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Syrischer Pass wird nicht verlängert (Gelesen: 15.958 mal)
sonnenschein11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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10.07.2013 um 16:52:14
 
Hallo,
ich bin neu hier, da ich mich ein Thema sehr beschäftigt und ich versuche herauszufinden was man noch machen kann.
Die Geschichte: mein Freund ist Syrer, lebt seit 13 Jahren in Deutschland und hat seit 6 Jahren einen Aufenhaltstitel, auch unbefristet.
Sein Pass war bis Mai gültig, wir haben rechtzeitig den Pass zur Verlängerung weggeschickt.. nun hat er letzte Woche einen Anruf bekommen, dass sich Syrien überlegt hat, dass alle Syrer, die zur Armee müssten keine Verlängerung mehr bekommen würden, es sei denn sie kommen selbst nach Syrien und klären das. kommt natürlich nicht in Frage!!! wir waren also bei der zuständigen Behörde, da wir Ende August auch in Urlaub (Andalusien) fliegen wollen. er durfte zwar jetzt ein Reisedokument (für 6 Monate) beantragen und wir hoffen auch sehr, dass dieses vor unserem Urlaub eintrifft, trotzdem mach ich mir so meine Gedanken... es ist ja die Frage, wann er seinen Pass je wiedersieht. das bescheuerte daran ist auch noch, dass der Pass mit Verlängerung und Stempel in Berlin beim Konuslat bereitliegt, aber nicht rausgeschickt werden darf. was ist wenn diese Sperre nie aufgelöst wird? gibt es da irgendwelche Chancen? wir möchten ja gerne weiter verreisen können und auch irgendwann heiraten.
für ihn ist das eine extrem blöde Situation..
ach, er würde auch gerne deutscher Staatsbürger werden, kann dies allerdings erst 2015 und ja auch das geht nur mit einem Pass.
Wäre toll, wenn es irgendwelche Ideen gibt!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.07.2013 um 17:20:35
 
sonnenschein11 schrieb am 10.07.2013 um 16:52:14:
ach, er würde auch gerne deutscher Staatsbürger werden, kann dies allerdings erst 2015 und ja auch das geht nur mit einem Pass.

ne, es reicht wenn seine Identität geklärt ist. Ein gültiger Pass muss nicht unbedingt vorliegen.

Er wird wohl nur einen Ausweisersatz bekommen, damit sind reisen (auch Inner-Schengen) nicht möglich. Dafür bräuchte er einen Reiseausweis für Ausländer (grauer Pass), den er bei der ABH beantragen muss. Wenn man sich die Ausführungen in den Länderlassen so durchliest wäre die Ausstellung durchaus möglich.
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sonnenschein11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.07.2013 um 17:37:18
 
das ist schon mal gut zu wissen, danke!

das mit dem Reisepass für Ausländer haben die uns allerdings beim Amt nicht gesagt!
Sie sagten nur, dass es etwas "vorläufiges" nur unter großen Ausnahmen gebe und das wäre bei ihm nicht der Fall. Das syrische Konsualt müsste dafür auch eine Bestätigung schreiben, dass der Pass einbehalten wird, das verweigern die wiederum und sagen auch er soll nach Syrien reisen und das selbst klären... Beim Anrtag auf dieses Reisedokument wurde ihm auch ausdrücklich mitgeteilt, dass dies eine einmalige Sache wäre und er nichts anderes mehr von Deutschland ausgestellt bekommt.
ich versteh das nicht, so haben wir in Deutschland doch eine Ausweispflicht..
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.07.2013 um 17:42:54
 
sonnenschein11 schrieb am 10.07.2013 um 16:52:14:
daran ist auch noch, dass der Pass mit Verlängerung und Stempel in Berlin beim Konuslat bereitliegt, aber nicht rausgeschickt werden darf


und wie sollte er dann etwas in Syrien klären? Sagt doch der Botschaft einfach, dass ihr das gerne in Syrien klären würdet, und ob sie ihm dazu den Pass zuschicken könnten. (das klappt natürlich kein zweites Mal, und ein wenig angefressen werden die auch sein)
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sonnenschein11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 10.07.2013 um 17:54:06
 
dass wir darauf noch nicht selbst gekommen sind Smiley DANKE!
werden wir doch direkt mal ausprobieren.. ohne Pass lässt es sich schließlich auch nach Syrien schwer einreisen...
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 10.07.2013 um 23:34:55
 
tiggger schrieb am 10.07.2013 um 17:42:54:
und wie sollte er dann etwas in Syrien klären? Sagt doch der Botschaft einfach, dass ihr das gerne in Syrien klären würdet, und ob sie ihm dazu den Pass zuschicken könnten. (das klappt natürlich kein zweites Mal, und ein wenig angefressen werden die auch sein) 


