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Beitrag begonnen von i4a-team am 04.04.2006 um 21:46:24

Titel: Schrottplatz
Beitrag von i4a-team am 04.04.2006 um 21:46:24
Hallo Gemeinde,
hier landen Posts, die vom Team als unsachlich, überflüssig,
oder ähnliches eingestuft werden. Hierzu gehören auch Postings,
die zwar das Thema ansprechen, aber nur Hinterfragungen dar-
stellen. Sollten wir Posts erwischen, die es nicht verdienen, bitten
wir schon jetzt um Entschuldigung (beschwert Euch ggf. bitte
per Kurzmitteilung oder per Mail, keine öff. Diskussion).
Gruß vom
i4a-team


P.S. Nähere Infos: hier

Titel: Re: Ausländerrecht und Verletzung meiner Grundrechte GG
Beitrag von Canuta am 29.09.2008 um 20:30:09

ryka schrieb am 29.09.2008 um 19:20:06:
Aha, sie ist also als Pflegekraft eingeflogen worden. Schwarzarbeit???


Wie ist das: Du hattest eine Lebensgefährtin und warst verlobt? Du glaubst doch nicht, dass irgendjemand Dir das glaubt.



Schon klar, der Pflegedienst war zu teuer und so wurde eine billige Ausländerin eingeführt.



Nun, so wie Du das hier erzählst ist doch seit der ersten Einreise keine andere Situation eingetreten. Die Frau wurde als Pflegekraft nach Deutschland gebracht und muss also jetzt wieder nach Brasilien zurück. So ist das Gesetz und die Dehnung der Gesetze prangerst Du doch so an.



Was erwartest Du? Sollen Dir die Beamten helfen die Gesetze zu umgehen?

Du planst gar nicht zu heiraten. Deine "Verlobte" hat sicherlich bis jetzt keinen Sprachkurs belegt. Der wäre übrigens wichtig um eine FZF zu beantragen. Für Pflegekräfte gibt es andere Visen.

Übrigens was für ein Geschäft führst Du? Mich wundert das nur, weil Du die Schwarzarbeit so befürwortest.

Ryka


Du bist aber ein Scherzbold

Titel: Re: Mavi Kart (Blaue Karte)
Beitrag von Blaise am 16.09.2008 um 19:21:04

lacrima schrieb am 15.09.2008 um 20:31:02:
das ist quasi die türkische Antwort für die Zwangsablegung der türkischen Staatsangehörigkeit bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit..  


Das ändert sich ja, sobald die Türkei in der EU ist ...

Titel: Re: Mavi Kart (Blaue Karte)
Beitrag von azzurro am 17.09.2008 um 03:22:23

Blaise schrieb am 16.09.2008 um 19:21:04:
Das ändert sich ja, sobald die Türkei in der EU ist ...


Sobald die Türkei in der EU ist, das wird sowieso schon keine grosse Rolle spielen welche Bürgerschaft hat man. Da man frei, ohne Visum, reisen kann.

Titel: Re: Mavi Kart (Blaue Karte)
Beitrag von Cengi68 am 01.10.2008 um 02:07:29
Türkei Beitritt Eu! Da fliesst noch viel wasser durch den Rhein!

Titel: Re: Eheschliessung in DE; Verlobte ist Chinesin
Beitrag von Saxonicus am 02.10.2008 um 20:47:05

Attila schrieb am 30.08.2008 um 13:36:02:
Was können wir nun am schlauesten machen?
In China heiraten, GI Zertifikat erwerben und Antrag auf FZF?
Irgendwie habe ich gar keine Lust auf Klagen...  

Deutsch lernen.

Titel: Re: § 4 (3) StAG bei Unterbrechung
Beitrag von bostanci89 am 03.10.2008 um 22:58:46
das hab ich ihr auch gesagt, das ist die beste idee und möglichkeit, denn alleine wird man sowas nicht hinkriegen, 1.viel Arbeit 2,man weiss nicht wo man anfangen soll, ideen von euch sammeln und damit zu einem Beratungsstelle hingehen und mit ihr es erstmal besprechen, glaub mir das hilft sehr..

Titel: Re: § 4 (3) StAG bei Unterbrechung
Beitrag von bostanci89 am 03.10.2008 um 23:18:18
buaa wer löscht mein schreiben  :'( :'( :'( :'(

ich finds traurig..von anderen leuten löscht ihr nicht sondern nur von mir :-[ :-[ :-[ :-[

naja okey :'(

Titel: Re: Ehe Anulierung
Beitrag von agrei am 05.10.2008 um 13:18:51
Hat die junge Frau nur eine Ehe gewollt um Kinder zu haben?
Eine Ehe ist doch mehr und Kinder sind eine Bereicherung in der Beziehung...zweifellos
Aber sollte hier nicht mal die Liebe an erster Stelle stehen?
Statt dessen schmeißt sie hier Gerüchte aus dem Chat, über ihren Mann hier ins Forum und weiß nicht mal was wirklich an einer Straftat dran ist.
TRAURIG................. :'(
Ich glaube bei echter Zuneigung hätte man das Problem sicher anders lösen können, als nur an eine Annulierung der Ehe zu denken.
Vielleicht wurde hier der Mann getäuscht und die Ehe sollte einem andern Grund dienen, als in echter Zuneigung glücklich zu werden?

Der arme Mann der vielleicht für manche Frau hier nicht interessant war und sein Glück in Übersee suchte :'(

Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von Muki am 06.10.2008 um 19:02:51

Zak schrieb am 06.10.2008 um 16:34:29:
Hi, das ist der Unterschied !!

In diesen Fällen muss niemand die Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllen.

hm... das wäre in diesem Fall, würde die Frau dem Mann nicht folgen, ihre AE verlieren, einen besseres Beispiel zu Leibeigenschaft konnte man nicht geben. Ich dachte einmal aus diesem Jahrhundert wären wir raus.  ::)


Muleta schrieb am 06.10.2008 um 15:28:11:
was hat das Melderecht damit zu tun?!?

Sorry hatte mich hier nur unverständlich ausgedrückt, es war als Vorschlag gedacht.

Muki

Titel: Re: Ausländerbehörde stellt sich gegen unanfechtbares Urteil vom Gericht
Beitrag von hlimam am 10.10.2008 um 09:58:13
:-[

Titel: Re: Ausländerbehörde stellt sich gegen unanfechtbares Urteil vom Gericht
Beitrag von hlimam am 10.10.2008 um 09:58:27
:-?

Titel: Re: Bitte dringend um Hilfe
Beitrag von Ivonne1 am 14.10.2008 um 13:01:05
Hy Maya !

Ich kann dir leider nichts raten im Umgang mit den Behörden, weiss aber aus reichlich Erfahrung heraus, dass sich manche ABH's / RP's ihre Zeit nehmen, da es ja nicht ihr Ehepartner ist, der weit weg ist.

Ich will Dir hiermit einfach mal meinen Respekt aussprechen, dass Du Dich so für Deinen Schatz einsetzt und Dir gleichzeitig viel viel Glück und Durchhaltevermögen wünschen, damit ihr eines Tages wieder vereint seit.

Ivonne

Titel: Re: Visum zur FZF zu einem Deutschen ohne Sicherung des LUs?
Beitrag von janmarcel am 15.10.2008 um 08:03:42
Und weiß der Threadstarter schon was Neues?

Titel: Re: Probleme Standesamt wegen fehlender Heiratsurkunde
Beitrag von Drevodom am 16.10.2008 um 13:39:47
Hallo Mawi69,

ich hatte den Anfang deiner Geschichte im geblockten IF-Board
gelesen und kann Dir hier leider keine Privatnachricht senden,
da dafür mindestens 5 Beiträge erforderlich sind... :'(

Außer Frauen aus Ukraine und Russland haben wir eine
weitere Gemeinsamkeit...eine Ischba...würde mich freuen, wenn Du dich mal bei mir meldest via asha@online.ms

Herzliche Grüsse
Martin


Titel: Re: Integrationskurs entspricht B1?
Beitrag von ryka am 17.10.2008 um 17:40:30

reinhard schrieb am 17.10.2008 um 11:23:51:
was würdest Du denn als Sachbearbeiterin der ABH denken, wenn ein frisch eingereister Ehemann den Mund nicht aufmacht und sogar einfachste sprachliche Aufgaben von seiner Ehefrau erledigen lassen muss?  



MÄNNER halt

Titel: Re: Eventuelle Scheidungsabsichten...
Beitrag von arfe am 18.10.2008 um 22:44:43

Muleta schrieb am 18.10.2008 um 22:35:19:
Nr. 4 oftmals als verwerflich angesehen wird.


So doof wird doch niemand hoffentlich sein.  ;)

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von Laila Saida am 20.10.2008 um 22:43:25
Das ist ja auch richtig so. Wer hier leben will, muss sich nach den deutschen Gesetzen richten. Wir brauchen  nicht noch mehr Verbrecher hier. Er wußte doch, was auf ihn zukommt, als er die Straftat oder Straftaten beging. Die Ausländerbehörde macht nur ihre Arbeit. Wo kommen wir denn hin, wenn nur gedroht wird? Dann meint jeder Ausländer, er könne hier Straftaten ohne Ende begehen. Und dann mal schnell ein Kind mit einer Deutschen machen, aber das zieht heute auch nicht mehr. Richtig so.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von Laila Saida am 20.10.2008 um 23:13:52
Ich hoffe doch mal, dass die Gerechtigkeit hier siegen wird. Komisch, dass immer Beiträge gelöscht werden, die der Wahrheit entsprechen. Hier will ja nur jeder hören, was ihm guttut. Alles andere wird gelöscht oder rausgeworfen. So einfach ist das.
Dann wünsche ich noch viel Glück und eine baldige Ausweisung! Auf dass unser Land wieder sauber wird.

Titel: Re: Höchstbearbeitungszeit des Antrags auf NE
Beitrag von Muki am 22.10.2008 um 17:50:30

Nixem schrieb am 22.10.2008 um 13:06:02:
wegen Polizei ist ja die ganze Verzögerung

Nein wegen der überhaupt nicht, sondern nur wegen des LKA. Auch die können nicht direkt hierfür was, wenn der Gesetzgeber neue Gesetze macht, jedoch nicht daran denkt für den erhöhten Arbeitsaufwand neue geschulte Kräfte einzustellen.

Der Polizist auf der Strasse kann hierfür überhaupt nichts, dem machst Du hierdurch nur mehr Arbeit die nicht sein müsste.

Muki

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Jessy am 24.10.2008 um 01:09:11
oh man ich weiss echt nicht weiter

viele Grüße zurück petit_canard

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Jessy am 24.10.2008 um 02:24:58
Kann mir keiner helfen ? wieso braucht die Ausländerbehörde solange? am anfang hat es gehießen es dauert nur 4-6wochen und jetzt sind es schon fast 6monate


Titel: Re: EU Bürger Arbeitserlaubnis während der Ausbildung
Beitrag von Marcelausbremen am 26.10.2008 um 08:24:01
Eigentlich finde ich es ziemlich hart, dass du geltende Gesetze umgehen willst. Tut mir leid, dass ich es so sagen (und sagen muss): Aber was die Einwanderung aus Osteuropa mit den Löhnen in Westdeutschland ist unglaublich. Die armen Bauarbeiter und andere

Titel: Re: Namensgebung
Beitrag von joschzilla am 26.10.2008 um 23:31:22
Das wird eine Diskussionsreiche Zeit  ::)

Titel: Re: familienzusammenführung *teil2*
Beitrag von GRANROCA am 27.10.2008 um 23:48:00
hallo zusammen...

mich interssiert das Thema auch da das wohl anfang nächsten Jahres auf mich zukommt...
wo genau finde ich hier Threads zu dem Thema "Ausnahmeregelung" ??
Was benötige ich alles ausser einer Selbstverpflichtungserklärung, bzw. Einkommensnachweis?
meine Frau (wollen anfang nächstes Jahr erst heiraten) lebt in China!
lg
granroca

Titel: Re: Besuchervisum und Heiraten einer Brasilianerin!
Beitrag von GRANROCA am 28.10.2008 um 00:47:38
hi ChicaLoca...

sorry das ich dich hier belästige...hoffe du kannst mir helfen...(oder sonst jemand)
ich werde anfang nächstes Jahr eine Frau in Dänemark heiraten die mit einem Besuchsvisum nach Deutschland einreisen wird...
was kann ich nach der Heirat machen wenn ich nicht möchte das sie zuerst wieder in ihr Heimatland zurück muss (zur Beantragung eines FZF-Visums)...?
A1-deutsch hat sie bereits im Goethe-Institut ihres Heimatlandes erfolgreich bestanden und könnte dies bei der Ausländerbehörde nach erfolgter Heirat zur Beantragung der AE vorlegen...
bitte helft uns...

LG
granroca

Titel: Re: Verlassen der deutschen staatsbürgerschaft
Beitrag von Sahasrara am 28.10.2008 um 18:45:27

maki schrieb am 28.10.2008 um 18:39:14:
Leider teilen weder Gesetzgeber noch Richter und auch keine Behörden diese Meinung so uneingechränkt, geregelt ist das in den Anwendungshinweisen zum StAG.



Nun muss ich nüchtern feststellen, dass der Bundesregierung mit der Neufassung des Ausländergesetzes kein großer Wurf gelungen ist.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von maki am 29.10.2008 um 18:30:26

zeynomm schrieb am 29.10.2008 um 16:36:37:
Frage : Dauert die Einbürgerung wieder so lange oder wird es nicht so lange dauern weil ich die Deutsche Staatsbürgerschaft ja schonmal hatte ? Wird es das selbe Papierkram geben

Mindestens, wenn nicht sogar ein bisschen mehr ;)

Titel: Re: DIE ZUSTIMMUNG VON ABH
Beitrag von TP am 05.11.2008 um 06:02:45
Hallo zemer,

..ich drücke dir ganz fest die Daumen. Frag doch einfach mal nach...

LG
TP

Titel: Re: Abschiebung/Ausweisung zeitlich begrenzt?
Beitrag von ronny am 05.11.2008 um 21:18:25
@ klidor2:

Eröffne bitte einen eigenen Thread und erläutere den Sachverhalt. Bislang kann mit deinem "Beitrag" einschl. der sinnigen Umfrage niemand was anfangen.


Titel: Re: Möchte meine frau bei mir haben !!!
Beitrag von zemer am 06.11.2008 um 00:46:11
ALSO  MEIN MANN WOLLTE BEVOR ER SEINE TEST BESTANDEN HAT SCHON  DEN ANTRAG AUF FZF ABGEBEN DOCH  WENN NUR ER SEIN ZERTIFIKT VORZEIGEN KONNTE DURFTE ER AUCH  SEIN ANTRAG ABGEBEN;DU KANNST ZWAR DEIN ANTRAG VISUM ANTRAG MACHEN DOCH DIE WERDEN ZURÜCKWEISEN ZUMINDESTENS  WAR ES BEI MEINEN MANN SO ABER VIELEICHT IST ES UNTERSCHIEDLICH FRAG MAL BEI DER ABH VIELEICHT KANN MANN AUCH NACHREICHEN ODER SO ÄHNLICHES ABER WIE ICH WEIS IN DER BOTSCHAFT NEHMEN SIE DEN ANTRAG NICHT OHNE DEN ZERTFIKAT SORRY  SO HABE ICH DIE ERAHRUNG ABER MUSS NICHT SEIN DAS BEI DIR NICHT GEHT VILEICHT GEHT JA IN DEINE BOTSCHAFT.GRUUUS ;)

Titel: Re: Zeit nach Au-Pair
Beitrag von Walter2 am 11.11.2008 um 09:51:01

jerrylee schrieb am 10.11.2008 um 22:50:21:
Glück gehabt!

So einfach geht es mit Sicherheit nicht überall.

natürlich einfach geht's nicht überall...

Titel: Re: Zeit nach Au-Pair
Beitrag von Walter2 am 11.11.2008 um 09:55:29

reinhard schrieb am 09.11.2008 um 12:37:55:
Nein, das ist kein guter Rat. Das solltest Du auf keinen Fall machen.
genau, mach das auf keinen fall, insbesondere wenn die familie dir kein geld und monatskarte bezahlt, deine "vertragsrechte" verletzt und dich ausbeutet.

Titel: Re: FZF trotz Hartz4 und doppelt-Staatsangehörigkeit ?
Beitrag von Muki am 11.11.2008 um 21:22:29

Saxonicus schrieb am 11.11.2008 um 20:51:12:
Er hat sie sich nicht wiederbeschafft, sondern er hat sie nie verloren,
Er wurde unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit (§ 12 StAG) engebürgert.  

Ich hatte es gelesen. ;)
Ich wollte hier nur komplettieren um den Unterschied darzulegen, mehr nicht.

Ansonsten fällt mir hierzu auch nichts mehr ein. Da sehe ich es so wie maki.

Ich kann zwar Mikael verstehen, finde jedoch auch, manches sollte nie vom Kopf in die Finger wandern.

Muki

Titel: Re: was brauche ich für papiere?
Beitrag von bostanci89 am 12.11.2008 um 11:38:18
:direc

Titel: Re: 2X Interview für Sprachvisum ?
Beitrag von arfe am 13.11.2008 um 17:25:38

wu schrieb am 13.11.2008 um 17:22:43:
denn wir sind wirklich Müde davon...  


Genau darauf spekulieren sie.

Titel: Re: Ganz ganz genau Kosten für die Ausbürgerung aus de
Beitrag von VlaMA am 14.11.2008 um 13:28:20
Wenn du deine Frage gezielter gestellt hättest, mit der angabe, von welcher person du eine antwort  gern hättest (männlich, 30, etc.) hätte es nict so viel hick hack gegeben...

ich finde du solltest deinen ton überdenken.

Titel: Re: FZF zum deutschen Kind; Kubaner in Italien
Beitrag von Firilum am 18.11.2008 um 14:21:22

nixwissen schrieb am 18.11.2008 um 00:02:17:
Hi,

hört doch einfach auf, auf diesem Irrweg herumzuhacken.
Fakt ist, er kann nicht mit Kind in die Botschaft flüchten und dann kommt Herr Genscher und drückt ihm die AE in den Pass.
Diese Diskussion hilft hier nicht, praktische Vorschläge sind gefragt. Ich habe geschrieben was mir einfällt.

Gruß,
Norbert


Ist schlicht die Wahl zwischen Pest und Cholera.



Titel: Re: FZF zum deutschen Kind; Kubaner in Italien
Beitrag von Mikael321 am 18.11.2008 um 14:59:47

Tippi schrieb am 18.11.2008 um 14:31:59:
Warten wir jetzt bitte mal ganz geschmeidig auf den TS.
Ich hoffe nur, das der Mann nicht schon in der Botschaft lebt. :D

Michael

Titel: Re: DIE ZUSTIMMUNG VON ABH
Beitrag von shibumi am 18.11.2008 um 22:17:00

zemer schrieb am 16.11.2008 um 22:04:37:
HALLO  

JA VIELEN DANK  FÜR DEINE ANTWORT ICH DANKE DIR SEHR.

DU HAST ECHT SO GUT GEANTWORTET,

ABER EINS VERSTEHE ICH NICHT SO GANZ UND ZWAR  WAS MEINST DU ICH SOLLTE BEDENKEN HABEN   DENN ICH BIN  SEIT 2 JAHREN MIT MEN MANN  VERHEIRET UND DAS SEHEN SIE IN DIE AKTEN??JA WAS BEDEUTET DAS  ??ER MUSSTE DEUTSCH KURS BESUCHEN DAS ER  SEIN TEST BESTEHT UND   DI BEHÖRDEN WISSEN JA WIESO  ER HATTE NE SPERRE ...  SEIT MAI KANN ER  FREI EINREISEN  UND DANN GAB ES PERSÖNLCHE SACHE    MEINE MUTTER IST IM SOMMER GESTORBEN WIR HATTEN EINAFCH KEINE ZEI ICH WR OHNE ARBEIT UND  DESWEGEN SO LANGE DEN ZEIT HATT ER SICH NICHT GELASSEN ABER WIR MÜSSTEN:GRUSS



Klemmt die " Caps- Lock - Taste " ?  ::)
Hoffentlich nicht...

Titel: Re: 2X Interview für Sprachvisum ?
Beitrag von arfe am 20.11.2008 um 10:28:47

Tippi schrieb am 20.11.2008 um 09:58:02:
Sind sonst noch offene Fragen ???  


Bitte Thread offen lassen, weil ich denke, dass es für wu wichtig sein könnte.

Titel: Re: ein EU-Kind, zwei Geburtsurkunden
Beitrag von maki am 20.11.2008 um 20:15:18

Ralf schrieb am 18.11.2008 um 23:41:35:
Aber das
spielt hier keine Rolle, da Kinder mit einem deutschen
Elternteil ohnehin nicht unter die Optionsregelung fallen.

Das war eine Vermutung meinerseits (Post #4), nix genaues weiss man nicht, ist aber wohl wirklich irrelevant ;)

Titel: Re: Kann Hartz 4 Grund sein zur Visa-Ablehnung?
Beitrag von dawarwas am 21.11.2008 um 16:48:16
Ich finde es toll, dass du das Visum so unkompliziert bekommen hast.

Ich wünschte ich hätte es so einfach wie du.

Meinen herzlichsten Glückwunsch zur Familienzusammenführung !

Titel: Kündigungsfrist verstrichen!
Beitrag von Mono am 24.11.2008 um 19:31:49
Tippi, entschuldige bitte, aber ich muss jetzt noch einmal nachhaken, da der TS erst jetzt mit der ganzen Wahrheit herausgerückt ist.


Zitat:
Ich meine, der Dienst wurde zum ersten Mal am 18. 1. 2007. in Anspruch genommen und dadurch eindet die Mindestvertragslaufzeit am 18. 1. 2009.


Alle Erklärungen haben nichts genutzt.  :(

Wenn der Dienst am 18.01.2007 erstmals in Anspruch genommen wurde, endet die Mindestvertragsdauer am 17.01.2009, und die Kündigung kam definitiv zu spät. Sorry.

Mono

Titel: Re: Kündigungsfrist verstrichen!
Beitrag von Zak am 24.11.2008 um 20:15:02

Mono schrieb am 24.11.2008 um 19:31:49:
Alle Erklärungen haben nichts genutzt.
Wenn der Dienst am 18.01.2007 erstmals in Anspruch genommen wurde, endet die Mindestvertragsdauer am 17.01.2009, und die Kündigung kam definitiv zu spät. Sorry.


Diese Angaben sind aber schon dem Ausgangsfred des TS zu entnehmen.

:endsmilie

Titel: Re: Registrierung meiner Tochter
Beitrag von Saxonicus am 26.11.2008 um 11:24:26

goa24 schrieb am 26.11.2008 um 08:23:55:
Der Zutritt zur Botschaft wird mir weiterhin ohne Begründung verwehrt.

Das kann Dir in Sri Lanka als Deutscher ebenfalls passieren, wenn Du den (tamilischen) Sicherheitsbeamten der Botschaft nicht genehm bist.

Titel: Re: Registrierung meiner Tochter
Beitrag von Saxonicus am 26.11.2008 um 13:36:05

Muki schrieb am 26.11.2008 um 13:21:42:
Vielleicht könntest Du uns hier Einzelheiten dazu schreiben, mit welcher Begründung dieses geschied. Das wäre dann ein erster Ansatzpunkt.

Da gibt es keine Begründungen, das Tor bleibt eben einfach geschlossen, da nützt Dir auch das Herumwedeln mit dem deutschen Pass nichts.


Zitat:
Von wem wurde dir dieser verweigert, von deutschen oder ausländischen Botschaftsangestellten?

Die Sicherheitsbeamten sind immer Ortskräfte, in der D-Botschaft (in Sri Lanka) habe ich sowieso keinen (erkennbar) deutschen Mitarbeiter zu Gesicht bekommen, dort ist anscheinend alles fest in tamilischer Hand.

Titel: Re: Registrierung meiner Tochter
Beitrag von Muki am 26.11.2008 um 14:10:01

Saxonicus schrieb am 26.11.2008 um 13:36:05:
Da gibt es keine Begründungen, das Tor bleibt eben einfach geschlossen, da nützt Dir auch das Herumwedeln mit dem deutschen Pass nichts.

Hier ist die Rede von der Ablehnung zum FZF Visum, bitte genauer lesen.


Zitat:
Die Sicherheitsbeamten sind immer Ortskräfte, in der D-Botschaft (in Sri Lanka) habe ich sowieso keinen (erkennbar) deutschen Mitarbeiter zu Gesicht bekommen, dort ist anscheinend alles fest in tamilischer Hand.

Hier ist auch nicht die Rede von Sri Lanka, sondern von Kathmandu.

[off tropic]
Um dem TS helfen zu können, wäre es wichtig auf seine Sachen einzugehen, wobei ich jetzt deine negativen Erfahrungen, die sicher sehr ärgerlich sind, schmälern möchte.
[on tropic]

Muki

Titel: Re: Mein Freund lebt seit 6 Jahren illegal hier!
Beitrag von Ruuk am 27.11.2008 um 10:39:05
Naja.Linda@ vielleicht hast du ja noch nicht den richtigen Mann dafür gehabt?? ;)

Titel: Re: was muss ich machen damit mein mann zu uns kommt
Beitrag von aslan-08 am 27.11.2008 um 19:30:01
bittttttttttteeeeeeeeeee antwortet mir dochhh :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[

Titel: Re: Urteil VG Berlin 25.09.08 Sorgerechtsbescheinigung
Beitrag von Muki am 28.11.2008 um 15:07:25

qwertz schrieb am 28.11.2008 um 14:50:14:
Ist es ok, wenn jedesmal ein neues Argument gegen die Erteilung des Visums gebracht wird?  

Ich glaube Du hast da immer noch was nicht verstanden. Zuwanderung soll verhindert werden, egal um welchen Preis. Menschenrechte sind da sekundär.

Muki

Titel: Re: was muss ich machen damit mein mann zu uns kommt
Beitrag von Mensch3o am 30.11.2008 um 04:17:23

aslan-08 schrieb am 02.11.2008 um 11:31:28:
wir haben den antrag noch nicht gestellt weil wir im moment zusammen sind aber es andert sich in 2 wochen dann sind wir für eine lange zeit nicht mehr zusammen.also stellen wir den antrag erst in paar tagen.ich will nur sicher gehen und will keine probleme haben.

danke

auf welcher Basis seid Ihr denn zur Zeit zusammen und warum aendert sich das in 2 Wochen? Seid Ihr in Deutschland?

Titel: Re: Checkliste Ehegattennachzug Kosovo
Beitrag von zemer am 01.12.2008 um 21:58:55
HEJ  

BEI WAS SOLL ICH DIR GENAU WEITER HELFEN?ICH HELFE DIR GERN NUR DU MUSST MIR SCHREIBEN WAS DU WISSEN WILLST;

Titel: Re: Checkliste Ehegattennachzug Kosovo
Beitrag von Muki am 01.12.2008 um 22:07:18

jUICE schrieb am 01.12.2008 um 21:31:05:
Hab schon Drei Jahre eingetragen



Tippi schrieb am 01.12.2008 um 21:29:30:
Oder 5 Jahre - spielt keine Rolle. Die ABH wird sich nicht
unbedingt daran orientieren.

Ich würde eher sagen unbegrenzt oder soll er jetzt schon an Scheidung denken. ;)

Muki

Titel: Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Beitrag von Muki am 01.12.2008 um 22:02:30

maki schrieb am 01.12.2008 um 14:26:54:
Vielleicht gibt das bayerische Staatsangehörigkeitsgesetz etwas dazu her

Das ist aber nicht geltend für Franken und Nürnberg ist nun mal Franken, also ein Staat im Staat. ;)

In München wird das anders gesehen, wie auch in Ansbach. Wer das nicht wahrhaben will, sind Beamte in Nürnberg, nichts anderes.

Muki

Titel: Re: EB-Urkunde ausgestellt, aber...
Beitrag von maki am 01.12.2008 um 22:09:13

Muki schrieb am 01.12.2008 um 22:02:30:
as ist aber nicht geltend für Franken und Nürnberg ist nun mal Franken, also ein Staat im Staat.  

Gerhard Polt: Bayern ist schön. Von Franken war nie die Rede..
nix für ungut ;)

Das bayr. Sta. ist anscheinend nix anderes als ein Artikel in der Bayr. Verfassung, welcher das Sta. referenziert.

Jedenfalls geht mir diese Geheimniskrämerei was die VwV betrifft ganz schön auf den Senkel, liegt wohl im Tresor neben Strauss Juniors Festplatte...

Titel: Re: Problematische Situation
Beitrag von mexxa am 02.12.2008 um 20:57:30
bitte helft mir...., weiß noch jemand was ich tun kann???


Titel: Re: Mein Antrag wird ca. 9 Monate ruhen!
Beitrag von lip am 04.12.2008 um 21:11:39
Hi,Tascha,
bin auch aus Aachen,da ist alles unnormal....
Ich habe schon 1 Jahr gewartet,,,,,bist Du bei Frau S p o o?.....
dann es wird nicht so einfach.

wenn Du neues hast,bitte sag mir,

alles BESTE!!

lip :D

Titel: Re: Mein Antrag wird ca. 9 Monate ruhen!
Beitrag von lip am 04.12.2008 um 21:16:53
meine Freundinen von  Mönchengleidbach,nur 22 Tage,,von Duisburg  3 Monaten, Frankfurt, 2 Monaten,,,,,ich 1 Jahr und immer noch warten.


:'( :'(

Titel: Re: Visum, Aufenthaltserlaubnis,...
Beitrag von wendy am 04.12.2008 um 22:27:09
Hat keiner Erfahrung zu diesem Thema?

Titel: Re: Was ist : 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt ?
Beitrag von lip am 05.12.2008 um 11:41:25
Maki,

danke Dir,aber das finde ich unmenschlich!

so ein "Rechtsstaat", ich bin ungleichbehandlt wie meine Freundinnen,nur weil ich 1 Jahr früher gearbeitet habe!!

ich kann das nicht glauben, Leute die bevor 2005 Aufenhalterlaubis bekommen hanben, müssen Alle die vergangenden Jahren abziehen.

warum haben die Auslanderamt mir im 2004 gesagt,das ist nur eine Visum Änderung, bedeutet nicht dass ich Deuchland verlanssen?

s!

Titel: Re: Was ist : 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt ?
Beitrag von maki am 05.12.2008 um 12:23:52

lip schrieb am 05.12.2008 um 11:41:25:
danke Dir,aber das finde ich unmenschlich!

so ein "Rechtsstaat", ich bin ungleichbehandlt ...

Dann musst du dich ja nicht einbürgern lassen, in so einem "Rechtsstaat", den du "unmenschlich" findest  >:(

Entweder das oder du akzeptierst die Gesetze, wie erklären sie hier nur.

Titel: Re: Was ist : 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt ?
Beitrag von lip am 05.12.2008 um 12:52:27
Maki,
verstehst Du bitte nicht falsch.
diese Sache finde ich wirklich unmenschlich,und diese Sachen finde ich auch wirklich nicht richtig,eine Rechtsstaat,kann ihr Recht einfach so verändern,onhe die Leute zu berücksichtigen.

Denke Mal,ich bin hier schon seit 9 Jahren, und meine Freundin auch,
und Jetzt?  und das alles habe ich 1Jahr gewartet, um das zu wissen,dass ich seit 2005 in Deutschland bin.
9 Jahre sind nicht so lang,aber auch nicht kurz,mein Frunden sind alle hier,meine kleine Unterneme ist hier,es ist nicht so einfach die alle Sachen zu verlassen.

Die Gesetze kann ich immer behalten,so habe ich auch immer gemacht,
akzeptiere muss aber nicht ,da nicht alle  Gesetze perfekt sind.


Danke für Deine  Erklärung,
aber diese Sachen finde ich unmenschlich,darf ich meinemeinung sagen,oder?

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt.! Und nun?
Beitrag von rottiwhiskey am 10.12.2008 um 06:22:55
Hi an alle,

kann es sein, dass die Auländerbehörde keine Informationen über das Konsultationsverfaheren nach Art 25 SDÜ hat.
Kann es sein, dass ein Beamter, der bestimmt schon über 25 Jahre im Dienst ist hiervon keine Ahnung hat?
ICh komme mir ein bisschen vera*** vor, von der hisigen Behörde.

Ich komme einfach in meinem Fall nicht weiter... :-?

Titel: Re: Wie kann ich wieder in Deutschland leben ?
Beitrag von Linda.1001 am 13.12.2008 um 01:56:58

Noris schrieb am 13.12.2008 um 00:45:00:
z.b war hier das kurban fest der muslime das mir irgendwie egal war aber ich weiss auch das am 6. dez nikolaus war und dass jetzt in nürnberg christkindlesmarkt ist und das alles vermisse ich voll


sehr relevant. :-)

Titel: Re: Wie kann ich wieder in Deutschland leben ?
Beitrag von arfe am 13.12.2008 um 09:35:57

Linda.1001 schrieb am 13.12.2008 um 01:56:58:
sehr relevant. Smiley


Ich finde diesen Zynismus sehr unangebracht. Wieso sollte er Deutschland nicht vermissen, wenn er Deutschland und seine Gebräuche und Sitten mag?!

Titel: Re: Zeugnisanerkennung verweigert!
Beitrag von Linda.1001 am 13.12.2008 um 02:01:42
Sorry, wenn ich hier mal was umkremple, aber warum versucht deine Freundin sich nicht an einem Studium? An der Uni Köln kann man Pflegewissenschaften studieren. Dazu müsste sie allerdings vorher ein Studienkolleg besuchen. Aber das wird sie doch schaffen, denke ich.
Ach ja, dafür wäre dann die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. ;-)

Wäre jetzt mal mein Vorschlag falls das mit der KrPfl-Ausbildung nicht klappen sollte.

Lg

Titel: Re: Zeugnisanerkennung verweigert!
Beitrag von arfe am 13.12.2008 um 09:39:17

Linda.1001 schrieb am 13.12.2008 um 02:01:42:
Ach ja, dafür wäre dann die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Zwinkernd


Das ist leider nicht richtig. Für Köln ist die Bezirksregierung Köln selbst zuständig.

Titel: Re: Zeugnisanerkennung verweigert!
Beitrag von Muleta am 13.12.2008 um 10:24:42

Linda.1001 schrieb am 13.12.2008 um 02:01:42:
Sorry, wenn ich hier mal was umkremple, aber warum versucht deine Freundin sich nicht an einem Studium?


- wenn jemand gar nicht studieren will, warum sollte sie das dann tun?
- eine Ausbildung wird zwar nicht üppig bezahlt, aber man verdient (etwas) Geld
- eine Ausbildung ist in max. 3 Jahren beendet. Ein Studium kann wohl max. 15 Jahre dauern...
- wer sagt, dass ihr Schulabschluss überhaupt zum Studium/Studienkolleg berechtigt?

Und wieso sollte das eine Nichtbearbeitung ihres Antrags rechtfertigen?

Titel: Re: Zeugnisanerkennung verweigert!
Beitrag von Linda.1001 am 13.12.2008 um 15:23:42

schrieb am 13.12.2008 um 09:39:17:
Das ist leider nicht richtig. Für Köln ist die Bezirksregierung Köln selbst zuständig.


Nein, für die Studienkollegs in NRW ist die Bezirksregierung in Düsseldorf zuständig. Erst lesen, dann schreiben.


@ Muleta: nein, ich bezog mich nicht auf den Antrag bzw. die Rechtfertigung der Nichtbescheidung, um Gottes Willen, ich wollt ihr nur ne Alternative aufzeigen.
Ein Studium an der FH kann innerhalb der Regelstudienzeit innerhalb von 3,5 Jahren abgeschlossen werden, oder? ;)

Lg

Titel: Re: Zeugnisanerkennung verweigert!
Beitrag von arfe am 14.12.2008 um 10:02:46

Linda.1001 schrieb am 13.12.2008 um 15:23:42:
Nein, für die Studienkollegs in NRW ist die Bezirksregierung in Düsseldorf zuständig. Erst lesen, dann schreiben.  


Aber selber lesen und dann schreiben kannst Du auch?  ;D
Dir wird sicherlich nicht bekannt sein, dass es keine staatlichen Studienkollegs für Ausländer in NRW gibt. Weil Du so gerne Belege dafür haben möchtest, gebe ich Dir gleich auch eine Quelle dazu:

http://www.wdr.de/themen/kultur/bildung_und_erziehung/studienkollegs/index.jhtml


P.S. Du hast eine ziemlich merkwürdige Art.

Titel: Re: Eingetragene Lebensparnerschaft
Beitrag von arfe am 18.12.2008 um 11:12:59
Das Thema "Eingetragene Lebenspartnerschaften" ist noch relativ frisch und wie sich das im Bezug auf das AufenthG auswirkt, kann ich leider nicht beantworten. Vielleicht kann der eine oder andere SB etwas dazu schreiben. Oder vielleicht ein Volljurist?

Titel: Re: Einbürgerungsantrag von Bremen nach München
Beitrag von lacrima am 24.12.2008 um 01:12:42

Gnaoui schrieb am 22.12.2008 um 17:00:20:
2 Monate später während des Einbürgerungsverfahrens bin ich nach München umgezogen

Tja.. dumm gelaufen.. jetzt wird es wahrscheinlich kompliziert..

Titel: Re: Welches Visum währe geiegnet???
Beitrag von arfe am 24.12.2008 um 16:18:44
Es wird keinen anderen Weg geben, außer das sie einen Sprachkurs beginnt und sie irgendwie finanziell unterstützt, wenn es Dir möglich ist.

Ein Sprachvisum kostet übrigens auch Geld:
Flug, Visa-Gebühren, Gebühr für eine VE, Lebenshaltungskosten, monatliche Kursgebühren, Reisekrankenversicherung, Monatskarte für die Fahrten zur Schule etc.

Ich weiß, das ist alles nicht einfach und das mit den Deutschkenntnissen bei einer FZF bzw. zur Eheschließung in Deutschland ist haarsträubend, unfair und menschenverachtend, aber Du muss für Dich und Deiner Freundin den besten Weg finden.

Ich wünsche Dir trotzdem die Kraft und Frohe Weihnachten!

P.S. Wende Dich mal an den User Attila per PN. Alles weitere wirst Du bei ihn erfahren.

Titel: Re: Welches Visum währe geiegnet???
Beitrag von sigi-n am 24.12.2008 um 18:36:16

schrieb am 24.12.2008 um 16:18:44:
Ich weiß, das ist alles nicht einfach und das mit den Deutschkenntnissen bei einer FZF bzw. zur Eheschließung in Deutschland ist haarsträubend, unfair und menschenverachtend, aber Du muss für Dich und Deiner Freundin den besten Weg finden.


Frage, hast du schon mal über den Tellerrand (Grenze) hinaus gesehen, scheinbar nein sonst würdest du dir solche sprüche sparen.
Z.B NL = Nettoeinkommen vom 1750 Euro und Sprachkenntnisee, nix Sozialhilfe oder Hartz IV.
Hast du weniger als diese 1750 netto brauchst du erst garkeine Familienzusammenführung beantragen. Also Ball flach halten oder auswandern

Titel: Re: Welches Visum währe geiegnet???
Beitrag von Mikael321 am 24.12.2008 um 22:08:28

sigi-n schrieb am 24.12.2008 um 18:36:16:
Frage, hast du schon mal über den Tellerrand (Grenze) hinaus gesehen
Du auch ? Von 27 EU Ländern, verlangen IMHO 3 Länder Sprachnachweise. Nur weil es noch EIN EU Land gibt, das es noch schlimmer als Deutschland regelt, macht die Sache nicht besser. Und die Käseköpfchen haben im Gegensatz zu uns auch kein GG !


Michael

Titel: Re: Welches Visum währe geiegnet???
Beitrag von arfe am 25.12.2008 um 10:02:49

sigi-n schrieb am 24.12.2008 um 18:36:16:
Frage, hast du schon mal über den Tellerrand (Grenze) hinaus gesehen, scheinbar nein sonst würdest du dir solche sprüche sparen.


Was für Sprüche meinst Du, habe ich gemacht? Es ist also schlimm für Dich, dass ich etwas menschlich und sachlich sehr nachvollziehen kann? Nur weil es ein Land noch schlimmer als in unserem Land macht, muss es nicht gut sein, was bei uns abläuft. Außerdem bitte ich Dich Deinen Stil und die Art Deiner Schreibweise zu wahren. Ich habe es nicht nötig mich in so einer Form von Dir belehren zu lassen.

Titel: Re: Welches Visum währe geiegnet???
Beitrag von sigi-n am 25.12.2008 um 10:49:11
Hallo Arfe
welche sprüche ich meine kannst du in dem Zitat nachlesen. Wenn es menschenverachtend ist gibt es instanzen die solche Verstösse gerichtlich überprüfen

Hallo Mikael321
wenn du sicher bist das es sich um einen Verstoss gegen das GG handelt, hast du sicherlich Klage dagegen eingereicht, kannst ja mal das Aktenzeichen mitteilen.

Ich persönlich habe ein Problem damit wenn solche Ausdrücke wie menschenverachtend in den Raum gestellt werden, die nur auf einer persönlichen Einschätzung beruhen, wenn man davon überzeugt ist sollte man dafür kämpfen und nach einem event. Sieg den Spruch ablassen

Titel: Re: Welches Visum währe geiegnet???
Beitrag von arfe am 25.12.2008 um 10:58:56

sigi-n schrieb am 25.12.2008 um 10:49:11:
Hallo Arfe
welche sprüche ich meine kannst du in dem Zitat nachlesen. Wenn es menschenverachtend ist gibt es instanzen die solche Verstösse gerichtlich überprüfen


Nein, ich weiß immer noch nicht welche Sprüche Du meinst. Es ist für mich menschenverachtend und meine persönliche Meinung wirst Du mir auch nicht nehmen können. Ob sie Dir dann gefällt oder nicht, ist Dein Problem. Außerdem gibt es dagegen laufende Verfahren.


sigi-n schrieb am 25.12.2008 um 10:49:11:
Hallo Mikael321
wenn du sicher bist das es sich um einen Verstoss gegen das GG handelt, hast du sicherlich Klage dagegen eingereicht, kannst ja mal das Aktenzeichen mitteilen.


Du scheinst gerne gewisse Dinge aus den Zusammenhang zu reissen. Mikael321 hat nicht geschrieben, dass es sich um ein Verstoss gegen das GG handelt. Obwohl ich dieser Meinung bin, dass es ein Verstoss gegen das GG ist. Und mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine, weil sich schon zahlreiche Juristen damit auseinandergesetzt haben und dagegen agieren.


sigi-n schrieb am 25.12.2008 um 10:49:11:
Ich persönlich habe ein Problem damit wenn solche Ausdrücke wie menschenverachtend in den Raum gestellt werden, die nur auf einer persönlichen Einschätzung beruhen, wenn man davon überzeugt ist sollte man dafür kämpfen und nach einem event. Sieg den Spruch ablassen


Woher willst Du wissen, ob ich nicht dagegen kämpfe und entsprechende Initativen unterstütze? Woher willst Du das bitte wissen? Gar nichts weiß Du! Ob Dir meine Meinung dazu gefällt oder nicht, ist Dein Problem und lasse sie nicht von Dir unterdrücken!

Titel: Re: Welches Visum währe geiegnet???
Beitrag von Stani am 25.12.2008 um 11:49:13
Wir leben alle in einem Rechtsstaat wo jeder das Recht auf frei Meinung hat! Bekanntlich sind Meinungen und Ansichten stehts unterschiedlich...

Trotzallem würde ich gerne bitten, recht Sachlich in diesem thread zu bleiben und niemanden durch Zitate und andere "klugen" Sprüchen zu provozieren!!!
Für einen privaten Informationsaustausch gibt es immer noch die Möglichkeit einer PN sigi-n.
Ich möchte nicht das mein thread dafür genutzt wird!

>Stani<

PS: Ich habe mich mal in den thread von Attila etwas eingelesen. Danke für den Tip arfe.  ;)

Titel: Re: Hilfe!!! Originalpapiere Beim Konsulat?!
Beitrag von SheriLady am 25.12.2008 um 14:18:28
Bin ich hier in einem Forum für geprüfte Rechtschreibung oder was????

Ich habs eilig und brauche dringend hilfe zu meiner frage!!!!!!

Titel: Re: Einbürgerungsantrag
Beitrag von Linda.1001 am 29.12.2008 um 22:58:59

Odysseus schrieb am 29.12.2008 um 22:45:27:
EY-MANN  


*g* Nicht Ey, Mann, AYMAN, das ist ein Vorname, so wie Karl-Heinz oder Horst. ;)

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung nach Heirat in DK
Beitrag von arfe am 02.01.2009 um 11:42:32

Saxonicus schrieb am 02.01.2009 um 00:27:23:
Auf den Malediven gibt es garkeine deutsche Botschaft, für die Malediven ist die deutsche Botschaft in Colombo/Sri Lanka zuständig.


Richtig!

Titel: Re: bei einreise in Brüssel festgehalten
Beitrag von Mensch3o am 01.01.2009 um 16:38:06

september schrieb am 31.12.2008 um 17:40:56:
Hallo, ich hoffe es kann mir jemand ein bisschen helfen --es geht um einen guten freund er wollte nach deutschland kommen über türkei -griechenland - belgien, in griechenland haben sie ihn schon festgehalten weil ohne papiere in ein zentrum oder heim gesteckt aber sie haben ihn laufen lassen mit einer bescheinigung das er das land innerhalb eines monats verlassen soll -er ist dann von athen aus mit falschen papieren nach belgien (dummerweise mit flugzeug) am flughafen in brüssel haben sie ihn wieder festgehalten und nach 10 stunden flughafen ins zentrum für illegale nach brügge gebracht .  meine frage .wer kennt sch ein bisschen aus mit diesem zentrum besteht die chance das er dort auch rausgelassen wird mit der auflage aus belgien zu verschwinden !? es ist sehr wichtig --danke im voraus

warum? Damit er dann illegal in Deutschland bleiben kann? Ist dass die Hilfe für Leute,   die mit dem Ausländerrecht Probleme haben, die hier erwartet und gegeben wird?  >:(
Es mueste jetzt eine Smily mit Stinkefinger geben, dass ist doch eine Sauerei.

Titel: Re: bei einreise in Brüssel festgehalten
Beitrag von oki am 02.01.2009 um 13:32:53

Mensch3o schrieb am 01.01.2009 um 16:38:06:
Es mueste jetzt eine Smily mit Stinkefinger geben



Auf alle Smileys zeigen klicken und dann auf  :lma2 klicken

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung nach Heirat in DK
Beitrag von arfe am 02.01.2009 um 15:44:58

Saxonicus schrieb am 02.01.2009 um 00:27:23:
Auf den Malediven gibt es garkeine deutsche Botschaft, für die Malediven ist die deutsche Botschaft in Colombo/Sri Lanka zuständig.


Richtig!

Titel: Re: Besuchsvisum oder Urlaub?
Beitrag von Bellabianca1978 am 01.01.2009 um 21:07:34
Weiss keiner was man machen kann ?? :'(

Titel: Re: Besuchsvisum oder Urlaub?
Beitrag von Bellabianca1978 am 02.01.2009 um 15:13:58
Bitte helft mir,....es geht um eine ehe,... :'(

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung nach Heirat in DK
Beitrag von Ulf am 04.01.2009 um 19:23:22
Moin,


sebbert schrieb am 01.01.2009 um 10:17:29:
Weiterhin liegen Jobangebote fuer Österreich und der Schweiz vor.
4) Wie verfährt man denn hier mit der Familienzusammenfuehrung?

Danke für Eure hilfe


Österreich? Nach europäischem Freizügigkeitsrecht, ohne Vorabsprachprüfung. So sollte es jedenfalls sein, das dortige innerstaatliche Recht kenne ich wenig.

Gruß, ULF

Titel: Re: Bearbeitung FZF-Antrag
Beitrag von Ulf am 04.01.2009 um 19:17:50
Moin,


mojo schrieb am 04.01.2009 um 16:54:14:
Nur eine Woche später bekam ich ein Schreiben vom Einwohner-Zentralamt mit der Bitte bestimmte Unterlagen einzureichen sowie eine Erklärung zum gesicherten Unterhalt auszufüllen.


Gemeint ist aber keine Verpflichtungserklärung?

Gruß, ULF

Titel: Re: Online Studium auch fuer ausländische Studierende?
Beitrag von Global Trend am 08.01.2009 um 00:14:24
das ist ......

Titel: Re: FZF Antrag dauert zulange,ist das Normal ?
Beitrag von imane am 08.01.2009 um 14:49:32

Hamburger schrieb am 08.01.2009 um 13:18:00:
@Imane
ich brauche 5 Einträge um dir antworten zu können.  

jetzt kannst du aber ;) ::)

Titel: Re: FZF Antrag dauert zulange,ist das Normal ?
Beitrag von Mensch3o am 10.01.2009 um 11:37:57

imane schrieb am 07.01.2009 um 22:40:58:
sorry das ich jetzt was dazu schreibe...
mein Fall sprengt alle Register... mein Mann hat sage und schreibe 10mon.. auf sein Visum gewartet..er hat die gesamte Schwangerschaft und Geburt seiner Tochter nicht miterlebt.. :'(es ist eben so das die Botschaft in Marokko sehr sehr langsam ist..sie haben es gern wenn Menschen von a nach b gehetzt werden :-[ leider

das ist, menschlich natürlich frustrierend und gerade daher ist Deine Aussage, dass das quasi mit Absicht passiert, völlig niveaulos. Ist es nicht so, dass man anderen das unterstellt, was man selber in der gleichen Situation machen würde?
Hinzu kommt, dass 10 Monate zwar nicht üblich, aber auch nicht wirklich ungewöhnlich sind.

Titel: Re: A1 Deutschtest für FZF
Beitrag von Mensch3o am 10.01.2009 um 10:36:38

sigi-n schrieb am 10.01.2009 um 10:02:06:
Hallo Schweitzer,
ich denke eher das Alex den Konstrukt meint:
Business Visum für 12 Monate, multiple Ein/Ausreise (ist auch Schengenvisum)
Dieses wird auch durch eine Heirat nicht ungültig, bei einer dieser Reisen heiratet man, somit kann es kein falsches Visum zur einreise sein. Zum Beispiel NL Businessvisum und dann Heirat in D oder auch DK. Sie reist mit einem gültigen Schengenvisum eines anderen Staates ein und heiratet halt somit ist D ausserhalb des Visumverfahrens

was Schweitzer sagt ist schon vollkommen richtig und dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Titel: Re: A1 Deutschtest für FZF
Beitrag von sigi-n am 10.01.2009 um 18:42:35

Mensch3o schrieb am 10.01.2009 um 10:36:38:
was Schweitzer sagt ist schon vollkommen richtig und dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.


Du musst es ja wissen! Sammelst du nur Posts oder hast du auch was zu sagen?

Titel: Re: A1 Deutschtest für FZF
Beitrag von Mensch3o am 10.01.2009 um 19:47:43

sigi-n schrieb am 10.01.2009 um 18:42:35:
Du musst es ja wissen! Sammelst du nur Posts oder hast du auch was zu sagen?

nur nicht ärgern, es gibt tatsächlich Leute, die sich mit dem Thema auskennen. Schweizer ist einer von denen und Du nicht.
Ob es für post Nuemmerchen gibt oder nicht, ist doch nicht das Thema und für mich auch kein Ziel, hier geht es um Sachfragen, die sachlich beantwortet werden wollen und nicht um persönliche Anmache.  ;)
las uns also versuchen den Leuten zu helfen, die Fragen zum Ausländerrecht und den dazu gehörenden Verfahren haben.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung vor 2 Jahren abgegeben nun
Beitrag von arfe am 09.01.2009 um 10:09:51

Mick schrieb am 09.01.2009 um 07:15:30:
Das nicht zu sagen, wird Dir kaum jemand
negativ auslegen. Was anderes ist, wenn danach gefragt wird.  


Mein Reden. Er macht sich viel zu viel Gedanken.
Ich bin der Meinung, dass da keine Probleme zu erwarten sind.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung vor 2 Jahren abgegeben nun
Beitrag von arfe am 09.01.2009 um 12:53:42

casino royal schrieb am 09.01.2009 um 12:10:53:
Desweiteren werde ich wohl den selben Berater wie vor 2 Jahren haben. Hat mir mein Berater auf dem Standesamt gesagt. Ob der sich nicht an die VE erinnert bleibt abzuwarten.


Das ist nicht Dein Berater, sondern ein Sachbearbeiter bei der ABH. : ;)

Titel: Re: Verpflichtungserklärung vor 2 Jahren abgegeben nun
Beitrag von casino royal am 09.01.2009 um 12:55:52
:-)
aber so oft wie ich damals dort war ist das schon fast meiner......

Titel: Re: Scheidung zwischen zwei Auslaender
Beitrag von doubalia am 12.01.2009 um 00:02:45
salama3likum wer könnte mir informationen über marokkanische scheidungen geben wer echt super wichtig :-/

Titel: Re: heirat
Beitrag von doubalia am 12.01.2009 um 09:25:13
weiss aber auch jemand wie wie lange so etwas in rabat dauer  :D

Titel: Re: heirat
Beitrag von doubalia am 12.01.2009 um 09:30:52
und wenn mann schon einmal verheiratet war und wieder heiraten möchte was benötige ich da zu werd das mir überhopt ihn marokko erlaubt noch mal zu heiraten  :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P : :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :PP :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P

Titel: Re: anerkennung marokkanischer heiratsurkunden
Beitrag von doubalia am 12.01.2009 um 12:29:59
Sherin bitte schreib mir zürück  :-*

Titel: Re: marokkanische Scheidung
Beitrag von doubalia am 12.01.2009 um 12:44:42
und ich hoffe das ich bald eine vernüpftige antwort kriege die mir hilft  ;)

Titel: Re: Scheinehe
Beitrag von arfe am 13.01.2009 um 08:07:56

oki schrieb am 12.01.2009 um 18:28:05:
Dann machst Du genauso wie tausend anderer Türken und Kurden deinen 15 monatigen Militärdienst!


Und er soll dann möglicherweise auf seine eigenen Landsleute (Kurden) schiessen? Nein, so einfach ist das nicht. Ich kann Musti schon verstehen. Außerdem gibt es auch nocht Gewissensgründe!

Titel: imane
Beitrag von doubalia am 13.01.2009 um 19:30:26
nein imane so ist das nicht ich bin marokkanerin und hatte das selbe wie du ich war schwanger und er war in marokko was sollte ich tuhn ich fohlg hin wir waren bei der botschaft weist du was du brauchst rate mal ich sags dir geld einfach nur gel ich bezahlte 20 euro schreib mir und ich sag dir meine geschichte ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;)

Titel: Re: nach der heirat in dänemark
Beitrag von arfe am 14.01.2009 um 17:29:48

trixie schrieb am 16.12.2007 um 22:56:48:
So könnte ich mir vorstellen, dass bei der Beantragung der AE genauso verfahren wird.


Bedingt, wenn sie sprachlich schon nachweisen kann, dass sie in etwa A1 als Niveau hat.

Titel: Re: Noch strafe offen von 1996 ???
Beitrag von Ginger am 02.02.2009 um 20:41:50
Möchtest Du eigentlich wirklich deine freundin heiraten oder aber sie nur denn heiraten, wenn du dann in DE bleiben kannst?

Titel: Re: Flugticket gebucht
Beitrag von Ginger am 02.02.2009 um 21:27:51
Ich gehe einmal davon aus, daß Dein Anwalt schon weiss, was er sagt. Also: Nicht den Kopf zerbrechen. Die Behörden üben gerne Druck aus.

Titel: Re: Hilfe! Bonitätsprüfung für VE für Sprachvisum?
Beitrag von Ms Mogashoa am 03.02.2009 um 13:45:35
Hallo diid,

echt unglaublich das deine ABH so ein Problem hat dir eine VE auszustellen und nur für ein Sprachvisum für ein paar Monate.
Da muss ich meine ABH echt loben, ich bin mit meinen 3 letzten Gehaltsabrechnungen dahin und mein ABH-Sachbearbeiter hat ohne Probleme mir eine VE ausgestellt.
Ich hoffe wirklich das du bald deine VE bekommst, zumal du bzw. deine Schwester die VE bei der deutschen Botschaft im jeweiligen Land mit dem Visumsantrag vorlegen muss.
Hoffe das deine ABH noch Ihre Meinung ändert.
Wünsche dir viel Geduld.
Gruß
Mel

Titel: Re: Einbuergerungchancen? (durch Polizei erwischt)
Beitrag von ryka am 03.02.2009 um 13:39:54

Daniel_Berger schrieb am 03.02.2009 um 12:28:18:
Bekenntnis heisst "innere Stimmung", "Denkweise", hat zu tun mit "Denkverbrechen" (siehe George Orwell)

Oder - verstehe ich das Wort Bekentniss nicht korrekt?  


Ich habe noch nie von einem Denkverbrechen gehört. Gedanken sind frei.

Solch ein Buch zu lesen ist nicht verboten, aber schon etwas provozierend, das in der Öffentlichkeit zu tun. Es gibt halt Dinge, die tut man besser daheim.

Ryka

[smiley=rolleyes.gif]

Titel: Re: Langzeitbesuch minderjähriger Nichte
Beitrag von Saxonicus am 05.02.2009 um 11:38:16

fantino schrieb am 04.02.2009 um 22:29:43:
Die Schwester meiner Mutter hat ebenfalls eine kleine Tochter (3 Jahre).  

Die dann Deine Cousine sein dürfte.

Titel: Re: brauche einen anwalt
Beitrag von komkom am 10.02.2009 um 19:25:56
danke happoo
ich habe dir ein Nachricht geschickt ,es wäre sehr nett wenn du mir zurück schreiben kannst!

Titel: Re: Heiraten mit einer Duldung wenn man Kind hat.
Beitrag von Mensch3o am 15.02.2009 um 06:48:42

Lev Nikolajewitsch Tolstoj schrieb am 15.02.2009 um 02:01:44:
Antw.(1) Ich bin nach Deutschland über Frankreich gekommen mit dem Shengen visum, durch die Griechische konsulat habe ich die Visum bekommen.


Antw. (2) Nach Heimat fahren,fliegen ist unmöglich.
zu Erst ich habe nicht genug Geld, zu Zweitt ich habe probleme mit den Wehrdienst wirklich abgebrochen und des wegen werde die Probleme auftretten, und die Drittens die Deutsche Visum werde ich nicht bekommen in Baku, das ist garantiert.


Antw(3). Ja ich habe eine Gebursturkunde, aber ich möchte es nicht der ABH freiwillig aushändigen, weil es sonst sehr schwer sein wird sie wieder zurück bekommen.

Antw(4) Das Kind hat längst die Geburtsurkunde.
Und heute habe ich erfahren dass mein Reisepaß ist auch abgelaufen, jetzt bin ich mit-in-drin ........ :-[ :-/ :'(

das Kind ist doch der/die Einzige die mitten drinn ist und Du drueckst hier auf die Traenendruesen wie wild. Ein Gesetzverstoss, ob hier oder in Deinem Heimatland, nach dem anderen. Es ist frustrierend, was es fuer Menschen gibt.  >:(

Titel: Re: Familennachzug aus Vietnam
Beitrag von chau am 16.02.2009 um 20:13:03
Entschuldigung wenn Du denkst, Ich deine Frau unterschätze. Ich will ein bissl Spaß machen. Ich drucke deiner Frau die Daumen.

Titel: Re: Vorbereitendes Sprachvisum für Studium
Beitrag von Ms Mogashoa am 16.02.2009 um 11:28:18
Hi lea,

habe dir ne PN geschickt.

Gruß

Titel: Re: Familienzusammenführung Türkei Deutschland
Beitrag von duda am 18.02.2009 um 17:32:46
hallo reinhard
bin ganz neu hier :)

Mick,

[edit]Dann lies Dir doch erstmal die NUB durch und poste nicht
irgendwelches Zeug in die Threads.[/edit]

Titel: Re: Familienzusammenführung Türkei Deutschland
Beitrag von duda am 18.02.2009 um 17:36:43
Ich merke das du dich in diesem Thema aus kennst
habe fast das selbe problem. :-/


Titel: Re: Heirat in Deutschland
Beitrag von thorsten3 am 23.02.2009 um 22:03:42
Hallo,

ich möchte eine Frau aus China heiraten.

Ich heirate in Deutschland.

Ich hatte für den kompletten Prozess Visa + OLG 2-3 Monate gebraucht.

I

Titel: Re: Nachzug zum Kind
Beitrag von Stefan-TR am 23.02.2009 um 22:35:57

Manna schrieb am 23.02.2009 um 19:21:57:
Ist ja dann ein guter Weg z.B. Deutsch Start A1 zu umgehen.....

Das hat fuer manche Leute sogar schon Nachrichtenwert :) Zumindest in der Tuerkei stand auf dem Titel der Hurriyet vor ca. einer Woche Çocuğu yaptı vizeyi kaptı (Kind gemacht, Visum ergattert). Da gings aber drum, dass die tuerkische Mama durch A1 leider durgefallen ist...

Titel: Re: keine Abschiebung bei einlegung einer Verfassungsbeschwerde?
Beitrag von ronny am 24.02.2009 um 20:27:37

Saxonicus schrieb am 24.02.2009 um 16:17:11:
dazugehörige Vorgeschichte


Die bei nüchterner Betrachtug und dem vor fast zwei Jahren gegebenen Rat:

Zitat:
Besser und sinnvoller wäre eine freiwillige Wiederheimreise nach Verbüßung der Strafe und die anschließende legale Wiedereinreise aus Algerien.


heute schon gegessen sein könnte, wenn man dem "Rat" bestimmter "Advokaaten" nicht gefolgt wäre.....

manchmal ist halt doch bloß Eierlikör drin

Titel: Re: Visum abgelehnt wg. mangelnder Rückkehrbereitschaft. Was nun?
Beitrag von Sphynx am 26.02.2009 um 10:23:02
@Jan: ok. Kann ich verstehen. Gebranntes Kind scheut das Feuer... Andererseits: meiner Philosophie nach reicht im Normalfall ein Menschenleben nicht aus, um seinen Partner "richtig" kennen zu lernen...

Mein Mann und ich haben exakt 6 Monate nach unserem Kennenlernen geheiratet (ohne "zwingende Gründe", sondern "einfach so"), und feiern dieser Tage bescheidene 5 Jahre Zusammensein - und es kostet jeden Tag verdammt viel Anstrengung, die Partnerschaft lebendig zu halten und darüber hinaus die interkulturellen Hürden zu meistern, aber ich finde, das ist selbstverständlich, und in einer "mononationalen" Partnerschaft auch nicht viel anders.

Sollte diese Ehe für euch schief gehen, sieht es rein technisch so aus, dass der ausländische Part nach 2 Jahren in D gelebter Ehe ein vom Ehepartner unabhängiges Aufenthaltsrecht erwirbt. Wenn es dir darum geht, finanziell keine Einbussen zu erleiden, solltet ihr den Güterstand der Gütertrennung wählen, und du solltest deine Frau von Anfang an dahingehend bestärken, dass sie nie auf dein Geld angewiesen sein wird, also bring ihr erforderlichenfalls bei in D frei und selbstständig zu sein. Heutzutage sind auch geschiedene Frauen in D dazu angehalten, für ihren LU erstmal selbst zu sorgen, vorausgesetzt sie haben keine kleinen Kinder zu betreuen und einen Beruf!

PS: Folgenden Satz, der mich damals beim Lesen selbst tief beeindruckt hat, möchte ich dir noch auf den Weg mitgeben: Liebe dich selbst und es ist egal wen du heiratest!

Titel: Re: Private Einladung oder Künstlervisum?
Beitrag von sigi-n am 01.03.2009 um 18:27:48

Reni schrieb am 01.03.2009 um 15:11:47:
Es gibt den Unterschied zwischen Ausweisung und Ausreisepflicht wegen abgelaufener AE - letztere hätte, wenn ich mich nicht irre, keine Einreisesperre zur Folge, aber die Kosten der Abschiebung würden im Raum stehen.


Danke Reni das du dein vorheriges post selbst korrigierst

Titel: Diplomierten Studenten werden nach hause geschickt.komisch!
Beitrag von savio@gmx.de am 04.03.2009 um 01:20:51
Ciao Zusammen,
eins kann Ich nicht verstehen, Deutschland baut wissenschaftliche studierende auf, und bezahlt viel Geld für sie, und am Ende schmeisst allen raus..das ist eine kostenlose Arbeit..im vergleich mit anderen Ländern, die verzichten auf gar keinen Fall auf die Akademiker, die behalten denen und bilden Sie weiter auf, und werden das Land weiter aufbauen..
Nach von Mir vielen gelesenen Beiträge, bin sehr entäuscht wie manche Beamtinen/er sich mit den Studierenden mit Diplom benehmen. In der Zeitungen und Nachrichten wird immer über IT-Fachkräfte gesprochen, es fehlen über 50.000 Fachkraft, und gerade Die Bundesländer schicken vielen nach ihrem Heimatland zurück, wenn Sie mit dem Studium fertig sind.
Wissenschaftliche und Akademiker dürfen mit offenen Armen hier bleiben, es sind die einzigen die sich mit dem deutschen Volk integrieren , da die deutsche sprache sehr gut können und zwar aufgrund einer langen studienzeit mit den deutschen studierende..
ein Akademiker heiratet eine aus seinem Niveau und bekommen natürlich vernünftige und fleissige Kinder, die sich natürlich reibungslos mit den deutschen kinder einleben und die schulen werden erfolgreicher als wir momentan in unseren heutigen schulen erleben :-(
also Es ist nur eine feststellung und bemerkung von Mir.
Deutschland braucht eine saubere ausländische gesellschaft und nicht irgenwelche.



Titel: Re: FZF Visum für Mutter eines deutschen Kindes
Beitrag von arfe am 05.03.2009 um 12:19:05

Sphynx schrieb am 05.03.2009 um 11:52:03:
Der TS hat die allerbesten Chancen, ohne grosses Tamtam, im Wege der Beschwerde beim AA innerhalb kürzester Zeit seine Familie in D begrüssen zu dürfen.


Davon bin ich 100% überzeugt. Und dabei wäre ich gerne behilflich.  ;)

Titel: Re: Was brauche ich für Einreise?
Beitrag von lacrima am 08.03.2009 um 09:16:43

ingrid schrieb am 05.03.2009 um 04:37:28:
Hallo...ich bin neue hier und wohne in Lima ( Perù)
Ich weiss nicht .. habt ein Forum Jung studium kommen Perù mötchen für Deutschland fahrer ?


Antowrten mir bitte bald

;D :)


Ja auch gute Idee.. mit Online Übersetzungsdiensten in fremdsprachigen Foren Fragen zu stellen.. da muss man aber noch ein wenig warten, bis sie diese Online-Dienste einigermaßen verbessern.. so sind die ausgespuckten Sätze ziemlich unverständlich..

Gruß,

Lacrima

Titel: Re: Einreiseverbot Niederländischer staatsbürger
Beitrag von Ulf am 08.03.2009 um 18:10:48

harald146 schrieb am 05.03.2009 um 20:34:27:
Nächste woche fahre ich nach München und dann werde ich die Leute vom ABH auf kaffee und kuchen einladen.


Die hier mitschreibenden ABH-Mitarbeiter werden Dir bestätigen, daß das keine gute Idee ist.

Gruß, ULF

Titel: Re: Einreiseverbot Niederländischer staatsbürger
Beitrag von maki am 08.03.2009 um 18:29:07

ulf schrieb am 08.03.2009 um 18:10:48:
Die hier mitschreibenden ABH-Mitarbeiter werden Dir bestätigen, daß das keine gute Idee ist.

Bin kein ABh Mitarbeiter, aber als Bestechung wird das wohl kaum durchgehen ;)

Titel: Re: Wann gibt es wieviel Jahre Aufenthaltserlaubnis ?
Beitrag von nixwissen am 10.03.2009 um 19:36:28
Hi,


Zitat:
nur weil die ABH drei Monate braucht um ne neue auszustellen

Wie sind die denn drauf? Die beiden AEs die meine Frau bisher bekam, gab's jeweils ambulant, keine 15 Minuten und wir waren mit AE wieder draussen.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE
Beitrag von arfe am 10.03.2009 um 21:19:58

nixwissen schrieb am 10.03.2009 um 20:54:35:
Sorry aber nachdem sie ihre Schullaufbahn in D hinter sich hat, findest Du das erwähnenswert?


Das ist nicht unbeachtlich, weil die junge Frau sprachlich voll integriert ist.
Und das spricht wiederrum sehr dafür, dass sie eine AE erhalten sollte.

Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE
Beitrag von maki am 11.03.2009 um 12:50:51
Mich würde mal interessieren woher die letzten beiden Poster ihren Optimismus hernehmen, ob es da auch §§ dazu gibt?

Eine Duldung ist nur eine Aufschiebung der Abschiebung weil es abschiebhindernisse gibt, nix weiter.
Daraus abzuleiten dass eine AE erteilt wird halte ich für etwas weit hergeholt.

Jedenfalls kann man bei so dürftigen Informationen kaum gute Ratschläge geben, ausser denen die Reinhard schon gegeben hatte, da würde ich einen guten Anwalt noch zusätzlich empfehlen.

Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE
Beitrag von arfe am 11.03.2009 um 13:03:16

maki schrieb am 11.03.2009 um 12:50:51:
Mich würde mal interessieren woher die letzten beiden Poster ihren Optimismus hernehmen, ob es da auch §§ dazu gibt?


Was meinst Du wie ein Anwalt noch zuträglich argumentieren wird?! Er wird es genauso wie ich hervorheben. Daher sehe ich der Sache schon optimistisch entgegen.


P.S. Übrigens empfehle ich nochmal meinen Texte genausten zu lesen und gewisse Feinheiten der Deutschen Sprache nicht zu überlesen. Wie z.B. das sollte.

Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE
Beitrag von maki am 11.03.2009 um 13:05:10

schrieb am 11.03.2009 um 13:03:16:
Was meinst Du wie ein Anwalt noch zuträglich argumentieren wird?! Er wird es genauso wie ich hervorheben.

Du als Anwalt musst es ja wissen...

Es sind schon Leute mit deutschem Abitur abgeschoben worden, da waren die Sprachkenntnisse auch unwichtig, sondern allein der ausländerrechtliche Status zählte.

Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE
Beitrag von arfe am 11.03.2009 um 13:09:09

maki schrieb am 11.03.2009 um 13:05:10:
Es sind schon Leute mit deutschem Abitur abgeschoben worden, da waren die Sprachkenntnisse auch unwichtig, sondern allein der ausländerrechtliche Status zählte.  



Nochmal nur für Dich:


Zitat:
P.S. Übrigens empfehle ich nochmal meinen Texte genausten zu lesen und gewisse Feinheiten der Deutschen Sprache nicht zu überlesen. Wie z.B. das sollte.

Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE
Beitrag von maki am 11.03.2009 um 13:17:59

schrieb am 11.03.2009 um 13:09:09:
Nochmal nur für Dich:

Du bist die Antwort auf meine Frage immer noch schuldig:

maki schrieb am 11.03.2009 um 12:50:51:
Mich würde mal interessieren woher die letzten beiden Poster ihren Optimismus hernehmen, ob es da auch §§ dazu gibt?

Nix für ungut, aber was du denkst hilft hier wenig.

Tatsache ist, dass Sprachkenntnise, wenn überhaupt, nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Wenn du hier behauptest dass damit eigentlich eine AE erteilt werden sollte, dann solltest du auch dazuschreiben dass das so wäre wenn du Gesetze entwerfen würdest.

Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE
Beitrag von arfe am 11.03.2009 um 13:21:55

maki schrieb am 11.03.2009 um 13:17:59:
Du bist die Antwort auf meine Frage immer noch schuldig:


Du bist uns auch eine Frage schuldig: Welche Gesetze sprechen alle dagegen, dass aus der Duldung nicht doch eine AE werden könnte?

Beantworte uns doch besser diese Frage, bevor Du Dir das Recht immer rausnimmst, andere Leute zu kritisieren.

P.S. Ich bin Dir gar nichts schuldig.

Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE
Beitrag von maki am 11.03.2009 um 13:27:48

schrieb am 11.03.2009 um 13:21:55:
Du bist uns auch eine Frage schuldig: Welche Gesetze sprechen alle dagegen, dass aus der Duldung nicht doch eine AE werden könnte?

Hätte ich behauptet dass sie keine bekommt würde ich das wohl auch begründen müssen.

Trotzdem kannst du dir ja mal §5 Abs. 2 Punkt durchlesen:

Zitat:
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass
...
   2. kein Ausweisungsgrund vorliegt,

Illegaler Aufenhtalt ist eben so ein Ausweisungsgrund.
Klar gibt es Ausnahmen, aber keine die wir einfach mal so konstruieren könnten.


schrieb am 11.03.2009 um 13:21:55:
eantworte uns doch besser diese Frage, bevor Du Dir das Recht immer rausnimmst, andere Leute zu kritisieren.

Seit wann kritisiere ich "immer" andere Leute?

Hier geht es schlicht um die Tatsache Leuten keine falschen Hoffnungen zu machen, weil man "denkt" dass es einfach wäre bzw. man davon ausgeht das es sich logisch anhört.

Dass du dir anmasst wie ein Anwalt zu argumentieren hilft hier niemandem.

Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE
Beitrag von arfe am 11.03.2009 um 13:33:19

maki schrieb am 11.03.2009 um 13:27:48:
Hier geht es schlicht um die Tatsache Leuten keine falschen Hoffnungen zu machen, weil man "denkt" dass es einfach wäre bzw. man davon ausgeht das es sich logisch anhört.

Dass du dir anmasst wie ein Anwalt zu argumentieren hilft hier niemandem.  


Ich verzeihe Dir, dass Du es nicht versteht. Zwischen sollte und muss/kann, liegen Welten. Wenn Du etwas falsch interpretierst, dann liegt es nicht an uns oder an mir.

Wenn Du ausser Deinen Rumkritisiereien keinen Beitrag geben möchtst, weswegen, dann behalte auch Dein angebliches Wissen für Dich.


maki schrieb am 11.03.2009 um 13:27:48:
Dass du dir anmasst wie ein Anwalt zu argumentieren hilft hier niemandem.  


Ich bitte Dich hier es zu unterlassen, zu behaupten, dass ich es mir anmasse wie ein Anwalt zu argumentieren. Das ist Deine ureigene Interpretation und nicht meine oder von anderen.

Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE
Beitrag von maki am 11.03.2009 um 13:50:26

schrieb am 11.03.2009 um 13:33:19:
Ich verzeihe Dir, dass Du es nicht versteht. Zwischen sollte und muss/kann, liegen Welten. Wenn Du etwas falsch interpretierst, dann liegt es nicht an uns oder an mir.  

Ich "verzeihe" dir deine Arroganz nicht mit der du deine Ignoranz kaschieren möchtest.


schrieb am 11.03.2009 um 13:33:19:
Ich bitte Dich hier es zu unterlassen, zu behaupten, dass ich es mir anmasse wie ein Anwalt zu argumentieren. Das ist Deine ureigene Interpretation und nicht meine oder von anderen.  

Ach ja?

schrieb am 11.03.2009 um 13:03:16:
Was meinst Du wie ein Anwalt noch zuträglich argumentieren wird?! Er wird es genauso wie ich hervorheben.

Offensichtlich fällt es dir schwer zu verstehen dass ein ausgebildeter Jurist doch etwas anderes argumentieren könnte als du.

Titel: Re: Vier Jahre ohne gültige AE
Beitrag von arfe am 11.03.2009 um 14:12:41

maki schrieb am 11.03.2009 um 13:50:26:
Ich "verzeihe" dir deine Arroganz nicht mit der du deine Ignoranz kaschieren mö


Nur weil Du nicht verstehen kannst, was "sollte" bedeutet, sind andere Leute nicht arrogant.


maki schrieb am 11.03.2009 um 13:50:26:
Offensichtlich fällt es dir schwer zu verstehen dass ein ausgebildeter Jurist doch etwas anderes argumentieren könnte als du.  


Oh, ich wußte nicht, dass Du ein ausgebildeter Jurist bist. Wenn mir das jetzt ein Muleta geschrieben hätte, würde ich das kritiklos hinnehmen.  :P


Mir gefällt da eher die Variante von schweitzer. Er gab wenigstens ein paar Denkansätze, anstatt andere zu kritisieren.

Titel: Re: Daueraufenthaltsrecht - welche Vorteile habe ich
Beitrag von joska am 14.03.2009 um 23:16:08

C_Devil schrieb am 24.02.2009 um 23:20:13:
Der größte Vorteil ist, dass du, sobald du mit im Besitz des Daueraufenthaltsrechtes-EU bist und eine Arbeitsgenehmigung beantragst,
sofort Anspruch auf eine unbefristete & unbeschränkte (=Bundesrepublik Deutschland - ohne Vorrangprüfung und Arbeitgeberbindung)
Arbeitsberechtigung-EU gemäß § 12a Arbeitsgenehmigungsverordnung.

Das gilt unabhängig, ob du das Studium abgeschlossen hast oder nicht.

Hier der Auszug aus der dazugehörigen Durchführungsanweisung:
Zitat:
2.12a.910 Inhaber eines Daueraufenthaltsrechts-EU

Inhaber einer Bescheinigung nach § 4a Freizügigkeitsgesetz/EU (Daueraufenthaltsrecht-EU) haben einen unbeschränkten Arbeitsmarkt-
zugang im Bundesgebiet.
Sofern der Arbeitsagentur eine von der Ausländerbehörde ausgestellte Bescheinigung nach § 4a Freizügigkeitsgesetz/EU vorgelegt wird,
ist auf Antrag eine Arbeitsberechtigung-EU zu erteilen.



ich erlaube mir selbst aus meinem eigenen thread (kein ALG 1 oder Arbeitsgenehmigung nach 3.5 J Anstellung aus neuEU ) zu zitieren... auch wenns eingebildet klingt:)


joska schrieb am 14.03.2009 um 23:12:35:
natürlich habe ich auch diese "Freizügigkeitsbecheinigung" aber... Das steht doch im glatten wiederspruch zur Ubergansregelung fur die neuen EU laender: freizugigkeit ja, Arbeitsmarktzugang: naja Smiley (auch die von mir thread-Anfang zitierte par. 12b haette dann keinen sinn) ?
meint ihr wirklich, daß der Mitarbeiter in der Zuständigen Abteilung der AAgentur das nicht wüßte?
Schockiert/Erstaunt bin jetzt verwirrt.


Titel: Re: FZV meiner phil. Ehefrau
Beitrag von convar am 16.03.2009 um 23:39:25
also die Zeit die Du auf den Philippinen verbracht hast um die Frau "kennenzulernen" bzw. zu heiraten,

das wird so enden, dass sie in HH anschaffen geht und solange und soviel Geld auf die Philippinen schickt wie es nur irgend geht

sorry, aber was ich hier lese ist "der ganz normale Philippinenwahnsinn"

Titel: Re: EU-Bürger aus Lettland und Arbeitsberechtigung
Beitrag von Plim am 17.03.2009 um 11:09:35

vikenza schrieb am 10.03.2009 um 12:26:13:
Aber in einer Beratung bei Beauftragten für Integration und Migration wussten die nicht so genau, ob er Recht darauf hätte oder nicht.


Die sollten's eigentlich wissen... ;)

Titel: Re: Frage zur Vaterschaftsanerkennung
Beitrag von tiffy785 am 17.03.2009 um 22:33:18
:)

Titel: Re: Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen???
Beitrag von lindaa am 20.03.2009 um 12:05:04
Liebe Souraya,
schau mal bitte in Deinen Posteingang, habe Dir eine PM geschickt!

Viele Grüße
Lindaa

Titel: Re: Auslandsrecht bei Eingetragener Lebenpartnerschaft?
Beitrag von Manis Cinta am 21.03.2009 um 20:56:15
Schau mal nach Post, habe Dir eine PN geschrieben.

Titel: Re: Absolut oder bedingt unbefristet
Beitrag von simo2009 am 23.03.2009 um 11:36:43
In ihrem Fall kriegen Sie keine Abschiebung , da Sie mehr als 3 Jahre verheiratet sind. und Sie haben Recht in Deutschland zu bleiben.
und mit ihrer Daueraufenthaltskarte dürfen Sie arbeiten

Titel: Re: Absolut oder bedingt unbefristet
Beitrag von simo2009 am 23.03.2009 um 11:38:45
schalten Sie einfach einen Anwalt ein

Titel: Re: einreise mit neuem pass und aufenthaltstitel im alten pass
Beitrag von Stefan-TR am 25.03.2009 um 21:16:47

benben schrieb am 25.03.2009 um 16:59:17:
Erscheint mir ein wenig "undeutsch"Zwinkernddies zuzulassen.

Aber waere es wirklich so viel "deutscher", wenn wir irgend einem "dahergelaufenen Chinesen" ;) das Recht geben wuerden unsere urdeutsche AE zu invalidieren?

Titel: Re: mein persönlicher fall...
Beitrag von Lacici am 25.03.2009 um 16:17:02
ojeeeeeeee ich weiss

Titel: Re: Ich würd doch so gern Heiraten
Beitrag von arfe am 27.03.2009 um 07:48:27

Uwe971 schrieb am 27.03.2009 um 07:20:36:
Ich hoffe meine Verlobte bekommt nun bald das Visum, auf jeden Fall werde ich es euch wissen lassen wenn es etwas neues Gibt, vielen dank für die Hilfe bisher.  


Wichtig ist, was sigi-n schrieb:

1. VE für Verlobte
2. Hochzeit in Deutschland
3. Ändern der Steuerklasse (3/5)
4. Danach Nachzug des Kindes zur Mutter

Anders geht es nur, wenn Du in Thailand heiratest.
Aber das wäre teurer und aufwendiger.

P.S. Ich kenne den formellen Ablauf in Thailand nur zu gut.

Viel Erfolg,
arfe

Titel: Re: Ich würd doch so gern Heiraten
Beitrag von arfe am 27.03.2009 um 07:54:48

Uwe971 schrieb am 27.03.2009 um 07:20:36:
Ich hoffe meine Verlobte bekommt nun bald das Visum, auf jeden Fall werde ich es euch wissen lassen wenn es etwas neues Gibt, vielen dank für die Hilfe bisher.  


Wichtig ist, was sigi-n schrieb:

1. VE für Verlobte
2. Hochzeit in Deutschland
3. Ändern der Steuerklasse (3/5)
4. Danach Nachzug des Kindes zur Mutter

Anders geht es nur, wenn Du in Thailand heiratest.
Aber das wäre teurer und aufwendiger.

P.S. Ich kenne den formellen Ablauf in Thailand nur zu gut.

Viel Erfolg,
arfe

Titel: Re: Mit Verlobten nach Kroatien
Beitrag von Manis Cinta am 28.03.2009 um 22:06:20
Du hast Post.
Pozdrav

Titel: Re: Erfülle ich die Voraussetzungen für die Einbürgerung ?
Beitrag von Hardworker am 30.03.2009 um 01:48:41

Georg83 schrieb am 29.03.2009 um 15:18:33:
Straftaten und Sozialleistungen habe ich nie beantragt oder in Anspruch genommen.


wie kann man eine Straftat beantragen oder inanspruch nehmen?
Fand ich nur lustig ;D

Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
Beitrag von savio@gmx.de am 31.03.2009 um 01:13:00
ich denke schon,in NRW auf alle fälle, aber du brauchst dir keinen Kopf zu machen..
wenn du einen arbeitsvertrag hast und dazu ein Diplom dann kannst du dich einbürgern lassen.... Deutschland vergibt die Staatangehörigkeit gerne an die Akademiker, es sind wissenFachkräfte..und die freuen sich sehr.
viel glück

Titel: Re: Muss man eine unbefristete AE beantragen?
Beitrag von douce22 am 31.03.2009 um 07:24:14
Morgen,
kann jemand mir mit den Fragen weiter helfen....
danke im voraus

Titel: Re: mutter weigert sich sorgerecht zu teilen mit mir
Beitrag von kelandwen am 03.04.2009 um 13:39:54

morleblau schrieb am 03.04.2009 um 11:38:23:
bekommt weil sie weigert sich regelrecht !!!


Dafür gibt es bestimmt seine Gründe

Titel: Re: Rechtsschutzversicherung bei Erstberatung in Ausländerrechtsfragen
Beitrag von Walter2 am 03.04.2009 um 12:14:35

schweitzer schrieb am 11.04.2007 um 08:20:35:
die Rechtsschutzversicherung gibt es nicht.

doch, den Rechtsschutz für Ausländer gibt es hier: www.xxxxxx.de

Titel: Re: Rechtsschutzversicherung bei Erstberatung in Ausländerrechtsfragen
Beitrag von Walter2 am 04.04.2009 um 16:49:17

schweitzer schrieb am 11.04.2007 um 08:20:35:
die Rechtsschutzversicherung gibt es nicht

den Rechtsschutz für Ausländer gibt es hier: www.xxxxx.de

Titel: Re: Zuzug ausländischer Ehegatten (Nicht- Unionsbürger) zu deutschen Staatsbürgern
Beitrag von fisch32 am 07.04.2009 um 12:06:49
hallo , ich so ungefähr das gleiche problem, mein mann ist zur zeit in ankara und lernt deutsch für den einfachen deutschtest, weil den ersten hat er leider nicht geschafft.
wir kämpfen selber gerade darum das er wieder zurück kann, aber bis jetzt hängt alles erstmal in der schwebe.
näheres weiss ich erst in den nächsten tagen wenn ich mit unseren anwalt gesprochen habe, der auch jetzt eine woche unten war bei meinen mann in der deutschen botschaft.

lg birgit

Titel: Re: Einbürgerung trotz Scheidung
Beitrag von Odysseus am 07.04.2009 um 12:29:19

Mikael321 schrieb am 07.04.2009 um 12:26:53:
Ist es nicht legitim sich über seine Möglichkeiten zu informieren.?  


Natürlich, dafür gibt's bestimmt viele Einbürgerungstourismusforen im weltweiten Gewebe.

Titel: Re: Ermessenseinbürgerung in Bayern
Beitrag von Davidair am 09.04.2009 um 21:29:53

aladin57 schrieb am 03.04.2009 um 14:31:42:
Läuft es also dann auf eine Ermessenseinbürgerung raus?


Einfach vergessen. In BAYERN wird es nie im Leben klappen :(

Titel: Re: Einbürgerungsantrag Status
Beitrag von Davidair am 09.04.2009 um 21:25:31
Hast du mit deiner EBH gestritten oder jemanden dort geärgert?
Sieht nach Rache aus. Sie wollen dich fertig machen

Titel: Re: Einbürgerungsantrag Status
Beitrag von Davidair am 10.04.2009 um 08:58:50
Leute! der Fall ist klar! Ratsuche hat sich mit jemandem bei der EBH angelegt. Nun wollen sie ihn ärgern und nerven.

Ich habe bis jetzt nie von Plan und Postbriefe, die 3 Monate ungöffnet bleiben, gehört.

Ratsuche soll versuchen nett und freundlich zu bleiben bis er die Urkunde bekommt oder einen Anwalt zu beauftragen.

Titel: Re: grosse not !! schwanger, wie nach deutschland ?
Beitrag von Saxonicus am 10.04.2009 um 18:07:37
Es gibt doch sicherlich die Möglichkeit in einen anderen Ort zu ziehen, wo Euch der böse Onkel nicht findet.

Titel: Re: Hilfe - meine Ehefrau erhält ekin ALG II
Beitrag von dete am 14.04.2009 um 20:22:41
:) geht doch :)

Titel: Re: Welche Option die beste/neue Ideen?
Beitrag von Wednesday am 18.04.2009 um 20:05:11
hi wendy,

ich kann dir keine pn geben, weil ich noch nicht lange genug angemeldet bin. kannst du mir deine email pn?

Titel: Re: Antrag auf Wiedereinreise..Hilfe!
Beitrag von Saxonicus am 22.04.2009 um 16:27:29

reinhard schrieb am 22.04.2009 um 15:50:37:
wer für die Sperre verantwortlich ist.  

Das dürfte er wohl selber sein. Aus Jux und Dollerei wird wohl keine deutsche Behörde und auch kein Mitarbeiter einer solchen eine Einreisesperre gegen einen unbescholtenen Ausländer verhängen.

Titel: Re: Briefe abholen
Beitrag von kaos am 24.04.2009 um 11:38:03
Hallo ,

Keiner  kann auf mich antworten ?

:(

Titel: Re: kein neues Thema
Beitrag von mini67 am 24.04.2009 um 19:45:20

Stefan-TR schrieb am 10.04.2009 um 16:03:12:
Waere das bei euch ueberhaupt der Fall?  

Ja klar - sonst würde ich hier nicht so dumm runfragen ?

Titel: Re: Familiennachzug Frau und Kinder aus Serbien
Beitrag von BadTrooper am 25.04.2009 um 18:20:40
danke @muki!

werde gleich schreiben  :)

Titel: Re: Bitte um Hilfe
Beitrag von optima am 26.04.2009 um 21:25:04
Kann mir wirklich nimand nichts mehr dazu schreiben???


Danke sehr

Titel: Re: nach NE was denn nun? kann jemand mir weiter helfen?
Beitrag von steini007 am 26.04.2009 um 15:51:50

douce22 schrieb am 26.04.2009 um 15:47:16:
Nun , ich würde mir wünschen, dass wir uns meiner Frage wenden.

Dazu hast du bereits in # 1 und # 3 Antworten erhalten.

Oder sind noch Fragen offen geblieben?

Titel: Re: Wohnsitz und AE ?
Beitrag von Ulf am 28.04.2009 um 11:30:40
Moin,


Mikael321 schrieb am 28.04.2009 um 11:01:27:
Da das Kind ehelich ist, hat er ja das Sorgerecht automatisch. Ein FZV ist auch nicht nötig, da er bereits in D. lebt, und eine AE hat. Das Sorgerecht würde er gerne ausüben, leider hindert ihn seine Frau daran. ( max. 1 * die Woche, für 20 Minuten, lässt sie zu ) Deshalb war er auch schon beim Jungendamt.


Er braucht einen Familienrechtsanwalt.

Gruß, ULF

Titel: Re: Wohnsitz und AE ?
Beitrag von Mustermann am 28.04.2009 um 11:39:01
Beide Eltern haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind und das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Die Probleme scheinen eben im Bereich des Familienrechts zu liegen. Schade, wenn sowas passiert, hoffentlich kann eine befriedigende Lösung bald gefunden werden.



Titel: Re: Botschaft fordert ein von der Polizei unterschriebenes Einladungsschreiben?!?
Beitrag von steini007 am 30.04.2009 um 20:07:54

Kitty schrieb am 30.04.2009 um 19:53:05:
Sie unterscheidet sich erheblich von der offiziellen im Internet und sieht eher "selbstgestrickt" aus.  

... wobei bei der "offiziellen" Checkliste oftmals der Zusatz steht, dass noch weitere Unterlagen gefordert werden können.

Somit gibt es immer ein open end.

Titel: Re: Brauche Expertenrat.....
Beitrag von jaki am 01.05.2009 um 01:10:54

tartufo schrieb am 28.04.2009 um 21:41:34:
Die hier bei der XXXXX-Versicherung abgeschlossene Reisekrankenversicherung wurde von der Botschaft nicht akzeptiert!


Habt ihr den 'Visitors-Tarif' (Tarifstufe-IN / 1 Euro pro Tag) der XXXXX gewählt? Der wurde bei uns akzeptiert. Natürlich könnte es sein, dass sich da in den letzten drei Monaten etwas geändert hat?

Titel: Re: Hochzeit in Deutschland mit Ecuadorianerin
Beitrag von steini007 am 01.05.2009 um 07:09:33

Daus schrieb am 30.04.2009 um 20:44:54:
Denke mal, Ecuador weicht nicht erheblich von Peru ab.

Unterschiedliche Länder zu vergleichen, auch wenn sie auf dem gleichen Kontinent sind, muss nicht immer zum gleichen Ergebnis führen. ;)



Titel: Re: Deutsch-Türke
Beitrag von Hardworker am 01.05.2009 um 23:11:26

scholl schrieb am 01.05.2009 um 18:10:44:
woher bekomme ich denn die Einbürgerungsurkunde oder eine Staatsangehörigkeitsurkunde.

und was ist mit meinem urlaub nächstes jahr wenn ich nach bulgarien urlaub machen will kann dich türkei mich von dort einfach weg holen.
muss ich mir bei der einreise in bulgarien sorgen machen.



gibts beim papierhändler an jeder ecke :D

ne scherz bei seite, woher du die Staatsangehörigkeitsurkunde bekommst weiß ich nicht (innenministerium??)
Die Einbürgerungsurkunde bekommst du beim Ausländeramt, nach der Einbürgerung.

Lustig finde ich auch §1 StAG "Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt" :)
Als wenn es nicht klar wäre....

§2 ist weg, was stand da früher???

Titel: Re: Franzose in D will Chinesische Freundin heiraten, bitte um Rat
Beitrag von Ulf am 02.05.2009 um 09:12:02
Moin,


schrieb am 29.04.2009 um 16:31:59:
Das war auch mein bisheriger Kenntnisstand. Woher kommt dann diese Fehlinformation der deutschen Vertretung ?


Etliche Behörden fordern mehr als nötig, zudem kennen sich etliche Sachbearbeiter kaum mit Freizügigkeitsrecht aus.

Gruß, ULF

Titel: Re: einreise usa
Beitrag von arfe am 04.05.2009 um 11:38:43
Hallo,

erstens sofort die Nummer bei Deinem Telekommunikationsbieter ändern. Dein Exmann wird bei einer Einreisesperre, egal, ob er die US-Amerikanerin geheiratet hat oder nicht, nicht einreisen dürfen.
Von daher solltest Du Dir da weniger Sorgen machen.

Titel: Re: Verlängerung Touristenvisum + Aufenthaltserlaubnis zweck Kindererziehung
Beitrag von steini007 am 06.05.2009 um 11:32:11

china schrieb am 05.05.2009 um 18:21:35:
Ferner wollen wir in 4 Jahren Nachwuchs haben.  

Sich jetzt darüber Gedanken zu machen, bringt wohl wenig. Evtl. hat sich die Gesetzeslage bis dahin wieder geändert.

Titel: Re: Verlängerung Touristenvisum + Aufenthaltserlaubnis zweck Kindererziehung
Beitrag von suiyuan am 06.05.2009 um 15:20:14
Hallo!

Wir stehen längerfristig auch vor der selben Frage... In unserem Fall gibts da nur eine Lösung: Keine Kinder.

Vielleicht in ein paar Jahren, wenn alles anders aussieht...

Gruß, sui

Titel: Re: familienzusammen f......
Beitrag von bajcetinko am 07.05.2009 um 16:18:28
ps:von wegen :Wenn Du nett und freundlich erklärst....

Titel: Re: familienzusammen f......
Beitrag von bajcetinko am 07.05.2009 um 23:28:51
ps:von wegen"Wenn Du nett und freundlich erklärst"....

Titel: Re: familienzusammen f......
Beitrag von bajcetinko am 08.05.2009 um 22:47:08
von wegen:Wenn Du nett und freundlich erklärst.....die reagieren auf nett und freundlich gar nicht!Hab unter anderem eine frage sehr stark vermisst:wie schaft man als frisch verheiratet 4 Monaten ohne frau zu leben?Wer trägt Konsequenzen wenn die liebe dadürch kaputt geht?Ich bin richtig sauer,und sag ganz ehrlich:das gesetzt ist geil,macht dem ausländer das leben schwer,macht liebe kaputt,entwickelt aggressivität und hat kein respect.
alle sagen es geht nicht,dann kamm einer der das nicht wusste und hats gemacht.
danke und aufwiedersehen. :'(

Titel: Re: Wie kann ich den Vater meines Kindes bei mir haben??
Beitrag von stefo am 10.05.2009 um 22:06:53

steini007 schrieb am 10.05.2009 um 20:27:04:
Wieso sollte er ein Visum mit seinem Kind beantragen?

Das Kind wird vermutlich in Deutschland geboren und braucht kein Visum.

Ich denke, er muss ein Visum zur FZF zum deutschen Kind beantragen.


Nun, wenn ich mich hier mal pedantisch geben darf: Rein grammatisch gesehen, wäre "Zusammenführung mit" tatsächlich richtig, und "Nachzug zum"...



Titel: Re: FZF zu Deutschem Kind
Beitrag von arfe am 12.05.2009 um 20:41:07
Kleine Anmerkung: Das Nittaya-Forum ist die ungeeignete Plattform solche Fakten zu diskutieren.  ;)

Titel: Re: Heirat trotz Ausweisung möglich?
Beitrag von steini007 am 16.05.2009 um 00:58:24
Keine Ahnung!

Kommt drauf an, wo du heiraten möchtest.
Vielleicht schreibst du etwas mehr zum Sachverhalt.

In Las Vegas und in Shanghai ist dies sicherlich möglich. ;)

Titel: Re: Trennung nach kurzem Zusammenleben (MA + D)
Beitrag von steini007 am 17.05.2009 um 00:50:23

Hans-Peter schrieb am 16.05.2009 um 14:21:09:
ein Jahr Ehe, wir kennen uns gut (logisch),  

... dann wäre ja eine Befragung auch kein Problem und abweichende Fragen dürfen sich in Grenzen halten.


Hans-Peter schrieb am 16.05.2009 um 14:21:09:
sie hat hier in vorbildlicherweise (konsequent ohne Ende...) den Integrationskurs gemacht

Das hat aber wenig Relevanz in Sachen "Scheinehe".


Titel: Re: Visum für Deutschland
Beitrag von arfe am 17.05.2009 um 22:59:47

Tippi schrieb am 17.05.2009 um 22:58:37:
@ arfe


Keine Sorge. Er ist bei mir auf Ignorieren. ;-)

Titel: Re: Ehegattennachzug-LU gesichert oder nicht?
Beitrag von steini007 am 18.05.2009 um 23:05:58

dk24 schrieb am 18.05.2009 um 23:01:53:
....Kann etwa meine frühere Herkunft ein Dorn im Auge sein?  

Folge einfach der Antwort # 3 und du wirst viele Infos hierzu bekommen. ;)

Titel: Re: Einbürgerung und Alterversorge
Beitrag von metti am 19.05.2009 um 10:07:16
?????

Titel: Re: FZF Visum für Mutter eines deutschen Kindes
Beitrag von sigi-n am 20.05.2009 um 19:43:28

schrieb am 20.05.2009 um 18:47:23:
Eigentlich hat die Botschaft Dir einen Weg genannt und genau das will sie. Mitspielen bringt mehr als Konfrontation



Einbeck schrieb am 20.05.2009 um 14:14:06:
Will man ein Visum, das Freundin und Kind zu einem kommen oder Recht haben wollen


Genau diese Einstellung hat es in den Jahren 33-45 ermöglicht das Millionen Menschen vernichtet wurden. Wir nennen uns Rechtsstaat und sind einer Diktatur der Verwaltungen hörig

Titel: Re: Wo ist der Vertrauensanwalt abgeblieben?
Beitrag von Richter am 19.05.2009 um 07:28:55
Das sind Fragen, die wahrscheinlich nur die Botschaft verbindlich beantworten kann  :-X

Gruß,
Richter

Titel: Re: Wo ist der Vertrauensanwalt abgeblieben?
Beitrag von steini007 am 19.05.2009 um 08:16:29

Purtzel schrieb am 18.05.2009 um 19:40:52:
Wie lange kann das dauern?

Das dürfte wohl auch daran liegen, wie ausgelastet der VA ist.

Dass er nun seine Arbeit aufgenommen hat, heißt nicht, dass er sich sofort ins Auto setzt und bei deinem Mann aufkreuzt. Im Vorfeld ist sicherlich noch einiges an Bürokram zu erledigen.

Nach vier Wochen schon ungeduldig zu werden, ist nicht notwendig.

Der VA wird deinen Mann schon nicht vergessen. ;)

Titel: Re: Wo ist der Vertrauensanwalt abgeblieben?
Beitrag von Purtzel am 19.05.2009 um 14:52:45
hallo steini,danke für die antwort.ich hab im anderen forum durchwegs was von 1-2 wochen gelesen,dashalb hab ich mal nachgefragt was Ihr so für erfahrungen gemacht habt.und überhaupt,wie der ganze prozess weitergeht...

Titel: Re: Legalisation nigerianischer Heiratsurkunde
Beitrag von steini007 am 21.05.2009 um 18:47:03

Purtzel schrieb am 21.05.2009 um 18:26:42:
Ich hoffe dann mal,dass das Papier was die Dt botschaft rantackert ausreichend ist,um die Ehe hier eintragen lassen zu können

Wenn der SB der englischen Sprache nicht genügend mächtig ist, wird sicherlich noch eine Übersetzung verlangt, die von einem vereidigten Übersetzer durchgeführt werden muss.

Titel: Re: Legalisation nigerianischer Heiratsurkunde
Beitrag von Purtzel am 21.05.2009 um 22:01:56
Ja,ganauso läuft das.der anwalt war heute da,nachdem wir schon fast eine vermisstenanzeige augeben wollten... :gruebeln

Titel: Re: Legalisation nigerianischer Heiratsurkunde
Beitrag von steini007 am 21.05.2009 um 22:42:09

Purtzel schrieb am 21.05.2009 um 18:57:26:
Die Übersetzung hab ich schon machen lassen,weil ich eben dachte,ich kann die Ehe vorher hier eintragen lassen.

Die nützt dir nur dann etwas, wenn sie in Deutschland von einem vereidigten Übersetzer gemacht wurde.

Titel: Re: Umverteilung bei Duldung
Beitrag von aminschen am 23.05.2009 um 11:55:56
hallo Schweitzer würde mich über deine Meinung freuen

Titel: Re: NE bzw. EB für Neu-EU'ler mit deutschem bzw. nicht deutschem Kind
Beitrag von aminschen am 23.05.2009 um 11:52:38
hast du dir meine Fall angeschaut?

Titel: Re: Noch mal FZF: welches Formular? Stiefsohn?
Beitrag von Melek87 am 23.05.2009 um 18:06:00
Hallo Dilara,
erst mal herzlichen Glückwunsch, schön das dein Mann sein Visum bekommen hat!
hab da mal eine frage...
also wir stecken momentan in einer ähnlichen Lage nur das ich ganz deutsch bin und ich schwanger bin...
welches Formular habt ihr nun benutzt? auf der Homepage steht nichts zur FZF zum deutschen Kind. Wir wollen jetzt versuchen schon vor der Geburt des Kindes ihn nach Deutschland zu bekommen! da er bis zur Geburt eh nicht den Kurs und Test schaffen würde! das Kind wird im Oktober geboren... wir wollten ja erst ein normales Besuchervisa beantragen doch man sagte mir das wir keine Chance auf das Visa hatten!
hoffe du kannst mir helfen! ::)

Liebe grüße Melek87

Titel: Re: Hilfe bitte
Beitrag von casawi am 24.05.2009 um 12:20:17
hier ist der visumantrag  D/E/F/I

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Download/AufenthaltDt.pdf



Titel: Kann denn wirklich keiner mehr weiterhelfen?
Beitrag von Gundekar am 24.05.2009 um 22:49:34
:-[

Titel: Re: FZF in Elternzeit, geht es so?
Beitrag von Purtzel am 25.05.2009 um 15:40:06

pamilia schrieb am 24.05.2009 um 21:14:53:
Ich werde ab 01.Jun wieder arbeiten,also Lebensunterhalt  wird auch gesichert, mit Heiraten haben wir fest Termin am 22.Jun(hoffentlich die Scheidung ist dann fertig!)
wie gesagt
Habe ich auch verstanden, c´est la vie!

Wie geht das denn?wie konntest Du,verheiratet,ohne Scheidungsurteil in der Hand,das Aufgebot bestellen,für den 22.Juni???????

Titel: Re: FZF in Elternzeit, geht es so?
Beitrag von reinhard am 25.05.2009 um 18:52:52
"ein Aufgebot bestellen" war im vorigen Jahrhundert vorgeschrieben. Heute lässt man sich einen Termin geben.

Ich glaube, das kann "pamilia" alles, danach hat sie ja auch nicht gefragt.

Titel: Re: Hallo Mondlaus (wg. Ausländerbehörde Berlin)
Beitrag von mondlaus am 25.05.2009 um 22:31:59
Du hast Post...


... was hier natürlich niemanden von der Beantwortung der Fragen abhalten sollte.   ;)

Titel: Re: Hallo Mondlaus (wg. Ausländerbehörde Berlin)
Beitrag von casawi am 25.05.2009 um 22:43:24
um Dich ein bisschen zu trösten , ich warte auch auf einen Brief von der berliner ABH.
Der Antrag wurde anfag April in Rabat abgegeben,sie müssen viel zu tun haben ,deswegen hab ein bisschen Geduld.

Titel: Re: Alles verloren?
Beitrag von maki am 27.05.2009 um 16:21:55

Brumado schrieb am 27.05.2009 um 16:14:49:
daran habe ich schon gedacht, und wenn es keinen legalen Ausweg mehr gibt, bleibt mir wohl nichts anderes übrig.

Das ist natürlich vollkommen legal, andere Tipps wirst du hier nicht bekommen ;)

Titel: Re: Nach Stellungnahme der ABH bei Ehegattennachzug
Beitrag von cam22062007 am 27.05.2009 um 21:12:38
@ mojo
Kommt deine Frau aus Vietnam?

Titel: Re: Löschung Schengen-Sperre
Beitrag von Nina84 am 28.05.2009 um 23:22:23
Gibt es schon was neuses bei dir??Habe da nämlich genau den selben Fall!! :)

Titel: Re: Aufhebung Einreisesperre w/FZF
Beitrag von Nina84 am 28.05.2009 um 23:16:03
Da es hier nicht weiter ging...dar fich fragen wie die Sache ausgegangen ist??ich habe da nämlich ein ähnliches Problem.Meine Sachbearbeiterin hat am Montag zu mir gesagt das Sie die Löschung der Einreisesperre nach Italien beantragen wird...mein Mann hat nämlich auch ein Einreiseverbot nach Italien  :)

Titel: Re: Abschiebung wegen exmatrikulation
Beitrag von Lamour13 am 29.05.2009 um 16:48:41
Hab dir eine PN geschickt!

Titel: Re: hi an alle
Beitrag von Tobias13 am 30.05.2009 um 18:08:25
mhh also ich habe gesehen.das man 5 beiträge verfassen muss um privatmacjrichten zu versenden...mit deinem einverständnis nutze ich deine begrüßung und bringe noch 2 beiträge.danke

Titel: Re: hi an alle
Beitrag von Tobias13 am 30.05.2009 um 18:08:59
und noch einen dann müsset ich denk ich mal 5 habne(fals ich das dann auch richtig verstanden habe^^)

Titel: Re: § 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft
Beitrag von sigi-n am 31.05.2009 um 19:53:47

lubaantun schrieb am 31.05.2009 um 18:17:23:
Hier würde ich alle Probleme ohne Umwege mitbekommen und könnte sie schnell klären.


Hallo
genau das ist der Grund für die Forderung nach A1. Schutz der Frauen vor Kindehe und Bevormundungen aller Art. Die Entscheidung war ja wohl im Heimatland (muttersprache) deiner Frau zu fällen, selbst dafür scheinst du deine Frau ja nicht für kompetent zu halten.
Das würde heissen, würde dein wunsch erfüllt, sie wäre dir auf gedeih und Verderb ausgeliefert.

PS. Was ist mit deinem Profil? ist es nun deine Ehefrau oder Bekannte, weil dann sind die Probleme noch anders

Titel: Re: versicherung fuer einreise?
Beitrag von Linda.1001 am 01.06.2009 um 20:54:12
ich kann dir ein paar günstige incoming versicherungen per PN empfehlen wenn dir keine bekannt sind.
:)
Lg

Titel: Re: Abchiebung und Ehe
Beitrag von Eduard am 02.06.2009 um 10:12:44

reinhard schrieb am 01.06.2009 um 22:47:03:
EU-Bürger kann man sehr wohl abschieben.  


Übrigens ist die Schweiz nicht EU-Mitglied, also ist die Frau auch keine EU-Bürgerin.

Allerdings gehört die Schweiz seit kurzem zum Schengenraum. Wie würde eine Ausweisung (das ist der korrekte Begriff; eine Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung einer Ausweisung, so weit wird es hoffentlich nicht kommen) in so einem Fall eigentlich funktionieren? De facto kann man ja nicht verhindern, dass die Frau sofort wieder nach D einreist und weiterhin bei ihrem Ehemann lebt.

Titel: Re: Abchiebung und Ehe
Beitrag von maki am 02.06.2009 um 10:18:30

Eduard schrieb am 02.06.2009 um 10:12:44:
Allerdings gehört die Schweiz seit kurzem zum Schengenraum. Wie würde eine Ausweisung in so einem Fall eigentlich funktionieren? De facto kann man ja nicht verhindern, dass die Frau sofort wieder nach D einreist und weiterhin bei ihrem Ehemann lebt.  

Wieso denn nicht?

Was mit Leuten passiert die sich unerlaubt in D aufhalten sollte sich doch mittlerweile rumgesprochen haben.

Titel: Re: Abchiebung und Ehe
Beitrag von Eduard am 02.06.2009 um 10:27:17

maki schrieb am 02.06.2009 um 10:18:30:
Was mit Leuten passiert die sich unerlaubt in D aufhalten sollte sich doch mittlerweile rumgesprochen haben.


Naja. Was man kennt ist die Abschiebehaft mit anschliessender Abschiebung in das Heimatland. Aber hier - sobald die Frau in der Schweiz ist, setzt sie sich wieder in den nächsten Zug Richtung Deutschland ...


Titel: Re: Abchiebung und Ehe
Beitrag von maki am 02.06.2009 um 10:47:42

Eduard schrieb am 02.06.2009 um 10:27:17:
Naja. Was man kennt ist die Abschiebehaft mit anschliessender Abschiebung in das Heimatland. Aber hier - sobald die Frau in der Schweiz ist, setzt sie sich wieder in den nächsten Zug Richtung Deutschland ...

Eduard, ich verstehe deine Frage ehrlich gesagt nicht ganz und glaube dass das jetzt wieder off-topic wird... was du beschreibst trifft prinzipiell auch auf ausgewiesene EU Bürger zu, aber illegaler Aufenthalt ist nunmal illegaler Aufenthalt.

Titel: Re: Abchiebung und Ehe
Beitrag von Eduard am 02.06.2009 um 12:26:10

maki schrieb am 02.06.2009 um 10:47:42:
Eduard, ich verstehe deine Frage ehrlich gesagt nicht ganz


Sorry. Mich hätte einfach interessiert, von den Experten zu hören, wie das in der Praxis läuft, wenn ein Bürger eines Schengenstaats ausgewiesen wird.  Wie wird verhindert, dass er nach jeder Ausweisung/Abschiebung problemlos wieder einreist? Einfach durch die Strafandrohung im Falle der (nicht sehr wahrscheinlichen) Entdeckung?


maki schrieb am 02.06.2009 um 10:47:42:
was du beschreibst trifft prinzipiell auch auf ausgewiesene EU Bürger zu

Nein. Briten z.B. müssen, wenn sie von ihrer Heimat aus nach D einreisen wollen, durch die Grenzkontrollen.

Titel: Re: Daueraufenthalt-EG in Muenchen: 60 Rentenversicherungsbeitraege werden verlangt
Beitrag von bch82 am 03.06.2009 um 16:16:56

ra-ra-avis schrieb am 25.05.2009 um 23:33:40:
noch eine Frage: im § 9 Abs. 2 Nr. 3 steht "[...]

berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet[...], werden dementsprechend auch Studienzeiten oder geringfuegige Beschaeftigung angerechnet?

Interessante Frage - hast du in der Zwischenzeit vielleicht schon im KVR nachgefragt?

Gruß,
bch82

Titel: Re: was kommt nach erfolgreicher FZF
Beitrag von Purtzel am 03.06.2009 um 20:29:44

Asta schrieb am 03.06.2009 um 20:02:39:
Guten Abend ein weiteres Mal  ;) ,

vielen Dank für das Interesse an meinem Posting.

Ich habe mich heute Nachmittag nochmals mit jemandem unterhalten was die standesamtsrechtliche Prüfung anbelangt.

Möglicherweise wird es so aussehen das das Standesamt über die RK Nr. (= AZ i.S. FZF-Verfahren) den Prüfbericht der Deutschen Botschaft in Nigeria anfordert , dem sie dann die erforderlichen Informationen entnehmen werden. Also was genau und wie geprüft wurde.
Da bin ich der Meinung, für den Fall das es so kommen wird, das die ganze Sache (mit der Nachprüfung) ziemlich schnell gehen könnte.

@ fons:
Habe ich dich richtig verstanden? Wir gehen also einfach zur Meldebehörde (mit dem Pass) und melden meinen Mann bei mir zu Hause an?
Wenn ich nochmal etwas fragen darf? Wie sieht das denn nun mit der Krankenkasse aus?
Kann ich ihn dort wirklich erst familienmitversichern wenn die Ehe hier in Deutschland nachbeurkundet wurde?

Vielen lieben Dank nochmals für die Antworten

Asta


Na,das hört sich doch gut an. :blümle Andrea

Titel: Re: FZF mit anderen Namen
Beitrag von casawi am 04.06.2009 um 17:09:36

Demulgator schrieb am 04.06.2009 um 16:47:32:
ich war bei dem Antrag des Besuchsvisum dabei und nein sie musste keine Fingerabdrücke hinterlassen.

aber vergiss nicht dass,auf dem Antrag ihr Foto war, am besten durch dritte Person Infos bei der Botschaft holen.

Titel: Re: Hochzeit mit Brasilianerin
Beitrag von Stefan63482 am 08.06.2009 um 15:05:50
@Canuta

natürlich hast Du vielleicht in manchen Fällen Recht mit dem Amtsmissbrauch. Jedoch braucht man dafür einen langem Atem, viel Geld und einen guten Rechtsanwalt. Wer das nicht hat muss einfach den Mund halten. Man kann natürlich auch Dienstaufsichtsbeschwerden schreiben, aber ob das was bringt wage ich zu bezweifeln, wenn ein Beamter zu viele von denen gesammelt hat wird er einfach versetzt und das Problem ist gelöst. So wird der Bürger leider permanent in seinen Freiheiten eingeengt. Leider werden die Leute die Regelungen missbrauchen immer gerne als Rechtfertigung für solche restriktiven Massnahmen wie die von Dir geschilderte benutzt. Das verurteile ich auch aber erwarte keine Toleranz von Leuten die noch nicht mal wissen wie dieses Wort geschrieben wird.

Stefan :)

Titel: Re: Fragen zum FZF
Beitrag von bigo1977 am 08.06.2009 um 23:29:01

e-ngel schrieb am 08.06.2009 um 15:57:58:
Hallo ,

wie ihr wisst habe ich ja im Dezember in Algerien geheiratet.
Mein mann musste den Deutschtest wieder auf der Goeteschule wiederholen weil er ihn auf eine anderen Sprachschule gemacht hat.
Diesen hat er auch wieder bestanden.
Einen Monat später(12.05.09)  war dann endlich der Termin für das Famileinzusamungsfürhungsvisa.
Alle unterlagen waren ok und wurden Online und Brieflich nach Deutschland übersand.

Jetzt kommt das Problem und meine Frage:

am 17.05 ging der antrag online bei der Ausländerbehörde ein.
aber der antrag ist schrieftlich angeblich noch nicht da. obwohl das konsulat sagt die papiere befinden sich mittlerweile in deutschland.

Hat den jemand auch solche erfahrungen gemacht ?
wo könnten den die Papiere sein ?
bzw. wie lange dauert das bis die hier ankommen ?



hallo e-ngel
ich komme auch aus Algerien und bin grade bei Familienzusammenführung kannst mein beitrage lesen, da gebt es was zum lesen.
bei der Sache ich kann  dir ein Rat geben musst ihr warten  mehr nicht .bald wird alles gut .  

Titel: Re: Vertrauensanwaltliche Überprüfung überstanden und nun?????
Beitrag von Chaima am 09.06.2009 um 20:20:41
Wegen so einen Stress habe ich garnicht erst in D geheiratet sondern gleich im Land meines Mannes.

lg

Titel: Re: Hallo Mondlaus (wg. Ausländerbehörde Berlin)
Beitrag von fisch32 am 10.06.2009 um 12:53:56
hallo mondlaus,
bei mir ist es so das ich auf das visum zum ehegatten warte auch hier berlin, welche stelle in berlin der abh bist du denn?
ich warte auch seit knapp zweich wochen auf antwort über unseren anwalt ob sie as gehört haben von der abh.

mich macht die warterei auch wahnsinnig , aber da müssen mein und ich jetzt durch.


lg birgit

Titel: Re: Bigamie durch unbekannte Vorheirat
Beitrag von kelandwen am 10.06.2009 um 18:53:50
Ich kann Hge nur zustimmen.

Wegen solchen Sachen wurde die Dokumentenprüfung eingeführt. Es ist ziemlich unglaubwürdig, das deine Frau von all dem nicht gewußt  haben soll, zumal auf den Philippinen, sehr viel geredet wird.

Ich weiß es, ich bin selbst einer.

Ja, Annulierung geht, dauert lange, kostet Geld an die Nieren.






Titel: Re: Bigamie durch unbekannte Vorheirat
Beitrag von kelandwen am 10.06.2009 um 18:59:19

kiko2403 schrieb am 10.06.2009 um 09:56:19:
.
Das ist durchaus möglich in den Philippinen


Wie soll das bitte gehen????!

Titel: Re: Unterhaltsvorschuss evtl. nachher Probleme bei FZF
Beitrag von bebegim am 16.06.2009 um 19:28:10
also ich werde dies nicht beantragen.
weil wenn der vater nach deutschland kommt.
den ich möchte nicht, das er schon schulden hat, wenn er nach deutschland kommt.

Titel: Re: Brauche Hilfe !
Beitrag von maki am 17.06.2009 um 09:27:00
Es gibt keine Fachanwälte für Ausländerrecht, wenn sich ein "Anwalt" so bezeichnet gleich das Weite suchen ;)

Titel: Re: Finanzielle Hilfe für alleinerziehende Ausländerin möglich?
Beitrag von maki am 19.06.2009 um 15:51:03

milka1264 schrieb am 19.06.2009 um 15:43:11:
Nun setzt sie ihr Mann aber unter Druck, indem er sagt er würde ihr das Kind wegnehmen, wenn sie sich trennt. Er hat angekündigt, dass er notfalls absurde Lügen verbreiten wird, damit er das Sorgerecht bekommt. Er als Deutscher habe eine Rechtschutzversicherung, die er dafür nutzen wird, um sie zu verklagen - was sie ja nicht könne. Ferner sagt er, sie könne ohne ihn sowieso nichts machen, weil sie als Ausländerin keinen Anspruch auf Wohngeld, Elterngeld oder sonstige staatliche Unterstützung habe.

Alles Quatsch, ansonsten schliesse ich mich jetflyers Post an.

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von wendy am 20.06.2009 um 01:23:03

Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 13:49:02:
Ihr Diplom hat sie in:

Computer-Based Accountancy


Mal eine blöde Frage: Sie hat diesen Abschluss, aber keinen Computer??? :-?

Titel: Re: Übersicht des Forums
Beitrag von Budweiser am 22.06.2009 um 09:18:53
Wenn ich die ganzen Probleme hier lese weiss ich warum ich mich für einen Mac entschieden habe.
Der funktioniert einfach.

Titel: Re: 60 Euro für Besuchsvisa
Beitrag von hge2001 am 22.06.2009 um 21:53:11

Daddy schrieb am 22.06.2009 um 20:34:59:
Ergo... Antrag gestellt = Gebühr berappen... Gebühr, sofern der Antrag nicht aus den Gründen des Abs. 3 abgelehnt oder zurückgenommen wurde, verbleibt bei der Behörde.


Das wurde 2005 (oder 2007) geändert.

Bis dahin wurden die Gebühren bei Ablehnung zurückerstattet.

HGE

Titel: Re: job weg, id-card weg, s.o.f.a. weg, was nun?
Beitrag von steini007 am 23.06.2009 um 07:31:01

Lotte2009 schrieb am 23.06.2009 um 06:46:53:
aber dann wäre es doch vollkommen egal ob er jetzt ausreist z.bsp. nach UK oder aber erst in 80 Tagen dann wäre es in jedem Fall in die USA...  Was hätte diese Strafanzeige denn für Auswirkungen?

Je geringer das angezeigte Delikt, desto größer die Wahrscheinlichkeit der Einstellung bzw. desto geringer das Strafmaß.

Titel: Re: Quotenregelung ?
Beitrag von Saxonicus am 24.06.2009 um 01:09:25

schrieb am 23.06.2009 um 14:54:50:
Naja eher Nachweis der Bonität anhand entsprechender
Unterlagen als der reine "Ruf".

Da hast Du recht.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Saxonicus am 24.06.2009 um 18:38:48

missabel schrieb am 23.06.2009 um 16:58:44:
Der Mitarbeiter in der Botschaft fragte meinen Mann ob er vorhabe für immer dort zu bleiben,oder nur auf Urlaub.Da antwortete mein Mann,auf Urlaub.



missabel schrieb am 24.06.2009 um 17:34:42:
Mein Mann hat keine falschen Angaben gemacht ,er ist dafür alles legal zu erledigen.Ich wollte eigentlich nur wissen,ob es Möglichkeiten gibt,mein Mann eventuell hier zu behalten.

Also ich glaube da doch einen gewissen Widerspruch zu erkennen.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von steini007 am 24.06.2009 um 21:14:04

Mikael321 schrieb am 24.06.2009 um 21:05:42:
Wird der Antrag abgelehnt, bekommt dein Mann ausreichend Zeit, Deutrschland zu verlassen. ( Meist 4 Wochen )

Bei einem 14tägigen Besuchsaufenthalt halte die von dir genannten vier Wochen zu optimistisch.

Meine Frau war drei Monate in Deutschland und die ABH war der Meinung, dass eine Woche genügend Zeit, Deutschland zu verlassen.

Titel: Re: Brauchen nochmal Hilfe wegen Visum
Beitrag von Chaima am 25.06.2009 um 19:46:11
Salam, ja es sieht dann so aus das das Visum abgelehnt wird. Denn eine negative Entscheidung ist nix gutes. Bei uns hat es sechs Monate nach Antragstellung gedauert eine Befragung gemacht und nach der Befragung drei Wochen später war er hier gewesen.

Wassalam

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von sabi am 28.06.2009 um 10:16:40
Was mir nicht in Kopf geht.... :-/ :-/ :-/

Ich selbst habe am 30.05. in ISLAMABAD Pakistan
als Deutsche meinen Pakistani geheiratet...

dann sind wir zur Deutschen Botschaft Islamabad,
ich wollte ihn natürlich ( hahaha ) auch gleich mitnehmen...


ABER

Für Pakistanies gelten Gesetze.
Man teilte mir mit, das ER zuerst den A1 Abschluss beim Goethe Institut braucht,
dann,
mit allen Papieren von uns beiden zur Botschaft kommen muss,
um einen Antrag auf FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG zu stellen...


warum hat man hier in Abu Dhabi 2 Wochen gegeben und für was? :o ::) ::) :-/



Titel: Begrüßung
Beitrag von krebs64 am 28.06.2009 um 16:16:04
Erstmal danke für die Begrüßung,bin neu hier und muss mich noch zurechtfinden.

Titel: Re: Arbeitsarlaubnis für polnische Bürgerin in Deutschland lebend seit 7 Jahren
Beitrag von C_Devil am 27.06.2009 um 22:23:34
Da wir uns der bereits gewohnten Diskussion nähern, steige ich hier aus.

C_Devil :hat:

Titel: Re: Familienzusammenführung während der Schwangerschaft!?
Beitrag von Pebbles am 29.06.2009 um 18:58:30
Hallo Melek,
ich habe mal eine Verständnisfrage...

Warum macht ihr nicht die "normale" FZF zu dir, wenn ihr sowieso schon verheiratet seid?

Wollt ihr in der Türkei leben, oder scheitert es am A1?

Das sollte ja ggfs. hinzubekommen sein dass er auch noch vor der Geburt in D sein kann...?

Titel: Re: Kriterien Ausschluss Scheinehe - Tattoo?
Beitrag von Richter am 03.07.2009 um 07:31:02

Matt schrieb am 02.07.2009 um 22:54:40:
seine Unterschrift auf den Steiß tätowieren lassen ... daher interessiert mich mal, ob ein so persönliches Tattoo dazu beiträgt, mögliche Scheinehe-Unterstellungen auszuräumen.

Soweit das Ganze mit Apostille/Legalisation versehen ist... ;)

Sry, aber bei der Frage kann ich nicht ernst bleiben! :-[

Titel: Re: FZF
Beitrag von Chaima am 06.07.2009 um 22:27:32
Salam, bei mir hat es sechs Monate gedauert es ist immer unterschiedlich. Und jetzt wo noch Ferien sind dauert es doch etwas länger,zumal es nicht der einzige Antrag ist der bearbeitet werden muss.

Wassalam

Titel: Re: Mein Mann hat mein Pass und setze fest im Ausland
Beitrag von Chaima am 06.07.2009 um 22:36:49
Wenn der Ehemann sich trennt und es der ALB mitteilt dann kommt sie erst mal nicht nach Deutschland. Sicherlich ihr kind bekommt die Deutsche Staatsbürgerschaft aber ohne Zustimmung des Vaters darf es nicht ausreisen. Somit denke ich hat sie keine Chance wieder nach Deutschland zu kommen.

Titel: Re: Kann die Behörde einem den DEUTSCHEN PASS entziehen???
Beitrag von seci am 07.07.2009 um 19:32:14

Zitat:
Wenn du fünf Monate dort ohne Visum sein darfst, dann kannst du die Rechtsquelle erwähnen. Sonst könnte es dazu kommen, dass du eine Urkunde/Bestätigung von den dortigen Behörden bräuchtest, dass du die bosnische Staatsangehörigkeit nicht (wieder-)erworben hast


ich denke dass, das nicht relevant ist , das sollte Sache von Bostien sein.

wenn ein Ausländer in Bostian, Maroko etc illegal 6 Monate lebt, verliert doch nicht seine Nationalität oder ?

Titel: Re: Verlängerung AE §18
Beitrag von Mirror am 08.07.2009 um 16:40:52
Hallo!  :)

bei mir war genauso (1+2 jahren) und nach drei Jahren steht bei mir immer noch Beschäftigung bei der Firma XXX. Komisch eigentlich.

Die Antworten würde mich auch interessieren!

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde weg,was nun?
Beitrag von ryka am 09.07.2009 um 20:51:43
Hallo,

der Rat meiner Gemeinde war: "Nicht mehr umziehen und wir werden Dich nicht fragen!"

Daran halte ich mich jetzt erst mal und bleibe hier.

Gruss
Ryka
:#s22:

Titel: Re: anrechnenbare zeiten für erlangung einer NE
Beitrag von benjo am 11.07.2009 um 14:46:28
ok...ich werde es vergessen....besser ist es neue Aus. reinlassen die überhauptnichts können und werden besser dargestellt als z.B ich. hier meine ich die simulanten wie Asylsuchende und Scheinehen naaaa egal die Gerechigkeit wird iergendwann wieder kommen....Schöne Grüsse an Alle

Titel: Re: ALG nach Auslandsaufenthalt?
Beitrag von steini007 am 12.07.2009 um 15:57:05
@ annabell1 & blank69

Es wäre besser, ihr beide macht einen eigenen Thread auf, da die Sachverhalte mit dem des TS anders sind und eine Antwort mehr Verwirrung als Aufklärung in diesen Thread bringt. ;)

Titel: Re: Möchte Freiwillig Ausreisen werde aber per Haftbefehl gesucht .....
Beitrag von tapir am 14.07.2009 um 22:07:59
Und, wenn Du hingehst und nicht vorher 100% sicher bist, dass sie Dich nicht verhaften, dann solltest Du wohl ne kleine Tasche mitnehmen (Garnitur Unterwäsche, Zahnpasta, Rasierzeug, Medikamente, so Sachen...).

Titel: Re: Freiwillige Ausreise noch möglich?
Beitrag von Emeka am 14.07.2009 um 22:56:36
Die Einreisesperre beträgt nach Auskunft meines Anwalts zwei Jahre, lange Zeit. :-[ :-[ :-[ :-[ :-[

Titel: Re: Befragung zum Verdacht auf Scheinehe?
Beitrag von mojo am 15.07.2009 um 21:07:17
wo ist der Unterschied zwischen der 2. und 3. Antwort?

Titel: Re: Einreisevisum für Mann abgelehnt
Beitrag von gonba am 16.07.2009 um 03:03:31
:o

Titel: Re: Mehrstaatigkeit aufgrund §12 Abs. 1, StAG (D/Serbien)
Beitrag von Dani1987 am 17.07.2009 um 19:28:08
Nochmal zum Thema Mehrstaatigkeit: schade, dass es da so stringente Regelungen gibt und jungen, engagierten Leuten so einige Steine in den Weg gelegt werden...
Aber gut, was sollen wir machen.
Schönen Tag noch!

Titel: Re: FZF
Beitrag von Tinkerbell am 08.07.2009 um 02:49:55
Hallo Hichams Frau,Ich erlebe jetzt auch die Situation wie dein Mann Hicham und zwar habe ich mein Visum zu FZF am 17/06/2009 beantragt und noch ungeduldig auf die Antwort warte.Wenn ich was neues habe kann ich mich hier melden und ich hoffe du auch damit wir es in Klare bekommen können

Titel: Re: Befragung
Beitrag von Tinkerbell am 20.07.2009 um 22:58:00
Salam Bigo1977  ich erlebe jetzt auch deine Situation denn mir wurde vor einer Woche mitteilet und zwar von der D Botschaft dass ich da eine Befragung führen muss. imgegenteil hat meine Frau bis jetzt noch keine Einladung von ihrer zustândigen ABH bekommen was mich jetzt total nervt zumal ich nicht weiss warum es so aussieht wenn ich bei anderen immer gelesen habe dass es eine gleichzeitige Befragung gibt..Ich hoffe dass es ein Vorteil ist damit es bei uns problemlos klappt...Viel Glück

Titel: Re: Befragung
Beitrag von Tinkerbell am 21.07.2009 um 01:55:46
Salam
Ich erlebe deine Situation Bigo und es nervt auch aber wir warten ab was uns noch kommt...Viel Glück

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte - abgelehnt
Beitrag von Mirror am 28.07.2009 um 11:12:28
Hallo Neanderthal,

vielen Dank für die wertvolle Information. Jetzt weiss ich ungefähr, wie ich mein Schreiben an ABH formulieren muss.  :P

Alles Gute!

Titel: Re: Grenzkontrolle und rechte
Beitrag von arfe am 02.08.2009 um 18:48:10

M.Karsten schrieb am 02.08.2009 um 18:11:37:
Da ich aber mit ihr nur den Urlaub verbringenmöchte und nichts weiter, habe ich ihr eine falsche Identität (einen falschen Namen usw.) gesagt.Wie kann ich verhindern, daß sie bei einer Grenzkontrolle mitbekommt, wie ich heiße usw.


Frag doch mal bei der britischen Queen und beim MI-5 an, ob sie Dir eine vorläufige Identität geben.  ;D

Titel: Re: Ich brauch dringend Hilfe. Visum meines Verlobten wurde abgelehnt
Beitrag von Mikael321 am 02.08.2009 um 19:27:20

schrieb am 02.08.2009 um 13:57:13:
Und in einigen Ländern (vorallem in islamischen Ländern) ist es wohl sehr außergewöhnlich, dass die Verlobte älter ist als der Verlobte.
In der Regel schon. Aber wenn es Vorteile  bringt, wenn eine ältere Frau geheiratet wird, ( zb. Macht / Geld ) ist es auch dort toleriert .

Michael



Titel: Re: Auslandssozialhilfe?
Beitrag von sigi-n am 03.08.2009 um 16:50:51
Na Bravo
wenn das im Umkehrschluss auf D umgelegt wird hat jeder Knacki Anspruch auf Hartz IV, auch hier gibt es Verkaufsstellen in den JVA und das monatliche Taschengeld der Inhaftierten liegt unter dem Mindestsatz und wo ist der ausländerrechtliche Bezug?

Titel: Re: Geheiratet in China und nun?
Beitrag von abourreem am 04.08.2009 um 16:20:24
Hab deine Geschichte von Anfang an verfolgt. Druck dir die Daumen! Warte nämlich auch auf meine Frau aus Guangzhou. Bin jetzt für 6 Monaten in der Probezeit meines Arbeitsverhältnis und mal schauen, was die AB sagt!

Abourreem

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von tapir am 04.08.2009 um 20:39:08

Richter schrieb am 04.08.2009 um 17:27:27:
Oder habe ich jetzt ein dickes Brett vor dem Kopf? 

Nö, hast Du nicht. Ist genau so wie Du schreibst. Anscheinend gibt es aber Standesämter, die meinen, alles was irgendwie mit Ausland zu tun hat, könnten sie nicht ohne das OLG oder ihre Aufsichtsbehörde machen.

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von Blaise am 04.08.2009 um 21:58:02

tapir schrieb am 04.08.2009 um 20:39:08:
Anscheinend gibt es aber Standesämter, die meinen, alles was irgendwie mit Ausland zu tun hat, könnten sie nicht ohne das OLG oder ihre Aufsichtsbehörde machen. 


Ach nein ... so doof ist doch kein Standesbeamter!

Titel: Re: Darf man in die EU mit dt. Aufenthaltstitel reisen?
Beitrag von janetm am 05.08.2009 um 22:55:56

Mutly schrieb am 05.08.2009 um 21:54:07:
Großbritannien, Irland, Rumänien und Bulgarien sind EU-Mitglieder, gehören aber nicht zum Schengenraum. 


Zypern ist auch noch kein Schengenraum, hat aber schon den Euro :)

Titel: Re: Visum auf Visum ?
Beitrag von Bellabianca1978 am 06.08.2009 um 11:17:32
:o

Titel: Re: Aushändigung der Urkunde
Beitrag von Ulf am 06.08.2009 um 17:16:54

Odysseus schrieb am 04.08.2009 um 07:12:21:
Damit die EBH sieht, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die EB weiterhin vorliegen.


dann bringst Du halt nochmal den Nachweis darüber mit, ggf. einen aktuellen Kontoauszug mit dem Zahlungseingang.


Beim Verschicken der Anforderung der Lohnabrechnung hat sich die ABH keine Gedanken über etwas anders gelagerte Fälle gemacht.

Gruß, ULF

Titel: Re: Klage gegen Auswärtiges Amt bei Verwaltungsgericht?
Beitrag von schnucki am 07.08.2009 um 22:41:27
Romich....ich habe das alles durch gemacht,mit dem Gericht in Berlin.

Und wir haben gewonnen.............
:)

Das Recht war auf unserer Seite.
Wenn du Fragen hast,gerne per pn.

Titel: Re: FZF zum deutschen Kind - Sprachkenntnisse
Beitrag von Ruuk am 09.08.2009 um 19:04:58

reinhard schrieb am 09.08.2009 um 18:10:35:
Jetzt geht es weiter wie bei allen anderen:

1) Die Botschaft sammelt diesen und weitere Anträge mit allen Unterlagen, packt das irgendwann in einen großen Sack und schickt diesen per Kurier an das Außenministerium in Berlin.

2) Das Außenministerium schickt alle Unterlagen, die mit Visum / Einwanderung zu tun haben, weiter an das Bundesverwaltungsamt in Köln.

3) Das Bundesverwaltungsamt sortiert alles, guckt es schon mal durch und verteilt es dann bundesweit auf die zuständigen Behörden, also diesen Visumantrag an die Ausländerbehörde bei Dir.

4) (inzwischen ist der August vorbei:) Die Ausländerbehörde schreibt Dich an und fragt Dich, ob Du diesen Vater hier haben willst. Falls noch andere Fragen offen sind oder Unterlagen fehlen, erfährst Du es jetzt.

