/edit] |
Titel: Re: Hallo Leute. Bitte um kurze Antwort bezüglich FZF Beitrag von Inchallah am 10.02.2014 um 12:29:24
Man kann auch normal antworten. ... aber anscheinend gibts immer die Sorte, die es eben nicht kann.
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Titel: Re: Heirat mit einem illegalen Ausländer Beitrag von Saxonicus am 10.02.2014 um 12:32:49 har151984 schrieb am 09.02.2014 um 21:41:03:
Mit einer AE als Student wäre doch eine Eheschließung relativ problemlos möglich gewesen. Warum macht man es sich so kompliziert ? |
Titel: Re: Heirat mit Venezuelanerin Beitrag von mannidvd am 11.02.2014 um 11:33:49
Sorry wenn ich hier jemanden in seiner heilen Gefühlswelt wachgerüttelt habe, aber ich habe es heute erlebt am eigenen Leib mit wieviel Respektlosigkeit und Gleichgültigkeit uns begegnet wurde.
Ich will keine Debatte darüber führen, ich hab es erlebt. Meine Frau fühlt so und ich kann sie verstehen. Rassismus kommt in vielen Formen vor, aber nicht jeder Behördenmitarbieter ist so, sorry für die Verallgemeinerung. Ich kann einfach nicht glauben das die vielen Fehler und Fehlinformationen reine Inkompetenz sind. Ich bin sehr enttäuscht über dem Umgang und unserem speziellen Fall, der ja doch sehr dem Alltag entspricht. Ich antworte auch nicht auf den letzten Kommentar vom Experten Daddy, meine Antwort ist für die die meinen erhobenen Zeigefinger als Urdeutscher wahrnehmen wollen. Die viel propagierte Willkommenskultur existiert einfach nicht, oder nur in der Theorie. Die Ausländer die sich darüber beschweren, treffen auch nicht zuerst auf die normale Bevölkerung, sondern zwangsläufig auf die Behörden vor Ort. Und nochmal ich spreche nicht von den Personen oder Auskünften die ich in diesem Forum bekommen habe, sondern ausschließlich von den Erlebnissen vor Ort. |
Titel: Re: Regierungspräsidium rät zu Asylantrag Beitrag von Aras am 11.02.2014 um 13:54:12 reinhard schrieb am 11.02.2014 um 12:45:12:
Ja das stimmt: http://www.youtube.com/watch?v=PaCiJEvHJgw&src_vid=6rQap8uN12Y&feature=iv&annotation_id=annotation_932882713&t=3180 [edit]Im Allgemeinen genügt es zu posten, wenn irgendeine Aussage/Feststellung/Mitteilung NICHT stimmt.[/edit] |
Titel: Re: FZF zu deutschem Kind, allgemeine verwirrung Beitrag von sigi-n am 24.02.2014 um 23:37:31 RainDarastrix schrieb am 24.02.2014 um 22:46:48:
Ja genau das siehst du wiedermal falsch RainDarastrix schrieb am 24.02.2014 um 22:46:48:
Nee, muss sie auch als Ehefrau beantragen, wird nicht frei haus geliefert. Aber zu Glück gibt es ja Tätigkeiten die nicht so schwer sind wie lesen und verstehen fons' [edit]Zügle dich sonst wird aus dieser gelben Karte eine rote [/edit] |
Titel: Re: Nach Abschiebung, Wiedereinreise mit neuem Pass? Beitrag von AFRIKANER am 27.02.2014 um 00:10:56
Ich glaube, Aras hat die Frage sehr gut beantwortet. Das wäre ein Spiel mit dem Feuer, wenn er versuchen würde wieder einzureisen.
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Titel: Re: Spanier arbeitet in Deutschland aber Lebensunterhalt reicht nicht aus Beitrag von Saxonicus am 17.03.2014 um 19:06:54 Kartoffel schrieb am 17.03.2014 um 17:34:55:
Der Besitz von Vermögen mag im Falle Spaniens möglicherweise noch überprüfbar sein. In Drittweltländern ist er das nicht. Mir sind zahlreiche dieser Fälle bekannt, wo hier umfangreiche soziale Leistungen bezogen werden, obwohl in der Heimat erheblicher Immobilienbesitz vorhanden ist und reichlich Mieteinnahmen kassiert werden. Auch die oft monatelange Ortabwesenheit dieser Personen wird nicht oder kaum zur Kenntnis genommen. Die deutschen Behörden interessiert das kaum und zahlt trotzdem. Das gleiche trifft bei Schwarzarbeit zu. Da werden selbst konkrete Hinweise geflissentlich ignoriert. |
Titel: Re: Familienzusammenführung / Deutschnachweis für gabunische Ehefrau Beitrag von pauli am 26.03.2014 um 21:15:51 Floh schrieb am 26.03.2014 um 20:50:04:
Deutschland freut es aber... |
Titel: Re: Mittelmeer Kreuzfahrt single-/ multiple entry Visum? Beitrag von Dung am 05.04.2014 um 20:34:34
hallo warum kann man keine Pn schreiben
[edit]Hier muss man sich die Erlaubnis zum Schreiben von PNs durch sachkundige Beiträge "erarbeiten". :#s22: Neeee im Ernst ...... hör auf zu spamen und wenn du PN schreiben willst, genügt ne Mail ans team. Ich lasse dir die 5 Beiträge .... aber benimm dich in Zukunft.[/edit] |
Titel: Re: Mittelmeer Kreuzfahrt single-/ multiple entry Visum? Beitrag von Dung am 05.04.2014 um 20:34:42
2
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Titel: Re: Mittelmeer Kreuzfahrt single-/ multiple entry Visum? Beitrag von Dung am 05.04.2014 um 20:34:50
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Titel: Re: Mittelmeer Kreuzfahrt single-/ multiple entry Visum? Beitrag von Dung am 05.04.2014 um 20:34:58
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Titel: Re: Mittelmeer Kreuzfahrt single-/ multiple entry Visum? Beitrag von Dung am 05.04.2014 um 20:35:05
5
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Titel: Re: Abgelehntes Schengenvisum, erneuter Antrag über Bulgarien? Beitrag von GRANROCA am 07.04.2014 um 21:49:40
@safur
Was du hier schreibst ekelt mich an... Du fühlst dich in Indien wahrscheinlich wohl, mit dem Gefühl ein "Herrenmensch" zu sein, scheinst kein großes Selbstbewusstsein zu haben... Du solltest eher die Inder die du kennst aufklären was dieser A.H. Für ein Verbrecher war und was deine beiden blauäugigen Schwestern erwartet hätte, wenn sie nach Kriegsende gelebt hätten und die Alliierten empfangen müssten... >:( |
Titel: Re: Familienzusammenführung zum Ungeborenenkind Beitrag von T.P.2013 am 08.04.2014 um 18:49:17
Ja, und dann ggf. nur gegen Quittung. Kleine Anekdote: Bei der Visumbeantragung meines Stiefsohns hatte die (deutsche!) Ortskraft das Wechselgeld für die Gebühren vor sich noch sichtbar liegen und sagte: "Das Wechselgeld haben Sie ja schon zurück?!" ... Kann natürlich auch nur eine kurzfristige kognitive Störung gewesen sein, und keine Berechnung... ;-)
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Titel: Re: Remonstrationsschreiben, Visum wurde abgelehnd keine Rückkehrbereitschaft Beitrag von GRANROCA am 15.04.2014 um 01:45:54
Hallo,
Meine Frau "durfte" auch nicht mit Besuchsvisum nach Deutschland kommen, mangels Rückkehrbereitschaft...sie wollte erstmal schauen ob es ihr überhaupt in Deutschland gefällt... Wir haben uns dann entschieden zu heiraten, damit hatte sie das Recht auf FZF zum deutschen Ehegatten...es hat ihr hier gefallen, also alles gut...sie sagt: "arbeiten muss man überall auf der Welt" Ihr seid verlobt, wollt sowieso heiraten...dann tut es doch, früher oder später muss er seine Firma eh aufgeben, wenn ihr hier zusammenleben wollt... Alles gute Gruß Granroca |
Titel: Re: Großeltern Recht auf Aufenthalt Beitrag von Floh am 15.04.2014 um 07:24:21 Zitat:
der Verweis geht doch direkt auf den §36.. wo ist dein Problem? Zitat:
Zitat:
Link anklicken, NICHT scrollen und LESEN ::) die Leute hier helfen schon "richtig" ;) [edit]Diese Zusammenfassung der vorangegangenen Postings war völlig überflüssig - daher Schrott.[/edit] |
Titel: Re: 2 Pässe und 1 AE/NE für Deutschland Beitrag von idleXtreme am 16.04.2014 um 04:52:30 lottchen schrieb am 14.06.2013 um 09:44:40:
es ist zwar wünschenswert, dass die NE übertragen, bzw. eine separate karte ausgestellt wird, aber nicht zwingende vorschrift. die jetzige NE hat eigene seriennummer und ist unbegrenzt gültig. also theoretisch auch dann gültig, wenn sie aus dem abgelaufenen pass herausgerissen wird. oder eben die seiten mit sämtlichen ein- und ausreisestempeln unkenntlich gemacht werden. kann man sich aber auch sparen, indem man über einen anderen schengener staat einreist, ein halbes jahr wartet und dann eine neuausstellung des - nicht in einem entzugsverfahren zurückgenommenen - AT in auftrag gibt. [edit]1. Das Thema war lange durch 2. Deine Antwort geht völlig an dem Kernproblem "Erlöschen eines AT" vorbei[/edit] |
Titel: Re: Wechsel der Zugehörigkeit einer Region zu einem anderen Staat - Konsequenzen für AE und Visa? Beitrag von erne am 16.04.2014 um 18:42:17 idleXtreme schrieb am 16.04.2014 um 03:24:11:
Bspl.: Deutsche Behörden halten sich für kompentent, gültige ausländische Dokumente zu vernichten. (so z.B. den ausländischen Führerschein, der für den Erhalt eines deutschen FS abgegeben werden muss und welcher dann nach 3 Jahren vernichtet wird --- ohne Worte) |
Titel: Re: von §16 Abs. 4 bis §18 zum Zweck der Beschäftigung Jobwechseln Beitrag von AFRIKANER am 17.04.2014 um 20:41:07
Was ist das für eine Ausländerbehörde!!!! Echt der Hammer. Du hast doch nur Bachelor, oder? Das müsste doch gehen. I don´t get that. Das reicht doch für einen Anfang. Bist Du verheiratet? Hast Du Kinder? Das Gehalt reicht doch für eine Person. Ich habe einen Freund hier in Rheinland-Pfalz, er konnte seinen Status ändern , obwohl er nicht einmal 1000 Euro Netto verdient hat. Gibt es vielleicht zu viele deutsche Arbeitslose in Deiner Stadt? In welchem Bundesland wohnst Du? (Wenn´s nicht Vermessenheit ist zu fragen).
[edit]Meine Güte ...... sind wir beim Quiz??? Du stellst unnötige Fragen, gibt’s nicht eine hilfereiche Antwort - also Schrott.[/edit] |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach §28, Verlängerungsantrag Beitrag von Budweiser am 18.04.2014 um 21:16:36 Runenwolf schrieb am 17.04.2014 um 13:13:39:
Werter Runenwolf, ich habe schon Schwierigkeiten mit Deiner Argumentation Nicht die TE geht auf Konfrontation, sondern die ABH. Aber das ist ein Verständnis das ich oft auf ABHs gefunden habe Für viele ABHs gibt es keine Bürger sondern Untertanen und wenn der Bürger seine Rechte wahrnimmt dann ist es Konfrontation für die ABH. Mein Verständnis für Bürgerrechte sieht sehr anders als zB Deines. Als ich die Äusserung der örtlichen ABH "Bei uns herrscht Freiheit" mit dem Argument "Freiheit herrscht nicht" konterkarierte wurde mir die Denkweise klarer! Grüße Budweiser |
Titel: Re: Abschluss nicht geschaft Beitrag von bastiee am 20.04.2014 um 12:01:27
Das ist eine schwere frage :-/
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Titel: Re: Allgemeine Anwendungshinweise des BMI zum ARB 1/80 Beitrag von bastiee am 20.04.2014 um 12:04:03
Danke für den Link
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Titel: Re: Familienzusammenführung zum Ungeborenenkind Beitrag von Insomnia am 22.04.2014 um 14:49:36
Erst mal herzliches Beileid von aber auch deutliche Kritik von mir !
Du hast mehr rumgeeiert anstatt auf Ratschläge zu hören wie Sie schnell zu Dir nach Deutschland kommen kann. Ich hatte Dir mehrmals den sauberen legalen Weg beschrieben, wenn Du darauf gehört hättest, wäre Sie im 5 Monat mit einem One way Tickt bei Dir in Deutschland gewesen und das Kind wäre vielleicht nicht gestorben. Wie gesagt meine war im 5 Monat schon bei mir in DE , dann habe ich erstmal dafür gesorgt, das Sie mittels einen SV Jobs als Putze in die gesetzliche KV kam, ...das wars dann und nachdem das Kind da war gabs erstmal 3 Jahre AE. Heiraten ist bei FZF Visa zum deutschen Kind überflüssig, da nicht für die AE erforderlich. Jetzt wirds leider bitter für deine Freundin, Deutsch A1 und eine Menge Papierkram, so einfach wie mit FZF zum ungebornen Kind ist es mit FZF als Ehefrau nicht. [edit]Für diesen Tritt unter die Gürtellinie gibt’s [/edit] |
Titel: Re: Heirat mit einem Ghanaer Beitrag von Saxonicus am 29.04.2014 um 11:35:23 info4me schrieb am 29.04.2014 um 02:00:49:
Wohl kaum, denn die TS war seit Erstellung des Beitrags nicht wieder im Forum und ist anscheinend an Antworten auf ihre Anfrage auch nicht mehr interessiert. |
Titel: Re: Besuchervisum für Ägypter Beitrag von Floh am 03.05.2014 um 23:22:10
Huhu, habt ihr schon ne Antwort? Oder kommt die nächste Woche? :)
|
Titel: Re: Hilfe – Ehegattennachzug – Eintragung der Ehe Beitrag von Saxonicus am 20.05.2014 um 12:59:37 Aras schrieb am 20.05.2014 um 12:45:25:
Bitte um Übersetzung. |
Titel: Re: Hilfe – Ehegattennachzug – Eintragung der Ehe Beitrag von Eduard am 20.05.2014 um 13:09:34 Saxonicus schrieb am 20.05.2014 um 12:59:37:
"Too long? didn't read?" |
Titel: Re: Hilfe – Ehegattennachzug – Eintragung der Ehe Beitrag von Saxonicus am 20.05.2014 um 15:27:14 Eduard schrieb am 20.05.2014 um 13:09:34:
Bislang bildete ich mir immer ein, dass ich (obwohl kein deutscher Muttersprachler) über ausreichende Deutschkenntnisse verfüge. Anscheinend habe ich aber doch noch entscheidende Sprachdefizite im Deutschen, denn ich verstehe es trotz Deiner Übersetzung immer noch nicht. |
Titel: Re: Hilfe – Ehegattennachzug – Eintragung der Ehe Beitrag von Eduard am 21.05.2014 um 13:42:15 Saxonicus schrieb am 20.05.2014 um 15:27:14:
Hallo Saxonicus, falls sich das auf Deine sächsische Herkunft bezieht, Dir ist schon klar, dass das moderne Hochdeutsch (Neuhochdeutsch) dank dem Einfluss Martin Luthers zu einem nicht unwesentlichen Teil auf dem Sächsischen (genauer gesagt, den ostmitteldeutschen Mundarten) basiert? Man könnte also sagen, die Sachsen sind zwar keine deutschen Muttersprachler, sie sprechen aber die Mutter der deutschen Sprache :) |
Titel: Re: Wie ist denn jetzt der Aufenthaltsstatus meiner Frau?! Beitrag von Oppa am 26.05.2014 um 00:45:59 Prase2013 schrieb am 05.05.2014 um 19:29:31:
Es geht mich ja nichts an aber warum hast Du deine Frau nicht begleitet? Für mich klingt das so: Ich habe meine Frau mal eben zur Bude geschickt? |
Titel: Re: Freundin nach Deutschland Beitrag von deerhunter am 25.05.2014 um 20:56:02
Genau so, wie Reinhard es beschreibt, ist es
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Titel: Re: German Citizenship by descent Beitrag von tklu am 26.05.2014 um 12:57:53
:)
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Titel: Re: Marokkanische eID als Passersatz. Beitrag von tklu am 27.05.2014 um 21:45:29
yarabi isecker lik ackoya :)
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Titel: Re: Visa bzw AE für Ausbildung für Non-EU Beitrag von Mokus am 27.05.2014 um 23:42:41
Kennt sich jemand aus ?
:) Herzlichen Dank |
Titel: Re: Heirat in Deutschland/Nigeria & Ehegattennachzug Beitrag von tklu am 28.05.2014 um 10:44:36
ich habe keine idee was man alles tun soll, aber ich möchte dir viel Glück wünschen:)
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Titel: Re: Probono anwalt der im ausland hilft Beitrag von Mokus am 29.05.2014 um 09:05:28
Hallo,
die Experten hier benötigen ausführliche Informationen, sonst wird hier keiner was dazu sagen können. Mokus |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung verschwundenes AuPair Mädchen Beitrag von tiggger am 01.06.2014 um 07:30:05
Ehrlich gesagt ich finde es richtig das ihr haftbar seid und ich hoffe eure ABH hat die Dokumente waserdicht gemacht. Meistens liegt auch eine Belehrung dabei.
Mal andersherum: wer sollte Deiner Meinung nach haften wenn jemand mit seiner Unterschrift eine z.B. illegale Einwanderung ermoeglicht? Der Steuerzahler? |
Titel: Re: Familienzusammenführung / Deutschnachweis für gabunische Ehefrau Beitrag von swala tomi am 08.06.2014 um 16:00:24
Ich kann Foudre gut verstehen. Wir hängen auch in der Warteschleife mit diesem
blöden A1 Kurs. Deutsch ist nun mal für einen Ausländer eine schwere Sprache. Es kostet alles ein Haufen Geld, unsere Mädchen gehen auch noch in die Boarding School. Im Moment weiss ich nicht recht was ich machen kann. Wir sind schon seit Dezember 2012 verheiratet und immer noch getrennt. |
Titel: Re: Botschaft meldet sich nicht, trotz vereinbartem Datum Beitrag von TalkingMoose am 12.06.2014 um 09:30:42
Kann mir hier keiner etwas dazu sagen?
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Anmerkung Nr.9? Beitrag von Saxonicus am 16.06.2014 um 12:21:59 Passerati schrieb am 16.06.2014 um 11:12:37:
Guckst Du hier: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#9 Daddys' [edit]@Saxonicus... was soll diese Antwortwiederholerei... Frage um 11:12:37, Antwort um 11:28:34, Nachfrage um 12:02:32, ergänzende Antwort um 12:06:21, dein, zur Antwort #1 identisches Post um 12:21:59... spar dir das bitte oder lies die Antworten zu einer Frage bevor du antwortest...[/edit] |
Titel: Re: Kostenloses Girokonto für nicht-EU-Ausländer Beitrag von idleXtreme am 24.06.2014 um 05:18:38
...
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Titel: Re: Unfreiwilliger werdener Experte in Ausländer-, Behinderten-, Krankenkassen-, usw. - Recht Beitrag von justicia am 26.06.2014 um 15:11:24
hallo kurze zwischen frage . wie hat dein sohn die deutsche staatsbürgerschaft bekommen obwohl er in madagaskar geboren ist ?
lebe selber in istanbul bin deutscher staatsbürger und bekomme demnachst ein kind von meiner türkischen frau in izmir.. danke im voraus ps: wie ist es in madagskar zum leben und fürn urlaub ? günstig ? schön ? |
Titel: Re: Unfreiwilliger werdener Experte in Ausländer-, Behinderten-, Krankenkassen-, usw. - Recht Beitrag von reinhard am 26.06.2014 um 15:28:09 justicia schrieb am 26.06.2014 um 15:11:24:
Steht oben im Profil: deutsch. Der Geburtsort ist völlig egal. ps: wie ist es in madagskar zum leben und fürn urlaub ? günstig ? schön ? [/quote] |
Titel: Re: Ein neues Leben... Beitrag von justicia am 26.06.2014 um 15:17:15
arbeitest du auch ? du könntest für callcenter einfache arbeiten erledigen von zuhause aus
dein mann soll auf jedem fall auf dem bazar arbeiten ! da ist gut geld ! desweiteren kannstdu in der tourismusbrachne arbeiten du kannst deutsch und bestimmt auch englisch ! und noch desweiteren das ist euer leben . ich sage nicht kehrt den rücken zu eurer famillie aber setzt das durch was ihr erreichen möchtet ! ansonsten wird es sehr schwer für euch sein wenn ihr mit den eltern zusammen lebt so ist das nun mal . auf jedem fall arbeitet gibts es genug . . . |
Titel: Re: G'day, Hallo und Servus Beitrag von justicia am 26.06.2014 um 15:09:19
hallo !
wie ist australien ? braucht man da viel geld zum wohnen ? würde gerne mal urlaub da unten machen ............ |
Titel: Re: Neu hier Beitrag von justicia am 26.06.2014 um 15:13:35
warum bist du gespannt und was ist dein anliegen ? :)
fons' [edit]ich hab mal deinen ganzen sinnlosen Postings die nur dazu dienen sollten 5 Posts zu bekommen verschrottet.[/edit] |
Titel: Re: Ausländer Student aus Kamerun;Verheiratet seit 2 Jahren mit einer deutsche Frau Beitrag von Signs am 26.06.2014 um 23:23:27
ehrlich währt am längsten ;)
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Titel: Re: Rueckkehr nach Deutschland aus London Beitrag von queen39 am 28.06.2014 um 17:37:49
alles gute ;)
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Titel: Re: Wie beantrage ich eine Aufenthalts Genehmigung für meinen Mann den ich im Ausland geheiratet habe Beitrag von queen39 am 28.06.2014 um 17:39:42
Deutschkurs ist megawichtig,weis ich aus meinen eigenen erfahrungen.Lg
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Titel: Re: Heiratsurkunde Kosovo Beitrag von queen39 am 28.06.2014 um 17:35:44
das denk ich auch Runenwolf
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Titel: Re: Von frankreich nach deutschland auswandern Beitrag von Signs am 30.06.2014 um 23:53:44
frankreich ist auch ein schönes land und famillie kommt da in erster linie!
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Titel: Re: Von amts wegen abgemeldet ausländer Beitrag von Signs am 30.06.2014 um 23:56:37
hört sich kompliziert an ich hoffe ein
experte meldet sich |
Titel: Re: Von frankreich nach deutschland auswandern Beitrag von idleXtreme am 01.07.2014 um 03:23:17
müsste man aber das studium abbrechen - und schon sind sie für die katz', all die jahre.
etwas unschön - dann doch besser sozialleistungen beziehen. im hinblick auf die allgemeine staatsverschuldung eh nur peanuts. |
Titel: Re: Familienzusammenführung für Syrer Beitrag von Saxonicus am 05.07.2014 um 20:00:24 RASCHIDO schrieb am 05.07.2014 um 19:21:39:
Wie kommst Du denn auf so einen Gedanken oder hast Du dafür Belege ? |
Titel: Re: Kann Deutschestadtsbuergerschaft aberkannt werden? Beitrag von idleXtreme am 06.07.2014 um 13:26:52
ist aber schon interessant, wie sehr einen doch die staatsbürgerschaft von menschen, die niemals wiedergesehen werden beschäftigt.
gegenfrage: war von einer "thaifrau" (so wie du es in dieser form zu verstehen gibst wohl einem menschen "zweiter klasse", mit der daraus resultierenden behandlung) etwas anderes zu erwarten? |
Titel: Re: ich hoffe diese seite kann mir weiterhelfen Beitrag von idleXtreme am 07.07.2014 um 20:35:08
das einfachste wird jetzt wohl wirklich sein, die geburt abzuwarten. aber du hättest schon "damals" nicht resignieren müssen:
deine eltern leben in der brd - wo, wenn nicht bei deinen eltern soll denn der lebensmittelpunkt sein? zeugnisse für 10 klassen am mann - ein unbefristeter aufenthaltstitel steht dir bereits ab schulabgang zu. dann kommt es noch darauf an, was du in der türkei gemacht hast - hast du nämlich bspw. studiert, ist es noch nichtmal die verlagerung des ständigen wohnsitzes, geschweige denn des lebensmittelpunkts! die wiederholte straffälligkeit, wäre - im übrigen genau umgekehrt - ein weiteres indiz für ihn. zumindest jedenfalls nach internationalem masstab. der gedanke über die informierung über die einreise ist gut! ich würde vllt. sogar nicht informieren sondern sie mit der justiz abstimmen. aber nicht, bevor die einreisegenehmigung da ist! idleXtreme schrieb am 07.07.2014 um 20:35:08:
Aha, und wo steht das? Noch dazu so bedingungslos? (wegen Schrottanteil -> Schrott) |
Titel: Re: Einbürgerung während des Studiums Beitrag von Mizo am 17.07.2014 um 14:32:17
das finde ich auch interessant
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Titel: Re: Heiratsvisum Beitrag von Dadishou am 25.07.2014 um 08:35:21
Warum nennt ihr denn Mann eigentlich immer habibi! Wenn schon dann lasst das i weg oder ist das euer Schatz??? >:(
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Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht Beitrag von Saxonicus am 28.07.2014 um 18:08:52 Siggi schrieb am 28.07.2014 um 17:40:23:
Ehrlich ? Vorgestern war in Lwów/Lwiw/Lemberg und Umgebung davon noch nichts zu bemerken. |
Titel: Re: Visum zur Einreise der Eheschließung nach DE Beitrag von Saxonicus am 31.07.2014 um 15:13:52 Diavolina22 schrieb am 31.07.2014 um 14:09:27:
Ob es Gründe gibt, die Deine Befürchtungen gerechtfertigen, kann Dir hier niemand sagen. Das solltest doch Du doch viel besser beurteilen können, da Du Deinen Bräutigam und sein Umfeld (hoffentlich) gut kennst. Zwischenzeitlich zur Lektüre empfohlen: http://forum.1001geschichte.de/viewforum.php?f=4 |
Titel: Re: Visum zur Einreise der Eheschließung nach DE Beitrag von T.P.2013 am 31.07.2014 um 15:34:42
@Saxonicus
Auch wenn Du mit Deiner etwas subtilen Warnung bzgl. der Motivation möglicherweise richtig liegen könntest (oder auch nicht) und man sich generell vor einer weitreichenden Bindung Gedanken über den Geschäfts- / Lebens- / sonstigen Partner machen sollte - dieses von Dir verlinkte "Forum" kann wahrlich für nichts in der Welt als ernstzunehmende Referenz dienen außer vielleicht für... ach, lassen wir das. Gruß |
Titel: Re: Visum zur Einreise der Eheschließung nach DE Beitrag von Saxonicus am 31.07.2014 um 15:49:47 T.P.2013 schrieb am 31.07.2014 um 15:34:42:
Wenn Du Dir mal die Mühe auferlegst, in den Tiefen dieses Forums info4alien zu kramen, findest Du durchaus vergleichbare Fälle, die allerdings nicht in epischer Breite ausgewalzt wurden, sondern sich nur auf die juristischen Aspekte beschränkten. Man sollte aber gelegentlich auch mal zwischen den Zeilen lesen. |
Titel: Re: Visum zur Einreise der Eheschließung nach DE Beitrag von T.P.2013 am 31.07.2014 um 16:09:18
Ja. Mir ist auch bekannt, dass binationale Partnerschaften -sowie im Übrigen auch jede andere- möglicherweise nicht nur und ausschließlich zu 100 % auf reine Liebe basieren. D'accord. Aber das gilt für Deine chinesische(?) und meine kenianische Gattin potentiell genauso, wie für den ägyptischen Verlobten der TS. Auch d'accord.
Mir geht es um das verlinkte "Forum" und die dort schreibenden Protagonisten (besser -innen). Das verlinkte "Forum" ist bestenfalls gut, um ggf. das Entstehen und den Verlauf einer self-fulfilling prophecy von außen zu betrachten. Sonst ist es gut für exakt nix, sofern man ein vernunftbegabter Mensch sein sollte. Sollte man sich jedenfalls als Partnerin eines Nordafrikaners nicht antun... |
Titel: Re: Visum zur Einreise der Eheschließung nach DE Beitrag von nixwissen am 31.07.2014 um 17:45:05 T.P.2013 schrieb am 31.07.2014 um 16:09:18:
Naja, seltenst, was die asiatischen Ehepartner angeht. Chinesinnen schlagen ihre Männer gerne mal aber das hat sicher nichts mit Strafrecht zu tun. Fast nirgendwo auf der Welt wird "Heirat" heutzutage noch mit "Besitzrecht" verbunden, ausser in genau einem Kulturkreis. Zu gefühlten 95% ist die Arabische Welt involviert und davon sind es gefühlte 95% zugezogene Männer die den massiven Stress verursachen. Bei aller PC, sich selbst in die Tasche zu lügen nutzt auch nix. Die TS hat aber bestimmt einen ganz liebevollen Zukünftigen gefunden und wir wünschen ihr alle, daß sie nicht in 1-2 Jahren mit solchen Problemen wieder hier aufschlägt. Gruß, Norbert |
Titel: Re: Visum zur Einreise der Eheschließung nach DE Beitrag von T.P.2013 am 01.08.2014 um 01:11:24 nixwissen schrieb am 31.07.2014 um 17:45:05:
Fein. Fein. Gratuliere.... |
Titel: Re: Visum zur Einreise der Eheschließung nach DE Beitrag von T.P.2013 am 01.08.2014 um 01:18:15 nixwissen schrieb am 31.07.2014 um 17:45:05:
Ich persönlich scheiß schon seit 30 Jhren auf jegliche PC... und wenn die TS in "1-2 Jahren" hier vorstellig werden sollte mit akuten Problemen, bekommt sie hier Hilfestellung zum akuten Problem, ohne dass selbsernannte Auguren von "ich hab's doch gesagt" faseln. Geil, oder? Gruß |
Titel: Re: Abschiebung aber keine Familie im Ausland und in DE geboren. Beitrag von tklu am 09.08.2014 um 17:12:00
ich bin selber Ausländer und ich bin total dafür, kriminelle und gesetzlose deutsche und Migranten muss man in einem Insel schicken, wo keine Menschen gibt. Ich habe kein Verständnis für Verbrecher, Asoziale und Kriminelle. Alle muss man nach meiner Auffassung wegputzen. Dein Bruder ist selber schuld, er ist alt genug und jetzt hör auf zu weinen. Er hat das verdient, was gemacht hat und basta coseeeee
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Titel: Re: Von Indonesien nach Deutschland Beitrag von Saxonicus am 12.08.2014 um 19:39:14 Maikel schrieb am 12.08.2014 um 17:48:13:
Alle Ausländerbehörden in Deutschland arbeiten auf der gleichen Grundlage, dem Aufenthaltsgesetz: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm |
Titel: Re: Scheidung wird nicht anerkannt Beitrag von Bellabianca1978 am 21.08.2014 um 00:02:58
Aras?
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Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Familienzusammenführung Beitrag von Leyla D. am 22.08.2014 um 01:01:24
Hallo,
İch habe folgendes Problem und bitte um Antworten.. İch (24, türkische Staatsbürgerin in Deutschland geboren) habe meinen Mann in der Türkei im Feb. 2014 geheiratet. Wie alle wissen muss ich den Lebensunterhalt meines Mannes für die FZF sichern können, jedoch habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag von 3 monaten und nicht genügend Einkommen. Daraufhin rief ich die ALB an und fragte ob ich doch die VE an einen dritten weitergeben könnte. Mann sagte mir Ja, aber Sie brauchen einen mind. 1 jahr befristeten Job. Meine Einkommensbescheide momentan wären unbrauchbar, da der Arbeitsvertrag nur 3 monate gültig sei. Somit müsste ich den Job wechseln und die drei Monate würden wieder von vorne beginnen. Da mir zugleich andre İnformationen bekannt waren rief ich in der nächst gelegenen ALB an und diese sagten mir man könnte keine VE an dritte zwecks FZF weitergeben. Nun weiss ich nicht genau was ich jetzt darunter verstehen soll, da die İnfos ja ziemlich weit auseinandergehen. Meine Frage: Durch die VE verpflichtet sich doch die dritte Person den Lebensunterhalt zu sichern, wieso ist denn trotzdessen mein Einkommen von bedeutung? Kann man zwecks FZF wahrhaftig keine VE an dritte weitergeben? İch danke vielmals denjenigen die sich die Zeit dazu genommen haben es zu lesen und zu beantworten. |
Titel: Re: dauer einer Abfrage beim Zentraler Behoerden Beitrag von Ukseel am 22.08.2014 um 09:03:24
Hallo hat jemand keine Ahnung hier oder wie!!!!!!!!!!!!! :-[ dachte ich bin heir beim spezialisten bitte antworten Sie mal wenn Sie ahnung haben :-/ :-/
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Titel: Re: dauer einer Abfrage beim Zentraler Behoerden Beitrag von Ukseel am 22.08.2014 um 09:35:21
ein unpassendes Antwort ich sehe keinen :o :o
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Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung für ehemaligen US-Army Mitarbeiter Beitrag von Saxonicus am 23.08.2014 um 13:06:42 habbi schrieb am 23.08.2014 um 11:57:37:
Dann sollte er seine Aufenthaltserlaubnis zum Zuzug zu seiner Tochter beantragen. Die Arbeitserlaubnis ist dann mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 28 ebenfalls gegeben. [edit]Es war lange geklärt, welche AE möglich ist. Und "Arbeitserlaubnis" war kein Thema.[/edit] |
Titel: Re: Brille Beitrag von Saxonicus am 25.08.2014 um 19:56:33 chilindrina schrieb am 25.08.2014 um 19:03:57:
Ich habe auch zwei unterschiedliche Sehstärken, aber 200 € glaub ich einfach nicht. Es gibt auch preisgünstigere Optikergeschäfte. Man muss ja auch nicht jedes Extra mitbestellen. Für meine letzte Brille habe ich (incl. Fassung und unterschiedlichen Gläsern) bei einer weitverbreiteten Optikerfirma 17 €uro bezahlt. |
Titel: Re: Ermessenseinbürgerung nach §8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) Beitrag von Saxonicus am 25.08.2014 um 13:19:17 AFRIKANER schrieb am 25.08.2014 um 12:40:07:
Ich glaube diese Kriterien treffen auf etliche tausend andere Ausländer ebenfalls zu, stellen aber m.E. keine außergewöhnliche Besonderheit dar, die für sich allein zu einer Einbürgerung ausreichen. [edit] Im Normalfall werden für eine Einbürgerung keine außer- gewöhnlichen Besonderheiten gebraucht. Insofern ist der Beitrag nur irritierend.[/edit] |
Titel: Re: Die alte Staatsangehörigkeit aufgeben Beitrag von Saxonicus am 28.08.2014 um 13:42:58 ametim schrieb am 28.08.2014 um 13:30:36:
Dieses Versäumnis musst Du Dir aber nun auch selbst zurechnen lassen, daran sind weder die usbekischen oder die russischen und auch nicht die deutschen Behörden Schuld. Das solche Vernachlässigungen wichtiger Obliegenheiten einem früher oder später vor die Füße fallen und oftmals nur mit größeren Zeitaufwand und erheblichen Kosten zu reparieren sind, sollte doch nicht unbekannt sein. |
Titel: Re: Scheidung wird nicht anerkannt Beitrag von Saxonicus am 28.08.2014 um 13:39:25 sigi-n schrieb am 28.08.2014 um 12:38:39:
Bellabianca1978 schrieb am 28.08.2014 um 12:59:24:
Bei 1.500 km bist Du aber schon weit über Polen hinaus und bereits an der Ostgrenze von Weißrußland. |
Titel: Re: Botschaft.für was 3000 Euro? Beitrag von tiggger am 28.08.2014 um 20:12:27
Und fuer was? Kaffeekasse?
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Titel: Re: Botschaft.für was 3000 Euro? Beitrag von Saxonicus am 28.08.2014 um 21:49:05 tiggger schrieb am 28.08.2014 um 20:12:27:
Das hätte sie doch fragen müssen, als man es von ihr verlangt hat. |
Titel: Re: Remonstration abgelehnt - Erklärung gesucht Beitrag von Aras am 01.09.2014 um 18:38:04
Das ist ein Zitat aus frag-einen-anwalt.
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Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für Baby Beitrag von Saxonicus am 05.09.2014 um 11:03:06 vlatkovr schrieb am 05.09.2014 um 09:29:58:
Das trifft, soweit dieses Gesetz überhaupt schon beschlossen sein sollte, nur auf Personen/Kinder zu, weiche die deutsche Staatsangehörigkeit im Rahmen des Optionsmodells erhalten haben. Für Euer Baby ist jedoch die Optionsregelung nicht anwendbar, weil die grundsätzlichen Voraussetzung bei seiner Geburt nicht gegeben waren. Optionsmodell Ein im Inland nach dem 1. Januar 2000 geborenes Kind, dessen Eltern beide Ausländer sind, ist Deutscher, wenn ein Elternteil im Zeitpunkt der Geburt seit acht Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG). [edit]Die Fragen waren alle beantwortet, daher ===> Schrottplatz[/edit] |
Titel: Re: Mittels FZF aus den USA nach Karlsruhe - wie am schnellsten? Beitrag von cabrio am 06.09.2014 um 19:38:43 Lurkus schrieb am 06.09.2014 um 02:56:52:
Darum bitte ich doch sehr! :) |
Titel: Re: Heirat im laufenden Asylverfahren Beitrag von Tape am 09.09.2014 um 05:55:13
Hast Pn
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Titel: Re: Heirat im laufenden Asylverfahren Beitrag von Tape am 09.09.2014 um 11:10:42
Hast Pn
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Titel: Re: Einreichung von weiteren Unterlagen fuer FZF Beitrag von tiggger am 09.09.2014 um 17:08:18
Wenn Du bei einer der 'beliebteren' ABHs bist kann die Kontaktaufnahme sich abenteuerlich gestalten.
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Titel: Re: Mittels FZF aus den USA nach Karlsruhe - wie am schnellsten? Beitrag von cabrio am 12.09.2014 um 18:34:04 tapir schrieb am 12.09.2014 um 18:14:36:
Ja, leider, so ganz und gar entkommt man dem ganzen Ärger eben nie... :( Aber im Vergleich zu den Katastrophen, die andere hier durchmachen müssen, sind das selbstverständlich nur geringfügige Sorgen. Grundsätzlich ist es ja gut, die Optionen zu kennen, die man hat...wenn man sie denn hat. Dumm ist nur, dass man da eigentlich drauf studieren müsste, um auch nur irgendwie ansatzweise den Durchblick zu haben. Und welcher normale Mensch hat dazu schon Lust und Zeit? [edit]Außer blabla Null Nährwert -> Schrott[/edit] |
Titel: Re: Trennung vom ägyptischen Ehemann.. und dann? Beitrag von fijifranny am 14.09.2014 um 15:11:04
^^^ Naja, wenn man das so sieht hast du schon Recht ! Nur in diesem Fall ist es gemein ! ABER ist ja noch nicht gesagt dass er das vor hat !
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Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia! Beitrag von fijifranny am 13.09.2014 um 20:14:54
also das ganze geht schon seit 2011 und Sie hat noch kein Deutsch gelernt? Das ist wirklich nicht so schwer. Das Goethe Institut bereitet dich direkt auf die pruefung vor. Mann kann auch online Kurse machen ! Also mein Mann und ich wir sind nach Thailand geflogen und haben dort den intensiv Kurs mitgemacht. Er spricht natuerlich kein Thai aber die Lehrer haben sich super um ihn gekuemmert and nach 2 Monaten hat er 84% bekommen (man braucht 60 um zu bestehen)..Ich meine ja nur...falls du mal Urlaub hast oder Ferien koennt Ihr ja 2 Monate in Delhi bleiben ,dort muss es ein Goethe Institut geben,oder? Uhh was hat deine Freundin eigentlich fuer eine Religion? Man weiss so wenig ueber Bhutan, jedoch in den nachbarlaendern ist es ziemlich unueblich "ex freunde" usw zu haben (no sex before marriage and so on)...Na ja viel Glueck...aber wirklich..das A1 ist schon zu machen !
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Titel: Re: Familienzusammenführung als Student / Türkei Beitrag von Russak am 15.09.2014 um 22:22:25 Runenwolf schrieb am 18.09.2013 um 07:27:21:
Auch wenn der "einreisende" ein Kind hat? |
Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia! Beitrag von fijifranny am 16.09.2014 um 09:11:03
Das ganze ist traurig, denn es ist sowiso erstmal ain schwieriges verfahren-auch wenn alle beteiligte einen pass/papiere haben. ICH FINDE: Das man sich manchmal monatelang mit dem kampf gegen die behoerden rumquaelt und sich damit so beschaeftigt, dass man sich garnicht mit dem gedanken beschaeftigt ob man das alles WIRKLICH will und ob man wirklich zusammen passt. aber hoffentlich geht alles gut. Es wird lange dauern und dieses Forum kann helfen. Ich wuerde raten sie so bald wie moeglich in ein online kurs am goethe institut einzutragen,damit sie schon mal anfangen kann deutsch zu lernen...sonnst kann sich es noch laenger hinziehen. aber mich wuerde wirklich interessieren wie es weiter geht !
Daddys' [edit]Und ich finde es traurig, dass du glaubst zu allen möglichen Threads deinen Senf dazugeben zu müssen, ohne inhaltlich etwas beizutragen. Von daher Schrott... [/edit] |
Titel: Re: Neugier: Wohin geht der Einbürgerungsantrag überall hin? Beitrag von Saxonicus am 17.09.2014 um 22:07:35 schrieb am 17.09.2014 um 19:31:14:
Warum fragst nicht einfach dort nach, wo Du Deinen Einbürgerungsantrag abgegeben hast. Die müssten es doch am Besten wissen. [edit]Wir könnten uns das Forum sparen und immer auf die Behörde verweisen... [/edit] |
Titel: Re: Ermessenseinbürgerung mit Passersatz (Reiseausweis für Ausländer) Beitrag von Zlatan am 18.09.2014 um 21:42:26
Irgendwer der mir helfen möchte?
fons' [edit]deine Erwartungshaltung ist schon cool - ist (d)ein Anwalt auch so schnell, wie du hier Antworten erwartest.. das ist für mich schrottwürdig[/edit] |
Titel: Re: Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland Beitrag von lottchen am 22.09.2014 um 16:25:22
Beim TS steht im Profil "verliebt". Das könnte auch der Grund für seinen jetzigen Aufenthalt hier sein. Wenn man das weiterdenkt ist das wohl der einzige Weg (Heirat oder Kind) ihn wieder dauerhaft zu einer AE in D zu verhelfen. Dann muß die Auserwählte nur noch die richtige Staatsbürgerschaft oder die richtige AE haben.
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Titel: Re: Beibehaltigungs Genehmigung nach Auswandern Beitrag von hanspeter5 am 26.09.2014 um 12:41:42
Hey Ocean, bin noch auf diesen alten Thread gestoßen: Hat das jetzt eigentlich doch noch geklappt? Falls nicht kannst du ja mal unter http://www.skytuner.net/de/weltweit/sprache/afghanische_musik.html zumindest ein wenig afghanische Musik per Internetradio hören ... ;)
[edit]Der thread schlummert seit ca 9 Monaten. TS war seit fast 4 Monaten nicht mehr online - außerdem hat dein Post Null sachlichen Nährwert -> Schrott[/edit] |
Titel: Re: Einbürgerung scheitert schon an der Ausbürgerung Beitrag von HeFi am 26.09.2014 um 22:10:34 Leonid schrieb am 26.09.2014 um 21:50:33:
Volle Zustimmung, denn tote Ukrainer können nicht mehr ausgebürgert werden. [edit]was soll diese Scheiße? Das ist Schrott!!! pass auf![/edit] |
Titel: Re: Handschuhehe anerkannt Beitrag von Tape am 27.09.2014 um 08:53:48
Hartz 4 und die Frau bekommt ein Einreisevisum um dann hier auch Hartz 4 zu beantragen....das kann man ja gar nicht glauben...es heißt doch...der Lebensunerhalt muß gesichert sein und eine Arbeitsbescheinigung muß vorgelegt werden....und was passiert dann hier?...Integrationskurs der ja Pflicht ist....DEN bezahlt dann auch das Amt???...( normalerweise 100,- Euro pro Monat die selbst zu tragen sind) das kann doch alles nicht wahr sein....das kann ich nicht glauben...die Arbeitsaufnahme im Januar ist doch auch nicht sicher...Probezeit...befristetes Arbeitsverhältnis....usw...also ich mußte vor 2 Jahren eine Arbeitsbescheinigung vorlegen das ein unbesfristetes und schon lange bestendes Arbeitsverhältnis voraussetzt....eine Frau einreisen lassen mit Hartz 4... :o ...unverantwortlich in meinen Augen... >:(
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Titel: Re: NE in meinem fall erloschen? Brauche Hilfe, bitte! Beitrag von idleXtreme am 03.10.2014 um 06:44:05
ist ja nicht so wie bei den deutschen kinders, nä?
vater schlägt, mutter säuft... und wenn du irgendwann endlich einmal 18 bist - mach bloss, dass du aus dem haushalt kommst und sie beide kennen dich nicht mehr. vllt. mal 'ne sms zum geburtstag - bestenfalls. kleines spässchen am rande - nur damit Muleta nicht menschenseelenallein beim schrotti ist. |
Titel: Re: Ehe mit Krimbewohnerin Beitrag von idleXtreme am 03.10.2014 um 07:13:36 cho schrieb am 02.10.2014 um 18:49:48:
fragt sich nur nach wo - ein krimbewohner der sich mit der kiever republik identifiziert wäre die sprichwörtliche nadel im heuhaufen. Zitat:
zunächst einmal die staatsbürgerschaft wechseln. wobei das selbst eu-bürger machen. massenweise aktuell die letten - in RF sind nämlich die renten grösser. |
Titel: Re: Ehe mit Krimbewohnerin Beitrag von idleXtreme am 04.10.2014 um 02:53:06
wobei sich die krim sich allerdings in einem verfahren, welches streng nach den dahingehenden regelungen der UNO aus der ukraine ausgegliedert hat und dort somit auch keine besatzungs stattfindet. und man hat auch die wahl. und das nicht nur auf dem papier. die einzigen, die sich am beitritt in die föderation stören währen (und auch das nur z.T.) die tataren - einerseits werden ihre (nicht gemäss dem offiziellen prozess registrierten) institutionen geschlossen, andererseits sollen sie aber auch vieles, was unter keiner kiewer regierung jemals denkbar war bekommen haben.
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Titel: Re: Ehe mit Krimbewohnerin Beitrag von idleXtreme am 04.10.2014 um 03:33:21
die aufgabe der ukrainischen staatsbürgerschaft für (ehemalige) krimbürger - da macht die ukraine (bzw. der rest, der von der ukraine, nachdem die delitanten übersee versuchten ihre interessen dort umzusetzen, übriggeblieben ist) derzeit nicht mit. derzeit, weil der kern der vom freien westen anerkannten "regierung" sich für so einiges verantworten müssen wird und an der mauer landet. wobei ich sie alle zusammen - so wie zu stalins zeiten - in einer reihe aufstellen würde, dieses dreckspack.
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Titel: Re: Ehe mit Krimbewohnerin Beitrag von idleXtreme am 04.10.2014 um 11:26:36
im grossen und ganzen, so wie im ansatz - richtig! aber die EU ist nichts weiter als der 51-ste stern auf der flagge der USA, die wiederrum an einer spaltung europas, bzw. am nichtzusammenwachsen des "demokratischen" europas mit dem "ostteil" interessiert sind.
georgien ist stern #52, die ukraine macht seit vorgestern ihre staatsgeheimnisse den nato-deligationen zugänglich - stern #53, für armenien ist das selbe szenarium wie in der ukraine geplant. macht frieden - das sagt sich so leicht. ich will auch gar nicht so sehr ins detail gehen und darauf hinweisen, dass es nicht der donbas ist, der in kiev mordet, vergewaltigt, flüchtlinge, journalisten, mitarbeiter internationaler hilfsorganisationen und selbst die eigenen soldaten (damit die nach wiederrückkehr nicht reden) erschiesst und den westteil des landes einzunehmen versucht. beschränken wir uns auf die eu - keiner will diese widerrechtlichen sanktionen gegen RF, zumal sie vorrangig ja auch der eu schaden aber letztendlich hat die "filiale" keine wahl und macht das, was die direktion der "supermarktkette" in übersee befiehlt, ohne eine alternative zu haben. |
Titel: Re: Ehe mit Krimbewohnerin Beitrag von idleXtreme am 04.10.2014 um 12:23:33 reinhard schrieb am 04.10.2014 um 12:11:35:
ich zitiere nur bis hierhin, weil ich den eindruck gewinne, dass du selbst als flüchtlingshelfer mit "UNO" nicht wirklich was anfangen kannst aber fakt bleibt fakt - die angesprochene beurteilung und umsetzung wird ihr anderweitig und nicht von der russischen föderation verwehrt. in diesem zusammenhang nimmt RF die krimbewohner aus dem gesetz über die verheimlichung bzw. deklaration der doppelten staatsbürgerschaft bis 2016 aus. |
Titel: Re: Aufenthaltstitel abgelaufen, was tun bis der neue da ist? Beitrag von idleXtreme am 03.10.2014 um 07:02:28 Aras schrieb am 01.10.2014 um 18:50:57:
wie schnell sich doch die dinge ändern - zu meinen zeiten gab es für sowas fiktionsbescheinigungen. |
Titel: Re: Aufenthaltstitel abgelaufen, was tun bis der neue da ist? Beitrag von idleXtreme am 04.10.2014 um 03:00:13 reinhard schrieb am 03.10.2014 um 12:01:36:
behörden die den leuten nicht gerne unnötigerweise geld wegnehmen - der war gut. :) |
Titel: Re: Es geht um aufentg 25 abs 3 Beitrag von idleXtreme am 04.10.2014 um 16:34:05
also dafür, dass du weniger als ein jahr auf deutschsprachigem gebiet lebst, beherrschst du die sprache ganz gut - deine grammatik ist besser als bei manch so einem deutschen und selbst die interpunktion stimmt grösstenteils - respekt!
