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Beitrag begonnen von stellagemella am 01.09.2004 um 01:09:48

Titel: Heirat in Tunesien
Beitrag von stellagemella am 01.09.2004 um 01:09:48
Hallo Zusammen,

ich stehe im Moment vor einem ziemlichen Problem. Ich heirate in Kürze meinen tunesischen Verlobten in Tunesien. Die Papiere hierfür haben wir alle zusammen. Der standesamtlichen Trauung steht demnach nichts entgegen.
Das erste Problem ist aber, dass ich nicht möchte, dass auf meiner Arbeitsstelle jemand den Ort der Trauung erfährt, da sie ziemlich mit VOrurteilen behaftet sind. Da ich eine ziemlich verantwortungsvolle Position habe ist dies sehr schwierig. Jetzt meinte die Personalabteilung, dass sie eine Kopie der Heiratsurkunde bekommen wollen. Ist das denn unbedingt notwendig. Das hiesse, sie würden den Ort der Hochzeit sehen, da er ja auf der Heiratsurkunde steht, oder???
Ausserdem, in welcher Reihenfolge muss ich vorgehen? Muss ich zuerst mit der übersetzten und in Tunesien von der deutschen Botschaft beglaubigten Heiratsurkunde zum hiesigen Standesamt? Die müssen sie doch anerkennen? Wie lange dauert so etwas im Durchschnitt. Und dann muss ich mit der anerkannten Heiratsurkunde zum Einwohnermeldeamt? Aber was ist denn mit dem Eintrag ins Stammbuch?

Ist man denn garnicht geschützt, dass gewisse persönliche Daten nicht in die Hände des Arbeitgebers geraden bzw. gibt es nicht eine Bestätigung des Standesamtes oder eines sonstigen Amtes, in der vielleicht der Name der Ehepartner hervorgeht, nicht aber deren Heiratsort?

Ich bin ganz verzweifelt. Bitte helft mir!

Liebe Grüsse

Michaela

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Mono am 01.09.2004 um 03:41:42
Hallo,

gewährt dein Arbeitgeber irgendwelche Leistungen, die an den Personenstand geknüpft sind (z. B. Zuschläge für Verheiratete wie im öffentlichen Dienst) oder bist du im kirchlichen Dienst tätig?

Ansonsten würde ich mir in der Personalabteilung die Lohnsteuerkarte holen und nach Änderung der Steuerklasse wieder zurückgeben. Das müsste denen für die Berechnung der Abzüge genügen. Neu eintretende Mitarbeiter müssen schließlich auch keine Heiratsurkunde vorlegen.

Aber wie kommst du darauf, dass es wegen des Ortes der Eheschließung zu Schwierigkeiten kommen könnte? Ist es nicht vielmehr die Befürchtung, deine Kollegen könnten deinen künftigen Mann nicht akzeptieren? Zu dem solltest du aber stehen und das auch zum Ausdruck bringen. Es ist doch nichts Außergewöhnliches, am Wohnort der Braut oder des Bräutigams zu heiraten.

Mono

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von ronny am 01.09.2004 um 08:21:38

Zitat:
Ist man denn garnicht geschützt, dass gewisse persönliche Daten nicht in die Hände des Arbeitgebers geraden bzw. gibt es nicht eine Bestätigung des Standesamtes oder eines sonstigen Amtes, in der vielleicht der Name der Ehepartner hervorgeht, nicht aber deren Heiratsort?


Du könntest bei Deinem Standesamt ein Familienbuch anlegen lassen. Das hätte zunächst mal den Vorteil, dass Du eine deutsch Urkunde hast, welche als Nachweis der Eheschließung dient.
Damit gehst Du auch allen Diskussionen aus dem Weg, ob die Ehe in D "anerkannt" ist oder nicht. Außerdem wird, was nicht automatisch erfolgt, die Namensführung in der Ehe bestimmt.

Eine begl. Abschrift des FB kannst Du überall dort vorlegen, wo Du Deinen Namen (neu) belegen mußt, aber der Standesbeamte kann Dir auch eine Bescheinigung über die Namensführung und eine auszugsweise Abschrift anfertigen, damit nicht mehr Daten als nötig bekanntgegeben werden.

Die Steuerkarte wird mit dem FB vom Finanzamt geändert. Deinem Arbeitgeber kannst Du nach Abschluß der FB-Geschichte die Steuerkarte und eine erw. Meldebescheinigung vorlegen, diese enthält den Familienstand und die aktuelle Namensführung.

Viel Glück :up:
ronny

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Nicator am 01.09.2004 um 09:26:28

schrieb am 01.09.2004 um 08:21:38:
Die Steuerkarte wird mit dem FB vom Finanzamt geändert.



Hi @ Thread!

Nach meinen Kenntnissen ändert die Steuerkarte in diesem Fall nicht das Finanzamt, sondern das Einwohnermeldeamt, bzw. das Bürgerbüro.
Aber dies auch nur dann, wenn sich der Ehemann auch im Bundesgebiet aufhält und angemeldet ist.

Grüße

Nicator

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Pfirsichring am 01.09.2004 um 11:16:53
hallo michaela,

meine reihenfolge war damals wie folgt (habe zwar nicht in tunesien geheiratet, aber ebenfalls im nicht-eu ausland):