5) Du regelst alles so schnell wie möglich.

6) Dann geht alles diesen Weg zurück und kommt irgendwann in der Dom. Republik an. Wenn alles positiv ist, bekommt er dann bescheid und holt sich das Visum ab. Dieses gilt dann für 90 Tage, aber nur für Deutschland.

7) Er kommt her und beantragt sofort, nachdem er sich angemeldet hat, eine Aufenthaltserlaubnis.

8) Die ABH gibt ihm die Aufenthaltserlaubnis. Kostenlos dazu bekommt er eine Arbeitserlaubnis (kann dann auch ALG II beziehen) und einen "Gutschein" für die Teilnahme am Integrationskurs: 600 Stunden Deutschunterricht mit B1-Prüfung, danach 45 Stunden Orientierungsunterricht mit Prüfung. Falls Du gut verdienst, bezahlt Ihr pro Stunde 1 Euro, wenn nicht, bezahlt das BAMF den gesamten Kurs.

Soweit alles klar?




Super erklärt,muss ich erwähnen!!!
Danke!

Titel: Re: Visumbefreites Einreisen - Frage
Beitrag von Saxonicus am 14.08.2009 um 21:59:37

banana_joe schrieb am 14.08.2009 um 21:27:25:
Ich habe ein paar Fragen zum visabefreiten Einreisen! Habe konkret über das Thema nichts finden können hier im Forum! Falls ich den Thread übersehen haben sollte, 

Eine Liste der Länder, deren Staatsangehörige visafrei einreisen können findest Du hier:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/StaatenlisteVisumpflicht.html

Titel: Re: Probleme mit der Botschaft
Beitrag von Bellabianca1978 am 18.08.2009 um 16:40:20
:'(,..

Titel: Re: Auflösung Eingetragene Lebenspartnerschaft nach Schweizer Recht
Beitrag von ladygaga am 21.08.2009 um 10:00:20
:( :-? :-[Hallo noch jemand da????

Titel: Re: FZF mit Pensionär der Air Force in Ghana
Beitrag von Noahpapa am 18.08.2009 um 20:48:34

friend schrieb am 13.08.2009 um 14:22:09:
Jetzt sieht es anders aus, seine familie macht einen auf Tradition .

Das ist der Ghana weg um an deinen 'Reichtum' zu kommen. Da werden Geschenke erwartet, Geld für die Eltern, Geschwister du wirst sehen wie groß die Familie plötzlich werden kann;)

Titel: Re: Philippinischer Reisepass gestohlen - Kein Reisepass - Ersatz!
Beitrag von IT-Depp am 24.08.2009 um 05:59:56
... wenn das mal kein Troll ist ... ich glaubs so jedenfalls nicht, denn meines Wissens bekommt sie als Ehefrau keine Aufenthaltsaerlaubnis "nur für BRD", könnte also zumindest 3 oder 6 Monate mit dem Ersatzpapier verreisen/studieren und derweil ihre Dinge regeln. (Auch ist der Schreibstil zu deutsch)
Oder klopft da jemand (Noch-Ehemann)seine Chancen ab, diese Trennung zu vereiteln??? - Keine Chance

Titel: Re: Hilfe: Mein argentinischer Mann hat eine Einreisesperre, was kann ich tun?
Beitrag von howa-BRA am 28.08.2009 um 01:45:03
Hallo Jacqueline,

Ich habe von deinem Problem gelesen und habe/hatte die gleichen Probleme wie Du , hätte Dir gern eine PN geschrieben doch das ist hier leider erst ab 5 Beiträgen möglich.Was Du in ESP wie tun kannst kann ich Dir erläutern.
LG
R

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Saxonicus am 29.08.2009 um 15:03:14

alimaniamanta schrieb am 04.04.2006 um 16:28:45:
HALLO
Ich habe im Januar in Peru geheiratet,jetzt erst wurde uns die Heiratsurkunde von den peruanischen Behörden legalisiert. Mein Mann muß jetzt das Visum für den Ehegattennachzug beantragen ,wie lange dauert sowas bis er entlich bei mir sein kann?Ich lebe in München. Muß ich einen Rechtsanwalt einschalten ? Wer weis darüber genaueres? Danke!



Zitat:
29.08.09 um 12:27:52      
Ich möchte meinen Verlobten in Callao heiraten.

???

Titel: Re: SB hat Urlaub. keine Vertrtung????
Beitrag von Linda.1001 am 30.08.2009 um 15:47:46
Also ich fand die SBs in HH auch sehr nett. Vor allem unsere (seine) derzeitige SB ist ne ganz Nette. :-)

Titel: Re: Pass AE GreenCard
Beitrag von Saxonicus am 10.09.2009 um 20:03:15
Im Moment besitze ich 5 abgelaufene Pässe, davon sind nur drei durch Lochung, abschneiden einer Ecke oder Stempel ungültig gemacht worden, bei den restlichen zweien wurde garnichts gemacht.


Titel: Re: Integrationskurs von ABH verpflichtet
Beitrag von gjini am 12.09.2009 um 17:02:59

in diesem Fall kann die ABH die Verpflichtung zurücknehmen.

Titel: Re: Eheschließung ohne Visum, was nun? - kein Sprachzertifikat aber Studienabschluss - erneute Ausreise?
Beitrag von carinio am 12.09.2009 um 20:51:26
:-[ also dazu moechte ich auch mal was sagen......Ich weiß das gehoert nicht hier ausdiskutiert. Aber wenn man sowas ließt.....da gibt es immer wieder ganz schlaue die meinen allen anderen hier auf die dieses Thema zutrifft ein Schnippchen zu schlagen. Hast du dir mal die Muehe gemacht und verfolgt wie viele es gibt die auf ehrliche Weise wieder mit Ihren Familien Ehemaennern oder aehnl. zusammen sein wollen. Das dauert manchmal Wochen oder Monate. Aber sie halten aus warten, hoffen und bangen,weil sie haben alle ein Ziel !

Durch Leute wie dich oder Euch (bist ja jetzt verheiratet) enstehen sicher auch solche Wartezeiten und erscheint so mancher SB super gruendlich. Aber manchmal auch mit Recht . Aber alle muessen darunter leiden.

Sorry, aber das musste ich mal loswerden. 

carinio

 

Titel: Re: Abschiebekosten beglichen Wiedereinreise möglich
Beitrag von hahowa am 16.09.2009 um 01:09:06
ops sorry falsche :::

Titel: Re: Abschiebekosten beglichen Wiedereinreise möglich
Beitrag von hahowa am 16.09.2009 um 01:11:40
halt durch

Titel: Re: Abschiebekosten beglichen Wiedereinreise möglich
Beitrag von hahowa am 16.09.2009 um 01:12:35
muss erst kosten bezahlen ohne kosten geht nie weiter

Titel: Re: Abschiebekosten beglichen Wiedereinreise möglich
Beitrag von hahowa am 16.09.2009 um 01:12:50
so geht das

Titel: befristung ùber einreisesperr
Beitrag von hahowa am 16.09.2009 um 01:06:53
ich bitte um hilfe:


ich bin im 2008 abgeschoben wegen illegaleaufenthalt,und ich habe eine einreisesperr fùr EU,und vor 1 monat bin mit mein frau verheiratet sie es deutscher.und habe eine antag ùber befristung einresespeer gemacht bei auslànderbehorde dortmund ,hab ich eine antwort bekommen,habe 8.000 euro fùr kosten abschiebung,und die haben gesagt ich darf mit ratung zahlen ,also da steht muss erst 2.000 euro bezahlen das heisst 25 prozent von alle abschiebungkosten.und rest muss in 3 jare bezahlt werden.und die haben gasgt wenn ich 25 prozent zahle wird der einreisesperr sofort aufgehoben.und bin breit das ab morgen zu zahlen .mein frage?ich habe angst das ich das zahle und veraschen mich ,weiss ich nicht vielleicht sagen die das dauert noch oder in drei jahre kann das befristet.ich bitte um eurem hilfe.danke euch .

Titel: Re: FZF für Flüchtling aus Italien
Beitrag von Saxonicus am 16.09.2009 um 12:29:59
-gelöscht-

Titel: Re: FZF zum deutschen Kind - Sprachkenntnisse
Beitrag von gabin am 16.09.2009 um 21:38:45
oye auf mich kommt auch sowas zu,ich verstehe aber auch nicht diese 2 monats frist! mal nachfragen und klären lassen.

Titel: Re: Wiedersruch für Sprachvisum meiner Schwester
Beitrag von Crazy Frog am 18.09.2009 um 04:01:28
Wie wäre es, wenn deine Schwester einen deutschen Mann heiraten würde? Dann könnte sie hier leben und die deutsche Sprache erlernen.
;)

Titel: Re: Reiseausweis für Ausländer oder Reiseausweis für Flüchtlinge
Beitrag von pel-b am 20.09.2009 um 16:22:30

ArturG schrieb am 15.09.2009 um 16:55:28:
Nur die Heimatbehörde macht einfach nicht mit.


Und wie äußert sich das?

Titel: Re: Ändert Schwangerschaft Befristung?
Beitrag von Ruuk am 20.09.2009 um 10:00:10
Ich an deiner stelle würde der Ausländerbehörde NIX glauben solange du nix schriftliches hast!!!!!!

Die können auch was sagen versprechen und dann gaaaaanz anders entscheiden!!!!

Titel: Re: Geburtsturkunde eines ausländischen Kindes
Beitrag von erne am 22.09.2009 um 21:01:40

[quote author=696E7F7374732A2A2D1A0

Sollte es beim Gerichtstermin immer noch keine Einigung über den Namen geben, kann

[/quote]

@Steini007, danke ... es sollten rhetorische Fragen sein

Titel: Re: Mexikanerin hier heiraten
Beitrag von Saxonicus am 22.09.2009 um 18:50:07

Werweißwas schrieb am 22.09.2009 um 12:19:48:
Aircanada hatte in keinster Weise darauf hingewiesen, dass sie ein solches Transitvisum benötigt.

Es ist doch die ureigenste Angelegenheit des Passagiers sich über die Einreise- und/oder Transitbedingungen zu informieren.
Da hätten die Fluggesellschaften aber viel zu tun, wenn sie für jeden potentellen Fluggast individuell über diese Bestimmungen Erkundigungen einziehen müßten.
Darüber sollte sich der Reisende bereits vor der Flugbuchung schlau machen, da reicht doch ein Anruf beim jeweiligen Konsulat.

Titel: Re: Asyl und Studium
Beitrag von Linda.1001 am 24.09.2009 um 00:18:43
ääähm, als Schwuler in einer moslemischen Community? grenzt ja an Selbstmord.... :o

(ich kann da mitreden, komme ja aus einer)


Titel: Re: Abschiebung
Beitrag von Zak am 28.09.2009 um 21:23:17

Daddy schrieb am 28.09.2009 um 21:17:23:
Da ist mir doch tatsächlich einer 16 Sekunden zuvor gekommen... 


:smilieofftopic:  ;)  :b2t:

:capwink9:

Titel: Re: Abschiebung
Beitrag von austen007 am 28.09.2009 um 21:48:20
hallo Zak darf ich dich mal was fragen?

Titel: Re: Integrationskurs: Rückerstattung von 50% des Beitrags auch bei Umzug und Wechsel der Schule?
Beitrag von Saxonicus am 29.09.2009 um 09:20:25

jetflyer schrieb am 29.09.2009 um 08:48:34:
Und die Abschlussprüfung ist umsonst.

"Umsonst" ?

Das wollen wir doch nicht hoffen - kostenfrei

und trotzdem erfolgreich wäre sicher besser.

Titel: Re: Ich möchte euch einfach mal Mut machen!!!
Beitrag von laopi am 30.09.2009 um 12:33:22
Das war wirklich grosses Glück. Behördenvertreter sind eher dumm und arrogant. Ist jedenfalls meine Erfahrung....

Titel: Re: Darf man in die EU mit dt. Aufenthaltstitel reisen?
Beitrag von Ulf am 01.10.2009 um 11:20:30

Tippi schrieb am 06.08.2009 um 17:59:18:
Willkommen zurück Ulf  :#s22:


Aus gegebenem Anlaß muß ich mir öffentliche Begrüßungen von welchem Moderator auch immer verbitten. Nein, ich werde den Anlaß hier nicht ausbreiten.

Titel: Re: Immer wiederkehrende Frage USA - Deutschland
Beitrag von Odysseus am 01.10.2009 um 17:38:54

Lisa2014 schrieb am 01.10.2009 um 08:45:57:
Dann Frage ich mich ehrlich, warum diese Leute solch eine Quark mit Grütze von sich lassen.


vielleicht, weil Quark mit Grüzte total kecker ist!!  ;D ;D

Deine Enkelin wird sich auch nicht entscheiden müssen.
Kompliziert wird es aber, wenn sie irgendwann mal mit ihrem Freund ankommt, der von seinen Eltern die italienische und die syrische und durch Geburt in Rio die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzt - und sie Deiner Tochter beichtet, dass sie schwanger ist.... 8-) 8-)

Titel: Re: Ausländeramt glaubt unsere Ehe nicht
Beitrag von Guenter am 13.10.2009 um 11:51:13
sicherlich

Titel: Re: Einbürgerung trotz Behinderung
Beitrag von geistigbehindert am 20.10.2009 um 15:10:49
dfgfg

Titel: Re: Einbürgerung trotz Behinderung
Beitrag von geistigbehindert am 20.10.2009 um 15:11:00
hallo

Titel: Re: Einbürgerung trotz Behinderung
Beitrag von geistigbehindert am 20.10.2009 um 15:11:22
o, endlich verstanden

Titel: Re: Einbürgerung trotz Behinderung
Beitrag von geistigbehindert am 20.10.2009 um 15:11:45
entschuldigung es klappt nicht

Titel: Re: Erneuter Aufenthalt in D nach Aupair in D möglich?
Beitrag von steini007 am 21.10.2009 um 19:23:16
Was die FSJ und FÖJ Stellen anbelangt, gibt es einige, die nur einmal im Jahr - ähnlich dem Beginn einer Berufsausbildung - junge Menschen einstellen.

Ansonsten hast du das Geschriebene richtig verstanden. ;)

Titel: Re: Vorsprechen bei der ABH
Beitrag von Ruuk am 21.10.2009 um 18:54:31

Askim schrieb am 21.10.2009 um 12:57:23:
Nun meine frage: Wozu braucht die ABH meinen Rentenverlauf? 

Na das würde mich auch Brennend Interesiern,währe Dir dankabr wenn du uns da mal auf dem Laufenden halten würdest!!

Danke dir.

Titel: Re: Hintergrund Regelausnahme FZF
Beitrag von steini007 am 04.11.2009 um 21:46:04

Kwame schrieb am 04.11.2009 um 15:38:08:
ich weiß eben nicht, welches Recht hier vorgeht. Grundrechte wie der Schutz der Ehe oder die Freizügigkeit oder monetäre Interessen wie den Schutz der Sozialkasse.

Den Rahmen, unter welchen Umständen eine Regelausnahme vorzufinden ist, gibt der Gesetzgeber vor.

Die Gerichte - sofern jemand die Gesetzmäßigkeit dieser gesetzlichen Vorgaben anzweifelt und dagegen klagt - bestätigen oder widersprechen den Rahmenbedingungen.

Titel: Re: Verheiratet und trotzdem lässt man meinen Mann nicht zu mir
Beitrag von Purtzel am 08.11.2009 um 18:35:46
Ich habe Dir eine Privatnachricht geschickt.

Titel: Re: Einreise UK-Bürger nach DE als arbeitssuchend + Sprachkurs
Beitrag von lifeart am 10.11.2009 um 18:42:47
Im Übrigen darf man vielleicht auch darauf hinweisen, dass wir alle EU Bürger sind, egal ob Deutscher, Franzose, Brite, etc., und insofern, jedenfalls ausländerrechtlich, nicht wirklich "Ausländer" sind innerhalb der EU

Titel: Re: Das Verfahren beschleunigen - Möglichkeiten?
Beitrag von frisch am 11.11.2009 um 20:55:22
was für ein a..loch

Titel: Re: Das Verfahren beschleunigen - Möglichkeiten?
Beitrag von johnboyy am 13.11.2009 um 22:30:42

Zitat:
Ich könnte jetzt weitere Gründe nennen, will mich aber nicht unbeliebt machen.


Ich glaube mit dieser art mit dem Sie sich bishier aufgeführt haben Sie das schon geschaft.


Titel: Re: Behörden stellen sich quer - Visum an Israeli trotz Ehe mit einer Deutschen....
Beitrag von steini007 am 18.11.2009 um 01:09:27
Ist dem nicht so, dass ein § 41er Staatler nach der Ausreise wieder drei Monate in Deutschland bleiben kann, wobei er nicht erst eine Frist von drei Monaten abwarten muss.

Vor einiger Zeit kam das hier im Forum bei einem Bürger aus Brasilien zur Diskussion, wobei mit Ausreise aus Deutschland und nicht aus Schengen gemeint war.

Vielleicht melden sich hierzu die Experten Daddy und Beppo zu Wort.


Stefan-TR schrieb am 18.11.2009 um 00:05:45:
Was fuer euch nicht gilt ist die 41er Ausnahme; denn dein Mann waere denn von der Spracherfordernis befreit, wenn du Isralei waerst.

Auch wenn's verrückt klingt ist es so, dass z. B. eine chinesische Frau zu ihrem in Deutschland lebenden Israeli ohne Sprachkenntnisse ziehen kann, aber dies bei einer in Deutschland lebenden Chinesin, deren zuziehender Mann Israeli ist, nicht gilt.

Titel: Re: Nachweis des Deutschseins?
Beitrag von Mikael321 am 18.11.2009 um 13:37:28
Bei Privilegierter Einbürgerung nach § 9, muss der Deutsche Ehepartner ja seine Staatsbürgerschaft nachweisen. ( Wir kenne ja alle den Satz : Ein Deutscher Pass ist ein Indiz für die Deutsche Staatsbürgerschaft, aber kein Nachweis )

Weil es öfters Probleme mit dem Nachweis gab, ( Kriegsflüchtlinge / Zerstörte Archive u.s.w)  ist ja das Gesetz dahingehend geändert worden : Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird dem Antragsteller bereits bestätigt, wenn er nachweist, dass er seit mindestens zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt wurde und er dies nicht zu vertreten hat. Dieses vereinfachte Verfahren ermöglicht es jedoch nicht, den genauen Zeitpunkt des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit festzustellen, worauf es jedoch häufig ankommt. In diesen Fällen bedarf es eines umfassenden Feststellungsverfahrens, in dem die konkreten Abstammungsverhältnisse oder der Erwerbsgrund (Einbürgerung oder Geburtserwerb nach dem 01.01.2000) zu überprüfen sind.

Ich hatte letztens eine Diskussion mit einer Beamtin ( Bayern ) bei der EBH . Sie war dem Meinung, das trotz der geänderten Gesetzeslage , immer noch erstmal der Nachweis, zurück bis zum 01.01.1914 zu führen sei. [smiley=rolleyes.gif]

Erst wenn das nicht möglich wäre, würde man die 12 Jahres "REGEL" anwenden. Das wäre auch so vom Bayrischen IM abgesegnet ! :D

Also hat mein Bekannter eine Erklärung angefertigt , wo er angab, die geforderten Unterlagen nicht beibringen zu können, und hat dann die letzten 4 Reisepässe ( zurück bis 1978 ) vorgelegt.

Das wurde dann, nach etwas murren, doch anerkannt, und seine Frau, konnte sich einbürgern lassen .

Das Bayrische IM sagt auf seiner Hompage dazu :


http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/

Michael

Titel: Re: Nachweis des Deutschseins?
Beitrag von bigeagle198 am 18.11.2009 um 14:49:06

maki schrieb am 18.11.2009 um 13:19:19:
Dann sollte sie einen Anspruch nach §10 StAG haben, da ist es egal welche Sta. der Ehemann hat bzw. ob sie überhaupt einen Ehemann hat.


Der Threaderöffner schrieb in einem Posting, dass die Dame mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist. Handelt es sich dabei um einen gebürtigen Deutschen oder um einen ehemaligen Ausländer, der selbst eingebürget wurde?

Meine Frau wurde selbst erst vor ein paar Wochen eingebürgert. Bei der ganzen Prozedur gab es überhaupt keine Probleme. Nur die Erteilung der NE vor ca. einem Jahr gestaltete sich etwas schwieriger, weil die Überprüfung beim Landeskriminalamt 7 Monate gedauert hatte. Ich hatte mich dann bis ins Ministerium durchgefragt. Eine Mail mit Schilderung des Sachverhaltes und innerhalb von ein paar Tagen war die NE ausgestellt. Der Beamte hatte sich sogar gefreut. Warum? Ganz einfach, weniger Personal, mehr Aufgaben. Jede Beschwerde war eine willkommene Argumentationshilfe, bei der Politik vorstellig werden zu können. Ich hatte schon Angst, dass bei der Einbürgerung das ganze Theater wieder von vorne anfangen würde. Zum Glück scheint das Problem mittlerweile behoben zu sein.

Gruß

bigeagle198

Titel: Re: Nachweis des Deutschseins?
Beitrag von maki am 18.11.2009 um 14:52:41

bigeagle198 schrieb am 18.11.2009 um 14:49:06:
Handelt es sich dabei um einen gebürtigen Deutschen oder um einen ehemaligen Ausländer, der selbst eingebürget wurde? 

Vollkommen egal, wenn sie einen Anspruch nach StAG §10 hat, dann sollte sie auch nach diesem eingebürgert werden.

Titel: Re: Visaerteilung zum Zwecke der Eheschließung
Beitrag von dewa99 am 23.11.2009 um 15:41:11
hi,

also ich kann dir da kein tipp geben leider weil ich selber in so ein ähnlichen fall gewickelt bin.Warte auf Antwort von OLG wegen befreiung und standesamt muss sich and deutsche auslandsvertretung wenden. Als generell gilt bei ausländischen, der hier heiraten will die Befreiung von ehefähigkeitzeugnis, es sei den die heimatbehörde des betroffenen stellt Ehefähigkz.meine heimatbehörde stellt keine deswegen ist es kompliziert und zeitafwendig.

viel glück

gruß
dewa

Titel: Re: Visaerteilung zum Zwecke der Eheschließung
Beitrag von dewa99 am 23.11.2009 um 21:32:16
hi,

bei uns ist das aber ganz anders. Wir müssen uns ehe hier beim standesamt wiederholen, mein mann ist in mein heimat und vor ca.ging der Antrag zur OLG wegen befreiung d.ehefähigkeit denn ohne dass kann mein mann nicht einreisen :( die haben alles aber wollen doch die originale geburtsurkunde von mein mann, die ja in deutsche botschaft in kabul ist und die standesbeamting wollte vor ca.eine woche sich drum kümmern.ich warte vergeblich. Es ist überall anders.Mansche haben glück und manche müssen viel durch machen. viel glück

gruß dewa

Titel: Re: Familienversicherung nach Eheschließung mit Ausländerin
Beitrag von rasputin am 24.11.2009 um 10:50:58
Puh, das ist ja echt ein komplzierter Fall. Das ist aber auch echt ein Pech, dass die Behandlung genau in die Zeit zwischen Antragsstellung und Bearbeitung gefallen ist. Jedoch sollte eben schon mit der Eheschließung die Familienversicherung greifen, da der Aufenthalt im Inland auch gegeben war. Ein echt verzwickte Geschichte, da kann man wohl nur auf ein wenig Entgegenkommen der Versicherung hoffen.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung fürs Stiefkind?
Beitrag von Ulf am 25.11.2009 um 18:57:47
Moin,


Maempong schrieb am 25.11.2009 um 18:52:34:
Sieht noch jemand einen Haken bei der Geschichte?


Schaut zunächst nicht schlecht aus, jetzt liegt es an der Auslandsvertretung.

Gruß, ULF

Titel: Re: Einreise einer Nicht-Eu- Ehefrau eines Ausländers in die BRD
Beitrag von steini007 am 25.11.2009 um 22:06:37

alexxa schrieb am 25.11.2009 um 21:37:45:
Was muss er jetzt am besten tun, damit sie einreisen kann.


Wann und zu welchem Zweck soll die Ehefrau einreisen?

Titel: Re: Einreisesperre aufheben???
Beitrag von ingo_001 am 25.11.2009 um 10:46:16
Wenn die Selbstauskunft eingeholt wurde, brauchst Du Dir über Kunjunktive keine Gedanken mehr zu machen, denn dann hat er alle Infos ... und nur das bringt Ihn/Euch weiter.

Titel: Re: Pass vom Konsulat VR China einbehalten.
Beitrag von ingo_001 am 27.11.2009 um 12:28:25

steini007 schrieb am 26.11.2009 um 20:07:46:
... womit das Bürgerbüro unzulässiger Weise eine Beglaubigung eines ausländischen Reisepasses vornimmt.

Mon dieu ...

Titel: Re: seit 19 jahren eigebürgert und...
Beitrag von sigi-n am 28.11.2009 um 15:18:18

steini007 schrieb am 28.11.2009 um 10:42:10:
und richtig - nicht wahllos - verwendest.


Man sollte andere User nur massregeln wenn man selbst besser ist! 4 Zeilen geschrieben und in jeder Zeile ein Fehler.

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung
Beitrag von jamila1920 am 01.12.2009 um 14:19:51
Hallo Maki,

sorry mir kam es vor wie 30 Jahre........ :D


Titel: Re: Fiktionsbescheinigung
Beitrag von maki am 01.12.2009 um 14:05:40
WOW

Keine 30 Minuten gewartet und schon ungeduldig...

Titel: Re: Standesamt Deutschland es war gar nicht schlimm
Beitrag von dewa99 am 03.12.2009 um 10:14:39
hallo.

ja danke dir. Du hast recht ist es alles relativ.Abwarten und tee trinken auch wenn es sehr sehr schwer ist.

gruß

dewa

Titel: Re: Heirat im Ausland
Beitrag von dewa99 am 04.12.2009 um 10:51:04
salam wahid,


warst du schon beim standesamt heute, denn ich erinnere mich das du heute beim standesamt vorsprechen wolltest. Normalerweise dauert es bem OLG 3-6 Wochen. Mittlerweile sind es 4 wochen. Wenn was ist dann sage ich dir bescheid.

Viel Glück.

gruß
dewa

Titel: Re: seit 19 jahren eigebürgert und...
Beitrag von frisch am 04.12.2009 um 22:24:54

steini007 schrieb am 29.11.2009 um 12:13:39:
Die deutsche GROSS- und kleinschreibung scheint wohl an dir vorbeizugehen.  >:(

was soll das? wie trägt es inhaltlich zum thema bei? bitte von inhaltsLOSEN beiträgen abzusehen!!! >:(



[edit]Wie Recht du hast .... ab auf den Müll[/edit]

Titel: Re: Ausweisung
Beitrag von Ruuk am 11.12.2009 um 22:09:29
Hab´s erst beim 4. durchlesen verstanden,Sorry!!!

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von shibumi am 13.12.2009 um 00:54:09
Es ist ziemlich schwierig, darauf eine hilfreiche Antwort zu geben.

Titel: Re: Antrag auf NE für Ehefrau nicht stattgegeben
Beitrag von Ulf am 15.12.2009 um 17:44:44

ulf schrieb am 15.12.2009 um 17:13:14:
Aus dem Gedächtnis: AE sollte für Ehegatten Deutscher gebührenfrei sein, nicht aber NE. Zur FB weiß ich nichts Präzises.


Habe mein Gedächtnis jetzt aus http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthv.htm#52 (wie schon von janetm, der eine Sekunde vor mir gepostet hatte, zitiert) aufgefrischt.

Titel: Re: Kontoeroeffnung mit deutschem Reiseausweis moeglich?
Beitrag von Linda.1001 am 19.12.2009 um 17:03:10
Sorry, aber bei diesem Unternehmen würde ich, mal abgesehen von der Verfahrensweise mit Staatenlosen u. Flüchtlingen eh kein Konto eröffnen geschweige denn eine Kreditkarte beantragen.

Lg

Titel: Re: Illegal in DE (schwanger)
Beitrag von Linda.1001 am 22.12.2009 um 22:20:50
Oh man, na da kam der Ratschlag mit dem Asylantrag von der richtigen Adresse!  ::)

Titel: Re: Duldung, falsche Angaben, Staatenlos...
Beitrag von Linda.1001 am 29.12.2009 um 00:52:38
500 € für eine Ledigkeitsbescheinigung??? :o

Titel: Re: Einreise in D ohne Visum möglich???
Beitrag von Ivonne am 12.01.2010 um 19:20:28
Beitrag vorgeschoben  ;)

Titel: Re: Remonstanstration
Beitrag von tiaret00 am 13.01.2010 um 19:33:39
hallo hichams frau
ich denke zu der ganzen geschichte einfach nur "inschallah"nur gott weiss warum das alles so ist

Titel: Re: Rentenversicherung für DA EU §9a.
Beitrag von Nonamesirs am 16.01.2010 um 11:06:30
Eine sehr interessante Frage, die mich momentan auch beschäftigt. Falls ich was in den nächsten Monaten erfahre, teile ich gerne mit. Aber bis dahin kann uns vielleicht jemand von unseren Gurus darüber informieren?
Wir würden es sehr schätzen! :)

Titel: Re: Dauer Austellung einer Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von curleen1984 am 19.01.2010 um 20:32:57
Viel Erfolg...

Titel: Re: Dauer Austellung einer Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von Yahooman am 19.01.2010 um 20:40:42
Danke, du hast übrigens Post :)

VG,
Yahooman

Titel: Re: Verlust der deutschen StA-Eintrag in EStA
Beitrag von Onur am 22.01.2010 um 10:13:31

Wenn ich den deutschen Paragraphendschungel lese..das ist doch nicht für normal sterbliche Menschen gedacht. Selbst angestellte der Behörden steigen doch nicht mehr richtig durch und es kommt oft zu Fehlentscheidungen.



Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit.
Beitrag von Onur am 22.01.2010 um 10:04:30

Harald123 schrieb am 14.01.2010 um 11:14:01:
Mit Bezahlung meine ich nicht unbedingt Bestechung, sondern die Amtliche Gebühr.
Ich hatte z.B. viele junge Türkische Azubis, die mit erreichen des 18. Lebensjahr die Deutsche Staatangehörigkeit angenommen hatten und dafür Ihre Türkische Staatsbürgerschaft erst einmal abgeben musste.
Danach haben die aber laut eigen Aussage, für eine Gebühr von ca.150,00 DM, ihre türkische Staatsangehörigkeit wieder zurück bekommen.
Die leben bis heute hier in Deutschland mit doppelte Staatsangehörigkeit und die Deutsche Behörden wissen nichts davon.
Gruß
Harald123




DM? Das ist schon weit über 10 jahre her, derzeit war es möglich.


Titel: Re: Passbeschaffung in Russland
Beitrag von flamenco am 22.01.2010 um 11:11:50

pel-b schrieb am 21.01.2010 um 18:50:06:
Wenn das Ergebnis der Überprüfung positiv war dann muss das Konsulat Ihnen entweder den Passport oder eine Bescheinigung für den Rückkehr nach Russland aushändigen. In Ihrem Fall wird es wohl die Bescheinigung sein 


Hhmmm...

Titel: Re: Gehaltsabrechnung wird wieder gefragt?
Beitrag von kalamare51 am 23.01.2010 um 10:55:52
jeder behörde wie fragt und wie chance hast!ich höffe alle klappt bei dir viel glück

Titel: Re: Brasilien- Familienzusammenführung?
Beitrag von erne am 24.01.2010 um 13:51:28

Mikael321 schrieb am 24.01.2010 um 12:04:58:
Pauschal von allen, kann sie das nicht verlangen

dumm ist nur, dass sie das zwar nicht darf aber bei den mir bekannten Faellen immer tut.

Titel: Re: Ausbürgerung aus der Türkei
Beitrag von Onur am 24.01.2010 um 00:06:00


Die Entscheidung liegt bei dir, ob du Deutscher werden möchtest oder Türke bleibst. Was ist der Hintergrund Deutsch zu werden? Als Türke hast du doch alle Möglichkeiten auch in Deutschland vorwärts zu kommen. Nach Antragstellung bleiben dir die Kosten aufjedenfall erhalten.






Titel: Re: NE für Hochqualifizierte §19 (für ehemaligen Student)
Beitrag von franky_23 am 28.01.2010 um 16:50:27
gilt dies auch bei Lehrpersonal, denke die haben irgendwo einen sonderstatus, könnte aber auch bei einem anderen Paragrafen sein.

Titel: Re: Verjährungsfristen - Kürzungen u. Einreisesperren v. Ausländerbehörde für EU Bürger
Beitrag von Saxonicus am 29.01.2010 um 21:31:30

Anie schrieb am 29.01.2010 um 14:53:47:
Bitte, was soll man hier im Alleingang tun? 

Ganz einfach, die Gesetze beachten und nicht straffällig werden wie Millionen andere Menschen auch.

Titel: Re: Visumverlaengerung
Beitrag von Dispatcher am 31.01.2010 um 22:51:54
Hallo,

Habe ich etwas vergessen zu schreiben? Wenn man mehr Info braucht, kann ich gerne schreiben.

Liebe Gruesse

Titel: Re: FZF - 3 x A1 durchgefallen und Hartz 4
Beitrag von Gerechtigkeit am 03.02.2010 um 10:37:18
Wenn jemand nach Deutschland zum Leben kommt, dann sollte er auch wenigstens den A 1 Test bestehen können. Was haltet ihr von einer besseren Vorbereitung? Würdest du in ein Land gehen, wo du nichts verstehst?  :o

Titel: Re: bleiberecht auf Probe
Beitrag von Linda.1001 am 03.02.2010 um 15:45:03
Eine Verweigerung einer AE wegen fehlender Deutschkenntnisse??? Hat er in der Schule lange unentschuldigt gefehlt oder weshalb?

Titel: Re: Im Auslandgeheiratet/ Familienzusammenführung
Beitrag von erne am 03.02.2010 um 22:23:45
Auch wenn es abgedroschen klingt:
am einfachsten ist aus meiner Sicht folgendes:
Der A1 Test kann beliebig oft wiederholt werden.
WEnn er in England studiert hat und demzufolgen Englisch spricht, dürfte das Bestehen des A1 in absehbarer Zeit zu erwarten sein. Natülich muss man darauf gezielt lernen.

Titel: Re: rechte meines mannes
Beitrag von Alacrity am 04.02.2010 um 12:01:14
er hat die allgemeinen grundrechte (freie meinungsäußerung, körperliche unversehrtheit, entfaltung...).

Titel: Re: FZF zu deutschen minderjährigen Kindern
Beitrag von reinhard am 04.02.2010 um 20:17:45
Muss sie ja nicht. Sie klärt das ja vorher.

Titel: Re: Kriminalpolizei, Aufenthalt als Sprachstudentin
Beitrag von Ulf am 05.02.2010 um 14:52:15

Bonna_Dia schrieb am 03.02.2010 um 19:58:16:
Aber echt, alle meine Freundinnen arbeiten in solchen studios, und ich bin oft echt zum Besuch gegangen :-[ Aber die haben gesagt, dass sie nicht glauben..was kann ich tun /



Ich glaube Dir, daß Du oft zu Besuch warst. Aber:

Abe ich hatte keinen anderen Wahl, als im salon zu gehen. Mein verpflichter (ex boy friend) zahlt mir kein cent mehr und ich musste irgendwie existieren un meine Mite zahlen.

Gruß, ULF

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Rombay40 am 06.02.2010 um 18:24:14
Nennt man sowas nicht Heirats-Hopping?

Titel: Re: DRINGEND HILFE!!!
Beitrag von alex1 am 08.02.2010 um 23:06:46
Hallo,

kann mich jemand mit einen Ratschlag helfen?

Alex1

Titel: Re: fzf tunesien
Beitrag von das leben (mann) am 09.02.2010 um 19:37:47
hy
so ich habe selber probleme mit vesum und so weite und so aber ich glaube das grund ist wie du gesagt hast halz4 ist das grund sogar wenn du arbeit hast muss das geld reicht fur dich und er und deine tochter und mit halz4 ist schwier
so das was kennte ich sagen weleicht andres grunde ich habe keine anung ich will nur information geben. hoffe als gut bei deine mann und bei dir

Titel: Re: Remonstration, bitte auf Richtigkeit überprüfen. Danke !
Beitrag von AskimBenim am 18.02.2010 um 20:13:37

reinhard schrieb am 05.04.2009 um 18:10:50:
Ich denke, das ist so in Orndung. Vielleicht noch einige Sätze zur Lebensweise dort und der Stellung der Frau? Zwischen 3. und 4.?

Naja dan geht es dir nicht besser wie mir ich habe alles versucht ich habe alles gemacht aber mir wird einfach nichts gesagt wieso weshalh und warum ich weiss nicht mehr was ich machen soll glaub mir ich fühl genau so wie du im moment :-[

Titel: Re: Ausländerakte weg
Beitrag von sandy33 am 20.02.2010 um 10:25:21
Das kommt mir sehr bekannt vor, die Akte meines Mannes war auch ganz plötzlich verschwunden..........
Nach 6 monaten ist sie ganz plötzlich wieder aufgetauscht und das auch nur nach Androhung mit einem Anwalt..............

Titel: Re: BRAUCHE DRINGEND HILFE
Beitrag von shino am 22.02.2010 um 16:53:28
ok jetzt wiess ich was 5 beitrag ist  :)

Titel: Re: hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee
Beitrag von nice.michel am 25.02.2010 um 22:24:53
Einreisesperre für Bürger der EU!
Was soll der Irrsinn? Die Grenzen sind doch offen oder?
Sind wir Europa oder nicht?

Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland nach Scheidung im Ausland
Beitrag von Nok am 11.03.2010 um 14:12:45

Talldiver schrieb am 11.03.2010 um 13:19:01:
Hallo Nok,
ich habe mal irgendwo gelesen, dass wenn die Ehe gemeinsam im Ausland gelebt wird, diese 6 Monatsregel nicht gilt. Ansonsten wäre ja schon im Mai Schicht. Ihr Visa läuft aber noch bis Nov.

LG


Da muss ich passen und bin gespannt auf die Antworten der Experten hier!

Titel: Re: Papiere für Hochzeit in Marokko
Beitrag von saraha am 11.03.2010 um 19:11:24
Ich schreib´ Dir mal eine PN...

Titel: Re: Heiraten in Deutschland mit einem Marokkaner
Beitrag von maki am 12.03.2010 um 13:05:25
Sag mal... machst du das mit Absicht?

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1267970526

Titel: Re: Familienzusammenführüng vor der Entbindung ?
Beitrag von canan am 12.03.2010 um 21:08:09
Hallo ...also wenn ich diesen Beitrag so lese könnte ich ausrasten...wie kann man einer werdenden Mutter soetwas zumuten.Zumal ich es auch sehr traurig finde das jeder Sachbearbeiter nach lust und laune entscheidet ich meine was geht das denen an ich glaube die gucken einfach wer passt mir heute und wer nicht danach entscheiden die.die haben doch eigentlich nichts zu melden sogesehen es ist ja Gesetzlich vorgegeben was erlaubt ist und was nicht.Ich finde es einfach nur ungerecht was die Ausländerbehörde so abzieht die sollten sich mal in die Situation diser Menschen setzten na ja ich ärgere mich nur was solls bringt im entefekt auch nichts.wollte nur meine Meinung äussern.Schönen Abend noch!!!

Titel: Re: Familienzusammenführüng vor der Entbindung ?
Beitrag von peppermint am 12.03.2010 um 22:51:23

Explosive schrieb am 12.03.2010 um 19:53:39:
Ja jetzt schreib ich nochmal :)

Ich bin so enttäuscht und so verzweifelt.
Mein Mann darf nicht bevor das Kind nicht entbunden ist nach Deutschland einreisen.
Da i nicht nachweisen kann wurde es abgelehnt.
Erst wenn das Kind da ist kann er kommen.
Auch meine Risikoschwangerschaft hat nichts gebracht.

Das ist ungerecht.Ich hasse Bayern.... :-/

wenn du Bayer so hasst...solltest du villeicht doch in der Türkei leben ;)

Titel: Re: Hilfe, Sicherungsverwahrung trotz Beschwerde beim VG
Beitrag von Saxonicus am 16.03.2010 um 18:57:58
Ich verstehe nur nicht so ganz, wie man wissentlich und vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen und sich danach über die eingetretenen Konsequenzen beklagen kann.

In einigen anderen Ländern wäre er wegen illegaler Einreise u. U. schon zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Titel: Re: Ausbildung in D als nicht EU-Bürger
Beitrag von Gutes am 16.03.2010 um 19:56:43
einfache Weg lautet:

mit deiner Freundin verheiraten und dann kriegt deine Freundin alles... ;D

Titel: Re: Visum für meine Frau
Beitrag von slim1964 am 19.03.2010 um 10:13:06
kommt drauf an bei welchem ABH bist das ist war....tipp  www.auslanderbehörde XXXX.de  dann werdest du sehn... 

Titel: Re: Klage gegen Auswärtiges Amt bei Verwaltungsgericht?
Beitrag von muro am 22.03.2010 um 19:46:59
wir haben auch geklagt und gewonnen kann bis zu 1 jahr dauern.
viele beweise sammeln in der zeit.
viel glück

Titel: Re: Scheidung von Ausländer
Beitrag von mandi am 23.03.2010 um 15:23:51
anwalt beauftragen

Titel: Re: Familienzusammenführung abgelehnt Bitte Dringend um Hilfe!
Beitrag von muro am 24.03.2010 um 11:38:00
hallo.
bei uns haben sie die FZF auch abgelehnt gehabt.
naja wir haben rmonstration gemacht auch abgelehnt und danch klage eingelegt und gewonnen.
du brauchs dir eigendlich keine sorgen machen.
da müsst ihr hinterstehen und kaempfen,dann klappt es.
kann aber bis zu 1jahr dauern oder auch ein paar monate.
das mit dem harz4 gilt für dich nicht weil du deutsch bist.
als deutsche frau hast du das recht mit deinem auslaendischen ehemann isn deutschland zu leben.
ganz wichtig:alle beweise aufheben und nur die kopien der behörden geben.
weil diese beweise.z.b.telefonrechnungen,fotos,tickets.Quittungen über einkaufe in der türkei die beweisen das ihr euern gemeinsamen LU zusammenbestreitet.zeugenaussagen einfach alles.
und am besten mit einem anwalt der darauf spezialisiert ist klagen.
dann klappt es 100 prozentig.
und alles vorher durchlesen dann unterschreiben.
klappt schon.
no panil ON titanik

Titel: Re: Ist es möglich Asylanträge gar nicht erst anzunehmen?
Beitrag von B.D. am 25.03.2010 um 08:01:52

picuk schrieb am 24.03.2010 um 21:05:29:
Bekommt mein Freund etwas Startgeld?


Hi,

an wen hast Du da gedacht ? Wer soll ihm das geben ?


B.D.



Titel: Re: illegal in Deutschland - Heirat geplant - was ist zu tun
Beitrag von Kara am 27.03.2010 um 18:53:26

Hans-Peter schrieb am 27.03.2010 um 18:26:49:
Aus Marokko, so wie ich das verstanden habe. Über Polen ist er seinerzeit nach Deutschland gekommen.

Warum "doch nur in Deutschland"?

Gruß,
Hans


ach dann hat er ein visum für polen???
na wenn er nicht nach marokko kann dann gehts doch nicht anders...

Titel: Re: heirat und jetzt
Beitrag von muro am 27.03.2010 um 20:56:43
schreib mir  mal persönlich deine ganze sache von anfang bis jetztz

Titel: Re: illegal in Deutschland - Heirat geplant - was ist zu tun
Beitrag von Hans-Peter am 28.03.2010 um 14:21:00

Tippi schrieb am 27.03.2010 um 20:33:09:
Laber Rhababer Babbel Schwätz erzähl

Diese "fruchtlose" Diskussion bitte per PN/Mail oder in
unserem Allseits beliebten Userforum weiterführen.

No comment  ::)


Saxonicus schrieb am 27.03.2010 um 18:42:49:
Das hat wohl recht wenig bis nichts mit dem rechtlichen Sachverhalt zu tun.


Sorry, stimmt. Sehe ich ein. Soll nicht mehr vorkommen.

Gruß,
Hans

Titel: Re: Antrag auf FZF-ABH sagt JA-deutsche Botschaft Algier sagt NEIN
Beitrag von harpair am 31.03.2010 um 22:39:27
Guten Abend.

Bin total neu hier, lese mich seit geraumer Zeit durch dies Forum, da ich noch von der Materie eher wenig Ahnung habe.

Wohl aber von meiner Branche, da habe ich eben nachgeguckt, Du kommst in der Hochsaison von MUC nach ALG und zurück für 250 Euro incl. Allem pro Person. Ich bin sicher es geht auch billiger, aber das habe ich auf die Schnelle gefunden.

Welche Temperaturen gehen denn für Dich? Es ist momentan  um 20 Grad tagsüber in Algiers. Evtl warten bis zum Jahresende wo es kühler wird?

Heirat in einem kühleren Drittland ist auch nicht möglich? Fällt mir aber keines ein da ja selbst Deutschland deutlich wärmer ist im Sommer.

Tschuldigung dass meine Antwort einen ganz anderen Ansatz hat als die anderen Antworten, aber es fiel mir nur auf dass eine einfache Lösung möglich sein könnte.

Gruß H.

Titel: Re: Ausbildung oder Studieren um nicht Ausreisen zu müssen bei trennung ?
Beitrag von mikel am 04.04.2010 um 00:34:23
was bist denn du für eine???
liebst du dein mann oder hasst du ihn?*
oder liebst du ihn und hasst ihn gliechzeitig??
komisch
warum solche fragen?

Titel: Re: FZF visum
Beitrag von monia am 07.04.2010 um 18:14:01
summer 04 ich habe dir eine PN geschickt.

Titel: Re: Besteht die möglich keit der Abschiebung/Ausweisung??
Beitrag von mümmel am 07.04.2010 um 19:34:24
Hi,

übrigens sitzt man in D nicht "wegen einer nichtbezahlten Rechnung" in Haft, sondern wegen Straftaten.

Gruß vom mümmel

Titel: Re: Familienversicherung vor Aufenthaltstitel?
Beitrag von Kara am 09.04.2010 um 09:08:46
als mein mann hier angekommen ist sind wir gleich zur krankenkasse gegangen u haben ihn familenversichern lassen...
da ich ja zur zeit alg2 bekomme war das wichtig

Titel: Re: FZF visum
Beitrag von summer04 am 09.04.2010 um 23:22:00
Hallo.
Kann dir leider keine PN schicken da ich noch keine 5 Beiträge geschrieben habe.

Wenn du möchtest schick mir deine Mail Adresse!!!

LG

Titel: Re: Beschleunigung FZF bei plötzl. schwerer Erkrankung
Beitrag von peppermint am 10.04.2010 um 13:33:06
in Großstädten läuft wohl wirklich alles anders ab:)

Titel: Re: Heiratsurkunde anerkennen, wo?
Beitrag von Kara am 12.04.2010 um 18:36:53
tja das mit der übersetzung hab ich mich auch gefragt...unsere marokkanische wurde auch nicht genommen..es sollte eine in deutschland übersetzde von einen deutschbeglaubigten dolmetscher sein...

Titel: Re: Ab wann gilt eine Annullierung?
Beitrag von hge2001 am 12.04.2010 um 18:24:38

Eduard schrieb am 11.04.2010 um 17:39:12:
Ich würde beim Standesamt einfach 2 Anträge stellen:
1. Nachbeurkundung der Eheschließung
2. Ehefähigkeitszeugnis
Eines von beiden muss er Euch geben ...


Diese Lösung ist genial und wird dem StA Kopfzerbrechen bereiten.... bin mal gespannt!

hge

Titel: Re: Scheinehenbefragung
Beitrag von Kara am 13.04.2010 um 14:39:32
ist es denn sicher das du diese befragung hast????die meisten brauchen gar keine machen...ich musste keine machen...

Titel: Re: Duldung obwohl Frau unbefr. NE + gem. deutsches Kind
Beitrag von Saxonicus am 13.04.2010 um 16:12:41

SoDi schrieb am 13.04.2010 um 15:21:44:
Gerade weil das Verfahren zur Familienzus.führung so lange dauerte, scheiterte die erste Ehe. 

Normalerweise dauert doch so eine FZF nicht ewig und wenn das im hier geschilderten Fall tatsächlich so gewesen ist, da war doch noch irgend etwas anderes nicht ganz koscher.


Titel: Re: fzf- anspruch auf sozialleistungen?
Beitrag von august am 14.04.2010 um 13:16:58
Hallo, ich finde es nicht anständig daß Ihr als erstes nach Sozialleistungen fragt.
Frag doch mal in Brasilien.
:( Grüße, august

Titel: Re: AE Duldung nach Heirat in Dänemark; 7 Monat schwanger
Beitrag von B.D. am 16.04.2010 um 07:55:45

Mikael321 schrieb am 15.04.2010 um 21:46:19:
Eine Frau im 7 Monat schwanger, verheiratet mit Deutschen Staatsbürger, muss nie und nimmer ausreisen ! Egal was die ABH sagt. 


Du scheinst Dir aber sehr sicher zu sein !?  :o

Wir werden sehen, was möglich ist.


B.D.

Titel: Re: Besuch meiner Schwiegermutter
Beitrag von Mono am 22.04.2010 um 04:02:20
Schon mal daran gedacht, dass auch Botschaftsmitarbeiter hier mitlesen?  ::)

Titel: Re: FZF wie lange warten?
Beitrag von erne am 23.04.2010 um 10:11:16
... und nicht vergessen, dass genau in diese Zeit Ostern gefallen ist. Üblicherweise haben auch Sachbearbeiter Kinder, die in der Zeit Ferien haben ... da ist oft Urlaub in dieser Zeit angesagt.

Titel: Re: FZF troz Straftat im Heimatland?
Beitrag von QRRR am 24.04.2010 um 09:19:39
ich glaube nichts!

Titel: Re: Verlobter in U-Haft - Abschiebung möglich?
Beitrag von edge am 24.04.2010 um 21:42:16
ohne Worte!

Titel: Re: Scheinehevorwurf gegen beide bei FZF ?
Beitrag von Cemre am 25.04.2010 um 21:57:02

ghana2008 schrieb am 25.04.2010 um 19:52:26:
mag sein, dass ich sehr viele fragen stelle,
das liegt daran, dass ich mich in dieser situation befinde, das ich nicht mit der von mir gewählten ehefrau zusammen leben kann (darf)
der gedanke, dass ich gegen mein eigenes land vor gericht ziehen muss, damit ich hier meine ehe führen kann, wäre mir nie in den sinn gekommen,
da unser GG mir die freie partnerwahl, als auch die führung meine ehe HIER in meinem land zusichert,
ich werde seit ca. 16 monaten mit immer neuen problemen konfrontiert,
dinge die ich emotional und zum teil auch rational nicht nachvollziehen kann,
ich bin hier weil ich rat suche, nicht um mir vorwürfe reinzuziehen
danke

Ich kann dich besser verstehen als du denkst! Ich habe das alles selber gerade hinter mir!
Kopf hoch das wird schon  ;)

Titel: Re: Master und Job (Status ändern?)
Beitrag von iman20081 am 25.04.2010 um 19:38:02
:o

Titel: Re: Verlobter in U-Haft - Abschiebung möglich?
Beitrag von B.D. am 26.04.2010 um 07:29:54

Muleta schrieb am 25.04.2010 um 18:09:25:
nicht ohne vorherige Duldungserteilung in Bezug auf das Kind bzw. entsprechende Zusicherung der ABH, einen Pass vorlegen.


toller Ratschlag !

Glaubst du wirklich, dass wenn man die ABH derart angeht, damit weiter kommt ? 

Zunächst sollte doch der Ausländer seinen Verpflichtungen nachkommen. Auch diese hat ein RA nicht aus den Augen zu verlieren. Wenn alles verhandelbar wäre, dann wären unsere Gesetze doch völllig überflüssig !

B.D.

Titel: Re: Verlobter in U-Haft - Abschiebung möglich?
Beitrag von edge am 26.04.2010 um 08:08:15

Muleta schrieb am 25.04.2010 um 18:09:25:
es gibt ja leider noch Sachbearbeiter, die die Entscheidungen des BVerfG nicht recht zur Kenntnis nehmen wollen...


Manchmal ärgere ich mich echt, dass so etwas nicht auf dem Schrottplatz landet und nochmehr ärgere ich mich darüber, dass so manche rechtlich fragwürdigen Dinge unterstützt werden.


Titel: Re: Verlobter in U-Haft - Abschiebung möglich?
Beitrag von B.D. am 26.04.2010 um 08:44:28
Witzig ist immer wieder, dass sehr sehr sehr viel über Integration etc. lamentiert wird und man sich bei der Anwendung der geltenden Gesetze immer wieder aufführt,
als befände man sich auf einem orientalischen Basar.

Mein Aufruf:
Wendet die Gesetze endlich an, anstatt immer nur nach Lücken oder Verhandlungen zu suchen, dann wird auch der Letzte merken, dass hierüber keine Verhandlungen möglich sind.
Passunterdrückung mit Hilfe eines RA ist mehr als verwerflich und sicher kein Kavaliersdelikt.

B.D.


Titel: Re: Student Krankheit
Beitrag von Saxonicus am 26.04.2010 um 11:07:34

reinhard schrieb am 25.04.2010 um 22:57:28:
Ansonsten gibt es auch die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen 

Seit wann ist eine Erkrankung ein Asylgrund ?

Titel: Re: Studienbewerbervisum -> Vorrausetzung für Umwandlung in längeren Aufenthalt für Studienzwecke
Beitrag von BigPerson am 26.04.2010 um 19:07:04

gluehbirne schrieb am 12.02.2010 um 17:45:13:
Hallo einbeck,
und danke für den Link, das ist sehr ausführlich!

Soweit ich weiß, geht es hier darum ein zusätzliches, also neues Studium anderer Fachrichtung zu starten. Als Masterstudiengang.

Ist das jetzt schon relevant, wo es erstmal doch nur darum geht, den studienvorbereitenden Sprachkurs zu absolvieren um sich überhaupt an der Uni bewerben zu können?


das würde mich auch interessieren...

Titel: Re: Bitte um Hilfe (Einzug des britischen Partners HArtz4 Anspruch?)
Beitrag von Assel am 30.04.2010 um 12:08:40
Hallo Mama,

also ich kann da wirklich ein Lied von singen mit den Behörden,was wir dort alles erlebt haben unglaublich.

Wir haben am 05.03.meinen Lebensgefährten in meiner Bedarfsgemeinschaft aufnehmen lassen und haben dann am 07.04.die Ablehnung bekommen das ihm keinerlei Leistungen zustehen.

Wir sind dann zur Migrationsberatung haben uns dort beraten lassen und die Dame wollte dort versuchen etwas zuerreichen beim Jobcenter aber auch sie konnte da nichts machen.

Beim Sozialamt fühlte sich überhaupt garkeiner zuständig,bis wir dann zu einem Sozialarbeiter geschickt wurden,der uns doch erst einmal aufgeklärt hat,wenn er auswandern würde,muss er doch auch für sich allein sorgen und könnte doch nicht einfach zu einem Amt gehen und dort Sozialleistungen beantragen.Und es sei doch nicht einmal 100%sicher das mein Mann auch seinen Aufenthaltstitel(er ist mit einem Visum zur Ausübung der Personensorge eingereist)
bekommt.
All meine Erklärungen waren sinnlos.
Nun haben wir einen Anwalt eingeschaltet,denn wir sind mit unserem Latein und Nerven am Ende,auch er konnte sich das Verhalten und die Argumentationen der Behörden nicht erklären.
Er hat am 10.05 seinen Termin bei der ALB,dann hat das alles ein Ende.
Ich wünsche dir und deiner Familie noch viel Kraft.

mfg

Titel: Re: Möglichkeit, von Duldung zu Aufenthaltserlaubnis zu gelangen? (Umfangreicher Fall)
Beitrag von sigi-n am 30.04.2010 um 14:07:56

Baphomet schrieb am 30.04.2010 um 11:25:09:
Aber ehrlich gesagt: Wäre ich ein Tschetschene, dem in Russland schlimmste Repressalien drohten, würde ich mich auch mit Händen und Füßen gegen eine Abschiebung wehren. Mein eigenes Leben oder das meiner Familie wäre mir vermutlich mehr wert als die hehre Mitwirkungspflicht gegenüber der Ausländerbehörde, insbesondere, da beim Vater nicht klar ist, ob er eventuell im tschetschenischen Widerstand aktiv war.


Das finde ich schon als sehr heftig. Warst du jemals in RU, hast du vielleicht Angehörige die bei einen Terroranschlag durch den Widerstand umgekommen sind obwohl sie niemals im Leben in Tschetschenien waren?
Vielleicht sollten wir auch Bin Laden eine Einladung senden?

Titel: Re: Regelausnahme bei FZF
Beitrag von Mikael321 am 06.05.2010 um 00:59:36

edge schrieb am 05.05.2010 um 20:48:10:
Aber lieber Mikael, ich glaube nicht, dass das BVerwG die Geschichte mit dem Syrer in der Luft zerreissen würde.

Artikel 3 GG

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Mit der Regelung wurden doch zwei Arten von Deutschen geschaffen. Die gebürtigen Deutschen Mono Staatsbürger, und zb. die Eingebürgerten Doppelstaatsbürger. Das lässt sich doch auch nicht mit juristischen Feinheiten weg diskutieren, das vor dem Aufenthaltsgesetz eben nicht alle gleich sind !

Michael

Titel: Re: Ein Aupair Mädchen ist schwanger von mir. Wie gehts weiter?
Beitrag von ghana2008 am 09.05.2010 um 14:09:23
ich bin kein jurist,

aber eines ist klar, wer einer frau ein kind macht,
der muss dafür aufkommen (zahlen)
ob du danach mit der frau eine beziehung führst spielt nicht wirklich eine rolle,
du bist der vater und daraus ergeben sich pflichten.

du schreibst, du wolltest mit der frau "keine" beziehung,
wieso hast du dich darauf verlassen, das sie die pille nimmt,
was ist mit deiner verantwortung zur verhütung,
gerade wenn es nur um gelegentlichen verkehr ging,
ist ein kondom doch wohl ein muss,
nicht nut wegen verhütung sondern auch wegen aids und anderer krankheiten

Titel: Re: Visum läuft aus während Ehegatte auf Heimaturlaub ist
Beitrag von steini007 am 10.05.2010 um 20:46:14

Saxonicus schrieb am 10.05.2010 um 20:26:06:
Ratsam wäre es, sich beim nächstliegende D-Konsulat noch eine (landessprachliche) Bescheinigung zu holen, auf welcher die Einreiseerlaubnis nach Deutschland nochmals bestätigt wird.

Trotzdem könnte es zu Problemen kommen, wenn der Flug nicht direkt erfolgt, sondern über ein anderes EU-Land, womöglich noch über ein Nicht-Schengenland.

Titel: Re: FZF was zu achten ?
Beitrag von maria.k. am 11.05.2010 um 22:20:35
Aus meiner persönlichen Erfahrung rate ich Dir gleich zu überlegen ob Anwalt oder nicht. Wir haben erst jetzt, nach 10 Monaten einen Anwalt genommen. Der kostet jetzt noch genau soviel, aber die Zeit haben wir verloren...
Ich drück Dir die Daumen. Vielleicht geht es ja glatt.

Titel: Re: sehr wichtige fragen!!!!
Beitrag von sigi-n am 12.05.2010 um 11:46:25

mikel schrieb am 12.05.2010 um 11:32:43:
wie soll mann dann in 3jahren 60 monate rentenzahlungen machen???
kann mir das einer mal erklaeren oder dreht sich die welt anders um?????????????????? 


Die 3 Jahre sind mindestens d.h. es kann auch länger sein, wenn du die 60 Monate brauchst sind es halt 5 Jahre.

Titel: Re: Erstmalige AE nur 18 Monate?
Beitrag von Kara am 12.05.2010 um 16:54:45
mein mann hat für 3 jahre bekommen...
ist das höchste

Titel: Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Beitrag von reinhard am 13.05.2010 um 21:48:07

Xander schrieb am 13.05.2010 um 20:34:58:
Sorry, ich finde die Info auf die Webseite des Innenministeriums BW nicht...


Aber Deine Einbürgerungsbehörde findet sie dort.

Titel: Re: hilfe für ein freund
Beitrag von Saxonicus am 15.05.2010 um 20:20:38
@Mikel

Sieh es doch mal so:

Dein Freund ist nach Deutschland gekommen "der Liebe wegen", um eine eheliche Lebensgemeinschaft mit seiner Frau zu führen.

Diese Gemeinschaft hat aufgehört zu bestehen, die Trennung ist erfolgt.

Welchen Sinn und Zweck sollte es denn nun für Deinen Freund noch geben, weiterhin in Deutschland zu bleiben ?

Eine großartige berufliche Karriere  hat er doch wohl auch nicht begonnen ?

Also, weshalb will er dann unbedingt hierbleiben, wenn der Aufenthaltszweck nicht mehr vorhanden ist ?

Titel: Re: würde gerne in D arbeiten und leben- bitte um hilfe
Beitrag von Saxonicus am 17.05.2010 um 22:38:28

mimach schrieb am 17.05.2010 um 17:02:54:
und auch einen festen Freund, würde ich sehr gerne zurückkehren.



mimach schrieb am 17.05.2010 um 21:33:07:
Und besteht ggf. eine andere Möglichkeit nach D zu kommen, dort zu arbeiten und legal dort zu leben??

Heiraten.

Titel: Re: würde gerne in D arbeiten und leben- bitte um hilfe
Beitrag von maki am 18.05.2010 um 09:41:12

Zitat:
Und besteht ggf. eine andere Möglichkeit nach D zu kommen, dort zu arbeiten und legal dort zu leben??

zB. durch Heirat deines Freundes.

Titel: Re: Ausländerbehörde verlangt UP
Beitrag von ghana2008 am 18.05.2010 um 18:26:55
und nicht vergessen,
der "vertrauensanwalt" will auch noch ein paar scheine sehen, damit er bestätigt dass die urkunde echt ist,
frag mal deinen ehepartner aus kenia, der kann dir sagen wie der hase läuft in kenia

Titel: Re: Aufenthalt §104a erkämpft und doch Abschiebung???
Beitrag von Koch1 am 18.05.2010 um 21:57:38

Mick schrieb am 29.04.2010 um 07:13:07:
Irgendwie finde ich, dass die Ausführungen so gar nicht
passen. Auch nicht die beispielsweise aus dem Beschluss
des VG Berlin vom 11.06.2009 (der sich mit einem Eilver-
fahren beschäftigt, das bereits anhängig ist). Vorliegend
hat der Lebenspartner von frances das Klageverfahren
gewonnen, die ABH ist zum OVG gezogen. Irgendwie kann
ich mir nicht vorstellen, dass eine ABH in einer solchen
Situation überhaupt erwägt, Vollstreckungsmaßnahmen
durchzuziehen. 

Du kannst dir das nicht vorstellen?
Das haben meine Frau und ich 1,5 Jahre bis zu unserer hart erkämpften Hochzeit und danach nochmals fast 2 Jahre erlebt.
Trotz Gerichtsurteile, diplomatischer Noten, Anfragen aus der Staatskanzlei, dem xxxInnenministerium, Bundespräsidialamt u.s.w. Egal........Aber unsere ABH durfte danach alles bezahlen! Und ich meine auch ALLES!
Aber es ist wirklich schön zu lesen, dass es offenbar auch anders gehen kann. Auch wenn die sich das gemerkt haben, und uns KEINE Probleme mehr machen, unser Vertrauen ist grundlegend erschüttert.

Titel: Re: Wann beginnen die 2 Jahre Ehe mit Deutscher
Beitrag von mikel am 23.05.2010 um 00:33:09
fons ich find dich cool :D :D

Titel: Re: Besuchsvisum f. Sprachkurs für A1 Prüfung und später FZF-Visum
Beitrag von gerda am 24.05.2010 um 11:33:05

Earl Grey schrieb am 30.04.2010 um 12:41:13:
Daraus folgt IMHO, dass ausländische Familienangehörige ihre Familienangehörigen in Deutschland nicht besuchen können, da immer mangelnde Rückkehrbereitschaft angenommen wird.

Bedeutet das auch, dass ein Sachbearbeiter bei ABH oder Botschaft also im Falle einer Beantragung eines befristeten Visums*immer*zunächst von der Rückkehr-unwilligkeit ausgehen wird, und das Visum zunächst einmal pauschal ablehnen wird. Geht das nicht schon ein bisschen in Richtung "Bösgläubigkeit"?
Es wird meiner Frau dann ja ersteinmal pauschal untertestlellt, dass sie nicht Rückkehrwillig ist, 

dem kann ich leider nur zustimmen

Titel: Re: Tunesische Liebe
Beitrag von ghana2008 am 25.05.2010 um 15:44:17
Gedanken wegen dem Ticket brauchst du dir keine zu machen,

aber schau dir die Preise mal genau an,
aus nicht nachvollziehbaren Gründen ist ein Hin& Rückflug Ticket meist billiger als One Way

Titel: Re: A1-Deutschkenntnisse
Beitrag von Saxonicus am 26.05.2010 um 18:00:21

methusalem1980 schrieb am 26.05.2010 um 17:31:58:
und da ist ja eh Englisch "Business-Spache" Nr.1.

Aber die Amts- und Umgangssprache ist in Deutschland, zumindest momentan noch, weiterhin deutsch.

Titel: Re: Verlängerung der AE versäumt
Beitrag von ghana2008 am 26.05.2010 um 17:40:47

birk schrieb am 26.05.2010 um 17:02:52:
In der Ehe der Betroffenen kriselt es. Man könnte auf die Idee kommen, der (deutsche) Mann habe die rechtzeitige Verlängerung der AE mit Absicht verschleppt, um Druck auf seine Frau auszuüben, sie länger von ihm ausländerrechtlich abhängig zu machen...


der deutsche Ehemann hat da ja wohl nichts verschleppt,
für die Verlängerung der AE ist die Frau verantwortlich,
und wenn es kriselt, und zur Trennung kommen sollte,
verkürzt sich die jetzt erteilte AE höchst wahrscheinlich

Titel: Re: Namensänderung soll 100 € kosten
Beitrag von Saxonicus am 27.05.2010 um 23:31:45

garfield2008 schrieb am 27.05.2010 um 20:45:20:
Die Namenserklärung nach deutschen Recht kann nur dann erfolgen, wenn die Ehe auch im deutschen Register eingetragen wurde. (Früher war das das anlegen des Familiensbuchs). Dafür entstehen natürlich auch Kosten.

Als wir (vor 27 Jahren) mit der apostillierten und legalisierten ausländischen Heiratsurkunde beim deutschen Standesamt das Familienbuch anlegen liessen, wurden nach meiner Erinnerung keine Kosten berechnet. Zumindest nicht in dieser Höhe von 80 €uro (=160 DM).

[edit]Öhm, 27 Jahre alte Erfahrungen sind sicher keine echte Hilfe
und der Schrottplatz lässt grüßen[/edit]

Titel: Re: wo steht es Gesetz
Beitrag von mikel am 28.05.2010 um 19:55:35
Fons du bist supi,

İch mag dich immer mehr.


Du bist schon ok. ::) ::)

Versteh mich jetzt nicht falsch,ich bin nicht Schwul.  :o :o

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von Eduard am 31.05.2010 um 17:05:12
Mal ganz dumm gefragt: wie erfährt die Botschaft / die ABH eigentlich von der Vorehe des deutschen Ehepartners? Eine entsprechende Datei ("hat schon einmal einem Ausländer zur FZF verholfen") bzw. eine entsprechende Datenverknüpfung (was auf das gleiche herauskäme) ist ja nicht vorgesehen.

D. h. wenn sich nicht einer Bearbeiter zufällig an den alten Vorgang erinnert, dürfte das gar kein Thema sein ...

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von steini007 am 31.05.2010 um 17:20:36

Eduard schrieb am 31.05.2010 um 17:05:12:
wie erfährt die Botschaft / die ABH eigentlich von der Vorehe des deutschen Ehepartners?


- wenn die gleiche ABH zuständig ist, kann die ABH das sehr schnell herausfinden

- aus der Heiratsurkunde, aus der auch der frühere Familienstand des/der Deutschen hervorgeht


Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von Eduard am 01.06.2010 um 09:21:04
@Steini ... nichts für ungut, aber Deine Antworten verwirren mich immer wieder.


steini007 schrieb am 31.05.2010 um 17:20:36:
- wenn die gleiche ABH zuständig ist, kann die ABH das sehr schnell herausfinden


Meine Frage war: wie? Z.B. München hat ca. 300000 Ausländer. Diese Akten werden anhand der Nachnamen der Ausländer abgelegt. Es ist sicher nicht praktikabel, alle diese Akten durchzusehen, ob da irgendwo der Name des Deutschen vorkommt. Da es m. W. keine "FZF-Datei" der deutschen Ehepartner gibt (vgl. die kürzliche Diskussion um die "Einlader-Datei"), kann es sich eigentlich nur um Zufallsfunde handeln, z. B. der Sachbearbeiter erinnert sich, den Deutschen schon mal gesehen zu haben, oder wenn die deutsche Ehefrau in der 1. Ehe den (ausländisch klingenden) Namen ihres Ehemannes angenommen hat.


Zitat:
- aus der Heiratsurkunde, aus der auch der frühere Familienstand des/der Deutschen hervorgeht


Ich habe hier eine deutsche und eine dänische Heiratsurkunde. Auf keiner der beiden steht etwas zum Familienstand vor der Ehe oder gar der Name des vorherigen Ehepartners.

Und übrigens, ich selbst bin bei meiner 2. FZF nicht nach der 1. FZF gefragt worden. Allerdings lagen dazwischen mehr als 10 Jahre, ist also vielleicht nicht repräsentativ...

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von Eduard am 01.06.2010 um 11:07:17

schrieb am 01.06.2010 um 10:53:04:
da hilft uns Menschen inzwischen der Computer ! 


... nur wenn eine entsprechende Suche, mit dem Namen des deutschen Ehepartners als Suchkriterium, möglich ist , aber Du schreibst ja selbst:


Zitat:
Natürlich sind in der EDV nur die Daten des Ausländers erfasst



Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte
Beitrag von Ulf am 01.06.2010 um 19:00:12
Moin,


mikel schrieb am 30.05.2010 um 14:14:01:
Kannst du mir das mal auf einfacher Art und Weise erzaehlen was du geschrieben hast


Hatte nur zitiert aus:

AVwV v. 26. 10. 09, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Aufenthaltsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Gruß, ULF

Titel: Re: Brauchen dringende Ratschlaege!!!
Beitrag von mikel am 02.06.2010 um 21:56:26
Danke für den 4 Stern bin stolz auf mich.

Hat meiner Frau und mich sehr gefreut.

Und viele Grüsse natürlich an Fons.
:) :)

Titel: Re: Kredit - Raten - Umschuldung?
Beitrag von mikel am 02.06.2010 um 22:04:44
ok fons

Titel: Re: Einbürgerung und Verlust der alten Staatsangehörigkeit
Beitrag von chap am 03.06.2010 um 13:52:12

Ralf schrieb am 02.06.2010 um 21:37:27:
Dafür wäre höchstens dann Raum, wenn der Eingebürgerte
die Entlassung aus der alten StA schuldhaft nicht herbeiführt.
Davon kann ich hier erst mal nichts sehen, der Antrag ist ja
gestellt.


Natürlich. :)

Titel: Re: Einbürgerung und Verlust der alten Staatsangehörigkeit
Beitrag von chap am 03.06.2010 um 21:39:07

Ralf schrieb am 02.06.2010 um 21:37:27:
Dafür wäre höchstens dann Raum, wenn der Eingebürgerte
die Entlassung aus der alten StA schuldhaft nicht herbeiführt.
Davon kann ich hier erst mal nichts sehen, der Antrag ist ja
gestellt.


Natürlich. :)

Titel: Re: Wie geht es weiter ?
Beitrag von Petersburger am 05.06.2010 um 11:56:14

Philli schrieb am 05.06.2010 um 09:16:54:
Als die Angstellte vom Standesamt fragt ob ich ledig sei,sagte ich ja,bin schon seid 12 J geschieden und nich Unterhaltspflichtig.
Da meinte Sie , Dadurch haben Sie schlechtere Karten bei Botschaft als ein Singel.

Und was hat Dein Bäcker dazu gesagt?

Es ist immer wieder begeisternd, wie Leute den Ratschlägen von Laien bedenkenlos folgen und dann baß erstaunt sind, wenn der Profi den vorgelegten Schwachsinn so nicht annimmt.

Titel: Re: Zuzug einer Nicht EU-Bürgerin nach Deutschland mit ihrem deutschen Kind
Beitrag von Petersburger am 07.06.2010 um 11:44:11
Schau Dir  [guck=guck.gif] http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1275561393/2#2

und die Folgebeiträge natürlich.

Titel: Re: Zuzug einer Nicht EU-Bürgerin nach Deutschland mit ihrem deutschen Kind
Beitrag von Stefan-TR am 07.06.2010 um 14:59:11

Petersburger schrieb am 07.06.2010 um 11:44:11:
Schau Dir ... und die Folgebeiträge natürlich. 

Falls noch jemand verwirrt ist; ja, das ist ein Link zum aktuellen Thread ;)

Titel: Re: Zuzug einer Nicht EU-Bürgerin nach Deutschland mit ihrem deutschen Kind
Beitrag von erne am 07.06.2010 um 17:17:24

steini007 schrieb am 07.06.2010 um 15:28:43:
Wenn das Leben des künftigen Kindes in Gefahr ist, wäre das denkbar. 

(Flugkostenübernahme vom dt. Steuerzahler )

ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass die Flugkosten für die werdende philippinische Mutter eines dt. Kindes dem  Steuerzahler auferlegt werden können.
worauf sollte sich das stützen?

Das würde ja bedeuten, dass dann nach dem gleichen § werdende ausländische Mütter eines dt. Kindes aus jedem Krisengebiet auf Kosten d. dt. Staates ausgeflogen werden können, weil die Mutter, und damit das Kind, im Krisengebiet umkommen könnten.
Ist doch zu weit her geholt.

Titel: Re: Zuzug einer Nicht EU-Bürgerin nach Deutschland mit ihrem deutschen Kind
Beitrag von steini007 am 07.06.2010 um 17:56:46

erne schrieb am 07.06.2010 um 17:17:24:
Das würde ja bedeuten, dass dann nach dem gleichen § werdende ausländische Mütter eines dt. Kindes aus jedem Krisengebiet auf Kosten d. dt. Staates ausgeflogen werden können, weil die Mutter, und damit das Kind, im Krisengebiet umkommen könnten.


Das Leben eines Deutschen oder werdenden deutschen Kindes steht ist nach GG hoch anzusetzen.

Damit du deine Vorstellungskraft erhöhen kannst, gibt es genügend Beispiele, in denen der deutsche Staat deutsche Bürger aus Krisengebieten ausgeflogen hat oder auch enorme Lösegeldzahlungen geleistet, auch wenn sich deutsche Bürger bewusst in Krisengebieten aufgehalten haben und anschließend verschleppt wurden.

Oder denkst du, das haben die betroffenen Personen aus eigener Tasche bezahlt?

Auch sieht das AufenthG Fälle von humantärer Hilfe vor, wo nur ausländischen Bürgern auf Kosten des Staates geholfen wird.

Warum sollte darunter nicht auch eine philippinische Mutter mit einem künftigen deutschen Kind fallen?

Titel: Re: Dringend: Aufenthaltsdauer - ich blick nicht mehr durch!
Beitrag von Petersburger am 07.06.2010 um 20:19:52
Spaßig ist es immer, wenn mir ein finnischer Grenzbeamter Gesetze auf finnisch zeigen will, die mich von vornherein nicht interessieren müssen.
Diese Gesetze setzen entweder die EU-Regeln 1:1 um (bzw. sind noch besser für den Ausländer, dürfen sie ja) oder die EU-Regeln sind direkt anwendbar.

Die Mehrzahl der Drittausländer, die sich in einer EU-Amtssprache über EU-Gesetze und -Verordnungen informieren, werden sich i) mit nationalem Recht nicht beschäftigen, wo das nicht sein muß und ii) werden die englischen Texte nutzen.
Three months? What the hell do you wanna say? I came to Germany July 1st, today is September 30th - these are three months, are they not?

Soll ich Dir noch eine Baustelle zeigen?
Visakodex, Anhang VII, Zi. 4 letzter Satz:
de: "Bei einem länger als sechs Monate gültigen Visum gilt für jeden Sechsmonatszeitraum eine Höchstaufenthaltsdauer
von 90 Tagen."
en: "When a visa is valid for more than six months, the duration of stays is 90 days in every six-month period."
fr: "Lorsqu’un visa est valable pour plus de six mois, la durée des séjours est de 90 jours par semestre."
es: "Cuando un visado sea válido para más de seis meses, la duración de las estancias será de 90 días por cada período de 6 meses."

Und was machst Du jetzt, wenn ein Russe mit einem finnischen Jahresvisum kommt, ausgestellt nach dem 05.04.2010, dem Eintrag "45 Tage" und begehrt nach bereits 45 Tagen Aufenthalt in Finnland die Einreise zu einem 5-Tages-Trip nach Frankfurt (den Visakodex in der Hand)?

Warum nur versetzen die Gesetzgeber Ausländer und Beamte permanent in solch schwachsinnige Situationen?

Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe - Kosovo
Beitrag von Muleta am 07.06.2010 um 17:40:35

erne schrieb am 07.06.2010 um 17:27:39:
b) nicht wisst, ob die Botschaft nicht danch irgendwelche Schritte unternommen hat, was den 3 Monatszeitraum wieder auf 0 setzt.


was könnte ein solches Wunder bewirken?

Muleta

Titel: Re: ausländerbehörde
Beitrag von Dicle88 am 08.06.2010 um 21:06:31
Hallo,

du kannst jederzeit anrufen und nachfragen.

Titel: Re: Voramensänderung rückgängig machen
Beitrag von sigi-n am 09.06.2010 um 14:51:48

zarasamira schrieb am 08.06.2010 um 13:07:31:
und auchnicht in meinem Land bekomen


Ich denke mal das dies Ihr Problem ist. Ihr Land ist maroc, die Annahme der Deutschen Staatbürgerschaft war wohl genauso gut durchdacht wie die Namensänderung. Sich selbst zu belügen ist fast unmöglich, wenigstens auf Dauer

Titel: Re: Verzicht auf deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von erne am 09.06.2010 um 20:49:30

zarasamira schrieb am 09.06.2010 um 19:32:42:
...beantragen...

beantragen kann man alles.
Ob aber auch nur der Hauch einer Chance besteht, ist eine andere Sache.

(Konkrett zu deinem Fall: keine Ahnung, wie hoch die Chancen stehen)

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von Evaskatze am 09.06.2010 um 20:04:31
Gut, dass ich diesen Thread gefunden habe. Zufall? Ich befinde mich in der gleichen Situation und die Antworten haben mich etwas beruhigt. Zum Glück.

Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe - Kosovo
Beitrag von erne am 09.06.2010 um 21:58:07

Muleta schrieb am 09.06.2010 um 20:59:35:
Die Vorstellung, dass durch irgendwelche Aktivitäten die 3 Monatsfrist "von vorn beginnt", ist falsch.

danke fuer die Aufklaerung ...

Titel: Re: ausländerbehörde
Beitrag von Ruslana.S am 11.06.2010 um 23:59:55
Hallo!!!???  Und wer kann meine fragen antworten???? :-/

Titel: Re: Schengen Visum, FZF, Sprachkurs
Beitrag von sigi-n am 15.06.2010 um 18:18:28

zhongzheng schrieb am 15.06.2010 um 17:53:09:
Krefeld? 


Berühmt berüchtigt!! 

Titel: Re: erstausstattung für möbel bei ARGII
Beitrag von Saxonicus am 16.06.2010 um 15:38:17
Also als ich seinerzeit über Mauer und Stacheldraht aus der DDR in die BRD geklettert bin, gab es 100 DM Begrüßungsgeld, das war's.
Allerdings war ich kein Ausländer sondern bin als Deutscher nach Deutschland gekommen, insofern war es also ein anderer Sachverhalt und ist hiemitr nicht vergleichbar.

Titel: Re: A1: Neue Härtefallregelung dank BVerwG?
Beitrag von Ulf am 19.06.2010 um 12:15:51

tapir schrieb am 28.04.2010 um 21:14:45:
Wie soll denn dieser Fall zum EuGH gelangen, wenn das BVerwG jetzt die Revision zurückgewiesen hat? Erscheint mir praktisch ausgeschlossen...


BVerfG fiele mir noch ein, wenn da noch nichts verfristet ist.

Gruß, ULF

Titel: Re: Steuererklärung nach Heirat
Beitrag von Ulf am 19.06.2010 um 11:55:44

Lisa2014 schrieb am 03.06.2010 um 15:21:19:
Ähnlicher Fall....aber

[...] Der SB des Finanzamtes meinte ich werde für 2009 nichts zurück bekommen, da mein Mann eine Duldung hatte. 7.12.2009 in D geheiratet. Aufenthalt hat er erst April 2010 bekommen. Hick-Hack wer zuständig ist.


Da hätte er auf rückwirkender Erteilung ab Antragstellung bestehen sollen.

Gruß, ULF

Titel: Re: Mikel braucht ganz dringend hilfe!!
Beitrag von mikel am 22.06.2010 um 17:01:08
Bitte leute Antwortet.

[edit]ich kommentiere Schrottpostings ungern. Aber nach einer
starken Stunde schon antworten anzufordern, ist für mich
ne Frechheit[/edit]

Titel: Re: Duldung -Staatsangehörigkeit und sowas wichtige Themen
Beitrag von B.D. am 25.06.2010 um 22:25:22

Muleta schrieb am 25.06.2010 um 22:06:50:
Wir kennen die Entscheidungen nicht im Detail und OVG entscheiden in einer großen Anzahl derFälle ja nicht komplett an der Rechtslage vorbei.



eben , das meinte ich !


B.D.

Titel: Re: mehrere Straftaten - Abschiebung droht
Beitrag von maki am 29.06.2010 um 13:39:35

Zitat:
Können die so einfach Familien ausseinander reissen und jemanden abschieben?

Ja und nein, kommt immerdarauf an, wir werden das hier nicht lösen können.


Zitat:
Ich bin halt in Deutschland praktisch aufgewachsen, alle meine Landsleute die Zeitgleich nach Deutschland kamen haben sich bereits einbürgern lassen. Ich ahb das halt versäum weil es mir damals nicht wichtig war. Soll mir das nun zum Verhängnis werden?

Du verwechselst da etwas.
Zum Verhängnis werden dir deine Straftaten.

Titel: Re: Nach 2 Jahren Ehe nun Scheidung:Droht nun Abschiebung?
Beitrag von susanne0603 am 07.07.2010 um 13:47:48
Hallo Mailing,

was mir nicht so ganz klar ist: möchtest du, dass er in Deutschland bleibt oder möchtest du dass er gehen muss?

Ich finde es ganz, ganz schlimm, dass er Dich so für seine Zwecke ausgenutzt hat. Hört sich so an, als ob dich nur geheiratet und ein Kind mit dir gezeugt hat um so seine "Eintrittskarte" für Deutschland zu erhalten. Also menschlich gesehen muss ich sagen, dass ich alles versuchen würde um ihm das zu vermiesen!

Susanne

Titel: Re: Nach 2 Jahren Ehe nun Scheidung:Droht nun Abschiebung?
Beitrag von susanne0603 am 07.07.2010 um 14:20:41
Hallo Mailing,

ich frage mich: möchtest du dass dein Ehemann bleibt oder wäre es dir lieber wenn er ausreisen muss?

Ehrlich gesagt scheint dein lieber Ehemann dich nur als seine Eintrittskarte nach Deutschland gesehen zu haben. Als zusätzliche Sicherheit noch ein gemeinsames Kind mit dir in die Welt gesetzt, schon ist sein Aufenthalt hier in Deutschland geritzt. Wenn ich du wäre würde ich zusehen, dass er weder Umgangsrecht geschweigedenn Sorgerecht bekommt! Solche Männer, die dir sagen dass sie dich eh nie geliebt haben die lieben auch das Kind nicht, sondern sehen ein Kind nur als Aufenthaltserlaubnis an. Ich wette mit dir, und leider gibt mir die Erfahrung recht: sobald er eine Niederlassungserlaubnis hat wird er nie mehr nach dem Kind fragen  >:(

Von daher: ich an Deiner Stelle würde umgehend die Scheidung einreichen. Wieso solltest du ihm in Zukunft den Aufenthalt hier sichern, wo er dich doch scheinbar nur ausgenutzt hat? Wenn dich mehr dazu interessiert, schau mal auf der Seite von 1001geschichte.de nach. Hört sich sehr verdächtig nach Bezness an...

Susanne

Titel: Re: Ausweisung nach Syrien
Beitrag von myboo am 17.07.2010 um 15:27:56
Hallo Kristina,

ich finde es wirklich toll wie du dich für diese Familie einsetzt. Auch Zuhören hilft und gibt der Familie ein wenig Trost. Traurige Geschichte und was ist das für eine unmenschliche Frist von 15 Tagen !?

Ich bin absolut deiner Meinung, wenn du sagst es bleiben so viele mit Lügerei und Betrug am Staat hier und anscheinend kann man dann nichts machen, aber wenn es um solche Familien geht, dann gehts ganz fix und ohne Einzelfallbewertung.

Da fehlt mir auch jegliches Verständnis für so einige deutsche Gesetze.


Jedenfalls find ich es gut was du tust und das du der Familie hilfst...viel Glück !

Lieben Gruß und noch viel Erfolg
MyBoo

Titel: Re: Welche Folgen für die ABH?
Beitrag von sigi-n am 17.07.2010 um 23:02:13
Hallo
hier ist scheinbar hopfen und mals verloren
sachfragen werden nicht beantwortet, scheinbar ist dem TS nicht klar was ein Antrag, Bescheid etc. ist

Titel: Re: Anrechnung von meine Studienzeiten für den Erlaubnis zu Daueraufenthalt-EG
Beitrag von jivan am 17.07.2010 um 23:36:40
Schweitzer hat recht Aufenthaltszeiten zum Studiumzweck werden für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Hälfte gerechnet.

Aber soweit ich weiß maximal 2 Jahre. D.h. wenn du 4 Jahre studiert hast, werden 2 Jahre angerechnet. Wenn du 5 jahre studiert hast, werden auch nur zwei Jahre angerechnet.

So hatte mir Ausländerbehörde München mitgeteilt (mündlich). Stimmt es Schweitzer ?

Titel: Re: Heiratsvisum und Verzögerung
Beitrag von B.D. am 19.07.2010 um 23:12:32

erne schrieb am 19.07.2010 um 17:27:31:
Das ist aber schon ein böser freudscher Vertipper, oder meinst du das im Ernst?



Hi,

ich denke, aber kannst Du das ausschließen ?

Die Behörden werden dies immer in Betracht ziehen, warum also nicht auch ein User ?


B.D.

Titel: Re: Mein Verlobter kommt und möchte hierbleiben, 2 gemeinsame Kinder!
Beitrag von Alacrity am 21.07.2010 um 21:31:29
Ja aber der Verlobte der TS hat doch einen "Freund" bei der Passstelle, so dass das mit der entsprechenden Motivation bestimmt viel schneller geht.

Titel: Re: Einbürgerung nach 6 Jahren ohne ehrenamtlich Tätigkeit möglich?
Beitrag von Saxonicus am 22.07.2010 um 12:40:36

Niki55 schrieb am 22.07.2010 um 11:49:05:
ich habe schnell und gut studiert 

Das sollte eigentlich für jeden Studenten eine Selbstverständlichkeit sein.
Was ist daran eine Besonderheit ?

Titel: Re: Kosovar hatte Arbeitserlaubnis für Slowenien, möchte nun gerne in Dtl. bleiben
Beitrag von steini007 am 25.07.2010 um 17:18:06

FrauB10 schrieb am 21.07.2010 um 17:09:54:
Nun läuft das Visum aus, er hat kein Geld es zu erneuern 

Wenn es rein am Geld liegt, das Visum zu verlängern, dürfte dies doch machbar sein, wenn die Familie - evtl. auch du - zusammenlegt. Oder von welcher Größenordnung reden wir da?

Titel: Re: Abschiebung bei Straftatbestand
Beitrag von huseyin am 28.07.2010 um 23:12:51
Also, Selbstauskunft ist erforderlich, nach meiner Meinung.

Titel: Re: Falsche angaben bei ausländerbehöde
Beitrag von huseyin am 28.07.2010 um 23:31:50
Ich kann vielleicht damit helfen. Bitte schreiben Sie mir.

Titel: Re: haarprobe in der turkei????
Beitrag von huseyin am 28.07.2010 um 23:11:38
Hakan, kannst du mir schreiben? Ich brauche eine Hilfe mit diesen Dings...

Titel: Re: fzf eingebürgte deutschin
Beitrag von B.D. am 30.07.2010 um 22:17:33

reinhard schrieb am 30.07.2010 um 17:14:44:
- sie hat dort nie gelebt
- sie kann nicht (nicht perfekt) Türkisch
- sie kennt die Lebensverhältnisse, Behörden dort nicht



das trifft dann ja auf alle zu. Glaube kaum, dass das gewollt ist.


B.D.

Titel: Re: Niederlassungseralubnis und Daueraufenthalskarte
Beitrag von franky_23 am 02.08.2010 um 19:04:39
bei der Aufenthaltskarte findest in §38 a des AufenthG was.

Titel: Re: Heirat im Konsulat
Beitrag von Ulf am 04.08.2010 um 08:19:09

ryka schrieb am 02.08.2010 um 11:17:24:
oder etwas ganz romantisch auf einem Schiff?


Für das Traumschiff werden heiratswillige Paare gesucht. Schätze, das Traumschiff fährt nicht unter deutscher Flagge.

Gruß, ULF

Titel: Re: Mein Verlobter kommt und möchte hierbleiben, 2 gemeinsame Kinder!
Beitrag von Ulf am 04.08.2010 um 10:52:41
Moin,


jupat schrieb am 21.07.2010 um 12:17:46:
mein Verlobter ist kongolesischer Staatsbürger, lebt in der USA als permanent Resident also mit Green Card, wir haben dort zusammen 4 Jahre lang gelebt aber möchten jetzt in Deutschland leben.
Ich bin Ende April hier her und er kommt jetzt am Montag (wenn alles gut geht) zu Geburt unseres zweiten Kindes mit einer Reiseerlaubnis


Hat der Einreiseversuch stattgefunden? Wie ist er ausgegangen?

Gruß, ULF

Titel: Re: Mein Verlobter kommt und möchte hierbleiben, 2 gemeinsame Kinder!
Beitrag von Saxonicus am 04.08.2010 um 12:16:29
Die TS war am 22.07.2010 um 22:19:26 letztmalig im Forum, hat sich zu den Antworten nicht geäußert und ist anscheinend an weiteren Vorschlägen zur Lösung ihrer Probleme nicht interessiert.

Titel: Re: Fzf zum Kind oder Ehegatten?
Beitrag von Petersburger am 04.08.2010 um 19:34:08
Bitte nutze die Forensuche.

Das Thema hatten wir in der letzten Zeit wenigstens ein halbes Dutzend Mal.

Titel: Re: Fzf zum Kind oder Ehegatten?
Beitrag von Zeynep am 06.08.2010 um 15:59:28
Hallo
İch lebe auch seit einem Jahr in der Türkei und bin Türkin. İch bin in Deutschland geboren und aufgewachsen und bin nach meiner Hochzeit vorerst in der Türkei geblieben. Es ist wirklich verdammt schwer hier zu leben. İch habe immer noch keinen Job gefunden. Mein Mann arbeitet zwar aber er ist nicht versichert.  Es ist jetzt schon ein Jahr her aber ich fühle mich immer noch nicht zu Hause hier. Deshalb kann ich dich echt gut verstehen.. İch möchte auch wieder nach Deutschland zurück..
:-[

Titel: Re: Familienzusammenführung zu Deutschen aber nicht volljährig
Beitrag von Zeynep am 06.08.2010 um 16:36:25

steini007 schrieb am 05.08.2010 um 16:31:41:
Die entsprechenden VWV hierzu besagen:


Wenn das A1 Zertifikat also älter als ein Jahr ist, könnte eine erneute Überprüfung stattfinden.


Aha jetzt hab ich wieder was dazu gelernt..  :) Das wusste ich auch nicht. Danke.

Titel: Re: Mehrer Auslandsaufendhalte
Beitrag von B.D. am 08.08.2010 um 17:46:41

schrieb am 08.08.2010 um 15:20:59:
dann kann auch deine deutsche Frau in D bleiben. 



ist das ein Tipfehler ?  :-?

Eine Deutsche darf in Deutschland bleiben ! Wie nett !

B.D.

Titel: Re: Freizügigkeit Schwiegermutter
Beitrag von franky_23 am 09.08.2010 um 10:24:14
bei all diesen Antworten ist dir klar, dass LU eine Voraussetzung ist.


Titel: Re: Mit welchen Visum Heiraten?
Beitrag von franky_23 am 09.08.2010 um 20:29:20

Saxonicus schrieb am 09.08.2010 um 11:42:27:
Ein Besuchsvisum wird die Botschaft wahrscheinlich auf Grund der mangelnden Rückkehrbereitschaft kaum erteilen, hier wäre eher ein Visum zur Familienzusammenführung angesagt, sofern die Voraussetzungen (z.B. A1) dafür erfüllt werden.


was bringt dich zu der Überzeugung?

Titel: Re: visum abgelaufen / nicht ausgereist / im ausland wartet haftbefehl
Beitrag von franky_23 am 10.08.2010 um 19:48:38
so wie du schreibst - 9 Monate zusammen  und 3 Monatsvisum -  dann ist er auch schon in Deutschland seit 6 Monaten illegal?


Titel: Re: Ehegattennachzug/LU
Beitrag von mikel am 10.08.2010 um 20:56:59
Du musst doch nicht der ABH sagen wie lange du in Ankara warst.

Du sagst einfach 2 oder 3 Monate.

Das kriegen die sowieso nicht raus.


Titel: Re: Ehegattennachzug/LU
Beitrag von mikel am 10.08.2010 um 21:07:15
Das können die nie in leben rauskriegen solange du es selbst nicht sagst.

Titel: Re: Ehegattennachzug/LU
Beitrag von mikel am 10.08.2010 um 21:23:13
Du kannst mir glauben das bekommen die nie in leben raus wenn du es selbst nicht sagst wie lange du in Ankara warst.

Lass dich nicht verunsichern.

Zag.

Dann sag mal wie sollen die es rausbekommen wie lange Sie in Ankara war??

Da bin ich jetzt mal Richtig gespannt??

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung für Ehegattennachzug??(inc. gleichzeitige Befragung+Fingerabdrücke)
Beitrag von B.D. am 14.08.2010 um 21:12:05

dahanekadar schrieb am 14.08.2010 um 13:34:23:
Wie lange Zeit braucht die BKA für die Recherche meiner Fingerabdrücke maximum?


Gegenfrage;
Weshalb fragst Du ? Warum so eilig ?

B.D.

Titel: Re: Arbeitserlaubnis schon am Ende des Aufbaustudiums (Master)
Beitrag von Kattye am 18.08.2010 um 13:28:43
Vielleicht solltest du dich bei deiner AHB melden und fragen, ob eine Möglichkeit besteht :)

Titel: Re: zusammenführung zum deutschen kind
Beitrag von Maytag am 20.08.2010 um 21:43:58
Ich bedanke mich auch mal :D Ich habe fast das selbe Problem nur das es bei mir mittlerweile eine Risikoschwangerschaft ist und ich die Unterstützung durch meinen Mann mehr als Bitter nötig habe... sein Visums Antrag wurde auch noch nicht bearbeitet weil die auf die Befristung der ABH warten -.- vielleicht hilft ja das Attest von meinem Arzt das es sich alles etwas beschleunigt...

liebe grüße und dir liebe adali alles liebe und Gute für die Restschwangerschaft :)

Titel: Re: Darf mein Mann bleiben nach Trennung?
Beitrag von B.D. am 20.08.2010 um 21:51:21

lisa01 schrieb am 20.08.2010 um 21:38:41:
hmm ich gehe davon aus das er das versuchen will 



das ist definitiv zu wenig.

B.D.

Titel: Re: Einbürgerung für Ehegatte einer Deutschen - §8 oder §9 StAG
Beitrag von jojomor am 30.08.2010 um 22:52:20
und es ist mit meine frage????

Titel: Re: keine Aufenthaltsgehmigung, nur Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Saxonicus am 01.09.2010 um 12:23:12

BavarianheartM schrieb am 01.09.2010 um 00:41:06:
Da ich dachte, daß sie nach § 116 deutsche sei, 

§ 116 aus welchen Gesetz ?
Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz hat nur 41 §§.

Titel: Re: keine Aufenthaltsgehmigung, nur Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Eduard am 01.09.2010 um 12:42:13

Saxonicus schrieb am 01.09.2010 um 12:23:12:
§ 116 aus welchen Gesetz ?


Er meinte ganz sicher Artikel 116 GG. Tatsächlich könnte man den Text so verstehen, dass die Ehefrau eines Deutschen, die in D ihren ständigen Wohnsitz genommen hat, dadurch automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt  8-)

Allerdings fragt man sich, wenn der TS von seiner Rechtsauffassung so fest überzeugt war, warum wurde dann in der fraglichen Zeit weder ein Pass noch ein Personalausweis beantragt...

Titel: Re: keine Aufenthaltsgehmigung, nur Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Ulf am 01.09.2010 um 18:47:33

BavarianheartM schrieb am 01.09.2010 um 00:41:06:
die Heirat in ihrem Land geklappt. Danach reiste ich alleine wieder nach Deutschland zurück und wir beantragten das Familienzusammenführungs - Visum. Letztes Jahr also 2009 im Juni kam meine Frau dann in Deutschland mit dem Flieger an. :)
Sie lebt seither in unserer gemeinsamen Wohnung glücklich ;)
Da ich dachte, daß sie nach § 116 deutsche sei,


Der (nach einer anderen Vorschrift angewandte) Automatismus ist schon seit ein paar Jahrzehnten abgeschafft.

I N F O R M A T I O N E N
Z U M E R W E R B U N D V E R L U S T
D E R D E U T S C H E N S T A A T S A N G E H Ö R I G K E I T

1. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde nach § 3 RuStAG (01.01.1914 – 31.12.1999) bzw.
wird nach § 3 StAG (gültig ab 01.01.2000) erworben durch:
1) Geburt (§ 4 RuStAG; 01.01.1914 – 31.12.1999 mit Änderungen; § 4 StAG seit 01.01.2000)
2) Legitimation (§ 5 RuStAG; 01.01.1914 - 30.06.1998)
3) Eheschließung (§ 6 RuStAG; 01.01.1914 – 31.03.1953)
4) Adoption (§ 6 RuStAG; 01.01.1977-31.08.1986; § 6 StAG seit 01.09.1986)
5) Erklärung (§ 6 RuStAG; 24.08.1957 – 31.12.1969)
6) für einen Deutschen durch Aufnahme (§ 7 RuStAG; 01.01.1914 – 05.02.1934)
7) Ausstellung einer Bescheinigung nach § 15 BVFG (§ 7 StAG; seit 01.08.1999)
8) für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 6-16 RuStAG; jetzt §§ 8, 9 StAG)
9) für Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit (§ 40a StAG; Stichtag: 01.08.1999)
10) für minderjährige Kinder ausländischer Eltern (§ 40b StAG; 01.08.1999 – 31.12.2000)


http://www.landkreis-wuerzburg.de/media/custom/277_915_1.PDF?La=1&object=med|277.915.1

Gruß, ULF

Titel: Re: keine Aufenthaltsgehmigung, nur Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Saxonicus am 02.09.2010 um 01:19:34

Eduard schrieb am 01.09.2010 um 12:42:13:
Er meinte ganz sicher Artikel 116 GG.


Artikel 116 (Grundgesetz)
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben


[edit]Dieser Beitrag (und die vorherigen drei Beiträge) wurden aus dem Thread...

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1283294466

...ab Position #3 gelöscht. Ich glaube nicht, dass der TS eine 116-Diskussion
lostreten wollte.[/edit]

Titel: Re: Wohnsitzbeschränkung mit Blauem Pass
Beitrag von Andrea82 am 02.09.2010 um 08:40:36
wenn einer von beiden in München Arbeit hat
so daß der Lebensunterhlat für beide allein bestritten werden kann
ist das größte Problem schon aus der Welt geschafft

dennoch kann es noch Hindernisse geben

[edit]nach 6 Wochen blabla - Antwort? naja ... hat nur Schrottwert[/edit]

Titel: Re: Aufenthaltsanfrage bei Einbürgerung
Beitrag von kookoo am 04.09.2010 um 00:19:27
stimmt

Titel: Re: Aufenthalterlaubnis für Eltern
Beitrag von kookoo am 04.09.2010 um 00:21:45
leider ist alles kompliziert...

Titel: Re: Neuigkeiten aus Moldawien!
Beitrag von kookoo am 04.09.2010 um 00:24:14
Bürokratie ist immer so verdammt verwirrent und zum Teil auch Menschenunwürdig ..

Titel: Re: Daueraufenthaltsrecht (FreizügG/EU) für Ehefrau aus dem Drittland
Beitrag von kookoo am 04.09.2010 um 00:21:09
stefan hat recht!

Titel: Re: Passverlängerung Botschaft Myanmar
Beitrag von Saxonicus am 06.09.2010 um 12:01:14

schrieb am 06.09.2010 um 08:30:05:
Ich bin Deutscher und EU-Bürger. Das Geld ist von mir und somit mache ich mich strafbar. Das kann kein Staat von mir verlangen. Es ist ein Problem für Deutschland bzw. der EU, wenn sie mich zum Straftäter macht, wenn ich damit die Sanktionen umgehe!

Somit würde sich auch jeder, wenn man Deiner abstrusen Logik folgen will strafbar machen, wenn er ein Visum für Myanmar/Burma beantragt und dafür Visumsgebühren entrichtet. 

Titel: Re: Kein Kindergeld für Duldung aber hohe rechnung vom ZAB
Beitrag von Andrea82 am 06.09.2010 um 15:02:13
mein Mann hatte bis vor einigen Monaten auch kein Personalausweiß
die ganzen 10 Jahre nicht die er in Deutschland lebt
doch dennoch war er ein irakischer Staatsbürger

ob man ein Personalausweiß hat oder nicht
tat bei Ihm nichts zur Sache

er hatte jedoch ein Duldungsschein
(weiß leider nicht wie man das nennt)
aber dennoch steht auf diesem Zettel
daß dies nicht zur Ausweißung dient
und ich konnte leider mit diesem Zettel und Seiner Vollmacht nicht Sein Auto ummelden grad weil dies darauf stand
dennoch war dies gültig wenn die Kotrolle kam auf der Arbeit zwecks Arbeitserlaubniss oder um ein Konto zu eröffnen etc
ich würde sagen,daß dies genauso reichte wie der Führerschein reicht zum ausweißen wenn er dies selbst bei sich trug

hast Du denn diesen Zettel mit der Duldung?
und nur das?

ich würde Dir sehr ans Herz legen
auch wenn es mit viel Kosten,Zeit und Aufwand verbunden ist
diesen Pass aus Deinem Land zu besorgen
aber dennoch möchte ich Dir auch ans Herz legen
wie schonal zuvor
daß Du damit lieber jemand aus Deinem Land beauftragen solltest
anstatt übers Konsulat



Titel: Re: A1: Neue Härtefallregelung dank BVerwG?
Beitrag von Firilum am 08.09.2010 um 14:31:19

Reni schrieb am 31.03.2010 um 16:34:02:
Muleta, der derzeitige Fall dürfte wohl vor dem EuGH landen - bin nicht so sicher, dass der die Meinung des BVerwG teilt.

Ansonsten: kannst du dich daran erinnern, dass schon mal ein deutsches Gericht festgestellt hat, dass auch für rein türkische Ehen eine Ehebestandszeit nicht verlangt werden dürfe? Die Sprachprüfung, wenn sie nicht in kurzer Zeit abgelegt werden kann, läuft ja auf eine ähnliche Belastung der Ehe hinaus.


Wohl eher von BVerfG. Die Frage ist dann nur, ob sich das BVerfG mit den Einzelfall, oder mit den Gesetz an sich beschäftigt.

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von B.D. am 09.09.2010 um 14:08:50

schrieb am 09.09.2010 um 12:01:01:
du sprichtst in Aussagesaetzen so als ob dies regelmaessig der Fall waere.Das von einem Vertreter des Staates. Alle Achtung. 



Das sind Erfahrungswerte, über die Du ganz offensichtlich nicht verfügst.
BTW
Auch Vertreter des Staates haben eigene Meinungen, machen eigene Erfahrungen und entscheiden. Du willst doch die Vertreter des Staates nicht mundtot machen, oder ?  ::)

Komm mal wieder runter und wisch dir mal die rosarote Brille vom Kopf. Die Realität ist auch ganz schön. Nur wünschen kann man sich nichts.


B.D.

Titel: Re: Aufenthalt - Trennung - Suchtkrankheiten
Beitrag von lausi am 13.09.2010 um 23:30:33
Hallo deniz,

bitte lies Deine PN.


Titel: Re: Heiraten in Fes/Marokko
Beitrag von maura am 16.09.2010 um 21:02:03
ich habe dir eine pn geschrieben , damit du nicht verschoben wirst

Titel: Re: Heirat in Deutschland
Beitrag von B.D. am 20.09.2010 um 20:08:06

Ulla schrieb am 24.08.2010 um 10:59:12:
Wenn er "nur" diese Fiktionsbescheinigung in der Hand hat und nicht die AE, erhält er dann trotzdem ALG II oder dieses Geld vom Sozialamt und darf er dann auch Arbeiten, falls er was findet, mit dieser Bescheinigung?


und


Ulla schrieb am 20.09.2010 um 18:29:25:
Habe ein paar Euros durch meine Lebensversicherung ausbezahlt bekommen, ohne dass diese von der ARGE angerechnet wird.

Jetzt sind wir am Überlegen, ob wir vielleicht in Australien heiraten, noch paar schöne Urlaubstage verbringen und er dann danach mit mir nach Deutschland fliegt und die AE beantragt usw.


macht mich schon wieder  :-X



Titel: Re: erlischt AE vorzeitig?
Beitrag von B.D. am 25.09.2010 um 11:56:00

Mick schrieb am 24.09.2010 um 23:46:53:
Wenn ich so einen shice in den Verwaltungsakt schmiere,
dann sehe ich aber alt aus.



Das ist wohl war. Aber wir machen ja hier im Forum keine Bescheide.


B.D.


Titel: Re: aupair möchte gerne noch bleiben
Beitrag von B.D. am 26.09.2010 um 20:59:41
doppelt genäht , hält besser wa ?

B.D.

Titel: Re: aupair möchte gerne noch bleiben
Beitrag von minoucha am 26.09.2010 um 21:39:27

Muleta schrieb am 26.09.2010 um 21:14:28:
nein, das nicht. Aber ein Wechsel direkt von Au-pair zu AE 18 wegen qualifizierter Berufstätigkeit ist eher selten, weil ein Au-Pair in der Regel noch kein abgeschlossenes Studium hat. 



Korrekt!

minoucha.

Titel: Re: aupair möchte gerne noch bleiben
Beitrag von minoucha am 26.09.2010 um 21:52:54

Muleta schrieb am 26.09.2010 um 21:14:28:
nein, das nicht. Aber ein Wechsel direkt von Au-pair zu AE 18 wegen qualifizierter Berufstätigkeit ist eher selten, weil ein Au-Pair in der Regel noch kein abgeschlossenes Studium hat.


Korrekt!

minoucha.

Titel: Re: Freundin aus der Ukraine
Beitrag von Petersburger am 27.09.2010 um 01:43:28

ulf schrieb am 25.09.2010 um 20:27:28:
Gültig wird die Vaterschaftsanerkennung dann allerdings erst durch öffentlich beglaubigte Zustimmung der (werdenden) Mutter. 

Steht schon in Antwort #5, zweiter Absatz.  :-?

mich,
[edit]Kann ja mal passieren, dass man was übersieht. Wenn Dich
etwas in dieser Art an einem Beitrag stört, benutze bitte den
Moderatoralarm. Wir werden dann schon entscheiden, ob wir
was unternehmen.[/edit]

Titel: Re: Einbürgerungsantrag - wann stellen?
Beitrag von minoucha am 29.09.2010 um 11:41:28
Hallo cogumela,

ich wünsche dir viel Erfolg!

minoucha.

Titel: Re: Antrag für Umwandlung unbef. Aufenthalt.erl. in Niderlas
Beitrag von minoucha am 29.09.2010 um 11:54:20
Hallo Inlaender1060,

ich freue mich für dich und für deinen Freund, dass alles glatt gelaufen ist!

minoucha 

Titel: Re: FZF Klage vor Verwaltungsgericht
Beitrag von burma am 29.09.2010 um 21:02:33

Mick schrieb am 28.09.2010 um 21:26:45:
Ich darf bitten davon Abstand zu nehmen, dazu zu raten, ein Kind
zu zeugen, wenn das dazu dienen soll, den abgelehnten Ehegatten-
nachzug zu umgehen. Das ist äußerst neben der Spur. 


Wieso nicht? Wenn es doch bald eh geplant würde?
Dann kann man schon mal anfangen zu üben.  :)

Titel: Re: Frau aus Malaysia heiraten
Beitrag von burma am 29.09.2010 um 20:51:50

OJ schrieb am 29.09.2010 um 20:00:32:
Wäre schon interessant,was für Möglichkeiten es noch gibt. Kann leider nur noch keine pm schreiben.


Du kannst mir eine PN schicken. Der Moderator Daddy war so großzügig zu Dir.  :)

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von burma am 01.10.2010 um 13:14:42

steini007 schrieb am 01.10.2010 um 12:26:49:
Diese Thematik wurde in diesem Thread behandelt:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1270022396


Ähm, habe ich bereits vor Deinem Kommentar gelesen. Wollte nur damit klarstellen, dass ich es vorher noch nicht wußte.

Titel: Re: dringend hilfe bitte antwortet mir
Beitrag von Linda.1001 am 03.10.2010 um 21:41:20
Maki, da warst du nur um ne halbe Minute schneller.
:nzf dass man sowas in einem öffentlichen Forum ankündigt und dann...

Titel: Re: FZF..A1 erforderlich, aber Analphabet!!
Beitrag von B.D. am 04.10.2010 um 08:06:27

aliali schrieb am 03.10.2010 um 20:46:10:
Sie kann ja nicht jetzt noch Lesen und Schreiben lernen.



warum nicht ?

Für ein Leben in D ist diese Fähigkeit existenziell

B.D.

Titel: Re: Heiratschwindel abschieben?
Beitrag von B.D. am 04.10.2010 um 20:00:38

reinhard schrieb am 04.10.2010 um 19:57:46:
Jemanden abschieben, weil man ihn oder sie nicht nett findet, ist im Gesetz nicht vorgesehen. 


und das ist auch gut so (wer sagte dass doch gleich ?  ;))

B.D.

Titel: Re: will heiraten
Beitrag von steini007 am 07.10.2010 um 08:05:11

van schrieb am 06.10.2010 um 22:17:26:
Jetzt weiss ich nicht wie ich das machen soll 

Vielleicht liest du dich etwas hier im Forum ein, benutzt die Suchfunktion mit den entsprechenden Worten "Heiraten Asyl" usw. damit du einige Infos bekommst. Gezielte Fragen kannst du ja dann gerne wieder stellen.


schrieb am 06.10.2010 um 22:47:49:
Wo arbeitet sie denn. Im Bäckerladen oder wo?

Naja, dann wäre er ja der Kunde des Firmeninhabers. Der TS schreibt aber:

van schrieb am 06.10.2010 um 22:17:26:
ich kann bei ihr nicht einziehen, auch wennich ihr treuester Kunde bin, weil sie ja auch da arbeitet wo sie wohnt. 

... hört sich da etwas anders. Weiter will ich gar nicht denken.

Titel: Re: 60 Monaten Rentenversicherung - Voraussetzung für Daueraufenthalt EG?
Beitrag von MaxMax2010 am 07.10.2010 um 22:18:38
Hallo Autor,

wie ist die Geschichte ausgegangen?

Titel: Re: Grenzübertritt und Wiedereinreise mit FB?
Beitrag von erne am 09.10.2010 um 22:53:26

Daddy schrieb am 09.10.2010 um 22:38:21:
next time = Schrott!

warum nicht gleich?

dann kann sich der TS weiter über das hier wundern
dann
Attila schrieb am 08.10.2010 um 17:54:38:
PS: Mir ist Aufgefallen das meine Frau auf dem neuen Verlängerungsantrag gar nicht mehr den gewünschten Verlängerungszeitraum ankreuzen konnte. Dazu liess sich im Formular gar nichts finden. Seltsam. 


Titel: Re: Grenzübertritt und Wiedereinreise mit FB?
Beitrag von burma am 10.10.2010 um 19:53:35
@ Daddy

Als Beamter der BuPo könntest Du doch sicherlich die Frage mit der FB vom TS beantworten. Oder?

[edit]Bin zwar nicht Daddy, aber egal. Die Frage war längst beantwortet
daher -> Schrottplatz[/edit]

Titel: Re: Grenzübertritt und Wiedereinreise mit FB?
Beitrag von Petersburger am 10.10.2010 um 20:11:53
Warum sollte Daddy das - janetm hat schon alles geschrieben, was es dazu zu sagen gibt.

fons' [edit]Zur Erläuterung: ich habe während du das oben schriebst bzw. parallel das Posting mit der Frage an Daddy geschrottet; eben
weil die Frage bereits beantwortet war  ;)

Hab daher auch diesen Beitrag geschrottet, natürlich ohne Abzug  ;D

[/edit]

Titel: Re: azyl in deutschland für nigerianer
Beitrag von Waldemar am 11.10.2010 um 23:36:01
Für Scheinehen gibt's hier keine Tipps !
Warum wollt ihr denn heiraten - Damit ihr Euch nach drei Jahren wieder scheiden lasst?


Daddys' [edit]6 Tage nach Reg- Datum schon nen Versuch Hilfsmod zu werden... tztztz!
Wenn wir einen brauchen, melden wir uns bei dir, bis dahin bitte den Modalarm nutzen... ;)[/edit]

Titel: Re: Ffz auf Duldungsbasis
Beitrag von burma am 13.10.2010 um 19:47:31

reinhard schrieb am 13.10.2010 um 17:19:02:
NUR: Sprachkenntnisse muss er beim Nachzug zum Baby nicht nachweisen, er fängt seinen Kurs erst in DE an. 


reinhard, das habe ich ihr doch bereits oben geschrieben!

Titel: Re: Ffz auf Duldungsbasis
Beitrag von burma am 13.10.2010 um 20:41:23

reinhard schrieb am 13.10.2010 um 17:19:02:
NUR: Sprachkenntnisse muss er beim Nachzug zum Baby nicht nachweisen, er fängt seinen Kurs erst in DE an. 


Das hatte ich bereits HIER geschrieben:


schrieb am 11.10.2010 um 15:38:31:
Ein A1 Deutsch-Zertifikat vor der Einreise wäre daher nicht erforderlich. Dein Mann wird aber dazu dann in Deutschland zu einem Integrationskurs verpflichtet.



Daddys' [edit]Du hast scheinbar nicht verstanden, warum ich dein letztes Post mit nahezu selbigem Inhalt geschrottet habe... es macht es im Übrigen nicht besser, bei einem erneuten Post die Quelle zu zitieren...
Fakt ist, dass du gerne den ModAlarm nutzen kannst, wenn dir ein Post eines anderen Users überflüssig oder falsch vorkommt...
Aber posten um des Postens Willens ("Hab ich doch schon gesagt") ist nicht und überflüssig wie ein Kropf. Ich werde gleichgelagerte Posts auch weiterhin dem Altmetall zuführen, dann aber ohne Kommentar... ;)
Es ist nicht notwendig, dass du meinen Kommentar kommentierst, nimm ihn dir einfach zu Herzen... ;)[/edit]

Titel: Re: Ausländeramt verweigert Visum??
Beitrag von juilia am 13.10.2010 um 22:39:34
hi daddy....
tja ob indien dazu gehört oder nicht weiß ich nicht, das ist ein kleiner tipp und die auskunft darüber ob es so ist oder nicht kann man erfragen, beim ausländeramt, und da ich es nicht von den vorherrigen aussagen herraus nehmen konnte ob dies evtl. der grund sein könnte, sondern nur das es abgelehnt wurde, ein kleiner tipp um dies ausschließen zu können...0


Daddys' [edit]Genau das Folgende ist das Problem...

juilia schrieb am 13.10.2010 um 22:39:34:
tja ob indien dazu gehört oder nicht weiß ich nicht

Wenn man etwas nicht weiß, dann sollte man mit Tipps und Ratschlägen vorsichtig sein resp. dann darauf verzichten, wenn der Tipp eigentlich keiner / hinlänglich bekannt ist...[/edit]

Titel: Re: Ffz auf Duldungsbasis
Beitrag von burma am 14.10.2010 um 08:56:16

reinhard schrieb am 13.10.2010 um 17:19:02:
NUR: Sprachkenntnisse muss er beim Nachzug zum Baby nicht nachweisen, er fängt seinen Kurs erst in DE an. 


Hatte ich bereits HIER geschrieben:


schrieb am 11.10.2010 um 15:38:31:
Ein A1 Deutsch-Zertifikat vor der Einreise wäre daher nicht erforderlich. Dein Mann wird aber dazu dann in Deutschland zu einem Integrationskurs verpflichtet.


Titel: Re: visum abgewiesen
Beitrag von burma am 16.10.2010 um 17:43:22

juilia schrieb am 15.10.2010 um 20:18:36:
also man hat ihm einen stempel in den pass getan : schengen ablehnung....

zu den vorherigen fragen: ich bin hier in DE noch nicht als verheiratet angemeldet, wollte ich machen wenn er kommt.


Weiss Du was mich ärgert? Du kommst hier häppchenweise mit den Informationen und wir müßen rätseln, was die Ursache der Ablehnung ist.

Zu dem schreibst Du, dass Du die Ehe in Deutschland noch nicht eintragen lassen hast!  >:(

Ich schalte mich daher hier aus dem Thread raus und habe keine Lust mehr zu helfen!

Titel: Re: Brief vom der AB
Beitrag von B.D. am 18.10.2010 um 09:54:57
Dann verdienen die RA auch mal wieder etwas Geld.


B.D.

Titel: Re: Brief vom der AB
Beitrag von finder am 18.10.2010 um 10:06:56
Es könnte aber zu einem Problemfall werden. Deshalb ist es besser wenn man sich von Anfang an von Fachleuten beraten und seine INteressen durchstzen lässt.

Titel: Re: Brief vom der AB
Beitrag von finder am 18.10.2010 um 09:46:08
Ich würde der Sache nicht trauen und stattdessen für eine kompetente Erstberatung einen seriösen Rechstanwalt aufsuchen.
[edit]
wenn du deine ganzen wertvollen   :ironie:Tipps als Posting
finden möchtest, such doch zuerst auf dem Schrottplatz - da
gehören sie hin.

Wenn du ein Laberboard suchst , bist du hier falsch.
Wenn du ein Laberboard suchst, schreib mir ne PN - ich helfe
dir beim Suchen[/edit]

Titel: Re: Brief vom der AB
Beitrag von burma am 18.10.2010 um 10:42:20

finder schrieb am 18.10.2010 um 09:46:08:
Ich würde der Sache nicht trauen und stattdessen für eine kompetente Erstberatung einen seriösen Rechstanwalt aufsuchen. 


Du weiss anscheinend nicht was Du hier schreibst.
Vielleicht ist Dir nicht aufgefallen, dass Muleta schon sein Statement dazu  abgegeben hat und Fachanwalt für Ausländerrecht ist.

So viel zu Deinem Sachverstand.


@ Moderatoren:

Habe mir alle seine Beiträge durchgelesen. Er möchte provozieren und Ärger. Ihn liegt nichts an eine sachliche Auseinandersetzung zum Thema Ausländerrecht.

Wieso sperrt ihr ihn nicht?

Sogenannte IM gibt es für die ABHs gar nicht.  >:(
[edit]
@ burma

User angiften und angreifen geht gar nicht.
Alle Stellen im Team sind besetzt und Hilfsmods suchen
wir auch nicht.

Wenn dir an ein Posting unangemssen, unhöflich oder frech
erscheint, benutze den Modalarm.[/edit]

Titel: Re: Einbürgerung nach 3 jahre Ehe mit eingebürgerte ausländer
Beitrag von silka am 18.10.2010 um 10:52:23
soweit ich weiss nach 4 jahre darfst du auch dein Antrag stellen, aber vorausgesetzt du lebst seit 4 jahren mit ihr in Deutschland. Warum hat das Kind nicht gleich mit der mutte die einbuergerung bekommen? hat sie es nicht erwaehnt?
Mindestens A1 muss du bestehen und das ist sehr einfach, so wie du schreibst, A1 bestehst du schon!
Viel Glueck

Titel: Re: Au-Pair bei Verwandtschaft
Beitrag von B.D. am 18.10.2010 um 21:09:31

Enda schrieb am 18.10.2010 um 15:37:35:
ein Hinderungsgrund?



jau, das wird nichts

B.D.


Tippi [edit]Für diese aussagekräftige Antwort gibt es 5 Punkte




Abzug !!!!![/edit]

Titel: Re: Brief vom der AB
Beitrag von B.D. am 18.10.2010 um 21:15:08

sasa72 schrieb am 17.10.2010 um 23:07:33:
"eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich".
Ist das gut?



erst das


finder schrieb am 18.10.2010 um 04:47:54:
Für mein Dafürhalten ist es das sichere Zeichen, dass die Unterlagen nur noch pro Forma verlangt werden, tatsächlich aber schon negativ entschieden wurde. 


dann diese unstrittig dumme und überzogene Antwort


sasa72 schrieb am 18.10.2010 um 17:14:14:
Ich würde bitten diesen Menschen aus dem Forum zu entfernen!


daraufhin  dann das

Egal wie jemand hier antwortet: Warum fragst Du dann ?


B.D.


Titel: Re: Au-Pair bei Verwandtschaft
Beitrag von B.D. am 18.10.2010 um 22:35:21

C_Devil schrieb am 18.10.2010 um 22:25:10:
Ich habe aufgrund von Verwandtschaftsverhältnissen auch selbst die Zustimmung schon abgelehnt.



uuhps,

dann war ja mein Post nicht wirklich für den Schrottplatz, oder ?

B.D.

Devil [edit]Da es nicht prinzipiell Hinderungsgrund ist & so hilfreich für den TS war, hatte es durchaus Schrottwert, so wie dieses Post auch ![/edit]

Tippi [edit]Da ich geschrottet habe, obliegt mir auch eine Antwort zu
diesem Schrottpost.

Du mäkelst an einer Admin-Entscheidung - gibt ned nur
Schrott sondern auch

B.D. du fährst auf ganz dünnem Eis Schlittschuh.
Du weißt wovon ich spreche.

Erspare dir und mir und uns jeden weiteren Kommentar.[/edit]

Titel: Re: Visum für meinem Kind
Beitrag von B.D. am 18.10.2010 um 23:19:18

steini007 schrieb am 18.10.2010 um 23:12:23:
Wäre hier nicht erst zu klären inwieweit der LU dann für beide gesichert ist?


jau, das stimmt. Wie steht es also damit ? Bist Du in der Lage den LU für Dich und das Kind (einschl. KV) sicher zu stellen ?

B.D.

[edit]und wieder -5[/edit]

Titel: Re: FZF
Beitrag von burma am 20.10.2010 um 10:36:23

schrieb am 20.10.2010 um 10:35:28:
da steht es


Und wo halten sie sich seit 2009 auf? Wielange dauert eine Schwangerschaft?  ;D

Titel: Re: bitte suche hilfe
Beitrag von Mostafa am 25.10.2010 um 22:06:11
brauch dir kein sorgen mostafa
du kriegst dein visum bald ::)

Titel: Re: bitte suche hilfe
Beitrag von Mostafa am 25.10.2010 um 22:13:36
sorry aber bin halt echt am verzweifeln (whew)

Titel: Re: AZUBI- was passiert mit mir bei Scheidung?
Beitrag von burma am 27.10.2010 um 14:13:56

schweitzer schrieb am 27.10.2010 um 14:12:43:
Irgendwas kann hier nicht stimmen. - Wenn die AE wirklich 06/2009 erteilt worden ist dürfte sie maximal bis 06/2012 gelten - es gibt keine AE mit einer Befristung von mehr als drei Jahren!


Stimmt, die Angaben von ihr sind leider zu ungenau.

Titel: Re: AZUBI- was passiert mit mir bei Scheidung?
Beitrag von burma am 27.10.2010 um 19:50:40

reinhard schrieb am 27.10.2010 um 19:47:00:
Der Leiter unserer Ausländerbehörde sagte, "besondere Härte" bedeutet, dass Sie mich persönlich anrufen und den einzelnen Fall schildern, und wir besprechen zusammen was da zu machen ist. Es gibt da einfach kein generelles Schema, etwa nach dem Motto "es müssen mindestens 18 blaue Flecken sein", wann es nicht mehr zumutbar ist, die Ehe weiter zu führen.


Das war die ganze Zeit mein Reden. Da ist auf jeden Fall etwas machbar, wenn es auch nicht gerade ein einfacher Weg werden wird.

Titel: Re: AZUBI- was passiert mit mir bei Scheidung?
Beitrag von burma am 28.10.2010 um 09:07:42

reinhard schrieb am 27.10.2010 um 19:47:00:
Der Leiter unserer Ausländerbehörde sagte, "besondere Härte" bedeutet, dass Sie mich persönlich anrufen und den einzelnen Fall schildern, und wir besprechen zusammen was da zu machen ist. Es gibt da einfach kein generelles Schema, etwa nach dem Motto "es müssen mindestens 18 blaue Flecken sein", wann es nicht mehr zumutbar ist, die Ehe weiter zu führen.


Das war die ganze Zeit mein Reden. Da ist auf jeden Fall etwas machbar, wenn es auch nicht gerade ein einfacher Weg werden wird.

@burma

[edit]Da dieses Posting inhaltlich so wertwoll wie das erste war,
folgt es .... auf den Schrottplatz[/edit]

Titel: Re: Was tun nach Heirat mit Schengenvisum
Beitrag von burma am 28.10.2010 um 09:14:12

blackmamba schrieb am 27.10.2010 um 20:36:27:
Das heist den Aufwand mit dem Heiratsvisum wie mir die ABH geraten hat hätte ich mir eigentlich sparen können. Super. 


Wozu ein Heiratsvisum, wenn sie eine AE als Au Pair hat? Mit der AE als Au Pair darf sie in Deutschland heiraten und anschließend hier bleiben. Es muss nur der Zweckwechsel der AE vorgenommen werden.

@ burma:

[edit]das hatte Muleta zwei Posts vorher schon - mit etwas anderen Worten - dargelegt. - Man muss hier nicht alles dreimal widerkäuen, um Beiträge zu sammeln.  >:([/edit]

Titel: Re: Was tun nach Heirat mit Schengenvisum
Beitrag von burma am 28.10.2010 um 10:33:55

schrieb am 28.10.2010 um 09:14:12:
Änderung:
das hatte Muleta zwei Posts vorher schon - mit etwas anderen Worten - dargelegt. - Man muss hier nicht alles dreimal widerkäuen, um Beiträge zu sammeln.Ärgerlich


Sorry, wenn es vorgekommen ist, aber anscheinend wird es bei reinhard nicht so gemacht, der meine Erstbeiträge immer wiederholt. Das kann ich an mehreren Stellen zeigen!

Titel: Re: AZUBI- was passiert mit mir bei Scheidung?
Beitrag von burma am 28.10.2010 um 10:37:32

reinhard schrieb am 27.10.2010 um 19:47:00:
Der Leiter unserer Ausländerbehörde sagte, "besondere Härte" bedeutet, dass Sie mich persönlich anrufen und den einzelnen Fall schildern, und wir besprechen zusammen was da zu machen ist. Es gibt da einfach kein generelles Schema, etwa nach dem Motto "es müssen mindestens 18 blaue Flecken sein", wann es nicht mehr zumutbar ist, die Ehe weiter zu führen.


reinhard, darf ich mal fragen wieso Du meine Beiträge laufend in anderen Worten wiederholst?



[edit]@ burma:

So langsam reichts mir! -

Spiel Dich hier bitte, nachdem Du selbst diverse Sinnlos- und Wiederholungsposts abgesondert hast, nicht auch noch als Hilfsmoderator auf!

Hier entscheiden das Team und die Moderatoren, ob ein Post im thread Sinn macht, helfend ist, neue Aspekte vermittelt usw. Dafür müssen wir uns weder vor irgendeinem user rechtfertigen, noch hat irgendein user das Recht, Posts anderer in dieser Richtung selbst zu werten und zu kommentieren.

=schweitzer= [/edit]

Titel: Re: Was kann ich tun?
Beitrag von Soalone am 28.10.2010 um 21:33:03
Sorry ich war nicht am PC

Titel: Re: Heiraten in Gambia
Beitrag von azizam am 31.10.2010 um 15:52:53
hi mein freund ist auch aus gambia kann dir leider keine pn schréiben weil ich neu hier bin
würd mich freuen wenn du dich bei mir meldest zum austauschen und so
lg

Daddys' [edit]Wenn du eine rechtliche Frage hast, dann kannst du die gerne in einem eigenen Thread stellen... vielleicht kann man dir dann was raten... [/edit]

Titel: Re: Visum für GB für Nicht-EU-Bürger mit deutscher Ehefrau
Beitrag von birk am 31.10.2010 um 22:40:38
Ein paar Kostproben aus dem Fragenkatalog:

Zitat:
8.2.2 When and where did you marry?
8.2.3 When did you first meet the EEA National?
8.2.4 Where did you first meet?
8.2.5 When did your relationship begin?
8.2.6 How often do you meet?
8.2.7 When did you last see the EEA National?
8.2.8 How do you keep in touch with the EEA National?

Soviel zum Thema UK und "Freizügigkeit" >:(


Daddys' [edit]Persönliche Wertungen hinsichtlich der Anwendung europäischen Rechts durch die britischen Behörden bringen niemand etwas... Unmutsäußerungen diesbzgl. sind im Fachforum fehl am Platz...[/edit]

Titel: Re: Verlängerung AE "in Abwesenheit"?
Beitrag von franky_23 am 01.11.2010 um 13:10:42

Einbeck schrieb am 01.11.2010 um 12:01:24:
und da die AE noch 6 Wochen gültig ist sehe ich eine hohe Wahrscheinlichkeit das Sie bis Ablauf der AE reisefähig ist und rechtzeitig Verlängerung der AE beantragen kann..

Wie lange ist der der Auslandsaufenthalt vorgesehen bzw. seit wann besteht dieser...



gibt namhafte Gynäkologen die in den ersten 3 Monaten von einem Flug abraten.

Daddys' [edit]Spamst du schon wieder rum?[/edit]

Titel: Re: Verlängerung AE "in Abwesenheit"?
Beitrag von Petersburger am 01.11.2010 um 13:36:31

schrieb am 01.11.2010 um 13:10:42:
gibt namhafte Gynäkologen die in den ersten 3 Monaten von einem Flug abraten.

Danach aber schon?

Es gibt auch Gynäkologen, die von einem Flug während der Schwangerschaft grundsätzlich abraten.
Damit können wir dann frischen Bestimmungen für die "Visa zur Geburt des deutschen Kindes" in den Gulli werfen, weil das Wohl des ungeborenen Kindes ...

Worauf möchtest Du hinaus, franky_23?


Daddys' [edit]Musst du auf jeden **** reagieren, Petersburger? ModAlarm wäre ausreichend... [/edit]

Titel: Re: Kind bekommt auch §23a (Mann) oder Studiumzwecken (Mutter) Aufenthalt?
Beitrag von B.D. am 01.11.2010 um 19:53:30

aldidas schrieb am 01.11.2010 um 18:41:48:
Wo sind unsere Experten, schon schlafen gegangen?!



he, he, he

Man könnte auch sagen:
Du wirst Vater, also kümmere Dich !

Unmöglich !  >:(

B.D.

Titel: Re: Kind bekommt auch §23a (Mann) oder Studiumzwecken (Mutter) Aufenthalt?
Beitrag von aldidas am 01.11.2010 um 20:03:49
weiß jetzt nicht was das heißen soll "unmöglich" aber falls jemand sich betroffen fühlt, war nicht so gemeint, da ich nur die ganze Zeit vor dem PC sitze und auf ne Antwort warte...


Titel: Re: Kind bekommt auch §23a (Mann) oder Studiumzwecken (Mutter) Aufenthalt?
Beitrag von B.D. am 01.11.2010 um 20:10:42
hast Du schon mal bei der Familenkasse nachgefragt ?
Dann wär der Fall längst geklärt ! An die musste eh ran !

Unmöglich, weil hier keiner vorm PC sitzt und darauf wartet, bist du eine Frage stellst !

Diese Fordernde geht mir total ab !

B.D.

Titel: Re: Kind bekommt auch §23a (Mann) oder Studiumzwecken (Mutter) Aufenthalt?
Beitrag von Budweiser am 01.11.2010 um 20:23:12

aldidas schrieb am 01.11.2010 um 20:03:49:
weiß jetzt nicht was das heißen soll "unmöglich" aber falls jemand sich betroffen fühlt, war nicht so gemeint, da ich nur die ganze Zeit vor dem PC sitze und auf ne Antwort warte...

Du hast einen Ton drauf der mehr als unhöflich ist!
Das Wort "Entschuldigung" fehlt vermutlich in deinem Sprachschatz!
Niemand zwingt Dich hier zu posten!

Titel: Re: Kind bekommt auch §23a (Mann) oder Studiumzwecken (Mutter) Aufenthalt?
Beitrag von Muleta am 01.11.2010 um 21:10:24

aldidas schrieb am 01.11.2010 um 18:41:48:
Wo sind unsere Experten, schon schlafen gegangen?!


der Chat ist derzeit offen. Deine Chance...

Muleta

Titel: Re: hallo liebe leute-----wer kann helfen....??
Beitrag von Murat Bozkurt am 02.11.2010 um 22:13:38
hallo an alle im board, ich haette mal ne frage diesbezüglich des heiratens in der türkei..

kann mann problemlos in die bundesrepublick einreisen wenn mann mit einer deutschen Frau in der türkei geheiratet hat und in Deutschland leben moechte oder ist irgendwtwas nachzuweisen..

Muss die Frau in deutschland eine arbeit haben oder genug Geld verdienen um mit İhren türkischen Mann in deutschland leben zu koennen.....

Worauf kommt es in einer solchen Situation an..

İch bedanke mich im Voraus für eure Antworten..
Mit freundlichem Gruss

Murat.

[edit]das Eröffnungspost nach ner Stunde zu wiederholen macht keinen Sinn. [/edit]

Titel: Re: Geburtsurkunde - Kind im Ausland geboren
Beitrag von Petersburger am 03.11.2010 um 06:58:02

Tom2510 schrieb am 02.11.2010 um 20:11:40:
sagte sie mir nur, es handle sich um ein tschechisches Dokument und habe in Deutschland keinerlei Gültigkeit…. Ärgerlich


Das dazu Passende habe ich doch kurz vorm Schlafengehen schon mal geschrieben ...  :-?

