i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1285154879

Beitrag begonnen von mangojo am 22.09.2010 um 13:27:59

Titel: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von mangojo am 22.09.2010 um 13:27:59
Hallo in die Runde !
Einer Bekannten von mir ist vor einiger Zeit der deutsche Mann gestorben.
Sie kommt von den Philippinen.
Sie hat einen philippinischen Pass.
Nun möchte sie längere Zeit wieder in ihre Heimat.
Sie traut sich jedoch nicht länger, weil sie Angst hat, ihre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland zu verlieren.

Stimmt es wirklich, daß sie nicht länger als ein halbes Jahr Deutschland verlassen darf ?
Was passiert, wenn ihr philippinischer Pass beim Aufenthalt auf den Philippinen abläuft und sie sich einen neuen machen läßt, muß dann die deutsche Botschaft in Manila auch wieder die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland hinten rein machen ?

Ich habe schon zigmal auf der Ausländerbehörde bei uns deshalb angerufen, da kommt man einfach nicht durch.
Und Mails beantworten die sowieso nicht............

Hättet Ihr noch einen Link mit Gesetzestext dazu ?

Danke für Eure Antwort !
Mangojo

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von steini007 am 22.09.2010 um 13:34:13
Seit wann lebt deine Bekannte bereits in Deutschland und welchen AT hat sie jetzt?


mangojo schrieb am 22.09.2010 um 13:27:59:
Was passiert, wenn ihr philippinischer Pass beim Aufenthalt auf den Philippinen abläuft und sie sich einen neuen machen läßt, muß dann die deutsche Botschaft in Manila auch wieder die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland hinten rein machen ?

Sie reist mit dem neuen und dem alten Pass mit der AE nach Deutschland ein und läßt sich von der ABH einen Aufenthaltssticker in den neuen Pass kleben.

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von Zkai am 22.09.2010 um 13:44:24

mangojo schrieb am 22.09.2010 um 13:27:59:
Stimmt es wirklich, daß sie nicht länger als ein halbes Jahr Deutschland verlassen darf ?

Hättet Ihr noch einen Link mit Gesetzestext dazu ?

Danke für Eure Antwort !
Mangojo


§ 51 AufenthG

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von mangojo am 22.09.2010 um 14:17:20

steini007 schrieb am 22.09.2010 um 13:34:13:
Seit wann lebt deine Bekannte bereits in Deutschland und welchen AT hat sie jetzt?

Sie reist mit dem neuen und dem alten Pass mit der AE nach Deutschland ein und läßt sich von der ABH einen Aufenthaltssticker in den neuen Pass kleben.

Sie lebt schon seit 1980 in Deutschland.
Welchen AT sie nun hat, weiß ich nicht.
Sie hat in Deutschland nie gearbeitet, sondern war halt immer aufgrund ihrer Heirat mit einem Deutschen im Land.
Jetzt ist sie Witwe.

Gruß
Mangojo

[edit]Folgeposting[/edit]


Zkai schrieb am 22.09.2010 um 13:44:24:
§ 51 AufenthG

Dann stimmt das wohl mit den sechs Monaten.............., das ist ja hart.............

Zitat:
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,


Mangojo

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von Zkai am 22.09.2010 um 14:46:51
Man beachte aber Abs. 2, sofern ihr Lebensunterhalt z.B. durch Rente gesichert ist. Dann könnte sie zur ABH mit dem Rentenbescheid gehen und sich eine Bescheinigung holen, dass die NE nicht erlischt. Sofern sie natürlich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (heute Niederlassungserlaubnis genannt) hat.

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von mangojo am 22.09.2010 um 14:56:33

Zkai schrieb am 22.09.2010 um 14:46:51:
Man beachte aber Abs. 2, sofern ihr Lebensunterhalt z.B. durch Rente gesichert ist. Dann könnte sie zur ABH mit dem Rentenbescheid gehen und sich eine Bescheinigung holen, dass die NE nicht erlischt. Sofern sie natürlich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (heute Niederlassungserlaubnis genannt) hat.

Die Witwenrente ist halt gering.
Keine 800 Euro und nach Miete bleibt nicht mehr viel zum leben.
Es war auch ihre Überlegung in die Heimat länger zu gehen, um Geld zu sparen.
Es wird nur eine Frage der Zeit sein und die Witwenrente wird nicht mehr zum leben in Deutschland reichen.
Alleine das, wird noch ein schöndes Problem für sie werden.

Wenn sie eines Tage ergänzende Grundsicherung braucht, spätestens dann ist Abs. 2 hinfällig.

Mangojo

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von fons am 22.09.2010 um 15:01:33
Zu bedenken ist aber, dass die Witwenrente bei Aufenthalt
im Ausland ggf. gekürzt werden kann. Details dazu wissen
sicher andere besser; wollte das nur in den Ring werfen.

