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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> in meinem Fall: Recht auf Daueraufenthalt?
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Beitrag begonnen von rachou am 21.02.2014 um 01:04:26

Titel: in meinem Fall: Recht auf Daueraufenthalt?
Beitrag von rachou am 21.02.2014 um 01:04:26
Hallo,
ich war von 2001 bis 2011 Student in Deutschland, habe ich vordiplom geschafft und war fast fertig mit dem Studium, nachher war ich fast 18 Monate in Spanien mit spanische Aufenthalt als Familienmitglied eines EU Bürgers, eingetragene Lebenspartnerschaft seit März 2011 inzwischen war ich immer in Deutschland angemeldet, dann in August 2012 war ich verheiratet in Dänemark ( immer mit der selben Frau), und ab Oktober 2012 habe ich eine Aufenthaltskarte für Deutschland gekriegt, inzwischen bin immer noch verheiratet, habe einen unbefristeten gut bezahlten Job, meine Frage ist: wir die Regelung von frühere Aufenthalte auf mich angewendet? also halbe Aufenthaltsdauer maximal 4 Jahre? wenn ja habe ich jetzt Recht auf Daueraufenthalt oder Einbürgerung?

Danke

Mit freundlichen Grüssen

Titel: Re: in meinem Fall: Recht auf Daueraufenthalt?
Beitrag von erne am 21.02.2014 um 07:20:49

rachou schrieb am 21.02.2014 um 01:04:26:
wenn ja habe ich jetzt Recht auf Daueraufenthalt oder Einbürgerung?


ja, aber es dauert.
Für Daueraufenthlat musst du *seit* 5 jahren in D leben
Für Einbürgerung 3, 7 oder 8 (3, wenn Ehefrau Deutsche, ansonsten 7 bzw 8, je nach Integrationsleistung)

frühere Aufenthalte können angerechnet werden, da sie ja rechtmässig waren.
In manchen Bundesländern werden die Studienaufenthalte für Einbürgerung jedoch nicht angerechnet.

Titel: Re: in meinem Fall: Recht auf Daueraufenthalt?
Beitrag von rachou am 21.02.2014 um 15:35:55
Hallo,

in meinem Fall Bayern, 4+1 sind 5, kann ich jetzt Daueraufenthaltskarte beantragen?

Danke

Titel: Re: in meinem Fall: Recht auf Daueraufenthalt?
Beitrag von reinhard am 21.02.2014 um 19:41:42

rachou schrieb am 21.02.2014 um 15:35:55:
kann ich jetzt Daueraufenthaltskarte beantragen?


Hast Du die Antwort nicht gelesen?

Du bist 1 + nichts Jahre da, also nein.

Du must seit fünf Jahren hier leben, also wenn Du 2012 bekommen bist, sind 2017 die fünf Jahre voll.

Titel: Re: in meinem Fall: Recht auf Daueraufenthalt?
Beitrag von Aras am 21.02.2014 um 19:48:53
Daueraufenthalt-EU könnte leichter erreichbar sein

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