Ach ja:

Petersburger schrieb am 02.11.2010 um 23:23:35:
Nicht immer ist jede Auskunft eines Behördenmitarbeiters korrekt. :'(

Soll es aber gottlob auch geben.  ;D



Daddys' [edit]Diesen Beitrag muss man nicht verstehen, oder? Dein letztes Post in dem Thread stammt vom  09.10.2010... Und nur der Hinweis, das sich Menschen irren können, bereichert ein Fachforum nicht unbedingt.[/edit]

Titel: Re: Fiktionsbescheinigungen
Beitrag von sigi-n am 04.11.2010 um 14:58:52

Estefania schrieb am 04.11.2010 um 10:50:30:
Die einzige Antwort, die ich bekommen habe, hat mich fast auf die Palme gebracht.


Liebe TS
scheinbar verwechselt du das Fernabsatzgesetz mit dem Aufenthaltsgesetz, in diesem gibt es keinen Umtausch/Rücksendung bei Nichtgefallen.

Es wäre vielleicht eine Überlegung wert die Verursacher-Haftung in das Aufenthaltsgesetz einfliessen zu lassen

Titel: Re: Einbürgerung bzw. Entlassung aus türkischer Staatsangehörigkeit
Beitrag von Schweinepest am 05.11.2010 um 20:31:26

C-emil schrieb am 05.11.2010 um 18:40:29:
nur bin ich generel gegen Wehrdienst und Waffen !
darum rate ich jedem verweigert es und zahlt nicht noch dafür das die euch das töten lernen möchten. 

Gegen Waffe und Menschen umzubringen zu sein ist verständlich, aber gegen Wehrdienst zu sein nicht. Die Deutsche haben auch in Deutschland Pflicht, Wehrdienst zu machen, entweder oder...

Wenn man nicht im Land geboren ist, nicht im Land aufgewachsen ist, kein Brot dieses Landes gegessen hat, die Geschichte des Landes nicht kennt, nicht jede Woche in der Schule die Nationalhymne ganz laut gesungen hat,  nicht weiß, was Militär fürs Land bedeutet, sollten diese Menschen keine Staatsbürger dieses Landes mehr sein. In dem Fall ist die Türkei ja schuld, da die Regierung von diesen Menschen auch bisschen Geld kassieren möchte.

Aber die Menschen sind auch schuld, die mit geschlossenen Augen das Land und Türk Silahli Kuvvetleri lästern. Weil man dort nicht "NUR" das Töten lernen. Zuerst Ahnung, danach Sprechen...

Titel: Re: Einbürgerung bzw. Entlassung aus türkischer Staatsangehörigkeit
Beitrag von C-emil am 05.11.2010 um 21:10:37
ersten habe ich keine lust dir hier etwas zu schreiben was die Türkei angeht ! da es sich nicht lohnt über ein land zu Diskutieren desen Volk sich auf die fahne schreibt das es das einzige Sei .......
und wie bekannt seid ihr auch nicht inder lage mit Kritik umzugehen.
und es ist hier kein ich verteidige meine "Türkiye Lan" Forum !
dein nick ist auch so eine sache ;-) gabs das in der Türkei auch 8-)

also nicht gleich das Messer wezen!

Titel: Re: Einbürgerung bzw. Entlassung aus türkischer Staatsangehörigkeit
Beitrag von C-emil am 05.11.2010 um 18:40:29
er kann denn Wehrdienst bis 42 zurückstellen lassen nur muss er das beantragen, neuer Arbeitsplatz oder selbstständig!
alles was die beim Konsulat sonst erzählen ist q...... !

wenn er sich nicht gemeldet hat wegen W-Dienst alle 2 jahre ist die Regel dann muss er ca. 8xxx€ zahlen aber W-dienst muss er immer machen es verjährt auch nicht.
das heisst auch wenn er die Deutsche bekommt ohne entlassung aus der Türkischen wird er wenn er in die Türkei einreisen möchte verhaftet und kommt in Militärhaft bist die lust haben ihn mal anzuhören.

aber wie immer gibts es die möglich keit mit vitamin B das auch zu umgehen.
Ich bin bei der Abschiebung genauso verhaftet worden und musste einiges erleben was ich hier nicht näher ausbreiten möchte !
nur bin ich generel gegen Wehrdienst und Waffen !
darum rate ich jedem verweigert es und zahlt nicht noch dafür das die euch das töten lernen möchten.

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung
Beitrag von jojomor am 07.11.2010 um 13:51:58
noch kein antwort!!

[edit]Sorry, dass du nach 28 Minuten Wartezeit noch keine Antwort
hattest.
deine Erinnerung dürfte Rekordverdächtig sein  >:(

Beim Doc wartest du auch länger, also bitte unterlasse die
Erinnerungen unter 48 Stunden.[/edit]

Titel: Re: visa revoked
Beitrag von Ulf am 07.11.2010 um 10:52:37

Koby schrieb am 04.11.2010 um 23:57:04:
My question is, is the Auslanderbehöder right to revoked my visa just on basis of the words of my ex-wife,and can I do anything about it?


You should have tried 28 II AufenthG while you were the legal father. By the way, what is your citizenship?

Regards, ULF

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung
Beitrag von jojomor am 07.11.2010 um 15:15:08
noch ein antwort!!?


[edit]Siehe oben...[/edit]

Titel: Re: Au-Pair Stelle gekündigt
Beitrag von burma am 09.11.2010 um 13:09:11

Mick schrieb am 08.11.2010 um 21:23:56:
Daraus zu schließen, dass das in ganz NRW so ist, ist mehr
als gewagt. Du solltest von vornherein schreiben "bei meiner
Frau ist das so, weiß nicht ob das überall in NRW so ist".
Alles Andere ist Verbreitung gefählichen Halbwissens... 


Einigen wir uns darauf, dass es in fast ganz NRW so ist.  :)
Es sind mir nämlich viele ähnlich gelagerte Fälle bekannt.

Titel: Re: Zuzahlung zum Integrationskurs
Beitrag von B.D. am 09.11.2010 um 12:47:18

asula schrieb am 09.11.2010 um 10:50:07:
Wenn ja, würde das heißen, dass wir mit Hartz 4 Bezug finanziell besser gestellt wären, denn so würde das Amt viele Kosten übernehmen, die nun ich von meinem Gehalt zahlen muss


ist man mit öffentlichen Leistungen wirklich besser gestellt ?  :-?


asula schrieb am 09.11.2010 um 10:50:07:
( Krankenversicherung für meinen Freund, Deutsch-Kursgebühren).


Weshalb zahlst Du Dieses, wenn Du dazu nicht verpflichtet bist ?

B.D.


[edit]
@ B.D
Tu uns einen Gefallen, erspare uns solche Postings.
Wenn du keinen Bock auf angemessene und sachliche
Antworten hast - lasse es einfach.
Diese Art von "Nachfragen" sind unter aller Kanone.[/edit]



Titel: Re: Familienzusammenführungmit einem Kosovo-Albaner
Beitrag von tanja31 am 09.11.2010 um 21:24:16
Hallo Manuela,

ich habe Dir mal eine pn geschickt. Bitte melde dich mal.

LG

Tanja

Daddys' [edit]Würde mich wundern, wenn das mit 1 resp. 0 Beiträgen funktionieren würde... ;)

BTW... PNs haben die Eigenschaft, dem Empfänger angezeigt zu werden... es bedarf keines "ergänzenden" Hinweises...[/edit]

Titel: Re: Familienzusammenführungmit einem Kosovo-Albaner
Beitrag von tanja31 am 09.11.2010 um 22:01:47
Das mit der pn klappt leider noch nicht.

Also, dann ganz kurz:

Ich wohne auch in Lünen und habe auch Ärger mit einem Rechtsanwalt hier wegen dem Aufenthalt von meinem Mann. Es wäre sehr schön wenn wir uns mal unterhalten könnten.

LG

Tanja

Daddys' [edit]Und nochmal Schrott... du scheinst nicht begreifen zu wollen, dass es hier (zumeist) um Fachbeiträge geht... aber im Gegensatz zu sonst "schenke" ich dir 5 Beiträge, dann kannst PNenen auf Teufel komm raus... ansonsten hätten wir hier ein perpetuum mobile... ;)[/edit]

Titel: Re: Einbuergerung
Beitrag von mikel am 09.11.2010 um 22:07:41
Wohngeld ist nur dann schaedlich wenn es tatsaechlich bezogen wird soweit ich es weiss.

Also,verzichte auf dem Wohngeld dann hast du keine probleme.


Daddys' [edit]Beiträge zu wiederholen macht nicht wirklich Sinn oder hilft dem TS![/edit]

Titel: Re: Wie kommen junge Migranten an ihre 945 Stunden Integrationskurs?
Beitrag von davith am 10.11.2010 um 13:03:03
Die Frage ist eher an Herrn Seehofer zu ricten. ;)

Titel: Re: Verstoß gegen das btm gesetz,ausweisung,wiedereinreise möglich?
Beitrag von s0meb0dy am 10.11.2010 um 14:23:47
zu 2 jahren und 8 monaten haft verurteilt?

dann muss es schon um dealen im grossen rahmen gegangen sein. warum sollte man dann einer einreise wieder zustimmen, etwa damit er vielleicht wieder auf schulhöfen drogen verkaufen kann? also ich denke wer aus solch einem grund ausgewiesen wurde, sollte nicht wieder die möglichkeit bekommen, in das selbe land wieder einzureisen.

Titel: Re: Verstoß gegen das btm gesetz,ausweisung,wiedereinreise möglich?
Beitrag von fmg am 10.11.2010 um 14:26:49
ich will hier nur einige informationen haben,nach persönlichen meinungen habe ich nicht gefragt. ach ja und du kannst dir sicher sein,dass es in deutschland so viele leute gibt die viel schlimmer strafen hätten bekommen sollen aber die im moment auf freiem fuß laufen.

Titel: Re: Christin stellt sich vor;)
Beitrag von fmg am 10.11.2010 um 14:23:58
....

Titel: Re: abgeschoben wieder verheiraten
Beitrag von Steifan am 11.11.2010 um 10:42:55

Steifan schrieb am 11.11.2010 um 05:10:17:
Oh!Herzlichen schönen Dank für deine sehr professionelle Antwort!Ich sehe alle Antworten als engel gleich,ob die positiv für mich sind.
So ich muss hier korrigieren,dass ich leid keine Deutsche bin,meine Heimat ist weiter weg und die Abschiebung ist von Ausländerbehörde Deutschland.Aber habe kein Verständnis mit ihnen sonder mit meinem Freund.
Ich weis nicht,ob das geht,wenn ich und meinen deutschen Freund wieder verheiraten können.
Ich kann nur analysieren,das ist,wenn ich nichts mehr zurück kann,denn wird mein Freund auch damit nicht zubefriedigen,er kann auch nicht gut leben.Deswegen finde ich die Gesetze soll die Deutscher's Gefühle,Rechte ...... berücksichtigen,sonst ist auch einbißchen kaltherzig für die Menschen zwischen zwei Länder,oder?
Noch mal sehr schönen Dank für die nette Antwort!


Titel: Re: abgeschoben wieder verheiraten
Beitrag von Saxonicus am 11.11.2010 um 19:10:43

Daddy schrieb am 11.11.2010 um 18:42:45:
BTW @Saxonicus... Sachsen ist auch kein Staat, sondern ein Bundesland, insofern gibt es auch keine derartige Staatsangehörigkeit

Allerdings besitze ich, neben meinen bundesrepublkanischen, auch noch einen Pass des Königreiches Sachsen, der in einem exotischen Land anstandlos akzeptiert wurde. Obwohl der offiziell garnicht existieren dürfte.


Daddys' [edit]Es war nicht in meinem Sinn über Camouflage- Pässe zu reden... sollte nur ein dezenter Hinweis sein...[/edit]

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von B.D. am 12.11.2010 um 16:44:22

nimmersatt schrieb am 12.11.2010 um 16:03:53:
Will mir das eigentlich nicht gefallen lassen, was kann ich tun?



Ich würde mit der SB nochmals sprechen. Es scheint sich bei den geforderten Unterlagen um ein standardisiertes Schreiben zu handlen, dass in Eurem Fall nicht greift.


B.D.

[edit]das zu wiederholen, was bereits 4 Postings vor deinem
geschrieben wurde, ist wenig hilfreich.[/edit]

Titel: Re: Die Gültigkeit des A1-Zertifikats
Beitrag von franky_23 am 13.11.2010 um 17:20:11

Petersburger schrieb am 13.11.2010 um 12:57:17:
Richtig.

Ein Antrag in der Auslandsvertretung wird, wie gesetzlich vorgeschrieben, auch der ABH zugeleitet.


schreibe lieber "sollte" und "wird meist auch getan".

Fehler passieren überall und habe auch schon gesehen, dass dies nicht erfolgte.






Titel: Re: abgeschoben wieder verheiraten
Beitrag von burma am 13.11.2010 um 19:53:11
Was wird das hier? Wie komme ich mit Umwegen und Umgehungen zu einer AE in Deutschland-Quiz?


Titel: Re: Ich weiss nicht ob das alles hinhaut......
Beitrag von youseff am 15.11.2010 um 13:56:50
was hörst du hier auf dies Seite  ist wirklich  . und ich vertraue dies Seite sehr  .   

Titel: Re: Warum NE nur in Deutsch?
Beitrag von B.D. am 18.11.2010 um 22:51:29

Muleta schrieb am 18.11.2010 um 22:02:23:
wenn sie einen guten Anwalt mit der Erstellung der Unterlagen beauftragen (und bezahlen), dann sicherlich...

Muleta 



oh Mann, ist das eigentlich schon Schleichwerbung ?  :o



Geld regiert die Welt, wa ?

oder

Für Geld tu ich alles, wa ?


B.D.

Titel: Re: Risikoschwangerschaft
Beitrag von B.D. am 18.11.2010 um 22:44:27

uei schrieb am 18.11.2010 um 22:36:20:
Es gibt Richtlinien ICD etc. worin Kriterien für bestimmte Diagnosen festgelegt sind, nach denen sich Ärtze zu richten haben: z.B. Diganose Risikoschwangerschft liegt vor, wenn a,b,c, erfüllt sind, ähnlich wie im Ausländerrecht 



Wenn sie denn vorliegen und nicht wenn sie vorliegen sollen !
Wer entscheidet das ? Du ? Der Nachbar ? Der Kneipier an der Ecke ?

Hallo ! Ein Arzt !

Mann , Mann

Moin
B.D.

Titel: Re: Antrag auf ein Besuchervisum für ein Kind wiederholt abgelehnt
Beitrag von franky_23 am 19.11.2010 um 15:00:32

erne schrieb am 19.11.2010 um 10:59:57:
Das Problem ist die Rückkehrbereitschaft.

Ihr kennt die Situation am besten:
Was hält das Kind in RUS?
Es wird noch nicht alt genung sein, um demnächst einen Schulabschluss zu machen? (Aber selbst wenn, dann kann man immer noch befürchten, dass es dann bald zu alt für eine FZF wird und daher etwas gemauschelt wird).


Ausser Vermutungen  aber nicht viel zählbares.

Titel: Re: Scheidung nach welchem Recht?
Beitrag von B.D. am 20.11.2010 um 20:53:49

bamm schrieb am 20.11.2010 um 17:57:58:
^^ich denke nicht das sie kein Visum bekommt,aber was wäre wenn!
könnte man sich über deutsches Recht scheiden lassen?!!!



Na, haben wir uns eine Frau aus dem Prospekt bestellt und nu klappt das nicht ?

Ekelig und abstoßend !

Und für jetzt alle anderen (die jetzt durch diese Aussage geweckt werden): Tut nicht so, als gäbe es dies nicht !

P.S. Ist zwar keine Antwort auf die Frage, aber ein Statement zu Deiner Vorgehensweise !


Ab in den Schrott damit !
Musste aber sein !


B.D.

[edit]Es wäre schön, wenn deine Postings etwas weniger Ab-
wertendes hätten.

Wenn dich ein Thread oder Posting nervt, nutze den Mod-
Alarm. Das wurde dir bereits mehrfach nahe gelegt.

Solche Posting sind absolut überflüssig.[/edit]

Titel: Re: Scheidung nach welchem Recht?
Beitrag von carlosCB am 20.11.2010 um 20:55:46
@ B.D.  Schämst Du Dich nicht für diese blöde Bemerkung???

[edit]Es wäre schön, wenn deine Postings etwas weniger Ab-
wertendes hätten.

Wenn dich ein Thread oder Posting nervt, nutze den Mod-
Alarm. Das wurde dir bereits mehrfach nahe gelegt.

Solche Posting sind absolut überflüssig.[/edit]

Titel: Re: Scheidung nach welchem Recht?
Beitrag von B.D. am 20.11.2010 um 21:00:57

carlosCB schrieb am 20.11.2010 um 20:55:46:
@ B.D.Schämst Du Dich nicht für diese blöde Bemerkung??? 



Nöö, dafür habe ich schon zu viel Deiner Sorte kennengelernt.

Beweise doch mal das Gegenteil !
Warum Scheidung ? Weil sie nicht kommen kann ?


B.D.

[edit]Es wäre schön, wenn deine Postings etwas weniger Ab-
wertendes hätten.

Wenn dich ein Thread oder Posting nervt, nutze den Mod-
Alarm. Das wurde dir bereits mehrfach nahe gelegt.

Solche Posting sind absolut überflüssig.[/edit]

Titel: Re: Scheidung nach welchem Recht?
Beitrag von carlosCB am 20.11.2010 um 21:02:17
was heisst hier "meiner Sorte" ???

Titel: Re: Scheidung nach welchem Recht?
Beitrag von B.D. am 20.11.2010 um 21:03:58
Beantworte meine Frage. Danach werde ich mich vielleicht entschuldigen !

Titel: Re: Scheidung nach welchem Recht?
Beitrag von carlosCB am 20.11.2010 um 21:06:55
ich bin nicht der TE, daher kann ich das nicht beantworten

Titel: Re: Scheidung nach welchem Recht?
Beitrag von B.D. am 20.11.2010 um 21:10:57

carlosCB schrieb am 20.11.2010 um 21:06:55:
ich bin nicht der TE, daher kann ich das nicht beantworten 



Dann gib die Frage weiter ! Ich bin sehr gespannt auf die Antwort !

"Schämen" finde ich übrigens sehr lustig ! Nicht ich muss mich schämen, sondern er !
Ist denn eine Ehschließung immer nur die Eintrittskarte für D ?
Sicher nicht. Sonst wäre das Einreisevisum auch nicht abgelehnt worden !
Warum schreibt er denn nicht selbst ?

B.D.

[edit]Es wäre schön, wenn deine Postings etwas weniger Ab-
wertendes hätten.

Wenn dich ein Thread oder Posting nervt, nutze den Mod-
Alarm. Das wurde dir bereits mehrfach nahe gelegt.

Solche Posting sind absolut überflüssig.[/edit]

Titel: Re: Scheidung nach welchem Recht?
Beitrag von B.D. am 20.11.2010 um 21:24:50

Tippi schrieb am 20.11.2010 um 21:23:40:
Was hier abgeht ist echt das Letzte.



stimmt

[edit]Deine Postings lassen weder echtes Interesse an Hilfe-
stellungen noch die nötige Neutralität und vor Allem den
gebotenen RESPEKT erkennen.

Wir werden im Team über Massnahmen reden.
So geht das nicht weiter.[/edit]

Titel: Re: Duldung Aufenthalt mit deutschem Kind
Beitrag von B.D. am 20.11.2010 um 20:56:15

Muleta schrieb am 20.11.2010 um 11:42:00:
Zur Suche eines normalerweise brauchbaren Anwalts: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1226171022/10#10



Schleichwerbung Leute !


B.D.

Titel: Re: Kein Aufenthalt ohne KV - keine KV ohne AT
Beitrag von franky_23 am 21.11.2010 um 09:03:23

weber_max schrieb am 07.11.2010 um 16:53:33:
Innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Entstehen des Beihilfeanspruchs (z.B. durch Heirat) muss die PKV auch den Normaltarif anbieten. Vorerkrankungen sind kein Grund zur Ablehnung (allenfalls für den gesonderten Beihilfeergänzungstarif), können aber zu einem Risikoaufschlag von max. 30% führen. Das ist in der Regel immer noch besser als der Basistarif. Einfach nach "Öffnungsaktion der PKV" googeln.

Was machste wenn das FZV mehr als 6 Monate dauert, da sich eine Behörde querstellt?

Titel: Re: Frage zum Reiseausweis allgemein
Beitrag von burma am 22.11.2010 um 10:59:57

maki schrieb am 22.11.2010 um 10:35:51:
"unzumutbarer Härte" gab & gibt es in diesem Fall nicht, siehe den §5 AufenthV, da stehen die Vorraussetzungen.

Davon abgesehen würde deine Frau einen "Reiseausweis für Ausländer" beantragen, nicht einen "eReisepass für Ausländer", genausowenig wie man einen "eReisepass für deutsche Staatsangehörige" beantragen kann, man beatragt einen Reisepass.

An den rechtlichen Vorraussetzungen hat sich doch nix geändert... das Dokument an sich hat sich geändert.


Mick war so freundlich und  hatte mir bereits die präzise Antwort gegeben. Meine Antworte an Dich war reiner Zynismus.  ;D

[edit]Zynismus?! Schenk dir den in Zukunft. Sonst landet das wieder hier[/edit]

Titel: Re: Frage zum Reiseausweis allgemein
Beitrag von maki am 22.11.2010 um 12:40:44

schrieb am 22.11.2010 um 10:59:57:
Mick war so freundlich und  hatte mir bereits die präzise Antwort gegeben. Meine Antworte an Dich war reiner Zynismus.  ;D

Seltsame Art von Humor, vor allem in einem Sachforum  :-?

[edit]mag sein, aber ggf den Modalarm dazu nutzen und nicht
noch kommentieren[/edit]

Titel: Re: FZF zu Frau & Kind aus Ägypten
Beitrag von sigi-n am 22.11.2010 um 17:26:52

erne schrieb am 22.11.2010 um 16:20:20:
Der Nachzug zum Kind ist etwas spezieller, kommt auch nicht so oft vor. Da ist es sehr wahrscheinlich, dass der Botschaftsmitarbeiter das nicht so genau kannte und sich deswegen nach dem A1 erkundet hat


Da fragt man sich irgendwann einmal ob es als Ausbildungsstand für einen AV Mitrabeiter ausreichend ist wenn er weiss wie man einen Kuli halten muss

Titel: Re: Gefährdung der AE wegen unerlaubtem Aulandsaufendhalt der deutschen Ehefrau wegen Harz4
Beitrag von Chris_ am 22.11.2010 um 19:10:37
Das ist sehr interessant. Bei mir ist das Problem genue umgekehrt da ich Harz 4 erhalte und es um gesicherte Lebensverhältnisse geht für die Gattin, erst dann wolle man ihr Aufenhaltsrecht erteilen wenn ich nicht auf Harz 4 angewiesen wäre.


Daddys' [edit]Schön dass es interessant ist, dein Post bringt dem TS aber nix... Ihr könnt' euch ja per PN austauschen... ;)[/edit]

Titel: Re: Eheschließung kurz nach Abschiebung
Beitrag von Ahmed1986 am 25.11.2010 um 20:34:59
wenn du schon ein Termin für die ehe schlissung hast dan können die dich nicht abschieben und wnen du kein Termin hast und zu Ausländeramtbehörde gehst könnten die dich festnehmen und dich im abschiebehaft stecken  und dich danach abschieben wenn eien gefahr besteht das du dich der abschiebung enziehen willst

Titel: Re: Eheschließung kurz nach Abschiebung
Beitrag von Ahmed1986 am 25.11.2010 um 20:37:14
Nach der heirate müssten die dir  eigendlich auf grund der eheschlissung eien aufenthaltserlaubnis geben wenn.

[edit]
Deine Postings verwirren den TS nur - von Abschiebung und
Haft zu schreiben ist mehr als überflüssig.

Im Thread hat der TS auch beschrieben, dass er bereits eine
Duldung hat und die AE nach der Hochzeit erteilt wird.  [/edit]

Titel: Re: Besuchervisum abgelehnt=Antrag auf Ehegattennachzug schwieriger?
Beitrag von carlosCB am 26.11.2010 um 22:40:12
und wieder drängt sich mir die Vermutung auf, dass keiner hier weiss, wie extrem schwierig dieser A1 Test ist.

[edit]und wieder drängt sich auf, dass das sehr subjektiv ist und nix zur
Sachlösung beiträgt. Daher landete das hier[/edit]

Titel: Re: Göthe A1 für Heiratsavisum?
Beitrag von burma am 30.11.2010 um 07:52:47

user1979 schrieb am 29.11.2010 um 22:59:26:
ich brauche es ja nicht, und ja bin deutscher


Und dann weiss Du nicht wie Goethe geschrieben wird?  ::)

Titel: Re: hilfe! bevor ein krieg ausbricht
Beitrag von burma am 30.11.2010 um 18:37:43

erne schrieb am 30.11.2010 um 18:12:43:
Tja, wenn ihr in Korea heiratet, wird er für die FZF A1 brauchen, bevor das Visum gegeben wird.
(da ist der Vorschlag von Make wohl besser)


??? Hallo???? Südkorea! Ausnahmeregelung. Er kann ohne A1 hier einreisen. Er kann die AE zur FZF in Deutschland nachholen. Südkorea ist eines der wenigen Ländern, den man ein FZF hinterher wirft und auch (leider) keinen A1-Nachweis vor Einreise brauchen.

[edit]Bezähme deinen Ton. Hier wird nichts geworfen - hier werden
Gesetze angewendet. Wenn du keinen Bock hast anständig
und höflich zu antworten - lass es doch einfach sein  >:(
[/edit]

Titel: Re: hilfe! bevor ein krieg ausbricht
Beitrag von burma am 30.11.2010 um 18:42:15

Fatima schrieb am 30.11.2010 um 18:19:31:
Reicht die Zeit um standesamtlich zu heiraten und die A1 Prüfung abzulegen?(er kann noch kein Wort Deutsch)


Wozu? Er braucht vor Einreise (leider) kein A1. Er kann auch die AE zur FZF hier in Deutschland nachholen. Südkorea gehört (durch den Gesetzgeber bescheuerte Regelung!) zu den priviligierten Staaten, die hier visumsfrei einreisen dürfen.


Titel: Re: hilfe! bevor ein krieg ausbricht
Beitrag von burma am 30.11.2010 um 18:43:11

reinhard schrieb am 30.11.2010 um 18:40:18:
Das ist falsch. Er darf auch für einen Daueraufenthalt ohne Visum einreisen.


Danke, Herr Papagei  :(

Titel: Re: Familienzusammenführung trotz Student
Beitrag von jalda am 30.11.2010 um 20:26:57
Alles Gute Cetin! Das wird schon  ;)

Vielleicht kannst du uns ja auf dem Laufenden halten wenn es was neues gibt  :)


Daddys' [edit]Ziemlich sinnloses / überflüssiges Post in einem Thread, in dem du sonst nichts beigetragen hast...  :-/[/edit]

Titel: Re: Familienzusammenführung trotz Student
Beitrag von burma am 03.12.2010 um 12:13:01

c3t1n schrieb am 03.12.2010 um 12:09:32:
Hab gerade bei der ABH angerufen die meinten ich soll die Heirat hier beim Standesamt anerkennen lassen und die Frau vom Standesamt meinte ich brauche die Heiratsurkunde und den Ausweis bzw. Pass von meiner Frau und mein Perso um die Heirat anerkennen zu lassen.
Das heisst also ist Pflicht vor dem FZF Visums 


Hatte ich mir von der Logik her gedacht. Ist mir also etwas schleierhaft, was Muleta meinte.

Kleiner Tipp: Lass Dir die Dokumente und Pass bloss nicht mit normaler Post schicken, sondern z.B. per DHL inklusive versicherte Postsendung.

Titel: Re: Familienzusammenführung trotz Student
Beitrag von franky_23 am 03.12.2010 um 12:35:58

schrieb am 03.12.2010 um 12:13:01:
Hatte ich mir von der Logik her gedacht. Ist mir also etwas schleierhaft, was Muleta meinte.

Kleiner Tipp: Lass Dir die Dokumente und Pass bloss nicht mit normaler Post schicken, sondern z.B. per DHL inklusive versicherte Postsendung.



Jede rechtskräftig geschlossene Ehe - auch im Ausland - ist gültig. Geht hier wohl eher um die Registrierung.

Titel: Re: Familienzusammenführung trotz Student
Beitrag von burma am 03.12.2010 um 13:10:50

schrieb am 03.12.2010 um 12:35:58:
Jede rechtskräftig geschlossene Ehe - auch im Ausland - ist gültig. Geht hier wohl eher um die Registrierung. 


Nein, wirklich? Erzähl mir etwas neues.  ::)

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von burma am 07.12.2010 um 12:11:12

Erlanger25 schrieb am 07.12.2010 um 11:18:51:
Es geht hier rein darum wie es rechtlich ist. Also einmal Vaterschaft anerkannt - dann immer Vater? 


Wozu diese Frage?

Titel: Re: Umgangsrecht als Vater
Beitrag von franky_23 am 08.12.2010 um 08:56:36

schweitzer schrieb am 08.12.2010 um 08:22:57:
Hab ich mir irgendwie schon gedacht ...  ::) Deswegen nochmal ganz klar. Diese Aussage:



Ist es wirklich nicht möglich, einfach mal zuzugeben, das man was nicht korrekt gepostet hat?


=schweitzer=



wenn du meinst, dass anstelle von nur dann, meist dann stehen hätte sollen, dann ja.

Titel: Re: Verlängerung AE...komisches Schreiben ABH
Beitrag von franky_23 am 08.12.2010 um 15:33:23

Mathilde schrieb am 08.12.2010 um 13:09:53:
Vielleicht wurde das Flugticket gefordert (wenn Du bereits mitgeteilt hast, das ihr euch im Ausland befindet), um nach Rückkehr zu prüfen, ob die NE/AE weiterhin gültig oder vielleicht erloschen ist (wenn der Aufenthalt im Ausland länger als 6 Monate dauert).


eine NE erlischt doch nicht, solange die eheliche Lebengemeinschaft mit einem Deutschen besteht, oder täusche ich mich da? Da könnten sie sich auch 2 Jahre im Ausland aufhalten und vorher einfach so eine Bescheinigung auf Beibehaltung stellen, oder?




Titel: Re: Verlängerung AE...komisches Schreiben ABH
Beitrag von Petersburger am 08.12.2010 um 16:07:55

schrieb am 08.12.2010 um 15:33:23:
eine NE erlischt doch nicht,

Thema verfehlt, franky.
Da gibt es noch keine NE, die erlöschen könnte oder auch nicht.


schrieb am 08.12.2010 um 15:33:23:
eine Bescheinigung ... stellen

Was ist das, wie geht das?

Titel: Re: Verlängerung AE...komisches Schreiben ABH
Beitrag von franky_23 am 08.12.2010 um 16:21:38

Petersburger schrieb am 08.12.2010 um 16:07:55:
Thema verfehlt, franky.
Da gibt es noch keine NE, die erlöschen könnte oder auch nicht.

Was ist das, wie geht das?


Die NE könnte man aber durchaus noch vor der Reise beantragen, ... Es ist ersichtlich, dass ich auf ein Zitat Stellung nahm. gab ja schon einige die meinten, dass die Unterlagen geeignet sind, dass die Gewährung einer NE geprüft wird.

Frag einen ALB´ler wie das Zettelchen formaljuristisch heisst, dass besagt, dass eine NE auch bei längerem Aufenthalt im Ausland nicht erlischt.

das steht in §51.2

Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.

Was soll hier nicht zum Thema passen?

Bei 5 Jahren AE konkrete Handlungsschritte. Zur ABH Antrag auf NE und dann falls genehmigt Bescheinigung über Nichterlöschen

Titel: Re: Verlängerung AE...komisches Schreiben ABH
Beitrag von Petersburger am 08.12.2010 um 21:49:20

schrieb am 08.12.2010 um 16:21:38:
Es ist ersichtlich, dass ich auf ein Zitat Stellung nahm. gab ja schon einige die meinten, dass die Unterlagen geeignet sind, dass die Gewährung einer NE geprüft wird. 

Soweit so gut - aber wie Du auf einen Auslandsaufenthalt kommst, der die NE zum Erlöschen bringen könnte, bleibt Dein Geheimnis.

ecu0305 schrieb am 03.12.2010 um 16:04:40:
und da wir in diesem Zeitraum im Urlaub im Ausland sein werden,


Titel: Re: Verlängerung AE...komisches Schreiben ABH
Beitrag von franky_23 am 09.12.2010 um 07:09:52

Petersburger schrieb am 08.12.2010 um 21:49:20:
Soweit so gut - aber wie Du auf einen Auslandsaufenthalt kommst, der die NE zum Erlöschen bringen könnte, bleibt Dein Geheimnis.



Bitte lies Mathildes post Nr. 7, 2.  Absatz, Da war von der Prüfung die Rede ob eine AE oder NE erlischt.  Und mit NE besteht dann selbstredend auch nicht die Gefahr ohne AT im Ausland zu sein, weil abgelaufen.

Titel: Re: Verlängerung AE...komisches Schreiben ABH
Beitrag von Petersburger am 09.12.2010 um 08:22:37
Ist Mathilde die TS?

Du kannst auf Wunsch natürlich auch noch weitere Gedanken hinsichtlich möglicher Einbürgerung in nicht allzu ferner Zeit, eigenem Aufenthaltsrecht, Nichterlöschen nach 15 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, Scheidungs- und Todesfolgen hinzufügen - nur hat das mit der ursprünglichen Frage nur noch sehr bedingt zu tun.

Und hilft demzufolge nur sehr eingeschränkt.

Titel: Re: Ehegatte eines Deutschen
Beitrag von burma am 09.12.2010 um 11:09:04

Holzschuher schrieb am 09.12.2010 um 10:32:42:
Reicht das materielle Aufenthaltsrecht (§ 28 Abs. 1 S. 1 AufenthG) aus, um in den Anwendungsbereich des § 31 Abs. 1 und 2 i.V.m. 28 Abs. 3 AufenthG zu gelangen?


Als Rechtsanwalt solltest Du das selbst wissen und die VwV dazu lesen oder unterrichtet das info4alien.de-Forum und seine Mitglieder neuerdings Anwälte für das Fach Ausländerrecht?  :-?

Dürfen wir Dir jetzt auch bei jeder Frage eine Kostennote schicken?

[edit]BOAH sowas von rotzfrech!
Es soll RA geben die sich im Alltag nicht mit unserm Thema
befassen.

Du bist unverschämt![/edit]

Titel: Re: Bin völlig überfordert mit den verschiedenen Visumsformen...
Beitrag von burma am 09.12.2010 um 13:31:31

rosalie schrieb am 08.12.2010 um 18:09:15:
Bei denen von euch die selber in meiner Situation sind oder waren-war der Anfang für euch auch so "schwer" und nervenaufreibend?Also ich mein das man Angst bekommt das alles nicht zu schaffen,Job für den ausländischen Partner zu finden,Anschluss in der Gesellschaft etc?ER hat auch Angst das es am Anfang zur Zerreissprobe wird...Alles wird sich ändern...
Naja-aber wir haben dann UNS und das muss "reichen" um die nötige Kraft für das alles zu finden...


Es ist zwar schön, dass Du Dir tausend Gedanken machst, aber das solltest Du nicht. Es ist klar, dass es nicht einfach sein wird und auch Kraft bedeutet, aber da müsst ihr durch. Wenn Dir das aber jetzt schon zu viel sein sollte, würde ich diese Entscheidung überdenken und im Inland nach etwas passenden suchen.

[edit]Lass bitte deine Lebensberatung sein.  :fresse:[/edit]

Titel: Re: ALG2
Beitrag von Lindener am 10.12.2010 um 21:52:14
Und wie wäre es, ganz einfach mit Arbeiten?

Titel: Re: Jobcenter/ALGII ohne AE
Beitrag von okasha am 11.12.2010 um 23:51:06
jmmmm

Titel: Re: bafög benatragen
Beitrag von Lindener am 14.12.2010 um 18:00:28
Dürfen schon, aber es wird nichts geben!

Gruss

Lindener


Daddys' [edit]Ironie schön und gut, aber...
1. solltest du das "warum es nichts gibt" ggf. rechtlich begründen und dir
2. vielleicht einen besseren Einstand überlegen.
So bringt deine Antwort dem TS nichts und ist nur Ballast... und der wandert auf'n Schrott.[/edit]

Titel: Re: Familiennachzug
Beitrag von Waldhexe am 21.12.2010 um 18:53:34
Ich hab Dir mal ne PN geschrieben.

Titel: Re: Integrationskurs / Verpflichtung / Widerspruch
Beitrag von erne am 27.12.2010 um 00:25:02

schrieb am 26.12.2010 um 15:31:10:
Er hat "Abitur", College-Abschluß (Titel heisst Dipl-Ing.)

auch auf die Gefahr hin, Off-Topic zu gehen aber mit der ERinnerung an deinen ersten Thread komme ich jetzt überhaupt nicht mehr klar.
"Dipl.Ing." als Abkürzung für Diplom-Ingenieur ist ein anerkannter Deutscher akademischer Titel, der ein Hochschultstudium voraussetzt ... und dieser Titel ist geschützt, so dass er nicht einfach so von "irgendjemandem" vergeben werden kann.
Also hat Dein Mann entweder ein in D. anerkanntes Hochschulstudium oder Deine Qualifiaktion als HR-Manager ist hoffnungslos überbewertet (als solche solltest du genau wissen, ob er "Dipl-Ing" ist oder nicht) und es stimmt noch so manches nicht.
Kurz gesagt, entweder ist er "Dipl.Ing" und damit hat er auch nachweislich und in D anerkannt ein Hochschulstudium absolviert, oder er ist es nicht, und dann kann das falsche führen des Titels "Dipl.Ing" durchaus unliebsamen Folgen haben.

Titel: Re: Integrationskurs / Verpflichtung / Widerspruch
Beitrag von Eduard am 27.12.2010 um 11:12:31
[Moderator - bitte nicht mit dem vorherigen Beitrag zusammenfassen - unterschiedliche Themen]

Mick, [edit]
Ne klar. Ich habe die beginnende Offtopic-Diskussion einfach mal komplett geschrottet.[/edit]


erne schrieb am 27.12.2010 um 00:25:02:
Kurz gesagt, entweder ist er "Dipl.Ing" und damit hat er auch nachweislich und in D anerkannt ein Hochschulstudium absolviert, oder er ist es nicht, und dann kann das falsche führen des Titels "Dipl.Ing" durchaus unliebsamen Folgen haben.


In den meisten Ländern (so auch in Israel) ist "Diploma" eine generische Bezeichnung für das Abschlusszertifikat einer Ausbildungseinrichtung.  Z. B. das ORT Braude College of Engineering bietet, wie man in Wikipedia nachlesen kann, wahlweise ein 4jähriges Studium an, das zum B.Sc. in Engineering führt, oder ein 2jähriges, mehr praxisorientiertes Studium, das zu einem Diploma führt:

The College's activities are concentrated in six areas:
1. Pre-academic education
2. Training students in engineering technologies, resulting in a Bachelor of Science in Engineering degree (B.Sc.);
3. Training students in Practical engineering technologies, resulting in a diploma (without an academic degree);
...


Practical Engineering (Hebrew: הַנְדְּסַאי, handesaee‎‎)

A shorter, two year studying program. Its graduates get a certificate of completion signed by the Mnistry of
Industry and Trade in next subjects: Mechanical Engineering, Electrical and Electronic Engineering, Software Engineering, Biotechnology Engineering, Architecture and design, Medicinal Chemistry and Industrial Engineering and Management.

Der B. Sc. ist ein anerkannter akademischer Abschluss, das "Diploma" nicht. Wobei es anscheinend auch Postgraduate-Studiengänge (d. h. nach dem B. Sc.) gibt, die mit einem Diploma abschließen. Dann müsste der gute Mann aber neben seinem Diploma auch ein B. Sc. Zertifikat vorlegen können.


Titel: Re: Integrationskurs / Verpflichtung / Widerspruch
Beitrag von erne am 27.12.2010 um 11:43:48

Eduard schrieb am 27.12.2010 um 11:12:31:
In den meisten Ländern (so auch in Israel) ist "Diploma" eine generische Bezeichnung für das Abschlusszertifikat einer Ausbildungseinrichtung   ...  oder ein 2jähriges, mehr praxisorientiertes Studium, das zu einem Diploma führt:

ja, aber das macht ihn eben nicht zum "Dipl.Ing.", wie der TS geschrieben hat.

Titel: Re: Visum Ehegattenzusammenführung
Beitrag von mikel am 30.12.2010 um 21:52:23
franky_23 du bist super.

Du gefaellst mir.

=Mikel=

Titel: Re: Gültigkeitsdauer Legalisierung/Beglaubigte Dokumente
Beitrag von franky_23 am 01.01.2011 um 13:39:41

Petersburger schrieb am 01.01.2011 um 08:43:46:
Eine Legalisierung durch die deutsche Botschaft hat keine Gültigkeitsdauer.

Für Eure Heiratsurkunde ist also nichts neu zu erledigen.


keine Gültigkeitsdauer? denke du meinst eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer, da kein Verfallsdatum unterliegend.

Titel: Re: Wo am besten Heiraten? Heiraten mit Besuchervisa? Hilfe dringend benötigt?
Beitrag von franky_23 am 03.01.2011 um 21:11:58

monster schrieb am 03.01.2011 um 17:38:53:
Bin schon etwas verwundert -  nach meine Erfahrungen in Bayern kann ich nur sagen lieber nicht mit touristenvisa und schon gar nicht aus Dänemark heiraten

Ich erfülle alle Forderungen samt Ehemann und habe meinen Ehemann immer noch nicht da- und das finde ich gar nicht mehr witzig . 


Demzufolge ist es für Leute in Bayern doch eh egal, da es auch bei braven Verhalten nach Behördenvorstellungen Probleme in Bayern gibt.

Titel: Re: Antrag Aufenthalterlaubnis
Beitrag von thun am 04.01.2011 um 20:29:34

thun schrieb am 04.01.2011 um 14:41:22:
Hallo bin schon wieder da,

ich war Heute beim Standestamt und wollte mich wegen der Eheschließung in Pakistan beraten lassen. Folgender Fall.:

Meine Ehefrau ist geschieden und wir haben letztes Jahr im Oct geheiratet. Ihre Scheidung ist in Pakistan gültig nicht jedoch hier in Deutschland. Nun muss ich folgende Dokumente vorlegen:

-Nachweise über vorehen und deren Auflösung.
-Anerkennung eines Scheidungsurteils in Ausland durch die Justizbehörde nach EU-Verordnung

Und sämtliche fremdsprachige Urkunden bzw Dokumente müssen in Deutschland beeidigten Übersetzer übersetzt werden. (Durch OLG Düsseldorf )

Die Ehe ist somit hier in Deutschland vorerst nicht gültig. Habe gelesen, dass Ehen im Ausland anerkannt werden müssen.

Meine Frage lauetet nun: Da wir schon einen Visum zum Ehegattennachzug beantragt haben und ich schon Post von der ALB erhalten habe, wird es jetzt Probleme geben, wegen den Fall den ich geschildert habe.  Wird sie trotzdem Visum bekommen, da mir im Standesamt gesagt wurde das sie eine Meldebescheinigung brauchen, wenn sie in DE ist.



Daddys' [edit]Es ist überflüssig ein Post nach unter 6 Std. selbst zu zitieren, um den eigenen Thread zu puschen...[/edit]

Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe - Kosovo
Beitrag von Pascali am 10.01.2011 um 09:39:56
Ich wünsche dir ganz viel Glück bei deinem Termin beim Verwaltungsgericht Berlin. :-*

Es wird alles gut gehen, ganz bestimmt. ;)

Titel: Re: Besuchsvisum für türkischen Verlobten
Beitrag von Bulmak08 am 10.01.2011 um 18:59:51
@ Einbeck : habe Dir eine PN geschickt


liebe Grüße Aycicegi

Titel: Re: Besuchsvisum für türkischen Verlobten
Beitrag von Bulmak08 am 10.01.2011 um 19:28:44
@ Einbeck : ich schreibe Dir eine PN


lieben Gruß Bulmak08


Daddys' [edit]Und wie das letzte Post mit nahezu identischem Inhalt, wandert auch dieses auf den Schrottplatz...
Einbeck wird deine PN schon lesen und, so er mag, darauf antworten, sobald sie bei ihm ankommt. Es ist überflüssig einen Thread mit derartigen Hinweisen aufzublähen...[/edit]

Titel: Re: Heiratsvisum, Heirat in D und wie weiter?
Beitrag von sigi-n am 14.01.2011 um 11:49:18
Ausländer rechtlich scheinen deine Fragen ja beantwortet.
Lebensberatung kann hier nicht geleistet werden.
Wenn du jedoch eine Partnerschaft mit planbarer Sicherheit und finanzieller Kostenplanung willst, solltest du vielleicht mal an eine Puppe denken.
Investition = Anschaffungspreis, Folgekosten = Keine,
;)

Titel: Re: Amid
Beitrag von jalda am 17.01.2011 um 22:00:57
Amid ich habe dir eine private Nachricht geschickt :)

Titel: Re: Ablehnungsbescheid - drei mal
Beitrag von Labara am 22.01.2011 um 19:13:26
Hey !
Wird jemand meine Fragen antworten bitte? Ich habe begrenzte Zeit dafür...
Bitte schauen mal an!



Daddys' [edit]Hey... ziemlich freche Ansage für einen Fragenden.... hier ist alles ehrenamtlich, also halt mal bitte den Ball flach, man wird dir schon weiter helfen... derjenige, der freiwillig will!!  :stopp:[/edit]

Titel: Re: Ablehnungsbescheid - drei mal
Beitrag von reinhard am 22.01.2011 um 20:02:34

Labara schrieb am 22.01.2011 um 19:13:26:
Hey !
Wird jemand meine Fragen antworten bitte? Ich habe begrenzte Zeit dafür...
Bitte schauen mal an!


Am besten entwirfst Du erst mal einen Text mit allen wesentlichen Informationen (die wir ja nicht kennen). Dann kann jemand Tipps geben.

Daddys' [edit]Musste aus der Logik heraus mitgeschrottet werden... ohne Abzug... ;)[/edit]

Titel: Re: hallo
Beitrag von Ulf am 23.01.2011 um 19:44:02

Saxonicus schrieb am 15.01.2011 um 11:12:15:
Mit Deiner AE kannst Du nur die Länder im Schengenraum visafrei bereisen.


Mit kosovarischem Paß ggf. nicht einmal alle, vgl. fehlende Anerkennung durch Spanien.

Gruß, ULF

Titel: Re: EU-Aufenthalt auf anderes Land umschreiben
Beitrag von Ulf am 23.01.2011 um 20:19:31
Moin,


Stefan-TR schrieb am 10.01.2011 um 07:25:06:
Selbst wenn man schon den Daueraufenthalt nach 2003/109 in einem Land erworben hat; so bedeutet das noch lange nicht, dass man in anderen EU Laendern eine Arbeitserlaubnis bekommen kann.


Man kann schon, aber nachrangig.

Gruß, ULF

Titel: Re: Einbürgerung vom Partner - Entlassungsgebühr
Beitrag von Odysseus am 24.01.2011 um 07:31:57

Eduard schrieb am 22.01.2011 um 13:27:57:
Und weiter:

§1360a BGB:
Umfang der Unterhaltspflicht
(1) Der angemessene Unterhalt der Familie umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen.
(...)
Ich kann hier keine Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen herauslesen, neben allem anderen auch noch für die Kosten der Entlassung des Unterhaltsberechtigten aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit aufzukommen.


Meines Wissens gibt es in D keine Verpflichtung, sich einbürgern zu lassen. Jeder, der das vorhat, tut dies, weil es ihm/ihr ein "persönliche Bedürfnis" ist, nicht anders als das persönliche Bedürfnis nach der Dauerkarte bei Hertha BSC oder dem Abo bei den Philhamonikern..

Titel: Re: Eheschließung kurz nach Abschiebung
Beitrag von Ulf am 25.01.2011 um 15:46:29

Mick schrieb am 08.01.2011 um 02:27:34:
Wenn die ABH wollte, dass Du ausreist und ein Visum beantragst,
dann würde sie sich die Sicherheitsbefragung sicher sparen.


Weil sie die Arbeit der Auslandsvertretung überlassen wollte?

Titel: Re: Ich benötige ganz dringent Hilfe...
Beitrag von morleblau am 26.01.2011 um 14:16:55
:) sorry falsch gepostet

Daddys' [edit]Man kann eigene Beiträge innerhalb der 15-minütigen Änderungszeit auch komplett löschen... von daher findet sich der Beitrag hier wieder...[/edit]

Titel: Re: Eheschließung mit Japanerin in Deutschland. Fragen zu Visum und AE
Beitrag von Saxonicus am 26.01.2011 um 19:15:32

Sebastian D. schrieb am 26.01.2011 um 18:45:55:
Die Dame kannte noch nicht einmal das Working Holiday Visum

Gibt es auch garnicht, denn Amtssprache ist in Deutschland (zumindest vorerst noch) DEUTSCH. Demzufolge sollte man auch deutsche Bezeichnungen verwenden.

Titel: Re: Eheschließung mit Japanerin in Deutschland. Fragen zu Visum und AE
Beitrag von Mutly am 26.01.2011 um 19:34:05

Saxonicus schrieb am 26.01.2011 um 19:15:32:
Gibt es auch garnicht


Gibt es. (Amtssprache Deutsch ist eh nirgednwo festgelegt, nur die Gerichtssprache. Hauptsache aber, das Visum existiert mit diesem Namen.)

Deutsche Botschaft Tokyo


Zitat:
Working Holiday Visa (WHV)

Das Working Holiday Visa Programm basiert auf einer bilateralen Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan und soll jungen Japanern die Möglichkeit geben, das kulturelle und tägliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland kennen zu lernen. Um den Lebensunterhalt während des Aufenthaltes zu finanzieren, besteht die Möglichkeit, während des gesamten Aufenthaltzeitraumes bei verschiedenen Arbeitgebern in Deutschland zu arbeiten.

Titel: Re: Eheschließung mit Japanerin in Deutschland. Fragen zu Visum und AE
Beitrag von Ulf am 26.01.2011 um 20:47:09

Mutly schrieb am 26.01.2011 um 19:34:05:
(Amtssprache Deutsch ist eh nirgednwo festgelegt,


Anderer Auffassung der Betreiber von § 23 I VwVfG.

Gruß, ULF

Titel: Re: Ausgewiesen wegen Jugendstrafe trotz unbefristeter AE - wie Rückkehr nach Deutschland möglich?
Beitrag von Schumi am 27.01.2011 um 18:44:30
:protest:  weil niemand hilft   [laola=laola2.gif] [laola=laola2.gif]


[edit]Ein weng mehr Geduld wäre schon angesagt. Hier wird keiner
fürs beantworten von Fragen bezahlt.[/edit]

Titel: Re: Ausnahmen Deutsch Kenntnisse - Härtefall Analphabet
Beitrag von sigi-n am 28.01.2011 um 10:33:06

Eduard schrieb am 28.01.2011 um 09:21:56:
Es ist doch ganz natürlich, wenn man sehr lange in einem Land gelebt hat, dort seine Kinder aufgezogen hat etc., dass man gerne in jeder Hinsicht zu diesem Land gehören und eben kein "Ausländer" bleiben.


"Kein Ausländer" dann ändern wird doch die Muttersprache für Deutsche.


Eduard schrieb am 28.01.2011 um 09:21:56:
kann niemand sagen, wie die Rechtslage in 10 oder 20 Jahren aussehen wird. 


Die Rechtslage war der "keine Ausländerin" aber auch schon jahrzehnte bekannt

Titel: Re: Einbürgerungsrecht kompliziert - Staatenlos -
Beitrag von Christa Birnstiel am 30.01.2011 um 16:34:07
Ja, ist doch meine Rede, selbst bei der Staatsanwaltschaft nachfragen. Als Betroffener hat man Anspruch auf Auskunft.

VG Christa

Titel: Re: FZF was nun?
Beitrag von franky_23 am 31.01.2011 um 07:00:09
Wenn ihr aus Liebe geheiratet habt bin ich sicher, dass ihr das ganze übersteht.

Bittet einfach um eine zügige Entscheidung  bis, ....


Titel: Re: Besuchsvisum für türkischen Verlobten
Beitrag von franky_23 am 01.02.2011 um 08:31:18
Die beste Option dürfte sein, die Ehe vorzuziehen.


[edit]Ungefähr so hilfreich wie "Heirate lieber einen Inländer"...[/edit]

Titel: Re: FZF zum ungeborenen deutschen Kind, Visaantrag
Beitrag von franky_23 am 03.02.2011 um 11:36:36

schweitzer schrieb am 03.02.2011 um 07:56:27:
Etwas OT:


Bloß gut, dass Du kein Frauenarzt bist, oder etwa doch  :o



Zu Risikoschwangerschaft siehe:  hier

OT-Modus: aus  ;)


in dem link ist im ersten Absatz dann zu finden

Für die werdende Mutter bedeutet eine Risikoschwangerschaft in erster Linie, dass eine engmaschige medizinische Versorgung notwendig wird.

Damit haben die Ärzte die Option zuzätzliche Untersuchungen anzuordnen und abzurechnen.

Jede Frau über 35 hat immer den Titel Risikoschwangerschaft im Mutterpass stehen. Das hatten wir aber hier schon mal.



Titel: Re: Amid
Beitrag von AfgDiamondGirl am 03.02.2011 um 16:27:58
Salam alle zusammen erst mal =)

ich erzähle euch jetzt mal was....... also ich bin am 24.5.2010 nach Afg und am 25.5.2010 habe ich dort geheiratet. Mein Mann hatte schon davor in der Verlobung angefangen den Deutsch-Kurs zu absolvieren und als wir am 25.5.2010 geheiratet haben hatte er eine Woche später sein Deutsch-Test gemacht und geschafft. Er musste 6 Monate Deutsch-Kurs machen. Ich war nur 2 Wochen dort am 4.6.2010 bin ich wieder nach München gekommen. Dann am 16.6.2010 hat mein Mann seine ganzen Papiere die für Visumverfahren benötigt werden dort bei der deutschen Botschaft abgegeben. Dann haben wir bis September 2010 gewartet und nix war passiert... dann habe ich für die deutsche Botschaft fast jede Woche E-Mail geschickt, ich habe immer wieder gefragt wie weit die sind und die meinten immer wieder ich soll warten es dauert bis zu 8 Monate. Dann habe ich trotzdem immer wieder mich erkundigt und E-Mails geschrieben. Heute ist der 2.2.2011 und mein Mann war am Sonntag in deutsche Botschaft und die haben ihm gesagt, dass sein Visumverfahren fertig ist, die warten nur noch auf OK von Kreisverwaltungsreferat München. Die haben ihm gesagt dass er entweder diese Wochen oder nächste Woche Visum bekommt Bakhair. Also Es dauert nicht weniger als 8 Monate da sei dir mal sicher und ich habe auch deutsche Staatsbürgerschaft es tut aber trotzdem lange dauern. Schau er hatte am 16.6.2010 Antrag gestellt und heute ist der 2.2.2011 also in 2 Wochen werden es 8 Monate..... Ich bin soooo glücklich dass er kommt er auch... Aber wenn ich sowas höre, dass so andere erst neu Antrag gestellt haben dann ist es voll schlimm für mich obwohl es mich nix angeht aber glaub mir diese Erfahrung von meinem Mann 8 Monate getrennt zu sein werde ich nieeee mehr wieder in meinem Leben vergessen..... Aber Gott Sei Dank ist es bald vorbei.... Also wenn du fragen hast, dann wende dich an mich =) ich werde dir gerne Informationen geben, weil ich weiß wie schlimm das ist.... Also bis dannn 


[edit]Ich habe dein erstes, gleichlautendes Posting ins Userforum
verschoben.
Es noch einmal an gleicher Stelle im unpassenden Thread zu
posten, mach wenig bis gar keinen Sinn.[/edit]

Titel: Ehegattennachzug von Kabul
Beitrag von AfgDiamondGirl am 03.02.2011 um 16:37:16
Salam alle zusammen erst mal =)

ich erzähle euch jetzt mal was....... also ich bin am 24.5.2010 nach Afg und am 25.5.2010 habe ich dort geheiratet. Mein Mann hatte schon davor in der Verlobung angefangen den Deutsch-Kurs zu absolvieren und als wir am 25.5.2010 geheiratet haben hatte er eine Woche später sein Deutsch-Test gemacht und geschafft. Er musste 6 Monate Deutsch-Kurs machen. Ich war nur 2 Wochen dort am 4.6.2010 bin ich wieder nach München gekommen. Dann am 16.6.2010 hat mein Mann seine ganzen Papiere die für Visumverfahren und für Ehegattennachzug bei der deutschen Botschaft abgegeben. Dann haben wir bis September 2010 gewartet und nix war passiert... dann habe ich für die deutsche Botschaft fast jede Woche E-Mail geschickt, ich habe immer wieder gefragt wie weit die sind und die meinten immer wieder ich soll warten es dauert bis zu 8 Monate. Dann habe ich trotzdem immer wieder mich erkundigt und E-Mails geschrieben. Heute ist der 2.2.2011 und mein Mann war am Sonntag in deutsche Botschaft und die haben ihm gesagt, dass sein Visumverfahren fertig ist, die warten nur noch auf OK von Kreisverwaltungsreferat München. Die haben ihm gesagt dass er entweder diese Wochen oder nächste Woche Visum bekommt Bakhair. Also Es dauert nicht weniger als 8 Monate da sei dir mal sicher und ich habe auch deutsche Staatsbürgerschaft es tut aber trotzdem lange dauern. Schau er hatte am 16.6.2010 Antrag gestellt und heute ist der 2.2.2011 also in 2 Wochen werden es 8 Monate..... Ich bin soooo glücklich dass er kommt er auch... Aber wenn ich sowas höre, dass so andere erst neu Antrag gestellt haben dann ist es voll schlimm für mich obwohl es mich nix angeht aber glaub mir diese Erfahrung von meinem Mann 8 Monate getrennt zu sein werde ich nieeee mehr wieder in meinem Leben vergessen..... Aber Gott Sei Dank ist es bald vorbei.... Also wenn du fragen hast, dann wende dich an mich =) ich werde dir gerne Informationen geben, weil ich weiß wie schlimm das ist.... Also bis dannn 

Titel: Re: Benötige dringend hilfe,Danke..
Beitrag von Ulf am 05.02.2011 um 09:04:17

Serpil schrieb am 30.01.2011 um 23:50:31:
Also ih hoffe Ihr könnt mir helfen. Mein Eheman türke, wir haben vor 2 jahren in der türkei geheiratet.Danach ist er mit ein schengenvisum mit mir ins deutshland geflogen.ja.. bis jetz alles ok. bin dann schwanger von ihm geworden, er wollte mich dann nicht mehr hier allein lassen.Sein visum ist abgelofen. Er war fast 1,5 Jahre illegal in D. Ich habe wärend der Zeit entbunden, Jetz ist mein tochter shon 1 jaht alt. Wir wollten das mein man wieder nach türkei zürückfliegt, ging aber nicht. Ein bekannter hat ihm ein gefälschte Ausweis besorgt. Am september wollte er mit dem ausweis nach türkei fliegen. aber ging nicht . er ist erst von hier nach lettland geflogen und dort wurde er erwicht, also in lettland.Er war 10 tage in knast in lettland. Danach ist er nach türkei abgeschoben. Wir haben ende November in türkei in D. konsulat antrag auf Familienzusammenführung zum d.Kind gestellt. Anfang Januar habe ich bei der ABH angerufen die haben mir gesagt,dass mein man nur 3  jahre einreisesperre in lettland hat, und die müssen sich erst erkundigen wieso, weshalb. letze freitag habe ich wieder angerufen, die haben mir gesagt dass ich noch warten muss, die haben noch kein antwort von lettland gekriegt. also ich bin deutsche mein kind auch. können die mein man kein visum geben??? Danke für ihr antworten. herzlichen dankk


Wortgleich an mich als PN am 03.02.2011 um 19:17:25 .  >:( Laß das!


[edit]Teile ihr das bitte per PN mit.[/edit]

Titel: Re: Familienzusammenführung für die Frau von einem Student
Beitrag von Saxonicus am 07.02.2011 um 23:16:59

Maalm100 schrieb am 07.02.2011 um 22:46:08:
Wir Ausländer wollen gerne integrieren, aber bitte lässt das Thema "Aufenthalt" nicht von euer Laune abhängig.

Das ist eine ziemlich dreiste Unterstellung.
Das mag vielleicht (oder besser gesagt: sicherlich) in Deinem Herkunftsland so üblich sein, in Deutschland sind die MA der ABH und auch die aller anderen Behörden dem Gesetz verpflichtet.


Zitat:
Ich finde es ehrlich gesagt unmenschlich wenn man mir sagt dass meine Verlobte auf keinen Fall Visum bekommt auch selbst wenn ich alles mögliche an Unterlagen vorlegen kann."das habe ich übrigens gehört von einem Beamte" aber ich werde weitermachen und weiterversuchen. 

Kein Mensch kann so einfach in ein anderes Land gehen und einfach da bleiben, möglicherweise noch Zuwendungen vom Staat erhalten.
Da müssen immer die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben eingehalten werden, sonst funktioniert das nirgends und nirgendwo.

Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe - Kosovo
Beitrag von Angel78 am 08.02.2011 um 09:18:46
warum macht deutschalnd das mit jemand?????

man will doch nur sein Leben leben mit dem menschen den man liebt!!!!!!!

das kann es doch nicht gewesen sein!!!

wir geben nicht auf!!!!

Titel: Re: Verdacht auf Scheinehe - Kosovo
Beitrag von sigi-n am 08.02.2011 um 11:04:20

schrieb am 08.02.2011 um 09:18:46:
warum macht deutschalnd das mit jemand?????


Deutschland?
Die Vorgeschichte habt doch Ihr zu verantworten!
Wenn die Liebe doch so gross ist, kann man diese doch auch in einem anderen Land leben.


Titel: Re: ehe ein fiasko
Beitrag von Shivan am 08.02.2011 um 17:14:19
Warum will er denn ueberhaupt hier bleiben wenn er keine Arbeit und keine Freunde hat und die Ehe die Hoelle ist?

Warum hat er die Frau denn ueberhaupt geheiratet, wenn die Ehe "von Anfang an die Hoelle" war? Wenn sie psychisch krank ist, kann sie sich vor der Eheschliessung wohl auch nicht verstellt haben...

Ich will dir (und ihm) ja nicht zu nahe treten, aber so wie du es schilderst, klingt das nach Scheinehe, und wenn die ABHler denselben Eindruck haben, werden sie wohl kaum die AE verlaengern.


[edit]
Zur Lektüre empfohlen:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1144180134
Ich lasse es mal bei dem Hinweis und ziehe nix ab...[/edit]

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Russischer Freundin
Beitrag von davith am 11.02.2011 um 08:34:28

Alana schrieb am 10.02.2011 um 21:08:11:
Das Problem dürfte dabei sein, dass noch keine Ehe besteht. Auch mit Heiratsvisum besteht keine Verpflichtung zu heiraten.

Wenn nun die ABH eine VE akzeptiert, die ohne günstigere Steuerklasse und kostenlose Mitversicherung bei der Krankenkasse nicht für den Unterhalt ausreicht, würde die Allgemeinheit auf den Kosten sitzenbleiben, wenn einer der Partner sich aus irgendwelchen Gründen gegen eine Hochzeit entscheiden würde.

Quatsch!!! Ohne Heirat wird AE nicht verlängert und somit keine Kosten entstehen.

Titel: Re: Ausgewiesen wegen Jugendstrafe trotz unbefristeter AE - wie Rückkehr nach Deutschland möglich?
Beitrag von robinson am 14.02.2011 um 22:18:33
Hallo Rocket,

am besten du sagst deinem Bruder er soll aufhören den dt. Behörden in den Hintern zu kriechen und das Beste aus seinem Leben machen. Bis er wieder ''möglicherweise'' zurück kann vergehen Jahre! In dieser Zeit kann er sich ein Leben erarbeiten, das er in D nie leben würde.

Ich wurde auch 2004 ausgewiesen. Und das Beste ist, wegen 30 Monaten Haftsrafe. Naja ich war auch nicht lange in D, nur 25 Jahre, da ist es schon gerechtfertigt  ;D (kleiner Scherz). Wie auch immer ich habe die Zeit nicht einfach umsonst verstreichen lassen und das Beste drauss gemacht. Ich bin Programmierer bei Facebook, wohne in einer Villa am Strand und verdiene besser als die Kanzlerin :)

Sag deinem Bruder er soll Nichts nachweinen, er hat keinen Fehler gemacht. Ich weiss, das geht sehr auf die Psyche. Irgendwann wird der EuGh sowieso D verdonnern, da D illegal die ganzen Auslaender abschiebt (die laenger als 10 Jahre in D rechtmaessig leben). Türken müssen behandelt werden wie EU-Bürger!

Er haette auf jeden Fall klagen sollen! Selbst wenns bis zum EuGH gekommen waere, er haette 1000% gewonnen! Es gab schon mehr als genug Urteile, die für den Angeklagten gesprochen wurden. Schade das er das versaeumt hat. Darauf spekuliert ja die ABH! Das man nicht klagt und einfach abgeschoben wird so wie dein Bruder (wenns leise passiert bekommt es ja keiner mit ;) ). Aber macht euch keinen Kopf. Irgendwann wird D die Rechnung noch bekommen. So wie die Visa-Absagen, die illegal waren seit 1980. Rückwirkend wird jeder klagen können! Ich weiss halt nicht wie man das gut machen kann, wenn man Familien zerreist und Schul- und Berufsabschlüsse keinen Sinn mehr ergeben.

Naja, die Rechnug wird kommen und ich freu mich drauf  :)

Dein Bruder soll den Kopf nicht haengen lassen. Er soll hier nach Antalya kommen. Hier verdient er mehr als irgendwo sonst und hat kaum noch heimweh, da es von Deutschen nur so wimmelt  :)

MfG

[edit]Nochmal so ein Geschwafel und du landest dann nicht nur auf
dem Schrottplatz sondern im Daten-Nirvana[/edit]

Titel: Re: Ausgewiesen wegen Jugendstrafe trotzhttp:/ unbefristeter AE - wie Rückkehr nach Deutschland möglich?
Beitrag von Lindener am 14.02.2011 um 22:46:33
Na klar lieber  Robinson,
glauben wir Dir hier aufs Wort....
liegst in der Sonne und programmierst ein bisschen rum...
glub ich Dir aufs Wort... 8-)

So ex. Knackis wie Dich, die brauchen wir hier ganz dringend....

samt ihren Ratschlägen...

[edit]Super Einstieg.  >:(
Erspare uns solche Weisheiten - sonst ist deine Halbwerts-
zeit in diesem Board die einer Eintagsfliege

[/edit]


Titel: Re: Eingebürgert - Was nun ?
Beitrag von cikcok am 17.02.2011 um 11:52:07
Ich weiss zwar nichts dazu aber ich würde gerne wissen wie lange es bei dir gedauert hat also die einbürgerung.

Titel: Re: Au-pair braucht Hilfe – was soll ich tun?
Beitrag von Lisette am 19.02.2011 um 14:59:50
Ja, das sind so die gängigen Klagen. Die kommen fast immer. In einem Haushalt ist es relativ schwer die Arbeitszeit zu definieren. Die Mädels rechnen gerne auch ihre Teilnahme an den gemeinsamen Mahlzeiten dazu.

Und den Haushalt, in dem bis 22 Uhr "gearbeitet" wird, möchte ich mal sehen.

Die Beschwerden, dass nicht pausenlos telefoniert werden darf - im abgeschlossenen Zimmer - laut in einer Fremdsprache, kenne ich auch.

Wenn es ihr dort nicht mehr gefällt, sollte sie einfach kündigen. Die Erleichterung darüber ist meist auf beiden Seiten deutlich spürbar.

[edit]Es steht dir natürlich frei, die gemachten Angaben anzuzweufeln.
Das behalte dann aber bitte für dich. Antworten sollten sich an den
Fragestellungen orientieren und kein allgemeines Blabbla[/edit]

Titel: huhu
Beitrag von hamudi am 21.02.2011 um 19:11:49
Ab dem 1.3 darf man in die niederlande ohne visum,also da kann ich nur sagen viel spass germany:) also deutschland zwingt ja einen regelrecht ilegal einzureisen..najah deutschland lernt es nicht,das wir türken es entscheiden ob wir die flüchtlinge nach europa reinlassen,das wird bald als vorteil genutzt..najah deutschland hat in dem punkt kein system..

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von thom am 22.02.2011 um 01:33:36

Mick schrieb am 16.02.2011 um 14:12:21:
Und offenkundig lässt sich die ABH nicht auf die fiktive Anrechnung eines zukünftigen Einkommens ein.

davon war aber nirgends die Rede...

...mal ganz unabhängig davon, ob eine solche Weigerung in diesem Fall statthaft wäre.

Der Antrag auf AE nach §30 samt Arbeitserlaubnis hätte unter Vorlage des Ausbildungsvertrages eher gute Chancen.

Titel: Re: bitte brauch hilfe
Beitrag von barbarez am 22.02.2011 um 23:29:49

@mine81 schrieb am 22.02.2011 um 10:55:37:
hallihallo
mein name ist Amine
bin seit 02-01-2011 in deutschland gewisen wegen fammilienzusamenfuhrung
mein visum leuft bis 01-04-2011
mein frage ist???
1-wie langer dauet bis ich mein aufenthalts bekommen
2-ob das gur wenn ich eine antrag fur Fiktionsbescheinigung machen
DANKE
Mit Freundlichen Grussen
Amin :)
    lieba geld inwestiren in gute fach anwaltt fürr auslenda rechte sontz gestu soo hintahea umsontz ich kenee so wass füll erfarung und keine erfolg

Titel: Re: Schuldenverlassen
Beitrag von Tyramiel am 01.03.2011 um 16:05:13
Dein Freund sollte die Schulden begleichen bevor er wieder nach Europa kommt.

Solches Verhalten finde ich sehr verwerflich.

Titel: Re: Fragen zu Haftbefehl / Einreisesperre / Visum
Beitrag von Hakan am 02.03.2011 um 12:56:10
Drogen Test Haarprobe für Istanbul
ist zustaendig der Dr. ....

[edit]Name und telefon-Nr. gelöscht. Keine namentlichen empfehlungen![/edit]

Titel: Re: Arbeitsgenehmigung-EU
Beitrag von Mokus am 02.03.2011 um 19:51:06
keine Antwort !!

[edit]*Ironiemoduson* Bitte entschuldige, dass du nach 3 1/2
Stunden noch keine Antwort bekommen hast.
:klatsch:

Dieses Posting ist wahrlich für den Schrott.
[/edit]

Titel: Re: Multivisum
Beitrag von Porsche4 am 03.03.2011 um 13:40:25
Glückwunsch!

Titel: Re: Gefährliches halbwissen !
Beitrag von franky_23 am 04.03.2011 um 14:56:21

C_Devil schrieb am 04.03.2011 um 08:33:00:
Du hast das geschrieben:

Fein!
Und wir hätten uns jetzt denken müssen, was du dachtest ???


Wenn du auch den ganzen Satz zitierst hättest, dann wäre klar gewesen, dass das Aufenhaltsrecht für die Familie gemeint ist. und ein Aufenthaltsrecht für Ihn + Frau = Familie ist Voraussetzung, wie sonst sollte er dann leicht ein Schengenvisum für die Frau bekommen können?

Doch Halbsatzzitate und die daraus resultierenden merkwürdigen Diskussionen sollten vielleicht auf den Schrottplatz.


Titel: Re: Familienzusammenführung mit Russischer Freundin
Beitrag von franky_23 am 07.03.2011 um 18:06:22
Die VE muss deine Verlobte als Orginal mit sich führen. Ob es kontrolliert wird ist eine andere Sache.


Titel: Re: neue lebenssituation
Beitrag von franky_23 am 07.03.2011 um 18:17:00
robin,

nur noch mal zum klarstellen. Wie schweitzer schon sagte, hat sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Wie lange ist die gültig? das steht auf dem Aufkleber. Somit steht vermutlich gar keine Verlängerung an.

2 Jahre und 1 Tag Aufenthalt in D abwarten, dann vom Mann trennen.
Dann kann sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht beantragen, dass sie zumindest für 1 Jahr bekommt. Da sie arbeitet und wenn es ausreicht, dass sie keine Sozialleistungen benötigt, dann besteht auch die Option dass diese eigenständige Aufenthaltserlaubnis verlängert wird.
[edit]
Ob wann warum man sich sich trennt, das überlasse bitte den
Betroffenen und unterlasse deine direkte Au8fforderungen hierzu.
Das ist Schrott pur und wieder mal ein Mosaiksteinchen für dein
schräges Gehabe  >:( [/edit]

Titel: Re: neue lebenssituation
Beitrag von Haem am 07.03.2011 um 21:37:35
Das ist so ziemlich genau die Situation, in der wir auch gesteckt haben. Ich sage Dir jetzt mal wie das bei uns gelaufen ist.

1. Sie hat ihn verlassen und ist zu mir gezogen.

2. Der Ex hat das der Ausländerbehörde gemeldet.

3. Die Ausländerbehörde hat sie zur Ausreise aufgefordert und einen Ausreiseschein zum Abstempeln beim Flughafen geschickt.

4. Sie ist nach Kuba zurück und noch heute dort.

5. Die Scheidung wurde vollzogen.

6. Jegliches Bemühen unsererseits hier in Deutschland ein gemeinsames Leben aufzuziehen ist bisher an den Behörden gescheitert.

Sei nicht so dumm wie ich und vergesse einfach den ehrlichen Weg. Mach was auf der Hand liegt.


Daddys' [edit]
Haem schrieb am 07.03.2011 um 21:37:35:
vergesse einfach den ehrlichen Weg

Ein anderer, wie der ehrliche Weg wird hier nicht aufgezeigt... spar dir solche Ratschläge![/edit]

Tippis [edit]Für die Aufforderung zum Beschiss gibts [/edit]

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Ehe mit Deutscher ohne Heiratsvisum
Beitrag von Haem am 12.03.2011 um 12:42:01
Was ich mich frage ist, wie ihr eigentlich heiraten konntet ??

Hat diese Ehe rechtlich gesehen überhaupt Bestand ?

Also bei meinem Standesamt wäre das definitiv nicht möglich gewesen.

Titel: Re: Einbürgerung für Ukrainerin unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit
Beitrag von Koschka am 13.03.2011 um 20:39:33
Hallo Natalya67,
ich glaube nicht, dass dich ein Amt in Deutschland einbürgern wird. Soweit ich weis, dürften dies Ämter seit 2010 auch nicht (Verbot von höheren Stellen). Du wirst wohl zu Gericht gehen müssen. Wenn du aber verlierst, dann ist viel Geld weg.

Titel: Re: Einbürgerung für Ukrainerin unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit
Beitrag von erne am 13.03.2011 um 23:21:27

Koschka schrieb am 13.03.2011 um 20:39:33:
Soweit ich weis, dürften dies Ämter seit 2010 auch nicht (Verbot von höheren Stellen).

kannst du das genauer erläutern?

Titel: Re: Einbürgerung für Ukrainerin unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit
Beitrag von Saxonicus am 14.03.2011 um 00:18:02
Nach meiner Kenntniss werden Einbürgerungen auch weiterhin, nach Prüfung durch die EBH, durch die Stadt-/Gemeindeverwaltung bzw. einen Vertreter (Bürgermeister) durchgeführt.

Das Gerichte für Einbürgerungen zuständig sein sollen, halte ich für ausgeschlossen.

Sicher wird sich ein Mitarbeiter der EBH hier noch detailliert dazu äußern.

Titel: Re: Ab wann unbefristete AB
Beitrag von franky_23 am 16.03.2011 um 14:30:22

Zkai schrieb am 16.03.2011 um 14:24:10:
Nachweise über Integrationskursteilnahme, Pass, Lichtbilder

Sowas normalerweise.


Ich gehe davon aus, dass mindestens 3 Jahre Besitz der Aufenthaltserlaubnis gem. § 28 und Bestand der familären Lebensgemeinschaft bereits vorliegen.


Da bei der NE nach §28 Abs. 1 Nr. 1 nur einfache Sprachkenntnisse gefordert werden, die bei künftigen Einreisen i.d.R. bereits vor der Einreise nachgewiesen wurden, wundert es, dass ein Nachweis über den Integrationskurs notwendig wird.

Titel: Re: Afenthaltskarte EU Bevor 01.05.2011
Beitrag von Mokus am 16.03.2011 um 23:58:48
:-/ keine antwort !!


[edit]Sach mal gehts noch?  >:(

Du fragst in einem Board um 21 Uhr und mahnst um 24 Uhr an?

Das ist eine absolute Frechheit. Ohne Worte  >:( >:( >:(
[/edit]

Titel: Re: familienzusammenführung zum ungeborenen kind
Beitrag von yalan_dunya am 17.03.2011 um 14:53:15
ja hallo ich bin neu ich blick garnicht durch meinse ich mach das extra..



[edit]Dann schreibe einfach nix und drück vor allem nicht auf "senden"...[/edit]

Titel: Re: Passangelegenheit fürs ausländisches Kind
Beitrag von Earl Grey am 18.03.2011 um 13:41:24
Hallo,

Hab' ich Dich richtig verstanden?

- Deine Freundin ist Georgierin
- und hat Niederlassungserlaubnis
- Der Vater des Kindes ist Georgier, und
- das Kind wurde nicht in Deutschland geboren.

hab' ich das, richtig dargestellt?

Gruß

[edit]Joo, richtig dargestellt, aber völlig überflüssig, da ja das
Alles sehr gut beschrieben im Posting des TS stand.[/edit]

Titel: Re: Familienzusammenführung trotz Student
Beitrag von zeshkani am 19.03.2011 um 10:25:02

c3t1n schrieb am 17.03.2011 um 13:04:52:
Hab heute doch eine SB ans telefon bekommen hab ein Termin am 31.03.2011 ......



an dem tag hab ich auch den termin um 10, hihihihi. wünsch dir viel glück. hab nun nicht alles gelesen, aber du musst ganz schön viel vorlegen, oder  :o?

Titel: Re: FZF
Beitrag von zeshkanja am 22.03.2011 um 19:34:48
glückwunsch

Titel: Re: Freund aus Japan braucht ein WHV, spricht allerdings kein Deutsch
Beitrag von SuperGringooo am 23.03.2011 um 20:22:06

Mick schrieb am 23.03.2011 um 15:03:57:
Seit 15.06.2010 gilt für Japan:

Der AT im Rahmen des Ferienarbeitsaufenthaltsprogrammes  :#s22: kann
auch nach der Einreise bei einer ABH beantragt werden.


Ganz genau, somit entfällt die Pflicht vorab ein Visum zu beantragen.



Zitat:
Ab dem 15. Juni 2010 kann das WHV weltweit in allen deutschen Botschaften und Konsulaten beantragt werden. Darüber hinaus können junge japanische Staatsangehörige aber auch visumfrei in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und bei der zuständigen Behörde (i.d.R. handelt es sich hier um die Ausländerbehörde) vor jeglicher Arbeitsaufnahme eine Aufenthaltserlaubnis für einen Ferienaufenthalt beantragen.

http://www.tokyo.diplo.de/Vertretung/tokyo/de/05__1__Visa/WorkingHoliday__DT__Seite.html


Das ganz ist ja alles schön und gut aber WO genau soll er denn arbeiten? Ohne dt. Sprchkenntnisse sehe ich da nicht sehr viele Möglichkeiten !?!?  ::)

Vielleicht findet er ja einen jap. Arbeitgeber in Düsseldorf oder so!?!?  :-/

[edit]Die Rechtslage war klargestellt. Muss nicht von mehreren
oder einzelnen Usern bestätigt werden. Spekulationen über
den Arbeitsplatz oder Hinweise auf die Japan-Freunde-Stadt
sind auch überflüssig. Dient jedenfalls nicht der Rechtsfindung.[/edit]


Titel: Re: Nettolohn für Familienzusammenführung
Beitrag von Tom1 am 24.03.2011 um 07:05:54
Hallo Olga,

Willkommen in Deutschland..Ich finde Dein deutsch! super!

Gruß Tom


[edit]Das ist nett Tom. Aber Smalltalk gehört nicht in die Fachforen.[/edit]

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von Alacrity am 24.03.2011 um 10:51:15
Das kann auch ganz andere Gründe haben, z.B. dass der Bürokrat in der ABH sein Budget und seine Position rechtfertigen will, indem er durch das Ausstellen von einjährigen AEs sich dreimal soviel Arbeitsvolumen schafft wie durch Ausstellen von dreijährigen AEs, ist aber pure Spekulation.
Beim nächsten Mal kann Dein Mann explizit eine dreijährige AE beantragen mit dem Hinweis, dass er die Erteilung einer enjährigen AE als Ablehnung des Antrags auf die dreijährige AE werten und Widerspruch einlegen wird.

Titel: Re: kurze visumverlängerung wegen heitrat möglich??
Beitrag von miumiu am 02.04.2011 um 11:49:30
heiratest du in Dänemark? Ich will auch schnellstmöglich heiraten....wenn du Informationen für mich hast, wäre ich sehr dankbar :)

Titel: Re: Einbürgerung trotz Ausbildung und Hartz 4
Beitrag von Lindener am 03.04.2011 um 18:19:16
Ach mach Dir mal keine Sorgen, der deutsche Steuerzahler wird schon für Dich sorgen....

Ganz besonders in Berlin, das klappt schon...

Schon bald werden die Experten hier schreiben, wir ihr noch weitere Gelder vom deutschen Steuerzahler bekommen könnt,
also keine Bange....

Solche Fachkräfte wie ihr sind immer gesucht, wir haben es ja...


[edit]Netter Einstieg für einen neuen User (bzw. einen der zu schreiben
beginnt.  >:(
Noch sowas und du machst recht schnell Bekanntschaft mit
unserem Kartensystem[/edit]

Titel: Re: Vater zum Kind!!!!
Beitrag von YvonneummAmar am 06.04.2011 um 20:51:09
Sooo meine Lieben!!!

Habe hier noch ein wenig geschmöckert und doch tatsächlich einen sehr sehr ähnlichen Fall gefunden.... Weiß glaube ich jetzt alles was ich wissen muss,LOL....

Titel: Re: Vater zum Kind!!!!
Beitrag von YvonneummAmar am 06.04.2011 um 20:51:57
Lieben Danke nochmal für alles...

@ Cleopatra... schreib dir ne PN ;D
[edit]

Du darfst uns auch fragen, ob wir Deine Beitragszahl auf 5 erhöhen,
so geizig sind wir gar nicht...[/edit]

Titel: Re: Sprachkurs-Visum
Beitrag von Saxonicus am 07.04.2011 um 15:13:20

gluehbirne schrieb am 07.04.2011 um 10:46:38:
Ich habe inzwischen Freunde von mir in Port-au-Prince angemailt. Sobald ich mehr weiß, sage ich Bescheid.

Die Arbeit solltest Du Dir sparen.
Der TS ist anscheinend garnicht mehr an Antworten interessiert, denn er/sie war seit 11.März nicht mehr hier im Forum.

Titel: Re: Nationales Visum Familiennachzug abgelehnt,Spezieller Fall
Beitrag von Olaf31 am 15.04.2011 um 17:57:29
Topmember Franky Du hast eine PN  ;)

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von Saxonicus am 18.04.2011 um 15:05:25

weisnixe schrieb am 08.03.2011 um 21:13:16:
ich, Deutsche, habe in Ghana einen Ghanesen geheiratet. 

Doch wohl eher einen Ghanaer.

http://www.ipicture.de/daten/land_ghana.html


Daddys' [edit]Ob das im Sinne der Fragestellung der TS wichtig ist? [/edit]

Titel: Re: Vorsprache der Ehefrau bei Aushändigung der EB-Urkunde erforderlich?
Beitrag von meto am 19.04.2011 um 01:07:48
Odysseus was sagst du dazu als "Fachmann"?

Titel: Re: Ehevertrag
Beitrag von elii am 20.04.2011 um 17:16:47
Hallöchen

das Visum wird er trotzdem später brauchen!

Ich Bulgarin  - mein Mann Deutscher- ich habe hier in Deutschland auch als Touristin geheiratet. Nachher haben mich nach Bulgarien zurück  (ca 3 Monate)geschickt , damit ich für Visum beantrage. Man sollte das Visum in eigenem Land beantragen Schwachsinn!

Viel Glück!

[edit]Dein Post hat mit der Ausgangsfragestellung nichts zu tun -  zudem bitte ich Dich, Dich ein bisschen zu mäßigen: Die Einreise mit dem für den jeweiligen Aufenthaltszweck erforderlichen Visum ist gesetzlich normiert. Dafür gibt es durchaus sinnvolle Gründe. Was Du oder auch ich insgesamt oder zum Teil davon halten, gehört nicht in dieses Forum - abgesehen davon ist Deine pauschale "Globaleinschätzung" (Schwachsinn) überaus unsachlich.  - Lass das bitte![/edit]

Titel: Re: Heirat einer philippinischen Internetbekanntschaft
Beitrag von Lindener am 23.04.2011 um 19:13:15
Lieber eifel-racer,

Du machst Dich nur Unglücklich mit so etwas!

Glaub doch nicht an diesen Schmarm, das diese Frau, die Dich noch nie im Leben gesehen hat, Dich liebt, geschweige den, Dich Heiraten möchte!

Deine Probleme in aller Ehren, diese Frau, und vielleicht evtl. Hintermänner, wollen Dich nur abzocken, falle bitte nicht darauf rein!

Lass es sein und gebe bitte kein Geld für Flugticket, die kranke Schwester usw. aus.

Kein Geld hin schicken.

Lass es sein, du wirst hier nur ausgebeutet.


Titel: Re: Heirat einer philippinischen Internetbekanntschaft
Beitrag von Einbeck am 23.04.2011 um 20:28:48
@Lindener
Dein Ratschlag ist gutgemeint, viele andere moegen genauso denken, poste es aber nicht, schicke eine PN... faende ich besser..
wir wollen ja nicht das Leben diskutieren..

Tippi [edit]Bitte nutze in solchen Fällen ausschl. den
Modalarm, solche Postings helfen auch nicht weiter.[/edit]

Titel: Re: Heirat einer philippinischen Internetbekanntschaft
Beitrag von Lindener am 23.04.2011 um 21:12:33
@Einbeck

das ist sehr traurig, zumal ich genau weiß wovon ich spreche!

Das hier Menschen in Notsituationen geholfen wird, finde ich super,

das aber, und so offensichtlich wie hier, war wohl der Betrug noch nie...

dies nicht offensichtlich gemacht werden kann, ist beschämend.

Wundert sich den hier niemand, das deutsche Hartz 4 Empfänger, plötzlich
Kinder von Südamerikanern, die noch nie in Deutschland waren, erwarten (Wie in vielen Themen zu lesen)??

In diesem Forum wird leider Gottes dem Betrug sehr weit geholfen, zum Schaden sehr vieler und darunter leiden die, die wirklich Hilfe brauchen.

[edit]Bitte unterlasse diese Art von Lebensberatung.

Deine Unterstellung, dass in diesem Board Betrug zugelassen
und unterstützt wird, ist eine absolute Frechheit.

Für diesen ungerechfertigten Vorwurf erhältst du [/edit]

Titel: Re: 13 Jahre alte Kosten für die Abschiebung einer 10jährigen ?!
Beitrag von labi am 26.04.2011 um 12:55:03
ich bin die Labinote aus Kosovo,hab in Deutschland gelebt bin ende 2000 nach Kosovo abgeschoben dort hab ich mit meiner Familie gelebt azyl angemeldet,als wir abgeschoben sind war ich 12 Jahre alt jetzt bin ich verheiratet mir einem man aus Deutschland meine unterlagen sind schon in Deutschland aber dort hat man meinen man gesagt das ich einreisesperre hab,dort hat man ihn gesagt das ich einen Antrag machen muss den hab ich auch gemacht die frage ist muss ich jetzt die kosten für meine ganze Familie bezahlen oder nur für mich ?!
wenn mir jemand etwas sagen kann  :-?


[edit]Du hast bereits einen eigenen Thread. Bitte nicht die gleichen
Fragen an alte Threads anhängen.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1303766097/0#0[/edit]

Titel: Re: Fragen zum Antragsformular für FZF zum türk. Ehemann
Beitrag von Saxonicus am 27.04.2011 um 19:33:23
Was ist IKS ?

http://de.wikipedia.org/wiki/IKS


Daddys' [edit]Keine Ahnung, was die Frage mit der Beantwortung der Frage des TS zu tun hat...  :-?
Aber um deine Neugier zu befriedigen... http://www.istanbul.diplo.de/Vertretung/istanbul/de/07/VisaMerkblaetter/Alle__Visa__Merkblaetter__S.html (einfach mal nach dem Kürzel "IKS" suchen... Wikipedia ist eben nicht alles... ;)[/edit]

Titel: Re: Fragen zum Antragsformular für FZF zum türk. Ehemann
Beitrag von Kurtulus Topcu am 27.04.2011 um 19:50:30

Saxonicus schrieb am 27.04.2011 um 19:33:23:
Was ist IKS ?

http://de.wikipedia.org/wiki/IKS


Visa Informations- und Terminierungsservice Bundesrepublik Deutschland

http://www.iks.com.tr/de-DE/visa_de.aspx


Daddys' [edit]Da die Frage geschrottet wurde, musste dein Post auch folgen (allerdings ohne Abzug... ;) )[/edit]

Titel: Re: §21 Abs. 5 AufenthG
Beitrag von Saxonicus am 03.05.2011 um 21:03:09

TAF schrieb am 03.05.2011 um 16:29:42:
Am Donnerstag haben wir einen richtigen Termin und bekommen dann das Visum in den Reisepass

Die Ausländerbehörde erteilt eine Aufenthaltserlaubnis, Visa gibt es nur im Ausland beim Konsulat.



Daddys' [edit]
Saxonicus schrieb am 03.05.2011 um 21:03:09:
Die Ausländerbehörde erteilt eine Aufenthaltserlaubnis, Visa gibt es nur im Ausland beim Konsulat.


Hmmm... Saxonicus, kannst du mal was Produktives beitragen oder willst du in letzter Zeit nur Korinthen kacken?
Ist irgendwie auffällig in jüngster Zeit... ::)

BTW... [Korinthenkackermodus]

Saxonicus schrieb am 03.05.2011 um 21:03:09:
Visa gibt es nur im Ausland beim Konsulat.

Es soll auch Botschaften geben, die Visa erteilen... ;)
[/Korinthenkackermodus]

Daddy
[/edit]

Titel: Baby- / Kinderwunsch
Beitrag von Serio am 06.05.2011 um 09:33:30
Hallo,
möchte ein eigenes Kind, selbst erziehen, ein echter Pappa sein.
Bin m43, Deutscher, geschieden, Raum Berlin/Brandenburg, bin bereits seit 13 Jahren "Zahlvater"...

suche eine nette und sympathische Frau, bereits in Deutschland, für ein gemeinsames Kind, geteiltes Sorgerecht, das bei mir leben kann (Aufenthaltrecht beim Vater), ohne Heirat, aber gern Freundschaft, ggf. Mietwohnung im Ort für Dich vorhanden.

Meld Dich bitte per Email bei mir ...  :o :o :o.de
Liebe Grüße.

Titel: Re: Besuchsvisum für Tansanier, Rückkehrwilligkeit
Beitrag von Linda.1001 am 08.05.2011 um 13:38:30
Vielleicht hat er ja Lust an einer der Metallverarbeitungs Messen teilzunehmen?  ;)

http://www.messen.de/de/1469/branchen/Metallbearbeitung.html


Mick, [edit]Bitte keine Tipps dazu, irgendwelche Aufenthaltszwecke zu "fingieren".[/edit]

Titel: Re: Verlobte mit Visum zur Eheschließung hier, nun soll Sie wieder ausreisen und mit FZF wieder rein!!
Beitrag von franky_23 am 10.05.2011 um 15:03:34
Hattet ihr ein nationales Visum oder ein Besuchsvisum (Schengenvisum)  oder etwas wie eine Betretenserlaubnis zum Heiraten? Was steht denn auf dem Visumsticker drauf?

Auf alle Fälle wäre dann eine Option AE nach § 39 (3) der AufenthaltsV zu versuchen - auch wenn jetzt Petersburger wieder mosert.


[edit] Das was Du hier gefragt hast, war bereits erfragt worden, das mit der "Betretenserlaubnis zum Heiraten" ist einfach nur ganz von irgendwo weit her geholt und Deine Anspielung ist ebenso deplatziert wie unerwünscht. Nun weißt Du, weshalb dieser Beitrag nun da ist, wo er hingehört: auf'm Schrott![/edit]

Titel: Re: Scheidung und finanzielle Strafmaßnahmen
Beitrag von Saxonicus am 10.05.2011 um 21:34:12

schrieb am 10.05.2011 um 12:24:55:
Dafür, dass du angibst die Deutsche Staatsangehörigkeit zu haben, sind deine sprachlichen Kenntnisse bescheiden. 

Man kann heute nicht mehr unbedingt davon ausgehen, daß der Inhaber eines deutschen Passes auch der deutschen Sprache mächtig ist.


[edit]Zu Deiner Info: Die Chancen steigen wieder, weil die Anforderungen
(i.d.R. B1) gestiegen sind. Früher (das zu Deinen "heute nicht mehr")
gab es eine Regel, nach der nach 15 Jahren Aufenthalt ohne jegliche
Sprachkenntnisse eingebürgert werden konnte.[/edit]

Titel: Re: Verpflichtungserklärung zwecks Studium ungültig machen
Beitrag von sigi-n am 11.05.2011 um 23:03:34

Petersburger schrieb am 11.05.2011 um 21:18:41:
Andererseits sehe ich - und nochmal: Auf der Spielwiese bin ich Laie! - für die ABH keine Möglichkeit, den Geber auf ewig und 14 Tage in der Verpflichtung zu halten, indem die AE einfach "fröhlich weiter verlängert wird."


Entschuldigt
aber wie kann man als AV Mitarbeiter Laie auf einem Gebiet sein, in dem das Gesetz in § 68 explizit die AV als Empfänger von VE aufführt und den AV auch noch Informationspflichten zuweisst?

§ 68 Haftung für Lebensunterhalt

(1) Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind nicht zu erstatten.

(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 bedarf der Schriftform. Sie ist nach Maßgabe des Verwaltungs- Vollstreckungsgesetzes vollstreckbar. Der Erstattungsanspruch steht der öffentlichen Stelle zu, die die öffentlichen Mittel aufgewendet hat.

(3) Die Auslandsvertretung unterrichtet unverzüglich die Ausländerbehörde über eine Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1.

(4) Die Ausländerbehörde unterrichtet, wenn sie Kenntnis von der Aufwendung nach Absatz 1 zu erstattender öffentlicher Mittel erlangt, unverzüglich die öffentliche Stelle, der der Erstattungsanspruch zusteht, über die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 und erteilt ihr alle für die Geltendmachung und Durchsetzung des Erstattungsanspruchs erforderlichen Auskünfte. Der Empfänger darf die Daten nur zum Zweck der Erstattung der für den Ausländer aufgewendeten öffentlichen Mittel sowie der Versagung weiterer Leistungen verwenden.

Wer eine gesetzliche Regelung, obwohl er von berufswegen mit dieser vertraut sein müsste, als privatrechtliche Vereinbarung bezeichnet, sollte, wenn er nicht von einem gehackten Account schreibt seinen Wissensstand ernsthaft überprüfen.


[edit]Der Ton ist deutlich neben der Spur!

Mangels sachlichem Anteil -> Schrott[/edit]



Titel: Re: Kostenübernahme Integrationskurs / Sozialhilfe???
Beitrag von Lindener am 12.05.2011 um 16:10:28
Liebe butterfly3,

wir hoffen alle sehr, das Du und Dein Mann, die offensichtlich einzig und alleine auf Staatskosten leben,  hier ein tolles Leben habt..

Schließlich brauchen wir solche Fachkräfte wir Deinen Mann, der kein Wort Deutsch kann und dich hier im Lande ganz dringend...

Wir hoffen alle sehr, das wir noch viel mehr von Deiner Sorte bekommen...

Denn wie ja jeder weiß, haben wir jede menge Geld über!

Danke das ihr hier seit und auf unsere Kosten lebt...

Hoffentlich holt ihr auch noch mehr von der Familie aus der Türkei, wie freuen uns auch darauf...


[edit]Du hattest bereits eine Verwarnung. Das hier ist nun locker eine



wert. Darfst dich 4 Wochen ausruhen. Solche User braucher
wir hier nicht!
[/edit]

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von leotrimi am 15.05.2011 um 14:16:45

leotrimi schrieb am 15.05.2011 um 13:58:51:
hi franky_23
mein frau hat im dezember 2010 deutschsprachkurs bestanden dann am 31 januar hat sie den antrag gestellt in deutschbotschaft in pristina sie wurde auch dort geprüft in die botschaft und grünes licht bekomen hat,und dann habe am märz ein vorsprache gehabt in ABH und musste fragebogen für urkundenüberprüfungen,so wie refernzpersonen abgeben,trauzeugen,fotos des hochzeit und so weiter,vor ein woche habe gerufen ne ABH sagt die zu mir das es dauert mindestens halbes jahr bis ein jahr.des wegen weiss ich nicht jetz was soll ich machen,ob ich ein anwalt nehmen soll dass es schneller geht,meine vorausetzungen habe ausgefüllt,habe unbefristet job mit netto einkomen 1600 euro,ich bin eigentumer,und keine strafe gehabt in deutschland.
ich bedanke sehr wer mich gute tips geben kann

bis dann

Titel: Re: doppelte Staatsangehörigkeit Nigeria
Beitrag von AMACHI am 17.05.2011 um 11:26:33
was sind die vorraussetzungen für deutsche staatsbürgerschaft eines nigerianers?


[edit]Eröffne ggf. einen eigenen Thread. Aber lies vorher im Einbürgerungs-
portal und stelle dann konkrete Fragen, sofern welche übrig bleiben.
Es ist nicht so, dass hier alle vor Langeweile umkommen.[/edit]

Titel: Re: Verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn....
Beitrag von AMACHI am 17.05.2011 um 11:52:26
na dann lass ich die finger davon! ;D


[edit]Ich habe übrigens auch nicht so viel Langeweile, als dass ich
unbedingt den Spam hier entsorgen muss.[/edit]

Titel: Re: Trennung nach kurzer Ehe - welche Folgen?
Beitrag von njies am 17.05.2011 um 11:26:54
So ich muß jetzt doch meinen Senf dazugeben!!

Genau durch solche Leute wie deine Freundin haben solche die ehrlich sind, "zum Glück" sehr viele hier,  Probleme und warten Monate, auf Ihre Partner!!

Die Aussage: Davon haben wir nichts gewußt, daß das Strafbar ist!! ist sowas von lächerlich da gehört man nochmal extra bestraft!!



Daddys' [edit]Dann geb' ich meinen  Senf auch noch dazu und schrotte deinen Beitrag...
Sollte es dir entgangen sein, das hier ist ein Fachforum... also bleibe in Zukunft fach- und vor allem sachlich!  :-X[/edit]

Titel: Re: Kostenübernahme Integrationskurs / Sozialhilfe???
Beitrag von Meier765 am 17.05.2011 um 20:03:46

butterfly3 schrieb am 11.05.2011 um 23:55:40:
Mit der Schule hatte er auch gesprochen, die meinten aber, dass bis zum 19.05. ein Bescheid vom Jobcenter oder Sozialamt vorliegen müsse, sonst muss er die 100€ zahlen.
Also werde ich morgen nochmal mit gehen und mit der Lehrerin sprechen, ob man es eventuell auch nachreichen könnte.


Hallo,
die Schulen wollen nur eins, nämnlich Geld vom BAMF sehen. Und die Lehrer arbeiten als Scheinselbbständige und müssen meistens mit Hartz IV aufstocken. Nächsten Freitag, am 20.5. demonstrieren die Lehrer vor dem BAMF gegen die unzureichende Finanzierung der Integrationskurse. Die Lehrer haben auch mit Hilfe der Gewerkschaft GEW gegen einen Träger geklagt (VHS Kiel), aber leider ist die Klage abgewiesen worden.

Der Träger, bei dem ich 2 Jahre lang gearbeitet habe, hat sich nicht für die Teilnehmer interessiert. Viele betrügen übrigens das BAMF indem sie überhöhte Abrechnungen beim BAMF einreichen. Guck mal auf diese Seite, da ist auch ein Thread mit dem Titel "Abrechnungsbetrug": http://www.deutsch-als-fremdsprache.de/austausch/forum/list.php?9

Man sollte bei Integrationskursen am besten gegen alles klagen. Es ist z.B. nicht zumutbar, dass ein ALG II-Empfänger sich sein Lehrmaterial kaufen muss, ohne einen Zuschuss vom Job-Center zu bekommen. Es ist auch nicht zumutbar, dass ein Teilnehmer sein Fahrgeld erst Monate nach Beendigung des Kurses bekommt. Seit Jahren lief es so, dass die Fahrgelder erst Monate später ausgezahlt wurden, und dann hat das BAMF die Fahrgelder komplett gestrichen. Im letzten Jahr wurden die Integrationskurse drei Monate lang ausgesetzt, weil das BAMF kein Geld mehr hatte. Die Dozenten standen auf der Straße. Toll!

Nun ist es so, dass jemand, der den B1-Test nicht besteht, ihn wiederholen muss, und seine Aufenthaltserlaubnis nur verkürzt ausgestellt wird. Wer den Wiederholungskurs bezahlen soll ist noch gar nicht klar. Das muss wohl erst ein Gericht entscheiden.

MfG Meier

Daddys' [edit]Ich habe mir dein Post mehrfach durchgelesen, aber irgendwie kann ich außer persönlicher Frustration und Unzufriedenheit nichts entdecken, was der TS wirklich weiterhelfen würde...
Und da "eure" Klage abgewiesen wurde, forderst du andere auf zu klagen... sorry, da kann ich nichts Produktives entdecken. Und daher... ab und weg damit.

Daddy[/edit]

Titel: Re: Wie lange wirds dauern?
Beitrag von Chun am 18.05.2011 um 21:11:06
ich versteh nicht, wieso hier noch und nöcher "Ratschläge" erteilt werden, obwohl das letzte Thema von ana22 schon geschlossen wurde, da dieses Board solche Aktionen nicht unterstützt.

Sich schon seit mindestens Januar hier Ratschläge einzuholen aber nichts an der Situation zu ändern, ist schon ein starkes Stück. Zumal sich bereits im Januar der Verlobte ca. 1 Jahr illegal in Deutschland aufhielt. 5 Monate später ist es immer noch 1 Jahr. Wer's glaubt.  ::)

[edit]
Wenn du einen kritischen Beitrag melden möchtest, nutze
den Modalarm - solche Postings, wie deine, landen hier

[/edit]

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von Saxonicus am 19.05.2011 um 21:09:15

leo-dann schrieb am 19.05.2011 um 06:48:35:
Habe gerade von jemandem erfahren, dass die in DE anerkante Staatenlose werden niemals in DE eingebürgert und können nach einer Zeit abgeschoben werden.Stimmt das?

Wohin denn ?

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von Märchenprinz am 20.05.2011 um 02:01:18
Wieso gehst du nicht einfach zum Konsulat und beantragst die ru. StaaG. In dem den  Bescheinigungen die du da gepostet hast steht ja nur dass du die Ru. Staag mangels Wohnsitz in Ru. nach 91 nichtb erwaorben hast, aber nicht, dass du keinen Anspruch drauf hättest wenn du ihn beantragen würdest o.ä. Bitte lass die Experten des Forums, die dein Peoblem Ernst nehmen und helfen wollen in Ruhe wenn du die du nur "durchrmogeln" willst und die dt. Staag. "erschleicheln" möchstest.

[edit]Lass du uns in Ruhe mit deinem Schrott[/edit]

Titel: Re: Hilfe mein Freund soll abgeschoben werden...
Beitrag von Budowa Lecha am 22.05.2011 um 00:20:39
Weißt du Gisela, es regt mich auf wenn ich sehe, wie wenig Verantwortung dein Freund übernehmen will und nachher auf sein Recht beharrt (was er vielleicht gar nicht mal hat)

Dabei spielt er sogar noch mit dir und deine Gefühle. Das zieht mal wieder das Ansehen was wir Ausländer hier in Deutschland unbedingt brauchen nach unten.

Entschuldige bitte, dass dich meine Meinung nicht weiterbringt, aber du solltest über die Einstellung von dein Freund unbedingt mal nachdenken.

[edit]Netter Einstieg   :-/
Verdienst nur den Schrottplatz. Lebensberatungsforen
sind annerswo[/edit]

Titel: Re: Eltern aus China Zuzug nach Deutschland
Beitrag von BertB am 23.05.2011 um 21:02:02
Hi msdong -

also schau dir die EU Option ganz genau an. Erfahrungsgemäß sind abgesehen von Belgien, Holland und Dänemark sogar Österreich liberaler als Deutchland. Hier findet wohl in vielen Amtsstuben noch eine insgeheime Abwehrschlacht gegen Regeln statt die uns mit der EU 'geschenkt' wurden ...

oder Du machst Plan c) - Schwiegereltern reisen ein, 'verlieren' den Pass und vergessen wie Sie heißen und wo Sie herkommen. Erfordert aber eine gewisse Kaltschnäuzigkeit seitens der Schwiegereltern ...

oder Plan d) - Asylantrag.

... wenn Du wählen kannst mach Plan b) BENELUX -

Gruß
Bert

PS: c) und d) sind natürlich ironisch gemeint - vielleicht schreibt man so etwas aus rechtlichen Gründe mal besser unter solch einen Foreneintrag.

[edit]Auch mit tanzenden und zwinkernden Smilies wäre
dieses Posting sowas von daneben - ohne Worte.
Asylmissbrauch zu empfehlen - auch "ironisch" - ist hier fehl
am Platz.


Für diese Frechheit gibt es [/edit]

Titel: Re: Einladung zum Vorsprechen
Beitrag von Habebi am 24.05.2011 um 22:27:56
Herzlichen Glückwunsch  :)

H.

Titel: Re: 18Monate Ehe!
Beitrag von franky_23 am 25.05.2011 um 05:13:14
Das könnte u.U. auch nur ein Zugewinnausgleich sein. Muss nicht zwangsläufig eine Bigamie sein.


Titel: Re: visum abgelaufen
Beitrag von Einbeck am 25.05.2011 um 18:10:57
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.. Dummer Spruch aber korrekt.


Daddys' [edit]
Einbeck schrieb am 25.05.2011 um 18:10:57:
Dummer Spruch aber korrekt. 

Und überflüssig...[/edit]

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für Partner einer Deutschen
Beitrag von franky_23 am 27.05.2011 um 10:00:19
Angie,

er soll eine Niederlassungserlaubnis beantragen, hilfsweise die Verlängerung der bestehenden AE

das steht in den Verwaltungvorschriften

7.1.2 Der Wechsel des Aufenthaltszwecks ist möglich, wenn im Aufenthaltsgesetz keine speziellen Ausschlussgründe genannt sind. Kommen mehrere Aufenthaltszwecke in Betracht,
ist im Zweifel davon auszugehen, dass ein AusNr. 42– 61 GMBl 2009 Seite 937länder denjenigen Aufenthaltstitel beantragt
hat, der den weitest gehenden Berechtigungsgehalt – etwa mit Bezug auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsverfestigung – vermittelt, sofern der entsprechende Erteilungstatbestand erfüllt ist, und hilfsweise ein Aufenthaltstitel für andere in Betracht kommende Zwecke beantragt wurde.

In 7.1.1.1.x und 7.1.1.2.x sind nach meiner Ansicht AE und
NE als unterschiedliche Zwecke genannt.


[edit]Sorry, aber das ist völlig daneben -  Einer Erteilung bzw. Verlängerung einer AE liegt immer eine Zweckbestimmung zugrunde, der Erteilung einer NE hingegen grundsätzlich nicht.  AE und NE stellen als solche keine unterschiedlichen Zwecke dar, sie sind somit in der VWV auch nicht "als unterschiedliche Zwecke" genannt. Überdies ändert sich der Zweck (Herrstellung bzw. Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland) im vorliegenden Fall überhaupt nicht.  Was Du hier schreibst ist also völlig verwirrend und überwiegend sachlich falsch - deshalb: Schrottplatz! [/edit]

Titel: Re: Mein Reisepass benutzt für Einreise einer anderen Person
Beitrag von grisu1000 am 28.05.2011 um 19:48:52
:)

[edit]Wegen Deiner "Selbstanzeige" habe ich trotz Verschieben auf den Schrottplatz darauf verzichtet, Beiträge von Deinem Konto abzuziehen[/edit]

Titel: Re: ich brauche mal dringend euren Rat
Beitrag von mal22 am 29.05.2011 um 19:24:54
hi Francisca,

ich finde alles was du hier sagt keine Gute idee sorry, aber Sie muss ja allein entscheiden.

- Wenn Sie sich ein Anwalt nehmt
- nimmt der Man auch

und alles geht los ! der Vater wird nicht einfach verschoben und wenn doch.

Wen hilft das ?    das Kind doch nicht

wird nach einige Jahren immer fragen , mama, wo ist Papa ?
dann geht wieder los !

also muss du dir das gut uberlegen!

VG
mal22

Titel: Re: ich brauche mal dringend euren Rat
Beitrag von Francisca am 29.05.2011 um 23:46:20
Hallo nochmal,

ich habe alles gesagt, was ich so weiß und gehört habe.

Alles was mir wichtig war habe ich bereits gesagt.

Es ist ihre Entscheidung - alles andere ergibt sich dann daraus.

Für wen auch immer es gut oder schlecht ist ... so ist das Leben

Genau kenne ich die rechtlichen Grundlagen natürlich nicht, ab wann jemand abgeschoben wird. Ich habe aber gehört, daß es bei einer räumlichen Trennung bereits passieren kann. Mehr möchte ich jetzt aber nicht dazu schreiben. Vielleicht wird dies auch in jeder Stadt anders gehandhabt - gerade weil ein Kind unterwegs ist - könnte sein, daß da die Rechtslage anders ist als ohne Kind.

Keine Ahnung   :öhm

Aber trotzdem

:allesgute:



Titel: Re: Was kann man schon tun?
Beitrag von jalda am 30.05.2011 um 18:13:29
anna bitte check deine Nachrichten  :)

Titel: Re: Wiedereinreise nach Befristung der Einreisesperre
Beitrag von sigi-n am 30.05.2011 um 20:07:58

liriana schrieb am 30.05.2011 um 19:11:07:
wer soll die Kosten zahlen.


Derjenige der Sie verursacht hat!


liriana schrieb am 30.05.2011 um 19:11:07:
Es ist nicht nötig gewesen solche Kosten in die Höhe zu treiben. Die haben extra damit die wider einreise zu erschweren für mein Sohn. Gesamtschulden 1999 und 2003 8.408,46,- EUR


Was nötig ist bestimmt in einem Rechtstaat wie D das Gesetz und nicht der einzelne Bürger.
Der Staat hat kein interesse daran etwas gegen deinen Sohn zu unternehmen, wohl aber daran seine Bürger vor Wiederholungstätern zu schützen.


Daddys' [edit]Moralapostolus? Brauchen wir eigentlich nicht... :-?[/edit]

Titel: Re: Übertragung der Niederlassungserlaubnis in neuen Reisepass
Beitrag von Saxonicus am 01.06.2011 um 16:28:08

Gastarbeiter schrieb am 01.06.2011 um 16:19:14:
Vor ca 15 Jahren hat er in der Türkei seine Geburtsdaten berichtigt. 

Warum macht man so etwas ?
Wenn er das halbe Leben mit dem unrichtigen Geburtsdatum gelebt und es keinen gestört hat, dann hätte er das doch weiterhin so belassen können ?

Titel: Re: FZF - Nachzug zum ungeborenen dt. Kind abgelehnt -> A1 fehle ?!?!
Beitrag von Saxonicus am 06.06.2011 um 09:10:13
- gelöscht -

Titel: Re: Mit Touristenvisum in DE heiraten??
Beitrag von Sphynx am 07.06.2011 um 23:50:52
Eile mit Weile. Dein marokkanischer Freund wird schliesslich Vater eines deutschen Kindes. Da braucht ihr gar nicht zwingend heiraten. Er kann schon vor der Geburt die Vaterschaftserklärung abgeben (Jugendamt!) und du müsstest das Sorgerecht teilen, aber das wirst du bei einer Heirat ja sowieso.

Dann kann er ein Visum zur FZF zum deutschen Kind (§ 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG) beantragen, und fertig. Unter Umständen darf er dann sogar schon vor der Geburt einreisen und bleiben. Zu diesem Thema gibt es im Forum gefühlte 1000 Threads, also bitte nur kurz die Suchfunktion anwerfen...


[edit]Thema verfehlt. Wenn gefragt wird, wie man heiraten kann,
muss man nicht erklären, dass man nicht zu heiraten braucht.[/edit]

Titel: Re: Heiraten in Dänemark
Beitrag von vlasco am 08.06.2011 um 19:52:44
Hallo Pedi
wollte fragen wozu die 550 euros waren?
habe nämlich vor zu heiraten und wollte schon wissen mit welchen kosten ich zu rechnen habe.nicht dass ich mit einer Fetten Rechnung später überrascht werde.
Wie lange hat das ganze gedauert bis ihr heiraten konntet?


Daddys' [edit]Diese, die Frage der TS nicht betreffende Fragerei zerfleddert nur den Thread... macht das bitte per PN.[/edit]

Titel: Re: fzf bitte um hilfe
Beitrag von Saxonicus am 08.06.2011 um 22:04:39

chatwachmeister schrieb am 08.06.2011 um 20:31:28:
könnt ihr mir ein rat geben

Wer soll denn Dein Geschreibsel lesen ?
Da bekommt man doch Augenkrebs.

[edit]Der Hinweis auf die Schreibweise war da. Total unnötiges Post!!! (mal wieder)[/edit]

Titel: Re: fzf bitte um hilfe
Beitrag von franky_23 am 09.06.2011 um 06:58:11

erne schrieb am 22.03.2011 um 18:30:25:
ein sprachfeststellungstest beim goetheinstitut dauert ca. 60 min je nach standort wird sowas wöchentlich angeboten das ergebnis ist ein zeugnis oder zertifikat welches das niveau bescheinigt also a1 oder a2 oder b1 ... bis c2 oder eben aussagt dass nicht mal a1 erreicht wird.


Wenn auf Grund der langen Prüfung durch deutsche Behörden ein Zeitraum abläuft, so kann dies nicht dem Antragsteller nagelastet werden. Ist bei Ehefähigkeitszeugnis ähnlich.


[edit]Es ist nicht erkennbar, was die Aussage mit dem Zitat zu
tun hat, welches im übrigen fast drei Monate alt ist...[/edit]

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von barbarez am 13.06.2011 um 14:56:07

kerstin87 schrieb am 22.05.2011 um 09:33:34:
mein freund is türke, hat seinen aufenthalt nicht verlängert und sitzt jetzt wegen unerlaubtem aufenthalt in der jva. wird er nach dem absitzen automatisch abgeschoben?

ja rihtung turkei und wen will zurik muss alle kossten petzalen  sontz keine schanssee wida einreisenn nach eu l.g

Daddys' [edit]Ist dir langweilig oder warum kommst du jetzt drauf, auf eine fast einen Monate alte Frage mit -nu ja- wenig aussagekräftigem Inhalt zu antworten? Im Übrigen war vorab schon alles gesagt und Wiederholungen machen einen Thread nicht besser...[/edit]

Titel: Re: Ist es noch anhängig?
Beitrag von Saxonicus am 17.06.2011 um 20:42:11
http://grauepost.files.wordpress.com/2010/03/rufdochmalan_1.jpg

Titel: Re: Ist es noch anhängig?
Beitrag von Saxonicus am 17.06.2011 um 19:59:33
http://www.youtube.com/watch?v=TMMV1eo83ik


Daddys' [edit]Keine Ahnung was der Quark soll... Schrott halt.[/edit]

Titel: Re: Ist es noch anhängig?
Beitrag von chap am 17.06.2011 um 20:15:38

Saxonicus schrieb am 17.06.2011 um 19:59:33:
http://www.youtube.com/watch?v=TMMV1eo83ik


Ich habe leider kein Mediaplayer. Also, wenn Du die Antwort auf meine Frage weiss, schreibe das bitte in Worten. :)


Daddys' [edit]In logischer Konsequenz dem Zitat- Post auf den Schrott folgend... ohne Abzug ;)[/edit]

Titel: Re: Beantragung Befristung Wiedereinreisesperre
Beitrag von askim40 am 18.06.2011 um 21:28:41
Ich möchte mich mal zum Thema ein eigenes Kind in Deutschland wäre ein Grund die Befristung der Einreisesperre äußern. Also wir haben genau diesen Fall,mein Verlobter wurde 2002 leider zum 2.mal abgeschoben,er stellte Antrag auf Befristung der Einreisesperre,diese wurde ABGELEHNT,er könne ja Bundesverwaltungsgericht Einspruch erheben. Das er eine 16jährige Tochter hier hat,die bei den Großeltern seiner Ex lebt u um die sich werder Mutter noch Oma kümmert interessierte die Dame vom Amt null! In zusammenarbeit mit dem Jugendamt erreichten wir dann das er das alleinige Sorgerecht bekäme aaaaaaber nur wenn er in Deutschland ist. Auch das Interessiert die Behörde nicht,hier wird uns ein Stein nach den anderen in den Weg gelegt. Die Abschiebekosten wollte er in Raten ab zahlen selbst das ließ das Ausländeramt nicht zu. Jetzt wissen wir gar nicht mehr wer uns helfen kann.

[edit]Du hast deinen eigenen thread und das was du hier schriebst war
quasi ne Wiederholung und daher unnötig. Zum aktuellen thread
trug das sachlich nix bei[/edit]

Titel: Re: Neu hier
Beitrag von Saxonicus am 20.06.2011 um 09:45:41

doby schrieb am 18.06.2011 um 20:32:10:
Das erstemal wurde ein Touristen-Visum abgelehnt und im Juni ein Besuchs-Visum.

Das sind ja auch nicht die richtigen Visa, wenn ein dauerhafter Zuzug nach Deutschland geplant ist.

Wenn Ihr verheiratet seid, wird bei Beantragungung eines derartigen Visums logischerweise die Rückkehrbereitschaft angezweifelt.

Für den Zuzug des Ehepartners ist ein Visum zur Familienzusammenführung das einzig richtige und das erfordert auch den Nachweis der Deutschkenntnisse.

[edit]Der Vorstellungsthread soll das sein und bleiben was er ist - jedenfalls nicht Platz für Sachhinweise oder - diskussionen - ich habe Dein Post deshalb auf den Schrott verschoben, verzichte aber hier auf das Abziehen von Beiträgen. =schweitzer= [/edit]

Titel: Re: Staatenlos, keine Geburtsurkunde - Was kann man machen?
Beitrag von Eduard am 24.06.2011 um 00:21:58

babsyxx schrieb am 23.06.2011 um 21:21:33:
denn ich weiß was zu tun ist


Der Freund scheint irgendwie nicht dieser Meinung zu sein...


Zitat:
ich schaff das


Viel Glück  8-)

Titel: Re: Neu eingebürgerter Deutscher hat einen untypischen Familiennamen
Beitrag von Saxonicus am 24.06.2011 um 07:05:34

ahoktan schrieb am 20.06.2011 um 20:05:15:
Wenn ich Herr Dieter bin, dann wäre meine zukünftige Ehegattin Frau Dieter. Das will meine Freundin auf gar keinen Fall. Dieter sei doch kein Familienname sondern ein männlicher Vorname hat sie so argumentiert, wobei sie recht hat.

In Deutschland gibt es 920 Telefonbucheinträge zum Namen Dieter und damit ca. 2453 Personen mit diesem Familiennamen.

Titel: Re: Mit Touristenvisum in DE heiraten??
Beitrag von Spah am 24.06.2011 um 17:18:39
Ich finde, es hat g'schmäckle, wenn man den "Behördenwahnsinn" umgehen will und in DK heiratet.

Titel: Re: Ehegattennachzug frage dringend
Beitrag von sigi-n am 24.06.2011 um 22:20:24

sora-tun schrieb am 24.06.2011 um 19:02:59:
ich würde ihn gerne so schnell wie möglich hier her zu mir holen und ihn hier in der Reha weiter therapieren lassen.


Und welche KV soll das zahlen?

Titel: Re: Bundesregierung billigt Konzept zur Fachkräftesicherung
Beitrag von machsbesser am 30.06.2011 um 09:11:22

das ist

Titel: Re: Welches Visum wäre das richtige???
Beitrag von erne am 07.07.2011 um 18:31:51

Patti-Paletti schrieb am 07.07.2011 um 02:39:15:
sondern bist auch Kinderarzt???

nein, ich denke auch an die anderen 100+ Fluggäste im Flugzeug und wie es ist, wenn das Kind stundenlang schreit weil sich der Luftdruck ändert.
Bei einem so langen Flug werde Ihr Eure Freude haben und die anderen auch (an das Kind denke ich da nicht, das werdet Ihr bereits getan haben)
Bitte info, welche Flüge Ihr nehmt, damit ggf. ich oder Kollegen nicht auch diesen nehmen.

Ich bleibe dabei, reinste Idiotie (vor allem da du als Grund nur "2 Wochen Weihnachtsbesuch" angibst)

------------------------------------
aber zur Sache:

Wenn Besuchsvisum, dann muss sie nach dem Visum zurückkehren.
Diese Rückkehrbereitschaft müsst Ihr belegen.
Da du offensichtlich nicht weisst, was Ihr wollt, könnt Ihr das nicht. Also sind die Chancen für Besuchsvisum schlecht.
Für Besuchsvisum braucht man kein A1 und die ABH wird nicht beteiligt.

Wenn Ihr in D leben wollt, dann FZF Visum.
WEnn FZF zum Ehemann, dann A1 nötig.
WEnn FZF zum dt Kind (ggf. während der Schwangerschaft, also noch vor der Geburt), dann ist A1 nicht nötig.
ABH wir beteiligt und muss dem Visum zustimmen.

Was wollt Ihr denn nach der Geburt?
In D leben? Dann am besten FZF zum Kind vor der Geburt (kein A1).

und du bist reichlich durcheinander.
Geburtstermin ist Ende Oktober/Anfang November und Ihr wollt zu Weinachten nach D fliegen und da schreibst du

Patti-Paletti schrieb am 07.07.2011 um 02:39:15:
Also ich fliege mit meiner Frau nach Deutschland bevor das Kind geboren ist, dann braucht sie keinen A1.
`
???

aber angenommen, Ihr habt Eure Pläne geändert:
Fliegen kann sie bis zum 7 Monat, also bis Ende August.
Es ist Mitte Juli, da ist ein FZF Visum bis Ende August zu bekommen schon reichlich optimistisch.
Krankenversicherung?
Reisekrankenversicherung zahlt keine Geburt!
Famielienversicherung nur möglich, wenn du bereits in der gesetzlichen Versicherung verscichert bist.
Ansosnten: Geburt selber zahlen (oder eine Private KV suchen, die die Geburt bei einer bereits Schwangeren abdecken mag)


edit:

Patti-Paletti schrieb am 07.07.2011 um 02:39:15:
Ein Ausländisches Krankenhaus in China kann ich mir nicht leisten und so muss ich halt schauen wie es anders funktioniert. 

Ist das Motiv nach D zu fliegen die bessere (?) Versorgung in dt. Geburtskrankenhäusern ?
Naja, ich weiss nicht, wieviel ein ausländisches Krankenhaus in China kostet, aber wenn man sich den Stress antun will und kann für 2 Wochen Weihnachten nach D mit einem 2 Monate alten Baby zu fliegen (und zurück), dann sollte man sich auch eine Geburt in einem auslädnsichen Krankenhaus in China leisten können (SCNR)

[edit]Auch wenn das Post überwiegend sachlich war. ABER: immer
noch macht der Ton die Musik. Und der war daneben Zu Beginn
der Aussagen.[/edit]

Titel: Re: Ganz viele Fragen zum Thema Sprachkursvisum
Beitrag von Märchenprinz am 13.07.2011 um 14:16:11
Was ich oben geschrieben hab war nur so gemeint, daß es schon einen Unterschied macht, ob ein Visumbewerber mit einer "Schrottstaatsangeh." einen Antrag bei der AV in seinem "armen" Heimatland stellt, oder es aus einem "entwickelten" Land macht, in dem er sich schon legal aufhält.

[edit]Tut mir leid, ich kann in Deiner Aussage keinen wirklich sachlichen Gehalt erkennen - schon der Einschub im vorangegangenen Post war daneben und zudem hatte ich geschrieben, dass wir es nun dabei belassen sollten - summa summarum wandert das heir auf den Schrott. - No comment needed.[/edit]

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Mrs NeZo am 14.07.2011 um 12:23:18
Aber fakt ist,dass viele ihre Ehemänner nicht herbekommen,wenn sie keine Arbeit haben...dasist nunmal so  ::)

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von maki am 14.07.2011 um 12:30:42

Mrs ZoJa schrieb am 14.07.2011 um 12:23:18:
Aber fakt ist,dass viele ihre Ehemänner nicht herbekommen,wenn sie keine Arbeit haben...dasist nunmal so  ::)

Fakt ist, das wirklich viel geredet wird, vor allem von Leuten die wenig bis gar keine Ahnung haben, und das ist nunmal so ;)

Titel: Re: Abschiebung trotz ehe und Kind? Geht das?
Beitrag von sigi-n am 25.07.2011 um 09:04:11

KimosMom schrieb am 24.07.2011 um 17:13:11:
Mein Mann meint, den Antrag an die Botschaft wäre Zeitverschwendung. Aber was sonst?



Du kannst ja deine Ansicht zu den Erziehungsidealen ändern und zurück gehen

Titel: Re: Kind mit Ausländer+falsche Angaben bei Ausländeramt
Beitrag von MissxXx am 31.07.2011 um 00:03:10
Sorry wenn das nicht zum Thema gehört aber leider will ich meinen Senf auch dazugeben...

Dies soll kein Angriff sein aber ich finde es sehr traurig seine persöhnlichen Probleme über das Kind auszuleben,
ich weis wovon ich rede den ich habe auch nen großen der jetzt 7 wird aus vorriger Beziehung auch wen ich mit seinem Vater nicht klar komme, zeige ich es NIEMALS vor meinem Sohn , den wenn auch sein Vater in meinen Augen nicht gerade Vorbildfunktion hat dann sollte er doch die Möglichkeit haben dies später irgendwie selbst zu erfahren ohne mein zutun.
Ich habe vom ersten Tag das alleinige Sorgerecht und trotzallem bin ich diejenige die immer der Ansporn gibt das Treffen zwischen Vater und Sohn stattfinde. Dein Kind muss wissen wer sein Vater ist und an erster Stelle sollte es nicht von dir beeinflusst werden.
Wenn er schon soviel gelogen hat dann sei doch froh das du ihn los bist...
verschwende deine Energie nicht an Rache kämpfe sondern wenn du schon weist das es deinem Kind dort nicht gutgeht, warum machst du die Treffen nicht an neutralen Orten nicht aus??
Warum muss dein Kind die Nacht dort verbringen wo es nicht sicher ist?
Ich als Mutter könnte nachts nicht schlaffen!
Anstatt dir zu Überlegen wie du es ihm "reindrückst" versuche lieber deinem Kind zu liebe wenigsten in geregelten Zeitabschnitten die Möglichkeit zu geben seinen Vater zu sehen auch wenn es nur für eine Std ist den sie muss die Erfahrung machen ob sie ein Leben mit oder ohne Vater will und damit das du sie mit deiner Wut das es bei euch nicht gelaufen ist beeinflusst verbaust du ihr vielleicht die einzigste Möglichkeit sich später mit etwas identifizieren zu können....
;)

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis endet am 15.08.2011
Beitrag von eVe101 am 01.08.2011 um 16:48:08
PEACE!

Titel: Re: Frage zur Regelausnahme
Beitrag von franky_23 am 03.08.2011 um 16:45:10

Petersburger schrieb am 03.08.2011 um 15:41:24:
Wenn jemand wie ich, der fließend russisch spricht und gut in RUS leben und arbeiten könnte, mit meiner Ehefrau nach Deutschland ziehen wollen würde, stünde dieselbe Forderung nach gesichertem LU.


Hast ein Urteil wo dies schon mal bei einem Deutschen Beamten angewandt wurde?

Titel: Re: Frage zur Regelausnahme
Beitrag von erne am 03.08.2011 um 17:31:48

schrieb am 03.08.2011 um 16:45:10:
Hast ein Urteil wo dies schon mal bei einem Deutschen Beamten angewandt wurde?

und warum sollte die Regelausnahme für einen Deutschen Beamten, der lange im Ausland gelebt hat aber den LU in D für eine FZF nicht sichern könnte, nicht gelten?
Petersburgers Einwand ist grundsätzlich richtig.

Titel: Re: Frage zur Regelausnahme
Beitrag von grisu1000 am 03.08.2011 um 18:51:23

erne schrieb am 03.08.2011 um 17:31:48:
und warum sollte die Regelausnahme für einen Deutschen Beamten, der lange im Ausland gelebt hat aber den LU in D für eine FZF nicht sichern könnte, nicht gelten?
Petersburgers Einwand ist grundsätzlich richtig. 


Sie gilt nicht, weil die Freizügigkeit des Wohnortes bei Beamten eingeschränkt ist. Ein Behörde kann nicht einen bestimmten Aufenthalt verlangen und die andere den Nachzug der Ehefrau verweigern

Zitat:
§ 72 Bundesbeamtengesetz-Wahl der Wohnung
(1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Wohnung so zu nehmen, dass die ordnungsmäßige Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird.
(2) Die oder der Dienstvorgesetzte kann, wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern, anweisen, dass die Wohnung innerhalb einer bestimmten Entfernung von der Dienststelle zu nehmen oder eine Dienstwohnung zu beziehen ist.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Eheschliessung auch aus anderer Stadt zulässig?
Beitrag von FEINDFLIEGER300868 am 06.08.2011 um 01:32:46

reinhard schrieb am 29.07.2011 um 13:41:51:
Doch, das ist richtig. Deutsche müssen nach einer Heirat den Lebensunterhalt nicht sichern können, die AE wird dem Ehepartner / Partnerin ohne Auflagen gegeben.

Ist doch Klasse - oder?!

Titel: Re: Ausbürgrung aus der Ukraine...unzumutbar?
Beitrag von Ma Vo am 15.08.2011 um 00:51:02
echt ihr aber echt billig nach kiew...da bin ich aber fast neidig...ich mache mir immer so schwer mir der fahrerei...

Titel: Re: Wie Behörden KRANK machen können
Beitrag von Saxonicus am 17.08.2011 um 01:05:10
In dem gesamten Fred konnte ich keine Sachfrage finden.

Wäre das nichts fürs Userforum, wenn es schon nicht  schrottreif ist ?

[edit]Aha, genau dafür gibt's den Modalarm! Du sollte das wissen!
Es gab schon Fragen z.B. zur FB

Und daher ....

[/edit]

Titel: Re: Heirat meiner mexikanischen Freundin
Beitrag von Virgil am 22.08.2011 um 22:14:24

Blaise schrieb am 22.08.2011 um 22:10:03:
Das ist sehr richtig. Deshalb sollte man deine Beiträge zumindest mal kritisch hinterfragen...22



Und natürlich was einem auf dem Standesamt so alles von Beamten erzählt wird... :P

Titel: Re: Familien visum keine Antwort vom KVR, Botschaft
Beitrag von engelchen+ am 24.08.2011 um 22:51:07
Da seiner Hochzeit nach Erteilung seiner AE stattfand, erfüllt der TS überhaupt die Bedingungen, um einen FZF Antrag zu stellen (vgl. §30 Satz 1 Nr. 3 (d))?

Titel: Re: Visum abgelehnt, wird Antrag in anderen Schengenstaat auch abgelehnt
Beitrag von franky_23 am 25.08.2011 um 11:33:38
Welche Gründe wurden angegeben? Kann man denen entgegentreten und evt. remonstrieren?


[edit]Der TS hat eine klare eindeutige Frage gestellt. Du machst einfach (mal wieder) einen darüber hinaus gehenden Themenkreis auf. Konsequenz: Schrottplatz! [/edit]

Titel: Re: Kind aus Hongkong, FzF zur Mutter nach Dtl., benötigte Dokumente
Beitrag von franky_23 am 25.08.2011 um 11:39:05
Geht doch zu eurer ABH und fragt an, ob evt auf die Nachholung des Visaverfahrens verzichtet wird. Ob evt. § 39 (3) AufenthV angewandt werden kann, zumindest dann, wenn alle Unterlagen in sachlich erforderlicher Form vorliegen.

[edit] Das Thema war bereits im alten thread durch. Hättest Du die Güte gehabt, den zu lesen, wäre alles klar gewesen. Also: Wieder Schrott![/edit]

fons' [edit]Ich leg da noch was drauf:
franky unterlasse es bitte, immer immer wieder falsche Hoffnungen
zu wecken. Meine Geduld mit dir ist bald am Ende![/edit]



Titel: Re: Papiere für Heirat in Ghana
Beitrag von kleineMichi am 09.09.2011 um 21:00:15
Bestimmt kommen gleich hier wieder die Gutmenschen, die Dir ganz genau schreiben, wie das alles geht...

Und ich schreibe Dir die Wahrheit...

Dieser Mann liebt Dich nicht, er will nur auf diese Weise nach Deutschland,  an die Sozialleistungen und Dein Geld...
[edit]
Unterlasse bitte solche Lebensberatungschrottpost.
Nochmal und du kriegst gleich ne Rote Karte![/edit]


Titel: Re: eAT - elektronischer Aufenthaltstitet - Infos und Hinweise
Beitrag von Reyhan am 10.09.2011 um 15:21:01
110,-- Euro  !!!

:o

Reyhan

Titel: Re: Lebensunterhalt
Beitrag von mikel am 18.09.2011 um 01:23:25

schweitzer schrieb am 17.09.2011 um 17:38:34:
Du liegst da mit Deiner Annahme ganz richtig. In Deinem/Euren Fall darf und wird die Erteilung des Visums für Deinen Mann nicht am Lebensuterhalt scheitern. Da Du Deutsche bist und Du offenkundig nicht unter eine Regelausnahme (markiertes Wort bei Bedarf anklicken!) fällst, ist das von Gesetzes wegen so.Insoweit ist die Forderung der ABH schon hinterfragungswürdig. - Allerdings kann die ABH laut Verwaltungsvorschrift zum AufenthG die Frist für die erstmalige AE - Erteilung für Deinen Mann davon abhängig machen, ob der LU eigenständig gesichert ist oder nicht. - In letzterem Falle wird mitunter zunächst nur für ein Jahr die AE erteilt. - Das ist aber insoweit kein Beinbruch als ja immer der Verlängerungsanspruch besteht, solange Ihr Eure Ehe rechtmäßig und in familiärer Gemeinschaft in Deutschland lebt.Ob Du Dich nun gegen die schon hinterfragungswürdige Forderung der ABH auflehnst oder nicht, ist letztlich Deine Entscheidung. - Aus meiner Sicht lohnt sich das nicht wirklich (bringt im Zweifel wohl nur Stress). Sag also einfach, wie Deine Situation sich darstellt, und gut.Denn, nochmal: Abgelehnt werden darf die Visa- und AE-Erteilung aufgrund nicht hinreichenden Lebensunterhalts in Eurem Fall nicht! Das wissen (normalerweise) auch ABH und Botschaft.Wünsche alles Gute auf den Weg!=schweitzer=
           

Suppi schweizer

Titel: Re: Einreise so möglich?
Beitrag von franky_23 am 19.09.2011 um 10:24:28
Die Frau hat einen gültigen Pass und eine gültige AE. Wo ist das Problem?