1. mit der uebersetzen und legalisierten heiratsurkunde zum einwohnermeldeamt, um die eheschliessung anzuzeigen
2. gespraech bei der abh zur visumerteilungzustimmung (wieder mit der heiratsurkunde; abh wollte auch wissen, ob die ehe beim einwohnermeldeamt angezeigt wurde)
3. erteilung des visums auf familienzusammenfuehrung nach ca. 4 monaten (man kann vorher nicht sagen, wie lange es dauert, bis das visum erteilt wird, da verschiedene faktoren eine rolle spielen)
4. nach ankunft meines mannes in deutschland: verlaengerung des visums auf drei jahre, krankenversicherung, arbeitserlaubnis, beantragung seiner lohnsteuerkarte und aenderung meiner (geht nur, wenn der ehepartner in deutschland ist), gang bzw. kontakt zum standesamt I in berlin zwecks namensaenderung (ich war nie bei einem anderen standesamt) -> erst zu diesem zeitpunkt und vom standesamt I wurde eine inhaltliche ueberpruefung der heiratsurkunde verlangt. diese ueberpruefung dauerte ca. zwei jahre (das war wirklich der ausnahmefall, unsere heiratsurkunde ist unterwegs in der diplomatenpost verlorengegangen...wie auch immer das geschehen konnte  :kopfhau:)

wir haben bis heute nur eine inzwischen beglaubigte abschrift unserer heiratsurkunde und kein familienbuch (lassen wir eventuell demnaechst doch noch anlegen, obwohl es nicht pflicht ist)

viele gruesse

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Abu am 01.09.2004 um 12:30:56

schrieb am 01.09.2004 um 01:09:48:
Das erste Problem ist aber, dass ich nicht möchte, dass auf meiner Arbeitsstelle jemand den Ort der Trauung erfährt, da sie ziemlich mit VOrurteilen behaftet sind.


schrieb am 01.09.2004 um 03:41:42:
Aber wie kommst du darauf, dass es wegen des Ortes der Eheschließung zu Schwierigkeiten kommen könnte?


@ Stellagemella,

Auch ich verstehe das Problem nicht!  Geht es wirklich um den Ort? ??? Kannst Du das mal bitte erläutern?


schrieb am 01.09.2004 um 11:16:53:
erst zu diesem zeitpunkt und vom standesamt I wurde eine inhaltliche ueberpruefung der heiratsurkunde verlangt.


Was haben die denn dann überprüft?

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von ronny am 01.09.2004 um 13:20:43

Zitat:
Nach meinen Kenntnissen ändert die Steuerkarte in diesem Fall nicht das Finanzamt, sondern das Einwohnermeldeamt, bzw. das Bürgerbüro


@nicator
Du hast recht, ich war auf dem Trip Kinderfreibetrag


Zitat:
Was haben die denn dann überprüft?


@abu
Das Standesamt muß generell bei seinen Beurkundungen prüfen, ob die Ehe formell und materiell rechtmäßig zustandegekommen ist.
In jedem Fall ist diese sog. Vorfrage zu klären.

Bei Pfirsichring war es so, dass die Namenserklärung nur möglich war, wenn die Ehe ordnungsgemäß zustandegekommen war. Da sie kein Familienbuch beantragt hatte, war das Standesamt I in Berlin originär zuständig, ansonsten wird die Vorfrage von dem Standesamt geprüft, welches das Familienbuch anlegt, im Regelfall Wohnsitzstandesamt.

Weil aber der Prüfaufwand und der Urkundenaufwand immer der gleiche ist, und Michaela eine geänderte Namensführung dokumentieren will habe ich ihr empfohlen, gleich das Familienbuch zubeantragen.
Ansonsten könnte sie durchaus auch den Weg gehen, den Pfirsichring gegangen ist.

Das hat außerdem die bereits oben geschilderten Vorteile.


Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von ronny am 01.09.2004 um 13:43:13

Zitat:
1. mit der uebersetzen und legalisierten heiratsurkunde zum einwohnermeldeamt, um die eheschliessung anzuzeigen


@all

Ohne einer Meldebehörde zu nahe treten zu wollen, bezweifele ich, dass die Meldebehörde tatsächlich in der Lage ist, eine Eheschließung im Ausland tatsächlich zu prüfen.



Zitat:
wir haben bis heute nur eine inzwischen beglaubigte abschrift unserer heiratsurkunde und kein familienbuch (lassen wir eventuell demnaechst doch noch anlegen, obwohl es nicht pflicht ist)  


@Pfirsichring

Du hast recht, das Familienbuch ist keine Pflicht. ;)

Aber es dient von seinem Grundgedanken her dem Zweck, Deutschen die im Ausland eine Beurkundung bekommen haben, zu einer deutschen Urkunde zu verhelfen.

Das hat mehrere Vorteile, welche sich möglicherweise erst später erschließen, (wie Du selbst mit Deiner eigenen Heiratsurkunde erfahren mußtest).

Die Vorteile:

  • deutsche Personenstandsurkunden genießen den Anscheinsbeweis der Echtheit, d.h. bis zum Beweis des Gegenteils ist die beurkundete Tatsache als gegeben anzusehen
,
  • Familienbücher geben immer den aktuellen Personenstand der Familie wieder, da sie fortgeführt werden
,
  • sie sind jederzeit aktuell neu ausstellbar
,
  • es werden künftig keine Übersetzungen der Heiratsurkunde notwendig


Das sind nur ein paar der Vorteile, die mir adhoc einfallen.

BTW

Zitat:
unsere heiratsurkunde ist unterwegs in der diplomatenpost verlorengegangen


Schlechte Reklame für die eigene Zunft, gell  ;)

Nix für ungut!
ronny



Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Pfirsichring am 01.09.2004 um 14:21:38

schrieb am 01.09.2004 um 13:43:13:
Ohne einer Meldebehörde zu nahe treten zu wollen, bezweifele ich, dass die Meldebehörde tatsächlich in der Lage ist, eine Eheschließung im Ausland tatsächlich zu prüfen.