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Titel: Re: Mythen um das Thema Asyl Beitrag von Saxonicus am 06.10.2014 um 12:19:11 Errare_humanum_est schrieb am 05.10.2014 um 22:23:11:
Als ich 1969 über Mauer und Stacheldraht in die Bundesrepublik gekommen bin habe ich auch 150 DM (Begrüßungsgeld) und einen Gutschein für Berufskleidung erhalten und bin 4 Tage später arbeiten gegangen. Zudem brauchte ich für den Rest des Jahres keine Lohnsteuer bezahlen. Im Gegensatz zu den Ausländern heute, brauchte ich keine Arbeitserlaubnis, das war doch ein Vorteil und eine Wohnung habe ich auch bereits nach 6 Wochen bekommen. Für meine Ersteinrichtung hat sich allerdings keiner interessiert, die habe ich mir vom Sperrmüll geholt und von Freunden und Bekannten bekommen. |
Titel: Re: FS in D umschreiben, Lebensrettende Sofortmaßnahmen? Beitrag von Malte1983 am 22.10.2014 um 13:57:18
Leute...bitte sein nett zu einander
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Titel: Re: suche dringend hilfe!!! Beitrag von Malte1983 am 22.10.2014 um 13:55:51 Vinzent2m schrieb am 27.09.2014 um 10:44:26:
Ich kann mich diesen Ratschlag nur anschließen |
Titel: Re: Recht auf Sozialhilfe für bulgarische Mutter mit (deutschem) Kind? Beitrag von Malte1983 am 22.10.2014 um 14:01:34
ich bin gespannt, wie die Ämter dieses Sachverhalt so aufnehmen werden....denn der Staat wird sich gegen Armut anderer Länder schützen und kann die Ausreise verlangen
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Titel: Verlängerung AE 16 mit Studienkredit? Beitrag von daniuz am 09.10.2014 um 11:20:48
Hallo,
Da ich bald kein Bafoeg meht beziehe (Leistungsnachweis) muss ich mit einem anderen Nachweis mein LU sichern. Vorher hatte ich immer den Bafoegbescheid als Nachweis benutzt. Jetzt wurdw mir ein.Studienkredit der KFW Bankengruppe in höhe von 650 euro M bis 2016 bewilligt. Kann ich damit auch meinen AE verlängern? Danke |
Titel: Re: Verlängerung AE 16 mit Studienkredit? Beitrag von Malte1983 am 22.10.2014 um 14:04:58
kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, da der Kredit nicht über die Aufenthaltgsenehmigung aussagt
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Titel: Re: Anspruch auf Bafög Beitrag von Malte1983 am 22.10.2014 um 13:59:52
Wenn Du einen Wiederspruch machen willst....was hast du davon....es wird sich nichts in naher Zukunft ändern
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Titel: Re: Auslaendische firma in De? Beitrag von Malte1983 am 22.10.2014 um 13:46:51
Ich hätte auch gedacht, dass die Firma entsprechend gemeldet werden muss.
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Titel: Re: Rentenansprüche oder Rückerstattung der Rentenversicherungsbeiträge Beitrag von Malte1983 am 22.10.2014 um 13:53:38
Sobald die Staatsbürgerschaft nicht mehr anerkannt ist, wird der Gesetzgeber die Zahlung regulieren. Doch dafür müssen viele Antragsformulare ausgefüllt werden.
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Titel: Re: Heirat mit einem Ghanaer Beitrag von Malte1983 am 22.10.2014 um 13:43:33
Wenn ein schwebendes Verfahren in Spanien herrscht, dann wird die Aufnahme in Deutschland automatisch ausgeschlossen. Damit diese Sperre weggenommen wird, muss der Antrag in Spanien abgeschlossen werden.
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Titel: Re: Bildungsgutschein Beitrag von Malte1983 am 22.10.2014 um 13:38:35
Hallo und guten Tag,
das kann ich so nicht bestätigen. Braucht der Arbeitgeber eine Bescheinigung vom Amt, wird diese problemlos ausgehändigt. Es muss beim Arbeitsamt kein Notfall vorliegen. Die Behörden haben ein Interesse daran, den " Kunden " wieder schnell aus der Statistik uzu streichen. |
Titel: Re: EU-Bürger ohne Aufenthaltsrecht - Ausweisung oder Strafe möglich? Beitrag von niederrheiner am 24.10.2014 um 13:03:29
?
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Titel: Re: FZf Visa Befragung Beitrag von fijifranny am 12.11.2014 um 23:13:27 ClaSai schrieb am 12.11.2014 um 15:50:31:
ClaSai-wirklich? Warum denn gleich zwei Befragungen? Das ist ja interessant ! |
Titel: Re: Mein Verlobter und ich brauchen HILFE Beitrag von Saxonicus am 17.11.2014 um 10:33:03 kindness schrieb am 17.11.2014 um 10:18:04:
Für den Erhalt einer AE ist das aber kein ausreichender Grund. |
Titel: Re: Mein Verlobter und ich brauchen HILFE Beitrag von Saxonicus am 17.11.2014 um 10:54:00 kindness schrieb am 17.11.2014 um 09:51:04:
kindness schrieb am 17.11.2014 um 10:44:34:
Allzu intensiv scheinen Eure Bemühungen, die Angelegenheit in geordnete Bahnen zu lenken, bislang nicht gewesen zu sein. |
Titel: Re: Mein Verlobter und ich brauchen HILFE Beitrag von kindness am 17.11.2014 um 10:57:05
Nein ehrlichgesagt nicht wir haben es immer vor uns hergeschoben ,dumm waren wir ,sehr dumm.
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Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ? Beitrag von fijifranny am 19.11.2014 um 02:06:43
Super ! Die ABH hat bei dir angerufen ? Und die wissen es dauert 2-3 Tage? ist aber nett dass sie es dir sagen und dich nicht haengen lassen ! Hatte heute auch ein befragung, 88 fragen (die auch noch meist mehrere teile hatten) 2 stunden gedauert und manche Fragen sehr gemein. :/ aber alles hat gepasst...
ist doch immer toll wenn bei den Behoerden mal nette Menschen arbeiten !!! Gut dass es geklappt hat ! |
Titel: Re: Einbürgerung für einen ehemaligen Krim-Bewohner Beitrag von jukka1 am 20.11.2014 um 11:36:38
hallo culebra! ich hab das gleiche....! schreib mir bitte privat!
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Titel: Re: Einbürgerung für einen ehemaligen Krim-Bewohner Beitrag von jukka1 am 20.11.2014 um 11:43:24
"Systeminformation:
Du darfst Privatnachrichten erst verwenden, wenn Du mindestens 5 Beiträge geschrieben hast!" ;D ;D ;D sogar hier gibts deutsche bürokratie ;D ;D ;D |
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte Beitrag von Saxonicus am 20.11.2014 um 11:28:28 Birko schrieb am 17.11.2014 um 22:45:58:
Wenn Du ihn heiratest entfallen alle Eure derzeitigen Probleme, dann ist eine uneingeschränkte Erwerbstätigkeit gestattet, als Angestellter oder Selbstständiger, ganz wie Ihr wollt. |
Titel: Re: Mit GÜB über die Schweiz ausreisen? Beitrag von jack28 am 25.11.2014 um 23:35:24 Saxonicus schrieb am 24.11.2014 um 22:07:25:
für männer ja,für frauen sind die gesetze wieder anders. schwangere frau z.b müsste da jetzt nicht antanzen.hätte auch hier aufenthalt bekommen. |
Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen Beitrag von T.P.2013 am 27.11.2014 um 14:32:35 Saxonicus schrieb am 27.11.2014 um 13:48:45:
Ich gönne mir mal den Klugscheißermodus: Das ist grundsätzlich völlig richtig. Im Speziellen gibt es aber schon eine Inlandsbehörde, die Visa erteilen kann -> §14 (2) AufenthG ;-) Gruß |
Titel: Re: Bosnische Kita-Erzieherin, Visum abgelehnt, Remonstration Beitrag von ellerthomas am 09.12.2014 um 17:09:26
:-* 8-)
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Titel: Re: Studium, Nebenjob, Abschiebung Beitrag von Obst88 am 09.12.2014 um 10:47:14
Du hast dich also 1 Jahr illegal in Deutschland aufgehalten und auch noch ohne Arbeitsgenehmigung gearbeitet? Das sieht eher nicht gut aus für dich.
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Titel: Re: Dokumentenüberprüfung bei FZF ungeborenes Kind Beitrag von yous05 am 10.12.2014 um 21:22:46
guten abend zusamen,ich hab leider auch die gleische problem nur mein frau ist im 12woche schwanger aber die wohnt nicht so weit wie bei dir,das ist nur 3h flug,sie hat grade die d antrag abgegiben und wir warten jetzt auf eine antwort,wie lange?und wie leuftweiter? weisse ich nicht.
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Titel: Re: ALG II Leistung erst nach Ablauf von 3 Monaten nach Einreise gestattet! Beitrag von Insomnia am 13.12.2014 um 00:13:39
Wir sind jetzt zum Glück weg vom Jobcenter, seit ein paar Monaten eigenes Gewerbe angemeldet, läuft gut, wenn man bedenkt das wir mit nichts angefangen haben und wir haben unsere Ruhe von sinnlos Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und Hausbesuchen.
Vor 2 Tagen hatten wir einen Kunden besucht und was sehe ich, da hat dem das Jobcenter einen geschickt zum kostenlos Arbeiten im Lager und Büro als Arbeitsgelegenheit im Rahmen eines Praktikums zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Ohne Worte! |
Titel: Studentenvisum, Konsulat RABAT Beitrag von Aminnn am 15.12.2014 um 01:53:45
Liebe Damen und Herren,
Frustriert und seeehr enttäuscht bin, Schreibe ich Ihnen heute diese Nachricht, um der Hilfe zu suchen. Wenn ich den Ablehnungsbescheid meiner ersten Antrag auf Visum bekommen hatte, habe ich mir gesagt, dass es nur ein Irrtum war, Weil mein einziges Ziel in Deutschland, mein Studium weiterzumachen, um einen gutenweltweit anerkannten Abschluss zu erlangen... Also! Ich habe mich noch einmal beim Studienkollegs in Deutschland beworben und viele Zulassungen bekommen und dann einen Zweiten Antrag auf Visum beantragen and guess what!? Eine Ablehnung ! Ja und mit der gleichen Begründung - Keine wesentlichen änderungen gegenüber dem bereits abgelehnten antrag zum gleichen zweck - Es Bestehen weiterhin erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Studienabsichten und am Studienerfolg Ich verstehe die Welt nicht mehr, ich habe ein Jahr meines Lebens verloren, um Deutsch zu Lernen und in Deutschland studieren zu können, und Was bekomme ich dafür ? Ablehnungsbescheide in Form der Beleidigungen ! : ( Ich bin wirklich sehr enttäuscht. Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche, viele Grüße. |
Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia! Beitrag von Neugieriger am 18.12.2014 um 09:31:00
Bescheidene Situation!
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Titel: Re: Ablehnungsgruende Glaubwuerdigkeit fuer den Aufenthalt und Rueckkehrfreiwilligkeit bei Besuchervisum - Was Tun? Beitrag von Neugieriger am 18.12.2014 um 11:50:49
Falschangaben wären das nur dann, wenn man es zum Zeitpunkt der Beantragung wußte. Es soll schon öfters vorgekommen sein, daß der Groschen erst später fiel.
Außerdem muß man sich die Frage stellen, was weniger "korrekt" ist, wenn Deutsche für ihre ausländischen Partner tricksen, um sie vor dem A 1 ins Land zu holen, oder daß der Staat (eingestandene "Inländerdiskriminierung") sie schlechter stellt als andere Ausländer, z. B. sog. Flüchtlinge?! fons' [edit]Bitte erspare uns doch künftig solches Gesülze in den Sachforen.[/edit] |
Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine Beitrag von Neugieriger am 20.12.2014 um 20:54:25
Tja... Und die beiden älteren Kinder bleiben wo sie sind...
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Titel: Re: Über 1 jahr in der türkei Beitrag von Neugieriger am 24.12.2014 um 08:57:43
Anwalt nehmen!
Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, da kann man sich unter Umständen mit dem Geschädigten einigen. Allerdings könnte ein Anwalt auch direkt bei der Staatsanwaltschaft klären, was mit dem Verfahren überhaupt ist. Vielleicht ist es ja auch eingestellt? |
Titel: Re: Heirat mit Malaysierin in Deutschland - Aufenthalt danach in D Beitrag von Doc Holiday am 26.12.2014 um 22:52:52
War klar das sowas nicht in Eure heile "Paragraphen Reiter" - Welt passt.
Was nicht sein kann, das nicht sein darf..... Die Praxis sieht nunmal anders aus. Papier und Paragraphen sind geduldig und werden nunmal nicht immer so angewandt wie der spiessige deutsche es sich wünscht. Ich könnte noch zig Beispiele aus dem wahren Leben nennen. Aber, wie sagen die zwei Polizisten aus Bochum immer: Hier herrscht "Recht und Ordnung".... ::) :-X [edit]Ich verzichte mal auf eine gelbe Karte...[/edit] |
Titel: Re: Besuchervisum verhindern? Beitrag von Neugieriger am 29.12.2014 um 06:31:11 grisu1000 schrieb am 29.12.2014 um 03:14:19:
Was ist er denn nun als in Indien lebender Inder? "Mitbürger"? Nein, Ausländer! "Bürger" sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, sie haben als solche gegenüber Ausländern Vorrechte (wie etwa Wahlrecht), die man in den GG-Artikeln dran erkennt, daß sie mit "Jeder Deutsche" beginnen! Alle anderen sind Ausländer! |
Titel: Re: Besuchervisum verhindern? Beitrag von Petersburger am 29.12.2014 um 08:29:05 Neugieriger schrieb am 29.12.2014 um 06:31:11:
Das ändert aber nichts daran, daß das Ausländerrecht kein zusätzliches Instrument ist, wenn sich Eltern oder (Ex-)Eheleute nicht mehr vertragen. Es gibt dort für Ausländer dieselben Möglichkeiten wie bei Deutschen. Und keine zusätzlichen. Man kann tatsächlich keinem Ausländer Reisen in die Schengen-Staaten pauschal verbieten - weniger würde nichts bringen -, nur weil ... |
Titel: Re: Besuchervisum verhindern? Beitrag von Neugieriger am 29.12.2014 um 10:22:38 Petersburger schrieb am 29.12.2014 um 08:29:05:
Zu 2.: Richtig, bis hin zur Prozeßkostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) in ziviler und freiwilliger Gerichtsbarkeit. Im Übrigen: Das ist auch gut so, man stelle sich vor, wie im vorliegenden Fall würde sich jemand vom ausländischen Partner trennen und ihn dabei ausbremsen können, in DE eine neue Beziehung einzugehen. Ausnahmen wie etwa in "1001 Geschichte" können durch die zuständige Staatsanwaltschaft behandelt werden (Auslandsvertretungen wissen um anhängige Ermittlungs- bzw. Strafverfahren). |
Titel: Re: Besuchervisum verhindern? Beitrag von Petersburger am 29.12.2014 um 11:14:47 Neugieriger schrieb am 29.12.2014 um 10:22:38:
Oder viel simpler: Der Ausländer nimmt mit seinen Deutschland-Erfahrungen eine Arbeit auf, die Reisen nach Deutschland erforderlich macht ... Neugieriger schrieb am 29.12.2014 um 10:22:38:
Das ist nun wieder falsch: Solange kein Eintrag ins AZR erfolgt, erfährt keine AV von solchen Verfahren. |
Titel: Re: Besuchervisum verhindern? Beitrag von grisu1000 am 29.12.2014 um 15:23:03 Neugieriger schrieb am 29.12.2014 um 06:31:11:
Bitte mal die Definition von Bürger bei Duden lesen oder bei Wikipedia. Ich habe nicht von Staatsbürgern geschrieben. Neugieriger schrieb am 29.12.2014 um 06:31:11:
Sie haben nicht allgemein Vorrechte, sondern nur bestimmte. Der Gleichheitsgrundsatz gilt eben auch für ausländische Mitbürger. Nur bestimmte Artikel im GG beginnen mit "Alle Deutsche", viele aber mit "Jeder", "Alle". Zudem gibt es Nachteile beim EU-Recht, weil ihre ausländischen Angehörigen nicht unter die abgeleitete EU-Freizügigkeit falllen. Es ist ein Irrglaube das eine Staatsangehörigkeit nur Vorrechte bringt, vielmehr bringt sie eben auch Pflichten und ggf. Nachteile. |
Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2 Beitrag von Neugieriger am 04.01.2015 um 21:19:01 SarahBonn schrieb am 04.01.2015 um 20:35:14:
Ich bin perplex! Da haben unsere Arbeitslosen so wenig Zeit, sich mal um solch vermeintlich wichtige Dinge zu kümmern. Ja, schreib mal "gründe werden nachgereicht" (Fehler übernommen) - dann geht das gleich in den Müll! Widersprüche müssen begründet werden, man kann allenfalls noch versuchen, weitere später nachzuschieben. Aber selbst das ist nicht sicher. |
Titel: Re: schwerstkranke Mutter pflege von Schwester aus dem Ausland? Beitrag von Neugieriger am 05.01.2015 um 14:07:46 Allemande schrieb am 05.01.2015 um 13:16:30:
Die Antwort war doch deutlich: Das bedarf keiner zusätzlichen Einwanderung, sondern kann vor Ort professionell und unter Berücksichtigung der lokalen Arbeitsmarktlage erledigt werden: Aras schrieb am 05.01.2015 um 09:54:05:
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Titel: Re: schwerstkranke Mutter pflege von Schwester aus dem Ausland? Beitrag von Neugieriger am 05.01.2015 um 14:16:29 Allemande schrieb am 05.01.2015 um 14:11:33:
Noch mal, was dem deutschen Arbeitsmarkt und der momentanen Lage (Pegida) hilft (wobei der zweite Teil ein Witz ist und den dauerhaften Zuzugsgedanken bestätigt): Allemande schrieb am 05.01.2015 um 13:16:30:
Die Antwort war doch deutlich: Das bedarf keiner zusätzlichen Einwanderung, sondern kann vor Ort professionell und unter Berücksichtigung der lokalen Arbeitsmarktlage erledigt werden: Aras schrieb am 05.01.2015 um 09:54:05:
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Titel: Re: schwerstkranke Mutter pflege von Schwester aus dem Ausland? Beitrag von Neugieriger am 05.01.2015 um 14:22:20 Allemande schrieb am 05.01.2015 um 14:11:33:
;D Irgenwie scheint man uns für dämlich zu halten... |
Titel: Re: schwerstkranke Mutter pflege von Schwester aus dem Ausland? Beitrag von Neugieriger am 05.01.2015 um 14:42:30 Aras schrieb am 05.01.2015 um 14:21:06:
Hast ja schon einmal versucht, mich zu denunzieren - hat nicht geklappt. Darum noch einmal, was sie tatsächlich wollen - und ich fühle mich von solchen Attacken gewisser "Kultur"-Kreise als deutscher Akademiker verarscht: Allemande schrieb am 05.01.2015 um 14:11:33:
Es geht um einen dauerhaften Aufenthalt! |
Titel: Re: schwerstkranke Mutter pflege von Schwester aus dem Ausland? Beitrag von Neugieriger am 05.01.2015 um 15:23:51
Klar, deutsche Diskussionskultur!
Daddys' [edit]Du merkst es nicht, oder? Wenn es dir hier nicht gefällt, dann darfst du dir gerne eine andere, deinen Antworten entsprechende Diskussionsplattform suchen... BTW, ein Blick in die NUB dürfte helfen! Und nein, es bedarf keines Kommentars oder einer PN hierzu![/edit] |
Titel: Re: Besuchsreise mit VE - mein Besucher ist arbeitslos Beitrag von Neugieriger am 07.01.2015 um 04:56:18
Möglichkeiten gibt es schon, man muß sie nur kennen!
Wir haben den Sohn meiner Frau und deren Schwester problemlos nach DE bekommen: Keine Arbeit, kein Vermögen... Nix. Kannten aber die richtige Adresse! |
Titel: Itll be a conundrum for opponents Beitrag von jinpan1234 am 07.01.2015 um 04:35:44
"You miss one, you hit one," Vick said. "We had one that was close, but you just have to keep firing until you get one. You are not going to hit them all. We wish we could. Next week you may hit them all. It all depends." The Eagles face former coach Andy Reid and the unbeaten Kansas City Chiefs (2-0) on Thursday night. The Chiefs already have matched their win total from 2012 and will be looking to win a game thats significant to their new coach. Defensive co-ordinator Bob Sutton obviously has to devise a plan to stop Philadelphias high-powered offence. Will he try San Diegos approach? "How do you stop the Eagles offence?" McCoy said. "What do you want to do? Do you want to try to stack the box and completely take away the running game out of the game? That happens and (we) wind up with 400 yards passing." Itll be a conundrum for opponents all year. wholesale nfl jerseys . Brooks and Harrison, along with tackle Walter Jones and coach Tony Dungy, were the first-year eligible candidates to make the cut from 126 to 25. Brooks won a Super Bowl with Tampa Bay, while Harrison and Dungy were champions with Indianapolis. nfl jerseys china . The London club made the announcem
Daddys' [edit]Einen Thread eröffnen um Werbelinks zu plazieren? Nicht hier! BTW, Links gelöscht...[/edit] |
Titel: Re: Studium und Sprachkenntnisse Beitrag von baudouin66 am 09.01.2015 um 11:13:05
Remon, in Zweijahren Zeit, hast du nicht geschaft den TestDAF oder den DSH zu bestehen. Du bist also StudierUNFÄHIG uns musst Deutschland verlassen. Du nimmst die Platz weg, von seriöse Leute die wirklich gut sind und auch zum studieren nach Deutschland kommen wollen.
Schämst du dich nicht? und jetzt müssen wir hier dich helfen eine Umweg zu finden um weiter hier "nicht zu studieren" oder dich weiter als "Tourist" zu verhalten. Ich hoffe diese Forum, für Leute wie du keine Hilfe bietet. Holst du dich eine Fiktionbescheinigung und versucht den TestDAF 4x4 oder den DSH 2 zu schaffen Viel Erfolg [edit]Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Erstklassiges Schrottposting[/edit] |
Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind Beitrag von Pikanto am 10.01.2015 um 07:11:35
bitte antworten danke seeeeeeeehr ,,, bin fassungslos
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Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz Beitrag von pike86 am 12.01.2015 um 14:56:36
Da muss ich nun doch schmunzeln, das Goethe Institut wird sogar mit eigenem Link und Abkürzung als GI beworben, eine andere Seite mit demselben Angebot was anderen helfen(!!!) könnte wird zensiert.
Nun denn ich bin raus hier, nach anfänglicher toller Hilfe tendiert das hier mehr und mehr zur Unfreundlichkeit. |
Titel: Re: Vor 15 Jahren nach der Haft Abgeschoben wieder Einreise Möglich ? Beitrag von Neugieriger am 21.01.2015 um 11:41:30
Drei Jahre zeitige Freiheitsstrafe als "Jugendsünden" und Diebstähle hinzustellen, ist schon sehr keß!
Um auf das Strafmaß zu kommen, muß man sich mächtig ins Zeug legen. Was mir auch spanisch vorkommt: Nach 15 Jahren erwachen Sehnsucht nach Eltern und Freunden? Und warum kommen die nicht mal in der Türkei vorbei? |
Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen Beitrag von Aras am 27.01.2015 um 19:58:14
Zumal.. Politikwissenschaft und im Coffee Shop? Naja gut... wir haben ja auch studierte Germanisten als Taxifahrer
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Titel: Re: Ausreise bei schwerer Erkankung? Beitrag von Neugieriger am 30.01.2015 um 07:32:25 Paulino schrieb am 29.01.2015 um 23:19:02:
Spätestens hier wird klar, worum es tatsächlich geht. Ich halte alles um die angebliche Krankheit für ein Märchen. Ich habe einige Fälle mit Krebs und Therapie miterlebt, da kam keiner auf den Gedanken arbeiten zu wollen. Vermute mal, daß er zum Amtsarzt geschickt wird und spätestens dann der Tanz zu Ende sein wird. |
Titel: Re: Ausreise bei schwerer Erkankung? Beitrag von namaskaram am 30.01.2015 um 07:39:51 Neugieriger schrieb am 30.01.2015 um 07:32:25:
Es macht einen riesigen Unterschied um welche Art von Krebs es sich handelt und wie dieser behandelt wird! Es kann durchaus sein, dass man nur kurz krank geschrieben wird und durchaus weiterhin seiner Arbeit nachgehen kann. Und dass man überlegt wie man den Kredit zurückzahlen will, ist doch auch legitim. Und manchmal weiß man noch gar nicht, was an Therapie auf einen zu kommt und hofft einfach, dass sich nicht viel ändern wird. Daddys' [edit]Da das Bezugspost geschrottet wurde, musste der Beitrag (abzugslos) folgen... Ab und an ist ein ModAlarm hilfreicher![/edit] |
Titel: Re: Sirene Italien Beitrag von Saridda am 07.02.2015 um 01:04:25
das ging ja dann am schluss ziemlich schnell .... warum dauert das bei mir nur so lange :-[ :-[ :-[ :-[ :-[edit]Dieses Posting an einen 5 Jahre ruhenden Thread zu
hängen ..... völlig überflüssig.[/edit] |
Titel: Re: Eheschließung in Deutschland Beitrag von kitty504 am 18.02.2015 um 00:35:19
brauche auch einen termin nicht Persönlich.bei paki deutsche embassy
es ist aussichtslos. ..alles ausgebucht wie mache ich das am besten Daddys' [edit]Du hast bereits einen eigenen Thread mit dieser Frage. Was glaubst du, warum deine letzten Posts von hier verschoben wurden? Bleib' bitte in deinem Thread, hier wird geschrottet![/edit] |
Titel: Re: Von Au Pair AE --> Studium AE bzw. Sprachkurs Beitrag von Lindi am 16.02.2015 um 16:15:37
Ich empfehle immer den Au-pair Personen, entweder beim Goetheinstitut einen Kurs zu belegen oder auch Kurse im Internet, davon gibt es viele, auch kostenlos.
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Titel: Re: Von Au Pair AE --> Studium AE bzw. Sprachkurs Beitrag von Lindi am 16.02.2015 um 16:17:07
Ich empfehle hier, sich mit einem International Center, die es an allen Unis und FH's zwischenzeitlich gibt,. in Verbindung zu setzen, am besten persönlich vorsprechen.
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Titel: Re: Reisen außerhalb des Schengenraums mit Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Aras am 24.02.2015 um 16:09:15
Also Mexiko und DomRep haben in den letzten 20 Jahren keine islamistisch motivierte Terroranschläge erleben müssen. Die USA schon. Deutschland wird von den USA sogar teilweise als Hort von Terroristen betrachtet. Selbst wir als Deutsche müssen uns für "Visa Waiver" Programme anmelden, was im Grunde verkappte Visa-Vergabesysteme sind.
Daddys' [edit]Was hat die Aussage mit der Frage der TS zu tun? Und dann noch User-Niveau in einem Fachthread = Schrottplatz![/edit] |
Titel: Re: Frau aus der Ukraine einladen Beitrag von Neugieriger am 22.02.2015 um 15:05:44
Warum nicht zwie Monate? Wenn sie ohnehin keine Arbeit hat...
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Titel: Re: Frau aus der Ukraine einladen Beitrag von Neugieriger am 22.02.2015 um 16:11:07
ENHO, hast eine Nachricht.
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Titel: Re: Konsultationsverfahren Beitrag von Neugieriger am 28.02.2015 um 10:49:03
Wenn in Deutschland Amtssprache Deutsch ist, wird sie in Italien wohl italienisch sein, oder?
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Titel: Re: Russin in Deutschland heiraten. Ich bin überfordert. Beitrag von Neugieriger am 03.03.2015 um 05:14:13 Chrissi7 schrieb am 03.03.2015 um 02:32:37:
Wie schafft man das? Würde ich auch gern machen. |
Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern Beitrag von c4r1 am 04.03.2015 um 17:07:53
ist das sicher?
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Titel: Re: Verreisen mit Fiktionsbescheinigung Beitrag von c4r1 am 04.03.2015 um 17:09:20
soweit ich informiert bin hat die DomRep mit Deutschland auch kein Auslieferungsabkommen.
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Titel: Re: illegale Migranten bei der Mitfahrgelegenheit Beitrag von Neugieriger am 05.03.2015 um 10:13:12
Staatsbürgerschaften (oder Ethnien) erkennt man z. B. an z. B. an Gesichtern.
Ich konnte z. B. in den 80ern Nahostler usw. unterscheiden. Dann hatte ich vier Jahre eine Perserin als Freundin, die mir die Unterschiede erklärte. Seither kann ich da sehr wohl unterscheiden. Gleiches gilt auch für den Fernen Osten usw. Japaner und Chinesen kann man mit ein wenig Übung sehr gut auseinander halten. |
Titel: Re: illegale Migranten bei der Mitfahrgelegenheit Beitrag von Muleta am 05.03.2015 um 10:25:55 Neugieriger schrieb am 05.03.2015 um 10:13:12:
:o :o :o - so wie bei diesem hier wahrscheinlich http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/9/9c/Mola_Adebisi_01.jpg/170px-Mola_Adebisi_01.jpg [edit]Musste in Konsequenz abzugsfrei mitgeschrottet werden... ;)[/edit] |
Titel: Re: Deutsches Kind - Aufenthaltserteilung für Vater Beitrag von Eulenmama am 07.03.2015 um 18:02:39 otternase schrieb am 07.03.2015 um 16:24:43:
genau das habe ich dem beamten auch gesagt... die antwort war süffisantes lächeln |
Titel: Re: ehe mit einem asylbewerber Beitrag von Neugieriger am 10.03.2015 um 15:04:47
Da werden bald Leute vom Ausländeramt durchs Haus laufen, Nachbarn befragen, einen Blick ins Bad werfen. Viel Vergnügen...
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Titel: Re: 18b Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen Beitrag von Malik1987 am 12.03.2015 um 12:20:42
Und wie sieht es nun aus?? Haste schon Niederlassung nun ? oder wartest du immer noch ?
mfg Malik |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Nach § 18b Beitrag von Malik1987 am 12.03.2015 um 12:16:32
Hallo Kanno,
Haste nun schon Niederlassung erhälten? würde mich sehr interessieren es zu wissen. mfg malik |
Titel: Re: Probleme bei Niederlassungserlaubnis nach 18b Beitrag von Malik1987 am 12.03.2015 um 11:44:37
halo rehman
could you solve the problem? i would appreciate the reply because i also need the help almost the same situation here. mfg Malik |
Titel: Re: Erlischt Aufenthaltstitel § 18 Abs.4 S.1 AufenthG Beitrag von Malik1987 am 12.03.2015 um 12:19:48
gut zu wissen:-)
[edit]Spambeiträge wurden verschoben und abgezogen. Beim nächsten Mal gibt es eine Schreibpause. [/edit] |
Titel: Re: Goethe-Zertifikat zweimal nicht erhalten, aber einjährige Bemühungen vorhanden. Jetzt Botschaftstermin! HILFE DRINGEND! Beitrag von Steve Dash am 13.03.2015 um 22:50:02
Auch wenn Du es nicht hören willst, ......
In Deutschland leben mit einer Frau die es nach 1 Jahr in ihrem Heimatland bzw. dessen Nachbarland nicht geschafft hat Mindeststandards wie A1 zu erfüllen, das kann später große Probleme in DE mit dem zusammenleben geben wenn ihr Bildungslevel und lernbereitschft zu niedrig ist. Ich weiss wovon ich rede fons' [edit]hier will dein Gelaber auch keiner hören/lesen![/edit] |
Titel: Re: Besondere Integrationsleistungen Beitrag von Greenarrow am 18.03.2015 um 22:25:03 Aras schrieb am 18.03.2015 um 16:16:41:
Genau. Der sollte einfach etwas mehr über seine Lage hier reinschreiben. Vielleicht denkt er, der sei wichtig wie James Bond, wobei es grundsätzlich keine Behörde wirklich kratzt wer der sei oder was der macht. Zu viel Filme geschaut ? |
Titel: Re: Deutsches Kind - Aufenthaltserteilung für Vater Beitrag von Eulenmama am 19.03.2015 um 13:30:35
dann bin ich mal gespannt wann wir wieder post haben und welcher art
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Titel: Re: Besuchsvisum abgelehnt Beitrag von Neugieriger am 20.03.2015 um 15:19:38 grisu1000 schrieb am 20.03.2015 um 06:55:44:
Ja, "Fachmann", dann muß er nur wissen, wie eine Romonstration verfaßt und begründet wird - die Antwort bleibt Du schuldig! fons' [edit]Deine Antwort war unnötig, nicht hilfreich und eher frech! Wenn der TS noch Fragen hat wird er sie schon stellen (hat er ja schon getan). Unmöglich![/edit] |
Titel: Re: Mehrmaliges und mehrjähriges Schengen-Visum für marokkanische Freundin? Beitrag von Neugieriger am 23.03.2015 um 11:01:36 Petersburger schrieb am 23.03.2015 um 10:04:26:
Habe ich mir dann sicher aus den Fingern gelutscht... ;D |
Titel: Re: Schwiegermutter als Tagesmutter einstellen? Beitrag von tiras333 am 22.03.2015 um 14:41:21
Es stimmt, das wird schwer aber es hat sehr viele Vorteile.
Das Kind wächst mit seiner Großmutter auf und wie du selbst erwähnt hast, ihr kannst du vertrauen. Man weiß nicht, was andere Tagesmütter während der Abwesenheit alles tun. |
Titel: Re: Besuchsvisum abgelehnt Beitrag von Neugieriger am 21.03.2015 um 10:42:22 Petter schrieb am 20.03.2015 um 15:48:14:
Was soll es bringen, die Visastelle anzurufen? Fehlende Rückkehrbereitschaft. Laß das jemanden machen, der etwas davon versteht! |
Titel: Re: Besuchsvisum abgelehnt Beitrag von Neugieriger am 21.03.2015 um 19:37:53 Petter schrieb am 21.03.2015 um 18:09:41:
Tja, wenn der Aufenthaltszweck nicht glaubhaft gemacht wurde, dann nimmt der Sachbearbeiter eben an, daß keine Rückkehrbereitschaft vorliegt und der Aufenthaltszweck ein vorgeschobener ist. Nicht verzagen, Fachmann fragen. |
Titel: Re: Wie lange darf man im Ausland sein (Urlaub), um das Anrecht auf Antrag dt. Staatsangehörigkeit nicht zu verlieren? Beitrag von deerhunter am 24.03.2015 um 09:04:15
Sie will die US - Staatsbürgerschaft für eine Deutsche aufgeben???? Hält dein Bekannter das für wohl durchdacht?
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Titel: Re: Ehegattennachzug (Kosovo) Beitrag von Saxonicus am 24.03.2015 um 21:27:40 milla.kk schrieb am 24.03.2015 um 21:07:06:
Das erfährst Du bei der Behörde, welche die Urkunde ausgestellt hat. [edit]Ständige Verweise auf die Behörden würden das Board eigentlich überflüssig machen. Wenn Du nicht helfen kannst oder willst, dann halt einfach den Schnabel. Das grenzt an Spammerei.[/edit] |
Titel: Re: Familienzusammenführung Ehegatte und Tochter 17 Beitrag von Daylight am 13.04.2015 um 21:04:48 capul schrieb am 13.04.2015 um 18:28:13:
Wie ich es rauslese , ist ein keine "echte" Liebesheirat wenn ja, dann beantwortest du so wie sie dir fragen stellen! [verdacht=verdacht.gif] |
Titel: Re: Absschiebung aufgrund eines nicht bestandenen letzten Versuches!! Beitrag von sarembeti am 21.04.2015 um 13:34:01
Ich bin im Jahre 2009 Nach Deutschland aufgrund eines Studiums gekommen, würde jedoch aufgrund meines nicht bestandenen letzten Versuches (Marketing) im Bereich international Business Zwangs exmatrikuliert.
6 Jahre für ein Bachelorstudium? Das sieht ganz danach aus, dass man das Studium nicht sehr Ernst genommen hat. |
Titel: Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe Beitrag von sarembeti am 27.04.2015 um 16:24:04
Schade, dass skysat hier nicht mehr antwortet.
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Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber- (leicht) abweichende Angaben zwischen Reisepass und Duldung Beitrag von Saxonicus am 30.04.2015 um 11:22:27 sudaka schrieb am 30.04.2015 um 10:59:02:
Ich begreife es einfach nicht, dass man bei einer Flucht keine Vorsorge über geeignete Identitätsdokumente treffen kann ? Meine Familie bzw. ich haben inzwischen drei Fluchten absolviert. 1939 vor den Nazis, 1945 vor den Russen und 1969 aus dem kommunistischen Herrschaftsbereich. Unsere wichtigsten Dokumente hatten wir immer dabei, bzw. haben entsprechend vorgesorgt, dass sie nicht abhanden kamen. Bei der heutigen Computer- und Kommunikationstechnik dürfte es doch keine große Mühe machen, durch Kopien oder virtuelle Speichermöglichkeiten seine Identität einigermaßen glaubhaft nachweisen zu können. Warum macht man keinen Gebrauch davon und steht dann ohne Pass oder andere Nachweise seiner Identität da ? |
Titel: Re: @mick Beitrag von Floraaa am 11.05.2015 um 15:01:14
Floraaa nachricht schreiben
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Titel: Re: Komplizierter Fall, bitte um Hilfe! Beitrag von HeFi am 12.05.2015 um 21:43:38 kunnan schrieb am 09.05.2015 um 12:51:32:
tapir schrieb am 10.05.2015 um 12:28:07:
Darauf gibt's erwartungsmäß keine Antwort. |
Titel: Re: Eheschließung in Deutschland Beitrag von Budweiser am 13.05.2015 um 15:11:10
Morgen - also am 14.Mai - ist Pfingsten?
Also da sagt mein Kalender da ist Christi Himmelfahrt! Hat sich das jetzt geändert? Ich verstehs net!? ::) |
Titel: Re: AE durch Heirat einer Ausländerin mit ausländischem Kind, dessen Vater Deutscher ist? Beitrag von Aras am 21.05.2015 um 20:21:14
Stell mir grad vor, wie Welt für ihn zusammen brechen würde, wenn sich herausstellt, dass er unfruchtbar wäre. Dann kann er ja niemals seinen Aufenthalt durch das in die Welt setzen von Kinden legalisieren. Oder die "dumme" Deutsche, die er geschwängert hat, treibt das für sie ungewollte, für ihn gewollte, Kind ab. Man stelle sich das vor: Er müsste es auf die ehrliche Art und Weise versuchen! Sonst droht die Todeszone von Ghana.
Sorry, aber wenn ich so einen Schmarrn lese - "also ungewollte Kinder in die Welt zu setzen als einzige Möglichkeit, den Aufenthaltsstatus zu erreichen" - dann weiß ich echt nicht ob man gegen die Aussagen von Obst88 argumentieren soll. Es scheint ja eine gewisse Berechtigung zu haben. b >:( |
Titel: Re: Schreiben von Regiegungspräsidium ?! Beitrag von DerÖsterreicher am 31.05.2015 um 11:15:37
Um ehrlich zu sein verstehe ich nicht, weshalb du eingebürgert wirst. Die Einbürgerungsurkunde macht dich (rechtlich) zu einem Deutschen, ohne das du ein verhandlungssicheres Deutsch beherrscht oder die abendländische Kultur begriffen hättest. :nzf
Warte bis du in die deutsche Kultur hineinwächst und lass dich erst DANN einbürgern. |
Titel: Re: Schreiben von Regiegungspräsidium ?! Beitrag von E-Punkt am 31.05.2015 um 12:23:43
Hallo Österreicher,
ich weiß nicht, wie du zu den Aussagen kommst, die du hier aufstellst. Der TE schreibt zwar nicht ohne jeden Fehler auf Deutsch, aber durchaus verständlich. Aber wie kommst du darauf, er würde die abendländische Kultur nicht begriffen haben? Mir erschließt sich das aus keinem der Beiträge, die er bisher hier geschrieben hat! Und ich denke die EBH kann als einzige beurteilen, ob er die gesetzlich festgelegten Anforderungen erfüllt! Gruß, E-Punkt |
Titel: Re: Neuer Pass = Neuausstellung des eAT? Beitrag von Saxonicus am 02.06.2015 um 20:22:17 Obst88 schrieb am 02.06.2015 um 11:05:08:
In meiner reiseaktiven Zeit besaß ich zwei Pässe. Ich habe den Zweitpass einfach beantragt und bekommen. Dazu war keine Erklärung/Begründung erforderlich. |
Titel: Re: ehegattennachzug Beitrag von Jojo2015 am 07.06.2015 um 12:47:33
Schade, dass keine Antwort mehr kommt...
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Titel: Re: Mit "Residence Permit" aus Griechenland in D arbeiten? Beitrag von IntraEU TCN am 08.06.2015 um 22:06:37
Hallo melmac,
ist deine bekannte in der Zwischenzeit von Griechenland nach Deutschland umgezogen ? Wie war die Erfahrungen mit Daueraufenthalt-EU nach Deutschland zu kommen ? Leicht ? Schwer ? Gruss, Wan |
Titel: Re: Ehegattennachzug Kabul seit September! Beitrag von Mina1234 am 16.06.2015 um 15:40:52
Hallo ShilaM88 hat sich inzwischen bei dir etwas getan?
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Titel: Re: Ehegattennachzug Kabul seit September! Beitrag von Saxonicus am 16.06.2015 um 18:28:15
@Mina
Was sollte sich denn seit gestern getan haben ? ShilaM88 schrieb am 15.06.2015 um 11:35:20:
Heute haben wir erst Dienstag. |
Titel: Re: Erteilung des Aufenthaltstitels Beitrag von NeedHelp am 22.06.2015 um 21:58:54
Hättest du vllt. mal 100 Euro für einen gescheiten Anwalt ausgegeben, wäre die Forderung längst vom Tisch gewesen. Wer weiß, was sich der Sachbearbeiter noch einfallen lässt.
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Titel: Re: Wie hoch muss das Mindestgehalt (und der Mindestwohnraum) für ein Besuchs-Visum sein? Beitrag von Steve Dash am 23.06.2015 um 00:46:34
Dann viel Erfolg,.........schick mir ne Mail wenns geklappt hat
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Titel: Re: Wie hoch muss das Mindestgehalt (und der Mindestwohnraum) für ein Besuchs-Visum sein? Beitrag von Steve Dash am 23.06.2015 um 22:02:26
Dann mal viel Erfolg
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Titel: Re: Regeleinbürgerung (§ 9 StAG) & Rentenversicherung Beitrag von Mohsen am 25.06.2015 um 00:16:01
bei mir ist auch so gewesn und ich warte auf Antwort von Regierung von ober Bayern
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Titel: Re: Reisen innerhalb Schengen mit ukrainischem Reisepass (11J!!!) und unbefristetem AT Beitrag von jack28 am 09.07.2015 um 12:08:01 happybunny schrieb am 09.07.2015 um 10:53:30:
Anna S. schrieb am 03.11.2013 um 16:28:17:
Keine fragen stellen .hier gehts nur um antworten.falls ihr hilfe benötigt,dann bitte eigenen thread eröffnen. habe jetzt selber gegen die regeln verstossen. mods/admins bitte um entschuldigung |
Titel: Re: Nachzug der Mutter zu volljährigem Sohn Beitrag von deerhunter am 13.07.2015 um 09:46:30
Such für die Mutter einen Deutschen Mann, dann geht es ;)
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Titel: Re: Keine Identität, Geburtsurkunde, Pass Beitrag von sarembeti am 15.07.2015 um 15:24:33
Amerikanische Personalausweis Wert .
Die Amis geben Personalausweise aus. Da ist ja mal ganz was Neues. |
Titel: Re: Wir wollen heiraten Beitrag von Obst88 am 19.07.2015 um 15:02:44
Für deine ausländerfeindlichen Kommentare sollte man dich eigentlich sperren. Als Hartz 4 Empfänger bist du sicher auch kein Traum für unser Sozialsystem, also halte dich mit solchen rechten Kommentaren bitte zurück. Das sie für dein Geld arbeiten sollen kann ja auch nur ein Scherz sein.
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Titel: Re: Was ist eine "Einreise"? Beitrag von AFRIKANER am 24.07.2015 um 14:43:15 T.P.2013 schrieb am 24.07.2015 um 05:41:00:
Abschiebehaft ist eine Freiheitsentziehung. Da gibt nichts zu genießen ;-) |
Titel: Re: Haft,FZF,Visum... Beitrag von Albenita am 28.07.2015 um 11:42:57
Hallo
Aras schrieb am 14.05.2015 um 13:38:05:
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Titel: Re: Heiratsvisum zur Eheschließung mit Armenierin als Hartz-IV-Empfänger Beitrag von Aras am 28.07.2015 um 16:28:51 cabrio schrieb am 28.07.2015 um 16:22:42:
Wie lautet die Begründung hierfür? Klingt für mich wie der Fall, als ein ALG 2-Empfänger Mehrbedarf für Bordellbesuche und Pornomagazine beantragt hatte. ;D |
Titel: Re: Heiratsvisum zur Eheschließung mit Armenierin als Hartz-IV-Empfänger Beitrag von cabrio am 28.07.2015 um 16:38:34 Aras schrieb am 28.07.2015 um 16:28:51:
In den NL hatte man darauf - jedenfalls noch vor einigen Jahren - tatsächlich einen Rechtsanspruch.... |
Titel: Re: Heiratsvisum zur Eheschließung mit Armenierin als Hartz-IV-Empfänger Beitrag von Muenchner am 28.07.2015 um 16:55:05 SSHT schrieb am 28.07.2015 um 14:13:07:
Da du so extrem gerne gegen den Deutschen Staat ablederst und sich scheinbar die ganze Welt gegen Dich verschworen hat, hier mal eine genauso niveauvolle Gegenargumentation: Setz dich doch in nen Bus oder Zug nach Erewan, dauert zwar etwas, aber als Hartzer hast doch eh Zeit und die Landschaft ist auch nicht zu verachten. Ganz zu schweigen von Erewan, wunderschöne Stadt :-D! Zitat:
Nicht mehr geschafft anzurufen? die Hartzer haben aber echt immer viel um die Ohren, zwischen "Verdachtsfälle und "Traumfrau Gesucht" belibt echt nicht viel Zeit für wichtige Telefonate! Zitat:
Dazu sind Deutsche Gesetze und Regelungen auch nicht da! Aber merke Dir, aus dem Wald hallt es immer genauso zurück wie man hineinruft! Im richtigen Ton formuliert kann man oftmals viel mehr mit Entggenkommen rechnen als wenn man sich wie die Axt im Walde aufführt! Wie kommst Du eigentlich darauf, dass Armenier hier in Deutschland Asyl bekommen könnten? Ich habe das Land besucht und hatte nicht den Eindruck, dass es dort politisch Verfolgte in Scharen gibt! |
Titel: Re: Visa für chinesische Freundin Beitrag von sarembeti am 03.08.2015 um 10:43:37
Wo hoch sind in etwa die regelmäßigen Einkünfte der Freundin. Arbeitet Sie bei einem international bekannten Großunternehmen?
Wieviele Wohnungen besitzt Sie in Guangzhou? |
Titel: Re: Kriegsflüchtige Bekannte sind aus dem Irak nach Frankreich geflohen. Wie nach Deutschland holen? Beitrag von sarembeti am 03.08.2015 um 11:57:06
..allerdings braucht jemand Asyl, der vorher aus Spaß in der Gegend herum reist? Sieht komisch aus für mich
Aha! Für mich sieht das ganz danach aus, dass beim Antrag auf das Schengenvisum gelogen wurde. |
Titel: Re: Wie Heirat möglich mit Ghanesen ohne Aufenthalt Beitrag von Muenchner am 05.08.2015 um 12:43:16 sanninews schrieb am 31.07.2015 um 00:26:19:
Oh mein Gott... Er scheint ja ein richtig guter Geschichtenerzähler zu sein und kann einsame Frauen wohl gut um den Finger wickeln. |
Titel: Re: Einbürgerung Fragen Beitrag von AFRIKANER am 10.08.2015 um 12:09:51 quan2708 schrieb am 09.08.2015 um 14:59:35:
Das ist echt der Hammer! Und Afrikaner müssen (trotz deutschen Uniabschlusses/trotz guter Sprachkenntnisse/trotz sauberen Führungszeugnisses/trotz Jobangebotes/trotz Krankenversicherungsschutzes/trotz gut gefüllten Kontos) hart kämpfen, um hier bleiben zu dürfen. Ich komme aus dem Staunen nicht mehr raus. Sorry, aber ich verstehe die Welt nicht mehr. God bless Africa AFRIKANER |
Titel: Re: Schengen Visum Einmalige oder mehrmalige Einreise? Beitrag von Aras am 17.08.2015 um 20:38:30
Er will für 90 Tage einreisen? Ist er Rentner oder was?
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Titel: Re: Anerkennung des Abschlusszeugnis meiner zukünftigen thailändischen Ehefrau Beitrag von Steve Dash am 19.08.2015 um 16:04:24
Glaubst Du eine Thai würde hier bei einem deutschen Arbeitgeber eine Anstellung bekommen, die vergleichbar mit ihrer Tätigkeit in Thailand ist ?
Es gibt genug mit Bachelor Anschluss die putzen gehen oder Hausfrau sind |
Titel: Re: Anerkennung des Abschlusszeugnis meiner zukünftigen thailändischen Ehefrau Beitrag von Aras am 19.08.2015 um 16:18:10
Und wie soll diese Aussage helfen?
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Titel: Re: Onlinebuchung eines Termins fuer die Famillienzusammenfuehrung bei der DeutschenBotschast in Rabat Beitrag von lachmalwieder am 26.08.2015 um 02:13:10
ABCkrimo, das ist der lustigste Thread den ich gelesen habe ;D Nicht ein Satzzeichen hast du hinbekommen. Dich sollte man direkt einbürgern*
LG |
Titel: Re: Heirat in Dänemark - was danach? Beitrag von tiggger am 26.08.2015 um 13:36:24 Aras schrieb am 26.08.2015 um 13:20:49:
Ich bezweifle mal, dass das Vorteile hätte. |
Titel: Re: Heirat in Dänemark - was danach? Beitrag von Aras am 26.08.2015 um 13:53:34
Begründe deine Zweifel bitte.