[edit]Das Thema war doch längst abgearbeitet ... [/edit]

Titel: Re: Familienzusammenführung Türkei
Beitrag von muffin1 am 22.09.2011 um 21:50:45
lia, ich habe dir eine pn geschickt.


[edit]Solche "Hinweise" gehören nicht in ein Sachforum. Lia wird es auch so bemerken, dass die Post hat[/edit]

Titel: Re: Antragsfristen fuer FZF (DE, CH)
Beitrag von grisu1000 am 27.09.2011 um 00:05:17

CHMike schrieb am 26.09.2011 um 23:04:28:
Uns geht es darum die Optionen offen zu halten, eine FZF ist mal noch nicht geplant. Aber falls es fuer eine FZF Deadlines gaebe, dann muessten wir schon jetzt planen...


Wenn du kein Doppelstaatler Schweiz/Deutschland bist und deine Frau nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzt , könnt ihr relativ einfach in die Schweiz umziehen. Ihr müsst kein FZF-Visa beantragen. Sie könnte nach dem Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU mit einem einfachen Einreisevisa einreisen, wenn du deinen Wohnsitz in die Schweiz verlegen willst.  In der Schweiz würdet ihr mit den entsprechenden Voraussetzungen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.

[edit]Die Frage war doch klar gestellt. Warum wird hier eine neue
Baustelle aufgemacht?[/edit]

Titel: Re: FZF zu Deutschem, Termin in Botschaft - Problem mit ABH (Hamburg)
Beitrag von gangjan am 28.09.2011 um 17:25:56
Scheint wohl doch noch nicht alles erledigt zu sein!?


[edit]Sehr vielsagender Satz, nachdem der thread seit 8 Monaten in Frieden ruhte ...   ::)[/edit]

Titel: Re: Eheschliessung in Deutschland -Fragebogen-
Beitrag von gangjan am 29.09.2011 um 06:50:51

reinhard schrieb am 28.09.2011 um 21:16:27:
...und möglichst konkrete und praktische Antworten brauchen.


So gesehen ist das alles natürlich vollkommen richtig.


[edit]Hör' bitte auf hier solche sinnlosen Spam-Posts abzusondern, sonst bleibt es demnächst nicht mehr nur bei einer Verschiebung auf den Schrottplatz!  >:(  [/edit]

Titel: Re: FZF mit Ehefrau und Kind
Beitrag von gangjan am 03.10.2011 um 22:21:17
Ich kann franky nur zustimmen.
Das ganze Geplänkel mit Rechtsamt, Fachaufsicht, Dienstaufsichtsbeschwerde, etc. bringt dich nach meinen eigenen Erfahrungen keinen einzigen Schritt weiter, sondern verzögert vielmehr nur das gewünschte Ergebnis. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

[edit]In Hinblick auf deine "Vorgeschichte" auf dem Schrott und
der Warnung von schweitzer gibt es
Wenn du Urlaub vom Board brauchst - mach ruhig so weiter.  >:([/edit]

Titel: was zum Thema Bulgaren ohne KV in D *kotz..*
Beitrag von iliaspi4 am 05.10.2011 um 14:06:21
Das ist jetzt für den Schrottplatz, aber einmal sagen, muss ich es!!! ooo man immer wieder dieses Mentalität, diese Trickserei!!! Also ich bin selber Bulgare und muss wie Milionen andere Monat für Monat KV zahlen, da zieht einer hierhin, respektiert nix und spart sich so nebenbei die KV Beiträge, warum denn nicht, ha und noch die 2 Kinder, weswegen ist der 19 Jahrige hier, der darf ganz gut aber schon latzen, als was ist er denn im Sinne von FreizügG gemeldet?
also ehrlich, weil es so eben Tausende von dieser Sorte da leben, wird da auch so sein, wie jetzt... Hier tickt aber die Uhr anders, ich find es echt schade, dass ABH nix dagegen machen kann, nur weil er Gewerbe angemeldet hat, aber ich hoffe, die kommen auf die Idee wegen des 19 Jährigen nachzuhacken!!!!
Und was soll das bitte schön mit rückwirkend in Raten zahlen, ah jetzt hat er Knete auf einmal, widerlich!

Ah was solls!!! Dann sage ich einfach, das was ich denke, man kann ja auch Sarrazin der EU werden mit so was!!!

fons' [edit]Kotz dich künftig bitte woanders aus. Laber und Stammtischboards
sollte es genug dafür geben. Wir zählen nicht dazu[/edit]

Titel: Re: Familienzusammenführung Kabul
Beitrag von jalda am 05.10.2011 um 14:58:44
Hallo,

ich habe morgen um 8.30 Uhr meinen Termin bei der Ausländerbehörde. Wünscht mir Glück!  :-/

Werde euch morgen berichten wie es verlaufen ist  :)

Titel: Re: Bleiberecht für geduldete Jugendliche nach § 25a AufenthG
Beitrag von jinmao3 am 06.10.2011 um 09:28:44
Bleiberecht für geduldete Jugendliche nach § 25a AufenthG

Titel: Re: Wie lange dauert es?
Beitrag von muffin1 am 06.10.2011 um 21:08:44
nicht so dolle. ich habe dir eine pn geschrieben

Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von DE_VIC am 10.10.2011 um 00:32:08
" Viel zu lernen Du noch hast."
diese Yoda Sprache. ich werde mich nie daran gewöhnen, aber der EBH scheint es zu gefallen, egal.

Warum kann die Mutter nicht einfach so kommen, wo kommt diese denn her?

Die Insolvenz Regelt das Pfändungsfreie Einkommen nach §850.FF ZPO, eine Familie mit 2 Kinder hat schon so gut wie die höchste Pfändunsgfreigrenze, ich glaube ca. 1700 Euro netto stehen dem Insolventen da zu!

Es ist auch kein Verbrechen Angehörige davon zu Unterstützen.

Ich würde die Mutter einfach kommen lassen und dann eine AE für diese Beantragen, einfach mal sehen was Passiert und irgend eine Tätigkeit kann jeder Machen, es gibt so viel Heimarbeit das bekommt auch eine Datteriche Frau hin!
Reich wird man da zwar nicht, aber mehr als ein "1 Euro Jobler der ARGE" ist es auf jeden fall.

Das SGB - II stellt den empfängern der SGS je person 360Euro/mtl bereit, das ist Existenz minimum, bei 5 Personen bedeutet das man mit dem Freibetrag das Bewältigen kann, wenn nicht kann man auch als nicht ALG empfänger bei der Tafel Einkaufen und Sparen!

Sprech das am besten mit deinem IV ab!

LG YUDE

Titel: Re: Festgefahren ohne ASW
Beitrag von mirza am 10.10.2011 um 20:54:50
;)

Titel: Re: Festgefahren ohne ASW
Beitrag von mirza am 10.10.2011 um 20:55:41
die seite ist toll

Titel: Re: Festgefahren ohne ASW
Beitrag von mirza am 10.10.2011 um 20:55:53
:)

[edit]Hör bitte auf, unser Board vollzuspammen.[/edit]

Titel: Re: Familienzusammenfürhung ABH Streikt unnötig !
Beitrag von baretta am 10.10.2011 um 22:47:24
Reinhard es wäre weniger Aufwand für dich gewesen wenn du mir ne mail geschrieben hättest anstatt hier mal alle Datum raus zusuchen.

Schwasinnig !
Ich habe die Stellungnahme/Begründung am 06.09. abgegeben!

[edit]Es ist schon ziemlich dreist, einen user, der hier im Board anerkannt dafür steht wirklich zu helfen, und der das auch in Deinem thread hier getan hat, mit dem Attribut "schwachsinnig" zu versehen. Das ist eine Beleidigung!!! -

Deshalb und auch mit Blick auf Deine per PN mir gegenüber geäußerte Bitte, Deinen thread zu löschen, verweise ich Dich auf die NUB von i4a. Ganze threads werden bei uns grundsätzlich nicht gelöscht.[/edit]

Titel: Re: Verlängerung Aufenthaltstitel
Beitrag von franky_23 am 14.10.2011 um 09:25:20

Petersburger schrieb am 13.10.2011 um 16:32:29:
Durch den tatsächlichen Hauptwohnsitz Österreich ist die deutsche AE bereits mit der ersten Ausreise zur Wohnsitznahme in Österreich (tatsächlich: der Fortsetzung des gewöhnlichen, des Daueraufenthaltes in Österreich) nach § 51 (1) Nr. 6 AufenthG erloschen.


Aber unsinnig war die AE-Beantragung. Ebenso unsinnig, wie jetzt eine neu zu beantragen - von einer Verlängerung kann angesichts des Erlöschens nach 51(1)6 keine Rede sein.


Deutschland geht ja bei Studenten davon aus, dass der Zuzug nicht dauerhaft ist. Wieso sollte dann Deutschland davon ausgehen, dass bei einem Fortzug zu Studienzwecken, der Fortzug dauerhaft ist?

Titel: Re: Verlängerung Aufenthaltstitel
Beitrag von erne am 14.10.2011 um 10:10:39

schrieb am 14.10.2011 um 09:25:20:
der Fortzug dauerhaft ist?

wer sagt denn ausser dir hier, dass der Fortzug dauerhaft ist?
Es geht nur darum, dass seine Frau keinen gewöhnlichen Aufenthalt in D hat (eben weil sie sich nicht in D aufhält).

Titel: Re: Verlängerung Aufenthaltstitel
Beitrag von franky_23 am 14.10.2011 um 10:13:16

erne schrieb am 14.10.2011 um 10:10:39:
wer sagt denn ausser dir hier, dass der Fortzug dauerhaft ist?
Es geht nur darum, dass seine Frau keinen gewöhnlichen Aufenthalt in D hat (eben weil sie sich nicht in D aufhält).


§28 erfordert dies auch nicht, sondern nur den gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen in D.

Titel: Re: Verlängerung Aufenthaltstitel
Beitrag von erne am 14.10.2011 um 10:45:16

schrieb am 14.10.2011 um 10:13:16:
§28 erfordert dies auch nicht, sondern nur den gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen in D. 

nun, wenn der TS den deutschen Behörden glaubhaft machen kann, dass er trotz Studium, Einkommen und Krankenversicherung in A seinen gewöhnlichen Aufenthalt in D hat, dann hast du Recht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%B6hnlicher_Aufenthalt
"„Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert.“"
ist das der Fall?
(wobei diese Def. des gewöhnlichen Aufenthaltes explizit für die Abgabenordnung (Steurn) gilt und auch da auch der "Wohnsitz" reinspuckt -- mir ist keine explizite Def. für das AufenthG bekannt)

Titel: Re: Verlängerung Aufenthaltstitel
Beitrag von Petersburger am 14.10.2011 um 11:07:49
@franky_23
Auch eine wiederholte irrige Meinung wird durch die Wiederholung nicht wahrer:

Man muß nicht nur den Text des Paragraphen lesen, sondern auch die Überschrift. Die muß nämlich nicht zwingend im Text wiederholt werden und existiert nicht losgelöst vom Inhalt.


Zitat:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen


Einen Anspruch auf eine AE zum Familiennachzug, m.a.W. zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet, gibt es dann, wenn der deutsche Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.

Es gibt keinen Anspruch auf eine AE für kurzfristige Besuchsaufenthalte.
Die wäre außerdem unsinnig, weil sie unmittelbar nach der ersten Ausreise nach § 51 (1) Nr. 6 AufenthG erlischt.


Und bevor Du jetzt versuchst, das Wort "Familiennachzug" Deinem Sinne zu interpretieren, vergleiche hierzu den "Dachparagraphen" für Familiennachzug

Zitat:
§ 27 Grundsatz des Familiennachzugs

(1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.


Große Bitte: Solltest Du das Bedürfnis nach Diskussionen zu dieser Frage verspüren, dann bitte in einem neuen Thema im Userforum. Sonst verwirren wir den TS nur.


Mick, [edit]Nur am Rande: Benutzt doch den Mod-Alarm, gebt uns ein
weng Zeit zum reagieren - und gut ist. Sollten wir dann nix
machen, kann man immer noch diskutieren.[/edit]

Titel: Re: 2 mal durchgefallen im A1 Test ich brauch Ratschläge
Beitrag von Saxonicus am 16.10.2011 um 11:34:04

alaskan schrieb am 16.10.2011 um 10:15:00:
Wir sind seit 7 Monaten verheiratet und getrennt gleichermassen. Sicher man plant sein Leben zusammen usw aber so kann es nicht weiter gehen. 

Warum gehst Du dann nicht zu Deinem Mann und lebst dort mit ihm, wie Du es bereis in Erwägung gezogen hast ?


alaskan schrieb am 06.06.2011 um 17:46:06:
Meinen Mann und mich trennen altermäßig knappe 11 Jahre aber Alter ist relativ. Wobei ich ehrlich sage das ich bei 20 oder mehr Jahren Unterschied wohl nicht geheiratet hätte.Wir sind nun dabei die Unterlagen für die FZF fertig zu machen und hoffen das es schnell geht.Aber ich bin auch hier ehrlich, wenn die Behörde dem ganzen nicht zustimmt, aus welchen Gründen auch immer, dann packe ich meine Koffer und lebe dort. Weil ohne ihn will ich nicht mehr sein.


Titel: Re: 2 mal durchgefallen im A1 Test ich brauch Ratschläge
Beitrag von hpa an am 17.10.2011 um 11:51:09

alaskan schrieb am 16.10.2011 um 21:12:15:
Ich muß mich nun erstmal sammeln, meine Anwältin befragen und dann weiter sehen.
Ich danke bis hierhin. 


Du hast PN.

Titel: Re: Familienzusammenführung Kabul
Beitrag von baretta am 19.10.2011 um 20:12:36
... na geht doch ;)
wäre ich nur früher drauf gekommen  ;D

Titel: Re: Visum zur Personensorge bei Schwangerschaft
Beitrag von sigi-n am 22.10.2011 um 16:41:19

Mausi251080 schrieb am 22.10.2011 um 16:04:40:
Für die beiden ists grundsätzlich egal wie, sie wollen nur zusammen sein. Er hat nicht wirklich eine Beziehung zu seiner Ehefrau. Das was bei denen lief ist eher religiös und familiär organisiert worden. 


Aber geschwängert hat doch er sie, oder war das der Mullah?


Mausi251080 schrieb am 22.10.2011 um 16:04:40:
Für ihn ist klar das es nur sie gibt. Er kann sich aber nicht scheiden lassen von seiner Ehefrau denn dann würde die Familie ihn auf links drehen vor allem jetzt. Sie überlegt halt was sie machen soll Kind behalten dann aber nur wenn die beiden auch eine Chance haben auf ein gemeinsames Leben ansonsten würde sie eher gehen und abtreiben wie hier als Alleinerziehende Frau zu leben so ist ihre derzeitige Meinung. 


Aber genau das und schlimmeres auf Grund der Kultur will Sie der Ehefrau zu muten


reinhard schrieb am 22.10.2011 um 16:26:10:
Das Problem der "doppelten Schwangerschaft" ist kein moralisches oder rechtliches. 


Rechtlcih nicht aber das Wort Moral sollte in diesem Zusammenhang besser nicht erwähnt werden.

[edit]Dein Posting ist völlig daneben. Moralische Wertungen
sind unerwünscht.[/edit]

Titel: Re: FZF Visum
Beitrag von Vicky am 22.10.2011 um 21:03:37
habt dir eine PN gesendet .

Titel: Re: Mein Freund darf nicht arbeiten?
Beitrag von Saxonicus am 23.10.2011 um 13:06:49

Oh Clara schrieb am 23.10.2011 um 00:23:26:
Danke für deine Antwort, die Frage war aber rhetorisch gemeint! 

Auf eine rhetorische Frage erwartet der Fragende keine (informative) Antwort, sondern es geht ihm dabei um die verstärkende Wirkung seiner Aussage. Der Sprecher drückt durch die rhetorische Frage seine eigene Meinung aus. Durch den Kontext und die Betonung wird die rhetorische Frage kenntlich. Die Antwort auf eine rhetorische Frage ist demnach Zustimmung oder Ablehnung, nicht aber Informationsvermittlung.
[edit]
Du pickst dir aus einem Posting eine rhetorische Frage raus,
"antwortest" nur auf diese "Frage".
Eine echte Hilfestellung sieht anders aus - und dann noch
diese "Klarstellung" von dir bzgl. Rhetorik ....  :([/edit]

Titel: Re: Bräuchte bitte Tipps gegn eine Ausweisungsverfügung
Beitrag von tausendbriefe am 06.11.2011 um 23:32:18
Kommt hier noch eine Antwort?

Titel: Re: Einkommensteuererklärung?!?! Finanzamt?!
Beitrag von AJMiller am 09.11.2011 um 12:21:58
Ich denke es handelt sich hier um ein Forum für Ausländerrecht. Nicht um ein Forum "wiekannichsteuernsparen".
Sie sollten sich mit Ihrem Problem an einen Steuerberater wenden oder einfach mal das Problem in der Suchmaske einer bekannten Suchmaschiene eingeben.

Herzlichst
Miller


[edit]Erstens - Eine "Hilfsmoderation" (Verweis dass, das ein Forum zum Ausländerrecht ist) ist hier weder notwendig nich erwünscht.

Zweitens - Das Board ist sehr wohl eines zum Ausläanderrecht. Das Forum , in dem die Themenstarterin korrekterweise gepostet hat, trägt den Titel - "Sonstige deusche Rechtsgebiete" - also besteht insoweit überhaupt kein Problem.

Drittens -  ... ist es wenig zielführend solch ein letztlich überflüssiges Post an einen thread zu hängen, der seit einem Monat friedlich ruhte.

Ergo: Schrottplatz - und der freundliche Hinweis, sich im Zweifel auch wiederholt noch mal die NUB zu Gemüte zu führen.[/edit]

Titel: Re: Hilfe! Ehegattennachzug: Reicht mein Netto-Einkommen?
Beitrag von muffin1 am 07.11.2011 um 22:34:28
deine abh KANN dir das sagen - aber ob sie es auch tut...

Titel: Re: huhu
Beitrag von AJMiller am 14.11.2011 um 20:39:08
Wie kommt´s...?

Titel: Re: Gebühr zurückbekommen?
Beitrag von rekons am 29.11.2011 um 20:43:28
Hattest Du davor keine Beratung? Normalerweise fragt man vor dem Antragstellen, ob man alle Voraussetzungen erfüllt.

Titel: Re: A1 Zertifikat nur im Heimatland möglich?
Beitrag von gerukr am 01.12.2011 um 13:34:16
So ist nun mal das Gesetz - Deutschland dafür verantwortlich dafür zu machen, dass Deine Frau ihren Test nicht besteht? ....

Wen soll ich sonst dafür verantwortlich machen? Irland? ;)
Es ist ein deutsches Gesetz...
Und ich mache keinen Hehl daraus das ich mit diesem Gesetz nicht glücklich bin, wenn man nicht in dieser Lage ist, kann man natürlich locker darüber reden.
Meine Frau tut sich schwer damit Deutsch zu lernen, Software und nur Deutsch mit ihr zu reden bzw zu schreiben, machen wir alles schon...aber es geht kaum voran

Titel: Re: A1 Zertifikat nur im Heimatland möglich?
Beitrag von gerukr am 01.12.2011 um 13:36:15
OK schweitzer...sorry damit beenden wir das
Aber mir hat es gutgetan mal vom Leder zu ziehen  ;)
Schönen Tach noch...ab jetzt :-X



Mick: [edit]Was wohl an "keinen Kommentar bitte" nicht zu verstehen war?[/edit]

Titel: Re: Ausreise Tag 91??
Beitrag von Koscha am 05.12.2011 um 22:26:34
Wir hatten wohl Glück, weder bei Ein- noch Ausreise wollte irgendwer etwas wissen.

[edit]Diese Aussage - knapp eiin halbes Jahr nach dem letzten
Posting ... naja ...... völlig überflüssig[/edit]

Titel: Re: gerechtfertigte Hausdurchsuchung?????
Beitrag von lenardlrm am 07.12.2011 um 10:30:17
Ist auch so ärgerlich, aber wenn die wenigstens das wieder aufräumen.....Obwohl ich würde glaube ich schon aus Prinzip nicht in meinen Sachen jemanden rumwühlen lassen.

Titel: Re: Aberkennung der einbürgerung
Beitrag von lenardlrm am 07.12.2011 um 10:22:09
Das ist auch gut so, wäre ja nicht korrekt, wenns sowas gäbe. Ihr müsst also nicht auf irgendwas warten.

[edit]Hör bitte auf, unser board mit solchen nichtssagenden Postings zuzuspammen. Das landet hier auf dem Schrott oder wird bei hartnäckiger Wiederholung gleich und kommentarlos gelöscht. - Es ist ein Grundprinzips dieses Boards, dass hier nur postet, wer wirklich was Konstruktives beizutragen hat. - Insoweit verweise ich Dich auf unsere NUB.[/edit]

Titel: Re: Unwahre Angabe
Beitrag von lenardlrm am 07.12.2011 um 10:35:38
Von den rechtlichen Konsequenzen abgesehen glaube ich, dass es wohl eher schwer ist den Vater einfach so vom Kind zu trennen, weiß aber natürlich nicht wie das Verhältnis ist.

[edit]Und noch mal Schrott. - "Toller Einstieg" für einen Newbie :(  - Mach so weiter, dann riskierst Du andere Sanktionen ...[/edit]

Titel: Re: NE, nochmal Rat bitte
Beitrag von franky_23 am 08.12.2011 um 20:22:13

reinhard schrieb am 27.11.2011 um 13:46:11:
Das bedeutet ja, dass sie schwarz arbeitet und Du das auch noch der Ausländerbehörde melden willst.


Eine Mutter kann ohne Probleme einem Kind auch für nix einfach 100.-- Euro im Monat geben. z.B. als vorgezogenes Erbe. ...

Tu doch nicht immer gleich alles kriminalisieren. Dass ein Kind der Mutter zur Hand geht ist noch lange kein Arbeitsverhältnis, wenn man es nicht so deklariert.


Titel: Re: Versicherung für Ehefrau
Beitrag von franky_23 am 11.12.2011 um 08:36:38

Mick schrieb am 07.12.2011 um 23:23:18:
Und im Übrigen ist auch allgemein bekannt, dass der
Ehegatte mit versichert ist ;)

Bei PKV?


[edit]Wer hat hier in diesem thread was von PKV geschrieben? Im Gegenteil, aus dem Eingangsposting des TS kann man mit ein klein wenig guten Willen herauslesen, dass eine Familienversicherung im Rahmen der GKV gemeint ist.

Hör endlich auf, andauernd, Dinge in die threads zu konstruieren, nach denen bis dato niemand gefragt hat. Deine Spekuliererei, Deine -zig Konjunktive und Deine ständige Konstruktion von Konstellationen von Sachverhalten, die gar nicht zur Debatte stehen, sind sowas von unnötig...  :( - daher mal wieder Schrottplatz. -

Übrigens PN mit Rechtfertigungsversuchen brauchst Du mir nicht (mehr) schicken - stehst bei mir auf der "Ignorierliste".  =schweitzer=[/edit]

Titel: Re: Aufenthaltstitel "auflösen" um Studentenvisum zu erhalten
Beitrag von franky_23 am 11.12.2011 um 20:58:51

Petersburger schrieb am 11.12.2011 um 19:22:08:
Sonst komme ich noch auf die Idee, klugsch... darauf zu verweisen, daß es "das Visum" heißt und nicht "das Visa".  ;D


Für wen ist die Rechtschreibung verbindlich? Für eine Privatperson?

Was soll dieses Klugsch .... wenn es im vorliegenden Fall keinen betrifft?



Titel: Re: Bearbeitungszeitraum um AE nach § 18 zu bekommen?
Beitrag von La Rose Blanche am 12.12.2011 um 11:17:42

La Rose Blanche schrieb am 11.12.2011 um 14:23:41:
HALLO
ok,das habe ich verstanden.
Nun wie kann ich wissen wie viel soll ich verdienen damit das als eine angemessene  Vergütungsniveau zählt??

Bei mansche Jobs kann man im Internet eine Idee uber das Vergütungsniveau bekommen z.B. wie bei Ingernieurer etc.
Bei mir, ich habe zu letzt ein Master Studium im Bereich "Busniess Management" gemacht sowie vorher ein Bachelor Abschluss im Bereich " Internatiinaler Unternehmensfuehrung.

Die Berufe die ich ausueben kann, sind nicht bestimmt, dh ich kann in eimen Unternehmen als Manager, im Bereich der International Wirtschaftsbeziehung etc.
Also eine konkrete Berufsbezeichnung habe ich nicht.
In meinem Fall, wobei soll das Vergütungsniveau liegen?? bei voll und Teil Zeit.

danke im Vorraus


Titel: Re: Familiennachzug für deutsche.
Beitrag von franky_23 am 12.12.2011 um 12:59:48

reinhard schrieb am 12.12.2011 um 10:53:55:
(Die Hoffnung, dass "franky_23" dagegen klagt und 2014 gewinnt, sehe ich noch nicht als sichere Option.)


Seid wann hat ein Deutscher hier ein Rechtsschutzbedürfnis? Wie soll dies dann gehen?

[edit]Einer Antwort bedürfen Deine wohl Fragen nicht - reinhard hatte wohl auch weniger Dich in Persona gemeint. Insoweit war eine reaktion, zumindest hier im thread von Dir eigentlich nicht nötig. - Bevor hier aber noch jemand versucht zu "antworten", verschiebe ich das Post auf den Schrottplatz - diesmal allerdings, ohne Dir deshalb Beiträge abzuziehen.[/edit]

Titel: Re: 1 Semester Studium - Exmatrikulation - neuer Studienbeginn andere Uni
Beitrag von Stefanie Jung am 12.12.2011 um 16:29:14
mein Gott je mehr ich hier lese , desto weniger verstehe ich - ich hoffe es klappt trotzdem weiterhin mit deinem Studium..

vielleicht auch mal nach einem neuen Stipendium umschauen - das würde deine Lage sicherlich erleichtern

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis und zwei Staatsangehörigkeiten
Beitrag von Stefanie Jung am 12.12.2011 um 16:34:51
Habe hier auch einige Flugreisen gebucht und dann wieder wegen unklarer Visagenehmigung unproblematisch stornieren können - es ging dabei um meine Frau, die einen Thailändischen Pass besitzt


[edit]Völlig am Thema vorbei, daher Schrottplatz. Außerdem kommerziellen Link entfernt[/edit]

Titel: Re: Gemeinsamer Ehename nicht möglich?
Beitrag von Stefanie Jung am 12.12.2011 um 16:26:39
Hallo - ich würde es einfachmal bei einem anderen Amt versuchen - oftmals sind die Leute einfach stur und auch in ihrer Funktion als Beamte scher zu belehren (was ja auch verständlich ist).

Ich denke da ist auf jeden fall etwas schiefgelaufen - aber vielleicht irre ich mich ja auch

Titel: Re: Ermessenseinbürgerung nach § 9
Beitrag von lenardlrm am 13.12.2011 um 16:15:54
Freue mich zu lesen, dass dein Mann in der Zwischenzeit eingebürgert wurde. Das ist wirklich toll. Ich muss sagen ich finden den Thread auch sehr interessant, weil ich manche Dinge die hier erklärt sind noch gar nicht wusste. Kindergeld und Unterhalt werden bei der ALG-II-Berechnung als Einkommen angerechnet, Gehalt natürlich auch --> da war ich mir nicht ganz sicher wie das mit dem Kindergeld ist. Habe auch letztens einen interessanten Artikel zu dem Thema Kindergeld 2012 gefunden und muss mir noch einmal durchlesen ob es da dann irgendwelche wichtigen Änderungen gibt oder wisst ihr da schon was dazu?

[edit] Es ist schon "beeindruckend", mit welcher Hartnäckigkeit Du hier weiterhin nichtssagende Postings absonderst. Eine Gratulation zur Einbürgerung an eine TS, deren thread bereits seit vier Monaten ruhte, dann ein Monolog über eigene Unsicherheiten bezüglich Anrechnung von Einkünften auf ALG II und dann eine allgemeinpauschale Frage, die mit dem Sachforum (Einbürgerung) aber auch gar nix zu tun hat. Deshalb zum xten mal: Schrottplatz![/edit]

Titel: Re: Ermessenseinbürgerung nach § 9
Beitrag von Dani am 14.12.2011 um 16:29:13

Eumelchen schrieb am 06.08.2011 um 18:52:50:
hier werden sie geholfen!



Deutschkurs!!! ;D





[edit]Absolut überflüssige Bemerkung, noch dazu, wo das Thema seit
über 4 Monaten erledigt ist.    :motz:   [/edit]

Titel: Re: Name falsch im Geburtenregister eingetragen - seit 1,5 Jahren Kampf um Korrektur!
Beitrag von Brother am 15.12.2011 um 14:11:12
Schmitz und Müller, die typischen bosnischen Familiennamen  ;)
Sorry, finde nur gerade die Vorstellung lustig.

[edit]Auch wenn das im userforum stand: auch dort wird Müll
dahin transportiert wo er hingehört: auf den Schrottplatz[/edit]

Titel: Re: Die 4te Dimension für die Bearbeitungsdauer?
Beitrag von Brother am 15.12.2011 um 14:08:45
Da hab ich leider leider auch schon wesentlich längere bearbeitungszeiten erlebt.

Titel: Re: Mündliches: Unverbindlich?
Beitrag von Brother am 15.12.2011 um 14:05:46
Tjaja, Kommunikation zwischen verschiedenen Kulturen und Sprachen macht Freude :D

Titel: Re: Interview bei ausländerbehörde und deutsche botschaft!!!
Beitrag von Güzel am 16.12.2011 um 22:39:59
Ja wir haben das noch vor uns und wir können dich verstehen,  habe einen Termin in drei Wochen habe Anfang vergangener Woche Schreiben vom Ausländeramt bekommen sollte Gehaltsnachweise und Mietvertrag vorlegen, habe denen die sofort am nächsten Tag gebracht sowie ein Liegenschaftsbescheid weil ich nicht zur Miete wohne selber Eigentum habe und vermiete, die wollen diese Unterlagen prüfen bis zum Termin in drei Wochen, hätte ich die erst dann eingereicht wäre eine Prüfung erst dann erfolgt. Mein Mann hat noch keinen Bescheid das er ins Konsulat muss kann ja noch kommen, auch er wurde schon bei Antragsabgabe gefragt und es wurden Zweifel an unserer Beziehung erhoben war uns auch klar war . Leider haben wir einen sognannten "eklatanten Altersunterschied"  Also der Traum - unseren ersten Hochzeitstag zu feiern oder Weihnachten  Geburtstage oder Sylvester haben wir uns für dieses Jahr schon abgeschminkt.Wir  findne es nur so diskriminierend wir wollen einfach nur unser Leben leben wir arbeiten und bestreiten unseren Lebensunterhalt selbst und das wir das umsetzen können hängt von DER Beurteilung eines Konsulatsbeamten ab wir werden wie Terroristen oder kriminelle behandelt wobei man die siehe "Zwickauer Zelle" auf die man mal gnauer achten sollte wohl gerne übersieht ?!    >:(

Titel: Re: Interview bei ausländerbehörde und deutsche botschaft!!!
Beitrag von seki33 am 17.12.2011 um 21:15:05
Hallo!

Güzel bin vollig deiner Meinung, die Leute die sich echt lieben werden als Kriminele behandel und die wirklich Scheinehe führen bekommen Visum ohne Probleme und Prüfung. Na ja so ist das im Leben, die Ungerechtigkeit ist eben überall, muss aber sagen die SB bei der ich war, war echt super nett zu mir, und mein mann war bei der Botschaft in so einem Raum mit Kameras, wie bei einem Verhör bei der Polizei. Und jetzt hängt alles von einem SB in der Botschaft. Na ja, ich hoffe trotzdem das alles gut läuft und mein mann bald bei mir ist. Die hoffnung stirbt zuletzt. Dir wünsch ich natürlich alles Gute :-)!

Titel: Re: Vornamen in Geburtsnamen ändern
Beitrag von Saxonicus am 20.12.2011 um 00:16:20

Cole schrieb am 19.12.2011 um 20:41:04:
Die Eltern werden gefragt ob der Vorname des Kindes nicht lieber in Jürgen umbenannt werden soll, zwecks Integration.Die Eltern stimmen zu, da sie nicht wissen welche Namen in DE für Kinder "normal" sind.

Verstehe ich nicht ?
Was gibt es denn an diesen Namen auszusetzen, der ist doch - zumindest in Deutschland - ganz normal.

Titel: Re: Heirat mit einem Algerier
Beitrag von bibimal am 27.12.2011 um 21:16:03
Ihr solltet Euch vor allem auf eine eingehende Prüfung gefasst machen. Ich will Dir bestimmt nicht zu nahe treten, aber angesicht der Tatsache, dass Dein Freund eine Duldung hat.....
www.1001geschichte.de

Bitte lies die Berichte dort.

[edit]
Ach du meine Güte - welch hilfreicher Tipp !!!  :(
Unterlasse doch diese "wohlgemeinten" Verlinkungen in
die 1001 Geschichte von ..... [/edit]

Titel: Re: Heirat mit einem Algerier
Beitrag von bibimal am 27.12.2011 um 21:37:03
Nun, man muss nicht 50 sein, um Bezness zu verkennen.
Ich finde es total unpassend, dass Du es belustigend findest, was manchen (verliebten) Frauen zustösst.
Nun, wes Geistes Kind Dein Freund ist, obliegt natürlich Dir zu beurteilen.
Den Pass zu unterdrücken, ist eine Straftat. Ihr seid Euch dessen bewusst und wollt trotzdem den Weg weiter gehen?

[edit]3/4 deines Postings sind .... ich drücke mich mal vorsichtig
aus ...... völlig daneben.

Lebensberatung bei Ali Baba und den 1001 Geschichten
oder im Userforum.
[/edit]

Titel: Re: Was passiert nach einer Scheidung
Beitrag von hpa an am 27.12.2011 um 18:36:12

reinhard schrieb am 27.12.2011 um 18:09:36:
Alle anderen Beteiligten können nur hoffen, dass Du ein anständiger Mensch bist. 


Alle anderen Beteiligten können nur hoffen, dass die Frau ein anständiger Mensch ist.

Titel: Re: Kein ALG2 Für eu Bürgerin mit 2 Unter 6 Jahre alte kinder!
Beitrag von sigi-n am 28.12.2011 um 17:16:51

Muleta schrieb am 28.12.2011 um 09:17:58:
EuGH Genc wohl für einen Arbeitnehmerstatus im Sinne des Freizügigkeitsrechts genügen 


Und damit ist eine neue Geschäftsidee geboren!
suche in den EU-10 Staaten 6 Putzen mit mindestens 3 Kindern für 150 Euro monatlich. Bringe sie in einem schlecht vermietbaren Altbau unter und kassiere von der Arge die Miete und hab auch noch einen sauberen Betrieb.

Da lob ich mir unsere Nachbarn NL, da steht selbst auf der NE übermässige beanspruchung von sozialen Leistung kann das Aufenthaltsrecht erlöschen lassen.
Wer will kann ja dann aus seinem Heimatland in Strassburg klagen

Titel: Re: mit Schengenvisum nach Prag ?!
Beitrag von franky_23 am 30.12.2011 um 14:33:40

SandyCimi schrieb am 30.12.2011 um 09:53:20:
Ja, kann ich mir eigentlich auch nicht denken. da ja innerhalb der schengener staaten.
aber sein bekannter wollte wohl mal vor ein paar jahren nach ungarn, dies wurde ihm verwehrt. die genauen hintergründe kenne ich allerdings nicht.


Nach Tschechien (Marienbad, denke auch Karlsbad) konntest und kannst nach meinem Kenntnisstand immernoch   mit einem gültigen Bayernticket der Deutschen Bundesbahn.


schweitzers [edit] Hat danach hier irgendwer gefragt? Bringst das die TS irgendwie weiter? 2 x "Nein" - also, mal wieder, überflüssiges Post - ergo Schrottplatz![/edit]

Titel: Re: mit Schengenvisum nach Prag ?!
Beitrag von Saxonicus am 30.12.2011 um 14:46:30

schrieb am 30.12.2011 um 14:33:40:
Nach Tschechien (Marienbad, denke auch Karlsbad) konntest und kannst nach meinem Kenntnisstand immernoch   mit einem gültigen Bayernticket der Deutschen Bundesbahn.

Aber als (Drittstaaten-)Ausländer bedarf es trotzdem noch eines schengenwirksamen Aufenthaltstitels.

[edit]Musste Dich mit auf den Schrottplatz verschieben Saxonicus, weil dein Post sich ausschließlich auf franky's unnötigen Einwurf bezog. Ziehe Dir aber keine Beiträge ab! - =schweitzer=[/edit]

Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von Petersburger am 02.01.2012 um 21:54:50
Da ich im Chat nicht dabei war:

Eine VE ist nicht grundsätzlich erforderlich. Nicht bei Positivstaatern, also visumfreien, aber ebensowenig bei Visumpflichtigen.

Kann der Visum-Antragsteller eigene Bonität nachweisen, reicht auch eine formlose Einladung als Beleg für den Reisezweck.

[edit]Visumpflichtige waren kein Thema und Positivstaater waren geklärt.[/edit]

Titel: Re: zeitgleiche Befragung Türkei/Deutschland
Beitrag von nushe am 06.01.2012 um 00:02:50
:-?  :-?

[edit]? was sollte das denn?[/edit]

Titel: Re: Brauche Dringend Hilfe/Rat/Erst Einreise mit Gültigen Besuchsvisum,dann Asyl unter Falschen Namen.
Beitrag von bubba_bubba2012 am 14.01.2012 um 16:04:27
danke füt keine aw!

Titel: Re: Familienzusammenführung aus Italien
Beitrag von aysir am 20.01.2012 um 02:07:31

schweitzer schrieb am 18.01.2012 um 07:56:48:
Und schließllich, auch in Deinem Namen, eine Frage von mir an die Experten hier im Board:

Gibt es für einen derart spezifischen und m.E. von erheblichen Härtegesichtspunkten charakterisierten Einzelfall wie hier (23jähriger Aufenthalt in Deutschland - geteiltes Sorgerecht - Vater im Ausland anerkannter Flüchtling - Kindeswohl - Schutz der Familie) nicht vielleicht doch irgend eine ausnahmsweise anwendbare Auffangregel, über die der Vater doch nach Deutschland einreisen könnte?


Kein Experten da ??

Titel: Re: AE nach Heirat in Dänemark
Beitrag von bugi am 20.01.2012 um 22:04:09
mit besuchsvisa in dänemark heiraten , und dann noch solche fragen stellen..... wie blöd muss man denn noch sein ...darauf zu antworten.... erst ne linke sache probieren....dann rat suchen mit was man den staat noch so bescheissen kann ?.... ich sag nur Tschüß.

Titel: Re: Reise in den Kosovo
Beitrag von bugi am 20.01.2012 um 21:51:52
Visa zur Ausübung von Personensorge ......... immer wieder das gleiche problem !  könnt ihr nicht lesen ???? es gibt kein visa zur ausübung v pers. ..... ihr müsst mal überlegen wie  oder mit was diese auszuübende person hier eingereist ist... dann versteht ihr auch warum die ALB so agiert !!!

Titel: Re: Visum zur Eheschließung abgelehnt
Beitrag von bugi am 20.01.2012 um 21:39:27
[size=24][/size] Es gibt keinen Antrag auf Eheschließung ( siehe Sittenwidrigkeitsgesetz ) ... wie blöd muss man denn noch sein...???

Titel: Re: NE 9
Beitrag von Saxonicus am 23.01.2012 um 14:07:50
Was ist "na" für eine Staatsangehörigkeit ?
Namibia (Landescode nach ISO 3166) ?

Daddys' [edit]Als ob das in diesem Zusammenhang wichtig wäre...[/edit]

Titel: Re: Afrikaner mit Duldung, Kind von Polin
Beitrag von muffin1 am 26.01.2012 um 21:20:55
ich war zu langsam...

Titel: Re: Termin!!
Beitrag von mikel am 31.01.2012 um 20:50:16
Hallo,

was hast du denn verbrochen oder mit was wirst du beschuldigt?
Wie lange bist du in Deutschland?

Daddys' [edit]Hauptsache die Luft scheppert.... :-/[/edit]

Titel: Re: Termin!!
Beitrag von Saxonicus am 31.01.2012 um 21:33:34

mikel schrieb am 31.01.2012 um 20:50:16:
was hast du denn verbrochen oder mit was wirst du beschuldigt?

Verwaltungsgerichte sind für Strafsachen nicht zuständig.


vlasco schrieb am 31.01.2012 um 17:51:48:
Gerichtstermin vom Verwaltungsgericht 



Daddys' [edit]Hauptsache ist wohl auf Luftscheppern zu reagieren statt den ModAlarm zu nutzen... Folgeschrott![/edit]

Titel: Re: Termin!!
Beitrag von mikel am 01.02.2012 um 14:56:58
Hallo,
mit was wirst du denn beschuldigt?

Wie lange bist du in Deutschland?


Daddys' [edit]Samal... begreifst du es nicht?!? Warum meinst du, dass ich ein gleich lautendes Post bereits hierher verschoben habe?[/edit]

Titel: Re: Vollmacht zur Eheschließung möglich?
Beitrag von Saxonicus am 08.02.2012 um 22:14:24

schweitzer schrieb am 08.02.2012 um 15:07:32:
Vor allem mit Blick auf die aktuelle Situation in Syrien, dürfte die Frage der LU-Sicherung über die Hochzeit hinaus (Du sprichst hier ganz sicher die Problematik Regelausnahme an) nicht von Belang sein, da eine Zumutbarkeit der Eheführung in Syrien wohl keinesfalls anzunehmen ist.

...und nach erfolgreich beendeter Revolution, wird es wahrscheinlich noch weniger zumutbar sein, dauerhaft dort zu wohnen, wie wir es ja bereits in Ägypten, Tunesien und Libyen recht anschaulich vor Augen geführt bekommen.

Titel: Re: Besuchsaufenthalt - neue Regelung für kroatische Staatsbürger??
Beitrag von kroatia89 am 11.02.2012 um 18:29:41
?

Titel: Re: Besuchsaufenthalt - neue Regelung für kroatische Staatsbürger??
Beitrag von kroatia89 am 11.02.2012 um 18:30:06
?

Titel: Re: B1 Zertifikat wird nicht anerkannt.
Beitrag von drini23 am 17.02.2012 um 02:05:01
stimmt hast recht

Titel: Re: Hochzeit mit Kosovo Albaner
Beitrag von evian am 21.02.2012 um 01:30:32
Hi Sarahlein01
Ich erzähl dir mal etwas über eine Freundin von mir ,warum weil dein Fall hier erinnert mich stark an meine Freundin und ihren Kosovo Albaner der sich hier in Deutschland mit einen Visum aufhielt ,sie lernen sich kennen . Sie Heiratet ihn im Kosovo er bekommt das Visum und kommt nach Deutschland und dann ändert sich alles sie darf nirgendwo mehr hingehen  Freundinnen und Freunde darf sie weder besuchen noch sich mit ihnen treffen ,Kontrollanrufe jede halbe Stunde musste sie an ihr handy gehen ,sie musste ihren Arbeitsplatz aufgeben weil  er sagte dort  arbeiten Männer .Sie sah nun selbst was los war ,es war nur eine Scheinehe .Sie meldet das es eine Scheinehe ist und er wird Abgeschoben. Das Internet ist voll von solchen Berichten aber bekanntlich macht ja Liebe blind.



Titel: Re: Hochzeit mit Kosovo Albaner
Beitrag von evian am 21.02.2012 um 11:51:34
Warum wurde  eigentlich mein Kommentar  hier gelöscht?

[edit]Grundsätzlich: Erstens - Wenn Du mit irgendetwas hier im Board nicht einverstanden bist, schreib eine Mail an die Admins. Hier im Board ist kein Platz für solche Nachfragen. Zweitens - Warum die Admins/GloMods hier etwas kommentieren, oder, wie in Deinem Fall auf den Schrottplatz des Boards verschieben, bedarf das grundsätzlich keiner extra Begründung. Das Team hat hier Hausrecht und es gibt NUB zu deren Durchsetzung. Die ungeschriebene Berufung darauf ist als Begründung hinreichend. Drittens - Ausnahmsweise gebe ich Dir eine Begründung für die Verschiebung Deines Posts: Es war weder sachgerecht noch sachdienlich. In diesem Board geht es um die Erläuterung und Anwendbarkeitsspielräume geltender rechtlicher Bestimmungen. - Und nun wandert auch dieses Post auf unsere Deponie ... [/edit]

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Semira24 am 25.02.2012 um 21:14:30
:-/

Titel: Re: Familienzusammenführungsantrag in Deutschland stellen????
Beitrag von adelina90 am 05.03.2012 um 14:28:18
Ich kann nur sagen diese regelausnhamen sind zum kotzen!!weil es blöd ist jemanden zurück zuschicken der schon hier seit kleinauf lebt.das ergibt keinen sinn finde ich

Titel: Re: Familienzusammenführungsantrag in Deutschland stellen????
Beitrag von Muleta am 05.03.2012 um 14:29:55

adelina90 schrieb am 05.03.2012 um 14:25:35:
Aber sie ist ja in bosnien geboren.da käme ja vieliecht eine regelausnahme?


der LU ist doch sowieso gesichert!!!

Bitte zerfleder diesen Thread nicht mit (irrelvantem) Halbwissen.

Titel: Re: Familienzusammenführungsantrag in Deutschland stellen????
Beitrag von Amra am 05.03.2012 um 14:30:44

xxtuzlacjeloxx schrieb am 05.03.2012 um 14:16:02:
und Scheineheverdacht wird auch sehr schnell gestellt.... ich hoffe das es bei euch besser läuft.....


wieso wurdet ihr denn verdächtigt???
ich weiß nur dass diese ehe aus liebe besteht hehe. ich mein von uns aus würden wir auch in bosnien leben aber wir finden einfach dass unser kind es einfach leichter haben wird hier in deutschland. ich habe nämlich vor kurzem erfahren dass ich schwanger bin :)

Titel: Re: Familienzusammenführungsantrag in Deutschland stellen????
Beitrag von adelina90 am 05.03.2012 um 14:31:06
ja der lu ist gesichert aber trotzdem kann eine regelausnhame kommen,es ist einfach so.

Titel: Re: Familienzusammenführungsantrag in Deutschland stellen????
Beitrag von adelina90 am 05.03.2012 um 14:33:41
aha schwanger auch noch na dann viel glück.

schweitzers [edit] Sag mal, merkst Du's noch??? - Ich komme mit dem Schrotten von Deinen "konstruktiven Beiträgen" gar nicht mehr nach. Mach so weiter, dann gibts andere Sanktionen![/edit]

Titel: Re: Familienzusammenführungsantrag in Deutschland stellen????
Beitrag von xxtuzlacjeloxx am 05.03.2012 um 14:36:25
ps LU gesichert, hat keiner gesagt, nur das sie arbeitet aber nicht ob es ausreichend ist....

LG

Titel: Re: Familienzusammenführungsantrag in Deutschland stellen????
Beitrag von adelina90 am 05.03.2012 um 14:37:40
Aber sie ist ja schwanger von daher,darf eig nichts im wege stehen. :)

Titel: Re: Familienzusammenführungsantrag in Deutschland stellen????
Beitrag von grisu1000 am 05.03.2012 um 19:23:17

adelina90 schrieb am 05.03.2012 um 14:25:35:
Aber sie ist ja in bosnien geboren.da käme ja vieliecht eine regelausnahme?


Nein Regelausnahme gibt es nur bei deutschen Staatsangehörigen. In diesem Fall muss die LU gesichert sein, was Sie IMHO ist.

Und A1 ist unproblematisch da...

Amra schrieb am 05.03.2012 um 14:09:46:
hmmm ich hab da extra beim ausländeramt gefragt und die haben gemeint dass mein mann keinen kurs machen muss, weil ich kanadischer staatsbürger bin und auch einen kanadischen pass habe.



Daddys' [edit]Ich weiß nicht was hieran...

schweitzer schrieb am 05.03.2012 um 14:28:47:
MACHTWORT!
so missverständlich gewesen sein könnte![/edit]

Titel: Re: Familienzusammenführungsantrag in Deutschland stellen????
Beitrag von xxtuzlacjeloxx am 05.03.2012 um 20:04:18
Und A1 ist unproblematisch da...
[/quote]


ja nur das sie die Aussage von der Ausländerbehörde hat und nicht von der Botschaft.....und den Antrag muss er ja bei der Botschaft abgeben.


Daddys' [edit]Ich weiß nicht was hieran...

schweitzer schrieb am 05.03.2012 um 14:28:47:
MACHTWORT!
so missverständlich gewesen sein könnte![/edit]

Titel: Das österreichische Erfinderschicksal
Beitrag von J_Valjean am 06.03.2012 um 19:49:13
Es hat hier vermutlich das "Österreichische Erfinderschicksal" zugeschlagen:
"Dös hamma scho imma so gmochd"
"Dös hamma no nia so gmochd"
"Do kunnd ja a jeda daherkumma"
(zitiert nach "The Xenophobe's Guide to the Austrians", Lonely Planet Verlag)

Eine Rechtsgrundlage gibt es für die Forderung dieser Sachbearbeiterin bestimmt nicht. Jedoch gehen in Bayern die Uhren anders....

Daddys' [edit]Ein sehr [ironie] hilfreiches Post [/ironie]... und dazu noch so was von falsch... Wüsste nicht was, selbst wenn der Hinweis rechtlich sinnvoll gewesen wäre,  österreichische "Regelungen" mit einer deutschen Einbürgerung zu tun haben... :-?[/edit]

Titel: Re: Eheschließung mit schwangerer Kubanerin in Deutschland
Beitrag von Lonja am 06.03.2012 um 21:59:22

erne schrieb am 06.03.2012 um 17:43:54:
a) Eheschliessungsvisum
dafür muss aber die Eheschliessung unmittelbar bevorstehen, d.h. es muss eine Bescheinigung des Standesamtes her, meist in Form eines Eheschliessungstermins.
Um daran zu kommen, muss noch einiges an Dokumenten her.
D.h. dein Freund muss schleunigst zum Standesamt und mit denen anfangen alles zu klären.
Wenn die Eheschliessung unmittelbar bevorsteht, wird er eine VE abgeben müssen und die Verlobte das Visum beantragen.

b) FZF zum ungeborenen deutschen Kind.
dazu muss dein Freund die Vaterschaft anerkennen.
das Visum ist so rechtzeitig zu geben, dass die werdende Mutter für die Geburt einreisen kann.
In der Regel zwischen dem 4 und 7 Schwangerschaftsmonat.
Kosten der Geburt =?

ist aber komisch  wieso 4000,00 € -und wie ist die Freundin hergekommen - geht gar nicht so einfach  von Kuba

Titel: Re: Trennung = gleichzeitig Ende d.Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Simone79 am 06.03.2012 um 17:39:50
Infos für Dich gibt es auch unter:
www.1001geschichte.de


Daddys' [edit]So langsam bekomm' ich 'nen Vollfön... was war nun an dieser Aussage

Tippi schrieb am 06.03.2012 um 14:09:02:
Wir sind kein Lebensberatungsboard. 

so missverständlich?[/edit]

Titel: Re: Reise mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von maxiweber am 10.03.2012 um 21:07:49
Solange hier keine nachvollziehbare, rationale Erklärung erfolgt bleibt es dabei: Behörden und Beamte sind ...

jedenfalls verdienen sie nicht den gleichen Respekt, wie ein Maurer der tagtäglich Stein auf Stein setzt.

Entschuldigung, das musste jetzt einfach sein.

Titel: Familienzusammenführung
Beitrag von shqipe am 13.03.2012 um 03:16:29
gelöscht...

Titel: Re: Heirat in Indonesien (Christ - Muslim) möglich - Visum Nachfragen zu Konvertierung/Probleme?
Beitrag von Lotte2009 am 15.03.2012 um 13:42:58
sicher blöde Frage aber warum wird nicht einfach zum Islam konvertiert? Hat doch auch Vorteile wie:

- funktioniert sicher viel einfacher
- neuer schöner islamischer Name dazu
- die Familie der Frau ist sicher happy
- Austritt aus der katholischen Kirche und endlich keine Kirchensteuer mehr in den ohnehin prächtig gefüllten Kirchentopf zahlen zu müssen


lol sorry.. hab grad meine witzigen 5 Minuten und konnte mir das nicht verkneifen  :D :D :D

Titel: Re: Visa Südafrika für junge Mutter
Beitrag von erne am 19.03.2012 um 20:25:42

Muleta schrieb am 19.03.2012 um 20:02:06:
Und in vielen Konstellationen lässt sich eine Rückkehrwilligkeit eben auch nicht belegen - und dann gibt es für diese Person eben (auf absehbare Zeit) kein Visum. 


wie wahr ... denn dann sollte man auch einen Gedanken an ein Visum verschwenden, bei dem die Rückkehrbereitschaft keine Rolle spielt.
... vor allem, wenn doch ernsthafte Heiratsabsichten bestehen

Daddys' [edit]Mit Hinweis auf dieses Zitat:

Visa@SA schrieb am 19.03.2012 um 19:32:59:
obwohl bekannt war weshalb der lange Zeitrahmen, dass wir nicht heiraten wollten etc.
stellt sich dein Post nur als Füllmaterial dar... und das ist Schrott.[/edit]

Titel: Re: Anspruch auf Sozialhilfe in den ersten 3 Monaten?
Beitrag von shpresa am 20.03.2012 um 12:29:40
hallo la mausi, schön von dir zu lesen ....

war bei uns damals genauso. wir hatten auch keinen asnpruch auf nichts. wurden auch von a nach b geschickt, immer mit der ausssage, er könne doch arbeiten gehen.

Titel: Re: FZF - Visa verweigert
Beitrag von Virgil am 20.03.2012 um 22:01:17

Daddy schrieb am 20.03.2012 um 21:53:58:
So... ich denke ihr habt genug nichtssagendes Ping-Pong gespielt...

Wie wäre es, wenn ihr mal hilfreiche Infos posten würdet und euch nicht in duellierender Zweisamkeit vergnügen würdet...  :-/

Daddy


Es stellt sich wohl auch die Frage wie oft du bei der Botschaft in Kiew praktisch selbst aktuell eine FZF beantragt hast - ich tippe = niemals! :-X ;)


[edit]Ich darf Dich darauf hinweisen, das Mod-Hinweise keines
Kommentares bedürfen. Nächste Mal gibt es gelb.[/edit]

Titel: Re: Ausreise nach Russland zum heiraten für ca. 6 Wochen trotz harz4?
Beitrag von Angelinchen am 22.03.2012 um 23:49:48
Ach so

Titel: Re: Staatsangehörigkeit - optionskind
Beitrag von brauche_info am 23.03.2012 um 10:44:16
kennt sich jemand damit aus?

Titel: Re: Ausreise nach Russland zum heiraten für ca. 6 Wochen trotz harz4?
Beitrag von Lotte2009 am 23.03.2012 um 13:54:31
ich frage mich ja grad wie man sich von Hartz 4 so eine Reise plus Eheschließung leisten kann, wenn es schon für Berufstätige finanziell nicht einfach ist einen ausländischen Partner zu heiraten

aber ok das war o.t. von daher hau ich auch wieder ab

Titel: Re: Zustellung Scheidungsunterlagen Ausland P. O. Box-Adresse
Beitrag von nkem2012 am 28.03.2012 um 15:46:30
Dann musst du wohl den längeren Weg gehen. :fluecht:

Titel: Re: Duldung aus Hummanitären Gründen Eheschließung AE
Beitrag von ayla81 am 30.03.2012 um 14:26:38
Vielen Dank für die Guten wünsche ;)
Was mich etwas enttäuscht ist das zum keinen Zeitpunkt vom Regierungspräsidium mir signalisiert wurde dass es nach der Eheschließung zu solchen Problemen kommen wird im Gegenteil mir wurde immer positive Auskünfte erteilt. Ich habe diese und mehrere Fragen bzgl. der Situation nach der Eheschließung gestellt gehabt  , da ich vor der Eheschließung in einer Art wg gewohnt habe , hat man mir von der Behörde gesagt das wir eine gemeinsame Wohnung mit einer gewissen qm Anzahl mieten müssen. Das habe ich auch aber daher habe ich mich in kosten gestürzt sowie  die ganzen kosten von meinem Mann wird auch von mir getragen und seinen Kurs bezahle ich Privat das sind monatlich 255  € & Fahrtkosten. Um dies alles zu finanzieren musste ich einen Kredit in Anspruch nehmen daher habe ich auch direkt die Fragegestellt ob mein Mann denn nach der Eheschließung sein AE erhalten wird wegen der Erwerbstätigkeit da ich sonst Finanziell das alles keine längere Zeit tragen kann man hat mir dies zwar bejaht (mündlich) daher würde so eine Ausreise in die Türkei von meinem Mann mir das Genick brechen da  ich mit seinem Einkommen auch gerechnet habe .
ich bin sehr enttäuscht von diesen ganzen bürokratischen verfahren denn ich hatte eigentlich einen sehr positiven Eindruck wenn um die Menschwürde und Respekt ging ich muss leider sagen das es bei der Ausländerbehörde sehr unfreundlich und sehr falsche Auskünfte erteilt wird ohne einen Anwalt geht man da sehr schnell unter leider kann sich nicht jeder einen Anwalt leisten und somit wird die Ehe und Soziale Verhältnisse sehr stark darunter leiden . Ich für meinen teil kann sagen das ich nach der Eheschließung Finanziell fast ruiniert bin  und das ein Schicksal von Menschen als Akte tituliert wird ist für mich unverständlich genauso wie die Tatsache das meine Zukunft in den Händen von einer Sachbearbeiterin liegt die uns nicht mal zu einem Gespräch eingeladen hat um einen persönlichen Eindruck zu gewinnen da stelle ich mir dann die Frage nach was für einem Ermessen wird dann gehandelt oder ist dies nur eine Strategie  erstmals ablehne und mal schauen was passiert? Baut sich wirklich unser Rechtsstaat so auf?    Dass sind doch Unmengen an kosten wenn wir dann vor Gericht gehen lt. Unser Anwalt werden wir zu 98% Gewinnen wer finanziert dann diese Kosten ? wir als Steuerzahler? Wo bleibt hier die Logik und groß geschriebene Beachtung der Ehe. Es geht hierbei nicht nur um meinen Mann es geht hierbei auch um mich denn ich hatte  vertrauen in unser  Gesetz und nur aus diesem Grunde war ich bereit diese Kosten auf mich zunehmen ansonsten könnte ich doch weiterhin in meiner WG wohnen und müsste nicht Komplet eine Wohnung einrichten für zwei wenn es doch noch ungewiss war das mein Mann wieder ausreisen muss ich hätte dann locker einige Tausende von € sparen können
Ich kann es nicht verstehen bei aller Respekt ist das wirklich unser Rechtsstaat ?
Danke 

Titel: Re: Duldung aus Hummanitären Gründen Eheschließung AE
Beitrag von xxtuzlacjeloxx am 30.03.2012 um 15:01:07
hallo ayla81... willkommen im Rechtstaat. genauso wie du sehe ich das auch. Keinen intressiert es wie es dir finanziell geht oder auch psychisch.
Auch mich ruiniert es finanziell, ich habe mich Oktober 2011 selbständig gemacht und ich weiß nicht ob ich weiterhin finanziell alleine schaffe denn durch die ganzen Sachen mit der ABH und Botschaft kann ich mich nicht 1000 % mehr konzentrieren und bin nur noch am recherchieren und ich bin zwar verheiratet aber vor der Gesetz dennoch Alleinerziehend, aber glaube nicht das ich weiter Unterhaltsvorschuss bekomme nein denn für dieses Amt bin ich verheiratet aber für die Steuern bin ich alleinerziehend.... welche Ungerechtigkeit oder?

Dein Mann hat ja nun nochmal 6 Monate Duldung bekommen und er wird auch weiterhin diese bekommen bis dies vor Gericht dann entschieden ist, da hast du es eigenetlich noch gut, denn dein Mann ist bei dir, alle anderen müssen alleine kämpfen....

Vertraue deinem Anwalt er hat der ABH ja auch eine Frist gesetzt und jetzt muss diese überlegen ob dies ganze vor Gericht stand hätte.

Viel Glück.... es wird noch ein steiniger Weg

und mein Beileid für deinen Schwiegervater.


[edit]Ich verweise auf die NUB. Daher Schrottplatz für die letzten
beiden Posts.[/edit]

Titel: Re: Duldung aus Hummanitären Gründen Eheschließung AE
Beitrag von ayla81 am 30.03.2012 um 15:26:12
Vielen Dank für die Guten wünsche ;)
Was mich etwas enttäuscht ist das zum keinen Zeitpunkt vom Regierungspräsidium mir signalisiert wurde dass es nach der Eheschließung zu solchen Problemen kommen wird im Gegenteil mir wurde immer positive Auskünfte erteilt. Ich habe diese und mehrere Fragen bzgl. der Situation nach der Eheschließung gestellt gehabt  , da ich vor der Eheschließung in einer Art wg gewohnt habe , hat man mir von der Behörde gesagt das wir eine gemeinsame Wohnung mit einer gewissen qm Anzahl mieten müssen. Das habe ich auch aber daher habe ich mich in kosten gestürzt sowie  die ganzen kosten von meinem Mann wird auch von mir getragen und seinen Kurs bezahle ich Privat das sind monatlich 255  € & Fahrtkosten. Um dies alles zu finanzieren musste ich einen Kredit in Anspruch nehmen daher habe ich auch direkt die Fragegestellt ob mein Mann denn nach der Eheschließung sein AE erhalten wird wegen der Erwerbstätigkeit da ich sonst Finanziell das alles keine längere Zeit tragen kann man hat mir dies zwar bejaht (mündlich) daher würde so eine Ausreise in die Türkei von meinem Mann mir das Genick brechen da  ich mit seinem Einkommen auch gerechnet habe .
ich bin sehr enttäuscht von diesen ganzen bürokratischen verfahren denn ich hatte eigentlich einen sehr positiven Eindruck wenn um die Menschwürde und Respekt ging ich muss leider sagen das es bei der Ausländerbehörde sehr unfreundlich und sehr falsche Auskünfte erteilt wird ohne einen Anwalt geht man da sehr schnell unter leider kann sich nicht jeder einen Anwalt leisten und somit wird die Ehe und Soziale Verhältnisse sehr stark darunter leiden . Ich für meinen teil kann sagen das ich nach der Eheschließung Finanziell fast ruiniert bin  und das ein Schicksal von Menschen als Akte tituliert wird ist für mich unverständlich genauso wie die Tatsache das meine Zukunft in den Händen von einer Sachbearbeiterin liegt die uns nicht mal zu einem Gespräch eingeladen hat um einen persönlichen Eindruck zu gewinnen da stelle ich mir dann die Frage nach was für einem Ermessen wird dann gehandelt oder ist dies nur eine Strategie  erstmals ablehne und mal schauen was passiert? Baut sich wirklich unser Rechtsstaat so auf?    Dass sind doch Unmengen an kosten wenn wir dann vor Gericht gehen lt. Unser Anwalt werden wir zu 98% Gewinnen wer finanziert dann diese Kosten ? wir als Steuerzahler? Wo bleibt hier die Logik und groß geschriebene Beachtung der Ehe. Es geht hierbei nicht nur um meinen Mann es geht hierbei auch um mich denn ich hatte  vertrauen in unser  Gesetz und nur aus diesem Grunde war ich bereit diese Kosten auf mich zunehmen ansonsten könnte ich doch weiterhin in meiner WG wohnen und müsste nicht Komplet eine Wohnung einrichten für zwei wenn es doch noch ungewiss war das mein Mann wieder ausreisen muss ich hätte dann locker einige Tausende von € sparen können
Ich kann es nicht verstehen bei aller Respekt ist das wirklich unser Rechtsstaat ?
Danke 

Titel: Warum wird dieser Beitrag imm wieder gelöscht ??
Beitrag von ayla81 am 31.03.2012 um 10:11:28
Vielen Dank für die Guten wünsche ;)
Was mich etwas enttäuscht ist das zum keinen Zeitpunkt vom Regierungspräsidium mir signalisiert wurde dass es nach der Eheschließung zu solchen Problemen kommen wird im Gegenteil mir wurde immer positive Auskünfte erteilt. Ich habe diese und mehrere Fragen bzgl. der Situation nach der Eheschließung gestellt gehabt  , da ich vor der Eheschließung in einer Art wg gewohnt habe , hat man mir von der Behörde gesagt das wir eine gemeinsame Wohnung mit einer gewissen qm Anzahl mieten müssen. Das habe ich auch aber daher habe ich mich in kosten gestürzt sowie  die ganzen kosten von meinem Mann wird auch von mir getragen und seinen Kurs bezahle ich Privat das sind monatlich 255  € & Fahrtkosten. Um dies alles zu finanzieren musste ich einen Kredit in Anspruch nehmen daher habe ich auch direkt die Fragegestellt ob mein Mann denn nach der Eheschließung sein AE erhalten wird wegen der Erwerbstätigkeit da ich sonst Finanziell das alles keine längere Zeit tragen kann man hat mir dies zwar bejaht (mündlich) daher würde so eine Ausreise in die Türkei von meinem Mann mir das Genick brechen da  ich mit seinem Einkommen auch gerechnet habe .
ich bin sehr enttäuscht von diesen ganzen bürokratischen verfahren denn ich hatte eigentlich einen sehr positiven Eindruck wenn um die Menschwürde und Respekt ging ich muss leider sagen das es bei der Ausländerbehörde sehr unfreundlich und sehr falsche Auskünfte erteilt wird ohne einen Anwalt geht man da sehr schnell unter leider kann sich nicht jeder einen Anwalt leisten und somit wird die Ehe und Soziale Verhältnisse sehr stark darunter leiden . Ich für meinen teil kann sagen das ich nach der Eheschließung Finanziell fast ruiniert bin  und das ein Schicksal von Menschen als Akte tituliert wird ist für mich unverständlich genauso wie die Tatsache das meine Zukunft in den Händen von einer Sachbearbeiterin liegt die uns nicht mal zu einem Gespräch eingeladen hat um einen persönlichen Eindruck zu gewinnen da stelle ich mir dann die Frage nach was für einem Ermessen wird dann gehandelt oder ist dies nur eine Strategie  erstmals ablehne und mal schauen was passiert? Baut sich wirklich unser Rechtsstaat so auf?    Dass sind doch Unmengen an kosten wenn wir dann vor Gericht gehen lt. Unser Anwalt werden wir zu 98% Gewinnen wer finanziert dann diese Kosten ? wir als Steuerzahler? Wo bleibt hier die Logik und groß geschriebene Beachtung der Ehe. Es geht hierbei nicht nur um meinen Mann es geht hierbei auch um mich denn ich hatte  vertrauen in unser  Gesetz und nur aus diesem Grunde war ich bereit diese Kosten auf mich zunehmen ansonsten könnte ich doch weiterhin in meiner WG wohnen und müsste nicht Komplet eine Wohnung einrichten für zwei wenn es doch noch ungewiss war das mein Mann wieder ausreisen muss ich hätte dann locker einige Tausende von € sparen können
Ich kann es nicht verstehen bei aller Respekt ist das wirklich unser Rechtsstaat ?
Danke 


[edit]Deine Beiträge sind nicht gelöscht, sondern verschoben worden. Lies Dir
bitte die Forenregeln ( NUB ) durch, dann kommst Du auch dahinter, warum
das so ist.[/edit]

Titel: Re: Meldebescheinung bei fzm??
Beitrag von adelina90 am 31.03.2012 um 22:40:15
:-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[

Titel: Re: Visumerleichterungsabkommen
Beitrag von susia am 03.04.2012 um 16:19:13
Von einem Visumserleichterungsabkommen habe ich auch schon mal gelesen. Ich glaube ich werde mir das nochmal genauer anschauen zwischen welchen Staaten es das gibt. Ist sicher interessant das zu wissen.

schweitzers [edit] So eine allgemeine Aussage gehört nicht in ein Themenforum - ich habe daher auf unseren "Schrottplatz" verschoben - ziehe Dir deshalb, weil Du Dich gerade erst  angemeldet hast, aber (noch) keine Beiträge ab - sieh' bitte in meine Antwort in Deinem Vorstellungsthread - Vielen DanK![/edit]

Titel: Re: Bewerbungsbrief
Beitrag von susia am 03.04.2012 um 16:11:18
Sowas anzufechten stelle ich mir sehr schwer vor und vor allem würde ich dann nicht in einem Unternehmen arbeiten wollen, dass mich eigentlich abgelehnt hat. Ich fürchte auch das es sehr schwer nachzuweisen ist ob die Auswahl aufgrund  von Leistungspotential getroffen wurde oder nicht.

[edit]Ich erweitere schweitzers Ermahung.
Es geht hier aber nicht um dich. Auch bringen uns und
den TS Wiederholungen nicht weiter, Lebensberatung ist in
den Fachforen nicht erwünscht, für lebhaften Austausch der
Lebenssituationen gibt es das Userforum.

Ich empfehle dringend das Lesen unser liebevoll gestalteten
NUB:[/edit]

Titel: Re: Wohnraum
Beitrag von robin hudda am 04.04.2012 um 13:38:24
Dieser Beitrag ist sehr interessant, über die medizinische. Es gibt viele sachkundige und muss die Medizinstudentin und die Person, die für diese Art von Post sucht zu helfen.

[edit]Link entfernt, was soll dieser Mist denn?
nd dann auch noch wahhlos an einen bestehenden thread
angehängt. Netter Einstieg!  :-/  :([/edit]

Titel: Re: FZF - der Wahnsinn beginnt...
Beitrag von Bulmak08 am 08.04.2012 um 22:06:43
viel Glück für Deinen Termin. Heirate jetzt am 27.4. meinen türkischen Verlobten und habe somit das Ganze bald auch noch vor mir...

gute Nacht Bulmak08  :)

Titel: Re: arbeitsvisum davor straffällig in deutschland gewesen
Beitrag von Mrki am 13.04.2012 um 19:36:34
schönen gruss aus deutschland

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von SilkeSuper am 16.04.2012 um 13:47:50
Oh man du Arme. Es gibt wirklich nichts verletztenderes, wenn man merkt, dass der andere einen nur ausgenutzt hat. Das ist in erster Linie frustrierend und man verliert auch irgendwie den Glauben an das Gute im Menschen. Ich weiß nicht, ob du so viel Rücksicht auf ihn nehmen solltest. Schau lieber, dass es dir gut geht und die ganze Geschichte keine negativen Konsequenzen mit sich bringt. Ich wünsche dir, dass du dich bald wieder neu verliebst und dann auch den richtigen Partner findest. Ansonsten mach doch einfach mal bei XXXXXXX einen Elitepartnertest mit. Vielleicht findest du ja dort deinen Traummann.

schweitzers [edit] Ich habe Dein erstes Post vor einigen Tagen schon mit gemischten Gefühlen gelesen. - Dies hier ist nun wirklich reif für unseren Schrottplatz:

Bitte nimm zur Kenntnis, dass wir in unseren Fachforen, fachlich fragen und diskutieren. Allgemeinplatzstatements sind da fehl am Platze. Und Lebensberatung auch. Und der Verweis auf Eheanbahnungsinstanzen noch dazu mit kommerziellem Link untersetzt, machen das Maß dann im ungewollten Sinne voll.

Den Link habe ich daher unkenntlich gemacht - und ansonsten verweise ich Dich ebenso freundlich aber bestimmt auf unsere NUB und künftige Beachtung dessen, was ich hier gepostet habe.
[/edit]

Titel: Re: FZF Tunesien dringlich
Beitrag von xxtuzlacjeloxx am 17.04.2012 um 10:21:58
ich hoffe es geht alles glatt heute und die Befragung ist nicht zu schlimm.....

Titel: Re: Nach Au-Pair in Frankreich ein Studium in Deutschland (Visumsfrage)
Beitrag von licht am 19.04.2012 um 12:27:30
hey, ich war auch mal ein Au pair, und habe mir extra einen Monat genommen  um urlauben zu können, dann sind wir mit meiner Freundin durch die Städte verreist und nachher ein Flug nach Hause genommen. Eine tolle Erfahrung.

gibt+s auch eine Menge Seiten wo man sich eine Gastfamilie finden kann
z.B. XXXXXXXXX
:D


schweitzers [edit] Solche nichtssagenden Allgemeinsplatzpostings haben, zumal in den Fachforen von i4a, nix verloren und Werbung für irgendwelche Agenturen wollen wir hier auch nicht. - Deshalb link unkenntlich gemacht und Verscjhiebung auf unsere Deponie ... und die Empfehlung: Bitte mal unsere wohlformulierten und eingängigen NUB genauer studieren![/edit]

Titel: Re: Ehegattennachzug- Mann ist Kroate
Beitrag von daywalker2011 am 23.04.2012 um 15:02:56
Genau diese ungewissheit quält mich schon seit knapp 6 Monaten :( ich will auch nur mit meiner Frau endlich zusammenleben...

Titel: Re: Brauche EureN Rat
Beitrag von Saxonicus am 22.04.2012 um 22:01:24
-gelöscht-

Titel: Re: Gründe für Befristungsantrag (Einreisesperre)
Beitrag von zerrin am 24.04.2012 um 10:05:57

man kann eine lebenslange einreisesperre erhalten. das ist ja schrecklich, wenn das stimmt.

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von mamita am 30.04.2012 um 22:45:30
Hola Sarita

Meiner Freundin ging es wie dir 
sie ging sofort zu Ausländerbehörde,und der vivirdor wurde ganz schnell abgeschoben,
denn das Visum gilt nur für die Ehegemeinschaft.
LG


[edit] Das hat nix mit dem Thema zu tun und kommt obendrein reichlich spät für diesen thread ... gehört also schlussendlich ins "Endlager"[/edit]

Titel: Re: Hartz4
Beitrag von myra am 05.05.2012 um 10:33:34
Bräuchte mal einen Rat, kann das so richtig sein?
Mein Mann ist am 01.05.2012 von Marokko eingereist. So weit habe ich schon alles erledigt, wir waren bei der Ausländerbehörde, habe ihn beim Einwohnermeldeamt angemeldet. So weit so gut. Ich bin auch zur Arge und habe denen mitgeteilt, dass mein Mann jetzt hier ist. Ich bekomme Unterstützung, da mein Gehalt nicht aussreicht. Mir ist bekannt, dass mein Mann keinen Anspruch auf Unterstützung hat für die ersten 3 Monate, das war auch nicht geplant. Ich dachte wir schaffen das schon irgendwie. Nun kam es aber so, dass die Arge meinen Mann mit anrechnet obwohl er keinerlei Geld oder Einkommen hat und das ist sehr sehr schlecht, denn dies bedeutet wir müssen jetzt von noch nicht mal 100 Euro leben. Ist das rechtens so oder kann man da was machen. Ich bedanke mich für alle Antworten

[edit] Wir möchten hier keine Crossposts - insbesondere nicht solche, die einfach so an einen anderen thread gehängt werden. Deshalb war dieses hier auch auf den Schrottplatz zu verschieben.[/edit]

Titel: Re: Hartz4
Beitrag von reinhard am 05.05.2012 um 13:32:15

myra schrieb am 05.05.2012 um 10:33:34:
Bräuchte mal einen Rat, kann das so richtig sein?
Mein Mann ist am 01.05.2012 von Marokko eingereist. So weit habe ich schon alles erledigt, wir waren bei der Ausländerbehörde, habe ihn beim Einwohnermeldeamt angemeldet. So weit so gut. Ich bin auch zur Arge und habe denen mitgeteilt, dass mein Mann jetzt hier ist. Ich bekomme Unterstützung, da mein Gehalt nicht aussreicht. Mir ist bekannt, dass mein Mann keinen Anspruch auf Unterstützung hat für die ersten 3 Monate, das war auch nicht geplant. Ich dachte wir schaffen das schon irgendwie. Nun kam es aber so, dass die Arge meinen Mann mit anrechnet obwohl er keinerlei Geld oder Einkommen hat und das ist sehr sehr schlecht, denn dies bedeutet wir müssen jetzt von noch nicht mal 100 Euro leben. Ist das rechtens so oder kann man da was machen. Ich bedanke mich für alle Antworten


Die Antworten stehen hier doch alle. Hast Du die nicht gelesen? Was genau hast Du nicht verstanden?

[edit] reinhard, Dich muss ich nun zwangsläufig mit auf die Deponie befördern, weil Dein Post allein keinen Sinn gemacht hätte - aber selbstverfreilich bekommst Du keine Beiträge abgezogen.  ;) [/edit]

Titel: Re: Zu lange?schlechtes Zeichen?
Beitrag von nabil8878 am 08.05.2012 um 14:14:13
Also ist es normal,dass ich noch keien antwort bekommen habe ? es sind erst 2 Wochen vorueber gegangen obwohl einige Wirklich schon in 16 Tagen eine antwort erhaltet haben ! :-/
reinhard schrieb am 08.05.2012 um 14:08:19:
Rechne mal mit normal 3 bis 4 Monaten.

Alleine der Versand der Unterlagen an das Auswärtige Amt, dann an das Bundesverwaltungsamt, dann an die Ausländerbehörde kann vier Wochen dauern

Die Ausländerbehörde muss dann die Sicherheitsüberprüfung machen, schreibt dazu einige Sicherheitsbehörden an und wartet auf Antwort.


Titel: Re: sprachkurs
Beitrag von t14ret am 20.05.2012 um 17:11:23
für eurem Bardeurlaub,empfehle ich euch der Nordpol!da kann man schön schwimmen gehen .


Titel: Re: Duldung, Führerschein
Beitrag von Kiko82 am 22.05.2012 um 00:21:27
Ich habe auch sind Duldung,lebe aber in einem strengen Bundesbürogratenstaat und habe mein Führerschein vor 6 Jahren gemacht.

Aber vor 6 Jahren sollen die Gesetze sich verandert haben laut der Fachschule von mir.

Viel Glück

[edit]Dieses blablabla half dem TS kaum weiter -> Schrott[/edit]

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von creole am 22.05.2012 um 23:51:42
Noch jemand da ?

fons' [edit]öhm hier is kein chatroom![/edit]

Titel: Re: Visums Verlängerung
Beitrag von Saxonicus am 23.05.2012 um 12:15:20

lustig1 schrieb am 23.05.2012 um 11:13:50:
aber warum gleich mit 3 Ausrufezeichen , das habe ich nicht verstanden. 

Die inflationäre Verwendung von Satzzeichen scheint in Mode zu kommen.

Du selbst bist ja ebenfalls eine fleissige Anwenderin dieser Unsitte.

lustig1 schrieb am 23.05.2012 um 11:05:54:
Muss man das verstehen??? 


Titel: Re: uneingeschränkte Arbeitserlaubnis
Beitrag von alb am 31.05.2012 um 13:11:14
:)

Titel: Re: Erneutes Jahresvisum zu Besuchszwecken verweigert, stattdessen 90-Tage-Visum?
Beitrag von chr76 am 05.06.2012 um 08:03:31
Hallo Gora,

das "Spiel" kenne ich: Ich wohnte 1 Jahr mit meiner visapflichtigen Frau in Irland (EU aber nicht Schengen), und jedes mal wenn wir jemand auf dem Festland besuchen wollten gab es Visaprobleme.

Das gipfelte in einem Visum zur einfachen Einreise gültig für 4 Tage (Donnerstag bis Sonntag).

Wir wollten zu einem Freund zum Grillen, und 2 Wochenenden später jemand anders besuchen (Ryanair war halt sehr günstig). Nix mit multiple. Nachfrage ergab: "Mißbrauchgefahr".

Meine erweiterte Nachfrage "wie sollen wir das überhaupt mißbrauchen, wenn meine Frau ohnehin visafrei einreisen darf (wir brauchten das Visum eigentlich nur für die Fluggesellschaft), und wir uns sogar sofort und ohne weiteres endgültig niederlassen dürften... (2004/38/EC)" wurde beantwortet mit "Mißbrauchgefahr".

Sodann schrieb ich einen letzten "Appell" an die Botschaft. Kurzfassung: "Dargestellt, dass wir aufgrund 2004/38/EC ohnehin Niederlassungsberechtigt sind, und keine Lust mehr auf die Spielchen haben. Dass wir nun hiermit letztmalig ein Jahresvisum fordern, weil wir sonst endgültig in den Schengenraum übersiedeln, um das Drama zu beenden...".

Antwort der Botschaft "Aufgrund Mißbrauchgefahr können wir nicht...."

Gesagt, getan: Wir sind umgezogen.

Daher: Rechtsanspruch auf ein Visum hat man tatsächlich leider nie. Und wenn man dann, wie Du mit der Schwiegermutter, in der Mühle hängst, kannst Du m.E. nur wenig machen. Remonstrieren und Klagen. Erfolgsaussichten ungewiss.

Es ist dramatisch, aber mit Hirn wird da selten gearbeitet...

Titel: Re: Asyl ohne Pass, wie gehts weiter?
Beitrag von Märchenprinz am 06.06.2012 um 16:26:02
Der Aufklärung halber solltest du auch mal hier stöbern:
http://www.1001geschichte.de/


Titel: Re: Wichtig: Erläuterung zu § 3b BeschVerfV (Bundesministerium Arbeit und Soziales)
Beitrag von Ozneud am 08.06.2012 um 16:11:56
Gelesen: 96
Antworten: 1

Komisch irgendwie. :-?

Titel: Re: Anrechnung frueheren Aufenthalt?
Beitrag von nabil8878 am 10.06.2012 um 04:07:08
??? :-X

Titel: Re: Visum FZF
Beitrag von sunmoon am 11.06.2012 um 22:40:01

Muleta schrieb am 11.06.2012 um 22:32:08:
das ist schlichtweg Schwachsinn. Er darf arbeiten ab dem ersten Tag ohne besondere Genehmigung.


Genau!

Titel: Re: Die Einbürgerung nach § 10 StAG.
Beitrag von Mokus am 17.06.2012 um 05:29:45
ich hoffe kommen Experten und mir eine ausführliche Antwort geben.

Titel: Re: Familienzussamenführung trotz Arbeitslosigkeit?
Beitrag von adelina90 am 22.06.2012 um 21:06:31
keine sorge,dein mann kriegt den aufenthalt schon,ich hab fast das gleiche problem und er hat es bekommen.

Titel: Re: Eidesstattliche Versicherung?!
Beitrag von Saxonicus am 05.07.2012 um 09:20:06

GraceFlower schrieb am 05.07.2012 um 07:05:14:
Auf Nachfrage meinerseits was das genau sei, sagten sie, dass er nochmal mit seiner eigenen Unterschrift bestätigt weder eine rituelle noch eine kirchliche Trauung vollzogen hat.

Du wärest bestimmt nicht die Erste, welche nach der Eheschließung feststellen muß, daß sie nur eine Zweitfrau ist.

Titel: Re: Rumänin schwanger 7. Monat keine Krankenversicherung
Beitrag von Pienio am 11.07.2012 um 02:29:06
Kind auf ganze Welt hat Recht versichern  sein vor und nach Geburt;  Gesetz !!!!   pienczykowski@xemail.de

Titel: Re: Rumänin schwanger 7. Monat keine Krankenversicherung
Beitrag von Saxonicus am 11.07.2012 um 09:43:27

Pienio schrieb am 11.07.2012 um 02:29:06:
Gesetz !!!

Hast Du auch eine Quelle, wo man dieses Gesetz nachlesen kann ?

Titel: Re: Eheschließung: Franzose & Russin in Deutschland
Beitrag von robkly am 12.07.2012 um 21:52:42
nachdem hier die aussagen hin oder her sehr durcheinander sind, schlage ich vor:

in jeder grossen deutschen stadt gibt es ein ausländeramt, die leute dort wissen bestimmt auch, was zu tun ist.
alternative wäre ein landratsamt bzw. standesamt.!

Titel: Re: Krankenversicherung durch Vater?
Beitrag von nabil8878 am 20.07.2012 um 01:34:52
??

fons' [edit]Geduld ... ist eine Tugend[/edit]

Titel: Re: AE (nach § 16 Abs. 4) um 6 Monate verlängern?
Beitrag von Stella Diver am 20.07.2012 um 18:38:23
das ist eine super Rückmeldung. Danke!

Titel: Re: Kein Visum ??
Beitrag von nabil8878 am 29.07.2012 um 23:07:13
??

Titel: Re: Antrag auf Leistungen nach AsylbLG
Beitrag von TaBe am 30.07.2012 um 16:33:42

Geral1980 schrieb am 30.07.2012 um 15:41:05:
Ich bin ganz klar nicht Willens, für ihn die Verantwortung zu übernehmen und voll für ihn einzustehen.
Ich möchte weder das Geld, was meine Eltern für die zukünftige Ausbildung meines Kindes monatlich einzahlen, noch mein Gespartes für meine Versicherungen, noch mein Auto dafür einsetzen, seinen Lebensunterhalt zu sichern.


Aber ein Kind wolltest du schon von ihm  :gruebeln

Entweder du bleibst alleinerziehend oder ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft, egal eigentlich, was die Dame beim Amt angekreuzt hat. Wobei ich mich frage, was für eine Gemeinschaft das sein soll, wenn du nicht für ihn da sein willst......

Außerdem ist doch seine AE schon in Arbeit, also wird es ein überschaubarer Zeitraum sein, bis er selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Wenn er allerdings bei dir wohnt, zählt auch dein Geld für die Bedarfsgemeinschaft, falls er dann Sozialleistungen beantragt.


[edit]Was sollen diese moralischen Wertungen? >:(
Das allein reicht mir für die Verschrottung.
Lies bitte die NUB und halte dich daran. [/edit]

Titel: Re: mit studentenvisum in Dänmarkt heiraten
Beitrag von caro29 am 02.08.2012 um 21:59:26
@jolys

da fehlen mir echt die Worte.

Warum wollt ihr mit Schengenvisum in Dänemark heiraten?
Und dann in Deutschland leben?

Warum lebt ihr dann nicht direkt in Dänemark?  :o

Titel: Re: mit studentenvisum in Dänmarkt heiraten
Beitrag von Saxonicus am 02.08.2012 um 22:25:16

caro29 schrieb am 02.08.2012 um 21:59:26:
Warum wollt ihr mit Schengenvisum in Dänemark heiraten?Und dann in Deutschland leben?Warum lebt ihr dann nicht direkt in Dänemark?

Oder warum heiratet Ihr nicht in Deutschland, wenn Ihr hier leben wollt ?

Titel: Re: Gemeinsame Einreise mit Ehemann mit anschliessendem Aufenthalt möglich?
Beitrag von Saxonicus am 06.08.2012 um 13:34:12

erne schrieb am 06.08.2012 um 13:25:20:
Um sich beim Sozialamt anzumelden, solltest du schon in D "leben", nicht nur gemeldet sein. 

Wer kontrolliert das denn ?
Mir sind einige Fälle bekannt, wo das seit Jahren glänzend funktioniert und wie ich feststellen durfte, besteht da behördlicherseits kein großer (Auf)Klärungsbedarf.

[edit] Was soll so ein Post? Ein "indirekter Tipp, es einfach doch zu "probieren"? Oder Frust ablassen? - Für ein Fachforum bzw. überhaupt hier doch wohl eher unpassend ...[/edit]

Titel: Re: wiedereinreisse
Beitrag von robinson am 06.08.2012 um 19:16:35
Hallo enismalik,

also, so wie du schreibst kannst du schon mal kein perfektes Deutsch. Aber gut genug um zu verstehen was du meinst. Du scheinst nicht ganz zu verstehen, dass du nur ein Türke von 72 Millionen bist im Auge des Gesetzes. Wie du dich fühlst, was du denkst, ob du dt. Fernsehen guckst, etc. spielt gar keine Rolle! Dein Anwalt sollte das aber wissen.

Denkst du wirklich es ist so einfach, samt seiner Familie in einem Euro-Land einreisen zu können? Du bekommst nicht mal für dich alleine ein Visum, geschweigeden für deine Familie.

P.S.: Ich lebe selbst in der Türkei und es ist wunderschön hier. Die wo es hier nicht bringen, sind selber schuld  :)

Titel: Re: Wie lange dauert ein Visumverfahren?
Beitrag von jalda am 08.08.2012 um 21:29:21
Hallo Jonaid

Bitte check deine Private Messages  :)

Titel: Re: Besuchervisum
Beitrag von Jonaid am 09.08.2012 um 20:42:58
Hallo,

wir haben vor kurzem Ein Besuchervisum für eine 50 Jährige Frau aus Afghanistan verlangt..es war eine Bekanntin von mein Schwagers Familie. Du kannst mir per Mail anschreiben und ich kann dir etwas darüber erzählen. Ich kann auf deine Pn nicht antworten und bitte dich deine Email weiter zu geben :)

Liebe Grüße

Daddys' [edit]Schrott... allerdings ohne Abzug, damit du weiter PNs schreiben kannst und keine weiteren Schrottpost produzierst, nur um weiter PNs verschicken zu können... Nächstes Mal einfach nur fragen, dann kann man das ggf. auch anders lösen.[/edit]

Titel: Re: Visumantragsablehnung - Normalität oder reine Willkür?
Beitrag von El Peruano am 10.08.2012 um 09:54:54
Ja, das ist ja schön zu lesen!

Titel: Re: Wie lange dauert ein Visumverfahren?
Beitrag von El Peruano am 10.08.2012 um 10:00:18
Ich würde sagen, da bleibt nur abwarten und hoffe, Visumsentscheidungen scheinen wirklich willkürlich, wenn man das von Außen und emotional betrachtet.

Titel: Re: Wann frühstens den Antrag stellen
Beitrag von El Peruano am 10.08.2012 um 10:24:24
Ist immer wieder, leider so mit SB´s, kann man auch nichts machen.

Titel: Re: § 28 Familiennachzug zu Deutschen
Beitrag von lady-chic am 16.08.2012 um 08:54:08
Hallo.
ich komme aus Algerien und bin mit nem deutscher auch verheiratet wie haben zwar noch kein kind da wir noch nicht ein jahr verheiratet sind...ich hab ein fzf visum in märz beantragt und erst nach 05 monate bekommen und ist auch nur 03 monate gültig..
ich glaube überall ist so ...ich denke mit dieses visum werde ich rein Deutschland dürfen dann gehts ins ABH aufenthaltstitel beantragen...
ps. hab mein visum in 05 august bekommen genau wie deine freundin 03 monate..also nicht wundern ist überall so denk ich.
wünsche euch viel glück...tschüss

[edit] "ich glaube ..."  "... denk ich "  -- "ich wünsche ..."  - So sehr Du Beistand spensden möchtest, in den Fachforen ist nicht "glaube ich" und "denke Ich" und "wünsche ich" gefragt, sondern sachliches Fachwissen. Nicht mehr und nicht weniger. Dieses Post hier und die nachfolgenden, die ich aus demselben Grund bzw. weil sie sachlich einfach dem Ursprungsanliegen des jeweiligen Themenstarters nicht gerecht werden, auf unseren "Schrottplatz" verschieben muss, erfüllen diese Bedingung nicht. - Gut gemeinte Wünsche und ähnliches gehören ins userforum. Ich bitte um Verständnis und Beachtung.[/edit]

Titel: Re: Deutsche Botschaft
Beitrag von lady-chic am 16.08.2012 um 08:58:28
Hallo.
ich hab selbst mein visum am März beantragt und im august diesen monat bekomen..aber die Botschaft hat da richtig gut gearbeitet die unterlagen legalisiert und das versischert geshcickt nicht mal ein monat und war da alles bei der ABH wo mein mann wohnt genau wie es mir gesagt wurde 03 woche nachdem beantragung lag alles in ABH.
mein rat zu dir gehe in Botschaft und sag dass es nix bei ABH ist und am besten belege mitnehmen wie Z.B ein email von diese mitarbeiter in ABH den sagt dass sie nix erhalten hat etwas so...
ps. am besten schon seitdem anfang ein rechtsanwalt nehmen das macht alles leicht damit habe ich ne erfahrung.
wünsche euch viel glück lg-

Titel: Re: fzf bitte um hilfe
Beitrag von lady-chic am 16.08.2012 um 09:24:48
Hallo,
also ich bin selbst algerierin mit einem deutscher verheiratet lol suche schon die ganze zeit ne ehe ähnlich wie meins...
so, was du tatest finde ich ganz genau gut wir haben auch die ehe geschlossen bei mir in Algerien da ich kein schengen visum bekam wie mein ehemann plan war dass ich n schengen visum bekomme und das wir in dänemark heiraten...so nach die ehe hab ich erstmal den test a 1 gemacht es war im februar..die ehe war geschlossen im januar in dieser zeit suchte mein mann ohne ende ein arbeit so dann am März kriegte eins und so ging ich nach die deutsche botschaft bei mir und hab mein familienzusammenführung visum beantragt wir mussten viel kämpfen da er ist probe zeit kein urlaub nehmen sollte und wenn er kam hier einfach denn verliert er sein job was ist so schlecht für mein visum, so dann haben wir einfach gewartet nach 03 wochen seitdem ich bei der deutschen botschaft mein visum beantragt habe, lag alles bei der abh dann wollten sie was von mein mann haben wie ne mietevertrag, arbeitsvertrag und dass er die ehe in deutschland anerkennen soll da er immernoch als ledig gilte... so war bissl hart mit dem standesamt beamtin dann wurde doch die ehe endlich anerkennt und nach fünf monate genau bekam ich mein visum und nun seit 07 monate sah ich nicht mehr mein mann das ist so schwer aber ab 20 august bin endlich bei ihn...
nun mein rat zu dir:
1 arbeit suchen am wichtigsten.
02 deine frau deutsch lehren wenn sie kein deutsch kann und den tes a 1 machen.
3 dann sie sollte visum beantragen und wenn diese bedingungen gibt ist sie nach einige monate bei dir.
wünsche euch viel glück.lg

Titel: Re: Verlobt mit einen Mann aus Algerien
Beitrag von lady-chic am 17.08.2012 um 14:12:25
Hallo liebes,
bei mir ist das gegenteil als eure Beziehung ich bin Algerierin mit einem Deutscher verheiratet seit januar 2010...
so ich kann dir da was sagen um hilfe:
ich kennte ihn per internet er wollte das selbe machen er wollte mich nach deutschland holen mit ein schengen visum und in dänemark heiraten dann die ehe anerkennen lassen und in deutschland bleiben das klappte aber gar nicht   er schickte mich eine einladung alles war klar tortzdem mein visum wurde abgelehnt dann kam er hier nach algerien 02 mal in der zweitte haben wir standesamtlich vehreiratet ich musste danach ein test in deutsch bei der goethe institu hier A 1 machen und den hab ich auch bestanden danach in März habe ich mein fzf visum beantragt und nach 05 monate bekam ich mein visum nun nach 02 tage reise ich nach deutschland...
also nun soll ne ehe geben und noch ein rat von mir wenn du mit dein mann deutsch redest ist gut wenn ihr z.B auf englisch redet dann soll er deutsch schon jetzt lernen so gibt es dann keine probleme mit dem sprachtest für die familienzusammenführung visum nachher..
bei mehr fragen bin ich gerne da ...da ich die ehe und visum beantragung nun schon hinter mir habe,
lg

[edit]Wieder hier gelandet, siehe Hinweis in Post #913[/edit]

Titel: Re: abgelaufene Aufenthaltsgenehmigung
Beitrag von kahr am 24.08.2012 um 12:56:42
Hallo

Eine spannende Frage die hier im Thread diskutiert wurde. Wie ist es denn nun schlussendlich gelaufen?

Titel: Re: FZF Belarus-Deutschland
Beitrag von kahr am 24.08.2012 um 13:00:56

Petersburger schrieb am 20.08.2012 um 22:20:56:
Meine Erfahrung in komplizierten Rechtsfragen in RUS ist, daß man
1. die zugrundeliegenden Rechtsakte selbst meist zumindest im Groben kennen muß und
2. mit vielen feststehenden, verschleiernden bzw. verdummenden Formulierungen und Ausflüchten zu tun bekommt, die man erkennen und beiseiteräumen muß, bevor man vernünftige Auskünfte bekommt.

Und vergiß nicht: Kind  in RUS geboren -> russisches Recht für die russische Beurkundung der Geburt. Nicht weißrussisches.



Ähnliche Erfahrungen habe ich auch bereits gesammelt. Kann da nur zustimmen.

Titel: Re: Verlobt mit einen Mann aus Algerien
Beitrag von denni am 28.08.2012 um 12:24:56

dine schrieb am 02.08.2012 um 17:51:22:
leider kenne ich mich hier überhaupt nicht aus.
ich bin deutsche und mit mit einen mann aus algerien verlobt. ich möchte gerne das er nach deutschland kommt und mit mir hier lebt. ich habe so viele fragen weil ich mich mit sowas überhaupt nicht auskenne, das ist alles neu land für mich.
ich hoffe das ihr mir hier weiter helfen könnt.


Meine Situation ist so ähnlich wie deine: Als ich in Berlin dort im Urlaub war, habe ich auch einen Mann kennengelernt, der aus Montenegro kommt und ich auch überhaupt keine Ahnung habe bzw jetzt durch die ganzen Posts hier hatte  :), was ich wie, wo und weshalb genau machen soll, damit er nach Deutschland kommen kann. Zum Glück haben mir die Antworten für dein Problem weitergeholfen. Danke.

Grüße


Titel: Re: Nach 6 Jahren gültigem Aufenthalt in der BRD, eine Duldung erhalten!
Beitrag von Saxonicus am 28.08.2012 um 22:13:03
Ohne ordentlichen und rechtmäßigen Aufenthaltsstatus wird das wohl auch nichts mit einer Arbeitserlaubnis und dem Schulbesuch.

Titel: Re: Einreisesperre bis 2013
Beitrag von FaredinZenuni am 03.09.2012 um 21:55:21

LeKaplan2012 schrieb am 03.09.2012 um 18:10:50:
Das weis ich das er den Antrag schreiben muss...ich schreibe es nur vor weil er nicht so gut deutsch schreiben kann und maile es ihm dann.....ich meinte kann ich das schreiben das er zu mir und dem kind will obwohl er in frankreich verheiratet ist....


Nimm es mir nicht persönlich, aber deine Art zu schreiben lässt auch zu wünschen übrig. Groß/Kleinschreibung, Satzbau, Satzzeichen, etc. Sieht nicht gerade professionell aus und macht ggü. der ABH vermutlich kein gutes Bild.

Titel: Re: Befristung 2013 in unbefristet umwandeln
Beitrag von FaredinZenuni am 06.09.2012 um 09:53:02
Es ist immer wieder erstaunlich, wie immer wieder Menschen versuchen wollen mit dem Hilfe des Staates ihre/n Ex außer Landes zu halten.

Gottseidank entscheidet nicht der Ex-Partner ob der Ex-Partner einreisen darf oder nicht, sonst hätten wir Zustände hier, die nicht mehr feierlich wären.

Titel: Re: Spracherfordernisses beim Nachzug zu Deutschen nur eingeschränkt erforderlich
Beitrag von chr76 am 06.09.2012 um 09:15:26
Möchte man den Sprachnachweis -den ich grundsätzlich für sinnvoll halte- umgehen, muss eigentlich der deutsche Teil der Beziehung "nur" seinen Wohnsitz in ein beliebiges EU-Land (nicht Deutschland) verlegen und die FZF dort aufgrund EU-Freizügigkeit beantragen.

Nach einer (nicht exakt?) bestimmten Zeitspanne dürfte man dann aufgrund EU-Regeln ohne Sprachnachweis gemeinsam nach Deutschland ziehen.

Wenn der ausländische Teil tatsächlich einen Deutschkurs nicht vernünftig erreichen kann und man entsprechend flexibel ist, mag dieses Vorgehen einfacher sein.

Jemand der dazu in der Lage ist, würde anschliessend garantiert ohnehin Deutsch lernen.

Der durchschnitts A1-Durchfaller finder diese Variante wahrscheinlich relativ komplizierter, und eine echte Umgehung des Sprachnachweises auf diese Weise findet sicher höchst selten statt.


Mick, [edit]Thema des Threads war, wann auf einen A1-Nachweis verzichtet wird,
nicht, wie man diesen umgeht. Im Übrigen ist das "Umgehen" von Vor-
schriften eh so eine Sache. [/edit]

Titel: Re: Trotz Visum zur Eheschließung zum Militär eingezogen, was kann ich tun? (Tunesien)
Beitrag von Märchenprinz am 11.09.2012 um 22:18:14
Nur der Vollständigkeit halber und ohne etwas unterstellen bzw. andeuten zu wollen, möchte ich die TS vorsorglich warnen.

Sollte sie eine VE abgegeben haben für die Zeit zwischen Einreise und AE Erteilung nach Eheschließung, so ist es durchaus möglich das für die TS erhebliche Kosten entstehen könnten, sollte er das Visum zur Einreise benutzen und untertauchen, bzw. Asyl beantragen usw.- natürlich nur, was nicht zu hoffen ist, dass die Geschichte mit dem Militär vorgeschoben ist. Die TS sollte nachhaken, und im Zweifel die AV informieren, damit das Visum annuliert werden kann.

[edit]Wenn hier Fragen gestellt werden sollte man darauf antworten und keine
Ängste schüren[/edit]

Titel: Re: Familienzusammenführung Türkei Deutschland
Beitrag von bademeister123 am 12.09.2012 um 04:26:54

Zitat:
Visumsanträge sind aber keine Lotterie!


Diese Aussage moechte ich fuer Schengen/Besucher-Visa nicht unterschreiben. Leider!

Titel: Re: Geheiratet in Deutschland und wissen nicht weiter -
Beitrag von Sternchen12345 am 18.09.2012 um 09:01:56
Okay sorry!!!! Bereits erledigt...  ;) Gerne kann mein Kommentar gelöscht werden!

Titel: Re: Es geht um einen Sperrkonto im Ausland
Beitrag von nabil89 am 21.09.2012 um 19:40:57
?? :-[edit]Am, Freitagabend schon nach knapp zwei Stunden, ob nun mit Smiley oder nicht, eine Antwort anzumahnen, ist ziemlich unverschämt, findest Du nicht? - Alle, die hier posten, helfen, machen das neben ihrer Arbeit, ihren familiären Verpflichtungen usw. - Ein bisschen Geduld ist da einfach ein Gebot der Höflichkeit.[/edit]

Titel: Re: Trennungsgeld
Beitrag von FaredinZenuni am 21.09.2012 um 23:23:52
Silke46:

Es ergeht vielen 1000en Männern so, die Unterhalt abdrücken MÜSSEN. Wenn aber der umgekehrte Fall eintritt, will man sich (als Frau) davor drücken.

Sowas ist echt ugly und du hättest, wenn Du der "Geringverdiener" wärst, sicherlich alle Register gezogen um deinen Noch-Gatten "auseinander" zu nehmen.

Mal davon abgesehen, von solchen Gehaltssummen träumen doch viele... Wenn ich dran denke, dass meine Frau und ich zusammen 5K Brutto im Monat haben...


[edit] Solche "persönliche-Meinung-smalltalk-Beiträge" gehören nicht in die Sachforen ...[/edit]

Titel: Re: i4a-Teamtreffen 2012
Beitrag von Mokus am 09.10.2012 um 01:08:18
dürfen Ausländer auch teilnehmen oder brauchen auch dafür einen TA nach i4a§ (Teilnahmeerlaubnis ) ;D

ich wünsche euch viel spass.



Titel: Re: Sozialhilfe für Syrische Familie?
Beitrag von Saxonicus am 18.10.2012 um 11:00:25
Jeder deutsche Bürger, der im Ausland in irgendwelche Schwierigkeiten gerät, wendet sich an die deutsche Auslandvertretung um dort Hilfe zu erhalten (zumindest erwartet er die).

Für Ausländer, welche in Deutschland in Kalamitäten geraten, ist aber anscheinend immer der deutsche Staat verantwortlich, der dann einspringen und alles bereinigen soll ?

Warum wendet man sich nicht auch an die Vertretung des eigenen Staates, denn normalerweise sind doch die für ihre Bürger im Ausland zuständig ?

Titel: Re: Afrikanerin in D. kennengelernt - Wie kann sie länger hier bleiben
Beitrag von Patte am 29.11.2012 um 11:55:42
heiraten :-) wenn ihr euch liebt und alles passt, dann wäre das doch ne option. wäre ja dann auch keine zweck- oder scheinehe

[edit] Der TS hatte klar zum Ausdruck gebracht, dass das bis auf Weiteres keine Option ist - er wird dafür seine guten Gründe haben. Dein Post war/ist also völlig überflüssig und ist daher nun auf dem Platz, den wir für deratige Postings hier bei i4a eingerichtet haben. - Bitte unterlasse künftig solche Sinnlospostings![/edit]

Titel: Re: Praktikum als Nichtstudent
Beitrag von Patte am 29.11.2012 um 11:58:32
hey,

ich hoffe für euch dass dein freudn ein praktikum machen kann, wie die genaue rechtslage ist weiß ich leider nicht. wenn ihr noch auf der suche nach einem praktikum seid, schaut mal hier http://www.jobsuma.de/praktikum/wirtschaft.aspx da gibts gute angebote und viele freie stellen. viel glück euch!

[edit] Noch ein überflüssiger Beitrag - obendrein an einen thread gehängt, dessen TS seit 2 Monaten nuicht mehr hier online war ...  ::)[/edit]

Titel: Re: Textbausteine für "eidesstattliche Versicherung zur Ledigkeit"
Beitrag von Saxonicus am 20.12.2012 um 14:57:45

ludas.matyi schrieb am 20.12.2012 um 13:24:33:
Danke. Ich suchte eine konkrete Antwort auf eine konkrete Frage. 

Woher soll hier jemand wissen, was das (russische ?) Konsulat für einen Text in dieser Erklärung erwartet ?
Das können die doch nur selber sagen und deshalb müßtest Du dort nachfragen .

Titel: Re: Antwort auf Sachverhalt in Befragung bei FZF
Beitrag von berliner10555 am 12.01.2013 um 20:30:40

maunzide schrieb am 23.07.2009 um 13:05:29:
Stimmt so nicht, da ich ja gerade von so einer Befragung
niedergeschlagen nach Hause gekommen bin! Die haben
anscheinend jedes Recht einen zu befagen!!! Bin deutscher
Staatsbürger (von Geburt), wurde aber trotzdem auf
Wohnraum und Einkommen hin befragt. Es scheint durchaus
möglich mir einen Strick daraus drehen zu wollen und eine
Familienzusammenführung mit meiner Ehefrau (aus Kenia)
verhindern...

Viele Grüße

maunzide


Sie haben dich gelinkt.
Deine Schuld wenn du antwortest.
Schon bei der Fragestellung hättest du antworten müßen,
fragen Sie per Bescheid an mich an,ob ich antworte hängt von ihren Fragen ab.

Für die Einreise deiner Frau benötigst du nur eine
Aufenthaltsberechtigung der ABH,für deine Frau

Da die Anwendung des § 41 für ein nationales Aufenthaltsrecht nicht im Einklang mit der Charta der EU ist.
Ehepartnern von Deutschen können nicht eingeteilt werden in Positiv oder Negativstaaten.

Positiv dürfen einreisen ohne Visum und AI Sprachtest.
Negativ benötigen für die Einreise ein Visum und den AI sprachtest.

Der § 41 ist nur Rechtsgültig für ein Schengenvisum!

Nur mal lesen den Artikel 21 Abs.2 der Charta der EU.

[edit]Rekordverdächtig! ... einen 3 1/2 Jahre alten thread wiederauszugraben und auf eine Äußerung eines users einzugeheh, der 1248 Tage hier nicht mehr im Board war.

Und inhaltlich auch "Klasse" : Eine "Aufenthaltsberechtigung der ABH" ist mir in fast 22 Jahren Beratungstätigkeit noch nicht untergekommen, und welche Relevanz der § 41 - ich vermute der AufenthV - hier haben soll, ... na,ja - summa summarum: Schrottplatz! - Bitte lass künftig solche Einträge einfach! - Kommentar nicht erwünscht![/edit]

Titel: Re: Trennung vom Ehemann, wann wird er abgeschoben?
Beitrag von Asma Janet am 14.01.2013 um 11:17:06
Hallo Vico bitte melde dich per Pn ich möchte gern mit dir schreiben...

[edit] Dann schicke vico bitte ein PN und bitte darin um entsprechenden Austausch - in unsere Sachforen gehören solche Bitten nicht. Ich bitte insoweit um Verständnis. [/edit]

Titel: Re: Nigerianer mit ital. Titel Arbeitserlaubnis in Deutschland
Beitrag von Monika419 am 16.01.2013 um 21:07:30
Vielleicht hift genau dieser Beitrag deiner Freundin ja weiter, lass sie das mal lesen.
http://forum.1001geschichte.de/viewtopic.php?f=6&t=5628

fons' [edit]netter Einstieg für nen neuen User. Deine Antwort
hat genau Null sachlichen Inhalt. Lebensberatung
ist in Sachforen nicht gefragt.[/edit]

Titel: Re: Anwalt nötig?
Beitrag von HeFi am 17.01.2013 um 22:52:45

vlasco schrieb am 17.01.2013 um 22:28:00:
Die Frage ich ganz einfach. können die werdende Eltern direkt die Schwangerschaft der mutter der ABH mitteilen oder muss es von einem Anwalt gemacht werden?

Werdende Eltern können die Schwangerschaft jedem X-Beliebigen mitteilen.

Titel: Re: Familienzuzug: Ehefrau schon in D, bekommt aber keine AE
Beitrag von berliner10555 am 18.01.2013 um 11:26:40
@rolf,möcht die einige rechtliche Hinweise geben zum Aufenthaltsrecht deiner Frau.

Deine Frau hat zwei Gründe für ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland,ohne das die ABH hier Einwendungen vorbringen kann.

1 Recht ist eine rechtsgültige Ehe mit einem Deutschen.

2 Recht ist,als leibliche Mutter eines deutschen Kindes.

Nur Anmelden beim Bürgeramt und abwarten bis die ABH sich meldet.

Dort Vorlegen deinen deutschen Paß (Mit Geburtsurkunde,wegen der Zweifelhaftigkeit deiner deutschen Staatsbürgerschaft)
Die Heiratsurkunde.
Die Geburtsurkunde eures Kindes.
Den Paß des Kindes.
Den Paß deiner Frau.

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf

1.1.5.3.1 Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang
vor dem Aufenthaltsgesetz.
Die Verordnungen und Entscheidungen des
Rates und der Kommission haben eine unmittelbare
Wirkung (Artikel 249 EGV).
5.0.1 Schutz der Ehe.
5.0.2Schutz der Ehe,Recht einklagbar.
5.1.1.2.1 schutz der Ehe,kein Deutscher muß Deutschland verlassen.
5.2.2.1 Visumverlangen zur Farce erklärt.
5.2.2.3 Rechtsanspruch auf Aufenthalt.
52.3 Kein Visumrun zum Heimatstaat.

http://www.internat-recht.uni-kiel.de/de/lehre/vorlesungen/archiv/ws-2011-12/matz-lueck/staatsrecht-iii/materialien/staatsrecht-xi

• Folgen des Anwendungsvorrangs:
o wenn es einen Konflikt zwischen EU-Recht und innerstaatlichen Normen gibt – und nur dann! – tritt das nationale Recht zurück
o kein Art. 31 GG für das Rangverhältnis zwischen deutschem Recht und EU-Recht!
o Gebot der unionsrechtskonformen Auslegung nationalen Rechts, d.h. im Rahmen der Grenzen der Rechtsauslegung muss die Möglichkeit gewählt werden, die zur Vereinbarkeit mit EU-Recht führt (Parallele zur verfassungskonformen Auslegung im deutschen Recht)

Hier steht es noch deutlicher.

o als hinreichend bestimmt, ohne weitere Konkretisierung durch Sekundärrechtsakte, gelten z.B.
 die Grundfreiheiten

Schutz der EMRK und der Charta der EU.


Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin
1.2. Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang vor dem Aufenthaltsgesetz.

Somit ist die Gesetzgebung für die außereuropäische Ehefrau eines Deutschen in dem Aufenthaltsgesetz keine Rechtskraft.

Unter diesem Gesichtspunkt,sollte jeder mal das Urteil des BverwG 1 C 17/09 nochmals durchlesen,welches hier zweimal zitiert wurde.

Im Urteil wurden die Artikel 8 der EMRK und 7 der Chata der EU verletzt ( Schutz der EHe )
Wobei die Richter noch Erklären,nach Artikel 8 der EMRK ist die Ausreise rechtens.

Der § 41 des Aufenthaltsgesetz beruht auf die Anwendung für ein Schengenvisum.

Darf ein Gericht nun die Ehefrauen von Deutschen einteilen in
Visumzwang und Visumfreiheit?

Oder steht davor der Artikel 21 Abs.2 der Charta der EU ?

Hier eine Seite,über die Rechte aus der Charta der EU.

http://www.europarl.de/www.europarl.de/view/de/Europa/EU_Vorstellung/Grundrechtecharta.html;jsessionid=2CB0880F30D78A5CBE5BB908026E506C

Alle Anträge müßen vom Berechtigten kommen,nicht vom Ehemann.

Keiner muß sich von der ABH ducken,er hat seine Rechte,er muß diese nur mit Gesetzestexten der EU unterlegen.
In doppelter Ausführung,in der zweiten muß der Beamte oder die ABH den Erhalt gegenzeichnen.

Sollte die ABH auf die rechtswriedrige Auslegung des AufenthG.
bestehen,kein Grund zur Panik.
Das merkt man vorher,wie der Beamte einen engegentritt.
Sofort einen Antrag nachreichen, " Auf Ausweisungsschutz bis zur Gerichtlichen Klärung von dem EuGH bestehen."
Auch in zweifacher Ausfertigung, sO.

Jeder Richter,der die Ausweisung unterzeichnet,wird diesen Bescheid sofort zurücknehmen ,nachdem der Polizei dieses Dokument auf Rechtsschutz vorgelegt wird.

Klage geht einfach,vor dem Verwaltungsgericht einreichen,bestehen auf die Artikel 8 der EMRK,Artikel 7 der Charta und Artikel 21 Abs.2 der Charta.
Nach Artikel 267 der AEUV ist diese Klage dem EuGH vom Verwaltungsgericht vorzulegen.
In dieser Klage auch noch auf Schutz vor Abschiebung bestehen.

Nun zurüklehnen und warten.

[edit] Hier im thread ist alles relevante bereits verständlich, begründet und nachvollziehbar erläutert worden. Und nun kommst Du mit diesem wirren und unkonstruktiven Post - das ist (wieder) nur was für unsere Deponie. - Ich ermahne Dich hiermit noch einmal ausdrücklich, so was künftig zu unterlassen - unsere Geduld hier ist nicht unendlich!)[/edit]

Titel: Re: Heirat mit syrischen Frau (Heute Schengenvisum abgelehnt)
Beitrag von berliner10555 am 18.01.2013 um 13:50:25
Ich würde das Pferd nochmals von hinten satteln.

Das geht so.:Deine Verlobte soll nochmals ein Visumantrag stellen,diesmal mit der Begründung " Nach dem Eheschließungsfreiheitsrecht habe ich das Recht,vor einer Eheschließung die Familie,das Umfeld,den Wohnraum,
das Klima in Deutschland in Augenschein zu nehmen vor der Entscheidung zu einer Eheschließung.

Über diesen Rechtsanspruch wurde auch Beschlossen im
Beschluß des BVerfG vom 4.Mai.1971
Akz.: 1 BvR 636/68

RandNr.: 32
Das am 7. Oktober 1969 für die Bundesrepublik in Kraft getretene UN-Übereinkommen vom 10. Dezember 1962 über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen (vgl. BGBl. 1969 II S. 161, 1970 II S. 110) zitiert in seiner Präambel ausdrücklich diese Vorschrift und bekräftigt erneut die Pflicht aller Staaten "... die völlige Freiheit bei der Wahl des Ehegatten (zu) gewährleisten".

RandNr.:34
1. Für die Freiheit der Eheschließung, die in Art. 6 Abs. 1 GG ihre Grundlage hat, gelten nicht die allgemeinen Schranken, wie sie Art. 2 Abs. 1 GG für die Handlungsfreiheit normiert. Die Auffassung, das Grundrecht auf Freiheit der Eheschließung könne nur "im Rahmen der Gesetze" ausgeübt werden, ist mindestens mißverständlich. Der Wirkungsbereich des Art. 6 Abs. 1 GG erschöpft sich nicht in den das Institut der Ehe formenden Normen BVerfGE 31, 58 (68)BVerfGE 31, 58 (69)des Ehe- und Familienrechts (vgl. BVerfGE 6, 55 [73]); das umfassende an den Staat gerichtete Schutzgebot der Vorschrift ist weder durch einen Gesetzesvorbehalt noch auf andere Weise beschränkt (BVerfGE 24, 119 [135]). Daher ist es auch unzutreffend, bei der Prüfung einer eherechtlichen Norm des einfachen Rechts an Art. 6 Abs. 1 GG nur darauf abzustellen, ob das Grundrecht in seinem Wesensgehalt im Sinne des Art. 19 Abs. 2 GG angetastet werde, denn die mit der Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG normierte äußerste Grenze betrifft die Fälle, in denen der Gesetzgeber zur Einschränkung eines Grundrechts ermächtigt ist.

Artikel 9 der Charta der EU

Artikel 9
Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen
Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelstaatlichen
Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte regeln.

Sollte die Botschaft ein nationales Visum nach dem Eheschließungsfreiheitsrecht verweigern,so wird sofort Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht,mit dem Antrag,nach Artikel 267 der AEUV diese Klage dem EuGH vorzulegen,mit dem Rechtsanspruch auf Schadensersatz.

fons' [edit]Du hattest bereits 2 Warnungen/Bitten nicht solche romanhaften und verwirrenden
Ballast von dir zu geben. Auch hier wurde schon alles wichtige
geschrieben und du kramst 40 Jahre alte Bla-Bla-Urteile hervor.
Das hilft nicht und stört eher!

Daher gibt das nun eine echte Verwarnung

[/edit]



Titel: Re: Heirat mit syrischen Frau (Heute Schengenvisum abgelehnt)
Beitrag von berliner10555 am 19.01.2013 um 06:56:02
Ich versuche es nochmal!

Auch auf die Gefahr vom Moderator @fons nun gesperrt zu werden.
Wobei die Frage auftaucht,dürfen im Forum keine Hinweise kommen,die untermauert sind im Bundesgesetzblatt?

Sein Vorwurf,hier ein 40 jahere altes Urteil des BVerfG heranzuziehen!
Da steht auch der Hinweis zum Bundesgesetzblatt,
RandNr.32

1 BvR 636/68

Hier nun die Links zum BGBl.

http://www.bgbl.de/Xave
/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl269s0161.pdf%27%5D



http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl270s0110.pdf%27%5D


     
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit syrischen Frau (Heute Schengenvisum abgelehnt)
Antwort #939 - Heute um 06:50:25 Diesen Beitrag einem Forum Moderator melden!

Ich würde das Pferd nochmals von hinten satteln.

Das geht so.Deine Verlobte soll nochmals ein Visumantrag stellen,diesmal mit der Begründung " Nach dem Eheschließungsfreiheitsrecht habe ich das Recht,vor einer Eheschließung die Familie,das Umfeld,den Wohnraum,
das Klima in Deutschland in Augenschein zu nehmen vor der Entscheidung zu einer Eheschließung.

Über diesen Rechtsanspruch wurde auch Beschlossen im
Beschluß des BVerfG vom 4.Mai.1971
Akz.: 1 BvR 636/68

RandNr.: 32
Das am 7. Oktober 1969 für die Bundesrepublik in Kraft getretene UN-Übereinkommen vom 10. Dezember 1962 über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen (vgl. BGBl. 1969 II S. 161, 1970 II S. 110) zitiert in seiner Präambel ausdrücklich diese Vorschrift und bekräftigt erneut die Pflicht aller Staaten "... die völlige Freiheit bei der Wahl des Ehegatten (zu) gewährleisten".

RandNr.:34
1. Für die Freiheit der Eheschließung, die in Art. 6 Abs. 1 GG ihre Grundlage hat, gelten nicht die allgemeinen Schranken, wie sie Art. 2 Abs. 1 GG für die Handlungsfreiheit normiert. Die Auffassung, das Grundrecht auf Freiheit der Eheschließung könne nur "im Rahmen der Gesetze" ausgeübt werden, ist mindestens mißverständlich. Der Wirkungsbereich des Art. 6 Abs. 1 GG erschöpft sich nicht in den das Institut der Ehe formenden Normen BVerfGE 31, 58 (68)BVerfGE 31, 58 (69)des Ehe- und Familienrechts (vgl. BVerfGE 6, 55 [73]); das umfassende an den Staat gerichtete Schutzgebot der Vorschrift ist weder durch einen Gesetzesvorbehalt noch auf andere Weise beschränkt (BVerfGE 24, 119 [135]). Daher ist es auch unzutreffend, bei der Prüfung einer eherechtlichen Norm des einfachen Rechts an Art. 6 Abs. 1 GG nur darauf abzustellen, ob das Grundrecht in seinem Wesensgehalt im Sinne des Art. 19 Abs. 2 GG angetastet werde, denn die mit der Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG normierte äußerste Grenze betrifft die Fälle, in denen der Gesetzgeber zur Einschränkung eines Grundrechts ermächtigt ist.

Artikel 9 der Charta der EU

Artikel 9
Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen
Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelstaatlichen
Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte regeln.

Sollte die Botschaft ein nationales Visum nach dem Eheschließungsfreiheitsrecht verweigern,so wird sofort Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht,mit dem Antrag,nach Artikel 267 der AEUV diese Klage dem EuGH vorzulegen,mit dem Rechtsanspruch auf Schadensersatz.

fons' Änderung:
Du hattest bereits 2 Warnungen/Bitten nicht solche romanhaften und verwirrenden
Ballast von dir zu geben. Auch hier wurde schon alles wichtige
geschrieben und du kramst 40 Jahre alte Bla-Bla-Urteile hervor.
Das hilft nicht und stört eher!

Daher gibt das nun eine echte Verwarnung

...

Nun nochmals zu dir @fons!
Du hast das Recht,Beiträge die nicht in dein Konzept passen,
auf den " Schrottplatz" zu verbannen.
Auch wenn diese der Gesetzgebung entsprechen.
Aber wozu ein Forum,wenn rechtsgültige Gesetzestexte verschwinden?

Das Eheschließungsfreiheitsrecht beinhaltet das Kennenlernen,
gegenseitiger Besuch der Eltern,Kennenlernen des Umfeldes und vieles andere mehr!
Oder hat die Botschaft hier ein Mitspracherecht?

Wie ist die Rechtslage?

Der Botschaft ist Bekannt,die Antragstellerin möchte den Einladenden heiraten,vorher einen Besuch abstatten.
Verweigert aber das Visum mit der fehlenden Rückkehrprognose.

Derm User @bereli seine Verlobte,kann nun sofort eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin einreichen,mit dem Verlangen nach Artikel 267 der AEUV,diese Klage dem EuGH vorzulegen.

Mit Absenderadresse.
Mit Adresse und FaxNr. des Verlobten in Deutschland.

Klage gegen das Außenministerium von Deutschland,das ist der Diensther er Botschaften.
Darum die Klage vor dem VG Berlin.

Beweise.:
Ablehnung des Visum,mit VerwaltungsNr.
Rechtsanspruch auf Artikel 9 der Charta der EU.
Rechtsanspruch auf den Vertrag der UN mit Deutschland,
über das Eheschließungsfreiheitsrecht,
veröffentlicht im Bundesgesetzblatt von 1969 und 1070.

Rechtsanspruch auf das Visum stellen!
Mit Fristsetzung und Generalvollmacht für den Verlobten in Deutschland
als Rechtsvertreter in ihren Belangen vor dem Gericht und der Bundesregierung.

( Nun kein Palaver hier,der Rechtsanwalt und die Bundesregierung muß nun mit dem Vertreter der Klägerin in Deutschland alles Besprechen.)

Wie macht sie das?

Er schreibt diesen Text in Deutsch,läßt ihr diesen Text zukommen,per E-Mail oder Fax.,oder per Post.

Sie unterschreibt und kann diese Klage per Fax (geht schneller)
dem Gericht zukommen lassen.

FaxNr.:  0049 30 9014 8790

Nach dem senden per Fax,geht sie zur Botschaft und legt die Klage vor.

Was macht die Botschaft?

Rücksprache mit dem AA.in Berlin.

1) Nach kurzer Zeit Erteilung des Visum.
2) Die Bundesregierung läßt es auf die Klage ankommen.

Als Beispiel führe ich hier die Erteilung einer Visum an,ohne Nachweis der AI Sprachanforderung.

http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-rechtsprechung/sprachkenntnisse-ehegatte-nachzug-familienzusammenfuehrungsrichtlinie-bverwg.html



Edit:
2 Wochen Pause




Titel: Re: Mögliche Schwangerschaft - was nun?
Beitrag von lenchen am 21.01.2013 um 00:22:08

michas schrieb am 20.01.2013 um 23:04:56:
Eine Abtreibung kommt für mich nicht Frage. 


Ich denke, dass sie da auch noch ein Wörtchen mitzureden hat.

Titel: Re: Doppel/ Dreifach Staatsbürgerschaft???
Beitrag von chr76 am 22.01.2013 um 08:30:59

Joe195 schrieb am 21.01.2013 um 14:59:58:
ich bin in Deutschland geboren, von einer Deutschen Mutter und besitze den Deutschen pass.

mein Vater ist Italiener und daher hab ich auch die Italienische Staatsbürgerschaft.

ich bin Doppelstaatsbürger. Nur weiß ich eben nicht ob eine Usbekin auch deutsch/italienisch sein darf.

Hallo Joe195,

Du wirfst in allen Deinen Posts "Staatsbürgerschaft" und "Pass" durcheinander. Ich empfehle >>meinen Post hier<<, damit der Unterschied dieser sehr unterschiedlichen Dinge klar wird.

Wie Du siehst hast Du also die deutsche und italienische Staatsangehörigkeit und Deine Freundin die usbekische Staatsangehörigkeit.

Ich hoffe ihr habe praktischerweise die zugehörigen (Reise)-Pässe.

Da Du (auch) Italiener bist, erhält Deine Freundin sobald Ihr geheiratet habt in Deutschland einen Aufenthaltsrecht nach 2004/38/EC. Das bedeutet 5 Jahre, und Du kannst das komplizierte deutsche Recht vergessen.

Achte darauf, dass der Antrag entsprechend gestellt wird! Es kann passieren, dass man versucht Euren Antrag auf dem "nationalen" Weg abzuhandeln. Das würde ich vermeiden.

--> Es kann sein dass die unterschiedlichen Aufenthaltsvarianten einen Unterschied bei der -deutschen- Einbürgerung machen (ist z.B. im UK so) - vielleicht kann dazu jemand etwas sagen?

Ansonsten würde ich versuchen die italienische Staatsangehörigkeit für Deine Freundin zu bekommen. Denn egal wie lange es dauert die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, der "Versuch" die usbekische Staatsangehörigkeit aufzugeben wird ein kräftezehrendes Unterfangen, und bevor das nicht abgeschlossen ist wird es mit der deutschen Staatsangehörigkeit nichts. Da wäre es für Euch beide praktisch und nervenschonened wenn Deine Frau schon Italienerin ist.

Wobei sich dann die Frage stellt, wieso sie überhaupt noch Deutsche werden sollte?

Meiner Frau habe in einer ähnlichen Konstellation meine belgische Staatsangehörigkeit "übertragen". Das ermöglicht Aufenthalt hier und Reisen in alle Herren Länder ohne Probleme, also haben wir das mit dem "Deutsch-werden" erstmal aus multiplen Gründen zurückgestellt...

Viel Erfolg und alles Gute!
Gruss, Christian


Mick, [edit]Lebensberatung bitte per PN oder im User. Ggf. neu schreiben, ohne
diesen Anteil.[/edit]

Titel: Re: Studium in Deutschland aufnehmen (Neuseeländerin)
Beitrag von wooty am 22.01.2013 um 21:15:53
bump =)

Titel: Re: Stimmt das ?Hartefall
Beitrag von nabil89 am 30.01.2013 um 20:31:34
Ich hoffe,dass noch jemand Stellung nimmt hier  :o

[edit]Also nach grad mal ca 30 Minuten ne Antwort anzumahnen
ist schon etwas frech - da fällt mir nur der Schrottplatz ein
dazu![/edit]

Titel: Re: Stimmt das ?Hartefall
Beitrag von nabil89 am 30.01.2013 um 22:04:45
?? :-?

[edit]mir platzt jetzt gleich der Kragen man! Hier schreiben alle in
der Freizeit und nicht auf Befehl!!!!!!!![/edit]

Titel: Re: FZF zum ungeborenen / Türkei
Beitrag von seninaskim am 04.02.2013 um 14:53:32
Hallo Fundiii,

mir geht es gerade so wie dir !Bin in der 24 Woche schwanger und möchte auch das mein Freund zu Geburt nach Deutschland kommt!
Alles gar nicht so leicht :'(

Titel: Re: Kroate wird nach (während?) Strafhaft in D abgeschoben -
Beitrag von lili160373 am 07.02.2013 um 22:45:46
Meine Meinung ist,auch wenn sie nicht interessiert...Wenn man was verbockt ,muss man gerade stehen dafür..Ist auf den Satz bezogen er ist aus Kroatien abgehauen um dem Knast zu entkommen.Hoffentlich muss ers da absitzen(Ist sehr unlustig dort im Knast).Fänd ich nicht okay,das hier Steuerzahler bluten müssen dafür und Andere müssen knappsen.

Titel: Re: Heirat in Marokko - Unterlagenchaos
Beitrag von Marine am 11.02.2013 um 11:07:39
Sex vor der ehe , was kann passieren

möchte meinen verlobten diesen Frühjahr heiraten

Titel: Re: Anonymer hinweis betrug FZF und Staat, (Hartz4)
Beitrag von ilkay999 am 12.02.2013 um 22:48:30
ich habe noch nie Geld vom Staat bezogen, zahle wirklich zig tausend Euro Steuern....

Du kennst nur den Vornamen, die Straße wo er wohnt, meinst aber zu wissen wieviel er verdient,  wie er verdient und wie er seine Familie rübergeholt hat.

Du bist nicht glaubwürdig, wahrscheinlich magst du ihn nur nicht leiden, einfach so.. deswegen hast du auch Angst und willst nicht entdeckt werden.

Bist du krank, hast du keine anderen Probleme??? Wenn du ein
so guuuter Bürger bist dann arbeite doch ehrenamtlich für deine Stadt, du scheinst zuviel Zeit zu haben. Du stellst so banale Fragen, als wärst du vom anderen Stern,  ich weiß nicht wo das Problem liegt???!Mach das was reinhardt dir schreibt. ;D

[edit]Eine solch "wertvolle" Antwort in einem Thread, der schon
3 Monate ruht .......... überflüssig.
Deine Wortwahl, deine Unterstellungen und dazu deine un-
verschämte Art sind hier absolut unerwünscht.

Bezähme dich und erspare uns weitere Beiträge in dieser
Art.[/edit]

Titel: Re: It's possible to work in Germany with Italian EU residence permit??
Beitrag von super_gal am 20.02.2013 um 12:39:51
oops. Sorry!


[edit]Gehört auf den Schrottplatz. Da es aber offenkundig wirklich nur ein Versehen war, ziehe ich Dir keine Beiträge ab. - =schweitzer=[/edit]

Titel: Re: FZF -Deutschprüfung A1 - Wo ?
Beitrag von Muleta am 26.02.2013 um 16:44:55

Runenwolf schrieb am 26.02.2013 um 16:35:13:
Eine Übersendung der Anträge auf dem Postweg ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.


dazu sag' ich nur ein Wort:  :-X - ist vielleicht auch nicht der richtige Ort, um die erstaunlichen "Besonderheiten" dieser Botschaft weiter auszuwälzen.

Daddys' [edit]Manchmal ist auch ein Wort eben ein Wort zuviel... [/edit]

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit
Beitrag von Alisa199285 am 28.02.2013 um 02:36:54
Stimmt, das habe ich auch gehört

Titel: Re: Visum Eheschließung zu Unrecht abgelehnt. Suche Hilfe
Beitrag von MONIKA IBRAHIM am 28.02.2013 um 19:54:27
in der zeit der Remonstration oder in der Zeit der Klage ? Unsere Papiere für die Eheschließung haben noch eine Gültigkeit bis Mai .
Falls hier eine Person ist die beim Konsulat arbeitet, dann möchte ich gerne Fragen: warum werden die Menschen die eingeladen werden nicht richtig angehört ? Warum nicht :(dann würde das nie so sein jetzt.  :'( ich hoffe so sehr das sich das irgendwann ändert, das sich Zeit genommen wird, ein Gespräch stattfindet, so wie ich es bei der Ausländerbehörde erlebt habe. Mir wurde zugehört von von der Ausländerbehörde wurde mir auch gesagt : die ausländerbehörde sieht das alles positiv und hat die Zustimmung gegeben. Aber warum wurde Ibrahim nicht gehört  :'( es sind doch nicht alle Menschen falsch und schlecht ..wenn mich jemand von der Botschaft in Ankara jetzt hören könnte würde ich sagen wollen :liebe deutsche botschaft in ankara,wenn mich jemand hört, ich bitte euch, macht uns unseren weg nicht so schwer. Ibrahim ist ein sehr guter Ehrlicher Mensch, warum wurde er nicht richtig angehört, er hätte beim Termin alles erklären können, was, warum wieso...dann würden wir jetzt schon zusammen sein :'( dann hätte niemand bedenken gehabt

Titel: Re: Beglaubigung/Legalisation/Apostille
Beitrag von tekschen am 01.03.2013 um 15:30:57
Hi ich habe die Diskussion nachverfolgt und stimme Anjalein zu. Ich habe hier auch was interessantes zu dem Thema gefunden.

link entfernt

Gruß

fons' [edit]Einen 9 Jahre alten thread aufwärmen, nur um Werbung
los zu werden? Mit uns nicht - ab auf den Schrott  ;D

ursprünglicher thread wurde geschlossen

netter Einstieg  :-X[/edit]

Titel: Re: Härtefall? A1 Sprachzertifikat erforderlich?
Beitrag von Saxonicus am 01.03.2013 um 18:07:41
Also für mich ist es unvorstellbar, mit einem Menschen längere Zeit zusammenzuleben, ohne mir nicht zumindest Grundbegriffe seiner Sprache anzueignen.

Titel: Re: verzweifelten Hilferuf !!!
Beitrag von solyman am 04.03.2013 um 22:35:42
[quote author=5B4C505B3E0 link=1362282922/8#8 date=1362350586]

nicht Aber in Eurem Fall könnt Ihr Euch nicht auf GG Art. 6 berufen (d.h. Ihr könnt schon, aber es wird abgelehnt).

danke für Ihre Hilfe !!

leider hatte das Gefühl schon bei der Befragung.Der SA von Abh war echt (no comment)..
viell die glauben uns. wenn wir unsere Hautfarbe streichen..leider Es gibt stets den polizeilichen und besonders bei Abh Pauschalverdacht gegen Farbige.


:(
danke

Titel: Re: heirat visum familiezusammenführung
Beitrag von berliner10555 am 11.03.2013 um 10:27:31

erne schrieb am 11.03.2013 um 09:42:41:
das ist grundsätzlich richtig.

Folge: man bekommt nicht, was man will


Blödsinn, oder kannt du eine Grundlage nennen, die die Rechtswidrigkeit eines Verdachtes bestimmt? nein? kein Wunder

das ist auch richtig ... abgehsehen vom §95 AufenthG.
Und es gibt kein Visum und keine AE.