Die Dame dort hat auch nicht grossartig ueberprueft. Sie hat sich einfach die Uebersetzung der Heiratsurkunde angeschaut und meinen Familienstand von 'ledig' in 'verheiratet' geaendert.  ;)

Was ich in Berlin immer interessant finde, ist, dass einige Meldebehoerden diese Aenderung des Familienstandes vornehmen, andere nicht, obwohl die ABH (zumindest damals noch) darauf bestand. Gluecklicherweise gibt es hier jedoch mehrere Einwohnermeldebehoerden, so dass man irgendwann schon jemanden findet, der den Familienstand im Melderegister aendert.  ;-D

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Pfirsichring am 01.09.2004 um 14:27:06
@ronny


schrieb am 01.09.2004 um 13:43:13:
es werden künftig keine Übersetzungen der Heiratsurkunde notwendig


Schlechte Reklame für die eigene Zunft, gell  ;)


die Uebersetzung ist bei uns das geringste Problem, da sich immer eine nette Kollegin findet (oder auch Kollege), die mir in dieser Hinsicht behilflich ist  ;)


bei uns ist meiner meinung nach noch kein dip bag verschwunden, da dieser immer schwer bewacht und unter strengster geheimhaltung zum flughafen gebracht bzw. von dort abgeholt wird  [lachen=lachen.gif]

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Nicator am 01.09.2004 um 14:29:39

schrieb am 01.09.2004 um 13:43:13:
@all

Ohne einer Meldebehörde zu nahe treten zu wollen, bezweifele ich, dass die Meldebehörde tatsächlich in der Lage ist, eine Eheschließung im Ausland tatsächlich zu prüfen.


@ Ronny:

Dennoch sollte man die Eheschließung bei der Meldebehörde "anzeigen". Pfirchsichring schriebt ja auch nicht, dass die Eheschließung dort überprüft werden soll, sondern er sprach lediglich von "anzeigen".

Darüberhinaus muss ich Dir aus meiner eigenen langjährigen Meldeamtserfahrung (auch wenn es schon einige Zeit her ist) absolut recht geben.
Ohne Rücksprache mit dem Standesamt wird das Einwohnermeldeamt wohl in den seltensten Fällen eine im Ausland erfolgte Eheschließung speichern.

Grüße

Nicator

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von ronny am 01.09.2004 um 14:30:05

Zitat:
Was ich in Berlin immer interessant finde, ist, dass einige Meldebehoerden diese Aenderung des Familienstandes vornehmen, andere nicht, obwohl die ABH (zumindest damals noch) darauf bestand. Gluecklicherweise gibt es hier jedoch mehrere Einwohnermeldebehoerden, so dass man irgendwann schon jemanden findet, der den Familienstand im Melderegister aendert.


Und dann verläßt sich die ABH auf das Meldeamt, und nach langen Jahren wird ein Kindchen geboren, und der "böse, böse" Standesbeamte stellt dann fest, was da im Ausland stattfand (Dreimal um das Lagerfeuer laufen etc.  [laola=laola2.gif]) war alles nur keine Eheschließung. :rofl2




Und das Erwachen ist grausam  ;-D

ronny

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Pfirsichring am 01.09.2004 um 14:37:38
ist denn die ehe erst als definitiv rechtmaessig in deutschland anerkannt, wenn die heiratsurkunde inhaltlich ueberprueft wurde  :fragz:
von anderen abhs kenne ich es auch, dass sie erst die inhaltliche ueberpruefung verlangen, bevore dem familienzusammenfuehrungsvisum zugestimmt wird.
ich weiss zwar, dass ich nicht dreimal ums lagerfeuer huepfend geheiratet habe  :rofl2, aber wurde dies jetzt auch durch die inhaltliche ueberpruefung sichergestellt?

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von ronny am 01.09.2004 um 15:06:41

Zitat:
Dennoch sollte man die Eheschließung bei der Meldebehörde "anzeigen". Pfirchsichring schriebt ja auch nicht, dass die Eheschließung dort überprüft werden soll, sondern er sprach lediglich von "anzeigen".


@nicator

Des Problem ist, wenn es einmal drin ist (im Melderegister, AZR) dann kriegst Du es nur noch raus, wenn es jemand auffält und dann geprüft wird.

BTW Pfirsichring ist weiblich


Zitat:
ist denn die ehe erst als definitiv rechtmaessig in deutschland anerkannt, wenn die heiratsurkunde inhaltlich ueberprueft


@ Pfirsichring

Die inhaltliche Überprüfung der Heiratsurkunde ist schon mal besser als nichts, hat aber nicht den gleichen Stellenwert, wie ein angelegtes Familienbuch.

Durch die inhaltliche Überprüfung wird in den sog. "Problemstaaten" durch einen Vertrauensanwalt geprüft, ob z.B. eine Heirat auch in den dortigen Registern eingetragen wurde, ob die Eheschließung auch mit Zeugen (ggf.) stattfand, und eine ermächtigte Person mitwirkte.

Das sind die sog. formellen Eheschließungsvoraussetzungen, das Einhalten der Ortsform.

Der Standesbeamte hier müßte daneben noch prüfen, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen bei beiden Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung vorlagen.

Das können z. B. sein:

zweiseitig wirkende Ehehindernisse (Doppelehe, Blutsverwandtschaft, Alter etc.).

Und  da geht es wirklich ans Eingemachte, weil Du mehrere Rechtsordnungen unter einen Hut bringen mußt, und die Ergebnisse voneinander abweichen können.

Beispielsweise ist eine nicht aufgelöste Vorehe in D und in Nigeria ein Ehehindernis, aber es gibt unterschiedliche Rechtsfolgen, wenn dagegen verstoßen wurde.
In D ist es eine gültige aber aufhebbare Ehe
In Nig. eine Nichtehe.

Das würde aber jetzt pauschal zu weit führen.

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Nicator am 01.09.2004 um 15:15:55

schrieb am 01.09.2004 um 15:06:41:
@nicator

Des Problem ist, wenn es einmal drin ist (im Melderegister, AZR) dann kriegst Du es nur noch raus, wenn es jemand auffält und dann geprüft wird.


@ Ronny:

Natürlich ist das völlig richtig. Deshalb sollte es ja auch geprüft werden (von wem auch immer, Meldebehörde in Zusammenarbeit mit dem Standesamt), bevor es eingetragen wird.

Dennoch muss/sollte die Eheschließung doch wohl beim Einwohnermeldeamt angezeigt werden.
Wenn die das dort dann ohne Prüfung eintragen, ist dies wohl kaum dem Anzeigenden anzulasten.