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Titel: Re: Aufenthaltskarte/Aufenthaltserlaubnis Beitrag von cabrio am 28.08.2015 um 12:56:08 deerhunter schrieb am 28.08.2015 um 12:46:49:
Mangelnde - oder gänzlich fehlende - Kenntnis der Rechtslage ist die eine Sache. Seine Ignoranz dann aber auch noch unverdrossen in die Welt hinauszuposaunen, weil man zu faul ist, sich zu informieren und statt dessen lieber seine eigene Vorstellung davon, wie man das Recht gerne hätte, als die tatsächliche Rechtslage verkauft, ist eine andere Sache... Dass du damit den hier Ratsuchenden möglicherweise sehr schadest, ist dir wohl egal... Und was deine Frau in irgendeiner Situation gemacht oder nicht gemacht hat, interessiert hier niemanden. Warum sollte die Frau des TS einen Integrationskurs machen, wenn sie das weder muss noch möchte? Weil deine Frau das machen musste? Finde dich damit ab, dass es Menschen gibt, die in einer günstigeren Rechtsposition sind als du es bist oder warst und zügele bitte deine falschen und neidgetriebenen Behauptungen. |
Titel: Re: botschaft nairobi theorie und praxis visa kinder fzf Beitrag von trixie am 02.09.2015 um 00:47:46 lichtengel schrieb am 02.09.2015 um 00:28:11:
Ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass der Amtsleiter das im jetzigen Stadium erkennt bzw. noch erkennen will, denn müßte er der Botschaft mitteilen, dass er als ABH gar nicht mehr zuständig ist und das wäre wohl ein tiefes Eingeständnis seiner Unfähigkeit. Das macht wohl keiner, im Gegenteil man versuchen dass immer noch als FZF zu sehen, um sein Gesicht zu wahren. |
Titel: Re: botschaft nairobi theorie und praxis visa kinder fzf Beitrag von Petersburger am 02.09.2015 um 08:57:06 trixie schrieb am 02.09.2015 um 00:47:46:
Mir sind schon Fehler passiert. In jedem Fall habe ich mich, nachdem ich das erkannt habe, bemüht, meinen Fehler schnellstmöglich zu korrigieren. Nur so kann ich mein Gesicht wahren. Denn daß man Fehler machen kann, bestreitet ja wohl niemand, der sein Gegenüber nicht als Unmenschen hinstellen möchte. Und ich gehe davon aus, daß die übergroße Mehrzahl meiner Kollegen in den verschiedensten Behörden das ebenso tut. Wer anderes behauptet, sollte seine Behauptungen auch belegen können. Anderenfalls gehören sie höchstens mündlich an den Stammtisch, nicht aber hierher. |
Titel: Re: botschaft nairobi theorie und praxis visa kinder fzf Beitrag von trixie am 02.09.2015 um 09:33:49
@Petersburger
Jetzt sind wir genau wieder an diesem Punkt, der eine interessante Aussage von dir wiedergibt: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1440941346/10#10 Zitat:
Dein Beitrag, der deine Meinung nur zum Grundsätzlichen gibt, hilft der TS in keinster Weise, nur dass du deinem "Amtskollegen" zur Hilfe eilst, gibt dir aber auch die Antwort auf die penetrant an mich gerichtete Aufforderung, ich möchte deinem Antwortansinnen nachkommen. Vermutlich wird der Ballon der Aufblähung auch weiter zunehmen. Ein jetziges Einlenken der ABH, wäre m.M. nach schon deshalb "gefährlich" weil sich dadurch ein Amtshaftungsanspruch für die TS ergeben könnte. Warum die RA so ruhig und geduldig ist, erschließt mir allerdings nicht. |
Titel: FZF Ghana Beitrag von Andreayatu am 04.09.2015 um 22:49:04
Hi Jen, darf leider noch keine privaten PNs verschicken, da ich neu bin...ich sitze nun vorm Laptop und checke die Website zum Terminbuchen. Mein Mann hält mich am Telefon wach und wir probieren einen Termin zu buchen. Eine Sprachprüfung braucht mein Mann nicht, da er einen Uniabschluss hat und Gott sei Dank ist diese Uni in der Liste der ABH aufgeführt, so dass er seine "Integrationswilligkeit" damit belegen kann.
Hast du schon einen Termin gebucht? Woher kommt dein Mann? Warst du schon in Ghana? Liebe Grüße Andreayatu |
Titel: Re: FZF zum deutschen Kind Beitrag von trixie am 05.09.2015 um 18:07:44 grisu1000 schrieb am 05.09.2015 um 17:35:28:
... und vorallem verwundern mich solche Aussagen ... lachmalwieder schrieb am 05.09.2015 um 12:13:42:
Scheinbar war der Kindskontakt in der Vergangenheit nicht ganz so wichtig, während man jetzt über "Unzumutbarkeit" und "Eilbedürftigkeit" und über einen Gerichtsweg nachdenkt. Da dürfte die Begründung gegenüber dem VG sehr interessant werden. |
Titel: Re: GKV und AE Beitrag von Aras am 12.09.2015 um 21:47:57
Hallo
Dein Beitrag ist Quatsch. Gute Nacht |
Titel: Re: Ehegattennachzug aus der Türkei Beitrag von lachmalwieder am 16.09.2015 um 19:54:16
Das wird dieses Jahr nichts mehr denke ich.
Trotzdem viel Glück und alles Gute! LG |
Titel: Re: Probleme mit dem usbekischen Konsulat Beitrag von GOD IS LOVE am 29.09.2015 um 18:07:08
Die Familie, die nicht deutsch werden darf.
http://www.welt.de/vermischtes/article137479700/Die-Familie-die-nicht-deutsch-werden-darf.html[url][/url] |
Titel: Probleme mit dem usbekischen Konsulat Beitrag von GOD IS LOVE am 01.10.2015 um 06:52:17
Was ist das i4a für ein fieses Board. Am Montag abend habe ich einen Beitrag verfasst zu o.a. Thema (ohne Beleidigung). Dieser Beitrag wurde nach 30 Aufrufen gelöscht und ich kann zu dem Thema auch keine Kommentare mehr schreiben. Eine Begründung habe ich auch nicht für die Zensur erhalten. Dass ist mir noch in keinem Forum passiert, obwohl ich schon in vielen Foren geschrieben habe.
[edit] Dein Beitrag wurde nicht gelöscht, er wurde verschoben. Und zwar in den Schrott. Das entspricht den Boardregeln, Die kannst Du gerne nochmal nachlesen, auch gerne den ersten Beitrag in dem Schrottplatz-Thread. Die Fachforen bleiben sachlichen Bei- trägen zu Rechtsfragen vorbehalten.[/edit] |
Titel: Re: Ermessenseinbürgerung . Beratungsgespräch? Beitrag von Françoi de la18 am 09.10.2015 um 17:12:09
:(
Françoi de la18 schrieb am 09.10.2015 um 12:22:20:
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Titel: Re: FZF zum deutschen Kind Beitrag von Odysseus am 13.10.2015 um 07:48:12 lachmalwieder schrieb am 21.09.2015 um 19:12:55:
lachmalwieder schrieb am 23.09.2015 um 13:35:42:
lachmalwieder schrieb am 03.10.2015 um 20:22:29:
Wenn Du nach Erteilung des Visums 2 1/2 Monate mit der Einreise wartest, dann frage ich mich, ob das nicht das Kindswohl beeinträchtigen könnte... Scheint ja alles nicht sooo eilig gewesen zu sein. |
Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen Beitrag von heidji am 15.10.2015 um 12:23:37
Ich glaube der Themenstarter fragt welche Möglichkeiten er praktisch hat so schnell wie möglich die dt. Staatsangehörigkeit zu kriegen und keine Belehrung darüber was hier irgendjemand von ihm persönlich hält. :-/
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Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen Beitrag von Aras am 18.10.2015 um 23:48:32 cabrio schrieb am 18.10.2015 um 23:02:36:
Ja stimmt. Man sollte ein Bundesverdienstkreuz dem TE erteilen. |
Titel: Re: Schwiegermutter von Türkei nach Deutschland bringen Beitrag von deerhunter am 26.10.2015 um 19:31:24
Wie schon mein Vorredner gesagt hat...nahezu keine Chance
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Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn? Beitrag von zehex am 27.10.2015 um 18:09:50
dann mal viel glück :-?
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Titel: Re: Kindesvater (Indonesier) für Geburt nach D holen Beitrag von AnnaSchmidt am 28.10.2015 um 14:10:15
Das ist super heftig, wie hoch die KV dann ist. ich finde ja schon als Inländischer Bürger die Versicherung hoch...
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Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen Beitrag von AnnaSchmidt am 28.10.2015 um 14:03:21
Wieso kann sie nicht normales Reisevisum/Urlaubsvisum beantragen??
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Titel: Re: Dolmetschen in welcher Sprache notwendig? Beitrag von AnnaSchmidt am 28.10.2015 um 14:13:05
ich vermute Englisch ist auch möglich, ein Studium an der Uni wäre theoretisch ausreichend, wenn es nicht nur 3 Jahre waren. Aber da ja bereits gekläert wurde, dass der andere Eheschließungwillige nciht dolmetschen kann, ist das ja egal :)
Daddys' [edit]Richtig, ist egal und das Post daher überflüssiger Spam = Schrott[/edit] |
Titel: Re: Visa abgelehnt.... Beitrag von messlatte am 04.11.2015 um 18:46:29
Hier ist die Legislative gefragt und wie! Einerseits wird von dem einladenden Bürger und dem eingeladenen ausländischen Bürger vieles abverlangt. Andererseits lässt unsere Legislative fast eine Million Flüchtlinge ungeprüft in das Land. Sind davon nur 100 Schwerstkriminelle oder tauchen unter, kostet das den Staat Unsummen sie zu finden und abzuschieben. Taucht indes ein mit VE eingeladener nicht EU-Gast unter, zahlt der Einlader - trotzdem werden Visa abgelehnt. Mit Verlaub, dann kann auf die Verpflichtungserklärung ganz verzichtet werden, da wertlos wenn dem Gast nicht geglaubt, dem Einlader nicht vertraut wird.
Habe ich einen Denkfehler, dann bitte ich um Aufklärung. |
Titel: Re: Visa abgelehnt.... Beitrag von erne am 04.11.2015 um 20:28:07 schrieb am 04.11.2015 um 18:46:29:
wenn Gefahr besteht, dass die Gäste nicht ausreisen, gibt es kein Visum --- auch wenn jemand eine VE dafür agegeben hat. Punkt. schrieb am 04.11.2015 um 18:46:29:
das gilt nur in "Einzelfällen". Die überwiegende Mehrheit erhält die Visas, und oft nur aufgrund einer VE. schrieb am 04.11.2015 um 18:46:29:
du kannst mit deinem Stimmzettel bei der Wahl ein kleines bisschen mitbestimmen, welche Legeslative das sagen bekommt. |
Titel: Re: Lebenspartner hat angst. Beitrag von andreas88 am 17.11.2015 um 21:51:02
Hä ?
Wo lebst du denn? Nature schrieb am 17.11.2015 um 17:18:28:
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Titel: Re: Duldung Mazedonische Familie Beitrag von sarembeti am 24.11.2015 um 13:53:53
Er war dort schon einmal im Gefängnis nachdem er das letzte Mal aus Deutschland zurückkam und wurde dort nach seinen Aussagen geschlagen.
Wieso war er denn in Mazedonien im Gefängnis? |
Titel: Re: Abschiebung, Einreisesperre und Abschiebekosten Beitrag von sarembeti am 24.11.2015 um 13:57:36 Zitat:
Zitat:
Da Du Dich nunmehr in einer guten sozialen Lage befindest, sollte es doch kein Problem, die Abschiebekosten zu bezahlen. Rosinenpickerei geht nicht! |
Titel: Re: Dauerhafter Aufenthalt in Deutschland Beitrag von deerhunter am 27.11.2015 um 10:00:12 al_bundy schrieb am 26.11.2015 um 13:34:28:
al_bundy schrieb am 27.11.2015 um 09:20:32:
8-) ::) ;D welche Steuern nochmal? |
Titel: Re: Längerer Aufenthalt in Philippinen - Problem für Wiedereinreise nach D? Beitrag von Wanida am 07.12.2015 um 07:06:59
So sieht es aus!
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Titel: Re: Längerer Aufenthalt in Philippinen - Problem für Wiedereinreise nach D? Beitrag von Wanida am 07.12.2015 um 08:59:19 belkin schrieb am 07.12.2015 um 07:15:07:
Nach dem Motto: Warum einfach, wenn es umständlich geht?! [edit]Nach dem Motto: Ich schreibe einfach Sinnfreies ... dann habe ich fünf Beiträge und die Berechtigung zur PN. Warum kompliziert und nervig, wenn es einfach geht? Einfach ist: Mail ans Team und Beitragszähler auf Fünf setzen lassen. Nun bist du wieder bei NULL ... erspare uns weitere sinnbe- freite Beiträge - Danke.[/edit] |
Titel: Re: Beschäftigung von Drittlandstaatsbürger (Bosnien) Beitrag von Wanida am 07.12.2015 um 07:13:18 Krosi schrieb am 29.11.2015 um 20:55:37:
Die Antwort wurde schon gegeben, nur die Zustimmung ist auf diesen Zeitraum begrenzt: "... können in den Jahren 2016 bis einschließlich 2020 Zustimmungen zur Ausübung jeder Beschäftigung erteilt werden." |
Titel: Re: Vaterpflichten nach Trennung Beitrag von Wanida am 07.12.2015 um 12:40:24
Dann so!
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Titel: Re: aufenthaltsgenehmigung nur 1jahr ??? Beitrag von Wanida am 07.12.2015 um 12:52:45
Interessant, dann sind sie "über den Tisch gezogen" worden?
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Titel: Re: Längerer Aufenthalt in Philippinen - Problem für Wiedereinreise nach D? Beitrag von Wanida am 07.12.2015 um 12:44:13
Wo ist denn mein Kommentar geblieben?!
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Titel: Re: Längerer Aufenthalt in Philippinen - Problem für Wiedereinreise nach D? Beitrag von deerhunter am 07.12.2015 um 13:09:27 schrieb am 07.12.2015 um 12:44:13:
Versuchst du irgendwie genúg Post´s für die PM zu bekommen??? |
Titel: Re: Ich komm mir veräppelt vor FZF Visum Beitrag von Wanida am 08.12.2015 um 03:32:37
Man liest ja immer wieder, überall würden die Mitarbeiter für Merkels Gäste abgezogen.
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Titel: Re: Ich komm mir veräppelt vor FZF Visum Beitrag von Aras am 08.12.2015 um 06:22:37
Und von dir Pappnase lesen wir zuviel. Das hier ist kein politisches Forum.
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Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU Beitrag von Wanida am 08.12.2015 um 08:05:27 kendyshop schrieb am 07.12.2015 um 21:09:52:
Weil Du erst einmal über den Wechsel des Personenstands haben mußt. |
Titel: Re: Visum zur Eheschließung Beitrag von Wanida am 08.12.2015 um 08:11:19 Aras schrieb am 07.12.2015 um 18:33:43:
Hatte oben ja geschrieben, rechtskonform. Da fällt schon Unbekanntes oft unter "Tricks", ohne es zu sein... |
Titel: Re: Visum zur Eheschließung Beitrag von Aras am 08.12.2015 um 08:14:02
Ja aber du weißt doch, dass es nachts kälter ist als draußen.
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Titel: Re: Ich komm mir veräppelt vor FZF Visum Beitrag von Wanida am 08.12.2015 um 08:19:20
Das hat wohl weniger mit Politik zu tun, als den momentanen Verhältnissen: Bei unserer ABH kann man sich nur noch telefonisch anmelden, nächster Termin in drei Monaten.
Darauf wollte ich aufmerksam machen! |
Titel: Re: FZF: Bearbeitungsdauer aufgrund der aktuellen Situation Beitrag von Sägezahn am 11.12.2015 um 02:36:07
ich kümmere mich seit 2 Monaten darum, das es Schritt für Schritt weitergeht nachdem mir nach 3 Monaten bewusst wurde, dass das Verfahren wohl eher absichtlich umständlich ausgearbeitet ist.
Es wäre schön, wenn sich Betroffene, Ehemalige und auch Singles, für die Grundrechte GG Art. 6, die freie Partnerwahl und Menschenwürde gemeinsam einsetzen würden. Das heißt Abschaffung dieses Visaprozederes (vorerst als ersten Schritt für Deutsche Ehepartner) egal in welchem Land sich der/die Ehegatten befinden. Das entlastet die Behörden, spart Kosten für den Staat und vor allem schont es die Nerven aller Beteiligten. Wenn die Familie wirklich wichtig wäre, würde es schneller als ein Geschäftsvisum gehen und das ist traurigerweise nicht so. Es wird immer mehr binationale Paare geben - Wir sollten lernen uns zu Verbünden, damit wir stärker sind und gemeinsam vernüftig im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten agieren. Da gibt es viele Möglichkeiten: Demonstrationen, Petitionen, Aktionen, Vereinsmitgliedschaften im iaf oder Europäischen Familienverbänden. Der Fahndungsdruck gegen diese grundgesetzwidrige, freiheitshemmende und diskriminierende Politik und Verwaltungsvorschriften sollte deutlich von uns allen erhöht werden vor allem vor den Wahlen. |
Titel: Re: FZF: Bearbeitungsdauer aufgrund der aktuellen Situation Beitrag von dgstein am 11.12.2015 um 06:39:32
Hallo,
Sägezahn schrieb am 11.12.2015 um 02:36:07:
diese Polemik ist hier völlig Fehl am Platz und überhaupt nicht zielführend. Die TS hat ausdrücklich nach Erfahrungswerten anderer in ähnlicher Situation gefragt. Dein Beitrag hilft da in keinster Weise weiter. Viele Grüße dgstein |
Titel: Re: FZF Kenia Beitrag von Sägezahn am 11.12.2015 um 00:36:50
das die visastelle nicht an die abh antwortet hab ich auch. schreib mir wenn es was neues gibt, das interessiert mich! lg sh
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Titel: Re: Aupair wegen Religionszugehörigkeit rausgeschmissen (Hilfe!) Beitrag von HeFi am 14.12.2015 um 01:26:09 Tippi schrieb am 13.12.2015 um 20:25:58:
Dafür zeigt der TS offenbar aber wenig Interesse, da Zuletzt Online: 29.11.2015 um 18:55:27 (=vor 2 Wochen) Letzter Beitrag: 29.11.2015 um 13:19:01 Daddys' [edit]Derartige Posts kannst du gerne in dem anderen von dir beliebten Forum anbringen, hier ist es aber Schrott![/edit] |
Titel: Re: Frage zu Visum/Einreise nach Griechenland aus der Türkei Beitrag von Aras am 15.12.2015 um 08:58:34
Ist ja nur der erste Treffer bei der Google-Suche....
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Titel: Re: Schengen-Visum - kann mein Verlobter nochmal zu mir kommen mit seinem Schengen-Visum? Beitrag von Prawo am 16.12.2015 um 23:54:07 DeltaLimaBravo schrieb am 14.11.2015 um 00:24:05:
Kundenfreundlich wäre gewesen hätte man ihr das Visum gegeben für mindest zwei oder besser mehre Reisen mit eine gültigkeit von mehrere Jahre (bis zu fünf ist möglich). |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis für Ehefrau und Stieftochter Beitrag von Wanida am 24.12.2015 um 10:09:48
Wenn man die selbst hier teilweise geteilten Meinungen zu dem Thema liest, dürfte die Sache auf ziemlich tönernen Füßen stehen.
Davon abgesehen habe ich es vor einigen Jahren bei einer Freundin meiner Mutter erlebt (ging um Witwenrente), daß das Sozialgericht in einer wohl klaren Sache die Rentenversicherung anrief und anwies (!!!), der Freundin die Rente zu überweisen. Daß hier ein solcher Anruf nicht erfolgte, läßt die Sache noch wackliger erscheinen. |
Titel: Re: Remonstration nach Ablehnung Beitrag von Wanida am 30.12.2015 um 06:56:49
Ja, ich war da diskreter und wollte solche Einwänder nicht öffentlich erheben, weswegen ich es vorzog, das per PN zu schreiben. Ist aber bis heute ungelesen. Sollte der TS vielleicht nachholen.
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Titel: Re: Kann ich abgeschoben werden? Beitrag von Peter Ganzer am 30.12.2015 um 08:34:49
Also wenn ich das lese krieg ich schon die Krise!
Meiner Ansicht nach ist jeder in D willkommen. Gerade diejenigen, die politisch verfolgt werden oder vor Krieg fliehen müssen. Aber, ich finde sobald jemand eine Straftat begeht (Stehlen, Überfall, Raub, Vergewaltigung etc.) sollte er/sie sofort abgeschoben werden. Wenn das ein paar Mal geschehen ist, dann gehen mit Sicherheit auch die Straftaten ganz schnell zurück. |
Titel: Re: Heirat in Dänemark und nun? Beitrag von Wanida am 02.01.2016 um 07:05:15 malinov schrieb am 01.01.2016 um 22:23:20:
Dem Zeitgeist mag es ja genügen, aber rechtlich ist es unhaltbar und widersprüchlich in sich! |
Titel: Re: Sprachschule für A1 FZF Beitrag von kuwo am 31.12.2015 um 18:47:04
edit
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Titel: Re: Allehnung FZF Beitrag von Wanida am 06.01.2016 um 10:47:17 pauli schrieb am 06.01.2016 um 10:29:21:
Dann verstehe ich den Frust von oben nicht, das Verwaltungsgericht hat Dich ja widerlegt! |
Titel: Re: Was passiert nun? Beitrag von Wanida am 08.01.2016 um 08:03:31 Canan80 schrieb am 19.12.2015 um 17:51:38:
"Begleitungen" sind auch keine Solo-Veranstaltungen! Darf man mal fragen, warum das große Interesse an der Abschiebung gesteht? |
Titel: Re: Was passiert nun? Beitrag von Aras am 08.01.2016 um 08:19:21
Wanida, was für Weisheiten du immer von dir lässt.
Also den Grund kannst du in diesem Thread nachlesen. Mein Tipp: Das schwarze ist die Schrift. Das Paar möchte nämlich in der Türkei leben. Schwer zu verstehen? Ich glaube nicht. |
Titel: Re: Was passiert nun? Beitrag von Wanida am 08.01.2016 um 08:39:43 Aras schrieb am 08.01.2016 um 08:19:21:
Deine ständige Anmache nervt! Ich habe eine Frage gestellt, Fragen sind keine "Weisheiten"! |
Titel: Re: Was passiert nun? Beitrag von Aras am 08.01.2016 um 09:53:49
Na die Weisheit ist doch, dass Begleitungen keine Solo-Veranstaltungen sind. Solo kommt aus dem italienischen und bedeutet auf deutsch "allein" oder "einsam". Somit ist das sehr wohl eine Weisheit. Denn eine Person, die begleitet wird, ist nicht einsam.
Deine Frage nach dem Grund habe ich auch beantwortet. Verstehe also nicht deine Betroffenheit. |
Titel: Re: Was passiert nun? Beitrag von Wanida am 08.01.2016 um 10:59:10 Aras schrieb am 08.01.2016 um 09:53:49:
Um mal bei deinem Spruch zu bleiben: Das Schwarze sind die Buchstaben. Und bekanntlich kam vor dem "Solo" "keine". Soviel zu deinen "Weisheiten". Nicht gelesen, daß ich Ausländerin bin? Also ohne "Betroffenheits-Kult"! Deswegen schrieb ich auch, genervt zu sein, nicht "betroffen"! |
Titel: Re: Was passiert nun? Beitrag von Aras am 08.01.2016 um 12:06:40
Hi Wanida,
Ich hab doch deine Weisheit doch gelesen :). schrieb am 08.01.2016 um 08:03:31:
Das ist eine sogenannte Binsenweisheit :). Hier paar weitere Beispiele: - Wasser ist nass. - Der Sohn meiner Mutter bin ich oder mein Bruder. - Nachts ist es dunkel. Aber auch so komische Sprüche wie "Nachts ist es kälter als draußen". schrieb am 08.01.2016 um 10:59:10:
Das interessiert mich nicht :). |
Titel: Re: Mitteilungen an deutschen Behörden bei Auslandsstraftaten Beitrag von Wanida am 08.01.2016 um 14:49:40 trixie schrieb am 08.01.2016 um 14:39:08:
So sieht es aus! |
Titel: Re: Mitteilungen an deutschen Behörden bei Auslandsstraftaten Beitrag von Aras am 08.01.2016 um 14:51:52
Wie wird man im Ausland verteilt :)?
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Titel: Re: Geburt von Kind während Duldung Beitrag von Saxonicus am 08.01.2016 um 12:23:54 Jay1893 schrieb am 08.01.2016 um 12:13:14:
Was ist daran so außergewöhnlich oder unzumutbar, dass Inder in Indien leben ? |
Titel: Re: Visumantrag für Vorstellungsgepräch abglehnt- Remonstration Beitrag von Aras am 11.01.2016 um 17:53:07
Sehe ich genauso...
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Titel: Re: Umzug der Familie Beitrag von Günther am 14.01.2016 um 18:12:32
Und was ist mit Scheidung?
Daddys' [edit]War danach gefragt? Nein![/edit] |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis für Ehefrau und Stieftochter Beitrag von Günther am 14.01.2016 um 18:15:39
Meine Frau mußte mal nichts zahlen, weil es so lange gedauert hat. Nannte man Kulanz.
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Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis für Ehefrau und Stieftochter Beitrag von Jojo2015 am 14.01.2016 um 19:35:57
Naja, das war dann aber seeeehr kulant. Wüsste jetzt keine Rechtsgrundlage, die das Absehen von Gebühren aufgrund der Verfahrensdauer vorsieht...
Daddys' [edit]Folgenfreier Mitschrott... ModAlarm würde ab und an ausreichen![/edit] |
Titel: Re: US-Amerikaner heiraten Beitrag von Günther am 14.01.2016 um 18:13:40
Ich auch.
Daddys' [edit]Wenn du rumspammen willst, dann setze ich dir deinen Beitragszähler jedesmal auf <5, dann gibt's auch keine PNs! Ich bin da relativ spaßfrei![/edit] |
Titel: Re: Umzug der Familie Beitrag von Günther am 14.01.2016 um 14:49:56
Auch dazu, eine Scheinehe einzugehen, gehören immer zwei Personen!
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Titel: Re: Einbürgerung - Verlust der chinesischen Staatsangehörigkeit Beitrag von Günther am 20.01.2016 um 09:56:01 Odysseus schrieb am 17.08.2015 um 06:48:32:
Meines Wissens bürgern die nicht aus. Deswegen wird ja in einigen Fällen Doppelstaatsbürgerschaft anerkannt. |
Titel: Re: Einbürgerung - Verlust der chinesischen Staatsangehörigkeit Beitrag von Günther am 20.01.2016 um 09:56:53
Um das noch klarzustellen: Natürlich soll es vorkommen, daß sie ihre Staatsbürgerschaft entziehen!
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Titel: Re: BEITRÄGE aus dantenschutzgründen löschen!!!! Beitrag von Günther am 22.01.2016 um 05:40:18 Gast123456789 schrieb am 20.01.2016 um 12:31:40:
Dir war aber doch bekannt, in einem öffentlichen Forum zu schreiben? |
Titel: Re: Körperverletzung Beitrag von Günther am 22.01.2016 um 05:35:50 hoffen schrieb am 21.01.2016 um 13:04:53:
Nur sie. |
Titel: Re: Studentenvisum? Sprachvisum? Beitrag von pitu2 am 21.01.2016 um 17:49:05
Lila, habe dir mal privat geschrieben.
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Titel: Re: Visum zur Eheschließung Beitrag von Günther am 23.01.2016 um 09:20:10 itasweet23 schrieb am 23.01.2016 um 08:24:34:
Da irrst Du aber gewaltig! Dein Aufenthaltsrecht leitet sich aus Art. 11 I. GG ab (sehe zum Vergleich seinen II. an, aus welchen Gründen man Dir als Deutsche die Rückkehr verbieten kann, einem Asylbewerber dagegen nicht) und dann mußt Du noch zwischen Bürgerrechten ("jeder Deutsche", "alle Deutschen") und Menschenrechten unterscheiden! Z. B. wird Dein Mann (wenn es der SPD auch stinkt) nicht wählen dürfen. |
Titel: Re: Visum zur Eheschließung Beitrag von Petersburger am 23.01.2016 um 09:57:22 schrieb am 23.01.2016 um 09:20:10:
Sie irrt nicht, denn die Aussage bezog sich auf die Freizügigkeitsrechte der TS und ihres Ehemannes. Allerdings hat die SB dann nicht entsprechend gehandelt, wenn sie eine AE für ein Jahr ausgestellt hat ... Wenn man den Fall nicht versteht und das erforderliche Wissen nicht hat, kann man auch aufs Schreiben hier mal verzichten. |
Titel: Re: Visum zur Eheschließung Beitrag von Günther am 23.01.2016 um 10:20:30 Petersburger schrieb am 23.01.2016 um 09:57:22:
Sie hat das mit keiner Wendung eingeschränkt! "Die gleichen Rechte wie ich"! [edit] So wird das nix mit fünf Beiträgen, |
Titel: Re: Visum zur Eheschließung Beitrag von Petersburger am 23.01.2016 um 10:25:50
Selbstverständlich wird man in einer ABH über Bürger- und Menschenrechte sinnieren. Ist ja Gott sei Dank sonst nichts zu tun ...
Hinsichtlich des Rechts auf Einreise und Aufenthalt sowie des Rechts auf Erwerbstätigkeit in Deutschland (auch diese Einschränkung wurde nicht erwähnt) - also hinsichtlich des Tätigkeitsfelds der ABH - ist die zitierte Aussage korrekt. |
Titel: Re: Visum zur Eheschließung Beitrag von Günther am 23.01.2016 um 21:29:05
Ich hatte hier auch etwas geschrieben, wo man mich korrigieren zu müssen meinte. Jetzt sind die weg und im Grunde wird das bestätigt, was ich schrieb. Interessant!
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Titel: Re: Verpflichtungserklärung Beitrag von Günther am 23.01.2016 um 21:21:59 Aras schrieb am 23.01.2016 um 16:45:47:
Bei dem Betrag, der auf sie zukommen kann, sind die 800 Euro die berühmte Kaffeekasse. Es ist zumindest nicht auszuschließen, daß dem Besuch ein Asylantrag auf dem Fuße folgt. |
Titel: Re: Was ist eine Familie? Beitrag von Aras am 26.01.2016 um 17:12:35
Ist Günther der gesperrte Nutzer Wanida? Es gibt da schon gewisse Ähnlichkeiten.
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Titel: Re: Ohne Visum abgeleitet freizügig innerhalb der EU reisen? Beitrag von Aras am 27.01.2016 um 16:52:38
Ernsthaft jetzt?
Bist 27 und studierst in Kenia? Na dann viel Glück beim Antrag. |
Titel: Re: Ohne Visum abgeleitet freizügig innerhalb der EU reisen? Beitrag von trixie am 27.01.2016 um 17:11:13 Tomford schrieb am 27.01.2016 um 16:23:59:
Dein Kind muss dich ja nicht Afrika besuchen, sondern in Kenia. Dort gibt es genügend Plätze, wo es sicher ist. Es muss ja nicht unbedingt in Garissa oder an der Ostküste sein. Vor kurzen sind wieder einige meiner kenianischen Bekannten nach Hause geflogen. Dass dein Kind nach Kenia kommt, dürfte wohl einfacher sein, als dass du dein Kind in Irland triffst. |
Titel: Re: Ohne Visum abgeleitet freizügig innerhalb der EU reisen? Beitrag von Tomford am 27.01.2016 um 18:16:03
Arias deine freche Art brauch ich nicht wenn du nichts dazu sagen willst ist ok aber wenn du jemanden helfen willst dann tu das und Nicht fragen stellen wie bist du behindert. Ja ich bin 27 und habe in Deutschland studiert, ich bin nach DE gekommen und könnte kein Wort Deutsch und habe trotzdem meine Abitur geschafft und eine abgeschlossene Ausbildung habe ich auch noch, ich habe mich danach entschieden zu studieren und habe noch 1 Jahr dann bin ich fertig, also ich Sehe nicht wo das Proble ist.
Naja Und was meinen Sohn angeht will die Mutter nicht dass er nach Kenia fliegz wegen den Terrorattacken. Danke ich werde es trotzdem versuchen wenn nicht klappt auch ok das kostet ja nichts |
Titel: Re: Ohne Visum abgeleitet freizügig innerhalb der EU reisen? Beitrag von Aras am 27.01.2016 um 18:25:02
Berichte einfach wie das abgelaufen ist. Wenn du ein Visum für Irland bekommst, dann werde ich mich auch entschuldigen ..
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Titel: Re: Ohne Visum abgeleitet freizügig innerhalb der EU reisen? Beitrag von Budweiser am 27.01.2016 um 19:05:18 Tomford schrieb am 27.01.2016 um 18:16:03:
Freche Art? Da fass´Dich mal an die eigene Nase - und deinen frechen Ton Behinderten gegenüber. Ich nenne deinen Ton unverschämt den Helfenden hier gegenüber. Also halte mal den Ball flach! |
Titel: Re: Abschiebung Beitrag von Obst88 am 29.01.2016 um 08:25:22
Na wenn du seit 4 Jahren nicht ordentlich gelernt hast und du so starkes Heimweh hast, warum gehst du dann nicht freiwillig zurück? Anscheinend kannst du mit den Möglichkeiten die dir Deutschland geboten hat nichts anfangen.
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Titel: Re: Abschiebung Beitrag von imran am 29.01.2016 um 07:31:10 deerhunter schrieb am 28.01.2016 um 23:50:26:
Findest du es so? |
Titel: Re: Abschiebung Beitrag von Günther am 30.01.2016 um 06:57:40 imran schrieb am 29.01.2016 um 07:58:39:
Für mich wäre das eher ein Grund, lieber gestern als heute heimzukehren... |
Titel: Re: FZF zum deutschen Kind ohne sorgerecht Beitrag von Aras am 07.02.2016 um 19:09:37
Oder so...
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Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum Beitrag von Andrea72 am 09.02.2016 um 17:27:28 Junimond schrieb am 06.08.2015 um 22:50:33:
Entschuldigung, aber Willkommen im Club. Hier geht es nur um Schikane und da braucht mir keiner was anderes erzählen. Ich drücke Dir die Daumen aus vollem Herzen wirklich. Ich kann Dich voll verstehen. Es ist ein Albtraum. |
Titel: Re: Keine verkürzung auf 7 Jahren ! Beitrag von andreas88 am 10.02.2016 um 20:25:06
:-[
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Titel: Re: Zustimmung der ABH fast da Beitrag von deerhunter am 11.02.2016 um 13:14:14
Darf deine Frau denn im 8. Monat noch fliegen??? Seid Ihr Verheiratet?
Daddys' [edit]Das interessiert außer dir noch nicht mal den TS... Was soll die Fragerei? Scheint für den TS klar zu sein und wollte er doch gar nicht wissen! ::)[/edit] |
Titel: Re: Zustimmung der ABH fast da Beitrag von Saxonicus am 11.02.2016 um 13:59:58 deerhunter schrieb am 11.02.2016 um 13:14:14:
Von Russland nach Deutschland kann man doch auch mit der Eisenbahn fahren, da gibt es m.W. keine Einschränkungen für Schwangere. |
Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber Beitrag von Andrea72 am 10.02.2016 um 18:24:24 Kira3167 schrieb am 10.02.2016 um 00:42:57:
Da hast Du vollkommen recht ;) Daddys' [edit]Ich bin heute großzügig... inhaltslose Füllposts wandern heute kostenpflichtig mit Kommentar auf den Schrott! ;)[/edit] |
Titel: Re: Keine verkürzung auf 7 Jahren ! Beitrag von Aras am 15.02.2016 um 10:06:23
Naja. Der Fall deines Partners ist ja auch mehr als anrüchig. Eine Verkürzung wäre ja dann eine massive Belohnung eurer Scheinpartnerschaft. Am besten versucht ihr einfach unter dem Radar zu bleiben.
Btw.: Ich hatte euren Fall an die ABH München weitergeleitet. Vielleicht sind die deswegen genauer bei euch. |
Titel: Re: Keine verkürzung auf 7 Jahren ! Beitrag von andreas88 am 15.02.2016 um 13:00:17
@Aras viel spass beim petzen. Wir leben ganz normal zusammen und jeder ist herzlich willkommem uns zu besuchen ::) :-*
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Titel: Re: Keine verkürzung auf 7 Jahren ! Beitrag von Aras am 15.02.2016 um 13:16:51
Wie gesagt... Bleibt lieber unter dem Radar.
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Titel: Re: Keine verkürzung auf 7 Jahren ! Beitrag von andreas88 am 15.02.2016 um 13:19:45
@Aras. Denkst du wir haben angst. Und die ABH hat besseres zu tun als Hinweise von einem Menschen zu folgen,welcher selbst unter Verdacht auf Scheinehe war. Lässt du deine Frist bei anderen raus? Such dir eine Arbeit anstatt dem ganzen Tag vor dem PC zu sitzen und Menschen zu beurteilen. Armselig.... ::)
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Titel: Re: Keine verkürzung auf 7 Jahren ! Beitrag von andreas88 am 15.02.2016 um 17:19:29
Ich bin raus hier aus diesem Forum. Wusste vorher nicht,dass hier solche Menschen schreiben und sich in Leben anderer eimischen. Bitte meinen Account löschen oder als Deko und Accesoir benutzen. ::)
@Aras einen schönen Abend noch ... Mitarbeiter ;D |
Titel: Re: Keine verkürzung auf 7 Jahren ! Beitrag von Aras am 15.02.2016 um 17:25:43
Hallo
Wünsch dir auch einen schönen Abend. Bin aber kein ...-Mitglied. Aber das solltest du als Einwohner der ... Hauptstadt wissen. |
Titel: Re: Keine verkürzung auf 7 Jahren ! Beitrag von andreas88 am 15.02.2016 um 18:02:15
Natürlich bis du es. Wenn kein ... dann ein ......... Such dir lieber eine Arbeit anstatt Menscheb zu beobachten und zu beurteilen... 8-)
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Titel: Re: Darf mein Mann ausreisen? Beitrag von Nadia22 am 18.02.2016 um 18:51:35
Deerhunter. Ich habe gerade dein Profil gesehen und deine Antworten zu den Beiträgen hier im Forum
Ergebnis : irreführende Antworten,Negativ,Pessimismus. |
Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis und Meldebescheinigung Beitrag von Princessleonie12 am 29.02.2016 um 16:03:54
:)
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Titel: Re: probleme mit dem integrationskurs Beitrag von Günther am 01.03.2016 um 15:35:53 erne schrieb am 01.03.2016 um 15:33:33:
Gut, dann wäre das ja geklärt. |
Titel: Re: Falsche Beratung und Widersprüche Beitrag von Andrea72 am 29.02.2016 um 10:44:24 nancyfahi schrieb am 21.02.2016 um 18:01:07:
Du hast meinem vollen Respekt, leider haben nicht viele diese Einstellung. Gruß Andrea72 |
Titel: Re: Unanfechtbare Abschiebungsandrohung Beitrag von Günther am 03.03.2016 um 17:28:33 alex1 schrieb am 03.03.2016 um 17:04:26:
Na, dann hat der ja ganze Arbeit geleistet! Keinen besseren gefunden? |
Titel: Re: Ablehnung Ehegattennachzug Beitrag von deerhunter am 04.03.2016 um 08:43:24
Irgendwie hört sich das tatsächlich nach "Scheinehe" an....du machst dir mehr Sorgen um rechtliche Probleme, als um deinen geliebten Mann und ein Zusammenleben 8-)
Solltest du Leistungen vom Amt beziehen, musst du auch dort angeben das sich dein Status von ledig auf verheiratet geändert hat! [edit]Der letzte Satz reicht mir nicht, um deinen Beitrag im Fachforum stehen zu lassen. Erspare uns und dem TS weitere wilde Spukulationen. Lies die NUB[/edit] |
Titel: Re: Ablehnung Ehegattennachzug Beitrag von Seoman305 am 04.03.2016 um 11:58:14 deerhunter schrieb am 04.03.2016 um 08:43:24:
Sorry, aber deine persönliche Wertung hier zu äußern, noch dazu mit dem lässigen Sonnenbrillensmiley, finde ich nicht angebracht - oder angemessen. Das hier ist ein rechtliches Forum, daher stellt die TS auch vor allem rechtliche Fragen. Alles nicht relevante ist freiwillige Angabe...!! Ob der Ehemann der TS wg. Koma, psychiatrischer Behandlung oder 1.monatigem Marineeinsatz auf hoher See nicht persönlich erreichbar ist bzw. eine Vollmacht unterschreiben kann, oder warum auch immer, hat uns nicht großartig zu interessieren, bzw. ist sicher nicht von uns zu bewerten... Das hat höchstens die ABh/Botschaft zu kümmern wenn die 5 min auf den ärztlichen Befund gucken. und PUNKT von daher meine Meinung zu deinem Kommenar :stopp: :dagegen: :-X [edit]Deine Wertung zur vorherigen Wertung ist ebenfalls daneben. Auch hier gilt .... lies die NUB und nutze den Mod-Alarm[/edit] |
Titel: Re: Ablehnung Ehegattennachzug Beitrag von Günther am 04.03.2016 um 12:13:03 Seoman305 schrieb am 04.03.2016 um 11:58:14:
Um Rechtsfragen zu beantworten, sind Tat- und Rechtsfragen zu klären. [edit]OMG ein typischer Günther - wenig Text mit NULL Inhalt.... dein A**ch läuft auf dünnem Eis Schlittschuh. Ständige Modalarme bzgl. deiner Postings stören den Board- frieden ... weitere Schritte hierzu gehen aus der NUB hervor.[/edit] |
Titel: Re: Ablehnung Ehegattennachzug Beitrag von T.P.2013 am 04.03.2016 um 16:03:40
Dann doch noch einen Kommentar von mir dazu, obwohl ich's eigentlich nicht wollte, gerne sehenden Auges der Verschrottung und/oder einer Verwarnung entgegensehend...
@Seoman305, ich bin da zu 100% bei Dir. Gut gebrüllt, Löwe. @deerhunter, Deine häufigen, nicht nur hier, geäußerten Unterstellungen, persönlichen Wertungen, Stammtischparolen nerven zumindest mich. Was ist daran unplausibel, wenn man sich Gedanken auch um Rechtsfragen macht und genau diese in einem Forum für die Klärung von ebendiesen Rechtsfragen thematisiert? Man kann sicherlich vermeintliche Ungereimtheiten auch mal hinterfragen, wenn man meint. Da kommt es aber auf das "Wie" an. Und im Zweifelsfalle sollte man es mit Dieter Nuhr halten. @Günther, Deine fast üblichen Einzeiler-Phrasen haben i.d.R. in etwa den Nährwert von Bauernweisheiten auf den Rückseiten von Abreißkalender-Blättern wie "Fliegt der Bauer übers Dach, ist der Wind weiß Gott nicht schwach".... Ob es sich hier vermeintlich oder tatsächlich um eine sogenannte Scheinehe handelt, ist für sämtliche Fragen und Ratschläge völlig irrelevant. Da ist von uns hier m.M.n. überhaupt nichts zu klären oder ohne Faktenwissen zu werten, solange keine Straftaten im Raum stehen. Ist doch kein Anscheißer- und Blockwartforum hier... [edit]Auch hier eine kleine "liebevolle" Anmerkung: Nutze den Modalarm. Auch dir steht der Job des Hilfsmod nicht zu - manchmal ist NIX zu schreiben, der bessere Weg. Allen nun ein schönes Wochenende.[/edit] |
Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber Beitrag von Princessleonie12 am 02.03.2016 um 19:14:54
Und das mit dem ausreisen was mache Personen hier schreiben stimmt so auch nicht Anwälte können viel helfen wenn sie gut sind ich würde mir da nix einreden lassen kenne viele die hier geheiratet ausreisen sollten und jetzt glücklich verheiratet in Deutschland sind ;)
Und es gibt so viele Asylbewerbern die negativ bekommen und trotzdem über Jahre hier sind |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis + selbstständige Tätigkeit Beitrag von Hayastan am 05.03.2016 um 15:35:21
stimme trixie voll zu
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Titel: Re: Hochqualifiziert oder Spezialist? Beitrag von Hayastan am 05.03.2016 um 15:36:43
wieso ist dir das wichtig ?
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Titel: Re: Verspätete Antragstellung-Fiktionswirkung Beitrag von dgstein am 24.03.2016 um 18:07:41
Ähmmm... mein Beitrag gehört aber durchaus zum Thema, denn er bezieht sich auf die Frage des TS nach Erfahrungswerten und nicht auf die Frage von Lenochka.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1458811153/1#1 Viele Grüße dgstein |
Titel: Re: Falsche Beratung und Widersprüche Beitrag von nancyfahi am 24.03.2016 um 20:21:31
:)
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Titel: Re: Kann Visum zur Arbeitssuche mehrmals beantragt werden oder später fürs Studium umgewandelt werden? Beitrag von Somena am 25.03.2016 um 23:06:19
Guter Tipp. Wir haben gerade auch nach dieser Information gesucht. Danke. Wirklich hilfreich.
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Titel: Re: Fragen zu Antrag auf Hochzeitsvisum Beitrag von Lino96 am 28.03.2016 um 13:59:30
ich denk das du mal in dein heimatland nachfragen sollst.
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Titel: Re: Ehegattennachzug Südafrika Beitrag von Lino96 am 28.03.2016 um 14:07:37
Ich komme aus Kosovo
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Titel: Re: Antrag auf NE verschoben Beitrag von Lino96 am 28.03.2016 um 14:07:11
Wie kann mit einen Person hier schreiben ?
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Titel: Re: Konsequenzen verspätete Antragstellung Beitrag von Lino96 am 28.03.2016 um 14:06:34
Ist es möglich hier eine Anfrage zu machen ?
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Titel: Re: Spende an i4a Beitrag von Lino96 am 28.03.2016 um 13:55:28
Hallo wäre es möglich mir zu helfen, wo ich hier eine fragen stellen kann ?
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Titel: Re: Trennuung Beitrag von trixie am 03.04.2016 um 21:28:52
@T.P.2013
Vielleicht versucht du einmal deine Fantasie bei dir zu belassen und in meine Beiträgen nicht etwas hinzuinterpretieren, was ich aber nicht geschrieben habe. Ich habe weder geschrieben, dass die TS etwas melden muss, noch dass sie Strafen oder Sanktionen erhält. Das eingestellte Urteil betrifft alleine die Folgen und Pflichten für den Ausländer, wenn er eine unterschriebene "Selbstverpflichtung zur Meldung negativer Umstände" der ABH nicht meldet. Deine gegen mich gerichtete Überheblichkeit nervt mittlerweile. >:( Suche dir bitte jemand anders, mit dem du deine Gelüste ausleben kannst!!! |
Titel: Re: Geburtsurkunde Heirat eingebürgerter Ausländer Beitrag von NotLupus am 05.04.2016 um 13:56:32 trixie schrieb am 05.04.2016 um 13:42:47:
Du wurdest nicht gefragt. |
Titel: Re: Umsiedlung nach Deutschland mit Daueraufenthaltserlaubnis für Italien Beitrag von trixie am 05.04.2016 um 20:58:45
@deerhunter
Warum musst du eigentlich meine Zitate immer aus dem Zusammenhang reißen? Deine Einzeilenkommentare bringen dem TS nullkommanull an Informationen. Lottchen schrieb: Zitat:
... und meine Antwort hierzu, die du leider nicht verstehen magst: Zitat:
So galt meine Antwort auf @Lottchens Aussage, dass der in Italien erworbene Daueraufenthalt sehr wohl Vorteile in Deutschland hat, weil die Dame auch zum reinen Leben hier sein darf. Ist das nun verständlich genug für dich erklärt? Zitat:
Es ist immer schwierig wenn dritte Personen Fragen für die eigentlich Betroffenen stellen, weil sie nicht wissen, ob unten sich daraus ergebenen Antworten Alternativlösungen befinden. So könnte die Frau Nigeria ohne Probleme länger als drei Monate in Deutschland bleiben und sich in aller Ruhe nach einer Arbeit umschauen, ohne dass sie die Zeitspanne von drei Monaten berücksichtigen muss, die sie bei einer normalen italienischen AE zu beachten hätte. In dieser Zeit könnte sie auch einen Sprachkurs belegen, um ihre beruflichen Chancen weiter zu verbessern. Ohne Sprachkenntnisse nützt weder der 38a noch sonst eine AE etwas, wenn es um einen Arbeitsplatz geht. Zitat:
Nein, ich habe sicherlich nicht immer das letzte Wort. Du kannst mir doch nicht verbieten, dass ich mich gegen deine sinnlos gegen mich gerichteten Kommentare wehre und dir nochmals erkläre, warum ich den Text so verfasst habe. Aber du scheinst wohl immer das allerletzte Wort haben zu müssen. |
Titel: Re: Umsiedlung nach Deutschland mit Daueraufenthaltserlaubnis für Italien Beitrag von deerhunter am 05.04.2016 um 21:04:38
@Trixie
Ich habe kein Lust darauf mich mit dir zu streiten....du hast eh immer das letzte Wort und mir ist mein Zeit dafür zu schade...du brauchst nicht zu antworten! Danke und schönen Abend... |
Titel: Re: Umsiedlung nach Deutschland mit Daueraufenthaltserlaubnis für Italien Beitrag von lottchen am 05.04.2016 um 22:13:01
@ trixie, es wäre nett, wenn auch Du nicht immer nur das liest, was Du lesen willst. Ich habe geschrieben, dass der Titel nicht hilft, wenn sie hier leben und arbeiten will.