Das muß aber von der ABH Gesetzlich begründet sein!


sie wird kein Problem damit haben ---- wenn das Gericht die Klage überhaupt zulässt.



1.2. Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang vor dem Aufenthaltsgesetz.

Du antwortest wie das BVerfG,die Klage wird nicht nach Art.267 der AEUV an den EuGH weitergeleitet.
Nun ist die Klage vor dem EuGH für Menschenrechte anhängig.
Warum vor dem Gerichtshof für Menschenrechte?

Das geschah auf Empfehlung der EU,da der Rechtsweg in Deutschland erschöpft ist.



och, keine Angst: die werden das schon dokumentiert haben.

Schon wieder falsch!
Ob die ABH das Dokumentiert,geht jedem am Ar... vorbei!

Nein,die ABH muß die Dokumente vorlegen,wo beide befragten unterschrieben haben,über die Rechtsgründe der Befragung!
Beide befragten müßen selbst eine Copie in Händen halten!





Titel: Re: Voraufenthaltszeiten nach erloschener NE, Arbeitsgenehmigung und angedrohte Abschiebung.
Beitrag von MariaBR am 12.03.2013 um 04:50:38
„Wer vor der Vergangenheit die Augen verschließt, wird blind für die Gegenwart.“  (Richard von Weizsäcker)

Titel: Re: Fzf deutsch/irak 2 Monate her noch keine Rückmeldung
Beitrag von KhanSahib am 15.03.2013 um 16:39:42
.

Titel: Re: Einreisemöglichkeit meiner Verlobten
Beitrag von KhanSahib am 15.03.2013 um 16:39:58
.

Titel: Re: Familiennachzug
Beitrag von KhanSahib am 15.03.2013 um 16:40:20
.

Daddys' [edit]Kannst du aufhören runzuspammen?!?  >:([/edit]

Titel: Re: Miteinbürgerung von Kindern
Beitrag von lightisallaround am 18.03.2013 um 22:42:09
?

Titel: Re: Einkommen waehrend Einbuergerung-Wartezeit
Beitrag von lightisallaround am 18.03.2013 um 22:41:42
?

[edit]Der nette Einstieg gibt nen netten Ausstieg dauerhaft



tob dich aus wo du willst aber nicht bei uns
[/edit]


Titel: Re: Nebenjob während Jobsuche?
Beitrag von marukami am 19.03.2013 um 13:07:40
Hallo!
Also ich studiere jetzt schon zum zweiten mal, und zwar Politikwissenschaften.
Da ich ja kein BAfög bekomme und ausserdem schon über 30 Jahre alt bin, muss ich neben der Uni immer arbeiten. Ich hatte während meiner gesamten Unilaufbahn schon viele unterschiedliche Jobs oder war auch mal ohne, aber das war nie ein Problem.
Da ich jetzt endlich einen sehr gut bezahlten Job habe und auch nicht mehr voll- sondern nur teilzeit studiere, konnte ich auch meinen Lebensstandart endlich erhöhen und meine Wohnung  renovieren :) habe mir für meine Terrasse erst ein sehr schöne Couch Link entfernt bestellt.

Arbeiten neben der Uni lohnt sich ja auch weil man dadurch unabhängig von den Eltern und von Förderungsgeldern ist und sich niemals Sorgen machen muss. ;)

[edit] Der Beitrag ist voll für den Schrott - ich bitte Dich eindringlich, Dir unsere NUB zu Gemüte zu führen, bevor Du hier los postest - im Übrigen wüsstest Du dann auch, dass wir kommerzielle Links hier nicht wollen.[/edit]

Titel: Re: Nebenjob während Jobsuche?
Beitrag von Runenwolf am 19.03.2013 um 13:18:03
Dein Beitrag ist ja ganz nett ... aber was für dich als Deutsche gilt, gilt noch lange nicht für ausländische Studenten.

Während des Studiums ist die Ausübung einer Beschäftigung auf insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr beschränkt. Daneben dürfen studentische Nebentätigkeiten ausgeübt werden. 

Die Frage des TS war auch nicht abgestellt auf die Frage der Erwerbstätigkeit während des Studiums, sondern auf einen Nebenjob während der eigentlichen Jobsuche.

Dein Beitrag verwirrt daher.

[edit] Ich musste Dich jetzt mitschrotten, Runenwolf (ziehe Dir aber natürlich keine Beiträge ab. Bitte künftig in solchen Fällen den Modalarm benutzen![/edit]

Titel: Re: Auffoerderung BRD zu verlassen / IT Unternehmer
Beitrag von KhanSahib am 20.03.2013 um 17:39:52
.

Daddys' [edit]Hör' bitte auf zu spammen... wenn's dir ums PN schreiben geht, dann hätte es auch eine Mail getan. Den Rest deiner Spam- Posts habe ich der Einfachkeit halber gelöscht und deinen Zähler auf "5" belassen...  >:([/edit]

Titel: Re: Arbeiten in BRD mit Mazedonischen Reisepass
Beitrag von Fejsal1977 am 22.03.2013 um 12:57:04
.

Titel: Re: einreisesperre,abshiebungskosten,shengen
Beitrag von Mrki am 23.03.2013 um 19:52:11
ach bleib doch einfach in russland....

fons' [edit]also solche Kommentare sind mir 2 Wochen Sperre wert

[/edit]

Titel: Re: philippinische Krankenschwestern können bald in D arbeiten
Beitrag von udssr am 28.03.2013 um 20:58:16
Ich frage mich, warum man unbedingt Ausländer hereinholen will, wenn man mit den jetzigen im Land schmorenden nicht zurechtkommt?
Es wäre doch viel sinnvoller zuerst alle Diskrepanzen und Missstände zu bereinigen... ::)


mick, [edit]Warum habe ich das Gefühl, dass Du Dich nicht lange im
Board hälst? Spar Dir derartige Beiträge.



[/edit]



Titel: Re: heirat visum familiezusammenführung
Beitrag von hoffen am 29.03.2013 um 11:06:13
löschen

Titel: Re: heirat visum familiezusammenführung
Beitrag von hoffen am 29.03.2013 um 11:06:28
löschen

Titel: Re: heirat visum familiezusammenführung
Beitrag von hoffen am 29.03.2013 um 11:06:54
löschen

Titel: Re: heirat visum familiezusammenführung
Beitrag von hoffen am 29.03.2013 um 11:07:11
löschen

Titel: löschen
Beitrag von hoffen am 29.03.2013 um 11:08:39
löschen

Titel: bitte löschen danke
Beitrag von hoffen am 29.03.2013 um 11:09:27
bitte löschen danke

[edit] Nun isses gut, ja?!  >:( - Schau mal in unsere NUB - dann weißt Du, dass hier nicht ohne Weiteres gelöscht wird. - Wenn Du einen beonderen Grund für einen Löschwunsch zu haben meinst, dann schreib eine mail oder PN an das i4a-team - dort wird dann entschieden. - Bitte spamme jetzt heir nicht weiter den thread voll - ich schiebe das Ganze jetzt auf den Schrott! [/edit]

Titel: Re: Eheschließung mit einem Ausländer (Saudi Arabien)
Beitrag von Fullmoon am 03.04.2013 um 20:53:26
Studenten Visum geht auch schhell besonders, wenn er sich für ein Master auf Englisch bewirbt. Studenten Visum kann nachher mit Familiennachzug umgetauscht werden (schon mal probiert und funktiuniert)

Titel: Re: Asylverfahren
Beitrag von Saxonicus am 05.04.2013 um 02:03:11

julietha schrieb am 05.04.2013 um 00:23:27:
mein freund befindet sich grad noch am anfang des asylverfahrens 

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1239120082/5#5

Warum habt Ihr denn nicht gleich geheiratet ? Da hättet Ihr Euch dieses ganze Asyl-Theater sparen können, das wäre sicher kostengünstiger gewesen und dann hätte er auch eine Arbeitserlaubnis.

Titel: Re: Auffoerderung BRD zu verlassen / IT Unternehmer
Beitrag von Nadikus am 05.04.2013 um 10:41:17

oo-joe-oo schrieb am 03.04.2013 um 15:41:30:
Das habe ich heute morgen.
Allerdings hat er sich noch nicht dazu geäußert.
Wir haben aber eine später noch Videokonferenz heute. Mal sehen wie er darauf reagiert..

Da er schon Bescheid weiß, kann er gleich den Brief an das Gericht schicken ? (Also falls er trotzdem mit mir arbeiten möchte)


Und wie ist es ausgegangen?

fons' [edit]Das ist eine absolute Frechheit. Neu anmelden um Werbung
zu verbreiten. Da bleibt mir die Spucke weg[/edit]

Titel: Re: VISUM ZUR EHESCHLIEßUNG WURDE ZU UNRECHT ABGELEHNT WAS SOLLEN WIR NUR MACHEN
Beitrag von Grumpy am 16.04.2013 um 12:43:05
...Du solltest es so sehen: Sei froh, dass Dich der deutsche Staat vor einer großen Dummheit bewahrt....

Mehr möchte ich nicht dazu schreiben.....

Titel: Re: Wohnberechtigungsschein eu Bürger
Beitrag von BartNons am 18.04.2013 um 11:44:25
[edit] Link entfernt. Wie sind keine Werbeplattform und kommerzielle Links wollen wir auch nicht. Und Beratung im Rahmen dieses Forums erfolgt ausschließlich auf seriöse Weise, auf der Basis des geltenden Rechts. - Alles in unseren NUB nachzulesen. Halte Dich dran - oder lass es, hier weiter zu posten. - Dieses Post ist nun dort, wo solche Posts bei uns endgelagert werden.[/edit]

[edit]Der Rest von dem Schrott wurde incl. des Users auch entfernt. [/edit]

Titel: Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Beitrag von Kai Stoppel am 22.04.2013 um 13:28:40
Das Strafurteil ist rechtskräftig. Der Staatenloser hat die Geldstrafe eingezahlt und weigert sich dennoch kategorisch weiter, sich einen neuen Staatenlosenreiseausweis austellen lassen.

Auf alle amtlichen Schreibens der Ausländerbehörde und Polizei geht er dahin fleißig, aber lässt sich Staatenlosenreiseausweis dennoch nicht ausstellen. Sitzt und fordert ausdrücklich höchstfreundlich nur den deutschen Pass.

Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten bei der Einbürgerung
Beitrag von Greenarrow am 04.05.2013 um 03:33:56
Bayern ist ein eigenständiger Staat apropo keine solche Einbürgerung möglich  ;D:D

Titel: Re: aufenthalt nach §25 Abs. 5 dann Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Dan_ am 29.05.2013 um 04:54:07
Also um sich deiner Sache anzunehmen, muss und solltest du nicht nach Ba-Wü deswegen ziehen. Damit will die ABH einfach nur Zeit sparen und die in Ba-Wü die arbeit machen lassen. Zwar stimmt es, dass das Gesetz ein klein wenig variiert von Land zu Land, aber man geht nach dem was war.

Aber verzeih mir, ich muss nochmal meinen Senf dazu geben, auch wenn es primär dir nicht hilft.

Mick, [edit]Deinen Senf kannst Du per PN oder im Userforum abgeben. In
den Fachforen hätten wir gerne sinnvolle Beiträge.[/edit]

Ich komme aus Stuttgart, bin hier geboren, wohne aber noch zuhause, und bei mir wird seit 8 Jahren eine Fiktionsbescheinung ausgestellt, und ich bin auf "ungeklärt" eingestuft.
Tue dir selber einen gefallen, bleib in NRW (bin dort geboren). Ich durfte sogar Jahre lang nicht mal den Nachnamen tragen aus meiner GBU, obwohl man denen mitteilte, das ich damit eine Urkundenfälschung begehe.

Und ich habe noch nie Sozialleistungen beantragt, habe auch noch NIE gegen das Gesetz verstoßen (Brief & Siegel) ..
Daher glaube ich Dir sofort, das die in Ba-Wü 5 Jahre dafür gebraucht hatten, wundert mich das es nicht mehr wurde  :wand:


Titel: Re: ich § 25 abs. 5 und Deutsche Freundin gemeinsame 2 kinder
Beitrag von Your Europe am 30.05.2013 um 11:12:50
Über folgenden Link finden Sie Informationen zum Thema Ehe bzw. Paare:

[edit]Kommerzlink entfernt[/edit]

Titel: Re: Heirat in Pakistan - in Deutschland nochmal heiraten?
Beitrag von Your Europe am 30.05.2013 um 15:20:10
Informationen zum Thema Ehe finden Sie unter:

[url=http://xyz[/url]

[edit] - Link unkenntlich gemacht - Lass bitte Deine derartigen Einträge - sie bringen in der Sache nicht weiter und riechen sehr nach bloßer Werbung. So was wollen wir hier gemäß unserer NUB nicht![/edit]

Titel: Re: Student
Beitrag von Stanislaw T. am 04.06.2013 um 10:35:49
Wie schon der Mehdi Tlili geschrieben hat brauchst du nur eine Gesetzliche Krankenversicherung, die Kosten ca. 75€. Das reicht vollkommen aus für dich. Aber nicht jede Versicherungsgesellschaft bietet die gleichen Leistungen.

Sehr gut für Studenten ist die xxxx und xxxx

Am besten du vergleichst einfach auf dieser Seite was für dich besser passt xxxxxxx, die haben auch einen Live-Chat Beratung


[edit] Links gelöscht - Bitte unsere NUB beachten - kommerzielle Vergleichportale wollen wir hier nicht und Empfehlungen zu einzelnen Verscherungen auch nicht im Forum sondern allenfalls per PN - Halte Dich bitte künftig daran![/edit]

Titel: Re: Krankenversicherung + Deutschkurs
Beitrag von Leo2013 am 05.06.2013 um 09:58:17
Hi lenamarija
habe dir einfach eine Nachricht geschrieben. Kuck mal nach. LG

Titel: Re: Verdacht auf EHE und Visa Erschleichung
Beitrag von blue_angle1971 am 09.06.2013 um 15:53:10

eduardo schrieb am 07.06.2013 um 19:54:19:
eventuell ist sie ja deswegen ins frauenhaus
Zitat:  Sie hat ein eigenes Aufenthaltsrecht nach drei Jahren Ehe (also Mai oder Juni 2016), nur im Härtefall (z.B. Trennung wegen Gewalt) ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht. Du kannst Dir dazu im Aufenthaltsgesetz den § 31 durchlesen.


Du hast eine PN von mir erhalten.

Titel: Re: Aupair AE in FSJ AE verlängern
Beitrag von Saxonicus am 13.06.2013 um 13:43:04

bali6 schrieb am 13.06.2013 um 11:40:00:
Hatte mich vor 2 Monaten um die Stelle gekümmert und mein erster Anruf bei so ner Zentralen Vermittlungsstelle ging gut in die Hose, die Frau meinte sie will ja gar nicht arbeiten sondern nur hier bleiben.. Sie will aber arbeiten, und nicht "nur" wegen mir hier bleiben..

Bei Deinem Engagement in der Sache sind derartige Vermutungen nicht unbedingt abwegig.

Titel: Re: Niveau B1 für NE nach §9 zwingend erforderlich?
Beitrag von Korrektor am 14.06.2013 um 04:55:23
Ich finde diese Vorschrift auch interessant:

Verwaltungsvorschrift zum AufenthG 9.2.2.2.2

Eine Härte, bei der nach Absatz 2 Satz 4 von den Voraussetzungen der Nummer 7 und 8 abgesehen werden kann, kann z.B. vorliegen, wenn eine körperliche, geistige oder seelische Erkrankung oder Behinderung die Erfüllung der Voraussetzungen zwar nicht unmöglich macht, aber dauerhaft wesentlich erschwert, wenn der Ausländer bei der Einreise bereits über 50 Jahre alt war, oder wenn wegen der Pflegebedrüftigkeit eines Angehörigen der Besuch eines Integrationskurses auf Dauer unmöglich oder unzumutbar war. Aus den geltend gemachten, nachzuweisenden Gründen muss sich unmittelbar nachvollziehen lassen, dass im Einzelfall eine Erschwernis vorliegt.


Aber wahrscheinlich trifft nichts davon auf die Ehefrau des TS zu.

Die Vorschrift 9.2.2.2.1 ist auch interessant, aber ich brauche nicht den ganzen Text hier einzufügen. Der TS kann das alles in Google finden, wenn er denkt, dass es ihm helfen kann.

Alles Gute,
Korrektor

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von lottchen am 14.06.2013 um 12:34:22

Nil23 schrieb am 14.06.2013 um 11:02:45:
Ich bin ziemlich überfordert mit der Situation.. das man überall für sein recht kaempfen muss das frustiert.


Das ist das Leben. Wenn Du was im Leben erreichen willst musst Du immer kämpfen. Dir schenkt niemand was.
Je mehr Du hier bei dieser Sache kämpfen musst, desto selbstbewußter und eigenständiger wirst Du. Kann Dir nur weiterhelfen im Leben, auch in anderen Bereichen. Wenn Dein Mann erst mal hier ist, wirst Du ja erst mal die Hauptverantwortung in Eurer Ehe tragen. Ihm zeigen müssen, wie es hier läuft, was wie funktioniert, mit ihm Behördengänge erledigen usw. Auch da wirst Du hier und da sicher wieder kämpfen müssen um etwas zu erreichen. Das ist normal. 


[edit]Lebensberatung bitte per PN oder im Userforum.[/edit]

Titel: Re: Niveau B1 für NE nach §9 zwingend erforderlich?
Beitrag von Korrektor am 14.06.2013 um 15:38:04

Mick schrieb am 14.06.2013 um 06:39:40:
Doch, im Prinzip bedeutet es das schon. Wir wollen Threads
kurz und fallbezogen informativ halten. Wenn wir ungefragt
über alle denkbaren Konstellationen informieren wollten,
kämen wir nie zum Punkt bzw. Ende.

Es geht nicht um "alle denkbaren Konstellationen", sondern um Verwaltungsschriften, die über Ausnahmen reden. Vielleicht trifft eine dieser Ausnahmen auf die Ehefrau zu, aber du (oder ein anderer Moderator) hat meine Post gelöscht.


Zitat:
Ein Kommentar hierzu ist nicht erforderlich, denn auch dieser
Thread soll übersichtlich bleiben.

Ja, z.B. wenn die erste AE vor dem 01.01.2005 erteilt wurde.
Siehe § 104 (2) AufenthG.

Es gibt viele Beispiele.


Zitat:
Es geht hier nicht um Gestocher, Kompetenz ist gefragt. Und
dafür ist i4a bekannt.

Aber hier gab es manchmal auch viel Gestocher, oder? Zum Beispiel Muleta, der alle Forum-Mitglieder überzeugen wollte das § 3b BeschVerfV definitiv nicht auf § 18 Aufenthaltstitel anwendbar sei. ;D Wenn du dich nicht erinnerst, kann ich dir viele Links schicken.

Wie auch immer... in diesem Thread habe ich nichts falsches gesagt. Wollte nur den TS informieren, dass es Situationen gibt, wo die Sprachkenntnisse nicht nachgewiesen werden müssen. Wenn ihr meine Beiträge löscht muss ich ihm halt eine PM schicken.

Korrektor

Titel: Re: Gegen Abschiebung klagen?
Beitrag von Lotte2009 am 22.06.2013 um 08:39:51
Liebe Keri,

7 Jahre Haft, das ist harter Tobak und sein Vergehen war auch harter Tobak.

Ja die Liebe, die lässt einen manchmal verrücktes tun.

Möchtest Du das alles wirklich?

Ich wünsche Dir viel Kraft und alles Gute, wie auch immer Euer gemeinsamer Weg weitergeht.


fons' [edit]Wir sind kein Lebensberatungsforum[/edit]

Titel: Re: Immer wieder die Familienkasse !!
Beitrag von Françoi de la18 am 16.07.2013 um 00:00:28
?

Titel: Re: Einbürgerung und Arbeitslosigkeit wegen persönlicher Defizite (Behinderung)
Beitrag von g.galina am 23.07.2013 um 20:41:16

cycling.heinz schrieb am 22.07.2013 um 18:54:30:
Hallo,

ich bin Mitarbeiter in einer Einrichtung für betreutes Wohnen für junge Erwachsene. Seit 2 Jahren betreue ich einen damals 21-jährigen Mazedonier, der bereits ein Einbürgerungsverfahren nach § 10 StAG am Laufen hatte, das aber wegen mangelnder Mitarbeit eingestellt werden sollte. Da er in Deutschland geboren wurde und seine Landessprache kaum spricht und schriftlich nicht einmal lesen kann, erschien es sinnvoll, das Verfahren wieder aufzunehmen. Er bekam eine Einbürgerungszusicherung, hat inzwischen für viel Geld seine mazedonische Staatsbürgerschaft zurück gegeben und könnte nun die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, wenn er nicht arbeitslos wäre. Zwei Ausbildungen zum Friseur und zur Hauswirtschaftskraft wurden abgebrochen, weil er damit sichtlich überfordert war. Es folgte ein Versuch, ihn bei einer überbetrieblichen Ausbildung unter zu bringen, doch die Zugangsprüfung hat er nicht geschafft. Auch die sich angschließenden Berufsvorbereitungsmaßnahme für der Reha-Bereich musste beendet werden, weil er sich außerstande sah, regelmäßig pünktlich zu erscheinen.

Momentan schreibt er mit seinem schlechten Hauptschulabschluss (Mathe: 4) und seinem gebrochenen Lebenslauf wöchtentlich ein halbes Dutzend Bewerbungen um einen Hilfsjob, aber bislang ohne Erfolg. Da die Jugendhilfe bald endet und wegen der bisherigen desaströsen Erfahrungen, ihn ihn einen Ausbildungsberuf zu bringen, wird er möglicherweise im Betreuten Wohnen einer Behinderteneinrichtung unseres Verbands unterkommen. Dass er ein eigentständiges Leben auf die Reihe bekommt, scheint zumindest auf absehbare Zeit nicht realistisch.

Nun hat er einen gelochten mazedonischen Pass, für den er viel Geld ausgegeben hat, und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Im Moment lebt er vom Eckregelsatz, den er im Rahmen der Jugendhilfe bekommt.

Meine Fragen zu dem Thema lauten:
1. Kann es von Vorteil für seine Einbürgerung sein, wenn ich darlege, dass seine Arbeitslosigkeit wenig mit eigener Faulheit sondern vielmehr mit persönlichen Defiziten zu tun hat (inwieweit hier eine Behinderung vorliegt, soll ein Test nächste Woche klären)?
2. Was passiert mit ihm, wenn er wegen verweigerter Einbürgerung staatenlos wird? Behält er seine unbefristete Niederlassungserlaubnis? Hat er sonstige Nachteile zu befürchten?
3. Kürzlich hat er auch noch eine Strafe von 20 Tagessätzen für Beförderungsgerschleichung (allgemein "Schwarzfahren" genannt) bekommt. Gehört das auch zu den Straftatbeständen, die einer Einbürgerung entgegen stehen, und muss dies der Einbürgerungsbehörde mitgeteils werden (im Merkblatt der EBH  steht jedenfalls nichts davon)?


Ich habe ihm in privater Nachricht auf diese katastrofalen Webseiten:

..........
..........

hingewiesen. Das ist verboten? oder nein? Ich verzeihung mich dafür!

Titel: Re: Einbürgerung und Arbeitslosigkeit wegen persönlicher Defizite (Behinderung)
Beitrag von Preet am 29.07.2013 um 15:10:14
@ Tippi

siehe Reinhard, auch er hat sich dazu geäußert und da alle gemeint waren, habe ich ein Recht darauf mich gegen diese Aussage zu wehren.  >:(

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten, nun gibt es mehr Fragen als vorher.
Beitrag von lottchen am 31.07.2013 um 15:19:28
Können die Mods diese Galina nicht mal stoppen? Das ist ja echt nervig, immer wieder diese sinnlosen Kommentare zu lesen.


[edit]Wenn Du ein Problem mit einem Post hast, solltest Du den
Mod-Alarm benutzen.[/edit]

Titel: Re: Eheschließung mit Schengenvisa - dt. Botschaft Indonesien/Konsulat Bali
Beitrag von Harald45-2 am 06.08.2013 um 23:01:47

Peg schrieb am 06.08.2013 um 22:32:59:
Mein Freund (Indonesier) und ich wollen in Deutschland heiraten 



Peg schrieb am 06.08.2013 um 22:32:59:
Ein nationales Visum wollten wir nicht beantragen


Vielleicht fallen den Fachleuten legale Tipps ein.

Ich als Laie kann dir nur sagen:
"Ich möchte in Deutschland Auto fahren..."
"Einen Führerschein will ich nicht machen..."

Vergleich verstanden?  ::)

Titel: Re: Einreise Ehemann und Hartz 4?
Beitrag von Preet am 07.08.2013 um 13:11:24
:)

Titel: Re: Scheidung in Tunesien - was muss ich beachten ?
Beitrag von kasperle am 12.08.2013 um 04:22:18
:#s22:  ist der neue Mann auch aus Tunesien ?  ;)

Titel: Re: Keiner will antworten
Beitrag von kasperle am 12.08.2013 um 04:34:08
:-/ da kannst du wohl nur warten ...  :-[  Trefft euch erst mal in Pattaya ... ich buch euch gern ein gutes Zimmer ... honeymoon suite ... und dann bleibt ihr so lange, bis das deutsche FZV  Visum da ist.  ::) Es gibt hier viele Russen ...  :#s22:

Titel: Re: Heirat in Gambia
Beitrag von kasperle am 12.08.2013 um 04:48:13
" Ich bin einfach nur Ratlos und habe echt angst ihn für immer zu verlieren "

und ich bin der Meinung, dass die Schreiberin auf den Begriff des bezness hingewiesen werden sollte.

Hier die www, die gern geloescht werden kann, ich will da keine Werbung machen.

http://www.1001geschichte.de/bezness-die-fakten/

aber die Sache ist doch zu offensichtlich ... Gruss aus Thailand  ;D 

2000 Euro monatlich ... warst du schon mal in Kenia ? Mach da mal Urlaub und geniesse das Leben ...  ;)   

Nach 3 Wochen Strandurlaub kannst du selbst Ratschlaege geben und hast sicherlich keinerlei Angst mehr ihn zu verlieren.  ::)

Danach kannst du immer noch nach Gambia fliegen ...  :D

Titel: Re: Wir werden nur von Amt zu Amt geschickt...
Beitrag von kasperle am 12.08.2013 um 05:17:33

Socke_Sh schrieb am 24.07.2013 um 11:01:55:
Derzeit ist sie noch nicht krankenversichert.

Falls ihr noch irgendwelche Ideen oder Ratschläge habt, würden meine Freundin und ich uns beide sehr über eure Hilfe freuen.


1. Rat: heiraten   :D

dann klappt das auch mit der Krankenversicherung.

2. Rat

es kommt noch einiges vom Finanzamt auf dich zu. Du kannst deine Lebensgefaehrtin steuerlich absetzen. Es gibt da ein Urteil Az.: III R 23/07 
Leider ist das eine schwere Sache, aber mit gutem Willen der Sachbearbeiterin des FA kannst du steuerlich fast wie verheiratet durchgehen.

Das ist dann " eine finanzielle Unterstützung "

[edit] Mal zu den hier geschrotteten "Beiträgen" von Dir zusammengefasst:

Wenn Du glaubst mit Deiner Art von Postings besonders originell und witzig zu sein, dann irrst Du Dich. Was Du damit hier bei i4a bist ist nur eins: Falsch, ganz und gar falsch! -

Deine süffisanten Fragen, anzüglichen "Angebote" und schrägen Tipps widersprechen unseren NUB, und das gucken wir uns hier auf Dauer nicht an. Nur damit Du es weißt! - Halte Dich also künftig an unsere Regeln oder such' Dir eine andere Spielwiese![/edit]

Titel: Re: Visum abgelehnt - Deutsche Botschaft Ankara
Beitrag von kasperle am 12.08.2013 um 05:04:57
:#s22: gratuliere ... freue mich, dass ihr ein Visa kriegt !
Get-Well-Soon.jpg (79 KB | 31 )

Titel: Re: Sprachvisum - Schwieriger als die Deutsche Sprache, ein Erfahrungsbericht
Beitrag von Saxonicus am 15.08.2013 um 18:58:19

Ozelott schrieb am 15.08.2013 um 18:11:30:
die Abkürzung R.F. steht für Russische Föderation.

[klugscheißermodus]
Nein !
Das internationale Kürzel für die Russische Förderation lautet RUS.
[/klugscheißermodus]


Daddys' [edit][modmodus]und ihr wandert jetzt alle auf den Schrottplatz und überlegt, ob es sinnvolleres resp. inhaltsvolleres zur Ausgangsfrage beizutragen gibt... [/modmodus][/edit]

Titel: Re: Sprachvisum - Schwieriger als die Deutsche Sprache, ein Erfahrungsbericht
Beitrag von Petersburger am 15.08.2013 um 19:22:53
@Klugsch. (Du hast das Wort selbst gewählt!)

In der Russischen Föderation lautet die amtliche Abkürzung für die Russische Föderation "РФ".

Daher war Ozelotts Erklärung korrekt.

Daddys' [edit][modmodus]und ihr wandert jetzt alle auf den Schrottplatz und überlegt, ob es sinnvolleres resp. inhaltsvolleres zur Ausgangsfrage beizutragen gibt... [/modmodus][/edit]

Titel: Re: Sprachvisum - Schwieriger als die Deutsche Sprache, ein Erfahrungsbericht
Beitrag von tiggger am 15.08.2013 um 19:55:04
Es gibt kein Menschenrecht auf Einreise in den Schengenraum. Das Freizügigkeitsrecht ist ein Auswanderungs, aber kein Einwanderungsrecht.

Daddys' [edit][modmodus]und ihr wandert jetzt alle auf den Schrottplatz und überlegt, ob es sinnvolleres resp. inhaltsvolleres zur Ausgangsfrage beizutragen gibt... [/modmodus][/edit]

Titel: Re: deutscher mann dschibutische frau
Beitrag von Saxonicus am 19.08.2013 um 16:46:13

marcel20er schrieb am 19.08.2013 um 16:01:34:
Meine Frau und ich sind praktizierende Muslime wir würden nicht lügen nur um uns einen Aufenthaltstitel zu erschleichen. 

[lach=ichlachmichwech.gif]
Selten so gelacht !

Titel: Re: deutscher mann dschibutische frau
Beitrag von marcel20er am 19.08.2013 um 17:54:29

Saxonicus schrieb am 19.08.2013 um 16:46:13:
[lach=ichlachmichwech.gif]
Selten so gelacht !


Herzlichen Glückwunsch

Titel: Re: Die Einbürgerung nach § 10 StAG.
Beitrag von clever right am 30.08.2013 um 13:29:43
"Staying of which The uk should go way, last background imaginable what the idea must have recently been similar to at first for people to uncover many way of entertainment. They've performed perfectly intended for independently.




**Link entfernt**

Titel: Re: Mehr als 6 Monate im Ausland wegen Studium/Praktikum, und jetzt?
Beitrag von alenaaa am 05.09.2013 um 10:50:00

Mehdi Tlili schrieb am 07.05.2013 um 07:47:15:
Alternative Vorschlaege:
Und wie waere es mit Flug nach Amsterdam oder Milan buchen und einfach dort einreisen, die haben dort keine Ahnung von Deutschen Gesetze und wenn mein Aufenthaltstitel bis 2014 Gueltig is soll es kein Problem sein da reinzukommen und dann nach Deutschland zu fahren und dort direkt mein Visum zu verlaengern als ob nichts passiert ist (eine bekanntin von mir  war fuer 2 Jahre in Frankreich also EU, da gelten bestimmt ganz andere bedingungen besonders die nicht existenz der Grenzkontrolle. Und auch ohne fristverlaengerung hatte sie keine Probleme ihr aufenthaltstitel nach Rueckkehr nach Deutschland zu verlaengern).


Hallo,

ich werde Ihnen gern Frankreich empfehlen weil Frankreich ist traumhaft. Hier habe ich ein Paar Links ueber das Studium in Frankreich gefunden:

Daddys' [edit]Links gelöscht... so kann man Werbung für Krankenversicherungen auch verstecken...[/edit]

Es war im mein Traum in Frankreich zu leben und ich hoffe ich werde dort leben.

Gruss

Titel: Re: Mit australischem Mann nach Deutschland ziehen
Beitrag von Milo am 23.09.2013 um 08:18:44
Stellt einfach ein Eintrack

Titel: Re: FZF aus der Türkei
Beitrag von Milo am 23.09.2013 um 08:16:55
Das hängt vom mehrern sachen ab

Titel: Re: Ist Arbeitsvisum nach Studium in diesem Fall für mich möglich???
Beitrag von Milo am 23.09.2013 um 08:16:03
Lasst dich nicht verumsichern

Titel: Re: Domovnica = Staatsangehörigkeit?
Beitrag von Milo am 23.09.2013 um 08:13:44
So schnell kann man es nicht verliereb

Titel: Re: Heirat einer Frau aus Chisinau
Beitrag von HarryP am 24.09.2013 um 12:11:39
Man bin ich froh dass ich nicht in Hintertupfingen oder in Tacka-Tucka Land wohne, hahaha...

Titel: Re: Wird Abschiebung durch Heirat aufgehoben????
Beitrag von Nature am 25.09.2013 um 10:54:30
Ohne Umgangsrecht sehe ich die Chancen auf Nicht-Abschiebung sehr gering.

Das aber alles ohne Gewähr da hier der Fall ja nicht dargestellt wurde.

Titel: Re: Wird Abschiebung durch Heirat aufgehoben????
Beitrag von Lisa2013 am 25.09.2013 um 11:24:20
Aus welchem Land kommt er?
Frage wegen der Liste von Dokumenten und Verfahren wenn er heiraten will?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung und jetzt Arbeitslos, was passiert nun?
Beitrag von SiLaSamet am 27.09.2013 um 12:33:15
Hi Bigmemo
Das macht die auslânder behörde immer.. Zu meinem Glück warte ich nun seit 6jahren zumal ich alleinerziehend und 2kinder habe..

Titel: Re: Erfolgloses Bemühen um FZF seit 6 Jahren ...
Beitrag von SiLaSamet am 27.09.2013 um 16:34:30
Ist doch schon gut.. Keiner brauch hier irgendwie jemanden provoziere. Von wegen wahr genommen was soll das eigendlich? Bisschen An wieder Höfflichkeit mal arbeiten.. Echt hey!!

Titel: Re: Ehegattennachzug/Hartz4/KeinEinkommen/Deutscher/Ausländer
Beitrag von Susie456 am 09.10.2013 um 11:26:01
Ich habe ebenfalls eine sollche Frage gestellt und hoffe auf eine schnelle Beantwortung, da ich auch nichts zu diesem Thema gefunden habe.

Lg Susie

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von tiggger am 10.10.2013 um 17:25:21

chatwachmeister schrieb am 10.10.2013 um 17:01:58:
SCHADE!!!

Du hast ja doch eine Shift-Taste!!!!

Titel: Re: Änderung vom Touristenstatus auf Intensivsprachkurs ohne Deutschland verlassen zu müssen
Beitrag von Saxonicus am 13.10.2013 um 09:38:17

Marinibieni schrieb am 13.10.2013 um 08:50:05:
JEtzt ist die Frage ob der Visumstatuswechsel auch innerhalb Deutschland passieren kann. 

in Deutschland kann man kein Visum für Deutschland beantragen.

Ein Visum kann man nur in dem Land beantragen, wo man seinen ständigen Aufenthalt hat. Es wird ihm demzufolge garnichts anderes übrig bleiben, als in seine Heimat zurückzukehren, um dann dort bei der deutschen AV  (s)ein Sprachkursvisum zu beantragen.

Die Ausländerbehörden in Deutschland sind weder befähigt, noch dazu berechtigt Visa zu erteilen. Das liegt allein im Zuständigkeitsbereich der deutschen Botschaften und Konsulate im Ausland.

Titel: Re: Bekomme ich Kindergeld ?
Beitrag von Aras am 13.10.2013 um 20:22:48
Kriegst keine berufsausbildungsbeihilfe?

Titel: Re: Bekomme ich Kindergeld ?
Beitrag von Reni am 14.10.2013 um 11:19:53
Mick, warum hast du den Beitrag von Aras hier verschrottet? Ich überlege auch, ob ihm nicht eventuell Berufsausbildungsbeihilfe zustehen könnte - würde er studieren, wäre er mit dieser AE BaföG-berechtigt.

[edit]Diskussionen zu Admin-Entscheidungen bitte ausschl.
per Mail oder PN.

Aus diesem Grund wandert dein Beitrag ebenfalls auf
den Schrott.[/edit]

Titel: Re: Bekomme ich Kindergeld ?
Beitrag von Lisa2013 am 15.10.2013 um 13:26:51
Ah ja. Ohne Worte. Es war zu meinem Verständnis

Titel: Re: Sozialhilfe für Ausländer-Ehegattin während Sprachkursen?
Beitrag von wuschelhase am 22.10.2013 um 09:48:21
Danke für den Hinweis, hat mir auch weiter geholfen

Titel: Re: Krankenversicherung Nicht EU Bürger mit Carte sejour
Beitrag von wuschelhase am 22.10.2013 um 09:45:09
Warum wird es nicht deutschen Mitbürgern immer wieder schwer gemacht mit ihrem Partner zusammen zu leben

Titel: Re: Elterngeld
Beitrag von wuschelhase am 22.10.2013 um 09:49:33
Danke für die Informationen

Titel: Re: Ehe in D, Malediver und Deutsche, Sprachvisa umwandeln in FZF
Beitrag von wuschelhase am 22.10.2013 um 09:35:48
Ist denn die Familie mit eurer Heirat einverstanden gewesen?

[edit]Bitte unterlasse solch sinnfreie Postings.  >:(

Solltest du 5 Beiträge für PN brauchen, wende dich ein-
fach ans Team. Spam dulden wir nicht.[/edit]

Titel: Re: Einladung der indonesischen Freundin
Beitrag von bia2berry am 28.10.2013 um 16:46:10

Reutlinger schrieb am 28.10.2013 um 16:38:31:
ob der Antrag reine Formsache darstellt.


Richtig  ;)

Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten in Sachsen
Beitrag von Kevin am 11.11.2013 um 16:20:32
http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=3723b6a94cd9fa976e709e1c9f6506....


Der Link ist wirklich gut

Titel: Re: krankenschwester
Beitrag von Kevin am 11.11.2013 um 16:23:25
Ich denk schon das die Lohnabrechnungen in Deutschland gelegt werden kennen

Titel: Re: Kroatien (wohnhaft in Deutschland) heiratet Bosnier
Beitrag von Kevin am 11.11.2013 um 16:28:19
Wenn sie Arbeitet und genung verdinet sollte alles klapen

Titel: Re: Einbürgerung als Türke ohne Militärdienst geleistet zu haben?
Beitrag von Babera am 12.11.2013 um 13:11:13
Das ist ja mal richtg brutal, dass man sich vom Miltär frei kaufen muss....Wo leben wir denn im Mittelalter. Am besten zahlen die türkischen Mitbewohner noch den Zehnt

Titel: Re: Plötzlich Staatenlos
Beitrag von Babera am 12.11.2013 um 13:16:34
Das mit dem Schwein war bestimmt nicht so böse gemeint wie es hier aufgefasst wurde...:er ist halt nur verzweifelt und macht sich eine wenig Luft....

Titel: Re: Ermittlunsverfahren wegen vergehnes nach §95 Abs.2 Nr 1b
Beitrag von Babera am 12.11.2013 um 13:20:51
wenn du schon einen Anwalt hast dann brauchst du doch keinen Rat mehr. Besser wie ein Anwalt kann das Forum auch nicht sein

Titel: Re: EB nach § 9 StAG - welche Altersvorsorge wird akzeptiert?
Beitrag von Babera am 12.11.2013 um 13:30:59
Hallo,

ich finde gerade das Thema Rente ist sehr schwieriges Thema. Besonders in diesem hier zu lesenden Kontext. Mit den Wartezeit für die Einbürgerung kenne ich mich selbst nicht gut genug aus. Aber sämtliche Beiträge die du selbst eingezahlt hast können dir angerechnet werden.linkgekillt.de im Internet gibt es noch sehr viele weitere Informationen zum Thema Rente.

Titel: Re: Unterhalt von Vatter
Beitrag von Babera am 12.11.2013 um 12:58:45
Kann ich dir nicht genau sagen....Kinder sind in Deutschland für ihre Eltern genauso verantwortlich wie die Eltern für ihre Kinder.(ich meine die Fürsorge, Pflege und Unterhalt. es gibt mit Sicherheit ein paar steuerliche Tricks, die solltet du aber lieber mit einem Steuerberater besprechen

Titel: Re: Ehe annulieren?
Beitrag von Babera am 21.11.2013 um 21:22:28
Ich glaube auch das am besten wäre wenn du dich scheiden lässt..dies klärt alles am besten ab

Daddys' [edit]Spar dir bitte die nichtssagenden Posts, daher Schrott... Wenn es dir um die 5 Posts geht um PNs zu versenden, dann genügt eine Mail ans Team.[/edit]

Titel: Re: Brauche hilfe...!!!!
Beitrag von Babera am 21.11.2013 um 21:21:09
Ich kenne das so wie Bayraqiano

meiner Meinnung nach ist das kind dann Deutsch

Titel: Re: Sicherheitsüberprüfung und einige Fragen...
Beitrag von Babera am 21.11.2013 um 21:25:18
Ich sehe das auch wie AlexZ
verschweige keine fakten..das sehen die garnicht gerne

Titel: Re: Visum für Studienvorbereitung Private Krankenversicherung?
Beitrag von Babera am 21.11.2013 um 19:12:01
Hallo ,

also ich weiß, dass die Versicherungen für Studenten verschiedene Tarife anbieten . Man kann nicht pauschal sagen, dass 300 Euro ausreichen werden. Es ist aber möglich. verschiedene Leistungen aus der Police rauszunehmen. Aus meiner Erfahrung kann ich dir die Empfehlen , hier im Internet, die Tarife und Anbieter mit einander zu vergleichen.

Daddys' [edit]Werbelink entfernt und da mal wieder nichtssagend... Schrott. Babera, möchtest du nur spammen oder irgendwann mal was sinnvolles beitragen?[/edit]

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse
Beitrag von Babera am 22.11.2013 um 16:42:51
Vorsicht Ämtern mit einer Klage zu drohen kann auch in die Hose gehen

Titel: Re: Recht auf Gesprächsprotokoll bei der ABH?
Beitrag von Babera am 22.11.2013 um 16:43:57
Dieses Recht gibt es nur bei einem Gericht

Titel: Schule/ Dokument/ WICHTIG
Beitrag von Koray am 29.11.2013 um 12:14:26


Hallo letze frage zu den Gesetz

Einem minderjährigen Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt besitzt, ist abweichend von § 9 Abs. 2 eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er im Zeitpunkt der Vollendung seines 16. Lebensjahres seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist. Das Gleiche gilt, wenn

1.      der Ausländer volljährig und seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist,
2.      er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und
3.      sein Lebensunterhalt gesichert ist oder er sich in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder einem Hochschulabschluss führt.



Also heist es es ich egal ob ich Schüler war oder nicht weil meine Eltern mein Lebensunterhalt geschichert haben ?

Titel: Re: Trennung
Beitrag von Aras am 08.11.2013 um 16:44:43
Du bist ihm unterhaltspflichtig. Wieso soll der Staat jetzt für ihn einspringen?

Titel: Re: Trennung
Beitrag von pauli am 01.12.2013 um 15:08:47
So was gibt es , Heirat und Einreise in 4 Moanaten..... wooow
oder nur ein Tippfehler ...!?

Titel: Re: AE für 3 Jahre, wenn B1 und Integrationskurs bestanden wurden?
Beitrag von Alacrity am 18.12.2013 um 08:48:21

schrieb am 06.12.2013 um 12:09:08:
Und gegen was willst Du denn klagen? Verletzung von Art .. (sag mir nicht 6)??

Deine Argumentation ist nicht tragbar, schon alleine deshalb weil ein Scheitern der Ehe vor der Drei-Jahres-Frist grundsätzlich bedeutet, dass dem Ehegatten kein Aufenthaltsrecht mehr in Deutschland zusteht und insofern das öffentliche Interesse an einer Beendigung seines Aufenthaltes den privaten Belangen zurückweichen muss.

Afaik gibt es so etwas wie ein Wirtschaftlichkeitsprinzip, an das sich die Verwaltung halten soll.
Es ist nun mal nicht wirtschaftlich, die Leute dreimal so oft antanzen und fast dreimal soviel Gebühren zahlen zu lassen wie eigentlich vom Gesetzgeber vorgesehen. (Bei der Höhe der "Gebühren" kommen mir dazu Zweifel, ob das mit dem Äquivalenzprinzip hinkommen kann mit um die € 100 für eine Plastikkarte.)

Wenn es das Ziel ist, regelmässig zu überprüfen, ob die Ehe noch gelebt wird, dann wäre das viel effizienter dadurch umzusetzen, dass die Leute verpflichtet werden, eine Trennung mitzuteilen.

Abgesehen von den Kosten auf der Seite der Antragssteller/deren Ehegatten kommt dazu, dass die ABHs anscheinend stark ausgelastet sind, so dass es oft zu langen Wartezeiten bei Anträgen kommt.
Da ist es nicht sinnvoll, diesen Zustand noch zu verschärfen durch eine Dienstanweisung, die den Arbeitsaufwand, für wohl die Mehrheit der Antragssteller verdreifacht.

Wenn da die Judikative der Exekutive nicht Einhalt gebieten kann, läuft imo was falsch.

Titel: Re: Stellungnahme ABH - Fragenkatalog
Beitrag von thomas182 am 20.12.2013 um 15:25:57

tom23 schrieb am 19.12.2013 um 14:59:21:
Wir haben und bisher noch nicht persönlich getroffen, sondern nur per Telefon und Videochat kommuniziert.


Ich glaube bin nicht der Einzige, der den Ausgang dieser außergewöhnlichen Sache mit Interesse entgegensieht.


Titel: Re: fzf beantragt vor 5 monate!?
Beitrag von Dadishou am 02.01.2014 um 15:15:31
Aber wenn man das alles für die ABH ausdruckt hat man doch ne Unmenge von Seiten  :o

Titel: Re: Besuchervisum für meine Thailändische Freundin
Beitrag von DeltaLimaBravo am 03.01.2014 um 02:28:05
Lieber Solid9,

bitte verstehs nicht falsch wenn ich mit den folgenden Zeilen versuche Dir bissl den Kopf zu waschen ;), ich gönn Dir Dein Glück wirklich von Herzen.

Du hast im Praktikum in Thailand ein nettes Mädel kennengelernt, Ihr beide seid recht verliebt und demzufolge auf Wolke 7. Genauso erging es mir selbst vor drei Jahren, mit dem Unterschied daß mein Partner (21) aus den Philippinen stammt. Das Gefühl frisch verliebt zu sein ist überwältigend. Geniesst es beide!

An Heirat solltet Ihr beide jetzt momentan auch nicht im Geringsten denken. Heiraten tut man wenn man sich halbwegs sicher ist dass man zumindestens die kommenden zwei drei Jahre einigermaßen gesittet zusammen in einem Haushalt verbringen kann ohne sich gegenseitig die Birne einzuschlagen.

Um das festzustellen sollte man zumindestens mal ein paar Wochen zusammen in Alltagsatmosphäre in Deutschland verbringen. Das heisst zusammen ganz normalen Tagesablauf absolvieren und sich auch mal deftig streiten. Das gilt vor allem wenn Deine Partnerinn aus einem ganz anderen Kulturkreis kommt.

Hallohoo, Ihr habt doch alle Zeit der Welt! Überstürzt doch bitte nichts ohne jegliche Notwendigkeit.

Lade sie zuallererst mal für einen Besuch nach Deutschland ein. Dafür braucht sie ein Besuchsvisum. Und meiner Meinung nach stehen die Chanchen nicht sooo schlecht. Probiert es doch erst mal und falls es abgelehnt wird könnt Ihr immer noch weitere Wege zusammen besprechen.

Mein Freund  hat mich in den letzten zwei Jahren schon zig mal in Deutschland besucht. Wir haben gegenüber der Botschaft stets mit offenen Karten gespielt und das war gut so.

Ich sehe das genauso wie manche Vorredner, wenn Deine Freundinn lediglich in den Semesterferien gerne nach Deutschland will und anschliessend ihr Studium daheim abschliessen will, dann zeugt das schon von einer gewissen Rückkehrbereitschaft.

Also malt mal nicht den Teufel an ne Wand wo noch gar keine Wand erkennbar ist ;) 

Grüßle
Chuck

[edit]"Köpfe waschen" bitte per Mail oder PN. In den Fachforen ist
Lebensberatung unerwünscht (siehe NUB ).[/edit]
    

Titel: Re: asyl frage
Beitrag von Sowieso am 02.01.2014 um 21:14:58
Liebe Admins!

Ich möchte Euch bitten, diesen Nonsens Thread zu schließen.

Der Themenstarter ballert hier mit Formalismen herum, anstatt mal die Fakten auf den Tisch zu legen. Er bleibt schuldig, darzustellen, auf welcher Grundlage er denn als türkischer Staatsangehöriger Asyl beantragt hat und dies nun wieder tun will.

Er verschleiert auch seine wahren Beweggründe.
Diese sind nämlich, ein aussichtslose Asylverfahren möglichst lange hinzuziehen. Deshalb will er auch vermeiden, zu solchem Asylverfahren an die BRD überstellt zu werden. Da wäre es nämlich mit Hinweis auf die alte Entscheidung schnell vorbei.

Dazu ist weder das Asylrecht noch dieses Forum hier da.

[edit]Benutze einfach den "Moderator-Alarm". Dafür ist er da...[/edit]

Titel: Re: :(
Beitrag von crni am 05.01.2014 um 19:26:49
wo kann ich privat Nachricht
senden

Titel: Re: :(
Beitrag von crni am 05.01.2014 um 19:38:43

reinhard schrieb am 05.01.2014 um 19:33:19:
@sonja

Wenn sich hier jemand nicht traut, öffentlich zu antworten, solltest Du ihm (oder ihr) kein Wort glauben.

In diesem Forum sind die Antworten öffentlich, weil sie dann von anderen korrigiert werden können, wenn jemand was Falsches schreibt.

Hier sind Rechtsanwälte, Sachbearbeiter von Ausländerbehörden und Bundespolizei, Mitarbeiter von Beratungsstellen, die moderieren, mitlesen und korrigieren, wenn jemand was Falsches schreibt.

Wenn hier jemand nicht öffentlich antworten will, weil er sich nicht kontrollieren lassen will, solltest Du nichts davon glauben.

Es gibt keine AE für das Trennungsjahr.



Mitarbeiter von Ausländer behorde würde die raten wie sie in Deutschland bleiben kann, super antwort

Titel: Re: :(
Beitrag von crni am 05.01.2014 um 19:40:32
Liebe Sonja ich melde mich Morgen Nachmittag an deine privat mail, keine sorge. Schlaf gut und kopf hoch, verliere deine nerven nicht das ist wichtigste! Liebe Grusse BIH

Titel: Re: :(
Beitrag von crni am 05.01.2014 um 19:42:17

reinhard schrieb am 05.01.2014 um 19:40:20:
Wenn Du ehrliche Antworten hast, antworte öffentlich.



So hat mir nicht mein Rechtsanwalt geraten vor 3 jahre! Liebe Grüsse Reinhardt

Titel: Re: :(
Beitrag von Sowieso am 06.01.2014 um 00:24:04
Al ham dul'Allah, Tippi!

Titel: Re: Ausweisung eines Freundes
Beitrag von Sowieso am 06.01.2014 um 02:08:43
Ich beobachte dies nun hier schon zum wiederholten Male, dass solche sinnlosen (und auch aus rechtlicher und ethischer Sicht äußerst zweifelhaften) Themen gestartet werden:

Der Grund für einen Aufenthaltstitel ist weggefallen und die betreffende Person wird von der Behörde deshalb angeschrieben.

Dann wird hier nach "anderen Möglichkeiten" gefragt, den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen.
Was soll das überhaupt? Um warum gibt sich dieses Forum damit überhaupt ab?

Im hier vorliegenden Fall:
Dem Ausländer wurde der Aufenthalt in Deutschland gestattet, weil unser GG Ehe und Familie schützt und deshalb unser Aufenthaltsgesetz Bestimmungen enthält, die unter genau festgelgten Voraussetzungen einem Ausländer das eheliche Zusammenleben in Deutschland ermöglichen sollen. Nicht mehr, nicht weniger. Wenn das eheliche Zusammenleben wegfällt, ist im Grunde der Aufenthaltstitel bereits nichtig und nicht erst dann, wenn "die Behörde Wind davon bekommt". Und damit ist erst mal die Ausreisepflicht gegeben (abgesehen von eigenständigem Aufenthaltsrecht, was bei nur einem Jahr ehelicher Gemeinschaft aber nicht gegeben ist).

Jeder Versuch, nun den Aufenthaltsgrund "on the fly" zu wechseln, ist wohl als "Wirtschaftsasylantentum" zu werten.





Titel: Re: AE nach § 25 V oder § 28?
Beitrag von Sowieso am 06.01.2014 um 00:55:49
Geht es eigentlich noch?

Der Themenstarter hat im Asylverfahren falsche Angaben gemacht. Er ist dafür rechtskräftig verurteilt worden.
Der Asylantrag wird demnach nach §30,3 AsylVfG abgelehnt bzw. ist schon abgelehnt worden (kommt aus dem Start-Posting nicht so klar raus), ggf. rückwirkend, falls schon ein Aufenthaltstitel gewährt wurde.

Wegen des Sachverhaltes aus §30,3 AsylVfG darf wegen §10,3 AufenthG ohne vorherige Ausreise kein Aufenthaltstitel mehr gewährt werden.

Der Themenstarter ist wegen der Ablehnung des Asylantrages und mangels eins Aufenthaltstitels ohne jeden Zweifel ausreisepflichtig. Bei dem vorliegenden Sachverhalt kann er von Glück reden, dass er sich noch nicht in Abschiebehaft befindet.

Ein Aufenthaltserlaubnis nach §25,5 AufenthG kommt nicht in Frage. Ein rechtliches oder tatsächliches Ausreisehindernis ist erst einmal nicht erkennbar. Wenn doch vorhanden, so wäre dies selbstverschuldet, weil  der Themenstarter hat über seine Identität getäuscht.

Soweit die Sachlage.

Es bleibt: Ausreise, FZF beantragen.
Das wurde hier hinreichend bereits dargestellt.
Warum so ein ellenlanger Faden?

Titel: Re: Zum welchen alter bekommt man die strafe ? Und kann ich aleine Antrag stellen ?
Beitrag von Aras am 07.01.2014 um 01:36:58
Saxonicus, verschwende nicht deine Zeit. Das ist hier ein Troll.

Bekannte Nicknames sind Aleksander, Reber, Koray....

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1386259749/3

Titel: Re: Zum welchen alter bekommt man die strafe ? Und kann ich aleine Antrag stellen ?
Beitrag von lottchen am 07.01.2014 um 12:24:58
Hatten wir dieses Thema in den letzten Wochen nicht schon x-fach? Wo ein Minderjähriger (unter verschiedensten Nicknames) immer wieder fragt, ob die ganze Familie ihre AE verliert, wenn einer aus der Familie sie verliert, weil er sie unrechtmäßig hat?


[edit]Für derartige Hinweise gibt es den Mod-Alarm. Im Übrigen
kann er der Gleiche sein, muss aber nicht, nach derzeitigen
Erkenntnissen.[/edit]

Titel: Re: Besuchervisum für meine Thailändische Freundin
Beitrag von Insomnia am 09.01.2014 um 03:07:43

reinhard schrieb am 02.01.2014 um 16:28:11:
Aber die Alternative sollte nicht sein, irgendwas anderes zu beantragen und einfach zu lügen. Darum geht es mir. Wenn sie ein FZF-Visum beantragt und wahrheitsgemäßg sagt, dass sie nur zu Besuch kommen will, die AE nicht braucht und an der Familienzusammenführung gar kein Interesse hat, wird das andere Visum natürlich abgelehnt.

Wenn Sie nur zu Besuch kommen möchte, ist das Besuchsvisum das Richtige.



Glaubst Du dass deine Thai Freudin wirklich  nur zum Besuch kommen will und dann zurück möchte ?

Von Ausnahmen mal abgesehen,  Nein !

Wollte ich mal als Tip geben

Titel: Re: Sorgerecht abgegeben nun in der Duldung
Beitrag von lausi am 11.01.2014 um 06:38:47

Pebbles0001 schrieb am 09.01.2014 um 12:04:04:
also kommt tatsächlich nur heiraten oder Kind in Frage??  :o

Du könntest mit ihm in Brasilien leben.

Titel: Re: Deutsche Botschaft Beirut Terminvergabe
Beitrag von bm85 am 15.01.2014 um 17:00:22
Hi Yasi,
das ist alles Käse was geschrieben wird und hilft dir nicht weiter! Falls du noch keinen Termin haben solltest, melde dich bei mir, beachte Übrigens dass du in der D. Botschaft in Beirut mehr Unterlagen einreichen musst, als das, was auf der Liste steht.

VG

[edit]Tolles erstes Posting ... hier ist also alles Käse.  >:(
Wenn du was zu sagen hast, tu es öffentlich.
Wenn du nix Sinnvolles beizutragen hast, lass es einfach.
Jemanden gleich nach Reg hier zum Kontakt aufzufordern,
hat einen merkwürdigen Beigeschmack und ist nicht so in
unserem Sinne.[/edit]

Titel: Re: verspätete Antragstellung - Fiktionswirkung?
Beitrag von erne am 15.01.2014 um 18:55:14

schrieb am 15.01.2014 um 18:47:27:
wo sich nur Behördler rumtummeln?!


aber nicht Bayraqiano :-)

Titel: Re: Ausländerrecht §31 durch meine Frau zu Unrecht! Wie komme ich los?
Beitrag von Insomnia am 16.01.2014 um 21:17:30

Modulok schrieb am 16.01.2014 um 18:59:14:
Es hat nichts mit Frust ablassen zu tun auch wenn du es nicht glaubst. Den sonst hätte ich sie ja auch angezeigt oder denk dir was aus...
Ich verstehe Situationen für Personen für die dieses Gesetz ist.
Aber ich akzeptiere keinen Sozialbetrug. Den das ist es in dem Fall! Auch nicht von besten Freunden. Aber falsches Thema.

Danke für die Aufklärung! Aber bevor es wirklich in den Falschen Weg geht...

Das interessanteste ist für mich die Verbindung von Wohnungslosenhilfe (Sozialamt/Arbeitsamt in München) zur ABH. Sorry wenn das nicht so rüber gekommen ist.
1.Den in der Regel hätte sie OHNE den §31 ja KEINEN Anspruch auf Sozialleistungen und müsste Eigenkapital nachweisen.
2.Was passiert den normal, wenn das Verfahren eingestellt wird wegen mangels an Beweisen wie bei mir?

Wenn hier so viele Mitarbeiter von Behörden sind, muss es doch auch Fälle geben von Härtefällen die zu Unrecht waren. Gerne auch PN.


Wenn ich das hier lese bin ich geschockt, aber ich war auch vorher 4 Jahre mit einer ausländischen Freundin zusammen, ich kann dich verstehen.

Wir haben zusammengewohnt und ich habe garnicht gemerkt wie die schon lange Zeit vorher allles mit diversen Lügen und ihrer besten Freundin vorbereitet hatte, will nicht in die Details gehen.

Was dich angeht, wenn Du selbstständig bist gibts ja Möglichkeiten....andernfalls solltest Du als Arbeitnehmer wenn Du ncicht gerade Eigentumswohnung und Haus besitzt einfach mal für 1 Jahr alles hinschmeissen und von ALG leben  bis die Scheidung durch ist, das ist billiger und macht sich bei Gericht gut wenn Du plötzlich Habenichts bist.


[edit]Erspare uns derartige Empfehlungen.
@Eduard: Ich habe Dich mit geschoben, aber nix gekürzt.[/edit]


Titel: Re: Ausländerrecht §31 durch meine Frau zu Unrecht! Wie komme ich los?
Beitrag von Eduard am 16.01.2014 um 21:34:16

Steve Dash schrieb am 16.01.2014 um 21:17:30:
Was dich angeht, wenn Du selbstständig bist gibts ja Möglichkeiten....andernfalls solltest Du als Arbeitnehmer wenn Du ncicht gerade Eigentumswohnung und Haus besitzt einfach mal für 1 Jahr alles hinschmeissen und von ALG leben  bis die Scheidung durch ist, das ist billiger und macht sich bei Gericht gut wenn Du plötzlich Habenichts bist.

Das ist m. E. kein guter Ratschlag. Wenn ein Unterhaltspflichtiger vorsätzlich sein Einkommen verringert, dann errechnet das Gericht den geschuldeten Unterhalt auf der Basis des vorherigen Einkommens (sogenanntes fiktives Einkommen). Auf diese Weise entsteht schnell ein stattlicher Schuldenberg...

Titel: Re: Familienstandsbescheinigung DK / Heirat Chinesin in D
Beitrag von Niedersax am 17.01.2014 um 10:32:34
Es gibt aber durchaus Meldebestätigungen, die den Familienstand enthalten. Das war z.B. bei mir so, als ich letztes Jahr für meine Eheschliessung im Ausland eine benötigt habe.
Ob das in DK auch so ist, weiss ich nicht.

Titel: Re: Anmeldung Ehegattennachzug & Familienstandsbescheinigung
Beitrag von Saxonicus am 20.01.2014 um 01:22:38

MrVerzweifelt schrieb am 20.01.2014 um 00:35:31:
ich (deutsch-afghane) habe in Pakistan in der afghanischen Botschafteine afghanin amtlich geheiratet.

Warum tut man sich so etwas an ?

Da Ihr ohnehin in Deutschland leben wollt, wäre doch eine Eheschließung in Deutschland der einfachere und bessere Weg gewesen. Damit hättet Ihr Euch diesen ganzen Schlamassel erspart.

Titel: Re: Familienzusammenführung zum Ungeborenenkind
Beitrag von Saxonicus am 22.01.2014 um 19:57:43

Steve Dash schrieb am 20.01.2014 um 17:45:27:
würde gerbeKontakt haben mit anderen die gleiche Probleme hatten 

Dann kontaktiere den/die gewünschten Gesprächspartner doch per PN.

Titel: Re: Kollegen aus dem Ausland bei mir wohnen lassen ?
Beitrag von Mono am 30.01.2014 um 04:20:24
Die Meldebehörde informiert auch das Abfallverwertungsunternehmen, d. h. die Kosten für die Müllabfuhr steigen taggenau.

Titel: Re: Sonderungsregelung-oder Härte-Fälle zur Einbürgerung
Beitrag von Saxonicus am 30.01.2014 um 11:56:49

Igor07 schrieb am 30.01.2014 um 10:44:06:
Habe auch die unbefristete Niederlassung.

...und weshalb ist es dann so unabdingbar für Dich, unbedingt eingebürgert zu werden ?

Meine Frau lebt seit über 30 Jahren hier, hat bisher noch keinen Gedanken an eine Einbürgerung verschwendet und allen diesbezüglichen Verlockungen seitens der Behörden dazu widerstanden.

Titel: Re: Sonderungsregelung-oder Härte-Fälle zur Einbürgerung
Beitrag von Kai Stoppel am 30.01.2014 um 19:49:02
Es gibt keine Einbürgerung für kranke und insbesondere für kranke und alte Ausländer!


[edit] 

"Kai Stoppel", du hast hier jetzt Sendepause, ob befristet oder
unbefristet, wird noch beraten![/edit]

[edit]Ergebnis der Beratung: dauerhafter Ausschluss.
Bye bye, Kai![/edit]

Titel: Re: Sonderungsregelung-oder Härte-Fälle zur Einbürgerung
Beitrag von Igor07 am 30.01.2014 um 21:25:43

schrieb am 30.01.2014 um 19:49:02:
Es gibt keine Einbürgerung für kranke und insbesondere für kranke und alte Ausländer!


Schön rassistisch, wie deine PN! Genau deswegen BRD hat sich bis heute mit seiner Vergangenheit noch nicht "versöhnt".
Und wie steht doch in der Verfassung? "Die Würde des Menschens ist unantastbar", wenn ich es richtig erinnere.
Egal, bist du alt, krank, der Deutsche oder der Russe.
Schande!!! für das Land, so zu lesen.
Ich finde nur keine Worte.
Und wenn ich der Jude dazu wäre? Was dann du noch sagen würdest? Nur zu!
Vom kranken und alten Ausländer.

fons' [edit]@Igor07

du hast unsere Reaktion gesehen, leider haben wir es zu spät
bemerkt - wir sind alle nur in unsrere Freizeit hier...

Deine Reaktion ist irgendwie verständlich aber aus meiner Sicht
zu sehr verallgemeinernd! Das tut gerade uns als Boardbetreibern
schon etwas weh[/edit]

Titel: Re: Bitte um die Hilfe
Beitrag von silvia1980 am 02.02.2014 um 09:29:59
Ich habe Windows neu installiert, aber hat nix gebracht.

Titel: Re: Ausweisung/ offene Bewährungsstrafe
Beitrag von Aras am 07.02.2014 um 07:47:56
Willst du nicht mehr mit deinem Mann in Deutschland leben?

Titel: FZF... brauche dringend eine kurze Info
Beitrag von Inchallah am 09.02.2014 um 07:18:20
Braucht man für eine Familienzusammenführung eine eigene Wohnung???? Oder kann man auch erstmal bei den Eltern wohnen???

[edit]Bitte keine Crossposts[/edit]

Titel: Re: FZF... brauche dringend eine kurze Info
Beitrag von marmelade am 09.02.2014 um 08:48:55
Warum machst du zwei therads auf mit gleichen fragen?

Die Antwort hast du im ersten.


[edit]Bitte den Mod-Alarm nutzen.[/edit]

Titel: Re: Hallo Leute. Bitte um kurze Antwort bezüglich FZF
Beitrag von Inchallah am 10.02.2014 um 12:29:24
Man kann auch normal antworten. ... aber anscheinend gibts immer die Sorte,  die es eben nicht kann.

Titel: Re: Heirat mit einem illegalen Ausländer
Beitrag von Saxonicus am 10.02.2014 um 12:32:49

har151984 schrieb am 09.02.2014 um 21:41:03:
,mein Verlobter kommt aus Marokko und er war hier student bevor er mit andere Name als Azyl hier lebt

Mit einer AE als Student wäre doch eine Eheschließung relativ problemlos möglich gewesen. Warum macht man es sich so kompliziert ?

Titel: Re: Heirat mit Venezuelanerin
Beitrag von mannidvd am 11.02.2014 um 11:33:49
Sorry wenn ich hier jemanden in seiner heilen Gefühlswelt wachgerüttelt habe, aber ich habe es heute erlebt am eigenen Leib mit wieviel Respektlosigkeit und Gleichgültigkeit uns begegnet wurde.

Ich will keine Debatte darüber führen, ich hab es erlebt.

Meine Frau fühlt so und ich kann sie verstehen.

Rassismus kommt in vielen Formen vor, aber nicht jeder Behördenmitarbieter ist so, sorry für die Verallgemeinerung.

Ich kann einfach nicht glauben das die vielen Fehler und Fehlinformationen reine Inkompetenz sind.

Ich bin sehr enttäuscht über dem Umgang und unserem speziellen Fall, der ja doch sehr dem Alltag entspricht.

Ich antworte auch nicht auf den letzten Kommentar vom Experten Daddy, meine Antwort ist für die die meinen erhobenen Zeigefinger als Urdeutscher wahrnehmen wollen.

Die viel propagierte Willkommenskultur existiert einfach nicht, oder nur in der Theorie.

Die Ausländer die sich darüber beschweren, treffen auch nicht zuerst auf die normale Bevölkerung, sondern zwangsläufig auf die Behörden vor Ort.

Und nochmal ich spreche nicht von den Personen oder Auskünften die ich in diesem Forum bekommen habe, sondern ausschließlich von den Erlebnissen vor Ort.


Titel: Re: Regierungspräsidium rät zu Asylantrag
Beitrag von Aras am 11.02.2014 um 13:54:12

reinhard schrieb am 11.02.2014 um 12:45:12:
Asylanträge aus Serbien und Mazedonien vorzuziehen, deshalb müssen Syrerinnen und Syrer warten


Ja das stimmt:
http://www.youtube.com/watch?v=PaCiJEvHJgw&src_vid=6rQap8uN12Y&feature=iv&annotation_id=annotation_932882713&t=3180


[edit]Im Allgemeinen genügt es zu posten, wenn irgendeine
Aussage/Feststellung/Mitteilung NICHT stimmt.[/edit]

Titel: Re: FZF zu deutschem Kind, allgemeine verwirrung
Beitrag von sigi-n am 24.02.2014 um 23:37:31

RainDarastrix schrieb am 24.02.2014 um 22:46:48:
soweit ich informiert bin sind EU Bürger von dem Sprachtest befreit bei Ehegattennachzug


Ja genau das siehst du wiedermal falsch


RainDarastrix schrieb am 24.02.2014 um 22:46:48:
AE hätte sie als meine Gattin ja wohl auch?


Nee, muss sie auch als Ehefrau beantragen, wird nicht frei haus geliefert.

Aber zu Glück gibt es ja Tätigkeiten die nicht so schwer sind wie lesen und verstehen

fons' [edit]Zügle dich sonst wird aus dieser gelben Karte eine rote

[/edit]

Titel: Re: Nach Abschiebung, Wiedereinreise mit neuem Pass?
Beitrag von AFRIKANER am 27.02.2014 um 00:10:56
Ich glaube, Aras hat die Frage sehr gut beantwortet. Das wäre ein Spiel mit dem Feuer, wenn er versuchen würde wieder einzureisen.

Titel: Re: Spanier arbeitet in Deutschland aber Lebensunterhalt reicht nicht aus
Beitrag von Saxonicus am 17.03.2014 um 19:06:54

Kartoffel schrieb am 17.03.2014 um 17:34:55:
Im Normalfall sollte das dann recht problemlos bewilligt werden. (Ausnahmen z.B. bei teurem Pkw, anderweitige Ansprüche, größeres Vermögen hier oder in ESP etc.) 

Der Besitz von Vermögen mag im Falle Spaniens möglicherweise noch überprüfbar sein. In Drittweltländern ist er das nicht.

Mir sind zahlreiche dieser Fälle bekannt, wo hier umfangreiche soziale Leistungen bezogen werden, obwohl in der Heimat erheblicher Immobilienbesitz vorhanden ist und reichlich Mieteinnahmen kassiert werden. Auch die oft monatelange Ortabwesenheit dieser Personen wird nicht oder kaum zur Kenntnis genommen. Die deutschen Behörden interessiert das kaum und zahlt trotzdem.

Das gleiche trifft bei Schwarzarbeit zu. Da werden selbst konkrete Hinweise geflissentlich ignoriert.

Titel: Re: Familienzusammenführung / Deutschnachweis für gabunische Ehefrau
Beitrag von pauli am 26.03.2014 um 21:15:51

Floh schrieb am 26.03.2014 um 20:50:04:
nun, für die schlechten Schulen kann Deutschland ja nicht wirklich was.


Deutschland freut es aber...

Titel: Re: Mittelmeer Kreuzfahrt single-/ multiple entry Visum?
Beitrag von Dung am 05.04.2014 um 20:34:34
hallo warum kann man keine Pn schreiben

[edit]Hier muss man sich die Erlaubnis zum Schreiben von
PNs durch sachkundige Beiträge "erarbeiten".  :#s22:


Neeee im Ernst ...... hör auf zu spamen und wenn
du PN schreiben willst, genügt ne Mail ans team.

Ich lasse dir die 5 Beiträge .... aber benimm dich in
Zukunft.[/edit]

Titel: Re: Mittelmeer Kreuzfahrt single-/ multiple entry Visum?
Beitrag von Dung am 05.04.2014 um 20:34:42
2

Titel: Re: Mittelmeer Kreuzfahrt single-/ multiple entry Visum?
Beitrag von Dung am 05.04.2014 um 20:34:50
3

Titel: Re: Mittelmeer Kreuzfahrt single-/ multiple entry Visum?
Beitrag von Dung am 05.04.2014 um 20:34:58
4

Titel: Re: Mittelmeer Kreuzfahrt single-/ multiple entry Visum?
Beitrag von Dung am 05.04.2014 um 20:35:05
5

Titel: Re: Abgelehntes Schengenvisum, erneuter Antrag über Bulgarien?
Beitrag von GRANROCA am 07.04.2014 um 21:49:40
@safur

Was du hier schreibst ekelt mich an...

Du fühlst dich in Indien wahrscheinlich wohl, mit dem Gefühl ein "Herrenmensch" zu sein, scheinst kein großes Selbstbewusstsein zu haben...

Du solltest eher die Inder die du kennst aufklären was dieser A.H. Für ein Verbrecher war und was deine beiden blauäugigen Schwestern erwartet hätte, wenn sie nach Kriegsende gelebt hätten und die Alliierten empfangen müssten... >:(

Titel: Re: Familienzusammenführung zum Ungeborenenkind
Beitrag von T.P.2013 am 08.04.2014 um 18:49:17
Ja, und dann ggf. nur gegen Quittung. Kleine Anekdote: Bei der Visumbeantragung meines Stiefsohns hatte die (deutsche!) Ortskraft das Wechselgeld für die Gebühren vor sich noch sichtbar liegen und sagte: "Das Wechselgeld haben Sie ja schon zurück?!" ... Kann natürlich auch nur eine kurzfristige kognitive Störung gewesen sein, und keine Berechnung... ;-)

Titel: Re: Remonstrationsschreiben, Visum wurde abgelehnd keine Rückkehrbereitschaft
Beitrag von GRANROCA am 15.04.2014 um 01:45:54
Hallo,

Meine Frau "durfte" auch nicht mit Besuchsvisum nach Deutschland kommen, mangels Rückkehrbereitschaft...sie wollte erstmal schauen ob es ihr überhaupt in Deutschland gefällt...

Wir haben uns dann entschieden zu heiraten, damit hatte sie das Recht auf FZF zum deutschen Ehegatten...es hat ihr hier gefallen, also alles gut...sie sagt: "arbeiten muss man überall auf der Welt"

Ihr seid verlobt, wollt sowieso heiraten...dann tut es doch, früher oder später muss er seine Firma eh aufgeben, wenn ihr hier zusammenleben wollt...

Alles gute
Gruß
Granroca

Titel: Re: Großeltern Recht auf Aufenthalt
Beitrag von Floh am 15.04.2014 um 07:24:21

Zitat:
Das mag in Deinen Augen richtig sein, die Frage bezog sich auf den rigtigen Gesetz in dieser Hi Sicht,meinst Du es ist zumutbar alle 107 durchzulesen?


der Verweis geht doch direkt auf den §36..

wo ist dein Problem?


Zitat:
bestenfalls kommt in Frage:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#36



Zitat:
Es wurde konkret § 36 AufenthG verlinkt - die einzig denkbare Rechtsgrundlage.



Link anklicken, NICHT scrollen und LESEN  ::)

die Leute hier helfen schon "richtig" ;)

[edit]Diese Zusammenfassung der vorangegangenen Postings
war völlig überflüssig - daher Schrott.[/edit]

Titel: Re: 2 Pässe und 1 AE/NE für Deutschland
Beitrag von idleXtreme am 16.04.2014 um 04:52:30

lottchen schrieb am 14.06.2013 um 09:44:40:
Hallöchen,

ich frage hier mal für eine Landsfrau meines Mannes (Nicht-EU-Ausland):
Sie lebte jahrelang in D zusammen mit ihren deutschen Mann. Er ist vor einigen Jahren gestorben. Sie hat keine deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, kann sich aber unbegrenzt in Deutschland aufhalten (was für mich heißt, sie hat wohl eine NE?, aber die genaue Information, was Sie für einen Aufkleber im Paß hat bekomme ich erst noch). Nach dem Tod ihres Mannes ist sie irgendwann zurück in ihr Heimatland gegangen und lebt dort bereits seit 2004 wieder. Zwischendurch ist ihr Paß abgelaufen und sie hat einen neuen bekommen (den alten hat sie auch noch). Sie möchte nun gern mal wieder nach D fliegen (ob nur zu Besuch oder für länger/immer weiß ich nicht, dürfte auch unwichtig sein).
Ist es richtig, dass sie für die Einreise nach D wieder ein Visum benötigt (+ Einladung, Verpflichtungserklärung usw.) und sie dann erst in D ihre NE in den neuen Paß übertragen lassen kann?


es ist zwar wünschenswert, dass die NE übertragen, bzw. eine separate karte ausgestellt wird, aber nicht zwingende vorschrift. die jetzige NE hat eigene seriennummer und ist unbegrenzt gültig. also theoretisch auch dann gültig, wenn sie aus dem abgelaufenen pass herausgerissen wird. oder eben die seiten mit sämtlichen ein- und ausreisestempeln unkenntlich gemacht werden.

kann man sich aber auch sparen, indem man über einen anderen schengener staat einreist, ein halbes jahr wartet und dann eine neuausstellung des - nicht in einem entzugsverfahren zurückgenommenen - AT in auftrag gibt.

[edit]1. Das Thema war lange durch
2. Deine Antwort geht völlig an dem Kernproblem "Erlöschen eines AT" vorbei[/edit]

Titel: Re: Wechsel der Zugehörigkeit einer Region zu einem anderen Staat - Konsequenzen für AE und Visa?
Beitrag von erne am 16.04.2014 um 18:42:17

idleXtreme schrieb am 16.04.2014 um 03:24:11:
der sich für kompetent genug hält, um ausländische dokumente zu lochen.


Bspl.:
Deutsche Behörden halten sich für kompentent, gültige ausländische Dokumente zu vernichten.
(so z.B. den ausländischen Führerschein, der für den Erhalt eines deutschen FS abgegeben werden muss und welcher dann nach 3 Jahren vernichtet wird --- ohne Worte)

Titel: Re: von §16 Abs. 4 bis §18 zum Zweck der Beschäftigung Jobwechseln
Beitrag von AFRIKANER am 17.04.2014 um 20:41:07
Was  ist das für eine Ausländerbehörde!!!! Echt der Hammer. Du hast doch nur Bachelor, oder? Das müsste doch gehen. I don´t get that. Das reicht doch für einen Anfang. Bist Du verheiratet? Hast Du Kinder? Das Gehalt reicht doch für eine Person. Ich habe einen Freund hier in Rheinland-Pfalz, er konnte seinen Status ändern , obwohl er nicht einmal 1000 Euro Netto verdient hat. Gibt es vielleicht zu viele deutsche Arbeitslose in Deiner Stadt? In welchem Bundesland wohnst Du? (Wenn´s nicht Vermessenheit ist zu fragen).

[edit]Meine Güte ...... sind wir beim Quiz??? Du stellst unnötige
Fragen, gibt’s nicht eine hilfereiche Antwort - also Schrott.[/edit]

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach §28, Verlängerungsantrag
Beitrag von Budweiser am 18.04.2014 um 21:16:36

Runenwolf schrieb am 17.04.2014 um 13:13:39:
Wenn du auf Konfrontation gehen willst, dann soll dein Mann auf die Entscheidung ohne Vorlage der Einkommensnachweise bestehen. Notfalls sollten die ablehnen, dann könntest du Rechtsmittel einlegen und das werden die Mitarbeiter der ABH sich zweimal überlegen.

Werter Runenwolf, ich habe schon Schwierigkeiten mit Deiner Argumentation

Nicht die TE geht auf Konfrontation, sondern die ABH.
Aber das ist ein Verständnis das ich oft auf ABHs gefunden habe
Für viele ABHs gibt es keine Bürger sondern Untertanen und wenn der Bürger seine Rechte wahrnimmt dann ist es Konfrontation für die ABH.
Mein Verständnis für Bürgerrechte sieht sehr anders als zB Deines.
Als ich die Äusserung der örtlichen ABH "Bei uns herrscht Freiheit" mit dem Argument "Freiheit herrscht nicht" konterkarierte wurde mir die Denkweise klarer!

Grüße
Budweiser

Titel: Re: Abschluss nicht geschaft
Beitrag von bastiee am 20.04.2014 um 12:01:27
Das ist eine schwere frage  :-/

Titel: Re: Allgemeine Anwendungshinweise des BMI zum ARB 1/80
Beitrag von bastiee am 20.04.2014 um 12:04:03
Danke für den Link

Titel: Re: Familienzusammenführung zum Ungeborenenkind
Beitrag von Insomnia am 22.04.2014 um 14:49:36
Erst mal herzliches Beileid von aber auch deutliche Kritik von mir !

Du hast mehr rumgeeiert anstatt auf Ratschläge zu hören wie Sie schnell zu Dir nach Deutschland kommen kann.

Ich hatte Dir mehrmals den sauberen legalen Weg beschrieben, wenn Du darauf gehört hättest, wäre Sie im 5 Monat mit einem One way Tickt  bei Dir in Deutschland gewesen und das Kind wäre vielleicht nicht gestorben.

Wie gesagt meine war im 5 Monat schon  bei mir in DE , dann habe ich  erstmal dafür gesorgt, das Sie mittels einen SV Jobs als Putze in die gesetzliche KV kam, ...das wars dann und nachdem das Kind da war gabs erstmal 3 Jahre AE. Heiraten ist bei FZF Visa zum deutschen Kind  überflüssig, da nicht  für die AE erforderlich.

Jetzt wirds leider bitter für deine Freundin, Deutsch A1 und eine Menge Papierkram, so einfach wie mit  FZF zum ungebornen Kind ist es mit FZF als Ehefrau nicht.

[edit]Für diesen Tritt unter die Gürtellinie gibt’s [/edit]

Titel: Re: Heirat mit einem Ghanaer
Beitrag von Saxonicus am 29.04.2014 um 11:35:23

info4me schrieb am 29.04.2014 um 02:00:49:
Falls das Thema noch von Interesse ist:

Wohl kaum, denn die TS war seit Erstellung des Beitrags nicht wieder im Forum und ist anscheinend an Antworten auf ihre Anfrage auch nicht mehr interessiert.

Titel: Re: Besuchervisum für Ägypter
Beitrag von Floh am 03.05.2014 um 23:22:10
Huhu, habt ihr schon ne Antwort? Oder kommt die nächste Woche? :)

Titel: Re: Hilfe – Ehegattennachzug – Eintragung der Ehe
Beitrag von Saxonicus am 20.05.2014 um 12:59:37

Aras schrieb am 20.05.2014 um 12:45:25:
tl;dr; ?

Bitte um Übersetzung.

Titel: Re: Hilfe – Ehegattennachzug – Eintragung der Ehe
Beitrag von Eduard am 20.05.2014 um 13:09:34

Saxonicus schrieb am 20.05.2014 um 12:59:37:
Bitte um Übersetzung.


"Too long? didn't read?"


Titel: Re: Hilfe – Ehegattennachzug – Eintragung der Ehe
Beitrag von Saxonicus am 20.05.2014 um 15:27:14

Eduard schrieb am 20.05.2014 um 13:09:34:
"Too long? didn't read?"

Bislang bildete ich mir immer ein, dass ich (obwohl kein deutscher Muttersprachler) über ausreichende Deutschkenntnisse verfüge.

Anscheinend habe ich aber doch noch entscheidende Sprachdefizite im Deutschen, denn ich verstehe es trotz Deiner Übersetzung immer noch nicht.

Titel: Re: Hilfe – Ehegattennachzug – Eintragung der Ehe
Beitrag von Eduard am 21.05.2014 um 13:42:15

Saxonicus schrieb am 20.05.2014 um 15:27:14:
(obwohl kein deutscher Muttersprachler)


Hallo Saxonicus,

falls sich das auf Deine sächsische Herkunft bezieht, Dir ist schon klar, dass das moderne Hochdeutsch (Neuhochdeutsch) dank dem Einfluss Martin Luthers zu einem nicht unwesentlichen Teil auf dem Sächsischen (genauer gesagt, den ostmitteldeutschen Mundarten) basiert?

Man könnte also sagen, die Sachsen sind zwar keine deutschen Muttersprachler, sie sprechen aber die Mutter der deutschen Sprache :)

Titel: Re: Wie ist denn jetzt der Aufenthaltsstatus meiner Frau?!
Beitrag von Oppa am 26.05.2014 um 00:45:59

Prase2013 schrieb am 05.05.2014 um 19:29:31:
Hallo Leute,

Heute habe ich sie mit der Eheurkunde zum Ausländeramt geschickt, sie solle sich jetzt eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besorgen, vorher konnte sie aufgrund der Rechtslage bzgl. serbischer Staatsbürger (nicht - EU!) nichts von beidem beantragen.


Es geht mich ja nichts an aber warum hast Du deine Frau nicht begleitet?
Für mich klingt das so: Ich habe meine Frau mal eben zur Bude geschickt?

Titel: Re: Freundin nach Deutschland
Beitrag von deerhunter am 25.05.2014 um 20:56:02
Genau so, wie Reinhard es beschreibt, ist es

Titel: Re: German Citizenship by descent
Beitrag von tklu am 26.05.2014 um 12:57:53
:)

Titel: Re: Marokkanische eID als Passersatz.
Beitrag von tklu am 27.05.2014 um 21:45:29
yarabi isecker lik ackoya :)

Titel: Re: Visa bzw AE für Ausbildung für Non-EU
Beitrag von Mokus am 27.05.2014 um 23:42:41
Kennt sich jemand aus ?

:)

Herzlichen Dank

Titel: Re: Heirat in Deutschland/Nigeria & Ehegattennachzug
Beitrag von tklu am 28.05.2014 um 10:44:36
ich habe keine idee was man alles tun soll, aber ich möchte dir viel Glück wünschen:)

Titel: Re: Probono anwalt der im ausland hilft
Beitrag von Mokus am 29.05.2014 um 09:05:28
Hallo,

die Experten hier benötigen ausführliche Informationen, sonst wird hier keiner was dazu sagen können.


Mokus

Titel: Re: Verpflichtungserklärung verschwundenes AuPair Mädchen
Beitrag von tiggger am 01.06.2014 um 07:30:05
Ehrlich gesagt ich finde es richtig das ihr haftbar seid und ich hoffe eure ABH hat die Dokumente waserdicht gemacht. Meistens liegt auch eine Belehrung dabei.
Mal andersherum: wer sollte Deiner Meinung nach haften wenn jemand mit seiner Unterschrift eine z.B. illegale Einwanderung ermoeglicht? Der Steuerzahler?

Titel: Re: Familienzusammenführung / Deutschnachweis für gabunische Ehefrau
Beitrag von swala tomi am 08.06.2014 um 16:00:24
Ich kann Foudre gut verstehen. Wir hängen auch in der Warteschleife mit diesem
blöden A1 Kurs. Deutsch ist nun mal für einen Ausländer eine schwere Sprache.

Es kostet alles ein Haufen Geld, unsere Mädchen gehen auch noch in die Boarding School.
Im Moment weiss ich nicht recht was ich machen kann. Wir sind schon seit Dezember 2012 verheiratet und immer noch getrennt.

Titel: Re: Botschaft meldet sich nicht, trotz vereinbartem Datum
Beitrag von TalkingMoose am 12.06.2014 um 09:30:42
Kann mir hier keiner etwas dazu sagen?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Anmerkung Nr.9?
Beitrag von Saxonicus am 16.06.2014 um 12:21:59

Passerati schrieb am 16.06.2014 um 11:12:37:
Beim näheren Hinsehen fiel diese Bezeichnung auf: Anmerkung 9!Was besagt dieser? 

Guckst Du hier:

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#9

Daddys' [edit]@Saxonicus... was soll diese Antwortwiederholerei... Frage um 11:12:37, Antwort um 11:28:34, Nachfrage um 12:02:32, ergänzende Antwort um 12:06:21, dein, zur Antwort #1 identisches Post um 12:21:59... spar dir das bitte oder lies die Antworten zu einer Frage bevor du antwortest...[/edit]

Titel: Re: Kostenloses Girokonto für nicht-EU-Ausländer
Beitrag von idleXtreme am 24.06.2014 um 05:18:38
...

Titel: Re: Unfreiwilliger werdener Experte in Ausländer-, Behinderten-, Krankenkassen-, usw. - Recht
Beitrag von justicia am 26.06.2014 um 15:11:24
hallo kurze zwischen frage . wie hat dein sohn die deutsche staatsbürgerschaft bekommen obwohl er in madagaskar geboren ist ?
lebe selber in istanbul bin deutscher staatsbürger und bekomme demnachst ein kind von meiner türkischen frau in izmir..
danke im voraus




ps: wie ist es in madagskar zum leben und fürn urlaub ? günstig ? schön ?

Titel: Re: Unfreiwilliger werdener Experte in Ausländer-, Behinderten-, Krankenkassen-, usw. - Recht
Beitrag von reinhard am 26.06.2014 um 15:28:09

justicia schrieb am 26.06.2014 um 15:11:24:
hallo kurze zwischen frage . wie hat dein sohn die deutsche staatsbürgerschaft bekommen obwohl er in madagaskar geboren ist ?


Steht oben im Profil: deutsch.

Der Geburtsort ist völlig egal.




ps: wie ist es in madagskar zum leben und fürn urlaub ? günstig ? schön ? [/quote]

Titel: Re: Ein neues Leben...
Beitrag von justicia am 26.06.2014 um 15:17:15
arbeitest du auch ? du könntest für callcenter einfache arbeiten erledigen von zuhause aus
dein mann soll auf jedem fall auf dem bazar arbeiten ! da ist gut geld !
desweiteren kannstdu in der tourismusbrachne arbeiten du kannst deutsch und bestimmt auch englisch !
und noch desweiteren das ist euer leben . ich sage nicht kehrt den rücken zu eurer famillie aber setzt das durch was ihr erreichen möchtet ! ansonsten wird es sehr schwer für euch sein wenn ihr mit den eltern zusammen lebt so ist das nun mal .

auf jedem fall arbeitet gibts es genug . . .

Titel: Re: G'day, Hallo und Servus
Beitrag von justicia am 26.06.2014 um 15:09:19
hallo !
wie ist australien ? braucht man da viel geld zum wohnen ?
würde gerne mal urlaub da unten machen ............

Titel: Re: Neu hier
Beitrag von justicia am 26.06.2014 um 15:13:35
warum bist du gespannt und was ist dein anliegen  ? :)

fons'  [edit]ich hab mal deinen ganzen sinnlosen Postings die nur
dazu dienen sollten 5 Posts zu bekommen verschrottet.[/edit]

Titel: Re: Ausländer Student aus Kamerun;Verheiratet seit 2 Jahren mit einer deutsche Frau
Beitrag von Signs am 26.06.2014 um 23:23:27
ehrlich währt am längsten ;)

Titel: Re: Rueckkehr nach Deutschland aus London
Beitrag von queen39 am 28.06.2014 um 17:37:49
alles gute ;)

Titel: Re: Wie beantrage ich eine Aufenthalts Genehmigung für meinen Mann den ich im Ausland geheiratet habe
Beitrag von queen39 am 28.06.2014 um 17:39:42
Deutschkurs ist megawichtig,weis ich aus meinen eigenen erfahrungen.Lg

Titel: Re: Heiratsurkunde Kosovo
Beitrag von queen39 am 28.06.2014 um 17:35:44
das denk ich auch Runenwolf

Titel: Re: Von frankreich nach deutschland auswandern
Beitrag von Signs am 30.06.2014 um 23:53:44
frankreich ist auch ein schönes land und famillie kommt da in erster linie!

Titel: Re: Von amts wegen abgemeldet ausländer
Beitrag von Signs am 30.06.2014 um 23:56:37
hört sich kompliziert an ich hoffe ein
experte meldet sich

Titel: Re: Von frankreich nach deutschland auswandern
Beitrag von idleXtreme am 01.07.2014 um 03:23:17
müsste man aber das studium abbrechen - und schon sind sie für die katz', all die jahre.

etwas unschön - dann doch besser sozialleistungen beziehen. im hinblick auf die allgemeine staatsverschuldung eh nur peanuts.

Titel: Re: Familienzusammenführung für Syrer
Beitrag von Saxonicus am 05.07.2014 um 20:00:24

RASCHIDO schrieb am 05.07.2014 um 19:21:39:
...eine komplett falsche Identität angegeben, so wie es wohl 90 Prozent der Einwanderer tun. 

Wie kommst Du denn auf so einen Gedanken oder hast Du dafür Belege ?

Titel: Re: Kann Deutschestadtsbuergerschaft aberkannt werden?
Beitrag von idleXtreme am 06.07.2014 um 13:26:52
ist aber schon interessant, wie sehr einen doch die staatsbürgerschaft von menschen, die niemals wiedergesehen werden beschäftigt.

gegenfrage: war von einer "thaifrau" (so wie du es in dieser form zu verstehen gibst wohl einem menschen "zweiter klasse", mit der daraus resultierenden behandlung) etwas anderes zu erwarten?

Titel: Re: ich hoffe diese seite kann mir weiterhelfen
Beitrag von idleXtreme am 07.07.2014 um 20:35:08
das einfachste wird jetzt wohl wirklich sein, die geburt abzuwarten. aber du hättest schon "damals" nicht resignieren müssen:

deine eltern leben in der brd - wo, wenn nicht bei deinen eltern soll denn der lebensmittelpunkt sein? zeugnisse für 10 klassen am mann - ein unbefristeter aufenthaltstitel steht dir bereits ab schulabgang zu. dann kommt es noch darauf an, was du in der türkei gemacht hast - hast du nämlich bspw. studiert, ist es noch nichtmal die verlagerung des ständigen wohnsitzes, geschweige denn des lebensmittelpunkts!

die wiederholte straffälligkeit, wäre - im übrigen genau umgekehrt - ein weiteres indiz für ihn.
zumindest jedenfalls nach internationalem masstab.

der gedanke über die informierung über die einreise ist gut! ich würde vllt. sogar nicht informieren sondern sie mit der justiz abstimmen.
aber nicht, bevor die einreisegenehmigung da ist!


idleXtreme schrieb am 07.07.2014 um 20:35:08:
ein unbefristeter aufenthaltstitel steht dir bereits ab schulabgang zu

Aha, und wo steht das? Noch dazu so bedingungslos?
(wegen Schrottanteil -> Schrott)

Titel: Re: Einbürgerung während des Studiums
Beitrag von Mizo am 17.07.2014 um 14:32:17
das finde ich auch interessant

Titel: Re: Heiratsvisum
Beitrag von Dadishou am 25.07.2014 um 08:35:21
Warum nennt ihr denn Mann eigentlich immer habibi! Wenn schon dann lasst das i weg oder ist das euer Schatz???  >:(

Titel: Re: ABH verlängert AE für Kinder nicht
Beitrag von Saxonicus am 28.07.2014 um 18:08:52

Siggi schrieb am 28.07.2014 um 17:40:23:
Außerdem herrscht in der Ukraine ein Bürgerkrieg.

Ehrlich ? Vorgestern war in Lwów/Lwiw/Lemberg und Umgebung davon noch nichts zu bemerken.

Titel: Re: Visum zur Einreise der Eheschließung nach DE
Beitrag von Saxonicus am 31.07.2014 um 15:13:52

Diavolina22 schrieb am 31.07.2014 um 14:09:27:
Meine Sorge ist auch nicht so sehr, ob das Visum rechtzeitig kommt sondern eher dass es überhaupt genehmigt wird. 

Ob es Gründe gibt, die Deine Befürchtungen gerechtfertigen, kann Dir hier niemand sagen. Das solltest doch Du doch viel besser beurteilen können, da Du Deinen Bräutigam und sein Umfeld (hoffentlich) gut kennst.

Zwischenzeitlich zur Lektüre empfohlen:
http://forum.1001geschichte.de/viewforum.php?f=4

Titel: Re: Visum zur Einreise der Eheschließung nach DE
Beitrag von T.P.2013 am 31.07.2014 um 15:34:42
@Saxonicus

Auch wenn Du mit Deiner etwas subtilen Warnung bzgl. der Motivation möglicherweise richtig liegen könntest (oder auch nicht) und man sich generell vor einer weitreichenden Bindung Gedanken über den Geschäfts- / Lebens- / sonstigen Partner machen sollte - dieses von Dir verlinkte "Forum" kann wahrlich für nichts in der Welt als ernstzunehmende Referenz dienen außer vielleicht für... ach, lassen wir das.

Gruß

Titel: Re: Visum zur Einreise der Eheschließung nach DE
Beitrag von Saxonicus am 31.07.2014 um 15:49:47

T.P.2013 schrieb am 31.07.2014 um 15:34:42:
dieses von Dir verlinkte "Forum" kann wahrlich für nichts in der Welt als ernstzunehmende Referenz dienen außer vielleicht für... 

Wenn Du Dir mal die Mühe auferlegst, in den Tiefen dieses Forums info4alien zu kramen, findest Du durchaus vergleichbare Fälle, die allerdings nicht in epischer Breite ausgewalzt wurden, sondern sich nur auf die juristischen Aspekte beschränkten. Man sollte aber gelegentlich auch mal zwischen den Zeilen lesen.

Titel: Re: Visum zur Einreise der Eheschließung nach DE
Beitrag von T.P.2013 am 31.07.2014 um 16:09:18
Ja. Mir ist auch bekannt, dass binationale Partnerschaften -sowie im Übrigen auch jede andere- möglicherweise nicht nur und ausschließlich zu 100 % auf reine Liebe basieren. D'accord. Aber das gilt für Deine chinesische(?) und meine kenianische Gattin potentiell genauso, wie für den ägyptischen Verlobten der TS. Auch d'accord.
Mir geht es um das verlinkte "Forum" und die dort schreibenden Protagonisten (besser -innen). Das verlinkte "Forum" ist bestenfalls gut, um ggf. das Entstehen und den Verlauf einer self-fulfilling prophecy von außen zu betrachten. Sonst ist es gut für exakt nix, sofern man ein vernunftbegabter Mensch sein sollte. Sollte man sich jedenfalls als Partnerin eines Nordafrikaners nicht antun...

Titel: Re: Visum zur Einreise der Eheschließung nach DE
Beitrag von nixwissen am 31.07.2014 um 17:45:05

T.P.2013 schrieb am 31.07.2014 um 16:09:18:
Aber das gilt für Deine chinesische(?) und meine kenianische Gattin potentiell genauso, wie für den ägyptischen Verlobten der TS. Auch d'accord.


Naja, seltenst, was die asiatischen Ehepartner angeht.
Chinesinnen schlagen ihre Männer gerne mal aber das hat sicher nichts mit Strafrecht zu tun. Fast nirgendwo auf der Welt wird "Heirat" heutzutage noch mit "Besitzrecht" verbunden, ausser in genau einem Kulturkreis.
Zu gefühlten 95% ist die Arabische Welt involviert und davon sind es gefühlte 95% zugezogene Männer die den massiven Stress verursachen.
Bei aller PC, sich selbst in die Tasche zu lügen nutzt auch nix.

Die TS hat aber bestimmt einen ganz liebevollen Zukünftigen gefunden und wir wünschen ihr alle, daß sie nicht in 1-2 Jahren mit solchen Problemen wieder hier aufschlägt.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Visum zur Einreise der Eheschließung nach DE
Beitrag von T.P.2013 am 01.08.2014 um 01:11:24

nixwissen schrieb am 31.07.2014 um 17:45:05:
Naja, seltenst, was die asiatischen Ehepartner angeht.
Chinesinnen schlagen ihre Männer gerne mal aber das hat sicher nichts mit Strafrecht zu tun. ...


Fein. Fein. Gratuliere....

Titel: Re: Visum zur Einreise der Eheschließung nach DE
Beitrag von T.P.2013 am 01.08.2014 um 01:18:15

nixwissen schrieb am 31.07.2014 um 17:45:05:
blubb...... Bei aller PC, sich selbst in die Tasche zu lügen nutzt auch nix.

Die TS hat aber bestimmt einen ganz liebevollen Zukünftigen gefunden und wir wünschen ihr alle, daß sie nicht in 1-2 Jahren mit solchen Problemen wieder hier aufschlägt.

Gruß,
Norbert


Ich persönlich scheiß schon seit 30 Jhren auf jegliche PC... und wenn die TS in "1-2 Jahren" hier vorstellig werden sollte mit akuten Problemen, bekommt sie hier Hilfestellung zum akuten Problem, ohne dass selbsernannte Auguren von "ich hab's doch gesagt" faseln. Geil, oder?

Gruß

Titel: Re: Abschiebung aber keine Familie im Ausland und in DE geboren.
Beitrag von tklu am 09.08.2014 um 17:12:00
ich bin selber Ausländer und ich bin total dafür,  kriminelle und gesetzlose deutsche und Migranten muss man in einem Insel schicken, wo keine Menschen gibt. Ich habe kein Verständnis für Verbrecher, Asoziale und Kriminelle. Alle muss man nach meiner Auffassung wegputzen. Dein Bruder ist selber schuld, er ist alt genug und jetzt hör auf zu weinen. Er hat das verdient, was gemacht hat und basta coseeeee

Titel: Re: Von Indonesien nach Deutschland
Beitrag von Saxonicus am 12.08.2014 um 19:39:14

Maikel schrieb am 12.08.2014 um 17:48:13:
Nächste Woche besuche ich die Ausländerbehörde um mehr Wissen zu bekommen, jedoch habe ich gelesen, dass es auch dort ,,Qualitätsunterschiede'' im Personal gibt.Dh. ich werde mehrere Behörden aus unterschiedlichen Ortschaften befragen.

Alle Ausländerbehörden in Deutschland arbeiten auf der gleichen Grundlage,
dem Aufenthaltsgesetz:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm

Titel: Re: Scheidung wird nicht anerkannt
Beitrag von Bellabianca1978 am 21.08.2014 um 00:02:58
Aras?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Familienzusammenführung
Beitrag von Leyla D. am 22.08.2014 um 01:01:24
Hallo,

İch habe folgendes Problem und bitte um Antworten..

İch (24, türkische Staatsbürgerin in Deutschland geboren) habe meinen Mann in der Türkei im Feb. 2014 geheiratet.

Wie alle wissen muss ich den Lebensunterhalt meines Mannes für die FZF sichern können, jedoch habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag von 3 monaten und nicht genügend Einkommen. Daraufhin rief ich die ALB an und fragte ob ich doch die VE an einen dritten weitergeben könnte. Mann sagte mir Ja, aber Sie brauchen einen mind. 1 jahr befristeten Job. Meine Einkommensbescheide momentan wären unbrauchbar, da der Arbeitsvertrag nur 3 monate gültig sei. Somit müsste ich den Job wechseln und die drei Monate würden wieder von vorne beginnen. Da mir zugleich andre İnformationen bekannt waren rief ich in der nächst gelegenen ALB an und diese sagten mir man könnte keine VE an dritte zwecks FZF weitergeben.

Nun weiss ich nicht genau was ich jetzt darunter verstehen soll, da die İnfos ja ziemlich weit auseinandergehen.

Meine Frage: Durch die VE verpflichtet sich doch die dritte Person den Lebensunterhalt zu sichern, wieso ist denn trotzdessen mein Einkommen von bedeutung? Kann man zwecks FZF wahrhaftig keine VE an dritte weitergeben?

İch danke vielmals denjenigen die sich die Zeit dazu genommen haben es zu lesen und zu beantworten.

Titel: Re: dauer einer Abfrage beim Zentraler Behoerden
Beitrag von Ukseel am 22.08.2014 um 09:03:24
Hallo hat jemand keine Ahnung hier oder wie!!!!!!!!!!!!!  :-[ dachte ich bin heir beim spezialisten bitte antworten Sie mal wenn Sie ahnung haben  :-/ :-/

Titel: Re: dauer einer Abfrage beim Zentraler Behoerden
Beitrag von Ukseel am 22.08.2014 um 09:35:21
ein unpassendes Antwort ich sehe keinen :o :o

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung für ehemaligen US-Army Mitarbeiter
Beitrag von Saxonicus am 23.08.2014 um 13:06:42

habbi schrieb am 23.08.2014 um 11:57:37:
möchte mein Freund in Deutschland bleiben,weil wir eine gemeinsame Tochter haben 

Dann sollte er seine Aufenthaltserlaubnis zum Zuzug zu seiner Tochter beantragen.

Die Arbeitserlaubnis ist dann mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 28 ebenfalls gegeben.


[edit]Es war lange geklärt, welche AE möglich ist. Und "Arbeitserlaubnis"
war kein Thema.[/edit]

Titel: Re: Brille
Beitrag von Saxonicus am 25.08.2014 um 19:56:33

chilindrina schrieb am 25.08.2014 um 19:03:57:
Bei mir wird ziemlich teuer, pro Glas 200€ und bei mir sind beide Auge unterschiedliche Stärke.... 

Ich habe auch zwei unterschiedliche Sehstärken, aber 200 € glaub ich einfach nicht. Es gibt auch preisgünstigere Optikergeschäfte.

Man muss ja auch nicht jedes Extra mitbestellen.

Für meine letzte Brille habe ich (incl. Fassung und unterschiedlichen Gläsern) bei einer weitverbreiteten Optikerfirma 17 €uro bezahlt.

Titel: Re: Ermessenseinbürgerung nach §8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Beitrag von Saxonicus am 25.08.2014 um 13:19:17

AFRIKANER schrieb am 25.08.2014 um 12:40:07:
Er meint, weil er arbeitet und seit über drei Jahren Steuern zahlt undnie kriminell in Erscheinung getreten ist und genug Geld auf dem Konto hat, hat das geklappt.. 

Ich glaube diese Kriterien treffen auf etliche tausend andere Ausländer ebenfalls zu, stellen aber m.E. keine außergewöhnliche Besonderheit dar, die für sich allein zu einer Einbürgerung ausreichen.
[edit]

Im Normalfall werden für eine Einbürgerung keine außer-
gewöhnlichen Besonderheiten gebraucht. Insofern ist der
Beitrag nur irritierend.[/edit]

Titel: Re: Die alte Staatsangehörigkeit aufgeben
Beitrag von Saxonicus am 28.08.2014 um 13:42:58

ametim schrieb am 28.08.2014 um 13:30:36:
Und wie ich bereits geschrieben habe, das usbekische Konsulat in Deutschland verwies mich sowieso die Kollegen in Russland, da ich nie beim usbekischen Konsulat in Deutschland gemeldet war. 

Dieses Versäumnis musst Du Dir aber nun auch selbst zurechnen lassen, daran sind weder die usbekischen oder die russischen und auch nicht die deutschen Behörden Schuld.

Das solche Vernachlässigungen wichtiger Obliegenheiten einem früher oder später vor die Füße fallen und oftmals nur mit größeren Zeitaufwand und erheblichen Kosten zu reparieren sind, sollte doch nicht unbekannt sein.

Titel: Re: Scheidung wird nicht anerkannt
Beitrag von Saxonicus am 28.08.2014 um 13:39:25

sigi-n schrieb am 28.08.2014 um 12:38:39:
Wo ist das Problem? er fährt nach Polen und holt das Urteil persönlich ab., 


Bellabianca1978 schrieb am 28.08.2014 um 12:59:24:
Und 1500 km fahren??? 

Bei 1.500 km bist Du aber schon weit über Polen hinaus und bereits an der Ostgrenze von Weißrußland.

Titel: Re: Botschaft.für was 3000 Euro?
Beitrag von tiggger am 28.08.2014 um 20:12:27
Und fuer was? Kaffeekasse?

Titel: Re: Botschaft.für was 3000 Euro?
Beitrag von Saxonicus am 28.08.2014 um 21:49:05

tiggger schrieb am 28.08.2014 um 20:12:27:
Und fuer was? Kaffeekasse?

Das hätte sie doch fragen müssen, als man es von ihr verlangt hat.

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - Erklärung gesucht
Beitrag von Aras am 01.09.2014 um 18:38:04
Das ist ein Zitat aus frag-einen-anwalt.

Titel: Re: Deutsche Staatsangehörigkeit für Baby
Beitrag von Saxonicus am 05.09.2014 um 11:03:06

vlatkovr schrieb am 05.09.2014 um 09:29:58:
"Der Bundestag hat entschieden, dass Einwandererkinder, die in Deutschland geboren sind, zwei Pässe haben dürfen. Bisher mussten sie sich bis zum 23. Lebensjahr für einen entscheiden."

Das trifft, soweit dieses Gesetz überhaupt schon beschlossen sein sollte, nur auf Personen/Kinder zu, weiche die deutsche Staatsangehörigkeit im Rahmen des Optionsmodells erhalten haben.

Für Euer Baby ist jedoch die Optionsregelung nicht anwendbar, weil die grundsätzlichen Voraussetzung bei seiner Geburt nicht gegeben waren.

Optionsmodell
Ein im Inland nach dem 1. Januar 2000 geborenes Kind, dessen Eltern beide Ausländer sind, ist Deutscher, wenn ein Elternteil im Zeitpunkt der Geburt seit acht Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG).


[edit]Die Fragen waren alle beantwortet, daher ===> Schrottplatz[/edit]

Titel: Re: Mittels FZF aus den USA nach Karlsruhe - wie am schnellsten?
Beitrag von cabrio am 06.09.2014 um 19:38:43

Lurkus schrieb am 06.09.2014 um 02:56:52:
Melde mich gegen Ende kommender Woche dann wie es gelaufen ist.


Darum bitte ich doch sehr!  :)

Titel: Re: Heirat im laufenden Asylverfahren
Beitrag von Tape am 09.09.2014 um 05:55:13
Hast Pn

Titel: Re: Heirat im laufenden Asylverfahren
Beitrag von Tape am 09.09.2014 um 11:10:42
Hast Pn

Titel: Re: Einreichung von weiteren Unterlagen fuer FZF
Beitrag von tiggger am 09.09.2014 um 17:08:18
Wenn Du bei einer der 'beliebteren' ABHs bist kann die Kontaktaufnahme sich abenteuerlich gestalten.

Titel: Re: Mittels FZF aus den USA nach Karlsruhe - wie am schnellsten?
Beitrag von cabrio am 12.09.2014 um 18:34:04

tapir schrieb am 12.09.2014 um 18:14:36:
Sobald fünf Jahre vorbei sind oder ggf. - bei Ablauf des Reisepasses - auch schon vorher, ist eine neue Aufenthaltskarte erforderlich. Da ist dann je nach Zuständigkeitsregelung wiederum die ABH zuständig.


Ja, leider, so ganz und gar entkommt man dem ganzen Ärger eben nie... :(

Aber im Vergleich zu den Katastrophen, die andere hier durchmachen müssen, sind das selbstverständlich nur geringfügige Sorgen.

Grundsätzlich ist es ja gut, die Optionen zu kennen, die man hat...wenn man sie denn hat. Dumm ist nur, dass man da eigentlich drauf studieren müsste, um auch nur irgendwie ansatzweise den Durchblick zu haben. Und welcher normale Mensch hat dazu schon Lust und Zeit?

[edit]Außer blabla Null Nährwert -> Schrott[/edit]

Titel: Re: Trennung vom ägyptischen Ehemann.. und dann?
Beitrag von fijifranny am 14.09.2014 um 15:11:04
^^^ Naja, wenn man das so sieht hast du schon Recht ! Nur in diesem Fall ist es gemein ! ABER ist ja noch nicht gesagt dass er das vor hat !

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von fijifranny am 13.09.2014 um 20:14:54
also das ganze geht schon seit 2011 und Sie hat noch kein Deutsch gelernt? Das ist wirklich nicht so schwer. Das Goethe Institut bereitet dich direkt auf die pruefung vor. Mann kann auch online Kurse machen ! Also mein Mann und ich wir sind nach Thailand geflogen und haben dort den intensiv Kurs mitgemacht. Er spricht natuerlich kein Thai aber die Lehrer haben sich super um ihn gekuemmert and nach 2 Monaten hat er 84% bekommen (man braucht 60 um zu bestehen)..Ich meine ja nur...falls du mal Urlaub hast oder Ferien koennt Ihr ja 2 Monate in Delhi bleiben ,dort muss es ein Goethe Institut geben,oder? Uhh was hat deine Freundin eigentlich fuer eine Religion? Man weiss so wenig ueber Bhutan, jedoch in den nachbarlaendern ist es ziemlich unueblich "ex freunde" usw zu haben (no sex before marriage and so on)...Na ja viel Glueck...aber wirklich..das A1 ist schon zu machen !

Titel: Re: Familienzusammenführung als Student / Türkei
Beitrag von Russak am 15.09.2014 um 22:22:25

Runenwolf schrieb am 18.09.2013 um 07:27:21:
Nein, Einkommen ist irrelevant.


Auch wenn der "einreisende" ein Kind hat?

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von fijifranny am 16.09.2014 um 09:11:03
Das ganze ist traurig, denn es ist sowiso erstmal ain schwieriges verfahren-auch wenn alle beteiligte einen pass/papiere haben. ICH FINDE: Das man sich manchmal monatelang mit dem kampf gegen die behoerden rumquaelt und sich damit so beschaeftigt, dass man sich garnicht mit dem gedanken beschaeftigt ob man das alles WIRKLICH will und ob man wirklich zusammen passt. aber hoffentlich geht alles gut. Es wird lange dauern und dieses Forum kann helfen. Ich wuerde raten sie so bald wie moeglich in ein online kurs am goethe institut einzutragen,damit sie schon mal anfangen kann deutsch zu lernen...sonnst kann sich es noch laenger hinziehen. aber mich wuerde wirklich interessieren wie es weiter geht !

Daddys' [edit]Und ich finde es traurig, dass du glaubst zu allen möglichen Threads deinen Senf dazugeben zu müssen, ohne inhaltlich etwas beizutragen. Von daher Schrott... [/edit]

Titel: Re: Neugier: Wohin geht der Einbürgerungsantrag überall hin?
Beitrag von Saxonicus am 17.09.2014 um 22:07:35

schrieb am 17.09.2014 um 19:31:14:
Ich meinte: Wo geht mein Einbürgerungsantrag denn alles hin? Vom Rathaus, dann wohin? Welche Behörden usw. Vom Anfang bis zum Ende. 

Warum fragst nicht einfach dort nach, wo Du Deinen Einbürgerungsantrag abgegeben hast. Die müssten es doch am Besten wissen.


[edit]Wir könnten uns das Forum sparen und immer auf
die Behörde verweisen... [/edit]

Titel: Re: Ermessenseinbürgerung mit Passersatz (Reiseausweis für Ausländer)
Beitrag von Zlatan am 18.09.2014 um 21:42:26
Irgendwer der mir helfen möchte?

fons' [edit]deine Erwartungshaltung ist schon cool - ist (d)ein Anwalt
auch so schnell, wie du hier Antworten erwartest.. das ist
für mich schrottwürdig[/edit]

Titel: Re: Abgeschoben - Reststrafe - jetzt in Deutschland
Beitrag von lottchen am 22.09.2014 um 16:25:22
Beim TS steht im Profil "verliebt". Das könnte auch der Grund für seinen jetzigen Aufenthalt hier sein. Wenn man das weiterdenkt ist das wohl der einzige Weg (Heirat oder Kind) ihn wieder dauerhaft zu einer AE in D zu verhelfen. Dann muß die Auserwählte nur noch die richtige Staatsbürgerschaft oder die richtige AE haben.   

Titel: Re: Beibehaltigungs Genehmigung nach Auswandern
Beitrag von hanspeter5 am 26.09.2014 um 12:41:42
Hey Ocean, bin noch auf diesen alten Thread gestoßen: Hat das jetzt eigentlich doch noch geklappt? Falls nicht kannst du ja mal unter http://www.skytuner.net/de/weltweit/sprache/afghanische_musik.html zumindest ein wenig afghanische Musik per Internetradio hören ... ;)

[edit]Der thread schlummert seit ca 9 Monaten. TS war seit fast
4 Monaten nicht mehr online - außerdem hat dein Post Null
sachlichen Nährwert -> Schrott[/edit]

Titel: Re: Einbürgerung scheitert schon an der Ausbürgerung
Beitrag von HeFi am 26.09.2014 um 22:10:34

Leonid schrieb am 26.09.2014 um 21:50:33:
Es ist zwingend notwendig für die Ausbürgerung, dass man als im Ausland lebender Ukrainer lebt

Volle Zustimmung, denn tote Ukrainer können nicht mehr ausgebürgert werden.

[edit]was soll diese Scheiße? Das ist Schrott!!! pass auf![/edit]


Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Tape am 27.09.2014 um 08:53:48
Hartz 4 und die Frau bekommt ein Einreisevisum um dann hier auch Hartz 4 zu beantragen....das kann man ja gar nicht glauben...es heißt doch...der Lebensunerhalt muß gesichert sein und eine Arbeitsbescheinigung muß vorgelegt werden....und was passiert dann hier?...Integrationskurs der ja Pflicht ist....DEN bezahlt dann auch das Amt???...( normalerweise 100,- Euro pro Monat die selbst zu tragen sind) das kann doch alles nicht wahr sein....das kann ich nicht glauben...die Arbeitsaufnahme im Januar ist doch auch nicht sicher...Probezeit...befristetes Arbeitsverhältnis....usw...also ich mußte vor 2 Jahren eine Arbeitsbescheinigung vorlegen das ein unbesfristetes und schon lange bestendes Arbeitsverhältnis voraussetzt....eine Frau einreisen lassen mit Hartz 4... :o ...unverantwortlich in meinen Augen... >:(

Titel: Re: NE in meinem fall erloschen? Brauche Hilfe, bitte!
Beitrag von idleXtreme am 03.10.2014 um 06:44:05
ist ja nicht so wie bei den deutschen kinders, nä?
vater schlägt, mutter säuft... und wenn du irgendwann endlich einmal 18 bist - mach bloss, dass du aus dem haushalt kommst und sie beide kennen dich nicht mehr. vllt. mal 'ne sms zum geburtstag - bestenfalls. kleines spässchen am rande - nur damit Muleta nicht menschenseelenallein beim schrotti ist.

Titel: Re: Ehe mit Krimbewohnerin
Beitrag von idleXtreme am 03.10.2014 um 07:13:36

cho schrieb am 02.10.2014 um 18:49:48:
Die Idee mit dem anderweitigen Wohnsitz ist die derzeit gängige Methode für alle Krimbewohner, die reisen oder heiraten wollen oder müssen.


fragt sich nur nach wo - ein krimbewohner der sich mit der kiever republik identifiziert wäre die sprichwörtliche nadel im heuhaufen.


Zitat:
Was tut ihr also derzeit, wenn eine Ehe mit einer Krimbewohnerin geplant ist?


zunächst einmal die staatsbürgerschaft wechseln. wobei das selbst eu-bürger machen. massenweise aktuell die letten - in RF sind nämlich die renten grösser.

Titel: Re: Ehe mit Krimbewohnerin
Beitrag von idleXtreme am 04.10.2014 um 02:53:06
wobei sich die krim sich allerdings in einem verfahren, welches streng nach den dahingehenden regelungen der UNO aus der ukraine ausgegliedert hat und dort somit auch keine besatzungs stattfindet. und man hat auch die wahl. und das nicht nur auf dem papier. die einzigen, die sich am beitritt in die föderation stören währen (und auch das nur z.T.) die tataren - einerseits werden ihre (nicht gemäss dem offiziellen prozess registrierten) institutionen geschlossen, andererseits sollen sie aber auch vieles, was unter keiner kiewer regierung jemals denkbar war bekommen haben.

Titel: Re: Ehe mit Krimbewohnerin
Beitrag von idleXtreme am 04.10.2014 um 03:33:21
die aufgabe der ukrainischen staatsbürgerschaft für (ehemalige) krimbürger - da macht die ukraine (bzw. der rest, der von der ukraine, nachdem die delitanten übersee versuchten ihre interessen dort umzusetzen, übriggeblieben ist) derzeit nicht mit. derzeit, weil der kern der vom freien westen anerkannten "regierung" sich für so einiges verantworten müssen wird und an der mauer landet. wobei ich sie alle zusammen - so wie zu stalins zeiten - in einer reihe aufstellen würde, dieses dreckspack.

Titel: Re: Ehe mit Krimbewohnerin
Beitrag von idleXtreme am 04.10.2014 um 11:26:36
im grossen und ganzen, so wie im ansatz - richtig! aber die EU ist nichts weiter als der 51-ste stern auf der flagge der USA, die wiederrum an einer spaltung europas, bzw. am nichtzusammenwachsen des "demokratischen" europas mit dem "ostteil" interessiert sind.

georgien ist stern #52, die ukraine macht seit vorgestern ihre staatsgeheimnisse den nato-deligationen zugänglich - stern #53, für armenien ist das selbe szenarium wie in der ukraine geplant.

macht frieden - das sagt sich so leicht. ich will auch gar nicht so sehr ins detail gehen und darauf hinweisen, dass es nicht der donbas ist, der in kiev mordet, vergewaltigt, flüchtlinge, journalisten, mitarbeiter internationaler hilfsorganisationen und selbst die eigenen soldaten (damit die nach wiederrückkehr nicht reden) erschiesst und den westteil des landes einzunehmen versucht. beschränken wir uns auf die eu - keiner will diese widerrechtlichen sanktionen gegen RF, zumal sie vorrangig ja auch der eu schaden aber letztendlich hat die "filiale" keine wahl und macht das, was die direktion der "supermarktkette" in übersee befiehlt, ohne eine alternative zu haben. 

Titel: Re: Ehe mit Krimbewohnerin
Beitrag von idleXtreme am 04.10.2014 um 12:23:33

reinhard schrieb am 04.10.2014 um 12:11:35:
Ich denke, dass die Ukrainerin selbst beurteilen sollte, ob sie Staatsbürgerin ihres Staates bleiben möchte...


ich zitiere nur bis hierhin, weil ich den eindruck gewinne, dass du selbst als flüchtlingshelfer mit "UNO" nicht wirklich was anfangen kannst aber fakt bleibt fakt - die angesprochene beurteilung und umsetzung wird ihr anderweitig und nicht von der russischen föderation verwehrt.

in diesem zusammenhang nimmt RF die krimbewohner aus dem gesetz über die verheimlichung bzw. deklaration der doppelten staatsbürgerschaft bis 2016 aus.

Titel: Re: Aufenthaltstitel abgelaufen, was tun bis der neue da ist?
Beitrag von idleXtreme am 03.10.2014 um 07:02:28

Aras schrieb am 01.10.2014 um 18:50:57:
Deine Frau hat doch bestimmt die Antragsbestätigung bekommen. Dies in Verbindung mit der abgelaufenen Karte kann sie ihren legalen Aufenthalt nachweisen.


wie schnell sich doch die dinge ändern - zu meinen zeiten gab es für sowas fiktionsbescheinigungen.

Titel: Re: Aufenthaltstitel abgelaufen, was tun bis der neue da ist?
Beitrag von idleXtreme am 04.10.2014 um 03:00:13

reinhard schrieb am 03.10.2014 um 12:01:36:
Und viele Ausländerbehörden geben nicht unaufgefordert eine FB, weil die Geld kostet und im Alltag oft unnötig ist


behörden die den leuten nicht gerne unnötigerweise geld wegnehmen - der war gut. :)

Titel: Re: Es geht um aufentg 25 abs 3
Beitrag von idleXtreme am 04.10.2014 um 16:34:05
also dafür, dass du weniger als ein jahr auf deutschsprachigem gebiet lebst, beherrschst du die sprache ganz gut - deine grammatik ist besser als bei manch so einem deutschen und selbst die interpunktion stimmt grösstenteils - respekt!

Titel: Re: Mythen um das Thema Asyl
Beitrag von Saxonicus am 06.10.2014 um 12:19:11

Errare_humanum_est schrieb am 05.10.2014 um 22:23:11:
Neuerdings hat derjenige mit der Wohnung ca. €4.000 für die Ersteinrichtung seiner Wohnung bekommen.

Als ich 1969 über Mauer und Stacheldraht in die Bundesrepublik gekommen bin habe ich auch 150 DM (Begrüßungsgeld) und einen Gutschein für Berufskleidung erhalten und bin 4 Tage später arbeiten gegangen.
Zudem brauchte ich für den Rest des Jahres keine Lohnsteuer bezahlen.

Im Gegensatz zu den Ausländern heute, brauchte ich keine Arbeitserlaubnis, das war doch ein Vorteil und eine Wohnung habe ich auch bereits nach 6 Wochen bekommen.

Für meine Ersteinrichtung hat sich allerdings keiner interessiert, die habe ich mir vom Sperrmüll geholt und von Freunden und Bekannten bekommen.

Titel: Re: FS in D umschreiben, Lebensrettende Sofortmaßnahmen?
Beitrag von Malte1983 am 22.10.2014 um 13:57:18
Leute...bitte sein nett zu einander

Titel: Re: suche dringend hilfe!!!
Beitrag von Malte1983 am 22.10.2014 um 13:55:51

Vinzent2m schrieb am 27.09.2014 um 10:44:26:
Da Du für die rechtliche Auseinandersetzung ja bereits die entsprechende Unterstützung hast, rate ich dazu Dir beim Diakonischen Werk, Caritas oder einem ähnlichen Wohlfahrtsverband Hilfe zur Bewältigung der nicht einfach zu bewältigenden psychischen Belastungen zu holen.
Diese Organisationen bieten solche Hilfe in der Regel im Rahmen von allgemeiner Lebensberatung an.



Ich kann mich diesen Ratschlag nur anschließen

Titel: Re: Recht auf Sozialhilfe für bulgarische Mutter mit (deutschem) Kind?
Beitrag von Malte1983 am 22.10.2014 um 14:01:34
ich bin gespannt, wie die Ämter dieses Sachverhalt so aufnehmen werden....denn der Staat wird sich gegen Armut anderer Länder schützen und kann die Ausreise verlangen

Titel: Verlängerung AE 16 mit Studienkredit?
Beitrag von daniuz am 09.10.2014 um 11:20:48
Hallo,

Da ich bald kein Bafoeg meht beziehe (Leistungsnachweis) muss ich mit einem anderen Nachweis mein LU sichern. Vorher hatte ich immer den Bafoegbescheid als Nachweis benutzt. Jetzt wurdw mir ein.Studienkredit der KFW Bankengruppe in höhe von 650 euro M bis 2016 bewilligt. Kann ich damit auch meinen AE verlängern?

Danke

Titel: Re: Verlängerung AE 16 mit Studienkredit?
Beitrag von Malte1983 am 22.10.2014 um 14:04:58
kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, da der Kredit nicht über die Aufenthaltgsenehmigung aussagt

Titel: Re: Anspruch auf Bafög
Beitrag von Malte1983 am 22.10.2014 um 13:59:52
Wenn Du einen Wiederspruch machen willst....was hast du davon....es wird sich nichts in naher Zukunft ändern

Titel: Re: Auslaendische firma in De?
Beitrag von Malte1983 am 22.10.2014 um 13:46:51
Ich hätte auch gedacht, dass die Firma entsprechend gemeldet werden muss.

Titel: Re: Rentenansprüche oder Rückerstattung der Rentenversicherungsbeiträge
Beitrag von Malte1983 am 22.10.2014 um 13:53:38
Sobald die Staatsbürgerschaft nicht mehr anerkannt ist, wird der Gesetzgeber die Zahlung regulieren. Doch dafür  müssen viele Antragsformulare ausgefüllt werden.

Titel: Re: Heirat mit einem Ghanaer
Beitrag von Malte1983 am 22.10.2014 um 13:43:33
Wenn ein schwebendes Verfahren in Spanien herrscht, dann wird die Aufnahme in Deutschland automatisch ausgeschlossen. Damit diese Sperre weggenommen wird, muss der Antrag in Spanien abgeschlossen werden.

Titel: Re: Bildungsgutschein
Beitrag von Malte1983 am 22.10.2014 um 13:38:35
Hallo und guten Tag,

das kann ich so nicht bestätigen. Braucht der Arbeitgeber eine Bescheinigung vom Amt, wird diese problemlos ausgehändigt. Es muss beim Arbeitsamt kein Notfall vorliegen. Die Behörden haben ein Interesse daran, den " Kunden " wieder schnell aus der Statistik uzu streichen.

Titel: Re: EU-Bürger ohne Aufenthaltsrecht - Ausweisung oder Strafe möglich?
Beitrag von niederrheiner am 24.10.2014 um 13:03:29
?

Titel: Re: FZf Visa Befragung
Beitrag von fijifranny am 12.11.2014 um 23:13:27

ClaSai schrieb am 12.11.2014 um 15:50:31:
wir hatten unsere Befragungen 2011 und 2012.
Ende Oktober( auch mit Hoffnung auf Weihnachten) und dann am 31.01.2012 das zweite.


ClaSai-wirklich? Warum denn gleich zwei Befragungen? Das ist ja interessant !

Titel: Re: Mein Verlobter und ich brauchen HILFE
Beitrag von Saxonicus am 17.11.2014 um 10:33:03

kindness schrieb am 17.11.2014 um 10:18:04:
Wir sind seit 5 Jahren zusammen ,wohnen seit 3 Jahren zusammen , er liebt meine Kinder sie lieben ihn 

Für den Erhalt einer AE ist das aber kein ausreichender Grund.

Titel: Re: Mein Verlobter und ich brauchen HILFE
Beitrag von Saxonicus am 17.11.2014 um 10:54:00

kindness schrieb am 17.11.2014 um 09:51:04:
Mit einem Ticket wurde er am Flughafen abgesetzt ist aber nicht geflogen sondern hier geblieben bei mir. Dies ist 3jahre her.


kindness schrieb am 17.11.2014 um 10:44:34:
Heiraten wollen wir ja sowieso,hätten wir schon längst wenn wir die papiere haetten . 

Allzu intensiv scheinen Eure Bemühungen, die Angelegenheit in geordnete Bahnen zu lenken, bislang nicht gewesen zu sein.

Titel: Re: Mein Verlobter und ich brauchen HILFE
Beitrag von kindness am 17.11.2014 um 10:57:05
Nein ehrlichgesagt nicht wir haben es immer vor uns hergeschoben ,dumm waren wir ,sehr dumm.

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von fijifranny am 19.11.2014 um 02:06:43
Super ! Die ABH hat bei dir angerufen ? Und die wissen es dauert 2-3 Tage? ist aber nett dass sie es dir sagen und dich nicht haengen lassen ! Hatte heute auch ein befragung, 88 fragen (die auch noch meist mehrere teile hatten) 2 stunden gedauert und manche Fragen sehr gemein. :/ aber alles hat gepasst...
ist doch immer toll wenn bei den Behoerden mal nette Menschen arbeiten !!! Gut dass es geklappt hat !

Titel: Re: Einbürgerung für einen ehemaligen Krim-Bewohner
Beitrag von jukka1 am 20.11.2014 um 11:36:38
hallo culebra! ich hab das gleiche....! schreib mir bitte privat!

Titel: Re: Einbürgerung für einen ehemaligen Krim-Bewohner
Beitrag von jukka1 am 20.11.2014 um 11:43:24
"Systeminformation:
Du darfst Privatnachrichten erst verwenden, wenn Du mindestens 5 Beiträge geschrieben hast!"  ;D  ;D ;D sogar hier gibts deutsche bürokratie ;D ;D ;D

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung/Visum für Iraner, der Cafe eröffnen möchte
Beitrag von Saxonicus am 20.11.2014 um 11:28:28

Birko schrieb am 17.11.2014 um 22:45:58:
Es muss doch möglich sein, dass ein Iraner für ein solches Vorhaben nach Deutschland kommen kann? 

Wenn Du ihn heiratest entfallen alle Eure derzeitigen Probleme, dann ist eine uneingeschränkte Erwerbstätigkeit gestattet, als Angestellter oder Selbstständiger, ganz wie Ihr wollt.

Titel: Re: Mit GÜB über die Schweiz ausreisen?
Beitrag von jack28 am 25.11.2014 um 23:35:24

Saxonicus schrieb am 24.11.2014 um 22:07:25:
Nein, denn ein Visum gibt es nur bei der Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat).



für männer ja,für frauen sind die gesetze wieder anders.
schwangere frau z.b müsste da jetzt nicht antanzen.hätte auch hier aufenthalt bekommen.

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von T.P.2013 am 27.11.2014 um 14:32:35

Saxonicus schrieb am 27.11.2014 um 13:48:45:
Nein, weil es in Deutschland gar keine Behörde gibt, die in der Lage oder berechtigt wäre Visa auszustellen. Ein Visum kann man nur im Ausland bei der Konsularabteilung einer Botschaft oder einem Konsulat beantragen und erhalten.


Ich gönne mir mal den Klugscheißermodus:
Das ist grundsätzlich völlig richtig.
Im Speziellen gibt es aber schon eine Inlandsbehörde, die Visa erteilen kann -> §14 (2) AufenthG ;-)

Gruß

Titel: Re: Bosnische Kita-Erzieherin, Visum abgelehnt, Remonstration
Beitrag von ellerthomas am 09.12.2014 um 17:09:26
:-* 8-)

Titel: Re: Studium, Nebenjob, Abschiebung
Beitrag von Obst88 am 09.12.2014 um 10:47:14
Du hast dich also 1 Jahr illegal in Deutschland aufgehalten und auch noch ohne Arbeitsgenehmigung gearbeitet? Das sieht eher nicht gut aus für dich.

Titel: Re: Dokumentenüberprüfung bei FZF ungeborenes Kind
Beitrag von yous05 am 10.12.2014 um 21:22:46
guten abend zusamen,ich hab leider auch die gleische problem nur mein frau ist im 12woche schwanger aber die wohnt nicht so weit wie bei dir,das ist nur 3h flug,sie hat grade die d antrag abgegiben und wir warten jetzt auf eine antwort,wie lange?und wie leuftweiter? weisse ich nicht.

Titel: Re: ALG II Leistung erst nach Ablauf von 3 Monaten nach Einreise gestattet!
Beitrag von Insomnia am 13.12.2014 um 00:13:39
Wir sind jetzt zum Glück weg vom Jobcenter, seit ein paar Monaten eigenes Gewerbe angemeldet, läuft gut, wenn man bedenkt das wir mit nichts angefangen haben und wir haben unsere Ruhe von sinnlos Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und Hausbesuchen.

Vor 2 Tagen hatten wir einen Kunden besucht und was sehe ich,
da hat dem das Jobcenter einen geschickt zum kostenlos Arbeiten im Lager und Büro als Arbeitsgelegenheit  im Rahmen eines Praktikums zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt

Ohne Worte!

Titel: Studentenvisum, Konsulat RABAT
Beitrag von Aminnn am 15.12.2014 um 01:53:45
Liebe Damen und Herren,

Frustriert und seeehr enttäuscht bin, Schreibe ich Ihnen heute diese Nachricht, um der Hilfe zu suchen.

Wenn ich den Ablehnungsbescheid meiner ersten Antrag auf Visum bekommen hatte, habe ich mir gesagt, dass es nur ein Irrtum war, Weil mein einziges Ziel in Deutschland, mein Studium weiterzumachen, um  einen  gutenweltweit anerkannten Abschluss zu erlangen... Also! Ich habe mich noch einmal beim Studienkollegs in Deutschland beworben und viele Zulassungen bekommen und dann einen Zweiten Antrag auf Visum beantragen and guess what!? Eine Ablehnung ! Ja und mit der gleichen Begründung
- Keine wesentlichen änderungen gegenüber dem bereits abgelehnten antrag zum gleichen zweck
- Es Bestehen weiterhin erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Studienabsichten und am Studienerfolg

Ich verstehe die Welt nicht mehr, ich habe ein Jahr meines Lebens verloren, um Deutsch zu Lernen und in Deutschland studieren zu können, und Was bekomme ich dafür ? Ablehnungsbescheide in Form der Beleidigungen ! : ( Ich bin wirklich sehr enttäuscht.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche,

viele Grüße.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Neugieriger am 18.12.2014 um 09:31:00
Bescheidene Situation!