Wird die Eheschließung aber von ihm oder ihr gar nicht gemeldet, ist es sehr wohl das Verschulden der Eheleute, wenn es später zu Komplikationen kommt.

Also beibe ich dabei: Eheschließung anzeigen!
(eventuell mit der Bitte, an die bearbeitende Person beim Einwohnermeldeamt, diese durch das Standesamt prüfen zu lassen)

Nicator  

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Pfirsichring am 01.09.2004 um 15:31:53

schrieb am 01.09.2004 um 15:06:41:
Die inhaltliche Überprüfung der Heiratsurkunde ist schon mal besser als nichts, hat aber nicht den gleichen Stellenwert, wie ein angelegtes Familienbuch.


gut, ueberzeugt  ;) wir werden uns demnaechst also mal zum standesamt bewegen und ein familienbuch anlegen lassen. dann sind wir wohl auf jeden fall auf der sicheren seite

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Abu am 01.09.2004 um 16:02:40
Ich muß doch noch ein paar Zweifel loswerden  ;):

1) Zumindest bei meiner Heirat im Ausland wurden die Eheschließungsvoraussetzungen vorab geprüft und im Ehefähigkeitszeugnis dokumentiert. Wenn das dann "umgesetzt" wird und hierüber eine übersetzte und legalisierte Heiratsurkunde vorliegt, was soll denn dann noch überprüft werden?

2) Als mein Sohn - ebenfalls im Ausland - zur Welt kam habe ich für ihn auf Basis dieser Heiratsurkunde vom Standesamt I Geburts- und Abstammungsurkunden erhalten. Habe ich von einer Prüfung einfach nichts bemerkt?

3) Bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte durch das Bürgeramt (nach dem Umzug nach D) wurde die Heiratsurkunde ebenfalls problemlos anerkannt. Hatte ich da einfach Glück?

Abu

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von ronny am 01.09.2004 um 16:24:28
@ Abu




Zitat:
1) Zumindest bei meiner Heirat im Ausland wurden die Eheschließungsvoraussetzungen vorab geprüft und im Ehefähigkeitszeugnis dokumentiert. Wenn das dann "umgesetzt" wird und hierüber eine übersetzte und legalisierte Heiratsurkunde vorliegt, was soll denn dann noch überprüft werden?


Das stimmt, aber nur weil Du ein EFZ hattest, und die Heiratsurkunde offensichtlich nicht aus einem "Problemstaat" kam.


Zitat:
2) Als mein Sohn - ebenfalls im Ausland - zur Welt kam habe ich für ihn auf Basis dieser Heiratsurkunde vom Standesamt I Geburts- und Abstammungsurkunden erhalten. Habe ich von einer Prüfung einfach nichts bemerkt?


Vermutlich, die Prüfung sieht nicht vor, dass du beteiligt wirst  ;) das sieht alles nur so umfangreich aus, die Schritte sind teilweise schon Routine.


Zitat:
3) Bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte durch das Bürgeramt (nach dem Umzug nach D) wurde die Heiratsurkunde ebenfalls problemlos anerkannt. Hatte ich da einfach Glück?



Zitat:
Ohne einer Meldebehörde zu nahe treten zu wollen, bezweifele ich, dass die Meldebehörde tatsächlich in der Lage ist, eine Eheschließung im Ausland tatsächlich zu prüfen



Ich habe auch die Aufsicht über 23 Meldebehörden , und bereits ganz graue Haare  [lachen=lachen.gif]

Nix für ungut
ronny



Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Anne am 01.09.2004 um 16:53:46
Ich gehe aber davon aus,  dass die Meldebehörde, wenn ihr eine von der deutschen Auslandsvertretung legalisierte Heiratsurkunde vorgelegt wird, diese als Grundlage für die Änderung des Familienstandes nehmen muss - da ist nix mit prüfen.

Familienbuch - nun ja, wir könnten die Urkunden dafür nicht beschaffen, war mit ein Grund, warum wir in einem Drittstaat geheiratet haben. Ich sehe aber auch nicht, dass es wirklich verlangt werden kann - rechtmäßig, meine ich. Wenn die ABH die Heiratsurkunde eines Problemstaates legalisiert haben will, dann soll sie es über die Botschaft machen lassen, aber zwangsweise Familienbuch ist m.E. gesetzlich nicht vorgesehen.
Anne

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Pfirsichring am 01.09.2004 um 17:24:58
das heimatland meines mannes, in dem wir geheiratet haben, gehoert zu den problemstaaten. urkunden werden von der deutschen botschaft nicht legalisiert, nur vom dortigen aussenministerium. aufgrunddessen ist eine inhaltliche ueberpruefung durch einen anwalt der deutschen botschaft im auftrag einer deutschen behoerde schon berechtigt. und wenn die abh die ihre zustimmung zum visum von der inhaltlichen ueberpruefung abhaengig gemacht haette...na dann gute nacht (aus den o.g. gruenden)  :kopfhau:

so im nachhinein gesehen haben wir schon ziemlich 'wild' bezueglich meiner dokumente geheiratet: mit meldebescheinigung - kein ehefaehigkeitszeugnis und nur von mir uebersetzen dokumenten (war aber vorher mit der deutschen botschaft so abgesprochen, die mir im zweifelsfall noch einen stempel unter die uebersetzungen gemacht haetten, da ich sowieso nach meiner rueckkehr als dolmetscherin vereidigt wurde).

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von ronny am 01.09.2004 um 17:30:04

Zitat:
Ich gehe aber davon aus,  dass die Meldebehörde, wenn ihr eine von der deutschen Auslandsvertretung legalisierte Heiratsurkunde vorgelegt wird, diese als Grundlage für die Änderung des Familienstandes nehmen muss - da ist nix mit prüfen


Da irrst Du, weil es nicht wie im deutschen Personenstandsrecht einen sog. Anscheinsbeweis für die Richtigkeit ausländischer Urkunden gibt.