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Titel: Re: Umsiedlung nach Deutschland mit Daueraufenthaltserlaubnis für Italien Beitrag von trixie am 05.04.2016 um 22:22:20 Zitat:
Doch genau das tut er. Der langfristige ital. Aufenthaltstitel tut das. Darin liegt ja der Vorteil des 38a. Ohne diesen Titel könnte die Frau nicht unter einfachen Bedingungen in Deutschland leben und sich eine Arbeit suchen. Zitat:
Wie sooft kommentierst du in Beiträgen etwas hinein, ohne dass es hierzu Ansätze gibt. |
Titel: Re: Hilfe - deutsche Botschaft in Beirut ist schlimm... Beitrag von Mags am 16.04.2016 um 07:49:46 Adam_NRW schrieb am 07.03.2016 um 13:36:35:
Bin Deutsch lebe seid 20 Jahren in Egland habe vor 9 Jahren in England geheiratet und musste die Ehe in Deutschland anerkennen lassen das ich den Name meines Mannes im Pass haben darf. Habe im Moment wieder mit der Deutschen Botschaft in London zu tun und das einzige was mir dazu einfaellt ist Deutsche Beamten willkuer. Man kann Ihr einfach nicht entkommen. :-/ |
Titel: Re: Besuchsvisum nach Problem bei Ausreise Beitrag von fab87 am 16.04.2016 um 14:12:32 Christoph IT schrieb am 16.04.2016 um 10:51:22:
ein selbstverursachtes Problem muss man dazu sagen. Die notwendige Sorgfalt kann schon erwartet werden, vor allem da die Fahrpläne auch kein Geheimnis sind. |
Titel: Re: Visum Lebenspartnergemeinschaft dann Trennung Beitrag von Saxonicus am 15.04.2016 um 23:35:29 T.P.2013 schrieb am 22.02.2016 um 02:57:07:
Es liegt aber durchaus im Bereich des Möglichen, dass die ABH die AE storniert/verkürzt, sobald sie von der Trennung erfährt. [edit]Das hatte T.P... bereits in Antwort #1 geschrieben....[/edit] |
Titel: Re: Wie am besten Algerierin heiraten und nach Deutschland holen? Beitrag von Impietatis am 17.04.2016 um 18:42:29 NotLupus schrieb am 17.04.2016 um 07:43:13:
Gut ich habe nichts anderes behauptet. Aber das Bundesverfassungsgericht hat über vereinfachte Bedingungen zur Erlangung des Tests entschieden. Der Test ist offensichtlich fragwürdig und für mich einfach nur ein Mittel das Geld der Menschen zu erpressen. So ein Sprachtest brauch keine Sau. Daher mit welchen Gründen kann man den Test umgehen? Wenn es nicht anders geht bezahle ich den Test halt und dann sollen diese Gestalten am Geld ersticken aber dumm ist das ganze schon. Was haltet ihr von meinen anderen Ausführungen? |
Titel: Re: Wie am besten Algerierin heiraten und nach Deutschland holen? Beitrag von fab87 am 17.04.2016 um 19:02:44 Impietatis schrieb am 17.04.2016 um 18:42:29:
Wo kommt diese Einstellung her? Natürlich ergibt der Sprachtest Sinn. Deutschkenntnisse kann man erwarten fürs Leben in Deutschland - und wie will man dort ohne Kenntnisse leben? Außerdem ist der Test sehr einfach schaffbar. |
Titel: Re: Wie am besten Algerierin heiraten und nach Deutschland holen? Beitrag von messlatte am 21.04.2016 um 13:07:57 Impietatis schrieb am 21.04.2016 um 04:52:36:
Du wirst im Laufe eurer binationalen Beziehung / Ehe noch oft auf Umstände treffen, bei denen man nur mit dem Kopp schütteln kann. Nicht aufregen, das gehört dazu. Ebenso wie Geld und viel Zeit (Geduld) dazu gehören. |
Titel: Re: Wie am besten Algerierin heiraten und nach Deutschland holen? Beitrag von Obst88 am 21.04.2016 um 14:39:38 schrieb am 21.04.2016 um 13:07:57:
Das wird dann bei ihm aber verdammt schwer. |
Titel: Re: Adoption in China Beitrag von Walatin am 22.04.2016 um 18:40:06
Nix verstehen!
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Titel: Re: Familienzusammenführung zu Deutschem, Unterhaltsverpflichtungen aus vorheriger ehe Beitrag von Walatin am 25.04.2016 um 20:41:30
Kennst Du den?
§ 170 Verletzung der Unterhaltspflicht (1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
Titel: Re: Familienzusammenführung zu Deutschem, Unterhaltsverpflichtungen aus vorheriger ehe Beitrag von Walatin am 28.04.2016 um 12:28:05 shingo schrieb am 25.04.2016 um 20:06:24:
Mal Hand auf´s Herz, da denkt man sich seinen Teil! shingo schrieb am 26.04.2016 um 20:29:57:
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Titel: Re: Familienzusammenführung zu Deutschem, Unterhaltsverpflichtungen aus vorheriger ehe Beitrag von shingo am 28.04.2016 um 13:48:49 schrieb am 26.04.2016 um 16:39:30:
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Titel: Re: Visum genehmigt - (Reise)Krankenversicherung?? Beitrag von NotLupus am 28.04.2016 um 16:04:14
Ich schicke dir heute abend eine PN etwas, was die überzeugen wird.
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Titel: Re: Einbürgerung trotz Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse? Beitrag von messlatte am 03.05.2016 um 22:30:01
Wenn die Person um die es hier geht, schlau genug war, die Einbürgerung zu erwirken, wird er schlau genug sein, diese zu behalten.
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Titel: Re: Einbürgerung trotz Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse? Beitrag von HeFi am 04.05.2016 um 18:55:34 schrieb am 03.05.2016 um 22:30:01:
Hat Messlatte für uns nicht zugängliche Insider-Kenntnisse? |
Titel: Re: Visum für Besuchsaufenthalt abgelehnt. Wie soll ich meine Remonstration begründen? Beitrag von Walatin am 07.05.2016 um 13:03:11 erne schrieb am 06.05.2016 um 15:11:02:
Ja, das auch, werden wir aber wohl nie erfahren, der TS interessiert sich für seinen Thread nämlich einen feuchten... |
Titel: Re: Einbürgerung nach § 10 ? Beitrag von Walatin am 07.05.2016 um 07:28:23
Meinst Du ernsthaft, auf die paar Worte eine verbindliche Antwort zu bekommen?!
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Titel: Re: Einbürgerung nach § 10 ? Beitrag von Walatin am 07.05.2016 um 09:48:44 NotLupus schrieb am 07.05.2016 um 08:56:29:
Alles klar! So viele Wenn und Aber sowie Nachweise, aber mich als "merkwürdig" abqualifizieren, weil ich auf die dünne Infodecke hinweise. |
Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun? Beitrag von Walatin am 08.05.2016 um 19:44:24 Turhilfe schrieb am 08.05.2016 um 16:13:38:
Schätze mal, wenn er zur Arbeitsagentur muß, war es das?! |
Titel: Re: Kindesnachzug ohne Sicheren Lebensunterhalt. Beitrag von NotLupus am 10.05.2016 um 19:05:38 Sanook schrieb am 10.05.2016 um 18:36:39:
Erzähl mal mehr. |
Titel: Re: scheidung vom Ägyptischen Ehemann Beitrag von Walatin am 11.05.2016 um 16:50:08
Trennungsjahr...
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Titel: Re: scheidung vom Ägyptischen Ehemann Beitrag von Walatin am 11.05.2016 um 18:11:50 nadine1976 schrieb am 11.05.2016 um 16:11:23:
Kommt nicht zuletzt darauf an, was Du willst. Da Du für die Scheidung eh einen Anwalt brauchst, solltest Du Dir gleich einen suchen der sich auch in Ausländerrecht auskennt. Dann läuft vieles fast von allein. |
Titel: Re: Familienzusamenführung Beitrag von Walatin am 14.05.2016 um 14:28:08 triple.hhh schrieb am 14.05.2016 um 14:25:02:
Vor allem die richtigen! |
Titel: Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte Beitrag von cauoo am 16.05.2016 um 22:51:22
Die anfangs dieses threads aufgetretenen Unklarheiten kann man besser mit der (auch in den Motiven zur RL 38/2004 genannten) Analogie zum nationalen ggue. staedtischem / laendigem AufenthR verstehen.
Habe ein Auslaender zunaechst nur staedtisches AufenthR (etwa als Ehrenbuerger). Sobald er die Stadt verlaesst, muss er die Vss oder Zeit zu bundesweitem AufenthR abklappern. Dies, soweit einmal begonnen und teilweise oder ganz / Daueraufenthalt erfolgt, wird auch in anderen Staedten sowie bei Rueckkehr in die "eigene" Stadt nicht verloren sondern dort fortgesetzt, gewahrt, und geht irgendwann ins Dauerrecht ueber. Seine Stadt koennte das weder stoppen, noch nach Stadtrecht ihn aus Stadt oder Bund ausweisen, weil er jetzt da auch durch Bund-Recht Aufenthalt hat, ausser in durch Bundrecht erfolgter Rueckverweisung. Fuer das FreizR von Rueckkehrern, ausgedehnt auf deren Angehoerige, ist nicht das Herkunftsland sondern die EU zustaendig, die AuslB genauso unzustaendig wie das Friedhofsgartenamt oder die Museumsverwaltung. Das waere illegale Anmassung hoheitsrechtlicher Befugnisse die der EU zustehen. Der einmal stattgefundene EU-Aufenthalt hat nun einmal dauerhaft und unumkehrbar faktisch und rechtlich Nachwirkungen - insbesondere, den im EU-Ausland gefundenen und mitgebrachte Angehoerige, um genau den es hier geht - , und einmal erworbene und besitzstandgewahrte Rechte, in Unterschied zu einem dauernd in D gebliebenem und daher nur D-Recht erworbenem Deutschen. Den EUGH Urteilen zu Rueckkehrern nach entsteht bereits zZt der Einreise in den Gaststaat, ein unbedingtes Recht zur Rueckkehr mit evtl. erworbenen Angehoerigen. Wuerde das fehlen, koennte der EU-Buerger nie eine auf Dauer angelegte Ehe o.ae eingehen, was die FreizK total beenden wuerde. Diese Garantie kann nicht von Bedingungen abhaengen, etwa ob die beabsichtigte FreizK sich (erst noch) einstellt, oder ob nach 50-jaehriger Arbeit er 1 Tag vor oder nach der Rueckkehr evtl. erwerbslos wird und dann nationales Recht des Herkunftsstaates angewendet und dann bei alten, erwerbslosen Menschen der Angehoerige regelmaessig abgelehnt wuerde. Daher ist ausreichend, dass der EU-Auslandsaufenthalt nicht durchgehend missbraeuchlich sondern 1 Sekunde gutglaeubig war. Auch zBsp die Daenemark-Urteile sagen ausdruecklich, dass dabei wirklicher Gebrauch schutzwertem EU-Recht von vornherein nicht beabsichtigt war und nicht stattfand. Verstoss gegen dieses Recht ist fuer reiche EU-Laender wie D ein Desaster, fuer arme gut. Jeder EU-Buerger aus Rumaenien, demnaechst auch aus Ukraine, Tuerkei heiratet dann einen Drittstaatler (in Griechenland zZt viele vhd), und bei Ausweisung des Paares aus D kann dann sowohl der arme EU-Staat als der Drittstaat den Partner ebenso ablehnen wie D die Angehoerigen rueckkehrender Deutscher, gleichzeitig ihr EU-Recht auf Familienleben , EU-Buergerschaft inkl. dessen Kern Verbleib irgendwo in der EU (besonders im ausweisendem D) geltend machen und verteidigen, aber auch der Drittstaat kann den EU-Partner seines Buergers ebenso ablehnen wie D, und braucht dann seinen eigenen Buerger nicht bzw. nur in Einklang mit dem int. Recht zurueckzunehmen, welches aber ebenfalls das Recht auf Familienleben schuetzt. Das unbedingte Recht zur Rueckkehr mit Angehoerigen soll ja auch vermeiden, dass sie zum Zirkulieren in anderen EU-Laendern gezwungen werden Daddys' [edit]Außer persönlicher Unzufriedenheit und darauf basierender, persönlicher Meinung kann ich in Richtung substantierter Inhalte zur Anwendung resp. Auslegung von EU- Recht nichts erkennen... und das hat in einem Fachforum nichts zu suchen.[/edit] |
Titel: Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte Beitrag von fab87 am 17.05.2016 um 12:10:59 neddo schrieb am 16.05.2016 um 22:51:22:
Gibt es nicht. Das trifft auch auf viele anderer, deiner wirr anmutenden und schwer verständlichen Aussagen in deinem letzten Post zu. |
Titel: Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte Beitrag von cauoo am 18.05.2016 um 12:40:49
Aufenthaltsrechte von Staedten und Laendern, nur dort gueltig, waren fruer haeufig bzw die Regel, heute nur noch sehr ausnahmsweise War oben auch nur als Beispiel gedacht. Natuerlich kann nicht alles jedem verstaendlich sein, oft hilft aber mehrfaches Lesen
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Titel: Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte Beitrag von NotLupus am 18.05.2016 um 13:02:55
cauoo
Schuster bleib bei deinen Schuhen, bzw. in deinem Fall bei der Astrophysik. |
Titel: Re: Urlaubsanspruch Beitrag von Mono am 20.05.2016 um 10:23:30 cabrio schrieb am 18.05.2016 um 21:46:21:
Na ja, er hat lediglich Anspruch auf Entgeltfortzahlung (Urlaubsentgelt). Seine Urlaubsreise muss er schon selbst zahlen. ;) |
Titel: Re: Falsche Angaben bei der Reisewegsbefragung Beitrag von Walatin am 21.05.2016 um 11:50:46
Ist mir offengestanden Banane! Da kommen ahnungslose Ausländer in ein fremdes Land, suchen und erhalten Rechtsrat und meinen dann schlauer zu sein als der professionelle Ratgeber. Die betteln darum, auf die Nase zu knallen.
PS: Mir ist bekannt, daß viele Anwälte von Ausländerrecht null Ahnung haben, das weiß aber der sich überhebende Ausländer nicht. |
Titel: Re: namenserklärung Beitrag von Walatin am 22.05.2016 um 14:35:06 NotLupus schrieb am 22.05.2016 um 14:12:02:
deine ständigen unqualifizierten Pöbeleien reichen mir! Das mit dem Standesamt können die dann ja en der Grenze erklären, Pöbler! Weiter denken soll mitunter helfen! |
Titel: Re: Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO Beitrag von Walatin am 25.05.2016 um 07:38:58 NotLupus schrieb am 25.05.2016 um 07:28:01:
Und was hilft ihm deine Beleerung? Reichte der KO gestern nicht? |
Titel: Re: Unterhalt/Unterstützung für erwerbslosen, ausländischen Ehemann? Beitrag von Walatin am 24.05.2016 um 13:45:58 Foudre schrieb am 24.05.2016 um 13:39:12:
Sein Bleiberecht beruht doch nicht schlicht auf der Vaterschaft. Weder sorgt er für das Kind noch gibt es eine soziale Verbundenheit. Der Ehefrau kann man nur einen Scheidungsanwalt mit genügend Kenntnissen im Ausländerrecht wünschen. Da geht es wohl um mehr als um Geld (AE im September letzten Jahres). |
Titel: Re: Ehefrau hat es nach Deutschland geschafft - aber Aufenthalt... Beitrag von Walatin am 21.05.2016 um 10:29:40
Das Leben ist eben nicht alternativlos, es gibt immer eine! Es schlucken und meckernd hinnehmen oder es angreifen. Liegt an jedem selbst. Warum tust Du das nicht (per PN?).
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Titel: Re: Arbeit vor Arbeitserlaubnis Beitrag von Walatin am 26.05.2016 um 18:29:36 Danielt schrieb am 26.05.2016 um 16:35:04:
Sag mal, was für eine "Anwältin" hast Du Dir denn da an Land gezogen? Die weiß nicht einmal was sie zu prüfen hat?! Ein guter Anwalt weiß, wieviel Einkommen vorhanden sein muß und wid davon nicht überrascht! |
Titel: Re: Arbeit vor Arbeitserlaubnis Beitrag von deerhunter am 26.05.2016 um 23:23:08
Wenn du alles weißt, warum fragst du hier? ;D
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Titel: Re: Eheschließung mit Inderin (Franz. AE) als dt. Student möglich? Beitrag von chris2016 am 30.05.2016 um 15:19:30
Austausch von Erfahrungen mit Heirat einer Inderin in DE
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Titel: Re: Familienzusammenführung als Student Anforderungen Beitrag von Candy Man am 31.05.2016 um 17:54:34 homam schrieb am 31.05.2016 um 15:13:32:
Wenn der Aufenthalt für fünf Jahre sein soll, da muß aber einige Aus Sperrkonto! Schau mal nach, ob das reicht. |
Titel: Re: Heirat und Aufenthalt Beitrag von Princessleonie12 am 31.05.2016 um 18:56:35
Aus welchen umkreis kommst du ?
Iich wurde am besten jeden anwalt deine situation schildern und dann siehst du ob euch wirklich geholfen werden kann da es viele. Anwälte gibt die nur geld wollen meinen die konnen helfen und am ende ist nix los ... |
Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will? Beitrag von Budweiser am 02.06.2016 um 00:35:12 schrieb am 01.06.2016 um 21:53:59:
So so, die Behörden sind überlastet. Das ist deren Problem - Gesetze gelten trotzdem. Die Behörde hat sich ans Gesetz zu halten. Punkt - ohne wenn und aber. Stichwort: Rechtssicherheit. Stress macht die Behörde wenn sie meint Gesetze ausser Kraft zu setzen bzw. nicht zu (be)-achten. Der Bürger hat schliesslich auch Fristen einzuhalten. Alles andere ist Obrigkeitsdenken. Daddys' [edit]... und Schrott. Ich überlege gerade, welche Hilfestellung der TS mit diesem Post geben wolltest... :-?[/edit] |
Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will? Beitrag von Candy Man am 02.06.2016 um 08:20:03 schrieb am 01.06.2016 um 21:53:59:
Behörden überlastet oder nicht, das ist doch nicht das Problem der steuerzahlenden Bürger! Dann muß der Staat eben Neueinstellungen machen, geht ja für die "Flüchtlinge" auch. Ich kann hier einen ganz konkreten Fall nennen: Die Familie meiner Mutter kam nach dem Krieg aus dem Osten in den Westen, im Osten hatte die Familie ein von der DDR enteignetes Haus. Nach 1989 kam die Rückübertragung in Betracht. Die Geschichte hat tragikomische Momente. Der erste Anwalt hatte keine Ahnung vom funkelnagelneuen Gesetz. Der zweite wohl, war aber Segler - der wenige Wochen nach auftragsübergabe durch meine Mutter von der Rahe seines Bootes erschlagen wurde. Dann empfahl man meiner Mutter einen Anwalt bei den Grauen Panthern, wo sie Mitglied war. Der ging die Sache ziemlich agil an und forderte die Behörde unter Fristsezung zur Zahlung auf. Die berief sich - wie hier - auf (immerhin nachvollziehbare) Überlastung (und noch offee Kredite in Reichs- und DDR-Mark). Der Anwalt war clever und hatte mit dem Behördenleiter noch etwas verhackstückt, auf jeden Fall entschied das Gericht recht bald gegen die Behörde in der Untätigkeitsklage. Nach wenigen Monaten hatte meine Mutter Geld auf dem Konto und ein rückübereignetes Haus im Osten. Wohl bemerkt, damals gab es ein neues Gesetz und viele Rückübertragungen auf einen Schlag - hier gibt es nur schlafende Behörden und Bürger, die sich zu viel bieten lassen. Übergib die Sache einem fähigen Anwalt und warte ab, was der sagt! Daddys' [edit]Dieses themenfremde Gelaber hat nichts mit der Ausgangsfrage zu tun und hilft dem TS mal so gar nicht... [/edit] |
Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will? Beitrag von Newman am 02.06.2016 um 09:31:34 schrieb am 02.06.2016 um 08:20:03:
Die Leute in den Einbürgerungsbehörden stellt nicht "der Staat" ein, sondern der Landkreis oder die Gemeinde und die können nicht von heute auf morgen mal eben ihr Personal aufstocken. schrieb am 02.06.2016 um 08:20:03:
Der wird vor allem erst einmal Geld kosten, das man sich sparen kann. Daddys' [edit]In logischer Folge folgenlos mitgeschrottet...[/edit] |
Titel: Re: Userin Wanida Beitrag von Impietatis am 03.06.2016 um 01:25:56
Ich wurde ebenfalls von Walatin angeschrieben.
Da ich ein gutherziger Mensch bin, der erstmal allem gegenüber offen eingestellt ist, habe ich mir das "Angebot" genauer angeschaut. Eine Recherche hat ergeben, dass Walatin ein weibliches Profil auf einer Thai Börse hatte, das aber inzwischen gelöscht ist. Daher ging ich davon aus, dass ein gewisser Herr Gattermann eine Frau aus dem Ausland heiratete und mit seinen dabei gemachten Erfahrungen als "Rechtsberater" nun Geld verdienen wolle. Daran ist erstmal nichts schlimmes bis ich mir das "Angebot" genauer anschaute. Der Typ verlangt unglaubliche 200€ die Stunde in einer ausländischen Währung auf einem ausländischen Konto. Bei dieser Preisklasse kann man sich locker einen Top Anwalt in Deutschland holen mit offensichtlicher Reputation und einem echten Titel RA im Ausländerrecht. Diese Preisforderung nenne ich schonmal frech und ist ziemlich plump. Weiterhin kommt, dass dieser "Typ" bei seinem Gehalt nichtmal eine Website anbietet, sondern einen plumpen Link zu einer PDF, in dem seine "Dienstleistungen" aufgelistet werden. Weiterhin stellte ich fest, dass Walatin und dieser "Gattermann" eine merkwürdige Verbindung besitzen. Walatin nennt sich auf GooglePlus Gattermann und hetzt in Beiträgen gegen Ausländer. Da ich von Walatin die E-Mailadresse von diesem "Gattermann" mitgeteilt bekam, fragte ich, ob beide miteinander verwandt wären oder eine sonstige Verbindung besäßen. Walatin wurde als ehmaliger Mandant angegeben, es bestünde aber keine sonstige Verbindung. Doch dann aber ziemlich merkwürdig, warum sich Walatin auf Google Plus als Gattermann ausgibt. Dann wird noch gegen diejenigen gehetzt, denen man angeblich helfen möchte. Dümmer gehts echt nicht mehr. Ich hoffe, dass dieser Gattermann für seine dummen Tricks mal ordentlich eine in die Fresse bekommt, sodass ihm danach alle Zähne rausfliegen. Ich komme aus Russland und so hätte man das früher einfach gemacht mit 10 Leuten, wenn es derjenige verdient hätte. Und doch, Gewalt ist manchmal eine Lösung! Spätestens danach wird der gute Gattermann einen positiven Lebenswandel durchführen, versprochen! 8-) |
Titel: Re: Userin Wanida Beitrag von Candy Man am 03.06.2016 um 08:42:54
Bin ich mit "CM" gemeint? Bitte um Aufklärung.
Um noch einmal in Erinnerung zu rufen: Ich habe mich hier angemelet, weil das Schengenvisum meiner Freundin abgelehnt wurde. Bevor ich hierher kam, hatte ich einen langen Strang in einem Thailand-Forum gelesen, wo Ratschläge gegeben wurden. Da ich nicht auch noch eine gescheiterte Remonstration riskieren wollte, meldete ich mich dort an und fragte einen User, der das durch Professionelle machen lassen hat, per PN nach Namen und Anschrift und (da es ein Schweizer Forum ist) ob der Betreffende auch im deutschen Recht firm ist. Bekam die Adresse und Antwort auf die weitergehende Nachfrage. Sollte i4a den Nick des Users zwecks Anfrage haben wollen, gern, aber dann per PN. Eine Klärung wäre hilfreich. |
Titel: Re: Krankenversicherung im Fall einer Familienzusammenführung ohne Eheschliessung Beitrag von messlatte am 02.06.2016 um 22:58:09
ein "s" zu viel :o
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Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will? Beitrag von saidtchik am 03.06.2016 um 08:42:51
mehr als ein Jahr immer noch nichts !!!!!!!!
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Titel: Re: Wohnsitzabmeldung Beitrag von Candy Man am 04.06.2016 um 05:42:11
§ 44 III. Nr. 2 Bundesmeldegesetz:
Verspätete Um- bzw. Anmeldung: Bis zu 500,00 Euro Ordnungsgeld zzgl. 28,50 Euro Verwaltungsgebühr [edit]Nach Konsequenzen wurde nicht gefragt. Und wenn, dann bitte die richtige Hausnummer.[/edit] |
Titel: Re: Schengen Visum und Blaue Karte EU Beitrag von NotLupus am 05.06.2016 um 04:43:29
Es ist wohl so, dass die wirtschaftlichen Interessen Deutschlands höher wiegen, als dass es auf eine Einreise mit dem richtigen Visum ankommt.
[edit] Erspare uns bitte Postings, die in der Sache nicht weiter helfen und offenkundig nur dazu dienen, einen weiteren, überflüssigen Diskussionsstrang aufzumachen.[/edit] |
Titel: Re: FZF Syrer, Kind über 18 Beitrag von Alacrity am 10.06.2016 um 12:47:50
Wenn er sich Mann und Frau scheiden lassen und mindestens einer von beiden einen anderen EU-Bürger zum heiraten oder verpartnern findet, kann die Tochter über Freizügigkeit nachkommen, sofern die Eltern ihr Unterhalt gewähren (genauers in den VwV zum FreizügG unter 3.2.2.1 http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_freizuegg.pdf).
Es kommt für die Freizügigkeit übrigens auch nicht darauf an, dass die neue Ehe oder Partnerschaft tatsächlich gelebt wird. |
Titel: Re: Passfragen ach Heirat einer Russin und Geburt eines Kindes Beitrag von NotLupus am 16.06.2016 um 12:56:40
Nationalität? Lebst du in der DDR?
In Gesamtdeutschland wird Nationalität seit der Wiedervereinigung nicht mehr genutzt. Nationalität im Sinne der UdSSR oder DDR war die Zuordnung zu einer Ethnie. Diese wurde soweit ich weiß vom Vater abgeleitet. Jedenfalls wird im deutschen Melderegister keine Nationalität erfasst sondern die Staatsangehörigkeit. Daddys' [edit]Führt diese Diskussion per PN oder im User... in einem fremden Thread hat sie jedenfalls nichts zu suchen![/edit] |
Titel: Re: Verheiratet in D. mit Ukrainerin, vorl. AE möglich ? Beitrag von Micha35 am 16.06.2016 um 15:39:58
Ich muss darüber schmunzeln was hier abgeht. Man muss sich die Antworten selber anderswo einholen :-))
Bei so einer Grundstimmung hier, könnte man in der Tat mal darüber sinnen..... ich verkneife es mir ;-) |
Titel: Re: Verheiratet in D. mit Ukrainerin, vorl. AE möglich ? Beitrag von NotLupus am 17.06.2016 um 06:57:58
Mal ne andere Frage:
Was ist eine vorläufige AE? |
Titel: Re: Wonhsitz meines Lebenspartners in ein anderes Bundesland? Beitrag von Arsinoe am 17.06.2016 um 09:59:28
Ich würde dir eine Seite empfehlen:
http://www.1001geschichte.de/ Eventuell solltest du dort einmal ein bisschen lesen. Ich habe das starke Gefühl, dass dein Partner dir ganz schön was vorspielt und du eigentlich gar nicht sehen willst, was los ist. Er begeht einen Selbstmordversuch, weil du die Trennung willst, aber dann kann er in einem anderen Ort- getrennt von dir- eine Ausbildung anfangen? Im übrigen finde ich es nicht gut, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einem anderen zum eigenständigen Aufenthalt zu verhelfen. Für mich sieht es so aus, als wenn das von vorne herein sein Ziel war. War jetzt keine rechtliche Information, dafür entschuldige ich mich ;) |
Titel: Re: Wonhsitz meines Lebenspartners in ein anderes Bundesland? Beitrag von T.P.2013 am 17.06.2016 um 15:10:18
Das von Arsinoe angeführte Forum / Website ist allerdings für nichts eine Referenz, sondern nur eine pauschale Verunglimpfung männlicher, arabischer Nordafrikaner aus dem Maghreb, auch wenn es das Phänomen des "über vorgespiegelte Gefühle an einen AT kommen" sicher gibt (allerdings nicht nur in Nordafrika...).
Man kann über die Betreiberin dieser Website und über das dortige Faken von Fällen, Profilen etc. sehr interessante Dinge ergoogeln. Wenn man will. Sich eine Meinung über den eigenen Partner oder gar eine Handlungsreferenz über dieses Forum / Website zu bilden, ist m.E. genauso sinnvoll, wie das Heranziehen einer rechtsradikalen Website zwecks Meinungsbildung zu Migration und Integration... War jetzt auch keine rechtliche Information, dafür entschuldige ich mich allerdings nicht. Meine Antwort darf aber gerne mit Abzug mitgeschrottet werden. |
Titel: Re: Termin zur Abgabe des Antrages für ein Schengenvisum Beitrag von Candy Man am 21.06.2016 um 07:46:52
Petersburger schrieb ja schon das Wichtigste.
Worüber ich mir viel mehr Gedanken machen würde, ist die Rückkehrbereitschaft! |
Titel: Re: Wann/Welche Sozialhilfe steht einem EU-Ausländer zu Beitrag von trixie am 26.06.2016 um 22:57:34 Zitat:
Deine unsinnigen Bemerkungen zeichnen dich sichtbar aus. >:( >:( Was soll denn das bedeuten? Zitat:
Wenn jemand einen offiziellen Sprachkurs belegt, gilt das sehr wohl als Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Zitat:
... was sie aber auch entsprechend ausüben sollte. Trotzdem wünsche deiner Freundin viel Spaß mit dem JC, denn das wird ein Spießrutenlauf. Das kannst du in den Hartz IV Foren nachlesen. |
Titel: Re: Wann/Welche Sozialhilfe steht einem EU-Ausländer zu Beitrag von Aras am 26.06.2016 um 23:08:44
Bei dem Absatz zur Dienstleistungsfreiheit geht es um sowas wie ärztliche Heilbehandlung oder Pflege etc. etc. Dies setzt auch voraus, dass der LU gesichert ist. Sonst kann man diese Dienstleistungen auch gerne im Heimatland in Anspruch nehmen.
trixie schrieb am 26.06.2016 um 22:57:34:
dito trixie schrieb am 26.06.2016 um 22:57:34:
natürlich. Gibt ja auch so SG Urteile wo einer für 1 € pro Stunde als Tagelöhner arbeitete und 100 € pro Monat verdiente und das als ernsthafte Erwerbstätigkeit anerkannt wurde. Sie kann also ggf. ein Gewerbe betreiben, dass sie sehr gut mit den Zeiten ihres Sprachkurses in Einklang bringen kann. Man kann nur hoffen, dass Deutschland bald das reformiert und Sozialleistungen wie ALG II und Sozialhilfe erst nach Erwerb des Daueraufenthaltrechtes (=5 Jahre) erlaubt. Aber solange diese "Lücke" besteht, ist es kein Problem diese auch zu erwähnen. |
Titel: Re: Afghane soll Pass abgeben Beitrag von Saxonicus am 28.06.2016 um 07:43:47
Es könnte durchaus sinnvoll sein, wenn Du nicht für jede Frage einen neuen Strang eröffnen würdest, sodass man sich die ganze Geschichte erst mühsam zusammensuchen muss, um sie zu verstehen und zielgerichtete Antworten geben zu können. Diese Mühe macht sich nicht unbedingt jeder, der Dir eventuell hilfreiche Antworten geben könnte.
Daddys' [edit]Wenn du was zum Thema zu sagen hast, dann tu das, andernfalls lass einfach die Tastatur in Ruhe![/edit] |
Titel: Re: Afghane soll Pass abgeben Beitrag von trixie am 28.06.2016 um 08:00:18 Saxonicus schrieb am 28.06.2016 um 07:43:47:
... was aber hier notwendig ist, da dieser Thread, http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1441633905/0#0 der das Passthema betrifft, geschlossen wurde. Daddys' [edit]Der ModAlarm ist bekannt? Man muss nicht alles kommentieren, man kann auch schweigend "alarmieren", wenn jemand Überflüssiges von sich gibt"[/edit] |
Titel: Re: Jobcenter lehnt Zahlung wg. humanitärem Aufenthalt ab Beitrag von sarembeti am 28.06.2016 um 10:07:11 Zitat:
Lass mich raten: Ukraine? |
Titel: Re: Familienzusamenführung Beitrag von triple.hhh am 28.06.2016 um 10:53:59
Daddy,
Wir diskutieren hier nicht ,wollte nur fragen ob jemand das gleiche Problem hatte und wie lange es gedauert hat.klar man kann nicht sagen wie lange das dauert. :o natürlich ist man ungeduldig ,wenn man von der ABH nichts hört >:( |
Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland Beitrag von Candy Man am 29.06.2016 um 08:40:58 trixie schrieb am 26.06.2016 um 13:06:37:
Ich bin Deutscher, also Bürger der Bundesrepublik Deutschland, eines souveränen Staates. Auch wenn viele EU-Schulzen es gern anders hätten, gibt es noch keinen Staat namens EU (und wird es auch nicht geben). Also gibt es auch keine "EU-Bürger"! |
Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland Beitrag von Aras am 29.06.2016 um 09:07:35
Artikel 20 AEUV ist dann wohl nur ein Traum
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Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland Beitrag von Candy Man am 29.06.2016 um 09:46:53 Aras schrieb am 29.06.2016 um 09:07:35:
Eher eine Fixion, wie so vieles in der EU (z. Beispiel "No Bail out"-Klausel). Die Voraussetzungen zu einer Staatsbürgerschaft nannte ich oben. |
Titel: Re: Afghane soll Pass abgeben Beitrag von Princessleonie12 am 29.06.2016 um 10:43:15
so weit ich gehört habe würde ich auf keinen Fall den Pass dann bei der Ausländerbehörde abgeben mit den Pass kann man direkt abgeschoben werden ...so zu sagen ...ich würde mich an deiner stelle online durchforsten bei Beratungsstellen oder noch mal einen Rat von einem anderen Anwalt...
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Titel: Re: Scheineheprüfung verpatzt Beitrag von Princessleonie12 am 29.06.2016 um 11:00:49
ohne das ich jetzt wirklich was dummes dazu sagen tue
aber denke das so paar leute hier auch das selbe denken wenn man wirklich schon so lange verheiratet ist ich meine mann muss doch mit dem Partner auch mal geredet haben und ich kann mir kaum vorstellen das man den anderen nie was ausfragen tut was man arbeitet verdient und co.wenn man verheiratet ist ich meine das wird ja später das gemeinsame geld sein und man wird sich ja wohl wenn man sich bespielsweise kaum sieht oder wie auch immer man schickst sich doch dann bestimmt auch Fotos oder sagt den anderen wie man so wohnt und weis nicht was alles aber echt null wissen kommt ja schon fur die behörden dumm rüber würde es mir aber auch in einer ehe sollte man ja schon alles über den anderen wissen traurig wenn nicht |
Titel: Re: Nächste Schritte nach Heirat Beitrag von Princessleonie12 am 29.06.2016 um 11:11:39
und kam was bei euch raus ?
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Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will? Beitrag von sternenstaub am 30.06.2016 um 09:27:13 nancyfahi schrieb am 29.06.2016 um 18:05:32:
Der Ton macht die Musik - und Sie veranstalten hier ein ziemlich misstönendes Konzert - dafür muss man keine Hellseherin sein. |
Titel: Re: Heiraten in Dänemark Lösung für uns? Beitrag von Princessleonie12 am 01.07.2016 um 09:26:04
um den A1 Test kommt ihr nicht herum den muss man auf jeden Fall haben den kann man innerhalb von einem Tag machen oder man besucht den deutsch Kurs für 2 Monate dann bekommz man den A1 Test auch ...Heiraten alleine reicht nicht um einen Aufenthalt zu bekommen dafür müssen schon paar Sachen vorhanden sein
und Arbeit ist nicht Voraussetzung einen Aufenthalt zu bekommen bloß dann ist der Aufenthalt nur für 1 Jahr ... wenn man jetzt in Arbeit ist wird der Aufenthalt länger Daddys' [edit]Du musst deinen halbgewussten Senf nicht an jeden Thread anhängen, von dem du glaubst, dass deine Einheitsantwort passen könnte! Im Übrigen ruht der Thread seit 5 Monaten...[/edit] |
Titel: Re: Heiraten in Dänemark Lösung für uns? Beitrag von trixie am 01.07.2016 um 09:31:50 Girlyourdreams schrieb am 01.07.2016 um 09:26:04:
Kannst du die Rechtsnorm nennen, die deine Aussage belegt? Die länge der AE-Erteilung ist unabhängig davon ob man Arbeit hat oder nicht. Daddys' [edit]Deine Antwort geht mit übern Jordan... ModAlarm hätte genügt, den nutzt du ansonsten ja gerne und regelmäßig![/edit] |
Titel: Re: Asylverfahren beendet und Identitätsunterlagen Beitrag von Princessleonie12 am 01.07.2016 um 11:02:12
sobald man den Aufenthalt bekommt ....bekommt man alle seine Sachen von der Ausländerbehörde zurück
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Titel: Re: Ehe mit nigerianischem Flüchtling Beitrag von Princessleonie12 am 01.07.2016 um 10:52:49
Das bleibt trotzdem ob Flüchtling oder Asylbewerber mann darf Deutschland nicht verlassen ...die meisten dürfen nicht einmal ohne Erlaubnis einfach woanders hinziehen
Asylpolitik Wenn Flüchtlinge ausreisen wollen - und nicht dürfen Manche Asylbewerber entscheiden sich während des laufenden Verfahrens, doch nicht mehr in Deutschland zu bleiben. Einfach ausreisen, das geht aber nicht. Denn der Pass liegt oft in einer Behörde, und die gibt ihn nicht immer so schnell wieder zurück. So kann sich die Ausreise über Monate hinziehen, |
Titel: Re: geplante Ehe mit Afghanen Beitrag von Princessleonie12 am 05.07.2016 um 09:55:53
hmm...brauch man wirklich für eine Eheschließung
Schulzeugnisse ..und welchen Abschluss mann hatte .. ist ja echt komisch finde ich ..ich meine ihr Wollt ja Heiraten und ihn kein Job suchen ... :o Das ist ja echt kompliziert was ihr alles benötigen tut :o Reisepass kann man immer beim zuständigen Konsular beantragen dauert ca.2 Wochen bis es fertig ist ..um den zu beantragen benötigt er aber auch bestimmte Unterlagen sein Ausweis aus dem Ausland den man ja eigentlich bei der Ausländerbehörde abgeben muss .... und eine bevorstehende Eheschließung ist es nur wenn eure Papiere beim Standesamt Fertig vorliegen vom OLG oder ihr den Termin habt für eure Hochzeit aber meist bekommt man den erst sobald alles fertig ist beim OLG |
Titel: Re: geplante Ehe mit Afghanen Beitrag von Candy Man am 05.07.2016 um 10:11:19
Hier wurden die letzten Tage viele interessante Links zu Scheinehen gepostet. In dem Zusammenhang werden immer wieder nicht verlängerte Aufenthaltserlaubnisse und abgelehnte Asylanträge genannt. Auf letzteres wartet ihr gerade. Dürfte zusätzliche Schwierigkeiten geben.
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Titel: Re: Ausreise nach Trennung Beitrag von Alacrity am 05.07.2016 um 22:42:55
Es könnte sein, dass der eigentliche Grund für das Scheitern deiner Ehe(n) der ist, dass du inzwischen homosexuelle Neigungen entwickelt hast. Dann hättest du einen Grund, nicht in den Libanon zurückzukehren, da du dort wegen deiner Sexualität verfolgt wirst, auch wenn der Libanon in der Beziehung im Vergleich zur restlichen arabischen Welt noch relativ liberal erscheint.
Wenn das zutrifft, solltest du deswegen einen Asylantrag stellen um nicht ausreisen zu müssen. Aufgrund der gegenwärtigen Situation wird bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag sicher einige Zeit vergehen, während derer du in Deutschland bleiben, dir über deine Gefühle klar werden und eventuell einen neuen Partner finden kannst. Ansonsten solltest du rechtzeitig ausreisen um keine Sperre zu riskieren und es vom Libanon aus nochmal probieren. |
Titel: Re: Ausreise nach Trennung Beitrag von Lila F. am 05.07.2016 um 23:00:33 Alacrity schrieb am 05.07.2016 um 22:42:55:
Wie kommst du denn auf die Idee? Der TS hat davon nichts geschrieben und der Grund für das Scheitern der Ehe ist doch offensichtlich. Die Frau hat mitbekommen, dass er sie nur wegen der AE geheiratet hat. Einen Asylantrag unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu stellen, soll hier im Forum sicher nicht unterstützt werden. |
Titel: Re: Ausreise nach Trennung Beitrag von Zeno am 05.07.2016 um 23:01:55 Alacrity schrieb am 05.07.2016 um 22:42:55:
Also die Asylentscheider haben bestimmt genug Erfahrung, um zu erkennen ob dies wirklich der Fall ist. Zwei gescheiterte Ehen und kurz vor der Ausweisung und dann plötzlich entwickeln sich andere Neigungen. Und Libanon ist ziemlich liberal. Abgesehen davon zählt das doch eher als Asylmissbrauch. Und dieses Forum ist bestimmt nicht dazu gedacht um sowas zu empfehlen. |
Titel: Re: Ausreise nach Trennung Beitrag von Aras am 05.07.2016 um 23:03:03
Also ich habe das als Witz verstanden. Ich brech ab ;D ;D ;D
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Titel: Re: Ausreise nach Trennung Beitrag von Zeno am 05.07.2016 um 23:30:18 Aras schrieb am 05.07.2016 um 23:03:03:
Sowas gibt es aber tatsächlich und auch nicht selten. Hat Aras sogar mal bestätigt (Iran-Beitrag) |
Titel: Re: Ausreise nach Trennung Beitrag von Aras am 05.07.2016 um 23:46:14
Du meinst den Asylgrund der Homosexualität? Ja das gibt es wirklich ganz oft.... und auch oft fake.
Aber wie das jetzt hier so als Option aufgetaucht ist... :o Der Witz ist doch, dass mit der plötzlichen Homosexualität dann in Zukunft keine Eheschließungen sondern nur Verpartnerungen möglich wären. Da sollte man dem TE direkt raten sich als potentiell bisexuell zu outen, um sich den Weg in die Heteronormativität nicht zu verbauen ;D ;D ;D |
Titel: Re: Ausreise nach Trennung Beitrag von deerhunter am 05.07.2016 um 20:29:31 Aras schrieb am 05.07.2016 um 20:12:25:
so ist es |
Titel: Re: HILFE an der Verkürzung der Aufenthaltsdauer, BITTE! T_T Beitrag von dim4ik am 13.07.2016 um 10:00:16 shddr1110 schrieb am 13.07.2016 um 09:37:46:
shddr1110 schrieb am 13.07.2016 um 09:39:23:
Puh! Gerade noch die Kurve gekriegt, sonst wäre es wohl nichts mit der Verkürzung der Aufenthlatsdauer aufgrund der besonderen Integrationsleistungen bzw. guten Sprachkenntnissen... ;) ;D :up: |
Titel: Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen Beitrag von Aras am 17.07.2016 um 06:33:56
Hallo,
Ignorier erstmal die Aussagen Candyman. Wir haben hier u.a. paar Bundespolizisten im Forum. Die können dir bessere Antworten geben |
Titel: Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen Beitrag von Saxonicus am 17.07.2016 um 09:48:31 Aras schrieb am 17.07.2016 um 06:33:56:
Das glaube ich nicht, denn darüber entscheidet ein Richter und vor Gericht und auf hoher See liegt bekanntlich alles in Gottes Hand, d.h. man weiß vorher nie wie das ausgeht. Wenn man Gerichtsurteile verfolgt, ist man oftmals erstaunt, wie das Urteil ausfällt. |
Titel: Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen Beitrag von Aras am 17.07.2016 um 10:16:36
Viel schlimmer. Neben dem Thron Gottes liegt das Buch, worin alles geschrieben ist. Darin hat er alles geschrieben was für uns bestimmt ist. D.h. Man ist sogar nur in Gottes Hand!!!
Wir sollten einfach das Forum schließen und auf das Schicksal verweisen. Oder wir sollten bspw. auf den User Daddy oder TP warten und lesen was ihre Erfahrun g bezüglich solcher Fälle sind. Mehr hab ich nicht geschrieben. Das Gerede von Candyman, der auf Akteneinsicht durch einen Fachmann(wohl ein Anwalt gemeint) beharrt, hilft ja in der jetzigen Situation nicht. Erstmal muss ja die Akte beim Staatsanwalt landen. Bis dahin will der TE ja nur eine grobe Einschätzung seiner Lage. |
Titel: Re: Verlängerung Schengen-Visa für Ehefrau (aus Ecuador) zum Erwerb der deutschen Sprache (A1-Zertifikat) Beitrag von deerhunter am 20.07.2016 um 14:02:23
Wanida / Günther / Walatin ist zurück mit seinen illegalen Tricks
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Titel: Re: Verlängerung Schengen-Visa für Ehefrau (aus Ecuador) zum Erwerb der deutschen Sprache (A1-Zertifikat) Beitrag von Cherny am 20.07.2016 um 14:10:13
@deerhunter
Das sind keine illegalen Tricks sondern mehr oder wenig eine krative Anwendung des deutschen Rechts. Übrigens bin ich nicht Wanida / Günther / Walatin oder sonst wer :) Allerdings glaube ich, man sollte in bestimmten Fällen etwas mehr Menschlichkeit an den Tag legen. Was illegale Tricks angeht, da kann man von so mancher ABH noch durchaus etwas lernen. |
Titel: Re: Verlängerung Schengen-Visa für Ehefrau (aus Ecuador) zum Erwerb der deutschen Sprache (A1-Zertifikat) Beitrag von Saxonicus am 20.07.2016 um 17:18:01
- Doppelbeitrag gelöscht _
[edit]Danke, natürlich kein Abzug...[/edit] |
Titel: Re: Verlängerung Schengen-Visa für Ehefrau (aus Ecuador) zum Erwerb der deutschen Sprache (A1-Zertifikat) Beitrag von Saxonicus am 20.07.2016 um 17:21:28 Cherny schrieb am 20.07.2016 um 14:10:13:
....aber ziemlich grenzwertige, die nicht unbedingt funktionieren. Für Dich, mit solchen halbseidenen Vorschlägen, jedenfalls kein besonders guter Einstieg hier ins Forum. |
Titel: Re: Visum zur Eheschliessung Beitrag von messlatte am 20.07.2016 um 20:11:35
Es ist Urlaubszeit, Sommer, warm und Zeit der Eheschließungen. Da kann das alles schonmal länger dauern. Nur Geduld.
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Titel: Re: Fragen FZF Visum für Chinesin Beitrag von messlatte am 23.07.2016 um 02:31:44 trixie schrieb am 21.07.2016 um 11:35:57:
Zunächst möchte ich mich bei User Trixie entschuldigen, weil ich ihr eine Falle stellte (und sie hinein tappte). Ganz bewusst schrieb ich "Zum Arzt gehen, Karte vorlegen, Behandlung" und ließ dabei weg wie es in der Praxis (nicht in der Theorie) weitergeht. Ich hätte meine Hand verwetten können, dass Trixie so argumentiert, wie sie argumentierte. Sorry Trixie - Du hattest in deinem Leben noch nie eine binationale Beziehung mit einem nicht EU Bürger. Das ist mir jetzt klar. Geahnt hatte ich es schon früher. Zur Klärung: Sollte der KV die Eheschließung bekannt sein, Eheurkunde vorliegen und besagte Bestätigung ausgestellt sein, dann wird bei Erkrankung des Ausländers, schon ab ersten Tag der Einreise der volle Versicherungsschutz - AUCH OHNE KARTE - wirksam. Dabei genügt es dem Arzt mitzuteilen, dass KV Schutz vorliegt, die Person bereits bei der KV erfasst ist. Er kann es mit einem einfachen Telefonanruf (ggf am nächsten Tag zu Bürostunden der KV) dort erfahren/klären). |
Titel: Re: Fragen FZF Visum für Chinesin Beitrag von Budweiser am 23.07.2016 um 16:27:15 schrieb am 23.07.2016 um 02:31:44:
Was für ein mieses Verhalten, was für ein mieser Charakter doch aus Ihrem Beitrag spricht, was für eine miese Kommunikationskultur! . In einem Forum der gegenseitigen Hilfe dem/der Anderen eine Falle zu stellen und sich mit versteckter Schadenfreude sich daran aufzugei***. >:( Was soll das? Gehts Ihnen jetzt besser? Verachtung ist das einzige was ich für ein Lebewesen wie Sie empfinden kann. Pfui, pfui, pfui! |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von RaEm am 25.07.2016 um 07:44:51
Guten Morgen. Gibt es was Neues?
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Titel: Re: FZF aus Ghana 2x abgelehnt Beitrag von dragonpanda am 26.07.2016 um 11:10:37
ich wünsch dir Glück, dass es trotzdem noch irgendwie klappt!!!!!
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Titel: Re: Unberechtigte Leistungskürzung von Asylbewerber Beitrag von Candy Man am 05.08.2016 um 07:50:18 ninnschen schrieb am 01.08.2016 um 19:46:43:
Das sollte auch das Mindeste sein, was gemacht wird. Als Dublin-Fall hat er in DE keinen Asylanspruch, basta! |
Titel: Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern Beitrag von deerhunter am 08.08.2016 um 05:12:07 Aras schrieb am 07.08.2016 um 21:35:16:
Geht schlecht, wenn man H4 Bezieher auch weiterhin bleiben möchte |
Titel: Re: Besuchervisum Beitrag von Candy Man am 08.08.2016 um 08:38:22
Keine Antwort ist auch eine Antwort.
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Titel: Re: Besuchervisum Beitrag von Candy Man am 08.08.2016 um 08:55:31
Selbstverständlich ist niemand zur Antwort verpflichtet. Aber sie war online! Und Du weißt sehr wohl, daß mit der Antwort die Chancen für ein Visum stehen oder fallen?!
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Titel: Re: Besuchervisum Beitrag von Candy Man am 08.08.2016 um 11:20:11 Aras schrieb am 08.08.2016 um 11:05:08:
Denn die ist "alternativlos"! Wir schaffen das! |
Titel: Re: Russische Freundin braucht Einkommensnachweis für Heirat Beitrag von Muenchner am 09.08.2016 um 10:44:38
Chrissi7 die Gebühren die jetzt fällig werden sind nur die Spitze des Eisbergs. Eine Superknauserhochzeit ist auch nicht unbedingt was für alle Russinnen und das hat nichts mit Luxusleben oder so zu tun.
Du musst in jedem Fall damit rechnen, dass Du erstmal Alleinversorger bist, die Integration hier in Deutschland (auch in den Arbetismarkt) kostet auch einiges an Zeit und Geld! |
Titel: Re: falsche Identität-Rücknahme Asylantrag Beitrag von Candy Man am 09.08.2016 um 13:58:20 okatomy schrieb am 09.08.2016 um 13:51:10:
Sehe ich auch so! der dürfte, siehe Anwältin, aber nur sehr schwer zu finden sein. Vor allem braucht sie einen guten Ausländerrechtler, nicht diese mit Textblöcken arbeitenden Asyl-"Anwälte". |
Titel: Re: Ehe mit nigerianischem Flüchtling Beitrag von cabrio am 09.08.2016 um 21:43:51 Mangrove schrieb am 09.08.2016 um 21:28:05:
Muss nicht sein. Wenn er schon eine AE als Vater eines deutschen Kindes hat, können die gut drauf verzichten. Die Urkundenüberprüfung vor Heirat dient ja nur dem Zweck, Ausländern den Zugang zu einer Aufenthaltserlaubnis möglichst teuer und langwierig zu gestalten, um die Leute damit möglichst vom Heiraten abzuschrecken. Da dein Freund dann aber schon die AE als Vater eures deutschen Kindes haben wird, erübrigt sich damit die Urkundenprüfung. Sonst: Lies dir nochmal genau Antworten #35 und #36 durch und entscheide dann, wie lange dein Freund und Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis und dein Kind ohne Pass sein sollen... Daddys' [edit] cabrio schrieb am 09.08.2016 um 21:43:51:
Die Welt ist so böse.... :-X[/edit] |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr? Beitrag von Joco80 am 13.08.2016 um 04:12:38
Was mich wundert, der Fragesteller hat offensichtlich Schwierigkeiten in der Wortfindung, versucht zu schreiben wie ein "Ausländer" zu sprechen vermag, aber die Rechtschreibung passt einigermaßen. Dann auch noch zusätzlich die wiederholte beleidigende Wortwahl obwohl er gebeten wurde dies zu unterlassen. Scheint mir eher ein Troll zu sein mit fragwürdiger Motivation.