Titel: Re: Ablehnungsgruende Glaubwuerdigkeit fuer den Aufenthalt und Rueckkehrfreiwilligkeit bei Besuchervisum - Was Tun?
Beitrag von Neugieriger am 18.12.2014 um 11:50:49
Falschangaben wären das nur dann, wenn man es zum Zeitpunkt der Beantragung wußte. Es soll schon öfters vorgekommen sein, daß der Groschen erst später fiel.

Außerdem muß man sich die Frage stellen, was weniger "korrekt" ist, wenn Deutsche für ihre ausländischen Partner tricksen, um sie vor dem A 1 ins Land zu holen, oder daß der Staat (eingestandene "Inländerdiskriminierung") sie schlechter stellt als andere Ausländer, z. B. sog. Flüchtlinge?!

fons' [edit]Bitte erspare uns doch künftig solches Gesülze in den Sachforen.[/edit]

Titel: Re: Frau mit 3 Kindern aus der Ukraine
Beitrag von Neugieriger am 20.12.2014 um 20:54:25
Tja... Und die beiden älteren Kinder bleiben wo sie sind...

Titel: Re: Über 1 jahr in der türkei
Beitrag von Neugieriger am 24.12.2014 um 08:57:43
Anwalt nehmen!

Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, da kann man sich unter Umständen mit dem Geschädigten einigen. Allerdings könnte ein Anwalt auch direkt bei der Staatsanwaltschaft klären, was mit dem Verfahren überhaupt ist. Vielleicht ist es ja auch eingestellt?

Titel: Re: Heirat mit Malaysierin in Deutschland - Aufenthalt danach in D
Beitrag von Doc Holiday am 26.12.2014 um 22:52:52
War klar das sowas nicht in Eure heile "Paragraphen Reiter" - Welt passt.

Was nicht sein kann, das nicht sein darf.....

Die Praxis sieht nunmal anders aus. Papier und Paragraphen sind geduldig und werden nunmal nicht immer so angewandt wie der spiessige deutsche es sich wünscht.

Ich könnte noch zig Beispiele aus dem wahren Leben nennen.

Aber, wie sagen die zwei Polizisten aus Bochum immer:

Hier herrscht "Recht und Ordnung".... ::) :-X

[edit]Ich verzichte mal auf eine gelbe Karte...[/edit]

Titel: Re: Besuchervisum verhindern?
Beitrag von Neugieriger am 29.12.2014 um 06:31:11

grisu1000 schrieb am 29.12.2014 um 03:14:19:
Aber es kann nicht einfach mal einem ausländischen Mitbürger seine Reisefreiheit beschnitten werden.


Was ist er denn nun als in Indien lebender Inder? "Mitbürger"?  Nein, Ausländer!

"Bürger" sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, sie haben als solche gegenüber Ausländern Vorrechte (wie etwa Wahlrecht), die man in den GG-Artikeln dran erkennt, daß sie mit "Jeder Deutsche" beginnen!

Alle anderen sind Ausländer!

Titel: Re: Besuchervisum verhindern?
Beitrag von Petersburger am 29.12.2014 um 08:29:05

Neugieriger schrieb am 29.12.2014 um 06:31:11:
Alle anderen sind Ausländer! 

Das ändert aber nichts daran, daß das Ausländerrecht kein zusätzliches Instrument ist, wenn sich Eltern oder (Ex-)Eheleute nicht mehr vertragen.

Es gibt dort für Ausländer dieselben Möglichkeiten wie bei Deutschen. Und keine zusätzlichen.

Man kann tatsächlich keinem Ausländer Reisen in die Schengen-Staaten pauschal verbieten - weniger würde nichts bringen -, nur weil ...

Titel: Re: Besuchervisum verhindern?
Beitrag von Neugieriger am 29.12.2014 um 10:22:38

Petersburger schrieb am 29.12.2014 um 08:29:05:
Das ändert aber nichts daran, daß das Ausländerrecht kein zusätzliches Instrument ist, wenn sich Eltern oder (Ex-)Eheleute nicht mehr vertragen.

Es gibt dort für Ausländer dieselben Möglichkeiten wie bei Deutschen. Und keine zusätzlichen.

Man kann tatsächlich keinem Ausländer Reisen in die Schengen-Staaten pauschal verbieten - weniger würde nichts bringen -, nur weil ...


Zu 2.: Richtig, bis hin zur Prozeßkostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) in ziviler und freiwilliger Gerichtsbarkeit.

Im Übrigen: Das ist auch gut so, man stelle sich vor, wie im vorliegenden Fall würde sich jemand vom ausländischen Partner trennen und ihn dabei ausbremsen können, in DE eine neue Beziehung einzugehen.

Ausnahmen wie etwa in "1001 Geschichte" können durch die zuständige Staatsanwaltschaft behandelt werden (Auslandsvertretungen wissen um anhängige Ermittlungs- bzw. Strafverfahren).

Titel: Re: Besuchervisum verhindern?
Beitrag von Petersburger am 29.12.2014 um 11:14:47

Neugieriger schrieb am 29.12.2014 um 10:22:38:
und ihn dabei ausbremsen können, in DE eine neue Beziehung einzugehen.

Oder viel simpler: Der Ausländer nimmt mit seinen Deutschland-Erfahrungen eine Arbeit auf, die Reisen nach Deutschland erforderlich macht ...


Neugieriger schrieb am 29.12.2014 um 10:22:38:
(Auslandsvertretungen wissen um anhängige Ermittlungs- bzw. Strafverfahren). 

Das ist nun wieder falsch:
Solange kein Eintrag ins AZR erfolgt, erfährt keine AV von solchen Verfahren.

Titel: Re: Besuchervisum verhindern?
Beitrag von grisu1000 am 29.12.2014 um 15:23:03

Neugieriger schrieb am 29.12.2014 um 06:31:11:
"Bürger" sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, 


Bitte mal die Definition von Bürger bei Duden lesen oder bei Wikipedia. Ich habe nicht von Staatsbürgern geschrieben.


Neugieriger schrieb am 29.12.2014 um 06:31:11:
.. sie haben als solche gegenüber Ausländern Vorrechte (wie etwa Wahlrecht)...


Sie haben nicht allgemein Vorrechte, sondern nur bestimmte. Der Gleichheitsgrundsatz gilt eben auch für ausländische Mitbürger. Nur bestimmte Artikel im GG beginnen mit "Alle Deutsche", viele aber mit "Jeder", "Alle".

Zudem gibt es Nachteile beim EU-Recht, weil ihre ausländischen Angehörigen nicht unter die abgeleitete EU-Freizügigkeit falllen.

Es ist ein Irrglaube das eine Staatsangehörigkeit nur Vorrechte bringt, vielmehr bringt sie eben auch Pflichten und ggf. Nachteile.

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von Neugieriger am 04.01.2015 um 21:19:01

SarahBonn schrieb am 04.01.2015 um 20:35:14:
Halloooo,

ich nochmal. Bin gerade den wiederspruch am schreiben damit ich den morgen direkt persönlich abgeben kann.

soll ich den widerspruch begründen oder so schreiben wir im beispiel? *gründe werden nachgereicht*?

lg


Ich bin perplex! Da haben unsere Arbeitslosen so wenig Zeit, sich mal um solch vermeintlich wichtige Dinge zu kümmern.

Ja, schreib mal "gründe werden nachgereicht" (Fehler übernommen) - dann geht das gleich in den Müll! Widersprüche müssen begründet werden, man kann allenfalls noch versuchen, weitere später nachzuschieben. Aber selbst das ist nicht sicher.


Titel: Re: schwerstkranke Mutter pflege von Schwester aus dem Ausland?
Beitrag von Neugieriger am 05.01.2015 um 14:07:46

Allemande schrieb am 05.01.2015 um 13:16:30:
Danke weil mein Vater über 70 ist und er soll alles machen! Daher sind wir alle zurzeit überfordert!


Die Antwort war doch deutlich: Das bedarf keiner zusätzlichen Einwanderung, sondern kann vor Ort professionell und unter Berücksichtigung der lokalen Arbeitsmarktlage erledigt werden:


Aras schrieb am 05.01.2015 um 09:54:05:
... Und dann damit einen ambulante Pflegedienst beauftragen, der dann unter stützt.



Titel: Re: schwerstkranke Mutter pflege von Schwester aus dem Ausland?
Beitrag von Neugieriger am 05.01.2015 um 14:16:29

Allemande schrieb am 05.01.2015 um 14:11:33:
Es wurde viel helfen wenn sie mein Vater für ein paar Monate hilft. Sagen wir so je länger desto besser. Ob meine Tante sich hier Wohlfühlen tut und hier bleiben möchte, dass denke ich nicht. Sie ist bald geschieden und ihre Kindern werden mit dem Vater leben. Daher ist sie wegen ihre Kindern gezwungen in Algerien zurück zugehen. Ihr Leben dreht sich dort.


Noch mal, was dem deutschen Arbeitsmarkt und der momentanen Lage (Pegida) hilft (wobei der zweite Teil ein Witz ist und den dauerhaften Zuzugsgedanken bestätigt):


Allemande schrieb am 05.01.2015 um 13:16:30:
Danke weil mein Vater über 70 ist und er soll alles machen! Daher sind wir alle zurzeit überfordert!


Die Antwort war doch deutlich: Das bedarf keiner zusätzlichen Einwanderung, sondern kann vor Ort professionell und unter Berücksichtigung der lokalen Arbeitsmarktlage erledigt werden:


Aras schrieb am 05.01.2015 um 09:54:05:
... Und dann damit einen ambulante Pflegedienst beauftragen, der dann unter stützt.




Titel: Re: schwerstkranke Mutter pflege von Schwester aus dem Ausland?
Beitrag von Neugieriger am 05.01.2015 um 14:22:20

Allemande schrieb am 05.01.2015 um 14:11:33:
Es wurde viel helfen wenn sie mein Vater für ein paar Monate hilft. Sagen wir so je länger desto besser. Ob meine Tante sich hier Wohlfühlen tut und hier bleiben möchte, dass denke ich nicht. Sie ist bald geschieden und ihre Kindern werden mit dem Vater leben. Daher    ist sie wegen ihre Kindern gezwungen in Algerien zurück zugehen. Ihr Leben dreht sich dort.


;D Irgenwie scheint man uns für dämlich zu halten...

Titel: Re: schwerstkranke Mutter pflege von Schwester aus dem Ausland?
Beitrag von Neugieriger am 05.01.2015 um 14:42:30

Aras schrieb am 05.01.2015 um 14:21:06:
Allemande,

ignoriere bitte die Auslassungen von "Neugieriger".

Man könnte höchstens versuchen, dass die Tante für maximal 3 Monate zu Besuch kommt und bei der Rückreise nach Algerien hilft. Nur sollte klar sein, dass der baldige Ex-Ehemann ggf. nachehelichen Unterhalt leisten muss, wenn die beiden geschieden sind und diese Pflegeproblematik während der Ehe geschehen ist.


Hast ja schon einmal versucht, mich zu denunzieren - hat nicht geklappt. Darum noch einmal, was sie tatsächlich wollen - und ich fühle mich von solchen Attacken gewisser "Kultur"-Kreise als deutscher Akademiker verarscht:


Allemande schrieb am 05.01.2015 um 14:11:33:
Es wurde viel helfen wenn sie mein Vater für ein paar Monate hilft. Sagen wir so je länger desto besser. Ob meine Tante sich hier Wohlfühlen tut und hier bleiben möchte, dass denke ich nicht. Sie ist bald geschieden und ihre Kindern werden mit dem Vater leben. Daher    ist sie wegen ihre Kindern gezwungen in Algerien zurück zugehen. Ihr Leben dreht sich dort.


Es geht um einen dauerhaften Aufenthalt!

Titel: Re: schwerstkranke Mutter pflege von Schwester aus dem Ausland?
Beitrag von Neugieriger am 05.01.2015 um 15:23:51
Klar, deutsche Diskussionskultur!


Daddys' [edit]Du merkst es nicht, oder? Wenn es dir hier nicht gefällt, dann darfst du dir gerne eine andere, deinen Antworten entsprechende Diskussionsplattform suchen... BTW, ein Blick in die NUB dürfte helfen! Und nein, es bedarf keines Kommentars oder einer PN hierzu![/edit]

Titel: Re: Besuchsreise mit VE - mein Besucher ist arbeitslos
Beitrag von Neugieriger am 07.01.2015 um 04:56:18
Möglichkeiten gibt es schon, man muß sie nur kennen!

Wir haben den Sohn meiner Frau und deren Schwester problemlos nach DE bekommen: Keine Arbeit, kein Vermögen... Nix. Kannten aber die richtige Adresse!

Titel: Itll be a conundrum for opponents
Beitrag von jinpan1234 am 07.01.2015 um 04:35:44
"You miss one, you hit one," Vick said. "We had one that was close, but you just have to keep firing until you get one. You are not going to hit them all. We wish we could. Next week you may hit them all. It all depends." The Eagles face former coach Andy Reid and the unbeaten Kansas City Chiefs (2-0) on Thursday night. The Chiefs already have matched their win total from 2012 and will be looking to win a game thats significant to their new coach. Defensive co-ordinator Bob Sutton obviously has to devise a plan to stop Philadelphias high-powered offence. Will he try San Diegos approach? "How do you stop the Eagles offence?" McCoy said. "What do you want to do? Do you want to try to stack the box and completely take away the running game out of the game? That happens and (we) wind up with 400 yards passing." Itll be a conundrum for opponents all year. wholesale nfl jerseys . Brooks and Harrison, along with tackle Walter Jones and coach Tony Dungy, were the first-year eligible candidates to make the cut from 126 to 25. Brooks won a Super Bowl with Tampa Bay, while Harrison and Dungy were champions with Indianapolis. nfl jerseys china . The London club made the announcem

Daddys' [edit]Einen Thread eröffnen um Werbelinks zu plazieren? Nicht hier! BTW, Links gelöscht...[/edit]

Titel: Re: Studium und Sprachkenntnisse
Beitrag von baudouin66 am 09.01.2015 um 11:13:05
Remon, in Zweijahren Zeit, hast du nicht geschaft den TestDAF oder den DSH zu bestehen. Du bist also StudierUNFÄHIG uns musst Deutschland verlassen. Du nimmst die Platz weg, von seriöse Leute die wirklich gut sind und auch zum studieren nach Deutschland kommen wollen.

Schämst du dich nicht? und jetzt müssen wir hier dich helfen eine Umweg zu finden um weiter hier "nicht zu studieren" oder dich weiter als "Tourist" zu verhalten.

Ich hoffe diese Forum, für Leute wie du keine Hilfe bietet.

Holst du dich eine Fiktionbescheinigung und versucht den TestDAF 4x4 oder den DSH 2 zu schaffen

Viel Erfolg

[edit]Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Erstklassiges Schrottposting[/edit]

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 10.01.2015 um 07:11:35
bitte antworten danke seeeeeeeehr ,,, bin fassungslos

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von pike86 am 12.01.2015 um 14:56:36
Da muss ich nun doch schmunzeln, das Goethe Institut wird sogar mit eigenem Link und Abkürzung als GI beworben, eine andere Seite mit demselben Angebot was anderen helfen(!!!) könnte wird zensiert.

Nun denn ich bin raus hier, nach anfänglicher toller Hilfe tendiert das hier mehr und mehr zur Unfreundlichkeit.

Titel: Re: Vor 15 Jahren nach der Haft Abgeschoben wieder Einreise Möglich ?
Beitrag von Neugieriger am 21.01.2015 um 11:41:30
Drei Jahre zeitige Freiheitsstrafe als "Jugendsünden" und Diebstähle hinzustellen, ist schon sehr keß!

Um auf das Strafmaß zu kommen, muß man sich mächtig ins Zeug legen.

Was mir auch spanisch vorkommt: Nach 15 Jahren erwachen Sehnsucht nach Eltern und Freunden? Und warum kommen die nicht mal in der Türkei vorbei?

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Aras am 27.01.2015 um 19:58:14
Zumal.. Politikwissenschaft und im Coffee Shop? Naja gut... wir haben ja auch studierte Germanisten als Taxifahrer

Titel: Re: Ausreise bei schwerer Erkankung?
Beitrag von Neugieriger am 30.01.2015 um 07:32:25

Paulino schrieb am 29.01.2015 um 23:19:02:
... Sollte die Behandlung Jahre dauern (als Beispiel), wäre es möglich eine Arbeitsstelle hier anzunehmen ?
Wenn JA, wäre dann möglich später eine NE oder änhliches zu bekommen ?


Spätestens hier wird klar, worum es tatsächlich geht.

Ich halte alles um die angebliche Krankheit für ein Märchen. Ich habe einige Fälle mit Krebs und Therapie miterlebt, da kam keiner auf den Gedanken arbeiten zu wollen.

Vermute mal, daß er zum Amtsarzt geschickt wird und spätestens dann der Tanz zu Ende sein wird.

Titel: Re: Ausreise bei schwerer Erkankung?
Beitrag von namaskaram am 30.01.2015 um 07:39:51

Neugieriger schrieb am 30.01.2015 um 07:32:25:
Ich habe einige Fälle mit Krebs und Therapie miterlebt, da kam keiner auf den Gedanken arbeiten zu wollen.


Es macht einen riesigen Unterschied um welche Art von Krebs es sich handelt und wie dieser behandelt wird! Es kann durchaus sein, dass man nur kurz krank geschrieben wird und durchaus weiterhin seiner Arbeit nachgehen kann.
Und dass man überlegt wie man den Kredit zurückzahlen will, ist doch auch legitim.
Und manchmal weiß man noch gar nicht, was an Therapie auf einen zu kommt und hofft einfach, dass sich nicht viel ändern wird.

Daddys' [edit]Da das Bezugspost geschrottet wurde, musste der Beitrag (abzugslos) folgen... Ab und an ist ein ModAlarm hilfreicher![/edit]

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von Saridda am 07.02.2015 um 01:04:25
das ging ja dann am schluss ziemlich schnell .... warum dauert das bei mir nur so lange  :-[ :-[ :-[ :-[ :-[edit]Dieses Posting an einen 5 Jahre ruhenden Thread zu
hängen ..... völlig überflüssig.[/edit]

Titel: Re: Eheschließung in Deutschland
Beitrag von kitty504 am 18.02.2015 um 00:35:19
brauche auch einen termin nicht  Persönlich.bei paki deutsche embassy
es ist aussichtslos. ..alles ausgebucht wie mache ich das am besten

Daddys' [edit]Du hast bereits einen eigenen Thread mit dieser Frage. Was glaubst du, warum deine letzten Posts von hier verschoben wurden? Bleib' bitte in deinem Thread, hier wird geschrottet![/edit]

Titel: Re: Von Au Pair AE --> Studium AE bzw. Sprachkurs
Beitrag von Lindi am 16.02.2015 um 16:15:37
Ich empfehle immer den Au-pair Personen, entweder beim Goetheinstitut einen Kurs zu belegen oder auch Kurse im Internet, davon gibt es viele, auch kostenlos.

Titel: Re: Von Au Pair AE --> Studium AE bzw. Sprachkurs
Beitrag von Lindi am 16.02.2015 um 16:17:07
Ich empfehle hier, sich mit einem International Center, die es an allen Unis und FH's zwischenzeitlich gibt,. in Verbindung zu setzen, am besten persönlich vorsprechen.

Titel: Re: Reisen außerhalb des Schengenraums mit Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von Aras am 24.02.2015 um 16:09:15
Also Mexiko und DomRep haben in den letzten 20 Jahren keine islamistisch motivierte Terroranschläge erleben müssen. Die USA schon. Deutschland wird von den USA sogar teilweise als Hort von Terroristen betrachtet. Selbst wir als Deutsche müssen uns für "Visa Waiver" Programme anmelden, was im Grunde verkappte Visa-Vergabesysteme sind.

Daddys' [edit]Was hat die Aussage mit der Frage der TS zu tun? Und dann noch User-Niveau in einem Fachthread = Schrottplatz![/edit]

Titel: Re: Frau aus der Ukraine einladen
Beitrag von Neugieriger am 22.02.2015 um 15:05:44
Warum nicht zwie Monate? Wenn sie ohnehin keine Arbeit hat...

Titel: Re: Frau aus der Ukraine einladen
Beitrag von Neugieriger am 22.02.2015 um 16:11:07
ENHO, hast eine Nachricht.

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Neugieriger am 28.02.2015 um 10:49:03
Wenn in Deutschland Amtssprache Deutsch ist, wird sie in Italien wohl italienisch sein, oder?

Titel: Re: Russin in Deutschland heiraten. Ich bin überfordert.
Beitrag von Neugieriger am 03.03.2015 um 05:14:13

Chrissi7 schrieb am 03.03.2015 um 02:32:37:
... Hier erstmal ein paar Fakten die vielleicht wichtig sind:
-Kenn meine Freundin seit ca 2 Jahren und waren schon in ein paar Ländern im Urlaub zusammen. Sie war schon ein paar Monate in Deutschland bei mir (Schengenvisum) und ich ein Monat in Russland.
-Wir sind beide Arbeitlos und wohnen jeweils bei unseren Eltern. Meine Eltern würden aber für alles bürgen (wenn das möglich ist?)
-Sie war letzten Monat wieder über einen Monat bei mir, sie hat noch ca 2Monate Schengenvisum über...


Wie schafft man das? Würde ich auch gern machen.

Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
Beitrag von c4r1 am 04.03.2015 um 17:07:53
ist das sicher?

Titel: Re: Verreisen mit Fiktionsbescheinigung
Beitrag von c4r1 am 04.03.2015 um 17:09:20
soweit ich informiert bin hat die DomRep mit Deutschland auch kein Auslieferungsabkommen.

Titel: Re: illegale Migranten bei der Mitfahrgelegenheit
Beitrag von Neugieriger am 05.03.2015 um 10:13:12
Staatsbürgerschaften (oder Ethnien) erkennt man z. B. an z. B. an Gesichtern.

Ich konnte z. B. in den 80ern Nahostler usw. unterscheiden. Dann hatte ich vier Jahre eine Perserin als Freundin, die mir die Unterschiede erklärte. Seither kann ich da sehr wohl unterscheiden. Gleiches gilt auch für den Fernen Osten usw. Japaner und Chinesen kann man mit ein wenig Übung sehr gut auseinander halten.

Titel: Re: illegale Migranten bei der Mitfahrgelegenheit
Beitrag von Muleta am 05.03.2015 um 10:25:55

Neugieriger schrieb am 05.03.2015 um 10:13:12:
Staatsbürgerschaften (oder Ethnien) erkennt man z. B. an z. B. an Gesichtern.


:o :o :o - so wie bei diesem hier wahrscheinlich http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/9/9c/Mola_Adebisi_01.jpg/170px-Mola_Adebisi_01.jpg


[edit]Musste in Konsequenz abzugsfrei mitgeschrottet werden... ;)[/edit]

Titel: Re: Deutsches Kind - Aufenthaltserteilung für Vater
Beitrag von Eulenmama am 07.03.2015 um 18:02:39

otternase schrieb am 07.03.2015 um 16:24:43:
beides (nicht mit Visum eingereist und neuer Pass) dürfte eigentlich der Erteilung nicht zwingend im Wege stehen. Ich habe aber angesichts dieser Schilderung die Befürchtung, dass da irgendwas noch im Argen ist, was wir hier durch unsere Fragen noch nicht herausgearbeitet haben.

Diese Aussage "Pass [...] nicht gültig und würde vom Ministerium nicht anerkannt" ist nämlich nicht logisch mit der hier angeführten Begründung "weil er noch nicht genutzt wurde und noch kein Visa drin ist" verknüpfbar.
(logik "wenn der Pass ohne Visum und unbenutzt ungültig wäre, das Einkleben eines Visums in einen ungültigen Pass und das Benutzen eines ungültigen Passes aber natürlich verboten, dann würde es ja nie gültige Pässe geben, weil sie nie vom ungültigen in den gültigen Zustand überführt werden könnten")


genau das habe ich dem beamten auch gesagt... die antwort war süffisantes lächeln

Titel: Re: ehe mit einem asylbewerber
Beitrag von Neugieriger am 10.03.2015 um 15:04:47
Da werden bald Leute vom Ausländeramt durchs Haus laufen, Nachbarn befragen, einen Blick ins Bad werfen. Viel Vergnügen...

Titel: Re: 18b Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen
Beitrag von Malik1987 am 12.03.2015 um 12:20:42
Und wie sieht es nun aus?? Haste schon Niederlassung nun ? oder wartest du immer noch ?
mfg
Malik

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Nach § 18b
Beitrag von Malik1987 am 12.03.2015 um 12:16:32
Hallo Kanno,
Haste nun schon Niederlassung erhälten? würde mich sehr interessieren es zu wissen.
mfg
malik

Titel: Re: Probleme bei Niederlassungserlaubnis nach 18b
Beitrag von Malik1987 am 12.03.2015 um 11:44:37
halo rehman
could you solve the problem? i would appreciate the reply because i also need the help almost the same situation here.
mfg
Malik

Titel: Re: Erlischt Aufenthaltstitel § 18 Abs.4 S.1 AufenthG
Beitrag von Malik1987 am 12.03.2015 um 12:19:48
gut zu wissen:-)


[edit]Spambeiträge wurden verschoben und abgezogen. Beim
nächsten Mal gibt es eine Schreibpause.
[/edit]

Titel: Re: Goethe-Zertifikat zweimal nicht erhalten, aber einjährige Bemühungen vorhanden. Jetzt Botschaftstermin! HILFE DRINGEND!
Beitrag von Steve Dash am 13.03.2015 um 22:50:02
Auch wenn Du es nicht hören willst, ......

In Deutschland leben mit einer Frau die es nach 1 Jahr  in ihrem Heimatland bzw. dessen Nachbarland nicht geschafft hat Mindeststandards wie A1 zu erfüllen, das kann später große Probleme in DE mit dem zusammenleben geben wenn ihr Bildungslevel und lernbereitschft zu  niedrig ist.

Ich weiss wovon ich rede

fons' [edit]hier will dein Gelaber auch keiner hören/lesen![/edit]

Titel: Re: Besondere Integrationsleistungen
Beitrag von Greenarrow am 18.03.2015 um 22:25:03

Aras schrieb am 18.03.2015 um 16:16:41:
Warum schreibst du nicht einfach, welche Staatsangehörigkeit dir zugeschrieben wird?


Genau. Der sollte einfach etwas mehr über seine Lage hier reinschreiben. Vielleicht denkt er, der sei wichtig wie James Bond, wobei es grundsätzlich keine Behörde wirklich kratzt wer der sei oder was der macht. Zu viel Filme geschaut ?

Titel: Re: Deutsches Kind - Aufenthaltserteilung für Vater
Beitrag von Eulenmama am 19.03.2015 um 13:30:35
dann bin ich mal gespannt wann wir wieder post haben und welcher art

Titel: Re: Besuchsvisum abgelehnt
Beitrag von Neugieriger am 20.03.2015 um 15:19:38

grisu1000 schrieb am 20.03.2015 um 06:55:44:
Ich würde auf jeden Fall Remonstrieren, alleine schon um sich diese gute Visahistorie nicht kaputt machen zu lassen, und dabei dein Argumente sauber und gegliedert vorbringen. Belege nicht vergessen.....


Ja, "Fachmann", dann muß er nur wissen, wie eine Romonstration verfaßt und begründet wird - die Antwort bleibt Du schuldig!

fons' [edit]Deine Antwort war unnötig, nicht hilfreich und eher frech!
Wenn der TS noch Fragen hat wird er sie schon stellen (hat er
ja schon getan). Unmöglich![/edit]

Titel: Re: Mehrmaliges und mehrjähriges Schengen-Visum für marokkanische Freundin?
Beitrag von Neugieriger am 23.03.2015 um 11:01:36

Petersburger schrieb am 23.03.2015 um 10:04:26:
Das stimmt nicht.

Weder gibt es ein "Bona-fide-Visum", noch ist das (logischerweise) ein Synonym für ein Ein- oder Mehrjahresvisa.


Habe ich mir dann sicher aus den Fingern gelutscht...  ;D

Titel: Re: Schwiegermutter als Tagesmutter einstellen?
Beitrag von tiras333 am 22.03.2015 um 14:41:21
Es stimmt, das wird schwer aber es hat sehr viele Vorteile.
Das Kind wächst mit seiner Großmutter auf und wie du selbst erwähnt hast, ihr kannst du vertrauen.
Man weiß nicht, was andere Tagesmütter während der Abwesenheit alles tun.

Titel: Re: Besuchsvisum abgelehnt
Beitrag von Neugieriger am 21.03.2015 um 10:42:22

Petter schrieb am 20.03.2015 um 15:48:14:
... Wie genau kann man jemanden in der Visastelle telefonisch erreichen? Ich finde keinen wirklichen Weg.

Kann mir jemand nähere Infos über den Ablehnungsgrund geben?


Was soll es bringen, die Visastelle anzurufen?

Fehlende Rückkehrbereitschaft.

Laß das jemanden machen, der etwas davon versteht!

Titel: Re: Besuchsvisum abgelehnt
Beitrag von Neugieriger am 21.03.2015 um 19:37:53

Petter schrieb am 21.03.2015 um 18:09:41:
... Natürlich beabsichtigen wir nicht einen Aufenthaltszweck nur vorzuschieben und haben das auch bei den letzten 3 Visaanträgen nicht. Aber alleine, dass dies auch hier gleich vermutet wird zeigt ja, dass man Dinge vorsichtig formulieren muss bei einem Antrag scheinbar...


Tja, wenn der Aufenthaltszweck nicht glaubhaft gemacht wurde, dann nimmt der Sachbearbeiter eben an, daß keine Rückkehrbereitschaft vorliegt und der Aufenthaltszweck ein vorgeschobener ist.

Nicht verzagen, Fachmann fragen.

Titel: Re: Wie lange darf man im Ausland sein (Urlaub), um das Anrecht auf Antrag dt. Staatsangehörigkeit nicht zu verlieren?
Beitrag von deerhunter am 24.03.2015 um 09:04:15
Sie will die US - Staatsbürgerschaft für eine Deutsche aufgeben???? Hält dein Bekannter das für wohl durchdacht?

Titel: Re: Ehegattennachzug (Kosovo)
Beitrag von Saxonicus am 24.03.2015 um 21:27:40

milla.kk schrieb am 24.03.2015 um 21:07:06:
Allerdings ist uns noch unklar, wo genau die Apostille beantragt werden? 

Das erfährst Du bei der Behörde, welche die Urkunde ausgestellt hat.

[edit]Ständige Verweise auf die Behörden würden das Board eigentlich
überflüssig machen. Wenn Du nicht helfen kannst oder willst, dann
halt einfach den Schnabel. Das grenzt an Spammerei.[/edit]

Titel: Re: Familienzusammenführung Ehegatte und Tochter 17
Beitrag von Daylight am 13.04.2015 um 21:04:48

capul schrieb am 13.04.2015 um 18:28:13:
Achso..könntet Ihr mir bitte einen link geben wo ich evtl. Die Fragen von einer Befragung haben kann. Ich hab schon eins gefunden, aber vielleicht gibt es ja noch verschiedene varianten.Dankeschön


Wie ich es rauslese , ist ein keine "echte" Liebesheirat
wenn ja, dann beantwortest du so wie sie dir fragen stellen!   [verdacht=verdacht.gif]


Titel: Re: Absschiebung aufgrund eines nicht bestandenen letzten Versuches!!
Beitrag von sarembeti am 21.04.2015 um 13:34:01
Ich bin im Jahre 2009 Nach Deutschland aufgrund eines Studiums gekommen, würde jedoch aufgrund meines nicht bestandenen letzten Versuches (Marketing) im Bereich international Business Zwangs exmatrikuliert.

6 Jahre für ein Bachelorstudium?
Das sieht ganz danach aus, dass man das Studium nicht sehr Ernst genommen hat.

Titel: Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Beitrag von sarembeti am 27.04.2015 um 16:24:04
Schade, dass skysat hier nicht mehr antwortet.

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber- (leicht) abweichende Angaben zwischen Reisepass und Duldung
Beitrag von Saxonicus am 30.04.2015 um 11:22:27

sudaka schrieb am 30.04.2015 um 10:59:02:
der Pass liegt aber trotzdem nicht vor bei der Ausländerbehörde.

Ich begreife es einfach nicht, dass man bei einer Flucht keine Vorsorge über geeignete Identitätsdokumente treffen kann ?

Meine Familie bzw. ich haben inzwischen drei Fluchten absolviert.
1939 vor den Nazis, 1945 vor den Russen und 1969 aus dem kommunistischen Herrschaftsbereich.

Unsere wichtigsten Dokumente hatten wir immer dabei, bzw. haben entsprechend vorgesorgt, dass sie nicht abhanden kamen.

Bei der heutigen Computer- und Kommunikationstechnik dürfte es doch keine große Mühe machen, durch Kopien oder virtuelle Speichermöglichkeiten seine Identität einigermaßen glaubhaft nachweisen zu können.

Warum macht man keinen Gebrauch davon und steht dann ohne Pass oder andere Nachweise seiner Identität da ?

Titel: Re: @mick
Beitrag von Floraaa am 11.05.2015 um 15:01:14
Floraaa nachricht schreiben

Titel: Re: Komplizierter Fall, bitte um Hilfe!
Beitrag von HeFi am 12.05.2015 um 21:43:38

kunnan schrieb am 09.05.2015 um 12:51:32:
ich bin seit 2007 in Deutschland, habe bis 2014 studiert und mein Studium erfolgreich abgeschlossen.Seit 2011 bin ich mit meinem Mann verheiratet (mein Landsmann, er besitzt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis). Allerdings wird unsere Ehe aus verschiedenen Gründen erst ab 2014 anerkannt.


tapir schrieb am 10.05.2015 um 12:28:07:
Diese "verschiedenen Gründe", warum die Ehe erst "seit 2014 anerkannt" werde, solltest Du mal erläutern. Das kommt mir nämlich spanisch vor und kann die Beurteilung des Sachverhaltes beeinflussen

Darauf gibt's erwartungsmäß keine Antwort.

Titel: Re: Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Budweiser am 13.05.2015 um 15:11:10
Morgen - also am 14.Mai - ist Pfingsten?
Also da sagt mein Kalender da ist Christi Himmelfahrt!
Hat sich das jetzt geändert?
Ich verstehs net!?

::)

Titel: Re: AE durch Heirat einer Ausländerin mit ausländischem Kind, dessen Vater Deutscher ist?
Beitrag von Aras am 21.05.2015 um 20:21:14
Stell mir grad vor, wie Welt für ihn zusammen brechen würde, wenn sich herausstellt, dass er unfruchtbar wäre. Dann kann er ja niemals seinen Aufenthalt durch das in die Welt setzen von Kinden legalisieren. Oder die "dumme" Deutsche, die er geschwängert hat, treibt das für sie ungewollte, für ihn gewollte, Kind ab. Man stelle sich das vor: Er müsste es auf die ehrliche Art und Weise versuchen! Sonst droht die Todeszone von Ghana.

Sorry, aber wenn ich so einen Schmarrn lese - "also ungewollte Kinder in die Welt zu setzen als einzige Möglichkeit, den Aufenthaltsstatus zu erreichen" - dann weiß ich echt nicht ob man gegen die Aussagen von Obst88 argumentieren soll. Es scheint ja eine gewisse Berechtigung zu haben. b >:(


Titel: Re: Schreiben von Regiegungspräsidium ?!
Beitrag von DerÖsterreicher am 31.05.2015 um 11:15:37
Um ehrlich zu sein verstehe ich nicht, weshalb du eingebürgert wirst. Die Einbürgerungsurkunde macht dich (rechtlich) zu einem Deutschen, ohne das du ein verhandlungssicheres Deutsch beherrscht oder die abendländische Kultur begriffen hättest.   :nzf
Warte bis du in die deutsche Kultur hineinwächst und lass dich erst DANN einbürgern.

Titel: Re: Schreiben von Regiegungspräsidium ?!
Beitrag von E-Punkt am 31.05.2015 um 12:23:43
Hallo Österreicher,
ich weiß nicht, wie du zu den Aussagen kommst, die du hier aufstellst. Der TE schreibt zwar nicht ohne jeden Fehler auf Deutsch, aber durchaus verständlich. Aber wie kommst du darauf, er würde die abendländische Kultur nicht begriffen haben? Mir erschließt sich das aus keinem der Beiträge, die er bisher hier geschrieben hat!
Und ich denke die EBH kann als einzige beurteilen, ob er die gesetzlich festgelegten Anforderungen erfüllt!
Gruß, E-Punkt

Titel: Re: Neuer Pass = Neuausstellung des eAT?
Beitrag von Saxonicus am 02.06.2015 um 20:22:17

Obst88 schrieb am 02.06.2015 um 11:05:08:
Sso einfallsreich muss man dann halt sein, dass man einen zweiten Pass ausreichend begründet. 

In meiner reiseaktiven Zeit besaß ich zwei Pässe. Ich habe den Zweitpass einfach beantragt und bekommen. Dazu war keine Erklärung/Begründung erforderlich.

Titel: Re: ehegattennachzug
Beitrag von Jojo2015 am 07.06.2015 um 12:47:33
Schade, dass keine Antwort mehr kommt...

Titel: Re: Mit "Residence Permit" aus Griechenland in D arbeiten?
Beitrag von IntraEU TCN am 08.06.2015 um 22:06:37
Hallo melmac,

ist deine bekannte in der Zwischenzeit von Griechenland nach Deutschland umgezogen ?

Wie war die Erfahrungen mit Daueraufenthalt-EU nach Deutschland zu kommen ? Leicht ? Schwer ?

Gruss,
Wan

Titel: Re: Ehegattennachzug Kabul seit September!
Beitrag von Mina1234 am 16.06.2015 um 15:40:52
Hallo ShilaM88 hat sich inzwischen bei dir etwas getan?

Titel: Re: Ehegattennachzug Kabul seit September!
Beitrag von Saxonicus am 16.06.2015 um 18:28:15
@Mina
Was sollte sich denn seit gestern getan haben ?

ShilaM88 schrieb am 15.06.2015 um 11:35:20:
Und die Ausländerbehörde hat mir geraten am Freitag anzurufen. 


Heute haben wir erst Dienstag.

Titel: Re: Erteilung des Aufenthaltstitels
Beitrag von NeedHelp am 22.06.2015 um 21:58:54
Hättest du vllt. mal 100 Euro für einen gescheiten Anwalt ausgegeben, wäre die Forderung längst vom Tisch gewesen. Wer weiß, was sich der Sachbearbeiter noch einfallen lässt.

Titel: Re: Wie hoch muss das Mindestgehalt (und der Mindestwohnraum) für ein Besuchs-Visum sein?
Beitrag von Steve Dash am 23.06.2015 um 00:46:34
Dann viel Erfolg,.........schick mir ne Mail wenns geklappt hat

Titel: Re: Wie hoch muss das Mindestgehalt (und der Mindestwohnraum) für ein Besuchs-Visum sein?
Beitrag von Steve Dash am 23.06.2015 um 22:02:26
Dann mal viel Erfolg

Titel: Re: Regeleinbürgerung (§ 9 StAG) & Rentenversicherung
Beitrag von Mohsen am 25.06.2015 um 00:16:01
bei mir ist auch so gewesn und ich warte auf Antwort von Regierung von ober Bayern

Titel: Re: Reisen innerhalb Schengen mit ukrainischem Reisepass (11J!!!) und unbefristetem AT
Beitrag von jack28 am 09.07.2015 um 12:08:01

happybunny schrieb am 09.07.2015 um 10:53:30:
Hallo alle zusammen!
Ich bin neu hier und habe eine ähnliche frage Smiley

Kann mir jemand sagen, ob man mit einem verlängertem ukrainischen Pass nach USA reisen darf?

Ich lebe in Deutschland, habe unbefristete Aufenthaltserlaubnis in DE und ein gültiges Visum nach Amerika bis Ende 2016.

Vielen Dank! 




Anna S. schrieb am 03.11.2013 um 16:28:17:
Hallo,

ich habe die gleiche Situation wie TS. Ich habe nicht verstanden ob ich neuen Auswess beantragen muss oder darf ich mit meinem alten in EU fliegen/fahren?
Und mit welchem Pass darf ich nach der Ukraine fliegen?
Vielen Dank 



Keine fragen stellen .hier gehts nur um antworten.falls ihr hilfe benötigt,dann bitte eigenen thread eröffnen.

habe jetzt selber gegen die regeln verstossen.
mods/admins bitte um entschuldigung

Titel: Re: Nachzug der Mutter zu volljährigem Sohn
Beitrag von deerhunter am 13.07.2015 um 09:46:30
Such für die Mutter einen Deutschen Mann, dann geht es  ;)

Titel: Re: Keine Identität, Geburtsurkunde, Pass
Beitrag von sarembeti am 15.07.2015 um 15:24:33
Amerikanische Personalausweis Wert .

Die Amis geben Personalausweise aus.
Da ist ja mal ganz was Neues.

Titel: Re: Wir wollen heiraten
Beitrag von Obst88 am 19.07.2015 um 15:02:44
Für deine ausländerfeindlichen Kommentare sollte man dich eigentlich sperren. Als Hartz 4 Empfänger bist du sicher auch kein Traum für unser Sozialsystem, also halte dich mit solchen rechten Kommentaren bitte zurück. Das sie für dein Geld arbeiten sollen kann ja auch nur ein Scherz sein.

Titel: Re: Was ist eine "Einreise"?
Beitrag von AFRIKANER am 24.07.2015 um 14:43:15


T.P.2013 schrieb am 24.07.2015 um 05:41:00:
Um in den Genuss einer Abschiebehaft zu kommen



Abschiebehaft  ist eine Freiheitsentziehung. Da gibt nichts zu genießen ;-)

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Albenita am 28.07.2015 um 11:42:57
Hallo

Aras schrieb am 14.05.2015 um 13:38:05:
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für du Zukunft. Ich bitte Sie jedoch darum am Ende uns über den Verlauf ihrer Familienzusammenführung zu informieren. Es wird bestimmt weitere Personen in vergleichbaren Situationen geben, die nach Erfahrungsberichten suchen werden.


Titel: Re: Heiratsvisum zur Eheschließung mit Armenierin als Hartz-IV-Empfänger
Beitrag von Aras am 28.07.2015 um 16:28:51

cabrio schrieb am 28.07.2015 um 16:22:42:
Den Flug nach Deutschland zur Hochzeit könnte man mit einem guten Anwalt wohl hinkriegen


Wie lautet die Begründung hierfür? Klingt für mich wie der Fall, als ein ALG 2-Empfänger Mehrbedarf für Bordellbesuche und Pornomagazine beantragt hatte.  ;D




Titel: Re: Heiratsvisum zur Eheschließung mit Armenierin als Hartz-IV-Empfänger
Beitrag von cabrio am 28.07.2015 um 16:38:34

Aras schrieb am 28.07.2015 um 16:28:51:
Klingt für mich wie der Fall, als ein ALG 2-Empfänger Mehrbedarf für Bordellbesuche und Pornomagazine beantragt hatte.


In den NL hatte man darauf - jedenfalls noch vor einigen Jahren - tatsächlich einen Rechtsanspruch....

Titel: Re: Heiratsvisum zur Eheschließung mit Armenierin als Hartz-IV-Empfänger
Beitrag von Muenchner am 28.07.2015 um 16:55:05

SSHT schrieb am 28.07.2015 um 14:13:07:
Ich kann mich vielleicht dem gesundheitlichen Risiko aussetzen und entgegen die Ratschläge meiner Ärzte nach Armenien fliegen und sie dort heiraten, aber das Risiko, dass mir ernsthaft was passiert, ist mir viel zu groß. Nicht umsonst raten mir mein Hausarzt und die entsprechenden Fachärzte unabhängig voneinander bis auf weiteres vom fliegen ab.


Da du so extrem gerne gegen den Deutschen Staat ablederst und sich scheinbar die ganze Welt gegen Dich verschworen hat, hier mal eine genauso niveauvolle Gegenargumentation:

Setz dich doch in nen Bus oder Zug nach Erewan, dauert zwar etwas, aber als Hartzer hast doch eh Zeit und die Landschaft ist auch nicht zu verachten. Ganz zu schweigen von Erewan, wunderschöne Stadt :-D!


Zitat:
Heute morgen wollte ich mal bei der Ausländerbehörde nachfragen, habe es aber leider nicht mehr geschafft.


Nicht mehr geschafft anzurufen? die Hartzer haben aber echt immer viel um die Ohren, zwischen "Verdachtsfälle und "Traumfrau Gesucht" belibt echt nicht viel Zeit für wichtige Telefonate!


Zitat:
Eins ist aber gewiss: Deutsche Gesetze und Regelungen werden mich nicht daran hindern, sie zu heiraten.


Dazu sind Deutsche Gesetze und Regelungen auch nicht da!
Aber merke Dir, aus dem Wald hallt es immer genauso zurück wie man hineinruft!

Im richtigen Ton formuliert kann man oftmals viel mehr mit Entggenkommen rechnen als wenn man sich wie die Axt im Walde aufführt!


Wie kommst Du eigentlich darauf, dass Armenier hier in Deutschland Asyl bekommen könnten? Ich habe das Land besucht und hatte nicht den Eindruck, dass es dort politisch Verfolgte in Scharen gibt!

Titel: Re: Visa für chinesische Freundin
Beitrag von sarembeti am 03.08.2015 um 10:43:37
Wo hoch sind in etwa die regelmäßigen Einkünfte der Freundin. Arbeitet Sie bei einem international bekannten Großunternehmen?

Wieviele Wohnungen besitzt Sie in Guangzhou?

Titel: Re: Kriegsflüchtige Bekannte sind aus dem Irak nach Frankreich geflohen. Wie nach Deutschland holen?
Beitrag von sarembeti am 03.08.2015 um 11:57:06
..allerdings braucht jemand Asyl, der vorher aus Spaß in der Gegend herum reist? Sieht komisch aus für mich

Aha! Für mich sieht das ganz danach aus, dass beim Antrag auf das Schengenvisum gelogen wurde.

Titel: Re: Wie Heirat möglich mit Ghanesen ohne Aufenthalt
Beitrag von Muenchner am 05.08.2015 um 12:43:16

sanninews schrieb am 31.07.2015 um 00:26:19:
Ok, Dankeschön. Sein Originalpass wurde ihm gestohlen.

Er hatte Asyl anerkannt bekommen in Ungarn, vielleicht weil seine Ex versucht hatte ihn zu erschlagen. Der Fall landete auch bei der Polizei und die wurde kurzzeitig verhaftet, er ist danach nie wieder nach Hause zurück. Sie willigt nicht in die Scheidung ein, sein Bruder kommt momentan für den Unterhalt der Kinder auf, das Geld wird über ein Civil Right Court wenn ich das richtig verstanden habe, übermittelt. Das scheidungsrecht in Ghana scheint nicht so einfach zu sein.
Anscheinend Asyl in Ungarn erhalten, aber erste Registrierung mit Fingerabdrücken war Bulgarien, dorthin sollte er zurück und da fürchtet er nun die Abschiebung, seinen Asylantrag hatte er mit richtigem Namen.

Zum verloren gegangenen Ausweis: eine Kopie davon hat er in seinen Mails. Ein Proxypass würde doch nicht anerkannt, oder? Könnte er hier bei seiner Botschaft einen neuen beantragen und dann damit aiusreisen? Oder könnte er in der Botschaft verhaftet werden?

Und wegen dem Kind: Klar ist das der Wunsch von Beiden, die Frau hat schon ein Kind und wünscht sich auch noch eins. Ein Kind ist kein Spielzeug und setzt man nicht einfach so in die Welt- sollte man zumindest nicht.

LG sanninews


Oh mein Gott... Er scheint ja ein richtig guter Geschichtenerzähler zu sein und kann einsame Frauen wohl gut um den Finger wickeln.

Titel: Re: Einbürgerung Fragen
Beitrag von AFRIKANER am 10.08.2015 um 12:09:51

quan2708 schrieb am 09.08.2015 um 14:59:35:
Zwischen 27.02.2008 und 01.09.2011 habe ich gar nicht gearbeitet , so auch nicht Sozialversichert.


Das ist echt der Hammer!
Und Afrikaner müssen  (trotz deutschen Uniabschlusses/trotz guter Sprachkenntnisse/trotz sauberen Führungszeugnisses/trotz Jobangebotes/trotz Krankenversicherungsschutzes/trotz gut gefüllten Kontos) hart kämpfen, um hier bleiben zu dürfen. Ich komme aus dem Staunen nicht mehr raus.
Sorry, aber ich verstehe die Welt nicht mehr.

God bless Africa
AFRIKANER

Titel: Re: Schengen Visum Einmalige oder mehrmalige Einreise?
Beitrag von Aras am 17.08.2015 um 20:38:30
Er will für 90 Tage einreisen? Ist er Rentner oder was?

Titel: Re: Anerkennung des Abschlusszeugnis meiner zukünftigen thailändischen Ehefrau
Beitrag von Steve Dash am 19.08.2015 um 16:04:24
Glaubst Du eine Thai würde hier bei einem deutschen Arbeitgeber eine Anstellung bekommen, die vergleichbar mit  ihrer Tätigkeit in Thailand ist ?

Es gibt genug mit Bachelor Anschluss die putzen gehen oder Hausfrau sind

Titel: Re: Anerkennung des Abschlusszeugnis meiner zukünftigen thailändischen Ehefrau
Beitrag von Aras am 19.08.2015 um 16:18:10
Und wie soll diese Aussage helfen?

Titel: Re: Onlinebuchung eines Termins fuer die Famillienzusammenfuehrung bei der DeutschenBotschast in Rabat
Beitrag von lachmalwieder am 26.08.2015 um 02:13:10
ABCkrimo, das ist der lustigste Thread den ich gelesen habe ;D Nicht ein Satzzeichen hast du hinbekommen. Dich sollte man direkt einbürgern*

LG

Titel: Re: Heirat in Dänemark - was danach?
Beitrag von tiggger am 26.08.2015 um 13:36:24

Aras schrieb am 26.08.2015 um 13:20:49:
Ihr solltet ggf. eine deutsche Eheschließung in Betracht ziehen. 

Ich bezweifle mal, dass das Vorteile hätte.

Titel: Re: Heirat in Dänemark - was danach?
Beitrag von Aras am 26.08.2015 um 13:53:34
Begründe deine Zweifel bitte.

Titel: Re: Aufenthaltskarte/Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von cabrio am 28.08.2015 um 12:56:08

deerhunter schrieb am 28.08.2015 um 12:46:49:
So sehe ich das auch....wer Deutscher ist muss auch wie ein Deutscher behandelt werden!


Mangelnde - oder gänzlich fehlende - Kenntnis der Rechtslage ist die eine Sache. Seine Ignoranz dann aber auch noch unverdrossen in die Welt hinauszuposaunen, weil man zu faul ist, sich zu informieren und statt dessen lieber seine eigene Vorstellung davon, wie man das Recht gerne hätte, als die tatsächliche Rechtslage verkauft, ist eine andere Sache...

Dass du damit den hier Ratsuchenden möglicherweise sehr schadest, ist dir wohl egal...

Und was deine Frau in irgendeiner Situation gemacht oder nicht gemacht hat, interessiert hier niemanden. Warum sollte die Frau des TS einen Integrationskurs machen, wenn sie das weder muss noch möchte? Weil deine Frau das machen musste? Finde dich damit ab, dass es Menschen gibt, die in einer günstigeren Rechtsposition sind als du es bist oder warst und zügele bitte deine falschen und neidgetriebenen Behauptungen.

Titel: Re: botschaft nairobi theorie und praxis visa kinder fzf
Beitrag von trixie am 02.09.2015 um 00:47:46

lichtengel schrieb am 02.09.2015 um 00:28:11:
Um die RA und den Amtsleiter nicht zu vergraulen und um 'unauffällig' auf eine wichtige Tatsache hinzuweisen. 

Ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass der Amtsleiter das im jetzigen Stadium erkennt bzw. noch erkennen will, denn müßte er der Botschaft mitteilen, dass er als ABH gar nicht mehr zuständig ist und das wäre wohl ein tiefes Eingeständnis seiner Unfähigkeit. Das macht wohl keiner, im Gegenteil man versuchen dass immer noch als FZF zu sehen, um sein Gesicht zu wahren.

Titel: Re: botschaft nairobi theorie und praxis visa kinder fzf
Beitrag von Petersburger am 02.09.2015 um 08:57:06

trixie schrieb am 02.09.2015 um 00:47:46:
Ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass der Amtsleiter das im jetzigen Stadium erkennt bzw. noch erkennen will, denn müßte er der Botschaft mitteilen, dass er als ABH gar nicht mehr zuständig ist und das wäre wohl ein tiefes Eingeständnis seiner Unfähigkeit. Das macht wohl keiner, im Gegenteil man versuchen dass immer noch als FZF zu sehen, um sein Gesicht zu wahren. 

Mir sind schon Fehler passiert.

In jedem Fall habe ich mich, nachdem ich das erkannt habe, bemüht, meinen Fehler schnellstmöglich zu korrigieren.
Nur so kann ich mein Gesicht wahren.
Denn daß man Fehler machen kann, bestreitet ja wohl niemand, der sein Gegenüber nicht als Unmenschen hinstellen möchte.

Und ich gehe davon aus, daß die übergroße Mehrzahl meiner Kollegen in den verschiedensten Behörden das ebenso tut.

Wer anderes behauptet, sollte seine Behauptungen auch belegen können. Anderenfalls gehören sie höchstens mündlich an den Stammtisch, nicht aber hierher.

Titel: Re: botschaft nairobi theorie und praxis visa kinder fzf
Beitrag von trixie am 02.09.2015 um 09:33:49
@Petersburger

Jetzt sind wir genau wieder an diesem Punkt, der eine interessante Aussage von dir wiedergibt:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1440941346/10#10


Zitat:
Das ist wohl so.

Es sei denn, daß die "Themenaufbläher" hier mitlesen und es im Hinterkopf behalten


Dein Beitrag, der deine Meinung nur zum Grundsätzlichen gibt, hilft der TS in keinster Weise, nur dass du deinem "Amtskollegen" zur Hilfe eilst, gibt dir aber auch die Antwort auf die penetrant an mich gerichtete Aufforderung, ich möchte deinem Antwortansinnen nachkommen.
Vermutlich wird der Ballon der Aufblähung auch weiter zunehmen.

Ein jetziges Einlenken der ABH, wäre m.M. nach schon deshalb "gefährlich" weil sich dadurch ein Amtshaftungsanspruch für die TS ergeben könnte. Warum die RA so ruhig und geduldig ist, erschließt mir allerdings nicht.

Titel: FZF Ghana
Beitrag von Andreayatu am 04.09.2015 um 22:49:04
Hi Jen, darf leider noch keine privaten PNs verschicken, da ich neu bin...ich sitze nun vorm Laptop und checke die Website zum Terminbuchen. Mein Mann hält mich am Telefon wach und wir probieren einen Termin zu buchen. Eine Sprachprüfung braucht mein Mann nicht, da er einen Uniabschluss hat und Gott sei Dank ist diese Uni in der Liste der ABH aufgeführt, so dass er seine "Integrationswilligkeit" damit belegen kann.

Hast du schon einen Termin gebucht?
Woher kommt dein Mann?
Warst du schon in Ghana?

Liebe Grüße
Andreayatu

Titel: Re: FZF zum deutschen Kind
Beitrag von trixie am 05.09.2015 um 18:07:44

grisu1000 schrieb am 05.09.2015 um 17:35:28:
Jetzt wird die zuständigen ABH die Akte bei der andere ABH anfordern. Das wird ein bischen dauern. 

... und vorallem verwundern mich solche Aussagen ...

lachmalwieder schrieb am 05.09.2015 um 12:13:42:
Wir haben das Visum am 04.06.2015 über unser erstes Kind, das bereits 2 Jahre alt ist, beantragt.

Scheinbar war der Kindskontakt in der Vergangenheit nicht ganz so wichtig, während man jetzt über "Unzumutbarkeit" und "Eilbedürftigkeit" und über einen Gerichtsweg nachdenkt. Da dürfte die Begründung gegenüber dem VG sehr interessant werden.

Titel: Re: GKV und AE
Beitrag von Aras am 12.09.2015 um 21:47:57
Hallo

Dein Beitrag ist Quatsch.

Gute Nacht

Titel: Re: Ehegattennachzug aus der Türkei
Beitrag von lachmalwieder am 16.09.2015 um 19:54:16
Das wird dieses Jahr nichts mehr denke ich.

Trotzdem viel Glück und alles Gute!

LG

Titel: Re: Probleme mit dem usbekischen Konsulat
Beitrag von GOD IS LOVE am 29.09.2015 um 18:07:08
Die Familie, die nicht deutsch werden darf.

http://www.welt.de/vermischtes/article137479700/Die-Familie-die-nicht-deutsch-werden-darf.html[url][/url]

Titel: Probleme mit dem usbekischen Konsulat
Beitrag von GOD IS LOVE am 01.10.2015 um 06:52:17
Was ist das i4a für ein fieses Board. Am Montag abend  habe ich einen Beitrag verfasst zu o.a. Thema (ohne Beleidigung). Dieser Beitrag wurde nach 30 Aufrufen gelöscht und ich kann zu dem Thema auch keine Kommentare mehr schreiben. Eine Begründung habe ich auch nicht für die Zensur erhalten. Dass ist mir noch in keinem Forum passiert, obwohl ich schon in vielen Foren geschrieben habe.

[edit]
Dein Beitrag wurde nicht gelöscht, er wurde verschoben. Und
zwar in den Schrott. Das entspricht den Boardregeln, Die kannst
Du gerne nochmal nachlesen, auch gerne den ersten Beitrag in
dem Schrottplatz-Thread. Die Fachforen bleiben sachlichen Bei-
trägen zu Rechtsfragen vorbehalten.[/edit]

Titel: Re: Ermessenseinbürgerung . Beratungsgespräch?
Beitrag von Françoi de la18 am 09.10.2015 um 17:12:09
:(


Françoi de la18 schrieb am 09.10.2015 um 12:22:20:
Werden denn bei einer Ermessenseinbürgerung (Bayern) die Studienaufenthaltszeiten angerechnet? Ich bin zwar verheiratet jedoch möchte ich mich nicht aufgrund der Ehe einbürgern lassen,denn dafür müsste ich 2 Jahre warten !


Titel: Re: FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Odysseus am 13.10.2015 um 07:48:12

lachmalwieder schrieb am 21.09.2015 um 19:12:55:
jetzt sind bald 4 Monate rum und wir haben immernoch absolut nichts gehört


lachmalwieder schrieb am 23.09.2015 um 13:35:42:
wollte nur mal bescheid geben, dass ich heute mein Visum bekommen habe.


lachmalwieder schrieb am 03.10.2015 um 20:22:29:
Mein Visum geht bis zum 15.12.2015. Wäre es noch akzeptabel wenn ich erst am 05.12. einreisen und mich melden würde?


Wenn Du nach Erteilung des Visums 2 1/2 Monate mit der Einreise wartest, dann frage ich mich, ob das nicht das Kindswohl beeinträchtigen könnte... Scheint ja alles nicht sooo eilig gewesen zu sein.

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von heidji am 15.10.2015 um 12:23:37
Ich glaube der Themenstarter fragt welche Möglichkeiten er praktisch hat so schnell wie möglich die dt. Staatsangehörigkeit zu kriegen und keine Belehrung darüber was hier irgendjemand von ihm persönlich hält.  :-/

Titel: Re: Früheren Aufenthalt anrechnen
Beitrag von Aras am 18.10.2015 um 23:48:32

cabrio schrieb am 18.10.2015 um 23:02:36:
Der deutsche Staat hat dir gegenüber einiges wieder gutzumachen - wovon er mit einem Anwalt überzeugt werden sollte

Ja stimmt. Man sollte ein Bundesverdienstkreuz dem TE erteilen.

Titel: Re: Schwiegermutter von Türkei nach Deutschland bringen
Beitrag von deerhunter am 26.10.2015 um 19:31:24
Wie schon mein Vorredner gesagt hat...nahezu keine Chance

Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von zehex am 27.10.2015 um 18:09:50
dann mal viel glück  :-?

Titel: Re: Kindesvater (Indonesier) für Geburt nach D holen
Beitrag von AnnaSchmidt am 28.10.2015 um 14:10:15
Das ist super heftig, wie hoch die KV dann ist. ich finde ja schon als Inländischer Bürger die Versicherung hoch...

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von AnnaSchmidt am 28.10.2015 um 14:03:21
Wieso kann sie nicht normales Reisevisum/Urlaubsvisum beantragen??

Titel: Re: Dolmetschen in welcher Sprache notwendig?
Beitrag von AnnaSchmidt am 28.10.2015 um 14:13:05
ich vermute Englisch ist auch möglich, ein Studium an der Uni wäre theoretisch ausreichend, wenn es nicht nur 3 Jahre waren. Aber da ja bereits gekläert wurde, dass der andere Eheschließungwillige nciht dolmetschen kann, ist das ja egal :)

Daddys' [edit]Richtig, ist egal und das Post daher überflüssiger Spam = Schrott[/edit]

Titel: Re: Visa abgelehnt....
Beitrag von messlatte am 04.11.2015 um 18:46:29
Hier ist die Legislative gefragt und wie! Einerseits wird von dem einladenden Bürger und dem eingeladenen ausländischen Bürger vieles abverlangt. Andererseits lässt unsere Legislative fast eine Million Flüchtlinge ungeprüft in das Land. Sind davon nur 100 Schwerstkriminelle oder tauchen unter, kostet das den Staat Unsummen sie zu finden und abzuschieben. Taucht indes ein mit VE eingeladener nicht EU-Gast unter, zahlt der Einlader - trotzdem werden Visa abgelehnt. Mit Verlaub, dann kann auf die Verpflichtungserklärung ganz verzichtet werden, da wertlos wenn dem Gast nicht geglaubt, dem Einlader nicht vertraut wird.

Habe ich einen Denkfehler, dann bitte ich um Aufklärung.


Titel: Re: Visa abgelehnt....
Beitrag von erne am 04.11.2015 um 20:28:07

schrieb am 04.11.2015 um 18:46:29:
Taucht indes ein mit VE eingeladener nicht EU-Gast unter, zahlt der Einlader - trotzdem werden Visa abgelehnt.


wenn Gefahr besteht, dass die Gäste nicht ausreisen, gibt es kein Visum --- auch wenn jemand eine VE dafür agegeben hat.
Punkt.


schrieb am 04.11.2015 um 18:46:29:
Mit Verlaub, dann kann auf die Verpflichtungserklärung ganz verzichtet werden, da wertlos wenn dem Gast nicht geglaubt, dem Einlader nicht vertraut wird. 

das gilt nur in  "Einzelfällen".
Die überwiegende Mehrheit erhält die Visas, und oft nur aufgrund einer VE.


schrieb am 04.11.2015 um 18:46:29:
Sind davon nur 100 Schwerstkriminelle oder tauchen unter, kostet das den Staat Unsummen sie zu finden und abzuschieben. 

du kannst mit deinem Stimmzettel bei der Wahl ein kleines bisschen mitbestimmen, welche Legeslative das sagen bekommt.

Titel: Re: Lebenspartner hat angst.
Beitrag von andreas88 am 17.11.2015 um 21:51:02
Hä ?

Wo lebst du denn?


Nature schrieb am 17.11.2015 um 17:18:28:
Mal eine blöde Frage, aber wo sollen die Voraussetzungen für eine 28er AE vorliegen?

Soweit ich das hier mitverfolge handelt es sich um ein gleichgeschlechtliches Paar, dass zumindest aktuell in Deutschland nicht als Ehegatten i.S.d.G angesehen wird.

Gibt es da Urteile das Lebenspartnerschaften mittlerweile Ehen i.S.d. AufenthG gleichgestellt sind?


Titel: Re: Duldung Mazedonische Familie
Beitrag von sarembeti am 24.11.2015 um 13:53:53
Er war dort schon einmal im Gefängnis nachdem er das letzte Mal aus Deutschland zurückkam und wurde dort nach seinen Aussagen geschlagen.

Wieso war er denn in Mazedonien im Gefängnis?

Titel: Re: Abschiebung, Einreisesperre und Abschiebekosten
Beitrag von sarembeti am 24.11.2015 um 13:57:36

Zitat:
Jetzt habe ich in meiner Heimat ein gute sozilae Lage ( Job, Famillie ...etc) und



Zitat:
3- Gibt es die möglichkeit ein Antrag auf die Reduzierung der Abschiebekosten zu stellen ?


Da Du Dich nunmehr in einer guten sozialen Lage befindest, sollte es doch kein Problem, die Abschiebekosten zu bezahlen.

Rosinenpickerei geht nicht!

Titel: Re: Dauerhafter Aufenthalt in Deutschland
Beitrag von deerhunter am 27.11.2015 um 10:00:12

al_bundy schrieb am 26.11.2015 um 13:34:28:
Ich möchte für mein Steuergeld angemessen behandelt werden. 



al_bundy schrieb am 27.11.2015 um 09:20:32:
Jobcenterbescheid


8-) ::) ;D welche Steuern nochmal?

Titel: Re: Längerer Aufenthalt in Philippinen - Problem für Wiedereinreise nach D?
Beitrag von Wanida am 07.12.2015 um 07:06:59
So sieht es aus!

Titel: Re: Längerer Aufenthalt in Philippinen - Problem für Wiedereinreise nach D?
Beitrag von Wanida am 07.12.2015 um 08:59:19

belkin schrieb am 07.12.2015 um 07:15:07:
Ah, danke. Dann werde ich mit der ABH darüber sprechen.

Aber auch falls wir den Weg mit Visum einschlagen müssen: Ein Visum dürfte dann in dieser Konstellation ohne grosse Probleme ausgestellt werden, oder? (also keine grossen Papierkriege, Sprachkurse oder sonstiges)


Nach dem Motto: Warum einfach, wenn es umständlich geht?!


[edit]Nach dem Motto: Ich schreibe einfach Sinnfreies ... dann habe ich
fünf Beiträge und die Berechtigung zur PN.

Warum kompliziert und nervig, wenn es einfach geht?
Einfach ist: Mail ans Team und Beitragszähler auf Fünf setzen
lassen.

Nun bist du wieder bei NULL ... erspare uns weitere sinnbe-
freite Beiträge - Danke.[/edit]

Titel: Re: Beschäftigung von Drittlandstaatsbürger (Bosnien)
Beitrag von Wanida am 07.12.2015 um 07:13:18

Krosi schrieb am 29.11.2015 um 20:55:37:
Hallöchen,

Ist man auch dann Arbeitgeber gebunden oder wird gleich von Anfang an ein Aufenthaltstitel erwerbstätigkeit gestattet erteilt.

Wenn ein Arbeitnehmer den Lebensunterhalt gesichert hat, was passiert wenn er länger bleiben möchte da die Regelung bis 2020 befristet ist?


Die Antwort wurde schon gegeben, nur die Zustimmung ist auf diesen Zeitraum begrenzt: "...  können in den Jahren 2016 bis einschließlich 2020 Zustimmungen zur Ausübung jeder Beschäftigung erteilt werden."

Titel: Re: Vaterpflichten nach Trennung
Beitrag von Wanida am 07.12.2015 um 12:40:24
Dann so!

Titel: Re: aufenthaltsgenehmigung nur 1jahr ???
Beitrag von Wanida am 07.12.2015 um 12:52:45
Interessant, dann sind sie "über den Tisch gezogen" worden?

Titel: Re: Längerer Aufenthalt in Philippinen - Problem für Wiedereinreise nach D?
Beitrag von Wanida am 07.12.2015 um 12:44:13
Wo ist denn mein Kommentar geblieben?!

Titel: Re: Längerer Aufenthalt in Philippinen - Problem für Wiedereinreise nach D?
Beitrag von deerhunter am 07.12.2015 um 13:09:27

schrieb am 07.12.2015 um 12:44:13:
Wo ist denn mein Kommentar geblieben?! 


Versuchst du irgendwie genúg Post´s für die PM zu bekommen???

Titel: Re: Ich komm mir veräppelt vor FZF Visum
Beitrag von Wanida am 08.12.2015 um 03:32:37
Man liest ja immer wieder, überall würden die Mitarbeiter für Merkels Gäste abgezogen.

Titel: Re: Ich komm mir veräppelt vor FZF Visum
Beitrag von Aras am 08.12.2015 um 06:22:37
Und von dir Pappnase lesen wir zuviel. Das hier ist kein politisches Forum.

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Wanida am 08.12.2015 um 08:05:27

kendyshop schrieb am 07.12.2015 um 21:09:52:
Warum muss ich zuerst zum ABH, bevor ich Finanzamt gehe. Welche Unterlage brauche ich vom ABH für das Finanzamt?


Weil Du erst einmal über den Wechsel des Personenstands haben mußt.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Wanida am 08.12.2015 um 08:11:19

Aras schrieb am 07.12.2015 um 18:33:43:
Dies als Trickserei zu bezeichnen ist mE korrekt.


Hatte oben ja geschrieben, rechtskonform. Da fällt schon Unbekanntes oft unter "Tricks", ohne es zu sein...

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Aras am 08.12.2015 um 08:14:02
Ja aber du weißt doch, dass es nachts kälter ist als draußen.

Titel: Re: Ich komm mir veräppelt vor FZF Visum
Beitrag von Wanida am 08.12.2015 um 08:19:20
Das hat wohl weniger mit Politik zu tun, als den momentanen Verhältnissen: Bei unserer ABH kann man sich nur noch telefonisch anmelden, nächster Termin in drei Monaten.

Darauf wollte ich aufmerksam machen!

Titel: Re: FZF: Bearbeitungsdauer aufgrund der aktuellen Situation
Beitrag von Sägezahn am 11.12.2015 um 02:36:07
ich kümmere mich seit 2 Monaten darum, das es Schritt für Schritt weitergeht nachdem mir nach 3 Monaten bewusst wurde, dass das Verfahren wohl eher absichtlich umständlich ausgearbeitet ist.
Es wäre schön, wenn sich Betroffene, Ehemalige und auch Singles, für die Grundrechte GG Art. 6, die freie Partnerwahl und Menschenwürde gemeinsam einsetzen würden. Das heißt Abschaffung dieses Visaprozederes (vorerst als ersten Schritt für Deutsche Ehepartner) egal in welchem Land sich der/die Ehegatten befinden. Das entlastet die Behörden, spart Kosten für den Staat und vor allem schont es die Nerven aller Beteiligten. Wenn die Familie wirklich wichtig wäre, würde es schneller als ein Geschäftsvisum gehen und das ist traurigerweise nicht so.  Es wird immer mehr binationale Paare geben - Wir sollten lernen uns zu Verbünden, damit wir stärker sind und gemeinsam vernüftig im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten agieren. Da gibt es viele Möglichkeiten: Demonstrationen, Petitionen, Aktionen, Vereinsmitgliedschaften im iaf oder Europäischen Familienverbänden. Der Fahndungsdruck gegen diese grundgesetzwidrige, freiheitshemmende und diskriminierende Politik und Verwaltungsvorschriften sollte deutlich von uns allen erhöht werden vor allem vor den Wahlen.

Titel: Re: FZF: Bearbeitungsdauer aufgrund der aktuellen Situation
Beitrag von dgstein am 11.12.2015 um 06:39:32
Hallo,


Sägezahn schrieb am 11.12.2015 um 02:36:07:
nachdem mir nach 3 Monaten bewusst wurde, dass das Verfahren wohl eher absichtlich umständlich ausgearbeitet ist. [...]

grundgesetzwidrige, freiheitshemmende und diskriminierende Politik und Verwaltungsvorschriften

diese Polemik ist hier völlig Fehl am Platz und überhaupt nicht zielführend. Die TS hat ausdrücklich nach Erfahrungswerten anderer in ähnlicher Situation gefragt. Dein Beitrag hilft da in keinster Weise weiter.

Viele Grüße

dgstein

Titel: Re: FZF Kenia
Beitrag von Sägezahn am 11.12.2015 um 00:36:50
das die visastelle nicht an die abh antwortet hab ich auch. schreib mir wenn es was neues gibt, das interessiert mich! lg sh

Titel: Re: Aupair wegen Religionszugehörigkeit rausgeschmissen (Hilfe!)
Beitrag von HeFi am 14.12.2015 um 01:26:09

Tippi schrieb am 13.12.2015 um 20:25:58:
Bevor weitere Spekulationen den Thread unübersichtlich machen,sollte der TS mal die genaue Nebenbestimmung der AE posten.

Dafür zeigt der TS offenbar aber wenig Interesse, da
Zuletzt Online: 29.11.2015 um 18:55:27 (=vor 2 Wochen)
Letzter Beitrag: 29.11.2015 um 13:19:01

Daddys' [edit]Derartige Posts kannst du gerne in dem anderen von dir beliebten Forum anbringen, hier ist es aber Schrott![/edit]

Titel: Re: Frage zu Visum/Einreise nach Griechenland aus der Türkei
Beitrag von Aras am 15.12.2015 um 08:58:34
Ist ja nur der erste Treffer bei der Google-Suche....

Titel: Re: Schengen-Visum - kann mein Verlobter nochmal zu mir kommen mit seinem Schengen-Visum?
Beitrag von Prawo am 16.12.2015 um 23:54:07

DeltaLimaBravo schrieb am 14.11.2015 um 00:24:05:
Die Deutsche Botschaft Manila hat uns dann im März 2014 mitgeteilt dass es prinzipiell keine Hindernisse gibt zwei Visas gleichzeitig zu beantragen.
....
Sie waren aber so kundenfreundlich und haben die Termine auf den gleichen Vormittag gelegt.

Beide Visas wurden dann auch genehmigt
und so konnte mein Partner im Sommer 2014 mit Besuchsvisum herkommen ...
Er musste dann halt nochmal ausreisen um dann im Oktober wieder mit dem Heiratsvisum wieder einzureisen.

Kundenfreundlich wäre gewesen hätte man ihr das Visum gegeben für mindest zwei oder besser mehre Reisen mit eine gültigkeit von mehrere Jahre (bis zu fünf ist möglich).

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis für Ehefrau und Stieftochter
Beitrag von Wanida am 24.12.2015 um 10:09:48
Wenn man die selbst hier teilweise geteilten Meinungen zu dem Thema liest, dürfte die Sache auf ziemlich tönernen Füßen stehen.

Davon abgesehen habe ich es vor einigen Jahren bei einer Freundin meiner Mutter erlebt (ging um Witwenrente), daß das Sozialgericht in einer wohl klaren Sache die Rentenversicherung anrief und anwies (!!!), der Freundin die Rente zu überweisen.

Daß hier ein solcher Anruf nicht erfolgte, läßt die Sache noch wackliger erscheinen.

Titel: Re: Remonstration nach Ablehnung
Beitrag von Wanida am 30.12.2015 um 06:56:49
Ja, ich war da diskreter und wollte solche Einwänder nicht öffentlich erheben, weswegen ich es vorzog, das per PN zu schreiben. Ist aber bis heute ungelesen. Sollte der TS vielleicht nachholen.

Titel: Re: Kann ich abgeschoben werden?
Beitrag von Peter Ganzer am 30.12.2015 um 08:34:49
Also wenn ich das lese krieg ich schon die Krise!

Meiner Ansicht nach ist jeder in D willkommen. Gerade diejenigen, die politisch verfolgt werden oder vor Krieg fliehen müssen.

Aber, ich finde sobald jemand eine Straftat begeht (Stehlen, Überfall, Raub, Vergewaltigung etc.) sollte er/sie sofort abgeschoben werden. Wenn das ein paar Mal geschehen ist, dann gehen mit Sicherheit auch die Straftaten ganz schnell zurück.

Titel: Re: Heirat in Dänemark und nun?
Beitrag von Wanida am 02.01.2016 um 07:05:15

malinov schrieb am 01.01.2016 um 22:23:20:
im Dezember 2015 habe ich mit mein Freund in Dänemark heiraten. Nun möchte ich unsere Eheschließung als eingetragene Lebenspartnerschaft in DE anmelden...


Dem Zeitgeist mag es ja genügen, aber rechtlich ist es unhaltbar und widersprüchlich in sich!

Titel: Re: Sprachschule für A1 FZF
Beitrag von kuwo am 31.12.2015 um 18:47:04
edit

Titel: Re: Allehnung FZF
Beitrag von Wanida am 06.01.2016 um 10:47:17

pauli schrieb am 06.01.2016 um 10:29:21:
Hallo und ein gesundes neues Jahr,

ich will euch sagen, das unsere Klage vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich war...und es nicht verkehrt ist sich zu wehren gegen Ermessungsentscheidungen der Behörde.

Nie aufgeben!


Dann verstehe ich den Frust von oben nicht, das Verwaltungsgericht hat Dich ja widerlegt!

Titel: Re: Was passiert nun?
Beitrag von Wanida am 08.01.2016 um 08:03:31

Canan80 schrieb am 19.12.2015 um 17:51:38:
Frage an euch,warum wird er bis in die Türkei begleitet? Die JVA hat der ABH bestätigt, dass mein Mann keine Sicherheitsmaßnahmen hat und schon mehrere anstandslose Ausführungen hatte.


"Begleitungen" sind auch keine Solo-Veranstaltungen!

Darf man mal fragen, warum das große Interesse an der Abschiebung gesteht?

Titel: Re: Was passiert nun?
Beitrag von Aras am 08.01.2016 um 08:19:21
Wanida, was für Weisheiten du immer von dir lässt.

Also den Grund kannst du in diesem Thread nachlesen. Mein Tipp: Das schwarze ist die Schrift.

Das Paar möchte nämlich in der Türkei leben. Schwer zu verstehen? Ich glaube nicht.

Titel: Re: Was passiert nun?
Beitrag von Wanida am 08.01.2016 um 08:39:43

Aras schrieb am 08.01.2016 um 08:19:21:
Wanida, was für Weisheiten du immer von dir lässt.

Also den Grund kannst du in diesem Thread nachlesen. Mein Tipp: Das schwarze ist die Schrift.

Das Paar möchte nämlich in der Türkei leben. Schwer zu verstehen? Ich glaube nicht.


Deine ständige Anmache nervt! Ich habe eine Frage gestellt, Fragen sind keine "Weisheiten"!

Titel: Re: Was passiert nun?
Beitrag von Aras am 08.01.2016 um 09:53:49
Na die Weisheit ist doch, dass Begleitungen keine Solo-Veranstaltungen sind. Solo kommt aus dem italienischen und bedeutet auf deutsch "allein" oder "einsam". Somit ist das sehr wohl eine Weisheit. Denn eine Person, die begleitet wird, ist nicht einsam.

Deine Frage nach dem Grund habe ich auch beantwortet. Verstehe also nicht deine Betroffenheit.

Titel: Re: Was passiert nun?
Beitrag von Wanida am 08.01.2016 um 10:59:10

Aras schrieb am 08.01.2016 um 09:53:49:
Na die Weisheit ist doch, dass Begleitungen keine Solo-Veranstaltungen sind. Solo kommt aus dem italienischen und bedeutet auf deutsch "allein" oder "einsam". Somit ist das sehr wohl eine Weisheit. Denn eine Person, die begleitet wird, ist nicht einsam.

Deine Frage nach dem Grund habe ich auch beantwortet. Verstehe also nicht deine Betroffenheit.


Um mal bei deinem Spruch zu bleiben: Das Schwarze sind die Buchstaben. Und bekanntlich kam vor dem "Solo" "keine". Soviel zu deinen "Weisheiten".

Nicht gelesen, daß ich Ausländerin bin? Also ohne "Betroffenheits-Kult"! Deswegen schrieb ich auch, genervt zu sein, nicht "betroffen"!

Titel: Re: Was passiert nun?
Beitrag von Aras am 08.01.2016 um 12:06:40
Hi Wanida,

Ich hab doch deine Weisheit doch gelesen :).


schrieb am 08.01.2016 um 08:03:31:
"Begleitungen" sind auch keine Solo-Veranstaltungen!


Das ist eine sogenannte Binsenweisheit :).
Hier paar weitere Beispiele:

- Wasser ist nass.
- Der Sohn meiner Mutter bin ich oder mein Bruder.
- Nachts ist es dunkel.

Aber auch so komische Sprüche wie
"Nachts ist es kälter als draußen".


schrieb am 08.01.2016 um 10:59:10:
Nicht gelesen, daß ich Ausländerin bin?


Das interessiert mich nicht :).

Titel: Re: Mitteilungen an deutschen Behörden bei Auslandsstraftaten
Beitrag von Wanida am 08.01.2016 um 14:49:40

trixie schrieb am 08.01.2016 um 14:39:08:
Entscheidend ist, ob derjenige im Ausland verteilt wurde oder nicht.


So sieht es aus!

Titel: Re: Mitteilungen an deutschen Behörden bei Auslandsstraftaten
Beitrag von Aras am 08.01.2016 um 14:51:52
Wie wird man im Ausland verteilt :)?

Titel: Re: Geburt von Kind während Duldung
Beitrag von Saxonicus am 08.01.2016 um 12:23:54

Jay1893 schrieb am 08.01.2016 um 12:13:14:
ja, beide sind indische Staatsangehörige.

Was ist daran so außergewöhnlich oder unzumutbar, dass Inder in Indien leben ?

Titel: Re: Visumantrag für Vorstellungsgepräch abglehnt- Remonstration
Beitrag von Aras am 11.01.2016 um 17:53:07
Sehe ich genauso...

Titel: Re: Umzug der Familie
Beitrag von Günther am 14.01.2016 um 18:12:32
Und was ist mit Scheidung?

Daddys' [edit]War danach gefragt? Nein![/edit]

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis für Ehefrau und Stieftochter
Beitrag von Günther am 14.01.2016 um 18:15:39
Meine Frau mußte mal nichts zahlen, weil es  so lange gedauert hat. Nannte man Kulanz.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis für Ehefrau und Stieftochter
Beitrag von Jojo2015 am 14.01.2016 um 19:35:57
Naja, das war dann aber seeeehr kulant. Wüsste jetzt keine Rechtsgrundlage, die das Absehen von Gebühren aufgrund der Verfahrensdauer vorsieht...


Daddys' [edit]Folgenfreier Mitschrott... ModAlarm würde ab und an ausreichen![/edit]

Titel: Re: US-Amerikaner heiraten
Beitrag von Günther am 14.01.2016 um 18:13:40
Ich auch.


Daddys' [edit]Wenn du rumspammen willst, dann setze ich dir deinen Beitragszähler jedesmal auf <5, dann gibt's auch keine PNs! Ich bin da relativ spaßfrei![/edit]

Titel: Re: Umzug der Familie
Beitrag von Günther am 14.01.2016 um 14:49:56
Auch dazu, eine Scheinehe einzugehen, gehören immer zwei Personen!

Titel: Re: Einbürgerung - Verlust der chinesischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von Günther am 20.01.2016 um 09:56:01

Odysseus schrieb am 17.08.2015 um 06:48:32:
Kannst ja trotzdem mal die chinesische Botschaft anschreiben, und Dir das mit dem automatischen Verlust bestätigen lassen.


Meines Wissens bürgern die nicht aus. Deswegen wird ja in einigen Fällen Doppelstaatsbürgerschaft anerkannt.

Titel: Re: Einbürgerung - Verlust der chinesischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von Günther am 20.01.2016 um 09:56:53
Um das noch klarzustellen: Natürlich soll es vorkommen, daß sie ihre Staatsbürgerschaft entziehen!

Titel: Re: BEITRÄGE aus dantenschutzgründen löschen!!!!
Beitrag von Günther am 22.01.2016 um 05:40:18

Gast123456789 schrieb am 20.01.2016 um 12:31:40:
  Leider habe ich damals den Fehler gemacht unserer Namen etc. wahrheitsgemäß zu schreiben. Jeder der mein Namen googlt, kommt auf meine Beiträge! Die gehen keinem was an, es sind zu persönliche Anfragen, dass jeder das lesen kann.


Dir war aber doch bekannt, in einem öffentlichen Forum zu schreiben?

Titel: Re: Körperverletzung
Beitrag von Günther am 22.01.2016 um 05:35:50

hoffen schrieb am 21.01.2016 um 13:04:53:
Kann Ausländerbehörde da was machen ???


Nur sie.

Titel: Re: Studentenvisum? Sprachvisum?
Beitrag von pitu2 am 21.01.2016 um 17:49:05
Lila, habe dir mal privat geschrieben.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Günther am 23.01.2016 um 09:20:10

itasweet23 schrieb am 23.01.2016 um 08:24:34:
... ob mit oder ohne Visum, hat mein Mann die gleichen rechte wie ich.


Da irrst Du aber gewaltig!

Dein Aufenthaltsrecht leitet sich aus Art. 11 I. GG ab (sehe zum Vergleich seinen II. an, aus welchen Gründen man Dir als Deutsche die Rückkehr verbieten kann, einem Asylbewerber dagegen nicht) und dann mußt Du noch zwischen Bürgerrechten ("jeder Deutsche", "alle Deutschen") und Menschenrechten unterscheiden! Z. B. wird Dein Mann (wenn es der SPD auch stinkt) nicht wählen dürfen.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Petersburger am 23.01.2016 um 09:57:22

schrieb am 23.01.2016 um 09:20:10:
Da irrst Du aber gewaltig!

Sie irrt nicht, denn die Aussage bezog sich auf die Freizügigkeitsrechte der TS und ihres Ehemannes.

Allerdings hat die SB dann nicht entsprechend gehandelt, wenn sie eine AE für ein Jahr ausgestellt hat ...


Wenn man den Fall nicht versteht und das erforderliche Wissen nicht hat, kann man auch aufs Schreiben hier mal verzichten.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Günther am 23.01.2016 um 10:20:30

Petersburger schrieb am 23.01.2016 um 09:57:22:
Sie irrt nicht, denn die Aussage bezog sich auf die Freizügigkeitsrechte der TS und ihres Ehemannes.

Allerdings hat die SB dann nicht entsprechend gehandelt, wenn sie eine AE für ein Jahr ausgestellt hat ...


Wenn man den Fall nicht versteht und das erforderliche Wissen nicht hat, kann man auch aufs Schreiben hier mal verzichten.


Sie hat das mit keiner Wendung eingeschränkt! "Die gleichen Rechte wie ich"!

[edit]
So wird das nix mit fünf Beiträgen, Uwe Günther.[/edit]

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Petersburger am 23.01.2016 um 10:25:50
Selbstverständlich wird man in einer ABH über Bürger- und Menschenrechte sinnieren. Ist ja Gott sei Dank sonst nichts zu tun ...

Hinsichtlich des Rechts auf Einreise und Aufenthalt sowie des Rechts auf Erwerbstätigkeit in Deutschland (auch diese Einschränkung wurde nicht erwähnt) - also hinsichtlich des Tätigkeitsfelds der ABH - ist die zitierte Aussage korrekt.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Günther am 23.01.2016 um 21:29:05
Ich hatte hier auch etwas geschrieben, wo man mich korrigieren zu müssen meinte. Jetzt sind die weg und im Grunde wird das bestätigt, was ich schrieb. Interessant!

Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von Günther am 23.01.2016 um 21:21:59

Aras schrieb am 23.01.2016 um 16:45:47:
Ich erinnere mich an einen Fall, wo im Chat die Ehefrau eines Afrikaners fragte, ob es schlau wäre eine VE für die Schwester eines anderen afrikanischen Mitarbeiter des Mannes zu geben. Der Afrikaner bot 800€ für die VE an. Als wir sie über die Eventualitäten aufklärten, gab es dann auch ein starkes Aha-Erlebnis.


Bei dem Betrag, der auf sie zukommen kann, sind die 800 Euro die berühmte Kaffeekasse.

Es ist zumindest nicht auszuschließen, daß dem Besuch ein Asylantrag auf dem Fuße folgt.

Titel: Re: Was ist eine Familie?
Beitrag von Aras am 26.01.2016 um 17:12:35
Ist Günther der gesperrte Nutzer Wanida? Es gibt da schon gewisse Ähnlichkeiten.

Titel: Re: Ohne Visum abgeleitet freizügig innerhalb der EU reisen?
Beitrag von Aras am 27.01.2016 um 16:52:38
Ernsthaft jetzt?

Bist 27 und studierst in Kenia?

Na dann viel Glück beim Antrag.

Titel: Re: Ohne Visum abgeleitet freizügig innerhalb der EU reisen?
Beitrag von trixie am 27.01.2016 um 17:11:13

Tomford schrieb am 27.01.2016 um 16:23:59:
Und ich wollte halt nach Irland weil mein Kind kann mich in Afrika nicht besuchen, Bürgerkrieg usw

Dein Kind muss dich ja nicht Afrika besuchen, sondern in Kenia.
Dort gibt es genügend Plätze, wo es sicher ist.
Es muss ja nicht unbedingt in Garissa oder an der Ostküste sein.
Vor kurzen sind wieder einige meiner kenianischen Bekannten nach Hause geflogen.
Dass dein Kind nach Kenia kommt, dürfte wohl einfacher sein, als dass du dein Kind in Irland triffst.

Titel: Re: Ohne Visum abgeleitet freizügig innerhalb der EU reisen?
Beitrag von Tomford am 27.01.2016 um 18:16:03
Arias deine freche Art brauch ich nicht wenn du nichts dazu sagen willst ist ok aber wenn du jemanden helfen willst dann tu das und Nicht fragen stellen wie bist du behindert. Ja ich bin 27 und habe in Deutschland studiert, ich bin nach DE gekommen und könnte  kein Wort Deutsch und habe trotzdem meine Abitur geschafft und eine abgeschlossene Ausbildung habe ich auch noch, ich habe mich danach entschieden zu studieren und habe noch 1 Jahr dann bin ich fertig, also ich Sehe nicht wo das  Proble ist.

Naja

Und was meinen Sohn angeht will die Mutter nicht dass er nach Kenia fliegz wegen den Terrorattacken.

Danke ich werde es trotzdem versuchen wenn nicht klappt auch ok das kostet ja nichts

Titel: Re: Ohne Visum abgeleitet freizügig innerhalb der EU reisen?
Beitrag von Aras am 27.01.2016 um 18:25:02
Berichte einfach wie das abgelaufen ist. Wenn du ein Visum für Irland bekommst, dann werde ich mich auch entschuldigen ..

Titel: Re: Ohne Visum abgeleitet freizügig innerhalb der EU reisen?
Beitrag von Budweiser am 27.01.2016 um 19:05:18

Tomford schrieb am 27.01.2016 um 18:16:03:
Arias deine freche Art brauch ich nicht wenn du nichts dazu sagen willst ist ok aber wenn du jemanden helfen willst dann tu das und Nicht fragen stellen wie bist du behindert.

Freche Art? Da fass´Dich mal an die eigene Nase - und deinen frechen Ton Behinderten gegenüber.
Ich nenne deinen Ton unverschämt den Helfenden hier gegenüber.
Also halte mal den Ball flach!

Titel: Re: Abschiebung
Beitrag von Obst88 am 29.01.2016 um 08:25:22
Na wenn du seit 4 Jahren nicht ordentlich gelernt hast und du so starkes Heimweh hast, warum gehst du dann nicht freiwillig zurück? Anscheinend kannst du mit den Möglichkeiten die dir Deutschland geboten hat nichts anfangen.

Titel: Re: Abschiebung
Beitrag von imran am 29.01.2016 um 07:31:10

deerhunter schrieb am 28.01.2016 um 23:50:26:
Wenn die Ausweisung kommt am besten ausreisen. Wenn es eine Abschiebung gibt, wird es teuer und gibt eine Sperre


Findest du es so?

Titel: Re: Abschiebung
Beitrag von Günther am 30.01.2016 um 06:57:40

imran schrieb am 29.01.2016 um 07:58:39:
... Ich finde, dass die Krankheit, die Einsamkeit, der Heimweh, die Schüchternheit  und die schlechten Nachrichten, die vom Jemen kommen, mein Leben kaputt gemacht haben.  :'(


Für mich wäre das eher ein Grund, lieber gestern als heute heimzukehren...

Titel: Re: FZF zum deutschen Kind ohne sorgerecht
Beitrag von Aras am 07.02.2016 um 19:09:37
Oder so...

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Andrea72 am 09.02.2016 um 17:27:28

Junimond schrieb am 06.08.2015 um 22:50:33:
Aber was hab ich dann davon? Der Mann schrieb, er macht auch nur seine Arbeit. Das sind seine Vorschriften. Ablehnen wird er mich trotzdem.

Ich versteh das alles nicht.  Es geht hier doch auch nur um die paar Tage bis zur Hochzeit oder? Danach würde doch die VE sicherlich enden. Und Harz 4 würde ich sowieso nie bekommen. ...und er auch nicht, dafür ist mein Gehalt sicherlich auch wieder zu hoch.

Ich denke, die wollen nicht, daso man heiratet oder?

Ich fühle mich voll diskriminiert. :(



Entschuldigung, aber Willkommen im Club.

Hier geht es nur um Schikane und da braucht mir keiner was anderes erzählen.

Ich drücke Dir die Daumen aus vollem Herzen wirklich. Ich kann Dich voll verstehen.

Es ist ein Albtraum.

Titel: Re: Keine verkürzung auf 7 Jahren !
Beitrag von andreas88 am 10.02.2016 um 20:25:06
:-[

Titel: Re: Zustimmung der ABH fast da
Beitrag von deerhunter am 11.02.2016 um 13:14:14
Darf deine Frau denn im 8. Monat noch fliegen??? Seid Ihr Verheiratet?

Daddys' [edit]Das interessiert außer dir noch nicht mal den TS... Was soll die Fragerei? Scheint für den TS klar zu sein und wollte er doch gar nicht wissen!  ::)[/edit]

Titel: Re: Zustimmung der ABH fast da
Beitrag von Saxonicus am 11.02.2016 um 13:59:58

deerhunter schrieb am 11.02.2016 um 13:14:14:
Darf deine Frau denn im 8. Monat noch fliegen???

Von Russland nach Deutschland kann man doch auch mit der Eisenbahn fahren, da gibt es m.W. keine Einschränkungen für Schwangere.

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von Andrea72 am 10.02.2016 um 18:24:24

Kira3167 schrieb am 10.02.2016 um 00:42:57:
Na ja egal wo man heiratet, den unehrlichen kannst überall erwischen auch wenn man in Deutschland heiratet,und im ausland werden urkunden und papiere schärfer überprüft, wir haben erst in deutschland und später im Kosovo geheiratet, daher weis ich das es da schärfer zugeht mit überprüfungen der Dokumente. Und unerliche gibts überall 🙂


Da hast Du vollkommen recht  ;)

Daddys' [edit]Ich bin heute großzügig... inhaltslose Füllposts wandern heute kostenpflichtig mit Kommentar auf den Schrott! ;)[/edit]

Titel: Re: Keine verkürzung auf 7 Jahren !
Beitrag von Aras am 15.02.2016 um 10:06:23
Naja. Der Fall deines Partners ist ja auch mehr als anrüchig. Eine Verkürzung wäre ja dann eine massive Belohnung eurer Scheinpartnerschaft. Am besten versucht ihr einfach unter dem Radar zu bleiben.

Btw.:
Ich hatte euren Fall an die ABH München weitergeleitet. Vielleicht sind die deswegen genauer bei euch.

Titel: Re: Keine verkürzung auf 7 Jahren !
Beitrag von andreas88 am 15.02.2016 um 13:00:17
@Aras  viel spass beim petzen. Wir leben ganz normal zusammen und jeder ist herzlich willkommem uns zu besuchen  ::) :-*

Titel: Re: Keine verkürzung auf 7 Jahren !
Beitrag von Aras am 15.02.2016 um 13:16:51
Wie gesagt... Bleibt lieber unter dem Radar.

Titel: Re: Keine verkürzung auf 7 Jahren !
Beitrag von andreas88 am 15.02.2016 um 13:19:45
@Aras. Denkst du wir haben angst. Und die ABH hat besseres zu tun als Hinweise von einem Menschen zu folgen,welcher selbst unter Verdacht auf Scheinehe war. Lässt du deine Frist bei anderen raus? Such dir eine Arbeit anstatt dem ganzen Tag vor dem PC zu sitzen und Menschen zu beurteilen. Armselig.... ::)

Titel: Re: Keine verkürzung auf 7 Jahren !
Beitrag von andreas88 am 15.02.2016 um 17:19:29
Ich bin raus hier aus diesem Forum. Wusste vorher nicht,dass hier solche Menschen schreiben und sich in Leben anderer eimischen. Bitte meinen Account löschen oder als Deko und Accesoir benutzen.   ::)

@Aras einen schönen Abend noch ... Mitarbeiter  ;D

Titel: Re: Keine verkürzung auf 7 Jahren !
Beitrag von Aras am 15.02.2016 um 17:25:43
Hallo

Wünsch dir auch einen schönen Abend.

Bin aber kein ...-Mitglied. Aber das solltest du als Einwohner der ... Hauptstadt wissen.

Titel: Re: Keine verkürzung auf 7 Jahren !
Beitrag von andreas88 am 15.02.2016 um 18:02:15
Natürlich bis du es. Wenn kein ... dann ein ......... Such dir lieber eine Arbeit anstatt Menscheb zu beobachten und zu beurteilen... 8-)

Titel: Re: Darf mein Mann ausreisen?
Beitrag von Nadia22 am 18.02.2016 um 18:51:35
Deerhunter. Ich habe gerade dein Profil gesehen und deine Antworten zu den Beiträgen hier im Forum
Ergebnis : irreführende Antworten,Negativ,Pessimismus.


Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis und Meldebescheinigung
Beitrag von Princessleonie12 am 29.02.2016 um 16:03:54
:)

Titel: Re: probleme mit dem integrationskurs
Beitrag von Günther am 01.03.2016 um 15:35:53

erne schrieb am 01.03.2016 um 15:33:33:
Hilft wenig, da dieser Kursträger offensichtlich überfordert ist.
Vertrag aus oben genannten Gründen kündigen und einen neuen Kursträger suchen/besser auswählen dürfte zielführender sein.


Gut, dann wäre das ja geklärt.

Titel: Re: Falsche Beratung und Widersprüche
Beitrag von Andrea72 am 29.02.2016 um 10:44:24

nancyfahi schrieb am 21.02.2016 um 18:01:07:
Auch wenn es für mich nichts bringt,viellicht bringt das Urteil was für andere Menschen. Ausserdem ist es ein schönes Gefühl,wenn ein Richter ,Recht ausspricht. Sei es zu meinen Gunsten oder nicht. Danke euch


Du hast meinem vollen Respekt, leider haben nicht viele diese Einstellung.

Gruß Andrea72

Titel: Re: Unanfechtbare Abschiebungsandrohung
Beitrag von Günther am 03.03.2016 um 17:28:33

alex1 schrieb am 03.03.2016 um 17:04:26:
... Unser Rechtsanwalt hat den Ärzten nicht gesagt, wie ausführlich sie die Atteste schreiben sollen...1


Na, dann hat der ja ganze Arbeit geleistet! Keinen besseren gefunden?

Titel: Re: Ablehnung Ehegattennachzug
Beitrag von deerhunter am 04.03.2016 um 08:43:24
Irgendwie hört sich das tatsächlich nach "Scheinehe" an....du machst dir mehr Sorgen um rechtliche Probleme, als um deinen geliebten Mann und ein Zusammenleben  8-)
Solltest du Leistungen vom Amt beziehen, musst du auch dort angeben das sich dein Status von ledig auf verheiratet geändert hat!

[edit]Der letzte Satz reicht mir nicht, um deinen Beitrag im
Fachforum stehen zu lassen.
Erspare uns und dem TS weitere wilde Spukulationen.

Lies die NUB[/edit]

Titel: Re: Ablehnung Ehegattennachzug
Beitrag von Seoman305 am 04.03.2016 um 11:58:14

deerhunter schrieb am 04.03.2016 um 08:43:24:
Irgendwie hört sich das tatsächlich nach "Scheinehe" an....


Sorry, aber deine persönliche Wertung hier zu äußern, noch dazu mit dem lässigen Sonnenbrillensmiley, finde ich nicht angebracht - oder angemessen.
Das hier ist ein rechtliches Forum, daher stellt die TS auch vor allem rechtliche Fragen. Alles nicht relevante ist freiwillige Angabe...!!

Ob der Ehemann der TS wg. Koma, psychiatrischer Behandlung oder 1.monatigem Marineeinsatz auf hoher See nicht persönlich erreichbar ist bzw. eine Vollmacht unterschreiben kann, oder warum auch immer, hat uns nicht großartig zu interessieren, bzw. ist sicher nicht von uns zu bewerten...
Das hat höchstens die ABh/Botschaft zu kümmern wenn die 5 min auf den ärztlichen Befund gucken. und PUNKT 

von daher meine Meinung zu deinem Kommenar  :stopp: :dagegen:
:-X

[edit]Deine Wertung zur vorherigen Wertung ist ebenfalls daneben.
Auch hier gilt ....  lies die NUB und nutze den Mod-Alarm[/edit]

Titel: Re: Ablehnung Ehegattennachzug
Beitrag von Günther am 04.03.2016 um 12:13:03

Seoman305 schrieb am 04.03.2016 um 11:58:14:
Das hier ist ein rechtliches Forum, daher stellt die TS auch vor allem rechtliche Fragen.


Um Rechtsfragen zu beantworten, sind Tat- und Rechtsfragen zu klären.

[edit]OMG ein typischer Günther - wenig Text mit NULL Inhalt.... dein
A**ch läuft auf dünnem Eis Schlittschuh.

Ständige Modalarme bzgl. deiner Postings stören den Board-
frieden ... weitere Schritte hierzu gehen aus der NUB hervor.[/edit]

Titel: Re: Ablehnung Ehegattennachzug
Beitrag von T.P.2013 am 04.03.2016 um 16:03:40
Dann doch noch einen Kommentar von mir dazu, obwohl ich's eigentlich nicht wollte, gerne sehenden Auges der Verschrottung und/oder einer Verwarnung entgegensehend...

@Seoman305,
ich bin da zu 100% bei Dir. Gut gebrüllt, Löwe.

@deerhunter,
Deine häufigen, nicht nur hier, geäußerten Unterstellungen, persönlichen Wertungen, Stammtischparolen nerven zumindest mich. Was ist daran unplausibel, wenn man sich Gedanken auch um Rechtsfragen macht und genau diese in einem Forum für die Klärung von ebendiesen Rechtsfragen thematisiert? Man kann sicherlich vermeintliche Ungereimtheiten auch mal hinterfragen, wenn man meint. Da kommt es aber auf das "Wie" an. Und im Zweifelsfalle sollte man es mit Dieter Nuhr halten.

@Günther,
Deine fast üblichen Einzeiler-Phrasen haben i.d.R. in etwa den Nährwert von Bauernweisheiten auf den Rückseiten von Abreißkalender-Blättern wie "Fliegt der Bauer übers Dach, ist der Wind weiß Gott nicht schwach"....
Ob es sich hier vermeintlich oder tatsächlich um eine sogenannte Scheinehe handelt, ist für sämtliche Fragen und Ratschläge völlig irrelevant. Da ist von uns hier m.M.n. überhaupt nichts zu klären oder ohne Faktenwissen zu werten, solange keine Straftaten im Raum stehen. Ist doch kein Anscheißer- und Blockwartforum hier...

[edit]Auch hier eine kleine "liebevolle" Anmerkung: Nutze den Modalarm.

Auch dir steht der Job des Hilfsmod nicht zu - manchmal ist NIX
zu schreiben, der bessere Weg.

Allen nun ein schönes Wochenende.[/edit]

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von Princessleonie12 am 02.03.2016 um 19:14:54
Und das mit dem ausreisen was mache Personen hier schreiben stimmt so auch nicht Anwälte können viel helfen wenn sie gut sind ich würde mir da nix einreden lassen kenne viele die hier geheiratet ausreisen sollten und jetzt glücklich verheiratet in Deutschland sind  ;)

Und es gibt so viele Asylbewerbern die negativ bekommen und trotzdem über Jahre hier sind

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis + selbstständige Tätigkeit
Beitrag von Hayastan am 05.03.2016 um 15:35:21
stimme trixie voll zu

Titel: Re: Hochqualifiziert oder Spezialist?
Beitrag von Hayastan am 05.03.2016 um 15:36:43
wieso ist dir das wichtig ?

Titel: Re: Verspätete Antragstellung-Fiktionswirkung
Beitrag von dgstein am 24.03.2016 um 18:07:41
Ähmmm... mein Beitrag gehört aber durchaus zum Thema, denn er bezieht sich auf die Frage des TS nach Erfahrungswerten und nicht auf die Frage von Lenochka.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1458811153/1#1

Viele Grüße

dgstein

Titel: Re: Falsche Beratung und Widersprüche
Beitrag von nancyfahi am 24.03.2016 um 20:21:31
:)

Titel: Re: Kann Visum zur Arbeitssuche mehrmals beantragt werden oder später fürs Studium umgewandelt werden?
Beitrag von Somena am 25.03.2016 um 23:06:19
Guter Tipp. Wir haben gerade auch nach dieser Information gesucht. Danke. Wirklich hilfreich.

Titel: Re: Fragen zu Antrag auf Hochzeitsvisum
Beitrag von Lino96 am 28.03.2016 um 13:59:30
ich denk das du mal in dein heimatland nachfragen sollst.

Titel: Re: Ehegattennachzug Südafrika
Beitrag von Lino96 am 28.03.2016 um 14:07:37
Ich komme aus Kosovo

Titel: Re: Antrag auf NE verschoben
Beitrag von Lino96 am 28.03.2016 um 14:07:11
Wie kann mit einen Person hier schreiben ?

Titel: Re: Konsequenzen verspätete Antragstellung
Beitrag von Lino96 am 28.03.2016 um 14:06:34
Ist es möglich hier eine Anfrage zu machen ?

Titel: Re: Spende an i4a
Beitrag von Lino96 am 28.03.2016 um 13:55:28
Hallo wäre es möglich mir zu helfen, wo ich hier eine fragen stellen kann ?

Titel: Re: Trennuung
Beitrag von trixie am 03.04.2016 um 21:28:52
@T.P.2013
Vielleicht versucht du einmal deine Fantasie bei dir zu belassen und in meine Beiträgen nicht etwas hinzuinterpretieren, was ich aber nicht geschrieben habe.

Ich habe weder geschrieben, dass die TS etwas melden muss, noch dass sie Strafen oder Sanktionen erhält. Das eingestellte Urteil betrifft alleine die Folgen und Pflichten für den Ausländer, wenn er eine unterschriebene "Selbstverpflichtung zur Meldung negativer Umstände" der ABH nicht meldet.

Deine gegen mich gerichtete Überheblichkeit nervt mittlerweile.  >:(
Suche dir bitte jemand anders, mit dem du deine Gelüste ausleben kannst!!!

Titel: Re: Geburtsurkunde Heirat eingebürgerter Ausländer
Beitrag von NotLupus am 05.04.2016 um 13:56:32

trixie schrieb am 05.04.2016 um 13:42:47:
Damit dürfte deine Frage beantwortet sein:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/ae-p-ausnahmen.html


Du wurdest nicht gefragt.

Titel: Re: Umsiedlung nach Deutschland mit Daueraufenthaltserlaubnis für Italien
Beitrag von trixie am 05.04.2016 um 20:58:45
@deerhunter

Warum musst du eigentlich meine Zitate immer aus dem Zusammenhang reißen?
Deine Einzeilenkommentare bringen dem TS nullkommanull an Informationen.


Lottchen schrieb:

Zitat:
Ihre Daueraufenthalterlaubnis für Italien hilft nicht weiter, wenn sie in D leben und arbeiten will.


... und meine Antwort hierzu, die du leider nicht verstehen magst:

Zitat:
Sie könnte sich ohne Arbeit in Deutschland aufhalten, nur müßte der LU sichergestellt sein.


So galt meine Antwort auf @Lottchens Aussage, dass der in Italien erworbene Daueraufenthalt sehr wohl Vorteile in Deutschland hat, weil die Dame auch zum reinen Leben hier sein darf.

Ist das nun verständlich genug für dich erklärt?


Zitat:
Also hilft deine Aussage dem TE nicht wirklich

Es ist immer schwierig wenn dritte Personen Fragen für die eigentlich Betroffenen stellen, weil sie nicht wissen, ob unten sich daraus ergebenen Antworten Alternativlösungen befinden.

So könnte die Frau Nigeria ohne Probleme länger als drei Monate in Deutschland bleiben und sich in aller Ruhe nach einer Arbeit umschauen, ohne dass sie die Zeitspanne von drei Monaten berücksichtigen muss, die sie bei einer normalen italienischen AE zu beachten hätte. In dieser Zeit könnte sie auch einen Sprachkurs belegen, um ihre beruflichen Chancen weiter zu verbessern. Ohne Sprachkenntnisse nützt weder der 38a noch sonst eine AE etwas, wenn es um einen Arbeitsplatz geht.


Zitat:
du hast eh immer das letzte Wort

Nein, ich habe sicherlich nicht immer das letzte Wort.
Du kannst mir doch nicht verbieten, dass ich mich gegen deine sinnlos gegen mich gerichteten Kommentare wehre und dir nochmals erkläre, warum ich den Text so verfasst habe.

Aber du scheinst wohl immer das allerletzte Wort haben zu müssen.

Titel: Re: Umsiedlung nach Deutschland mit Daueraufenthaltserlaubnis für Italien
Beitrag von deerhunter am 05.04.2016 um 21:04:38
@Trixie
Ich habe kein Lust darauf mich mit dir zu streiten....du hast eh immer das letzte Wort und mir ist mein Zeit dafür zu schade...du brauchst nicht zu antworten!
Danke und schönen Abend...

Titel: Re: Umsiedlung nach Deutschland mit Daueraufenthaltserlaubnis für Italien
Beitrag von lottchen am 05.04.2016 um 22:13:01
@ trixie, es wäre nett, wenn auch Du nicht immer nur das liest, was Du lesen willst. Ich habe geschrieben, dass der Titel nicht hilft, wenn sie hier leben und arbeiten will.

Titel: Re: Umsiedlung nach Deutschland mit Daueraufenthaltserlaubnis für Italien
Beitrag von trixie am 05.04.2016 um 22:22:20

Zitat:
Ich habe geschrieben, dass der Titel nicht hilft, wenn sie hier leben und arbeiten  will.

Doch genau das tut er. Der langfristige ital. Aufenthaltstitel tut das.
Darin liegt ja der Vorteil des 38a.
Ohne diesen Titel könnte die Frau nicht unter einfachen Bedingungen in Deutschland leben und sich eine Arbeit suchen.


Zitat:
Vermutlich werden ihre Verwandten nicht Ihren LU + KV sicherstellen können / wollen, wenn sie nicht arbeiten kann.

Wie sooft kommentierst du in Beiträgen etwas hinein, ohne dass es hierzu Ansätze gibt.


Titel: Re: Hilfe - deutsche Botschaft in Beirut ist schlimm...
Beitrag von Mags am 16.04.2016 um 07:49:46

Adam_NRW schrieb am 07.03.2016 um 13:36:35:
Hallo zusammen.

Habe mich heute um die Angelegenheit "Änderung des Familienstandes im Melderegister" gekümmert. Nun möchte ich Euch davon berichten:

Zuerst habe ich beim Bürgerbüro vorgesprochen. Als Unterlagen habe ich den Ehevertrag, die Heiratsurkunde sowie einen Auszug aus dem Personenstandsregister meiner Frau mitgenommen - alle Dokumente im original, übersetzt sowie von der dt. Botschaft in Beirut legalisiert.  Der SB meinte zu mir, dass er den Familienstand nicht ändern könne, weil das Standesamt dafür zuständig wäre. Das Standesamt müsse zuerst prüfen, ob die Ehe auch nach deutschem Recht gilt - diese müsse zuerst anerkannt werden. Daraufhin entgegnete ich dem SB, dass nach Internationalem Privatrecht eine im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland gilt. Der SB entgegnete daraufhin, dass selbst in der Usa geschlossene Ehen ersteinmal in Deutschland anerkannt werden müssen.

Ich wurde also zum Standesamt weitergeschickt. Dort angekommen, habe ich meinen Willen dem SB vom Standesamt vorgetragen. Dieser teilte mir mit, dass das Bürgerbüro! und nicht das Standesamt dafür zuständig ist. Ich habe dem gesagt, dass das Bürgerbüro mich gerade zu Ihnen geschickt hat. Der SB vom Standesamt hat dann den SB vom Bürgerbüro telefonisch kontaktiert - ich musste vor der Tür warten. Dann musste ich wieder zum Bürgerbüro gehen.

Beim Bürgerbüro angekommen - konnte ich dann wieder zum selben SB gehen. Dieser hat einen Antrag ausgedruckt, welche an das Standesamt adressiert ist! Dieser Antrag wurde dann vom SB ausgefüllt - Name, Personanstand und Staatsangehörigkeit des Ehemanns und der Ehefrau wurden niedergeschrieben - mehr nicht. Im Antrag selbst steht dann folgendes drine: "Ich bitte zu prüfen, ob die ausländische Heiratsurkunde für den dt. Rechtsbereich anerkannt werden kann und welche Familiennamen in das Melderegister eingetragen werden sollen."

Dann musste ich die o.g. Dokumente im Original abgeben! Der SB hat sich dann geweigert eine Bescheinigung/Bestätgung auszutellen, dass er die Originale erhalten hat! Naja letztendlich wurden mir Kopien der Originale mitgegeben sowie eine Kopie des Antrags. In dem steht geschrieben "Beglaubigte Kopien / Originale und Übersetzungen inklusive aller Stempel liegen bei." -> Darunter dann die Unterschrift des SB.

Wie würdet ihr das ganze bewerten? Was könnt ihr dazu sagen?

Viele Grüße

Adam

Bin Deutsch lebe seid 20 Jahren in Egland habe vor 9 Jahren in England geheiratet und musste die Ehe in Deutschland anerkennen lassen das ich den Name meines Mannes im Pass haben darf. Habe im Moment wieder mit der Deutschen Botschaft in London zu tun und das einzige was mir dazu einfaellt ist Deutsche Beamten willkuer. Man kann Ihr einfach nicht entkommen. :-/

Titel: Re: Besuchsvisum nach Problem bei Ausreise
Beitrag von fab87 am 16.04.2016 um 14:12:32

Christoph IT schrieb am 16.04.2016 um 10:51:22:
. Deshalb kann die Botschaft ja ggf. nicht wissen dass es sich hierbei "nur" um ein Problem bei der 


ein selbstverursachtes Problem muss man dazu sagen. Die notwendige Sorgfalt kann schon erwartet werden, vor allem da die Fahrpläne auch kein Geheimnis sind.

Titel: Re: Visum Lebenspartnergemeinschaft dann Trennung
Beitrag von Saxonicus am 15.04.2016 um 23:35:29

T.P.2013 schrieb am 22.02.2016 um 02:57:07:
grundsätzlich darf er bleiben, solange seine AE gültig ist

Es liegt aber durchaus im Bereich des Möglichen, dass die ABH die AE storniert/verkürzt, sobald sie von der Trennung erfährt.

[edit]Das hatte T.P... bereits in Antwort #1 geschrieben....[/edit]

Titel: Re: Wie am besten Algerierin heiraten und nach Deutschland holen?
Beitrag von Impietatis am 17.04.2016 um 18:42:29

NotLupus schrieb am 17.04.2016 um 07:43:13:
Selbst der EUGh und das Bundesverfassungsgericht haben einen vor der Erteilung des Visums zu erbringenden Sprachnachweis als legitim festgestellt. Außerdem ist deine Verlobte Algerierin und keine Türkin.

Frage: Bist du Sozialhilfeempfänger oder ALG-II Bezieher? Wenn nein, dann wird die Behörde auf § 1360 ff BGB verweisen.

Die Diskriminierungsschiene wird nicht klappen.


Gut ich habe nichts anderes behauptet. Aber das Bundesverfassungsgericht hat über vereinfachte Bedingungen zur Erlangung des Tests entschieden. Der Test ist offensichtlich fragwürdig und für mich einfach nur ein Mittel das Geld der Menschen zu erpressen. So ein Sprachtest brauch keine Sau.

Daher mit welchen Gründen kann man den Test umgehen? Wenn es nicht anders geht bezahle ich den Test halt und dann sollen diese Gestalten am Geld ersticken aber dumm ist das ganze schon.

Was haltet ihr von meinen anderen Ausführungen?

Titel: Re: Wie am besten Algerierin heiraten und nach Deutschland holen?
Beitrag von fab87 am 17.04.2016 um 19:02:44

Impietatis schrieb am 17.04.2016 um 18:42:29:
Gut ich habe nichts anderes behauptet. Aber das Bundesverfassungsgericht hat über vereinfachte Bedingungen zur Erlangung des Tests entschieden. Der Test ist offensichtlich fragwürdig und für mich einfach nur ein Mittel das Geld der Menschen zu erpressen. So ein Sprachtest brauch keine Sau.

Daher mit welchen Gründen kann man den Test umgehen? Wenn es nicht anders geht bezahle ich den Test halt und dann sollen diese Gestalten am Geld ersticken aber dumm ist das ganze schon.

Was haltet ihr von meinen anderen Ausführungen?



Wo kommt diese Einstellung her?

Natürlich ergibt der Sprachtest Sinn. Deutschkenntnisse kann man erwarten fürs Leben in Deutschland - und wie will man dort ohne Kenntnisse leben? Außerdem ist der Test sehr einfach schaffbar.

Titel: Re: Wie am besten Algerierin heiraten und nach Deutschland holen?
Beitrag von messlatte am 21.04.2016 um 13:07:57

Impietatis schrieb am 21.04.2016 um 04:52:36:
Ich frage mich was für Idioten dort arbeiten



Du wirst im Laufe eurer binationalen Beziehung / Ehe noch oft auf Umstände treffen, bei denen man nur mit dem Kopp schütteln kann. Nicht aufregen, das gehört dazu. Ebenso wie Geld und viel Zeit (Geduld) dazu gehören.

Titel: Re: Wie am besten Algerierin heiraten und nach Deutschland holen?
Beitrag von Obst88 am 21.04.2016 um 14:39:38

schrieb am 21.04.2016 um 13:07:57:
Ebenso wie Geld und viel Zeit (Geduld) dazu gehören.


Das wird dann bei ihm aber verdammt schwer.

Titel: Re: Adoption in China
Beitrag von Walatin am 22.04.2016 um 18:40:06
Nix verstehen!

Titel: Re: Familienzusammenführung zu Deutschem, Unterhaltsverpflichtungen aus vorheriger ehe
Beitrag von Walatin am 25.04.2016 um 20:41:30
Kennst Du den?

§ 170 Verletzung der Unterhaltspflicht
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten
gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.

Titel: Re: Familienzusammenführung zu Deutschem, Unterhaltsverpflichtungen aus vorheriger ehe
Beitrag von Walatin am 28.04.2016 um 12:28:05

shingo schrieb am 25.04.2016 um 20:06:24:
Hallo, Bei einer Familienzusammenführung zu Deutschem muss der LU im Regelfall nicht gesichert sein.

1.
Wie ist es wenn man Unterhaltsverpflichtunge für Kinder aus vorheriger Ehe leisten muss und diese nicht in voller höhe leisten kann.
Könnte das ein Grund für eine Visum Verweigerung sein?

2.
Sollte es zur einer Regelfallprüfung kommen, wird dann das Visa immer abgewiesen?


Mal Hand auf´s Herz, da denkt man sich seinen Teil!


shingo schrieb am 26.04.2016 um 20:29:57:
hallo, ja ich weiss das thema gabs schonmal :#s22:

gibt es eine rechtschutzversicherung für ausländer oder verwaltungsrecht welche bei nicht erteiltem visum greift?


Titel: Re: Familienzusammenführung zu Deutschem, Unterhaltsverpflichtungen aus vorheriger ehe
Beitrag von shingo am 28.04.2016 um 13:48:49

schrieb am 26.04.2016 um 16:39:30:
Trotzdem. Mach dich nicht verrückt wegen dieser Sache. Theorie ist eine Sache... und wie ich dir schon schrieb; §27.3 ist eine "Kann-Bestimmung". Kann, muss aber nicht. Daher: Ruhig Blut


Titel: Re: Visum genehmigt - (Reise)Krankenversicherung??
Beitrag von NotLupus am 28.04.2016 um 16:04:14
Ich schicke dir heute abend eine PN etwas, was die überzeugen wird.

Titel: Re: Einbürgerung trotz Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse?
Beitrag von messlatte am 03.05.2016 um 22:30:01
Wenn die Person um die es hier geht, schlau genug war, die Einbürgerung zu erwirken, wird er schlau genug sein, diese zu behalten.

Titel: Re: Einbürgerung trotz Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse?
Beitrag von HeFi am 04.05.2016 um 18:55:34

schrieb am 03.05.2016 um 22:30:01:
Wenn die Person um die es hier geht, schlau genug war, die Einbürgerung zu erwirken, wird er schlau genug sein, diese zu behalten

Hat Messlatte für uns nicht zugängliche Insider-Kenntnisse?

Titel: Re: Visum für Besuchsaufenthalt abgelehnt. Wie soll ich meine Remonstration begründen?
Beitrag von Walatin am 07.05.2016 um 13:03:11

erne schrieb am 06.05.2016 um 15:11:02:
wenn...


Ja, das auch, werden wir aber wohl nie erfahren, der TS interessiert sich für seinen Thread nämlich einen feuchten...

Titel: Re: Einbürgerung nach § 10 ?
Beitrag von Walatin am 07.05.2016 um 07:28:23
Meinst Du ernsthaft, auf die paar Worte eine verbindliche Antwort zu bekommen?!

Titel: Re: Einbürgerung nach § 10 ?
Beitrag von Walatin am 07.05.2016 um 09:48:44

NotLupus schrieb am 07.05.2016 um 08:56:29:
Hallo,

hör nicht auf Walatin. Der ist irgendwie merkwürdig.


Alles klar! So viele Wenn und Aber sowie Nachweise, aber mich als "merkwürdig" abqualifizieren, weil ich auf die dünne Infodecke hinweise.

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Walatin am 08.05.2016 um 19:44:24

Turhilfe schrieb am 08.05.2016 um 16:13:38:
Leider nein, sein Studium wurde mit einem türkischen Stipendium finanziert und seit es aufgehört hat, hat er hier und da Nebentätigkeiten ausgeübt, um sich über Wasser zu halten, aber nichts Konstantes :/


Schätze mal, wenn er zur Arbeitsagentur muß, war es das?!

Titel: Re: Kindesnachzug ohne Sicheren Lebensunterhalt.
Beitrag von NotLupus am 10.05.2016 um 19:05:38

Sanook schrieb am 10.05.2016 um 18:36:39:
hat sich zerschlagen, das Standesamt hier hat sich quer
gestellt.


Erzähl mal mehr.

Titel: Re: scheidung vom Ägyptischen Ehemann
Beitrag von Walatin am 11.05.2016 um 16:50:08
Trennungsjahr...

Titel: Re: scheidung vom Ägyptischen Ehemann
Beitrag von Walatin am 11.05.2016 um 18:11:50

nadine1976 schrieb am 11.05.2016 um 16:11:23:
Meine frage dazu, muss er wieder zurück nach ägypten oder darf er in deutschland bleiben ?


Kommt nicht zuletzt darauf an, was Du willst. Da Du für die Scheidung eh einen Anwalt brauchst, solltest Du Dir gleich einen suchen der sich auch in Ausländerrecht auskennt. Dann läuft vieles fast von allein.

Titel: Re: Familienzusamenführung
Beitrag von Walatin am 14.05.2016 um 14:28:08

triple.hhh schrieb am 14.05.2016 um 14:25:02:
... welche unterlagen benötige ich als Selbstständiger Freiberufler und bin noch bei meinem Bruder auf 600 Euro angemeldet.


Vor allem die richtigen!

Titel: Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte
Beitrag von cauoo am 16.05.2016 um 22:51:22
Die anfangs dieses threads aufgetretenen Unklarheiten kann man besser mit der (auch in den Motiven zur RL 38/2004 genannten) Analogie zum nationalen ggue. staedtischem / laendigem AufenthR verstehen.

Habe ein Auslaender zunaechst nur staedtisches AufenthR (etwa als Ehrenbuerger). Sobald er die Stadt verlaesst, muss er die Vss oder Zeit zu bundesweitem AufenthR abklappern. Dies, soweit einmal begonnen und teilweise oder ganz / Daueraufenthalt erfolgt, wird auch in anderen Staedten sowie bei Rueckkehr in die "eigene" Stadt nicht verloren sondern dort fortgesetzt, gewahrt, und geht irgendwann ins Dauerrecht ueber.  Seine Stadt koennte das weder stoppen, noch nach Stadtrecht ihn aus Stadt oder Bund ausweisen, weil er jetzt da auch durch Bund-Recht Aufenthalt hat, ausser in durch Bundrecht erfolgter Rueckverweisung.

Fuer das FreizR von Rueckkehrern, ausgedehnt auf deren Angehoerige, ist nicht das Herkunftsland sondern die EU zustaendig, die AuslB genauso unzustaendig wie das Friedhofsgartenamt oder die Museumsverwaltung.  Das waere illegale Anmassung hoheitsrechtlicher Befugnisse die der EU zustehen.

Der einmal stattgefundene EU-Aufenthalt hat nun einmal dauerhaft und unumkehrbar faktisch und rechtlich Nachwirkungen - insbesondere, den im EU-Ausland gefundenen und mitgebrachte Angehoerige, um genau den es hier geht - ,  und einmal erworbene und besitzstandgewahrte Rechte, in Unterschied zu einem dauernd in D gebliebenem und daher nur D-Recht erworbenem Deutschen.   

Den EUGH Urteilen zu Rueckkehrern nach entsteht bereits zZt der Einreise in den Gaststaat,  ein unbedingtes Recht zur Rueckkehr mit evtl. erworbenen Angehoerigen.  Wuerde das fehlen, koennte der EU-Buerger nie eine auf Dauer angelegte Ehe o.ae eingehen, was die FreizK total beenden wuerde. Diese Garantie kann nicht von Bedingungen abhaengen, etwa ob die beabsichtigte FreizK sich (erst noch) einstellt, oder ob nach 50-jaehriger Arbeit er 1 Tag vor oder nach der Rueckkehr evtl. erwerbslos wird und dann nationales Recht des Herkunftsstaates angewendet und dann bei alten, erwerbslosen Menschen der Angehoerige regelmaessig abgelehnt wuerde.    Daher ist ausreichend, dass der EU-Auslandsaufenthalt nicht durchgehend missbraeuchlich sondern 1 Sekunde gutglaeubig war. Auch zBsp die Daenemark-Urteile sagen ausdruecklich, dass dabei wirklicher Gebrauch schutzwertem EU-Recht von vornherein nicht beabsichtigt war und nicht stattfand.

Verstoss gegen dieses Recht ist fuer reiche EU-Laender wie D ein Desaster, fuer arme gut.    Jeder EU-Buerger aus Rumaenien, demnaechst auch aus Ukraine, Tuerkei  heiratet dann einen Drittstaatler (in Griechenland zZt viele vhd),  und bei Ausweisung des Paares aus D kann dann sowohl der arme EU-Staat als der Drittstaat  den Partner ebenso ablehnen wie D die Angehoerigen rueckkehrender Deutscher, gleichzeitig ihr EU-Recht auf Familienleben , EU-Buergerschaft inkl. dessen Kern Verbleib irgendwo in der EU (besonders im ausweisendem D) geltend machen und verteidigen, aber auch der Drittstaat kann den EU-Partner seines Buergers ebenso ablehnen wie D, und braucht dann seinen eigenen Buerger nicht bzw. nur in Einklang mit dem int. Recht zurueckzunehmen, welches aber ebenfalls das Recht auf Familienleben schuetzt.           Das unbedingte Recht zur Rueckkehr mit Angehoerigen soll ja auch  vermeiden, dass sie zum Zirkulieren in anderen EU-Laendern gezwungen werden

Daddys' [edit]Außer persönlicher Unzufriedenheit und darauf basierender, persönlicher Meinung kann ich in Richtung substantierter Inhalte zur Anwendung resp. Auslegung von EU- Recht nichts erkennen... und das hat in einem Fachforum nichts zu suchen.[/edit]

Titel: Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte
Beitrag von fab87 am 17.05.2016 um 12:10:59

neddo schrieb am 16.05.2016 um 22:51:22:
Habe ein Auslaender zunaechst nur staedtisches AufenthR (etwa als Ehrenbuerger). Sobald er die Stadt verlaesst, muss er die Vss oder Zeit zu bundesweitem AufenthR abklappern


Gibt es nicht.

Das trifft auch auf viele anderer, deiner wirr anmutenden und schwer verständlichen Aussagen in deinem letzten Post zu.

Titel: Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte
Beitrag von cauoo am 18.05.2016 um 12:40:49
Aufenthaltsrechte von Staedten und Laendern, nur dort gueltig, waren fruer haeufig bzw die Regel, heute nur noch sehr ausnahmsweise  War oben auch nur als Beispiel gedacht.  Natuerlich kann nicht alles jedem verstaendlich sein, oft hilft aber mehrfaches Lesen

Titel: Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte
Beitrag von NotLupus am 18.05.2016 um 13:02:55
cauoo
Schuster bleib bei deinen Schuhen, bzw. in deinem Fall bei der Astrophysik.


Titel: Re: Urlaubsanspruch
Beitrag von Mono am 20.05.2016 um 10:23:30

cabrio schrieb am 18.05.2016 um 21:46:21:
Er hat insgesamt vier Wochen (bezahlten) Urlaub im Jahr, bzw. je nach Tarifvertrag auch fünf oder sechs.

Na ja, er hat lediglich Anspruch auf Entgeltfortzahlung (Urlaubsentgelt). Seine Urlaubsreise muss er schon selbst zahlen.
;)

Titel: Re: Falsche Angaben bei der Reisewegsbefragung
Beitrag von Walatin am 21.05.2016 um 11:50:46
Ist mir offengestanden Banane! Da kommen ahnungslose Ausländer in ein fremdes Land, suchen und erhalten Rechtsrat und meinen dann schlauer zu sein als der professionelle Ratgeber. Die betteln darum, auf die Nase zu knallen.

PS: Mir ist bekannt, daß viele Anwälte von Ausländerrecht null Ahnung haben, das weiß aber der sich überhebende Ausländer nicht.

Titel: Re: namenserklärung
Beitrag von Walatin am 22.05.2016 um 14:35:06

NotLupus schrieb am 22.05.2016 um 14:12:02:
Walatin, erzähl keinen Schrott. Das Kind ist deutsch auch ohne deutsche Geburtsurkunde.

Das Standesamt hat wohl alle nötigen Unterlagen ....


deine ständigen unqualifizierten Pöbeleien reichen mir! Das mit dem Standesamt können die dann ja en der Grenze erklären, Pöbler! Weiter denken soll mitunter helfen!

Titel: Re: Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO
Beitrag von Walatin am 25.05.2016 um 07:38:58

NotLupus schrieb am 25.05.2016 um 07:28:01:
Walatin, und wie hilft dem TE diese Feststellung weiter?


Und was hilft ihm deine Beleerung? Reichte der KO gestern nicht?

Titel: Re: Unterhalt/Unterstützung für erwerbslosen, ausländischen Ehemann?
Beitrag von Walatin am 24.05.2016 um 13:45:58

Foudre schrieb am 24.05.2016 um 13:39:12:
Weil er Vater eines deutschen Kindes ist, wird die AE doch wohl kaum verkürzt bzw. widerrufen werden...


Sein Bleiberecht beruht doch nicht schlicht auf der Vaterschaft. Weder sorgt er für das Kind noch gibt es eine soziale Verbundenheit.

Der Ehefrau kann man nur einen Scheidungsanwalt mit genügend Kenntnissen im Ausländerrecht wünschen. Da geht es wohl um mehr als um Geld (AE im September letzten Jahres).

Titel: Re: Ehefrau hat es nach Deutschland geschafft - aber Aufenthalt...
Beitrag von Walatin am 21.05.2016 um 10:29:40
Das Leben ist eben nicht alternativlos, es gibt immer eine! Es schlucken und meckernd hinnehmen oder es angreifen. Liegt an jedem selbst. Warum tust Du das nicht (per PN?).

Titel: Re: Arbeit vor Arbeitserlaubnis
Beitrag von Walatin am 26.05.2016 um 18:29:36

Danielt schrieb am 26.05.2016 um 16:35:04:
... Die Antwort kam erst Wochen später und zwar negativ: die Arbeit wäre wegen zu niedrigen Gehalts (2,4 statt 2,8) auch nicht geeignet.


Sag mal, was für eine "Anwältin" hast Du Dir denn da an Land gezogen? Die weiß nicht einmal was sie zu prüfen hat?! Ein guter Anwalt weiß, wieviel Einkommen vorhanden sein muß und wid davon nicht überrascht!

Titel: Re: Arbeit vor Arbeitserlaubnis
Beitrag von deerhunter am 26.05.2016 um 23:23:08
Wenn du alles weißt, warum fragst du hier?  ;D

Titel: Re: Eheschließung mit Inderin (Franz. AE) als dt. Student möglich?
Beitrag von chris2016 am 30.05.2016 um 15:19:30
Austausch von Erfahrungen mit Heirat einer Inderin in DE

Titel: Re: Familienzusammenführung als Student Anforderungen
Beitrag von Candy Man am 31.05.2016 um 17:54:34

homam schrieb am 31.05.2016 um 15:13:32:
... Natürlich habe ich hier kein arbeit weil in der erste Jahr, ein Student kann nicht arbeiten, aber wir konnen ein sperrkonto öffnen. Wie viel mussen wir einzahlen?

...

Was sollen wir auch machen?


Wenn der Aufenthalt für fünf Jahre sein soll, da muß aber einige Aus Sperrkonto! Schau mal nach, ob das reicht.

Titel: Re: Heirat und Aufenthalt
Beitrag von Princessleonie12 am 31.05.2016 um 18:56:35
Aus welchen umkreis kommst du ?
Iich wurde am besten jeden anwalt deine situation schildern und dann siehst du ob euch  wirklich geholfen werden kann da es viele.
Anwälte gibt die nur geld wollen meinen die konnen helfen und am ende ist nix los ...

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von Budweiser am 02.06.2016 um 00:35:12

schrieb am 01.06.2016 um 21:53:59:
Es sind in Deutschland derzeit viele Behörden überlastet. Vom Bürgeramt, über Jobcenter, ABH bis zur Polizei. Kannst du dir denken weshalb? Die Mitarbeiter dort sind alles andere als untätig. Ihnen mit Untätigkeitsklage Stress zu machen ist nicht der richtige Weg. 

So so, die Behörden sind überlastet.
Das ist deren Problem - Gesetze gelten trotzdem.
Die Behörde hat sich ans Gesetz zu halten. Punkt - ohne wenn und aber.
Stichwort: Rechtssicherheit.
Stress macht die Behörde wenn sie meint Gesetze ausser Kraft zu setzen bzw. nicht zu (be)-achten.
Der Bürger hat schliesslich auch Fristen einzuhalten.
Alles andere ist Obrigkeitsdenken.

Daddys' [edit]... und Schrott. Ich überlege gerade, welche Hilfestellung der TS mit diesem Post geben wolltest...  :-?[/edit]

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von Candy Man am 02.06.2016 um 08:20:03

schrieb am 01.06.2016 um 21:53:59:
Es sind in Deutschland derzeit viele Behörden überlastet. Vom Bürgeramt, über Jobcenter, ABH bis zur Polizei. Kannst du dir denken weshalb? Die Mitarbeiter dort sind alles andere als untätig. Ihnen mit Untätigkeitsklage Stress zu machen ist nicht der richtige Weg. 


Behörden überlastet oder nicht, das ist doch nicht das Problem der steuerzahlenden Bürger! Dann muß der Staat eben Neueinstellungen machen, geht ja für die "Flüchtlinge" auch.