Sie unterliegen der freien Beweiswürdigung durch jede Stelle, die damit befaßt ist.

Gerade deshalb habe ich ja weiter oben gepostet

Zitat:
deutsche Personenstandsurkunden genießen den Anscheinsbeweis der Echtheit, d.h. bis zum Beweis des Gegenteils ist die beurkundete Tatsache als gegeben anzusehen
,


Das ist aber nur so, weil es im PStG so vorgesehen ist.


Zitat:
aber zwangsweise Familienbuch ist m.E. gesetzlich nicht vorgesehen


stimmt :up:

Nur was willst Du machen, wenn Du in einem FZV-Verfahren die Auflage erhältst:

"Gilt nur befristet bis zum... und unter der Bedingung, dass die Rechtmäßigkeit der Eheschließung durch die Vorlage eines Familienbuches nachgewiesen wird."

Unsere ABH hat eine solche Auflage gutachtlich prüfen lassen und ist bestätigt worden

Ich denke auch, dass sie zulässig ist, weil Art. 6 GG nur von einer nach deutschem Recht wirksamen Ehe ausgeht. Und deswegen die Rechtsfolgen des Ausländerechts eintreten lassen will, wenn die Ehe nicht nach deutschem Recht unwirksam ist.

Es bleibt immer ein "Restrisiko" dass eine Ehe unwirksam ist, solange das FB nicht vorliegt.

Viele Grüße
ronny

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Anne am 01.09.2004 um 17:58:25
Interessant - für die erste Ansicht hätte ich gerne eine Fundstelle, und für die gerichtliche Überprüfung das Aktenzeichen - nicht, weil ich dir nicht glaube, sondern ums mir näher anzugucken, falls machbar. Danke!
Anne

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von ronny am 01.09.2004 um 18:01:26
Für das erste kann ich Dir morgen aus dem Büro was schicken.

Beim zweiten:



Zitat:
Unsere ABH hat eine solche Auflage gutachtlich prüfen lassen und ist bestätigt worden  



gutachtlich, nicht gerichtlich ;)

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Abu am 01.09.2004 um 18:41:24

schrieb am 01.09.2004 um 16:24:28:
Das stimmt, aber nur weil Du ein EFZ hattest, und die Heiratsurkunde offensichtlich nicht aus einem "Problemstaat" kam.


Ist Thailand ein Problemstaat?

Mal sehen, vielleicht werde ich das mit dem Familienbuch noch irgendwann machen lassen...

Abu

P.S.: "Mitarbeiter Standesamtaufsicht"! Was es so alles gibt... Jedenfalls lag' ich mit meiner Einschätzung ja gar so falsch  ;)

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von ronny am 02.09.2004 um 07:58:04

Zitat:
Interessant - für die erste Ansicht hätte ich gerne eine Fundstelle, und für die gerichtliche Überprüfung das Aktenzeichen - nicht, weil ich dir nicht glaube, sondern ums mir näher anzugucken, falls machbar. Danke!
Anne


Guten morgen Anne,
ich hatte versprochen, zu antworten.

Folgende Rechtsgrundlagen regeln die "Anerkennung" von Personenstandsurkunden:

§ 60 Personenstandsgesetz:

Die Personenstandsbücher beweisen bei ordnungsgemäßer Führung  Eheschließung, Geburt und Tod und die darüber näher gemachten Angaben.
Der Nachweis der Unrichtigkeit ist zulässig.

Gemeint sind die inländischen Bücher, weil in § 1 definiert ist, welche Bücher der Standesbeamte führt
u.a. das Familienbuch.

Zur Beweiswürdigung von öffentlichen Urkunden gibt es die §§ 415 der Zivilprozeßordnung (ZPO).
Diese unterscheiden zwischen inländischen Urkunden und ausländischen Urkunden.

Sinngemäß bestimmt § 415 ZPO: Öffentliche Urkunden begründen den vollen Beweis des durch die Behörde beurkundeten Vorgangs, der Gegenbeweis ist zulässig.
Das meinte ich mit dem sog. Anscheinsbeweis der Echtheit.

Hingegen bestimmt § 438 ZPO: Die Anerkennung ausländischer öffentlicher Urkunden ohne näheren Nachweis der Echtheit steht im Ermessen des Gerichts.
Das ist freie Beweiswürdigung.


Ergänzend § 438 ZPO:
Zum Beweis der Echtheit genügt die Legalisation durch einen Gesandten des Bundes.




Bei der Legalisation muß unterschieden werden zwischen:

§ 13 KonsularGesetz:

Abs. 2 : Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels
= Legalisation im engeren Sinne

Abs. 4 : auf Antrag zusätzlich Bescheinigung der Zuständigkeit und der den Gesetzen des Staates entsprechenden Form = L. im weiteren Sinne.

§ 14 Konsulargesetz regelt dann die Bestätigung der Echtheit.

Soweit die gesetzlichen Grundlagen.




Ich bitte Dich aber noch folgende Information mit zu berücksichtigen:

Das Auswärtige Amt hat bereits vor Jahren zu einer ganzen Reihe von  Staaten mitteilen lassen:

Die Botschaften sähen sich außerstande, eine Legalisation noch zu vorzunehmen.
Aufgrund der sehr hohen Fälschungsrate (bis zu 90 % aller Urkunden, Ledigkeitsbescheinigungen, Scheidungsurteile etc...) und der Tatsache, dass durch eine Legalisation der Eindruck entstehen könne eine inhaltlich falsche Urkunde sei echt würde das Legalisationsverfahren eingestellt.
Stattdessen wird empfohlen, die Urkunden im Einzelfall gegen Kostenerstattung vor Ort durch die Botschaft auf inhaltliche Richtigkeit prüfen zu lassen.