Vor nicht all zu langer Zeit, als man noch nach Syrien abgeschoben hat, haben die syrischen Behörden Laissez-Passer zur Einreise nach Syrien erteilt. Es geht also auch ohne Reisepass.
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Zkai
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Antwort #6 - 11.07.2013 um 08:24:35
 
Zitat:
ne, es reicht wenn seine Identität geklärt ist. Ein gültiger Pass muss nicht unbedingt vorliegen.

Er wird wohl nur einen Ausweisersatz bekommen, damit sind reisen (auch Inner-Schengen) nicht möglich. Dafür bräuchte er einen Reiseausweis für Ausländer (grauer Pass), den er bei der ABH beantragen muss. Wenn man sich die Ausführungen in den Länderlassen so durchliest wäre die Ausstellung durchaus möglich.


In der Regel sollen wir als ABH einen Ausweisersatz ausstellen, der tatsächlich nur für Deutschland gültig ist. Ausnahmen für einen Reiseausweis für Ausländer, der international gültig wäre, sind möglich... aber nur in begründeten Fällen. Der Urlaub zählt nicht unbedingt dazu... eher berufliche Gründe, Notfälle. Das obliegt dann aber wieder im Ermessen der ABH.

Eine langfristige Lösung gibt es derzeit noch nicht. Da derzeit auch niemand die Weiterentwicklung in Syrien abschätzen kann.

Wer sich seinen Pass noch verlängern lassen kann, sollte das dann auch noch tun. Ansonsten muss er halt mit den derzeitigen Einschränkungen leben.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 11.07.2013 um 08:44:20
 
Dafür, dass man schon allein wegen der Passhoheit nicht mit Reiseausweisen um sich werfen sollte, habe ich Verständis. Allerdings entspricht die Beschränkung auf absolute Notfälle nicht gerade dem Wortlaut des § 5 AufenthV. Da kommt es darauf an, dass der Nationalpass nicht auf zumutbare Weise erlangt werden kann (genauso wie in § 48 Abs. 2 AufenthG).

Die Unzumutbarkeit für einen Ausweisersatz wird in den Erlassen der Länder damit begründet, dass Personen mit der Übermittlung der Daten sich und andere eventuell in Gefahr bringen würden, deshalb verstehe ich auch nicht ganz warum die Zumutbarkeit hier bejaht und an anderer Stelle verneint werden sollte. Aber es muss dann jeder selbst Wissen, ob er dann einen Reiseausweis haben möchte oder sich mit einem Ausweisersatz zufrieden gibt.
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sonnenschein11
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Antwort #8 - 11.07.2013 um 09:26:21
 
Zkai schrieb am 11.07.2013 um 08:24:35:
Wer sich seinen Pass noch verlängern lassen kann, sollte das dann auch noch tun. Ansonsten muss er halt mit den derzeitigen Einschränkungen leben. 


sehr lustig! gerade das ist in unserem Fall ja nicht möglich! der Pass liegt verlängert und abgestempelt im Syrischen Konsulat in Berlin, wird aber nicht rausgerückt. da hat man selbst keine Wahl ob man das möchte oder nicht..
und es wurde ihm direkt auch klar gemacht, dass es keinen Ausweisersatz gibt, außer halt jetzt dieses Reiseding, was aber nur ein halbes Jahr gültig ist. das ist das was ich nicht verstehen kann! aber wahrscheinlich muss man nun einfach abwarten, was Syrien sich noch so einfallen lässt. kann mir nicht vorstellen, dass sie das wieder zurücknehmen werden! und nach Syrien zu reisen ist definitiv unzumutbar, da würde er sofort festgenommen werden...
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Antwort #9 - 11.07.2013 um 09:46:48
 
sonnenschein11 schrieb am 11.07.2013 um 09:26:21:
und nach Syrien zu reisen ist definitiv unzumutbar, da würde er sofort festgenommen werden... 