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von steini007 am 22.09.2010 um 15:53:08

mangojo schrieb am 22.09.2010 um 14:20:05:
Dann stimmt das wohl mit den sechs Monaten.............

... dann hast du den zitierten § nicht zu Ende gelesen ...


Zitat:
§ 51
...
(9) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erlischt nur, wenn

1. ihre Erteilung wegen Täuschung, Drohung oder Bestechung zurückgenommen wird,

2. der Ausländer ausgewiesen oder ihm eine Abschiebungsanordnung nach § 58a bekannt gegeben wird,

3. sich der Ausländer für einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten außerhalb des Gebiets aufhält, in dem die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erworben werden kann,

4. sich der Ausländer für einen Zeitraum von sechs Jahren außerhalb des Bundesgebiets aufhält oder

5. der Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erwirbt.

Auf die in Satz 1 Nr. 3 und 4 genannten Fälle sind die Absätze 2 bis 4 entsprechend anzuwenden

... und deshalb ist es wichtig zu wissen, welche AT die Bekannte genau hat.


mangojo schrieb am 22.09.2010 um 14:56:33:
Wenn sie eines Tage ergänzende Grundsicherung braucht, spätestens dann ist Abs. 2 hinfällig.

Dem müßte sie dann rechtzeitig entgegenwirken, indem die Bekannte in eine Gegend zieht, in der die Mieten nicht so hoch sind, weil sich dann u. U. auch kein Grundsicherungsanspruch ergibt und Abs. 2 wieder erfüllt werden kann.

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von mangojo am 22.09.2010 um 17:35:46

schrieb am 22.09.2010 um 15:01:33:
Zu bedenken ist aber, dass die Witwenrente bei Aufenthalt
im Ausland ggf. gekürzt werden kann. Details dazu wissen
sicher andere besser; wollte das nur in den Ring werfen.

Hallo !
Habe ich mich bei der DRV schon erkundigt.
Witwenrente die von einem deutschen Staatsbürger stammt, wird nicht gekürzt, egal wo man sich auf dem Planeten aufhält.
Nur wenn ihr verstorbener Mann Ausländer gewesen wäre, würde gekürzt werden.

Mangojo

[edit]Folgeposting[/edit]


steini007 schrieb am 22.09.2010 um 15:53:08:
... dann hast du den zitierten § nicht zu Ende gelesen ...

... und deshalb ist es wichtig zu wissen, welche AT die Bekannte genau hat.

Dem müßte sie dann rechtzeitig entgegenwirken, indem die Bekannte in eine Gegend zieht, in der die Mieten nicht so hoch sind, weil sich dann u. U. auch kein Grundsicherungsanspruch ergibt und Abs. 2 wieder erfüllt werden kann.

Ok, ich werde, wenn wir uns das nächstemal sehen, ihren Pass mal genau angucken.

Umziehen ? Nun ja, wer soll ihr denn dann noch helfen ? Sie ist ziemlich unselbständig.............
Ohne die Hilfe von mir und meiner Frau ist sie aufgeschmissen.
Ihr verstorbener Mann, hat ihr halt immer alles abgenommen, wollte gar keine selbständige Frau haben........................
Das gibt es leider auch sehr oft in Deutschland.............

Auf den Philippinen, könnte sie wieder bei ihrer Familie leben, das ist immer noch wesentlich billiger als hier und käme somit mit ihrer Rente aus.
Will die Tür nach Deutschland aber verständlicherweise nicht zuknallen.

Mangojo

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von hge2001 am 22.09.2010 um 20:02:16

mangojo schrieb am 22.09.2010 um 17:35:46:
Hallo !
Habe ich mich bei der DRV schon erkundigt.
Witwenrente die von einem deutschen Staatsbürger stammt, wird nicht gekürzt, egal wo man sich auf dem Planeten aufhält.
Nur wenn ihr verstorbener Mann Ausländer gewesen wäre, würde gekürzt werden.

Mangojo



Das ist mE nicht richtig und wahrscheinlich ein Missverständnis.

Im konkreten Fall: einer philippinische Staatsbürgerin, die ihren Wohnsitz auf die Philippinen verlegt, wird die (Witwen)Rente gekürzt.
Ihrem deutschem Ehemann wäre sie (bei "gerader Erwerbsbiografie" ) nicht gekürzt worden.
Sie sollte  mal zu einer Rentenberatungsstelle gehen und sich dies genau durchrechnen lassen um ganz sicher zu sein.

Eine Alternative wäre vielleicht auch, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt. Ich habe keine Ahnung, ob dies im konkreten Fall noch geht. Dann wäre das Visumsproblem zumindest gelöst.

hge

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von steini007 am 22.09.2010 um 20:41:44

hge2001 schrieb am 22.09.2010 um 20:02:16:
Eine Alternative wäre vielleicht auch, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt. Ich habe keine Ahnung, ob dies im konkreten Fall noch geht. Dann wäre das Visumsproblem zumindest gelöst.