Ich kann hier einen ganz konkreten Fall nennen: Die Familie meiner Mutter kam nach dem Krieg aus dem Osten in den Westen, im Osten hatte die Familie ein von der DDR enteignetes Haus. Nach  1989 kam die Rückübertragung in Betracht.

Die Geschichte hat tragikomische Momente. Der erste Anwalt hatte keine Ahnung vom funkelnagelneuen Gesetz. Der zweite wohl, war aber Segler - der wenige Wochen nach auftragsübergabe durch meine Mutter von der Rahe seines Bootes erschlagen wurde. Dann empfahl man meiner Mutter einen Anwalt bei den Grauen Panthern, wo sie Mitglied war.

Der ging die Sache ziemlich agil an und forderte die Behörde unter Fristsezung zur Zahlung auf. Die berief sich - wie hier - auf (immerhin nachvollziehbare) Überlastung (und noch offee Kredite in Reichs- und DDR-Mark). Der  Anwalt war clever und hatte mit dem Behördenleiter noch etwas verhackstückt, auf jeden Fall entschied das Gericht recht bald gegen die Behörde in der Untätigkeitsklage.

Nach wenigen Monaten hatte meine Mutter Geld auf dem Konto und ein rückübereignetes Haus im Osten.

Wohl bemerkt, damals gab es ein neues Gesetz und viele Rückübertragungen auf einen Schlag - hier gibt es nur schlafende Behörden und Bürger, die sich zu viel bieten lassen. Übergib die Sache einem fähigen Anwalt und warte ab, was der sagt!


Daddys' [edit]Dieses themenfremde Gelaber hat nichts mit der Ausgangsfrage zu tun und hilft dem TS mal so gar nicht... [/edit]

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von Newman am 02.06.2016 um 09:31:34

schrieb am 02.06.2016 um 08:20:03:
Behörden überlastet oder nicht, das ist doch nicht das Problem der steuerzahlenden Bürger! Dann muß der Staat eben Neueinstellungen machen, geht ja für die "Flüchtlinge" auch.


Die Leute in den Einbürgerungsbehörden stellt nicht "der Staat" ein, sondern der Landkreis oder die Gemeinde und die können nicht von heute auf morgen mal eben ihr Personal aufstocken.


schrieb am 02.06.2016 um 08:20:03:
Übergib die Sache einem fähigen Anwalt und warte ab, was der sagt!


Der wird vor allem erst einmal Geld kosten, das man sich sparen kann.

Daddys' [edit]In logischer Folge folgenlos mitgeschrottet...[/edit]

Titel: Re: Userin Wanida
Beitrag von Impietatis am 03.06.2016 um 01:25:56
Ich wurde ebenfalls von Walatin angeschrieben.
Da ich ein gutherziger Mensch bin, der erstmal allem gegenüber offen eingestellt ist, habe ich mir das "Angebot" genauer angeschaut.

Eine Recherche hat ergeben, dass Walatin ein weibliches Profil auf einer Thai Börse hatte, das aber inzwischen gelöscht ist. Daher ging ich davon aus, dass ein gewisser Herr Gattermann eine Frau aus dem Ausland heiratete und mit seinen dabei gemachten Erfahrungen als "Rechtsberater" nun Geld verdienen wolle. Daran ist erstmal nichts schlimmes bis ich mir das "Angebot" genauer anschaute.

Der Typ verlangt unglaubliche 200€ die Stunde in einer ausländischen Währung auf einem ausländischen Konto. Bei dieser Preisklasse kann man sich locker einen Top Anwalt in Deutschland holen mit offensichtlicher Reputation und einem echten Titel RA im Ausländerrecht. Diese Preisforderung nenne ich schonmal frech und ist ziemlich plump.

Weiterhin kommt, dass dieser "Typ" bei seinem Gehalt nichtmal eine Website anbietet, sondern einen plumpen Link zu einer PDF, in dem seine "Dienstleistungen" aufgelistet werden.

Weiterhin stellte ich fest, dass Walatin und dieser "Gattermann" eine merkwürdige Verbindung besitzen. Walatin nennt sich auf GooglePlus Gattermann und hetzt in Beiträgen gegen Ausländer. Da ich von Walatin die E-Mailadresse von diesem "Gattermann" mitgeteilt bekam, fragte ich, ob beide miteinander verwandt wären oder eine sonstige Verbindung besäßen. Walatin wurde als ehmaliger Mandant angegeben, es bestünde aber keine sonstige Verbindung. Doch dann aber ziemlich merkwürdig, warum sich Walatin auf Google Plus als Gattermann ausgibt. Dann wird noch gegen diejenigen gehetzt, denen man angeblich helfen möchte. Dümmer gehts echt nicht mehr.

Ich hoffe, dass dieser Gattermann für seine dummen Tricks mal ordentlich eine in die Fresse bekommt, sodass ihm danach alle Zähne rausfliegen. Ich komme aus Russland und so hätte man das früher einfach gemacht mit 10 Leuten, wenn es derjenige verdient hätte. Und doch, Gewalt ist manchmal eine Lösung! Spätestens danach wird der gute Gattermann einen positiven Lebenswandel durchführen, versprochen!  8-)

Titel: Re: Userin Wanida
Beitrag von Candy Man am 03.06.2016 um 08:42:54
Bin ich mit "CM" gemeint? Bitte um Aufklärung.

Um noch einmal in Erinnerung zu rufen: Ich habe mich hier angemelet, weil das Schengenvisum meiner Freundin abgelehnt wurde. Bevor ich hierher kam, hatte ich einen langen Strang in einem Thailand-Forum gelesen, wo Ratschläge gegeben wurden. Da ich nicht auch noch eine gescheiterte Remonstration riskieren wollte, meldete ich mich dort an und fragte einen User, der das durch Professionelle machen lassen hat, per PN nach Namen und Anschrift und (da es ein Schweizer Forum ist) ob der Betreffende auch im deutschen Recht firm ist. Bekam die Adresse und Antwort auf die weitergehende Nachfrage.

Sollte i4a den Nick des Users zwecks Anfrage haben wollen, gern, aber dann per PN.

Eine Klärung wäre hilfreich.

Titel: Re: Krankenversicherung im Fall einer Familienzusammenführung ohne Eheschliessung
Beitrag von messlatte am 02.06.2016 um 22:58:09
ein "s" zu viel   :o

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von saidtchik am 03.06.2016 um 08:42:51
mehr als ein Jahr immer noch nichts !!!!!!!!

Titel: Re: Wohnsitzabmeldung
Beitrag von Candy Man am 04.06.2016 um 05:42:11
§ 44 III. Nr. 2 Bundesmeldegesetz:

Verspätete Um- bzw. Anmeldung: Bis zu 500,00 Euro Ordnungsgeld zzgl. 28,50 Euro Verwaltungsgebühr

[edit]Nach Konsequenzen wurde nicht gefragt. Und wenn,
dann bitte die richtige Hausnummer.[/edit]

Titel: Re: Schengen Visum und Blaue Karte EU
Beitrag von NotLupus am 05.06.2016 um 04:43:29
Es ist wohl so, dass die wirtschaftlichen Interessen Deutschlands höher wiegen, als dass es auf eine Einreise mit dem richtigen Visum ankommt.

[edit]
Erspare uns bitte Postings, die in der Sache nicht weiter
helfen und offenkundig nur dazu dienen, einen weiteren,
überflüssigen Diskussionsstrang aufzumachen.
[/edit]

Titel: Re: FZF Syrer, Kind über 18
Beitrag von Alacrity am 10.06.2016 um 12:47:50
Wenn er sich Mann und Frau scheiden lassen und mindestens einer von beiden einen anderen EU-Bürger zum heiraten oder verpartnern findet, kann die Tochter über Freizügigkeit nachkommen, sofern die Eltern ihr Unterhalt gewähren (genauers in den VwV zum FreizügG unter 3.2.2.1 http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_freizuegg.pdf).

Es kommt für die Freizügigkeit übrigens auch nicht darauf an, dass die neue Ehe oder Partnerschaft tatsächlich gelebt wird.

Titel: Re: Passfragen ach Heirat einer Russin und Geburt eines Kindes
Beitrag von NotLupus am 16.06.2016 um 12:56:40
Nationalität? Lebst du in der DDR?

In Gesamtdeutschland wird Nationalität seit der Wiedervereinigung nicht mehr genutzt. Nationalität im Sinne der UdSSR oder DDR war die Zuordnung zu einer Ethnie. Diese wurde soweit ich weiß vom Vater abgeleitet.

Jedenfalls wird im deutschen Melderegister keine Nationalität erfasst sondern die Staatsangehörigkeit. 

Daddys' [edit]Führt diese Diskussion per PN oder im User... in einem fremden Thread hat sie jedenfalls nichts zu suchen![/edit]

Titel: Re: Verheiratet in D. mit Ukrainerin, vorl. AE möglich ?
Beitrag von Micha35 am 16.06.2016 um 15:39:58
Ich muss darüber schmunzeln was hier abgeht. Man muss sich die Antworten selber anderswo einholen :-))

Bei so einer Grundstimmung hier, könnte man in der Tat mal darüber sinnen..... ich verkneife es mir ;-)

Titel: Re: Verheiratet in D. mit Ukrainerin, vorl. AE möglich ?
Beitrag von NotLupus am 17.06.2016 um 06:57:58
Mal ne andere Frage:
Was ist eine vorläufige AE?

Titel: Re: Wonhsitz meines Lebenspartners in ein anderes Bundesland?
Beitrag von Arsinoe am 17.06.2016 um 09:59:28
Ich würde dir eine Seite empfehlen:
http://www.1001geschichte.de/

Eventuell solltest du dort einmal ein bisschen lesen. Ich habe das starke Gefühl, dass dein Partner dir ganz schön was vorspielt und du eigentlich gar nicht sehen willst, was los ist.
Er begeht einen Selbstmordversuch, weil du die Trennung willst, aber dann kann er in einem anderen Ort- getrennt von dir- eine Ausbildung anfangen?

Im übrigen finde ich es nicht gut, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einem anderen zum eigenständigen Aufenthalt zu verhelfen. Für mich sieht es so aus, als wenn das von vorne herein sein Ziel war.

War jetzt keine rechtliche Information, dafür entschuldige ich  mich  ;)

Titel: Re: Wonhsitz meines Lebenspartners in ein anderes Bundesland?
Beitrag von T.P.2013 am 17.06.2016 um 15:10:18
Das von Arsinoe angeführte Forum / Website ist allerdings für nichts eine Referenz, sondern nur eine pauschale Verunglimpfung männlicher, arabischer Nordafrikaner aus dem Maghreb, auch wenn es das Phänomen des "über vorgespiegelte Gefühle an einen AT kommen" sicher gibt (allerdings nicht nur in Nordafrika...).
Man kann über die Betreiberin dieser Website und über das dortige Faken von Fällen, Profilen etc. sehr interessante Dinge ergoogeln. Wenn man will.
Sich eine Meinung über den eigenen Partner oder gar eine Handlungsreferenz über dieses Forum / Website zu bilden, ist m.E. genauso sinnvoll, wie das Heranziehen einer rechtsradikalen Website zwecks Meinungsbildung zu Migration und Integration...

War jetzt auch keine rechtliche Information, dafür entschuldige ich mich allerdings nicht.
Meine Antwort darf aber gerne mit Abzug mitgeschrottet werden.

Titel: Re: Termin zur Abgabe des Antrages für ein Schengenvisum
Beitrag von Candy Man am 21.06.2016 um 07:46:52
Petersburger schrieb ja schon das Wichtigste.

Worüber ich mir viel mehr Gedanken machen würde, ist die Rückkehrbereitschaft!

Titel: Re: Wann/Welche Sozialhilfe steht einem EU-Ausländer zu
Beitrag von trixie am 26.06.2016 um 22:57:34

Zitat:
Empfänger von Dienstleistungen...  Laut lachend Die Nutzung der Straßenbahn ist dann wohl auch ein Freizügigkeitstatbestand  Laut lachend

Deine unsinnigen Bemerkungen zeichnen dich sichtbar aus.  >:( >:(


Was soll denn das bedeuten?

Zitat:
Der Absatz dient dazu den Aufenthalt von mehr als 3 Monaten zu ermöglichen falls die Dienstleistung insgesamt mehr als 3 Monate braucht.


Wenn jemand einen offiziellen Sprachkurs belegt, gilt das sehr wohl als Inanspruchnahme einer Dienstleistung.


Zitat:
Deine Freundin könnte natürlich auch ein Gewerbe anmelden und dann offiziell selbstständig sein. Dann wäre sie auch ALG II berechtigt

... was sie aber auch entsprechend ausüben sollte.

Trotzdem wünsche deiner Freundin viel Spaß mit dem JC, denn das wird ein Spießrutenlauf.
Das kannst du in den Hartz IV Foren nachlesen.

Titel: Re: Wann/Welche Sozialhilfe steht einem EU-Ausländer zu
Beitrag von Aras am 26.06.2016 um 23:08:44
Bei dem Absatz zur Dienstleistungsfreiheit geht es um sowas wie ärztliche Heilbehandlung oder Pflege etc. etc. Dies setzt auch voraus, dass der LU gesichert ist. Sonst kann man  diese Dienstleistungen auch gerne im Heimatland in Anspruch nehmen.


trixie schrieb am 26.06.2016 um 22:57:34:
Deine unsinnigen Beiträge zeichnen dich sichtbar aus. 

dito


trixie schrieb am 26.06.2016 um 22:57:34:
... was sie aber auch entsprechend ausüben sollte.

natürlich. Gibt ja auch so SG Urteile wo einer für 1 € pro Stunde als Tagelöhner arbeitete und 100 € pro Monat verdiente und das als ernsthafte Erwerbstätigkeit anerkannt wurde. Sie kann also ggf. ein Gewerbe betreiben, dass sie sehr gut mit den Zeiten ihres Sprachkurses in Einklang bringen kann.

Man kann nur hoffen, dass Deutschland bald das reformiert und Sozialleistungen wie ALG II und Sozialhilfe erst nach Erwerb des Daueraufenthaltrechtes (=5 Jahre) erlaubt.  Aber solange diese "Lücke" besteht, ist es kein Problem diese auch zu erwähnen.

Titel: Re: Afghane soll Pass abgeben
Beitrag von Saxonicus am 28.06.2016 um 07:43:47
Es könnte durchaus sinnvoll sein, wenn Du nicht für jede Frage einen neuen Strang eröffnen würdest, sodass man sich die ganze Geschichte erst mühsam zusammensuchen muss, um sie zu verstehen und zielgerichtete Antworten geben zu können. Diese Mühe macht sich nicht unbedingt jeder, der Dir eventuell hilfreiche Antworten geben könnte.

Daddys' [edit]Wenn du was zum Thema zu sagen hast, dann tu das, andernfalls lass einfach die Tastatur in Ruhe![/edit]

Titel: Re: Afghane soll Pass abgeben
Beitrag von trixie am 28.06.2016 um 08:00:18

Saxonicus schrieb am 28.06.2016 um 07:43:47:
Es könnte durchaus sinnvoll sein, wenn Du nicht für jede Frage einen neuen Strang eröffnen würdest,

... was aber hier notwendig ist, da dieser Thread,
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1441633905/0#0
der das Passthema betrifft, geschlossen wurde.

Daddys' [edit]Der ModAlarm ist bekannt? Man muss nicht alles kommentieren, man kann auch schweigend "alarmieren", wenn jemand Überflüssiges von sich gibt"[/edit]

Titel: Re: Jobcenter lehnt Zahlung wg. humanitärem Aufenthalt ab
Beitrag von sarembeti am 28.06.2016 um 10:07:11

Zitat:
1.) Zwei Damen erhalten vom Konsulat ein Schengenvisum zum Besuch einer Konferenz und reisen in D ein. Eine Firma hatte die VE übernommen.

2.) Nach der Einreise planen beide entweder den Besuchsaufenthalt zu verlängern oder neu bei der Botschaft zu beantragen.


Lass mich raten: Ukraine?

Titel: Re: Familienzusamenführung
Beitrag von triple.hhh am 28.06.2016 um 10:53:59
Daddy,

Wir diskutieren hier nicht ,wollte nur fragen ob jemand das gleiche Problem hatte und wie lange es gedauert hat.klar man kann nicht sagen wie lange das dauert. :o

natürlich ist man ungeduldig ,wenn man von der ABH nichts hört >:(

Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von Candy Man am 29.06.2016 um 08:40:58

trixie schrieb am 26.06.2016 um 13:06:37:
Nur weil du in Deutschland geboren bist, bist du noch lange keine EU-Bürger.


Ich bin Deutscher, also Bürger der Bundesrepublik Deutschland, eines souveränen Staates.

Auch wenn viele EU-Schulzen es gern anders hätten, gibt es noch keinen Staat namens EU (und wird es auch nicht geben). Also gibt es auch keine "EU-Bürger"!

Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von Aras am 29.06.2016 um 09:07:35
Artikel 20 AEUV ist dann wohl nur ein Traum

Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Beitrag von Candy Man am 29.06.2016 um 09:46:53

Aras schrieb am 29.06.2016 um 09:07:35:
Artikel 20 AEUV ist dann wohl nur ein Traum


Eher eine Fixion, wie so vieles in der EU (z. Beispiel "No Bail out"-Klausel). Die Voraussetzungen zu einer Staatsbürgerschaft nannte ich oben.

Titel: Re: Afghane soll Pass abgeben
Beitrag von Princessleonie12 am 29.06.2016 um 10:43:15
so weit ich gehört habe würde ich auf keinen Fall den Pass dann bei der Ausländerbehörde abgeben mit den Pass kann man direkt abgeschoben werden ...so zu sagen ...ich würde mich an deiner stelle online durchforsten bei Beratungsstellen oder noch mal einen Rat von einem anderen Anwalt...

Titel: Re: Scheineheprüfung verpatzt
Beitrag von Princessleonie12 am 29.06.2016 um 11:00:49
ohne das ich jetzt wirklich was dummes dazu sagen tue
aber denke das so paar leute hier auch das selbe denken
wenn man wirklich schon so lange verheiratet ist ich meine mann muss doch mit dem Partner auch mal geredet haben und ich kann mir kaum vorstellen das man den anderen nie was ausfragen tut was man arbeitet verdient und co.wenn man verheiratet ist ich meine das wird ja später das gemeinsame geld sein und man wird sich ja wohl wenn man sich bespielsweise kaum sieht oder wie auch immer man schickst sich doch dann bestimmt auch Fotos oder sagt den anderen wie man so wohnt und weis nicht was alles aber echt null wissen kommt ja schon fur die behörden dumm rüber würde es mir aber auch in einer ehe sollte man ja schon alles über den anderen wissen traurig wenn nicht 

Titel: Re: Nächste Schritte nach Heirat
Beitrag von Princessleonie12 am 29.06.2016 um 11:11:39
und kam was bei euch raus ?

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von sternenstaub am 30.06.2016 um 09:27:13

nancyfahi schrieb am 29.06.2016 um 18:05:32:
Hää ? Woher sollst du wissen wie ich meine emails an Behörden schreibe ?? Hellseherin?

Wie ich hier schreibe hat nichts mit unhöflichkeit zu tun.
Jeder der heute um seine Rechte kämpft ist unhöflich. Jaja ..



Der Ton macht die Musik - und Sie veranstalten hier ein ziemlich misstönendes Konzert - dafür muss man keine Hellseherin sein.

Titel: Re: Heiraten in Dänemark Lösung für uns?
Beitrag von Princessleonie12 am 01.07.2016 um 09:26:04
um den A1 Test kommt ihr nicht herum  den muss man auf jeden Fall haben den kann man innerhalb von einem Tag machen oder man besucht den deutsch Kurs für 2 Monate dann bekommz man den A1 Test auch ...Heiraten alleine reicht nicht um einen Aufenthalt zu bekommen dafür müssen schon paar Sachen vorhanden sein
und Arbeit ist nicht Voraussetzung einen Aufenthalt zu bekommen bloß dann ist der Aufenthalt nur für 1 Jahr ...
wenn man jetzt in Arbeit ist wird der Aufenthalt länger


Daddys' [edit]Du musst deinen halbgewussten Senf nicht an jeden Thread anhängen, von dem du glaubst, dass deine Einheitsantwort passen könnte! Im Übrigen ruht der Thread seit 5 Monaten...[/edit]

Titel: Re: Heiraten in Dänemark Lösung für uns?
Beitrag von trixie am 01.07.2016 um 09:31:50

Girlyourdreams schrieb am 01.07.2016 um 09:26:04:
Arbeit ist nicht Voraussetzung einen Aufenthalt zu bekommen bloß dann ist der Aufenthalt nur für 1 Jahr ...wenn man jetzt in Arbeit ist wird der Aufenthalt länger 

Kannst du die Rechtsnorm nennen, die deine Aussage belegt?
Die länge der AE-Erteilung ist unabhängig davon ob man Arbeit hat oder nicht.


Daddys' [edit]Deine Antwort geht mit übern Jordan... ModAlarm hätte genügt, den nutzt du ansonsten ja gerne und regelmäßig![/edit]

Titel: Re: Asylverfahren beendet und Identitätsunterlagen
Beitrag von Princessleonie12 am 01.07.2016 um 11:02:12
sobald man den Aufenthalt bekommt ....bekommt man alle seine Sachen von der Ausländerbehörde zurück

Titel: Re: Ehe mit nigerianischem Flüchtling
Beitrag von Princessleonie12 am 01.07.2016 um 10:52:49
Das bleibt trotzdem ob Flüchtling oder Asylbewerber mann darf Deutschland nicht verlassen ...die meisten dürfen nicht einmal ohne Erlaubnis einfach woanders hinziehen



Asylpolitik
Wenn Flüchtlinge ausreisen wollen - und nicht dürfen
Manche Asylbewerber entscheiden sich während des laufenden Verfahrens, doch nicht mehr in Deutschland zu bleiben. Einfach ausreisen, das geht aber nicht. Denn der Pass liegt oft in einer Behörde, und die gibt ihn nicht immer so schnell wieder zurück. So kann sich die Ausreise über Monate hinziehen,

Titel: Re: geplante Ehe mit Afghanen
Beitrag von Princessleonie12 am 05.07.2016 um 09:55:53
hmm...brauch man wirklich für eine Eheschließung
Schulzeugnisse ..und welchen Abschluss mann hatte ..
ist ja echt komisch finde ich ..ich meine ihr Wollt ja Heiraten und ihn kein Job suchen ... :o

Das ist ja echt kompliziert was ihr alles benötigen tut  :o
Reisepass kann man immer beim zuständigen Konsular beantragen dauert ca.2 Wochen bis es fertig ist ..um den zu beantragen benötigt er aber auch bestimmte Unterlagen sein Ausweis aus dem Ausland den man ja eigentlich bei der Ausländerbehörde abgeben muss ....

und eine bevorstehende Eheschließung ist es nur wenn eure Papiere beim Standesamt Fertig vorliegen vom OLG oder ihr den Termin habt für eure Hochzeit aber meist bekommt man den erst sobald alles fertig ist beim OLG

Titel: Re: geplante Ehe mit Afghanen
Beitrag von Candy Man am 05.07.2016 um 10:11:19
Hier wurden die letzten Tage viele interessante Links zu Scheinehen gepostet. In dem Zusammenhang werden immer wieder nicht verlängerte Aufenthaltserlaubnisse und abgelehnte Asylanträge genannt. Auf letzteres wartet ihr gerade. Dürfte zusätzliche Schwierigkeiten geben.

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Alacrity am 05.07.2016 um 22:42:55
Es könnte sein, dass der eigentliche Grund für das Scheitern deiner Ehe(n) der ist, dass du inzwischen homosexuelle Neigungen entwickelt hast. Dann hättest du einen Grund, nicht in den Libanon zurückzukehren, da du dort wegen deiner Sexualität verfolgt wirst, auch wenn der Libanon in der Beziehung im Vergleich zur restlichen arabischen Welt noch relativ liberal erscheint.

Wenn das zutrifft, solltest du deswegen einen Asylantrag stellen um nicht ausreisen zu müssen. Aufgrund der gegenwärtigen Situation wird bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag sicher einige Zeit vergehen, während derer du in Deutschland bleiben, dir über deine Gefühle klar werden und eventuell einen neuen Partner finden kannst.

Ansonsten solltest du rechtzeitig ausreisen um keine Sperre zu riskieren und es vom Libanon aus nochmal probieren.

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Lila F. am 05.07.2016 um 23:00:33

Alacrity schrieb am 05.07.2016 um 22:42:55:
Es könnte sein, dass der eigentliche Grund für das Scheitern deiner Ehe(n) der ist, dass du inzwischen homosexuelle Neigungen entwickelt hast.


Wie kommst du denn auf die Idee? Der TS hat davon nichts geschrieben und der Grund für das Scheitern der Ehe ist doch offensichtlich. Die Frau hat mitbekommen, dass er sie nur wegen der AE geheiratet hat.

Einen Asylantrag unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu stellen, soll hier im Forum sicher nicht unterstützt werden.

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Zeno am 05.07.2016 um 23:01:55

Alacrity schrieb am 05.07.2016 um 22:42:55:
Es könnte sein, dass der eigentliche Grund für das Scheitern deiner Ehe(n) der ist, dass du inzwischen homosexuelle Neigungen entwickelt hast. Dann hättest du einen Grund, nicht in den Libanon zurückzukehren, da du dort wegen deiner Sexualität verfolgt wirst, auch wenn der Libanon in der Beziehung im Vergleich zur restlichen arabischen Welt noch relativ liberal erscheint.

Also die Asylentscheider haben bestimmt genug Erfahrung, um zu erkennen ob dies wirklich der Fall ist.  Zwei gescheiterte Ehen und kurz vor der Ausweisung und dann plötzlich entwickeln sich andere Neigungen. Und Libanon ist ziemlich liberal. Abgesehen davon zählt das doch eher als Asylmissbrauch. Und dieses Forum ist bestimmt nicht dazu gedacht um sowas zu empfehlen.

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Aras am 05.07.2016 um 23:03:03
Also ich habe das als Witz verstanden. Ich brech ab  ;D ;D ;D

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Zeno am 05.07.2016 um 23:30:18

Aras schrieb am 05.07.2016 um 23:03:03:
Also ich habe das als Witz verstanden. Ich brech ab  ;D ;D ;D

Sowas gibt es aber tatsächlich und auch nicht selten.  Hat Aras sogar mal bestätigt (Iran-Beitrag)

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Aras am 05.07.2016 um 23:46:14
Du meinst den Asylgrund der Homosexualität? Ja das gibt es wirklich ganz oft.... und auch oft fake.

Aber wie das jetzt hier so als Option aufgetaucht ist...  :o

Der Witz ist doch, dass mit der plötzlichen Homosexualität dann in Zukunft keine Eheschließungen sondern nur Verpartnerungen möglich wären. Da sollte man dem TE direkt raten sich als potentiell bisexuell zu outen, um sich den Weg in die Heteronormativität nicht zu verbauen  ;D ;D ;D

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von deerhunter am 05.07.2016 um 20:29:31

Aras schrieb am 05.07.2016 um 20:12:25:
Irgendwie passt deine Geschichte von vorne bis hinten nicht.


so ist es

Titel: Re: HILFE an der Verkürzung der Aufenthaltsdauer, BITTE! T_T
Beitrag von dim4ik am 13.07.2016 um 10:00:16

shddr1110 schrieb am 13.07.2016 um 09:37:46:
ich habe die nette Mitarbeiterin das Gerichtsurteil gezeigt, danke! :=)


shddr1110 schrieb am 13.07.2016 um 09:39:23:
Also "der netten Mitarbeiterin" statt "die nette Mitarbeiterin" :=)

Puh! Gerade noch die Kurve gekriegt, sonst wäre es wohl nichts mit der Verkürzung der Aufenthlatsdauer aufgrund der besonderen Integrationsleistungen bzw. guten Sprachkenntnissen...  ;) ;D :up:

Titel: Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen
Beitrag von Aras am 17.07.2016 um 06:33:56
Hallo,

Ignorier erstmal die Aussagen Candyman.

Wir haben hier u.a. paar Bundespolizisten im Forum. Die können dir bessere Antworten geben

Titel: Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen
Beitrag von Saxonicus am 17.07.2016 um 09:48:31

Aras schrieb am 17.07.2016 um 06:33:56:
Wir haben hier u.a. paar Bundespolizisten im Forum. Die können dir bessere Antworten geben 

Das glaube ich nicht, denn darüber entscheidet ein Richter und vor Gericht und auf hoher See liegt bekanntlich alles in Gottes Hand, d.h. man weiß vorher nie wie das ausgeht. Wenn man Gerichtsurteile verfolgt, ist man oftmals erstaunt, wie das Urteil ausfällt.

Titel: Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen
Beitrag von Aras am 17.07.2016 um 10:16:36
Viel schlimmer. Neben dem Thron Gottes liegt das Buch, worin alles geschrieben ist. Darin hat er alles geschrieben was für uns bestimmt ist. D.h. Man ist sogar nur in Gottes Hand!!!

Wir sollten einfach das Forum schließen und auf das Schicksal verweisen.

Oder wir sollten bspw. auf den User Daddy oder TP warten und lesen was ihre Erfahrun g bezüglich solcher Fälle sind. Mehr hab ich nicht geschrieben. Das Gerede von Candyman, der auf Akteneinsicht durch einen Fachmann(wohl ein Anwalt gemeint) beharrt, hilft ja in der jetzigen Situation nicht. Erstmal muss ja die Akte beim Staatsanwalt landen. Bis dahin will der TE ja nur eine grobe Einschätzung seiner Lage.

Titel: Re: Verlängerung Schengen-Visa für Ehefrau (aus Ecuador) zum Erwerb der deutschen Sprache (A1-Zertifikat)
Beitrag von deerhunter am 20.07.2016 um 14:02:23
Wanida / Günther / Walatin  ist zurück mit seinen illegalen Tricks

Titel: Re: Verlängerung Schengen-Visa für Ehefrau (aus Ecuador) zum Erwerb der deutschen Sprache (A1-Zertifikat)
Beitrag von Cherny am 20.07.2016 um 14:10:13
@deerhunter

Das sind keine illegalen Tricks sondern mehr oder wenig eine krative Anwendung des deutschen Rechts. Übrigens bin ich nicht Wanida / Günther / Walatin oder sonst wer :)

Allerdings glaube ich, man sollte in bestimmten Fällen etwas mehr Menschlichkeit an den Tag legen.

Was illegale Tricks angeht, da kann man von so mancher ABH noch durchaus etwas lernen.

Titel: Re: Verlängerung Schengen-Visa für Ehefrau (aus Ecuador) zum Erwerb der deutschen Sprache (A1-Zertifikat)
Beitrag von Saxonicus am 20.07.2016 um 17:18:01
- Doppelbeitrag gelöscht _

[edit]Danke, natürlich kein Abzug...[/edit]

Titel: Re: Verlängerung Schengen-Visa für Ehefrau (aus Ecuador) zum Erwerb der deutschen Sprache (A1-Zertifikat)
Beitrag von Saxonicus am 20.07.2016 um 17:21:28

Cherny schrieb am 20.07.2016 um 14:10:13:
Das sind keine illegalen Tricks... 

....aber ziemlich grenzwertige, die nicht unbedingt funktionieren.

Für Dich, mit solchen halbseidenen Vorschlägen, jedenfalls kein besonders guter Einstieg hier ins Forum.

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung
Beitrag von messlatte am 20.07.2016 um 20:11:35
Es ist Urlaubszeit, Sommer, warm und Zeit der Eheschließungen. Da kann das alles schonmal länger dauern. Nur Geduld.

Titel: Re: Fragen FZF Visum für Chinesin
Beitrag von messlatte am 23.07.2016 um 02:31:44

trixie schrieb am 21.07.2016 um 11:35:57:
Ganz so wird es bei der Ehefrau des TS nicht funktionieren, da diese noch keine KK Karte hat und die Erstellung einige Zeit in Anspruch nimmt.   


Zunächst möchte ich mich bei User Trixie entschuldigen, weil ich ihr eine Falle stellte (und sie hinein tappte). Ganz bewusst schrieb ich "Zum Arzt gehen, Karte vorlegen, Behandlung" und ließ dabei weg wie es in der Praxis (nicht in der Theorie) weitergeht. Ich hätte meine Hand verwetten können, dass Trixie so argumentiert, wie sie argumentierte. Sorry Trixie - Du hattest in deinem Leben noch nie eine binationale Beziehung mit einem nicht EU Bürger. Das ist mir jetzt klar. Geahnt hatte ich es schon früher.

Zur Klärung: Sollte der KV die Eheschließung bekannt sein, Eheurkunde vorliegen und besagte Bestätigung ausgestellt sein, dann wird bei Erkrankung des Ausländers, schon ab ersten Tag der Einreise der volle Versicherungsschutz - AUCH OHNE KARTE - wirksam. Dabei genügt es dem Arzt mitzuteilen, dass KV Schutz vorliegt, die Person bereits bei der KV erfasst ist. Er kann es mit einem einfachen Telefonanruf (ggf am nächsten Tag zu Bürostunden der KV) dort erfahren/klären).



Titel: Re: Fragen FZF Visum für Chinesin
Beitrag von Budweiser am 23.07.2016 um 16:27:15

schrieb am 23.07.2016 um 02:31:44:
Zunächst möchte ich mich bei User Trixie entschuldigen, weil ich ihr eine Falle stellte (und sie hinein tappte). Ganz bewusst schrieb ich "Zum Arzt gehen, Karte vorlegen, Behandlung" und ließ dabei weg wie es in der Praxis (nicht in der Theorie) weitergeht. Ich hätte meine Hand verwetten können, dass Trixie so argumentiert, wie sie argumentierte. Sorry Trixie - Du hattest in deinem Leben noch nie eine binationale Beziehung mit einem nicht EU Bürger. Das ist mir jetzt klar.

Was für ein mieses Verhalten, was für ein mieser Charakter doch aus Ihrem Beitrag spricht, was für eine miese Kommunikationskultur!
.
In einem Forum der gegenseitigen Hilfe dem/der Anderen eine Falle zu stellen und sich mit versteckter Schadenfreude sich daran aufzugei***. >:(
Was soll das?
Gehts Ihnen jetzt besser?
Verachtung ist das einzige was ich für ein Lebewesen wie Sie empfinden kann.
Pfui, pfui, pfui!

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von RaEm am 25.07.2016 um 07:44:51
Guten Morgen. Gibt es was Neues?

Titel: Re: FZF aus Ghana 2x abgelehnt
Beitrag von dragonpanda am 26.07.2016 um 11:10:37
ich wünsch dir Glück, dass es trotzdem noch irgendwie klappt!!!!!


Titel: Re: Unberechtigte Leistungskürzung von Asylbewerber
Beitrag von Candy Man am 05.08.2016 um 07:50:18

ninnschen schrieb am 01.08.2016 um 19:46:43:
Das Sozialamt kann die Leistungen kürzen, wenn jemand im Dublin-Verfahren ist. § 1a Abs. 4 AsylbLG


Das sollte auch das Mindeste sein, was gemacht wird. Als Dublin-Fall hat er in DE keinen Asylanspruch, basta!

Titel: Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Beitrag von deerhunter am 08.08.2016 um 05:12:07

Aras schrieb am 07.08.2016 um 21:35:16:
warum ziehst du nicht für mehrere Monate nach Zypern? 


Geht schlecht, wenn man H4 Bezieher auch weiterhin bleiben möchte

Titel: Re: Besuchervisum
Beitrag von Candy Man am 08.08.2016 um 08:38:22
Keine Antwort ist auch eine Antwort.

Titel: Re: Besuchervisum
Beitrag von Candy Man am 08.08.2016 um 08:55:31
Selbstverständlich ist niemand zur Antwort verpflichtet. Aber sie war online! Und Du weißt sehr wohl, daß mit der Antwort die Chancen für ein Visum stehen oder fallen?!

Titel: Re: Besuchervisum
Beitrag von Candy Man am 08.08.2016 um 11:20:11

Aras schrieb am 08.08.2016 um 11:05:08:
Und die Frage ob Sie einfach nur zu Besuch kommen will stellt sich erst garnicht?


Denn die ist "alternativlos"! Wir schaffen das!

Titel: Re: Russische Freundin braucht Einkommensnachweis für Heirat
Beitrag von Muenchner am 09.08.2016 um 10:44:38
Chrissi7 die Gebühren die jetzt fällig werden sind nur die Spitze des Eisbergs. Eine Superknauserhochzeit ist auch nicht unbedingt was für alle Russinnen und das hat nichts mit Luxusleben oder so zu tun.

Du musst in jedem Fall damit rechnen, dass Du erstmal Alleinversorger bist, die Integration hier in Deutschland (auch in den Arbetismarkt) kostet auch einiges an Zeit und Geld!

Titel: Re: falsche Identität-Rücknahme Asylantrag
Beitrag von Candy Man am 09.08.2016 um 13:58:20

okatomy schrieb am 09.08.2016 um 13:51:10:
Den Zeitpunkt der Rücknahme und der Offenlegung der korrekten Identität sollte nur mit Unterstützung eines Anwalts erfolgen.


Sehe ich auch so! der dürfte, siehe Anwältin, aber nur sehr schwer zu finden sein. Vor allem braucht sie einen guten Ausländerrechtler, nicht diese mit Textblöcken arbeitenden Asyl-"Anwälte".

Titel: Re: Ehe mit nigerianischem Flüchtling
Beitrag von cabrio am 09.08.2016 um 21:43:51

Mangrove schrieb am 09.08.2016 um 21:28:05:
Aber für die Hochzeit in Deutschland wäre das ganze Urkundenüberprüfen von unserer Seite aus eh erforderlich oder?


Muss nicht sein. Wenn er schon eine AE als Vater eines deutschen Kindes hat, können die gut drauf verzichten. Die Urkundenüberprüfung vor Heirat dient ja nur dem Zweck, Ausländern den Zugang zu einer Aufenthaltserlaubnis möglichst teuer und langwierig zu gestalten, um die Leute damit möglichst vom Heiraten abzuschrecken. Da dein Freund dann aber schon die AE als Vater eures deutschen Kindes haben wird, erübrigt sich damit die Urkundenprüfung.

Sonst: Lies dir nochmal genau Antworten #35 und #36 durch und entscheide dann, wie lange dein Freund und Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis und dein Kind ohne Pass sein sollen...


Daddys' [edit]
cabrio schrieb am 09.08.2016 um 21:43:51:
Die Urkundenüberprüfung vor Heirat dient ja nur dem Zweck, Ausländern den Zugang zu einer Aufenthaltserlaubnis möglichst teuer und langwierig zu gestalten, um die Leute damit möglichst vom Heiraten abzuschrecken.

Die Welt ist so böse....  :-X[/edit]

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis in Gefahr?
Beitrag von Joco80 am 13.08.2016 um 04:12:38
Was mich wundert, der Fragesteller hat offensichtlich Schwierigkeiten in der Wortfindung, versucht zu schreiben wie ein "Ausländer" zu sprechen vermag, aber die Rechtschreibung passt einigermaßen. Dann auch noch zusätzlich die wiederholte beleidigende Wortwahl obwohl er gebeten wurde dies zu unterlassen. Scheint mir eher ein Troll zu sein mit fragwürdiger Motivation.

Titel: Re: Geheiratet und wissen momentan nicht weiter (AE - Unterstützung)
Beitrag von deerhunter am 16.08.2016 um 23:27:10

mar85w schrieb am 16.08.2016 um 17:25:59:
Ich verstehe, Integrationskurs braucht Sie laut Volkshochschule nicht da Sie bereits B1 hat.
Zudem war sie ja 18 Monate als Aupairund 18 Monate als Krankenpflegerin in der Schweiz deshalb spricht sie bereits sehr gut deutsch. Das müsste doch auch angesehen werden oder

Schön, dass du das auch mal aufklärst...so etwas gehört in den Eröffnungspost...spart uns viel Schreiberei!

Titel: Re: Heiraten in Deutschland- aber wie?
Beitrag von erne am 18.08.2016 um 22:49:37

HeFi schrieb am 17.08.2016 um 20:36:41:
mithin dürfte das Heiratsvisum mMn auch noch NICHT erteilt werden,


du übersiehst eines: wo kein Kläger, da kein Richter (und die Betroffenen werden sich ganz sicher nicht beschweren)


Titel: Re: Schengener Recht - wie weit möglich
Beitrag von alfons1 am 19.08.2016 um 17:37:12
Das Nachziehen der Ehefrau/Ehemann nach Eu Freizügigkeit gibts nur auf dem Papier. Es wird dir kein Visa der Ausländischen Behörde erteilt. Vielleicht 2-3% erhalten das Visa, genau wie das Touristenvisa für Ausländische Verlobte. Das gibts eben nur auf dem Papier.

Titel: Re: Hochzeit Papiere Deutsch/Türkisch
Beitrag von Candy Man am 21.08.2016 um 10:12:43
Löckchen

Da es, wie Petersburger schon ansprach, hier kein Thema ist, habe ich Dir Infos zu dem Thema per Nachricht zukommen lassen.

Titel: Re: Autoanmeldung mit einer Gestattung ohne Identitätsnachweis möglich?
Beitrag von Saxonicus am 19.08.2016 um 18:50:24

trixie schrieb am 19.08.2016 um 17:33:56:
Nicht das Einreisedatum ist ausschlaggebend, sondern die ordentlichen Wohnsitznahme:

Etwas anderes hab ich doch auch nicht geschrieben:


Saxonicus schrieb am 19.08.2016 um 12:14:25:
Im Übrigen benötigen Sie spätestens nach Ablauf von sechs Monaten eine deutsche Fahrerlaubnis, wenn Sie einen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland begründen.


Titel: Re: Autoanmeldung mit einer Gestattung ohne Identitätsnachweis möglich?
Beitrag von trixie am 19.08.2016 um 20:01:25
... du nicht, denn meine Aussage bezog sich auf diese Aussage:

Zitat:
6 Monate nach der Einreise...das dürfte schon vorbei sein...oder?

Da ich meinen Beitrag direkt nachfolgend an den soeben zitierten Beitrag schrieb, ging ich davon aus, dass der Zusammenhang auch ohne Zitieren klar ist.

Titel: Re: The right to part time job for German students without a residence permit
Beitrag von Candy Man am 23.08.2016 um 14:28:02
Wie will man ohne Deutschkenntnisse in Deutschland arbeiten?

Ich dachte auch hier gilt der Grundsatz: Amts- und Verkehrssprache sind Deutsch?!

Titel: Re: Georgien entlässt nicht aus Staatsangehörigkeit. Was tun?
Beitrag von Candy Man am 24.08.2016 um 07:49:56
Ich habe das bei Thailändern miterlebt, Thailand entläßt seine Staatsbürger auch nicht aus der Staatsangehörigkeit.

Am Ende landeten sie immer bei der Doppelstaatsbürgerschaft. Da Ausländer in Thailand keine Grundstücke besitzen durften, wurden die immer als Grund genannt, um die Schäden abzuwenden.

Wie ich mir sagen lassen habe, ging das (mit kompetenter Unterstützung) überall in der Republik auch gut, hat zwar gedauert, aber. Nur die Bayern stellten sich quer, sollen aber inzwischen auch einen einschlägigen Erlaß herausgegeben haben, daß Doppelstaatigkeit bei Thailändern jetzt immer geht. Ist wohl was für Fachleute.

Titel: Re: Kind deutsch - Vater Nigerianer - keine Lebensgemeinschaft
Beitrag von Candy Man am 27.08.2016 um 08:18:51

Sarah80 schrieb am 27.08.2016 um 07:15:46:
Hat der vater automatisch ein Bleiberecht?


Nein!

Und wie will ein Illegaler, der nicht einmal Deutsch spricht, den gesetzlich geschuldeten Unterhalt erwirtschaften?!

Erst denken (beraten lassen) und dann handeln.

Titel: Re: Brasilianerin heiraten Aufenthaltsgenehmigung ALG2
Beitrag von Candy Man am 28.08.2016 um 08:21:17

M.Mech schrieb am 26.08.2016 um 13:28:24:
... Wie schon erwähnt sieht das finanziell bei mir zur Zeit nicht gut aus um diese Kurse zu bezahlen und meine Frau hat quasi garnichts an finanziellen Mitteln.


Wie vertragen sich diese Aussagen mit dem Deutschland-Urlaub und den beileibe nicht gerade billigen Flügen nach DE?

Fragen über Fragen!

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis (Heiraten einer Dominikanerin)
Beitrag von Lupolady am 25.08.2016 um 10:11:46
Glückwunsch zur Hochzeit!

Hier sieht man mal wieder mit etwas Geduld und Spucke erreicht man doch fast alles, auch wenn einem viele Steine in den Weg gelegt werden... ;)

Und das ist auch wieder ein positives Beispiel für alle anderen die noch den Prozess vor sich haben (mich eingeschlossen)  8-)

Titel: Re: Gibt es im Asylrecht eine Art "Bedarfsgemeinschaft"?
Beitrag von KaGe am 30.08.2016 um 10:08:31
@nicoleee
Du hast die Formulare hoffentlich noch nicht ausgefüllt? Und noch nicht zum JC gegeben?

Titel: Re: In Ghana lebenden Nigerianer wo heiraten ?
Beitrag von SabseO am 03.09.2016 um 18:47:53
Das würde mich auch interessieren. ...

Titel: Re: Übergang vom ALG "I" zu "II" für Rumänen
Beitrag von Candy Man am 05.09.2016 um 12:24:18

Errare_humanum_est schrieb am 05.09.2016 um 10:24:46:
Verstehe ich das richtig: das Job Center müsste dann selber nachweisen, dass die Betroffenen keine Aussicht mehr haben, eingestellt zu werden, um ihnen dann die Freizügigkeit abzusprechen!?

Das stelle ich mir etwas abenteuerlich vor.


Was soll daran abenteuerlich sein? Wer z. B. die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht, hat auch keine Chance auf einen Arbeitsplatz. Verkehrssprache ist bekanntlich Deutsch.

Titel: Re: Anhörung/ Schreiben ?
Beitrag von Candy Man am 07.09.2016 um 08:14:43

Aras schrieb am 06.09.2016 um 16:38:47:
D.h. wenn der Anwalt eine Fristverlängerung von einer Woche kriegt, könntest du es ggf. schaffen.


Der Anwalt hat das MAndat noch nicht einmal übernommen, und so lange es dabei bleibt, schreibt er auch nichts an die ABH, bestenfalls eine Absage an den TS.

Titel: Re: Anhörung/ Schreiben ?
Beitrag von Aras am 07.09.2016 um 08:29:16
Erstmal den Donnerstag abwarten bevor solch eine wilde Spekulation in den Raum gestellt wird.

Titel: Re: Anhörung/ Schreiben ?
Beitrag von Candy Man am 07.09.2016 um 10:09:51

bulut schrieb am 06.09.2016 um 15:46:57:
Ich hoffe, dass der Anwalt an dem Tag etwas bewerkstelligen könnte, falls er den Fall annehmen würde.


So viel zur "Spekulation"!

Titel: Re: Mitarbeiter aus Kosovo weil sonst keiner in DE denn Job länger als 1 Woche macht !
Beitrag von Norbert L. am 12.09.2016 um 07:15:05
Wie beim Erdbeerenplücken...

Titel: Re: Motivationsschreiben für Spracherwerb
Beitrag von Saxonicus am 12.09.2016 um 22:35:07

rasty schrieb am 12.09.2016 um 21:18:36:
bisher war sie mehrmals (3x) in Deutschland, jedes Mal die vollen 90 Tagen.

Diese Zeitspanne sollte doch für einen Spracherwerb zum A1 Zertifikat ausreichen.

Titel: Re: Motivationsschreiben für Spracherwerb
Beitrag von Norbert L. am 13.09.2016 um 11:21:43
Interessant wäre, wie man eine solche "Liebe zur deutschen Sprache" objektivieren will. Meine Meinung: Sehr dünnes Eis.

Titel: Re: Motivationsschreiben für Spracherwerb
Beitrag von Aras am 13.09.2016 um 12:35:41
Was meinst du mit "sehr dünnes Eis"?

Der Konsularbeamte führt ein Interview in dem er die Motivation, die Vorstellungen und die derzeitige Biographie des Antragstellers beurteilt und in Erwägung zieht und daraus eine Prognoseentscheidung für den Aufenthalt und Erfolgsaussichten des Sprachkurses abwägt. Und meines Erachtens ist auch die deutsche Sprache nicht allein zu betrachten sondern auch Kunst und Kultur.

Man geht ja nicht einfach in ein anderes Land um die dortige Sprache zu lernen. Ich gehe in ein anderes Land um mit den Menschen und der Kultur in Berührung zu kommen. Es muss also das Gesamtbild auch passen. Also dass man nicht nur den Kurs besucht und damit hat es sich, sondern dieser Kurs soll ja einem irgendwie einen persönlichen Vorteil verschaffen. Dieser persönliche Vorteil kann auch in der Befriedigung der Liebe zur deutschen Sprache bzw. Kultur liegen, und dass ich mit der deutschen Sprache dann auch vor Ort Kulturveranstaltungen besuchen und verstehen kann (Museen, Oper, Theater, Kino, etc..).

Also analog zum fiktiven Geschäftsmann von Petersburger muss man davon ausgehen, dass der Geschäftsmann neben dem Sprachkurs auch Kulturveranstaltungen besuchen wird und eben nicht im Hotel bis zum nächsten Unterricht versauern will.

Ich möchte hier den bereits dreimaligen Besuch für jeweils 90 Tage hervorheben. Ganze 120 Tage. Wenn ich die deutsche Sprache liebe, dann hätte ich schon in diesen Besuchen was von der Sprache aufgeschnappt. Dies kann das Konsulat aber grad nicht qualifizieren. Also kann man bspw. ein mögliches A1-Sprachzertifikat vom Goethe Institut Jekaterienburg heranziehen und auf die Punktzahl schauen. Jemand der die deutsche Sprache liebt, wird höchstwahrscheinlich eine höhere Punktzahl erreichen als einer der das Zertifikat erzwungenermaßen und widerstrebend erworben hat.

Also da gibt es noch viele Aspekte und kaum Risiko. Wenns abgelehnt wird, was dann? Zumal die Frau auch noch eine saubere Visahistorie hat und darum bereits einen Vertrauensbonus erworben hat.

Also was bedeutet dieses "sehr dünnes Eis"?.

Titel: Re: Trennungsunterhalt
Beitrag von Aras am 13.09.2016 um 21:48:46
Hallo T.P.

sind die Argumente valide?

:)

Titel: Re: Scheidung und Aufenhalt
Beitrag von Norbert L. am 15.09.2016 um 07:54:56

trixie schrieb am 14.09.2016 um 14:33:25:
Wem gegenüber sollte sich das 'Verschweigen' der Trennungszeit negativ auswirken? Der TS unterliegt nicht dem AufenthG, sondern dem Freizügigkeitsgesetz. Dort ist die Trennung erst einmal ohne Belang, denn beide Ehegatten müssen keinen gemeinsamen Wohnsitz haben, so wie es das AufenthG vorsieht, damit keine Nachteile entstehen.


Sie leben aber auch nicht wider Willen keine eheliche Lebensgemeinschaft.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis und Arbeitslosigkeit
Beitrag von Lupolady am 14.09.2016 um 09:03:33
Hallo Lolaa,

wenn dich dein Freund bedroht und dich verfolgt gehe bitte zur Polizei, damit nichts schlimmeres passiert!

Ich hoffe dieser Beitrag landet nicht im Schrott!

Viele Grüße


Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 19.09.2016 um 20:28:12
@Aras kannst du was dazu sagen?

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 19.09.2016 um 21:29:22
Die  Wahrheit macht einen frei??

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von Aras am 19.09.2016 um 22:29:23
Keine Ahnung warum du auf alles irgendwie empfindlich reagierst. Damit war gemeint, dass wenn man alles glaubhaft und wahrheitsgemäß darstellt es zu keinen Problemen kommt.

Titel: Re: Wie Bearbeitungsstand von Asylverfahren erfragen?
Beitrag von Antuan am 10.10.2016 um 12:20:14
Die BAMF ist wohl überfordert mit der Annerkennung der Anträge von Asylsuchenden aus Eritrea. Viele Flüchtlinge machen auch falsche Angaben. Die Eritrea halten sich vorher in mehreren afrikanischen Ländern auf, bevor sie illegal an Bord übern See fahren.

Titel: Re: Verheirateter Student - Probleme mit Haupt- und Nebenwohnsitz
Beitrag von nancyfahi am 31.10.2016 um 20:16:50
Das ist ja geil. Ich dachte Amtssprache ist deutsch!

Kann ich von heute an meine Themen auch auf arabisch schreiben?  :)

Titel: Re: Sprachvisum nach Au-Pair-Aufenthalt
Beitrag von mavericslodge am 04.11.2016 um 18:29:38
Aber, was ich doch behaupten kann, man dorf mit solchem Visum in Dänemark heiraten.
Ich hab meine Freundin in DK geheiratet, sie ist mit einem Au-Pair-Visum eingereist, und konnte danach bleiben, weil sie einen Aufenthaltstitel aufgrund der Ehe bekommen hat (sie ist Russin, ich bin Franzose).
Das kann ich gute Entscheidung sein, einen Boyfriend schnell zu finden ;)

Titel: Re: Sprachvisum nach Au-Pair-Aufenthalt
Beitrag von Jojo2015 am 05.11.2016 um 06:41:53
@mavericslodge:
Das was du hier machst führt andere in die Irre. Du bist Franzose, also hat deine Frau keinen Aufenthaltstitel erhalten, sondern eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers. Himmelweiter Unterschied!!!

Und am Rande: Hier zu empfehlen, sich für einen Aufenthalt einen 'boyfriend' zu suchen, ist mehr als unpassend!!


Mick, [edit]
Der Mod-Alarm allein hätte genügt...[/edit]

Titel: Re: Meldebescheinigung
Beitrag von Aras am 05.11.2016 um 10:09:57
Hallo Mick,

für das FZF Verfahren kann die Eintragung ins Melderegister nicht verlangt werden.

Mick, [edit]Du hattest nach der Rechtsgrundlage für die Eintragung gefragt,
nicht danach, aufgrund welcher Rechtsgrundlage das verlangt
werden kann. Um den Fred nicht unnötig in die Länge zu ziehen,
antworte ich Dir auf diesem Wege im Schrottplatz.[/edit]

Titel: Re: Heirat mit Pakstani (Asylbewerber)
Beitrag von Morris kahn am 12.11.2016 um 21:16:18
geht es um den Reisepass?


Titel: Re: 60 Monaten Rentenversicherung - Voraussetzung für Daueraufenthalt EG?
Beitrag von Katja1980 am 16.11.2016 um 13:17:27

grisu1000 schrieb am 12.07.2012 um 21:53:23:
Sind die 36 Moante im Rentenversicherungsbescheid ausgewiesen so gelten sie.


Stimmt das wirklich? Hab einen Bekannten, bei dem der Fall ähnlich ist...

Titel: Re: Kindergeldanspruch mit einer AE zum Zwecke des Studiums
Beitrag von Katja1980 am 16.11.2016 um 13:20:24

Errare_humanum_est schrieb am 13.11.2016 um 15:43:07:
Ok, vielen Dank für die Antworten.
Sieht so aus, als gäbe es da tatsächlich keinen Anspruch.


Hab einen ähnlichen Fall in meinem Bekanntenkreis. Dort gibt es auch keine Anspruchsberechtigung.

Titel: Re: Palästinenser - Einbürgerung nach §9
Beitrag von Fullmoon am 19.11.2016 um 11:16:51
Paleästina ist in D nicht anerkannt und wird nie anerkannt werden solange das Israel den Deutschen nicht erlaubt. D kann ganz einfach die Juden nicht ärgern (Punkt).

@ A.A kannst uns bitte einbischen berichten, wass mit dir passiert ist?

Titel: Re: Eltern nachziehen, volljährige Deutsche
Beitrag von ryka am 18.11.2016 um 21:59:21
Wie schade!!!  :'(

Titel: Re: Palästinenser - Einbürgerung nach §9
Beitrag von Fullmoon am 19.11.2016 um 21:42:32
Mein Beitrag wurde gelöscht!!! Sehr demokratisch!!!

Titel: Re: Palästinenser - Einbürgerung nach §9
Beitrag von Petersburger am 19.11.2016 um 23:00:25
Wurde er nicht.

[guck=guck.gif] http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1144179984/1565#1565

Titel: Re: Familiennachzug ohne Deutschtest
Beitrag von Assia am 20.11.2016 um 20:22:54
ich denke auch, das das der bessere Weg ist ;)

Titel: Re: Kein Deutschtest für türkische Partner
Beitrag von Assia am 21.11.2016 um 17:39:15
Ja, das ist ja auch gut so!
Das hiesse ja dann , dass man als Tuerkischer Staatsangehoeriger mit seinem  Ehepartner ohne Sprachpruefung in Deutschland leben kann, aber als deutscher Staatsangehoeriger nicht!

Titel: Re: Visum nach Eheschließung
Beitrag von Assia am 21.11.2016 um 17:07:52
ein Visum fuer FZF ?

Titel: Re: Abschiebung meiner Ehefrau
Beitrag von Alacrity am 23.11.2016 um 09:06:06
Ihr könnt in einen anderen EU Staat ziehen und dort leben.

Oder ihr macht eine Hochzeitsreise über Frankreich ins UK, bei der Rückkehr nach Deutschland beantragt deine Frau sofort Asyl, sobald sie eine Gestattung hat, beantragt sie die AE zur FZF.

Titel: Re: Abschiebung meiner Ehefrau
Beitrag von erne am 23.11.2016 um 11:11:14

Alacrity schrieb am 23.11.2016 um 09:06:06:
bei der Rückkehr nach Deutschland beantragt deine Frau sofort Asyl


hört sich nach einem Aufruf zu Asylmissbrauch an.
Widerlich

Die beiden brauchen weniger und nicht noch mehr Probleme.


Alacrity schrieb am 23.11.2016 um 09:06:06:
Ihr könnt in einen anderen EU Staat ziehen und dort leben

und wovon finanzieren?


Titel: Re: Einbürgerungstest
Beitrag von tbs am 02.12.2016 um 00:26:44
Man merke: es reicht lt. den Merkblättern ein deutscher Hauptschulabschluss aus.

what ever ..

Titel: Re: Als EU- Bürger Ehefrau aus Pakistan nach Deutschland holen
Beitrag von Aras am 08.12.2016 um 07:27:31
Also ich fühle mich irgendwie verarscht, weil ich dir doch einen Link zum Schengen-Formular hier verlinkt habe.

Titel: Re: Arbeitssuche bzw. Bleiberecht nach Kündigung mit Aufenthaltsrecht §18 Abs. 4 Satz 1
Beitrag von vanille am 14.12.2016 um 09:55:04
Wie lange läuft dein AT noch?
Viel Erfolg bei der Jobsuche

Titel: Re: Nach einem Jahr noch keinen Termin bei der D. Botschaft
Beitrag von taiming am 15.12.2016 um 22:05:29
Gerade mal geschaut. Es gibt da ja nichtmal Schengen Visa Termine. Hierbei ist es aber sogar vorgeschrieben, dass man zu normalen Zeiten einen Termin innerhalb von zwei Wochen kriegen soll.

Wissen das die zwei Jahre ausgebildeten Visumsentscheider nicht?

Aber läuft sicherlich alles korrekt da ab.

EDIT: Auf der Seite der Botschaft heißt es wörtlich: "Es ist uns ein großes Anliegen, Ihre Einreise nach Deutschland so leicht wie möglich zu gestalten" Ich würde mich da als Antragsteller verhöhnt fühlen.

EDIT2: Wenn du als Deutscher einen Reisepass beantragen auf der Botschaft möchtest könntest du am 05.01. um 8 Uhr noch einen Termin bekommen.

Titel: Re: Falsche Identität ohne Schuld, nun heiraten?
Beitrag von mikkaelneu am 18.12.2016 um 14:40:38
Hi,

also der Papa von Frau Dr. Angela Merkel, geb. Kasner, jetzt verheiratet mit einem Herrn Sauer, hieß früher einmal ,,Kazmierczak,,. Daraus folge ich, das eine Namensänderung irgendwie möglich ist. Unsere Bundeskanzlerin wird doch wohl keine falsche Indentität haben, oder?

Michael

Titel: Re: Deutsch - philippinische Beziehung mit Problem
Beitrag von KaGe am 27.12.2016 um 13:49:14
Der TS *pinoy* ist zum Glück nicht betroffen, der Kollege seiner Frau hat sich lediglich übers Internet in die Cousine seiner Frau verliebt.
Da gibts auch noch kein Kind und keinen Ehebruch;-)
(oder machts das i-net etwa schon möglich??

Fragen zu Kindern oder Schwangerschaften oder Ehebruch sollten in einen anderen Thread verschoben werden.

Mick, [edit]
Habe das mal ohne Abzüge verschoben. Nehme an, es sollte
ein Mod-Alarm werden...[/edit]

Titel: Re: Schengenvisum für einen Tunesier
Beitrag von Nienchen1980 am 29.12.2016 um 19:35:19
Erstmal danke für deine Antwort.

Dass er das Visum nicht bekommt wenn er es nicht beantragt ist mir schon klar ;-)
Wahrscheinlich hatte er vor bei der Visabeantragung für Frankreich anzugeben dass er in Frankreich Urlaub machen will.
Ich dachte mit einem Schengenvisum darf man in alle Schengenstaaten einreisen?

Titel: Re: Schengenvisum für einen Tunesier
Beitrag von okatomy am 29.12.2016 um 19:46:24
Ja darf man aber das Primäre Ziel des Visums sollte dann ein Aufenthalt mit Hotel in Frankreich sein und nur mal ein Kurztripp nach Deutschland oder einen anderen Schengen-Staat.

Also wenn sein Antrag Urlaub in Frankreich lautet und er aber in Realität Besuch seiner Freundin in Deutschland vor hat, ist das unwahr.

Titel: Re: Schengenvisum für einen Tunesier
Beitrag von Nienchen1980 am 29.12.2016 um 19:59:12
Ja gut das macht schon sinn.

Aber stimmt es denn dass es für einen Tunesier einfacher ist ein Visum für Frankreich zu bekommen als für Deutschland?

Titel: Re: Schengenvisum für einen Tunesier
Beitrag von Aras am 29.12.2016 um 20:03:04
Kann gut sein. Aber vergiss nicht, dass dann die meiste Zeit in Frankreich verbracht werden muss, damit kein Betrug vorliegt.

Titel: Re: Schengenvisum für einen Tunesier
Beitrag von Nienchen1980 am 29.12.2016 um 20:08:17
Ich könnte das ganze ja mit einem Urlaub meinerseits in Frankreich verbinden. Sprich wenn er 14 Tage Urlaub machen will dass wir dann 10 Tage gemeinsam in Frankreich Urlaub machen und evtl 4 Tage nach Deutschland reisen. Das müsste doch gehen oder?

Aber gibt es denn hier jemanden der geanuer bescheid weiss ob ein Visum für Frankreich einfacher zu bekommen ist als für Deutschland?

Titel: Re: Schengenvisum für einen Tunesier
Beitrag von Aras am 29.12.2016 um 20:10:27
Nur die Botschaften und der liebe Gott wissen das.

Titel: Re: Schengenvisum für einen Tunesier
Beitrag von erne am 29.12.2016 um 21:42:48

Nienchen1980 schrieb am 29.12.2016 um 20:08:17:
Sprich wenn er 14 Tage Urlaub machen will dass wir dann 10 Tage gemeinsam in Frankreich Urlaub machen und evtl 4 Tage nach Deutschland reisen. Das müsste doch gehen oder?


ja, das geht

Titel: Re: AE meiner Frau nach Heirat
Beitrag von lottchen am 30.12.2016 um 23:18:32
Berlin?

Titel: Re: Warum verlangt die ABH diese Sachen zur FZF zum Deutschen?
Beitrag von mikkaelneu am 31.12.2016 um 19:58:49
Hi reinhard,


Zitat:
Nimm doch einfach mit, was Du hast, und zeige dann vor, was Du willst. Mach Dir nicht zu viele Gedanken, wenn die Behörde sich beim Abschicken auch wenig Gedanken macht.


der war super, kommt in mein Sprüchesammlung

Guten Rutsch Michael

Titel: Re: Heirat mit einer Russin,Erfahrungsaustausch
Beitrag von HH17 am 09.01.2017 um 00:21:25

Petersburger schrieb am 05.12.2016 um 18:09:48:
Du liest falsch.

Einreise nach Kurzaufenthaltsregeln - kein Daueraufenthalt.

In RUS gibt es übrigens ohne Eheschließung auch keinen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen.


Hallo Petersburger ich hoffe du kannst mir vielleicht helfen ich habe auch ein großes Problem mit meinem Ehemann kannst ja in meinen Beiträgen gucken da steht alles drin

Danke im voraus!

MfG

HH17

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von deerhunter am 11.01.2017 um 12:56:52
Was soll die Umfrage???

Titel: Re: Eheschließung - Unterlagen etc.
Beitrag von john21wall21 am 12.01.2017 um 10:43:29
Hier werden Fragen rund um die Heirat in der Schweiz beantwortet: Wie bereiten wir uns auf die standesamtliche Eheschliessung vor und wo können wir heiraten? Ist eine Hochzeit im Ausland möglich? Was sind die rechtlichen Folgen (Namenswahl) und die finanziellen Konsequenzen (Güterstand) einer Ehe?

Daddys' [edit]Riecht irgendwie nach einem Werbe- / Spam- Account... Wird beobachtet![/edit]

Titel: Re: Heiratsvorbereitungen mit US Bürgerin in Deutschland
Beitrag von mikkaelneu am 12.01.2017 um 13:05:13
Hallo und guten Morgen,

auf den Punkt gebracht.


Zitat:
aber auch sogar ein Verwandter zugelassen werden kann.
Das entscheidet der Standesbeamte alleine, nach seinem Gusto und seinen Erfahrungen und seinem Eindruck.


Weder für die Ausstellung des EFZ und der internationalen HU musste bei meiner Frau eine philippinische Urkunde ins deutsche übersetzt werden. Auch wurde keine UP verlangt. ALB das gleiche.

Die beiden Behörden haben ihren Ermessensspielraum zu meinen Gusten ausgelegt. ;D

Hoffen wir das der Standesbeamte des TS des Englischen mächtig ist.

Michael






Titel: Re: Nachzug eines kubanischen Ehemanns zur EU-Ehefrau in Deutschland
Beitrag von cabrio am 13.01.2017 um 06:21:04

Petersburger schrieb am 13.01.2017 um 06:09:09:
Aras schrieb am Gestern um 23:49:16:
Also offen gesagt ... ich glaub nicht das das AA das vorgibt. 

Du glaubst richtig.


Das heißt also, dass jede Konsularabteilung sich freihändig rechtswidrigen Mist aus den Fingern saugen und als Merkblatt rumreichen kann? Welches Interesse sollten die daran haben, einfache Visumsvorgänge kompliziert zu machen? Wollen die sich mehr Arbeit machen? Die Deutschen AA-Mitarbeiter in Havanna stellen das Merkblatt auch noch ganz ungeniert auf die Seite - Datum 16. März 2016. Das ist also nicht ganz neu. Ist wohl einfach noch niemandem aufgefallen, weder in Berlin noch sonstwo..

Titel: Re: Nachzug eines kubanischen Ehemanns zur EU-Ehefrau in Deutschland
Beitrag von Petersburger am 13.01.2017 um 06:46:10

cabrio schrieb am 13.01.2017 um 06:21:04:
freihändig rechtswidrigen Mist aus den Fingern saugen ... ganz ungeniert ...

Wenn Du derlei Meinungsäußerungen (die und genau die meine ich) nicht immer und immer wieder in den Themen von Ratsuchenden vortragen und ausdiskutieren wollen würdest, wäre den Ratsuchenden sicher mehr geholfen.
Schon die Form ist unter aller Sau ...

Solltest Du solche Fragen hier diskutieren wollen, mach' doch bitte ein eigenes Thema im Userforum auf.

Titel: Re: Abschiebung meiner Ehefrau
Beitrag von sarembeti am 16.01.2017 um 13:16:11
War ja abzusehen -> sobald Gegenwind kommt, taucht Volker ab.

Titel: Sammelbeschwerde über die Deutsche Botschaft xxxxx
Beitrag von aegyptenurlauber am 17.01.2017 um 16:03:46
Guten Tag, ich bin Neumitglied bei Ihnen und wie der Titel besagt, suchen wir, die German-xxxxx-Oganization, Betroffene zwecks eine Sammelbeschwerde gegen die Deutsche Botschaft in xxxx.

Die Deutsche Botschaft ist seit Jahrzehnten für ihre Willkür, Schikane, rechtswidrige Handlungen und freche, teils offene beleidigende und unmenschliche Behandlung gegenüber Bürgern (Deutsche, als auch xxxxx) bekannt.

Viele Betroffene wollen dies nicht länger hinnehmen, daher hat die GEO eine Sammelbeschwerde organisiert und sucht Betroffene Bürger, die ihre negativen Erfahrungen teilen wollen.
Gesucht sind Beschwerden aller Art, sei es zur Visastelle, Pass- und Urkunden Angelegenheiten, Konsular, Notfälle und andere Abteilungen der Botschaft, sowie gegen einzelne Mitarbeiter.

Wer sich angesprochen fühlt, der kann mir eine PN oder direkt an die GEO schreiben.

Bitte beschreibt so ausführlich wie möglich, was euch zugestoßen ist, gesucht sind halbwegs aktuelle Fälle (auch wenn alles wichtig ist, egal wie lange es zurück liegt). Eure Beschwerden bitte  so detailreich wie möglich (Mitarbeiternamen oder Personenbeschreibungen, Datum/evtl. Uhrzeiten, was war euer Anliegen, was ist genau passiert bzw. was habt ihr gemacht und was hat die Botschaft gemacht, wer hat was gesagt, gerade bei Beleidigungen oder verwehren von Rechten sind Zitate von Vorteil, gibt es Beweise die eure Sichtweise unterstützen etc.).

Es ist leider etwas kurzfristig, daher bitte wir alle die sich angesprochen fühlen sich unverzüglich zu melden. Die GEO hat einen Termin im Auswärtigen Amt am 18.01., um den Sachverhalt vorzubringen. Alle Einsendungen werden anonym behandelt, um eventuelle nachträgliche negative Auswirkungen auf die Bürger zu vermeiden.

Sendet eure Beschwerde an mich als PN oder direkt an die GEO- Herrn xxxx  - xxxxx@t-online.de
+49 xxxxxxxxxxxx
[edit]
Da hat jemand Sinn und Zweck von i4a missverstanden. Und dann gibt
es noch welche, die antworten, statt sich auf einen Mod-Alarm zu be-
schränken...[/edit]

Titel: Re: Sammelbeschwerde über die Deutsche Botschaft xxxx
Beitrag von Saxonicus am 17.01.2017 um 17:49:39

aegyptenurlauber schrieb am 17.01.2017 um 16:03:46:
Die Deutsche Botschaft ist seit Jahrzehnten für ihre Willkür, Schikane, rechtswidrige Handlungen und freche, teils offene beleidigende und unmenschliche Behandlung gegenüber Bürgern (Deutsche, als auch xxxxx) bekannt.

Das ist aber eine harte Anschuldigung, da solltest Du/Ihr aber schon hand- und stichfeste Beweise vorlegen können.

Warum hat sich nur bislang noch niemand beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes beschwert ?
.

Titel: Re: Sammelbeschwerde über die Deutsche Botschaft xxxx
Beitrag von T.P.2013 am 17.01.2017 um 18:28:15

aegyptenurlauber schrieb am 17.01.2017 um 16:03:46:
Die Deutsche Botschaft ist seit Jahrzehnten für ihre Willkür, Schikane, rechtswidrige Handlungen und freche, teils offene beleidigende und unmenschliche Behandlung gegenüber Bürgern (Deutsche, als auch xxxxxx) bekannt.


Hallo,

bei aller Verständnis für Kritik, scheinen einige Formulierungen, als Tatsachenbehauptung hier in den Raum gestellt, schon sehr unangebracht (Willkür, Schikane, ...unmenschliche Behandlung etc.).

Wer mit solchem Wutbürger-Duktus auftritt, muss sich m.M.n. nicht wundern, auf eher wenig Kooperation bei Behörden zu treffen...

Btw: Was ist eine "Sammelbeschwerde"? Mir scheint, Ihr versucht eher, Beschwerden einzusammeln und zu Euren Zwecken zu nutzen. Ist ein Unterschied.
Reichen die eigenen Fälle und Argumente nicht aus?



Titel: Re: Falsche Identität ohne Schuld, nun heiraten?
Beitrag von mikkaelneu am 18.01.2017 um 22:12:55
Hallo deerunter,


Zitat:
Kannst du dich bitte aus meinem Faden heraushalten...deinen Unsinn kann man ja nicht lesen...da rollen sich die Fussnägel auf. Habe dich schon mehrfach gemeldet und hoffe, das dir hier jemand Einhalt gebietet!


Tja, als Ex-Polizist versteh ich dich mit dem Melden. Ex-DDR Polizist?

Gott sei Dank bist du hier kein Mod!

Im Philippinen_Forum kannst du deine kruden Ansichten als Mod verwirklichen.

Gute Nacht Melder.

Mickie



Titel: Re: Frage zum Ablauf Vorabzustimmung (Ehevisum)
Beitrag von yalcin coban am 19.01.2017 um 12:07:51
wie lange dauert eigentlich wenn man vorabzustimmung hat

Titel: Re: Frage zum Ablauf Vorabzustimmung (Ehevisum)
Beitrag von yalcin coban am 19.01.2017 um 12:08:13
?

Titel: Re: Frage zum Ablauf Vorabzustimmung (Ehevisum)
Beitrag von yalcin coban am 19.01.2017 um 12:08:27
weiss keiner?

Titel: Re: Frage zum Ablauf Vorabzustimmung (Ehevisum)
Beitrag von yalcin coban am 19.01.2017 um 12:08:36
`???

Titel: Re: Frage zum Ablauf Vorabzustimmung (Ehevisum)
Beitrag von yalcin coban am 19.01.2017 um 12:08:44
??

Titel: Re: FzF Dauer visumverfahren
Beitrag von mikkaelneu am 25.01.2017 um 14:23:29
Hi, all


Zitat:
Das liegt daran, dass die "Zustandsmeldungen" elektrisch komme (wie eine Mail) und für den Antrag selbst ein Briefumschlag und eine Briefmarke gesucht werden. Und die Adresse der zuständige Ausländerbehörde (es gibt rund 500) muss auf den Umschlag drauf.

In der Ausländerbehörde kommt dann aber nicht ein Brief an, sondern lauter gelbe Kisten mit ganz vielen Briefen. Und irgend jemand muss dann alle aufmachen und rausfinden, in welchem Büro diese Unterlagen gebraucht werden, meistens nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens.


bei dieser Vorgehensweise kann es schon mal passieren, das ein Brief verschlampt wird.

Must dich noch was gedulden,

Michael

Titel: Re: Beschäftigung gem. §26 Abs. 2, Jobwechsel
Beitrag von HeFi am 31.01.2017 um 12:21:46

comcon schrieb am 30.01.2017 um 19:27:33:
Das bezieht sich nur auf den Erstantrag vor der Einreise oder?

Sorry, ich wusste nicht, dass Du nicht lesen kannst.

Titel: Re: FZF und Schulden (Finanzamt und KV)
Beitrag von Nomos_SH am 06.02.2017 um 12:24:06

deerhunter schrieb am 06.02.2017 um 09:15:14:
Bringe erstmal dein Leben in Ordnung, dann klappt es auch mit der Einreise!


ich denke nicht, das solche Anschuldigungen zielführend sind.

Titel: Re: Touristikvisum Afrikaner bei nicht gezahltem Unterhalt - Probleme?
Beitrag von mikkaelneu am 06.02.2017 um 17:50:56
Sehr geehrter Herr Holzer,


Zitat:
Wer Geld für reisen hat, sollte auch Geld für seine Kinder haben und dieses nicht dem Steuerzahler überlassen


als Mitarbeiter einer Botschaft oder eines Kosulats, finde ich diese Äusserung nicht angemessen. Auch ihr Wissen als Mitarbeiter einer Botschaft oder eines Kosulats ist etwas lückenhaft.

Mikkie


Titel: Re: Frage zu Anspruch Ehefrau ALG oder Sozialhilfe
Beitrag von mikkaelneu am 06.02.2017 um 18:05:11
Sehr geehrter Herr Holzer


Zitat:
Solch ein Einkommen wünschen sich viele und du willst auch noch Geld vom Staat??


Als Mitarbeiter einer Botschaft oder eines Kosulats, finde ich diese Äusserung nicht angemessen. Auch ihr Wissen als Mitarbeiter einer Botschaft oder eines Kosulats ist etwas lückenhaft.


Zitat:
ich glaube momentan 1,25€ / Stunde selbst zahlen.


Die Wissenslücke beträgt diesmal genau 70 €urocent. Im Regelfall muss die Teilnehmerin pro stunde 1,95 € selber zahlen.

Ich hoffe, Sie geben Ihren Kunden in der Botschaft, Konsulat, ,,richtige,, Informationen.

Mikkie


Titel: Re: Aufenthalts Erlaubnis für minderjährige kinder einer auslenderin mit Aufenthalts titel
Beitrag von Haris232323 am 08.02.2017 um 01:03:40
Alle andern Kommentare zu diesem Thema sind überflüssig.

Titel: Re: Aufenthalts Erlaubnis für minderjährige kinder einer auslenderin mit Aufenthalts titel
Beitrag von Aras am 08.02.2017 um 01:09:55
Jetzt bist du aber ganz groß. Gut Nacht

Titel: Re: Aufenthalts Erlaubnis für minderjährige kinder einer auslenderin mit Aufenthalts titel
Beitrag von Haris232323 am 08.02.2017 um 01:11:44
Dass war nicht böse gemeint.
Meinen dank für die Antworten haben alle trotzdem.

Titel: Re: Heiratsvisum Kenia, Urkundenprüfung Sackgasse
Beitrag von lostthebattle am 09.02.2017 um 21:01:18
mhm ach das ist normal
die machen das systematisch und hoffen das du aufgibst ^^

bei mir sind es nun schon ...rechne rechne... 1,x jahre  mehrere prüfungen und bald gehts dann in die klage was uach noch mal 2-3 jahre dauern kann :)

woop woop love this country

Daddys' [edit]Was ein Einstandspost![/edit]

Titel: Re: Heiratsvisum Kenia, Urkundenprüfung Sackgasse
Beitrag von lostthebattle am 09.02.2017 um 22:44:50
lol so ist das..man schreibt was und wird einfach gelöscht na dann...tolle plattform

Titel: Re: Heiratsvisum Kenia, Urkundenprüfung Sackgasse
Beitrag von lostthebattle am 10.02.2017 um 13:11:58

Mick schrieb am 09.02.2017 um 23:25:46:
Gewiss nicht. Im Gegenteil, wir stellen Euch die Plattform
(für sachliche Posts) zur Verfügung und zahlen drauf.

Lesetipp:

klickmichan

Und dazu empfehle ich noch die NUB


Lol lachhaft. Ich habe meine Meinung zum Thema kundgetan und es wird gelöscht. Egal regiert doch wie ihr wollt.

Titel: Re: Heiratsvisum in Deutschland beantragen
Beitrag von Saxonicus am 14.02.2017 um 09:28:52

Adlermania schrieb am 14.02.2017 um 07:05:46:
Meine Frage ist nun, ob wir innerhalb dieser 6 Monate in Deutschland ein Visum zur Eheschließung beantragen können....

In Deutschland kann man keine Visa für Deutschland beantragen. Das geht nur bei den deutschen Vertretungen im Ausland.

Titel: Re: Scheidung Eritrea - Deutschland
Beitrag von traute am 17.02.2017 um 21:55:21
Ihr scheint genauso ratlos zu sein.....

Titel: Re: Keine AE nach Einreise mit Schengenvisum (und vorh. Eheschließung in DK)
Beitrag von mavericslodge am 04.11.2016 um 18:25:01
Naaa, doch, passiert das manchmal, das man eine AE nach der Heirat in DK mit einem Schnegen-Visum bekommt.
Ich weiß das persönlich ;)

Titel: Re: Keine AE nach Einreise mit Schengenvisum (und vorh. Eheschließung in DK)
Beitrag von grisu1000 am 05.11.2016 um 20:40:08

mavericslodge schrieb am 04.11.2016 um 18:25:01:
Naaa, doch, passiert das manchmal, das man eine AE nach der Heirat in DK mit einem Schnegen-Visum bekommt.
Ich weiß das persönlich 


Ja klar, es passiert auch, das der ausländische Ehegatte eine GüB bekommt und das Land verlassen muss. Es soll auch schon passiert sein, das die ABH eine Anzeige wegen illegalen Aufenthalt gemacht hat, weil das Schengenvisum durch falsche Angaben was die Rückkehr angeht erschlichen wurde und deshalb nach Auffassung der ABH nicht gültig ist. Alles ist möglich.

Die Regel ist, das die ABH gesetzeskonform auf das Nachholen des FZF-Visumverfahren besteht.

Titel: Re: Keine AE nach Einreise mit Schengenvisum (und vorh. Eheschließung in DK)
Beitrag von Jannis am 08.01.2017 um 14:57:22

mavericslodge schrieb am 04.11.2016 um 18:25:01:
Naaa, doch, passiert das manchmal, das man eine AE nach der Heirat in DK mit einem Schnegen-Visum bekommt.
Ich weiß das persönlich ;)


Ach das wär so schön! Mir ist das aber zu riskant irgendwie das alles zu machen und zu tun, nur damit dann die ABH meine frisch geheiratete Frau wieder nach China schickt. Ist ja wie so ein Glücksspiel...

Titel: Re: Keine AE nach Einreise mit Schengenvisum (und vorh. Eheschließung in DK)
Beitrag von Mick am 22.01.2017 um 14:22:29
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Keine AE nach Einreise mit Schengenvisum (und vorh. Eheschließung in DK)
Beitrag von diogenes am 28.02.2017 um 22:22:57

grisu1000 schrieb am 05.11.2016 um 20:40:08:
Es soll auch schon passiert sein, das die ABH eine Anzeige wegen illegalen Aufenthalt gemacht hat, weil das Schengenvisum durch falsche Angaben was die Rückkehr angeht erschlichen wurde und deshalb nach Auffassung der ABH nicht gültig ist.



Was zu beweisen wäre. Es ist niemandem verboten morgen zu entscheiden zu heiraten und dies möglichst bald in die Tat umzusetzen, auch wenn er sich als Tourist in Deutschland befindet und aufgrund der bürokratischen Hürden hierzu zu unseren netten Nachbarn reisen müsste. :-)

Titel: Re: Asylbewerber und schwangere EU-Bürgerin in Deutschland
Beitrag von Alacrity am 28.02.2017 um 23:55:18
Sie kann sich anmelden und Sozielleistungen beantragen, einen Vormund braucht sie dazu nicht, da sie älter ist als 15. Allerdings hat der EuGH entschieden, dass sie als EU-Ausländerin in den ersten drei Monaten nichts bekommt.
Anders sähe es allerdings aus, wenn sie als unbegleitetes minderjähriges Flüchtlingsmädchen kommt, dann bekommt sie sofort Leistungen der Jugendhilfe. Fühlt sie sich vielleicht in ihrem Herkunftsland irgendwie verfolgt? Vielleicht gerade wegen der unehelichen Schwangerschaft mit dem Kind des Marokkaners?
In einigen Städten gibt es die Leistungen der Jugendhilfe praktisch auch für Ausländer, die keinen Asylantrag stellen, das kann sie mal erfragen.

Wenn das Baby geboren wurde, wird das Jugendamt gesetzlicher Vormund, weil die Mutter minderjährig ist und es keinen Vater gibt. Eine Vaterschaftsanerkennung durch den Marokkaner wird nicht wirksam solange die Mutter wegen Minderjährigkeit nicht wirksam zustimmen kann. Der vermeintliche Vater müsste nach der Geburt warten bis sie volljährig wird oder die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft beantragen, sofern das Jugendamt das nicht von sich aus macht. Zuständig ist dann das FG an dem Ort, an dem das Baby seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Titel: Re: Asylbewerber und schwangere EU-Bürgerin in Deutschland
Beitrag von T.P.2013 am 01.03.2017 um 01:17:34

Alacrity schrieb am 28.02.2017 um 23:55:18:
Fühlt sie sich vielleicht in ihrem Herkunftsland irgendwie verfolgt? Vielleicht gerade wegen der unehelichen Schwangerschaft mit dem Kind des Marokkaners?


Auch wenn es einer für den Schrottplatz sein wird, aber mal ehrlich, Du hast doch nicht mehr alle Latten am Zaun mit Deinem Aufruf zum Missbrauch des Asylrechts durch eine Slowakin(!).
Typen wie Du sind mit dafür verantwortlich, dass mittlerweile die Akzeptanz einer Errungenschaft wie unser grundgesetzlich festgelegtes Asylrecht und die berechtigten Nutzer ebendieses Rechts in breiten Teilen unserer Gesellschaft diskreditiert zu sein scheinen.

Titel: Re: Abschiebung meiner Ehefrau
Beitrag von sarembeti am 01.03.2017 um 16:45:11
Logisch. Skysat ist abgetaucht.

Titel: Re: Krankenversicherung für familienzusammenführung
Beitrag von Nero Felidae am 03.03.2017 um 12:52:10

Saxonicus schrieb am 03.03.2017 um 12:38:50:
Bei Verheirateten ist das auch kein Problem, die beiden sind aber nicht miteinander verheiratet. Die islamische Eheschließung ist rechtlich ohne Belang.


Ach so, gar nicht verheiratet? Ja, das geht dann eh nicht mit FZF, wenn man "nur" ein Paar ist. Dann Heirat nachholen  ;)

Titel: Re: Darf das Standesamt all dies verlangen?
Beitrag von KaGe am 07.03.2017 um 11:44:51
Warum beginnst du für jede Frage zu deinem einzigen Problem je einen neuen Thread?

Thread 1: Dein türkischer Freund will dich für ein paar Wochen besuchen.
inzwischen.... wollt ihr heiraten, habt von ihm noch gar kein Ehefähigkeitszeugnis ( die Urkunde, daß er dich überhaupt heiraten darf)
inzwischen... wo in der Welt können wir einfach so heiraten?

Es gibt immer irgendwelche Formalien, die der Reihe nach abzuarbeiten sind. In (fast) aller Welt!

Titel: Re: Darf das Standesamt all dies verlangen?
Beitrag von SabinNs am 07.03.2017 um 11:47:10

KaGe schrieb am 07.03.2017 um 11:44:51:
Warum beginnst du für jede Frage zu deinem einzigen Problem je einen neuen Thread?

Thread 1: Dein türkischer Freund will dich für ein paar Wochen besuchen.
inzwischen.... wollt ihr heiraten, habt von ihm noch gar kein Ehefähigkeitszeugnis ( die Urkunde, daß er dich überhaupt heiraten darf)
inzwischen... wo in der Welt können wir einfach so heiraten?

Es gibt immer irgendwelche Formalien, die der Reihe nach abzuarbeiten sind. In (fast) aller Welt!


Na weil es sich jeweils um andere Themen / Unterforen / Fragestellungen handelt.

Titel: Re: Darf das Standesamt all dies verlangen?
Beitrag von KaGe am 07.03.2017 um 11:50:16
Nein, es gaht um dein Problem, wie du deinen türkischen Freund/Verlobten heiraten kannst.
Alles ein Thema.

Dass sich für euch wegen des unerreichbaren Besuchvisums aus deinem 1. Thread nichts am neuen Ziel "Heiraten" geändert hat, gehört alles in einen Thread.
;)

Titel: Re: Darf das Standesamt all dies verlangen?
Beitrag von SabinNs am 07.03.2017 um 11:59:17

KaGe schrieb am 07.03.2017 um 11:50:16:
Nein, es gaht um dein Problem, wie du deinen türkischen Freund/Verlobten heiraten kannst.
Alles ein Thema.

Dass sich für euch wegen des unerreichbaren Besuchvisums aus deinem 1. Thread nichts am neuen Ziel "Heiraten" geändert hat, gehört alles in einen Thread.
;)


Ich bin anderer Meinung, denn z.B. der thread zur Frage in welchem Land ohne Visum und EFZ geheiratet werden kann, kann in Zukunft auch eine Referenz für andere Leser des Forums darstellen. 
In einem separaten thread kann diese Information von anderen Lesern leichter gefunden und diskutiert werden. Ein einziger thread würde dabei vollkommen durcheinander und schwer zu lesen sein.

Titel: Re: Darf das Standesamt all dies verlangen?
Beitrag von KaGe am 07.03.2017 um 12:08:55
Da bin ich nun wiederum ganz anderer Meinung.
Du hast ein Spezialproblem.
Aber bitte, mach so weiter, wie du es für richtig hältst.

Ich springe nicht zum Ncahlesen deiner vielfältigen Gedanken und Fragen und Geheimnsikrämereien von einem Thread zum anderen.

Viel Glück!

Titel: Re: Nachzug zu EU-Ehegatte und SOLVIT
Beitrag von Steve Dash am 09.03.2017 um 14:18:24
[Das Visahandbuch K(2010) 1620 von deutschen AV's nicht anerkannt wird ist Standard. Darauf braucht man sich erst gar nicht zu beziehen. [/quote]


Dont worry

Ist  in Deutschland nicht nur beim Visahandbuch, das etwas nicht anerkannt wird, was alle anderen EU Staaten bedingungslos akzeptieren.

In vielen beruflichen Bereichen wird man  in Deutschland mit Sonderregeln gegängelt, die es in anderen EU Staaten nicht ansatzweise gibt.

Wie sagt man im EU Ausland " Deutschland ist verliebt in seine Gesetze und Verordnungen"





Titel: Re: Nachzug zu EU-Ehegatte und SOLVIT
Beitrag von Aras am 09.03.2017 um 14:40:21
Steve Dash. Halte dich doch bitte zurück.

In Deutschland funktioniert es meines Erachtens sehr gut. Spätestens wenn man auf seine Rechte pocht.


Titel: Re: Ehegatennachzug - Urkundenüberprüfung wieder?
Beitrag von Lino96 am 10.03.2017 um 15:32:07
ich finde es unverschämt das sie sowas verlangen und uns nicht zusammen sein lassen wollen. Das ist verarsch*.

Titel: Re: Religiöse Hochzeitszeremonie im Ausland vor deutscher Eheschließung
Beitrag von nador am 11.03.2017 um 17:05:57
anyone who talks english here i got the same problm

Titel: Re: Anerkennung einer Dänischen Heiratsurkunde
Beitrag von nador am 11.03.2017 um 17:03:14
hey there i got the same problem i was told by ABH to go back to Morocco even i had everything done good and i already got Aufenthalts of Romania

Titel: Re: Anerkennung einer Dänischen Heiratsurkunde
Beitrag von Aras am 11.03.2017 um 17:05:08
Please create your own thread and explain your whole situation.

Titel: Re: Anerkennung einer Dänischen Heiratsurkunde
Beitrag von nador am 11.03.2017 um 17:18:25

Aras schrieb am 11.03.2017 um 17:05:08:
Please create your own thread and explain your whole situation.

thank you so much

Titel: Re: FZF Visum Willkür nach DK Heirat
Beitrag von nador am 11.03.2017 um 17:04:56
anyone who talks english here

Titel: Re: FZF Visum Willkür nach DK Heirat
Beitrag von deerhunter am 11.03.2017 um 19:45:21

nador schrieb am 11.03.2017 um 17:04:56:
anyone who talks english here 


sure....open a new topic, if you wanna talk some problems. Maybe we can help you to solve it

Titel: Re: Verpflichtungserklärung zur Eheschließung mit Taiwanesin
Beitrag von nador am 11.03.2017 um 17:12:36
i got same problem

Titel: Re: Aufenthaltskarte für Kind Probleme
Beitrag von Steve Dash am 11.03.2017 um 09:19:32

vlatkovr schrieb am 09.03.2017 um 10:45:50:
Danke für alle Antworte.

Es scheint als ob unsere einzige Möglichkeit ist, unser Kind auszubürgern.



Frage mal, was soll der ganze Blödsinn das das Kind nicht die EU Staatsbürgerschaft / bulgarische  Staatsbürgerschaft  haben soll ?

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Steve Dash am 13.03.2017 um 16:35:05

Thomas8881 schrieb am 13.03.2017 um 12:30:13:
Vielen Dank für deine Worte und Danke an alle die mir hier geholfen haben.

Was haltet ihr von folgender Lösung die eigentlich beide Wege enthält:

Vaterschaft anerkennen, FZF zum ungeborenen Kind beantragen und UP starten lassen. Neben zu eine Heirat in Hong Kong organisieren. Falls die Heirat klappt ist sie in Deutschland versichert. Wenn die Heirat dort nicht klappt zb wegen Offloading dann kann ich immer noch etwas durchatmen weil die Vaterschaftsanerkennung schon gemacht wurde und die UP läuft und eventuell eine Heirat vor Geburt in Dänemark klappt.


Flieg  doch nach HK und probier es aus und gegen Offloading kann man sich  deine Freundin doch vorbereiten.


Wegen Heirat lies mal auch das trennungsfaq.com wenn du nicht die nächsten 20-  25  Jahre der Zahlesel sein willlst

Wirtschaftlich nicht leistungsfähige Importbraut = finanzieller Selbstmord

Hatte heute gerade einen Neukunden, der Zahlesel überweist  jeden Monat über 800 EUR Unterhalt an die Ex Frau. Willst Du das später mal auch ?

Die Geburtskosten sind dagegen Peanuts als Selbsttzahler,

Geh damit zum Jobcenter wenn Du kein Geld hast,  ist besser als heiraten,....Fanilienangehörige von Deutschen haben eh Anspruch auf SGB II Leistungen, kein Leistungsausschluss

Übrigens gibt es alternative Wege das deine Freundin vorher  in der GKV verisichert  ist ohne verheiratet zu sein

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von T.P.2013 am 13.03.2017 um 18:33:29

Steve Dash schrieb am 13.03.2017 um 16:35:05:
Wirtschaftlich nicht leistungsfähige Importbraut = finanzieller Selbstmord

Wie jetzt - werden hier schon Ausländer aufgrund ihrer "Leistungsfähigkeit" als "Importbraut" und "finanzieller Selbstmord" diskriminiert?
Wenn ich mir Inhalt und Wortwahl dieses Postings anschaue, krieg ich das Kotzen.


Zitat:
Hatte heute gerade einen Neukunden, der Zahlesel überweistjeden Monat über 800 EUR Unterhalt an die Ex Frau. Willst Du das später mal auch ?


Ah ja, "Neukunden". Jetzt weiß hier wenigstens jeder, woher der Wind weht und dass Deine "Vorschläge" möglicherweise eher der Kundenakquise geschuldet sind. Das sollte jeder Fragesteller dann mal bei Bewertung Deiner Antworten im Hinterkopf behalten...

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Steve Dash am 13.03.2017 um 19:36:31

T.P.2013 schrieb am 13.03.2017 um 18:33:29:
Wie jetzt - werden hier schon Ausländer aufgrund ihrer "Leistungsfähigkeit" als "Importbraut" und "finanzieller Selbstmord" diskriminiert?
Wenn ich mir Inhalt und Wortwahl dieses Postings anschaue, krieg ich das Kotzen.



Völliger Unsinn, ich weiß nicht ob Du ein Linker oder Grüner Gutmensch bist, wenn Du solche Aussagen machst,......

Meine Frau ist auch Ausländer und nach 3 Jahren Aufenthalt  im Vergleich zu einer einheimischen gut ausgebildeten Frau wirtschaftlich nicht leistungsfähig.

Das sind Tatsachen bei Import Frauen und Männern und keine Diskriminierung..

Ich weiss nicht was Du monatlich verdienst ?

Wenn Du aber als Alleinverdiener mit einem wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Import Partner

3 - 4 Zimmerwohnung in der Stadt
+ 2 Kinder
+  Auto
+ Taschengeld und Shopping für die Ehefrau
+  1 x im Jahr Flüge + Taschengeld für Heimatbesuche  der Frau mit Kinder
+  allgemeine Lebenshaltungskosten
+ Versicherungen

alles alleine bezahlenmit deinem Gehalt  kannst, hast Du meinen Respekt.

Mit einem wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Import Partner ist das mindestens in den ersten Jahren sehr schwierig aber oft nicht möglich.

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von T.P.2013 am 13.03.2017 um 20:17:57
Nur weil jemand den verkappten Rassismus in Deinem Posting anprangert (davor schützt auch eine "ausländische Frau" offenbar nicht), muss er weder "Linker", noch "Gutmensch" sein. Dein Vokabular spricht aber im Gesamtzusammenhang zumindest eine deutliche Sprache.
Und Deine vermeintlichen "Tatsachen bei Import Frauen und Männern" sind alles andere als, wie von Dir formuliert, allgemeingültige Tatsachen, sondern bestenfalls Phänomene, die nicht den Regelfall darstellen.
Zumindest in meinem multinationalen Umfeld verhält es sich nicht so.

Und ja, ich kann, weil ich will.
Und ja, auch andere mit weniger Geld können, weil sie es wollen, völlig ohne einen finanziellen oder sonstigen Selbstmord. Allein hier in DEU Zigtausende.

Und wenn ich auch wenig Lust darauf habe und meine Antworten tausendmal (mit-)geschrottet werden - ich werde Deinen simplen, pauschalen Behauptungen hier und anderswo widersprechen, nicht als Gutmensch, sondern als intelligenter, lebenserfahrener und toleranter, aufgeklärter Mensch. Insofern unterscheiden wir uns offenbar...


Titel: Re: Ehe mit nigerianischem Flüchtling
Beitrag von Mangrove am 14.03.2017 um 12:06:42

Aras schrieb am 14.03.2017 um 12:00:59:
Ich hab einen Verwandtn der läuft seit 7 Jahren mit ner Fiktionsbescheinigung rum, weil er keinen iranischen Reisepass beantragen will :D.


Uff!

Titel: Re: Ehe mit nigerianischem Flüchtling
Beitrag von Mangrove am 18.03.2017 um 09:59:07

Mangrove schrieb am 17.03.2017 um 17:04:56:
Gerade gelesen...
Wenn das OLG die nigerianische Geburtsurkunde nicht anerkennt (obwohl die Dokumentenüberprüfung positiv verlaufen war), stimmt es, dass es nach einer Heirat in DK nicht möglich ist, den nigerianischen Familiennamen des Vaters anzunehmen (weil nämlich dazu seine Geburtsurkunde vorgelegt werden müsste)?


ist das korrekt?

Titel: Re: Rückkehrbereitschaft
Beitrag von Geo_mody am 23.03.2017 um 10:15:15
Hello

Titel: Re: Religiöse Hochzeitszeremonie im Ausland vor deutscher Eheschließung
Beitrag von nador am 28.03.2017 um 08:35:18
:)

Titel: Re: Religiöse Hochzeitszeremonie im Ausland vor deutscher Eheschließung
Beitrag von nador am 28.03.2017 um 08:35:58
:)

Titel: Re: scheidung in marokko
Beitrag von nador am 28.03.2017 um 08:36:30
:)

Titel: Re: Visahandbuch
Beitrag von nador am 28.03.2017 um 08:33:36
:)

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Mandarine am 28.03.2017 um 21:48:39
ja mal gucken wie lange die Av braucht

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von nador am 28.03.2017 um 08:38:10
I had same thing all was ok when i went to ABH they said you have to go home and apply for reunion visa

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von pitu2 am 28.03.2017 um 15:50:37

nador schrieb am 28.03.2017 um 08:38:10:
I had same thing all was ok when i went to ABH they said you have to go home and apply for reunion visa 



I think you entered with a "Schengenvisa", right?

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von nador am 10.04.2017 um 08:06:39
@pitu2
my case is little compliacted im moroccan student in Bucharest Romania i got a student residency permit of 4 years that gives me right to stay 90 days in every 180 days in schengen zone well i had two sollution to go and apply from german embassy in morocco or romania and second choice is to convert my danish marriage certificate to german one , so i decided to convert it in standesamt and u know always getting retarted in those things i will get my marriage certificate in the next days the problem is my 90 days i should stay here is over ...
i got everything meldebestätigung versicherung A1 gesundheitskarte and all
so im heading in the next days to ABH and will see what will happen...
hope someone would give us more info and advices

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von erne am 10.04.2017 um 15:22:22

nador schrieb am 10.04.2017 um 08:06:39:
i had two sollution to go and apply from german embassy in morocco or romania and second choice is to convert my danish marriage certificate to german one ,


the tow choices are:
apply from german embassy in
a) marocco or
b) romania, where you are living

to "convert" the danish mariage certificate is not necessary and if you do so, this will not change anything.

If you want to live in Germany, you must enter Germany with correct visa, otherwise you can stay only 90 days in 180 days period.


However, if your spouse is not German but EU citizen the situation is different than described above.

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von nador am 10.04.2017 um 15:32:36

erne schrieb am 10.04.2017 um 15:22:22:
the tow choices are:
apply from german embassy in
a) marocco or
b) romania, where you are living

to "convert" the danish mariage certificate is not necessary and if you do so, this will not change anything.

If you want to live in Germany, you must enter Germany with correct visa, otherwise you can stay only 90 days in 180 days period.


However, if your spouse is not German but EU citizen the situation is different than described above.

I mean the other choice is to ask for Aufenthalts from here at ABH .
And my wife is  a german
My german marriage certificate will be ready this week but my 90 days is over since week this is my problem if it is availabe i woud to next week to ABH and get AF could you help me with this?

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 10.04.2017 um 15:35:56
Ich kapier echt nicht, wieso nador ständig andere Threads hijacked aber nicht in der Lage ist einen eigenen Thread zu eröffnen. Es ist nervig.

@nador
GO BACK TO ROMANIA AND APPLY FOR FAMILY REUNION VISA! RESPECT OUR LAWS! THANK YOU!

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von mgb am 10.04.2017 um 16:21:59
§38 Nr. 6 AufenthV.
Und wenn jetzt wieder einer mit einem Urteil daher kommt, dann sollte derjenige erstmal nachlesen, was in dem Urteil überhaupt drinsteht.
Sdheitern könnte es nur noch wenn dem Sachbearbeiter der Schengenstatus von Rumänien bewusst wird.

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 10.04.2017 um 16:44:21
Hahahaha ernsthaft? :D
Sry, aber das mit dem fehlenden Schengenstatus Rumäniens ist mir vor deinem Edit aufgefallen.

Also wirklich.... also ab zurück nach Rumänien und dort das Visum beantragen.

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von mgb am 10.04.2017 um 17:02:06
Ob die Teilanwendung des Schengen-Aquis ausreicht um die Anforderung "anderes Schengenland" zu erfüllen gibt es keine Referenz.
Das ein Aufenthaltstitel aus Rumänien zum Visafreien Aufenthalt nach der 90/180 Tagesregel berechtigt kann man Anlage 22 zum Visakodex (Visahandbuch) entnehmen.
Das von Petersburger immer angeführte Urteil kann sowieso nicht ziehen.

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von erne am 10.04.2017 um 17:59:11

mgb schrieb am 10.04.2017 um 17:02:06:
Das von Petersburger immer angeführte Urteil kann sowieso nicht ziehen. 



ja, genau.

weg mit den unliebsamen Gerichtsurteilen ... haben ja sowieso nichts zu bedeuten.
Neues Verfahren, Neues Glück

Im Ernst, es *kann* gutgehen und beim Sachbearbeiter der  ABH zieht der §38 ... oder er ist der Meinung, die schon die Richter beim angesprochenen Gerichtsurteil hatten und nix ist mit dem AT.
Dann muss man klagen oder ausreisen.
Natürlich kann die Klage dann anders entschieden werden. Wie hoch schätzt du die Wahrscheinlichkeit dafür ein?

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von mgb am 10.04.2017 um 18:14:12
Dann lies halt mal nach was genau in dem Urteil drin steht.

Titel: Re: Schengenvisum abgelehnt - Rückkehrbereitschafft nicht gegeben
Beitrag von cky am 16.04.2017 um 11:21:50
Für jede funktionierende Gesamtheit wie die Europäische Union, muß diese auf ihren eigenen Bestand gerichtete eigene Funktiinen haben, und müssen ihre Bestandteile auf ein Teil ihrer Funktionen zugunsten der Gesamtheit verzichten.  Unkontrolliertes Eigenleben der Bestandteile ist krebsartig gegen die Gesamtheit und führt ltetztlich zum Untergang von allen.

Aus gutem Grund hat daher die Europäische Union zur effektiven  Gewährung die Zuständigkeit bzw. Hoheitsrechte  für europäische Grundrechte  übernommen.

Kleine krebsartige Angestellte mit Bauernschläue bei Botschaften, Auswärtigem Amt, Ausländerbehörden kümmern sich jedoch nicht darum, und entwickeln ihre eigene Theorie und Praxis das das Europarecht ersetzen soll.

Aus diesen Gründen ist es ein Dauerbrenner von Problemen, daß Europarecht und Freizügigkeit generell nicht respektiert, und durch nationales oder gar bei einzelnen Behörden selbstgebrautes Recht, ersetzt wird.

Leider setzt sich die Europäische Union nicht dagegen genügend hart durch.   Dazu kommt, daß man sich überwiegend um wirtschaftliche Interessen kümmert, überhaupt nicht um bürgerliche Rechte der Bevölkerung.

So werden demnächst aus wirtschaftlichen und politischen Interessen  80 Mio. Ukrainer visafrei reingelassen,    während bei Angehörigen von Europäern und Deutschen die größten überhaupt nur denkbaren Schwierigkeiten gemacht werden.

Momentan wird die Europäische Union wieder gesund gesungen lassen, realistisch gesehen funktioniert dad jedoch nicht lange.

Das Auswärtige Amt hat im Wesentlichen ebensolche Leute sitzen wie bei den Konsulaten, oft welche die diese schon durchlaufen haben.   Dort kann man keinen Respekt erwarten.    Solvit funktioniert auch nicht.

Es muß halt jeder sehen, irgendwie und mit beliebigen Mitteln, Wegen, Helfern zu reisen.  Bei Grundrechten kann man niemand Mitsprache geben, das ist wie mede Erpressung, da machen die Spielregeln andere, und sind deine Menschenrechte genauso wertlos wie in der DDR   Wer überhauot auf das System eingeht, gar seine Fingerabdrücke abgibt, ist schon verloren.  Man kann nur auf den Untergang des Systemes hoffen, und muß bis dahin versuchen, irgendwie sein Ziel zu erreichen

Das ist leider in den ihrem System gar nicht vorgesehen, ebensowenig wie in der Verfassung der DDR deren Untergang vorgesehen war.   Aber das ist Teil der hier zunehmenden Realitätsfremde.

Momentan kommen 98% der Auswärtigen her, ohne sich um das System zu kümmern.

Später oder besser früher stellt fast jeder fest, daß sowohl das nationale als auch das europäische Migrationsrecht für ihn nutzlos ist.

Hier kann dir niemand helfen.   Indirekt wird dir gesagt werden, du sollst dich von deiner Frau und deinen Kindern trennen, und  dir andere hier zulegen. Anders als die DDR die bei Familienzusammenführungen selten Probleme machte, wird dir hier gesagt, deine Familie ist nicht deine Familie und wohlmöglich werden sie nicht mal als Menschen mit Personenstand und Träger von Menschenrechten wie Familie anerkannt.     Gerade Diplomaten sollten aber wissen, daß jeder jeden nicht-anerkennen braucht und das oft eine Frage des gegenseitigen Respektes ist.   Wenn das Migrationssystem dich und deine Familie nicht respektiert, begründet es das es selbst nicht mehr respektiert werden kann.

Das Forum ist hauptsächlich für Opfer des Systemes da und die es weiter bleiben wollen.    Einige periphäre Fragen können aber noch in Foren wie diesen geklört werden

Titel: Re: Mal wieder der Integrationskurs
Beitrag von dragonpanda am 10.05.2017 um 13:24:30
Haha Reinhard wie immer ein stinkstiefel.

Immer drauf hauen lol. Empathie sollte man heute schon besitzen.

Titel: Re: Stillstand Sprachkursvisum
Beitrag von Jens49 am 10.05.2017 um 13:39:11
den Spruch kenn ich, scheint grad sehr ähnlich zu verlaufen

Titel: Re: Mal wieder der Integrationskurs
Beitrag von dragonpanda am 11.05.2017 um 13:20:16
Yo  :D :D komm lösch mich könnt ihr So gut

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis Heirat Dänemark, Abschiebung droht
Beitrag von frog am 12.05.2017 um 00:19:52
Sehr interessant. Ich hätte meine "Allerwertesten" darauf verwettet, dass der Antrag mit Verweis auf §27 Abs. 1a nicht durchgeht.
Also freut euch :)

Titel: Re: Wohnsitz in zwei Schengen-Ländern: FZF? Oder Alternative?
Beitrag von Aras am 13.05.2017 um 21:51:44
Das von dir zu lesen ist wirklich verwunderlich  ;D

Aber wenn eh alles klappt.

Titel: Re: Gebühren unzumutbar?
Beitrag von (MM) am 16.05.2017 um 19:59:38
Momentan läuft eine Petition beim Deutschen Bundestag zum Thema "Doppelte Staatsangehörigkeit".

Wenn diese erfolgreich ist, könntest Du Dir die Kosten und den Stress für die Ausbürgerung einfach ersparen.

Mitgezeichnet werden kann diese noch bis vor dem 31.05.2017 unter der URL:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2017/_01/_07/Petition_69323.nc.html

Ab 50000 Mitzeichnern (Quorum) wird eine Petition im
Regelfall in öffentlicher Sitzung beraten.
Da dafür noch viele Mitzeichner dafür fehlen, könnte es helfen, dies weiterzuempfehlen, damit die notwendige Anzahl zusammen kommt.
Es könnte zusätzlich auch helfen, dort sachlich mitzudiskutieren oder gute Diskussionsbeiträge als hilfreich zu markieren.

Titel: Re: Gebühren unzumutbar?
Beitrag von Zeroxay am 16.05.2017 um 21:36:21

(MM) schrieb am 16.05.2017 um 19:59:38:
Momentan läuft eine Petition beim Deutschen Bundestag zum Thema "Doppelte Staatsangehörigkeit".

Wenn diese erfolgreich ist, könntest Du Dir die Kosten und den Stress für die Ausbürgerung einfach ersparen.

Mitgezeichnet werden kann diese noch bis vor dem 31.05.2017 unter der URL:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2017/_01/_07/Petition_69323.nc.html

Ab 50000 Mitzeichnern (Quorum) wird eine Petition im
Regelfall in öffentlicher Sitzung beraten.
Da dafür noch viele Mitzeichner dafür fehlen, könnte es helfen, dies weiterzuempfehlen, damit die notwendige Anzahl zusammen kommt.
Es könnte zusätzlich auch helfen, dort sachlich mitzudiskutieren oder gute Diskussionsbeiträge als hilfreich zu markieren.


Werde ich aber auch wenn der Antrag durchkommen würde, wäre es eh viel zu spät ....

Titel: Re: Intensiv Sprachkurs nach § 16 Abs. 5 AufenthG
Beitrag von Aras am 17.05.2017 um 13:25:30
Am Besten weiter E-Mails hin und herschicken :D.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von frog am 18.05.2017 um 00:19:42

T.P.2013 schrieb am 17.05.2017 um 23:16:43:
Dir Dank für die Rückmeldung.
Das hilfte zukünftigen Hilfesuchenden, die vielleicht mittels Google auf diesen Thread stoßen.

Gruß

Diesem Dank schließe ich mich vorbehaltlos an und freue mich, dass frachs dank des Forums zu seinem Recht gekommen ist. :)
Ich krieg das ko**** wenn ich immer wieder lese wie sich die ABH verhalten und Unterlagen verlangen die notwendig. Ich möchte nicht wissen wie viele Leute sich auf das faule Spiel einlassen und dann damit abgespeist werden, dass ihr Einkommen nicht ausreichen würde oder es als ALG- oder Hartz4- Empfänger sowieso kein Visum f. FZF oder AE für die Frau geben würde. Gleiches Spiel mit der KV.  >:(

Titel: Re: Gebühren unzumutbar?
Beitrag von Odysseus am 18.05.2017 um 08:28:55

Zeroxay schrieb am 17.05.2017 um 17:27:20:
weil mich die Sb nicht richtig aufgeklärt hat. 


Soll die SB Dir vielleicht auch noch den Hintern abwischen??

Man kann ja wohl von einem erwachsenen Menschen erwarten, dass er sich über die Schritte, die er in seinem Leben plant, ein wenig Gedanken macht, oder??? Gehört dazu nicht, dass man sich schon im Vorfeld - spätestens, wenn man bei der Beratung erfährt, dass die Entlassung aus den bisherigen StA erforderlich ist - über das Prozedere bei der Botschaft informiert?

Titel: Re: Gebühren unzumutbar?
Beitrag von Zeroxay am 18.05.2017 um 11:39:03

Odysseus schrieb am 18.05.2017 um 08:28:55:
Soll die SB Dir vielleicht auch noch den Hintern abwischen??


Geht das noch unhöflicher?
Man muss ja nicht gleich beleidigend werden!

Titel: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von cky am 27.05.2017 um 16:25:13
Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie von ALLEN Kindern und Menschen unliebsamer Ethnien  durch Auswärtiges Amt und Botschaften



   Das Auswärtige Amt und die deutschen Botschaften verstoßen bzgl. ethnisch oder/und sozial unliebsamen Völkern gegen die im Internationalen Recht vorgesehene Pflicht, jedermann als Menschen und Träger von Menschenrechten anzuerkennen.

   Ein dazu scheinbar systematisch verwendetes Mittel ist, daß die Geburtsurkunden dieser Völker oder Staaten GENERELL als ungültig bezeichnet werden  (etwa, die normalen Original-Urkunden STETS als wertlose 'Fotokopien' o.ä. bezeichnet, sodaß es gar keine Original-Urkunden dieser Völker / Länder gäbe) und dadurch auch ALLE Menschen dieser Gruppen betroffen sind.   Dabei erfolgen auch dreiste Täuschungen der Betroffenen, Dritter, Behörden, Gerichte.   

   Dies ist unabhängig von anderen Absurditäten, wie:  Zusammenarbeit der Botschaften von örtlichen 'Anwälten' , 'Besorgern' usw. die dem Milieu professioneller Fälscher angehören und Kaufen von denen von Bescheinigungen daß echte Urkunden falsch seien;  erhebliche generelle Einflußnahme auf Verwaltung und Rechtswesen; 'Klagen' mittels solcher 'Anwälte' gegen Kinder auf Entzug des Personenstands und/oder gar 'Adoptieren' solcher Kinder,   um Mitreise oder Nachzug zu deutschen oder europäischen Angehörigen oder ihren Eltern zu blockieren.

   Ich habe die erstgenannte Praxis in einem Fall dokumentiert.    Ich möchte dies mal hier zur Diskusion stellen, sodaß auch andere Opfer ihre Erfahrungen schildern können.




Bereits stutzig machen gewohnheitsmäßige Schreiben  des Auswärtigen Amtes  wie das vom  28/11/16     ans Verwaltungsgericht Berlin:       (fett und schraffiert von uns)
    “ … legte zwar eine beglaubigte Fotokopie einer Geburtsurkunde vor.  … reicht diese jedoch als Nachweis der Abstammung … nicht aus“

   Auch die Botschaft behauptete das später.    Vorgelegt wurden jedoch die Original-Geburtsurkunden,   die hier dreist als ‘beglaubigte Fotokopien‘  und unzureichend als Nachweis der Abstammung bezeichnet werden .   Wie nachfolgend ersichtlich, systematisch und in ALLEN Fällen, zumal auch die Formulare und gesetzliche Bezeichnung (Code Civil 182.1) der Geburtsurkunden einheitlich sind,  sodaß es überhaupt keine Original-Urkunden dieses Landes gäbe, niemand dort  Personenstand, konstituierte Familie, familiäres Leben und sonstige Menschenrechte hätte, jedenfalls dies das Merkel-Regime bestreitet und den Kinder und Menschen aberkennt.

      Man braucht sich nur die normalen Geburtsurkunden aus diesem Land anzusehen.  Auf einer 'beglaubigten Fotokopie' einer älteren Geburtsurkunde, wäre außer der neuen Beglaubigung auch noch die mitkopierte vom Original zu sehen.   Dies ist nie der Fall, da Original-Urkunden .  Schon daher ist leicht nachvollziehbar die Behauptung angeblich 'beglaubigter Fotokopien' wissentlich falsch und bösgläubig.
     Ferner gehört schon erhebliche Dummheit dazu, zu behaupten, in dem amtsüblichen Formular wo oben die Daten (meist, per Schreibmaschine) im Original ausgefüllt werden, wäre unten schon vorgedruckt enthalten daß bescheinigt wird das sei eine beglaubigte 'Fotokopie'  einer älteren Geburtsurkunde  ...  Die Beglaubigung bezieht sich auf die wahrheitsgemäße Abschrift des Geburtsregisters  als Original-Geburtsurkunde.  Auch dies belegt, daß es sich um eine mutwillige Täuschung aller Beteiligten  handelt.


( Abb: Original-Geburtsurkunde [nur unterer Teil], angeblich ‘beglaubigte Abschrift / Fotokopie‘ )

( Abb: Dieses am 15/9 geborene und am 30/9 registrierte Kind wurde bei der ‘Urkundenprüfung‘ dann unter dem 31/8 in einem der Register des Standesamtes gesucht, nicht gefunden, die Geburtsurkunde sei daher ‘wirkungslos‘ )
 

   Die Systematik  wird dann besser sichtbar durch Täuschungen wie im    e-mail  einer Botschaft vom 28/3/2017 und vom 3/3/2017  auszugsweise:
  “ Es ist weiterhin zu unterscheiden zwischen einer Geburtsurkunde, welche innerhalb der gesetzlichen Frist nach der Geburt eines Kindes vom zuständigen Standesamt ausgestellt wird und einer beglaubigten Abschrift (copie certifiée conforme), welche auf der Grundlage einer solchen Geburtsurkunde ausgestellt wird. Auch beglaubigte Abschriften werden hierbei vom zuständigen Standesbeamten unterschrieben und gestempelt.“
   “ Bezüglich der Freizügigkeitsberechtigung … ist das dargelegte Abstammungsverhältnis nachzuweisen.  Die von Ihnen per Scan übermittelten Geburtsurkunden sind hierfür leider nicht ausreichend. Die Vorlage von originalen Geburtsurkunden ist unabdinglich. …  Bei den von Ihnen … übermittelten Geburtsurkunden handelt es sich um beglaubigte Abschriften vom 22.08.2016 (copie certifiée conforme).    Die Ausstellung von solchen beglaubigten Abschriften ist nach dem guineischen Recht nur zulässig, sofern die Geburt zeitnah nach der Geburt beim Standesamt registriert wurde und das Original dieser damaligen Geburtsurkunde vorgelegt werden kann.  Es müssten daher originale Geburtsurkunden aus den jeweiligen Geburtsjahren existent sein.“
   Es wäre schon mal von vornherein absurd anzunehmen, daß nur Geburtsurkunden gültig sein sollten, die kurz nach der Geburt ausgestellt wurden.    Sollte man die verlieren, wäre man irreparabel rechtlos.  Ich  und wohl auch die meisten Leser  haben  keine so alte Geburtsurkunde mehr.  Außerdem erkennen manche Behörden keine älteren Geburtsurkunden mehr an. Solche Vorschriften gibt es nicht einmal in Deutschland.  Bei Bedarf kann man sich jederzeit eine neue Geburtsurkunde ausfertigen lassen. 
   Insbesondere aber täuschen Botschaften und Auswärtiges Amt die Opfer, die Allgemeinheit, und Gerichte dadurch, daß sie regelmäßig  ALLE  Original -Geburtsurkunden als angeblich 'beglaubigte Fotokopien / Abschrift' einer früheren Geburtsurkunde darstellen.   Daß das sowohl die Botschaften als das Auswärtige Amt gleichermaßen praktizieren, belegt, daß sie sich in dieser Täuschung abgesprochen haben.
   'copie certifiée conforme'  bezieht sich nicht auf eine 'beglaubigte Fotokopie/Abschrift' einer älteren Geburtsurkunde, sondern ist der Beglaubigungsvermerk als beglaubigte korrekte Abschrift des Geburtsregisters auf dem Original jeder  vollständigen Geburtsurkunde.  [Es gibt Geburtsurkunden als vollständige  (copie) d.h. Abschrift  oder als teilweise (extrait) d.h. Auszug].      Der Beglaubigungsvermerk ist auf allen vollständigen Geburtsurkunden  idR schon auf dem Formular vorgedruckt.      Botschaft und Auswärtiges Amt bezeichnen daher dreist ALLE Geburtsurkunden aus diesem Land als ungültige 'Fotokopie' ,  dh. sie sagen,  es gäbe demnach überhaupt keine 'echten' Geburtsurkunden.

Article 182 : Toute personne pourra, sauf I'exception prevue a I'article 183, se faire delivrer par les depositaires des registres de I'etat civil des copies des inscrits sur les registres.  Les copies delivrees conformes aux registres portant en toutes lettres la date de delivrance, et revetues de la signature et du sceau de I'autorite qui les aura delivrees, feront foi jusqu'a inscription de faux.   Elles devront etre, en outre, legalisees, sauf conventions internationales contraires, lorsqu y aura lieu de les produire devant les Autorites etrangers.
II pourra etre delivre des extraits qui contiendront, outre le nom de la Commune ou I'acte a ete dresse, la copie litterale de cet acte et des mentions et transcriptions mises en marge, a I'exception de tout ce qui est relatif aux pieces produites a I'officier de I'etat ciVil qui I'a dresse et a la comparution des temoins.  Ces extraits feront foi jusqu'a inscription de faux.

     Die Geburtsurkunden haben öfftl. Glauben, bis durch ein Gerichtsprozeß als falsch befunden und auf der Urkunde so beurkundet.   Damit trägt das Gesetz den natürlichen Gegebenheiten jedes Standeswesens und Unschärfe oder Irrelevanz bestimmter Angaben  für den Personenstand (wie, Adresse -meist nur Ort angegeben-, Beruf, Alter der Eltern -oft auf +/-10 Jahre geschätzt-, Nummer des Registers,  usw.,    Art.  196) sowie dem Menschenrecht eines Personenstandes Rechnung, und verlangt erhebliche Mängel, sowie eine gerichtliche Prüfung deren Relevanz, und Eintragung auf der Urkunde nötig für eine evtl. Annulation.       Bereits deswegen ist jede Behauptung,  eine Urkunde wäre falsch,    außer bei vorhandenem Eintrag auf der Urkunde  selbst falsch   und ebenfalls  bösgläubig.
    Geburtsurkunden können jederzeit ausgestellt werden.     Auch die gegenteilige Darstellung von der Botschaft ist falsch.    Was die von der Botschaft behauptete angebliche Einschränkung für den Erhalt einer Geburtsurkunde  gleich nach der Geburt betrifft, so existiert diese nicht .       Nach Art. 193 CC ist lediglich eine verspätete Anzeige der Geburt  und Eintragung im Geburtsregister von weiteren Vorsichtsmaßnahmen abhängig   ( nach Art. 157 im Codex de l’Enfant ist die Frist 6 Monate)  ,   nicht jedoch die Ausstellung einer Geburtsurkunde als Abschrift eines bestehenden Registers, oder die verspätete Erklärung einer Geburt und Ausstellung einer Geburtsurkunde ohne Register, oder die Neuausfertigung  oder eine standesamtlich beglaubigte Kopie einer bestehenden Geburtsurkunde.  Diese sind auch allesamt ‘Original‘ und perfekter Nachweis der Abstammung, übrigens auch nach deutschem Recht  und schon daher für dieses gültig  neben persönlichem Recht   soweit günstiger

   Soweit kein Register existierte, oder verlorenging, kann der Familienstand durch Dokumente und Bezeugung von Zeugen einschließlich Vater und Mutter erbracht werden.  Folglich stellt eine vorhandene Geburtsurkunde (oder selbst beglaubigte Abschrift davon) insbesondere  eines fehlenden oder nachträglich abhanden gekommenen Geburtsregisters auch ein Beweismittel des Personenstandes dar, so auch letzter Satz von Art. 182.

Artide 184 : Lorsqu'jI n'aura pas existe de registres, ou qu'ils seront perdus, la preuve en sera rec;ue tant par titres que par temoins et, dans ces eas, les mariages, naissances et deces, pourront etre prouves tant par les registres et papiers emanes des pere et mere decedes que par temoins.

   Zusätzlich bestehen  noch fundamentale Rechte der Kinder , auch im Code de l’Enfant enthalten, die das Merkel-Regime ihnen nicht zuerkennen will, beispielsweise  Art.  3 , 5, 6 (Grundrechte auf Personenstand und Familie) , 10 (Personenstand hinreichend durch verschiedene Indizien unmittelbar ersessen und rechtlich etabliert), 68 (einschließlich Vaterschaft), 11 (Beispiele für diverse faktische Situationen  für sich ausreichend, wie etwa Betrachtung / Behandlung als Kind, Name, Anerkennung durch Gesellschaft / Familie, usw), ähnlich dem früheren frz. Code Civil 311-1 usw. , 74 S.4 (Ersitzen durch niemand mehr kontestierbar außer durch Kind und gebräuchliche Eltern)       Auch demnach sind  nach persönlichem  Recht  Formalitäten bzw deren Fehlen nicht kritisch.
   Art. 10 :  La possession d'etat s'etablit par une réunion suffisante de faits qui indiquent le rapport de filiation et de parenté entre un individu et la famille à laquelle il est dit appartenir.
   Art. 11 :  Les principaux de ces faits sont : que l’individu a toujours parté le nom de ceux don’t on le dit issu ; que ceux-ci l’ont traité comme leur enfant, et qu’il les a traités comme ses père et mère ; qu’ils ont, en cette qualité, porvu à son education, à son entretien et à son établissement ; qu’il est reconnu pour tal dans la société et par la famille ; que l’autorité publique le considère comme tel
   Art. 68 :  La filiation naturelle peut aussi se trouver légalement établie par la possession d'état ...
   Art. 74 : Quand il existe une possession d'etat conforme à la reconnaissance et qui a duré dix ans au moins depuis celle-ci, aucune contestation n'est plus recevable, ...

   Daher sind materiell (und jedenfalls für nicht Verantwortliche wie Kinder sogar formell) ‘falsche’ Geburtsurkunden rechtlich unmöglich, und/bzw. unschädlich  ebenso wie Mängel des Registerwesens.  Der darin festgelegte oder sonstwie von Betroffenen, Verwandten, Gesellschaft, Behörden oder Anderen benutzte Personenstand wird augenblicklich ersessen, und Bemängelung ist nur dem Inhaber, den gebräuchlichen oder angeblich ‘besseren‘ Eltern,  also nicht ersatzlos,  und durch einen gerichtlichen Prozeß, sowie nur innerhalb bestimmter Zeit möglich, schon wegen Rechtsfrieden und  –sicherheit des  Personenstandes immerhin als Menschenrecht.   Dies ist in vielen Ländern explizit durch nationales Gesetz so vorgeschrieben.
    Dies entspricht im Ergebnis auch der Rechtsprechung  des  EUMrGH  (etwa den Urteilen 9214/80 Renr. 63 , 59, 67 ,  76240/01 Rdnr. 132-133, 135, 123  einschließlich Pflicht des Staates effektiver Achtung und Durchsetzung)   mit noch weiteren Argumenten ,  und ist auch eine unmittelbare Konsequenz des Menschenrechtes auf Anerkennung überall als Person.      Anders könnte die Situation bei Verwendung mehrerer Identitäten sein, wobei aber in jedem Rechtsbereich die dort zuerst angegebene Identität zunächst gilt,  und auch die Auffassung besteht, daß  jede der Identitäten richtig  und die ggf. Zuordnung Interesse und  Problem des Verwenders ist.  Darin ist auch kein schutzbedürftiger Nachteil für irgendjemand zu sehen, aber selbst dies könnte nicht die Grundrechte Anderer etwa der Betroffenen beeinträchtigen. Grundsätzlich, insbesondere wenn einziger Anhaltspunkt,  ist der Personenstand nach Angaben des Inhabers zu vermuten, so auch bei der Ausstellung von Dokumenten oder Nach-/ Neubeurkundung üblich,  und wird das in vielen Teilen der Welt auch durchaus gutgläubig gehandhabt. 
   Das wahrlose Bestreiten des angegebenen Personenstands  mag vielleicht in Deutschland  häufig sein,  es ist jedoch rechtlich nicht erlaubt, noch weniger durch jedermann etwa dem Regime der Merkel,  Kindern ihren Personenstand zu nehmen und sie ohne zu lassen.     Faktisch ist dies auch eine Frechheit , grundsätzlich die Kinder als Kinder der Eltern als Eltern zu bestreiten ,  noch mehr weil nirgendwo ein perfektes Registerwesen und in weiten Teilen der Erde überhaupt keins besteht, und die Gebräuche, Realität, Nicht-Idealzustand und übliche Mittel zu deren praktischen Überbrückung  Teil des überall anzuerkennen persönlichen Rechtes sind;  wer das nicht respektiert, verletzt die Anerkennung als Mensch mit Menschenrechten wie Identität, Familie usw. des Großteils der Menschheit, und verliert selbst diese Rechte.  Insofern sind auch Geburtsurkunden generell zu 'respektieren', mehr als sonstige Dokumente 'anzuerkennen' etwa nach §§435ff. BGB .
Demnach sind formal echte Geburtsurkunden auch stets materiell richtig und gültig, jedenfalls  a priori bis sorgfältiger Prüfung und Beweis sowohl der objektiven als auch der lokalen Situation unangemessenen subjektiven gewichtigen Unrichtigkeit.   Alle anderen Länder legalisieren sie, und respektieren damit auch die Festlegungsbefugnis durch den ausstellenden Staat und allgemeine Unzulänglichkeiten seines Registersystemes als Teil seines Rechtssystemes, was nach dem Personalprinzip vom Ausland anzuerkennen ist so wie es ist und nicht wie es idealerweise sein sollte.
   Bemängelbar wäre allenfalls der Gebrauch  von falschen Heiratsurkunden , zulasten verantwortlicher  erwachsener  Inhaber und mit feststellbarem ‘besseren‘ Personenstand .    
      Generell ist auch noch zu beachten, daß günstigere Gesetze zu irgendeiner Zeit und dadurch produzierte Rechte für die Begünstigten gewahrt bleiben;  obiges ist nur die derzeitige Gesetzeslage.    So war früher die Ausstellung von Geburtsurkunden ohne Register, aber auch jederzeit nachgeholte  Register, usw.  üblich.

   Aber auch noch ein Beispiel, wie so eine “Urkundenprüfung“  der deutschen Botschaft   konkret abläuft
   Ein Kind ist geb. am 15.9. und registriert am 30.9. , die Botschaft hat beim 31.8. gesucht, als das Kind noch garnicht geboren war, erwartungsgemäß kein Geburtsregister gefunden, und das benutzt um zu behaupten die Geburtsurkunde sei rechtlich 'unwirksam' und um sie nicht zu respektieren.    Gerechtfertigt hat die Botschaft diese Art der Suche nach der Nummer von Jahr, Buch, Blatt angegeben auf der GebUrk. Diese Nummern sind jedoch kein offizieller Teil von Personenstand, Geburtsregister, Geburtsurkunde (CC 196), zBsp haben mehrere bürgernahe Registrierposten jeder seine eigene Numerierung, und werden später evtl. verschiedene Register zusammengelegt. Eine qualifizierte und  gutgläubige Suche hätte mindestens auch unter dem Datum der Erklärung 30.9. statt 31.8. nachsehen sollen.
   Für das zweite Kind, hat die Botschaft behauptet, in einem Zentralregister gesucht und den Namen nicht gefunden zu haben. Deswegen sei auch ihre GebUrk unwirksam. Ob überhaupt gesucht wurde ist nicht nachprüfbar, und das behauptete Ergebnis ist schon deswegen unglaubwürdig, weil dieser Vor- und Nachname, auch zusammen, häufig vorkommen und  in die Hunderte gehen solle statt überhaupt nicht vorhanden wäre. Andererseits kann das Zentralregister auch unvollständig sein, wenn einzelne GebReg dorthin nicht mitgeteilt wurden. Damit muß die Botschaft besonders bei einem Urkundenwesen rechnen das sie selbst als unsicher bezeichnet.  Auch hier hätte die Botschaft unter dem Registerdatum nachsehen sollen.  Es ist außerdem unerklärlich, wieso beim ersten Kind (nur) unter der Registernummer, beim anderen (nur) in einem Zentralregister gesucht wurde,  etwa, warum das vorher nicht gefundene erste Kind nicht auch zusammen mit dem zweiten  im Zentralregister gesucht wurde, oder ob doch aber die Botschaft nur eine zur Ablehnung der Menschenrechte günstige Darstellung vorgibt.


   Diese ‘Urkundenprüfungen‘ sind insofern als Indiz für die materielle Echtheit von Geburtsurkunden nutzlos,   schon weil dazu außerdem Nachweis eines besseren Geburtsregisters für die Kinder und ein Prozeß zur Annulierung und Eintragung in den
vorgelegten Geburtsurkunden nötig.wäre.  Außerdem sind sie offenbar auch nicht gutgläubig;   es reicht aus, daß, allgemein oder nach dem Motiv für diese Praxis gesucht, die Gefahr von Mißbrauch und schwere Verletzung der Menschenrechte durch Fehler oder Betrug seitens Botschaften einschließlich ihrer windigen 'Vertrauensmänner' besteht (was vorzuwerfen oder auszuschließen mindestens genauso gerechtfertigt ist wie deren Vorwurf gegen die Benutzer oder Ausschluß  gerade durch Geltendmachung der 'Urkundenprüfung')

  Insbesondere ist diese Praxis außer faktisch und rechtlich aussagelos  auch illegal, soweit EU-Grundrechte wie Freizügigkeit dadurch betroffen werden.  Diese erstrecken sich auf 'Angehörige' die der Stammberechtigte für den Gebrauch der Grundrechte gut hält und (ähnlich wie Gefolge der Diplomaten) frei bestimmt, etwa familiärer, sozialer, haushaltlicher Art, davon unabhängig  sind Familien und 'Familienmitglieder' hinreichend faktisch  EU-rechtlich wirksam. Sie hängen nicht von Genehmigung oder Bescheinigungen des Aufenthaltstaates ab.   Soweit insofern überhaupt von 'Beweis' statt unmittelbarer Ausübung gesprochen werden kann (etwa bei Abwesenheit des Stammberechtigten bei Reise/Visa), sind alle Mittel möglich, insbesondere Bescheinigungen statt nur Urkunden des Herkunftstaates, und hat die deutsche Behörde Beweislast des Gegenteils der gegebenen Grundrechte.


Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von Aras am 27.05.2017 um 17:35:26
Und nu?

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von cky am 27.05.2017 um 18:19:59
Es wäre interessant, was andere Betroffene dazu sagen.

In Anlage noch einmal ein Bericht (mit Ausschnitten aus Dokumenten), den ich u.a. an doe OAS geschickt habe, sowie an Regierungen betreffender Länder.     (  als .doc  beigefügt )  Der ist auch formatiert und besser lesbar als obiger Ausschnitt.   

Zweifelsohne skandalös,  und auch potentiell folgenträchtig.


https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=Anerkennung_als_Mensch_x.doc (423 KB | 36 )

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von Aras am 27.05.2017 um 18:22:46
Ich gehe davon aus, dass du als Spinner abgetan wirst.

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von deerhunter am 27.05.2017 um 18:29:18

Aras schrieb am 27.05.2017 um 18:22:46:
Ich gehe davon aus, dass du als Spinner abgetan wirst. 


Wer sollte daran zweifeln?