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Titel: Re: Geheiratet und wissen momentan nicht weiter (AE - Unterstützung) Beitrag von deerhunter am 16.08.2016 um 23:27:10 mar85w schrieb am 16.08.2016 um 17:25:59:
Schön, dass du das auch mal aufklärst...so etwas gehört in den Eröffnungspost...spart uns viel Schreiberei! |
Titel: Re: Heiraten in Deutschland- aber wie? Beitrag von erne am 18.08.2016 um 22:49:37 HeFi schrieb am 17.08.2016 um 20:36:41:
du übersiehst eines: wo kein Kläger, da kein Richter (und die Betroffenen werden sich ganz sicher nicht beschweren) |
Titel: Re: Schengener Recht - wie weit möglich Beitrag von alfons1 am 19.08.2016 um 17:37:12
Das Nachziehen der Ehefrau/Ehemann nach Eu Freizügigkeit gibts nur auf dem Papier. Es wird dir kein Visa der Ausländischen Behörde erteilt. Vielleicht 2-3% erhalten das Visa, genau wie das Touristenvisa für Ausländische Verlobte. Das gibts eben nur auf dem Papier.
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Titel: Re: Hochzeit Papiere Deutsch/Türkisch Beitrag von Candy Man am 21.08.2016 um 10:12:43
Löckchen
Da es, wie Petersburger schon ansprach, hier kein Thema ist, habe ich Dir Infos zu dem Thema per Nachricht zukommen lassen. |
Titel: Re: Autoanmeldung mit einer Gestattung ohne Identitätsnachweis möglich? Beitrag von Saxonicus am 19.08.2016 um 18:50:24 trixie schrieb am 19.08.2016 um 17:33:56:
Etwas anderes hab ich doch auch nicht geschrieben: Saxonicus schrieb am 19.08.2016 um 12:14:25:
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Titel: Re: Autoanmeldung mit einer Gestattung ohne Identitätsnachweis möglich? Beitrag von trixie am 19.08.2016 um 20:01:25
... du nicht, denn meine Aussage bezog sich auf diese Aussage:
Zitat:
Da ich meinen Beitrag direkt nachfolgend an den soeben zitierten Beitrag schrieb, ging ich davon aus, dass der Zusammenhang auch ohne Zitieren klar ist. |
Titel: Re: The right to part time job for German students without a residence permit Beitrag von Candy Man am 23.08.2016 um 14:28:02
Wie will man ohne Deutschkenntnisse in Deutschland arbeiten?
Ich dachte auch hier gilt der Grundsatz: Amts- und Verkehrssprache sind Deutsch?! |
Titel: Re: Georgien entlässt nicht aus Staatsangehörigkeit. Was tun? Beitrag von Candy Man am 24.08.2016 um 07:49:56
Ich habe das bei Thailändern miterlebt, Thailand entläßt seine Staatsbürger auch nicht aus der Staatsangehörigkeit.
Am Ende landeten sie immer bei der Doppelstaatsbürgerschaft. Da Ausländer in Thailand keine Grundstücke besitzen durften, wurden die immer als Grund genannt, um die Schäden abzuwenden. Wie ich mir sagen lassen habe, ging das (mit kompetenter Unterstützung) überall in der Republik auch gut, hat zwar gedauert, aber. Nur die Bayern stellten sich quer, sollen aber inzwischen auch einen einschlägigen Erlaß herausgegeben haben, daß Doppelstaatigkeit bei Thailändern jetzt immer geht. Ist wohl was für Fachleute. |
Titel: Re: Kind deutsch - Vater Nigerianer - keine Lebensgemeinschaft Beitrag von Candy Man am 27.08.2016 um 08:18:51 Sarah80 schrieb am 27.08.2016 um 07:15:46:
Nein! Und wie will ein Illegaler, der nicht einmal Deutsch spricht, den gesetzlich geschuldeten Unterhalt erwirtschaften?! Erst denken (beraten lassen) und dann handeln. |
Titel: Re: Brasilianerin heiraten Aufenthaltsgenehmigung ALG2 Beitrag von Candy Man am 28.08.2016 um 08:21:17 M.Mech schrieb am 26.08.2016 um 13:28:24:
Wie vertragen sich diese Aussagen mit dem Deutschland-Urlaub und den beileibe nicht gerade billigen Flügen nach DE? Fragen über Fragen! |
Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis (Heiraten einer Dominikanerin) Beitrag von Lupolady am 25.08.2016 um 10:11:46
Glückwunsch zur Hochzeit!
Hier sieht man mal wieder mit etwas Geduld und Spucke erreicht man doch fast alles, auch wenn einem viele Steine in den Weg gelegt werden... ;) Und das ist auch wieder ein positives Beispiel für alle anderen die noch den Prozess vor sich haben (mich eingeschlossen) 8-) |
Titel: Re: Gibt es im Asylrecht eine Art "Bedarfsgemeinschaft"? Beitrag von KaGe am 30.08.2016 um 10:08:31
@nicoleee
Du hast die Formulare hoffentlich noch nicht ausgefüllt? Und noch nicht zum JC gegeben? |
Titel: Re: In Ghana lebenden Nigerianer wo heiraten ? Beitrag von SabseO am 03.09.2016 um 18:47:53
Das würde mich auch interessieren. ...
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Titel: Re: Übergang vom ALG "I" zu "II" für Rumänen Beitrag von Candy Man am 05.09.2016 um 12:24:18 Errare_humanum_est schrieb am 05.09.2016 um 10:24:46:
Was soll daran abenteuerlich sein? Wer z. B. die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht, hat auch keine Chance auf einen Arbeitsplatz. Verkehrssprache ist bekanntlich Deutsch. |
Titel: Re: Anhörung/ Schreiben ? Beitrag von Candy Man am 07.09.2016 um 08:14:43 Aras schrieb am 06.09.2016 um 16:38:47:
Der Anwalt hat das MAndat noch nicht einmal übernommen, und so lange es dabei bleibt, schreibt er auch nichts an die ABH, bestenfalls eine Absage an den TS. |
Titel: Re: Anhörung/ Schreiben ? Beitrag von Aras am 07.09.2016 um 08:29:16
Erstmal den Donnerstag abwarten bevor solch eine wilde Spekulation in den Raum gestellt wird.
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Titel: Re: Anhörung/ Schreiben ? Beitrag von Candy Man am 07.09.2016 um 10:09:51 bulut schrieb am 06.09.2016 um 15:46:57:
So viel zur "Spekulation"! |
Titel: Re: Mitarbeiter aus Kosovo weil sonst keiner in DE denn Job länger als 1 Woche macht ! Beitrag von Norbert L. am 12.09.2016 um 07:15:05
Wie beim Erdbeerenplücken...
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Titel: Re: Motivationsschreiben für Spracherwerb Beitrag von Saxonicus am 12.09.2016 um 22:35:07 rasty schrieb am 12.09.2016 um 21:18:36:
Diese Zeitspanne sollte doch für einen Spracherwerb zum A1 Zertifikat ausreichen. |
Titel: Re: Motivationsschreiben für Spracherwerb Beitrag von Norbert L. am 13.09.2016 um 11:21:43
Interessant wäre, wie man eine solche "Liebe zur deutschen Sprache" objektivieren will. Meine Meinung: Sehr dünnes Eis.
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Titel: Re: Motivationsschreiben für Spracherwerb Beitrag von Aras am 13.09.2016 um 12:35:41
Was meinst du mit "sehr dünnes Eis"?
Der Konsularbeamte führt ein Interview in dem er die Motivation, die Vorstellungen und die derzeitige Biographie des Antragstellers beurteilt und in Erwägung zieht und daraus eine Prognoseentscheidung für den Aufenthalt und Erfolgsaussichten des Sprachkurses abwägt. Und meines Erachtens ist auch die deutsche Sprache nicht allein zu betrachten sondern auch Kunst und Kultur. Man geht ja nicht einfach in ein anderes Land um die dortige Sprache zu lernen. Ich gehe in ein anderes Land um mit den Menschen und der Kultur in Berührung zu kommen. Es muss also das Gesamtbild auch passen. Also dass man nicht nur den Kurs besucht und damit hat es sich, sondern dieser Kurs soll ja einem irgendwie einen persönlichen Vorteil verschaffen. Dieser persönliche Vorteil kann auch in der Befriedigung der Liebe zur deutschen Sprache bzw. Kultur liegen, und dass ich mit der deutschen Sprache dann auch vor Ort Kulturveranstaltungen besuchen und verstehen kann (Museen, Oper, Theater, Kino, etc..). Also analog zum fiktiven Geschäftsmann von Petersburger muss man davon ausgehen, dass der Geschäftsmann neben dem Sprachkurs auch Kulturveranstaltungen besuchen wird und eben nicht im Hotel bis zum nächsten Unterricht versauern will. Ich möchte hier den bereits dreimaligen Besuch für jeweils 90 Tage hervorheben. Ganze 120 Tage. Wenn ich die deutsche Sprache liebe, dann hätte ich schon in diesen Besuchen was von der Sprache aufgeschnappt. Dies kann das Konsulat aber grad nicht qualifizieren. Also kann man bspw. ein mögliches A1-Sprachzertifikat vom Goethe Institut Jekaterienburg heranziehen und auf die Punktzahl schauen. Jemand der die deutsche Sprache liebt, wird höchstwahrscheinlich eine höhere Punktzahl erreichen als einer der das Zertifikat erzwungenermaßen und widerstrebend erworben hat. Also da gibt es noch viele Aspekte und kaum Risiko. Wenns abgelehnt wird, was dann? Zumal die Frau auch noch eine saubere Visahistorie hat und darum bereits einen Vertrauensbonus erworben hat. Also was bedeutet dieses "sehr dünnes Eis"?. |
Titel: Re: Trennungsunterhalt Beitrag von Aras am 13.09.2016 um 21:48:46
Hallo T.P.
sind die Argumente valide? :) |
Titel: Re: Scheidung und Aufenhalt Beitrag von Norbert L. am 15.09.2016 um 07:54:56 trixie schrieb am 14.09.2016 um 14:33:25:
Sie leben aber auch nicht wider Willen keine eheliche Lebensgemeinschaft. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis und Arbeitslosigkeit Beitrag von Lupolady am 14.09.2016 um 09:03:33
Hallo Lolaa,
wenn dich dein Freund bedroht und dich verfolgt gehe bitte zur Polizei, damit nichts schlimmeres passiert! Ich hoffe dieser Beitrag landet nicht im Schrott! Viele Grüße |
Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung ! Beitrag von safwan82 am 19.09.2016 um 20:28:12
@Aras kannst du was dazu sagen?
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Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung ! Beitrag von safwan82 am 19.09.2016 um 21:29:22
Die Wahrheit macht einen frei??
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Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung ! Beitrag von Aras am 19.09.2016 um 22:29:23
Keine Ahnung warum du auf alles irgendwie empfindlich reagierst. Damit war gemeint, dass wenn man alles glaubhaft und wahrheitsgemäß darstellt es zu keinen Problemen kommt.
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Titel: Re: Wie Bearbeitungsstand von Asylverfahren erfragen? Beitrag von Antuan am 10.10.2016 um 12:20:14
Die BAMF ist wohl überfordert mit der Annerkennung der Anträge von Asylsuchenden aus Eritrea. Viele Flüchtlinge machen auch falsche Angaben. Die Eritrea halten sich vorher in mehreren afrikanischen Ländern auf, bevor sie illegal an Bord übern See fahren.
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Titel: Re: Verheirateter Student - Probleme mit Haupt- und Nebenwohnsitz Beitrag von nancyfahi am 31.10.2016 um 20:16:50
Das ist ja geil. Ich dachte Amtssprache ist deutsch!
Kann ich von heute an meine Themen auch auf arabisch schreiben? :) |
Titel: Re: Sprachvisum nach Au-Pair-Aufenthalt Beitrag von mavericslodge am 04.11.2016 um 18:29:38
Aber, was ich doch behaupten kann, man dorf mit solchem Visum in Dänemark heiraten.
Ich hab meine Freundin in DK geheiratet, sie ist mit einem Au-Pair-Visum eingereist, und konnte danach bleiben, weil sie einen Aufenthaltstitel aufgrund der Ehe bekommen hat (sie ist Russin, ich bin Franzose). Das kann ich gute Entscheidung sein, einen Boyfriend schnell zu finden ;) |
Titel: Re: Sprachvisum nach Au-Pair-Aufenthalt Beitrag von Jojo2015 am 05.11.2016 um 06:41:53
@mavericslodge:
Das was du hier machst führt andere in die Irre. Du bist Franzose, also hat deine Frau keinen Aufenthaltstitel erhalten, sondern eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers. Himmelweiter Unterschied!!! Und am Rande: Hier zu empfehlen, sich für einen Aufenthalt einen 'boyfriend' zu suchen, ist mehr als unpassend!! Mick, [edit] Der Mod-Alarm allein hätte genügt...[/edit] |
Titel: Re: Meldebescheinigung Beitrag von Aras am 05.11.2016 um 10:09:57
Hallo Mick,
für das FZF Verfahren kann die Eintragung ins Melderegister nicht verlangt werden. Mick, [edit]Du hattest nach der Rechtsgrundlage für die Eintragung gefragt, nicht danach, aufgrund welcher Rechtsgrundlage das verlangt werden kann. Um den Fred nicht unnötig in die Länge zu ziehen, antworte ich Dir auf diesem Wege im Schrottplatz.[/edit] |
Titel: Re: Heirat mit Pakstani (Asylbewerber) Beitrag von Morris kahn am 12.11.2016 um 21:16:18
geht es um den Reisepass?
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Titel: Re: 60 Monaten Rentenversicherung - Voraussetzung für Daueraufenthalt EG? Beitrag von Katja1980 am 16.11.2016 um 13:17:27 grisu1000 schrieb am 12.07.2012 um 21:53:23:
Stimmt das wirklich? Hab einen Bekannten, bei dem der Fall ähnlich ist... |
Titel: Re: Kindergeldanspruch mit einer AE zum Zwecke des Studiums Beitrag von Katja1980 am 16.11.2016 um 13:20:24 Errare_humanum_est schrieb am 13.11.2016 um 15:43:07:
Hab einen ähnlichen Fall in meinem Bekanntenkreis. Dort gibt es auch keine Anspruchsberechtigung. |
Titel: Re: Palästinenser - Einbürgerung nach §9 Beitrag von Fullmoon am 19.11.2016 um 11:16:51
Paleästina ist in D nicht anerkannt und wird nie anerkannt werden solange das Israel den Deutschen nicht erlaubt. D kann ganz einfach die Juden nicht ärgern (Punkt).
@ A.A kannst uns bitte einbischen berichten, wass mit dir passiert ist? |
Titel: Re: Eltern nachziehen, volljährige Deutsche Beitrag von ryka am 18.11.2016 um 21:59:21
Wie schade!!! :'(
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Titel: Re: Palästinenser - Einbürgerung nach §9 Beitrag von Fullmoon am 19.11.2016 um 21:42:32
Mein Beitrag wurde gelöscht!!! Sehr demokratisch!!!
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Titel: Re: Palästinenser - Einbürgerung nach §9 Beitrag von Petersburger am 19.11.2016 um 23:00:25
Wurde er nicht.
[guck=guck.gif] http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1144179984/1565#1565 |
Titel: Re: Familiennachzug ohne Deutschtest Beitrag von Assia am 20.11.2016 um 20:22:54
ich denke auch, das das der bessere Weg ist ;)
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Titel: Re: Kein Deutschtest für türkische Partner Beitrag von Assia am 21.11.2016 um 17:39:15
Ja, das ist ja auch gut so!
Das hiesse ja dann , dass man als Tuerkischer Staatsangehoeriger mit seinem Ehepartner ohne Sprachpruefung in Deutschland leben kann, aber als deutscher Staatsangehoeriger nicht! |
Titel: Re: Visum nach Eheschließung Beitrag von Assia am 21.11.2016 um 17:07:52
ein Visum fuer FZF ?
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Titel: Re: Abschiebung meiner Ehefrau Beitrag von Alacrity am 23.11.2016 um 09:06:06
Ihr könnt in einen anderen EU Staat ziehen und dort leben.
Oder ihr macht eine Hochzeitsreise über Frankreich ins UK, bei der Rückkehr nach Deutschland beantragt deine Frau sofort Asyl, sobald sie eine Gestattung hat, beantragt sie die AE zur FZF. |
Titel: Re: Abschiebung meiner Ehefrau Beitrag von erne am 23.11.2016 um 11:11:14 Alacrity schrieb am 23.11.2016 um 09:06:06:
hört sich nach einem Aufruf zu Asylmissbrauch an. Widerlich Die beiden brauchen weniger und nicht noch mehr Probleme. Alacrity schrieb am 23.11.2016 um 09:06:06:
und wovon finanzieren? |
Titel: Re: Einbürgerungstest Beitrag von tbs am 02.12.2016 um 00:26:44
Man merke: es reicht lt. den Merkblättern ein deutscher Hauptschulabschluss aus.
what ever .. |
Titel: Re: Als EU- Bürger Ehefrau aus Pakistan nach Deutschland holen Beitrag von Aras am 08.12.2016 um 07:27:31
Also ich fühle mich irgendwie verarscht, weil ich dir doch einen Link zum Schengen-Formular hier verlinkt habe.
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Titel: Re: Arbeitssuche bzw. Bleiberecht nach Kündigung mit Aufenthaltsrecht §18 Abs. 4 Satz 1 Beitrag von vanille am 14.12.2016 um 09:55:04
Wie lange läuft dein AT noch?
Viel Erfolg bei der Jobsuche |
Titel: Re: Nach einem Jahr noch keinen Termin bei der D. Botschaft Beitrag von taiming am 15.12.2016 um 22:05:29
Gerade mal geschaut. Es gibt da ja nichtmal Schengen Visa Termine. Hierbei ist es aber sogar vorgeschrieben, dass man zu normalen Zeiten einen Termin innerhalb von zwei Wochen kriegen soll.
Wissen das die zwei Jahre ausgebildeten Visumsentscheider nicht? Aber läuft sicherlich alles korrekt da ab. EDIT: Auf der Seite der Botschaft heißt es wörtlich: "Es ist uns ein großes Anliegen, Ihre Einreise nach Deutschland so leicht wie möglich zu gestalten" Ich würde mich da als Antragsteller verhöhnt fühlen. EDIT2: Wenn du als Deutscher einen Reisepass beantragen auf der Botschaft möchtest könntest du am 05.01. um 8 Uhr noch einen Termin bekommen. |
Titel: Re: Falsche Identität ohne Schuld, nun heiraten? Beitrag von mikkaelneu am 18.12.2016 um 14:40:38
Hi,
also der Papa von Frau Dr. Angela Merkel, geb. Kasner, jetzt verheiratet mit einem Herrn Sauer, hieß früher einmal ,,Kazmierczak,,. Daraus folge ich, das eine Namensänderung irgendwie möglich ist. Unsere Bundeskanzlerin wird doch wohl keine falsche Indentität haben, oder? Michael |
Titel: Re: Deutsch - philippinische Beziehung mit Problem Beitrag von KaGe am 27.12.2016 um 13:49:14
Der TS *pinoy* ist zum Glück nicht betroffen, der Kollege seiner Frau hat sich lediglich übers Internet in die Cousine seiner Frau verliebt.
Da gibts auch noch kein Kind und keinen Ehebruch;-) (oder machts das i-net etwa schon möglich?? Fragen zu Kindern oder Schwangerschaften oder Ehebruch sollten in einen anderen Thread verschoben werden. Mick, [edit] Habe das mal ohne Abzüge verschoben. Nehme an, es sollte ein Mod-Alarm werden...[/edit] |
Titel: Re: Schengenvisum für einen Tunesier Beitrag von Nienchen1980 am 29.12.2016 um 19:35:19
Erstmal danke für deine Antwort.
Dass er das Visum nicht bekommt wenn er es nicht beantragt ist mir schon klar ;-) Wahrscheinlich hatte er vor bei der Visabeantragung für Frankreich anzugeben dass er in Frankreich Urlaub machen will. Ich dachte mit einem Schengenvisum darf man in alle Schengenstaaten einreisen? |
Titel: Re: Schengenvisum für einen Tunesier Beitrag von okatomy am 29.12.2016 um 19:46:24
Ja darf man aber das Primäre Ziel des Visums sollte dann ein Aufenthalt mit Hotel in Frankreich sein und nur mal ein Kurztripp nach Deutschland oder einen anderen Schengen-Staat.
Also wenn sein Antrag Urlaub in Frankreich lautet und er aber in Realität Besuch seiner Freundin in Deutschland vor hat, ist das unwahr. |
Titel: Re: Schengenvisum für einen Tunesier Beitrag von Nienchen1980 am 29.12.2016 um 19:59:12
Ja gut das macht schon sinn.
Aber stimmt es denn dass es für einen Tunesier einfacher ist ein Visum für Frankreich zu bekommen als für Deutschland? |
Titel: Re: Schengenvisum für einen Tunesier Beitrag von Aras am 29.12.2016 um 20:03:04
Kann gut sein. Aber vergiss nicht, dass dann die meiste Zeit in Frankreich verbracht werden muss, damit kein Betrug vorliegt.
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Titel: Re: Schengenvisum für einen Tunesier Beitrag von Nienchen1980 am 29.12.2016 um 20:08:17
Ich könnte das ganze ja mit einem Urlaub meinerseits in Frankreich verbinden. Sprich wenn er 14 Tage Urlaub machen will dass wir dann 10 Tage gemeinsam in Frankreich Urlaub machen und evtl 4 Tage nach Deutschland reisen. Das müsste doch gehen oder?
Aber gibt es denn hier jemanden der geanuer bescheid weiss ob ein Visum für Frankreich einfacher zu bekommen ist als für Deutschland? |
Titel: Re: Schengenvisum für einen Tunesier Beitrag von Aras am 29.12.2016 um 20:10:27
Nur die Botschaften und der liebe Gott wissen das.
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Titel: Re: Schengenvisum für einen Tunesier Beitrag von erne am 29.12.2016 um 21:42:48 Nienchen1980 schrieb am 29.12.2016 um 20:08:17:
ja, das geht |
Titel: Re: AE meiner Frau nach Heirat Beitrag von lottchen am 30.12.2016 um 23:18:32
Berlin?
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Titel: Re: Warum verlangt die ABH diese Sachen zur FZF zum Deutschen? Beitrag von mikkaelneu am 31.12.2016 um 19:58:49
Hi reinhard,
Zitat:
der war super, kommt in mein Sprüchesammlung Guten Rutsch Michael |
Titel: Re: Heirat mit einer Russin,Erfahrungsaustausch Beitrag von HH17 am 09.01.2017 um 00:21:25 Petersburger schrieb am 05.12.2016 um 18:09:48:
Hallo Petersburger ich hoffe du kannst mir vielleicht helfen ich habe auch ein großes Problem mit meinem Ehemann kannst ja in meinen Beiträgen gucken da steht alles drin Danke im voraus! MfG HH17 |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von deerhunter am 11.01.2017 um 12:56:52
Was soll die Umfrage???
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Titel: Re: Eheschließung - Unterlagen etc. Beitrag von john21wall21 am 12.01.2017 um 10:43:29
Hier werden Fragen rund um die Heirat in der Schweiz beantwortet: Wie bereiten wir uns auf die standesamtliche Eheschliessung vor und wo können wir heiraten? Ist eine Hochzeit im Ausland möglich? Was sind die rechtlichen Folgen (Namenswahl) und die finanziellen Konsequenzen (Güterstand) einer Ehe?
Daddys' [edit]Riecht irgendwie nach einem Werbe- / Spam- Account... Wird beobachtet![/edit] |
Titel: Re: Heiratsvorbereitungen mit US Bürgerin in Deutschland Beitrag von mikkaelneu am 12.01.2017 um 13:05:13
Hallo und guten Morgen,
auf den Punkt gebracht. Zitat:
Weder für die Ausstellung des EFZ und der internationalen HU musste bei meiner Frau eine philippinische Urkunde ins deutsche übersetzt werden. Auch wurde keine UP verlangt. ALB das gleiche. Die beiden Behörden haben ihren Ermessensspielraum zu meinen Gusten ausgelegt. ;D Hoffen wir das der Standesbeamte des TS des Englischen mächtig ist. Michael |
Titel: Re: Nachzug eines kubanischen Ehemanns zur EU-Ehefrau in Deutschland Beitrag von cabrio am 13.01.2017 um 06:21:04 Petersburger schrieb am 13.01.2017 um 06:09:09:
Das heißt also, dass jede Konsularabteilung sich freihändig rechtswidrigen Mist aus den Fingern saugen und als Merkblatt rumreichen kann? Welches Interesse sollten die daran haben, einfache Visumsvorgänge kompliziert zu machen? Wollen die sich mehr Arbeit machen? Die Deutschen AA-Mitarbeiter in Havanna stellen das Merkblatt auch noch ganz ungeniert auf die Seite - Datum 16. März 2016. Das ist also nicht ganz neu. Ist wohl einfach noch niemandem aufgefallen, weder in Berlin noch sonstwo.. |
Titel: Re: Nachzug eines kubanischen Ehemanns zur EU-Ehefrau in Deutschland Beitrag von Petersburger am 13.01.2017 um 06:46:10 cabrio schrieb am 13.01.2017 um 06:21:04:
Wenn Du derlei Meinungsäußerungen (die und genau die meine ich) nicht immer und immer wieder in den Themen von Ratsuchenden vortragen und ausdiskutieren wollen würdest, wäre den Ratsuchenden sicher mehr geholfen. Schon die Form ist unter aller Sau ... Solltest Du solche Fragen hier diskutieren wollen, mach' doch bitte ein eigenes Thema im Userforum auf. |
Titel: Re: Abschiebung meiner Ehefrau Beitrag von sarembeti am 16.01.2017 um 13:16:11
War ja abzusehen -> sobald Gegenwind kommt, taucht Volker ab.
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Titel: Sammelbeschwerde über die Deutsche Botschaft xxxxx Beitrag von aegyptenurlauber am 17.01.2017 um 16:03:46
Guten Tag, ich bin Neumitglied bei Ihnen und wie der Titel besagt, suchen wir, die German-xxxxx-Oganization, Betroffene zwecks eine Sammelbeschwerde gegen die Deutsche Botschaft in xxxx.
Die Deutsche Botschaft ist seit Jahrzehnten für ihre Willkür, Schikane, rechtswidrige Handlungen und freche, teils offene beleidigende und unmenschliche Behandlung gegenüber Bürgern (Deutsche, als auch xxxxx) bekannt. Viele Betroffene wollen dies nicht länger hinnehmen, daher hat die GEO eine Sammelbeschwerde organisiert und sucht Betroffene Bürger, die ihre negativen Erfahrungen teilen wollen. Gesucht sind Beschwerden aller Art, sei es zur Visastelle, Pass- und Urkunden Angelegenheiten, Konsular, Notfälle und andere Abteilungen der Botschaft, sowie gegen einzelne Mitarbeiter. Wer sich angesprochen fühlt, der kann mir eine PN oder direkt an die GEO schreiben. Bitte beschreibt so ausführlich wie möglich, was euch zugestoßen ist, gesucht sind halbwegs aktuelle Fälle (auch wenn alles wichtig ist, egal wie lange es zurück liegt). Eure Beschwerden bitte so detailreich wie möglich (Mitarbeiternamen oder Personenbeschreibungen, Datum/evtl. Uhrzeiten, was war euer Anliegen, was ist genau passiert bzw. was habt ihr gemacht und was hat die Botschaft gemacht, wer hat was gesagt, gerade bei Beleidigungen oder verwehren von Rechten sind Zitate von Vorteil, gibt es Beweise die eure Sichtweise unterstützen etc.). Es ist leider etwas kurzfristig, daher bitte wir alle die sich angesprochen fühlen sich unverzüglich zu melden. Die GEO hat einen Termin im Auswärtigen Amt am 18.01., um den Sachverhalt vorzubringen. Alle Einsendungen werden anonym behandelt, um eventuelle nachträgliche negative Auswirkungen auf die Bürger zu vermeiden. Sendet eure Beschwerde an mich als PN oder direkt an die GEO- Herrn xxxx - xxxxx@t-online.de +49 xxxxxxxxxxxx [edit] Da hat jemand Sinn und Zweck von i4a missverstanden. Und dann gibt es noch welche, die antworten, statt sich auf einen Mod-Alarm zu be- schränken...[/edit] |
Titel: Re: Sammelbeschwerde über die Deutsche Botschaft xxxx Beitrag von Saxonicus am 17.01.2017 um 17:49:39 aegyptenurlauber schrieb am 17.01.2017 um 16:03:46:
Das ist aber eine harte Anschuldigung, da solltest Du/Ihr aber schon hand- und stichfeste Beweise vorlegen können. Warum hat sich nur bislang noch niemand beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes beschwert ? . |
Titel: Re: Sammelbeschwerde über die Deutsche Botschaft xxxx Beitrag von T.P.2013 am 17.01.2017 um 18:28:15 aegyptenurlauber schrieb am 17.01.2017 um 16:03:46:
Hallo, bei aller Verständnis für Kritik, scheinen einige Formulierungen, als Tatsachenbehauptung hier in den Raum gestellt, schon sehr unangebracht (Willkür, Schikane, ...unmenschliche Behandlung etc.). Wer mit solchem Wutbürger-Duktus auftritt, muss sich m.M.n. nicht wundern, auf eher wenig Kooperation bei Behörden zu treffen... Btw: Was ist eine "Sammelbeschwerde"? Mir scheint, Ihr versucht eher, Beschwerden einzusammeln und zu Euren Zwecken zu nutzen. Ist ein Unterschied. Reichen die eigenen Fälle und Argumente nicht aus? |
Titel: Re: Falsche Identität ohne Schuld, nun heiraten? Beitrag von mikkaelneu am 18.01.2017 um 22:12:55
Hallo deerunter,
Zitat:
Tja, als Ex-Polizist versteh ich dich mit dem Melden. Ex-DDR Polizist? Gott sei Dank bist du hier kein Mod! Im Philippinen_Forum kannst du deine kruden Ansichten als Mod verwirklichen. Gute Nacht Melder. Mickie |
Titel: Re: Frage zum Ablauf Vorabzustimmung (Ehevisum) Beitrag von yalcin coban am 19.01.2017 um 12:07:51
wie lange dauert eigentlich wenn man vorabzustimmung hat
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Titel: Re: Frage zum Ablauf Vorabzustimmung (Ehevisum) Beitrag von yalcin coban am 19.01.2017 um 12:08:13
?
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Titel: Re: Frage zum Ablauf Vorabzustimmung (Ehevisum) Beitrag von yalcin coban am 19.01.2017 um 12:08:27
weiss keiner?
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Titel: Re: Frage zum Ablauf Vorabzustimmung (Ehevisum) Beitrag von yalcin coban am 19.01.2017 um 12:08:36
`???
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Titel: Re: Frage zum Ablauf Vorabzustimmung (Ehevisum) Beitrag von yalcin coban am 19.01.2017 um 12:08:44
??
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Titel: Re: FzF Dauer visumverfahren Beitrag von mikkaelneu am 25.01.2017 um 14:23:29
Hi, all
Zitat:
bei dieser Vorgehensweise kann es schon mal passieren, das ein Brief verschlampt wird. Must dich noch was gedulden, Michael |
Titel: Re: Beschäftigung gem. §26 Abs. 2, Jobwechsel Beitrag von HeFi am 31.01.2017 um 12:21:46 comcon schrieb am 30.01.2017 um 19:27:33:
Sorry, ich wusste nicht, dass Du nicht lesen kannst. |
Titel: Re: FZF und Schulden (Finanzamt und KV) Beitrag von Nomos_SH am 06.02.2017 um 12:24:06 deerhunter schrieb am 06.02.2017 um 09:15:14:
ich denke nicht, das solche Anschuldigungen zielführend sind. |
Titel: Re: Touristikvisum Afrikaner bei nicht gezahltem Unterhalt - Probleme? Beitrag von mikkaelneu am 06.02.2017 um 17:50:56
Sehr geehrter Herr Holzer,
Zitat:
als Mitarbeiter einer Botschaft oder eines Kosulats, finde ich diese Äusserung nicht angemessen. Auch ihr Wissen als Mitarbeiter einer Botschaft oder eines Kosulats ist etwas lückenhaft. Mikkie |
Titel: Re: Frage zu Anspruch Ehefrau ALG oder Sozialhilfe Beitrag von mikkaelneu am 06.02.2017 um 18:05:11
Sehr geehrter Herr Holzer
Zitat:
Als Mitarbeiter einer Botschaft oder eines Kosulats, finde ich diese Äusserung nicht angemessen. Auch ihr Wissen als Mitarbeiter einer Botschaft oder eines Kosulats ist etwas lückenhaft. Zitat:
Die Wissenslücke beträgt diesmal genau 70 €urocent. Im Regelfall muss die Teilnehmerin pro stunde 1,95 € selber zahlen. Ich hoffe, Sie geben Ihren Kunden in der Botschaft, Konsulat, ,,richtige,, Informationen. Mikkie |
Titel: Re: Aufenthalts Erlaubnis für minderjährige kinder einer auslenderin mit Aufenthalts titel Beitrag von Haris232323 am 08.02.2017 um 01:03:40
Alle andern Kommentare zu diesem Thema sind überflüssig.
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Titel: Re: Aufenthalts Erlaubnis für minderjährige kinder einer auslenderin mit Aufenthalts titel Beitrag von Aras am 08.02.2017 um 01:09:55
Jetzt bist du aber ganz groß. Gut Nacht
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Titel: Re: Aufenthalts Erlaubnis für minderjährige kinder einer auslenderin mit Aufenthalts titel Beitrag von Haris232323 am 08.02.2017 um 01:11:44
Dass war nicht böse gemeint.
Meinen dank für die Antworten haben alle trotzdem. |
Titel: Re: Heiratsvisum Kenia, Urkundenprüfung Sackgasse Beitrag von lostthebattle am 09.02.2017 um 21:01:18
mhm ach das ist normal
die machen das systematisch und hoffen das du aufgibst ^^ bei mir sind es nun schon ...rechne rechne... 1,x jahre mehrere prüfungen und bald gehts dann in die klage was uach noch mal 2-3 jahre dauern kann :) woop woop love this country Daddys' [edit]Was ein Einstandspost![/edit] |
Titel: Re: Heiratsvisum Kenia, Urkundenprüfung Sackgasse Beitrag von lostthebattle am 09.02.2017 um 22:44:50
lol so ist das..man schreibt was und wird einfach gelöscht na dann...tolle plattform
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Titel: Re: Heiratsvisum Kenia, Urkundenprüfung Sackgasse Beitrag von lostthebattle am 10.02.2017 um 13:11:58 Mick schrieb am 09.02.2017 um 23:25:46:
Lol lachhaft. Ich habe meine Meinung zum Thema kundgetan und es wird gelöscht. Egal regiert doch wie ihr wollt. |
Titel: Re: Heiratsvisum in Deutschland beantragen Beitrag von Saxonicus am 14.02.2017 um 09:28:52 Adlermania schrieb am 14.02.2017 um 07:05:46:
In Deutschland kann man keine Visa für Deutschland beantragen. Das geht nur bei den deutschen Vertretungen im Ausland. |
Titel: Re: Scheidung Eritrea - Deutschland Beitrag von traute am 17.02.2017 um 21:55:21
Ihr scheint genauso ratlos zu sein.....
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Titel: Re: Keine AE nach Einreise mit Schengenvisum (und vorh. Eheschließung in DK) Beitrag von mavericslodge am 04.11.2016 um 18:25:01
Naaa, doch, passiert das manchmal, das man eine AE nach der Heirat in DK mit einem Schnegen-Visum bekommt.
Ich weiß das persönlich ;) |
Titel: Re: Keine AE nach Einreise mit Schengenvisum (und vorh. Eheschließung in DK) Beitrag von grisu1000 am 05.11.2016 um 20:40:08 mavericslodge schrieb am 04.11.2016 um 18:25:01:
Ja klar, es passiert auch, das der ausländische Ehegatte eine GüB bekommt und das Land verlassen muss. Es soll auch schon passiert sein, das die ABH eine Anzeige wegen illegalen Aufenthalt gemacht hat, weil das Schengenvisum durch falsche Angaben was die Rückkehr angeht erschlichen wurde und deshalb nach Auffassung der ABH nicht gültig ist. Alles ist möglich. Die Regel ist, das die ABH gesetzeskonform auf das Nachholen des FZF-Visumverfahren besteht. |
Titel: Re: Keine AE nach Einreise mit Schengenvisum (und vorh. Eheschließung in DK) Beitrag von Jannis am 08.01.2017 um 14:57:22 mavericslodge schrieb am 04.11.2016 um 18:25:01:
Ach das wär so schön! Mir ist das aber zu riskant irgendwie das alles zu machen und zu tun, nur damit dann die ABH meine frisch geheiratete Frau wieder nach China schickt. Ist ja wie so ein Glücksspiel... |
Titel: Re: Keine AE nach Einreise mit Schengenvisum (und vorh. Eheschließung in DK) Beitrag von Mick am 22.01.2017 um 14:22:29
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Titel: Re: Keine AE nach Einreise mit Schengenvisum (und vorh. Eheschließung in DK) Beitrag von diogenes am 28.02.2017 um 22:22:57 grisu1000 schrieb am 05.11.2016 um 20:40:08:
Was zu beweisen wäre. Es ist niemandem verboten morgen zu entscheiden zu heiraten und dies möglichst bald in die Tat umzusetzen, auch wenn er sich als Tourist in Deutschland befindet und aufgrund der bürokratischen Hürden hierzu zu unseren netten Nachbarn reisen müsste. :-) |
Titel: Re: Asylbewerber und schwangere EU-Bürgerin in Deutschland Beitrag von Alacrity am 28.02.2017 um 23:55:18
Sie kann sich anmelden und Sozielleistungen beantragen, einen Vormund braucht sie dazu nicht, da sie älter ist als 15. Allerdings hat der EuGH entschieden, dass sie als EU-Ausländerin in den ersten drei Monaten nichts bekommt.
Anders sähe es allerdings aus, wenn sie als unbegleitetes minderjähriges Flüchtlingsmädchen kommt, dann bekommt sie sofort Leistungen der Jugendhilfe. Fühlt sie sich vielleicht in ihrem Herkunftsland irgendwie verfolgt? Vielleicht gerade wegen der unehelichen Schwangerschaft mit dem Kind des Marokkaners? In einigen Städten gibt es die Leistungen der Jugendhilfe praktisch auch für Ausländer, die keinen Asylantrag stellen, das kann sie mal erfragen. Wenn das Baby geboren wurde, wird das Jugendamt gesetzlicher Vormund, weil die Mutter minderjährig ist und es keinen Vater gibt. Eine Vaterschaftsanerkennung durch den Marokkaner wird nicht wirksam solange die Mutter wegen Minderjährigkeit nicht wirksam zustimmen kann. Der vermeintliche Vater müsste nach der Geburt warten bis sie volljährig wird oder die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft beantragen, sofern das Jugendamt das nicht von sich aus macht. Zuständig ist dann das FG an dem Ort, an dem das Baby seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. |
Titel: Re: Asylbewerber und schwangere EU-Bürgerin in Deutschland Beitrag von T.P.2013 am 01.03.2017 um 01:17:34 Alacrity schrieb am 28.02.2017 um 23:55:18:
Auch wenn es einer für den Schrottplatz sein wird, aber mal ehrlich, Du hast doch nicht mehr alle Latten am Zaun mit Deinem Aufruf zum Missbrauch des Asylrechts durch eine Slowakin(!). Typen wie Du sind mit dafür verantwortlich, dass mittlerweile die Akzeptanz einer Errungenschaft wie unser grundgesetzlich festgelegtes Asylrecht und die berechtigten Nutzer ebendieses Rechts in breiten Teilen unserer Gesellschaft diskreditiert zu sein scheinen. |
Titel: Re: Abschiebung meiner Ehefrau Beitrag von sarembeti am 01.03.2017 um 16:45:11
Logisch. Skysat ist abgetaucht.
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Titel: Re: Krankenversicherung für familienzusammenführung Beitrag von Nero Felidae am 03.03.2017 um 12:52:10 Saxonicus schrieb am 03.03.2017 um 12:38:50:
Ach so, gar nicht verheiratet? Ja, das geht dann eh nicht mit FZF, wenn man "nur" ein Paar ist. Dann Heirat nachholen ;) |
Titel: Re: Darf das Standesamt all dies verlangen? Beitrag von KaGe am 07.03.2017 um 11:44:51
Warum beginnst du für jede Frage zu deinem einzigen Problem je einen neuen Thread?
Thread 1: Dein türkischer Freund will dich für ein paar Wochen besuchen. inzwischen.... wollt ihr heiraten, habt von ihm noch gar kein Ehefähigkeitszeugnis ( die Urkunde, daß er dich überhaupt heiraten darf) inzwischen... wo in der Welt können wir einfach so heiraten? Es gibt immer irgendwelche Formalien, die der Reihe nach abzuarbeiten sind. In (fast) aller Welt! |
Titel: Re: Darf das Standesamt all dies verlangen? Beitrag von SabinNs am 07.03.2017 um 11:47:10 KaGe schrieb am 07.03.2017 um 11:44:51:
Na weil es sich jeweils um andere Themen / Unterforen / Fragestellungen handelt. |
Titel: Re: Darf das Standesamt all dies verlangen? Beitrag von KaGe am 07.03.2017 um 11:50:16
Nein, es gaht um dein Problem, wie du deinen türkischen Freund/Verlobten heiraten kannst.
Alles ein Thema. Dass sich für euch wegen des unerreichbaren Besuchvisums aus deinem 1. Thread nichts am neuen Ziel "Heiraten" geändert hat, gehört alles in einen Thread. ;) |
Titel: Re: Darf das Standesamt all dies verlangen? Beitrag von SabinNs am 07.03.2017 um 11:59:17 KaGe schrieb am 07.03.2017 um 11:50:16:
Ich bin anderer Meinung, denn z.B. der thread zur Frage in welchem Land ohne Visum und EFZ geheiratet werden kann, kann in Zukunft auch eine Referenz für andere Leser des Forums darstellen. In einem separaten thread kann diese Information von anderen Lesern leichter gefunden und diskutiert werden. Ein einziger thread würde dabei vollkommen durcheinander und schwer zu lesen sein. |
Titel: Re: Darf das Standesamt all dies verlangen? Beitrag von KaGe am 07.03.2017 um 12:08:55
Da bin ich nun wiederum ganz anderer Meinung.
Du hast ein Spezialproblem. Aber bitte, mach so weiter, wie du es für richtig hältst. Ich springe nicht zum Ncahlesen deiner vielfältigen Gedanken und Fragen und Geheimnsikrämereien von einem Thread zum anderen. Viel Glück! |
Titel: Re: Nachzug zu EU-Ehegatte und SOLVIT Beitrag von Steve Dash am 09.03.2017 um 14:18:24
[Das Visahandbuch K(2010) 1620 von deutschen AV's nicht anerkannt wird ist Standard. Darauf braucht man sich erst gar nicht zu beziehen. [/quote]
Dont worry Ist in Deutschland nicht nur beim Visahandbuch, das etwas nicht anerkannt wird, was alle anderen EU Staaten bedingungslos akzeptieren. In vielen beruflichen Bereichen wird man in Deutschland mit Sonderregeln gegängelt, die es in anderen EU Staaten nicht ansatzweise gibt. Wie sagt man im EU Ausland " Deutschland ist verliebt in seine Gesetze und Verordnungen" |
Titel: Re: Nachzug zu EU-Ehegatte und SOLVIT Beitrag von Aras am 09.03.2017 um 14:40:21
Steve Dash. Halte dich doch bitte zurück.
In Deutschland funktioniert es meines Erachtens sehr gut. Spätestens wenn man auf seine Rechte pocht. |
Titel: Re: Ehegatennachzug - Urkundenüberprüfung wieder? Beitrag von Lino96 am 10.03.2017 um 15:32:07
ich finde es unverschämt das sie sowas verlangen und uns nicht zusammen sein lassen wollen. Das ist verarsch*.
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Titel: Re: Religiöse Hochzeitszeremonie im Ausland vor deutscher Eheschließung Beitrag von nador am 11.03.2017 um 17:05:57
anyone who talks english here i got the same problm
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Titel: Re: Anerkennung einer Dänischen Heiratsurkunde Beitrag von nador am 11.03.2017 um 17:03:14
hey there i got the same problem i was told by ABH to go back to Morocco even i had everything done good and i already got Aufenthalts of Romania
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Titel: Re: Anerkennung einer Dänischen Heiratsurkunde Beitrag von Aras am 11.03.2017 um 17:05:08
Please create your own thread and explain your whole situation.
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Titel: Re: Anerkennung einer Dänischen Heiratsurkunde Beitrag von nador am 11.03.2017 um 17:18:25 Aras schrieb am 11.03.2017 um 17:05:08:
thank you so much |
Titel: Re: FZF Visum Willkür nach DK Heirat Beitrag von nador am 11.03.2017 um 17:04:56
anyone who talks english here
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Titel: Re: FZF Visum Willkür nach DK Heirat Beitrag von deerhunter am 11.03.2017 um 19:45:21 nador schrieb am 11.03.2017 um 17:04:56:
sure....open a new topic, if you wanna talk some problems. Maybe we can help you to solve it |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung zur Eheschließung mit Taiwanesin Beitrag von nador am 11.03.2017 um 17:12:36
i got same problem
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Titel: Re: Aufenthaltskarte für Kind Probleme Beitrag von Steve Dash am 11.03.2017 um 09:19:32 vlatkovr schrieb am 09.03.2017 um 10:45:50:
Frage mal, was soll der ganze Blödsinn das das Kind nicht die EU Staatsbürgerschaft / bulgarische Staatsbürgerschaft haben soll ? |
Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland Beitrag von Steve Dash am 13.03.2017 um 16:35:05 Thomas8881 schrieb am 13.03.2017 um 12:30:13:
Flieg doch nach HK und probier es aus und gegen Offloading kann man sich deine Freundin doch vorbereiten. Wegen Heirat lies mal auch das trennungsfaq.com wenn du nicht die nächsten 20- 25 Jahre der Zahlesel sein willlst Wirtschaftlich nicht leistungsfähige Importbraut = finanzieller Selbstmord Hatte heute gerade einen Neukunden, der Zahlesel überweist jeden Monat über 800 EUR Unterhalt an die Ex Frau. Willst Du das später mal auch ? Die Geburtskosten sind dagegen Peanuts als Selbsttzahler, Geh damit zum Jobcenter wenn Du kein Geld hast, ist besser als heiraten,....Fanilienangehörige von Deutschen haben eh Anspruch auf SGB II Leistungen, kein Leistungsausschluss Übrigens gibt es alternative Wege das deine Freundin vorher in der GKV verisichert ist ohne verheiratet zu sein |
Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland Beitrag von T.P.2013 am 13.03.2017 um 18:33:29 Steve Dash schrieb am 13.03.2017 um 16:35:05:
Wie jetzt - werden hier schon Ausländer aufgrund ihrer "Leistungsfähigkeit" als "Importbraut" und "finanzieller Selbstmord" diskriminiert? Wenn ich mir Inhalt und Wortwahl dieses Postings anschaue, krieg ich das Kotzen. Zitat:
Ah ja, "Neukunden". Jetzt weiß hier wenigstens jeder, woher der Wind weht und dass Deine "Vorschläge" möglicherweise eher der Kundenakquise geschuldet sind. Das sollte jeder Fragesteller dann mal bei Bewertung Deiner Antworten im Hinterkopf behalten... |
Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland Beitrag von Steve Dash am 13.03.2017 um 19:36:31 T.P.2013 schrieb am 13.03.2017 um 18:33:29:
Völliger Unsinn, ich weiß nicht ob Du ein Linker oder Grüner Gutmensch bist, wenn Du solche Aussagen machst,...... Meine Frau ist auch Ausländer und nach 3 Jahren Aufenthalt im Vergleich zu einer einheimischen gut ausgebildeten Frau wirtschaftlich nicht leistungsfähig. Das sind Tatsachen bei Import Frauen und Männern und keine Diskriminierung.. Ich weiss nicht was Du monatlich verdienst ? Wenn Du aber als Alleinverdiener mit einem wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Import Partner 3 - 4 Zimmerwohnung in der Stadt + 2 Kinder + Auto + Taschengeld und Shopping für die Ehefrau + 1 x im Jahr Flüge + Taschengeld für Heimatbesuche der Frau mit Kinder + allgemeine Lebenshaltungskosten + Versicherungen alles alleine bezahlenmit deinem Gehalt kannst, hast Du meinen Respekt. Mit einem wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Import Partner ist das mindestens in den ersten Jahren sehr schwierig aber oft nicht möglich. |
Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland Beitrag von T.P.2013 am 13.03.2017 um 20:17:57
Nur weil jemand den verkappten Rassismus in Deinem Posting anprangert (davor schützt auch eine "ausländische Frau" offenbar nicht), muss er weder "Linker", noch "Gutmensch" sein. Dein Vokabular spricht aber im Gesamtzusammenhang zumindest eine deutliche Sprache.