... hätte sie dann keine Probleme dauerhaft/langfristig auf den Philippinen zu leben?

Würde sie mit der monatlichen Rente die finanziellen Mindestanforderungen erfüllen?

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von mangojo am 23.09.2010 um 09:05:32

hge2001 schrieb am 22.09.2010 um 20:02:16:
Das ist mE nicht richtig und wahrscheinlich ein Missverständnis.

Im konkreten Fall: einer philippinische Staatsbürgerin, die ihren Wohnsitz auf die Philippinen verlegt, wird die (Witwen)Rente gekürzt.
Ihrem deutschem Ehemann wäre sie (bei "gerader Erwerbsbiografie" ) nicht gekürzt worden.
Sie sollte  mal zu einer Rentenberatungsstelle gehen und sich dies genau durchrechnen lassen um ganz sicher zu sein.

Eine Alternative wäre vielleicht auch, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt. Ich habe keine Ahnung, ob dies im konkreten Fall noch geht. Dann wäre das Visumsproblem zumindest gelöst.

hge

Hallo hge ;-))

Ich habe die Auskunft direkt von der DRV.
Der Website und den Beamten die dort posten http://www.ihre-vorsorge.de/forum.html
Zuerst glaubte ich das auch nicht, aber die Beamten haben das mehrfach bestätigt.
Ihr wird nichts gekürzt, weil ihr Mann deutscher war.

Einbürgern lassen kann man vergessen, den Test besteht sie niemals.
Sie kann nach fast 30 Jahren in Deutschland nur sehr schlecht deutsch.
Ich habe als Schwierigkeiten zu verstehen was sie meint.
Der deutsche Pass hätte früher gemacht werden müssen, als Familienzusammengeführte das noch geschenkt bekamen nach ausreichendem Aufenthalt in Deutschland.
Das wollte ihr Mann aber nicht, weil sie wäre ihm dann von ihm zu unabhängig gewesen.
Das ist aber nicht nur bei Ihm so gewesen, ich kenne da in unserem Bekanntenkreis einige die der Frau den deutschen Pass regelrecht verweigern.

Meine philippinische Frau hat den deutschen Pass, mußte den Sprachkurs und die Prüfung machen.
Den schafft unsere Bekannte niemals.............

Mangojo

*


steini007 schrieb am 22.09.2010 um 20:41:44:
... hätte sie dann keine Probleme dauerhaft/langfristig auf den Philippinen zu leben?

Würde sie mit der monatlichen Rente die finanziellen Mindestanforderungen erfüllen?

Hallo !

Die Rente aus Deutschland würde für sie locker reichen.
Zumal sie bei der Familie lebend, keine Miete mehr zahlen müßte.
Sie ist noch keine 50, und wenn die Rente auf den Phils irgendwann mal knapp werden würde, ist immer noch das philippinische Rentensystem da, das da heißt "Familie".
Etwas, das man sich bei uns in Deutschland gar nicht mehr vorstellen kann.
Ich jedenfalls nicht, mein Nachwuchs ist beruflich in alle Himmelsrichtungen verstreut, muß als nachfragen, ob sie überhaupt noch leben. Wenn ich mal alt und finaziell in Schwierigkeiten seine sollte, wird man die zwingen müssen.................
Traurig, aber leider normal in Deutschland.

Mangojo

schweitzers [edit]Habe Dein Folgepost hier eingefügt. Ein Post lässt sich mittels des "Ändern" - Buttons innerhalb von 15 Minuten ergänzen, korrigieren oder ändern. Bitte diese Funktion benutzen! Vielen Dank.  -

Und noch ein Hinweis: Innerhalb eines eigenen Posts kann durchaus auch aus verschiedenen Posts unterschiedlicher user, die in dem betreffenden Thread gepostet haben, zitiert werden. Dazu die jeweilige Passage in dem betreffenden Post markieren, dann den Button "Markieren & Zitieren" klicken, und schon findet sich das Zitat im eigenen Postentwurf.[/edit]

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von steini007 am 23.09.2010 um 09:42:14

mangojo schrieb am 23.09.2010 um 09:05:32:
Die Rente aus Deutschland würde für sie locker reichen.

Meine Fragen bezogen sich auf die Anmerkung von hge bzgl. der Einbürgerung. Dann wäre sie deutsche Staatsbürgerin. Als deutscher Staatsbürger muß man im Ausland als ständig residierender oftmals entsprechendes monatliches Einkommen nachweisen. Ob da mietfreies Wohnen angerechnet wird, dürfte wohl unterschiedlich sein.

Da - so wie du schreibst - die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund sprachlicher Defizite nicht erworben werden kann, stellen sich meine Fragen in dieser Richtung nicht mehr.


Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von mangojo am 23.09.2010 um 09:53:59

steini007 schrieb am 23.09.2010 um 09:42:14:
Meine Fragen bezogen sich auf die Anmerkung von hge bzgl. der Einbürgerung. Dann wäre sie deutsche Staatsbürgerin. Als deutscher Staatsbürger muß man im Ausland als ständig residierender oftmals entsprechendes monatliches Einkommen nachweisen. Ob da mietfreies Wohnen angerechnet wird, dürfte wohl unterschiedlich sein.

Da - so wie du schreibst - die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund sprachlicher Defizite nicht erworben werden kann, stellen sich meine Fragen in dieser Richtung nicht mehr.

Die Philippinen sind eines der wenigen Länder der Erde, wo man kein Vermögen vorweisen muß, wenn man permanent resident sein will.
Es ist nur eine Visafrage.
So viel ich weiß, gibt es 2 Jahres-Touristen-Visas.
Ich, als mit einer Filipina verheirateter, kann mich mit Balikbayan ein Jahr aufhalten, ohne Visum.
Muß mit der Filipina dann ausreisen und gemeinsam wieder einreisen und kann wieder ein Jahr dort leben.
Es gibt auch diverse Tricks, mit denen man die jährliche Ausreise umgehen kann.......
Es gibt auch diverse Dauervisas, die aber meist ziemlich Geld kosten.
Ich habe bisher einmal ein Jahr zusammenhängend dort gelebt.
2009 waren wir 4 Monate am Stück unten.
Also wie gesagt, es interessiert niemanden ob du Geld hast oder nicht.
Deshalt hats da auch so manch schrägen weißen...........

Filipinas, die den deutschen Pass haben, dauerhaft unten leben, das ist auch mit deutschem Pass kein Problem.
Da es keine Meldebehörden gibt und nur eine Minderheit einen philippinischen Pass besitzt.
Um seine Identität nachzweisen, falls überhaupt mal erforderlich, kann man zum Bürgermeister gehen und bekommt ein so genanntes "Sidula".
Da interessiert es nicht ob der Filipino einen deutschen Pass hat oder nicht.
Manche lassen sich auch wieder einen philippinischen Pass machen, ist aber gefährlich und nicht erforderlich, weil man dadurch ja die deutsche Staatsbürgerschaft verliert, wenn es rauskommt.

Mangojo

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von hge2001 am 23.09.2010 um 10:18:39

mangojo schrieb am 23.09.2010 um 09:05:32:
Ich habe die Auskunft direkt von der DRV.
Der Website und den Beamten die dort posten http://www.ihre-vorsorge.de/forum.html
Zuerst glaubte ich das auch nicht, aber die Beamten haben das mehrfach bestätigt.
Ihr wird nichts gekürzt, weil ihr Mann deutscher war.


Da scheint sich tatsächlich etwas geändert zu haben. Auch die broschüre  der DRV sagt dasgleiche.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/hinterbliebenenrente__hilfe__in__schweren__zeiten,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten

Selbst die Experten waren verwirrt.

Trotzdem würde ich diesen satz beherzigen:

Zitat:
Daher sollten Sie sich vor einem
Umzug ins Ausland in jedem Fall von Ihrem Rentenversicherungsträger
und Ihrer Krankenkasse beraten lassen.



hge

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von maki am 23.09.2010 um 10:18:46

Zitat:
Manche lassen sich auch wieder einen philippinischen Pass machen, ist aber gefährlich und nicht erforderlich, weil man dadurch ja die deutsche Staatsbürgerschaft verliert, wenn es rauskommt.

Ist zwar Offtopic, aber:
Man verliert die D Sta. sobald man die andere annimmt nach §25 StAG Kraft Gesetzes (automatisch), dazu muss nix "rauskommen".

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von hge2001 am 23.09.2010 um 10:28:00

maki schrieb am 23.09.2010 um 10:18:46:
Ist zwar Offtopic, aber:
Man verliert die D Sta. sobald man die andere annimmt nach §25 StAG Kraft Gesetzes (automatisch), dazu muss nix "rauskommen". 



Weiter OT:

Ich stimme Dir zu.
Theoretisch richtig. Aber in der Praxis weiss der deutsche Staat eben nichts von dem philipp. Pass und wird es auch noch längere Zeit nicht wissen, da das verhältnis Deutschland - Philippinen auf Staatsebene nicht gerade gut ist. Als Grund ist FRAPORT zu nennen, was die Atmosphäre zwischen den Staaten ziemlich vergiftet hat. Der letzte Staatsbesuch liegt etliche Jahre zurück. der Aussenminister Fischer war zuletzt von 10 jahren dort, aber nur wegen der Wallert-Entführung.

hge

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von mangojo am 23.09.2010 um 10:44:02

hge2001 schrieb am 23.09.2010 um 10:18:39:
Da scheint sich tatsächlich etwas geändert zu haben. Auch die broschüre  der DRV sagt dasgleiche.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/hinterbliebenenrente__hilfe__in__schweren__zeiten,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten

Selbst die Experten waren verwirrt.