Da ich leider nicht weiß, ob die Liste der "Problemstaaten" veröffentlicht wurde, kann ich Dir diese nicht zur Verfügung stellen. ;)

Viele Grüße
ronny

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Anne am 02.09.2004 um 10:14:14
Hallo Ronny, erst mal vielen Dank und entschuldige den Lesefehler (gutachtlich...).
Die Fundstellen sagen mir eigentlich, dass es so ist, wie ich mir dachte: wenn das deutsche Konsulat die Heiratsurkunde legalisiert hat und diese nicht von einem Problemstaat ausgestellt ist, hat sie Beweiskraft.
Dass dies bei den Problemstaaten nicht gilt, war mir bekannt, die Liste hab ich schon mal gesehen... müsste ich mal suchen, falls hier Interesse besteht. Aber klar ist damit ja,  dass dies nicht für Heiratsurkunden aus Staaten wie Schweiz, GB o.ä. gelten kann - und da haben mich die Mätzchen eben langsam gewundert, die manche Behörden draufhaben.
Gruß
Anne

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von ronny am 02.09.2004 um 10:32:57
Hallo Anne,

die Liste brauchst Du nicht suchen, ich habe sie. Aber ich habe sie dienstlich bekommen, und deswegen kann ich sie nicht selbst veröffentlichen  ;). Das hätte  für mich u.U. ein Problem zur Folge, weiß ich aber nicht so genau.

Für die Schweiz dürfte es keine Probleme hinsichtlich der Echtheit geben, ebenso mit GB.

Aber die Aussage mit der Auflage steht nach wie vor:



Zitat:
Nur was willst Du machen, wenn Du in einem FZV-Verfahren die Auflage erhältst:

"Gilt nur befristet bis zum... und unter der Bedingung, dass die Rechtmäßigkeit der Eheschließung durch die Vorlage eines Familienbuches nachgewiesen wird."

Unsere ABH hat eine solche Auflage gutachtlich prüfen lassen und ist bestätigt worden  

Ich denke auch, dass sie zulässig ist, weil Art. 6 GG nur von einer nach deutschem Recht wirksamen Ehe ausgeht. Und deswegen die Rechtsfolgen des Ausländerechts eintreten lassen will, wenn die Ehe nicht nach deutschem Recht unwirksam ist.


Wäre allerdings wie alle Auflagen einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich.

Ich habe häufig intern mit Eheschließungen im Ausland zu tun, weil wir in Hessen ausländische HU bei Vorabzustimmungen dem Standesamt vorlegen sollen.
Da legt mir als Aufsicht halt die Ausländerbehörde die Urkunde vor.
Ist sie zweifelhaft, empfehle ich die Auflage FamBuch mit dem Hintergrund, dass der Standesbeamte nach § 45 PStG eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen kann. Geht schneller und ist sinnvoller, als über den Verwaltungsrechtsweg zu gehen.

Auch im Interesse der Betroffenen ist das sinnvoll, weil wir bei zweifelhaften "Ehen" ja immer noch die Möglichkeit haben, die Eheschließung  im Inland nachzuholen.

Ich hatte schon Fälle einer formell ordnungsgemäßen Heiratsurkunde aus GB, bei der die materiell-rechtmäßige Prüfung zum Ergebnis einer Nichtehe führte. :down:

Grüße
ronny

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Anne am 02.09.2004 um 10:38:36
Ronny, ich bezweifele, dass diese Auflage bei einem Gericht halten würde - sie verstößt eben gegen den Grundsatz der Beweiskraft von Urkunden. Abgesehen davon dürfte sie oft unverhältnismäßig sein - denke da an einen Fall hier aus dem Forum, daher nannte ich Schweiz.
Die Liste gab es mal auf einer Website, ich halte sie nicht für vertraulich.
Gruß
Anne

Titel: Heirat in Tunesien
Beitrag von ronny am 02.09.2004 um 11:01:47
Hi Anne,

bliebe abzuwarten, ob ein Gericht die kippt.

Denn Rechtfertigungsgrund ist Art. 6 GG.

Ehe im Sinne des Art. 6 ist nur eine auch für den deutschen Rechtsbereich sowohl formell als auch materiell rechtmäßig geschlossene Ehe. So oder ähnlich hat das Bundesverfassungsgericht in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts entschieden.

Nur diese entfaltet die Rechtswirkungen die aufgrund von Art. 6 in unserer Rechtsordnung vorgesehen sind.
Beispielsweise der Anspruch auf Familienzusammenführung nach dem AuslG bei deutschverheirateten Ausländern.

Deswegen muß bei einer Eheschließung im Ausland immer geprüft werden, ob die formellen Eheschließungsvoraussetzungen eingehalten wurden (Ortsform) und ob materiellrechtlich die Eheschließungsvoraussetzungen nach den in Frage kommenden  jeweiligen Heimatrechten der Verlobten auch vorgelegen haben. Da können ganz "spaßige" Ergebnisse bei rauskommen.
:kopfhau:

Mit dieser aus dem deutschen Internationalen Privatrecht (IPR) im EGBGB festgelegten Prüfung sind zumindest die Meldebehörden hoffnungslos überfordert,
es ist auch nicht ihr Job, den Personenstand festzustellen.

Grüße
ronny

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Mir01 am 02.09.2004 um 15:29:40
@ Michaela,

ich habe am 31.12.03 in Tunesien geheiratet.

Vorgehensweise nach der Heirat:

A) Legalisierung

- Legalisierung der Heiratsurkunde beim Außenministerium
- Übersetzung der Heiratsurkunde
- Legalisierung der Heiratsurkunde durch die Dt. Botschaft in Tunis

B) Antrag auf Visum zur Familienzusammenführung

Folgende Papiere musst Du hierbei vorlegen:
- 2 ausgefüllte Visumsanträge
- 2 Kopien Original-Heiratsurkunde mit allen Stempeln
- 2 Kopien der dt. Übersetzung
- 4 Passbilder
- 1 Kopie Reisepass + Original Reisepass

Bei uns hat es von Antragsstellung bis Gewährung 3 Wochen gedauert.