Und Deine vermeintlichen "Tatsachen bei Import Frauen und Männern" sind alles andere als, wie von Dir formuliert, allgemeingültige Tatsachen, sondern bestenfalls Phänomene, die nicht den Regelfall darstellen. Zumindest in meinem multinationalen Umfeld verhält es sich nicht so. Und ja, ich kann, weil ich will. Und ja, auch andere mit weniger Geld können, weil sie es wollen, völlig ohne einen finanziellen oder sonstigen Selbstmord. Allein hier in DEU Zigtausende. Und wenn ich auch wenig Lust darauf habe und meine Antworten tausendmal (mit-)geschrottet werden - ich werde Deinen simplen, pauschalen Behauptungen hier und anderswo widersprechen, nicht als Gutmensch, sondern als intelligenter, lebenserfahrener und toleranter, aufgeklärter Mensch. Insofern unterscheiden wir uns offenbar... |
Titel: Re: Ehe mit nigerianischem Flüchtling Beitrag von Mangrove am 14.03.2017 um 12:06:42 Aras schrieb am 14.03.2017 um 12:00:59:
Uff! |
Titel: Re: Ehe mit nigerianischem Flüchtling Beitrag von Mangrove am 18.03.2017 um 09:59:07 Mangrove schrieb am 17.03.2017 um 17:04:56:
ist das korrekt? |
Titel: Re: Rückkehrbereitschaft Beitrag von Geo_mody am 23.03.2017 um 10:15:15
Hello
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Titel: Re: Religiöse Hochzeitszeremonie im Ausland vor deutscher Eheschließung Beitrag von nador am 28.03.2017 um 08:35:18
:)
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Titel: Re: Religiöse Hochzeitszeremonie im Ausland vor deutscher Eheschließung Beitrag von nador am 28.03.2017 um 08:35:58
:)
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Titel: Re: scheidung in marokko Beitrag von nador am 28.03.2017 um 08:36:30
:)
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Titel: Re: Visahandbuch Beitrag von nador am 28.03.2017 um 08:33:36
:)
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Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von Mandarine am 28.03.2017 um 21:48:39
ja mal gucken wie lange die Av braucht
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Titel: Re: Heirat in Dänemark Beitrag von nador am 28.03.2017 um 08:38:10
I had same thing all was ok when i went to ABH they said you have to go home and apply for reunion visa
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Titel: Re: Heirat in Dänemark Beitrag von pitu2 am 28.03.2017 um 15:50:37 nador schrieb am 28.03.2017 um 08:38:10:
I think you entered with a "Schengenvisa", right? |
Titel: Re: Heirat in Dänemark Beitrag von nador am 10.04.2017 um 08:06:39
@pitu2
my case is little compliacted im moroccan student in Bucharest Romania i got a student residency permit of 4 years that gives me right to stay 90 days in every 180 days in schengen zone well i had two sollution to go and apply from german embassy in morocco or romania and second choice is to convert my danish marriage certificate to german one , so i decided to convert it in standesamt and u know always getting retarted in those things i will get my marriage certificate in the next days the problem is my 90 days i should stay here is over ... i got everything meldebestätigung versicherung A1 gesundheitskarte and all so im heading in the next days to ABH and will see what will happen... hope someone would give us more info and advices |
Titel: Re: Heirat in Dänemark Beitrag von erne am 10.04.2017 um 15:22:22 nador schrieb am 10.04.2017 um 08:06:39:
the tow choices are: apply from german embassy in a) marocco or b) romania, where you are living to "convert" the danish mariage certificate is not necessary and if you do so, this will not change anything. If you want to live in Germany, you must enter Germany with correct visa, otherwise you can stay only 90 days in 180 days period. However, if your spouse is not German but EU citizen the situation is different than described above. |
Titel: Re: Heirat in Dänemark Beitrag von nador am 10.04.2017 um 15:32:36 erne schrieb am 10.04.2017 um 15:22:22:
I mean the other choice is to ask for Aufenthalts from here at ABH . And my wife is a german My german marriage certificate will be ready this week but my 90 days is over since week this is my problem if it is availabe i woud to next week to ABH and get AF could you help me with this? |
Titel: Re: Heirat in Dänemark Beitrag von Aras am 10.04.2017 um 15:35:56
Ich kapier echt nicht, wieso nador ständig andere Threads hijacked aber nicht in der Lage ist einen eigenen Thread zu eröffnen. Es ist nervig.
@nador GO BACK TO ROMANIA AND APPLY FOR FAMILY REUNION VISA! RESPECT OUR LAWS! THANK YOU! |
Titel: Re: Heirat in Dänemark Beitrag von mgb am 10.04.2017 um 16:21:59
§38 Nr. 6 AufenthV.
Und wenn jetzt wieder einer mit einem Urteil daher kommt, dann sollte derjenige erstmal nachlesen, was in dem Urteil überhaupt drinsteht. Sdheitern könnte es nur noch wenn dem Sachbearbeiter der Schengenstatus von Rumänien bewusst wird. |
Titel: Re: Heirat in Dänemark Beitrag von Aras am 10.04.2017 um 16:44:21
Hahahaha ernsthaft? :D
Sry, aber das mit dem fehlenden Schengenstatus Rumäniens ist mir vor deinem Edit aufgefallen. Also wirklich.... also ab zurück nach Rumänien und dort das Visum beantragen. |
Titel: Re: Heirat in Dänemark Beitrag von mgb am 10.04.2017 um 17:02:06
Ob die Teilanwendung des Schengen-Aquis ausreicht um die Anforderung "anderes Schengenland" zu erfüllen gibt es keine Referenz.
Das ein Aufenthaltstitel aus Rumänien zum Visafreien Aufenthalt nach der 90/180 Tagesregel berechtigt kann man Anlage 22 zum Visakodex (Visahandbuch) entnehmen. Das von Petersburger immer angeführte Urteil kann sowieso nicht ziehen. |
Titel: Re: Heirat in Dänemark Beitrag von erne am 10.04.2017 um 17:59:11 mgb schrieb am 10.04.2017 um 17:02:06:
ja, genau. weg mit den unliebsamen Gerichtsurteilen ... haben ja sowieso nichts zu bedeuten. Neues Verfahren, Neues Glück Im Ernst, es *kann* gutgehen und beim Sachbearbeiter der ABH zieht der §38 ... oder er ist der Meinung, die schon die Richter beim angesprochenen Gerichtsurteil hatten und nix ist mit dem AT. Dann muss man klagen oder ausreisen. Natürlich kann die Klage dann anders entschieden werden. Wie hoch schätzt du die Wahrscheinlichkeit dafür ein? |
Titel: Re: Heirat in Dänemark Beitrag von mgb am 10.04.2017 um 18:14:12
Dann lies halt mal nach was genau in dem Urteil drin steht.
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Titel: Re: Schengenvisum abgelehnt - Rückkehrbereitschafft nicht gegeben Beitrag von cky am 16.04.2017 um 11:21:50
Für jede funktionierende Gesamtheit wie die Europäische Union, muß diese auf ihren eigenen Bestand gerichtete eigene Funktiinen haben, und müssen ihre Bestandteile auf ein Teil ihrer Funktionen zugunsten der Gesamtheit verzichten. Unkontrolliertes Eigenleben der Bestandteile ist krebsartig gegen die Gesamtheit und führt ltetztlich zum Untergang von allen.
Aus gutem Grund hat daher die Europäische Union zur effektiven Gewährung die Zuständigkeit bzw. Hoheitsrechte für europäische Grundrechte übernommen. Kleine krebsartige Angestellte mit Bauernschläue bei Botschaften, Auswärtigem Amt, Ausländerbehörden kümmern sich jedoch nicht darum, und entwickeln ihre eigene Theorie und Praxis das das Europarecht ersetzen soll. Aus diesen Gründen ist es ein Dauerbrenner von Problemen, daß Europarecht und Freizügigkeit generell nicht respektiert, und durch nationales oder gar bei einzelnen Behörden selbstgebrautes Recht, ersetzt wird. Leider setzt sich die Europäische Union nicht dagegen genügend hart durch. Dazu kommt, daß man sich überwiegend um wirtschaftliche Interessen kümmert, überhaupt nicht um bürgerliche Rechte der Bevölkerung. So werden demnächst aus wirtschaftlichen und politischen Interessen 80 Mio. Ukrainer visafrei reingelassen, während bei Angehörigen von Europäern und Deutschen die größten überhaupt nur denkbaren Schwierigkeiten gemacht werden. Momentan wird die Europäische Union wieder gesund gesungen lassen, realistisch gesehen funktioniert dad jedoch nicht lange. Das Auswärtige Amt hat im Wesentlichen ebensolche Leute sitzen wie bei den Konsulaten, oft welche die diese schon durchlaufen haben. Dort kann man keinen Respekt erwarten. Solvit funktioniert auch nicht. Es muß halt jeder sehen, irgendwie und mit beliebigen Mitteln, Wegen, Helfern zu reisen. Bei Grundrechten kann man niemand Mitsprache geben, das ist wie mede Erpressung, da machen die Spielregeln andere, und sind deine Menschenrechte genauso wertlos wie in der DDR Wer überhauot auf das System eingeht, gar seine Fingerabdrücke abgibt, ist schon verloren. Man kann nur auf den Untergang des Systemes hoffen, und muß bis dahin versuchen, irgendwie sein Ziel zu erreichen Das ist leider in den ihrem System gar nicht vorgesehen, ebensowenig wie in der Verfassung der DDR deren Untergang vorgesehen war. Aber das ist Teil der hier zunehmenden Realitätsfremde. Momentan kommen 98% der Auswärtigen her, ohne sich um das System zu kümmern. Später oder besser früher stellt fast jeder fest, daß sowohl das nationale als auch das europäische Migrationsrecht für ihn nutzlos ist. Hier kann dir niemand helfen. Indirekt wird dir gesagt werden, du sollst dich von deiner Frau und deinen Kindern trennen, und dir andere hier zulegen. Anders als die DDR die bei Familienzusammenführungen selten Probleme machte, wird dir hier gesagt, deine Familie ist nicht deine Familie und wohlmöglich werden sie nicht mal als Menschen mit Personenstand und Träger von Menschenrechten wie Familie anerkannt. Gerade Diplomaten sollten aber wissen, daß jeder jeden nicht-anerkennen braucht und das oft eine Frage des gegenseitigen Respektes ist. Wenn das Migrationssystem dich und deine Familie nicht respektiert, begründet es das es selbst nicht mehr respektiert werden kann. Das Forum ist hauptsächlich für Opfer des Systemes da und die es weiter bleiben wollen. Einige periphäre Fragen können aber noch in Foren wie diesen geklört werden |
Titel: Re: Mal wieder der Integrationskurs Beitrag von dragonpanda am 10.05.2017 um 13:24:30
Haha Reinhard wie immer ein stinkstiefel.
Immer drauf hauen lol. Empathie sollte man heute schon besitzen. |
Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum Beitrag von Jens49 am 10.05.2017 um 13:39:11
den Spruch kenn ich, scheint grad sehr ähnlich zu verlaufen
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Titel: Re: Mal wieder der Integrationskurs Beitrag von dragonpanda am 11.05.2017 um 13:20:16
Yo :D :D komm lösch mich könnt ihr So gut
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Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis Heirat Dänemark, Abschiebung droht Beitrag von frog am 12.05.2017 um 00:19:52
Sehr interessant. Ich hätte meine "Allerwertesten" darauf verwettet, dass der Antrag mit Verweis auf §27 Abs. 1a nicht durchgeht.
Also freut euch :) |
Titel: Re: Wohnsitz in zwei Schengen-Ländern: FZF? Oder Alternative? Beitrag von Aras am 13.05.2017 um 21:51:44
Das von dir zu lesen ist wirklich verwunderlich ;D
Aber wenn eh alles klappt. |
Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von (MM) am 16.05.2017 um 19:59:38
Momentan läuft eine Petition beim Deutschen Bundestag zum Thema "Doppelte Staatsangehörigkeit".
Wenn diese erfolgreich ist, könntest Du Dir die Kosten und den Stress für die Ausbürgerung einfach ersparen. Mitgezeichnet werden kann diese noch bis vor dem 31.05.2017 unter der URL: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2017/_01/_07/Petition_69323.nc.html Ab 50000 Mitzeichnern (Quorum) wird eine Petition im Regelfall in öffentlicher Sitzung beraten. Da dafür noch viele Mitzeichner dafür fehlen, könnte es helfen, dies weiterzuempfehlen, damit die notwendige Anzahl zusammen kommt. Es könnte zusätzlich auch helfen, dort sachlich mitzudiskutieren oder gute Diskussionsbeiträge als hilfreich zu markieren. |
Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von Zeroxay am 16.05.2017 um 21:36:21 (MM) schrieb am 16.05.2017 um 19:59:38:
Werde ich aber auch wenn der Antrag durchkommen würde, wäre es eh viel zu spät .... |
Titel: Re: Intensiv Sprachkurs nach § 16 Abs. 5 AufenthG Beitrag von Aras am 17.05.2017 um 13:25:30
Am Besten weiter E-Mails hin und herschicken :D.
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Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind Beitrag von frog am 18.05.2017 um 00:19:42 T.P.2013 schrieb am 17.05.2017 um 23:16:43:
Diesem Dank schließe ich mich vorbehaltlos an und freue mich, dass frachs dank des Forums zu seinem Recht gekommen ist. :) Ich krieg das ko**** wenn ich immer wieder lese wie sich die ABH verhalten und Unterlagen verlangen die notwendig. Ich möchte nicht wissen wie viele Leute sich auf das faule Spiel einlassen und dann damit abgespeist werden, dass ihr Einkommen nicht ausreichen würde oder es als ALG- oder Hartz4- Empfänger sowieso kein Visum f. FZF oder AE für die Frau geben würde. Gleiches Spiel mit der KV. >:( |
Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von Odysseus am 18.05.2017 um 08:28:55 Zeroxay schrieb am 17.05.2017 um 17:27:20:
Soll die SB Dir vielleicht auch noch den Hintern abwischen?? Man kann ja wohl von einem erwachsenen Menschen erwarten, dass er sich über die Schritte, die er in seinem Leben plant, ein wenig Gedanken macht, oder??? Gehört dazu nicht, dass man sich schon im Vorfeld - spätestens, wenn man bei der Beratung erfährt, dass die Entlassung aus den bisherigen StA erforderlich ist - über das Prozedere bei der Botschaft informiert? |
Titel: Re: Gebühren unzumutbar? Beitrag von Zeroxay am 18.05.2017 um 11:39:03 Odysseus schrieb am 18.05.2017 um 08:28:55:
Geht das noch unhöflicher? Man muss ja nicht gleich beleidigend werden! |
Titel: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von cky am 27.05.2017 um 16:25:13
Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie von ALLEN Kindern und Menschen unliebsamer Ethnien durch Auswärtiges Amt und Botschaften
Das Auswärtige Amt und die deutschen Botschaften verstoßen bzgl. ethnisch oder/und sozial unliebsamen Völkern gegen die im Internationalen Recht vorgesehene Pflicht, jedermann als Menschen und Träger von Menschenrechten anzuerkennen. Ein dazu scheinbar systematisch verwendetes Mittel ist, daß die Geburtsurkunden dieser Völker oder Staaten GENERELL als ungültig bezeichnet werden (etwa, die normalen Original-Urkunden STETS als wertlose 'Fotokopien' o.ä. bezeichnet, sodaß es gar keine Original-Urkunden dieser Völker / Länder gäbe) und dadurch auch ALLE Menschen dieser Gruppen betroffen sind. Dabei erfolgen auch dreiste Täuschungen der Betroffenen, Dritter, Behörden, Gerichte. Dies ist unabhängig von anderen Absurditäten, wie: Zusammenarbeit der Botschaften von örtlichen 'Anwälten' , 'Besorgern' usw. die dem Milieu professioneller Fälscher angehören und Kaufen von denen von Bescheinigungen daß echte Urkunden falsch seien; erhebliche generelle Einflußnahme auf Verwaltung und Rechtswesen; 'Klagen' mittels solcher 'Anwälte' gegen Kinder auf Entzug des Personenstands und/oder gar 'Adoptieren' solcher Kinder, um Mitreise oder Nachzug zu deutschen oder europäischen Angehörigen oder ihren Eltern zu blockieren. Ich habe die erstgenannte Praxis in einem Fall dokumentiert. Ich möchte dies mal hier zur Diskusion stellen, sodaß auch andere Opfer ihre Erfahrungen schildern können. Bereits stutzig machen gewohnheitsmäßige Schreiben des Auswärtigen Amtes wie das vom 28/11/16 ans Verwaltungsgericht Berlin: (fett und schraffiert von uns) “ … legte zwar eine beglaubigte Fotokopie einer Geburtsurkunde vor. … reicht diese jedoch als Nachweis der Abstammung … nicht aus“ Auch die Botschaft behauptete das später. Vorgelegt wurden jedoch die Original-Geburtsurkunden, die hier dreist als ‘beglaubigte Fotokopien‘ und unzureichend als Nachweis der Abstammung bezeichnet werden . Wie nachfolgend ersichtlich, systematisch und in ALLEN Fällen, zumal auch die Formulare und gesetzliche Bezeichnung (Code Civil 182.1) der Geburtsurkunden einheitlich sind, sodaß es überhaupt keine Original-Urkunden dieses Landes gäbe, niemand dort Personenstand, konstituierte Familie, familiäres Leben und sonstige Menschenrechte hätte, jedenfalls dies das Merkel-Regime bestreitet und den Kinder und Menschen aberkennt. Man braucht sich nur die normalen Geburtsurkunden aus diesem Land anzusehen. Auf einer 'beglaubigten Fotokopie' einer älteren Geburtsurkunde, wäre außer der neuen Beglaubigung auch noch die mitkopierte vom Original zu sehen. Dies ist nie der Fall, da Original-Urkunden . Schon daher ist leicht nachvollziehbar die Behauptung angeblich 'beglaubigter Fotokopien' wissentlich falsch und bösgläubig. Ferner gehört schon erhebliche Dummheit dazu, zu behaupten, in dem amtsüblichen Formular wo oben die Daten (meist, per Schreibmaschine) im Original ausgefüllt werden, wäre unten schon vorgedruckt enthalten daß bescheinigt wird das sei eine beglaubigte 'Fotokopie' einer älteren Geburtsurkunde ... Die Beglaubigung bezieht sich auf die wahrheitsgemäße Abschrift des Geburtsregisters als Original-Geburtsurkunde. Auch dies belegt, daß es sich um eine mutwillige Täuschung aller Beteiligten handelt. ( Abb: Original-Geburtsurkunde [nur unterer Teil], angeblich ‘beglaubigte Abschrift / Fotokopie‘ ) ( Abb: Dieses am 15/9 geborene und am 30/9 registrierte Kind wurde bei der ‘Urkundenprüfung‘ dann unter dem 31/8 in einem der Register des Standesamtes gesucht, nicht gefunden, die Geburtsurkunde sei daher ‘wirkungslos‘ ) Die Systematik wird dann besser sichtbar durch Täuschungen wie im e-mail einer Botschaft vom 28/3/2017 und vom 3/3/2017 auszugsweise: “ Es ist weiterhin zu unterscheiden zwischen einer Geburtsurkunde, welche innerhalb der gesetzlichen Frist nach der Geburt eines Kindes vom zuständigen Standesamt ausgestellt wird und einer beglaubigten Abschrift (copie certifiée conforme), welche auf der Grundlage einer solchen Geburtsurkunde ausgestellt wird. Auch beglaubigte Abschriften werden hierbei vom zuständigen Standesbeamten unterschrieben und gestempelt.“ “ Bezüglich der Freizügigkeitsberechtigung … ist das dargelegte Abstammungsverhältnis nachzuweisen. Die von Ihnen per Scan übermittelten Geburtsurkunden sind hierfür leider nicht ausreichend. Die Vorlage von originalen Geburtsurkunden ist unabdinglich. … Bei den von Ihnen … übermittelten Geburtsurkunden handelt es sich um beglaubigte Abschriften vom 22.08.2016 (copie certifiée conforme). Die Ausstellung von solchen beglaubigten Abschriften ist nach dem guineischen Recht nur zulässig, sofern die Geburt zeitnah nach der Geburt beim Standesamt registriert wurde und das Original dieser damaligen Geburtsurkunde vorgelegt werden kann. Es müssten daher originale Geburtsurkunden aus den jeweiligen Geburtsjahren existent sein.“ Es wäre schon mal von vornherein absurd anzunehmen, daß nur Geburtsurkunden gültig sein sollten, die kurz nach der Geburt ausgestellt wurden. Sollte man die verlieren, wäre man irreparabel rechtlos. Ich und wohl auch die meisten Leser haben keine so alte Geburtsurkunde mehr. Außerdem erkennen manche Behörden keine älteren Geburtsurkunden mehr an. Solche Vorschriften gibt es nicht einmal in Deutschland. Bei Bedarf kann man sich jederzeit eine neue Geburtsurkunde ausfertigen lassen. Insbesondere aber täuschen Botschaften und Auswärtiges Amt die Opfer, die Allgemeinheit, und Gerichte dadurch, daß sie regelmäßig ALLE Original -Geburtsurkunden als angeblich 'beglaubigte Fotokopien / Abschrift' einer früheren Geburtsurkunde darstellen. Daß das sowohl die Botschaften als das Auswärtige Amt gleichermaßen praktizieren, belegt, daß sie sich in dieser Täuschung abgesprochen haben. 'copie certifiée conforme' bezieht sich nicht auf eine 'beglaubigte Fotokopie/Abschrift' einer älteren Geburtsurkunde, sondern ist der Beglaubigungsvermerk als beglaubigte korrekte Abschrift des Geburtsregisters auf dem Original jeder vollständigen Geburtsurkunde. [Es gibt Geburtsurkunden als vollständige (copie) d.h. Abschrift oder als teilweise (extrait) d.h. Auszug]. Der Beglaubigungsvermerk ist auf allen vollständigen Geburtsurkunden idR schon auf dem Formular vorgedruckt. Botschaft und Auswärtiges Amt bezeichnen daher dreist ALLE Geburtsurkunden aus diesem Land als ungültige 'Fotokopie' , dh. sie sagen, es gäbe demnach überhaupt keine 'echten' Geburtsurkunden. Article 182 : Toute personne pourra, sauf I'exception prevue a I'article 183, se faire delivrer par les depositaires des registres de I'etat civil des copies des inscrits sur les registres. Les copies delivrees conformes aux registres portant en toutes lettres la date de delivrance, et revetues de la signature et du sceau de I'autorite qui les aura delivrees, feront foi jusqu'a inscription de faux. Elles devront etre, en outre, legalisees, sauf conventions internationales contraires, lorsqu y aura lieu de les produire devant les Autorites etrangers. II pourra etre delivre des extraits qui contiendront, outre le nom de la Commune ou I'acte a ete dresse, la copie litterale de cet acte et des mentions et transcriptions mises en marge, a I'exception de tout ce qui est relatif aux pieces produites a I'officier de I'etat ciVil qui I'a dresse et a la comparution des temoins. Ces extraits feront foi jusqu'a inscription de faux. Die Geburtsurkunden haben öfftl. Glauben, bis durch ein Gerichtsprozeß als falsch befunden und auf der Urkunde so beurkundet. Damit trägt das Gesetz den natürlichen Gegebenheiten jedes Standeswesens und Unschärfe oder Irrelevanz bestimmter Angaben für den Personenstand (wie, Adresse -meist nur Ort angegeben-, Beruf, Alter der Eltern -oft auf +/-10 Jahre geschätzt-, Nummer des Registers, usw., Art. 196) sowie dem Menschenrecht eines Personenstandes Rechnung, und verlangt erhebliche Mängel, sowie eine gerichtliche Prüfung deren Relevanz, und Eintragung auf der Urkunde nötig für eine evtl. Annulation. Bereits deswegen ist jede Behauptung, eine Urkunde wäre falsch, außer bei vorhandenem Eintrag auf der Urkunde selbst falsch und ebenfalls bösgläubig. Geburtsurkunden können jederzeit ausgestellt werden. Auch die gegenteilige Darstellung von der Botschaft ist falsch. Was die von der Botschaft behauptete angebliche Einschränkung für den Erhalt einer Geburtsurkunde gleich nach der Geburt betrifft, so existiert diese nicht . Nach Art. 193 CC ist lediglich eine verspätete Anzeige der Geburt und Eintragung im Geburtsregister von weiteren Vorsichtsmaßnahmen abhängig ( nach Art. 157 im Codex de l’Enfant ist die Frist 6 Monate) , nicht jedoch die Ausstellung einer Geburtsurkunde als Abschrift eines bestehenden Registers, oder die verspätete Erklärung einer Geburt und Ausstellung einer Geburtsurkunde ohne Register, oder die Neuausfertigung oder eine standesamtlich beglaubigte Kopie einer bestehenden Geburtsurkunde. Diese sind auch allesamt ‘Original‘ und perfekter Nachweis der Abstammung, übrigens auch nach deutschem Recht und schon daher für dieses gültig neben persönlichem Recht soweit günstiger Soweit kein Register existierte, oder verlorenging, kann der Familienstand durch Dokumente und Bezeugung von Zeugen einschließlich Vater und Mutter erbracht werden. Folglich stellt eine vorhandene Geburtsurkunde (oder selbst beglaubigte Abschrift davon) insbesondere eines fehlenden oder nachträglich abhanden gekommenen Geburtsregisters auch ein Beweismittel des Personenstandes dar, so auch letzter Satz von Art. 182. Artide 184 : Lorsqu'jI n'aura pas existe de registres, ou qu'ils seront perdus, la preuve en sera rec;ue tant par titres que par temoins et, dans ces eas, les mariages, naissances et deces, pourront etre prouves tant par les registres et papiers emanes des pere et mere decedes que par temoins. Zusätzlich bestehen noch fundamentale Rechte der Kinder , auch im Code de l’Enfant enthalten, die das Merkel-Regime ihnen nicht zuerkennen will, beispielsweise Art. 3 , 5, 6 (Grundrechte auf Personenstand und Familie) , 10 (Personenstand hinreichend durch verschiedene Indizien unmittelbar ersessen und rechtlich etabliert), 68 (einschließlich Vaterschaft), 11 (Beispiele für diverse faktische Situationen für sich ausreichend, wie etwa Betrachtung / Behandlung als Kind, Name, Anerkennung durch Gesellschaft / Familie, usw), ähnlich dem früheren frz. Code Civil 311-1 usw. , 74 S.4 (Ersitzen durch niemand mehr kontestierbar außer durch Kind und gebräuchliche Eltern) Auch demnach sind nach persönlichem Recht Formalitäten bzw deren Fehlen nicht kritisch. Art. 10 : La possession d'etat s'etablit par une réunion suffisante de faits qui indiquent le rapport de filiation et de parenté entre un individu et la famille à laquelle il est dit appartenir. Art. 11 : Les principaux de ces faits sont : que l’individu a toujours parté le nom de ceux don’t on le dit issu ; que ceux-ci l’ont traité comme leur enfant, et qu’il les a traités comme ses père et mère ; qu’ils ont, en cette qualité, porvu à son education, à son entretien et à son établissement ; qu’il est reconnu pour tal dans la société et par la famille ; que l’autorité publique le considère comme tel Art. 68 : La filiation naturelle peut aussi se trouver légalement établie par la possession d'état ... Art. 74 : Quand il existe une possession d'etat conforme à la reconnaissance et qui a duré dix ans au moins depuis celle-ci, aucune contestation n'est plus recevable, ... Daher sind materiell (und jedenfalls für nicht Verantwortliche wie Kinder sogar formell) ‘falsche’ Geburtsurkunden rechtlich unmöglich, und/bzw. unschädlich ebenso wie Mängel des Registerwesens. Der darin festgelegte oder sonstwie von Betroffenen, Verwandten, Gesellschaft, Behörden oder Anderen benutzte Personenstand wird augenblicklich ersessen, und Bemängelung ist nur dem Inhaber, den gebräuchlichen oder angeblich ‘besseren‘ Eltern, also nicht ersatzlos, und durch einen gerichtlichen Prozeß, sowie nur innerhalb bestimmter Zeit möglich, schon wegen Rechtsfrieden und –sicherheit des Personenstandes immerhin als Menschenrecht. Dies ist in vielen Ländern explizit durch nationales Gesetz so vorgeschrieben. Dies entspricht im Ergebnis auch der Rechtsprechung des EUMrGH (etwa den Urteilen 9214/80 Renr. 63 , 59, 67 , 76240/01 Rdnr. 132-133, 135, 123 einschließlich Pflicht des Staates effektiver Achtung und Durchsetzung) mit noch weiteren Argumenten , und ist auch eine unmittelbare Konsequenz des Menschenrechtes auf Anerkennung überall als Person. Anders könnte die Situation bei Verwendung mehrerer Identitäten sein, wobei aber in jedem Rechtsbereich die dort zuerst angegebene Identität zunächst gilt, und auch die Auffassung besteht, daß jede der Identitäten richtig und die ggf. Zuordnung Interesse und Problem des Verwenders ist. Darin ist auch kein schutzbedürftiger Nachteil für irgendjemand zu sehen, aber selbst dies könnte nicht die Grundrechte Anderer etwa der Betroffenen beeinträchtigen. Grundsätzlich, insbesondere wenn einziger Anhaltspunkt, ist der Personenstand nach Angaben des Inhabers zu vermuten, so auch bei der Ausstellung von Dokumenten oder Nach-/ Neubeurkundung üblich, und wird das in vielen Teilen der Welt auch durchaus gutgläubig gehandhabt. Das wahrlose Bestreiten des angegebenen Personenstands mag vielleicht in Deutschland häufig sein, es ist jedoch rechtlich nicht erlaubt, noch weniger durch jedermann etwa dem Regime der Merkel, Kindern ihren Personenstand zu nehmen und sie ohne zu lassen. Faktisch ist dies auch eine Frechheit , grundsätzlich die Kinder als Kinder der Eltern als Eltern zu bestreiten , noch mehr weil nirgendwo ein perfektes Registerwesen und in weiten Teilen der Erde überhaupt keins besteht, und die Gebräuche, Realität, Nicht-Idealzustand und übliche Mittel zu deren praktischen Überbrückung Teil des überall anzuerkennen persönlichen Rechtes sind; wer das nicht respektiert, verletzt die Anerkennung als Mensch mit Menschenrechten wie Identität, Familie usw. des Großteils der Menschheit, und verliert selbst diese Rechte. Insofern sind auch Geburtsurkunden generell zu 'respektieren', mehr als sonstige Dokumente 'anzuerkennen' etwa nach §§435ff. BGB . Demnach sind formal echte Geburtsurkunden auch stets materiell richtig und gültig, jedenfalls a priori bis sorgfältiger Prüfung und Beweis sowohl der objektiven als auch der lokalen Situation unangemessenen subjektiven gewichtigen Unrichtigkeit. Alle anderen Länder legalisieren sie, und respektieren damit auch die Festlegungsbefugnis durch den ausstellenden Staat und allgemeine Unzulänglichkeiten seines Registersystemes als Teil seines Rechtssystemes, was nach dem Personalprinzip vom Ausland anzuerkennen ist so wie es ist und nicht wie es idealerweise sein sollte. Bemängelbar wäre allenfalls der Gebrauch von falschen Heiratsurkunden , zulasten verantwortlicher erwachsener Inhaber und mit feststellbarem ‘besseren‘ Personenstand . Generell ist auch noch zu beachten, daß günstigere Gesetze zu irgendeiner Zeit und dadurch produzierte Rechte für die Begünstigten gewahrt bleiben; obiges ist nur die derzeitige Gesetzeslage. So war früher die Ausstellung von Geburtsurkunden ohne Register, aber auch jederzeit nachgeholte Register, usw. üblich. Aber auch noch ein Beispiel, wie so eine “Urkundenprüfung“ der deutschen Botschaft konkret abläuft Ein Kind ist geb. am 15.9. und registriert am 30.9. , die Botschaft hat beim 31.8. gesucht, als das Kind noch garnicht geboren war, erwartungsgemäß kein Geburtsregister gefunden, und das benutzt um zu behaupten die Geburtsurkunde sei rechtlich 'unwirksam' und um sie nicht zu respektieren. Gerechtfertigt hat die Botschaft diese Art der Suche nach der Nummer von Jahr, Buch, Blatt angegeben auf der GebUrk. Diese Nummern sind jedoch kein offizieller Teil von Personenstand, Geburtsregister, Geburtsurkunde (CC 196), zBsp haben mehrere bürgernahe Registrierposten jeder seine eigene Numerierung, und werden später evtl. verschiedene Register zusammengelegt. Eine qualifizierte und gutgläubige Suche hätte mindestens auch unter dem Datum der Erklärung 30.9. statt 31.8. nachsehen sollen. Für das zweite Kind, hat die Botschaft behauptet, in einem Zentralregister gesucht und den Namen nicht gefunden zu haben. Deswegen sei auch ihre GebUrk unwirksam. Ob überhaupt gesucht wurde ist nicht nachprüfbar, und das behauptete Ergebnis ist schon deswegen unglaubwürdig, weil dieser Vor- und Nachname, auch zusammen, häufig vorkommen und in die Hunderte gehen solle statt überhaupt nicht vorhanden wäre. Andererseits kann das Zentralregister auch unvollständig sein, wenn einzelne GebReg dorthin nicht mitgeteilt wurden. Damit muß die Botschaft besonders bei einem Urkundenwesen rechnen das sie selbst als unsicher bezeichnet. Auch hier hätte die Botschaft unter dem Registerdatum nachsehen sollen. Es ist außerdem unerklärlich, wieso beim ersten Kind (nur) unter der Registernummer, beim anderen (nur) in einem Zentralregister gesucht wurde, etwa, warum das vorher nicht gefundene erste Kind nicht auch zusammen mit dem zweiten im Zentralregister gesucht wurde, oder ob doch aber die Botschaft nur eine zur Ablehnung der Menschenrechte günstige Darstellung vorgibt. Diese ‘Urkundenprüfungen‘ sind insofern als Indiz für die materielle Echtheit von Geburtsurkunden nutzlos, schon weil dazu außerdem Nachweis eines besseren Geburtsregisters für die Kinder und ein Prozeß zur Annulierung und Eintragung in den vorgelegten Geburtsurkunden nötig.wäre. Außerdem sind sie offenbar auch nicht gutgläubig; es reicht aus, daß, allgemein oder nach dem Motiv für diese Praxis gesucht, die Gefahr von Mißbrauch und schwere Verletzung der Menschenrechte durch Fehler oder Betrug seitens Botschaften einschließlich ihrer windigen 'Vertrauensmänner' besteht (was vorzuwerfen oder auszuschließen mindestens genauso gerechtfertigt ist wie deren Vorwurf gegen die Benutzer oder Ausschluß gerade durch Geltendmachung der 'Urkundenprüfung') Insbesondere ist diese Praxis außer faktisch und rechtlich aussagelos auch illegal, soweit EU-Grundrechte wie Freizügigkeit dadurch betroffen werden. Diese erstrecken sich auf 'Angehörige' die der Stammberechtigte für den Gebrauch der Grundrechte gut hält und (ähnlich wie Gefolge der Diplomaten) frei bestimmt, etwa familiärer, sozialer, haushaltlicher Art, davon unabhängig sind Familien und 'Familienmitglieder' hinreichend faktisch EU-rechtlich wirksam. Sie hängen nicht von Genehmigung oder Bescheinigungen des Aufenthaltstaates ab. Soweit insofern überhaupt von 'Beweis' statt unmittelbarer Ausübung gesprochen werden kann (etwa bei Abwesenheit des Stammberechtigten bei Reise/Visa), sind alle Mittel möglich, insbesondere Bescheinigungen statt nur Urkunden des Herkunftstaates, und hat die deutsche Behörde Beweislast des Gegenteils der gegebenen Grundrechte. |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von Aras am 27.05.2017 um 17:35:26
Und nu?
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Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von cky am 27.05.2017 um 18:19:59
Es wäre interessant, was andere Betroffene dazu sagen.
In Anlage noch einmal ein Bericht (mit Ausschnitten aus Dokumenten), den ich u.a. an doe OAS geschickt habe, sowie an Regierungen betreffender Länder. ( als .doc beigefügt ) Der ist auch formatiert und besser lesbar als obiger Ausschnitt. Zweifelsohne skandalös, und auch potentiell folgenträchtig. https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=Anerkennung_als_Mensch_x.doc (423 KB | 36
)
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Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von Aras am 27.05.2017 um 18:22:46
Ich gehe davon aus, dass du als Spinner abgetan wirst.
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Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von deerhunter am 27.05.2017 um 18:29:18 Aras schrieb am 27.05.2017 um 18:22:46:
Wer sollte daran zweifeln? |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von Aras am 27.05.2017 um 21:01:15
Also ich hab mir die Word-Datei reingezogen. Du lieber Scholli.. was für ein Schrott.
Zitat:
Schonmal ein Gutachten gelesen? Das was du da zusammengezimmert hast ist jedenfalls ein Pamphlet. Und was bitteschön ist ein Grundrecht auf Personenstand? Und was soll bitteschön der Verweis auf § 435 BGB? Die Regelungen des §§ 433 ff BGB gelten für einen Kaufvertrag. Und der § 435 BGB ist eine Konkretisierung des § 433 Abs. 1 S. 2 BGB. Es gelten vielmehr §§ 437 und 438 ZPO. Und danach genießen ausländische Urkunden keine Echtheitsvermutung. Der größte Schrott ist aber das hier: Zitat:
Alter, nimm weniger Drogen. |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von Jojo2015 am 27.05.2017 um 21:06:44
;D ;D ;D
Erstaunlich, dass ihr darauf überhaupt etwas antwortet... Ich glaub, da braucht jemand Hilfe, aber nicht im Aufenthaltsrecht ::) |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von Aras am 27.05.2017 um 21:08:48
Ich hab mich geopfert, damit die Admins das leichter schrotten können :D
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Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von Jojo2015 am 27.05.2017 um 21:09:40
:)
Prima, deine gute Tat für heute erledigt ;D So, und nun, Daumen drücken für den BVB!!! |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von cky am 28.05.2017 um 01:29:20
Die Vorredner scheinen weder andere Betroffene zu sein, noch tragen irgendwas relevantes zum Thema bei.
Es ist mit einem Beispiel objektiv demonstriert, daß und wie ALLE Geburtsurkunden des betreffenden Landes von Botschaft und Auswärtigem Amt als wertlos und unwirksam bezeichnet werden und wonach niemand dort eine 'echte' Geburtsurkunde hätte, ebensowenig gemäß B. und AA. Personenstand, Möglichkeit der Familiengründung , Familienleben (hier: Nachzug) usw. Nämlich, indem behauptet wird, die gesetzliche Bezeichnung, auch auf jeder Geburtsurkunde enthalten, als 'Beglaubigte Abschrift' des Geburtsregisters würde bedeuten 'Beglaubigte Abschrift' irgendwelcher älteren Geburtsurkunden, und diese seien dann regelmäßig wertlos, übrigens auch falsch. Ebenso eine 'Urkundenprüfung', bei dem ein am 30.9 registriertes Kind am 31.8. gesucht, natürlich nicht gefunden, und die GebUrk als falsch behauptet wurde. Als Beispiel daß solche 'Urkundenprüfungen' ebenfalls unobjektiv und nichtsbesagend sind. Usw. Dazu wären Schilderungen anderer Betroffener interessant. Das beigefügte Dokument wurde nicht extra für dieses Forum umgeschrieben, die o.g. Dokumentation ist nur der erste Teil davon. Im Übrigen wird das Dokument seinem Zweck gerecht, was auch die bisherigen relevanten Reaktionen zeigen. Die generelle Nichtanerkennung als Menschen und Träger von Menschenrechten, für mittlerweile fast 100 Staaten oder Völker, und die Verunglimpfung ihres Urkundenwesens als unsicher und unzuständig für ihr Standeswesen, die ausstellenden Behörden, Menschen und ihre Angehörigen als Benutzer ausnahmslos falscher Urkunden, der Einsatz von zweifelhaften 'Vertrauensanwälten' die alle offiziellen Dokumente als falsch bezeichnen, und sogar noch die Angehörigen / Kindet auf ersatzloses Aberkennen ihres Personenstandes (eigentlich rechtlich nicht vorgesehen) verklagen, scheinheilig als 'Urkundenprüfung' bezeichnet, sind schwerste Verletzungen der Menschenrechte, und bodenlose Unverschämtheit, sehr ernst zu nehmen und zu behandeln; Zurückhaltung und Zimperlichkeiten sind da völlig unangebracht. Dabei versuchen die Gerichte die Rechtsentwicklung zu bilden, daß diese Praktiken und die 'UrkPrüfg' nicht rechtlich überprüfbar sei. Schon das schließt einen Rechtsweg als evtl. Einrede gegen eigenes Vorgehen aus. Entgegen dem Wunsch eines Vorredners sind (anders als vielleicht nationales Recht) Internationales Recht, Menschen- und Grundrecht usw. nicht monopolisierbar, und von jedem für sich oder Andere geltend machbar, davon unabhängig sind Gutachten usw sowieso frei möglich. Jeder Interessent kann sich ein entsprechendes / geändertes Gutachten machen lassen. Die unmittelbare und notwendige Konsequenz ist, daß niemand jemanden zu respektieren braucht, der einen selbst oder Andere nicht respektiert. Hier kann man sich zu Eigen machen, daß - bei Diplomaten wohlbekannt und praktiziert - niemand Andere anerkennen muß, aber auch umgekehrt. Hinzu kommt, daß die Anerkennung als Mensch mit MRechten zusteht, die Anerkennung einer Zusammenrottung als Staat jedoch nicht - viele Völker haben keinen Staat . Ebenso ist es ganz normal, daß sich Geschädigte oder Inhaber von Rechten zweckmäßigkeitshalber Dritten und deren Interessen bedienen, denen sie Schuldner oder Störer zum Fressen vorwerfen. Die Deutschen und ihr Außenhandel stören überall, und man dankt für Möglichkeiten sie loszuwerden. Schließlich noch, sind besonders die Afrikaner sehr sensibel bzgl. Praktiken gegen die Familie oder Desrespekt, etwa wenn fremde Staaten ihnen sagen ihre Kinder sind nicht ihre Kinder oder ihr Urkundenwesen sei unsicher oder gar illegal. Wie man sich bettet, so schläft man. Deutsche Politik , Einfluß und Wirtschaft braucht wirklich niemand nirgends. Das beigefügte Dokument wird seinem Zweck genau gerecht. Diese Angelegenheit ist wie gesagt für ihre Verursacher problemträchtig. |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von fab87 am 28.05.2017 um 09:01:59
Dein Unsinn erinnert mich an die Denk- und Argumentationsweise von "Reichsbürgern" und ähnlichen Gruppen. Ohne sonderlich viele Rechtskenntnisse oder wie hier auch anderere Kenntnisse und Einsichten zu haben werden wild Begriffe rumgeschmissen und dabei falsch verwendet und komplett unzutreffende Konzepte angewendet. Dabei denken die Verursacher dann meist noch sie wissen alles und leiden massiv unter irgendeiner staatl. Misshandlung - genau wie du. In Wirklichkeit leiden sie eher unter unbewusster Inkompetenz.
Formuliere eine konkrete Frage und beschreibt dein Problem ohne aufgeblähten Unsinn und vor allem auch ohne irres Pamphlet und wenig sagenden Parolen und dann kann dir hier geholfen werden - so wie jetzt kaum. |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von deerhunter am 28.05.2017 um 09:46:30
Haben die Mods langes Wochenende?? 8-)
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Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von Aras am 28.05.2017 um 09:49:39 deerhunter schrieb am 28.05.2017 um 09:46:30:
;D @cky Melde dich ab und nerve jemand anderes mit deinem Schwachsinn. |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von cky am 28.05.2017 um 10:00:10
Interessant, daß in diesem Forum die Menschen die ihre Menschenrechte verlangen, als behandlungsbedürftig und/oder irgendwelchen Gruppen angehörig bezeichnet werden, das Menschenrechte und ihr Gebrauch bzw. Bemängelung ihrer Verletzung rechtliche Kentnissen oder irgendwelchen Erlaubnissen bräuchte und grundsätzlich nur ein vermeintliches Unwohlbefinden seien ... Damit oder sogar direkt auch bestätigen, daß solche Menschenrechtsverletzungen in Deutschland normal sind.
Das bestätigt auch, daß die einzig richtige und auch einfachste Politik darauf ist, ein solches System und seine Diener selbst nicht anzuerkennen, und Interessen, Konkurrenz, Kannibalismus usw solcher Systeme untereinander zu fördern und dem Argumente liefern. Deutschland braucht niemand nirgends, nicht mal hier. :) Sowieso wird ein Teil der Menschenrechte und -eigenschaften wie freier Wille durch Verdingung zu einem System aufgegeben. Die Angelegenheit ist maximal kompakt in meinem vorigen post zusammengefasst, auch die Frage, wer schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat. |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von Aras am 28.05.2017 um 10:13:04
Halt einfach die Tasten still, wenn du null Ahnung von Menschenrechten hast.
Dein "Gutachten" ist Grütze. Da hilft es nicht, dass man da versucht paar schlaue Begriffe hineinzuwerfen und zu hoffen, dass man auf das Blendwerk reinfällt. cky schrieb am 28.05.2017 um 10:00:10:
Ich zittere, ich zittere ;D |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von cky am 28.05.2017 um 10:25:56
Für dich als Forentroll kein Problem :), sehr dagegen für das Geziefer von untergehenden Systemen einen neuen Wirt zu finden :o Wahrscheinlich deshalb auch konsequent die Politik etwa der Amerikaner in Hiroschima, des IS in Raqqa oder von Erdogan in der Türkei, diese Leute schnellstens und konsequent zu entsorgen, umgekehrt sieht man ja die Schwierigkeiten und Kosten diese Leute weiter durchzufüttern in übernommenen Gebieten. Sehr praktisch, daß diese Leute sich regelmäßig lebenslang ihrem ersten Wirt verdingt haben, meist selbst die Menschenrechte in Frage gestellt, von Rechtskenntnissen und Erlaubnis abhängig gemacht haben, und ihre Verletzung nur rein subjektives Unwohlbefinden oder gar Schizophrenie ist. Den meisten Leuten (besonders, Ungarn, Polen usw) wird man auch nie wieder Asyl gewähren brauchen :)
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Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von Aras am 28.05.2017 um 10:32:05
;D ;D ;D
Spinner |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von cky am 28.05.2017 um 11:05:18 Aras schrieb am 28.05.2017 um 10:32:05:
Tja, du als Troll hast allen Grund dich richtig wohl hier in diesem Forum zu fühlen ;D Anders schon Leute, die von Respekt und Anerkennung abhängen. Nicht nur die armen Menschen, deren Menschenrechte nicht anerkannt werden; das gibt sich aber , oft von selbst mit der Zeit. Ungünstiger dagegen die Schergen sowas praktizierender Systeme. Da nützen aller Wust an Vorschriften, Druckmitteln, Verwaltung, Gerichtswesen, Jurisprudenz, Auszeichnungen, Versprechen lebenslänglicher Versorgung usw. absolut nichts, wenn plötzlich jemand (hinreichend, ein Individuum) dies nicht anerkennt ... Das sollte man eigentlich vom Ende der DDR gelernt haben, als die Reisebeschränkungen, viele ganz raffiniert ausgedachte Vorschriften und Praktiken, usw. einfach nicht mehr respektiert wurden. Heutzutage ist die Situation noch ungünstiger, niemand anerkennt niemand mehr, aber desto komplexer ein System, desto dringlicher von seiner Anerkennung abhängig. :( Insbesondere gibt es aber heute technische Mittel, man braucht nur 'hopp' zu sagen, und die ganze Erde, ein Kontinent, ein Land ist weg. Diese werden zwar noch verantwortungsvoll gehandhabt, aber (leider) sickert alles mit der Zeit durch. Dies wäre allerdings mehr in einem technischen / physikalischen Forum zu diskutieren, Leute hier wie kleine Diener irgendeines Auslaufmodelles sind dazu völlig passiv ohne jeder Mitsprache und Relevanz. Wenn man an einem System wie bei Hitler oder Honecker oder irgendwelchen Banden teilnimmt, muß man Irgendwie immer damit rechnen und ein ungutes Gefühl haben, daß das irgendwann mal schief geht und Schluß damit ist. Grund zum Wohlfühlen haben daher nur Forentrolle wie Aras :D |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von Aras am 28.05.2017 um 11:27:11
Jo Digga. Was laberscht du? Hascht du schon gelernt?
Deine Ausführungen zeugen von deiner Dummheit und der Ignoranz die Realität zu erkennen. Nur weil dein Wille sich nicht durchsetzt verhälst du dich wie ein kleines Mädchen, bist ganz bockig und verschränkst die Arme. Oh wie traurig. Niemand spricht den betroffenen Kindern die Anerkennung als Mensch ab. Das ist so dermaßen schwachsinnig, dass man sich fragen muss ob du überhaupt einen Schulabschluss hast. Und ein Grundrecht auf Personenstand gibt es nicht. Was soll denn "Personenstand" überhaupt sein? Mehrere Seiten schwachsinniges und rassistisches Gerede nennst du Gutachten. Hast du eigentlich den Mumm deinen bürgerlichen Namen hier zu schreiben? |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von Budweiser am 28.05.2017 um 11:27:16
@cky
und was ist jetzt Deine Frage? :D Trotz viel Text habe ich nichts gefunden? Kürze das ganze auf konkrete Fragen - dann werden Sie auch hier geholfen! Danke! |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von KaGe am 28.05.2017 um 11:41:04 Budweiser schrieb am 28.05.2017 um 11:27:16:
Leute wie diese haben keine Frage. Sie sondern nur ab. Ekelhaft. |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von cky am 28.05.2017 um 13:35:18
Ich würde gerne von anderen von diesen Praktiken Betroffenen Einzelheiten zu ihren Fällen hören.
Ja doch, die freche Behauptung der Geburtsurkunden als Kopien, wertlos usw. geschieht nicht zweckfrei sondern dient ja gerade dazu, um den Kindern und Menschen bestimmter Ethnien und als Teil rassistischer Politik alle Menschenrechte abzuerkennen. Ansonsten antworte ich nicht mehr auf unseren Forentroll. |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von reinhard am 28.05.2017 um 14:05:14
Da Geburtsurkunden generell anerkannt werden, ggf. geprüft, und die Menschenrechte gewährleistet sind, gehe ich davon aus, dass Du einfach nur lügst.
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Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von ignorantesPack am 28.05.2017 um 15:28:40
Nein das stimmt nicht, Geburtsurkunden werden nicht generell anerkannt. Geprüft ja, und ob die Menschenrechte immer gewährleistet sind, dass liegt nicht in deinem Wissen dies zu bestätigen, du kannst nur Vermutungen anstellen. Jedoch gehe ich meiner Meinung nach davon aus, dass diese gewahrt werden.
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Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von T.P.2013 am 28.05.2017 um 16:55:48
Einer sondert wirre Thesen ab und befindet sich in einer ganz eigenen Realität, ein extra neu registriertes Mitglied mit entsprechendem Namen und der angegebenen "Staatsangehörigkeit: kackland" findet sich promt ein. Beide mit Gemeinsamkeiten in kruder Weltsicht aus gleicher Echokammer und unzureichender Kenntnis der deutschen Schriftsprache.
Scheint tatsächlich so, dass hier gerade ein Treffen merkbefreiter Reichsbürger o.ä. stattfindet. |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von ignorantesPack am 28.05.2017 um 17:18:45
Und woher willst du etwas über meine Weltsicht wissen?