Trotzdem würde ich diesen satz beherzigen:


hge

Nein, da hat sich nichts geändert.
Aber um die Rente gibt es nunmal viele Gerüchte und Mythen.
Jeder weiß was und ist sich da ganz sicher..............
Kenne das doch auch aus dem Philippinenforum.

Der Krankenkasse ist das egal, wenn man sich anständig in Deutschland abmeldet, ist man auch nicht mehr versicherungspflichtig.
Aber viele melden sich halt nicht ab und die wird irgendwann der große Hammer treffen, wenn sie Pech haben.................
Vom Meldegesetz mal ganz abgesehen.
Ordnungswidrigkeit bei Meldevergehen bis zu 25.000 Euro Strafe, ist halt auch kein Pappenstiel.

Mangojo

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von hge2001 am 23.09.2010 um 10:51:02

mangojo schrieb am 23.09.2010 um 10:44:02:
Nein, da hat sich nichts geändert.
Aber um die Rente gibt es nunmal viele Gerüchte und Mythen.
Jeder weiß was und ist sich da ganz sicher..............
Kenne das doch auch aus dem Philippinenforum.


Genau dort habe ich eben gesucht und noch Zitate von der DRV gefunden (2007) wo der Abschlag bestätigt wurde.

hge

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von mangojo am 23.09.2010 um 10:59:24

hge2001 schrieb am 23.09.2010 um 10:51:02:
Genau dort habe ich eben gesucht und noch Zitate von der DRV gefunden (2007) wo der Abschlag bestätigt wurde.

hge

Yes, und das war eben auch 2007 falsch.
Es gibt Xerlei unterschiedliche Konstellationen bei der Rente.
Unterschiedliche Rentenarten.
Es ist schon ausschlaggebend was für eine Rente die Basis ist.
Irgendeine Art der Frührente oder die Altersrente, wann und wo der Rentenanspruch zustande kam, Staatsbürgerschaft usw.

Da hat einer Abschläge bei seiner Frührente, weil er auf den Phils lebt und behauptet Felsenfest jeder wird bei der Rente Abschläge haben.
So funktioniert das aber nicht..............

Mangojo

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von mangojo am 23.09.2010 um 11:20:53

maki schrieb am 23.09.2010 um 10:18:46:
Ist zwar Offtopic, aber:
Man verliert die D Sta. sobald man die andere annimmt nach §25 StAG Kraft Gesetzes (automatisch), dazu muss nix "rauskommen".

Nicht falsch verstehen.
Ich mache grundsätzlich immer nur 100% Wasserfeste Sachen.
Deshalb frage ich hier ja auch nach.........
Als wir 2009 4 Monate auf den Phils waren, waren wir auch in Deutschland abgemeldet, damit wir uns den Beitrag zur Krankenkasse sicher sparen konnten.
Das schöne, als wir wieder ankamen, bekam jeder ein Willkommensgeschenk als Neubürger.  :D
Eine Monatskarte für die Straßenbahn.  ;D

Mangojo

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von schweitzer am 23.09.2010 um 11:37:57

mangojo schrieb am 23.09.2010 um 11:20:53:
Das schöne, als wir wieder ankamen, bekam jeder ein Willkommensgeschenk als Neubürger.
Eine Monatskarte für die Straßenbahn.


Nachträglich aufrichtigen Glückwunsch - aber ich denke, zu sehr in Smalltalk abdriften sollte das Ganze hier nun nicht - dieses Unterforum hier ist ein Sachforum! -

Also bitte nur noch posten, wenn es wirklich noch an der Ausgangsproblematik orientierte sachdienliche Anmerkungen oder Fragen gibt. - Sonst bitte das beliebte userforum nutzen oder sich per PN austauschen. - Danke.


=schweitzer=

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von hge2001 am 23.09.2010 um 13:29:29

mangojo schrieb am 23.09.2010 um 10:59:24:
Yes, und das war eben auch 2007 falsch.
Es gibt Xerlei unterschiedliche Konstellationen bei der Rente.


Sorry , das muss ich nur noch richtig stellen:
2007 hies es noch:


Zitat:
Deutsche und die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten ihre Rente aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und aus den zurückgelegten beitragsfreien Zeiten in voller Höhe. Wurden Zeiten außerhalb des Gebiets der heutigen Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt (Reichsgebiets-Beitragszeiten / Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach dem FRG), kann dies zu einer verminderten Rentenzahlung führen. Den Deutschen nicht gleichgestellte Ausländer 1) erhalten ihre Rente regelmäßig nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und mit einem 30-prozentigen Abschlag.