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von Aras am 27.05.2017 um 21:01:15
Also ich hab mir die Word-Datei reingezogen. Du lieber Scholli.. was für ein Schrott.


Zitat:
Information  und  Gutachten    zum Internationalen Recht


Schonmal ein Gutachten gelesen? Das was du da zusammengezimmert hast ist jedenfalls ein Pamphlet.

Und was bitteschön ist ein Grundrecht auf Personenstand?

Und was soll bitteschön der Verweis auf § 435 BGB? Die Regelungen des §§ 433 ff BGB gelten für einen Kaufvertrag. Und der § 435 BGB ist eine Konkretisierung des § 433 Abs. 1 S. 2 BGB.

Es gelten vielmehr §§ 437 und 438 ZPO. Und danach genießen ausländische Urkunden keine Echtheitsvermutung.

Der größte Schrott ist aber das hier:

Zitat:
    Die inzwischen seßhaft und minderwertig gewordenen Europäer müssen genauso wie die Neanderthaler  durch Wanderungen von Afrika her   ersetzt werden.   Dazu sind Entzieferung und Umgestaltung von Europa, etwa eine Landbrücke im Mittelmeer zur Bevölkerung , geboten.
   In etwa 3 bis 5 Jahren sind grobschlächtige Änderungen in Europa zu erwarten.  Nie braucht Ihr Volk oder Land  Deutsche und Europäer  als Menschen anzuerkennen und ihnen Asyl zu gewähren.


Alter, nimm weniger Drogen.

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von Jojo2015 am 27.05.2017 um 21:06:44
;D ;D ;D

Erstaunlich, dass ihr darauf überhaupt etwas antwortet...
Ich glaub, da braucht jemand Hilfe, aber nicht im Aufenthaltsrecht  ::)

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von Aras am 27.05.2017 um 21:08:48
Ich hab mich geopfert, damit die Admins das leichter schrotten können :D

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von Jojo2015 am 27.05.2017 um 21:09:40
:)
Prima, deine gute Tat für heute erledigt  ;D

So, und nun, Daumen drücken für den BVB!!!

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von cky am 28.05.2017 um 01:29:20
Die Vorredner scheinen weder andere Betroffene zu sein, noch tragen irgendwas relevantes zum Thema bei.

Es ist mit einem Beispiel objektiv demonstriert, daß und wie ALLE Geburtsurkunden des betreffenden Landes von Botschaft und Auswärtigem Amt als wertlos und unwirksam bezeichnet werden und wonach niemand dort eine 'echte' Geburtsurkunde hätte, ebensowenig gemäß B. und AA. Personenstand, Möglichkeit der Familiengründung , Familienleben (hier: Nachzug) usw.     Nämlich, indem behauptet wird, die gesetzliche Bezeichnung, auch auf jeder Geburtsurkunde enthalten, als 'Beglaubigte Abschrift' des Geburtsregisters würde bedeuten 'Beglaubigte Abschrift' irgendwelcher älteren Geburtsurkunden, und diese seien dann regelmäßig wertlos, übrigens auch falsch.

Ebenso eine 'Urkundenprüfung', bei dem ein am 30.9 registriertes Kind am 31.8. gesucht, natürlich nicht gefunden, und die GebUrk als falsch behauptet wurde.    Als Beispiel daß solche 'Urkundenprüfungen' ebenfalls unobjektiv und nichtsbesagend sind.

Usw.       Dazu wären Schilderungen anderer Betroffener interessant.


Das beigefügte Dokument wurde nicht extra für dieses Forum umgeschrieben, die o.g. Dokumentation ist nur der erste Teil davon. 

Im Übrigen wird das Dokument seinem Zweck gerecht, was auch die bisherigen relevanten Reaktionen zeigen.   Die generelle Nichtanerkennung als Menschen und Träger von Menschenrechten, für mittlerweile fast 100 Staaten oder Völker, und die Verunglimpfung ihres Urkundenwesens als unsicher und unzuständig für ihr Standeswesen, die ausstellenden Behörden, Menschen und ihre Angehörigen als Benutzer ausnahmslos falscher Urkunden, der Einsatz von zweifelhaften 'Vertrauensanwälten' die alle offiziellen Dokumente als falsch bezeichnen, und sogar noch die Angehörigen / Kindet auf ersatzloses Aberkennen ihres Personenstandes (eigentlich rechtlich nicht vorgesehen) verklagen, scheinheilig als 'Urkundenprüfung' bezeichnet, sind schwerste Verletzungen der Menschenrechte, und bodenlose Unverschämtheit, sehr  ernst zu nehmen und zu behandeln; Zurückhaltung und Zimperlichkeiten sind da völlig unangebracht.     Dabei versuchen die Gerichte die Rechtsentwicklung zu bilden, daß diese Praktiken und die 'UrkPrüfg' nicht rechtlich überprüfbar sei.  Schon das schließt einen Rechtsweg als evtl. Einrede gegen eigenes Vorgehen aus.         Entgegen dem Wunsch eines Vorredners sind (anders als vielleicht nationales Recht) Internationales Recht, Menschen- und Grundrecht usw. nicht monopolisierbar, und von jedem für sich oder Andere geltend machbar, davon unabhängig sind Gutachten usw sowieso frei möglich. Jeder Interessent kann sich ein entsprechendes / geändertes  Gutachten machen lassen.

Die unmittelbare und notwendige Konsequenz ist, daß niemand jemanden zu respektieren braucht, der einen selbst oder Andere nicht respektiert. Hier kann man sich zu Eigen machen, daß - bei Diplomaten wohlbekannt und praktiziert - niemand Andere anerkennen muß, aber auch umgekehrt.      Hinzu kommt, daß die Anerkennung als Mensch mit MRechten zusteht, die Anerkennung einer Zusammenrottung als Staat jedoch nicht - viele Völker haben keinen Staat .

Ebenso ist es ganz normal, daß sich Geschädigte oder Inhaber von Rechten zweckmäßigkeitshalber Dritten und deren Interessen bedienen, denen sie Schuldner oder Störer zum Fressen  vorwerfen.    Die Deutschen und ihr Außenhandel stören überall, und man dankt für Möglichkeiten sie loszuwerden.

Schließlich noch, sind besonders die Afrikaner sehr sensibel bzgl. Praktiken gegen die Familie oder Desrespekt, etwa wenn fremde Staaten ihnen sagen ihre Kinder sind nicht ihre Kinder oder ihr Urkundenwesen sei unsicher oder gar illegal.

Wie man sich bettet, so schläft man.  Deutsche Politik , Einfluß und Wirtschaft braucht wirklich niemand nirgends. Das beigefügte Dokument wird seinem Zweck genau gerecht. Diese Angelegenheit ist wie gesagt für ihre Verursacher problemträchtig.





Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von fab87 am 28.05.2017 um 09:01:59
Dein Unsinn erinnert mich an die Denk- und Argumentationsweise von "Reichsbürgern" und ähnlichen Gruppen. Ohne sonderlich viele Rechtskenntnisse oder wie hier auch anderere Kenntnisse und Einsichten zu haben werden wild Begriffe rumgeschmissen und dabei falsch verwendet und komplett unzutreffende Konzepte angewendet. Dabei denken die Verursacher dann meist noch sie wissen alles und leiden massiv unter irgendeiner staatl. Misshandlung - genau wie du. In Wirklichkeit leiden sie eher unter unbewusster Inkompetenz.

Formuliere eine konkrete Frage und beschreibt dein Problem ohne aufgeblähten Unsinn und vor allem auch ohne irres Pamphlet und wenig sagenden Parolen und dann kann dir hier geholfen werden - so wie jetzt kaum.

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von deerhunter am 28.05.2017 um 09:46:30
Haben die Mods langes Wochenende?? 8-)

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von Aras am 28.05.2017 um 09:49:39

deerhunter schrieb am 28.05.2017 um 09:46:30:
Haben die Mods langes Wochenende?? 8-)

;D


@cky
Melde dich ab und nerve jemand anderes mit deinem Schwachsinn.

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von cky am 28.05.2017 um 10:00:10
Interessant, daß in diesem Forum  die Menschen die ihre Menschenrechte verlangen, als behandlungsbedürftig und/oder irgendwelchen Gruppen angehörig bezeichnet werden,   das Menschenrechte und ihr Gebrauch bzw. Bemängelung ihrer Verletzung  rechtliche Kentnissen oder irgendwelchen Erlaubnissen bräuchte und grundsätzlich nur ein vermeintliches Unwohlbefinden seien ...    Damit oder sogar direkt auch bestätigen, daß solche Menschenrechtsverletzungen in Deutschland normal sind.

Das bestätigt auch, daß die einzig richtige und auch einfachste Politik darauf ist,  ein solches System und seine Diener selbst nicht anzuerkennen, und Interessen, Konkurrenz, Kannibalismus usw solcher Systeme untereinander  zu fördern und dem Argumente liefern.  Deutschland braucht niemand nirgends, nicht mal hier.  :)

Sowieso wird  ein Teil der  Menschenrechte und -eigenschaften wie freier Wille  durch Verdingung zu einem System aufgegeben.

Die Angelegenheit ist maximal kompakt in meinem vorigen post zusammengefasst, auch die Frage, wer schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat.


Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von Aras am 28.05.2017 um 10:13:04
Halt einfach die Tasten still, wenn du null Ahnung von Menschenrechten hast.

Dein "Gutachten" ist Grütze. Da hilft es nicht, dass man da versucht paar schlaue Begriffe hineinzuwerfen und zu hoffen, dass man auf das Blendwerk reinfällt.


cky schrieb am 28.05.2017 um 10:00:10:
Das bestätigt auch, daß die einzig richtige und auch einfachste Politik darauf ist,  ein solches System und seine Diener selbst nicht anzuerkennen, und Interessen, Konkurrenz usw ihresgleichen zu fördern und dem Argumente liefern


Ich zittere, ich zittere  ;D

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von cky am 28.05.2017 um 10:25:56
Für dich als Forentroll kein Problem :), sehr dagegen für das Geziefer von untergehenden Systemen einen neuen Wirt zu finden  :o  Wahrscheinlich deshalb auch konsequent die Politik etwa der Amerikaner in Hiroschima, des IS in Raqqa oder von Erdogan in der Türkei, diese Leute schnellstens und konsequent zu entsorgen, umgekehrt sieht man ja die Schwierigkeiten und Kosten diese Leute weiter durchzufüttern in übernommenen Gebieten.  Sehr praktisch, daß diese Leute sich regelmäßig lebenslang ihrem ersten Wirt verdingt haben, meist selbst die Menschenrechte in Frage gestellt, von Rechtskenntnissen  und Erlaubnis abhängig gemacht haben, und ihre Verletzung nur rein subjektives Unwohlbefinden oder gar Schizophrenie ist. Den meisten Leuten (besonders, Ungarn, Polen usw) wird man auch nie wieder Asyl gewähren brauchen  :)

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von Aras am 28.05.2017 um 10:32:05
;D ;D ;D
Spinner

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von cky am 28.05.2017 um 11:05:18

Aras schrieb am 28.05.2017 um 10:32:05:
;D ;D ;D
Spinner

Tja, du als Troll hast allen Grund dich richtig wohl hier in diesem Forum zu fühlen ;D   

Anders schon Leute,  die von Respekt und Anerkennung abhängen.    Nicht nur die armen Menschen, deren Menschenrechte nicht anerkannt werden;  das gibt sich aber , oft von selbst mit der Zeit.      Ungünstiger dagegen die Schergen sowas praktizierender Systeme.    Da nützen aller Wust an Vorschriften, Druckmitteln, Verwaltung, Gerichtswesen, Jurisprudenz, Auszeichnungen, Versprechen lebenslänglicher Versorgung usw. absolut nichts, wenn plötzlich jemand (hinreichend, ein Individuum) dies nicht anerkennt ...       Das sollte man eigentlich vom Ende der DDR gelernt haben, als die Reisebeschränkungen, viele ganz raffiniert ausgedachte Vorschriften und Praktiken, usw.  einfach nicht mehr respektiert wurden.       

  Heutzutage ist die Situation noch ungünstiger, niemand anerkennt niemand mehr,   aber desto komplexer ein System, desto dringlicher von seiner Anerkennung abhängig.  :(  Insbesondere gibt es aber heute  technische Mittel, man braucht nur 'hopp' zu sagen, und die ganze Erde, ein Kontinent, ein Land ist weg.  Diese werden zwar noch verantwortungsvoll gehandhabt, aber (leider) sickert alles mit der Zeit durch.   Dies wäre allerdings mehr in einem technischen / physikalischen Forum zu diskutieren,   Leute hier wie kleine Diener irgendeines Auslaufmodelles sind dazu völlig passiv ohne jeder Mitsprache und Relevanz.    Wenn man an einem System wie bei Hitler oder Honecker oder irgendwelchen Banden teilnimmt,  muß man Irgendwie immer damit rechnen und ein ungutes Gefühl haben,  daß das irgendwann mal schief geht und Schluß damit ist.

Grund zum Wohlfühlen haben  daher nur Forentrolle wie Aras   :D



Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von Aras am 28.05.2017 um 11:27:11
Jo Digga. Was laberscht du? Hascht du schon gelernt?

Deine Ausführungen zeugen von deiner Dummheit und der Ignoranz die Realität zu erkennen. Nur weil dein Wille sich nicht durchsetzt verhälst du dich wie ein kleines Mädchen, bist ganz bockig und verschränkst die Arme. Oh wie traurig.

Niemand spricht den betroffenen Kindern die Anerkennung als Mensch ab. Das ist so dermaßen schwachsinnig, dass man sich fragen muss ob du überhaupt einen Schulabschluss hast. Und ein Grundrecht auf Personenstand gibt es nicht. Was soll denn "Personenstand" überhaupt  sein?

Mehrere Seiten schwachsinniges und rassistisches Gerede nennst du Gutachten.

Hast du eigentlich den Mumm deinen bürgerlichen Namen hier zu schreiben?

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von Budweiser am 28.05.2017 um 11:27:16
@cky
und was ist jetzt Deine Frage? :D
Trotz viel Text habe ich nichts gefunden?
Kürze das ganze auf konkrete Fragen - dann werden Sie auch hier geholfen!
Danke!

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von KaGe am 28.05.2017 um 11:41:04

Budweiser schrieb am 28.05.2017 um 11:27:16:
und was ist jetzt Deine Frage?


Leute wie diese haben keine Frage.
Sie sondern nur ab.
Ekelhaft.

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von cky am 28.05.2017 um 13:35:18
Ich würde gerne von anderen von diesen Praktiken Betroffenen Einzelheiten zu ihren Fällen hören.

Ja doch, die freche Behauptung der Geburtsurkunden als Kopien, wertlos usw. geschieht nicht zweckfrei sondern dient ja gerade dazu, um den Kindern und Menschen bestimmter Ethnien und als Teil rassistischer Politik alle Menschenrechte abzuerkennen.      Ansonsten antworte ich nicht mehr auf unseren Forentroll.

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von reinhard am 28.05.2017 um 14:05:14
Da Geburtsurkunden generell anerkannt werden, ggf. geprüft, und die Menschenrechte gewährleistet sind, gehe ich davon aus, dass Du einfach nur lügst.

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von ignorantesPack am 28.05.2017 um 15:28:40
Nein das stimmt nicht, Geburtsurkunden werden nicht generell anerkannt. Geprüft ja, und ob die Menschenrechte immer gewährleistet sind, dass liegt nicht in deinem Wissen dies zu bestätigen, du kannst nur Vermutungen anstellen. Jedoch gehe ich meiner Meinung nach davon aus, dass diese gewahrt werden.

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von T.P.2013 am 28.05.2017 um 16:55:48
Einer sondert wirre Thesen ab und befindet sich in einer ganz eigenen Realität, ein extra neu registriertes Mitglied mit entsprechendem Namen und der angegebenen "Staatsangehörigkeit: kackland" findet sich promt ein. Beide mit Gemeinsamkeiten in kruder Weltsicht aus gleicher Echokammer und unzureichender Kenntnis der deutschen Schriftsprache.

Scheint tatsächlich so, dass hier gerade ein Treffen merkbefreiter Reichsbürger o.ä. stattfindet.

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von ignorantesPack am 28.05.2017 um 17:18:45
Und woher willst du etwas über meine Weltsicht wissen?
Das heißt du "beschimpfst" mich als Reichsbürger?
Vielleicht bist du ja einer?

Ich stimme gar nicht mit der Meinung des Beitragstellers überein, dennoch finde ich bestimmte Aussagen hier nicht richtig und beleidigende Äußerungen von mancheiner hier sehr dumm.

Was ist hier euer Niveau? Kann man nicht solche Beiträge belächeln und gut ist? Wenn solche Beiträge gegen irgendwelche Forenbestimmungen verstoßen sollen sie von den Gott-Moderatoren gelöscht werden oder verschoben werden, von mir aus auch in einen Bereich namens "Trollland"...

Und bezogen auf meine unzureichende Kenntnis der deutschen Sprache: Wieder versuchst du mich zu beschimpfen, was soll das? Du solltest mal doch noch ein bisschen Manieren lernen, nur weil du hier nonstop irgendwelche Beiträge tippst heißt das nicht, dass du jeden hier beleidigen kannst.

Nur weil ich meine Meinung sage?
Ich habe gesagt, dass nicht jede Geburtsurkunde generell anerkannt wird...sage mir bitte was daran falsch ist?

Generell wird nichts anerkannt, das wird generell ist nichtssagend!

Und wenn es verboten ist das Land zu nennen wie man es will, ob ich es nun Schlumpfland oder Mülltonne oder FBI nenne...dann soll man hier a) nicht die Möglichkeit der Eingabe geben oder b) eine Liste vorgeben, aus welcher man eine Auswahl eintippen soll.

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von T.P.2013 am 28.05.2017 um 17:23:40
Ich muss Deinen Beitragsinhalt nicht heranziehen, um zu der von mir verfassten Bewertung zu kommen.

Es reicht für mich Dein Username, Deine angegebene "Staatsangehörigkeit" sowie der Umstand, dass Du Dich extra zum Schreiben in diesem Thread registriert und in der Folge ausschließlich hier geschrieben hast.

Da hilft es auch nicht, dass Du Deine "Staatsangehörigkeit" schnell noch von vormals "kackland" in "Bürokratenland" geändert hast...

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von ignorantesPack am 28.05.2017 um 17:30:10
oh warte dann ändere ich es extra für dich zurück.
Ich muss meine Meinung auch nicht ändern, gut dann stimmen wir überein...ich finde deine Antwort beleidigend und ignorant...

Dieses Verhalten kenne ich nur sonst Menschen, welche unter meinem Niveau sind.

Dann sind wir uns einig...ich mag dich nicht du magst mich nicht...OLE :)

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von cky am 28.05.2017 um 17:33:09
Interessante Leute und Theorienbildungen hier !  Einer ist angeblich in der Flüchtlingshilfe tätig, und weiß nicht mal, daß von über 100 Völkern oder Staaten Geburtsurkunden nicht anerkannt werden, und zwar überwiegend aus unsachlichen Gründen.   Andere meinen, die dagegen objektiv  einzig angebrachte Politik, auch gerechtfertigt durch die Reziprozität im Völkerrecht, andere Staaten brauchen Geburtsurkunden und Deutsche als Menschen und Träger von Menschenrechten oder Befähigung  (irgend)eines Staates und einen solchen oder zum Außenhandel nicht anzuerkennen sondern können und sollen sie überall abweisen und rausdrängen,    sei eine besonders deutsche Politik.  Der Haustroll reicht gem. Suche im Internet überall Beschwerden und Petitionen über Gott und die Welt ein.

Um die Angelegenheit noch mal anders klar zusammenzufassen:  Die Praxis der deutschen Behörden, ca. 80 % der Weltbevölkerung wegen wider besseres Wissen und  selbst mit Täuschungen als GENERELL falsch und wirkungslos bezeichneten Geburtsurkunden nicht als Mensch und Träger von Menschenrechten anzuerkennen (zBsp mit der genannten Kinder von ihren Eltern zu trennen), ist eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte und eine bodenlose Unverschämtheit, die u.a. auch keine Zurückhaltung verdient sondern konsequentes Vorgehen so wie objektiv angebracht (u.a. auch Deutsche und Deutschland nicht anzuerkennen).

Man fragt sich, was das für Leute hier sind, die solcht Praktiken verteidigen.

Ich betrachte das mal als für Foren normale Randerscheinung, und warte weiter auf Fallschilderungen (oder andere sachliche Diskusion der Thematik).

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von T.P.2013 am 28.05.2017 um 17:33:27

ignorantesPack schrieb am 28.05.2017 um 17:30:10:
Dann sind wir uns einig...ich mag dich nicht du magst mich nicht...OLE


Das ist völlig zutreffend.

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von ignorantesPack am 28.05.2017 um 17:35:11

T.P.2013 schrieb am 28.05.2017 um 17:33:27:
Das ist völlig zutreffend.


Das freut mich und dieser Aussage stimme ich zu!

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von deerhunter am 28.05.2017 um 17:46:11
Wie lange geht das hier noch weiter...alle Mods im Wochenende????

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von T.P.2013 am 28.05.2017 um 17:58:42
Ja und? Gönne es Ihnen doch, die Sonne lacht, kein Grund, immer einen Fuß im Board haben zu müssen.

Ich denke, dass sich hier jeder Normalbegabte hinsichtlich des Diskussionsgegenstands und aller Protagonisten ein klaren Bild machen kann. Hier wird sicherlich noch irgendwann verschoben, geschrottet, geschlossen oder was auch immer. Bis dahin locker bleiben.
Summertime and the livin' is easy. [...] So hush, little baby, baby, don't you cry.

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von ignorantesPack am 28.05.2017 um 18:04:12
Finde ich auch...dieser Thread ist nutzlos, Sonntagabend hat man was besseres zu tun :)

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von Aras am 28.05.2017 um 18:11:06

cky schrieb am 28.05.2017 um 17:33:09:
Der Haustroll reicht gem. Suche im Internet überall Beschwerden und Petitionen über Gott und die Welt ein.


"But more importantly, if you believe in something you sign your name to it."
Ron Swanson ;)

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von cky am 28.05.2017 um 18:28:36

deerhunter schrieb am 28.05.2017 um 17:46:11:
Wie lange geht das hier noch weiter...alle Mods im Wochenende????

Kommentare von der Grenzpolizei werden hier wirklich nicht gebraucht

Das sind die, die nach dem abzusehenden Ende zuerst wegökonomisiert werden.

Die braucht schon jetzt keiner mehr, die Afrikaner sind viel schlauer als die, reisen direkt übers Meer und sehen die nicht mal.

Auch rechtlich sind sie schon jetzt überflüssig, ein Migrationssystem das keine Berechtigten mehr durchläßt, und das verwendende System, verlieren jede Legitmation, und jedermann ist berechtigt mit beliebigen Mitteln und Wegen zu reisen.   Durch Praktiken wie der vorliegenden, verliert der Staat alle Rechte, und sind alle Migranten / Ausländer legitim hier.

Titel: Re: Generelle Aberkennung der Eigenschaft als Mensch und Träger von Menschenrechten wie Identität, Personenstand, Familie
Beitrag von Mick am 28.05.2017 um 20:52:01

deerhunter schrieb am 28.05.2017 um 09:46:30:
Haben die Mods langes Wochenende?? 

:up:

Titel: Re: Familienzusammenführung zu einem EU-Bürger
Beitrag von AntRib am 09.06.2017 um 03:53:12
Ich habe gelesen, dass es keine Notwendigkeit, ein deutsches Visum zu erhalten, wenn man Maltas Visum hat. Was sie denken?

>>.

[edit]Werbelink und Inhalt aus dieser Quelle entfernt.[/edit]

Titel: Re: Mit AE im europäischen Ausland arbeiten?
Beitrag von AntRib am 09.06.2017 um 10:46:06
Ich habe gelesen, dass es keine Notwendigkeit, ein deutsches Visum zu erhalten, wenn man Maltas Visum hat. Was sie denken?

[edit]Werbelink und Inhalt aus eben dieser Quelle entfernt.[/edit]

Titel: Re: Abschiebung aus der Haft raus.
Beitrag von nixwissen am 15.06.2017 um 10:01:40
Moin,

Mit 15 Jahren für versuchten Totschlag 4,5 Jahre Jugendstrafe zu bekommen ist schon ne Hausnummer. Erst nach 4 Jahren aus der Haft abgeschoben zu werden auch.
Da wird vermutlich noch mehr gewesen sein (sog. "Intensivtäter"?).
Ich denke (und ehrlich gesagt hoffe auch), daß das nicht so einfach werden wird, überhaupt wieder nach D zu kommen.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Neu beim JobCenter und überfordert !
Beitrag von Obst88 am 20.06.2017 um 09:00:06

leonardo89 schrieb am 20.06.2017 um 07:30:38:
Ich frage mich, woher ich 160+160+598 euro herzaubern soll ??


Stell dir vor du würdest nicht im Vollkasko Deutschland leben. Da hättest du ganz andere Probleme, denn dort gibts es oft überhaupt keine staatliche Hilfe.

Titel: Re: Daueraufenthaltserlaubnis EU -mit 24 Monaten Frist- beantragen ist gescheitert
Beitrag von Aras am 21.06.2017 um 08:43:42

Zitat:
Wenn ich 10x Bettlern helfe, darf ich dann eine Bank ausrauben oder bin dann unantastbar?
Das ist das Problem, wenn man hilft und danach Erwartungen gegenüber Mitmenschen produziert. Das gibt nur Streit. (Die Kirche ist in dieser Beziehung wohl anders.)


Der Vergleich passt nicht. Vielleicht bist du ja auch nur einfach dumm und dir fehlt die Möglichkeit logische Denkgesetze anzuwenden?
Wenn du 10x Bettlern freiwillig hilfst, dann kannst du ggf. erwarten, dass sich jemand findet der dir auch mit einem Almosen hilft.

Hoffe dir geholfen zu haben.

Titel: Re: Erfahrungen mit Bearbeitungsdauer ABH München
Beitrag von Aras am 27.06.2017 um 20:47:26
@Saxonicus

Ja und? heul doch  ;D ;D ;D

Für Rosalia: Ziel erreicht.

Titel: Re: Wie lange dauert der Einbürgerungsprozess in Hessen (Frankfurt am Main)
Beitrag von Dan73 am 28.06.2017 um 19:39:08
Sei froh, dass Du nicht in München bist. Hier hättest Du 1,5 Jahre nur auf Zusicherung/Einbürgerungsurkunde gewartet. Nun, weil Frankfurt auch nicht klein ist, würde ich 9-12 Monate schon einplanen. Plus ggf. Ausbürgerungszeit.
Und vergiss nicht: als Einbürgerungsbewerber bist Du rechtlos, wehrlos und wortlos. Es wird von Dir erwartet, dass der Stand der Dinge eingefroren wird: Du kanst in diesen Jahren nicht den Job wechseln, umziehen oder heiraten, ohne Einbürgerung zusätzlich zu verzögern. Und drängen darfst Du sowieso nicht. Da kommt die Frage: "Warum eigentlich die ganze Eile? Wollen Sie den Job wechseln? Dann tun Sie das doch zuerst, warten wir Ihre Probezeit ab. Wollen Sie heiraten? Dann muss alles von vorn geprüft werden, ob Ihre Einkünfte reichen. Umziehen? Prima, dann sind wir hier eher nicht für Sie verantwortlich." Das ist die entwürdigende Logik, der diese Leute folgen. Dass ein Mensch Pläne und Träume haben kann, ist diesen Leuten egal.

Titel: Re: Wie lange dauert der Einbürgerungsprozess in Hessen (Frankfurt am Main)
Beitrag von erne am 28.06.2017 um 20:25:58

Dan73 schrieb am 28.06.2017 um 19:39:08:
Und vergiss nicht: als Einbürgerungsbewerber bist Du rechtlos, wehrlos und wortlos.


das ist Quatsch, und das weisst du auch.

Und du weisst auch, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen auch zum Zeitpunkt der Einbürgerung erüfllt sein müssen. Sind sie es nicht (mehr) gibt es naturgemäss auch keine Einbürgerung.
Man muss Prioritäten setzen, wei bei allem im Leben. Wer das nicht kann, trägt die Konsequenzen

Titel: Re: Wie lange dauert der Einbürgerungsprozess in Hessen (Frankfurt am Main)
Beitrag von Dan73 am 28.06.2017 um 21:33:43

erne schrieb am 28.06.2017 um 20:25:58:
das ist Quatsch

Das ist leider die Realität. Es kann unter Umständen gut laufen, muss aber nicht. Wenn man Pech mit Wohnort hat oder auf falschen Sachbearbeiter gerät, hat man keine Optionen. Bei einer besonderen Absurdität kommen Extremfälle in Zeitungen, wie z.B.
http://www.aachener-zeitung.de/lokales/aachen/lisa-taradayko-ukrainerin-staatenlose-und-jetzt-endlich-deutsche-1.764234
oder
http://www.wochenanzeiger.de/article/174905.html

Einer bekannten Eibürgerungsbewerberin aus München hat man gesagt, sie soll am besten nicht heiraten und nicht Job wechseln, obwohl von vornherein klar ist, dass die Gesamtdauer des Verfahrens mindestens 2,5 Jahre betragen wird - geht es noch? Aber das kann wahrscheinlich nur jemand nachempfinden, der den langen Weg selbst gemacht hat...

Titel: Re: Minderjährige Nach Dland - Mutter in ausland gestorben
Beitrag von KaGe am 01.07.2017 um 09:33:43
Was du an Nachweisen benötigst, wird dir deine zuständige ABH sicher auflisten. Damit bist du sicher, daß du das vorlegst, was die sehen wollen.

Andere Fragen:

- Die geplante FZF für deine Frau------- wann und wo hast du eigentlich geheiratet?
- Hast du alleiniges Sorgerecht für deine beiden leiblichen Kinder?
- Wo studiert der Cousin, für den du eine VE abgeben willst?


Titel: Re: Minderjährige Nach Dland - Mutter in ausland gestorben
Beitrag von TheNeo am 01.07.2017 um 13:24:00

KaGe schrieb am 01.07.2017 um 09:33:43:
Was du an Nachweisen benötigst, wird dir deine zuständige ABH sicher auflisten. Damit bist du sicher, daß du das vorlegst, was die sehen wollen.

Andere Fragen:

- Die geplante FZF für deine Frau------- wann und wo hast du eigentlich geheiratet?
- Hast du alleiniges Sorgerecht für deine beiden leiblichen Kinder?
- Wo studiert der Cousin, für den du eine VE abgeben willst?

???

Titel: Re: Minderjährige Nach Dland - Mutter in ausland gestorben
Beitrag von KaGe am 01.07.2017 um 14:16:18
Weißt du das nicht?
???

Titel: Re: Minderjährige Nach Dland - Mutter in ausland gestorben
Beitrag von Aras am 01.07.2017 um 16:54:10
KaGe Relevanz zum Thema?

Titel: Re: Einreise ohne Rückflugticket für meinen Lebenspartner
Beitrag von mgb am 12.07.2017 um 17:37:49
Einfache Frage.
Bist du als Bundespolizist bereit dich an Schenger Grenzkodex Artikel 6 Absatz 1 zu halten, ja oder nein.

Titel: Re: Einreise ohne Rückflugticket für meinen Lebenspartner
Beitrag von T.P.2013 am 12.07.2017 um 22:34:10
Das ist eine dumme Frage, eines Trolls wie Dir allerdings würdig. Und deshalb gehe ich darauf nicht ein.

Titel: Re: Familie aus Ägypten darf frisch gebackene Eltern nicht besuchen
Beitrag von sarembeti am 19.07.2017 um 19:25:34

Zitat:
Auch wenn sie gut betucht sind, in Ägypten herrscht Inflation, da muss man sein Glück für die Zukunft nicht strapazieren.


so gut betucht scheinen sie ja nicht sein, wenn die Inflation bald alles auffrisst.

Titel: Re: Fzf urlaub auserhalb Eu Syrier
Beitrag von KaGe am 23.07.2017 um 10:50:09
Es gibt zum Glück nicht nur die Türkei oder Dubai.
Und dein Mann ist SYRER.
Syrier kommen selten nach D.--- ;)

Titel: Re: Warum ist der eAT nur gültig, solange der Pass gültig ist?
Beitrag von No Name am 29.07.2017 um 22:05:04

schrieb am 24.07.2017 um 13:14:05:
Rechtsmittel gegen die Vorgehensweise stünden dir hier im Übrigen frei, vielleicht schaftt das ja mehr Klarheit. 

Das stelle ich mir sehr spannend vor! :) Wenn das jemand machen sollte, bin ich auf die Entscheidung seeehr gespannt ;)

Titel: Re: Die Ersatzfrage
Beitrag von SebastHusch am 31.07.2017 um 21:48:04

okatomy schrieb am 31.07.2017 um 21:42:42:
Das Auswärtige Amt und Herr de Maziere halten es nicht für ein Kriegsgebiet.

Ich gehe jetzt meine Hühner füttern.


:)

Titel: Re: Warum ist der eAT nur gültig, solange der Pass gültig ist?
Beitrag von okatomy am 02.08.2017 um 11:04:50
Beim Deutschen ist es Service am Bürger, der Ausländer muss quasi noch die Existenz der ABH mitfinanzieren.

Titel: Re: Warum ist der eAT nur gültig, solange der Pass gültig ist?
Beitrag von Saxonicus am 02.08.2017 um 13:31:35

dim4ik schrieb am 02.08.2017 um 09:31:08:
Hierzu gibt es auch eine Frage nämlich warum die Neuausstellung eines deutschen Personalausweises 28,80 Euro kostet, die Ausländer aber für - zumindest aus der technischen Sicht - dasselbe Verfahren das Zweifache zahlen dürfen?.. 

Dafür zahle ich als Hellhäutiger im Herkunftsland meiner Frau für alles andere den mehrfachen Preis (oftmals sogar das 20fache). Es zählt dort nicht der Pass, die Staatsangehörigkeit, sondern einzig und allein die Hautfarbe. In Deutschland würde man das Rassismus nennen, wenn z.B. Eintrittspreise nach Hautfarbe berechnet würden..

Titel: Re: Visum zur Arbeitssuche abgelehnt
Beitrag von Seoman305 am 07.08.2017 um 13:24:01
Neutraler Hinweis/Gedanke:
Vielleicht als Alternative ein gemeinsames Leben in Spanien probieren?
Kenne jetzt nicht Praxis der spanischen Behörden zu Visa-Anfragen aus Venezuela (gerade im Moment)...
Kommt natürlich auf die Berufe und Umstände des Deutschen Partners an (Spanischkenntnisse), aber es würde die Sprachbarriere aufheben.... spanischer Arbeitsmarkt wird gerade etwas besser...

Suchergebnisse Öltechnikingenieure Spanien: 20
https://www.infojobs.net/jobsearch/search-results/list.xhtml
8-)

Oder anderes EU/Schengen-Land mit Ölindustrie (UK, evtl. Norwegen etc?)

Titel: Re: Führungszeugnis für Pass
Beitrag von Saxonicus am 16.08.2017 um 08:26:50

felix2565 schrieb am 15.08.2017 um 23:54:08:
Freundin hat in Frankreich durch Heirat Aufenthaltserlaubnis und beantragt einen frz. Pass.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis kann man noch lange keinen Pass beantragen, dazu müsste man sich vorher erst einmal einbürgern lassen.

Titel: Re: Führungszeugnis für Pass
Beitrag von Aras am 16.08.2017 um 08:33:51
Hallo Saxonicus


mir ist aufgefallen, dass du das immer bemängelst. Aber im allgemeinen Sprachgebrauch steht der Pass synonym für die Staatsangehörigkeit.

Titel: Re: Zustimmung von Ausländerbehörder ist positiv
Beitrag von Saxonicus am 17.08.2017 um 19:55:45

Royal schrieb am 27.07.2017 um 11:03:22:
Ja mein Anwalt hat aufgehoben mein einreisesperre

Wusste gar nicht, dass Anwälte dazu autorisiert sind, war immer Meinung das dafür ein Gerichtsurteil oder die Entscheidung der ABH erforderlich sein muss.

[edit]Für den Oberklugsch..:

Nach "Meinung" kommt ein Komma und "das" mit Doppel-S.[/edit]

Titel: Re: Zustimmung von Ausländerbehörder ist positiv
Beitrag von Aras am 17.08.2017 um 20:01:01

Saxonicus schrieb am 17.08.2017 um 19:55:45:
Wusste gar nicht, dass Anwälte dazu autorisiert sind, war immer Meinung das dafür ein Gerichtsurteil oder die Entscheidung der ABH erforderlich sein muss.


Hallo Saxonicus,

ich weiß, dass die deutsche Sprache sehr schwer ist. Vielleicht solltest du paar Auffrischungskurse machen?

Die Aussage von Royal war auslegungsbedürftig. Und als Auslegungsgrundlage wird nicht einfach die Wortgrenze genommen sondern das Verständnis eines objektiven Dritten.

Ein objektiver Dritter hätte verstanden, dass Royal meint, dass sich sein Anwalt um die Aufhebung der Einreisesperre gekümmert hat.

Aber ich glaube du wusstest das auch selber. Es ging dir nicht um eine Klarstellung der Rechtslage, sondern darum den Ratsuchenden zu verunsichern und ihm seine Ausdrucksschwäche als Dummheit entgegen zu halten.


Titel: Re: Syrischen Reisepass verlängern
Beitrag von Saxonicus am 19.08.2017 um 16:05:53

KaGe schrieb am 19.08.2017 um 15:19:27:
Und wie sollte der junge Syrer vorgehen?Überhaupt: Warum wirst du zynisch?

Ich bin 1969 aus der DDR über die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Österreich in die Bundesrepublik gekommen. Zwar mit Identitätsdokumenten, aber ohne Visum. Aus diesen Gründen habe ich die Grenzbehörden der durchgereisten Länder auch nicht behelligt und soweit ich mich zu erinnern glaube, waren die Grenzen damals noch etwas stärker bewacht.

Titel: Re: Syrischen Reisepass verlängern
Beitrag von reinhard am 19.08.2017 um 16:23:43

Saxonicus schrieb am 19.08.2017 um 16:05:53:
Ich bin 1969 aus der DDR über die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien


Das waren Wirtschaftsflüchtlinge aus normalen Staaten, die wurden immer durchgelassen.

Hier geht es um jemanden, der wirklich aus einer Diktatur kommt und wirklich Fluchtgründe hat. Da sind solide Informationen nötig.

Titel: Re: Syrischen Reisepass verlängern
Beitrag von KaGe am 19.08.2017 um 16:25:50
Was hat das mit der Frage des TS zu tun?

Du möchtest ausdrücken, dass der Syrer so, wie er hergekommen ist, auch wieder zurück kann?
Trotzdem, meine Frage bleibt:
Warum wirst du zynisch?

Ich könnte historische Ereignisse nennen, aber Zynismus passt hier nunmal nicht.

Titel: Re: Syrischen Reisepass verlängern
Beitrag von T.P.2013 am 19.08.2017 um 19:47:48

reinhard schrieb am 19.08.2017 um 16:23:43:
Das waren Wirtschaftsflüchtlinge aus normalen Staaten, die wurden immer durchgelassen.


Moin,

ich stelle in Abrede, dass die DDR (durchaus eine "wirkliche Diktatur") und 1969 die genannten "sozialistischen Bruderstaaten" "normale" Staaten waren und DDR-Flüchtlinge per se Wirtschaftsflüchtlinge, außer vielleicht im Duktus alter kommunistischer Kader. Die ausreichende Zahl an durch die genannten Länder staatlich getöteten Grenzverletzern spricht eine eigene Sprache. Das nur dazu, weil ich diese Behauptung nicht unwidersprochen stehen lassen will.

Zustimmen kann zumindest ich Dir in Deiner Schlussfolgerung, dass ein SYR-StAng im vom TE beschriebenen Zustand nicht unter Umgehung aller Kontrollen den Weg zurück über die Türkei nach Syrien gehen kann oder gehen sollte.

Gruß

Titel: Re: Syrischen Reisepass verlängern
Beitrag von Saxonicus am 19.08.2017 um 20:05:01

reinhard schrieb am 19.08.2017 um 16:23:43:
Das waren Wirtschaftsflüchtlinge aus normalen Staaten, die wurden immer durchgelassen.

Ich weiß ja nicht wie alt Du bist, hast wahrscheinlich diese Zeit  nicht bewusst erlebt.

Aber ich behaupte mal, dass Du von der Situation im Ostblock, den Staaten des Warschauer Pakts hinter dem eiserne Vorhang, in den Jahren vor 1989 schlichtweg nicht die geringste Ahnung hast.

Titel: Re: Syrischen Reisepass verlängern
Beitrag von KaGe am 19.08.2017 um 20:07:47
Und ich möchte keine Vergleiche von 1 Person, die, ohne getötet zu werden, vor fast 50 Jahren aus der DDR über Umwege in die BRD kam--- mit der Situation von syrischen Kriegsflüchtlingen, die 2015 nach D kamen.


Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Saxonicus am 20.08.2017 um 13:35:54
Es bewahrheitet sich immer wieder.
Bei einer Hochzeit in Deutschland muss man die bürokratischen Hürden bereits vor der Eheschließung bewältigen. Bei einer Eheschließung in Dänemark erst danach

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 20.08.2017 um 13:47:59
Und nachts ist es kälter als draußen.

Titel: Re: Touristenvisum für Russin beantragt
Beitrag von AntRib am 25.08.2017 um 05:46:02

Einsweidrei schrieb am 04.08.2017 um 13:30:46:
Hallo Forum,

mein anderes Thema hat sich nun glücklicherweise geklärt.

Jedoch gibt es nun ein anderes sehr aktuelles Thema, bei dem ich um eure Hilfe bitten müsste.

Hallo,
Es gibt Informationen über alle Arten von Deutsche Visa in Englisch und Russisch , wenn andere Forenmitglieder können dir nicht helfen  :)

Titel: Re: Schengenvisum für Tschechische Republik, Besuch in Deutschland
Beitrag von hotzenplotz am 25.08.2017 um 19:38:52
Unsere Regierung lässt Hunderttausende sogenannter Flüchtlinge problemlos, unter Missachtung internationaler Abkommen und unter Bruch des Grundgesetzes (Art. 16a  Abs.2), nach Deutschland einreisen und erwartet von den Bürgern ohne zu murren, jahrelang mit Milliarden an Steuergeldern für deren Lebensunterhalt zu sorgen.

Gleichzeitig verweigert derselbe Staat aber seinen Bürgern eine Person auf eigene Kosten in sein Land einzuladen, mit subjektiven, fadenscheinigen und willkürlichen Begründungen. Aber die Kohle wird natürlich gerne abkassiert. Ein staatlich organisiertes Abzocksystem.
Dieses Vorgehen kann meiner Meinung nach als Volksverarschung bezeichnet werden.

Damit eine Verarschung stattfinden kann bedarf es aber zweierlei: Auf der einen Seite denjenigen, der verarschen will und auf der anderen denjenigen, der sich verarschen lässt.

Titel: Re: Schengenvisum für Tschechische Republik, Besuch in Deutschland
Beitrag von fab87 am 25.08.2017 um 20:39:51

hotzenplotz schrieb am 25.08.2017 um 19:38:52:
Unsere Regierung lässt Hunderttausende sogenannter Flüchtlinge problemlos, unter Missachtung internationaler Abkommen und unter Bruch des Grundgesetzes (Art. 16a  Abs.2), nach Deutschland einreisen und erwartet von den Bürgern ohne zu murren, jahrelang mit Milliarden an Steuergeldern für deren Lebensunterhalt zu sorgen.

Gleichzeitig verweigert derselbe Staat aber seinen Bürgern eine Person auf eigene Kosten in sein Land einzuladen, mit subjektiven, fadenscheinigen und willkürlichen Begründungen. Aber die Kohle wird natürlich gerne abkassiert. Ein staatlich organisiertes Abzocksystem.
Dieses Vorgehen kann meiner Meinung nach als Volksverarschung bezeichnet werden.

Damit eine Verarschung stattfinden kann bedarf es aber zweierlei: Auf der einen Seite denjenigen, der verarschen will und auf der anderen denjenigen, der sich verarschen lässt.



Was soll der Unsinn?

Wo sol da "ein staatlich organisiertes Abzocksystem" sein? Und was hat das mit dem Thema zu tun?

Den genanngen Grundgesetzartikel hast du wohl auch nicht so recht kapiert.

Titel: Re: Schengenvisum für Tschechische Republik, Besuch in Deutschland
Beitrag von Saxonicus am 25.08.2017 um 21:19:00

hotzenplotz schrieb am 25.08.2017 um 19:38:52:
Unsere Regierung lässt Hunderttausende sogenannter Flüchtlinge problemlos, unter Missachtung internationaler Abkommen und unter Bruch des Grundgesetzes (Art. 16aAbs.2), nach Deutschland einreisen

Das kann ich gar nicht glauben. Am Flughafen Frankfurt wird, jedenfalls nach meiner Erfahrung, recht gründlich kontrolliert. Bei unserer letzten Einreise aus einem Drittstaat mussten wir uns insgesamt viermal legitimieren bis wir ins Taxi steigen konnten.


fab87 schrieb am 25.08.2017 um 20:39:51:
Den genanngen Grundgesetzartikel hast du wohl auch nicht so recht kapiert. 

Der 16a ist doch auch im Internet zu finden, also einfach noch mal nachlesen was da steht.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

Titel: Re: Schengenvisum für Tschechische Republik, Besuch in Deutschland
Beitrag von fab87 am 25.08.2017 um 21:48:17

Saxonicus schrieb am 25.08.2017 um 21:19:00:
Das kann ich gar nicht glauben. Am Flughafen Frankfurt wird, jedenfalls nach meiner Erfahrung, recht gründlich kontrolliert. Bei unserer letzten Einreise aus einem Drittstaat mussten wir uns insgesamt viermal legitimieren bis wir ins Taxi steigen konnten.

Der 16a ist doch auch im Internet zu finden, also einfach noch mal nachlesen was da steht.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html


Hätte ich auch gemacht, wenn ich nicht schon gewusst hätte was da steht. Deine gehässige Art und sinnfreies kommentieren hilft dir im Übrigen nicht so recht zu verdecken, dass inhaltlich bei dir nicht viel zu holen ist.

Titel: Re: Touristenvisum für Russin beantragt
Beitrag von AntRib am 25.08.2017 um 19:35:43
Gib du deine Frau ein spanisches oder griechisches goldenes Visum, sie und ihre Verwandten werden glücklich sein  :)

Titel: Re: Firma hat Umfirmiert. Alles neu beantragen?
Beitrag von neffe am 30.08.2017 um 00:16:33
Hallo,

zum Aufenthalstitel kann ich nichts sagen, aber wenn der bisherige Arbeitgeber tatsächlich "Peter Primax" hieß, sieht es mir ehr nach einem Einzelgewerbe als nach einer Firma aus.

Ein Einzelgewerbe ist an die Person gebunden, die es ausführt.

Eine Person kann nicht umfirmieren. Aus einer Person kann keine UG werden. Eine Person bleibt immer eine Person.

Wenn Herr Primax zusätzlich oder als Ersatz zu seinem Einzelgewerbe eine UG gründet, ist das eine komplett neue Firma.

Eine Firma kann keine Rechtsnachfolge einer Person antreten.

Titel: Re: Firma hat Umfirmiert. Alles neu beantragen?
Beitrag von Aras am 30.08.2017 um 00:40:30
Ich hatte noch kein Unternehmensrecht aber:


Zitat:
§ 17 HGB

(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden


Und die Firma kann man ja im Handelsregister auch ändern. Warum nicht?


neffe schrieb am 30.08.2017 um 00:16:33:
Aus einer Person kann keine UG werden. 


131 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 UmwG ?


neffe schrieb am 30.08.2017 um 00:16:33:
Wenn Herr Primax zusätzlich oder als Ersatz zu seinem Einzelgewerbe eine UG gründet, ist das eine komplett neue Firma.

???

Titel: Re: Firma hat Umfirmiert. Alles neu beantragen?
Beitrag von grisu1000 am 30.08.2017 um 06:25:39

neffe schrieb am 30.08.2017 um 00:16:33:
Eine Person kann nicht umfirmieren. Aus einer Person kann keine UG werden. Eine Person bleibt immer eine Person.


Tägliche Praxis eines Notars, das ein Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (z.B UG) umgewandelt werden soll natürlich mit allen Verträgen der Personengesellschaft, z.B. Aufträge die laufen.


Primax schrieb am 29.08.2017 um 20:44:15:
Er hat dem Sachbearbeiter vom ABH die neue Betriebsnummer per Email geschickt und nun warten wir auf Antwort ob noch was benötigt wird. 


Hoffentlich auch mit einen Erklärteil sonst gibts bei der ABH mehr ?? als das die Umstände dargestellt werden.

Titel: Re: Nationales Visum beantragt - Telefonische Befragung durch Konsulat
Beitrag von Muenchner am 05.09.2017 um 11:30:44

Saxonicus schrieb am 04.09.2017 um 21:13:50:
Dann stellt doch einfach den Antrag auf ein Visum zur Eheschließung, studieren kann sie als Ehefrau dann doch auch.


Ich verstehe auch nicht warum es sich der TE so schwer macht. nach so langer Zeit kann man doch auch heiraten, WENN man sich liebt und von russischen Frauen wird das imho nach dieser Zeit auch erwartet!

Titel: Re: Scheidung und Aufenthalstitel
Beitrag von hanes24 am 08.09.2017 um 17:05:27
Sei doch froh,wenn Sie Ihn in Austria eingereicht hat - den Antrag. Mit Glück vollkommen ungültig ;-)

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von deerhunter am 14.09.2017 um 08:17:54

SabinNs schrieb am 14.09.2017 um 08:10:59:
Muss er zu seinen Qualifikationen Auskunft geben?
In wie weit muss er sich da ausfragen lassen im Bezug auf seine Vergangenheit und Zukunft? 


Habt ihr irgendwelche Geheimnisse?

Titel: Re: Staatsbürgerschaft / Neugeborene
Beitrag von Odysseus am 02.10.2017 um 08:21:09

Mister Vahrerboy schrieb am 30.09.2017 um 15:28:01:
Habe so meine Zweifel, da ich ja kein Biodeutscher bin


Diesen Terminus der Neonazis - ob nun Reichsbürger oder AfD-Wähler - solltest Du Dir auch ganz schnell wieder abgewöhnen.
Wer deutscher Staatsangehöriger ist , ist deutscher Staatsangehöriger - ohne wenn und aber. Egal, ob mit noch druckfrischer EB-Urkunde und egal ob seit einer oder zehn  Generationen.

Titel: Re: Staatsbürgerschaft / Neugeborene
Beitrag von Saxonicus am 02.10.2017 um 10:34:28

Odysseus schrieb am 02.10.2017 um 08:21:09:
Diesen Terminus der Neonazis - ob nun Reichsbürger oder AfD-Wähler - solltest Du Dir auch ganz schnell wieder abgewöhnen.

Der Begriff Biodeutscher wurde vom Grünen-Politiker Cem Özdemir in Umlauf gebracht.

Quelle:
↑ Youtube-logo.png Cem Özdemir zur Integrationsstudie (26. Januar 2009) (Länge: 5:08 Min.) ("Biodeutsche" - 2:25 Min.) (Cem Özdemir will Kinder verstaatlichen: "Wir brauchen die Kinder früher, wir brauchen die Kinder länger." - 3:08 Min., Das bedeutet "Ausbau der frühkindlichen Betreuungs­ein­richtungen, Ganz­tages­schulen." - 3:18 Min.)

↑ Auf einer Veranstaltung in Berlin anlässlich einer Buchvorstellung kritisierte Özdemir das deutsche Schulsystem, das die deutschen Pädagogen für die deutsche Idealfamilie, die "Bio-Deutschen" ausbilde. Quelle: Berliner und Türken: Türkisch für Fortgeschrittene, Tagesspiegel am 16. April 2009


https://www.youtube.com/watch?v=YK9nLWFwYZ0

Titel: Re: Staatsbürgerschaft / Neugeborene
Beitrag von Blaise am 02.10.2017 um 16:51:31
Ich glaube nicht, dass dieses Wort von Özdemir in "Umlauf" gebracht wurde.
Biodeutsche wird meist abwertend gebraucht und Rassisten benutzen es gerne als Umschreibung für "Arier".

Titel: Re: Staatsbürgerschaft / Neugeborene
Beitrag von fab87 am 03.10.2017 um 12:00:16

Blaise schrieb am 02.10.2017 um 16:51:31:
Ich glaube nicht, dass dieses Wort von Özdemir in "Umlauf" gebracht wurde.
Biodeutsche wird meist abwertend gebraucht und Rassisten benutzen es gerne als Umschreibung für "Arier".


Zur Begriffgeschichte wurden sogar schon ein, zwei paper verfasst. Verbreitet wurde der Begriff in der Tat erst nachdem in Özdemir verwendet hatte, erstmalig belegt ein wenig früher bei einem türkischstämmigen Komiker. Zu einer gewissen Aneignung des Begriffes durch andere ist aber in der Tat mittlerweile auch gekommen. Mir persönlich unter die Nase kommt der Begriff aber eher in linken/grünen Pamphleten und Onlinebeiträgen (etwa Grüne Jugend).

Titel: Re: Heirat in Deutschland
Beitrag von Aras am 04.12.2017 um 19:46:27
Ja, aber man wird auch nicht gen Osten schauen und nach dem Weihnachtsstern Ausschau halten und an ein Wunder glauben.

Titel: Re: Heirat in Deutschland
Beitrag von KaGe am 04.12.2017 um 21:12:07

Quest12 schrieb am 01.12.2017 um 13:57:41:
Nächste Woche hat er einen Gerichtstermin. Sollte man da einen Anwalt dabei haben?

Wenner abba kein RA hat?
Klingt jedenfalls so.
Wenn er einen RA hätte, wäre die Frage umso alberner.

Von einer Passunterschlagung habe ich kein Wörtchen geschrieben. Erst recht nicht durch die Blume irgendwelche rabulistischen Hinweise verteilt.

Lass mal deine albernen Angriffe. Bitte.

Titel: Re: Heirat in Deutschland
Beitrag von Aras am 04.12.2017 um 22:25:32
Rabulistik? Vielmehr sind die Tipps hier so unterirdisch schlecht, dass man sich wundern muss ob manche nicht einfach aus persönlichem "Gerechtigkeitsempfinden" hier "Tipps" geben, welche für den Betroffenen  extreme Folgen haben. So nach dem Motto: "Hast deinen Pass unterschlagen? bist abgelehnte tunesischer Asylbewerber? Du willst eine Deutsche heiraten? also solltest du auch richtig gegen die Wand fahren, je früher umso besser!!!"
Haltet euch doch mit solchen Tipps zurück. Jeder trägt sein eigenes Paket. Jeder muss selber die Suppe auslöffeln, die er sich eingebrockt hat.

Titel: Re: Heirat in Deutschland
Beitrag von KaGe am 05.12.2017 um 09:54:06
@Aras
Deine hier als --Motto-- bezeichneten Unterstellungen und Phantastereien solltest du besser unterlassen.
Gerade du gibst hier doch  hinter vorgehaltener Hand Tipps, die sogar User verstehen, die "schwer von Begriff" sind so wie ich  ::)

Titel: Re: Ehegattebnachzug
Beitrag von mgb am 13.12.2017 um 22:15:35
@Petersburger
Soll jetzt das deine öffentliche Erklärung sein das du hier im Forum Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetz erbringst?

Titel: Re: Ehegattebnachzug
Beitrag von mgb am 13.12.2017 um 22:29:40
Ich fordere hiermit die Forenleitung auf gegen die Beleidigung aus Beitrag #4 vorzugehen.
Über Telemediengesetz ist der Forenbetreiber haftbar.

Titel: Re: Ehegattebnachzug
Beitrag von Budweiser am 13.12.2017 um 23:38:22

mgb schrieb am 13.12.2017 um 22:29:40:
Ich fordere hiermit die Forenleitung auf gegen die Beleidigung aus Beitrag #4 vorzugehen.
Über Telemediengesetz ist der Forenbetreiber haftbar.

8-)Mach Dich doch nicht lächerlich!

Titel: Re: Schengenvisum meiner philippinischen Freundin abgelehnt
Beitrag von Saxonicus am 06.09.2018 um 14:34:49

Der_Schwabe schrieb am 06.09.2018 um 11:50:22:
Was ist nun dabei raus gekommen? Wurde die Remonstration abgelehnt oder hat sie ihr Visum erhalten?

@Der Schwabe
Der TS war letztmalig im Dezember 2017 hier im Forum. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass er Deine Frage liest und sie auch beantwortet.

Titel: Re: Freizügigkeitsrecht
Beitrag von R32 am 23.09.2018 um 20:13:32

Cindy schrieb am 23.09.2018 um 20:09:38:
3 Tage in Frankreich anmelden dann 3 Tage in luxemburg?
Ich dachte ich muss dann mindestens 6 Monate wo anders arbeiten , damit man eine aufenthaltskarte beantragen kann



Hab dir PM geschickt bitte lesen

Titel: Re: Iranerin und Deutscher
Beitrag von Klaus-HN am 04.10.2018 um 16:05:53

Frühlingsliebhaber schrieb am 04.01.2018 um 15:20:02:
Variante C schafft da eventuell Abhilfe unter der Annahme, dass die Wartezeiten kürzer sind. Allerdings gibt es auch zusätzlichen Aufwand, da nun im Nachhinein die Ehe in D und Iran anerkannt werden muss.


Da dein Beitrag schon mehr als ein halbes Jahr alt ist, hoffe ich, dass ihr inzwischen verheiratet seid!

Ich bin auch mit einer Iranerin verheiratet und wir haben für uns die Variante C gewählt. Eigentlich nicht kompliziert. Wir haben in der Türkei geheiratet, da meine Frau hier problemlos einreisen konnte und eine türkische Eheschließung in Deutschland ohne Probleme anerkannt wird (internationale Heiratsurkunde erforderlich).

Titel: Re: Iranerin und Deutscher
Beitrag von Klaus-HN am 04.10.2018 um 16:07:08

reinhard schrieb am 04.01.2018 um 15:50:54:
Fürs spätere Leben ist es am günstigsten, dort zu heiraten, wo Ihr leben wollt: Das wäre in Deutschland. Dann habt ihr immer dort, wo Ihr es braucht (Anmeldung von Kindern zur Schule, Steuererklärung etc.) eine einheimische Urkunde.


Stimmt, aber es kann auch in DE nachbeurkundet werden. kostet glaube ich 100 Euro.

Titel: Re: Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner?
Beitrag von frisbeescheibe am 18.10.2018 um 20:06:43
Hier könnte man doch prima Asyl beantragen, um das aufwendige Visumsverfahrem zur FZF in Marokko nicht auf sich nehmen zu müssen. Zudem ist bei gleichgeschlechtlichen Paaren auch in einer deutschen AV in einem islamisch geprägten Land Vorsicht geboten. Ortskräfte handeln oft genug nach ihren eigenen Moralvorstellungen. Ich spreche aus eigener Erfahrung mit einem irakischen Lebenspartner.


Hier meine Idee:
Der marokkanische Freund reist mit seinem Schengenvisum nach Europa. Bei der Hochzeit (der Einfachheit halber am besten in Dänemark) nimmt er den Familiennamen seines Mannes an und beantragt anschließend mit der dänischen Eheurkunde bei der marokkanischen Botschaft in Berlin einen neuen Pass. So wird der Sachverhalt den dortigen Behörden gezielt bekannt gemacht.
Anschließend beantragt der Marokkaner in Deutschland Asyl.
Auf homosexuelle Handlung steht in Marokko Gefängnis. Es gibt sogar Fälle von inhaftierten europäischen Touristen.

Die Chancen stehen meiner Meinung nach sehr gut.

Titel: Re: Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner?
Beitrag von nixwissen am 18.10.2018 um 20:26:04
Moin,

Das ist nicht Dein Ernst, oder?
Mal abgesehen von dem Vorschlag der Umgehung des korrekten FZF-Visums - was ist, wenn das schief geht und der Asylantrag abgelehnt wird?
Und wenn es klappt tut er als privilegierter Marokkaner (mit dem 4-Jahresvisum Frankreich ist er privilegiert) den ehrlichen schwulen Nordafrikanern wirklich einen Supergefallen. Nicht.

Extrem bescheuerter Vorschlag.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Schrottplatz
Beitrag von Mick am 18.10.2018 um 22:15:31
@frisbeescheibe:

Titel: Re: Legislation der Heiratsurkunde // Indien //ungültig
Beitrag von Aras am 23.10.2018 um 13:21:45
Ich bin so traurig, ich hatte einen richtig geilen Text geschrieben. Dann ist mein Browser abgestürzt x(.

Bitte warte bißchen bis ich meinen Text geschrieben habe.

Titel: Re: Legislation der Heiratsurkunde // Indien //ungültig
Beitrag von Georgina am 23.10.2018 um 13:27:30

Aras schrieb am 23.10.2018 um 13:21:45:
Ich bin so traurig, ich hatte einen richtig geilen Text geschrieben. Dann ist mein Browser abgestürzt x(.


Danke dir  :) :)

Titel: Re: Vaterschaft anerkennen
Beitrag von Aras am 19.10.2018 um 10:42:10

Nun, vielleicht eine Klarstellung. Ich habe mehrfach lesen müssen um sicher zu sein: Deine Aussagen sind bereits sprachlich nicht völlig schlüssig.

Titel: Re: Heiraten einer Dominikanerin
Beitrag von Bexx am 01.11.2018 um 16:52:41
Herzlichen Glückwunsch Woodie! Auch noch nachträglich zur Hochzeit!

Gruß Bexx

Titel: Re: Drittstaaten arbeiten möglich?
Beitrag von Aras am 07.11.2018 um 00:14:12
Gastronomie... Lass mich raten: der Besitzer ist auch russischsprachig und stammt aus der ehemaligen UdSSR?

Titel: Re: Heiratsvisum (Zwangsprostitution, Einreisesperre?)
Beitrag von R32 am 08.11.2018 um 10:09:12
Viel Erfolg, wird schon mit der Heirat  klappen

hast Du auch mal mit ihr ihre Familie in Thailand besucht ?

PS: Habe ähnlichen Fall in Bekanntenkreis, kannst dich  ja bei Interesse mal per PM melden und deine Tel hinterlassen, ich melde mich dann.


Titel: Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos
Beitrag von Saxonicus am 19.11.2018 um 21:12:31

fab87 schrieb am 19.11.2018 um 16:08:05:
Albanien war im Übrigen niemals Teil Jugoslawiens, sowohl nicht vom SHS Staat,

Aber im jugoslawischen Kosovo lebten auch jede Menge Albaner. Wenn ich mich nicht irre waren sie dort sogar die Bevölkerungsmehrheit.

Titel: Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos
Beitrag von Petersburger am 19.11.2018 um 21:48:42
Nein, ehrlich?
Nicht auch noch ein paar Ungarn oder Kroaten oder gar Serben?

Und hat das für das Thema auch nur die geringste Bedeutung? Welchen Bezug hat der TS zum Kosovo?

Titel: Re: Heiratsvisum (Zwangsprostitution, Einreisesperre?)
Beitrag von fab87 am 23.11.2018 um 15:16:16
Wird wohl in der Schrottkiste landen. Aber schon bizarr sich jetzt als der große Held und Freikäufer darstellen vorher aber trafficking und Menschenhandel wohl selber gut gefördert durch derartige Etablissementsbesuche.

Titel: Re: Eheschließung zwischen Iranerin und Deutschen im Iran
Beitrag von da_le am 01.12.2018 um 07:20:40
Hallo Virage,

hier in D zu heiraten wäre viel einfacher gewesen oder hat es bestimmte Gründe, warum Du im Iran heiraten möchtest?

Gruß
Daniel


Titel: Re: D Visum ohne A1 Test
Beitrag von Evelyn am 09.12.2018 um 17:58:03
Hallo ich muss erst 5 Nachrichten schicken wenn ich jemanden antworten will.
Ich hoffe das ist die erste Nachricht.
Viele Grüße

[edit]Beiträge kannst du sofort schreiben, du brauchst 5 Bei-
träge um PN schreiben zu können.

Da dein Beitrag nicht hilfreich war, landet er auf dem Schrott.

Solltest du nur PN schreiben wollen, bitte email ans Team,
dann setzen wir dich auf 5 Beiträge.

Im Allgemeinen .... ein Forum/Board lebt von inhaltsreichen
Beiträgen, nicht nur von PN.  ::)
[/edit]

Titel: Re: 28 Absatz 1 Nr. 3 Heimaturlaub Problem NOTFALL
Beitrag von Saxonicus am 31.12.2018 um 14:18:10

Holzer schrieb am 31.12.2018 um 12:45:57:
Damit ist der AT erloschen und ihr momentaner Aufenthalt ist kraft Gesetz erloschen....da gibt es keinen Auslegungsspielraum!

Als gelernte Juristin hätte ihr das eigentlich von vornherein klar sein müssen.

Titel: Re: 60 RV-Beiträge für DA-EU: Zählen die Monate der geringfügigen nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung dazu?
Beitrag von QuasiDeutscher am 31.01.2019 um 22:44:04
Ist zwar in meinem Fall irrelevant, würde mich aber trotzdem interessieren .. hat jemand Ahnung davon?  :)

Titel: Re: Visum FZF abgelehnt - was kann man tun?
Beitrag von fab87 am 25.02.2019 um 19:28:27
Der Thread stammt von 2010, sei nur so angemerkt ;)

Mick, [edit]
benutze bitte den Mod-Alarm.[/edit]

Titel: Re: Einbürgerung in Hamburg, Zeitdruck bis 30.06, Anregungen/Meinungen
Beitrag von Saxonicus am 21.03.2019 um 18:35:15

rebex schrieb am 21.03.2019 um 18:15:51:
Das Problem ist, dass die Geburtsurkunde und der Reisepass nicht übereinstimmen, da der Name nochmals geändert wurde. Daher bin ich gerade dabei im Heimatland meinen Reisepass auf die Geburtsurkundedaten anpassen/ändern zu lassen. Allerdings dauert dieser Prozess natürlich etwas länger und der Reisepass wird erst im Anfang Mai da sein. 

Diese Problem mit den unterschiedlichen Namen in Pass und Geburtsurkunde war Dir doch seit mindestens zwei Jahren bekannt, da hättest Du doch schon längst etwas unternehmen können um das zu regeln.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1494406140/4#4

Titel: Re: Schengenvisum für Angehörige von EU-Bürgern nur im Land des Wohnsitzes?
Beitrag von Aras am 27.03.2019 um 13:10:49
Ich werde heute abend mal ne längere Anhandlung drüber schreiben...

Titel: Re: Deutscher Rückkehrer mit Thailändischer Ehefrau
Beitrag von Stuttgarter am 31.03.2019 um 15:27:07
Ich bin immer wieder überrascht, auf was für Ideen manche Leute kommen... Wenn der Gedanke des Themenstarters greifen würde, würde der deutsche Staat die ganze Welt finanzieren, da Anspruch auf ArbeitslosengeldII nicht von der Staatsangehörigkeit bzw. der Niederlassungserlaubnis abhängt sondern lediglich vom legalen Aufenthalt in Deutschland.
Wenn man das weiterspinnen würde, könnte jeder anerkannte Asylbewerber, der in Deutschland vom Jobcenter Leistungen bekommt, seine Familie, die vielleicht in Afrika oder Asien lebt, finanzieren lassen. Etwas abwegig, oder?

Titel: Re: Wohnortsänderung - dt. Reisepass, Platzmangel
Beitrag von Saxonicus am 10.04.2019 um 19:10:58
- gelöscht -

Titel: Re: Wohnortsänderung - dt. Reisepass, Platzmangel
Beitrag von fab87 am 10.04.2019 um 19:30:38
Saxonicus, was hattest du Erkenntnisvolled zu sagen?

Titel: Re: Ernsthaftes Bemühen - A1 - nachweisen
Beitrag von lottchen am 15.04.2019 um 22:02:28
Gratuliere!  [laola=laola2.gif] Du bist sicher sehr erleichtert. Und er auch :-)

Titel: Re: Ernsthaftes Bemühen - A1 - nachweisen
Beitrag von Reyhan am 16.04.2019 um 18:55:42
Herzlichen Glückwunsch !

An euch Beide ! Das war richtig Arbeit ! Ich habe mir angesehen , wie ihr das angegangen seid.

Reyhan

Titel: Re: Abschiebung - Eritrea
Beitrag von Saxonicus am 23.04.2019 um 13:20:10

lottchen schrieb am 23.04.2019 um 12:55:44:
Und nur weil der Heimatort dann später mal einem anderen Land zugeordnet wurde und man dort lebte hat man doch nicht automatisch die Staatsbürgerschaft des neuen Landes hinterhergeworfen bekommen oder? 

In Osteuropa haben im 18./19./20. Jahrhundert viele Menschen häufig ihre Staatsangehörigkeit gewechselt, ohne ihr Dorf jemals verlassen zu haben.
Weil ihr Wohnort (in Galizien, der Bukowina) mal zu Österreich, zu Russland,
Polen, Rumänien oder zur Ukraine gehörte.

In Deutschland wurden ebenfalls 17 Millionen Menschen über Nacht plötzlich
zu DDR-Bürgern, ohne das man sie um ihre Einverständnis gefragt hätte.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis und Sprachnachweis
Beitrag von Korrektor am 16.05.2019 um 22:14:12
Es wäre schön wenn sich User regentropfen später wieder meldet und schreibt, was alles gemacht wurde, und was am Ende passiert ist.

Titel: Re: Ausländerbehörde, Ersuchen
Beitrag von Arwi2k am 27.05.2019 um 15:26:21
@ lottchen Danke für den äusserst konstruktiven und sinnvollen Beitrag...Es ist schön das Sie das was gesagt wurde auch verstanden haben (:
Wie schön das es solche engagierte und mitteilsamen Foristen gibt ::)



Titel: Re: Ausländerbehörde, Ersuchen
Beitrag von lottchen am 27.05.2019 um 10:09:29
Die Polemik kannst Du Dir sparen.
Es wurde doch alles erklärt. Es ist ein atypischer Fall. Das Visum muss auch ohne Sicherung des LU erteilt werden. Aber darum wirst Du (bzw. die Antragstellerin) unter Umständen kämpfen müssen da das nicht immer ein Selbstläufer ist.   

Titel: Re: Ausländerbehörde, Ersuchen
Beitrag von Arwi2k am 28.05.2019 um 13:43:24
Polemik? Wohl einfach nur gesundes Empfinden.
Kann man anders sehen wenn man will, aber eben -  auch pathologische Ansichten kann man am Grundgesetz geradebiegen.
;)
Außerdem verbiete ich mir von Ihnen geduzt zu werden. 

Da Sie zum Thema selbst nichts beizutragen haben möchte ich Sie bitten sich in Zukunft zu enthalten. Die nächsten 1000 derartiger Beiträge bitte woanders

Aber für alle Fälle
/ignore

Titel: Re: Ausländerbehörde, Ersuchen
Beitrag von fab87 am 28.05.2019 um 14:33:55

Arwi2k schrieb am 28.05.2019 um 13:43:24:
Außerdem verbiete ich mir von Ihnen geduzt zu werden. 

Da Sie zum Thema selbst nichts beizutragen haben möchte ich Sie bitten sich in Zukunft zu enthalten. Die nächsten 1000 derartiger Beiträge bitte woanders

Aber für alle Fälle
/ignore


a) Lottchen hat was beigetragen auch, wenn du es nicht wahrhaben willst
b) das dutzen ist hier allgemein üblich. Da musst du dich mit abfinden oder dich halt schleichen
c) Warum sind immer "Frau aus Asien importieren" Poster hier die, die zu Unverschämtheit, Winkelzügen und Unverständnis und Ignoranz neigen?! Sagt wohl viel über den Typ aus.

Titel: Re: Ausweisung steht kurz bevor - NOCH WICHTIGE FRAGEN
Beitrag von Nightwalker am 15.06.2019 um 21:21:36
Manch einer würde einen Asyl Antrag stellen. Was sowieso abgelehnt wird aber immerhin 1-2 Jahre Aufenthalt ermöglicht.

Titel: Re: Familienzuzug indischen Eltern
Beitrag von deerhunter am 25.07.2019 um 20:46:46

T.P.2013 schrieb am 25.07.2019 um 17:36:37:
Danach gab es nur noch oberlehrerhafte Ausschmückungen auf nichtgestellte Fragen..



Wie immer am meisten von dir Oberlehrer

Titel: Re: Integrationskurs - "Geringer Integrationsbedarf"
Beitrag von fab87 am 30.07.2019 um 09:05:10
Unkommentiert FLießtext rüberzukopieren hilft jetzt nicht unbedingt weiter.

Titel: Re: Integrationskurs - "Geringer Integrationsbedarf"
Beitrag von fab87 am 30.07.2019 um 10:32:17

erne schrieb am 30.07.2019 um 10:28:20:
nun, zumindest einem Akademiker sollte *dieser* Fliesstext schon helfen, vor allem wenn da genau das drin steht, was gefragt wurde.


Bereitet er dir also Probleme?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung/Bankbürgschaft
Beitrag von fab87 am 10.08.2019 um 08:40:10

NicoTse schrieb am 10.08.2019 um 01:35:54:
Genau, deshalb bekommt man ja auch beispielsweise in Bremen weitaus weniger SGB 2 Leistungen als in München   ::)


Im Übrigen verweise ich gerne auf das was Paulus an die Thessalonicher schrieb und dann von August Bebel, Gründer der SDAP als VOrgängerpartei der SPD aufgenommen wurde: "Wer nicht arbeitet soll auch nicht essen".

Jeder der wil wird in München wohl auch eine Arbeit finden.

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von jeem am 22.08.2019 um 09:05:33

HeFi schrieb am 19.08.2019 um 22:02:30:

Zur Beachtung: In Marokko ist die Polygamie für Männer mW erlaubt und üblich.



HeFi schrieb am 22.08.2019 um 01:50:16:
Dann brauchst DU dringend auch Kenntnisse zum obligatorischen
Islamischem Ehevertrag >Klick



Antworten auf nicht gestellte Fragen


Daddys' [edit]Wenn wir einen Moderator benötigen würden, würden wir einen suchen...[/edit]

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von fab87 am 22.08.2019 um 10:24:14

schrieb am 22.08.2019 um 09:05:33:
Antworten auf nicht gestellte Fragen


und ironischerweise ein unaufgeforderter, ebenso überflüssiger Kommentar. Nicht einmal vom OP zudem.

Titel: Re: Bosnische Kita-Erzieherin, Visum abgelehnt, Remonstration
Beitrag von Korrektor am 02.09.2019 um 23:41:25

HeFi schrieb am 02.09.2019 um 19:24:45:
Ich geb' hier mal zum Abschluß ein update für die, die es interessieren könnte:
Die og Remonstration hatte seinerzeit (2012) Erfolg, mE ein Beleg dafür, daß im Einzelfall auch Laien eine erfolgreiche Remonstration schreiben können.
Grundsätzlich aber meine ich: Eine Remonstration gehört in die Hände von Fachleuten, die den Überblick haben.

Die og bosnische Migrantin, die ich in den letzten 7 Jahren durch die §§ des AufenthG und des StAG begleitet und geleitet habe, hat inzwischen
1. berufsbegleitend einen deutschen Hochschulabschluß (FH) und
2. die deutsche AnspruchsEinbürgerung mit Verkürzung gem. § 10 Abs 3 StAG erworben und zwar bereits ca. 6,5 Jahre nach Einreise (schneller geht es mMn ohne Heirat nicht).
Bemerkenswert erscheint mir dabei, daß in München bei ABH und EBH -wider alle Erwartungen und Vorhersagen- alles zügig -ja geradezu fahrplanmäßig- ablief.

Freut mich, das ist doch super.  8-)

Titel: Re: freiwillige Ausbürgerung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von HeFi am 15.10.2019 um 13:51:07

Mister Vahrerboy schrieb am 15.10.2019 um 13:34:40:
der Grund ist für einige vielleicht nicht nachvollziehbar. Ist auch mit einigen Worten nicht zu erklären

Dann ist dieses Ansinnen für uns anscheinend unerklärlich.

Zu bedenken ist, daß Du (als dann Ausländer) ab Entlassung aus der Deutschen StA zukünftig einen Aufenthaltstitel AT brauchst, um in DE bzw. EU leben zu können.

Titel: Re: freiwillige Ausbürgerung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Aras am 15.10.2019 um 21:52:50
Naja wieso und weshalb ist doch nicht die Frage des Threads. Wenn jemand sich einbürgern will, dann fragen wir ja auch nicht wieso er Deutscher werden will.

Man kann dann § 38 AufenthG eine AE oder gar eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Titel: Re: freiwillige Ausbürgerung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von HeFi am 16.10.2019 um 13:15:40

Aras schrieb am 15.10.2019 um 21:52:50:
Naja wieso und weshalb ist doch nicht die Frage des Threads. Wenn jemand sich einbürgern will, dann fragen wir ja auch nicht wieso er Deutscher werden will.

Das Argument hinter Deinem Einwand kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

Bei der dt. Einbürgerung wissen wir (oder glauben zu wissen), welche Gründe dahinter stehen und fragen nicht nach.
Warum Jemand den Schutz eines Rechtsstaates verlassen will, wissen wir hingegen nicht.

Wenn Jemand nach reiflicher Überlegung zu der Überzeugung gelangt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben zu wollen, dann wird er auch mühelos seine Gründe dafür darstellen können, es sei denn, er hält uns für zu dumm, diese Gründe zu verstehen.

Mister Vahrerboy schrieb am 15.10.2019 um 13:34:40:
nicht zu erklären, geschweige denn man wird es nicht verstehen


Titel: Re: freiwillige Ausbürgerung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von fab87 am 16.10.2019 um 15:20:25

HeFi schrieb am 16.10.2019 um 13:15:40:
Das Argument hinter Deinem Einwand kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

Bei der dt. Einbürgerung wissen wir (oder glauben zu wissen), welche Gründe dahinter stehen und fragen nicht nach.
Warum Jemand den Schutz eines Rechtsstaates verlassen will, wissen wir hingegen nicht.

Wenn Jemand nach reiflicher Überlegung zu der Überzeugung gelangt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben zu wollen, dann wird er auch mühelos seine Gründe dafür darstellen können, es sei denn, er hält uns für zu dumm, diese Gründe zu verstehen.


Darum geht es hier aber nicht und warum sollten die Gründe bei der Findung einer Antwort hier wichtig sein?

Titel: Re: freiwillige Ausbürgerung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von lottchen am 16.10.2019 um 15:56:31
Mister Vahrerboy hat ja geschrieben, dass die Gründe für Außenstehende schwer verständlich sind. Hier für das Forum müsste das reichen, ändert ja wohl an den Antworten zum zukünftigen Status von Mann/Frau/Kind nichts.

Möglicherweise wäre es trotzdem sinnvoll, das wenn nicht hier irgendwo anders mal darzulegen (in einem Rechtsforum, bei einem Anwalt, einem Arzt, einem Notar, einem Priester...je nachdem, in welche Richtung die Motivation geht) falls Mister Vahrerboy von falschen Voraussetzungen ausgehen sollte (könnte ja sein), die die Annahme der türkischen Staatsbürgerschaft und/oder die Abgabe der deutschen mit sich bringt. Mir fallen nicht so viele Gründe ein: etwas als Türke erben wollen, etwas als Türke vererben wollen, in der türkischen Familie anerkannt zu werden, beruflich oder politisch etwas erreichen zu wollen, was nur als Türke geht....   

Titel: Re: freiwillige Ausbürgerung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Mogwai am 16.10.2019 um 18:22:55
Mein Rat: Lass es. Vor allem, wenn du weiterhin vorhast, hier zu leben.

Titel: Re: freiwillige Ausbürgerung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von nixwissen am 18.10.2019 um 22:03:46

HeFi schrieb am 16.10.2019 um 13:15:40:
Das Argument hinter Deinem Einwand kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

Bei der dt. Einbürgerung wissen wir (oder glauben zu wissen), welche Gründe dahinter stehen und fragen nicht nach.
Warum Jemand den Schutz eines Rechtsstaates verlassen will, wissen wir hingegen nicht.

Wenn Jemand nach reiflicher Überlegung zu der Überzeugung gelangt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben zu wollen, dann wird er auch mühelos seine Gründe dafür darstellen können, es sei denn, er hält uns für zu dumm, diese Gründe zu verstehen.


Du hast beim Zitat ein Wort vergessen: "wollen".
"... man wird es nicht verstehen wollen."
Da dürfte die Motivation klar sein.
Er möchte wieder Türke sein, weil er es so klasse findet, wie der Türken-Trump das osmanische Reich wieder stark macht bzw. gesellschaftlich ins Richtung Mittelalter führt.
Da würde ich doch vorschlagen Nägel mit Köpfen zu machen und den türkischen Patriotismus vor Ort auszuleben.

Solange man in D leben will ist das aber eine vollkommen hirnrissige Idee.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: freiwillige Ausbürgerung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von fab87 am 18.10.2019 um 22:28:00

nixwissen schrieb am 18.10.2019 um 22:03:46:
Du hast beim Zitat ein Wort vergessen: "wollen".
"... man wird es nicht verstehen wollen."
Da dürfte die Motivation klar sein.
Er möchte wieder Türke sein, weil er es so klasse findet, wie der Türken-Trump das osmanische Reich wieder stark macht bzw. gesellschaftlich ins Richtung Mittelalter führt.
Da würde ich doch vorschlagen Nägel mit Köpfen zu machen und den türkischen Patriotismus vor Ort auszuleben.

Solange man in D leben will ist das aber eine vollkommen hirnrissige Idee.

Gruß,
Norbert


Was sollen diese bizarren Mutmaßungen?

Weiß nicht ob solch ranzige Tiraden hier ins Forum gehören.

Titel: Re: freiwillige Ausbürgerung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von HeFi am 19.10.2019 um 00:24:01

nixwissen schrieb am 18.10.2019 um 22:03:46:
Er möchte wieder Türke sein, ...

JA und welche Konsequenzen dies für ihn haben könnte, haben wir noch gar nicht beleuchtet, weil auch nicht danach gefragt wurde,
zB wird er in der Türkei ggf Wehrdienst leisten oder sich für ca. 10.000,- Euro davon freikaufen müssen.
Aber das weiß er ja selbst besser als ehemaliger Türke.
Im Übrigen wechselt man die Staatsangehörigkeit nicht wie ein Hemd.
Aber Wanderer soll man nicht aufhalten.

Titel: Re: freiwillige Ausbürgerung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von DerRalf am 19.10.2019 um 10:58:46
Es geht uns einfach nichts an, weshalb er Türke sein möchte, genauso wie wir niemanden fragen warum er Deutscher sein möchte. Man kann es sagen, muss man aber nicht.

Titel: Re: Ehefähigkeitsbescheinigung aus Chile
Beitrag von HeFi am 19.10.2019 um 11:39:54

Claudia Schn. schrieb am 18.10.2019 um 11:50:21:
.und leider,leider lässt sich keiner von den Behörden auf eine verbindliche Auskunft ein 


Aras schrieb am 19.10.2019 um 11:20:54:
Dann ruf beim Präsidenten des OLG an.

Der erste Weg geht zum dt. Standesamt, dort bekommen sie
1. eine verbindliche Liste der erforderlichen Unterlagen und
2. verbindliche Auskunft über alle Fragen zur Eheschließung etc.

Claudia Schn. schrieb am 18.10.2019 um 11:50:21:
...steht da zwar nicht

3. solltest Du Deine Leseschwäche beheben

Titel: Re: Abschiebung meiner Freundin durch Ehe verhindern
Beitrag von HeFi am 19.10.2019 um 17:48:36
Offenbar kennst Du Deine eigenen Einlassungen nicht:
1. Überschrift: "Abschiebung meiner Freundin durch Ehe verhindern"
2.
tigger19 schrieb am 16.10.2019 um 19:35:39:
Frage:
Wo können wir (ich Deutsch sie Taiwan) innerhalb von 2-4 Wochen heiraten - was so in Deutschland anerkannt wird oder zumindest eine aufschiebende Wirkung für die Ausländerbehörde in Deutschland bringt bis die Unterlagen übersetzt wurden.




tigger19 schrieb am 19.10.2019 um 17:04:52:
von Privatpersonen die offensichtlich mit Unwissen um sich werfen nicht zielfürend ist.

Diese "Privatpersonen" können zumindest korrektes Deutsch.

Titel: Re: Abschiebung meiner Freundin durch Ehe verhindern
Beitrag von T.P.2013 am 19.10.2019 um 19:25:22

fab87 schrieb am 19.10.2019 um 17:12:02:
Und ist sie als verurteilte Straftäterin wohl ja auch selber schuld - das sagt der rechtskräftig gewordene Strafbefehl ja schon. Ist halt schon fraglich, ob die Gesellschaft noch mehr Verbrecher braucht, gerade aus dem Ausland. Also gute Heimreise. 


Ich dachte immer, dieses Forum sei ein Fachforum, in welchem sachlich rechtliche Grundlagen erläutert werden.
Wir mir angesichts u.a. Deines Beitrags erscheint, wandelt sich das Forum offensichtlich sukzessive eher zu einem Pranger und Forum, in welchem es nicht um sachlich korrekte Darstellungen geht (vgl. z.B. Äußerungen, dass ein Beschuldigter selbst für Übersetzungen verantwortlich sei), sondern um moralische Bewertungen und politische Äußerungen.
Gibt es dafür nicht irgendwo eine AfD-Website, auf der solche Äußerungen angebrachter wären?

Just my 2 Cents.


HeFi schrieb am 19.10.2019 um 17:48:36:
Diese "Privatpersonen" können zumindest korrektes Deutsch.


Das würde ich so wahrlich nicht vorbehaltlos unterschreiben wollen...

Was ist hier eigentlich los in letzter Zeit?


Aras schrieb am 19.10.2019 um 17:27:09:
@tigger19

Ich will versichern, dass das hier nicht der normale Ton ist. Scheinbar sind wohl derzeit einige gereizt, und dafür entschuldige ich mich bei dir stellvertretend für die anderen Boardmitglieder.


Danke Aras, Du sprichst auch in meinem Namen.
Ich halte die Bewertungen und Unterstellungen des TE in seinen Beiträgen zwar auch für wenig konstruktiv, aber das kann man auch so wie reinhard kurz thematisieren und rechtfertigt nicht diese wertenden, unsachlichen und oft falschen Beiträge der entsprechenden Mitforisten wie u.a. hier im Thread (aber nicht nur hier).

Titel: Re: Abschiebung meiner Freundin durch Ehe verhindern
Beitrag von fab87 am 19.10.2019 um 20:15:24

T.P.2013 schrieb am 19.10.2019 um 19:25:22:
Gibt es dafür nicht irgendwo eine AfD-Website, auf der solche Äußerungen angebrachter wären?


sagt ein Piefke :D


#Tätervolk

Titel: Re: Abschiebung meiner Freundin durch Ehe verhindern
Beitrag von nixwissen am 20.10.2019 um 01:22:22
Da ist es doch kein Wunder, daß man trinkt blöde Kommentare abgibt...

Titel: Re: Abschiebung kranke Ausländer
Beitrag von deerhunter am 13.12.2019 um 15:40:03

simo schrieb am 12.12.2019 um 21:31:04:
Hallo
Ist die Abschiebung von paranoide psychicher kranker Ausländer
ausgeschlossen ???


Warum? Aus welchen Grunden soll er denn abgeschoben werden, wie lange ist er schon hier und woher kommt er?
Warum soll der Steuerzahler für einen "kranken" und eventuell gefährlichen (bei diesem Krankheitsbild möglich) aufkommen und das Risiko tragen?

Titel: Re: Abschiebung kranke Ausländer
Beitrag von T.P.2013 am 13.12.2019 um 22:33:28

deerhunter schrieb am 13.12.2019 um 15:40:03:
Warum soll der Steuerzahler für einen "kranken" und eventuell gefährlichen (bei diesem Krankheitsbild möglich) aufkommen und das Risiko tragen? 


Spekulationen und Betrachtungen solcher Art mögen für die AfD relevant sein, für die Exekutive, hier die ABH, sind solche Betrachtungen aber ganz sicher irrelevant.
Da geht es nach geltendem Recht und nicht nach Stammtisch.

Titel: Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos
Beitrag von lottchen am 19.12.2019 um 13:33:37
Wenn selbst unsere Behörden den TE jetzt als staatenlos anerkennen sollten wir das doch hier im Forum wohl auch hinbekommen ;)

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Saxonicus am 14.02.2020 um 19:00:19

Amin2014 schrieb am 09.02.2020 um 09:25:07:
Ich kann den deutschen Staat verstehen, wenn er solche Massnahmen macht, aber ich bin Akademiker... 

....und was besagt das?

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 03.05.2020 um 11:41:53

bundy schrieb am 03.05.2020 um 08:42:15:
Wir versuchen gerade etwas besseres zu finden ist aber wegen dem lock down fast unmöglich. Auch ein Umzug scheint fast unmöglich.

Warum ist Dir das dann erst nach Beginn der Corona-Krise eingefallen?
Schon etwas eigenartig.


bundy schrieb am 28.03.2020 um 20:18:02:
Seit ca. 2 Jahren bin ich mit einer Philippinin zusammen,


Titel: Re: Einbürgerung Ägypter - fehlende Geburtsurkunde
Beitrag von Herzlein am 03.08.2020 um 14:42:53
Hallo,
wizig ich habe das gleich Probleme, ich kampf seit einem Jahr.

Titel: Re: Rechtsmittelverzichtserklärung
Beitrag von Thalia12 am 13.08.2020 um 21:33:33
Das mit der Rechtsmottelverzichtserklärung habe ich bisher noch nie gehört, halte ich für zuviel Aufwand und absolut unnötig. Da kann ich mich den Vorrednern nur anschließen. Man kann sich auch zu Tode bürokratieren...

Titel: Re: Rechtsmittelverzichtserklärung
Beitrag von Blaise am 14.08.2020 um 18:12:28
Fast genau so gut, wie bereits beerdigte Beiträge wieder ausgraben...

Titel: Re: Aufenthalt nach § 18 Abs. 4 S. 1 . Anrechenbare Zeiten für die NE
Beitrag von Herzlein am 15.09.2020 um 22:44:22
:#s22: :#s22:

Titel: Re: Scheidungsunterhalt
Beitrag von Mokka am 08.10.2020 um 20:30:38
Hallo dodopyu

Versuch deinen Mann zu überreden, dass er arbeiten geht. Dann bekommst Du bei entsprechendem Einkommen Trennungsunterhalt.

MfG
Mokka

Titel: Re: Mit Schengen Visum C Aufenthaltstitel wegen Familienzusammenführung erreichen
Beitrag von Mokka am 08.10.2020 um 20:24:58
Guten Abend

Ich wünsche Deinem Mann beste Gesundheit und hoffe das er nicht Reiseunfähig wird, damit er zum 11.11. wieder ausreisen kann.
Bleibt gesund.
MfG
Mokka

Titel: Re: Ausbürgerung wegen Auswanderung möglich?
Beitrag von Lidija am 13.10.2020 um 19:59:38
Oje das ist ja wirklich ärgerlich. Gibt es eine Möglichkeit die Sachbearbeiterin auch zu verklagen?

Titel: Re: Neuer Reisepass mit neuem Namen - 90 / 180 Tage Regel
Beitrag von Maennlich am 11.11.2020 um 22:42:32

Daddy schrieb am 11.11.2020 um 08:35:47:
Es spielt keine Rolle ob oder woher die Bundespolizei weiß, ob es sich um die gleiche Person handelt.


Wie bitte, unsere B-Pol weiß nicht wer ins Land kommt?  Da haben wir in DE aber ein riesen Defizit an Sicherheit. 







Titel: Re: Tschechien
Beitrag von elsapfirsich1992 am 13.11.2020 um 11:05:45

wanderer schrieb am 08.04.2007 um 07:26:13:
Ich zitier mich selber aus dem Transit durch Tschechien Tread

dazu noch der Link den Saxonius dort eingestellt hat.
www.mzv.cz/wwwo/default.asp?id=42292&ido=18786&idj=36&amb=109&Pa


Ich fasse mal zusammen

Du bist Ausländer der einen gültigen Pass und eine NE von Deutschland hat.?
Stimmt das so darfst du nach Tschechien reisen, ohne extra CZ-Visum!

Wichtig: Hast du ein Schriftstück von den CZ-Behörden erhalten das dir die Einreise nach Tschechien verweigert wurde??



Das ist die Essenz der europäischen Union, die unbegrenzte Bewegung durch Europa.

[edit]Ein gelungener Erstbeitrag - auf einen 13 Jahren alten Thread  :-? :o[/edit]

Titel: Re: EBH fodert Nachregistrierung, obwohl Negativbescheinigung vorliegt!
Beitrag von Kevin2020 am 16.12.2020 um 17:30:04

reinhard schrieb am 15.12.2020 um 17:43:14:
Wie gesagt: Ich würde richtig antworten und nicht auf eine Mail verweisen. Einfach alles schreiben, was zu diesem Brief zu sagen ist.

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von lottchen am 24.12.2020 um 13:42:08
Na das ist doch eine schöne Weihnachtsüberraschung. Herzlichen Glückwunsch und Frohe Weihnachten!

PS: Mein Lebensgefährte hat heute Post von der Rentenversicherung bekommen. Ankündigung einer Betriebsprüfung. Keine so freudige Nachricht wie bei Dir. Wir sehen aber: Die Behörden arbeiten bis zum letzten Tag. So soll es sein.

Titel: Re: Ausländerrecht...Abschiebung...
Beitrag von Saxonicus am 07.02.2021 um 07:38:38

Germanlover schrieb am 06.02.2021 um 22:10:21:
...die Ausländerbehörde hat mich frustriert. ich fand ihr Verhalten war unmenschlich und ich war wieder depressive.

Welche Entscheidung oder Maßnahme würden wohl die Behörden in Deinem Herkunftsland gegenüber einem deutschen Staatsbürger in einer vergleichbaren Situation treffen?

Titel: Re: Verlobte aus den Philippinen / derzeit in den Niederlanden heiraten
Beitrag von Saxonicus am 23.02.2021 um 08:15:27

T.P.2013 schrieb am 23.02.2021 um 03:39:08:
Der Stempel des Grenzbeamten kann bestenfalls eine Ausreise recht plausibel als stattgefunden dokumentieren, sofern eine Grenzkontrolle stattfand, bzw. erleichtert ggf. den Nachweis, falls erforderlich (analog Anscheinsbeweis).

.... und das ist auch am Flughafen Frankfurt nicht immer der Fall.

Besonders beim Stempeln der Pässe hält man sich zurück
(wahrscheinlich ist die Stempeltinte zu teuer?)

Titel: Re: Verpflichtungserklärung in Corona-Lockdown
Beitrag von jeremiah am 28.02.2021 um 02:43:42

Thoma68 schrieb am 17.01.2021 um 13:20:15:
Ich bin Bürger, Wähler und Steuerzahler. 

Valide Erklärung! Leider scheint man es manchmal zu vergessen...

Wie reinhard sagt, man solle sich auf die Frage konzentrieren,  wohle die Austellung der Verpflichtserklärung... soll wohl momentan viel interessieren.

Titel: Re: EBH fodert Nachregistrierung, obwohl Negativbescheinigung vorliegt!
Beitrag von dr-er am 14.06.2021 um 17:09:10
Und was machst Du mit dem Anwalt? Bestimmt wird er auf sein Honorar nicht verzichten.

Titel: Re: EBH fodert Nachregistrierung, obwohl Negativbescheinigung vorliegt!
Beitrag von dr-er am 14.06.2021 um 17:18:52

schrieb am 24.02.2021 um 11:53:48:
Schön, aber das Gesetz - das hat mir das BMI kürzlich mitgeteilt - nicht einmal vom Kabinett beschlossen worden. Es sieht auch nicht danach aus, als ob das noch in dieser Legislaturperiode passieren wird.


Ich mag zu optimistisch sein, aber es kann noch klappen.

Titel: Re: Duldung, Humanitäre Aufenthalt Antrag
Beitrag von Saxonicus am 05.12.2021 um 02:18:41

Windeutsch schrieb am 19.10.2021 um 18:01:24:
Wir haben keine Dokumente ausser Geburtsurkunde für mich und meine Frau aus Pakistan. 

Also wenn ich ins Ausland verreise habe ih immer (m)einen Pass dabei. Es verwundert schon, dass soviel Pässe verlorengehen, die Handys wohl wesentlich seltener. Auf die Idee eine Kopie seines Passes im Handy, auf einer E-Mail oder in einer Cloud zu speichern, ist anscheinend auch noch keiner gekommen.

Zudem führe ich bei meinen Reisen auch noch andere Dokumente (Führerschein, Versicherungs-, Bank- und Kredikarten, Personalausweis u.s.w,) mit mir, mit denen ich meine Identität beim Passverlust zumindest einigermaßen glaubhaft belegen könnte.

Titel: Re: Besuchervisum sinnvoll bei in Afghanistan verfolgtem afghanischem Staatsbürger?
Beitrag von Saxonicus am 21.12.2021 um 09:15:35

Sophi11 schrieb am 20.12.2021 um 18:02:32:
Meine Freundin hat mich gebeten, ein Besuchervisum für ihn zu beantragen.

Du kannst kein Visum für eine andere Person beantragen und von Deutschland aus geht das sowieso nicht.

Das muss der Betreffende an seinem Aufenthaltsort bei der zuständigen deutschen konsularischen Vertretung im Ausland  schon selbst machen.

[edit]War schon zweimal beantwortet. Spam brauchen wir nicht.[/edit]

Titel: Re: Einreise nach Deutschland mit abgelaufenem deutschen Reisepass
Beitrag von BBllaniiesad am 23.12.2021 um 13:48:40
Hallo, wenn Sie ein Verfallsdatum haben, gehen Sie einfach zur Botschaft und man wird Ihnen helfen, oder Sie werden abgeschoben

Titel: Re: Ex-Freundin(Filipina) mit gemeinsamen Kind(deutsch/filipina) loswerden
Beitrag von Onur81 am 21.01.2022 um 11:16:17

dyter07 schrieb am 21.01.2022 um 09:09:35:
An der Situation war jedoch die KM schuld die jeden Umgang verhinderte und den Herrn um Geld zu erpressen versuchte.


Ich bin der Meinung, dass die Gesetze in Deutschland solche Versuche ermutigen.

Titel: Re: Ex-Freundin(Filipina) mit gemeinsamen Kind(deutsch/filipina) loswerden
Beitrag von Onur81 am 22.01.2022 um 11:43:25
@ Tippi

Sie haben meinen Kommentar gelöscht und es ist natürlich vollkommen in Ordnung, da es um meine persönliche Meinung ging.

[edit]@Onur81 .... nicht gelöscht - nur geschrottet. War meine
Bitte, mein Posting NICHT zu kommentieren, so unverständlich?
[/edit]

Hans124 schrieb am 19.01.2022 um 07:12:50:
Moralpredigten helfen übrigens nicht.


Ich würde gerne Ihre Meinung auch zu diesem Teil sehen, da es in den sachlichen Foren in Ordnung scheint, Moralpredigten zu geben.

[edit]@Onur81 .... lies die NUB - sollte deiner Meinung nach ein
Posting dagegen verstoßen - nutze den Mod-Alarm.
[/edit]

Titel: Re: Familiennachzug von Türkei nach Deutschland.
Beitrag von ahmet am 18.05.2022 um 01:00:39
Ja genau ....

Titel: Re: Familiennachzug von Türkei nach Deutschland.
Beitrag von Hotrunner am 18.05.2022 um 11:36:52
Budweiser du sollst lieber mal schauen was du da schreibst ! Tust mich als Lügner hinstellen, wenn du hier zu dem gefragten nicht beitragen wirst dann schreibe nicht mehr sonst wirt es persönlich.  İch hoffe ich habe mich klar und deutlich gemacht.

Man sieht auch was führ denker du bist mit dein Aussage "Der islam gehört nicht zu Deutschland " sagt schon alles......

Titel: Re: Familienzusammenführung / Ehegattennachzug
Beitrag von mgb am 25.09.2022 um 10:36:18
Man könnte sich auch überlegen was passiert mit Augen zu und einfach nach Deutschland reisen Mir würde da Art. 20 AEUV als Rettungsanker einfallen.
Ohne guten Fachanwalt für Ausländerecht im Kreuz würde ich das aber nicht probieren. Daher auch mein vorheriger Ratschlag zur Rechtsberatung.

Titel: Re: Wiedereinreise nach Abschiebung
Beitrag von fugitive am 25.10.2022 um 14:22:26

vol-kan1 schrieb am 12.03.2022 um 22:48:42:
Für weitere Tipps und Vorschläge bin ich aber offen. Vielleicht hat ja jemand noch einen anderen Vorschlag, wie es vielleicht doch noch möglich wäre?


Die einzige Lösung ist es, zu warten, bis die Türkei Mitglied der EU wird. Dann hast du eine Chance.

Titel: Re: Ausländischer Absolvent einer deutschen Uni - ABH reagiert nicht
Beitrag von Bayraqiano am 06.12.2022 um 20:51:50
Gott bist du nervtötend. Keine Ahnung von Nichts aber Hauptsache labern, labern und labern.

Titel: Re: eAt Familienzusammenführung
Beitrag von SimonB am 21.12.2022 um 10:15:06

Aras schrieb am 20.12.2022 um 19:32:57:
dass ein Geringverdiener sein Geld lieber für den Konsum ausgeben würde als es für ne eAT auszugeben.

Ja, kann schon sein.
Das war aber weder die TS-Frage noch wissen wir, was einem ASt nach FZF wichtiger als ein eAT ist.

Aber ich gebe das aus der VO gern an Betroffene weiter, die im ALG2-oder Sozialhilfebezug sind, vielleicht ist denen der Konsum wichtiger.
Vielleicht widersprechen und klagen die auch gleich, statt sich mit der ABH herumzustreiten?

Titel: Re: eAt Familienzusammenführung
Beitrag von Aras am 21.12.2022 um 11:24:21

SimonB schrieb am 21.12.2022 um 10:15:06:
Das war aber weder die TS-Frage noch wissen wir, was einem ASt nach FZF wichtiger als ein eAT ist.


Ich finde es befremdlich darauf zu verweisen, dass es nicht von dem Themenstarter erfragt worden ist bzw. was dem Antragsteller wichtiger sei, wenn ich gerade auf DEINE Frage/DEINEN Beitrag antworte. Deine Aussage klang ja nach "Ach weißte was, dein Partner kriegt die eAT und in einem Jahr beantragt er die Verlängerung. Ist ja nichts dabei", sodass überhaupt keine tiefere Bearbeitung des Sachverhaltes deinerseits erkennbar ist.

Schon allein die folgende Aussage zeigt, dass du schlicht keine Ahnung hast:

SimonB schrieb am 20.12.2022 um 12:27:22:
Ich glaube kaum, dass die ABH deiner Frau schriftlich erklärt, wie sie ihr Ermessen in diesem Fall ausübt.

Ja doch! Eine Ermessensentscheidung muss schriftlich begründet werden. Insbesondere wenn wie es in deinem folgenden Satz heißt: "Jeder FZF ist ein Einzelfall, deshalb ist nicht jede ABH verpflichtet, sofort einen AT für 3 Jahre zu erteilen.". Ja ist es nun ein Einzelfall oder ist es ein Fall wo die Behörde willkürlich tun und lassen kann was sie will? Und warum hält sich die ABH nicht an die AVWV, dass das Ermessen der Behörde regelt und verpflichtet in solchen Fällen in der Regel für 3 Jahre zu erteilen?

Die ABH wird wahrscheinlich keine schriftliche Begründung geben. Aber nicht weil diese nicht müsste, sondern weil der Themenstarter höchstwahrscheinlich hinters Licht geführt worden ist. Warum denkst du, hat die ABH handschriftlich auf den Antrag vermerkt "Ersterteilung ein Jahr"? Ich bezweifle zwar, dass der Antragsteller neben der Anmerkung nochmal paragraphiert hat. Aber dadurch spart sich der Sachbearbeiter die Begründung, weil er dann erklären kann: "Ja die wollten drei Jahre. Aber ich hab denen aufgeschwatzt, dass ich nur für ein Jahr gäbe. Die haben dann gesagt 'da können wir wohl nix machen' und darum habe ich geschrieben, 'Ersterteilung für 1 Jahr'. Die haben also freiwillig die eAT für ein Jahr beantragt. Da muss ich keine schriftliche Begründung geben warum ich das nicht gegeben habe, wenn ich genau das erteile was die beantragt haben."

Hier kommen Personen, die ggf. keinerlei Ahnung vom Ausländerrecht haben, Deutsche und insbesondere Ausländer. Und da kann ich echt nicht verstehen, wenn man da nicht etwas in die Tiefe gehen könnte, nur weil die Frage nicht gestellt worden sei.

Es bringt ja auch nichts, wenn in 1-3 Jahren der Themenstarter wieder kommt und von Problemen berichtet, und man dann im Forum dann altklug antwortet, dass man sich doch vor 1-3 Jahren hätte Gedanken machen sollen.

Außerdem ist der Sinn und Zweck meiner Aussage nicht, dass man direkt die Ausländerbehörde wegklagen soll, sondern das der Betroffene erst einmal aufmerksam auf die Problematik gemacht wird.

Persönlich hast du bei mir 0 Sympathiepunkte. Meinen Bekannten Bayraqiano hast du mit deinem inkompetenten Geschreibsel vergrault. Insofern solltest du eher Zurückhaltung ausüben.

Titel: Re: eAt Familienzusammenführung
Beitrag von calhoon am 21.12.2022 um 11:43:18

Aras schrieb am 21.12.2022 um 11:24:21:
Persönlich hast du bei mir 0 Sympathiepunkte. Meinen Bekannten Bayraqiano hast du mit deinem inkompetenten Geschreibsel vergrault. Insofern solltest du eher Zurückhaltung ausüben.


Müssen solche Pöbeleien ad hominem eigentlich sein? Die waren bei deinem 'Bekannten' genauso abstoßend wie bei dir....

Titel: Re: eAt Familienzusammenführung
Beitrag von Aras am 21.12.2022 um 12:38:12
Es richtet sich ja gerade nicht allein gegen den Menschen SimonB, sondern gegen die Qualität seiner Beiträge, die eben zu wünschen übrig lassen. Die Qualität der Beiträge kann sich entsprechend verbessern, in dem man sich mit der Thematik näher beschäftigt. Das liegt im Machtbereich von SimonB.

Wenn es um die Erklärung bezüglich der "Sympathiepunkte" geht, so ist dies nur ein Ausdruck davon, dass kein wohlwollen mehr meinerseits besteht.

Insofern sollte Zurückhaltung von Seiten SimonB erfolgen, und eben nicht Halbwissen verbreitet werden.

Das als reine abstoßende Pöbeleien meinerseits und ad hominem Beleidigungen darzustellen, entbehrt somit einer Grundlage.

Titel: Re: eAt Familienzusammenführung
Beitrag von calhoon am 21.12.2022 um 13:28:27

Aras schrieb am 21.12.2022 um 12:38:12:
Das als reine abstoßende Pöbeleien meinerseits und ad hominem Beleidigungen darzustellen, entbehrt somit einer Grundlage.


Du hast 'ich bin ein aggressiver Rechthaber und hier der selbsternannte Qualitätsprüfer, aber mir fehlen halt Argumente' verständlich geschrieben. Niemand hier ist auf deine aufgeblasene Wichtigtuer-Sympathie oder dein "Berufsrevolutionär"s-Wohlwollen angewiesen. Deine Hybris erzeugt nur Fremdscham und Mitleid. EOD.

Titel: Re: eAt Familienzusammenführung
Beitrag von Aras am 21.12.2022 um 13:34:55

Titel: Re: eAt Familienzusammenführung
Beitrag von SimonB am 21.12.2022 um 13:52:11
Bitte beruhigt euch. Das ist das Forum nicht wert.
>:(

Aras schrieb am 21.12.2022 um 11:24:21:
Ich finde es befremdlich darauf zu verweisen,

Auch das mag sein.
Es ist hier jedem TS freigestellt, wie und was er erfragt, was er hier mitnimmt usw. Wenn deine Antworten die hilfreicheren und auch zielführend sind, dann sollte jeder sie gern mitnehmen und für sich das Beste daraus machen.
Ob du mir nun Sympathiepunkte oder Wohlwollen gibst, ist einfach nur lächerlich.


Aras schrieb am 21.12.2022 um 11:24:21:
Meinen Bekannten Bayraqiano hast du mit deinem inkompetenten Geschreibsel vergrault. Insofern solltest du eher Zurückhaltung ausüben.

Welche Zurückhaltung? Möchtest du Alleinantworter sein? Wollte das Ex-Mitglied das Forum verlassen, weil ich keine juristisch ausgefeilten tiefen Sachbearbeitungen kann?
Schreib du bitte rechtlich korrekte Antworten zur konkreten Frage, anstatt so derart ausfällig zu werden. Empfehle gern auch rechtliche Schritte gegen xyz. Daraus kann nicht nur ich evtl. noch mehr lernen. Halb+halb macht ganz.

Aras schrieb am 21.12.2022 um 11:24:21:
sodass überhaupt keine tiefere Bearbeitung des Sachverhaltes deinerseits erkennbar ist.

mE gab das die Fragestellung der TS her.
Ebenso wenig dein Ausflug in den Sozialleistungs-/ALG2-Bereich.
Und nun noch das Foto. Irgendwie jämmerlich.



Titel: Re: eAt Familienzusammenführung
Beitrag von Aras am 21.12.2022 um 16:27:13
Ich wünsche mir natürlich mehr Zurückhaltung bei der Bekanntgabe von Halbwissen.

Außerdem wo ist es ein Ausflug ins Sozialrecht, wenn ich von einer Gebührenbefreiung aus der AufenthV hinweise?

Wenns das Forum nicht wert ist, so bitte ich dich deinen Account löschen zu lassen.

Titel: Re: Eine Anzeige während der Einbürgerungsprozess
Beitrag von Elisa_30 am 25.01.2023 um 15:41:10
Bist du Forum-Penner?

Titel: Re: EU Rentner kann nach 10 Jahren keine Grundsicherung beantragen?
Beitrag von calhoon am 09.02.2023 um 22:26:58

PaulPaul schrieb am 09.02.2023 um 19:55:50:
Ich gehe jetzt erstmal duschen, nachdem ich deine Beiträge nochmal gelesen habe.  ;D


Hast du dich eingenässt? Das Aggressionsniveau in diesem Forum ist sowieso auffallend hoch – nicht nur bei Vertretern des Stammes Nimm – aber du lieferst hier einen absoluten Tiefpunkt. Wenn, wie du sagst, der Ton die Musik machst, hast du gerade eine absolut widerwärtige Kakophonie des Hasses gerülpst.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von calhoon am 03.03.2023 um 22:19:39

walkon schrieb am 03.03.2023 um 21:27:19:
Mir fehlen von 50 Unterlagen eine Unterlage, danach kümmer ich mich wenn mir die neue antwort der Botschaft vorliegt.


Joa, mach das. Und bis dahin kannst du ja noch einmal paar weitere Male schreiben, wieviele Unterlagen du eben für deine Anträge brauchst. Falls es jemand noch nicht mitbekommen hat ... 50!!elf

Schönes Wochenende

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 03.03.2023 um 22:22:59

schrieb am 03.03.2023 um 22:19:39:
Joa, mach das. Und bis dahin kannst du ja noch einmal paar weitere Male schreiben, wieviele Unterlagen du eben für deine Anträge brauchst. Falls es jemand noch nicht mitbekommen hat ... 50!!elf

Schönes Wochenende


und dir danke für deinen sinnfreien Kommentar. Kann dir nur wünschen das du nicht mal in so eine beschissene Lage gerätst.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von calhoon am 03.03.2023 um 22:28:33

walkon schrieb am 03.03.2023 um 22:22:59:
und dir danke für deinen sinnfreien Kommentar. Kann dir nur wünschen das du nicht mal in so eine beschissene Lage gerätst.


Und ich wünsch dir, dass du aus deiner selbstmitleidig-aggressiven und destruktiven Phase irgendwann wieder rauskommst.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 03.03.2023 um 22:33:56

schrieb am 03.03.2023 um 22:28:33:
Und ich wünsch dir, dass du aus deiner selbstmitleidig-aggressiven und destruktiven Phase irgendwann wieder rauskommst.


ich hoffe dein Accout wird bald gelöscht wenn ich mir deine letzten Beiträge anschaue. Habe mich schon gewundert warum hier weniger Kommentare als sonst kommen. Vergrault und beschimpft hast du wohl schon einige auch vor mir. Sehr schade für dieses Forum das schon so lange besteht und immer tolle Tips hatte

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von calhoon am 03.03.2023 um 23:05:04

walkon schrieb am 03.03.2023 um 22:33:56:
ich hoffe dein Accout wird bald gelöscht wenn ich mir deine letzten Beiträge anschaue.


Missliebige Haltungen mundtot machen zu wollen passt. Sei stolz drauf!

Schönes Leben noch, ich lösch meinen Account jetzt selbst.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von calhoon am 03.03.2023 um 23:31:28
P.S.:


walkon schrieb am 03.03.2023 um 22:33:56:
Habe mich schon gewundert warum hier weniger Kommentare als sonst kommen.


Weil du dich seit 5 Seiten im Kreis drehst. Und weil du ausfällig wirst, wenn dir jemand nicht nach dem Mund redet. Andere "beschimpfen" tut hier nur einer: Du. Mich.

Titel: Re: Kenianer in Deutschland heireten - geforderte Unterlagen
Beitrag von jacobsmonah am 23.08.2023 um 12:07:46
Ich hätte nie gedacht, dass Sie so viele Dokumente brauchen

Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen
Beitrag von deathstriker6666 am 19.09.2023 um 18:59:26

BlaueQualle schrieb am 19.09.2023 um 18:56:10:
Wenn ich Gründe nenne glaubt mir sowieso keiner.

Es wird für dich am Ende nur einen Richter zu interessieren haben, kein Diskussionsforum. :)

Diese Angst sei dir also erstmal genommen....

Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen
Beitrag von Puncherfaust am 19.09.2023 um 19:06:38

BlaueQualle schrieb am 19.09.2023 um 18:56:10:
Ich werde mir jetzt nicht die Mühe machen hier weiter zu diskutieren.

Wenn ich Gründe nenne glaubt mir sowieso keiner.
Und wenn ich hier einzelheiten über unser Privatleben nicht erzähle oder andere als in anderen Foren, dann hat es was damit zutun, dass ich unnötige Diskussionen wie diese hier vermeiden möchte.


Guck mal, trotz allem wurden dir Wege aufgezeigt wie ihr dafür sorgen könnt dass der Aufenthalt endlich legal wird. Statt weiter nur gegen den Staat zu meckern, solltest du dich hinsetzen und versuchen diese Möglichkeiten mit deiner Anwältin zu besprechen und zu realisieren.

Wenn da dann alle mitspielen müsste sie wie gesagt vllt. für ein paar Tage ausreisen. Das ist sicher alles aber noch nicht unmenschlich. Denk bitte an deine Oma und auch an das Kind, dass bei den Großeltern im Heimatland lebt und wahrscheinlich auch mal seine Mutter wiedersehen möchte.

Wir kennen dich alle nicht persönlich, dein Schicksal wird hier niemanden persönlich berühren, das sind alles deine Probleme und dein Leben. Mehr als die Tipps zu geben, wie deine Freundin aus dem illegalen Aufenthalt rauskommt, deine Oma nicht mehr Schulden anhäuft und das andere Kind auch irgendwann hierhin kommen kann können wir dir nicht geben. Befolg sie oder befolg sie nicht.

Aber wenn du sie nicht befolgst und stattdessen trotz selbstgeschaffenem Problem die Schuld nur beim Deutschen Staat und nicht bei euren eigenen Verkettungen von "unglücklichen" Handlungen suchst und eine mehrtägige Ausreise schon als unzumutbar betitelst, dann wird dir niemand helfen können. Frag doch mal deine Oma oder das andere Kind ob die das auch als so unzumutbar erachten, die müssen deine Suppe schließlich auslöffeln. Wir müssen es nicht, uns kann es also ziemlich egal sein.

Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen
Beitrag von BlaueQualle am 19.09.2023 um 19:31:51
Fuer die Ausreise fehlen uns halt auch die finanziellen Mitteln. Vorallem da wir dann NOCHMAL kurze Zeit spaeter einreisen muessen um den anderen Sohn zu holen. Das ist sehr teuer.

Meine Oma hat trotz allem gesagt, dass meine Frau hier bleiben soll da sie alle sehr moegen.

Und das Geld wollen die ja so oder so wieder haben. Da aendert sich jetzt auch nichts mehr dran.

Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen
Beitrag von Puncherfaust am 19.09.2023 um 19:41:43
Man möge mich korrigieren wenn ich falsch liege, aber sie könnte doch direkt für das andere Kind das Visum ebenfalls beantragen und auch hier um entsprechende Vorabzustimmung bitten. Dann müsste sie nur einmal Hin- und Zurück.

Wenn in ähnlichen Fällen der Deutsche Mann hier lebt und die ausländische Frau mit Visum einreist, können Kinder aus Vorehen ja auch direkt mit einreisen, weil sie das Aufenthaltsrecht von der Mutter ableiten werden. Ist natürlich ein atypischer Fall wegen der Lebensunterhaltssicherung, aber die Chancen sehe ich da schon gegeben, dass das klappen könnte.


Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen
Beitrag von BlaueQualle am 19.09.2023 um 20:08:30
Damals bei der ABH als sie die Duldung bekam sagte man, dass das andere Kind nur einreisen kann, wenn der Lebensunterhalt auch gesichert ist.
Genau das selbe sagte uns die Anwaltin, ABER die Anwaeltin war diejenige die meinte ich soll einfach die Vaterschaft anerkennen, damit das Kind als deutsches Kind einreisen kann mit deutschem Reisepass.
Das Jugendamt sagte auch, dass das ok ist obwohl ich nicht der Vater bin, jedoch muss meine Frau erst den AT haben. Damit bewiesen werden kann dass es sich nicht um Betrug handelt um meiner Frau Aufenthaltsrecht zu erschleichen. Wenn sie den AT bereits hat, dann hat das Kind ja sozusagen sowieso ein Recht darauf nach Deutschland zu kommen. Dann wuerde die Vaterschaftanerkennung daran nicht wirklich was aendern. So erklaerte es mir die Dame vom Jugendamt.
Ich darf die Vaterschaft fuer das nicht leibliche Kind anerkennen, wenn meine Frau vorher den AT vorzeigen kann.

Ohne die Vaterschaftsanerkennung kann das Kind nur mit nach Deutschland kommen wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Und das ist bei uns ja leider nicht der Fall. Wir wollen zwar in Zukunft was dran aendern natuerlich, aber wie lange das dauert wissen wir nicht. Ich will versuchen wieder zu arbeiten in Zukunft. Aber die Chance dass ich wieder rausgeschmissen werde ist hoch. Und wir koennen das Kind ja nicht ewig auf den Philippinen lassen. Haette alles geklappt und sie haette den AT jetzt bekommen, dann haetten wir das Kind im Februar naechstes Jahr nach Deutschland geholt.

Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen
Beitrag von Puncherfaust am 19.09.2023 um 21:18:36
Alles eine Sache der Argumentation. Ja, nach § 32 I müsste der Elternteil erstmal eine AT gem. § 28 besitzen, das würde sie mit der Visumserteilung noch nicht. Allerdings hätte sie mit dem Visum dann alle Voraussetzungen erfüllt und somit einen Rechtsanspruch auf den AT. Mit der Einreise hat sie somit faktisch bereits den AT, nur noch nicht als Karte.

Zur Argumentation kann man dann noch Abs. 4 heranziehen und auf besondere Härte des Einzelfalls plädieren. Dann aber auch wirklich auf das Kind abzielen. Da könnte es dann aber natürlich zum Verhängnis werden, dass es jetzt sowieso schon lange Zeit ohne Mutter ausgekommen ist. Da aber auch laut Gesetzestext die familiäre Situation zu berücksichtigen ist, könnte man auch die knappen finanziellen Mittel anführen. Ich persönlich würde den Leistungsbezug dann nicht als schädlich ansehen, da überwiegen m.E. die familiären Bindungen zur Kindesmutter.

Aber Achtung: Da ist dann viel Wohlwollen der ABH gefordert, da das alles eine Ermessensentscheidung wäre. Aber die Vaterschaftsanerkennung spielt da erstmal gar keine Rolle.

Wenn du dich aber entscheiden solltest, das doch mit der Vorabzustimmung zu machen, dann würde ich versuchen das direkt mit anzugehen.

Würde mich aber ehrlich gesagt nicht auf Auskünfte des Jungendamtes zu in diesem Fall relativ komplexen Fragen zum Ausländerrecht verlassen. Wovon soll sich die Mutter was erschleichen? Das einzige was den Rechtsanspruch verhindert ist das fehlende Visum, da ändert die Anerkennung der Vaterschaft des anderen Kindes doch nichts dran. Und wenn das klappt was ich vorschlage würde das nicht mal was am AT des Kindes ändern, außer dass es dann evtl. gar keinen braucht.

Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen
Beitrag von lottchen am 19.09.2023 um 21:36:19
Vielleicht äußert sich der TE mal zum Thema "Vorabzustimmung". Wurde dahingehend bei der ABH überhaupt mal angefragt?

Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen
Beitrag von roseforest am 19.09.2023 um 21:52:30
@puncherfaust ich glaube es geht eher um das andere Kind: denn wenn durch die VA das andere Kind ja "Deutsch" wird wäre es ja total egal bzgl. LU, denn mit einem Deutschen Pass kann das Kind ja sowieso dann hier einreisen.

Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen
Beitrag von BlaueQualle am 19.09.2023 um 22:13:02

lottchen schrieb am 19.09.2023 um 21:36:19:
Vielleicht äußert sich der TE mal zum Thema "Vorabzustimmung". Wurde dahingehend bei der ABH überhaupt mal angefragt?


Erstmal ist es wohl das beste zu warten was die Anwaeltin erreicht.
Sie meinte gestern am Telefon, dass ich ihr eine Email schreiben soll mit guten Gruenden und Argumenten warum sie den AT ohne Ausreise bekommen sollte wie zb. Mutter stillt noch, Baby hat noch nicht alle Impfungen, ich habe Autismus usw.

Und dann will sie mit solchen Argumenten versuchen die Auslaenderbehoerde zu ueberzeugen. Und auch aehnliche Faelle in denen es geklappt hat raussuchen und damit Argumentieren.
Sollte das alles nicht klappen muessten wir irgendwann vor Gericht.
Aber sie meinte "Wir kriegen das schon hin, da bin ich mir sicher". Weil es weder gut ist die Mutter vom Kind zu trennen oder vom Vater zu trennen. Wegen der Bindung. Und mitfliegen ist auch keine Option aufgrund der Kosten.
Sie ist sich da weiterhin sicher, dass sie den AT bekommt. Sie sagte die Mutter eines deutschen Kindes kann man nicht abschieben.

Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen
Beitrag von lottchen am 19.09.2023 um 22:21:39

BlaueQualle schrieb am 19.09.2023 um 22:13:02:
Sie sagte die Mutter eines deutschen Kindes kann man nicht abschieben. 

Zu 99% sicher richtig.
Aber sie muss keine AE bekommen. Ewig mit einer Duldung zu leben will wohl niemand. Und Deine Oma muss ausbaden was ihr angerichtet habt.   

Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen
Beitrag von T.P.2013 am 19.09.2023 um 22:43:00
Hilft nix, ich schreibe jetzt mal einen Beitrag für den Schrottplatz, aber das muss raus:

Und wenn der TE 1000 Male falsch gehandelt hat - wieso glaubt ein angeblicher "Mitarbeiter der Polizei", der aber noch nicht einmal weiß, dass es im polizeilichen Sprachgebrauch kein "illegal" gibt, sondern dass es "unerlaubt" heißt, dass es nötig sein soll, auf Äußerungen in anderen Foren herumzureiten und hier einen Pranger mit Anwürfen ins Persönliche aufzustellen? Wird das hier ne Hetzjagt nach AfD-Manier oder ist Telegram gerade down?

Wieso glaubt ein neuer Schreiber, zum Hetzen extra anscheinend aus einem anderen Forum herangeflogen, er müsse in ebenfalls Teil einer Hetzjagd sein und kenntnisfreien Stuss erzählen, indem er was von "sie wird abgeschoben" schwafelt und ähnlichen Quatsch?

Ein anderer schreibt Grütze von Asyl in Neuseeland und lacht sich den [**zensiert**] ab, "lmao", obwohl das Forum hier meines Wissens zur Erörterung von Rechtfragen existiert und nicht zur Belustigung. Und angeblich gerade auch nicht, um subjektive Bewertungen aus der eigenen Weltanschuung heraus abzugeben, Leute an den Pranger zu stellen und Hetzjagden durchzuführen.

Auch wenn meine persönliche Erwartungshaltung bei Usern mit Nicks wie "deerhunter", "Puncherfaust" und "deathstriker" schon extrem gering ist, ist so ein Mob wie hier schon etwas unterhalb selbst dieser Erwartung.
Im Prinzip ist alles ab Beitrag #10 Grütze für den Müll.

Ich hoffe doch, dass nicht nur mein Beitrag allein auf den Schrott wandert...

Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen
Beitrag von BlaueQualle am 20.09.2023 um 00:05:15
Ich wollte hier eigentlich auch keinen Aerger oder Streit verursachen. Und ja, vielleicht habe ich mich vorhin etwas unangebracht ausgedrueckt mit meinen negativen Aussagen zu Deutschland, aber in den letzten Tagen ist halt sehr viel passiert und wir sind alle sowieso schon mit den Nerven am Ende und wenn man dann hier noch so runtergemacht wird oder mit Vorwuerfen bombadiert wird hat man auch irgendwann keine Lust mehr. Wir wissen selber, dass es nicht der beste Weg war den wir gegangen sind, aber als sie schwanger wurde wollten wir einfach erstmal nur, dass sie das Kind gesund zur Welt bringt. Und von daher haben wir auch keine Behoerdengaenge riskiert, da wir nicht getrennt werden wollten und auch Angst hatten, dass sie abgeschoben wird.

Jetzt ist halt alles nicht so gut gelaufen. Und jede angeblich richtige Moeglichkeit die wir laut den Usern hier im Forum haben scheinen so gut wie unmoeglich zu sein. Einfach auch aus finanziellen Gruenden mit dem hin und her reisen.

Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen
Beitrag von deathstriker6666 am 20.09.2023 um 00:12:00

T.P.2013 schrieb am 19.09.2023 um 22:43:00:
Hilft nix,

Richtig, es hilft nix - und schon gar nicht so.
Bitte erstmal tief Luft holen vor dem Posten.

Der Problemsteller ist wie gesagt bereits in anderen Foren hinlänglich bekannt, er hat dort offen seine illegalen (pardon: "unerlaubten") Absichten in Aussicht gestellt und hat diese nun ganz offensichtlich auch umgesetzt.

Dieses Wissen wurde somit an euch ("Das Forum") herangetragen.

Lediglich darauf wurde hier hingewiesen, also es besteht der berechtigte Verdacht dass weitere illegale (pardon: "unerlaubte") Tätigkeiten folgen werden, welcher Form oder Ausmaßes auch immer.

Wenn ihr als info4alien-Forum das so akzeptiert und vielleicht sogar noch unterstützt, dann ist das eure Sache.

Gepostet wurde es somit und auch darauf hingewiesen.


T.P.2013 schrieb am 19.09.2023 um 22:43:00:
bei Usern mit Nicks wie "deerhunter", "Puncherfaust" und "deathstriker"

Ich habe in den Forenregeln nirgendwo lesen können wie Usernamen zu lauten haben bzw. dass die von dir genannten einen Regelbruch darstellen.


Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen
Beitrag von BlaueQualle am 20.09.2023 um 00:38:14
Etwas richtig illegales haben wir nicht getan.
Sagen wir mal wir haben uns in einer Grauzone bewegt die aber nicht direkt strafbar ist. Der illegale Aufenthalt war zwar sozusagen wirklich illegal, sondern in unserem Fall nicht strafbar. Hat auch unsere Anwaeltin gesagt.

Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen
Beitrag von chris-jue am 20.09.2023 um 04:24:25
nur ein bisschen illegal, ist doch nicht illegal - genau...

Leute ihr solltet wissen, dass alle Diskussionen unter sehr vielen verschiedenen Alias Namen in einem anderen Forum immer wieder zu Streit und Sperrung geführt haben. Grund dafür ist, dass der TS zwar immer nach Meinungen und Hilfe fragt und er auch sehr gute Hinweise und Tipps bekommt, wie es richtiggemacht wird, was er alles machen kann, wie er was am besten angeht, dass dies alles allerdings überhaupt nichts bringt. Denn aufgrund seiner Erkrankung an Autismus hört der TS auf NULL Ratschläge oder Empfehlungen null Komma null. Man sieht es ja schon wieder hier im Thread, dass er auf seinen Standpunkt und Sichtweise besteht und diesen Weg weitergeht, koste es was es wolle, was auch immer so Schönes empfohlen wird. Als Resultat gibt es dann wieder irgendwelche Threads wo er um Hilfe und Empfehlungen bittet, weil er sich ja so in die Sch... geritten hat und es immer schwerer wird raus zu kommen.

Es gab soooo viele Threads und in keinem wirklich nicht einem hat er auch nur die kleinste Empfehlung angenommen. Vieleicht hat er ja immer gehofft, dass er eine Bestätigung für sein Handeln bekommt, keine Ahnung?

Also im Grunde außer sich köstlich über alles zu amüsieren sollte man sich nicht zu tief involvieren lassen, denn es ist vergebliche Liebesmüh

Deswegen gibt’s von mir auch keine Tipps oder Einschätzung der Lage, ich freue mich einfach nur mal wieder was über ihn zu hören. Das ganze Thema mit voriger Hochzeit in Amerika, Scheidung, und sein ganzes Handeln ist soo amüsant, eigentlich müsste darüber ein Buch geschrieben und ein Film gedreht werden, das würde garantiert ein Bestseller/Renner werden.

Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen
Beitrag von Du Depp am 20.09.2023 um 04:25:41
Es ist hochinteressant was die Blaue Qualle hier schreibt. In anderen Foren hat er diesen Plan ähnlich beschrieben und es wurde ihm dringlichst abgeraten. Das ganze Konstrukt mit Online Marriage in Utah usw. hat ja auch nicht geklappt. Professionellen und gut gemeinten rat nimmt er auch nicht an also beratungsresitent und nur sein Weg ist der Beste und man will ihm ja nur Schlechtes.

Jetzt, wo Oma's Knete aufgebraucht ist und sie wegen ihm auch noch Geld zurueck zahlen muss ist der Jammer groß.

Und die Berater von der Blauen Qualle, die sich ja so gut in den Philippinen und dem Recht in D auskennen, sollten sich auch einmal überlegen wie sie geholfen haben, die Blaue Qualle in diese Situation reingezogen haben.

Titel: Re: Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen
Beitrag von T.P.2013 am 20.09.2023 um 14:57:00
@BlaueQualle,

Hallo, tatsächlich ist es so, völlig abgesehen von allen hier genüsslich ausgebreiteten unsachlichen Elaboraten, dass Dir in den Beiträgen '##4 und 5 das Wesentliche schon dargestellt wurde.

Natürlich wird der ausländischen Mutter eines deutschen Kindes nicht die Abschiebung drohen, wie hier in völliger Unkenntnis auch behauptet wurde.
Aber sie wird ausreisepflichtig bleiben und vermutlich keine oder zumindest schlechte Aussichten haben, eine AE zu erhalten, ob Klage oder nicht.
Sollte sie aber im Duldungsstatus verbleiben, wird es schwierig mit Arbeit und damit LU-Sicherung, mit möglichen zukünftigen Reisen außerhalb Deutschlands, etc.

Arbeitet sie und auch Du jedoch nicht im Rahmen des Möglichen, wird es wiederum fast unmöglich oder zumindest sehr schwierig werden, die erforderliche LU-Sicherung sicherstellen zu können, um das im Ausland befindliche erste Kind Deiner Partnerin nachziehen zu lassen.
Das wird dann, falls LU nicht gesichert, wieder ein kräftezehrender Prozess, mit Klage etc. Und das Ganze mit äußerst zweifelhafter Erfolgsprognose, meiner Meinung nach.

Das heißt, die von Dir angefragte Lösungsmöglichkeit mit den besten Erfolgsaussichten, um aus diesem Dilemma herauszukommen, wird wohl in der Nachholung des Visumverfahrens bestehen.

Dies kann ja spätestens nach Entwöhnung (Beendigung des Stillens) umgesetzt werden. Im Idealfall, wenn nicht zu viel Porzellan zerbrochen wurde, kann über Deine Anwältin eine Vorabzustimmung bei der ABH angefragt werden. Dies würde bedeuten, dass Deine Frau nur einige wenige Tage ins Heimatland reisen müsste.

Besseres ist Dir in dieser verfahrenen Situation wohl nicht zu raten.

Gruß

PS: Ich würde im Übrigen einmal überlegen, ob man der Art und Weise(!), wie hier gegen Dich polemisiert wird, rechtlich entgegentritt, bspw. mit Strafanträgen wg. Beleidigung und / oder übler Nachrede / Verleumdung. Mir sticht da z.B. der Beitrag #18 ins Auge, drittletzter und letzter Absatz.
Ebenso, @roseforest, würde ich mich an Deiner Stelle gegen die Aussage im #27 verwehren, etwas niedrigschwelliger als mit einer Anzeige, aber schon eindeutig ggü. der Forenadministration.
Weiter will ich mich hinsichtlich der Tatsache, dass diese Beiträge noch immer hier in diesem Thread zu lesen sind, lieber nicht auslassen.


Titel: Re: HartzIV – gemeinsames Kind und Ehe mit Ausländerin?
Beitrag von Yonakashy am 15.11.2023 um 08:40:05
Hey Leute! Ich hoffe, es geht euch allen gut. Ich wollte meine Erfahrungen mit dem Mazda 5 CW 2,5l aus Kanada teilen. Das Auto hat mich bisher nicht im Stich gelassen, und ich liebe die Leistung! Übrigens, während ich im [Werbung gelöscht], habe ich ein cooles Casino entdeckt, das ich empfehlen kann. Es bietet eine großartige Auswahl an Spielen und hat eine benutzerfreundliche Oberfläche. Die Vielfalt an Spieloptionen ist beeindruckend, und die Gewinnchancen sind nicht zu verachten. Wenn ihr nach einer unterhaltsamen Zeit sucht, schaut mal vorbei! Falls jemand ähnliche Erfahrungen mit dem Mazda 5 CW 2,5l gemacht hat oder Empfehlungen für andere Casinos hat, lasst es mich wissen. Lasst uns diese Diskussion am Laufen halten!

Titel: Authentic Maidens Exemplary Сasual Dating
Beitrag von med_louizario am 12.02.2024 um 22:06:56
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Titel: Re: Einbürgerung unter § 10 Abs. 3 Satz 2 StAG (6 Jahre)
Beitrag von Aras am 14.02.2024 um 18:55:53
"Die Prüfung endet nie."


Titel: Re: Was sind die Voraussetzungen für eine Ausbildung in Deutschland zu absolvieren?
Beitrag von deerhunter am 24.02.2024 um 10:43:34
Bist du jetzt "Alleinunterhalter" in diesem Forum mit gefühlt 100 verscheidenen Topics?
Aber wenigstens hast du uns dieses Mal die lange Geschichte deiner Verschleppung erpsart, danke dafür

Titel: Re: Einbürgerung - Antragsabgabe - dauert es ewigkeiten ?
Beitrag von Aras am 27.02.2024 um 17:29:49
@SimonB

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