Beim Standesamt:

- Sobald Dein Mann in Deutschland ist, Ehe registrieren lassen (Heiratsurkunde vorlegen)
- Entscheidung, ob Du den Namen Deines Mannes annehmen/beantragen möchtest
- evtl. Familienbuch anlegen lassen (kein Muss!)

Beim Einwohnermeldeamt:

- Deinen Mann anmelden
- Antrag auf AE ausfüllen lassen

Bei der Krankenkasse:

- Deinen Mann bei Dir mitversichern (Heiratsurkunde vorlegen)

Bei der ABH (frag am besten, was Deine ABH noch benötigt):

- Antrag abgeben
- 2 Passbilder
- Krankenversicherungsnachweis vorlegen
- Heiratsurkunde vorlegen

Beim Arbeitsamt:

- Arbeitserlaubnis beantragen

Bei uns war es allerdings so, dass das Arbeitsamt uns mit einem Formular wieder zur ABH geschickt hat zum ausfüllen. Da unsere beiden zuständigen Behörden ziemlich weit auseinander liegen, war das ziemlich zeitaufwendig. Deshalb vielleich vorher anfragen, was das Arbeitsamt zur Erteilung braucht, und dann den Weg schon vor dem anderen machen.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von stellagemella am 02.09.2004 um 22:02:26
Hallo,

vielen vielen Dank, dass Ihr mir so zahlreich geantwortet habt. Es hat mir sehr geholfen.

Ihr dürft nicht denken, dass ich mich für meinen Freund schäme, das ist es ganz und gar nicht. Ich muss mir nur ständig schlechte Witze anhören, von wegen Green Card... Pufflucken, unseriös....
Dass er Tunesier ist kann ruhig jeder wissen, aber sie sehen eine Heirat dort als unseriös an...
Deshalb wollte ich den Ort nicht Preis geben, um den ständigen Diskussionen aus dem Weg zu gehen.

Was für mich aber noch nicht ganz klar ist, wenn ich mir nach Anlegen des Familienbuches eine Bescheinigung über die Namensführung und eine auszugsweise Abschrift anfertigen lasse, steht doch der Ort der Trauung nicht darin, oder???

Etwas anderes ist mir auch noch unklar:

Mir01:
1) Wenn mein zukünftiger Mann den Antrag auf Visum zur Familien zusammenführung stellt, muss er dann die Original--Heiratsurkunde dort abgeben? Das hiesse ja, dass es ewig dauert bis er sie mir zuschicken kann??? Oder geht dies schnell?
2) Kann ich erst zum Standesamt mit der Heiratsurkunde zur Anerkennung, wenn mein Mann schon in Deutschland ist? Aber was ist denn, wenn sie die dann nicht anerkennen? Muss er dann wieder zurück? Oder ist Tunesien kein Problemstaat und es ist nicht so problematisch mit der Anerkennung?
3) Ab welchem Moment hast Du denn die Meldung an den Arbeitgeber gegeben, dass Du verheiratet bist? Direkt nach der Hochzeit oder erst als er hier war?
Ich meine, wann kann ich wirklich sagen:ICH BIN JETZT VERHEIRATET?

Liebe Grüsse

Michaela

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Abu am 03.09.2004 um 10:30:18

schrieb am 02.09.2004 um 22:02:26:
1) Wenn mein zukünftiger Mann den Antrag auf Visum zur Familien zusammenführung stellt, muss er dann die Original--Heiratsurkunde dort abgeben? Das hiesse ja, dass es ewig dauert bis er sie mir zuschicken kann??? Oder geht dies schnell?

Die Originalurkunde muß vorgelegt, aber nur eine Kopie abgegeben werden.


Zitat:
2) Kann ich erst zum Standesamt mit der Heiratsurkunde zur Anerkennung, wenn mein Mann schon in Deutschland ist?

Sofern Du Dich auf den Antrag zur Anlage eines Familienbuchs beziehst: Nein, das kann schon vorher gemacht werden.


Zitat:
3) Ab welchem Moment hast Du denn die Meldung an den Arbeitgeber gegeben, dass Du verheiratet bist? Direkt nach der Hochzeit oder erst als er hier war?
Ich meine, wann kann ich wirklich sagen:ICH BIN JETZT VERHEIRATET?


Ich habe das meinem Arbeitgeber unmittelbar nach der Hochzeit im Ausland gemeldet und dann die Heiratsurkunde nachgereicht, als sie übersetzt war. Aber wie bereits erwähnt hängt das auch davon ab, ob Dein Arbeitgeber irgendwelche Sozialleistungen an Verheirate gewährt. Steuerlich ist die Heirat erst relevant, wenn der Partner seinen Wohnsitz in Deutschland nimmt.

Abu

P.S.:


Zitat:
Dass er Tunesier ist kann ruhig jeder wissen, aber sie sehen eine Heirat dort als unseriös an...

??? Irgendwie verstehe ich das nicht...

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Andreas78 am 03.09.2004 um 10:44:18

Zitat:
Da ich leider nicht weiß, ob die Liste der "Problemstaaten" veröffentlicht wurde, kann ich Dir diese nicht zur Verfügung stellen.  


Gibt es hier ganz offiziell:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html#13

Andreas

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Mir01 am 03.09.2004 um 10:45:08
Hallo Michaela,

zu Deinen Fragen:

1) Wenn mein zukünftiger Mann den Antrag auf Visum zur Familien zusammenführung stellt, muss er dann die Original-Heiratsurkunde dort abgeben? Das hiesse ja, dass es ewig dauert bis er sie mir zuschicken kann Oder geht dies schnell?

-> Wie schon in meiner Aufstellung aufgelistet, musst Du 2 Kopien abgeben. 1 Exemplar behält die Botschaft, das andere geht ans Bundesverwaltungsamt in Köln. Wie gesagt von Antragsstellung bis Gewährung hat es bei uns 3 Wochen gedauert


2) Kann ich erst zum Standesamt mit der Heiratsurkunde zur Anerkennung, wenn mein Mann schon in Deutschland ist? Aber was ist denn, wenn sie die dann nicht anerkennen? Muss er dann wieder zurück? Oder ist Tunesien kein Problemstaat und es ist nicht so problematisch mit der Anerkennung?