Das heißt du "beschimpfst" mich als Reichsbürger? Vielleicht bist du ja einer? Ich stimme gar nicht mit der Meinung des Beitragstellers überein, dennoch finde ich bestimmte Aussagen hier nicht richtig und beleidigende Äußerungen von mancheiner hier sehr dumm. Was ist hier euer Niveau? Kann man nicht solche Beiträge belächeln und gut ist? Wenn solche Beiträge gegen irgendwelche Forenbestimmungen verstoßen sollen sie von den Gott-Moderatoren gelöscht werden oder verschoben werden, von mir aus auch in einen Bereich namens "Trollland"... Und bezogen auf meine unzureichende Kenntnis der deutschen Sprache: Wieder versuchst du mich zu beschimpfen, was soll das? Du solltest mal doch noch ein bisschen Manieren lernen, nur weil du hier nonstop irgendwelche Beiträge tippst heißt das nicht, dass du jeden hier beleidigen kannst. Nur weil ich meine Meinung sage? Ich habe gesagt, dass nicht jede Geburtsurkunde generell anerkannt wird...sage mir bitte was daran falsch ist? Generell wird nichts anerkannt, das wird generell ist nichtssagend! Und wenn es verboten ist das Land zu nennen wie man es will, ob ich es nun Schlumpfland oder Mülltonne oder FBI nenne...dann soll man hier a) nicht die Möglichkeit der Eingabe geben oder b) eine Liste vorgeben, aus welcher man eine Auswahl eintippen soll. |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von T.P.2013 am 28.05.2017 um 17:23:40
Ich muss Deinen Beitragsinhalt nicht heranziehen, um zu der von mir verfassten Bewertung zu kommen.
Es reicht für mich Dein Username, Deine angegebene "Staatsangehörigkeit" sowie der Umstand, dass Du Dich extra zum Schreiben in diesem Thread registriert und in der Folge ausschließlich hier geschrieben hast. Da hilft es auch nicht, dass Du Deine "Staatsangehörigkeit" schnell noch von vormals "kackland" in "Bürokratenland" geändert hast... |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von ignorantesPack am 28.05.2017 um 17:30:10
oh warte dann ändere ich es extra für dich zurück.
Ich muss meine Meinung auch nicht ändern, gut dann stimmen wir überein...ich finde deine Antwort beleidigend und ignorant... Dieses Verhalten kenne ich nur sonst Menschen, welche unter meinem Niveau sind. Dann sind wir uns einig...ich mag dich nicht du magst mich nicht...OLE :) |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von cky am 28.05.2017 um 17:33:09
Interessante Leute und Theorienbildungen hier ! Einer ist angeblich in der Flüchtlingshilfe tätig, und weiß nicht mal, daß von über 100 Völkern oder Staaten Geburtsurkunden nicht anerkannt werden, und zwar überwiegend aus unsachlichen Gründen. Andere meinen, die dagegen objektiv einzig angebrachte Politik, auch gerechtfertigt durch die Reziprozität im Völkerrecht, andere Staaten brauchen Geburtsurkunden und Deutsche als Menschen und Träger von Menschenrechten oder Befähigung (irgend)eines Staates und einen solchen oder zum Außenhandel nicht anzuerkennen sondern können und sollen sie überall abweisen und rausdrängen, sei eine besonders deutsche Politik. Der Haustroll reicht gem. Suche im Internet überall Beschwerden und Petitionen über Gott und die Welt ein.
Um die Angelegenheit noch mal anders klar zusammenzufassen: Die Praxis der deutschen Behörden, ca. 80 % der Weltbevölkerung wegen wider besseres Wissen und selbst mit Täuschungen als GENERELL falsch und wirkungslos bezeichneten Geburtsurkunden nicht als Mensch und Träger von Menschenrechten anzuerkennen (zBsp mit der genannten Kinder von ihren Eltern zu trennen), ist eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte und eine bodenlose Unverschämtheit, die u.a. auch keine Zurückhaltung verdient sondern konsequentes Vorgehen so wie objektiv angebracht (u.a. auch Deutsche und Deutschland nicht anzuerkennen). Man fragt sich, was das für Leute hier sind, die solcht Praktiken verteidigen. Ich betrachte das mal als für Foren normale Randerscheinung, und warte weiter auf Fallschilderungen (oder andere sachliche Diskusion der Thematik). |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von T.P.2013 am 28.05.2017 um 17:33:27 ignorantesPack schrieb am 28.05.2017 um 17:30:10:
Das ist völlig zutreffend. |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von ignorantesPack am 28.05.2017 um 17:35:11 T.P.2013 schrieb am 28.05.2017 um 17:33:27:
Das freut mich und dieser Aussage stimme ich zu! |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von deerhunter am 28.05.2017 um 17:46:11
Wie lange geht das hier noch weiter...alle Mods im Wochenende????
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Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von T.P.2013 am 28.05.2017 um 17:58:42
Ja und? Gönne es Ihnen doch, die Sonne lacht, kein Grund, immer einen Fuß im Board haben zu müssen.
Ich denke, dass sich hier jeder Normalbegabte hinsichtlich des Diskussionsgegenstands und aller Protagonisten ein klaren Bild machen kann. Hier wird sicherlich noch irgendwann verschoben, geschrottet, geschlossen oder was auch immer. Bis dahin locker bleiben. Summertime and the livin' is easy. [...] So hush, little baby, baby, don't you cry. |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von ignorantesPack am 28.05.2017 um 18:04:12
Finde ich auch...dieser Thread ist nutzlos, Sonntagabend hat man was besseres zu tun :)
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Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von Aras am 28.05.2017 um 18:11:06 cky schrieb am 28.05.2017 um 17:33:09:
"But more importantly, if you believe in something you sign your name to it." Ron Swanson ;) |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von cky am 28.05.2017 um 18:28:36 deerhunter schrieb am 28.05.2017 um 17:46:11:
Kommentare von der Grenzpolizei werden hier wirklich nicht gebraucht Das sind die, die nach dem abzusehenden Ende zuerst wegökonomisiert werden. Die braucht schon jetzt keiner mehr, die Afrikaner sind viel schlauer als die, reisen direkt übers Meer und sehen die nicht mal. Auch rechtlich sind sie schon jetzt überflüssig, ein Migrationssystem das keine Berechtigten mehr durchläßt, und das verwendende System, verlieren jede Legitmation, und jedermann ist berechtigt mit beliebigen Mitteln und Wegen zu reisen. Durch Praktiken wie der vorliegenden, verliert der Staat alle Rechte, und sind alle Migranten / Ausländer legitim hier. |
Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie Beitrag von Mick am 28.05.2017 um 20:52:01 deerhunter schrieb am 28.05.2017 um 09:46:30:
:up: |
Titel: Re: Familienzusammenführung zu einem EU-Bürger Beitrag von AntRib am 09.06.2017 um 03:53:12
Ich habe gelesen, dass es keine Notwendigkeit, ein deutsches Visum zu erhalten, wenn man Maltas Visum hat. Was sie denken?
>>. [edit]Werbelink und Inhalt aus dieser Quelle entfernt.[/edit] |
Titel: Re: Mit AE im europäischen Ausland arbeiten? Beitrag von AntRib am 09.06.2017 um 10:46:06
Ich habe gelesen, dass es keine Notwendigkeit, ein deutsches Visum zu erhalten, wenn man Maltas Visum hat. Was sie denken?
[edit]Werbelink und Inhalt aus eben dieser Quelle entfernt.[/edit] |
Titel: Re: Abschiebung aus der Haft raus. Beitrag von nixwissen am 15.06.2017 um 10:01:40
Moin,
Mit 15 Jahren für versuchten Totschlag 4,5 Jahre Jugendstrafe zu bekommen ist schon ne Hausnummer. Erst nach 4 Jahren aus der Haft abgeschoben zu werden auch. Da wird vermutlich noch mehr gewesen sein (sog. "Intensivtäter"?). Ich denke (und ehrlich gesagt hoffe auch), daß das nicht so einfach werden wird, überhaupt wieder nach D zu kommen. Gruß, Norbert |
Titel: Re: Neu beim JobCenter und überfordert ! Beitrag von Obst88 am 20.06.2017 um 09:00:06 leonardo89 schrieb am 20.06.2017 um 07:30:38:
Stell dir vor du würdest nicht im Vollkasko Deutschland leben. Da hättest du ganz andere Probleme, denn dort gibts es oft überhaupt keine staatliche Hilfe. |
Titel: Re: Daueraufenthaltserlaubnis EU -mit 24 Monaten Frist- beantragen ist gescheitert Beitrag von Aras am 21.06.2017 um 08:43:42 Zitat:
Der Vergleich passt nicht. Vielleicht bist du ja auch nur einfach dumm und dir fehlt die Möglichkeit logische Denkgesetze anzuwenden? Wenn du 10x Bettlern freiwillig hilfst, dann kannst du ggf. erwarten, dass sich jemand findet der dir auch mit einem Almosen hilft. Hoffe dir geholfen zu haben. |
Titel: Re: Erfahrungen mit Bearbeitungsdauer ABH München Beitrag von Aras am 27.06.2017 um 20:47:26
@Saxonicus
Ja und? heul doch ;D ;D ;D Für Rosalia: Ziel erreicht. |
Titel: Re: Wie lange dauert der Einbürgerungsprozess in Hessen (Frankfurt am Main) Beitrag von Dan73 am 28.06.2017 um 19:39:08
Sei froh, dass Du nicht in München bist. Hier hättest Du 1,5 Jahre nur auf Zusicherung/Einbürgerungsurkunde gewartet. Nun, weil Frankfurt auch nicht klein ist, würde ich 9-12 Monate schon einplanen. Plus ggf. Ausbürgerungszeit.
Und vergiss nicht: als Einbürgerungsbewerber bist Du rechtlos, wehrlos und wortlos. Es wird von Dir erwartet, dass der Stand der Dinge eingefroren wird: Du kanst in diesen Jahren nicht den Job wechseln, umziehen oder heiraten, ohne Einbürgerung zusätzlich zu verzögern. Und drängen darfst Du sowieso nicht. Da kommt die Frage: "Warum eigentlich die ganze Eile? Wollen Sie den Job wechseln? Dann tun Sie das doch zuerst, warten wir Ihre Probezeit ab. Wollen Sie heiraten? Dann muss alles von vorn geprüft werden, ob Ihre Einkünfte reichen. Umziehen? Prima, dann sind wir hier eher nicht für Sie verantwortlich." Das ist die entwürdigende Logik, der diese Leute folgen. Dass ein Mensch Pläne und Träume haben kann, ist diesen Leuten egal. |
Titel: Re: Wie lange dauert der Einbürgerungsprozess in Hessen (Frankfurt am Main) Beitrag von erne am 28.06.2017 um 20:25:58 Dan73 schrieb am 28.06.2017 um 19:39:08:
das ist Quatsch, und das weisst du auch. Und du weisst auch, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen auch zum Zeitpunkt der Einbürgerung erüfllt sein müssen. Sind sie es nicht (mehr) gibt es naturgemäss auch keine Einbürgerung. Man muss Prioritäten setzen, wei bei allem im Leben. Wer das nicht kann, trägt die Konsequenzen |
Titel: Re: Wie lange dauert der Einbürgerungsprozess in Hessen (Frankfurt am Main) Beitrag von Dan73 am 28.06.2017 um 21:33:43 erne schrieb am 28.06.2017 um 20:25:58:
Das ist leider die Realität. Es kann unter Umständen gut laufen, muss aber nicht. Wenn man Pech mit Wohnort hat oder auf falschen Sachbearbeiter gerät, hat man keine Optionen. Bei einer besonderen Absurdität kommen Extremfälle in Zeitungen, wie z.B. http://www.aachener-zeitung.de/lokales/aachen/lisa-taradayko-ukrainerin-staatenlose-und-jetzt-endlich-deutsche-1.764234 oder http://www.wochenanzeiger.de/article/174905.html Einer bekannten Eibürgerungsbewerberin aus München hat man gesagt, sie soll am besten nicht heiraten und nicht Job wechseln, obwohl von vornherein klar ist, dass die Gesamtdauer des Verfahrens mindestens 2,5 Jahre betragen wird - geht es noch? Aber das kann wahrscheinlich nur jemand nachempfinden, der den langen Weg selbst gemacht hat... |
Titel: Re: Minderjährige Nach Dland - Mutter in ausland gestorben Beitrag von KaGe am 01.07.2017 um 09:33:43
Was du an Nachweisen benötigst, wird dir deine zuständige ABH sicher auflisten. Damit bist du sicher, daß du das vorlegst, was die sehen wollen.
Andere Fragen: - Die geplante FZF für deine Frau------- wann und wo hast du eigentlich geheiratet? - Hast du alleiniges Sorgerecht für deine beiden leiblichen Kinder? - Wo studiert der Cousin, für den du eine VE abgeben willst? |
Titel: Re: Minderjährige Nach Dland - Mutter in ausland gestorben Beitrag von TheNeo am 01.07.2017 um 13:24:00 KaGe schrieb am 01.07.2017 um 09:33:43:
??? |
Titel: Re: Minderjährige Nach Dland - Mutter in ausland gestorben Beitrag von KaGe am 01.07.2017 um 14:16:18
Weißt du das nicht?
??? |
Titel: Re: Minderjährige Nach Dland - Mutter in ausland gestorben Beitrag von Aras am 01.07.2017 um 16:54:10
KaGe Relevanz zum Thema?
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Titel: Re: Einreise ohne Rückflugticket für meinen Lebenspartner Beitrag von mgb am 12.07.2017 um 17:37:49
Einfache Frage.
Bist du als Bundespolizist bereit dich an Schenger Grenzkodex Artikel 6 Absatz 1 zu halten, ja oder nein. |
Titel: Re: Einreise ohne Rückflugticket für meinen Lebenspartner Beitrag von T.P.2013 am 12.07.2017 um 22:34:10
Das ist eine dumme Frage, eines Trolls wie Dir allerdings würdig. Und deshalb gehe ich darauf nicht ein.
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Titel: Re: Familie aus Ägypten darf frisch gebackene Eltern nicht besuchen Beitrag von sarembeti am 19.07.2017 um 19:25:34 Zitat:
so gut betucht scheinen sie ja nicht sein, wenn die Inflation bald alles auffrisst. |
Titel: Re: Fzf urlaub auserhalb Eu Syrier Beitrag von KaGe am 23.07.2017 um 10:50:09
Es gibt zum Glück nicht nur die Türkei oder Dubai.
Und dein Mann ist SYRER. Syrier kommen selten nach D.--- ;) |
Titel: Re: Warum ist der eAT nur gültig, solange der Pass gültig ist? Beitrag von No Name am 29.07.2017 um 22:05:04 schrieb am 24.07.2017 um 13:14:05:
Das stelle ich mir sehr spannend vor! :) Wenn das jemand machen sollte, bin ich auf die Entscheidung seeehr gespannt ;) |
Titel: Re: Die Ersatzfrage Beitrag von SebastHusch am 31.07.2017 um 21:48:04 okatomy schrieb am 31.07.2017 um 21:42:42:
:) |
Titel: Re: Warum ist der eAT nur gültig, solange der Pass gültig ist? Beitrag von okatomy am 02.08.2017 um 11:04:50
Beim Deutschen ist es Service am Bürger, der Ausländer muss quasi noch die Existenz der ABH mitfinanzieren.
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Titel: Re: Warum ist der eAT nur gültig, solange der Pass gültig ist? Beitrag von Saxonicus am 02.08.2017 um 13:31:35 dim4ik schrieb am 02.08.2017 um 09:31:08:
Dafür zahle ich als Hellhäutiger im Herkunftsland meiner Frau für alles andere den mehrfachen Preis (oftmals sogar das 20fache). Es zählt dort nicht der Pass, die Staatsangehörigkeit, sondern einzig und allein die Hautfarbe. In Deutschland würde man das Rassismus nennen, wenn z.B. Eintrittspreise nach Hautfarbe berechnet würden.. |
Titel: Re: Visum zur Arbeitssuche abgelehnt Beitrag von Seoman305 am 07.08.2017 um 13:24:01
Neutraler Hinweis/Gedanke:
Vielleicht als Alternative ein gemeinsames Leben in Spanien probieren? Kenne jetzt nicht Praxis der spanischen Behörden zu Visa-Anfragen aus Venezuela (gerade im Moment)... Kommt natürlich auf die Berufe und Umstände des Deutschen Partners an (Spanischkenntnisse), aber es würde die Sprachbarriere aufheben.... spanischer Arbeitsmarkt wird gerade etwas besser... Suchergebnisse Öltechnikingenieure Spanien: 20 https://www.infojobs.net/jobsearch/search-results/list.xhtml 8-) Oder anderes EU/Schengen-Land mit Ölindustrie (UK, evtl. Norwegen etc?) |
Titel: Re: Führungszeugnis für Pass Beitrag von Saxonicus am 16.08.2017 um 08:26:50 felix2565 schrieb am 15.08.2017 um 23:54:08:
Mit einer Aufenthaltserlaubnis kann man noch lange keinen Pass beantragen, dazu müsste man sich vorher erst einmal einbürgern lassen. |
Titel: Re: Führungszeugnis für Pass Beitrag von Aras am 16.08.2017 um 08:33:51
Hallo Saxonicus
mir ist aufgefallen, dass du das immer bemängelst. Aber im allgemeinen Sprachgebrauch steht der Pass synonym für die Staatsangehörigkeit. |
Titel: Re: Zustimmung von Ausländerbehörder ist positiv Beitrag von Saxonicus am 17.08.2017 um 19:55:45 Royal schrieb am 27.07.2017 um 11:03:22:
Wusste gar nicht, dass Anwälte dazu autorisiert sind, war immer Meinung das dafür ein Gerichtsurteil oder die Entscheidung der ABH erforderlich sein muss. [edit]Für den Oberklugsch..: Nach "Meinung" kommt ein Komma und "das" mit Doppel-S.[/edit] |
Titel: Re: Zustimmung von Ausländerbehörder ist positiv Beitrag von Aras am 17.08.2017 um 20:01:01 Saxonicus schrieb am 17.08.2017 um 19:55:45:
Hallo Saxonicus, ich weiß, dass die deutsche Sprache sehr schwer ist. Vielleicht solltest du paar Auffrischungskurse machen? Die Aussage von Royal war auslegungsbedürftig. Und als Auslegungsgrundlage wird nicht einfach die Wortgrenze genommen sondern das Verständnis eines objektiven Dritten. Ein objektiver Dritter hätte verstanden, dass Royal meint, dass sich sein Anwalt um die Aufhebung der Einreisesperre gekümmert hat. Aber ich glaube du wusstest das auch selber. Es ging dir nicht um eine Klarstellung der Rechtslage, sondern darum den Ratsuchenden zu verunsichern und ihm seine Ausdrucksschwäche als Dummheit entgegen zu halten. |
Titel: Re: Syrischen Reisepass verlängern Beitrag von Saxonicus am 19.08.2017 um 16:05:53 KaGe schrieb am 19.08.2017 um 15:19:27:
Ich bin 1969 aus der DDR über die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Österreich in die Bundesrepublik gekommen. Zwar mit Identitätsdokumenten, aber ohne Visum. Aus diesen Gründen habe ich die Grenzbehörden der durchgereisten Länder auch nicht behelligt und soweit ich mich zu erinnern glaube, waren die Grenzen damals noch etwas stärker bewacht. |
Titel: Re: Syrischen Reisepass verlängern Beitrag von reinhard am 19.08.2017 um 16:23:43 Saxonicus schrieb am 19.08.2017 um 16:05:53:
Das waren Wirtschaftsflüchtlinge aus normalen Staaten, die wurden immer durchgelassen. Hier geht es um jemanden, der wirklich aus einer Diktatur kommt und wirklich Fluchtgründe hat. Da sind solide Informationen nötig. |
Titel: Re: Syrischen Reisepass verlängern Beitrag von KaGe am 19.08.2017 um 16:25:50
Was hat das mit der Frage des TS zu tun?
Du möchtest ausdrücken, dass der Syrer so, wie er hergekommen ist, auch wieder zurück kann? Trotzdem, meine Frage bleibt: Warum wirst du zynisch? Ich könnte historische Ereignisse nennen, aber Zynismus passt hier nunmal nicht. |
Titel: Re: Syrischen Reisepass verlängern Beitrag von T.P.2013 am 19.08.2017 um 19:47:48 reinhard schrieb am 19.08.2017 um 16:23:43:
Moin, ich stelle in Abrede, dass die DDR (durchaus eine "wirkliche Diktatur") und 1969 die genannten "sozialistischen Bruderstaaten" "normale" Staaten waren und DDR-Flüchtlinge per se Wirtschaftsflüchtlinge, außer vielleicht im Duktus alter kommunistischer Kader. Die ausreichende Zahl an durch die genannten Länder staatlich getöteten Grenzverletzern spricht eine eigene Sprache. Das nur dazu, weil ich diese Behauptung nicht unwidersprochen stehen lassen will. Zustimmen kann zumindest ich Dir in Deiner Schlussfolgerung, dass ein SYR-StAng im vom TE beschriebenen Zustand nicht unter Umgehung aller Kontrollen den Weg zurück über die Türkei nach Syrien gehen kann oder gehen sollte. Gruß |
Titel: Re: Syrischen Reisepass verlängern Beitrag von Saxonicus am 19.08.2017 um 20:05:01 reinhard schrieb am 19.08.2017 um 16:23:43:
Ich weiß ja nicht wie alt Du bist, hast wahrscheinlich diese Zeit nicht bewusst erlebt. Aber ich behaupte mal, dass Du von der Situation im Ostblock, den Staaten des Warschauer Pakts hinter dem eiserne Vorhang, in den Jahren vor 1989 schlichtweg nicht die geringste Ahnung hast. |
Titel: Re: Syrischen Reisepass verlängern Beitrag von KaGe am 19.08.2017 um 20:07:47
Und ich möchte keine Vergleiche von 1 Person, die, ohne getötet zu werden, vor fast 50 Jahren aus der DDR über Umwege in die BRD kam--- mit der Situation von syrischen Kriegsflüchtlingen, die 2015 nach D kamen.
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Titel: Re: Heirat in Dänemark Beitrag von Saxonicus am 20.08.2017 um 13:35:54
Es bewahrheitet sich immer wieder.
Bei einer Hochzeit in Deutschland muss man die bürokratischen Hürden bereits vor der Eheschließung bewältigen. Bei einer Eheschließung in Dänemark erst danach. |
Titel: Re: Heirat in Dänemark Beitrag von Aras am 20.08.2017 um 13:47:59
Und nachts ist es kälter als draußen.
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Titel: Re: Touristenvisum für Russin beantragt Beitrag von AntRib am 25.08.2017 um 05:46:02 Einsweidrei schrieb am 04.08.2017 um 13:30:46:
Hallo, Es gibt Informationen über alle Arten von Deutsche Visa in Englisch und Russisch , wenn andere Forenmitglieder können dir nicht helfen :) |
Titel: Re: Schengenvisum für Tschechische Republik, Besuch in Deutschland Beitrag von hotzenplotz am 25.08.2017 um 19:38:52
Unsere Regierung lässt Hunderttausende sogenannter Flüchtlinge problemlos, unter Missachtung internationaler Abkommen und unter Bruch des Grundgesetzes (Art. 16a Abs.2), nach Deutschland einreisen und erwartet von den Bürgern ohne zu murren, jahrelang mit Milliarden an Steuergeldern für deren Lebensunterhalt zu sorgen.
Gleichzeitig verweigert derselbe Staat aber seinen Bürgern eine Person auf eigene Kosten in sein Land einzuladen, mit subjektiven, fadenscheinigen und willkürlichen Begründungen. Aber die Kohle wird natürlich gerne abkassiert. Ein staatlich organisiertes Abzocksystem. Dieses Vorgehen kann meiner Meinung nach als Volksverarschung bezeichnet werden. Damit eine Verarschung stattfinden kann bedarf es aber zweierlei: Auf der einen Seite denjenigen, der verarschen will und auf der anderen denjenigen, der sich verarschen lässt. |
Titel: Re: Schengenvisum für Tschechische Republik, Besuch in Deutschland Beitrag von fab87 am 25.08.2017 um 20:39:51 hotzenplotz schrieb am 25.08.2017 um 19:38:52:
Was soll der Unsinn? Wo sol da "ein staatlich organisiertes Abzocksystem" sein? Und was hat das mit dem Thema zu tun? Den genanngen Grundgesetzartikel hast du wohl auch nicht so recht kapiert. |
Titel: Re: Schengenvisum für Tschechische Republik, Besuch in Deutschland Beitrag von Saxonicus am 25.08.2017 um 21:19:00 hotzenplotz schrieb am 25.08.2017 um 19:38:52:
Das kann ich gar nicht glauben. Am Flughafen Frankfurt wird, jedenfalls nach meiner Erfahrung, recht gründlich kontrolliert. Bei unserer letzten Einreise aus einem Drittstaat mussten wir uns insgesamt viermal legitimieren bis wir ins Taxi steigen konnten. fab87 schrieb am 25.08.2017 um 20:39:51:
Der 16a ist doch auch im Internet zu finden, also einfach noch mal nachlesen was da steht. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html |
Titel: Re: Schengenvisum für Tschechische Republik, Besuch in Deutschland Beitrag von fab87 am 25.08.2017 um 21:48:17 Saxonicus schrieb am 25.08.2017 um 21:19:00:
Hätte ich auch gemacht, wenn ich nicht schon gewusst hätte was da steht. Deine gehässige Art und sinnfreies kommentieren hilft dir im Übrigen nicht so recht zu verdecken, dass inhaltlich bei dir nicht viel zu holen ist. |
Titel: Re: Touristenvisum für Russin beantragt Beitrag von AntRib am 25.08.2017 um 19:35:43
Gib du deine Frau ein spanisches oder griechisches goldenes Visum, sie und ihre Verwandten werden glücklich sein :)
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Titel: Re: Firma hat Umfirmiert. Alles neu beantragen? Beitrag von neffe am 30.08.2017 um 00:16:33
Hallo,
zum Aufenthalstitel kann ich nichts sagen, aber wenn der bisherige Arbeitgeber tatsächlich "Peter Primax" hieß, sieht es mir ehr nach einem Einzelgewerbe als nach einer Firma aus. Ein Einzelgewerbe ist an die Person gebunden, die es ausführt. Eine Person kann nicht umfirmieren. Aus einer Person kann keine UG werden. Eine Person bleibt immer eine Person. Wenn Herr Primax zusätzlich oder als Ersatz zu seinem Einzelgewerbe eine UG gründet, ist das eine komplett neue Firma. Eine Firma kann keine Rechtsnachfolge einer Person antreten. |
Titel: Re: Firma hat Umfirmiert. Alles neu beantragen? Beitrag von Aras am 30.08.2017 um 00:40:30
Ich hatte noch kein Unternehmensrecht aber:
Zitat:
Und die Firma kann man ja im Handelsregister auch ändern. Warum nicht? neffe schrieb am 30.08.2017 um 00:16:33:
131 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 UmwG ? neffe schrieb am 30.08.2017 um 00:16:33:
??? |
Titel: Re: Firma hat Umfirmiert. Alles neu beantragen? Beitrag von grisu1000 am 30.08.2017 um 06:25:39 neffe schrieb am 30.08.2017 um 00:16:33:
Tägliche Praxis eines Notars, das ein Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (z.B UG) umgewandelt werden soll natürlich mit allen Verträgen der Personengesellschaft, z.B. Aufträge die laufen. Primax schrieb am 29.08.2017 um 20:44:15:
Hoffentlich auch mit einen Erklärteil sonst gibts bei der ABH mehr ?? als das die Umstände dargestellt werden. |
Titel: Re: Nationales Visum beantragt - Telefonische Befragung durch Konsulat Beitrag von Muenchner am 05.09.2017 um 11:30:44 Saxonicus schrieb am 04.09.2017 um 21:13:50:
Ich verstehe auch nicht warum es sich der TE so schwer macht. nach so langer Zeit kann man doch auch heiraten, WENN man sich liebt und von russischen Frauen wird das imho nach dieser Zeit auch erwartet! |
Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel Beitrag von hanes24 am 08.09.2017 um 17:05:27
Sei doch froh,wenn Sie Ihn in Austria eingereicht hat - den Antrag. Mit Glück vollkommen ungültig ;-)
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Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche) Beitrag von deerhunter am 14.09.2017 um 08:17:54 SabinNs schrieb am 14.09.2017 um 08:10:59:
Habt ihr irgendwelche Geheimnisse? |
Titel: Re: Staatsbürgerschaft / Neugeborene Beitrag von Odysseus am 02.10.2017 um 08:21:09 Mister Vahrerboy schrieb am 30.09.2017 um 15:28:01:
Diesen Terminus der Neonazis - ob nun Reichsbürger oder AfD-Wähler - solltest Du Dir auch ganz schnell wieder abgewöhnen. Wer deutscher Staatsangehöriger ist , ist deutscher Staatsangehöriger - ohne wenn und aber. Egal, ob mit noch druckfrischer EB-Urkunde und egal ob seit einer oder zehn Generationen. |
Titel: Re: Staatsbürgerschaft / Neugeborene Beitrag von Saxonicus am 02.10.2017 um 10:34:28 Odysseus schrieb am 02.10.2017 um 08:21:09:
Der Begriff Biodeutscher wurde vom Grünen-Politiker Cem Özdemir in Umlauf gebracht. Quelle: ↑ Youtube-logo.png Cem Özdemir zur Integrationsstudie (26. Januar 2009) (Länge: 5:08 Min.) ("Biodeutsche" - 2:25 Min.) (Cem Özdemir will Kinder verstaatlichen: "Wir brauchen die Kinder früher, wir brauchen die Kinder länger." - 3:08 Min., Das bedeutet "Ausbau der frühkindlichen Betreuungseinrichtungen, Ganztagesschulen." - 3:18 Min.) ↑ Auf einer Veranstaltung in Berlin anlässlich einer Buchvorstellung kritisierte Özdemir das deutsche Schulsystem, das die deutschen Pädagogen für die deutsche Idealfamilie, die "Bio-Deutschen" ausbilde. Quelle: Berliner und Türken: Türkisch für Fortgeschrittene, Tagesspiegel am 16. April 2009 https://www.youtube.com/watch?v=YK9nLWFwYZ0 |
Titel: Re: Staatsbürgerschaft / Neugeborene Beitrag von Blaise am 02.10.2017 um 16:51:31
Ich glaube nicht, dass dieses Wort von Özdemir in "Umlauf" gebracht wurde.
Biodeutsche wird meist abwertend gebraucht und Rassisten benutzen es gerne als Umschreibung für "Arier". |
Titel: Re: Staatsbürgerschaft / Neugeborene Beitrag von fab87 am 03.10.2017 um 12:00:16 Blaise schrieb am 02.10.2017 um 16:51:31:
Zur Begriffgeschichte wurden sogar schon ein, zwei paper verfasst. Verbreitet wurde der Begriff in der Tat erst nachdem in Özdemir verwendet hatte, erstmalig belegt ein wenig früher bei einem türkischstämmigen Komiker. Zu einer gewissen Aneignung des Begriffes durch andere ist aber in der Tat mittlerweile auch gekommen. Mir persönlich unter die Nase kommt der Begriff aber eher in linken/grünen Pamphleten und Onlinebeiträgen (etwa Grüne Jugend). |
Titel: Re: Heirat in Deutschland Beitrag von Aras am 04.12.2017 um 19:46:27
Ja, aber man wird auch nicht gen Osten schauen und nach dem Weihnachtsstern Ausschau halten und an ein Wunder glauben.
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Titel: Re: Heirat in Deutschland Beitrag von KaGe am 04.12.2017 um 21:12:07 Quest12 schrieb am 01.12.2017 um 13:57:41:
Wenner abba kein RA hat? Klingt jedenfalls so. Wenn er einen RA hätte, wäre die Frage umso alberner. Von einer Passunterschlagung habe ich kein Wörtchen geschrieben. Erst recht nicht durch die Blume irgendwelche rabulistischen Hinweise verteilt. Lass mal deine albernen Angriffe. Bitte. |
Titel: Re: Heirat in Deutschland Beitrag von Aras am 04.12.2017 um 22:25:32
Rabulistik? Vielmehr sind die Tipps hier so unterirdisch schlecht, dass man sich wundern muss ob manche nicht einfach aus persönlichem "Gerechtigkeitsempfinden" hier "Tipps" geben, welche für den Betroffenen extreme Folgen haben. So nach dem Motto: "Hast deinen Pass unterschlagen? bist abgelehnte tunesischer Asylbewerber? Du willst eine Deutsche heiraten? also solltest du auch richtig gegen die Wand fahren, je früher umso besser!!!"
Haltet euch doch mit solchen Tipps zurück. Jeder trägt sein eigenes Paket. Jeder muss selber die Suppe auslöffeln, die er sich eingebrockt hat. |
Titel: Re: Heirat in Deutschland Beitrag von KaGe am 05.12.2017 um 09:54:06
@Aras
Deine hier als --Motto-- bezeichneten Unterstellungen und Phantastereien solltest du besser unterlassen. Gerade du gibst hier doch hinter vorgehaltener Hand Tipps, die sogar User verstehen, die "schwer von Begriff" sind so wie ich ::) |
Titel: Re: Ehegattebnachzug Beitrag von mgb am 13.12.2017 um 22:15:35
@Petersburger
Soll jetzt das deine öffentliche Erklärung sein das du hier im Forum Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetz erbringst? |
Titel: Re: Ehegattebnachzug Beitrag von mgb am 13.12.2017 um 22:29:40
Ich fordere hiermit die Forenleitung auf gegen die Beleidigung aus Beitrag #4 vorzugehen.
Über Telemediengesetz ist der Forenbetreiber haftbar. |
Titel: Re: Ehegattebnachzug Beitrag von Budweiser am 13.12.2017 um 23:38:22 mgb schrieb am 13.12.2017 um 22:29:40:
8-)Mach Dich doch nicht lächerlich! |
Titel: Re: Schengenvisum meiner philippinischen Freundin abgelehnt Beitrag von Saxonicus am 06.09.2018 um 14:34:49 Der_Schwabe schrieb am 06.09.2018 um 11:50:22:
@Der Schwabe Der TS war letztmalig im Dezember 2017 hier im Forum. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass er Deine Frage liest und sie auch beantwortet. |
Titel: Re: Freizügigkeitsrecht Beitrag von R32 am 23.09.2018 um 20:13:32 Cindy schrieb am 23.09.2018 um 20:09:38:
Hab dir PM geschickt bitte lesen |
Titel: Re: Iranerin und Deutscher Beitrag von Klaus-HN am 04.10.2018 um 16:05:53 Frühlingsliebhaber schrieb am 04.01.2018 um 15:20:02:
Da dein Beitrag schon mehr als ein halbes Jahr alt ist, hoffe ich, dass ihr inzwischen verheiratet seid! Ich bin auch mit einer Iranerin verheiratet und wir haben für uns die Variante C gewählt. Eigentlich nicht kompliziert. Wir haben in der Türkei geheiratet, da meine Frau hier problemlos einreisen konnte und eine türkische Eheschließung in Deutschland ohne Probleme anerkannt wird (internationale Heiratsurkunde erforderlich). |
Titel: Re: Iranerin und Deutscher Beitrag von Klaus-HN am 04.10.2018 um 16:07:08 reinhard schrieb am 04.01.2018 um 15:50:54:
Stimmt, aber es kann auch in DE nachbeurkundet werden. kostet glaube ich 100 Euro. |
Titel: Re: Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner? Beitrag von frisbeescheibe am 18.10.2018 um 20:06:43
Hier könnte man doch prima Asyl beantragen, um das aufwendige Visumsverfahrem zur FZF in Marokko nicht auf sich nehmen zu müssen. Zudem ist bei gleichgeschlechtlichen Paaren auch in einer deutschen AV in einem islamisch geprägten Land Vorsicht geboten. Ortskräfte handeln oft genug nach ihren eigenen Moralvorstellungen. Ich spreche aus eigener Erfahrung mit einem irakischen Lebenspartner.
Hier meine Idee: Der marokkanische Freund reist mit seinem Schengenvisum nach Europa. Bei der Hochzeit (der Einfachheit halber am besten in Dänemark) nimmt er den Familiennamen seines Mannes an und beantragt anschließend mit der dänischen Eheurkunde bei der marokkanischen Botschaft in Berlin einen neuen Pass. So wird der Sachverhalt den dortigen Behörden gezielt bekannt gemacht. Anschließend beantragt der Marokkaner in Deutschland Asyl. Auf homosexuelle Handlung steht in Marokko Gefängnis. Es gibt sogar Fälle von inhaftierten europäischen Touristen. Die Chancen stehen meiner Meinung nach sehr gut. |
Titel: Re: Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner? Beitrag von nixwissen am 18.10.2018 um 20:26:04
Moin,
Das ist nicht Dein Ernst, oder? Mal abgesehen von dem Vorschlag der Umgehung des korrekten FZF-Visums - was ist, wenn das schief geht und der Asylantrag abgelehnt wird? Und wenn es klappt tut er als privilegierter Marokkaner (mit dem 4-Jahresvisum Frankreich ist er privilegiert) den ehrlichen schwulen Nordafrikanern wirklich einen Supergefallen. Nicht. Extrem bescheuerter Vorschlag. Gruß, Norbert |
Titel: Re: Schrottplatz Beitrag von Mick am 18.10.2018 um 22:15:31
@frisbeescheibe:
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Titel: Re: Legislation der Heiratsurkunde // Indien //ungültig Beitrag von Aras am 23.10.2018 um 13:21:45
Ich bin so traurig, ich hatte einen richtig geilen Text geschrieben. Dann ist mein Browser abgestürzt x(.
Bitte warte bißchen bis ich meinen Text geschrieben habe. |
Titel: Re: Legislation der Heiratsurkunde // Indien //ungültig Beitrag von Georgina am 23.10.2018 um 13:27:30 Aras schrieb am 23.10.2018 um 13:21:45:
Danke dir :) :) |
Titel: Re: Vaterschaft anerkennen Beitrag von Aras am 19.10.2018 um 10:42:10 Nun, vielleicht eine Klarstellung. Ich habe mehrfach lesen müssen um sicher zu sein: Deine Aussagen sind bereits sprachlich nicht völlig schlüssig. |
Titel: Re: Heiraten einer Dominikanerin Beitrag von Bexx am 01.11.2018 um 16:52:41
Herzlichen Glückwunsch Woodie! Auch noch nachträglich zur Hochzeit!
Gruß Bexx |
Titel: Re: Drittstaaten arbeiten möglich? Beitrag von Aras am 07.11.2018 um 00:14:12
Gastronomie... Lass mich raten: der Besitzer ist auch russischsprachig und stammt aus der ehemaligen UdSSR?
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Titel: Re: Heiratsvisum (Zwangsprostitution, Einreisesperre?) Beitrag von R32 am 08.11.2018 um 10:09:12
Viel Erfolg, wird schon mit der Heirat klappen
hast Du auch mal mit ihr ihre Familie in Thailand besucht ? PS: Habe ähnlichen Fall in Bekanntenkreis, kannst dich ja bei Interesse mal per PM melden und deine Tel hinterlassen, ich melde mich dann. |
Titel: Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos Beitrag von Saxonicus am 19.11.2018 um 21:12:31 fab87 schrieb am 19.11.2018 um 16:08:05:
Aber im jugoslawischen Kosovo lebten auch jede Menge Albaner. Wenn ich mich nicht irre waren sie dort sogar die Bevölkerungsmehrheit. |
Titel: Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos Beitrag von Petersburger am 19.11.2018 um 21:48:42
Nein, ehrlich?
Nicht auch noch ein paar Ungarn oder Kroaten oder gar Serben? Und hat das für das Thema auch nur die geringste Bedeutung? Welchen Bezug hat der TS zum Kosovo? |
Titel: Re: Heiratsvisum (Zwangsprostitution, Einreisesperre?) Beitrag von fab87 am 23.11.2018 um 15:16:16
Wird wohl in der Schrottkiste landen. Aber schon bizarr sich jetzt als der große Held und Freikäufer darstellen vorher aber trafficking und Menschenhandel wohl selber gut gefördert durch derartige Etablissementsbesuche.
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Titel: Re: Eheschließung zwischen Iranerin und Deutschen im Iran Beitrag von da_le am 01.12.2018 um 07:20:40
Hallo Virage,
hier in D zu heiraten wäre viel einfacher gewesen oder hat es bestimmte Gründe, warum Du im Iran heiraten möchtest? Gruß Daniel |
Titel: Re: D Visum ohne A1 Test Beitrag von Evelyn am 09.12.2018 um 17:58:03
Hallo ich muss erst 5 Nachrichten schicken wenn ich jemanden antworten will.
Ich hoffe das ist die erste Nachricht. Viele Grüße [edit]Beiträge kannst du sofort schreiben, du brauchst 5 Bei- träge um PN schreiben zu können. Da dein Beitrag nicht hilfreich war, landet er auf dem Schrott. Solltest du nur PN schreiben wollen, bitte email ans Team, dann setzen wir dich auf 5 Beiträge. Im Allgemeinen .... ein Forum/Board lebt von inhaltsreichen Beiträgen, nicht nur von PN. ::) [/edit] |
Titel: Re: 28 Absatz 1 Nr. 3 Heimaturlaub Problem NOTFALL Beitrag von Saxonicus am 31.12.2018 um 14:18:10 Holzer schrieb am 31.12.2018 um 12:45:57:
Als gelernte Juristin hätte ihr das eigentlich von vornherein klar sein müssen. |
Titel: Re: 60 RV-Beiträge für DA-EU: Zählen die Monate der geringfügigen nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung dazu? Beitrag von QuasiDeutscher am 31.01.2019 um 22:44:04
Ist zwar in meinem Fall irrelevant, würde mich aber trotzdem interessieren .. hat jemand Ahnung davon? :)
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Titel: Re: Visum FZF abgelehnt - was kann man tun? Beitrag von fab87 am 25.02.2019 um 19:28:27
Der Thread stammt von 2010, sei nur so angemerkt ;)
Mick, [edit] benutze bitte den Mod-Alarm.[/edit] |
Titel: Re: Einbürgerung in Hamburg, Zeitdruck bis 30.06, Anregungen/Meinungen Beitrag von Saxonicus am 21.03.2019 um 18:35:15 rebex schrieb am 21.03.2019 um 18:15:51:
Diese Problem mit den unterschiedlichen Namen in Pass und Geburtsurkunde war Dir doch seit mindestens zwei Jahren bekannt, da hättest Du doch schon längst etwas unternehmen können um das zu regeln. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1494406140/4#4 |
Titel: Re: Schengenvisum für Angehörige von EU-Bürgern nur im Land des Wohnsitzes? Beitrag von Aras am 27.03.2019 um 13:10:49
Ich werde heute abend mal ne längere Anhandlung drüber schreiben...
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Titel: Re: Deutscher Rückkehrer mit Thailändischer Ehefrau Beitrag von Stuttgarter am 31.03.2019 um 15:27:07
Ich bin immer wieder überrascht, auf was für Ideen manche Leute kommen... Wenn der Gedanke des Themenstarters greifen würde, würde der deutsche Staat die ganze Welt finanzieren, da Anspruch auf ArbeitslosengeldII nicht von der Staatsangehörigkeit bzw. der Niederlassungserlaubnis abhängt sondern lediglich vom legalen Aufenthalt in Deutschland.
Wenn man das weiterspinnen würde, könnte jeder anerkannte Asylbewerber, der in Deutschland vom Jobcenter Leistungen bekommt, seine Familie, die vielleicht in Afrika oder Asien lebt, finanzieren lassen. Etwas abwegig, oder? |
Titel: Re: Wohnortsänderung - dt. Reisepass, Platzmangel Beitrag von Saxonicus am 10.04.2019 um 19:10:58
- gelöscht -
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Titel: Re: Wohnortsänderung - dt. Reisepass, Platzmangel Beitrag von fab87 am 10.04.2019 um 19:30:38
Saxonicus, was hattest du Erkenntnisvolled zu sagen?
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Titel: Re: Ernsthaftes Bemühen - A1 - nachweisen Beitrag von lottchen am 15.04.2019 um 22:02:28
Gratuliere! [laola=laola2.gif] Du bist sicher sehr erleichtert. Und er auch :-)
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Titel: Re: Ernsthaftes Bemühen - A1 - nachweisen Beitrag von Reyhan am 16.04.2019 um 18:55:42
Herzlichen Glückwunsch !
An euch Beide ! Das war richtig Arbeit ! Ich habe mir angesehen , wie ihr das angegangen seid. Reyhan |
Titel: Re: Abschiebung - Eritrea Beitrag von Saxonicus am 23.04.2019 um 13:20:10 lottchen schrieb am 23.04.2019 um 12:55:44:
In Osteuropa haben im 18./19./20. Jahrhundert viele Menschen häufig ihre Staatsangehörigkeit gewechselt, ohne ihr Dorf jemals verlassen zu haben. Weil ihr Wohnort (in Galizien, der Bukowina) mal zu Österreich, zu Russland, Polen, Rumänien oder zur Ukraine gehörte. In Deutschland wurden ebenfalls 17 Millionen Menschen über Nacht plötzlich zu DDR-Bürgern, ohne das man sie um ihre Einverständnis gefragt hätte. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis und Sprachnachweis Beitrag von Korrektor am 16.05.2019 um 22:14:12
Es wäre schön wenn sich User regentropfen später wieder meldet und schreibt, was alles gemacht wurde, und was am Ende passiert ist.
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Titel: Re: Ausländerbehörde, Ersuchen Beitrag von Arwi2k am 27.05.2019 um 15:26:21
@ lottchen Danke für den äusserst konstruktiven und sinnvollen Beitrag...Es ist schön das Sie das was gesagt wurde auch verstanden haben (:
Wie schön das es solche engagierte und mitteilsamen Foristen gibt ::) |
Titel: Re: Ausländerbehörde, Ersuchen Beitrag von lottchen am 27.05.2019 um 10:09:29
Die Polemik kannst Du Dir sparen.
Es wurde doch alles erklärt. Es ist ein atypischer Fall. Das Visum muss auch ohne Sicherung des LU erteilt werden. Aber darum wirst Du (bzw. die Antragstellerin) unter Umständen kämpfen müssen da das nicht immer ein Selbstläufer ist. |
Titel: Re: Ausländerbehörde, Ersuchen Beitrag von Arwi2k am 28.05.2019 um 13:43:24
Polemik? Wohl einfach nur gesundes Empfinden.
Kann man anders sehen wenn man will, aber eben - auch pathologische Ansichten kann man am Grundgesetz geradebiegen. ;) Außerdem verbiete ich mir von Ihnen geduzt zu werden. Da Sie zum Thema selbst nichts beizutragen haben möchte ich Sie bitten sich in Zukunft zu enthalten. Die nächsten 1000 derartiger Beiträge bitte woanders Aber für alle Fälle /ignore |
Titel: Re: Ausländerbehörde, Ersuchen Beitrag von fab87 am 28.05.2019 um 14:33:55 Arwi2k schrieb am 28.05.2019 um 13:43:24:
a) Lottchen hat was beigetragen auch, wenn du es nicht wahrhaben willst b) das dutzen ist hier allgemein üblich. Da musst du dich mit abfinden oder dich halt schleichen c) Warum sind immer "Frau aus Asien importieren" Poster hier die, die zu Unverschämtheit, Winkelzügen und Unverständnis und Ignoranz neigen?! Sagt wohl viel über den Typ aus. |
Titel: Re: Ausweisung steht kurz bevor - NOCH WICHTIGE FRAGEN Beitrag von Nightwalker am 15.06.2019 um 21:21:36
Manch einer würde einen Asyl Antrag stellen. Was sowieso abgelehnt wird aber immerhin 1-2 Jahre Aufenthalt ermöglicht.
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Titel: Re: Familienzuzug indischen Eltern Beitrag von deerhunter am 25.07.2019 um 20:46:46 T.P.2013 schrieb am 25.07.2019 um 17:36:37:
Wie immer am meisten von dir Oberlehrer |
Titel: Re: Integrationskurs - "Geringer Integrationsbedarf" Beitrag von fab87 am 30.07.2019 um 09:05:10
Unkommentiert FLießtext rüberzukopieren hilft jetzt nicht unbedingt weiter.
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Titel: Re: Integrationskurs - "Geringer Integrationsbedarf" Beitrag von fab87 am 30.07.2019 um 10:32:17 erne schrieb am 30.07.2019 um 10:28:20:
Bereitet er dir also Probleme? |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung/Bankbürgschaft Beitrag von fab87 am 10.08.2019 um 08:40:10 NicoTse schrieb am 10.08.2019 um 01:35:54:
Im Übrigen verweise ich gerne auf das was Paulus an die Thessalonicher schrieb und dann von August Bebel, Gründer der SDAP als VOrgängerpartei der SPD aufgenommen wurde: "Wer nicht arbeitet soll auch nicht essen". Jeder der wil wird in München wohl auch eine Arbeit finden. |
Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis Beitrag von jeem am 22.08.2019 um 09:05:33 HeFi schrieb am 19.08.2019 um 22:02:30:
HeFi schrieb am 22.08.2019 um 01:50:16:
Antworten auf nicht gestellte Fragen Daddys' [edit]Wenn wir einen Moderator benötigen würden, würden wir einen suchen...[/edit] |
Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis Beitrag von fab87 am 22.08.2019 um 10:24:14 schrieb am 22.08.2019 um 09:05:33:
und ironischerweise ein unaufgeforderter, ebenso überflüssiger Kommentar. Nicht einmal vom OP zudem. |
Titel: Re: Bosnische Kita-Erzieherin, Visum abgelehnt, Remonstration Beitrag von Korrektor am 02.09.2019 um 23:41:25 HeFi schrieb am 02.09.2019 um 19:24:45:
Freut mich, das ist doch super. 8-) |
Titel: Re: freiwillige Ausbürgerung deutsche Staatsbürgerschaft Beitrag von HeFi am 15.10.2019 um 13:51:07 Mister Vahrerboy schrieb am 15.10.2019 um 13:34:40:
Dann ist dieses Ansinnen für uns anscheinend unerklärlich. Zu bedenken ist, daß Du (als dann Ausländer) ab Entlassung aus der Deutschen StA zukünftig einen Aufenthaltstitel AT brauchst, um in DE bzw. EU leben zu können. |
Titel: Re: freiwillige Ausbürgerung deutsche Staatsbürgerschaft Beitrag von Aras am 15.10.2019 um 21:52:50
Naja wieso und weshalb ist doch nicht die Frage des Threads. Wenn jemand sich einbürgern will, dann fragen wir ja auch nicht wieso er Deutscher werden will.