...wohl um seinen Wehrdienst abzuleisten, zu welchen er als syrischer Staatsangehöriger verpflichtet ist.

Es ist wohl kaum vorstellbar, daß der deutsche Staat ihm dabei unterstützt, sich seinen Verpflichtungen, die sich aus seiner Staatsangehörigkeit ergeben, zu entziehen.
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Antwort #10 - 11.07.2013 um 09:53:24
 
Saxonicus schrieb am 11.07.2013 um 09:46:48:
...wohl um seinen Wehrdienst abzuleisten, zu welchen er als syrischer Staatsangehöriger verpflichtet ist.

Es ist wohl kaum vorstellbar, daß der deutsche Staat ihm dabei unterstützt, sich seinen Verpflichtungen, die sich aus seiner Staatsangehörigkeit ergeben, zu entziehen.


Ach Saxonicus, mal wieder pflichtgetreu bis zum letzten...

Verpflichtung hin oder her, aber wer wollte das in einem Bürgerkriegsgebiet mit ziemlich unklarer Lage schon riskieren wollen...
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sonnenschein11
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Antwort #11 - 11.07.2013 um 10:35:16
 
Saxonicus schrieb am 11.07.2013 um 09:46:48:
...wohl um seinen Wehrdienst abzuleisten, zu welchen er als syrischer Staatsangehöriger verpflichtet ist.

Es ist wohl kaum vorstellbar, daß der deutsche Staat ihm dabei unterstützt, sich seinen Verpflichtungen, die sich aus seiner Staatsangehörigkeit ergeben, zu entziehen. 


verpflichtet sich umbringen zu lassen und für ein Land zu kämpfen an das er nicht mehr glaubt und zu dem er sich nicht verbunden fühlt??????? dafür ein Land verlassen, in dem er seit 13 Jahren arbeitet, Steuern zahlt und die Musterintegration ist, seine wahre Heimat gefunden hat?!??!?!?!?

wie gesagt, wäre es möglich, wäre er schon längst Deutscher und lebe seine Schwester nicht noch dort, hätte man nichts mehr mit diesem Land zu tun!

und wenn Deutschland ernsthaft meint, dass ein Mensch seiner Pflicht in einem Kriegsgebiet nachkommen muss, dann weiß ich auch nicht mehr...
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Antwort #12 - 11.07.2013 um 10:55:22
 
sonnenschein11 schrieb am 11.07.2013 um 10:35:16:
und wenn Deutschland ernsthaft meint, dass ein Mensch seiner Pflicht in einem Kriegsgebiet nachkommen muss, dann weiß ich auch nicht mehr...


Nein, das meint Deutschland definitiv nicht. (Es ist eine Einzelmeinung.)
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Antwort #13 - 11.07.2013 um 11:51:30
 
Saxonicus schrieb am 11.07.2013 um 09:46:48:


Es ist wohl kaum vorstellbar, daß der deutsche Staat ihm dabei unterstützt, sich seinen Verpflichtungen, die sich aus seiner Staatsangehörigkeit ergeben, zu entziehen.


Im Falle von Syrien schon. Dafür gibts es ja auch offizielle Ausnahmeregelungen zu den Dokumenten.

Langfristige Entscheidungen sind aber derzeit schwierig.

Das mit dem verlängern meinte ich auch nicht bezogen auf den Einzelfall hier, sondern mehr auf diejenigen, die noch die Möglichkeit haben, sich diesen verlängern zu lassen. Und davon gibts auch heutzutage durchaus noch welche.
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Saxonicus
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Antwort #14 - 11.07.2013 um 13:02:40
 
sonnenschein11 schrieb am 11.07.2013 um 10:35:16:
verpflichtet sich umbringen zu lassen und für ein Land zu kämpfen an das er nicht mehr glaubt und zu dem er sich nicht verbunden fühlt??????? dafür ein Land verlassen, in dem er seit 13 Jahren arbeitet, Steuern zahlt und die Musterintegration ist, seine wahre Heimat gefunden hat?!??!?!?!?

Nach 13 Jahren in Deutschland wäre eine Einbürgerung doch schon längst möglich gewesen.
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