1) Folgende Ausländer sind den Deutschen gleichgestellt:


– Ausländische EU-Bürger, d. h. Angehörige eines Mitgliedsstaates
der Europäischen Union.
– Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der Europäischen
Union angehören; das sind Island, Liechtenstein und
Norwegen.


Das heisst eine philippinische Staatsangehörige war zu dieser Zeit nicht einem Deutschen gleichgestellt, und daher gab es einen Abschlag.(Sie ist heute auch noch nicht gleichgestellt, der Abschlag bezieht sich auf die eigen erwirtschaftete Rente). Der Satz, dass Hinterbliebenen von deutschen Staatsangehörigen die volle WitwenRente auch im Ausland beziehen, war damals noch nicht in dieser Broschüre. (die ja auch von 2010 ist).

Unabhängig davon habe ich immer geraten, sich an die Rentenberatungsstelle zu wenden, weil die Materie kompliziert ist. Die Rentenbiografie (z.b. Beitragszeiten im Ausland) spielt auch eine wichtige Rolle.

Im Übrigen liegst du mit der Aussage, dass Deutsche kein Vermögen benötigen, wenn sie ein langfristiges Visum für die Philippinen benötigen, ziemlich daneben.
Die Summen die als Deposit hinterlegt werden müssen, kannst du hier ablesen:
http://www.philippine-embassy.de/bln/images/ConsularSection/VisaServices/pdf/3%20d%20Special%20Investor%20and%20Resident%20Retirees%20Visa%20%28SIRRV%29.pdf

Ansonsten kann man sich als Deutscher nur mit 3 monatigen Verlängerungen visumsmässig dort aufhalten.

Im Fall eine früheren philipp. Staatsbürgerschaft gibt es aber Erleichterungen, sodass dies bei dem vorliegenden Fall zu vernachlässigen wäre.

hge



Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von mangojo am 25.09.2010 um 15:49:43
Back to the roots:
Ich habe den philippinischen Pass mit dem Titel vor mir liegen:
Da steht:
Aufenthaltstitel
unbefristet
Niederlassungserlaubnis
Erwerbstätigkeit gestattet
Anmerkung: § 9 AufenthG

Ist das jetzt so einer mit EG ?
Also 6 Monate Heimataufenthalt oder 12 Monate ohne Genehmigung der Ausländerbehörde möglich ?

Weiterhin schönes Wochenende
Mangojo

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von Tippi am 25.09.2010 um 17:25:16

mangojo schrieb am 25.09.2010 um 15:49:43:
Ist das jetzt so einer mit EG ?


nein


mangojo schrieb am 25.09.2010 um 15:49:43:
Also 6 Monate Heimataufenthalt 


jepp

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von Ulf am 25.09.2010 um 18:03:12

hge2001 schrieb am 23.09.2010 um 10:18:39:
Da scheint sich tatsächlich etwas geändert zu haben. Auch die broschüre  der DRV sagt dasgleiche.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/hinterbliebenenrente__hilfe__in__schweren__zeiten,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten

Selbst die Experten waren verwirrt.

Trotzdem würde ich diesen satz beherzigen:



Ebent, wenn nämlich der deutsche Gatte Fremdrente bezog, etwa als Aus- oder Spätaussiedler, dann mag die Sache schon wieder anders aussehen.

Gruß, ULF

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von Saxonicus am 26.09.2010 um 12:56:58

mangojo schrieb am 23.09.2010 um 09:05:32:
Ich habe die Auskunft direkt von der DRV.
Der Website und den Beamten die dort posten http://www.ihre-vorsorge.de/forum.html
Zuerst glaubte ich das auch nicht, aber die Beamten haben das mehrfach bestätigt.
Ihr wird nichts gekürzt, weil ihr Mann deutscher war.

...und ich habe es von der DRV ebenfalls schriftlich, daß auch die Rente eines deutschen Staatsangehörigen gekürzt wird, wenn er dauerhaft im Ausland lebt.

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von steini007 am 26.09.2010 um 19:18:33

mangojo schrieb am 25.09.2010 um 15:49:43:
Anmerkung: § 9 AufenthG

Ist das jetzt so einer mit EG ?


Daueraufenthalt EG wäre § 9a, den sie aber wegen den mangelhaften Deutschkenntnissen (lt. deiner Aussage) kaum erhalten wird. Aber ein Besuch und ein Antrag bei der ABH würde ihr letztendlich Klarheit verschaffen.

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von mangojo am 27.09.2010 um 14:22:02
Aber schon irgendwie komisch......
Bei §9 steht, daß mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge in die Rente eingezahlt sein müssen.
Das hat sie aber definitiv nicht gemacht.
Bei §9a ist das wiederum keine Bedingung.
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verlangen beide Paragraphen.
Da ist sie ja dem §9a wesentlich näher als dem §9 ????