Man kann dann § 38 AufenthG eine AE oder gar eine Niederlassungserlaubnis beantragen. |
Titel: Re: freiwillige Ausbürgerung deutsche Staatsbürgerschaft Beitrag von HeFi am 16.10.2019 um 13:15:40 Aras schrieb am 15.10.2019 um 21:52:50:
Das Argument hinter Deinem Einwand kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Bei der dt. Einbürgerung wissen wir (oder glauben zu wissen), welche Gründe dahinter stehen und fragen nicht nach. Warum Jemand den Schutz eines Rechtsstaates verlassen will, wissen wir hingegen nicht. Wenn Jemand nach reiflicher Überlegung zu der Überzeugung gelangt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben zu wollen, dann wird er auch mühelos seine Gründe dafür darstellen können, es sei denn, er hält uns für zu dumm, diese Gründe zu verstehen. Mister Vahrerboy schrieb am 15.10.2019 um 13:34:40:
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Titel: Re: freiwillige Ausbürgerung deutsche Staatsbürgerschaft Beitrag von fab87 am 16.10.2019 um 15:20:25 HeFi schrieb am 16.10.2019 um 13:15:40:
Darum geht es hier aber nicht und warum sollten die Gründe bei der Findung einer Antwort hier wichtig sein? |
Titel: Re: freiwillige Ausbürgerung deutsche Staatsbürgerschaft Beitrag von lottchen am 16.10.2019 um 15:56:31
Mister Vahrerboy hat ja geschrieben, dass die Gründe für Außenstehende schwer verständlich sind. Hier für das Forum müsste das reichen, ändert ja wohl an den Antworten zum zukünftigen Status von Mann/Frau/Kind nichts.
Möglicherweise wäre es trotzdem sinnvoll, das wenn nicht hier irgendwo anders mal darzulegen (in einem Rechtsforum, bei einem Anwalt, einem Arzt, einem Notar, einem Priester...je nachdem, in welche Richtung die Motivation geht) falls Mister Vahrerboy von falschen Voraussetzungen ausgehen sollte (könnte ja sein), die die Annahme der türkischen Staatsbürgerschaft und/oder die Abgabe der deutschen mit sich bringt. Mir fallen nicht so viele Gründe ein: etwas als Türke erben wollen, etwas als Türke vererben wollen, in der türkischen Familie anerkannt zu werden, beruflich oder politisch etwas erreichen zu wollen, was nur als Türke geht.... |
Titel: Re: freiwillige Ausbürgerung deutsche Staatsbürgerschaft Beitrag von Mogwai am 16.10.2019 um 18:22:55
Mein Rat: Lass es. Vor allem, wenn du weiterhin vorhast, hier zu leben.
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Titel: Re: freiwillige Ausbürgerung deutsche Staatsbürgerschaft Beitrag von nixwissen am 18.10.2019 um 22:03:46 HeFi schrieb am 16.10.2019 um 13:15:40:
Du hast beim Zitat ein Wort vergessen: "wollen". "... man wird es nicht verstehen wollen." Da dürfte die Motivation klar sein. Er möchte wieder Türke sein, weil er es so klasse findet, wie der Türken-Trump das osmanische Reich wieder stark macht bzw. gesellschaftlich ins Richtung Mittelalter führt. Da würde ich doch vorschlagen Nägel mit Köpfen zu machen und den türkischen Patriotismus vor Ort auszuleben. Solange man in D leben will ist das aber eine vollkommen hirnrissige Idee. Gruß, Norbert |
Titel: Re: freiwillige Ausbürgerung deutsche Staatsbürgerschaft Beitrag von fab87 am 18.10.2019 um 22:28:00 nixwissen schrieb am 18.10.2019 um 22:03:46:
Was sollen diese bizarren Mutmaßungen? Weiß nicht ob solch ranzige Tiraden hier ins Forum gehören. |
Titel: Re: freiwillige Ausbürgerung deutsche Staatsbürgerschaft Beitrag von HeFi am 19.10.2019 um 00:24:01 nixwissen schrieb am 18.10.2019 um 22:03:46:
JA und welche Konsequenzen dies für ihn haben könnte, haben wir noch gar nicht beleuchtet, weil auch nicht danach gefragt wurde, zB wird er in der Türkei ggf Wehrdienst leisten oder sich für ca. 10.000,- Euro davon freikaufen müssen. Aber das weiß er ja selbst besser als ehemaliger Türke. Im Übrigen wechselt man die Staatsangehörigkeit nicht wie ein Hemd. Aber Wanderer soll man nicht aufhalten. |
Titel: Re: freiwillige Ausbürgerung deutsche Staatsbürgerschaft Beitrag von DerRalf am 19.10.2019 um 10:58:46
Es geht uns einfach nichts an, weshalb er Türke sein möchte, genauso wie wir niemanden fragen warum er Deutscher sein möchte. Man kann es sagen, muss man aber nicht.
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Titel: Re: Ehefähigkeitsbescheinigung aus Chile Beitrag von HeFi am 19.10.2019 um 11:39:54 Claudia Schn. schrieb am 18.10.2019 um 11:50:21:
Aras schrieb am 19.10.2019 um 11:20:54:
Der erste Weg geht zum dt. Standesamt, dort bekommen sie 1. eine verbindliche Liste der erforderlichen Unterlagen und 2. verbindliche Auskunft über alle Fragen zur Eheschließung etc. Claudia Schn. schrieb am 18.10.2019 um 11:50:21:
3. solltest Du Deine Leseschwäche beheben |
Titel: Re: Abschiebung meiner Freundin durch Ehe verhindern Beitrag von HeFi am 19.10.2019 um 17:48:36
Offenbar kennst Du Deine eigenen Einlassungen nicht:
1. Überschrift: "Abschiebung meiner Freundin durch Ehe verhindern" 2. tigger19 schrieb am 16.10.2019 um 19:35:39:
tigger19 schrieb am 19.10.2019 um 17:04:52:
Diese "Privatpersonen" können zumindest korrektes Deutsch. |
Titel: Re: Abschiebung meiner Freundin durch Ehe verhindern Beitrag von T.P.2013 am 19.10.2019 um 19:25:22 fab87 schrieb am 19.10.2019 um 17:12:02:
Ich dachte immer, dieses Forum sei ein Fachforum, in welchem sachlich rechtliche Grundlagen erläutert werden. Wir mir angesichts u.a. Deines Beitrags erscheint, wandelt sich das Forum offensichtlich sukzessive eher zu einem Pranger und Forum, in welchem es nicht um sachlich korrekte Darstellungen geht (vgl. z.B. Äußerungen, dass ein Beschuldigter selbst für Übersetzungen verantwortlich sei), sondern um moralische Bewertungen und politische Äußerungen. Gibt es dafür nicht irgendwo eine AfD-Website, auf der solche Äußerungen angebrachter wären? Just my 2 Cents. HeFi schrieb am 19.10.2019 um 17:48:36:
Das würde ich so wahrlich nicht vorbehaltlos unterschreiben wollen... Was ist hier eigentlich los in letzter Zeit? Aras schrieb am 19.10.2019 um 17:27:09:
Danke Aras, Du sprichst auch in meinem Namen. Ich halte die Bewertungen und Unterstellungen des TE in seinen Beiträgen zwar auch für wenig konstruktiv, aber das kann man auch so wie reinhard kurz thematisieren und rechtfertigt nicht diese wertenden, unsachlichen und oft falschen Beiträge der entsprechenden Mitforisten wie u.a. hier im Thread (aber nicht nur hier). |
Titel: Re: Abschiebung meiner Freundin durch Ehe verhindern Beitrag von fab87 am 19.10.2019 um 20:15:24 T.P.2013 schrieb am 19.10.2019 um 19:25:22:
sagt ein Piefke :D #Tätervolk |
Titel: Re: Abschiebung meiner Freundin durch Ehe verhindern Beitrag von nixwissen am 20.10.2019 um 01:22:22
Da ist es doch kein Wunder, daß man
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Titel: Re: Abschiebung kranke Ausländer Beitrag von deerhunter am 13.12.2019 um 15:40:03 simo schrieb am 12.12.2019 um 21:31:04:
Warum? Aus welchen Grunden soll er denn abgeschoben werden, wie lange ist er schon hier und woher kommt er? Warum soll der Steuerzahler für einen "kranken" und eventuell gefährlichen (bei diesem Krankheitsbild möglich) aufkommen und das Risiko tragen? |
Titel: Re: Abschiebung kranke Ausländer Beitrag von T.P.2013 am 13.12.2019 um 22:33:28 deerhunter schrieb am 13.12.2019 um 15:40:03:
Spekulationen und Betrachtungen solcher Art mögen für die AfD relevant sein, für die Exekutive, hier die ABH, sind solche Betrachtungen aber ganz sicher irrelevant. Da geht es nach geltendem Recht und nicht nach Stammtisch. |
Titel: Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos Beitrag von lottchen am 19.12.2019 um 13:33:37
Wenn selbst unsere Behörden den TE jetzt als staatenlos anerkennen sollten wir das doch hier im Forum wohl auch hinbekommen ;)
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Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von Saxonicus am 14.02.2020 um 19:00:19 Amin2014 schrieb am 09.02.2020 um 09:25:07:
....und was besagt das? |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von Saxonicus am 03.05.2020 um 11:41:53 bundy schrieb am 03.05.2020 um 08:42:15:
Warum ist Dir das dann erst nach Beginn der Corona-Krise eingefallen? Schon etwas eigenartig. bundy schrieb am 28.03.2020 um 20:18:02:
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Titel: Re: Einbürgerung Ägypter - fehlende Geburtsurkunde Beitrag von Herzlein am 03.08.2020 um 14:42:53
Hallo,
wizig ich habe das gleich Probleme, ich kampf seit einem Jahr. |
Titel: Re: Rechtsmittelverzichtserklärung Beitrag von Thalia12 am 13.08.2020 um 21:33:33
Das mit der Rechtsmottelverzichtserklärung habe ich bisher noch nie gehört, halte ich für zuviel Aufwand und absolut unnötig. Da kann ich mich den Vorrednern nur anschließen. Man kann sich auch zu Tode bürokratieren...
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Titel: Re: Rechtsmittelverzichtserklärung Beitrag von Blaise am 14.08.2020 um 18:12:28
Fast genau so gut, wie bereits beerdigte Beiträge wieder ausgraben...
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Titel: Re: Aufenthalt nach § 18 Abs. 4 S. 1 . Anrechenbare Zeiten für die NE Beitrag von Herzlein am 15.09.2020 um 22:44:22
:#s22: :#s22:
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Titel: Re: Scheidungsunterhalt Beitrag von Mokka am 08.10.2020 um 20:30:38
Hallo dodopyu
Versuch deinen Mann zu überreden, dass er arbeiten geht. Dann bekommst Du bei entsprechendem Einkommen Trennungsunterhalt. MfG Mokka |
Titel: Re: Mit Schengen Visum C Aufenthaltstitel wegen Familienzusammenführung erreichen Beitrag von Mokka am 08.10.2020 um 20:24:58
Guten Abend
Ich wünsche Deinem Mann beste Gesundheit und hoffe das er nicht Reiseunfähig wird, damit er zum 11.11. wieder ausreisen kann. Bleibt gesund. MfG Mokka |
Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich? Beitrag von Lidija am 13.10.2020 um 19:59:38
Oje das ist ja wirklich ärgerlich. Gibt es eine Möglichkeit die Sachbearbeiterin auch zu verklagen?
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Titel: Re: Neuer Reisepass mit neuem Namen - 90 / 180 Tage Regel Beitrag von Maennlich am 11.11.2020 um 22:42:32 Daddy schrieb am 11.11.2020 um 08:35:47:
Wie bitte, unsere B-Pol weiß nicht wer ins Land kommt? Da haben wir in DE aber ein riesen Defizit an Sicherheit. |
Titel: Re: Tschechien Beitrag von elsapfirsich1992 am 13.11.2020 um 11:05:45 wanderer schrieb am 08.04.2007 um 07:26:13:
Das ist die Essenz der europäischen Union, die unbegrenzte Bewegung durch Europa. [edit]Ein gelungener Erstbeitrag - auf einen 13 Jahren alten Thread :-? :o[/edit] |
Titel: Re: EBH fodert Nachregistrierung, obwohl Negativbescheinigung vorliegt! Beitrag von Kevin2020 am 16.12.2020 um 17:30:04 reinhard schrieb am 15.12.2020 um 17:43:14:
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Titel: Re: Integrationskurs Beitrag von lottchen am 24.12.2020 um 13:42:08
Na das ist doch eine schöne Weihnachtsüberraschung. Herzlichen Glückwunsch und Frohe Weihnachten!
PS: Mein Lebensgefährte hat heute Post von der Rentenversicherung bekommen. Ankündigung einer Betriebsprüfung. Keine so freudige Nachricht wie bei Dir. Wir sehen aber: Die Behörden arbeiten bis zum letzten Tag. So soll es sein. |
Titel: Re: Ausländerrecht...Abschiebung... Beitrag von Saxonicus am 07.02.2021 um 07:38:38 Germanlover schrieb am 06.02.2021 um 22:10:21:
Welche Entscheidung oder Maßnahme würden wohl die Behörden in Deinem Herkunftsland gegenüber einem deutschen Staatsbürger in einer vergleichbaren Situation treffen? |
Titel: Re: Verlobte aus den Philippinen / derzeit in den Niederlanden heiraten Beitrag von Saxonicus am 23.02.2021 um 08:15:27 T.P.2013 schrieb am 23.02.2021 um 03:39:08:
.... und das ist auch am Flughafen Frankfurt nicht immer der Fall. Besonders beim Stempeln der Pässe hält man sich zurück (wahrscheinlich ist die Stempeltinte zu teuer?) |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung in Corona-Lockdown Beitrag von jeremiah am 28.02.2021 um 02:43:42 Thoma68 schrieb am 17.01.2021 um 13:20:15:
Valide Erklärung! Leider scheint man es manchmal zu vergessen... Wie reinhard sagt, man solle sich auf die Frage konzentrieren, wohle die Austellung der Verpflichtserklärung... soll wohl momentan viel interessieren. |
Titel: Re: EBH fodert Nachregistrierung, obwohl Negativbescheinigung vorliegt! Beitrag von dr-er am 14.06.2021 um 17:09:10
Und was machst Du mit dem Anwalt? Bestimmt wird er auf sein Honorar nicht verzichten.
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Titel: Re: EBH fodert Nachregistrierung, obwohl Negativbescheinigung vorliegt! Beitrag von dr-er am 14.06.2021 um 17:18:52 schrieb am 24.02.2021 um 11:53:48:
Ich mag zu optimistisch sein, aber es kann noch klappen. |
Titel: Re: Duldung, Humanitäre Aufenthalt Antrag Beitrag von Saxonicus am 05.12.2021 um 02:18:41 Windeutsch schrieb am 19.10.2021 um 18:01:24:
Also wenn ich ins Ausland verreise habe ih immer (m)einen Pass dabei. Es verwundert schon, dass soviel Pässe verlorengehen, die Handys wohl wesentlich seltener. Auf die Idee eine Kopie seines Passes im Handy, auf einer E-Mail oder in einer Cloud zu speichern, ist anscheinend auch noch keiner gekommen. Zudem führe ich bei meinen Reisen auch noch andere Dokumente (Führerschein, Versicherungs-, Bank- und Kredikarten, Personalausweis u.s.w,) mit mir, mit denen ich meine Identität beim Passverlust zumindest einigermaßen glaubhaft belegen könnte. |
Titel: Re: Besuchervisum sinnvoll bei in Afghanistan verfolgtem afghanischem Staatsbürger? Beitrag von Saxonicus am 21.12.2021 um 09:15:35 Sophi11 schrieb am 20.12.2021 um 18:02:32:
Du kannst kein Visum für eine andere Person beantragen und von Deutschland aus geht das sowieso nicht. Das muss der Betreffende an seinem Aufenthaltsort bei der zuständigen deutschen konsularischen Vertretung im Ausland schon selbst machen. [edit]War schon zweimal beantwortet. Spam brauchen wir nicht.[/edit] |
Titel: Re: Einreise nach Deutschland mit abgelaufenem deutschen Reisepass Beitrag von BBllaniiesad am 23.12.2021 um 13:48:40
Hallo, wenn Sie ein Verfallsdatum haben, gehen Sie einfach zur Botschaft und man wird Ihnen helfen, oder Sie werden abgeschoben
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Titel: Re: Ex-Freundin(Filipina) mit gemeinsamen Kind(deutsch/filipina) loswerden Beitrag von Onur81 am 21.01.2022 um 11:16:17 dyter07 schrieb am 21.01.2022 um 09:09:35:
Ich bin der Meinung, dass die Gesetze in Deutschland solche Versuche ermutigen. |
Titel: Re: Ex-Freundin(Filipina) mit gemeinsamen Kind(deutsch/filipina) loswerden Beitrag von Onur81 am 22.01.2022 um 11:43:25
@ Tippi
Sie haben meinen Kommentar gelöscht und es ist natürlich vollkommen in Ordnung, da es um meine persönliche Meinung ging. [edit]@Onur81 .... nicht gelöscht - nur geschrottet. War meine Bitte, mein Posting NICHT zu kommentieren, so unverständlich? [/edit] Hans124 schrieb am 19.01.2022 um 07:12:50:
Ich würde gerne Ihre Meinung auch zu diesem Teil sehen, da es in den sachlichen Foren in Ordnung scheint, Moralpredigten zu geben. [edit]@Onur81 .... lies die NUB - sollte deiner Meinung nach ein Posting dagegen verstoßen - nutze den Mod-Alarm. [/edit] |
Titel: Re: Familiennachzug von Türkei nach Deutschland. Beitrag von ahmet am 18.05.2022 um 01:00:39
Ja genau ....
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Titel: Re: Familiennachzug von Türkei nach Deutschland. Beitrag von Hotrunner am 18.05.2022 um 11:36:52
Budweiser du sollst lieber mal schauen was du da schreibst ! Tust mich als Lügner hinstellen, wenn du hier zu dem gefragten nicht beitragen wirst dann schreibe nicht mehr sonst wirt es persönlich. İch hoffe ich habe mich klar und deutlich gemacht.
Man sieht auch was führ denker du bist mit dein Aussage "Der islam gehört nicht zu Deutschland " sagt schon alles...... |
Titel: Re: Familienzusammenführung / Ehegattennachzug Beitrag von mgb am 25.09.2022 um 10:36:18
Man könnte sich auch überlegen was passiert mit Augen zu und einfach nach Deutschland reisen Mir würde da Art. 20 AEUV als Rettungsanker einfallen.
Ohne guten Fachanwalt für Ausländerecht im Kreuz würde ich das aber nicht probieren. Daher auch mein vorheriger Ratschlag zur Rechtsberatung. |
Titel: Re: Wiedereinreise nach Abschiebung Beitrag von fugitive am 25.10.2022 um 14:22:26 vol-kan1 schrieb am 12.03.2022 um 22:48:42:
Die einzige Lösung ist es, zu warten, bis die Türkei Mitglied der EU wird. Dann hast du eine Chance. |
Titel: Re: Ausländischer Absolvent einer deutschen Uni - ABH reagiert nicht Beitrag von Bayraqiano am 06.12.2022 um 20:51:50
Gott bist du nervtötend. Keine Ahnung von Nichts aber Hauptsache labern, labern und labern.
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Titel: Re: eAt Familienzusammenführung Beitrag von SimonB am 21.12.2022 um 10:15:06 Aras schrieb am 20.12.2022 um 19:32:57:
Ja, kann schon sein. Das war aber weder die TS-Frage noch wissen wir, was einem ASt nach FZF wichtiger als ein eAT ist. Aber ich gebe das aus der VO gern an Betroffene weiter, die im ALG2-oder Sozialhilfebezug sind, vielleicht ist denen der Konsum wichtiger. Vielleicht widersprechen und klagen die auch gleich, statt sich mit der ABH herumzustreiten? |
Titel: Re: eAt Familienzusammenführung Beitrag von Aras am 21.12.2022 um 11:24:21 SimonB schrieb am 21.12.2022 um 10:15:06:
Ich finde es befremdlich darauf zu verweisen, dass es nicht von dem Themenstarter erfragt worden ist bzw. was dem Antragsteller wichtiger sei, wenn ich gerade auf DEINE Frage/DEINEN Beitrag antworte. Deine Aussage klang ja nach "Ach weißte was, dein Partner kriegt die eAT und in einem Jahr beantragt er die Verlängerung. Ist ja nichts dabei", sodass überhaupt keine tiefere Bearbeitung des Sachverhaltes deinerseits erkennbar ist. Schon allein die folgende Aussage zeigt, dass du schlicht keine Ahnung hast: SimonB schrieb am 20.12.2022 um 12:27:22:
Ja doch! Eine Ermessensentscheidung muss schriftlich begründet werden. Insbesondere wenn wie es in deinem folgenden Satz heißt: "Jeder FZF ist ein Einzelfall, deshalb ist nicht jede ABH verpflichtet, sofort einen AT für 3 Jahre zu erteilen.". Ja ist es nun ein Einzelfall oder ist es ein Fall wo die Behörde willkürlich tun und lassen kann was sie will? Und warum hält sich die ABH nicht an die AVWV, dass das Ermessen der Behörde regelt und verpflichtet in solchen Fällen in der Regel für 3 Jahre zu erteilen? Die ABH wird wahrscheinlich keine schriftliche Begründung geben. Aber nicht weil diese nicht müsste, sondern weil der Themenstarter höchstwahrscheinlich hinters Licht geführt worden ist. Warum denkst du, hat die ABH handschriftlich auf den Antrag vermerkt "Ersterteilung ein Jahr"? Ich bezweifle zwar, dass der Antragsteller neben der Anmerkung nochmal paragraphiert hat. Aber dadurch spart sich der Sachbearbeiter die Begründung, weil er dann erklären kann: "Ja die wollten drei Jahre. Aber ich hab denen aufgeschwatzt, dass ich nur für ein Jahr gäbe. Die haben dann gesagt 'da können wir wohl nix machen' und darum habe ich geschrieben, 'Ersterteilung für 1 Jahr'. Die haben also freiwillig die eAT für ein Jahr beantragt. Da muss ich keine schriftliche Begründung geben warum ich das nicht gegeben habe, wenn ich genau das erteile was die beantragt haben." Hier kommen Personen, die ggf. keinerlei Ahnung vom Ausländerrecht haben, Deutsche und insbesondere Ausländer. Und da kann ich echt nicht verstehen, wenn man da nicht etwas in die Tiefe gehen könnte, nur weil die Frage nicht gestellt worden sei. Es bringt ja auch nichts, wenn in 1-3 Jahren der Themenstarter wieder kommt und von Problemen berichtet, und man dann im Forum dann altklug antwortet, dass man sich doch vor 1-3 Jahren hätte Gedanken machen sollen. Außerdem ist der Sinn und Zweck meiner Aussage nicht, dass man direkt die Ausländerbehörde wegklagen soll, sondern das der Betroffene erst einmal aufmerksam auf die Problematik gemacht wird. Persönlich hast du bei mir 0 Sympathiepunkte. Meinen Bekannten Bayraqiano hast du mit deinem inkompetenten Geschreibsel vergrault. Insofern solltest du eher Zurückhaltung ausüben. |
Titel: Re: eAt Familienzusammenführung Beitrag von calhoon am 21.12.2022 um 11:43:18 Aras schrieb am 21.12.2022 um 11:24:21:
Müssen solche Pöbeleien ad hominem eigentlich sein? Die waren bei deinem 'Bekannten' genauso abstoßend wie bei dir.... |
Titel: Re: eAt Familienzusammenführung Beitrag von Aras am 21.12.2022 um 12:38:12
Es richtet sich ja gerade nicht allein gegen den Menschen SimonB, sondern gegen die Qualität seiner Beiträge, die eben zu wünschen übrig lassen. Die Qualität der Beiträge kann sich entsprechend verbessern, in dem man sich mit der Thematik näher beschäftigt. Das liegt im Machtbereich von SimonB.
Wenn es um die Erklärung bezüglich der "Sympathiepunkte" geht, so ist dies nur ein Ausdruck davon, dass kein wohlwollen mehr meinerseits besteht. Insofern sollte Zurückhaltung von Seiten SimonB erfolgen, und eben nicht Halbwissen verbreitet werden. Das als reine abstoßende Pöbeleien meinerseits und ad hominem Beleidigungen darzustellen, entbehrt somit einer Grundlage. |
Titel: Re: eAt Familienzusammenführung Beitrag von calhoon am 21.12.2022 um 13:28:27 Aras schrieb am 21.12.2022 um 12:38:12:
Du hast 'ich bin ein aggressiver Rechthaber und hier der selbsternannte Qualitätsprüfer, aber mir fehlen halt Argumente' verständlich geschrieben. Niemand hier ist auf deine aufgeblasene Wichtigtuer-Sympathie oder dein "Berufsrevolutionär"s-Wohlwollen angewiesen. Deine Hybris erzeugt nur Fremdscham und Mitleid. EOD. |
Titel: Re: eAt Familienzusammenführung Beitrag von Aras am 21.12.2022 um 13:34:55 |
Titel: Re: eAt Familienzusammenführung Beitrag von SimonB am 21.12.2022 um 13:52:11
Bitte beruhigt euch. Das ist das Forum nicht wert.
>:( Aras schrieb am 21.12.2022 um 11:24:21:
Auch das mag sein. Es ist hier jedem TS freigestellt, wie und was er erfragt, was er hier mitnimmt usw. Wenn deine Antworten die hilfreicheren und auch zielführend sind, dann sollte jeder sie gern mitnehmen und für sich das Beste daraus machen. Ob du mir nun Sympathiepunkte oder Wohlwollen gibst, ist einfach nur lächerlich. Aras schrieb am 21.12.2022 um 11:24:21:
Welche Zurückhaltung? Möchtest du Alleinantworter sein? Wollte das Ex-Mitglied das Forum verlassen, weil ich keine juristisch ausgefeilten tiefen Sachbearbeitungen kann? Schreib du bitte rechtlich korrekte Antworten zur konkreten Frage, anstatt so derart ausfällig zu werden. Empfehle gern auch rechtliche Schritte gegen xyz. Daraus kann nicht nur ich evtl. noch mehr lernen. Halb+halb macht ganz. Aras schrieb am 21.12.2022 um 11:24:21:
mE gab das die Fragestellung der TS her. Ebenso wenig dein Ausflug in den Sozialleistungs-/ALG2-Bereich. Und nun noch das Foto. Irgendwie jämmerlich. |
Titel: Re: eAt Familienzusammenführung Beitrag von Aras am 21.12.2022 um 16:27:13
Ich wünsche mir natürlich mehr Zurückhaltung bei der Bekanntgabe von Halbwissen.
Außerdem wo ist es ein Ausflug ins Sozialrecht, wenn ich von einer Gebührenbefreiung aus der AufenthV hinweise? Wenns das Forum nicht wert ist, so bitte ich dich deinen Account löschen zu lassen. |
Titel: Re: Eine Anzeige während der Einbürgerungsprozess Beitrag von Elisa_30 am 25.01.2023 um 15:41:10
Bist du Forum-Penner?
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Titel: Re: EU Rentner kann nach 10 Jahren keine Grundsicherung beantragen? Beitrag von calhoon am 09.02.2023 um 22:26:58 PaulPaul schrieb am 09.02.2023 um 19:55:50:
Hast du dich eingenässt? Das Aggressionsniveau in diesem Forum ist sowieso auffallend hoch – nicht nur bei Vertretern des Stammes Nimm – aber du lieferst hier einen absoluten Tiefpunkt. Wenn, wie du sagst, der Ton die Musik machst, hast du gerade eine absolut widerwärtige Kakophonie des Hasses gerülpst. |
Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder Beitrag von calhoon am 03.03.2023 um 22:19:39 walkon schrieb am 03.03.2023 um 21:27:19:
Joa, mach das. Und bis dahin kannst du ja noch einmal paar weitere Male schreiben, wieviele Unterlagen du eben für deine Anträge brauchst. Falls es jemand noch nicht mitbekommen hat ... 50!!elf Schönes Wochenende |
Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder Beitrag von walkon am 03.03.2023 um 22:22:59 schrieb am 03.03.2023 um 22:19:39:
und dir danke für deinen sinnfreien Kommentar. Kann dir nur wünschen das du nicht mal in so eine beschissene Lage gerätst. |
Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder Beitrag von calhoon am 03.03.2023 um 22:28:33 walkon schrieb am 03.03.2023 um 22:22:59:
Und ich wünsch dir, dass du aus deiner selbstmitleidig-aggressiven und destruktiven Phase irgendwann wieder rauskommst. |
Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder Beitrag von walkon am 03.03.2023 um 22:33:56 schrieb am 03.03.2023 um 22:28:33:
ich hoffe dein Accout wird bald gelöscht wenn ich mir deine letzten Beiträge anschaue. Habe mich schon gewundert warum hier weniger Kommentare als sonst kommen. Vergrault und beschimpft hast du wohl schon einige auch vor mir. Sehr schade für dieses Forum das schon so lange besteht und immer tolle Tips hatte |
Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder Beitrag von calhoon am 03.03.2023 um 23:05:04 walkon schrieb am 03.03.2023 um 22:33:56:
Missliebige Haltungen mundtot machen zu wollen passt. Sei stolz drauf! Schönes Leben noch, ich lösch meinen Account jetzt selbst. |
Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder Beitrag von calhoon am 03.03.2023 um 23:31:28
P.S.:
walkon schrieb am 03.03.2023 um 22:33:56:
Weil du dich seit 5 Seiten im Kreis drehst. Und weil du ausfällig wirst, wenn dir jemand nicht nach dem Mund redet. Andere "beschimpfen" tut hier nur einer: Du. Mich. |
Titel: Re: Kenianer in Deutschland heireten - geforderte Unterlagen Beitrag von jacobsmonah am 23.08.2023 um 12:07:46
Ich hätte nie gedacht, dass Sie so viele Dokumente brauchen
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Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen Beitrag von deathstriker6666 am 19.09.2023 um 18:59:26 BlaueQualle schrieb am 19.09.2023 um 18:56:10:
Es wird für dich am Ende nur einen Richter zu interessieren haben, kein Diskussionsforum. :) Diese Angst sei dir also erstmal genommen.... |
Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen Beitrag von Puncherfaust am 19.09.2023 um 19:06:38 BlaueQualle schrieb am 19.09.2023 um 18:56:10:
Guck mal, trotz allem wurden dir Wege aufgezeigt wie ihr dafür sorgen könnt dass der Aufenthalt endlich legal wird. Statt weiter nur gegen den Staat zu meckern, solltest du dich hinsetzen und versuchen diese Möglichkeiten mit deiner Anwältin zu besprechen und zu realisieren. Wenn da dann alle mitspielen müsste sie wie gesagt vllt. für ein paar Tage ausreisen. Das ist sicher alles aber noch nicht unmenschlich. Denk bitte an deine Oma und auch an das Kind, dass bei den Großeltern im Heimatland lebt und wahrscheinlich auch mal seine Mutter wiedersehen möchte. Wir kennen dich alle nicht persönlich, dein Schicksal wird hier niemanden persönlich berühren, das sind alles deine Probleme und dein Leben. Mehr als die Tipps zu geben, wie deine Freundin aus dem illegalen Aufenthalt rauskommt, deine Oma nicht mehr Schulden anhäuft und das andere Kind auch irgendwann hierhin kommen kann können wir dir nicht geben. Befolg sie oder befolg sie nicht. Aber wenn du sie nicht befolgst und stattdessen trotz selbstgeschaffenem Problem die Schuld nur beim Deutschen Staat und nicht bei euren eigenen Verkettungen von "unglücklichen" Handlungen suchst und eine mehrtägige Ausreise schon als unzumutbar betitelst, dann wird dir niemand helfen können. Frag doch mal deine Oma oder das andere Kind ob die das auch als so unzumutbar erachten, die müssen deine Suppe schließlich auslöffeln. Wir müssen es nicht, uns kann es also ziemlich egal sein. |
Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen Beitrag von BlaueQualle am 19.09.2023 um 19:31:51
Fuer die Ausreise fehlen uns halt auch die finanziellen Mitteln. Vorallem da wir dann NOCHMAL kurze Zeit spaeter einreisen muessen um den anderen Sohn zu holen. Das ist sehr teuer.
Meine Oma hat trotz allem gesagt, dass meine Frau hier bleiben soll da sie alle sehr moegen. Und das Geld wollen die ja so oder so wieder haben. Da aendert sich jetzt auch nichts mehr dran. |
Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen Beitrag von Puncherfaust am 19.09.2023 um 19:41:43
Man möge mich korrigieren wenn ich falsch liege, aber sie könnte doch direkt für das andere Kind das Visum ebenfalls beantragen und auch hier um entsprechende Vorabzustimmung bitten. Dann müsste sie nur einmal Hin- und Zurück.
Wenn in ähnlichen Fällen der Deutsche Mann hier lebt und die ausländische Frau mit Visum einreist, können Kinder aus Vorehen ja auch direkt mit einreisen, weil sie das Aufenthaltsrecht von der Mutter ableiten werden. Ist natürlich ein atypischer Fall wegen der Lebensunterhaltssicherung, aber die Chancen sehe ich da schon gegeben, dass das klappen könnte. |
Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen Beitrag von BlaueQualle am 19.09.2023 um 20:08:30
Damals bei der ABH als sie die Duldung bekam sagte man, dass das andere Kind nur einreisen kann, wenn der Lebensunterhalt auch gesichert ist.
Genau das selbe sagte uns die Anwaltin, ABER die Anwaeltin war diejenige die meinte ich soll einfach die Vaterschaft anerkennen, damit das Kind als deutsches Kind einreisen kann mit deutschem Reisepass. Das Jugendamt sagte auch, dass das ok ist obwohl ich nicht der Vater bin, jedoch muss meine Frau erst den AT haben. Damit bewiesen werden kann dass es sich nicht um Betrug handelt um meiner Frau Aufenthaltsrecht zu erschleichen. Wenn sie den AT bereits hat, dann hat das Kind ja sozusagen sowieso ein Recht darauf nach Deutschland zu kommen. Dann wuerde die Vaterschaftanerkennung daran nicht wirklich was aendern. So erklaerte es mir die Dame vom Jugendamt. Ich darf die Vaterschaft fuer das nicht leibliche Kind anerkennen, wenn meine Frau vorher den AT vorzeigen kann. Ohne die Vaterschaftsanerkennung kann das Kind nur mit nach Deutschland kommen wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Und das ist bei uns ja leider nicht der Fall. Wir wollen zwar in Zukunft was dran aendern natuerlich, aber wie lange das dauert wissen wir nicht. Ich will versuchen wieder zu arbeiten in Zukunft. Aber die Chance dass ich wieder rausgeschmissen werde ist hoch. Und wir koennen das Kind ja nicht ewig auf den Philippinen lassen. Haette alles geklappt und sie haette den AT jetzt bekommen, dann haetten wir das Kind im Februar naechstes Jahr nach Deutschland geholt. |
Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen Beitrag von Puncherfaust am 19.09.2023 um 21:18:36
Alles eine Sache der Argumentation. Ja, nach § 32 I müsste der Elternteil erstmal eine AT gem. § 28 besitzen, das würde sie mit der Visumserteilung noch nicht. Allerdings hätte sie mit dem Visum dann alle Voraussetzungen erfüllt und somit einen Rechtsanspruch auf den AT. Mit der Einreise hat sie somit faktisch bereits den AT, nur noch nicht als Karte.
Zur Argumentation kann man dann noch Abs. 4 heranziehen und auf besondere Härte des Einzelfalls plädieren. Dann aber auch wirklich auf das Kind abzielen. Da könnte es dann aber natürlich zum Verhängnis werden, dass es jetzt sowieso schon lange Zeit ohne Mutter ausgekommen ist. Da aber auch laut Gesetzestext die familiäre Situation zu berücksichtigen ist, könnte man auch die knappen finanziellen Mittel anführen. Ich persönlich würde den Leistungsbezug dann nicht als schädlich ansehen, da überwiegen m.E. die familiären Bindungen zur Kindesmutter. Aber Achtung: Da ist dann viel Wohlwollen der ABH gefordert, da das alles eine Ermessensentscheidung wäre. Aber die Vaterschaftsanerkennung spielt da erstmal gar keine Rolle. Wenn du dich aber entscheiden solltest, das doch mit der Vorabzustimmung zu machen, dann würde ich versuchen das direkt mit anzugehen. Würde mich aber ehrlich gesagt nicht auf Auskünfte des Jungendamtes zu in diesem Fall relativ komplexen Fragen zum Ausländerrecht verlassen. Wovon soll sich die Mutter was erschleichen? Das einzige was den Rechtsanspruch verhindert ist das fehlende Visum, da ändert die Anerkennung der Vaterschaft des anderen Kindes doch nichts dran. Und wenn das klappt was ich vorschlage würde das nicht mal was am AT des Kindes ändern, außer dass es dann evtl. gar keinen braucht. |
Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen Beitrag von lottchen am 19.09.2023 um 21:36:19
Vielleicht äußert sich der TE mal zum Thema "Vorabzustimmung". Wurde dahingehend bei der ABH überhaupt mal angefragt?
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Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen Beitrag von roseforest am 19.09.2023 um 21:52:30
@puncherfaust ich glaube es geht eher um das andere Kind: denn wenn durch die VA das andere Kind ja "Deutsch" wird wäre es ja total egal bzgl. LU, denn mit einem Deutschen Pass kann das Kind ja sowieso dann hier einreisen.
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Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen Beitrag von BlaueQualle am 19.09.2023 um 22:13:02 lottchen schrieb am 19.09.2023 um 21:36:19:
Erstmal ist es wohl das beste zu warten was die Anwaeltin erreicht. Sie meinte gestern am Telefon, dass ich ihr eine Email schreiben soll mit guten Gruenden und Argumenten warum sie den AT ohne Ausreise bekommen sollte wie zb. Mutter stillt noch, Baby hat noch nicht alle Impfungen, ich habe Autismus usw. Und dann will sie mit solchen Argumenten versuchen die Auslaenderbehoerde zu ueberzeugen. Und auch aehnliche Faelle in denen es geklappt hat raussuchen und damit Argumentieren. Sollte das alles nicht klappen muessten wir irgendwann vor Gericht. Aber sie meinte "Wir kriegen das schon hin, da bin ich mir sicher". Weil es weder gut ist die Mutter vom Kind zu trennen oder vom Vater zu trennen. Wegen der Bindung. Und mitfliegen ist auch keine Option aufgrund der Kosten. Sie ist sich da weiterhin sicher, dass sie den AT bekommt. Sie sagte die Mutter eines deutschen Kindes kann man nicht abschieben. |
Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen Beitrag von lottchen am 19.09.2023 um 22:21:39 BlaueQualle schrieb am 19.09.2023 um 22:13:02:
Zu 99% sicher richtig. Aber sie muss keine AE bekommen. Ewig mit einer Duldung zu leben will wohl niemand. Und Deine Oma muss ausbaden was ihr angerichtet habt. |
Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen Beitrag von T.P.2013 am 19.09.2023 um 22:43:00
Hilft nix, ich schreibe jetzt mal einen Beitrag für den Schrottplatz, aber das muss raus:
Und wenn der TE 1000 Male falsch gehandelt hat - wieso glaubt ein angeblicher "Mitarbeiter der Polizei", der aber noch nicht einmal weiß, dass es im polizeilichen Sprachgebrauch kein "illegal" gibt, sondern dass es "unerlaubt" heißt, dass es nötig sein soll, auf Äußerungen in anderen Foren herumzureiten und hier einen Pranger mit Anwürfen ins Persönliche aufzustellen? Wird das hier ne Hetzjagt nach AfD-Manier oder ist Telegram gerade down? Wieso glaubt ein neuer Schreiber, zum Hetzen extra anscheinend aus einem anderen Forum herangeflogen, er müsse in ebenfalls Teil einer Hetzjagd sein und kenntnisfreien Stuss erzählen, indem er was von "sie wird abgeschoben" schwafelt und ähnlichen Quatsch? Ein anderer schreibt Grütze von Asyl in Neuseeland und lacht sich den [**zensiert**] ab, "lmao", obwohl das Forum hier meines Wissens zur Erörterung von Rechtfragen existiert und nicht zur Belustigung. Und angeblich gerade auch nicht, um subjektive Bewertungen aus der eigenen Weltanschuung heraus abzugeben, Leute an den Pranger zu stellen und Hetzjagden durchzuführen. Auch wenn meine persönliche Erwartungshaltung bei Usern mit Nicks wie "deerhunter", "Puncherfaust" und "deathstriker" schon extrem gering ist, ist so ein Mob wie hier schon etwas unterhalb selbst dieser Erwartung. Im Prinzip ist alles ab Beitrag #10 Grütze für den Müll. Ich hoffe doch, dass nicht nur mein Beitrag allein auf den Schrott wandert... |
Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen Beitrag von BlaueQualle am 20.09.2023 um 00:05:15
Ich wollte hier eigentlich auch keinen Aerger oder Streit verursachen. Und ja, vielleicht habe ich mich vorhin etwas unangebracht ausgedrueckt mit meinen negativen Aussagen zu Deutschland, aber in den letzten Tagen ist halt sehr viel passiert und wir sind alle sowieso schon mit den Nerven am Ende und wenn man dann hier noch so runtergemacht wird oder mit Vorwuerfen bombadiert wird hat man auch irgendwann keine Lust mehr. Wir wissen selber, dass es nicht der beste Weg war den wir gegangen sind, aber als sie schwanger wurde wollten wir einfach erstmal nur, dass sie das Kind gesund zur Welt bringt. Und von daher haben wir auch keine Behoerdengaenge riskiert, da wir nicht getrennt werden wollten und auch Angst hatten, dass sie abgeschoben wird.
Jetzt ist halt alles nicht so gut gelaufen. Und jede angeblich richtige Moeglichkeit die wir laut den Usern hier im Forum haben scheinen so gut wie unmoeglich zu sein. Einfach auch aus finanziellen Gruenden mit dem hin und her reisen. |
Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen Beitrag von deathstriker6666 am 20.09.2023 um 00:12:00 T.P.2013 schrieb am 19.09.2023 um 22:43:00:
Richtig, es hilft nix - und schon gar nicht so. Bitte erstmal tief Luft holen vor dem Posten. Der Problemsteller ist wie gesagt bereits in anderen Foren hinlänglich bekannt, er hat dort offen seine illegalen (pardon: "unerlaubten") Absichten in Aussicht gestellt und hat diese nun ganz offensichtlich auch umgesetzt. Dieses Wissen wurde somit an euch ("Das Forum") herangetragen. Lediglich darauf wurde hier hingewiesen, also es besteht der berechtigte Verdacht dass weitere illegale (pardon: "unerlaubte") Tätigkeiten folgen werden, welcher Form oder Ausmaßes auch immer. Wenn ihr als info4alien-Forum das so akzeptiert und vielleicht sogar noch unterstützt, dann ist das eure Sache. Gepostet wurde es somit und auch darauf hingewiesen. T.P.2013 schrieb am 19.09.2023 um 22:43:00:
Ich habe in den Forenregeln nirgendwo lesen können wie Usernamen zu lauten haben bzw. dass die von dir genannten einen Regelbruch darstellen. |
Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen Beitrag von BlaueQualle am 20.09.2023 um 00:38:14
Etwas richtig illegales haben wir nicht getan.
Sagen wir mal wir haben uns in einer Grauzone bewegt die aber nicht direkt strafbar ist. Der illegale Aufenthalt war zwar sozusagen wirklich illegal, sondern in unserem Fall nicht strafbar. Hat auch unsere Anwaeltin gesagt. |
Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen Beitrag von chris-jue am 20.09.2023 um 04:24:25
nur ein bisschen illegal, ist doch nicht illegal - genau...
Leute ihr solltet wissen, dass alle Diskussionen unter sehr vielen verschiedenen Alias Namen in einem anderen Forum immer wieder zu Streit und Sperrung geführt haben. Grund dafür ist, dass der TS zwar immer nach Meinungen und Hilfe fragt und er auch sehr gute Hinweise und Tipps bekommt, wie es richtiggemacht wird, was er alles machen kann, wie er was am besten angeht, dass dies alles allerdings überhaupt nichts bringt. Denn aufgrund seiner Erkrankung an Autismus hört der TS auf NULL Ratschläge oder Empfehlungen null Komma null. Man sieht es ja schon wieder hier im Thread, dass er auf seinen Standpunkt und Sichtweise besteht und diesen Weg weitergeht, koste es was es wolle, was auch immer so Schönes empfohlen wird. Als Resultat gibt es dann wieder irgendwelche Threads wo er um Hilfe und Empfehlungen bittet, weil er sich ja so in die Sch... geritten hat und es immer schwerer wird raus zu kommen. Es gab soooo viele Threads und in keinem wirklich nicht einem hat er auch nur die kleinste Empfehlung angenommen. Vieleicht hat er ja immer gehofft, dass er eine Bestätigung für sein Handeln bekommt, keine Ahnung? Also im Grunde außer sich köstlich über alles zu amüsieren sollte man sich nicht zu tief involvieren lassen, denn es ist vergebliche Liebesmüh Deswegen gibt’s von mir auch keine Tipps oder Einschätzung der Lage, ich freue mich einfach nur mal wieder was über ihn zu hören. Das ganze Thema mit voriger Hochzeit in Amerika, Scheidung, und sein ganzes Handeln ist soo amüsant, eigentlich müsste darüber ein Buch geschrieben und ein Film gedreht werden, das würde garantiert ein Bestseller/Renner werden. |
Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen Beitrag von Du Depp am 20.09.2023 um 04:25:41
Es ist hochinteressant was die Blaue Qualle hier schreibt. In anderen Foren hat er diesen Plan ähnlich beschrieben und es wurde ihm dringlichst abgeraten. Das ganze Konstrukt mit Online Marriage in Utah usw. hat ja auch nicht geklappt. Professionellen und gut gemeinten rat nimmt er auch nicht an also beratungsresitent und nur sein Weg ist der Beste und man will ihm ja nur Schlechtes.
Jetzt, wo Oma's Knete aufgebraucht ist und sie wegen ihm auch noch Geld zurueck zahlen muss ist der Jammer groß. Und die Berater von der Blauen Qualle, die sich ja so gut in den Philippinen und dem Recht in D auskennen, sollten sich auch einmal überlegen wie sie geholfen haben, die Blaue Qualle in diese Situation reingezogen haben. |
Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen Beitrag von T.P.2013 am 20.09.2023 um 14:57:00
@BlaueQualle,
Hallo, tatsächlich ist es so, völlig abgesehen von allen hier genüsslich ausgebreiteten unsachlichen Elaboraten, dass Dir in den Beiträgen '##4 und 5 das Wesentliche schon dargestellt wurde. Natürlich wird der ausländischen Mutter eines deutschen Kindes nicht die Abschiebung drohen, wie hier in völliger Unkenntnis auch behauptet wurde. Aber sie wird ausreisepflichtig bleiben und vermutlich keine oder zumindest schlechte Aussichten haben, eine AE zu erhalten, ob Klage oder nicht. Sollte sie aber im Duldungsstatus verbleiben, wird es schwierig mit Arbeit und damit LU-Sicherung, mit möglichen zukünftigen Reisen außerhalb Deutschlands, etc. Arbeitet sie und auch Du jedoch nicht im Rahmen des Möglichen, wird es wiederum fast unmöglich oder zumindest sehr schwierig werden, die erforderliche LU-Sicherung sicherstellen zu können, um das im Ausland befindliche erste Kind Deiner Partnerin nachziehen zu lassen. Das wird dann, falls LU nicht gesichert, wieder ein kräftezehrender Prozess, mit Klage etc. Und das Ganze mit äußerst zweifelhafter Erfolgsprognose, meiner Meinung nach. Das heißt, die von Dir angefragte Lösungsmöglichkeit mit den besten Erfolgsaussichten, um aus diesem Dilemma herauszukommen, wird wohl in der Nachholung des Visumverfahrens bestehen. Dies kann ja spätestens nach Entwöhnung (Beendigung des Stillens) umgesetzt werden. Im Idealfall, wenn nicht zu viel Porzellan zerbrochen wurde, kann über Deine Anwältin eine Vorabzustimmung bei der ABH angefragt werden. Dies würde bedeuten, dass Deine Frau nur einige wenige Tage ins Heimatland reisen müsste. Besseres ist Dir in dieser verfahrenen Situation wohl nicht zu raten. Gruß PS: Ich würde im Übrigen einmal überlegen, ob man der Art und Weise(!), wie hier gegen Dich polemisiert wird, rechtlich entgegentritt, bspw. mit Strafanträgen wg. Beleidigung und / oder übler Nachrede / Verleumdung. Mir sticht da z.B. der Beitrag #18 ins Auge, drittletzter und letzter Absatz. Ebenso, @roseforest, würde ich mich an Deiner Stelle gegen die Aussage im #27 verwehren, etwas niedrigschwelliger als mit einer Anzeige, aber schon eindeutig ggü. der Forenadministration. Weiter will ich mich hinsichtlich der Tatsache, dass diese Beiträge noch immer hier in diesem Thread zu lesen sind, lieber nicht auslassen. |
Titel: Re: HartzIV – gemeinsames Kind und Ehe mit Ausländerin? Beitrag von Yonakashy am 15.11.2023 um 08:40:05
Hey Leute! Ich hoffe, es geht euch allen gut. Ich wollte meine Erfahrungen mit dem Mazda 5 CW 2,5l aus Kanada teilen. Das Auto hat mich bisher nicht im Stich gelassen, und ich liebe die Leistung! Übrigens, während ich im [Werbung gelöscht], habe ich ein cooles Casino entdeckt, das ich empfehlen kann. Es bietet eine großartige Auswahl an Spielen und hat eine benutzerfreundliche Oberfläche. Die Vielfalt an Spieloptionen ist beeindruckend, und die Gewinnchancen sind nicht zu verachten. Wenn ihr nach einer unterhaltsamen Zeit sucht, schaut mal vorbei! Falls jemand ähnliche Erfahrungen mit dem Mazda 5 CW 2,5l gemacht hat oder Empfehlungen für andere Casinos hat, lasst es mich wissen. Lasst uns diese Diskussion am Laufen halten!
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Titel: Authentic Maidens Exemplary Сasual Dating Beitrag von med_louizario am 12.02.2024 um 22:06:56
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Titel: Re: Einbürgerung unter § 10 Abs. 3 Satz 2 StAG (6 Jahre) Beitrag von Aras am 14.02.2024 um 18:55:53
"Die Prüfung endet nie."
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Titel: Re: Was sind die Voraussetzungen für eine Ausbildung in Deutschland zu absolvieren? Beitrag von deerhunter am 24.02.2024 um 10:43:34
Bist du jetzt "Alleinunterhalter" in diesem Forum mit gefühlt 100 verscheidenen Topics?
Aber wenigstens hast du uns dieses Mal die lange Geschichte deiner Verschleppung erpsart, danke dafür |
Titel: Re: Einbürgerung - Antragsabgabe - dauert es ewigkeiten ? Beitrag von Aras am 27.02.2024 um 17:29:49
@SimonB
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