zur Verpflichtungserklärung nach § 84 Ausländergesetz | ||||||||
1. Umfang der Verpflichtungserklärung Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (z. B. Arztkosten, Medikamente, Krankenhauskosten, Sozialhilfe und Unterbringungskosten). Um das Risiko von unvorhergesehen hohen Krankheitskosten auszuschließen, muss eine Krankenversicherung für die eingeladene(n) Person(en) abgeschlossen werden. Die Verpflichtung umfasst außerdem die Ausreisekosten (z. B. Flugticket, Abschiebekosten).
2. Welche Unterlagen müssen zur Abgabe der Verpflichtungserklärung vorgelegt werden?
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Bitte Originale mitbringen!
Ein Nachweis über ein Bankguthaben ist als Einkommensnachweis für die Bonitätsprüfung ungeeignet, weil die Verfügbarkeit dieser Beträge nicht gesichert ist. 3. Antragsvordruck Füllen Sie bitte den Antrag zur Verpflichtungserklärung aus! Neben den Angaben zur Person des Verpflichtungserklärenden sind noch folgende Angaben zur/zu den eingeladenen Person(en) erforderlich: | ||||||||
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Die Höhe des erforderlichen Einkommens (s. Tabelle "Mindestnettoeinkommen") ist abhängig von der Zahl der Familienangehörigen, denen der Verpflichtungserklärende allgemein zum Unterhalt verpflichtet ist und die über kein eigenes oder kein ausreichendes Einkommen verfügen und von der Höhe der Mietkosten. Diese Angaben sind daher ebenfalls für die Bonitätsprüfung erforderlich. Die Angaben des Verpflichtungserklärenden erfolgen freiwillig. Ohne die Vorlage der o. g. Unterlagen kann die erforderliche Bonitätsprüfung jedoch nicht erfolgen.
4. Verfahrensbelehrung
Ausgangswerte für die Annahme
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