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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Allgemeine Hinweise / FAQ
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Beitrag begonnen von ramaol am 15.04.2004 um 09:24:49

Titel: Allgemeine Hinweise / FAQ
Beitrag von ramaol am 15.04.2004 um 09:24:49
Hallo liebe Leser / User!

Für die Beantwortung eurer Fragen zum Thema Einbürgerung /
Staatsangehörigkeitsrecht sind oft folgende Informationen
erforderlich:
- Rechtsgrundlage des Antrages,
- Aufenthaltsdauer in Deutschland, evtl. Unterbrechungen des
 Aufenthalts,
- derzeitiger und frühere Aufenthaltstitel,
- Alter (wenn nicht im Profil angegeben),
- Bundesland (wenn nicht im Profil angegeben),
- derzeitige Staatsangehörigkeit, ggf. auch die des Ehepartners,
- evtl. besonderer Status (z.B. anerkannter Flüchtling/asylberechtigt),
- berufstätig ja/nein.

Die Antworten auf häufige Fragen, z.B. nach der Verfahrensdauer,
sind auch im Einbürgerungsportal zu finden.

Wer die Infos auf der Homepage und die Nutzungsbestimmungen
für das Forum
aufmerksam gelesen hat, weiß natürlich,
dass wir hier keine konkrete Rechtsberatung im Einzelfall
geben dürfen / können / wollen, denn dazu sind die Rechts-
anwälte da. Eure Fragen sollten daher allgemeiner Natur sein.

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