Ich denke, sie sollte einfach mal einen Antrag stellen.
Kann man den auch irgendwo downloaden ?
Oder ist es sicher, daß sie einen Sprachtest machen muß, um §9a, EG zu bekommen ?
Dann kann ich mir das nämlich schenken.......

Mangojo

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von steini007 am 27.09.2010 um 14:37:04
@ mangojo

Was mich bei deiner Bekannten sehr wundert, warum sie eine NE nach § 9 hat. Bei deutsch-verheirateten wäre eine NE nach § 28 Abs. 2 zu erteilen gewesen. Die Voraussetzungen nach § 9 sind für deine Bekannte nämlich nicht relevant.

Was aber § 9a anbelangt gilt hier u.a.:


Zitat:
3. er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,


... und das ist wesentlich mehr als nach § 28 Abs. 2:


Zitat:
er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.

Das entspricht nämlich gerade einmal A 1.

Ob die ABH einen Sprachnachweis verlangt oder sich vorort von den Sprachkenntnissen überzeugen läßt, wird der Weg zur ABH zeigen.

Wenn die Sprachkenntnisse zu gering sind, hätte sie immer noch die Möglichkeit, einen Sprachkurs zu machen, damit sie in den Genuss der günstigeren AE nach § 9 a kommt. Das sollte für ihren Zukunftswunsch Motivation genug sein, die deutsche Sprache zu lernen.

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von Zkai am 27.09.2010 um 14:37:23

mangojo schrieb am 22.09.2010 um 14:17:20:
Sie lebt schon seit 1980 in Deutschland.
Welchen AT sie nun hat, weiß ich nicht.
Sie hat in Deutschland nie gearbeitet, sondern war halt immer aufgrund ihrer Heirat mit einem Deutschen im Land.
Jetzt ist sie Witwe.


Das Aufenthaltsgesetz gilt erst ab 2005. Vorherige Aufenthaltstitel wurden dann in Anwendung der neuen Paragraphen nur übertragen.

Also hat sie entweder vor der Eheschließung schon aus anderen Gründen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten oder man hat bei der Übertragung einen Fehler gemacht und es müsste eigentlich eine nach § 28 Abs. 2 AufenthG sein. Müsste man mal bei der ABH fragen.

Die 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge betreffen aber eigentlich die Neufälle, die erst nach 2005 eine Aufenthaltserlaubnis erhielten.

Spielt aber so keine wirkliche Rolle.

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von mangojo am 27.09.2010 um 18:10:53
Wirklich komisch.
Ich habe mir jetzt mal den entwerteten philippinischen Pass meiner Frau angeguckt.
Der bevor sie den deutschen Pass bekam.
Meine Frau ist seit 1998 in Deutschland.
Bei ihr steht:
-------------------------------------------
Niederlassungserlaubnis
Erwerbstätigkeit gestattet
§ 28 Abs. 2 AufenthG

Mangojo

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von hge2001 am 28.09.2010 um 06:08:30
Es ging doch darum, ob die Witwe nach Ausreise von mehr als 6 Monaten nochmals die Möglichkeit hat, wieder in die BRD einzureisen.

Die NE ist nach 6 Monaten erloschen. Aber es gibt ja auch noch den §37 (5) AufenthG Recht auf Wiederkehr


Zitat:
Einem Ausländer, der von einem Träger im Bundesgebiet Rente bezieht, wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er sich vor seiner Ausreise mindestens acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat.


Das heisst, sie müsste dann ein neues Visum beantragen.

hge


Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von mangojo am 28.09.2010 um 08:10:00

hge2001 schrieb am 28.09.2010 um 06:08:30:
Es ging doch darum, ob die Witwe nach Ausreise von mehr als 6 Monaten nochmals die Möglichkeit hat, wieder in die BRD einzureisen.

Die NE ist nach 6 Monaten erloschen. Aber es gibt ja auch noch den §37 (5) AufenthG Recht auf Wiederkehr


Das heisst, sie müsste dann ein neues Visum beantragen.

hge

Ist halt problematisch, weil sie ist total verängstigt und hat Angst auf Behörden zu gehen.
Ich denke, wir lassen alles so wie es ist und sie soll halt alle halbe Jahre wieder nach Deutschland kommen, so lange sie sich die Fliegerei noch leisten kann.
Bzw. sie von den anderen Filipinas noch Geld zugeschossen bekommt............
Verschieben wir die Problematik, bis es halt nicht mehr anders geht, so daß sie gezwungen ist das zu regeln.
Wir helfen ihr ja gerne, aber der Leidensdruck ist noch nicht hoch genug, daß sie ihre Scheu überwindet.
Bin halt nach wie vor der Meinung, auf den Phils bei der Familie wäre sie besser aufgehoben als hier.
Sie wird eh nicht die letzte Filipina sein, die mit der Rente in Deutschland nicht mehr auskommen wird, wird ja alles immer teurer und die Renten/Witwenrenten immer kleiner.