-> Du kannst natürlich vorher schon zum Standesamt gehen. Nur beim Antrag auf Namensänderung muss Dein Mann dabei sein, weil er quasi einverstanden sein muss.
Um die Anerkennung musst Du Dir keine Sorgen machen - die Urkunde wird anerkannt. Die Übersetzung muss allerdings von einem vereidigten Übersetzer sein. Wir haben das damals in Tunis machen lassen.

3) Ab welchem Moment hast Du denn die Meldung an den Arbeitgeber gegeben, dass Du verheiratet bist? Direkt nach der Hochzeit oder erst als er hier war?
Ich meine, wann kann ich wirklich sagen:ICH BIN JETZT VERHEIRATET?

-> Die Meldung habe ich sofort an den Arbeitgeber gemacht. Ich habe mir die Lohnsteuerkarte schicken lassen (großes Unternehmen), die auf dem Einwohnermeldeamt ändern lassen und beim Arbeitgeber wieder abgegeben. Die Namensänderung in der Firma (email, Adressbuch, Lohnbüro usw.) konnte ich erst später machen lassen, als mein Mann dann hier war, da ich die Namensänderungs-Bescheinigung mitschicken musste.

Wenn Du verheiratet bist, bist Du verheiratet, also kannst Du es sofort nach Eurer Hochzeit sagen!  [disco=disco.gif]

Alles Gute für Euch!

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von ronny am 03.09.2004 um 10:59:06

Zitat:
Was für mich aber noch nicht ganz klar ist, wenn ich mir nach Anlegen des Familienbuches eine Bescheinigung über die Namensführung und eine auszugsweise Abschrift anfertigen lasse, steht doch der Ort der Trauung nicht darin, oder


Sorry, muß Dich leider enttäuschen. Habe eben mal alles gewälzt im Standesamt, leider wird immer Tag und Ort der Eheschließung mit aufgeführt.  :(

ronny

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Abu am 03.09.2004 um 11:03:40

schrieb am 03.09.2004 um 10:45:08:
-> Die Meldung habe ich sofort an den Arbeitgeber gemacht. Ich habe mir die Lohnsteuerkarte schicken lassen (großes Unternehmen), die auf dem Einwohnermeldeamt ändern lassen und beim Arbeitgeber wieder abgegeben. Die Namensänderung in der Firma (email, Adressbuch, Lohnbüro usw.) konnte ich erst später machen lassen, als mein Mann dann hier war, da ich die Namensänderungs-Bescheinigung mitschicken musste.


??? Das ist zumindest mißverständlich...
Die Steuerklasse in der Lohnsteuerkarte kann erst dann geändert werden, wenn der Partner seinen Wohnsitz hat, d. h. praktisch,wenn er angemeldet ist!

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Pfirsichring am 03.09.2004 um 11:10:14
bei uns hat das standesamt I bezueglich der namensfuehrung darauf bestanden, dass mein mann in deutschland sein muss. ist aber vielleicht laenderabhaengig, andererseits mussten wir dort etwas unterschreiben (weiss leider nicht mehr was)   ???

habe gestern einen termin wegen der anlegung des familienbuchs gemacht und die standesbeamtin besteht ebenfalls darauf, dass mein mann zu dem termin mitkommt. muessen denn nun beide ehepartner wegen der anlegung des familienbuchs vorstellig werden oder nicht, bzw. ist das einzelfallabhaengig   :fragz:   :pc:

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von ronny am 03.09.2004 um 11:23:13

Zitat:
muessen denn nun beide ehepartner wegen der anlegung des familienbuchs vorstellig werden oder nicht, bzw. ist das einzelfallabhaengig  


Die Anwesenheit beider Eheleute ist beim Antrag für das Familienbuch nicht erforderlich, geht auch mit Beauftragung /Vollmacht.

Beide müssen hingegen anwesend sein, wenn eine namensrechtliche Erklärung zum Ehenamen erforderlich wird, da diese gemeinsam zu beurkunden ist.

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Abu am 03.09.2004 um 11:40:53

schrieb am 03.09.2004 um 11:10:14:
bei uns hat das standesamt I bezueglich der namensfuehrung darauf bestanden, dass mein mann in deutschland sein muss.



schrieb am 03.09.2004 um 11:23:13:
Beide müssen hingegen anwesend sein, wenn eine namensrechtliche Erklärung zum Ehenamen erforderlich wird, da diese gemeinsam zu beurkunden ist.


Das muß allerdings nicht unbedingt in Deutschland, sondern kann auch bei einer Deutschen Botschaft im Ausland passieren.

Abu

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Mir01 am 03.09.2004 um 12:12:47
@ Abu,

Du hast recht, die Lohnsteuerkarte konnte erst geändert werden, als mein Mann da war. :kopfhau:Sorry, ist schon ne Weile her.

Ich hatte die Lohnsteuerkarte eigentlich gleich angefordert, konnte sie aber erst nach Einreise meines Mannes ändern lassen. Hatte die L. also eine Weile zu Hause in Verwahrung.

Titel: Re: Heirat in Tunesien
Beitrag von Anne am 03.09.2004 um 12:31:10
Hallo,
aber ich denke, genau da liegt, wenn es mit der Anmeldung nach der Einreise glatt läuft, die Lösung: man legt im Betrieb die geänderte Lohnsteuerkarte vor,  eventuell auch mit geändertem Namen - daraus geht nur das hervor, was den Betrieb auch wirklich was angeht: neuer Name und Familienstand. Alles andere hat die nicht zu interessieren, daher auch keine Abgabe der Heiratsurkunde - es sei denn, man ist im öffentlichen Dienst oder so.
Anne

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