Ich weiß jetzt übrigens warum meine Frau und Sie unterschiedliche Niederlassungstitel haben.
Meine Frau und ich haben auf den Phils geheiratet, daher wohl § 28
Unsere Bekannte und ihr Mann haben in Deutschland geheiratet, daher wohl § 9

Mangojo

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von steini007 am 28.09.2010 um 08:19:47

hge2001 schrieb am 28.09.2010 um 06:08:30:
Das heisst, sie müsste dann ein neues Visum beantragen.

... welches aber abgelehnt werden kann, wenn der LU nicht gesichert ist. Ich zitiere hierzu die VWV.


Zitat:
37.5.3 Ein Regelfall liegt grundsätzlich nicht vor, wenn der Ausländer im Zeitpunkt seiner Ausreise nicht die rechtliche Möglichkeit hatte, auf Dauer im Bundesgebiet zu bleiben. Reicht der Rentenbezug nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus oder liegen die Voraussetzungen des § 5 Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, ist von der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 5 regelmäßig abzusehen.
Im Gegensatz zur Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 berechtigt die Aufenthaltserlaubnis, die nach Absatz 5 erteilt wird, nicht von sich aus zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, so dass die Ausübung einer Beschäftigung nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erlaubt werden kann. Die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist auszuschließen, es sei denn, es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Ausübung der Erwerbstätigkeit durch den Rentner.


Nach Aussage des TS könnte da in den nächsten Jahren eine Gefahr darin liegen.


mangojo schrieb am 28.09.2010 um 08:10:00:
Ich weiß jetzt übrigens warum meine Frau und Sie unterschiedliche Niederlassungstitel haben.
Meine Frau und ich haben auf den Phils geheiratet, daher wohl § 28
Unsere Bekannte und ihr Mann haben in Deutschland geheiratet, daher wohl § 9

Der Ort der Heirat spielt für den AT absolut keine Rolle.

Ich gehe schwer davon aus, dass die ABH hier einen Fehler gemacht hat.


mangojo schrieb am 28.09.2010 um 08:10:00:
Verschieben wir die Problematik, bis es halt nicht mehr anders geht, so daß sie gezwungen ist das zu regeln.

... nur dann dürfte Vieles zu spät sein.

Die Sprache lernt man im Alter nicht leichter und der LU wird damit auch nicht sicherer und einen Job zur Sicherung des LU bekommt man auch nicht leichter.

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von Zkai am 28.09.2010 um 08:51:05

mangojo schrieb am 28.09.2010 um 08:10:00:
Ich denke, wir lassen alles so wie es ist und sie soll halt alle halbe Jahre wieder nach Deutschland kommen, so lange sie sich die Fliegerei noch leisten kann.


Wenn ich solche Pässe bei Übertragung eines Aufenthaltstitels in die Hände bekomme, dann ist meist ein deutliches Gespräch angesagt und dann ziele ich bei meiner Erlöschensfeststellung nicht auf die 6 Monate ab, sondern auf dauerhafte Verlagerung des Lebensmittelpunktes.

Wenn sie dort besser leben kann.. soll sie doch, aber dann halt ohne den Luxus einer freien Einreise.

Titel: Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Beitrag von mangojo am 28.09.2010 um 16:42:06

Zkai schrieb am 28.09.2010 um 08:51:05:
Wenn ich solche Pässe bei Übertragung eines Aufenthaltstitels in die Hände bekomme, dann ist meist ein deutliches Gespräch angesagt und dann ziele ich bei meiner Erlöschensfeststellung nicht auf die 6 Monate ab, sondern auf dauerhafte Verlagerung des Lebensmittelpunktes.

Wenn sie dort besser leben kann.. soll sie doch, aber dann halt ohne den Luxus einer freien Einreise.

Ich habe nochmal mit ihr geredet.
Einer andere Filipina in unserem Bekanntenkreis ist auch der Mann gestorben.
Tja, derzeit sterben se wie die Fliegen.........
Sie hat eine Entscheidung getroffen.
Sie geht mit der anderen Filipina dauerhaft zurück auf die Philippinen.
Beide wollen auf die Niederlassungserlaubnis in Deutschland zukünftig verzichten.
So, jetzt müssen wir das nur noch der Rentenversicherung und der Krankenkasse verklickern, damit sie den Beitrag zur Krankenversicherung nicht mehr von der Rente abgezogen bekommt.
Dann hat sie auch mehr Rente auf den Phils zur Verfügung.
Wohnung von Beiden kündigen und ich denke in einem Jahr werden sie dann Deutschland für immer verlassen.
Glaube das ist das Beste für sie.
Die ständige teure hin- und herfliegerei ist doch reine Geldverschwendung.
Tja, so wird unsere philippinische Gemeinde hier immer kleiner.

Mangojo

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.